Scheinheiliges Versagen

Das heute veröffentlichte Gutachten der Münchner Kanzlei Westphal und Kollegen zum jahrzehntelangen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche macht nicht etwa einfach fassungslos. Das wäre zu billig. Nein, es ruft nach Entscheidungen. Entscheidungen sowohl hinsichtlich des Umganges mit denen, die in hohen und höchsten Ämtern der Kirche versagt haben, Entscheidungen aber auch hinsichtlich des Systems Kirche überhaupt.

Rücktritte sind unabweisbar notwendig

Es ist offenkundig, daß hier hohe und höchste Würdenträger jahrzehntelang vertuscht haben, was sie eigentlich ohne Rücksicht auf die Täter und ohne Rücksicht auf die Institution Kirche hätten aufklären und bestrafen sollen. Wer von diesen Entscheidungsträgern noch in Amt und Würden ist, sollte wenigstens jetzt die Größe haben, zurückzutreten und sein Versagen zuzugeben. Wer diese Größe nicht habt, dem müssen die nun zuständigen Entscheidungsträger sagen, daß er nicht länger tragbar ist. Wer bereits nicht mehr in der Verantwortung steht, sollte sich aus der Öffentlichkeit vollständig zurückziehen. Es gibt ja Klöster.

Zweierlei Maß und Umkehrung von Recht und Unrecht

Es ist auch unverständlich, mit welch unterschiedlichem Maß hier jahrzehntelang, wenn nicht jahrhundertelang, gemessen worden ist. Die geringste Verfehlung, jedenfalls in kirchenrechtlicher Hinsicht, dahingehend, daß ein Priester sich einer Frau zugewandt und mit ihr ein Liebesverhältnis begonnen hat, wurde stets gnadenlos damit sanktioniert, daß er alle seine Ämter und Einkünfte verlor, nicht einmal irgendeine untergeordnete Tätigkeit mehr in der Kirche ausüben durfte. Die Täter, um die es hier geht, haben sich nicht nur nach dem weltlichen Strafgesetzbuch schuldig gemacht, sondern sie haben jeweils aus der Sicht der Kirche schwere und schwerste Sünden begangen. Sie aber wurden geschützt und weiterbeschäftigt. Auch diesen Widerspruch wird die Kirche auflösen müssen.

Ein Systemwechsel tut not

Um derartige Dinge ein für alle Mal möglichst auszuschließen, können die Strukturen der Kirche nicht so bleiben, wie sie sind. Offensichtlich ist das System nicht dazu geeignet, mit derartigen Fällen angemessen umzugehen. Die Neigung, aus falsch verstandener Rücksicht auf die Täter und aus ebenso falsch verstandener Rücksicht auf den Ruf der Institution Dinge unter den Teppich zu kehren, ist offenkundig und offenkundig auch im System angelegt. Daraus kann nur die Konsequenz gezogen werden, externe Kontrollinstanzen zu installieren. Insbesondere die Personalführung muß unter die Kontrolle staatlicher Aufsichtsbehörden gestellt werden, möglicherweise muß auch bei Personalentscheidungen ein Informations- und Mitspracherecht von Pfarrgemeinderäten und ähnlichen Laiengremien eingeführt werden. Der Staat hat nicht nur die Aufgabe der Kriminalprävention, er finanziert die Kirchen auch zu einem erheblichen Anteil. Es ist deshalb nur recht und billig, ihm auch die  Aufsicht über die Institution zu übertragen, die er mitfinanziert.

Auch nur ein fauler Apfel verdirbt den ganzen Korb

Ein Wort zum Schluß. Die Münchner Anwälte haben für den Zeitraum von 1945-2019 ganze 495 Fälle benannt, wobei sie ausdrücklich von einer unbekannt großen Dunkelziffer ausgehen. Auch unter Berücksichtigung dessen ist die Gesamtzahl, gerechnet auf die Jahre und die Millionen von Gläubigen des Erzbistums München und Freising natürlich relativ gering. Das deckt sich auch mit meiner persönlichen Erfahrung als Ministrant und Schüler eines katholischen Internats. Nie habe ich auch nur die Andeutung eines Gerüchts in dieser Hinsicht gehört, wie so viele andere auch mit ähnlichem Lebensweg. Doch auch die wenigen Fälle wirken wie der sprichwörtliche Tropfen Tinte in der gefüllten Badewanne. Er trübt das Wasser. Es wird also Zeit, daß Klarheit herrscht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert