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Die Nullkompetenz

In der Silvesternacht worden zwischen Dom und Hauptbahnhof in Köln massenhaft Frauen von jungen Männern aus arabischen Ländern belästigt, begrapscht, sexuell bedrängt, beleidigt und beraubt. Die örtlichen Zeitungen zitieren Opfer dieser Gewalttaten mit Äußerungen wie diesen, daß man ihr buchstäblich in jede Körperöffnung gegriffen habe, ihre Brüste begrabscht und sie auch noch mit dem Schimpfwort „Schlampe“ belegt habe. Das muß sich wohl hundertfach zugetragen haben, denn in der heutigen Tagesschau hat der Polizeipräsident von Köln die Opfer dieser Taten aufgerufen, doch Anzeige zu erstatten, denn bisher seien nur 60 eingegangen. Zu Recht hat die Oberbürgermeisterin von Köln ihr Mitgefühl mit den Opfern ausgedrückt und den Vorgang ungeheuerlich genannt. Daß jedoch ausgerechnet ein Polizeibeamter, nämlich ein Funktionär der Gewerkschaft der Polizei namens Arnold Plickert das größte Problem offensichtlich darin sieht, daß dieser Vorgang die sogenannten Rechten stärken könne, beweist nachdrücklich, daß Deutschland langsam aber sicher seiner Umbenennung in Absurdistan entgegen taumelt. Wörtlich erklärte dieser Nullinger: „Es ist ja schon absehbar, daß das rechte Spektrum genau diesen Sachverhalt nutzen will um zu sagen, seht ihr, das haben wir schon immer gesagt. Wir haben klare Hinweise, daß diese Personen Migrationshintergrund haben. Und deswegen wollen wir genau wissen….“ Abgesehen davon, daß es doch wohl Sache der Polizei ist, solche Straftaten unnachsichtig und ohne Ansehen der Person erst einmal aufzuklären, und die rechtliche, aber auch politische Bewertung dann den dazu berufenen Stellen zu überlassen, offenbart dieser hoffentlich in keiner wichtigen Position verwendete Beamte erhebliche Mängel in seiner politischen Bildung und juristischen Ausbildung.

Er weiß nicht oder will nicht wissen, daß zwischen rechts, rechtsradikal und rechtsextrem sowohl politisch als auch juristisch erhebliche Unterschiede bestehen. Dies ungeachtet dessen, daß dies von Person zu Person auch einmal unscharf sein kann. Aber klar ist, jedenfalls in einer bekannten Definition, die zum Beispiel der Politikwissenschaftler Werner Patzelt gibt:
„Rechts“ ist inhaltlich kaum zu bestimmen, es sei denn, man definiert es dahingehend, daß alles was nicht links oder grün ist, eben rechts ist. Nach den Regeln der politischen Gesäßtopographie ist das auch einleuchtend. Zur Erläuterung dieses flapsigen Begriffs sei bemerkt, daß die Unterscheidung in politisch links und rechts ja aus den Anfängen der französischen Nationalversammlung herrührt, wo eben die revolutionären Kräfte links vom Parlamentspräsidenten und die eher konservativen Kräfte rechts von ihm (in Blickrichtung des Präsidenten) Platz nahmen.

Rechtsradikal hingegen bedeutet, daß Positionen vertreten werden, die in unüberbrückbarem, keinem Kompromiß zugänglichen Gegensatz zu den Positionen von Linken und Grünen stehen. Aber, und das ist maßgeblich, sich im Rahmen der Verfassung bewegen. Mögen ihre Positionen auch noch so radikal sein, ein Fall für den Verfassungsschutz oder gar ein Parteiverbot sind sie nicht.

Rechtsextrem hingegen ist die Definition für solche Positionen und Bestrebungen, die nicht nur radikal sind, sondern weit darüber hinaus gehen, insbesondere die Grenzen der Verfassung überschreiten. Dazu gehört sowohl die Verneinung von Grundrechten wie auch das Bestreben, den demokratischen Rechtsstaat zugunsten einer Diktatur (Führerprinzip) abzuschaffen. Das ist ein Fall für den Verfassungsschutz. Bei Vereinen führt es regelmäßig zu deren Verbot durch den zuständigen Innenminister. Bei politischen Parteien führt es letztendlich zum Verbot durch das Bundesverfassungsgericht, was derzeit zum zweiten Mal in Sachen NPD anhängig ist.

Wer hingegen von einem „rechten Spektrum“ fabuliert und faselt, der hat entweder keine Ahnung, wovon er redet. Oder aber, was noch schlimmer ist, er wirft bewußt Nebelkerzen um die politisch und juristisch glasklaren Unterschiede zwischen diesen drei Begriffen zu verwischen. Dies natürlich in der Absicht, auch die demokratische Rechte, die fest auf dem Boden der Verfassung steht, zu diffamieren. Dies tut man im allgemeinen, wenn man der Diskussion in der Sache aus dem Wege gehen will, weil man zu Recht befürchtet, in dieser Diskussion zweiter Sieger zu bleiben. Diese Taktik ist schäbig. Aus dem Munde eines Gewerkschaftsfunktionäres, der doch eigentlich besonders sensibel für demokratische Rechte aller Beteiligten sein sollte, ist es befremdlich. Man fragt sich, was die Leute geraucht haben, die eine solche Figur zu ihrem Sprecher gemacht haben.