Die jüngsten Blähungen des Gesetzgebungsapparates in unserem Lande sind symptomatisch für den Umgang der politischen Klasse mit den Problemen unseres Landes. Doch der Reihe nach.
In Deutschland kommt es immer häufiger zu Straftaten wie Körperverletzungen und Tötungsdelikten, wobei das Tatwerkzeug ein Messer ist. In den Polizeiberichten und den Medien werden die Täter üblicherweise als „Männer“ oder „Jugendliche“ beschrieben. Nur wenn es gar nicht anders geht, wird dem geneigten Publikum mitgeteilt, daß es sich bei dem Täter um einen Asylbewerber, Flüchtling, Nordafrikaner, Schwarzafrikaner oder Afghanen handelt. Handelt es sich bei den Opfern ebenfalls um Menschen dieser Herkunft, wird das schon auch gut kommuniziert. Handelt es sich bei den Opfern indessen um Menschen, „die schon länger hier leben“, wie Frau Merkel ihr Staatsvolk zu nennen beliebt, dann kann dieses Detail der Nachricht gerne auch schon mal unter den Tisch fallen.
Nachdem diese Messerattacken nicht nur in der Wirklichkeit, sondern auch in der Welt der Medien an Zahl und Bedeutung zunehmen, entsteht für die Politik natürlich der berühmte „Handlungsbedarf“. Nun fällt Politikern selbst im Allgemeinen zur Lösung von Problemen wenig ein, sie reden ja lieber darüber, am liebsten, wenn sie damit wirkliche oder nur behauptete Versäumnisse des politischen Gegners anprangern und damit für sich nutzbar machen können. Oder auch nur glauben, das bewirken zu können. Fürs Fachliche hat man ja seine Beamten, und wenn das nicht reicht, auch noch externe Berater. Frau von der Leyen und die Firma Mc Kinsey lassen grüßen. Und so nahmen offensichtlich Beamte aus den Innenministerien in Bremen und Niedersachsen die Gelegenheit war, aus ihrer kleinen und unbedeutenden Existenz einmal hervortreten und etwas bewegen zu können. Ihren Ministern legten sie einen Gesetzentwurf vor, der das Übel vorgeblich an der Wurzel packt, also einer radikalen Lösung zuführt. Wohlwissend, daß man an die Täter aus den unübersehbaren Scharen von Merkels Gästen nicht herankommt, kam man auf die wirklich frappierende Idee, einfach das Tatwerkzeug wenn schon nicht aus der Welt, so doch aus der bundesdeutschen Öffentlichkeit zu schaffen.
Überall da, wo es zu Menschenansammlungen kommen kann, ob bei Veranstaltungen, kritischen Lokalitäten wie Bahnhöfen oder Diskotheken, dürfen Messer erst gar nicht mitgeführt werden. Und damit die Sicherheit des deutschen Michels auch flächendeckend gewährleistet wird, dürfen auch sonst nur noch Messerchen mit einer Klingenlänge von weniger als 6 cm mitgeführt werden. Denn, so sollen es jedenfalls die verängstigten Leute bei der Lektüre der Morgenzeitung oder beim Betrachten der Tagesschau glauben: wo es keine Messer gibt, da gibt es auch keine Messerstecher. Und wenn das Messerchen doch nur dazu taugt, daß Opa damit fürs Enkelkind ein Stöckchen schnitzt, dann kann damit doch niemandem weh getan werden, geschweige denn eine tödliche Verletzung zugefügt werden.
Das ist natürlich hanebüchener Unsinn. Zum einen kann man selbstverständlich mit einer nur wenige Zentimeter langen, dafür rasiermesserscharfen Klinge Menschen tödliche Verletzungen zufügen. Zum anderen sind derartige Verbote völlig nutzlos. Es ist schon nicht möglich, die Einhaltung eines solchen Verbots wirklich zu kontrollieren. Die Messerstecher, um die es hier geht, pflegen ihr Tatwerkzeug nicht offen zu tragen. Man müßte ja überall Scanner wie an den Flughäfen aufstellen und jeden „filzen“, der stark frequentierte Orte aufsucht. Eine absurde Vorstellung, schlicht undurchführbar. Die Männer aus Afrika und dem Orient mit den locker sitzenden Messern gehören auch zu der Art von Zeitgenossen, die sich für aus ihrer Sicht lächerliche Vorschriften überhaupt nicht interessieren.
Sollte dieser Unfug wirklich Gesetz werden, so kann man getrost hohe Wetteinsätze dafür bieten, daß so gut wie nie jemand wegen unerlaubten Mitführens eines Messers bestraft werden wird. Und wenn, sind natürlich auch die angedrohten Geldstrafen nicht geeignet, gerade Merkels willkommene Gäste aus Afrika und dem Orient davon abzuhalten, ihre Messer mitzuführen, wo auch immer sie das wollen. Und auch wenn sie die Mordwerkzeuge einsetzen und dabei erwischt und vielleicht sogar bestraft werden, so wird der Tatbestand des unerlaubten Mitführens einer Stichwaffe regelmäßig nicht einmal Gegenstand der Anklage werden. Denn unwesentliche Delikte neben der Haupttat, etwa Totschlag oder Mord, erhöhen nicht einmal die Strafe. Deswegen nimmt man sie erst gar nicht in die Anklage auf. Jedenfalls habe ich als junger Rechtsreferendar von unserem damaligen Arbeitsgemeinschaftsleiter Strafprozeß gelernt, daß man neben dem Mord gemäß § 211 StGB nicht auch noch „Schießen an bewohnten Orten“ gemäß damals geltendem § 367 Abs. 1 Nr. 8 StGB anklagt. Der Verfahrensaufwand stehe halt in keinem Verhältnis zum Ertrag im Sinne einer merklichen Erhöhung des Strafmaßes.
Doch die wackeren Vorlagenschreiber in den Innenministerien baden nun in dem wohligen Gefühl, Millionen von Bürgern schikanieren zu können. Ihre Minister verkünden dem staunenden Volk die Lösung eines Problems, ohne daß hierfür auch nur ein Euro aufgewandt werden müsse. Suchte man indessen die Lösung des Problems in effektiven Kontrollen von Kriminalitätsschwerpunkten, oder gar in der konsequenten Ausweisung der gewalttätigen Gäste unserer Kanzlerin, dann würde man sich damit wohl nur politisches Ungemach einhandeln. Insbesondere der Aufschrei des grün-linken akademischen, künstlerischen und kirchlichen Milieus wäre ohrenbetäubend. Daß man mit dem lächerlichen Messerchen-Paragrafen alleine die rechtstreuen Bürger aus den Reihen derer, „die schon länger hier leben“ treffen wird, ist aus Politikersicht unproblematisch. Denn Millionen von Bürgern besitzen zwar Messer, die sie auch zu Freizeitaktivitäten nutzen, etwa bei der Brotzeit auf einer Wanderung. Die Klinge ist regelmäßig länger als 6 cm und es ist auch nicht selten eine feststehende Klinge. Das gute alte Fahrtenmesser aus unserer Jugend, das gewissermaßen zur bayerischen Tracht gehörende Messer in der Seitentasche der Krachledernen wie auch der Jagdnicker des Weidmanns, sie alle fallen unter das geplante Verbotsgesetz. Betroffen sind jedoch nur die gesetzestreuen Bürger, die sich selbstverständlich zähneknirschend auch den blödsinnigsten Vorschriften unterwerfen. Nicht betroffen sind Merkels willkommene Gäste, die sich einen feuchten Kehricht um unsere Gesetze scheren, es sei denn, diese Gesetze füllen ihre Brieftaschen. Auch wenn die absolute Zahl der Betroffenen keineswegs gering ist, so dürfte doch die Mehrzahl der Wähler davon persönlich nicht berührt sein, und auch mangels Sachkenntnis der Politik auf den Leim gehen und ebenfalls glauben, die Verbannung der Messer aus der Öffentlichkeit führe zuverlässig dazu, daß damit dann auch nicht mehr zugestochen wird.
Es ist eben die Herrschaft der Deppen, die den Bürgern das Leben schwer macht. An dieser Stelle muß ich die Überschrift dieses Beitrages noch erläutern. Morokratie heißt nicht etwa die Herrschaft der Mohren. Der Rassismusalarm kann gleich wieder abgeblasen werden. „Moros“ bedeutet im Altgriechischen einfältig, stumpfsinnig, töricht, dumm. Die Morokratie ist also die Herrschaft der Einfältigen, bayerisch formuliert, der Deppen. Das allerdings scheint mir nicht nur mit Blick auf das geplante Messerverbot eine zutreffende Beschreibung unserer politischen Wirklichkeit zu sein. Herr, schmeiß Hirn runter!