Die Vorgänge um die Sea Watch 3 und ihre Schiffsführerin – in eigener Diktion Kapitänin – Carola Rackete zeigen zum wiederholten Mal, daß die Rechtsordnung stets den Kürzeren zieht, wenn die Politik im Spiel ist.
In rechtlicher Hinsicht gibt es keinen Zweifel daran, daß Frau Rackete am internationalen Seerecht vorbei und glatt gegen das italienische Recht gehandelt hat, als sie angebliche Flüchtlinge aus angeblicher Seenot „gerettet“ und trotz ausdrücklichen Verbots der italienischen Behörden im Hafen von Lampedusa an Land gebracht hat. Schon die Existenz derartiger selbst ernannter Seenotretter spielt den nordafrikanischen Schleppern in die Hände. Denn sie können deswegen mit einer gewissen Glaubhaftigkeit ihren Kunden versichern, daß sie nach kurzer Zeit im Schlauchboot auf offener See, regelmäßig schon in den Küstengewässern der nordafrikanischen Staaten, von einem derartigen Schiff aufgenommen und dann in einen italienischen Hafen gebracht werden, von wo sie dann zügig in ihr Wunschland Deutschland reisen können. Dafür zahlen sie dann auch gerne Beträge von 5.000,00-15.000,00 € pro Person. Gäbe es derartige Organisationen, die aus angeblich humanitären, in Wirklichkeit ideologischen Gründen, solche Schiffe vor den nordafrikanischen Küsten kreuzen lassen nicht, dann müßten die Schlepper nun selbst solche Schiffe beschaffen, ausrüsten, bemannen und unterhalten. Der finanzielle Aufwand wäre erheblich, der Gewinn der Schlepper würde sich entsprechend verringern.
Die Rechtslage steht diesen Aktivitäten eindeutig entgegen. Das Völkerrecht im allgemeinen, wie auch das internationale Seerecht, verpflichten Staaten wie Italien keineswegs dazu, jedes Schiff in seine Häfen einlaufen zu lassen, auch dann nicht, wenn es Schiffbrüchige an Bord hat. Das hat ja vor kurzem der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte in der Angelegenheit Sea Watch 3 auf die Beschwerde von Sea Watch und Frau Rackete gegen die Republik Italien so entschieden. Frau Rackete und ihre Unterstützter interessiert das aber offensichtlich nicht. Sie ist bekanntlich nach tagelanger Irrfahrt gegen das ausdrückliche Verbot der italienischen Regierung in den Hafen von Lampedusa eingelaufen, obgleich sie schon Tage vorher Häfen in Libyen, Tunesien, Ägypten oder den Niederlanden, unter deren Flagge die Sea Watch 3 fährt, hätte anlaufen können. Wie wenig sie das Recht schert, zeigt ja auch ihr Verhalten beim Einlaufen in den Hafen, als sie ein Boot der italienischen Finanzpolizei einfach zur Seite gedrückt hat. Ihr ging es vielmehr offensichtlich darum, Italien, insbesodere seinen Innenminister Salvini, vorzuführen. Denn dort herrschen ja die menschenfeindlichen rechten Populisten. Gegen dieses Reich des Bösen kämpft mutig die Jeanne d’Arc des 21. Jahrhunderts. Und die kommt natürlich aus dem Reich des Lichts, zu dem sich Deutschland nach dem Untergang des Reichs der Brüder im Geiste Salvinis gewandelt hat.
Was steckt dahinter? Natürlich eine Ideologie. Frau Rackete und ihre Anhänger in Deutschland bis hinauf zum Bundespräsidenten sind eben der Auffassung, daß aus Seenot Gerettete – sagen wir lieber, von Schlauchbooten auf die Sea Watch 3 umgestiegene Passagiere – das Menschenrecht haben, in ein Land ihrer Wahl zu reisen und sich dort dauerhaft niederzulassen – die Vorstufe des die Nationen ablösenden Weltstaates. Daß es sich dabei nur um solche Länder handelt, die ein im Weltmaßstab extrem weitherziges Sozialsystem haben, wird schon daran deutlich, daß diese angeblichen Flüchtlinge vor Krieg, Not und Verfolgung regelmäßig nicht etwa nach Bulgarien oder Rumänien weiterreisen wollen, auch nicht nach Albanien, Kroatien oder Serbien. Das ist eben die Vorstellung, daß Menschenrechte, über die man selbstverständlich die Interpretationshoheit beansprucht, im Range stets höher stehen, als Verfassungen und Gesetze von Staaten. Das Recht muß dann eben dem Richtigen weichen. Das Recht von Staaten, darüber souverän zu entscheiden, wer einreisen und bleiben darf, steht im Rang eben unter dem selbst definierten Menschenrecht, dort Wohnung nehmen zu können, wo es einem gerade gefällt.
Die Definitionshoheit haben dann eben allein die Menschen, die sich dafür entschieden haben, die Menschenrechte nach eigenem Gusto durchzusetzen. Zwar gibt es dafür eigentlich internationale Verträge, geschriebenes und ungeschriebenes Internationales Recht und vor allem Gerichtshöfe, die darüber zu befinden haben, wie zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte. Als Kämpfer für die Menschenrechte kann man das natürlich nicht akzeptieren, denn schon in der Existenz von Gerichten liegt die Möglichkeit begründet, daß sie anders entscheiden, als es einer Prozeßpartei gefällt. Und deswegen kann der Richterspruch allenfalls dann akzeptiert werden, wenn er einmal mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt. Das heißt aber doch, daß im Grunde genommen die Existenz von Gerichten völlig überflüssig ist, weil eben über das Recht allein diejenigen befinden, die sich seine Durchsetzung auf ihre Fahnen geschrieben haben.
Der Beispiele gibt es natürlich mehr. Es ist erst wenige Wochen her, daß sogenannte Klimaaktivisten das Gelände des Braunkohletagebaus Garzweiler besetzt haben, um den laufenden Betrieb des Braunkohletagebaus wenigstens vorübergehend zum Erliegen zu bringen. Die gleichen Leute übrigens, die einige Monate zuvor den angrenzenden Wald besetzt hatten, um zu verhindern, daß dort Bäume gefällt werden, weil der Braunkohletagebau dorthin vorangetrieben werden sollte. Entgegenstehende behördliche und gerichtliche Entscheidungen interessierten diese Leute zunächst einmal nicht. Vielmehr attackierte man die zur Räumung eingesetzten Polizeibeamten mit gefährlichen, teils sogar ekelerregenden Wurfgeschossen, wie Steinen und Fäkalien. Allerdings sah man sich im Besitze des höherrangigen Rechts.
Ein letztes Beispiel. Vor wenigen Wochen zündeten in Köln sogenannte Autonome, genau gesagt linksextreme Verbrecher, auf dem Gelände eines Autohauses mehrere SUV der Marke Porsche im Wert von jeweils rund 180.000,00 € an. Zur Begründung erklärten sie, auf diese Weise werde unterbunden, daß, so wörtlich „35 Kilo Kind mit 3,5 t Luxusauto zur Schule gebracht werden“, und somit werde verhindert, daß dabei entsprechende Mengen CO2 ausgestoßen werden. Daß dabei Straftaten wie Sachbeschädigung und Brandstiftung begangen wurden, spielte für die selbst ernannten Retter des Weltklimas natürlich keine Rolle. Öffentliche Rügen aus Politik und Medien waren nicht zu vernehmen. Der Umwelt-Robin Hood darf ja auch mal über die Stränge schlagen.
Das erstaunlichste aber ist, daß Politik und Medien in Deutschland all diesen Aktionen Beifall spenden, ja sie als Beispiele von Bürgersinn und Zivilcourage bejubeln, selbstverständlich wider besseres Wissen, wie im Falle Steinmeier und Maas, beides Juristen (!). Und da entblöden deutsche Spitzenpolitiker sich auch nicht, ihren italienischen Kollegen anzusinnen, auf die Justiz ihres Landes einzuwirken, um die Freilassung der rechtmäßig inhaftierten Piratin Carola Rackete zu bewirken. Von Anstand und Diplomatie, von der Achtung vor der unabhängigen Justiz eines anderen Landes keine Spur. Von hochrangigen Kirchenvertretern wie Bedford-Strohm oder Marx will ich erst gar nicht reden, und schon gar nicht von den Narren aus dem Kultur- und Kunstbetrieb. Einhelliger Tenor all dieser Rechtsverächter ist die Argumentation, wonach humanitäre Motive weit schwerer wiegen, als – papiernes – Recht.
Wer den „richtigen“ Standpunkt vertritt, wer höherrangige Ziele verfolgt, wer die Menschen oder die Welt rettet, der kann sich doch nicht damit aufhalten, Anträge bei Behörden zu stellen, Bescheide abzuwarten, möglicherweise sich eine parlamentarische Mehrheit für eine Gesetzesänderung zu suchen und ähnliches mehr. Das sozusagen gewöhnliche Recht sollen selbstverständlich die Bürger in ihrem Alltag befolgen müssen, ebenso selbstverständlich bei Meidung aller Rechtsnachteile und Strafen, die dann fällig werden, wenn sich Frau Meier und Herr Müller über das Recht hinwegsetzen. Wo es aber um Größeres geht, wo „Haltung“ gefragt ist, da müssen dann auch schon mal bürokratische Hindernisse aus dem Weg geräumt und der Situation nicht gerecht werdende Gesetze ignoriert werden. Ja, man stilisiert sich zu Widerstandskämpfern im Range der Weißen Rose hoch. Wer hingegen auf dem Recht besteht, ja sogar wagt, die Rechtsbrecher des Rechtsbruchs zu beschuldigen, der muß als Hetzer und Haßredner ausgegrenzt, gegebenenfalls seiner Grundrechte entkleidet werden. Ihm nützt es dann gar nichts, wenn, wie zum Thema unkontrollierter Flüchtlingszuzug geschehen, hoch- und höchstranigige Verfassungsjuristen oder auch Gerichte den verantwortlichen Politikern Rechtsbruch bescheinigen. Denn „Richtig“ geht vor Recht.