Historischer Realismus

In diesem Jahr werden wir viel über das Ende des Zweiten Weltkrieges in Deutschland vor nunmehr 75 Jahren hören und lesen. Die Qualität dessen, was wir dann hören und lesen werden, wird wie immer höchst unterschiedlich sein. Qualitativ am wenigsten dürfen wir nach allen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte von unseren Politikern erwarten, natürlich ebenso wenig von den ihnen hörigen Medien. Doch vielleicht wird der ein oder andere ernstzunehmende Wissenschaftler oder Publizist Erhellendes beitragen. Grund genug hätte man nach 75 Jahren sicherlich.

Feindstaat Deutschland

Weniger aus den Reihen der Politiker und Journalisten, mehr jedoch aus den überschaubaren Gruppen abseits des „Mainstream“ wird man die Klage darüber hören, daß im Grunde genommen Deutschland den Status des besiegten Feindstaates immer noch nicht verloren habe. Völkerrechtlich-formal ist daran in der Tat richtig, daß die sogenannte Feindstaatenklausel der VN-Charta immer noch Deutschland nennt. Nun ist allerdings nach diversen Verlautbarungen auch aus Kreisen der Veto-Mächte zu hören, daß bei nächstbester Gelegenheit auch dieser Anachronismus aus der Charta der Vereinten Nationen gestrichen werden wird, nicht zuletzt deswegen, weil die Klausel keine praktischen Konsequenzen hat.

Völkerrechtliche Souveränität des besigten Feindstaats

Doch was hat es damit auf sich, daß von einer eingeschränkten Souveränität, aus manchem Munde auch von mangelnder Souveränität zu hören ist? Die juristischen Fakten sind eindeutig. Das Deutsche Reich ist mit der Kapitulation am 8. Mai 1945 als Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen. Indessen hat es jahrelang ein Besatzungsregime gehabt, und die tatsächliche Staatsgewalt ging von den vier alliierten Siegermächten aus. Etwas anderes war zunächst auch gar nicht beabsichtigt. Insbesondere die USA waren schon seit der Atlantikcharta, von den USA und Großbritannien am 14. August 1941 formuliert, spätestens jedoch seit der Konferenz von Casablanca im Januar 1943, die das Kriegsziel der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands formulierte, der festen Überzeugung, daß Deutschland vollständig unterworfen und ihm jede Fähigkeit genommen werden müsse, künftig noch einmal einen Krieg zu beginnen. Damit mussten ihm sämtliche moralischen, politischen und wirtschaftlichen Ressourcen genommen werden, die ein Land auch nur zu einer Mittelmacht, von einer Großmacht ganz zu schweigen, machen können.

Die völkerrechtswidrige Nachkriegspolitik der USA

Deutlich wurde das zum Beispiel in der berühmt-berüchtigten Besatzungsdirektive JCS 1067, die von ihrer ersten Fassung vom 12.07.1944 an mehrfach geändert wurde, letztendlich aber immer genau diesem Ziel entsprach. Hintergrund war die feste Überzeugung insbesondere der USA, daß nicht das nationalsozialistische Dritte Reich, sondern das ganze deutsche Volk als Feind nicht nur der USA, sondern der Menschheit anzusehen sei. Dieses galt es zu bekämpfen, zu schlagen, ihm mußte der nationalsozialistische Geist, als scheinbarer Ausdruck preußischer Tugenden, entzogen werden. Kriegstreibende Kasten, die man vor allem bei den sogenannten Junkern und dem Militär auszumachen glaubte, waren aus der Gesellschaft zu beseitigen, ihr Einfluß und Machtpotential war restlos zu zerschlagen. Der seinerzeitige US-amerikanische Außenminister Stettinius formulierte das in einem Brief vom 10.04.1945 an Eisenhower, und zwar offensichtlich in Absprache mit Roosevelt. Wörtlich heißt es da: „The policy of unconditional surrender was meant from the start to apply to the entire German nation, and not merely to the German Government, the High Command , or the Nazi Party….The unconditional surrender itself applies, without exception, to all Germans, individually and collectively, in all respects, including the sense in which the german people may be considered as individual human beings.“ Danach trugen die Deutschen eine Art Erbsünde in sich, die aber anders als nach dem Neuen Testament von keinem Jesus Christus durch seinen Opfertod getilgt werden konnte. Vielmehr mussten den Deutschen ihre schädlichen Eigenschaften genommen werden, was nach damaliger Auffassung mindestens eine Jahrzehntelange Umerziehung und selbstverständlich ein Herunterfahren der ehemaligen Großmacht auf den Status eines kleinen, von den USA abhängigen Landes voraussetzte.

Deutschland lebte weiter

Allerdings war damit, wie gesagt, keineswegs die Aufhebung der völkerrechtlichen Staatlichkeit verbunden. Es fehlte in Ermangelung einer effektiven Regierung lediglich die Handlungsfähigkeit. Das ist im übrigen heute unter Juristen nicht strittig. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag ist staatsrechtlich klar, daß die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich identisch ist. Diese schon damals überwiegender Auffassung der deutschen Staatsrechtslehrer hatte schon im Jahr 1955 der Staats- und Völkerrechtslehrer Friedrich August von der Heydte in seinem Buch „Der deutsche Staat im Jahr 1945 und seither“ überzeugend dargelegt. Das Deutsche Reich heißt seit dem 23.05.1949 Bundesrepublik Deutschland und hat sich mit Wirkung von diesem Tage eine neue Verfassung gegeben, wozu es entgegen einem unter juristischen Laien verbreiteten Irrtum auch nicht einer Volksabstimmung bedurfte. Auch die Weimarer Reichsverfassung wurde nur von einer verfassunggebenden Versammlung beschlossen. Diese war zuvor in einer freien Wahl bestimmt worden, ebenso wie die Parlamente der Länder, aus denen die Mitglieder des damals „Parlamentarischer Rat“ genannten verfassunggebenden Versammlung im September 1948 kamen. Verfahrensfragen berühren das materielle Recht nicht. Völkerrechtliche Souveränität erlangte Deutschland in zwei Schritten. Zunächst 1955 mit dem Deutschland-Vertrag teilweise, dann 1990 mit dem Zwei plus Vier- Vertrag endgültig. Das ist jedenfalls unter Rechts- und Politikwissenschaftlern nicht streitig. Gegenteilige Auffassungen schaffen es nicht einmal in die juristische Fachliteratur.

Was ist politische Souveränität?

Etwas anderes ist natürlich die Frage der politischen Souveränität. Dieser Frage muß eigentlich die Frage vorangestellt werden, was politische Souveränität eigentlich ist. Bedeutet das, auf der Welt tun und lassen zu können, was man will, ob es den Nachbarn oder sonstigen Staaten oder Bündnissen gefällt oder nicht? Oder bedeutet das Handlungsfähigkeit im Rahmen des politisch möglichen, je nach wirtschaftlicher und militärischer Macht? Die Fragestellung zeigt, daß es keine wohlfeilen Antworten auf diese Frage gibt. Bei Lichte besehen sind nicht einmal die Weltmächte USA und China, noch weniger Großmächte wie Russland oder Indien uneingeschränkt souverän. Denn sogar die Weltmächte müssen auf die Interessen der jeweils anderen Weltmacht gewisse Rücksichten nehmen. Sie können nicht einmal regionalen Mächten ohne weiteres ihre Vorstellungen aufdiktieren, wie man im Nahen Osten nahezu täglich sehen kann. Auch wenn die USA es noch so gerne hätten: der Iran tanzt nicht nach ihrer Pfeife. Sind die USA deswegen nicht oder nur eingeschränkt souverän? Man wird das gerade nicht behaupten können.

Was bedeutet das aber für Staaten mit weitaus geringerer wirtschaftlicher Potenz und militärischer Macht wie die USA oder China? Ist etwa Frankreich in dem Sinn souverän, daß es jedem anderen Staat seinen Willen aufzwingen kann? Offensichtlich nicht, wie seine Probleme zeigen, im Bereich südlich der Sahara Ordnung zu schaffen. Hinzu kommt in rechtlicher Hinsicht, daß selbst Großmächte, ja Weltmächte, Bündnisse eingegangen sind. Dann ist ihre Handlungsfähigkeit vertraglich beschränkt. Nehmen wir etwa die NATO. Die Bündnisklausel in Art. 5 verpflichtet eben die USA zum militärischen Eingreifen, wenn etwa das kleine Lettland angegriffen wird. Bei Lichte besehen ist das in rechtlicher Hinsicht eine Einschränkung der US-amerikanischen Souveränität.

Deutschland hat in seiner Verfassung, die es aus der politischen Lage des Jahres 1949 heraus bescheiden als Grundgesetz bezeichnet hat, von Anfang an die Möglichkeit der Übertragung von Souveränitätsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen in Art. 24 GG festgeschrieben, darüber hinaus ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, daß sich der Bund zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen kann, und dabei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen kann, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern. Eine weitere Einschränkung der Souveränität kann man in Art. 25 sehen, wonach die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechtes sind und den nationalen Gesetzen vorgehen. Das findet natürlich in voraufgegangenen Verfassungen sowohl Deutschlands als auch anderer Länder dieser Welt vor dem Zweiten Weltkrieg keine Entsprechung. Es ist eine völkerrechtliche Entwicklung, die nicht zuletzt der Vielzahl von Kriegen geschuldet ist, die vor allem in Europa in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nahezu von allen gegen alle geführt worden sind.

Die machtpolitische Seite ist bereits angesprochen worden. Eine absolute Souveränität ist in der Welt des 21. Jahrhunderts nicht mehr vorstellbar. Zuletzt war das vielleicht noch in der Antike der Fall, als das Römische Reich in Europa, Vorderasien und Nordafrika schalten und walten konnte, wie es wollte, wenn auch gelegentlich harter Widerstand wie im Falle Karthago zu überwinden war. Ein Staat von der Größe Deutschlands kann nur die Option haben, sich möglichst einer Weltmacht politisch anzuschließen, um von deren Macht zu profitieren, auch wenn das im Gegenzug bedeutet, deren Wünschen möglichst zu entsprechen. Denn die Alternative wäre, zum Spielball selbst kleinerer, jedoch stärkerer Mächte als Deutschland zu werden, von den Launen der Groß- und Weltmächte einmal ganz abgesehen. Das ist eben Realismus.

Deutschland war niemals eine wirkliche Weltmacht

Letztendlich bietet die deutsche Geschichte auch keine andere Erkenntnis. Deutschland war niemals eine wirkliche Weltmacht, allenfalls über kurze Zeit eine Großmacht, wenn man die Blütezeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation unter diesem Aspekt betrachten will. Es war in der Tat so groß, daß die umliegenden Staaten keine Möglichkeit hatten, Deutschland militärisch zu besiegen. Wirtschaftlich dominieren konnte man in jenen Zeiten andere Länder ohnehin nicht. Doch war die Macht des Heiligen Römischen Reiches fragil. Das hängt ja mit seiner Entstehungsgeschichte zusammen. War das straff organisierte Reich Karls des Großen noch dazu fähig, nach und nach benachbarte Völker wie etwa das Herzogtum Sachsen oder auch das Königreich der Langobarden zu unterwerfen, so war das aus der Aufteilung des Reichs unter die Söhne des Kaisers hervorgegangene Deutschland, das im Jahr 919 n.Chr. unter Heinrich I. Königreich wurde, gerade infolge seiner inneren Zerrissenheit kaum dazu in der Lage, seinen Nachbarn gefährlich zu werden. Es war ja gerade die Tragik Deutschlands, daß es im Gegensatz zu Frankreich kein straffer Zentralstaat in der Hand seines Herrschers war, sondern der König mit oder ohne Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation immer mehr in die Abhängigkeit von den großen fürstlichen Familien des Landes geriet, ja sogar im Kriegsfalle um militärische Kontingente der Reichsfürsten betteln mußte. Frankreich hingegen konnte ein solches Selbstbewußtsein entwickeln, daß etwa Franz I. sich um die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bewerben konnte, allerdings Karl I. von Spanien unterlag, der dann bekanntlich als Karl V. Deutscher Kaiser wurde. Wie schwach das geographisch zwar ausgreifende, politisch aber zerrissene Deutschland wirklich war, zeigte sich ja dann im 30-jährigen Krieg, der bei Lichte besehen eine Ansammlung von Kriegen deutscher Fürsten untereinander, aber auch der Raubzüge benachbarter Staaten wie Schweden und Frankreich  war. Folgerichtig endete das historisch ehrwürdige, aber staatspolitisch wertlose Heilige Römische Reich Deutscher Nation dann 1806.

Deutschland, das ist vor allem seine Kultur

Davon gänzlich unberührt sind die staunenswerten Leistungen der Deutschen, gleichgültig aus welchem Teilstaat des innerlich zerrissenen Reiches, aber in sich kohärenten Kulturraums sie jeweils stammten, sei es kulturell oder wissenschaftlich. Das überstand dann auch alle staatlichen Katastrophen einschließlich des Untergangs des Heiligen Römischen Reiches. Folgerichtig setzte sich das dann auch weiter fort, ungeachtet der jeweiligen staatlichen Verfasstheit. Nicht von ungefähr machen gerade diese kulturellen und wissenschaftlichen Leistungen den größten Teil der deutschen Identität aus. Bei realistischer Betrachtung der Geschichte überstrahlen sie auch – glücklicherweise – die dunklen Jahre der NS-Zeit.

Die prekäre Lage Deutschlands im Machtgefüge des !9./20. Jahrhunderts

Deutschland als Staat erstand dann erst am 18. Januar 1871 wieder, vielleicht besser gesagt entstand es in kleinerer Form, doch wiederum mit stark föderalen Zügen. Spätere Historiker erfanden dann mit Blick auf die zu dieser Zeit schon lange existierenden Nationalstaaten in Europa den Begriff der verspäteten Nation. Sie litt von Anfang an machtpolitisch unter dem Problem, einerseits für die kleineren Länder in seiner Umgebung zu mächtig zu sein, andererseits nicht mächtig genug zu sein, auch die großen europäischen Rivalen wie Russland, Frankreich und Großbritannien in Schach zu halten, vom österreichisch-ungarischen Bruder ganz abgesehen. Es bedurfte des staatsmännischen Genies Otto von Bismarcks, diese fragile Situation wenigstens für drei Jahrzehnte beherrschen zu können. Der Rest ist bekannt. Es war eben die Tragik Deutschlands, zu groß für seine Nachbarn, aber zu klein und militärisch zu schwach zu sein, um auf Dauer unangreifbar zu sein. Aus der Sicht Frankreichs, Russlands und Großbritanniens war es daher unumgänglich, diesen Staat nachhaltig zu schwächen, was ja im Ersten Weltkrieg auch gelungen zu sein schien. Im Zweiten Weltkrieg ist es dann endgültig gelungen. Daß Deutschland seit 1933 von einem nicht nur kriminellen, sondern vor allem unfähigen Diktator regiert wurde, der den machtpolitischen Interessen der Alliierten objektiv in die Karten spielte, und ihnen mit seiner Kriegspolitik die Verwirklichung ihrer Träume ermöglichte, steht auf einem anderen Blatt, ändert aber nichts am Ergebnis.

Die Wirklichkeit

Deutschland ist in den Kreis der kleineren Mächte getreten, und kann vernünftigerweise nur das Bündnis mit der Weltmacht USA suchen, denn ein Bündnis etwa mit der weiteren Weltmacht China ist schlechterdings nicht vorstellbar, nicht nur deswegen, weil weder die USA noch die europäischen Mächte wie Großbritannien und Frankreich es dulden würden, daß China anstelle der USA Macht in Europa ausübt. Nicht zuletzt sind die USA auch historisch und kulturell das etwas ungezogene große Kind Europas. Die USA gegen Russland zu tauschen, wäre ebenfalls fatal, nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in militärischer Hinsicht, ungeachtet dessen, daß man im Rahmen seiner begrenzten Spielräume auch zu diesem Land (nachrangig) gute Beziehungen pflegen sollte. Mit anderen Worten: es war schon auf dem Schulhof klug, sich den richtig großen Jungs anzuschließen. Gegen sie frech zu werden, war nicht ratsam.

Geschichte bleibt Vergangenheit

Kommen wir zurück auf die Nachkriegsgeschichte. Sie ist eben, wie sie gewesen ist. Die USA haben sich in Deutschland aufgeführt, wie die Römer in den unterworfenen Provinzen. Das Völkerrecht sollte für Deutschland ausdrücklich nicht gelten. Das ist nun einmal so gewesen, und das soll auch gelegentlich in Erinnerung gerufen werden. Allerdings nicht mit politischen Ambitionen, sondern allein deswegen, weil es schlicht und einfach die historische Wahrheit ist. Die Wahrheit ist ein Wert an sich. Wir wissen alle, daß sich das 1947 grundlegend geändert hat, und wir wissen auch warum. Staaten haben nach dem berühmten Wort von Charles de Gaulle eben keine Freunde, im Umkehrschluß auch keine Feinde, sie haben Interessen. Und das Interesse der USA war damals, die Expansion der Sowjetunion einzudämmen. Dazu benötigten die USA Verbündete in Europa, und zwar nicht nur ihre seitherigen Alliierten, sondern gerade auch das eben noch als Reich des Bösen betrachtete Deutschland. Die amerikanische Generalität hätte am liebsten gleich die Waffen-SS wieder reaktiviert, die Wehrmacht sowieso. Die Umerziehung war angelaufen, und sie lief aus der Sicht der USA eigentlich ganz gut. Die Deutschen übernahmen bereitwillig die amerikanische Kultur mit Coca-Cola, Rock ’n‘ Roll und Hollywood Kino. Inwieweit das wirklich die Frucht der Umerziehungsbemühungen oder nicht vielmehr auch der Tatsache geschuldet war, daß Kultur und Lebensweise der Sieger schon immer für die Besiegten attraktiv erschienen, wollen wir einmal offen lassen. Einer Erziehung zur parlamentarischen Demokratie bedurften die Deutschen nicht, demokratisch gesinnt waren sie zum größten Teil seit 1848, von der Diktatur hatten sie die Nase gestrichen voll, so daß die Umerzieher  insoweit eher Wasser in den Rhein gossen. Soweit wir sehen, griff die Amerikanisierung ja auch in den übrigen europäischen Staaten um sich, die entweder im Zweiten Weltkrieg Alliierte der USA waren, oder sogar, wie die Schweiz und Schweden, neutral geblieben waren.

Blicken wir nach vorn

Es nützt nichts, über die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik der USA und ihrer Verbündeten heute noch zu räsonieren. Noch weniger nützt es, die eingeschränkte Souveränität Deutschlands – jedenfalls im Vergleich mit den USA – zu beklagen. Die Geschichte läßt sich nicht ändern, die Machtverhältnisse auf der Welt auch nicht. Wir sollten uns nicht so verhalten, wie es die Schiiten seit der Schlacht von Kerbela 680 n. Chr. tun und seither den Tod des Imam Hussein betrauern. Wir haben andere Probleme in ausreichender Zahl, wobei diese zum großen Teil ohne, sarkastisch ausgedrückt, die gütige Mithilfe der USA entstanden sind. Die großen politischen Fehler der letzten Jahre in Deutschland, allen voran die verantwortungslose Migrationspolitik, haben wir Deutschen schon selbst gemacht, jedenfalls die Mehrheit der Wähler, die noch 2017 in Kenntnis aller ihrer Fehlentscheidungen Angela Merkel wieder gewählt haben. Das sind unsere Probleme, nicht aber eine mangelnde Souveränität, und noch weniger die Folgen der Besatzungspolitik von 1945.


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