Archiv für den Monat: März 2022

Die rote Null

Bekanntlich hat unsere Innenministerin Nancy Faeser ein Faible für die Antifa. Und eine Phobie vor den „Rechten“. Daher trommelt sie unermüdlich für die Verstärkung des „Kampfs gegen Rechts“, der in Wirklichkeit ein Krampf gegen Rechts ist. Dafür kann aus ihrer Sicht nicht genügend Steuergeld eingesetzt werden. 1 Milliarde € sind da schon mal drin. Gilt es doch, die zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern.

Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen und das Internet betrachtet, der reibt sich die Augen. Wo sind sie denn?

Da hilft ein Blick auf die Statistik der Bundesanwaltschaft zum politischen Extremismus.

Bis Oktober 2021 wurden 225 Verfahren eingeleitet, davon 210 (93,33 %) auf dem Gebiet des politischen Islamismus, zehn (4,44 %) betrafen den Linksextremismus, und nur fünf (2,22 %) richten sich gegen Tatverdächtige aus dem Bereich des Rechtsextremismus. Das sind nun einmal die Fakten. Frau Faeser hingegen sondert nur dummes Geschwätz ab, natürlich verursacht von ihrer Besessenheit, ein Phantom des Rechtsextremismus in Deutschland bekämpfen zu müssen wie weiland Don Quichotte die Windmühlen attackierte. Nur so lässt sich die milliardenschwere Unterstützung sogenannter zivilgesellschaftlicher Gruppen, die sich dem „Kampf gegen Rechts“ verschrieben haben, tatsächlich aber zum großen Teil die Mitglieder ihrer geliebten Antifa sind, begründen.

Herr Scholz, schmeißen sie diese Ministerin raus! Sie übersieht die wirklichen Feinde unserer Demokratie und schießt für teures Geld mit Kanonen auf kleine braune Spatzen.

Alle Staatsgewalt geht vom Bundesverfassungsgericht aus

Aber halt! Steht nicht im Grundgesetz etwas anderes? In der Tat. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch die Macht der Gerichte ist dem nachgeordnet, wie nicht nur die Urteilsformel: „Im Namen des Volkes“ zeigt, sondern auch die Regelung in Art. 20 Abs. 2 Satz 2, wonach diese Staatsgewalt auch durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt wird zeigt, daß Behörden und Gerichte nur die Gewalt ausüben, die vom Volke ausgeht.

Gewohnheitsrecht ist biegsam

Betrachtet man indessen die Entwicklung von Demokratie und Rechtsordnung in unserem Lande, so könnten Zweifel daran aufkommen, ob das Grundgesetz in diesem Kernbereich des demokratischen Staatsverständnisses überhaupt noch gilt. Natürlich sind diese Sätze nach wie vor im Text unserer Verfassung zu lesen. An diesen Formulierungen ist kein Jota geändert. Indessen will dies wenig besagen, denn nach allgemeiner Anschauung unter Juristen ist das Gewohnheitsrecht gleichgewichtig mit dem geschriebenen Recht, jedenfalls da wo es sich als allgemeine Übung der Gerichte zeigt und als allgemeine Überzeugung der Bürger besteht. Das ist ein uralter Verfassungsgrundsatz, um insoweit mit dem angesehenen Verfassungsjuristen Roman Herzog zu sprechen, der dies in dem Standardkommentar zum Grundgesetz schreibt, und dessen fachliche Qualifikation nicht zuletzt durch sein Amt als langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichts unterstrichen wird.

Im Bundestag gibt es einen Katzentisch – mit dem Segen aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat nun heute über einen Antrag der Oppositionspartei AfD im Deutschen Bundestag entschieden, mit dem sie erreichen wollte, daß die skandalöse Praxis der Bundestagsmehrheit als verfassungswidrig verboten wird, entgegen jahrzehntelanger Übung im Parlament grundsätzlich keinen Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Hauses zu wählen, der von ihr vorgeschlagenen wurde. Man begründet das mit dem natürlich auch in der Verfassung festgeschriebenen Selbstverwaltungsrecht des Parlaments. Das Präsidium werde eben gewählt. Daß damit der Wille von etwa 10 % der Wähler, die eben die Abgeordneten dieser Partei in das Parlament entsandt haben, keine Rolle spielt, ist völlig klar, und wird wohl auch aus diesem Grunde in der Entscheidung nicht thematisiert. Wenn eben aus der Sicht der politischen Priesterkaste, deren Angehörige auch im Bundesverfassungsgericht mehrheitlich vertreten sind, das Volk, dieser große Lümmel, die Jünger Luzifers statt der politisch korrekten Künder des Wahren, Guten und Schönen in den Bundestag wählt, dann muß man ihm eben klarmachen, daß es damit nur Abgeordnete zweiter Klasse gewählt hat. Und weiter soll ihm klar sein, daß man auch Bürger zweiter Klasse ist, solange man die Falschen wählt, und deswegen auch der Belehrung darüber bedarf, was eigentlich Demokratie bedeutet. Natürlich hätte man das auch anders machen können. Man hätte ohne weiteres ein Gewohnheitsrecht aller Fraktionen feststellen können, daß ihnen von der Mehrheit des Hauses ein Sitz im Präsidium eingeräumt und deswegen entsprechend gewählt wird. Insoweit seien Gleichbehandlungsgrundsatz und Gewohnheitsrecht in der Geschäftsordnung des Bundestages zu berücksichtigen. Das war ja nun einmal langjährige Übung und Überzeugung im Hause.

Der Vorteil des ungeschriebenen Rechts

Es ist somit nicht einmal notwendig, die Verfassung etwa um einen Art. 20 Abs. 3 Satz 2 zu ergänzen, der da lautet: „Über Anträge auf Gewährung der in diesem Gesetz beschriebenen Grundrechte entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Dieser Satz gilt als ungeschriebenes Gesetz, was ja nun auch den Vorzug hat, daß es einer Verfassungsänderung nicht bedarf, die wohl wegen Art. 79 Abs. 3 GG, der sogenannten Ewigkeitsgarantie der tragenden Verfassungsgrundsätze, nicht wirksam beschlossen werden könnte. Doch vielleicht hätten auch insoweit die Verfassungsrichter mit dem modernen, „woken“ Verfassungsverständnis kein Problem damit, eine solche Bestimmung durchzuwinken.

Regieren mit verteilten Rollen

Überhaupt ist der Schulterschluss zwischen der Politikerkaste in den Parlamenten und im Bundesverfassungsgericht eng und fest. Wenn es einmal in den Rang des politischen Glaubensbekenntnisses erhoben worden ist, daß eine von der Politik angeordnete Maßnahme, und sei sie auch eine Freiheitsbeschränkung, für das Wohl und Wehe des Volkes unabdingbar ist, dann kann sie nicht mit Verweis auf Freiheitsrechte im Grundgesetz, etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit, vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden. So hat das Gericht mit Beschluß vom 11. Februar dieses Jahres festgestellt, daß jedenfalls Eilanträge gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht durchdringen können. Zwar sei es durchaus gut möglich, daß die betroffenen Bürger in ihren Freiheitsrechten verletzt würden, wenn sie faktisch gezwungen seien, sich gegen ihre Überzeugung gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Indessen wiege es schwerer, daß selbst unter der Herrschaft des sogenannten Omikron-Virus alte Leute etwa in den Pflegeheimen und Krankenhäusern vor Ansteckung geschützt werden müssten. Großzügig übergeht man dabei, daß selbst nach Meinung regierungsnaher Virologen die Impfung nicht verhindert, daß Geimpfte Dritte mit dem Virus infizieren. Den betroffenen Klägern sei es zuzumuten, sich dann eben vorübergehend einen anderen Job zu suchen

Ex oriente lux?

Der Jurist mußs alles begründen können, auch das Gegenteil. Mag auch die Begründung jeweils juristisch vertretbar sein, Ausfluss eines freiheitlichen Verfassungsverständnisses ist das nicht. Auch wenn Karlsruhe im Westen unseres Landes liegt: es weht aus der „Residenz des Rechts“, in der zu amtieren eine so hohe Ehre ist, ein Wind der frösteln lässt, so als käme er aus dem Osten jenseits der NATO-Grenzen, wie das Verfassungsverständnis mancher politischen Juristen. Vielleicht würde Clausewitz,käme er denn wieder, seinen berühmten Satz dahingehend abwandeln, daß nicht der Krieg, sondern daß die Verfassungsrechtsprechung die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist.

Die Wiederkehr des crimen laesae maiestatis

Die im Verhältnis zur Verfassungstradition unseres Landes nun erheblich ausgeweitete Mcht der Politiker kommt ja neuerdings auch im strafrechtlichen Schutz ihrer Ehre zum Ausdruck. Wir haben seit Herbst vergangenen Jahres eine neue Bestimmung im Strafgesetzbuch, wonach die Beleidigung von Politikern aller Ebenen bis hinunter zur Gemeinde mit einer besonderen Strafdrohung versehen ist, ganz unabhängig davon, daß dieselben Leute ihren Ehrenschutz ja wie jeder Bürger aus den Vorschriften der Paragrafen 185,186 und 187 des Strafgesetzbuches gewährleistet wissen könnten. Doch der majestätischen Macht muß auch der Ehrenschutz der Majestät entsprechen. Das ist von alters her so. Schließlich ist es schon in Art. 132 der Constitutio Criminalis Bambergensis, zu deutsch der Bamberger Peinlichen  Halsgerichtsordnung von 1507 geregelt, daß die Beleidigung der Majestät an Ehre, Leben und Tod zu bestrafen sei. Das setzte sich fort in § 95 des Reichsstrafgesetzbuches von 1871, wonach die Beleidigung des Kaisers oder des Fürsten eines Bundesstaates mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren Festungshaft und Ehrenstrafen belegt war. Flankiert wurde das von § 102, der auch die Beleidigung von Beamten besonders unter Strafe stellte, unabhängig von den allgemeinen Beleidigungsdelikten. Das fiel dann nach dem Ende der Monarchie weg. Es blieb nur noch die strafbare Verunglimpfung des Reichspräsidenten wie heute des Bundespräsidenten nach § 90 des Strafgesetzbuches. Die ebenfalls strafbare Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter nach § 103 des Strafgesetzbuches wurde indessen 2017 abgeschafft, und zwar aus aktuellem Anlaß. Ein dubioser Possenreißer hatte auf seine Art des türkischen Staatspräsidenten angenommen. Daß ausgerechnet der einen besonderen Ehrenschutz genießen soll, ist in Deutschland wohl schwer vermittelbar. Wie das indessen bei einem in Deutschland allgemein verehrten ausländischen Staatsoberhaupt, zum Beispiel Herrn Obama, gewesen wäre, wollen wir einmal dahinstehen lassen.

Meinungsfreiheit oder Untertanengeist?

Nun haben wir also den Tatbestand der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB. Was man da zu vergegenwärtigen hat, zeigt die heutige bundesweite Razzia. Unzählige Posts in den sozialen Netzwerken, vor allem aus der Zeit vor der letzten Bundestagswahl, schienen Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern jedenfalls den sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen. Damit war der Weg frei für Hausdurchsuchungen in großem Ausmaß. Wir werden sehen, was davon nach Hauptverhandlungen vor den zuständigen Gerichten übrig bleiben wird. Die Warnung indessen an Bürger, die in den sozialen Netzwerken über die Stränge schlagen, ist eindeutig. Sicherlich sind unter den inkriminierten Texten solche, die nicht nur geschmacklos oder schlicht und einfach dämlich sind, und in jeder Hinsicht unter dem Strich liegen, sondern auch solche, die schon nach den für alle geltenden Beleidigungsvorschriften strafbar wären. Man wird sehen, inwieweit die neue Strafvorschrift in der Auslegung der Gerichte überhaupt im Rahmen der allgemeinen Beleidigungsdelikte bleiben wird, oder ob tatsächlich dies die Wiederkehr der Majestätsbeleidigung ist, wobei an die Stelle der gekrönten Majestät die gewählte „Majestät“ getreten ist. Ist in einer Demokratie nicht eigentlich der Souverän das Volk und sind nicht in einer Demokratie die gewählten Abgeordneten die Diener des Souveräns?

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, daß die Priesterkaste des Wahren, Schönen und Guten sich nicht nur allwissend glaubt, sondern auch allmächtig. Sie wissen nicht nur allein, was für das Volk gut ist. Sie opfern sich vielmehr in heiligmäßiger Askese für das genussüchtige dumme Volk auf. Solch edle Anführer mit Dreck zu bewerfen, das ist nun einmal ein Sakrileg und muß dann auch dessen Folgen haben.


Der Charakter zeigt sich in der Krise

Wenn man sich das Verhalten der Deutschen, insbesondere ihrer Politiker und Journalisten seit Auftreten des Sars-CoV 2 Virus betrachtet, so fällt eines auf:

Strenge Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus oder der davon hervorgerufenen Krankheit, Pandemie oder auch nur Epidemie, forderten stets in erster Linie Politiker der linken Parteien. Darunter sind natürlich SPD, Grüne und Linke zu verstehen. Sie alle riefen am lautesten, aber auch am längsten, ja bis heute, jeweils nach den strengsten Maßnahmen, seien es Lockdowns, Quarantäneregeln, Maskenpflicht und was man sich sonst so alles hat einfallen lassen, um der Gefahr zu begegnen. Daß damit massiv in Freiheitsgrundrechte eingegriffen wurde bzw. immer noch eingegriffen wird, wurde und wird allenfalls von einem Teil der FDP, einen kleinen Teil der Union und wohl der Masse der AfD angesprochen bzw. kritisiert.

Wer wie was warum?

Wo kommt das her? Warum sind Linke offensichtlich stets bereit, teilweise sogar versessen darauf, Freiheitsrechte des Einzelnen einzuschränken, Bürgerliche eher nicht? Nun ist die politische Linke, ob sozialistisch mit oder ohne Marxismus, grundsätzlich eine Ideologie, die das Gemeinwohl vor den Eigennutz zu stellen bestrebt ist. Dabei soll einmal dahingestellt bleiben, inwieweit jeweils die Feststellung, etwas sei gemeinnützig oder eigennützig, jeweils sachlich richtig ist. Hier geht es darum, welche Ideologie vorherrscht.

Kollektivismus links…

Die Linke ist von Beginn an kollektivisch. Das ist von Beginn an, mindestens seit der theoretischen Begründung durch den Marxismus, offenkundig. Individualismus, gar persönliches Gewinnstreben, sind Sozialisten aller Schattierungen von jeher suspekt, ja je nach Intensität der Durchdringung mit dem sozialistischen Gedankengut zu bekämpfen, gegebenenfalls auch im Wortsinne physisch durch Vernichtung jener „Elemente“, die der kollektiven Glückseligkeit misstrauen, ja sogar ihre Herbeiführung bekämpfen wollen. Das Kollektiv ist alles, der Einzelne ist nichts.

Auch wenn es schon länger her ist, die Wurzeln der Sozialdemokratie reichen tief in den marxistischen Urgrund. Die Grünen sind nichts anderes als die zur Parteiorganisation gewordene Ostermarsch- und Studentenbewegung der achtundsechziger Jahre. Die wiederum wurde maßgeblich von den durch und durch sozialistisch gesinnten Vertretern der Frankfurter Schule geprägt. Das waren allesamt Marxisten reinsten Wassers. Franz Josef Strauß nannte deswegen die Grünen mit einer treffenden Metapher die Melonenpartei (außen grün und innen rot). Die Linke ist nichts anderes als die mehrfach gehäutete SED, jene 1946 aus der zwangsweisen Vereinigung von SPD und KPD in der damaligen sowjetisch besetzten Zone entstandene Partei, genauer gesagt, die KPD mit zur Beruhigung der Bevölkerung geändertem Namen. Über die Bezeichnung PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) kam es dann mit der letzten Häutung zur Bezeichnung „die Linke“. Doch bleibt auch nach der x-ten Häutung die Schlange die selbe. Alle drei Parteien des linken Spektrums wurzeln also tief in einer kollektivistischen Ideologie.

…und rechts.

Nun ist der Kollektivismus Wesensmerkmal auch des Faschismus in seinen verschiedenen Spielarten, auch des Nationalsozialismus, bei dem schon der Name darauf hindeutet, und der wegen seines eliminatorischen Antisemitismus wohl zu Recht als eine eigenständige Bewegung/Ideologie im rechtsextremen Bereich bewertet wird.

Es fällt auf, daß in der Tat während der Corona-Krise, um es einmal neutral auszudrücken, aus dem rechtsextremen Bereich keine Forderungen nach Lockdowns, Quarantäne, Maskenpflicht etc. pp, womit man die Bürger schikanieren kann, gekommen sind. Woran liegt das? Der Kollektivismus faschistischer politischer Bewegungen muß doch auch in diesem Falle dazu führen, die Gemeinschaft und deren wirkliches oder auch nur vorgebliches Wohl über die individuelle Freiheit zu stellen, die individuelle Freiheit, die allen Faschisten genau wie allen Kommunisten zutiefst suspekt ist. Daß dies in Deutschland nicht zu hören war, liegt schlicht und einfach daran, daß es zumindest sichtbare faschistische Parteien oder auch nur Vereinigungen in Deutschland nicht gibt.

Das ist im übrigen auch ein Beleg dafür, daß es sich bei der zu Unrecht in die rechtsextreme Ecke gestellten AfD ersichtlich nicht um eine faschistische, dem Kollektivismus huldigende Partei handeln kann. Denn diese Partei hat sich durchweg gegen Zwangsmaßnahmen und Einschränkungen der individuellen Freiheitsgrundrechte gestellt. Wer sie also als faschistisch bezeichnet, liegt schlicht und einfach historisch falsch oder aber er verleumdet sie bewusst.

Zur FDP muß in diesem Zusammenhang nichts gesagt werden. Sie begreift sich ja schon historisch als Freiheitspartei, auch wenn sie dies nicht immer uneingeschränkt durchhält.

Opportunismus wie gehabt in der „Mitte“

Bleibt noch die Union. Hier hat man immer wieder unterschiedliche Stimmen gehört. Soweit auch dort im Namen des Rechts auf Leben und Gesundheit Einschränkungen der Freiheit gefordert worden sind, lag das natürlich nicht an einer kollektivistischen Grundhaltung. Es war schlicht und einfach der übliche politische Opportunismus, der in den letzten 20 Jahren zum Wesensmerkmal dieser Parteienfamilie geworden ist. Bürgerlich ist daran allenfalls noch das Karrieredenken ihrer Funktionäre, worin sie sich allerdings von den Funktionären der anderen Parteien nicht unterscheiden. Eine klar freiheitliche, jeglichem Kollektivismus entgegentretende  Haltungist da nicht zu erkennen. Bürgerlich und konservativ erscheinen inzwischen offensichtlich als Begriffe, die man dort als eher hinderlich für das politische Fortkommen sowohl des einzelnen Funktionärs, als auch der gesamten CDU/CSU wahrnimmt. Und so fordert man stets munter, was politisch opportun erscheint, ob es sich dann im Einzelfalle als Ruf nach Freiheit oder Ruf nach Bevormundung erweist, ist gleichgültig.

Corona hat also sein Gutes. Der Blick auf die Akteure in der politischen Landschaft ist klarer geworden. Beruhigender allerdings nicht.



Die Angsthasen-Kolonie

Schockstarre Bürger, die selbst auf dem Klo nur noch mit Maske…

Karikatur, Cartoon: Angsthase mit Coronaangst © Roger Schmidt

Das deutsche Wappentier ist bekanntlich der Bundesadler. Wehrhaft, in strengem Schwarz, die roten Klauen bereit zum Beutegreifen gespreizt, den roten Schnabel geöffnet, um sogleich zuzubeißen, so ziert der König der Lüfte das Bundeswappen. Jahrhundertelang stand der Adler auch für das Selbstgefühl eines Volkes, das sich an Wehrhaftigkeit von niemandem übertreffen lassen wollte.

Die Angsthasenkolonie

Doch das ist Geschichte. Zu dem Volk, besser gesagt der Bevölkerung, die das arg geschrumpfte deutsche Staatsgebiet bewohnt, paßt dieses Wappentier nicht mehr. Das hervorstechende kollektive Merkmal, man könnte auch sagen Volksmerkmal, womit man allerdings schon in das Visier des Verfassungsschutzes gerät, die hervorstechende Charaktereigenschaft der Bewohner dieses Landstrichs ist die Ängstlichkeit. Die Furcht vor einem Unglück unvorstellbaren Ausmaßes, wenn eines der deutschen Atomkraftwerke aus welchen Gründen auch immer explodieren werde – vielleicht, weil ihm wie in den einzigen Ängsten der wackeren Gallier in den Asterix-Heften der Himmel aufs Dach fallen würde – diese Furcht ergriff die Bewohner des Landes D, als 2011 im fernen Japan eine gewaltige Flutwelle unter anderem auch ein am Strand errichtetes Kernkraftwerk unter sich begrub und die zurückströmenden Fluten das Zerstörungswerk vollendeten. Es trat erwartungsgemäß Radioaktivität aus, indessen starb daran niemand, wohl aber starben Hunderte von Menschen direkt durch die Flutwelle. Nachzutragen ist, daß tatsächlich im vergangenen Jahr ein Mensch an den Spätfolgen der aufgenommenen Strahlendosis verstorben ist.

„German Angst“ heißt das im Ausland

In Deutschland löste der Vorgang Panik aus. Entgegen der seitherigen Planung der Bundesregierung verfügte die Kanzlerin den umgehenden „Atomausstieg“, also die Abkehr von einer sicheren und umweltfreundlichen Energieerzeugung hin zu witterungsabhängigen sogenannten erneuerbaren Energien und für eine Übergangszeit die Nutzung von Kohle und Gas zur Energieerzeugung. Dabei ließ sich die Kanzlerin von den Meinungsumfragen leiten, die in der Tat zutage förderten, daß die Deutschen in ihrer übergroßen Mehrheit den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie zu Gunsten „risikoarmer“ Energieträger wünschten. Wir wissen ja inzwischen, daß diese Dame ihr Regierungshandeln ausschließlich an den Meinungsumfragen ausgerichtet hat. Und so verfügte sie eben in der sicheren Erwartung ihrer Wiederwahl den „Atomausstieg“.

Der Schwede schneuzt sich, der Deutsche verkriecht sich

Als Anfang 2020 bekannt wurde, daß ein Virus aus China verantwortlich für eine in der Tat sehr gefährliche Erkrankung der Atemwege mit häufiger Todesfolge war, und, wie wir heute wissen, ganz bewusst verbreitete Fernsehbilder mit Massengräbern und auf Armeelastwagen abtransportierten Särgen die Stimmungslage der Bevölkerung weit über die reale Gefahr hinaus beeinflussten, schlicht und einfach Angst erzeugten, wie das auch in einem Strategiepapier des Innenministeriums als zweckmäßig zur Bekämpfung der alsbald Pandemie genannten Krankheit vorgeschlagen wurde, als diese Lage geschaffen war, reagierte die Kanzlerin und mit ihr die Runde der Ministerpräsidenten mit umfangreichen Verboten und Quarantänemaßnahmen, gerade so, als gelte es die mittelalterliche Pest zu bekämpfen. Ungeachtet dessen, daß diese Krankheit jedenfalls in den ersten Monaten des Jahres 2020, vielleicht auch im Winter 20/21 durchaus effiziente Bekämpfungsmaßnahmen erforderte, leiten ließen sich Merkel und die übrigen Politiker von der panischen Angst ihrer Untertanen. Meinungsumfragen spiegelten regelmäßig den Wunsch der Bevölkerungsmehrheit wieder,  die Politik möge doch mit möglichst  rigorosen Maßnahmen die Pandemie bekämpfen.

Und ist die Seuche auch vorbei, wir impfen bis zum 8. Mai

Auch als sich mit der Zeit der Pulverdampf über dem Schlachtfeld auflöste und man – jedenfalls mit klarem Blick – erkennen konnte, daß immer harmlosere Virusvarianten das Infektionsgeschehen bestimmten, und auch Länder wie Schweden, die längst nicht so rigorose Maßnahmen ergriffen hatten, keineswegs das große Bevölkerungssterben erleben mussten, da blieb in Deutschland alles weiterhin im Kriegsmodus, im Krieg gegen das Virus natürlich. Auch jetzt noch, wo umliegende Staaten wie die Schweiz, Luxemburg und Dänemark sämtliche Corona-Maßnahmen eingestellt haben, ist in Deutschland immer noch ein großer Teil seiner Einwohner von Angst geplagt und begrüßt die Fortführung der Pandemiebekämpfung nach den Rezepten des „Wirrologen“ Prof. Lauterbach, dieses Doktor Eisenbarth des 21. Jahrhunderts. Genaugenommen: es lässt sich willig schikanieren, in der Hoffnung, der bittere Kelch von schwerer Krankheit oder gar Tod werde an ihm vorübergehen. Und deswegen trägt man brav den Maulkorb namens „Mund-Nasen-Schutz“ überall, mutterseelein allein im Auto und auf der Straße, auch beim Jagen und Fischen, beim Joggen und vielleicht auch beim…  

Verteidigen? – Nur auf dem Fußballplatz!

Die Vorstellung im Übrigen, die Deutschen könnten sich im Falle eines Angriffs auf ihr Land so tapfer zeigen, wie die Ukrainer, wird jeder klarsichtige Beobachter des Geschehens als völlig realitätsfremd beurteilen müssen. Diese Bevölkerung wird sich eher jedem Aggressor, und sei er noch so brutal, unterwerfen, als zu kämpfen, denn dabei kann man natürlich auch fallen. (Fallen ist der Begriff für das Sterben der Soldaten im Krieg. In Deutschland ist der Begriff allerdings politisch kontaminiert (die deutsche Geschichte, Sie wissen schon) und deswegen ungebräuchlich.

Also wechseln wir den Adler gegen den Angsthasen aus

So sollten wir in der Tat den Bundesadler aus dem Staatswappen nehmen und durch einen Hasen ersetzen, und zwar den Angsthasen. Ein grafischer Vorschlag ist diesem Blog vorangestellt. Besser wäre vielleicht sogar ein fliehender Hase, der sich mit erkennbar ängstlichem Gesichtsausdruck nach seinem Verfolger umblickt. Der Adler indessen wird dann nur noch in anderen Staatswappen vertreten sein, Staatswappen von Ländern, deren Staatsvolk sich seine überlebenswichtige Wehrhaftigkeit bewahrt hat. Für Deutschland hingegen könnte mittelfristig ein Staatswappen ohnehin entbehrlich werden.

Der Skandal, der niemanden interessiert

Es ist nun schon drei Wochen her. Es hatte das Zeug zu einem Skandal, aber es redet niemand mehr darüber, denn in der Ukraine herrscht seit 27. Februar Krieg. Natürlich überstrahlt das alles, nicht zuletzt weil diese Strahlen ganz leicht nukleare Strahlen werden können. Ein Kernkraftwerk hat Putins Armee ja bereits beschossen.

Was ist passiert?

Eine berühmte Regisseurin feiert ihren 80. Geburtstag. Da gratuliert der Bundespräsident. Das ist völlig klar. Doch diese Gratulation hatte es in sich. Frau von Trotta  hat eine Reihe von Filmen über großartige oder auch nur unvergesslich in Erscheinung getretene Frauen gemacht. Das war nun einmal ihr besonderes Thema. Es liegt nahe, in einer Würdigung der Regisseurin auch Frauen zu erwähnen, deren Leben sie ein filmisches Denkmal gesetzt hat. Dabei gibt man natürlich darauf acht, wer die jeweilige Heldin ihrer Filme war, und was sie im Guten wie im Schlechten ausgezeichnet hat. Steinmeier findet offenbar, daß alle Frauen, deren Leben Frau von Trotta verfilmt hat, einfach großartig waren. Wörtlich:

„Mit der Ihnen eigenen Handschrift ermöglichen Sie neue Sichtweisen, insbesondere auf große Frauen der Weltgeschichte, die sich den Brüchen und Zumutungen ihrer Zeit mit großer Intelligenz, persönlicher Stärke und einem ausgeprägten Willen zur Veränderung der gesellschaftlichen als auch politischen Verhältnisse stellen. Sei es das Leben von Gudrun Ensslin, Rosa Luxemburg, Hildegard von Bingen oder Hannah Arendt – allen diesen Frauen und vielen anderen haben sie unvergessliche filmische Porträts gewidmet.“

Eine große Frau. Mit Blut an den Händen.

Moment mal. Gudrun Ensslin. War da nicht was? Ja da war was. Gudrun Ensslin gehörte zur sogenannten „Rote Armee Fraktion“, im Volksmund auch Baader-Meinhof Bande genannt. Sie war eine mehrfache Mörderin und endete wie ihre Genossen durch Selbstmord. In gewisser Weise war sie „groß“, nämlich eine große Verbrecherin. Und diese Linksterroristin nennt unser Bundespräsident – ja, der Mann ist derzeit unser Bundespräsident – diesen Todesengel im Namen von Marx und Lenin nennt sie in einer Reihe mit Rosa Luxemburg, zu der sie gerade noch passt, aber auch mit Hildegard von Bingen und Hannah Arendt, wobei die Terroristin auch gleich als erste aufgezählt wird, was ja nun auch als Einordnung in eine Rangfolge verstanden werden kann. Von den großen Frauen die größte.

Beim alten Sozi kommt der junge Linksradikale wieder durch

Man weiß nicht genau, was Herrn Steinmeier da geritten hat. Man weiß allerdings, daß der Student Frank Walter Steinmeier Redakteur und Autor einer Zeitschrift war, die der DKP, also der Ersatzorganisation für die verbotene KPD, nahe stand. Dieses Blatt erschien auch im Pahl-Rugenstein Verlag, den man, weil aus der Kapitale des Kommunismus, was Moskau seinerzeit war, finanziert wurde, auch den Pahl-Rubelschein Verlag nannte. Vielleicht lebt tief in seinem Inneren noch der alte linke Revoluzzer, dem seinerzeit wie vielen anderen Linken in Deutschland auch, die Baader-Meinhof Bande sympathisch war, und allenfalls in der Wahl der Methoden kritisiert werden konnte. Denn das war die Haltung weiter Teile des linken Spektrums in der Bundesrepublik Deutschland, auch und gerade in den Medien.

Es ist eben immer gut, was links ist…

Doch der Skandal liegt weniger darin, daß bei einem Altlinken, der es sich im politischen Haus Bundesrepublik Deutschland mit den Jahren bequem gemacht hat, die Träume seiner Jugend wiedergekommen und ihm die Feder bei der Würdigung des Lebenswerks der Regisseurin von Trotta geführt haben. Der Skandal liegt darin, daß Steinmeier sich für diese unglaubliche Entgleisung nicht entschuldigt hat, geschweige denn zurückgetreten ist. Eine flaue Entschuldigung kam zwar aus dem Bundespräsidialamt, und der Name Gudrun Ensslin wurde auch von der Internetseite des Amtes gelöscht. Steinmeier selbst schweigt bis heute. Niemand hat auch seinen Rücktritt gefordert.

Was wäre gewesen, wenn…

Man stelle sich nur für ein paar Sekunden vor, irgend ein deutscher Politiker, und sei es ein Landrat aus der tiefsten niederbayerischen oder niedersächsischen Provinz, hätte einen bekannten Rechtsterroristen in ähnlicher Weise gewürdigt, etwa Karl-Heinz Hoffmann („Wehrsport Hoffmann“), oder, wenn es denn eine Frau sein soll, Beate Zschäpe. Spätestens nach einer Stunde wäre die Meldung über alle Sender gegangen, Politiker aus allen Parteien hätten den umgehenden Rücktritt des nunmehr als heimlichen Nazi enttarnten Dummkopfs verlangt. Sondersendungen nach „heute“ und „Tagesschau“ hätten tagelang das Volk über die rechten Umtriebe „aufgeklärt“. Der Rücktritt noch am gleichen Tage wäre selbstverständlich erfolgt.

Der Fall wirft ein grelles Licht auf die politische Kultur in Deutschland

Wo ist denn, verdammt noch mal, der Unterschied? Leider besteht der in einem Lande, dessen Justizministerin die größte Gefahr für das Land in der Rechten aller Schattierungen sieht, die sie praktischerweise gleich alle in die Schublade des Rechtsextremismus steckt, eben darin, daß Linksextremismus, sogar Linksterrorismus allenfalls eine harmlose Gedankenverirrung idealistischer junger Leute ist, und man deswegen als Bundespräsident problemlos die Linksterroristin Gudrun Ensslin in eine Reihe mit Hildegard von Bingen und Hannah Arendt stellen darf, alles rechts von der Union indessen nicht nur igitt igitt ist, sondern als verfassungsfeindlich gebrandmarkt und den Häschern des Herrn Haldenwang zur Jagd freigegeben wird.

Schöne neue Welt.