Die Nachrichten aus Absurdistan in diesem Blog reißen leider nicht ab. Der hysterische K(r)ampf gegen rechts der politisch-medialen Klasse unseres Landes treibt immer seltsamere Blüten. An dieser Stelle habe ich schon vor Jahren über die groteske Unkenntnis der deutschen Geschichte, gerade auch bezüglich Nationalhymne und Nationalflagge berichtet, etwa am 22.3.2018. Hatten doch tatsächlich Teilnehmer einer Versammlung öffentlich das Deutschlandlied mit allen Strophen gesungen. Das rief Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan. Erst dem zuständigen Amtsgericht blieb es vorbehalten, die übrigen Beteiligten darüber zu belehren, daß auch die erste Strophe des Deutschlandliedes nicht verboten ist, insbesondere keinen Straftatbestand nach § 86a StGB (Verwenden nationalsozialistischer Symbole) darstellt.
Es wird allerdings, und hier sei flapsige Ausdruck einmal gestattet, immer bekloppter. So hatte jüngst eine Politikerin in Mecklenburg-Vorpommern deutsche Fahnen von Gebäuden gerissen, weil – O-Ton – „diese Dinger“ doch nur von Rechtsextremisten für ihre Propaganda benutzt würden. Aber auch das lässt sich noch steigern.
So wird berichtet, daß vor kurzem bei einer Weihnachtsfeier in der Heeresunteroffiziersschule der – zivile! – DJ statt der dritten Strophe des Deutschlandliedes, die ja alleine unsere Nationalhymne ist, die erste Strophe abspielte. Natürlich war das falsch. Der Schulkommandeur schritt auch ein und ordnete an, die korrekte Hymne zu spielen. Doch damit nicht genug. Er meldete den „Zwischenfall“ sogleich seinen Vorgesetzten. Nach Angaben eines Heeressprechers wurden jetzt „umfangreiche disziplinarische Ermittlungen“ aufgenommen.
Man reibt sich die Augen, wenn man das liest. Doch fügt sich diese Groteske nahtlos in den auch in der Bundeswehr pflichtgemäß geführten Kampf gegen rechts ein, der ja in der Vergangenheit schon solche Sumpfblüten hervorgebracht hat, wie den Bildersturm der unsäglichen Ministerin Ursula von der Leyen, in dessen Verlauf schon einmal das Porträt Helmut Schmidts in Wehrmachtsuniform in einem Gebäude der nach ihm benannten Bundeswehruniversität abgehängt werden musste. Man kann sich als Soldat disziplinarrechtliche Ermittlungen einhandeln, wenn man etwa ein antiquarisches Buch besitzt, auf dessen Deckel ein Hakenkreuz zu sehen ist, allerdings nur mit einer Lupe. Man kann dienstliche Nachteile erleiden, wenn ruchbar wird, daß man vor vielen Jahren als Jugendlicher im rechtsextremen Milieu unterwegs war und einem einschlägigen Rockerclub angehört hat, auch wenn man inzwischen der CDU angehört. Schon die Teilnahme an einer Demonstration der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften aber nicht verbotenen Identitären Bewegung führt unter dem Gesichtspunkt der Kontaktschuld dann zur Entfernung aus dem Dienst. Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung wird insoweit, und das musste ich mir schon in einem Gerichtssaal anhören, eine „Null-Toleranz-Linie“ gefahren, die keineswegs strafbare Verhaltensweisen in jungen Jahren, wie die Mitgliedschaft in der Jahre später verbotenen NPD, noch nach Jahr und Tag, wenn eine Straftat im selben Zeitraum schon mehrfach verjährt gewesen wäre, als dem Ansehen der Bundeswehr abträglich einstuft, und deswegen die Bundeswehr diesen Reservisten nicht mehr einberuft.
Der wackere Schulkommandeur hat mit Blick auf seine weitere Karriere hier tatsächlich alles richtig gemacht. Hätte er sich nämlich verhalten wie ein vernünftiger Mensch, der die Dinge richtig einzuordnen weiß und vor allem auch die Entstehungsgeschichte des Deutschlandliedes kennt und deswegen ganz sicher ausschließen kann, daß hier nationalsozialistische Symbolik im Sinne von § 86a StGB vorliegt, dann hätte er sich darauf beschränkt, den Fehler zu korrigieren. Aber das darf ein Offizier in dieser Armee nicht. Sie verlangt jedenfalls in diesem Zusammenhang, konsequent „auf Linie“ zu bleiben, eine Haltung, die man ansonsten mit Blick auf die Wehrmacht als Kadavergehorsam in die Tonne tritt. Eine Haltung, in der man Rückgrat gerade nicht haben darf. Denn wer als Kommandeur in einer solchen Situation gelassen und souverän handelt, wird von den Kettenhunden der political correctness im BMVG alsbald abgelöst. Finis Germania.