sich in Deutschland eine Gruppierung etablierte, die sich selbstverständlich unter Berufung auf die Freiheit der Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 3 unseres Grundgesetzes mit ihren religiösen und gesellschaftspolitischen Überzeugungen in der Öffentlichkeit zeigte, als Gottesdienste deklarierte Zusammenkünfte organisierte, ihre Religion/Ideologie öffentlich predigte und ihre heiligen Schriften verbreitete, eine Gruppierung allerdings, die sich auf Religion und gesellschaftliches Leben der alten Germanen, jedenfalls so wie sie sie versteht, beriefe? Deren Gläubige sich nach eigenem Verständnis auch nur aus den Nachfahren jener alten Germanen rekrutieren dürften?
Die Götter stehen über dem Gesetz
Eine Gruppierung, die nach ihrem Selbstverständnis vor allem durch die Befolgung religiöser Gesetze die Gunst ihrer Götter zu erlangen suchte, wobei diese religiösen Gesetze fraglos über den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland oder irgend eines anderen Staates stünden? Eine Gruppierung, die zum Beispiel ein Frauenbild propagierte, wonach die Frauen den Männern untertan sind, ihre Aufgabe nach göttlichem Ratschluß darin besteht, ihrem Mann stets zur Lustbefriedigung zur Verfügung zu stehen, viele Kinder zu gebären und den Haushalt zu erledigen, außerhalb des Hauses indessen entweder gar nicht in Erscheinung zu treten, und wenn doch, dann in „züchtiger“ Kleidung einschließlich Gesichtsschleier? Eine Gruppierung, die zwischen religiöser Offenbarung und irdischen Gesetzen nicht unterscheidet, vielmehr auch das irdische Leben nach der göttlichen Offenbarung organisiert, etwa auf dem Gebiet des Familienrechts, des Erbrechts oder auch des Prozessrechts? Eine Gruppierung, die ihren Gläubigen verbietet, über das notwendigste hinaus Kontakte zu „Ungläubigen“ genannten Anhängern anderer Religionen oder gar laizistisch geprägten Menschen zu pflegen? Eine Gruppierung, die sich zum Ziel gesetzt hat, ihre Religion über die ganze Welt zu verbreiten, wo es geht, auch mit Gewalt, und den Abfall vom Glauben mit dem Tode bedroht?
„Rechte“ Ideologie hat im liberalen Deutschland natürlich keinen Platz
Eine solche Gruppierung würde auf die einhellige Ablehnung insbesondere der Intellektuellen unseres Landes stoßen. Von archaisch, barbarisch, ja von faschistoid, von Rassismus wäre die Rede. Der Hinweis auf den Nationalsozialismus durfte nicht fehlen, insbesondere nicht der Hinweis darauf, daß die Nationalsozialisten ähnliche Vorstellungen zumindest goutiert hätten. Natürlich würden Rufe nach dem Verfassungsschutz, nach Vereinsverboten, nach Parteiverboten, nach dem Staatsanwalt, vielleicht auch nach der Einweisung in geschlossene Anstalten laut.
Wenn zwei das gleiche tun…
Doch streichen wir in den vorliegenden Absätzen die Bezugnahme jener Gruppierung auf Religion und gesellschaftliches Leben der alten Germanen, und setzen an diese Stelle die Bezugnahme auf den Koran und sehen nicht etwa die Anhänger der alten Germanen, sondern Araber und Türken. Und augenblicklich erntet diese Gruppierung die Unterstützung des intellektuellen Milieus in Universitäten und Medien. Mehr noch, jegliche Kritik daran wird als, naja, Sie wissen schon, ausländerfeindlich, rassistisch, ja nationalsozialistisch gebrandmarkt.
Die deutsche Krankheit
Wir leben in einem Land, in dem die maßgeblichen Teile der politischen Klasse schlicht und einfach geisteskrank sind. Denn anders kann nicht erklärt werden, daß man bei gleichen Sachverhalt je nach Herkunft der Anhänger der betreffenden Religion von Satanismus oder von grundgesetzlich geschützter Religionsausübung ausgeht, obgleich in beiden Fällen diese Religion mit den grundlegenden Prinzipien unserer Verfassung und mit dem allgemeinen gesellschaftlichen Konsens absolut unvereinbar ist. Eine Anregung an den verfassungsändernden Gesetzgeber: Streiche „Bundesrepublik Deutschland“, setze „Absurdistan“.