Die Verteidigungsministerin greift durch. Rechte Umtriebe im KSK werden abgestellt. Und zwar gründlich. Bei der Entlassung, mindestens Versetzung, von Soldaten bleibt sie nicht stehen. Nein, es wird gleich eine der sechs Einsatzkompanien aufgelöst, und es wird die Auflösung des gesamten Kommandos für den Fall angedroht, daß sich die Verhältnisse dort nicht bis Oktober dieses Jahres (!) Grundlegend ändern. Und die Truppe wird aus allen Einsätzen zurückgezogen.
Was muß geschehen sein, daß eine solche Reaktion der obersten Befehlshabern erfolgt? Hat die Truppe geputscht? Drohte gar die Machtübernahme rechter Revolutionäre? Hitler ante portas?
Eine Bestandsaufnahme
Mitte Mai dieses Jahres wurde das Hausgrundstück eines offenbar schon längere Zeit vom MAD (Militärischer Abschirmdienst – das ist gewissermaßen der bundeswehreigene Verfassungsschutz) beobachteten Oberstabsfeldwebels in Sachsen von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht. Neben nationalsozialistischen Devotionalien fanden die Ermittler erhebliche Mengen an Munition und Sprengmitteln sowie militärische Waffen. Zweifellos ein schwerwiegender Fall. Hier ist von Straftaten einer Qualität auszugehen, die mit einer langjährigen Freiheitsstrafe gesühnt werden dürften. Und es wird zu ermitteln sein, ob und in welchem Umfang es Mittäter gibt. Daß dieser Soldat, sollte sich der dringende Tatverdacht vor Gericht bestätigen, keine Minute länger noch Angehöriger der Bundeswehr bleiben kann, steht außer Frage.
Gegen eine Reihe von Soldaten des KSK laufen gerichtliche Disziplinarverfahren. Was ihnen vorgeworfen wird, unterliegt zunächst einmal der Vertraulichkeit des Verfahrens. Spekulationen sollte man nicht anstellen, will man sich nicht dem Vorwurf aussetzen, unseriösen Sensationsjournalismus oder politischen Haltungsjournalismus zu betreiben. Das will ich gerne den Mainstream-Medien wie Bild oder der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze überlassen.
Es gibt aber auch offensichtlich ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen Offizier des KSK, das bereits durch ein Urteil des Truppendienstgerichts in erster Instanz abgeschlossen worden ist. Der Offizier war mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden, und der Dienstherr hatte ihm verboten, die Uniform in der Öffentlichkeit zu tragen. Seine disziplinarischen Verfehlungen sollen wohl von der Art gewesen sein, die hier in Rede steht – „rechte“ Umtriebe eben. Das Truppendienstgericht indessen fand das Vorgehen des Dienstherrn rechtswidrig und hob die Disziplinarmaßnahme auf. Ob die Bundeswehr dagegen das zulässige Rechtsmittel eingelegt hat, ist mir nicht bekannt. Zuständig für die Entscheidung wäre das Bundesverwaltungsgericht.
In den Medien ist von Saufgelagen mit merkwürdigen Ritualen wie das Werfen von Schweineköpfen, absingen „rechter“ Lieder, Hitlergruß und Nazi-Devotionalien die Rede, man raunt sogar von Verschwörungen und finsteren Plänen gegen Politiker bis hin zu deren Liquidierung. Belegt ist davon nichts, jedenfalls nicht so, daß man damit in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren oder einem Prozeß vor dem Truppendienstgericht etwas anfangen könnte.
Und dann gibt es da noch den sogenannten Brandbrief eines Hauptmanns an die Verteidigungsministerin, in dem er sich über rechtsextreme Umtriebe im KSK beklagt, und der wohl mitursächlich für den hektischen Aktionismus ist, der nun im Hause Kramp-Karrenbauer ausgebrochen ist. Nun sollte man wissen, daß es sich bei diesem Offizier nicht um einen Soldaten des KSK handelt, sondern um einen Teilnehmer am Auswahlverfahren des KSK, der dieses nicht bestanden hat. Das ist natürlich keine Schande, denn an diesem Auswahlverfahren scheitern die meisten Bewerber, weil die Anforderungen in der Tat extrem hoch sind. Die Kommandosoldaten sollen ja im Einsatz auch extreme Leistungen bringen. Nur fragt man sich doch, wie glaubhaft die Schilderungen eines bloßen Lehrgangsteilnehmers über die Verhältnisse in der Truppe sein können, und wie glaubwürdig ein Soldat ist, dem man soeben bescheinigt hat, den Anforderungen des Dienstes in diesem Eliteverband nicht gewachsen zu sein? Und wie glaubwürdig ist ein Offizier, der in Kenntnis des Beschwerderechts an der Truppenhierarchie vorbei die Ministerin anschreibt, statt sich an den nächsten Disziplinarvorgesetzten zu wenden? Jeder Staatsanwalt, der in einem solchen Falle nach Bejahung eines Anfangsverdachts, wenn es den denn hier überhaupt gäbe, die Ermittlungen aufnimmt, würde erst einmal umfangreich Zeugen vernehmen, Vorgesetzte befragen und vor allem die Ermittlungen absolut verschwiegen führen. Hier ist das jedoch anders. Der Satz: „Rechte Vorkommnisse in der Bundeswehr“ löst zuverlässig ein gewaltiges Medienecho aus. Der Vorwurf rechtsextremer Tendenzen in einem Eliteverband schlägt in der Politik ein wie eine Bombe. Verteidigungsvorbringen der betroffenen Soldaten wird uns weder vom Ministerium noch von seinen Lautsprechern in den Medien mitgeteilt. Braucht man auch nicht. Es geht ja um den “ Kampf gegen Rechts“. Da brechen alle rechtsstaatlichen Dämme.
Ein Wort zu den Pflichten eines Vorgesetzten
Das Soldatengesetz ist gewissermaßen die innere Verfassung der Bundeswehr. Es regelt eben die Rechte und Pflichten der Soldaten sowohl untereinander als auch gegenüber dem Dienstherrn. Die Pflichten des Vorgesetzten werden in § 10 geregelt. In ihrem ersten Absatz verlangt die Vorschrift, daß der Vorgesetzte in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll. Abs. 3 lautet schlicht: Er hat für seine Untergebenen zu sorgen. Man spricht auch von der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und des Vorgesetzten. Aus dieser Fürsorgepflicht haben die Gerichte unter anderen abgeleitet, daß der Vorgesetzte seine Untergebenen nicht der Gefahr disziplinarischer oder strafrechtlicher Maßregelung aussetzen darf. Er hat vielmehr den Untergebenen vor der Begehung von Dienstpflichtverletzungen zu bewahren. Das gilt zum Beispiel auch im Falle der Mitgliedschaft des Soldaten in einer rechtsextremistischen Vereinigung. Im vorliegenden Fall hat man nichts davon gehört, daß Disziplinarvorgesetzte (Kompaniechefs, Kommandeur KSK bzw. Kommandeur Division Schnelle Kräfte) dieser Fürsorgepflicht in der Weise nachgekommen wären, daß sie in verstärktem Maße einzelne Soldaten oder auch Teileinheiten belehrt, ermahnt oder auch schlichtweg auf dem Gebiete der Staatsbürgerkunde besser ausgebildet hätten. Veranlassung dazu hätte ja bestanden, wenn immer wieder derartige Vorfälle in der Öffentlichkeit bekannt werden, zumindest darüber geredet wird. Erst wenn all das keine Änderung zum besseren bringt, haben die Disziplinarvorgesetzten die Mittel der Wehrdisziplinarordnung anzuwenden, die nun einmal vom bloßen Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen.
Das Rechtsverständnis der Verteidigungsministerin
Im vorliegenden Falle jedoch ist es offenbar so, daß einzelne, vorbehaltlich gerichtlicher Prüfung vermutlich gravierende Fälle die Verteidigungsministerin dazu bewogen haben, den sprichwörtlich ganz großen Hammer zu schwingen und den Truppenteil kollektiv zu bestrafen. Natürlich handelt es sich hier nicht um eine Strafe im juristischen Sinn. Aber es handelt sich um eine Maßnahme, die weit schwerer wiegt. Es wird ein Generalverdacht gegen sämtliche Soldaten des Kommandos Spezialkräfte nicht nur formuliert, sondern auf dieser Basis eine Maßnahme getroffen, die einem öffentlichen Pranger nahekommt. Die Auflösung einer Kompanie und Androhung der Auflösung des kompletten Verbandes KSK ist eine Maßnahme, die selbstverständlich weder in der Wehrdisziplinarordnung noch im Wehrstrafgesetz vorgesehen ist. Möglicherweise wird sie genau deswegen ergriffen, denn Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Wie sowohl der Fall des vor dem Truppendienstgericht erfolgreichen Oberstleutnants als auch eine Reihe von Fällen in der Vergangenheit zeigen, die noch unter der Ägide der Vorgängerin von Frau Kramp-Karren Bauer spielten, bringt die gerichtliche Nachprüfung der von der Verteidigungsministerin skandalisierten Vorgänge nicht selten zu Tage, daß an den Vorwürfen nichts dran ist. Ja, Frau von der Leyen mußte sich ja von einem schwäbischen Staatsanwalt darüber belehren lassen, daß hier voreilig völlig substanzlose Vorwürfe gegen Soldaten erhoben worden seien. Unter anderem hat sich ja der mit großem Aufwand des Ministeriums in den Medien inszenierte Skandal um einen Oberleutnant, der in der Tat kriminelle Handlungen begangen hat, zum Beispiel sich unter Vorspiegelung einer falschen Identität Sozialhilfe erschlichen hat, mehr als Groteske denn als die herbeifantasierte Terrorgefahr erwiesen. Frau Kramp-Karrenbauer erweist sich hier in der Tat als würdige Nachfolgerin der unsäglichen Ursula von der Leyen. Unsäglich deswegen, weil sie in ihrem Furor der Teufelsaustreibung die gesamte Bundeswehr unter den Generalverdacht nationalsozialistischer Tendenzen gestellt und dann in einer beispiellosen Aktion Truppenunterkünfte nach Wehrmachtsdevotionalien und sonstigen verdächtigen Dingen hat durchsuchen lassen, dabei auch nicht davor zurückgeschreckt ist, Spinde von Soldaten in deren Abwesenheit durchsuchen zu lassen, wobei auch schon mal ein Vorhängeschloss geknackt werden musste. Für das Klima in der Truppe, für das natürlich die Ministerin verantwortlich ist, ist bezeichnend, daß es in keinem Falle ein Soldat gewagt hat, Strafanzeige gegen unmittelbare Vorgesetzte oder gar gegen die verantwortliche Ministerin zu erstatten.
Wie schwer müssen die Verfehlungen einer Truppe sein, daß man sie nur noch auflösen kann?
Die Verteidigungsministerin und mit ihr offenbar auch die Kanzlerin und die führenden Repräsentanten unseres Landes, sekundiert von einer Presse, der jegliche Kritik an Regierung und Parlamentsmehrheit fern liegt, ja, die man eigentlich mit Fug und Recht als Abteilung Agitation und Propaganda der Politik bezeichnen kann, sie alle halten die Kollektivstrafe der Auflösung einer Kompanie und nachfolgend des gesamten KSK für die angemessene Reaktion auf, ja was denn? Dazu wollen wir uns ein paar Gedanken machen.
Die offensichtlich auch inmitten liegenden Straftaten einzelner Soldaten müssen hier nicht betrachtet werden. Sie sind und bleiben Straftaten einzelner Soldaten. Dem Verband wird recht unspezifiziert vorgeworfen, „rechte“ Tendenzen bei seinen Soldaten zu dulden, etwa in Form des Absingens „rechter“ Lieder oder Glorifizierung der Wehrmacht. Es ist leicht erkennbar, daß hier schwer greifbare Sachverhalte benannt werden, und noch leichter erkennbar, daß all das weit entfernt von strafbaren Handlungen ist, und auch häufig nicht einmal Dienstvergehen im Sinne des Soldatengesetzes vorliegen. Bei dieser Gelegenheit muß daran erinnert werden, daß auch für die Soldaten unserer Bundeswehr Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gilt. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten. Das findet seine Schranken nur in den allgemeinen Gesetzen, vor allem im Strafgesetzbuch. In besonderem Maße gilt dies natürlich für die politische Meinungsbildung und sogar die politische Betätigung. An das Vorliegen eines Dienstvergehens sind dabei sehr hohe Anforderungen zu stellen. Das mußte seinerzeit Rudolf Scharping als Verteidigungsminister offenbar schmerzhaft erfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte wie schon die Vorinstanz festgestellt, daß ein Major und ein Hauptfeldwebel sich keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht hatten, indem sie für die Partei „Die Republikaner“ als Funktionäre tätig waren und sogar für Parlamente kandidiert hatten. Denn ungeachtet der damals strittigen Einstufung als verfassungsfeindlich oder nicht, mußte man diesen beiden Soldaten zu Gute halten, daß sie sich nach ihrem Vorbringen jeweils für eine gemäßigte Politik ihrer Partei eingesetzt hatten. Der Minister soll nach Lektüre des Urteils einen Wutanfall bekommen haben. Frau Kramp-Karrenbauer wird das wohl erspart bleiben, denn ihre Maßnahmen sind leider nicht gerichtlich nachprüfbar.
Erkennbar ist allerdings, daß das Ministerium die Disziplinarvorgesetzten dazu anhält, alles als Dienstvergehen einzustufen, was vom politischen Mainstream abweicht, allerdings nur wenn das nach nach rechts geht. Selbst harmlose Dinge wie etwa, daß ein Soldat auf seiner Facebook Seite einen Beitrag „liked“, den die Bundeswehr, natürlich auf Anweisung der politischen Leitung, als „rechts“ einstuft, führen zur disziplinarischen Bestrafung, und zwar im oberen Rahmen. Natürlich kann so etwas vor Gericht keinen Bestand haben. So hat erst jüngst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß der Verfassungsschutz einen Kommunalpolitiker nicht deswegen als Rechtsextremisten einstufen und beobachten darf, weil er Facebookbeiträge Dritter, die für sich genommen wohl durchaus als rechtsextremistisch eingestuft werden müssen, „geliked“ hat. Denn wer erklärt, ein Beitrag gefalle ihm, muß deswegen noch nicht die gleichen Bestrebungen verfolgen, wie der Autor. Und es dürfte wohl kaum vor Gericht Bestand haben, einen Soldaten dafür zu bestrafen, daß er anlässlich eines feuchtfröhlichen Kompanieabends Schweineköpfe wirft oder Wehrmachtslieder singt. Wir halten also fest, daß ein Großteil dessen, was nun von der Ministerin unter dem Beifall der Medien als rechtsextreme Umtriebe skandalisiert wird, bei Lichte besehen allenfalls als geschmacklos oder ungehörig eingestuft werden kann. Jedenfalls von Rechts wegen. Das scheint allerdings eine Kategorie zu sein, der sich Politiker nur mit säuerlich verzogenen Gesichtszügen nähern.
Die historische Dimension
Wie gesagt, ist die Auflösung eines Truppenteils als Reaktion auf Fehlverhalten eine ganz außerordentliche, vor allem ganz außerordentlich seltene Maßnahme. In der Geschichte finden wir diese Kollektivstrafe etwa im alten Rom. So hat Kaiser Vespasian vier Legionen aufgelöst, weil sie in der Schlacht ihre Feldzeichen verloren hatten. Das galt als größte Schande, die über einen Truppenteil kommen konnte. Friedrich der Große hatte dem Regiment Bernburg die Säbel und die Tressen an den Uniformen nehmen lassen und ihm verboten, den Grenadiermarsch zu spielen, weil das Regiment 1760 bei Dresden versagt hatte, als die dort belagerten Österreicher einen Ausfall machten. Er hat also das Regiment nicht aufgelöst, sondern bei seiner Ehre gepackt. Die Wirkung war auch entsprechend. In der nachfolgenden Schlacht bei Liegnitz schlug sich das Regiment derart tapfer, daß der König es in alle seine alten Rechte wieder einsetzte. Charles de Gaulle löste das 1. Fallschirmjäger Regiment der Fremdenlegion auf, als es sich während des Putsches von Teilen der französischen Armee im Algerienkrieg 1961, wobei unter anderem ein Attentat auf den Staatspräsidenten inmitten lag, auf die Seite der putschenden Generäle gestellt hatte. Wir haben also hier in allen historischen Fällen Sachverhalte, die nicht entfernt einen Vergleich mit dem aushalten, was hier beim Kommando Spezialkräfte wirklich oder auch nur vermeintlich vorgekommen ist. Nun zeigt aber auch ein Vergleich der handelnden Personen, nehmen wir etwa Friedrich den Großen und Charles de Gaulle, mit der Kanzlerin und der Verteidigungsministerin, den Unterschied zwischen Staatsmännern historischer Größe und Politikerinnen vom Format einer Sachbearbeiterin in der Führerscheinbehörde. Und sie fallen auch im Vergleich mit Vorgängern durch den Rost, die ihr Amt noch ernst genommen und vor allem vom Wesen des Soldaten etwas verstanden haben, wie etwa Franz Josef Strauß, Helmut Schmidt, Georg Leber und Manfred Wörner.
Worum es wirklich geht
Die Vorgänge um das KSK sind nur eine weitere Arabeske des allgegenwärtigen „Kampfs gegen Rechts“. Auch hier wird bewußt unscharf formuliert, wenn mal von rechts, mal von rechtsextrem die Rede ist. Das Ziel ist es ja, alles als verfassungsfeindlich, damit unvertretbar und außerhalb der Gemeinschaft der Demokraten angesiedelt zu verteufeln, was rechts vom politischen Mainstream existiert. Eine demokratische Rechte darf es nicht geben, denn diese könnte die de facto Mehrheit des grünlinken Milieus gefährden. Zu diesem gehört auch die ehemals konservative Union, die heute nur noch den linksgrünen Meinungsführern blöde hinterher dackelt. So lange jedenfalls, bis sie sich selbst in deren Augen überflüssig gemacht hat. Die Medien spielen dabei in der Tat die Rolle der Abteilung Agitation und Propaganda. Dies zeigt gerade die aktuelle Groteske um das KSK sehr deutlich.
Nirgends wird auch nur ein Hauch von Kritik geäußert, wo doch solche Kritik geboten wäre. Schließlich ist es doch Aufgabe der Medien, die Politik, vor allem die Politik der Regierung, kritisch zu begleiten. Stattdessen übt man sich in dem, was früher einmal bildungsbürgerlich Panegyrik genannt wurde, umgangssprachlich eben Lobhudelei. Leider muß man dies aktuell auch in Texten solcher Journalisten feststellen, die früher einmal durchaus eine scharfe Klinge gegen Frau Merkel und ihren Hofstaat geschlagen haben, wie Klaus Kelle in seinem Kommentar zur KSK-Affäre leider beweist.
Welche Art von Bundeswehr will die Politik überhaupt?
Hört man sich die Statements diverser Politiker zu dieser sogenannten Affäre an, so beschleicht einen doch das Gefühl, daß ein nicht geringer Teil des politischen Spektrums hier eine willkommene Gelegenheit sieht, wenn nicht schon die Bundeswehr insgesamt, so doch ihren militärischen „Spirit“ abzuschaffen. Die linksgrüne Mehrheit in Politik und Medien hält von Militär und Soldaten ohnehin wenig bis nichts. Wenn überhaupt, dann sind linke Revolutionsgarden historische Highlights. Hinzu kommt, daß in der Tat Streitkräfte wie auch die Polizei Angehörige des linksgrünen Milieus weniger anziehen, als eher konservativ geprägte junge Männer und inzwischen auch Frauen. Wer selbst als Soldat gedient hat oder vielleicht auch als Polizeibeamter seine Pflicht tut, der wird aus seiner Erfahrung bestätigen können, daß linksgrün geprägte Kameraden eher die Ausnahme sind. Der wütende Kampf gegen jegliche soldatische Tradition ist ja auch davon getragen. Es soll eben möglichst nichts an die soldatischen Leistungen früherer Generationen erinnern, denn sie haben aus der Sicht des linksgrünen deutschen akademichen Milieus mindestens auf der falschen Seite der Geschichte gestanden, auf jeden Fall jedoch ein Soldatenbild verkörpert, das man heute rundweg ablehnt. Das zeigt sich in der aktuell laufenden Diskussion um die letzten verbliebenen Namen von früheren Soldaten an den Kasernentoren. Gerade solchen Politikern wie etwa der Dame, die Forderungen nach der Abschaffung des KSK vor laufender Kamera über ihre gepiercten Lippen bringt, könnte allenfalls eine Che Guevara Kaserne in ihr Weltbild passen. Den militärischen Nachwuchs dafür wird sie allerdings nicht bei den Fridays for Future Demonstranten und den sanften Flüchtlingsbetreuern finden, auch wenn sie ein solches Persönlichkeitsprofil des künftigen deutschen Soldaten anstrebt. Daß man mit solchen Soldaten nicht einmal einen Hochwassereinsatz bestreiten kann, von einem Kampfeinsatz gegen Terrorkommandos des IS ganz abgesehen, spielt dabei keine Rolle. Der neue Mensch muß her, auch in den Streitkräften, solange man die überhaupt noch hat.
Meine Empfehlung an den mündigen Bürger kann daher nur lauten: Glauben Sie nichts, was aus Berlin und aus den Redaktionsstuben kommt, wenn Sie es nicht selbst überprüft haben. Fehlt Ihnen dazu die Möglichkeit, dann gehen Sie davon aus, daß hier mit großer Wahrscheinlichkeit gelogen wird.
Dieser Beitrag ist zuerst auf der Internetseite der gemeinnützigen GmbH Hallo Meinung – Interessenvertretung Bürgerforum erschienen. Es lohnt sich immer, einmal auf diesen Seiten nachzusehen! Hier wird das Tagesgeschehen in erfrischend unkonventioneller Weise aufgespießt, und auch der sprichwörtliche Mann (natürlich auch die Frau!) von der Straße kommt zu Wort.
dem ist nichts, bis auf eine „Kleinigkeit“ hinzuzufügen, nämlich die seit Jahrzehnten andauernde Feigheit unserer Generalität gegenüber der politischen „Führung „ !
Wenn auch nur 20 ,der noch immer über zweihundert Mann zählenden Goldbetressten Herren, ausgestattet mit einem Pensionswürdigen Enddienstgrad, aus gegebenem Anlass um die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gebeten hätten, so hätten sie zumindest ein „mittleres Beben“ ausgelöst, nicht zuletzt ein Zeichen gesetzt für gelebte Fürsorgepflicht !
Diese Armee hätte es verdient von Männern geführt zu werden, stattdessen gebärden sich die Herren wie livrierte Hofschranzen ( Zitat geklaut von einem Oberst a.D. der FschJg Trp )
Rolf-Rüdiger Wandtke
ehem StFw der FschJg
Obwohl „gedient in fremden Heeren“ kann ich Ihnen nur zustimmen, Rolf-Rüdiger Wandtke. „Eine Uniform ist keine Livree!“ (Zitat ist auch geklaut, ich weiß nur nicht mehr von wem)