Die im Alltag ebenso einschneidendste wie auch auffallendste Vorschrift des Corona-Reglements ist wohl die Maskenpflicht. Nachfolgend stelle ich einfach erst einmal die Fakten dar. Über Sinn oder Unsinn dieser immerhin mit nicht geringen Bußgeldern bewehrten Vorschrift mag sich jeder und natürlich auch jede (oder auch jedes, so viel Genderei muß sein) seine (ihre, ihres) eigenen Gedanken machen. Überflüssig zu sagen, daß es nicht darum geht, die Gefährlichkeit von Covid 19 kleinzureden oder Vorsichtsmaßnahmen gänzlich zu negieren. Denn zum einen ist Covid 19 je nach Verlauf eine schwere oder gar tödliche Krankheit, und das Sars CoV 2 Virus ist ernst zu nehmen, zumal es bislang noch keine Impfung und noch kein wirklich wirksames Medikament dagegen gibt. Allerdings müssen die Maßnahmen dagegen auch geeignet und auch erforderlich sein, Erkrankungen in größerem Umfang zu verhindern. Vor allem aber ist die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen fortlaufend zu prüfen, d.h. die Vor- und Nachteile der Maßnahme bzw. des Unterbleibens der Maßnahme gegeneinander abzuwägen. Um sich dazu eine fundierte und belastbare Meinung zu bilden, ist die Kenntnis der Fakten unerlässlich.
Ein Eingriff in das allegemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG
Das verpflichtende Tragen einer Mund/Nasenschutzmaske, gleichgültig welcher Machart, ob FFP 1, 2 oder 3 oder auch behelfsmäßig hergestellt, stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, weil es nicht der freien Entscheidung des betroffenen Menschen unterliegt, sein Gesicht mit einer Maske zu bedecken und beim Atmen ständig feuchte und erhitzte Luft auf der Haut zu spüren. Es treten Atembeschwerden, Kopfschmerzen und Müdigkeit unter anderem durch permanente forcierte CO2-Rückatmung auf. Ein solcher Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte ist nur zulässig, wenn gewichtige Gründe ihn erfordern und es keine milderen Mittel gibt, um das erstrebte Ziel zu erreichen.
Die psychischen Wirkungen
Nach einer Studie des Leibniz Instituts für psychologische Information, Universitätsring 15, 54296 Trier, hat „die Maske“ das Potential, aggressionsstarke psychovegetative Stressreaktionenzu bahnen, die signifikant mit dem Grad belastender Nachwirkungen korrelieren. Folgen können demnach sein eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne). In einer größeren Anzahl von wissenschaftlichen Studien über die medizinische Bewertung von Mund-Nasen-Bedeckungen wird dargelegt, daß es keine Beweise für die Wirksamkeit von Stoffmasken gegen Virusinfektionen oder Übertragungen gibt, so zum Beispiel gemäß einer Überprüfung des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine, veröffentlicht am23.07.2020.
Die Schutzwirkung geht gegen Null
Nach einer von der US-amerikanischen CDC (Center for Disease Control and Prevention – eine Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums zur Kontrolle von und Vorbeugung vor Krankheiten) veröffentlichten Metastudie zur Influenza-Pandemie vom Mai 2020 ist die Schutzwirkung der „Alltagsmaske“ gleich Null. Danach hatten Gesichtsmasken weder als persönliche Schutzausrüstung noch zur Reduktion der Verbreitung eine Wirkung.
Eine aktuelle länderübergreifende europäische Covid-19-Studie der University of East Anglia ergab, daß eine Maskennutzung keinen Effekt hat und sogar das Infektionsrisiko erhöhen kann.
Eine Überprüfung von zwei US-amerikanischen Professoren für Atemwegserkrankungen und Infektionskrankheiten an der Universität von Illinois im April 2020 ergab, daß Gesichtsmasken im Alltag keine Auswirkungen haben, weder als Selbstschutz noch zum Schutz Dritter.
Nach einemArtikel im New England Journal of Medicine vom 21.05.2020 haben Stoffmasken im Alltag kaum oder gar keinen Schutz zu bieten.
Eine Überprüfung der Norwich School of Medicine im April 2020 ergab, daß „die Evidenz nicht stark genug ist, um die weit verbreitete Verwendung von Gesichtsmasken zu unterstützen“, aber die Verwendung von Masken durch „besonders gefährdete Personen in vorübergehenden Situationen mit höherem Risiko“ unterstützt.
Eine Studie japanischer Forscher vom Juli 2020 ergab, daß Stoffmasken aufgrund ihrer großen Porengröße und ihrer im allgemeinen schlechten Passform „keinen Schutz gegen Coronaviren bieten“.
Eine Studie aus dem Jahr 2015 im British Medical Journal BMJ Open ergab, daß Stoffmasken von 97 % der Partikel durchdrungen wurden und das Infektionsrisiko durch Beibehaltung der Feuchtigkeit oder wiederholte Verwendung erhöhen können.
Das gewissermaßen amtliche Zeugnis der Wirkungslosigkeit
Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft die „Alltagsmaske“ als nahezu wirkungslos ein. Wörtlich: „Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, daß diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-C OV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“
Weder praktikabel noch überprüfbar
Das Institut macht ihre Wirkung, wenn sie denn auch nur in diesem geringen Maß gegeben sein sollte, von einer Vielzahl von Bedingungen abhängig, die halt in der Praxis nicht funktionieren und auch nicht kontrolliert werden können:
Die Masken sollte nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, sind weiterhin einzuhalten.
Auch mit Maske sollte der vom RKI empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. (Anmerkung: ist dann der Sicherheitsabstand ohne Maske nutzlos?)
Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, daß die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden. (Anmerkung: wer kann sich etwa vor Betreten eines Kaufhauses erst die Hände waschen und dann die Maske anlegen, und dabei darauf achten, daß er die Innenseite mit seinen Händen nicht berührt?)
Die Maske muß richtig über Mund, Nase und Wangen plaziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. (Anmerkung: leistet das eigentlich jede in Heimarbeit gefertigte Maske?)
Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. (Anmerkung: je weniger Luft sie durchlässt, umso besser hindert sie Tröpfchen von innen oder außen durchzutreten. Aber umso höher ist auch der CO2-Stau vor Mund und Nase des Trägers und seine Atemnot).
Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden. (Anmerkung: also muß man vorsichtshalber immer mehrere Masken mit sich führen. Wer tut das?)
Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. (Anmerkung: wer schafft es immer, beim Absetzen der Maske deren Außenseite keinesfalls zu berühren?)
Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens20-30 Sekunden mit Seife). (Anmerkung: also muß man, wo man geht und steht, zügig das nächste Waschbecken ansteuern und sich dann aber auch medizinisch korrekt die Hände waschen).
Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel oder ähnlichem luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden. (Anmerkung: sehr gut, aber praktisch kaum durchführbar, vor allem nicht bei längerer Abwesenheit von zu Hause, etwa auf Reisen).
Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95°, mindestens aber bei 60° gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist. (Anmerkung: also nach einmaliger Nutzung, und wenn man am Tag mehrfach die Maske wechseln muß, die Masken also täglich waschen und trocknen. Wer tut das?)
Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden. (Anmerkung: diese Forderung ist so realistisch wie der Rat der Arzneimittelhersteller, doch bitte vor erster Einnahme des Medikaments den Beipackzettel vollständig zu lesen).
Quod erat demonstrandum
Wer nach alledem die Verpflichtung zum Tragen derartiger Masken für unsinnig hält, hat wohl die zutreffende Schlussfolgerung aus den vorstehend referierten Fakten gezogen. Warum die Politik in Kenntnis dieser Fakten so vehement auf der Maskenpflicht besteht, erschließt sich nicht, provoziert indessen alle möglichen Verschwörungstheorien. Intelligente Politik sieht anders aus.