Die Sitzung des Deutschen Bundestages am 31.1.2025 wird als eine der denkwürdigsten in die Geschichte unseres Landes eingehen. In zweiter Lesung wurde das von der CDU/CSU Fraktion schon im September 2024 eingebrachte Zustrombegrenzungsgesetz behandelt, ein Gesetz, mit dem im wesentlichen das geltende Aufenthaltsgesetz geändert werden sollte. Der wesentliche Inhalt dieser Gesetzesänderung sollte zum einen sein, daß die Zielsetzungen des geltenden Aufenthaltsgesetzes wieder die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern werden, nachdem im Jahre 2023 der Gesetzeszweck der Begrenzung entfallen war. Ferner sollte der Familiennachzug von Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus, also Migranten, die keine Kriegsflüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind, ausgesetzt werden. Und schließlich sollten die Befugnisse der Bundespolizei dahingehend erweitert werden, daß sie etwa an Bahnhöfen aufgegriffene ausreisepflichtige Personen aufgreifen und für ihre Abschiebung sorgen sollen. Für alle diese Änderungspunkte gab und gibt es in der Bevölkerung unseres Landes einen sehr großen Rückhalt.
Die voraufgegangene Entschließung des Bundestages
Schon am 29.1.2025 hatte der Deutsche Bundestag auf Antrag der Unionsfraktion eine Entschließung gefasst, die im wesentlichen ebenfalls auf diese Begrenzung der Zuwanderung beinhaltete, allerdings noch nicht in Gesetzesform. Der sogenannte 5-Punkte-Plan umfaßt
Der Fünf-Punkte-Plan umfasst:
- Dauerhafte Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen
- Konsequente Zurückweisung aller Versuche illegaler Einreise
- Faktisches Einreiseverbot für Personen ohne gültige Dokumente
- Sofortige Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen
- Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Straftäter und Gefährder
Außerdem sieht er vor, daß Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
Dieser Plan wurde dann auch mit einer knappen Mehrheit des Bundestages beschlossen. Bis dahin nichts besonderes. Doch diesem Plan hatte die Fraktion der AfD zugestimmt, was schon im Vorfeld klar war. Die Medien und die Politik links von der Union und der FDP überboten sich in Skandaliseren dieses Vorganges. Die „Brandmauer“ zur AfD sei eingerissen worden. Die Gemeinsamkeit der Demokraten sei aufgegeben worden und weitere Verdammungsurteile dieser Art. Nun sollte also zwei Tage später ein Gesetz beschlossen werden, das letztendlich diese Entschließung teilweise umsetzt.
Die unsägliche Debatte
Das ist der Hintergrund der hitzigen Debatte im Deutschen Bundestag am 31.1.2025. Dabei trat der eigentliche Anlass für diese geplante Gesetzesänderung in den Hintergrund, nämlich die in jüngerer Zeit gehäuften Morde, die alle gemeinsam haben, daß sie in der Öffentlichkeit stattfanden, die Täter durchweg junge Männer aus der arabisch-muslimischen Welt waren, teilweise, wie etwa der Täter von Aschaffenburg, illegal im Lande waren, und das Tatwerkzeug fast immer ein Messer war. Im Falle Aschaffenburg waren die Todesopfer ein zweijähriges Kind und ein 41-jähriger Mann, der den Täter stoppen wollte, schwer verletzt wurden ein weiteres zweijähriges Kind und ein 72-jähriger Mann, der ebenfalls dem Täter in den Arm fallen wollte. Die Debatte um dieses Gesetz hätte eine Sternstunde des Parlaments werden können. Erlebt haben wir indessen einen Tiefpunkt der parlamentarischen Kultur in unserem Lande. Inhalt und Sinn des Gesetzes gerieten im Laufe der Debatte immer mehr in den Hintergrund, gestritten wurde um etwas ganz anderes. Gestritten wurde darum, ob die sogenannten demokratischen Parteien einem Gesetz zustimmen dürfen, dem auch die AfD zustimmt. Denn damit würde doch die sogenannte Brandmauer fallen. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion verstieg sich sogar zu der rhetorischen Absurdität, damit würden die Tore zur Hölle geöffnet. Letztendlich scheiterte das Gesetz bekanntlich knapp, und zwar deswegen, weil sowohl zwölf Abgeordnete der Union – wohl aus dem leider immer noch starken Lager der Merkelaner – und sechzehn Abgeordnete der FDP an der Abstimmung erst gar nicht teilnahmen, und weitere fünf Abgeordnete der FDP sich enthielten, zwei sogar mit Nein stimmten. Insgesamt hatten 338 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 349 mit Nein. Hätten die erwähnten Abgeordneten von Union und FDP ihrer Fraktionsführung Folge geleistet, wäre das Gesetz in zweiter Lesung beschlossen worden. Die anschließende dritte Lesung wäre dann wohl nur noch Formsache gewesen.
Warum lief die Debatte derartig aus dem Ruder?
Nun muß man immer nach der Ursache fragen. Sie liegt im vorliegenden Falle auf der Hand, ja in grellem Licht. Die Debatte im Bundestag drehte sich, wie gesagt, vorwiegend darum, ob man überhaupt einem Gesetz zustimmen darf (!), wenn die AfD ihm auch zustimmt. Das klingt nicht nur absurd, sondern ist es auch. Man sollte doch eigentlich davon ausgehen, daß man ein Gesetz in das Parlament einbringt, weil man inhaltlich dahinter steht. Ob und wer sonst noch zustimmt oder ablehnt, ist belanglos. In Deutschland ist das anders. Seit Jahren wird die AfD von den übrigen Parteien in Deutschland als undemokratische, rassistische, ja heimlich nationalsozialistische Partei diffamiert. Der Sprachgebrauch geht dann auch dahin, daß man von den „demokratischen Parteien“ einerseits und der AfD andererseits spricht, die natürlich dann auch nicht nur rassistisch, sondern auch zutiefst undemokratisch sein soll. Es nützt ihr nichts, daß sich weder in ihren Programmen, noch in den Redebeiträgen ihrer führenden Politiker in den Parlamenten und auf den Marktplätzen derartige Positionen finden. Es geht vielmehr um das Narrativ, daß hier eine Wiederauferstehung des Nationalsozialismus im Gange ist, obgleich sich dafür keine Fakten finden lassen, es sei denn, man nehme ernst, was irgendwelche grenzdebilen Anhänger oder Mitglieder dieser Partei an den Stammtischen rülpsen.
Wenn der Verfassungsschutz auf politsch korrekter Linie ist und sogar Gerichte mitmachen
Zwar darf nach dem nicht rechtskräftigen, weil mit der Revision angefochtenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.5.2024 das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, weil es diese Partei als sogenannten Verdachtsfall einstuft, denn es sieht dort Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnungt. Diese Beobachtung dient der Klärung dieses Verdachts. Allerdings darf das Amt dies auch der Öffentlichkeit mitteilen, worin das eigentliche Problem liegt. Eine solche Partei steht dann eben am Pranger. Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts ist indessen vage und strotzt vor Verschwörungstheorien. Zitat aus dem Urteil:
„Weder im Parteiprogramm noch in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Klägerin oder ihr zurechenbaren Anhängern finden sich eindeutige Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund. Hinreichende Anhaltspunkte für dahingehende Bestrebungen bieten aber auch abwertende Äußerungen, die kein konkretes Ziel benennen, aber deutlich machen, daß deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden, wenn diese Äußerungen im Zusammenhang mit der politischen Betätigung der Klägerin abgegeben werden und sich aus dem Kontext ergibt, daß der Migrationshintergrund als solcher als Problem gesehen wird und nicht lediglich – rechtlich zulässig – eine fehlende Integration beklagt oder für eine restriktive Migration und Einbürgerungspolitik geworben werden soll. Da die Klägerin als politische Partei grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, die nach ihrer Überzeugung bestehenden Problemlagen nicht nur zu benennen, sondern etwaigen Fehlentwicklungen mit politischen und rechtlichen Mitteln aktiv entgegenzusteuern, rechtfertigt dies zumindest den Verdacht, daß die wahren Zielsetzungen aus taktischen Kalkül bewusst nicht vollständig offengelegt werden.“ Diese Passage kann man mit Fug und Recht als Verschwörungstheorie bezeichnen, denn sie gründet lediglich auf einer Vermutung über die Motivation der zitierten Mitglieder dieser Partei. Ähnlich klingt auch die Schlussfolgerung nach dem Zitat weiterer Aussagen zur Definition des Volkes, wenn es heißt: „Diese Aussagen stellen für sich genommen keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar. Sie schließen aber auch nicht aus, daß zur Bewahrung der ethnisch-kulturellen Identität gegebenenfalls auch diskriminierende Maßnahmen gegenüber deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund herangezogen werden sollen.“
Von gleicher Qualität sind die Begründungen der Verfassungsschutzbehörden dafür, daß diese Partei angeblich bestrebt ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Festgemacht wird dies an der nicht einmal gesetzlich definierten „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, die schon dann gegeben sein soll, wenn jemand Witze über Regierungsmitglieder macht. Der intellektuelle Lapsus liegt darin, daß man die Person eines Regierungsmitgliedes mit der verfassungsmäßigen Funktion des Regierungsamtes verwechselt oder gleichsetzt. Derartiges kennen wir an und für sich nur aus Diktaturen, leider auch in der Vergangenheit unseres Landes.
Die deutsche Psychose
Auf dieser Grundlage hat sich in den letzten Jahren eine geradezu hysterische Haltung zu dieser Partei entwickelt. Der sogenannte Kampf gegen rechts treibt die Menschen zu zigtausenden auf die Straße. Auch jetzt, wo ich diese Zeilen schreibe, laufen wieder zehntausende hinter den modernen Rattenfängern, nicht von Hameln, sondern aus der linken „Community“ nach und demonstrieren „gegen rechts“.
Das ist das Szenario, vor dessen Hintergrund auch diese Debatte im Deutschen Bundestag stattgefunden hat. Und das erklärt auch, warum Friedrich Merz sich so verhalten hat, wie wir das erlebt haben. Denn er hat dadurch die Positonen der linken Parteien gestärkt, daß er sich eindeutig dem Mainstream in der deutschen Politik angeschlossen, und seit seinem Amtsantritt den hysterischen Kampf gegen rechts mitgetragen hat, indem er beispielsweise jegliche Sachgespräche mit der AfD, geschweige denn Koalitionsverhandlungen kategorisch ausschließt. Seine Rhetorik in der Debatte am 31.1.2025 unterschied sich insoweit nicht von dem, was Linke, Grüne und SPD meinten sagen zu müssen. Eine Formulierung wie etwa: mit „denen da“ machen wir keine gemeinsame Sache, zeigt aber auch die Widersprüchlichkeit auf, die sein Verhalten prägt. Wenn es ihm wirklich allein um die Durchsetzung des Zustrombegrenzungsgesetzes gegangen wäre, dann hätte er unbeirrt dabei bleiben müssen, daß es völlig gleichgültig sei, ob andere Parteien, auch die AfD, dem zustimmen. Vor allem hätte er davon absehen müssen, weiterhin dieses Verteufeln und dieses Ausgrenzen zu betreiben. Denn damit bestärkte er doch alle diejenigen, auch in seiner Partei, die jene Partei als Wiedergeburt der NSDAP darstellen. Einer solchen Partei gegenüber muß man dann auch als aufrechter Demokrat, so das Narrativ, den größtmöglichen Abstand halten. Dann ist es natürlich gleichgültig, ob diese Partei in einem Punkt, über den gerade abgestimmt wird, etwas an sich vollkommen Richtiges fordert, was man ja auch selbst fordert. Statt zu sagen, ein richtiges Gesetz wird nicht dadurch zum falschen Gesetz, weil außer uns auch die AfD zustimmt, und deswegen ist es mir wurscht, ob ihr darin eine Annäherung an die AfD seht, die AfD sieht das halt richtig, ergingen er und die übrigen Redner seiner Partei sich in ausufernder Abgrenzungsrhetorik. Das war auch deswegen widersprüchlich, weil auch die Unionsfraktion am gleichen Tage den Antrag einer großen Gruppe von Abgeordneten abgelehnt hatte, der Bundestag möge beschließen, ein Verfahren zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Dies deswegen, weil man einem solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht keinerlei Chance einräumt, also auch nach der Rechtsauffassung von CDU und CSU die AfD eben keine verfassungsfeindliche Partei ist.
Worum es nicht nur Merz wirklich geht
Offenbar ist die Furcht davor, der Zusammenarbeit mit der AfD bezichtigt zu werden, größer, als die Sorge um unser Land. Statt darauf zu vertrauen, daß die große Mehrheit der Wähler es begrüßt, daß endlich wirksame Gesetze gegen die überbordene, sicherheitsrechtlich nicht mehr beherrschbare Zuwwanderung und den Missbrauch des Asylrechts und der Regelungen zum Schutz von Kriegsflüchtlingen erlassen werden, ist man ängstlich darauf bedacht, nur ja weiter zu den angeblich allein demokratischen Parteien zu gehören. Daß dies in allen anderen Ländern rund um Deutschland völlig anders ist, kommt Herrn Merz und seinen Parteifreunden nicht in den Sinn. Vielmehr geht man doch letztendlich der vereinigten Linken auf den Leim, die in der Art der Volksfront unseligen Angedenkens aus den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts alle linken und links der Mitte – dazu gehört seit Merkel auch die CDU -angesiedelten politischen Bestrebungen und Parteien zusammenfassen will, um Mehrheiten auf der rechten Seite des politischen Spektrums dauerhaft zu verhindern. Und was das demokratische Bewusstsein angeht, so kann man doch nicht wirklich dauerhaft gut 20 % der Wähler aus der Gemeinschaft der Demokraten ausschließen.
Es ist also offensichtlich, daß die schrecklichen Taten von Aschaffenburg, Mannheim, Solingen, Brokstedt und vielen anderen Orten nicht im Vordergrund des politischen Interesses von Herrn Merz und der Unionsfraktion stehen, der übrigen Fraktionen außer der AfD ohnehin nicht, sondern allein der Wahlkampf und die politische Imagepflege. Was insbesondere die Grünen angeht, so genügt ein Blick auf das Selfie, das sie anlässlich einer auch von ihnen angezettelten Demo „gegen rechts“ drei Tage nach der schrecklichen Tat von Aschaffenburg ins Netz gestellt haben. Darauf sieht man fröhlich lachende Parteigrößen, Demonstranten mit selbstgemalten Schildern und im Hintergrund den Reichstag. So sieht also bei diesen Spezialdemokraten die Trauer um die Opfer derartiger Gewalttaten aus. Solchen Leuten dient Herr Merz sich an. Und so drehte sich die politische Debatte im Bundestag nahezu ausschließlich darum, ob man mit den „Rechtsextremen“ gemeinsame Sache machen dürfe oder nicht. Die schreckliche Tat von Aschaffenburg war nur der Aufhänger dafür. Die Anteilnahme für die Opfer und die Absicht, endlich an die Bekämpfung der Ursachen solcher Taten zu gehen, waren nur geheuchelt. Leider muß man also davon ausgehen, daß auch im kommenden Deutschen Bundestag keine durchgreifenden Maßnahmen gegen die nicht mehr steuerbare und nicht mehr begrenzbare Zuwanderung erfolgen werden, die eben auch eine Vielzahl von potentiellen Tätern von der Art zu uns bringt, die eine tödliche Gefahr für uns alle darstellen. Stattdessen werden wir weiter das Mantra vom „Kampf gegen rechts“ hören müssen.