Er hat es getan. Man konnte es erwarten. Erdogan hat Strafantrag gegen Böhmermann gestellt. Natürlich kann er das. Das Gesetz gibt jedem, der sich beleidigt fühlt, die Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Die Frage ist nur, ob man das auch tun soll. Denn das ist eine Frage der Souveränität. Ludwig Erhard sprach seinerzeit von „Pinschern“, die ihn ankläfften. Man braucht nicht viel Phantasie, sich vorzustellen, wie etwa Franz Josef Strauß reagiert hätte, wenn man ihm einen Kübel voller Verbalexkremente vor die Füße geschüttet hätte, wie es Böhmermann nun bei Erdogan getan hat. Wenn er schon nicht verächtlich geschwiegen hätte, so wäre allenfalls so etwas wie: „Wer ein kleines Würstchen ist, muß wenigstens einen großen Haufen scheißen“ über seine Lippen gekommen. Das unterscheidet nun einmal Staatsmänner von Kleinbürgern. Böhmermann hat es also geschafft. Erdogan ist auf ihn hereingefallen und hat sich als armseliges Würstchen präsentiert. Kein Grund zur Beruhigung. Kleine Geister werden zur großen Gefahr, wenn sie erst einmal an der Macht sind. Wir Deutschen können ein Lied davon singen.
Wieso soll Erdogan hereingefallen sein? Der Aufruhr in den Medien spricht eine andere Sprache. Deutschland steht vor einem kleinen Offenbarungseid. Der „Kaufmann von Ankara“ verlangt das Stück Fleisch, herausgeschnitten aus dem lebendigen Leib der demokratischen Meinungskultur. Der schwarze Peter ist in Berlin. Die Angelegenheit ist zivilrechtlich noch erweiterungsfähig, in Medienangelegenheiten sind Streitwerte und Schadenersatz gewaltig. Erdogan wird das Geld natürlich unter Applaus einem Moscheeverein spenden, er kann nur gewinnen, da es ein außenpolitischer Akt ist und er in Anspruch nehmen kann, die Würde der Türken zu verteidigen.