Der Fall der Fall des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon erregt die Gemüter. Da hat es offenbar ein reichlich versponnener Verschwörungstheoretiker geschafft, von einer Delegiertenversammlung zum Kandidaten und dann von den Wählern zum Abgeordneten gemacht zu werden. Betrachtet man sich nur kurz die Veröffentlichungen dieses Herrn und seine Auftritte in der Öffentlichkeit, so muß man sich schon darüber wundern, wie eine so bizarre Gestalt eine solche politische Karriere machen konnte. Wer derart abseitige Theorien vertritt, kann dies normalerweise in irgendwelchen obskuren Blättchen oder in unter dem Ausschluß der Öffentlichkeit tagenden esoterischen Zirkeln tun. Seine Partei und seine Landtagsfraktion sind natürlich gut beraten, wenn sie sich unverzüglich von ihm trennen, wobei natürlich die dafür geltenden rechtlichen Regeln streng einzuhalten sind. Daß ein Mensch dieses Zuschnitts von selbst den Rückzug ins Private antritt, ist natürlich nicht zu erwarten. Im Schatten des Hohentwiels mag er weiter vor sich her spinnen. Das Grundgesetz erlaubt ihm ja, wenn auch in Grenzen, die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Erst wenn jemand gemeingefährlich ist, muß er ja in die am Rücken geknöpfte Jacke schlüpfen.