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Hören Sie auf zu lügen, Herr Lauterbach!

Die Glaubwürdigkeit von Politikern lässt sich im allgemeinen symbolisch in der Karikatur gut mit der langen Nase von Pinocchio darstellen. Stichwort Karikatur. Der Gesundheitsminister entwickelt sich auch immer mehr zur Karikatur seiner selbst, was angesichts seiner bislang sehr kurzen Amtszeit schon eine bemerkenswerte Leistung darstellt.

Er wär‘ so gern der Corona-Held

Seine Obsession, als Feldherr auf dem Corona-Hügel eine um die andere Schlacht gegen das Virus erfolgreich zu schlagen, ist offensichtlich. Und weil das so schön ist, darf das gar nicht aufhören. Deswegen muss weiter gekämpft werden, auch mit Blick auf ein möglicherweise im Herbst zu erwartendes Pandemiegeschehen ungeahnten Ausmaßes. Da dürfen keine sogenannten Lockerungen, aus seiner Sicht Nachlässigkeiten, Platz greifen.

Wahrheit ist, was meiner Sache nützt

Wer von seiner Sendung überzeugt ist, dem muss jedes Mittel recht sein. Auch die Lüge. Heute, in der Nachrichtensendung gleichen Namens, erklärte er zur Begründung seiner Forderung, nur ja nicht in der Intensität der Kampfmaßnahmen nachzulassen, wir hätten doch mit die höchsten Todeszahlen, was die letzten Monate angehe. Das staunende Volk vor dem Fernsehgerät wird das mehrheitlich natürlich glauben und vor Angst zitternd nach der rettenden Maske greifen, die man vorsichtshalber allein im Auto, beim Spaziergang im Wald, vielleicht auch im Bett tragen sollte.

Fakten

Wer indessen das Geschwafel des Ministers nachprüft, findet auf Statista die amtlichen Zahlen. Beim Robert-Koch-Institut erfahren wir auch, daß bei den Corona-Toten etwa 30 % solche sind, deren Todesursache eben nicht die Viruserkrankung, sondern der Herzinfarkt, die Leberzirrhose, der Darmkrebs und was auch immer gewesen ist, freilich begleitet von einer Infektion mit dem Virus. Die Zahl der wöchentlich an oder mit Corona verstorbenen ist indessen seit Ende November vergangenen Jahres (47. Kalenderwoche) von 2981 kontinuierlich bis auf 350 in der 7. Kalenderwoche dieses Jahres gesunken. Die 1000der Marke wurde schon in der 52. Kalenderwoche 2021 mit 928 deutlich unterschritten, und sinkt seither weiterhin. Um das Ganze auch in den Rahmen des Unausweichlichen für uns alle zu stellen: Im Jahre 2021 starben in Deutschland insgesamt 1.016.899 Menschen. Angesichts dieser amtlichen Zahlen die Alarmsirene zu betätigen und zu behaupten, wir hätten in den letzten Monaten „mit die höchsten Zahlen“ an Corona-Toten, ist nicht nur dreist, es ist eine unverschämte Lüge. So meint ein Spitzenpolitiker mit den Bürgern dieses Landes umgehen zu können.

Hören Sie auf zu lügen, Herr Lauterbach!

Flegel mit Haltung

Wir wissen ja, daß die Streiter für das Wahre, Gute und Schöne moralisch turmhoch über dem Rest der Menschheit schweben, in Luftverkehrshöhe jedoch über allen „menschenfeindlichen“ Rechten. Der gemeine Zeitungsleser hat sich daran auch gewöhnt. Deswegen muß man als Moralathlet da hin und wieder etwas Neues bringen. So auch geschehen letzten Freitag im Deutschen Bundestag.

Wofür Abgeordnete eigentlich gewählt werden

Die steil in die Höhe schießenden Spritpreise belasten das Budget der Haushalte unterhalb der Einkommensklasse Bundestagsabgeordneter oder grüner NGO Mitarbeiter. Erwartbar sieht man aus dieser Ecke hier auch keinen Handlungsbedarf. Der Tesla und das Elektro-Lasten Fahrrad brauchen ja weder Benzin noch Diesel. Näher an den Problemen der kleinen Leute schien der Abgeordnete Springer von der AfD zu sein und wies auf die Not der Tankstellenpächter im Grenzgebiet zu Polen hin, denen wegen 0,60 € pro Liter niedrigerer Spritpreise im Nachbarland die Kundschaft komplett weggebrochen ist. Warum Deutschland nicht dem polnischen Beispiel folge, und die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel streichen wolle? Sein grüner „Kollege“ – ich muß das angesichts des nachstehend geschilderten Verhaltens in Anführungszeichen setzen – sieht darin offenbar kein großes Problem und meint, eine Mehrwertsteuersenkung begünstige nur die Mineralölkonzerne, beim Kunden indessen kommen sie nicht an. Das ist angesichts der Fakten schon dreist.

Wie ein Scheindemokrat Demokratie versteht

Springer fasste deswegen nach, und bekam von jenem grünen Abgeordneten namens Autretsch jedoch keine Antwort in der Sache, sondern musste sich folgenden Text anhören: “ Zu einer wehrhaften Demokratie gehört es auch, mit bestimmten Gruppierungen nicht zu sprechen. Das ist der Grundsatz. Und das bedeutet für mich, daß ich mit Rechtsextremisten nicht spreche, mit Rechtsextremisten nicht in einen politischen Dialog gehe.“ Weiter bemerkte er, dies sei auch das einzige, was er Springer antworten könne.

Anschauungsmaterial für uns Wähler – moralisierender Flachdenker versus Problemlöser

Abgesehen davon, daß dies nahtlos in den allfälligen „K(r)ampf gegen rechts“ paßt, in dem an und für sich Entblödungsrekorde  Alltag sind, ist dies typisch für das rot-grüne Milieu. Jener Herr Autretsch (Jahrgang 84), ein Schnösel wie aus dem Bilderbuch mit einer lupenreinen Karriere als grüner Funktionär nach einem Studium von Politik, Soziologie und Publizistik und Tätigkeiten als Journalist und Pressesprecher sowie im politischen Dunstkreis und dann selbst als Politiker, also ohne jemals etwas zum Bruttosozialprodukt oder zum Bestand unseres Landes beigetragen zu haben, jener junge Schnösel dürfte das Rednerpult im Bundestag dann im Hochgefühl des mutigen Extremismusbekämpfers, ja des Katechonten von Hitler redivivus  verlassen haben. Sein Kontrahent Springer indessen, auch nur fünf Jahre älter (Jahrgang 79) hat immerhin zwölf Jahre lang als Zeitsoldat gedient, einen Meisterbrief im Fach Elektrotechnik erworben und dann anschließend ein Studium absolviert und den Weg in die Politik gefunden. Vielleicht liegt es auch daran, daß ihm offenbar an der Sache gelegen ist, die Nöte seiner Wähler nahe gehen und er darüber im Deutschen Bundestag sachlich debattieren möchte.

Die Benotung der Politiker ist gottlob immer noch unsere Sache

Ob man nun die AfD mag oder nicht, sie wählt oder nicht – ein sachlicher Umgang miteinander ist die Grundlage des demokratischen Entscheidungsprozesses im Parlament. Und jeder Abgeordnete ist von uns Wählern dorthin geschickt worden. Und deswegen ist diese Behandlung eines Abgeordnetenkollegen durch so eine Knalltüte wie jenen Herrn Autretsch auch ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Wenn so jemand dann für sich in Anspruch nimmt, Demokrat zu sein, seinen Kollegen hingegen, dessen Politik er nicht mag, als Rechtsextremisten diffamiert, eine Einstufung die von Rechts wegen allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt, dann wissen wir Wähler, wer hier die Demokratie gefährdet und wer nicht.

…und ist die Seuche auch vorbei,

wir kämpfen bis zum 8. Mai! Ja, Deutschland kämpft gern weiter, wenn der Krieg schon verloren ist, und noch lieber, wenn man meint, der Feind lauert hinter der nächsten Ecke, auch wenn er einem schon längst abhanden gekommen ist. Der Realitätsverlust im Bunker unter der Reichskanzlei im Frühjahr 1945 und der Realitätsverlust im Berliner Regierungsviertel im Frühjahr 2022 sind von nahezu gleicher Qualität.

Wo man es schon begriffen hat

Rund um Deutschland heben die Staaten ihre Corona-Beschränkungen auf. Der freedom day wurde in Dänemark am 1. Februar, in England am 4. Februar, in Schweden am 9. Februar, in Norwegen am 12. Februar, und in der Schweiz am 16. Februar ausgerufen. Auch Frankreich, die Niederlande und Italien bewegen sich in Richtung Freiheit. Doch in Deutschland mit seiner überwiegend ängstlichen Bevölkerung kommt man als Politiker gut an, wenn man schon mal mit Hygienevorschriften Vorsorge dagegen trifft, daß vielleicht die Pest wiederkommt.

Wissenschaft, mal nicht nach Politikergeschmack

Dabei sind die Wissenschaftler keineswegs einhellig der Meinung, man müsse in der aktuellen Lage noch die gleichen Regeln befolgen, die möglicherweise vor ein paar Wochen noch sinnvoll waren. So hat vor kurzem der Virologe Klaus Stöhr sich dagegen ausgesprochen, etwa die Maskenpflicht in den Schulen weiter aufrecht zu erhalten. Für ebenso sinnlos hält er massenhafte Corona-Tests in Kindergärten und Schulen. Für ihn steht im Zentrum die Frage, was Masken überhaupt leisten können. „Sollen sie die Infektion nach hinten verschieben, bis eine Alternative zur Verfügung steht?“ fragt Stöhr. Seine Antwort kann nur als klares Nein verstanden werden: „Wer glaubt, die natürliche Immunität durch eine Infektion bei Kindern verhindern zu können, hat den Sinn für die Realität verloren. Bei Kindern in bestimmten Altersgruppen gibt es aber leider keine sinnvolle Alternative durch die Impfung und die Infektion hat weniger Risiken.“ Das heißt für ihn, Mund-Nasen-Schutz und das Warten auf die rettende Spritze bringen nichts. Gerade bei unter fünfjährigen, so seine Überzeugung, spreche das Nutzen-Risiko-Verhältnis sogar gegen die Impfung. Das wird sich seines Erachtens auch nicht mehr ändern, ganz im Gegenteil. Durch Omikron und die milderen Verläufe habe sich die Bewertung verschoben. Man müsse dann auch bei Kindern zwischen sechs und elf Jahren neu entscheiden. Vor allem hält er das politische Ziel, das Virus vollständig zu besiegen, für unsinnig: „Der Zero-Covid-Gedanke für Kinder in der Schule ist genauso wie in der restlichen Bevölkerung zero-realistisch und ein Zeichen der grottenschlechten Krisenkommunikation der Bundesregierung. Sie hat es nicht verstanden zu vermitteln, daß das ein illusorisches Ziel ist.“ Die Verseuchung sei da, das Virus zirkuliere in der gesamten Population. Natürlich gibt es für die Maskenpflicht an den Schulen keine Grundlage mehr. Dabei zeigt er auch auf die Nachbarländer, denn dort sei das bereits ausgetestet worden. Dort habe es auch bei weniger Kapazitäten der Krankenhäuser keine flächendeckende Überlastung des Gesundheitssystems gegeben, nachdem die Maßnahmen entfallen waren. Die Verantwortung für die Krankheit gehöre zurück in die Hände des einzelnen .“Wer Symptome hat, soll zum Arzt gehen und zu Hause bleiben.“

Was für die Klassenzimmer gilt, sollte ja wohl auch für Büros und Kaufhäuser gelten. Eigenverantwortung statt der Gouvernante von der Staatsregierung.

Kompetenz und Erfahrung

Prof. Dr. Klaus Stöhr ist im übrigen nicht irgendein Virologe. Er war lange Jahre für die WHO tätig, unter anderem als Leiter des globalen Influenza-Programms und war des weiteren dort SARS Forschungskoordinator. Danach war er zehn Jahre beim Pharmakonzern Novartis Impfstoffentwickler. Man kann also mit Fug und Recht behaupten, daß es sich bei ihm um einen nicht nur wissenschaftlich ausgewiesenen, sondern auch in der Gesundheitsadministration erfahrenen Fachmann handelt.

Was Deutschland heute auszeichnet 

In anderen Ländern werden Experten wie er offenbar gehört. In Deutschland jedoch lauscht man lieber der Angstsirene Karl Lauterbach. Die Politiker und ihre medialen Büchsenspanner in Deutschland haben sich wohl unsterblich vor allem in die Maske verliebt. Ist sie doch das weithin sichtbare Symbol der Gefolgschaft, besser gesagt der Unterwerfung unter den Willen der allwissenden Führung. Und was soll nur werden, wenn man als Pandemiebekämpfer nicht mehr gebraucht wird? Wenn die wirklichen Probleme wie Inflation, Energieknappheit mit drohender Dunkelflaute, illegale Einwanderung und der rasante Bedeutungsverlust im außenpolitischen Spiel der Kräfte wieder in das Blickfeld der Wähler geraten? Ach wie schön, wird man dann im Präsidentenpalast von Taka-Tuka-Land sagen, ach wie schön war das doch, als man noch mit der Angst regieren konnte!


Klimaglaube

Seit dem 8. Dezember 2021 hat Deutschland ein Bundesministerium, in dessen Namen der Begriff Klima enthalten ist. Das Ministerium heißt ganz offiziell Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Selbstverständlich wird es von einem Politiker der Grünen geführt, der Partei, die für sich in Anspruch nimmt, auf dem Gebiete des Umweltschutzes, wozu sie selbstverständlich auch den „Schutz“ des Klimas zählt, die umfassende Kompetenz zu besitzen. Ihr Programm zum Thema liest sich denn auch wie die Langfassung der Parolen von Fridays for Future und ähnlicher Sekten.

Wenn (fast) alle dasselbe denken

Ein nicht geringer Teil der Wähler folgt den Grünen und den „Klima-Aktivisten“. Angesichts der häufig abenteuerlichen Forderungen dieser selbsternannten Klimaschützer fragt sich jedoch der unverbildete neutrale Beobachter, wie solche Überzeugungen zustande kommen können. Die Antwort auf diese Frage ist deswegen nicht leicht zu finden, weil in Politik, aber noch mehr in den Medien das Narrativ vom menschengemachten Klimawandel eine immer größere Rolle spielt. Abweichende Meinungen, oder gar abweichende Erkenntnisse in der Wissenschaft scheint es nicht zu geben, wenn man den Politikern und Medienschaffenden Glauben schenkt. Schon das sollte misstrauisch machen, denn Wissenschaft ist immer pluralistisch, vorherrschende und im Vordringen begriffene Meinungen gehören zum Wissenschaftsbetrieb wie Hopfen und Malz zum Bier. In Sachen Klima scheint dies jedoch anders zu sein, hier herrscht politisch-medial eine Einförmigkeit, die in einer offenen Gesellschaft, deren politisches Modell die Demokratie ist, eigentlich als Fremdkörper erscheinen muß. Doch warum ist das so?

Eine neue Religion

Der renommierte Publizist Josef Joffe hat in der Neuen Zürcher Zeitung vom 29.01.2022 dazu einen lesenswerten, wirklich luziden Aufsatz veröffentlicht. Unter der Überschrift: Klimatismus als Religion arbeitet er überzeugend heraus, daß es sich dabei tatsächlich um einen Glauben handelt. Glaube ist bekanntlich von Wissen wesensverschieden. Glaube ist tiefe, unhinterfragte und unhinterfragbare Überzeugung, die sich zur Gewissheit verdichtet hat. Wissen hingegen ist das Resultat von Erkenntnisgewinnung durch Faktenrecherche und -prüfung. Wissenschaftlich gewonnene Erkenntnisse sind grundsätzlich falsifizierbar. Bis gestern noch als richtig erkannte Lehrsätze und Theorien können heute als falsch erkannt werden, weil eben Fakten nachprüfbar festgestellt werden, die eine andere Beurteilung erzwingen. All das findet bei den Verfechtern der Ideologie vom (allein) menschengemachten Klimawandel keine Anwendung.

Vielmehr findet man, so Joffe, die klassischen Merkmale der Religion. Zunächst gibt es auch hier so etwas wie Religionsstifter bzw. Propheten. Ob es nun medial gehypte Symbolfiguren wie Greta Thunberg und Luisa Neubauer oder im Gewand des Wissenschaftlers auftretende Scharlatane wie Hans-Joachim Schellnhuber und Mojib Latif sind, sie treten jeweils mit dem Anspruch auf, letztgültige Erkenntnisse zu besitzen. Zum zweiten braucht eine Religion das Angstmoment. Am besten beschwört sie die Apokalypse. Was in der Bibel noch Sodom und Gomorrha, die Sintflut oder die zehn Plagen Ägyptens waren, sind nun Prophezeiungen dergestalt, das schmelzende Eis werde Küsten überfluten, Hurrikane würden das Land verwüsten und die bislang nur im Wüstengürtel der Erde anzutreffenden Temperaturen würden sich ausbreiten und jegliche Vegetation vernichten. Drittens benötigt eine Religion immer Schuldige. Ob es nun der gefallene Erzengel Luzifer ist, der nun als Teufel am Verderben der Menschheit arbeitet, oder der Ungläubige, der Menschenverführer. Der Schuldige am Klimawandel ist nun der Mensch, soweit er nicht zu den Gläubigen gehört, die allein die Katastrophe aufhalten können. Natürlich sind es vor allem Menschen, die egoistisch nach materiellem Gewinn streben, selbstverständlich zulasten der übrigen Menschheit. Und diese Übeltäter sind die westlichen Kapitalisten. Das vierte Element der Religion ist regelmäßig dann aber doch die Erlösung, mindestens die Hoffnung darauf. Und die kommt aus dem Verzicht. So wie Fastenzeit und Ramadan, Verzicht auf die Güter dieser Welt, ein einfaches Leben in Bescheidenheit und Kontemplation, so liegt die Erlösung aus der Klimakatastrophe im Verzicht auf die Errungenschaften von Technik und Zivilisation. Fahrrad statt Autos, Zug statt Flugzeug. Kein Fleisch, weil Viehzucht die Wälder vernichtet und die Atmosphäre mit Methan vergiftet. Verteuert die Energie, auch wenn damit die Armen mehr getroffen werden als die Reichen!

Fakten stören nur

Für diese religiösen Überzeugungen spielt es natürlich keine Rolle, daß die Eisbären nicht aussterben, sondern sich vermehren, daß die Seychellen noch nicht im Meer versunken sind und die Dritte Welt reicher wird, trotz oder gerade wegen der Globalisierung. Daß es in der Erdgeschichte Zyklen gibt, natürlich in Jahrmillionen gerechnet, in denen die Erde lange Zeit wesentlich kälter oder aber auch heißer ist, als wir sie kennen, geschenkt. Daß dies auch zu Zeiten so war, als es weder Autos noch Fabriken gab, geschenkt. Der Glaube ist gegen die Wissenschaft immun.

Das Bild des religiösen Fanatikers

Was diese moderne Religion mit jungen Menschen macht, konnte man sich vor kurzem in Berichten von Straßenblockaden in Berlin ansehen. Dort haben sich sogenannte Klimaaktivisten morgens im Berufsverkehr auf Autobahnen gesetzt, die zu diesem Zeitpunkt voll von Pendlern sind, die zur Arbeit in die Stadt fahren, oder von Eltern, die ihre Kinder in Schulen und Kindergärten bringen. Natürlich kam es hier zu den erwartbaren Konflikten. Aufschlussreich ist jedoch ein Video, in dem einer dieser Gläubigen seine Befindlichkeit offenbart. Das Video zeigt einen jungen Mann, der sich als 20-jähriger Student vorstellt, der eigentlich lieber studieren würde, als hier zu sitzen. Doch, so dieser junge Mann namens Benjamin weiter, er sitze hier auf einer Autobahn mit fünf anderen Menschen, denn: „Wir sind die letzte Generation, die noch den kompletten Klimakollaps und damit Ernteausfälle, Dürren, Fluten, Waldbrände, massenhafte Flucht und Hungerkatastrophen noch verhindern kann…ich mach das sehr verzweifelt… Wir fordern, daß die Bundesregierung ein Essen-retten-Gesetz durchsetzt, eine Agrarwende nach den Forderungen des Bürgerrates Klima… Unglaublich viele Menschen werden hungern oder sterben!“ Der junge Mann dürfte typisch für diese zumeist jungen Klima-Gläubigen sein. Sein Habitus läßt auf die Herkunft aus bildungsbürgerlichem Hause schließen, seine Sprache ebenfalls. Er spricht ruhig, aber bestimmt. Sein Blick ist nach innen gekehrt, dort wo seine Gewissheit sitzt, die er aus seinem Glauben gewinnt.

Halbe Bildung bringt eben ganzes Verderben

Daß all dies nur Halbbildung ist, und auf keinen Fall auf eigener wissenschaftlicher Erkenntnis beruhen kann, folgt bereits aus seiner Jugend. Niemand kann mit erst 20 Jahren über vertiefte wissenschaftliche Erkenntnisse verfügen. Glauben indessen kann man gerade als Jugendlicher in überreichem Maße haben. Die Geschichte ist voll von fanatisch glaubenden Jugendlichen, die den verschiedensten falschen Propheten hinterher gelaufen sind, regelmäßig ins Verderben. Ob Kinderkreuzzug oder Hitlerjugend, Assassinen oder Rote Khmer, immer wieder ist es falschen Propheten gelungen, den Idealismus, aber auch die Unwissenheit der Jugend für sich zu instrumentalisieren.

Was hilft gegen Aberglauben? Richtig. Information.



Scheinheiliges Versagen

Das heute veröffentlichte Gutachten der Münchner Kanzlei Westphal und Kollegen zum jahrzehntelangen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche macht nicht etwa einfach fassungslos. Das wäre zu billig. Nein, es ruft nach Entscheidungen. Entscheidungen sowohl hinsichtlich des Umganges mit denen, die in hohen und höchsten Ämtern der Kirche versagt haben, Entscheidungen aber auch hinsichtlich des Systems Kirche überhaupt.

Rücktritte sind unabweisbar notwendig

Es ist offenkundig, daß hier hohe und höchste Würdenträger jahrzehntelang vertuscht haben, was sie eigentlich ohne Rücksicht auf die Täter und ohne Rücksicht auf die Institution Kirche hätten aufklären und bestrafen sollen. Wer von diesen Entscheidungsträgern noch in Amt und Würden ist, sollte wenigstens jetzt die Größe haben, zurückzutreten und sein Versagen zuzugeben. Wer diese Größe nicht habt, dem müssen die nun zuständigen Entscheidungsträger sagen, daß er nicht länger tragbar ist. Wer bereits nicht mehr in der Verantwortung steht, sollte sich aus der Öffentlichkeit vollständig zurückziehen. Es gibt ja Klöster.

Zweierlei Maß und Umkehrung von Recht und Unrecht

Es ist auch unverständlich, mit welch unterschiedlichem Maß hier jahrzehntelang, wenn nicht jahrhundertelang, gemessen worden ist. Die geringste Verfehlung, jedenfalls in kirchenrechtlicher Hinsicht, dahingehend, daß ein Priester sich einer Frau zugewandt und mit ihr ein Liebesverhältnis begonnen hat, wurde stets gnadenlos damit sanktioniert, daß er alle seine Ämter und Einkünfte verlor, nicht einmal irgendeine untergeordnete Tätigkeit mehr in der Kirche ausüben durfte. Die Täter, um die es hier geht, haben sich nicht nur nach dem weltlichen Strafgesetzbuch schuldig gemacht, sondern sie haben jeweils aus der Sicht der Kirche schwere und schwerste Sünden begangen. Sie aber wurden geschützt und weiterbeschäftigt. Auch diesen Widerspruch wird die Kirche auflösen müssen.

Ein Systemwechsel tut not

Um derartige Dinge ein für alle Mal möglichst auszuschließen, können die Strukturen der Kirche nicht so bleiben, wie sie sind. Offensichtlich ist das System nicht dazu geeignet, mit derartigen Fällen angemessen umzugehen. Die Neigung, aus falsch verstandener Rücksicht auf die Täter und aus ebenso falsch verstandener Rücksicht auf den Ruf der Institution Dinge unter den Teppich zu kehren, ist offenkundig und offenkundig auch im System angelegt. Daraus kann nur die Konsequenz gezogen werden, externe Kontrollinstanzen zu installieren. Insbesondere die Personalführung muß unter die Kontrolle staatlicher Aufsichtsbehörden gestellt werden, möglicherweise muß auch bei Personalentscheidungen ein Informations- und Mitspracherecht von Pfarrgemeinderäten und ähnlichen Laiengremien eingeführt werden. Der Staat hat nicht nur die Aufgabe der Kriminalprävention, er finanziert die Kirchen auch zu einem erheblichen Anteil. Es ist deshalb nur recht und billig, ihm auch die  Aufsicht über die Institution zu übertragen, die er mitfinanziert.

Auch nur ein fauler Apfel verdirbt den ganzen Korb

Ein Wort zum Schluß. Die Münchner Anwälte haben für den Zeitraum von 1945-2019 ganze 495 Fälle benannt, wobei sie ausdrücklich von einer unbekannt großen Dunkelziffer ausgehen. Auch unter Berücksichtigung dessen ist die Gesamtzahl, gerechnet auf die Jahre und die Millionen von Gläubigen des Erzbistums München und Freising natürlich relativ gering. Das deckt sich auch mit meiner persönlichen Erfahrung als Ministrant und Schüler eines katholischen Internats. Nie habe ich auch nur die Andeutung eines Gerüchts in dieser Hinsicht gehört, wie so viele andere auch mit ähnlichem Lebensweg. Doch auch die wenigen Fälle wirken wie der sprichwörtliche Tropfen Tinte in der gefüllten Badewanne. Er trübt das Wasser. Es wird also Zeit, daß Klarheit herrscht.

Würdelos

Im Deutschen Bundestag gilt seit Mittwoch die sogenannte 2 G Regel. Das Reichstagsgebäude dürfen somit nur solche Personen betreten, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Das mag auf den ersten Blick eine nicht unvernünftige Regelung sein. Auch sonst gilt ja in Deutschland vielfach diese Regelung, etwa beim Friseurbesuch oder im Restaurant, hier sogar zusätzlich mit tagesaktuellem Negativtest.

Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandlen, so will es die Verfassung

Indessen muß man hier genauer hinsehen. Der Gang zum Friseur oder das Essen im Restaurant sind nun einmal Privatsache. Es ist die Entscheidung jedes Einzelnen, ob er überhaupt oder unter den obwaltenden Umständen zum Friseur oder ins Restaurant geht. Der Gang zur Behörde oder gar ins Gericht indessen ist nicht die freie Entscheidung des Bürgers. Vielmehr muß er dorthin. Gleiches gilt natürlich für die dort beschäftigten Beamten, Richter oder auch dort tätigen Anwälte. Und genau deswegen gilt dort nicht 2G, erst recht nicht 2G plus. Vielmehr gilt dort in der Regel 3G. Das aber auch nur für Besucher. Für Parteien, Dolmetscher, Anwälte usw. gilt nicht einmal das. So kann ein ungeimpfter Anwalt ohne Corona-Test das Gerichtsgebäude betreten und im Gerichtssaal plädieren. Im Gebäude muß er lediglich die übliche Maske tragen, ob er das im Gerichtssaal auch muß, entscheidet der jeweilige Richter (männlich oder weblich, versteht sich. Diverse habe ich dort noch nicht angetroffen.) Und diese Entscheidungen fallen durchaus unterschiedlich aus, was ich aus eigener Erfahrung weiß.

Die Behinderung der Mandatsausübung des Abgeordneten

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages üben im Reichstagsgebäude ihr Mandat aus. Sie sind also nicht zu ihrem Vergnügen dort, sondern erfüllen ihre gesetzliche Pflicht als Abgeordnete. Das ist durchaus vergleichbar mit dem Aufsuchen einer Behörde oder eines Gerichts zur Erledigung amtlicher Pflichten oder Teilnahme an Gerichtsverhandlungen. Man fragt sich also, welchen Sinn es hat, in den Räumen des Deutschen Bundestages die 2G Regel einzuführen. Ein sachlicher Unterschied ist nicht erkennbar. Allerdings liegt der politische Sachverhalt auf der Hand. Es ist allgemein bekannt, daß ein großer Teil der Abgeordneten der AfD nicht geimpft ist. Die AfD hält es auch offenbar für politisch opportun, sich als scharfer Kritiker der Corona-Regelungen zu gerieren, ob zu Recht oder zu Unrecht. Die übrigen Parteien des Bundestages, allen voran natürlich dessen Präsidium, haben hier offensichtlich eine wohlfeile Chance gesehen, die ihnen verhasste Partei, ja man muß es so sagen, zu piesacken und vorzuführen. Die 2G Regelung trifft soweit ersichtlich ausschließlich die Abgeordneten dieser Partei. Das führt nicht nur dazu, daß sie in den Plenarsitzungen von der Besuchertribüne aus ihr Rederecht ausüben müssen, sondern je nach Ausgestaltung der Tagungsräume können sie dann an Ausschusssitzungen nicht teilnehmen, somit praktisch ihr Mandat nicht ausüben. Ob das einer gerichtlichen Kontrolle standhalten würde, will ich einmal offen lassen.

Zum Fremdschämen!

Auf jeden Fall ist ein solches Verhalten der Mehrheit des Bundestages und seines Präsidiums der Würde des Parlaments nicht angemessen. Man verhält sich gegenüber der verhassten Konkurrenz wie Kinder auf dem Schulhof, die missliebige Klassenkameraden mobben und auslachen. Man vermeint nahezu das „Ätschi-Bätschi“ herauszuhören, wenn das Bundestagspräsidium diese Maßnahme zu rechtfertigen sucht. Und darin liegt eine weitere Schädigung des Ansehens unseres Parlaments. Würde mir beispielsweise die Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages persönlich erklären wollen, daß mit dieser Maßnahme allein der Infektionsschutz in den Räumen des Reichstages gesichert werden soll, wäre meine angemessene Antwort darauf doch nur:  „Für wie blöde halten Sie mich eigentlich?“

Doch im Kampf gegen rechts ist jedes Mittel recht. Wer das noch nicht gemerkt hat, dem ist nicht mehr zu helfen.


Nebenwirkungen

Medikamente, auch Impfungen, haben bekanntlich Nebenwirkungen. Deswegen wird man als selbstverantwortlicher Patient auch vor Einnahme eines Medikaments den Beipackzettel studieren. So belehrt, vielleicht aber auch etwas verunsichert, nimmt man dann das verschriebene Medikament ein. Die Risikoabwägung hat eben ergeben, daß die Nichteinnahme deutlich riskanter ist, als die Einnahme des Medikaments. Gleiches gilt natürlich für die ärztliche Aufklärung. Deswegen habe ich mich auch impfen und „boostern“ lassen. Wegen Risiken und Nebenwirkungen fragt man eben seinen Arzt oder Apotheker. Andere sind zu einem anderen Ergebnis gekommen, und haben sich nicht impfen lassen. Das ist eben so. Wir sind nun mal freie Menschen.

Was das Virus mit uns macht…

Völlig unbeachtet ist indessen geblieben, daß ganz offensichtlich auch Krankheiten, genauer gesagt, Krankheitserreger, Nebenwirkungen haben können. Das wird jetzt am Sars-CoV 2 Virus, umgangs-,politik-und mediensprachlich auch Corona genannt, ganz deutlich. Dieses Virus greift bekanntlich die Atemwege an und führt zu den bekannten Krankheitserscheinungen, die von grippeähnlichen Symptomen bis zu Todesfällen reichen. Indessen greift es offensichtlich auch das Gehirn an und beeinträchtigt das Denkvermögen. Obwohl das doch ganz offensichtlich ist, wie ich nachstehend noch ausführen werde, wird diese Nebenwirkung von den Virologen offenbar nicht angesprochen. Ob die Virologen diese Nebenwirkung nicht erkannt haben, oder es aus ärztlicher Sicht für besser halten, die Bevölkerung insoweit nicht weiter zu beunruhigen, will ich einmal offen lassen. Die Bevölkerung nicht beunruhigen zu wollen, ist ja seit Thomas de Maizière ein achtenswertes Motiv für das Verschweigen von Gefahren, jedenfalls durch Politiker.

Querdenken…

Bei nicht wenigen Menschen löst das Virus offenbar gewisse Wahrnehmungsschwächen, aber auch Beeinträchtigungen des Denkvermögens aus. Das führt dann zum Glauben an Verschwörungstheorien, die wegen ihrer offenkundigen Absurdität von den Erkrankten vorher allenfalls belächelt worden wären. Selbstverständlich hätte man jeden ausgelacht, der einem weismachen wollte, Bill Gates beaufschlage Impfstoffe mit Mikrochips, damit dann die möglichst durchgeimpfte Menschheit aus einer selbstverständlich geheimen Kommandozentrale, natürlich unmerklich für die Betroffenen, gesteuert werden könne. Aber auch deutlich unterhalb der Qualität solcher Fieberfantasien äußern sich die Nebenwirkungen des Virus beispielsweise in abenteuerlichen Vorstellungen über Demokratie und Rechtsstaat. Die Vorstellung von einer Corona-Diktatur gehören dazu. Darunter wird offenbar verstanden, daß die teils in der Tat unpopulären und unverständlichen, nicht selten auch unsinnigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie diktatorischer Natur seien. Nun ist daran nur richtig, daß Gesetze und Verordnungen gegen den Willen eines Teils der Bevölkerung beschlossen und erlassen werden. Indessen ist das in der Demokratie doch der Normalfall. Die Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit. Die Minderheit muß sich in die von der Mehrheit bzw. deren parlamentarischen Repräsentanten geschaffene Rechtslage fügen. Wer das für eine Diktatur hält, der muß wohl dringend Ordnung in den Setzkasten seiner Begriffe bringen.

Fehldenken…

Auf einem ganz anderen Blatt steht natürlich, daß die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht selten in sich widersprüchlich oder mindestens unverhältnismäßig sind. Deswegen müssen Gerichte immer wieder einzelne dieser Maßnahmen „kippen“, wie man das umgangssprachlich nennt, wenn Gerichte Gesetze oder Verordnungen für unwirksam erklären. Eine weitere Nebenwirkung des Virus scheint ja zu sein, daß dies gewissen Zeitgenossen wie etwa dem Präsidenten des Weltärzteverbandes offenbar gewaltig gegen den Strich geht. Für ihn kann es ja nicht angehen, daß irgendwelche „Richterlein“ sich erdreisten, die nach Auffassung „der“ Wissenschaft weisen Gesetze unserer vorzüglichen Politiker in die Tonne zu treten.

Wirrdenken…

Die gefährlichste Nebenwirkung des Virus ist jedoch die, daß Politik und Medien nahezu einhellig einer geistigen Verwirrung unterliegen, die dazu führt, die tragenden Freiheitsrechte unserer Verfassung nicht nur praktisch aufzuheben, sondern es gewissermaßen als Angriff auf die tragenden Säulen von Staat und Gesellschaft empfinden, wenn Menschen in Sachen Corona abweichende Meinungen äußern, oder sogar sich erdreisten, dies in aller Öffentlichkeit zu tun. Das ruft dann Reaktionen hervor, die man historisch nur aus den allerletzten Zuckungen von untergehenden Diktaturen kennt.

Das glauben Sie nicht? Dann fangen wir mal an. Die Ost-Gruppe der FDP-Bundestagsfraktion (ist bei der FDP die Wiedervereinigung noch nicht abgeschlossen?) hat nun ein sogenanntes Strategiepapier veröffentlicht, das Regeln für den Umgang mit den zunehmenden Bürgerprotesten gegen die Corona-Maßnahmen der Politik aufstellt. Ins Auge fällt dabei die Forderung, die – bisher als verfassungsrechtlich unüberwindbar geltende – Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei faktisch aufzuheben. Denn die Gefahr scheint anders nicht abgewendet werden können. „Internetblasen und Chats“ dienten doch zur „Mobilmachung bei Proteststürmen“. Ja liebe Bannerträger der Freiheit, als die ihr Freien Demokraten euch doch so gerne versteht, schließlich habt ihr die Freiheit im Namen, seit wann ist Protest gesetzwidrig, und seit wann ist es gesetzwidrig, sich zum Protest zu verabreden? Wie anders kommen eigentlich Demonstrationen zustande? Und sind die nicht im Grundgesetz besonders geschützt? Doch, so unsere wackeren Kämpfer für die Freiheit: „Die Landesämter für Verfassungsschutz müssen eine eigene Unit schaffen für bessere Vernetzung, schnelleren Austausch und eine dafür spezialisierte Eingreiftruppe der Polizei, die kurzfristig agieren kann.“ Was soll das Modell sein, Gestapo oder Stasi? Die freiheitliche Verfassung tritt ja auch für den bayerischen Innenminister in den Hintergrund, denn für ihn hat „der Infektionsschutz höchste Priorität“, weshalb man per Allgemeinverfügung das von der Verfassung garantierte Recht aller Deutschen (jaja, liebe Grünlinksliberale, so steht es nun einmal im Grundgesetz, und nicht etwa aller Menschen) sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, einfach suspendieren sollte.

Schrägdenken…

Den Umtrieben der Corona-Leugner und Impfverweigerer muß natürlich effektiv Einhalt geboten werden. An Effizienz läßt sich bekanntlich der bayerische Ministerpräsident nicht übertreffen. Deswegen fordert er zum Beispiel die „Abschaltung“ des Messengerdienstes Telegram in Deutschland mit der Begründung, dort werde auch zu Straftaten aufgerufen. Abgesehen davon, daß es wohl schwierig sein dürfte, ein in Dubai ansässiges Unternehmen durch deutsche Gesetze in seinen Aktivitäten auch nur einzugrenzen, ist eine solche Forderung gerade aus dem Munde eines promovierten Juristen doch sehr überraschend. Auch wenn der Vorwurf der Sache nach richtig wäre: nicht das Medium riefe zu Straftaten auf, sondern der ein oder andere seiner Nutzer. Deutsche Gerichte haben denn auch etwas dagegen, wenn Internetplattformen einfach abgeschaltet werden, und sei die Motivation dafür noch so politisch korrekt. Jüngst musste das Facebook erneut in einem Beschluß des Landgerichts Karlsruhe nachlesen. Würde Söders Idee umgesetzt, fände sich Deutschland dann auch im Schulterschluss mit so renommierten Demokratien wie China, Russland, Weißrussland, Iran und Indonesien. Allerdings sind solche Forderungen im Zusammenhang damit, daß in den sozialen Medien zu Gewalttaten von links her aufgerufen wird, niemals laut geworden. Ob zu Angriffen auf missliebige Politiker, die gewaltsame Verhinderung von Baumaßnahmen, die rechtswidrige Besetzung von Häusern und ähnlichen linken Herzensanliegen aufgerufen wird, noch nie hat man gehört, daß deswegen etwa Facebook oder Twitter abgeschaltet werden sollen.

Was im Übrigen die sogenannten Fake-News angeht: die finden sich natürlich nicht nur zuhauf in den sogenannten sozialen Medien, sondern dummerweise auch in amtlichen Verlautbarungen. Die manipulierten Zahlen zu Krankenhausbelegungszahlen und Anteilen von Geimpften und Ungeimpften daran, die dann jeweils nach Bekanntwerden ihrer Unrichtigkeit wieder einkassiert werden mussten, sind doch wohl auch im Wortsinne „Fake-News“. Wenn Ministerpräsidenten wie Söder mit solchen falschen Zahlen arbeiten, müssten sie in einer funktionierenden Demokratie eigentlich ihren Hut nehmen. Eigentlich.

Nichtdenken…

Unsere vorzüglichen Politiker begründen ihr Vorgehen unter anderem damit, daß aus den Reihen der Querdenker, Impfverweigerer und Corona-Leugner nun auch massiv gegen ihre rechtschaffenen Kollegen vorgegangen werde. Man verweist auf die Demonstrationen vor den privaten Anwesen von Politikern, und auf Schmähungen von Ministern, Virologen und Journalisten auf den diversen Internetplattformen. Über Steinwürfe und Brandanschläge auf die Wohnhäuser von Politikern der Partei, die angeblich die Wiederkunft von Meister Urian (dem mit der Fliege unter der Nase) erfleht, redet man natürlich nicht. Da handelt es sich wohl um gelebten Bürgersinn und Tapferkeit vor den Feinden der Demokratie. 

Überhaupt scheint man angesichts der tödlichen Gefahren, die offenbar von den Bürgerprotesten für das gesamte Staatswesen und nicht nur für die Gesundheit der Bürger ausgehen, mit den bisherigen Gesetzen nicht mehr auszukommen. Da müssen neue Straftatbestände her, wie sie die Innenministerin Nancy Faeser fordert: „Wer Haß und Hetze verbreitet, bekommt es mit der Polizei zu tun.“ Wie die zu agieren hat, weiß die Grünen-Abgeordnete Saskia Weishaupt, nämlich als Mittel gegen Demonstranten sind „Pfefferspray und Schlagstöcke“ einzusetzen.  In München, Frankfurt und anderenorts konne man das in den letzten Tagen auch schon besichtigen. Polizisten in schwerer Kampfausrüstung gegen Rentner. Nun kommen solche Forderungen ausgerechnet aus der Ecke, die sich ansonsten nicht scharf genug gegen die Polizei und deren Befugnisse wenden kann. Natürlich sind Begriffe wie Haß und Hetze juristisch überhaupt nicht fassbar. Das macht aber nichts. Vielmehr ist das für eine bestimmte Staatsphilosophie zweckmäßig. Die Nationalsozialisten haben das strenge Legalitätsprinzip des Strafgesetzbuches abgeschafft und durch die Pflicht des Richters ersetzt, nach dem „gesunden Volksempfinden“ zu urteilen. Frau Innenministerin Faeser ist mit ihrer Forderung also nicht einmal besonders originell, aber dafür jenseits ihrer juristischen Professionalität.

Um-Denken…

Wie gesagt, die Freiheitsliebe der FDP kennt keine Grenzen. Sie stellt den aktuellen Justizminister, der öffentlich darüber nachdenkt, wie sogenannte Impfverweigerer künftig bestraft werden sollten. Es muß sich dabei wohl um Staatsfeinde von der gefährlichsten Sorte handeln. Schon die Begrifflichkeiten deuten darauf hin. Wer etwas verweigert, der wendet sich doch gegen eine unbezweifelbare Verpflichtung. Man weigert sich, den Anordnungen der Polizei nachzukommen, das Pferd verweigert vor dem Hindernis, der Wehrpflichtige verweigert den Wehrdienst, das Kind weigert sich, den Hustensaft zu nehmen. Der Begriff ist eben klar negativ besetzt. Noch deutlicher wird das beim leugnen. Leugnen ist eben nicht einfach etwas bestreiten, sondern man stellt in Abrede, was doch eigentlich unzweifelhaft ist. Die etymologische Nähe zum Lügen ist offenkundig. Der Begriff ist schon in der Bibel belastet. „Ehe der Hahn kräht, wirst du mich dreimal verleugnet haben“ spricht Jesus am Abend vor seiner Gefangennahme zu Petrus. Der Angeklagte leugnet die Tat, die ihm doch schon von der Polizei nachgewiesen worden ist. Der zahlungsunwillige Unterhaltsschuldner leugnet die Vaterschaft. Auch hier ein Begriff, der ausschließlich negativ konnotiert ist. Coronaleugner und Impfverweigerer können also nur schlechte Menschen sein. Aber sie sind darüber hinaus auch Gefährder der Volksgesundheit, wie das aus dem Munde der Politiker und ihrer Pressesprecher in den Medien klingt. Es geht eben um nichts weniger als das Überleben der Menschheit, weswegen alle, aber wirklich alle Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus auszuschöpfen sind.

Zwangsdenken…

Dazu gehört natürlich auch das probate Mittel der Impfpflicht. Sind erst einmal alle geimpft, so das ex cathedra verkündete Dogma, ist Corona endgültig besiegt. Wir wissen zwar alle, daß dem nicht so ist, daß vielmehr das Virus die Frechheit besitzt, sich bei Geimpften wie bei Ungeimpften einzunisten und nach Belieben auf andere Geimpfte und Ungeimpfte überzuspringen. Lediglich der Krankheitsverlauf bei den relativ wenigen Infizierten, die dann doch an Covid 19 erkranken, ist wohl überwiegend unterschiedlich. Die Chance, einen relativ milden Krankheitsverlauf zu erleben, ist in der Tat nach aller Erfahrung für die Geimpften wesentlich größer, als für die Ungeimpften. Hinzu kommt, daß wohl das Virus in der Omikron-Variante kaum noch zu schweren Krankheitsverläufen führen wird. So jedenfalls die Professoren Drosten und Streek. Damit steht aber auch fest, daß die sogenannten Impfverweigerer nicht die Allgemeinheit gefährden, sondern allein sich selbst. Das gilt allerdings auch für Raucher und Anhänger von Risikosportarten. Die allerdings hat bisher noch niemand zu Staatsfeinden erklärt. Die allgemeine Impfpflicht indessen ist schon deswegen gar nicht durchführbar, weil wir in Deutschland das dafür unbedingt notwendige Impfregister gar nicht haben. Seine Einführung wird auch unter anderem von denen abgelehnt, die vehement für die allgemeine Impfpflicht eintreten, den Grünen. Einer der vielen inneren Widersprüche in der aktuellen Politik. Es ist auch keineswegs so, daß eine klare Mehrheit der Virologen, Epidemiologen und sonstigen Mediziner die Einführung der allgemeinen Impfplicht fordert. Vielmehr hören wir von vielen dieser Wissenschaftler, daß eine allgemeine Impfpflicht kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie sei. Vor allem aber hören wir von führenden Juristen, etwa dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Papier, daß eine solche allgemeine Impfpflicht mit der Verfassung nicht vereinbar sei. Das hindert unsere fantastischen Politiker und ihre Pressesprecher in den Medien aber nicht daran, Leute, die gegen eine allgemeine Impfpflicht demonstrieren, zu Staatsfeinden zu erklären und nach der Stasi 2022 zu rufen.

Also doch.

Wenn jedes Maß und Ziel verloren geht, wenn statt Besonnenheit und nüchternem Urteil Aufgeregtheit und Kriegsrhetorik das gesellschaftliche Klima bestimmen und zur Maxime politischen Handelns werden, dann ist das ein Befund, der durchaus die Frage nach den Ursachen hervorruft. Die Absurdität hat ein Ausmaß erreicht, das sich den herkömmlichen Erklärungsmustern entzieht. Es muß sich wohl um eine kollektive Psychose handeln. Da sind wir bei der Krankheit. Also doch die Nebenwirkung von Sars-CoV 2?



Die Dominanz der Dummschwätzer

Wer aus Deutschland berichtet, schreibt Nachrichten aus Absurdistan. Wir haben uns schon daran gewöhnt, daß uns vor allem aus den Bereichen, die man früher noch unter dem Oberbegriff Geistesleben zusammenfassen konnte, inzwischen nahezu ausschließlich Bizarres und Groteskes zu Ohren kommt. Nachstehend will ich zwei Beispiele etwas ausführlicher darstellen. Sie kommen wenig überraschend aus Berlin. Dazu wird natürlich auch etwas zu sagen sein.

Die Geschichte muß in die chemische Reinigung

In der Neuen Zürcher Zeitung vom 16.12.2021 wird ein Vorgang kommentiert, der in der Tat nur Kopfschütteln auslösen kann, verbunden mit der Frage, was das für Leute sind, in deren Hirnen derartige Flatulenzen entstehen und den Weg nach draußen suchen. Wir wollen dem Verfasser Oliver Maksan die verdiente Ehre geben und zitieren seinen Kommentar nachstehend wörtlich:

Daß zwischen berechtigter Vergangenheitsbewältigung und der Schleifung des kulturellen Gedächtnisses nur ein schmaler Grat liegt, kann man dieser Tage in der deutschen Hauptstadt beobachten. Dort macht eine im Auftrag des Berliner Antisemitismus-Beauftragten Samuel Salzborn erstellte Studie weiten Teilen der deutschen (Geistes-) Geschichte den Prozess. 290 Straßen und Plätze der Hauptstadt sollen nach Persönlichkeiten benannt sein, wo wenigstens der Anfangsverdacht besteht, daß sie in ihrem Denken und Handeln antisemitische Bezüge aufwiesen. Bei direkt in die Planung von Naziverbrechen verstrickten Personen wie dem Spandauer Stadtbaurat Karl Elkart etwa dürfte das unstrittig sein. Bei anderen horcht man auf. So habe Goethe antijüdische Stereotype bedient. Das Verhältnis des Geheimrats zu den Juden und damit das Schicksal der Goethestraßen wird vom Studienautor Felix Sassmannshausen weiterer Forschung überstellt – der niedrigsten der vierstufigen Handlungsempfehlungen. Beim Gründungskanzler der Bundesrepublik Konrad Adenauer geht der Politikwissenschaftler weiter. Wer künftig den Adenauerplatz betritt, soll sich mit dem Handy über Adenauers angebliche antisemitische Äußerungen informieren können. Noch mehr Handlungsbedarf sieht der Autor bei Vertretern des 20. Juli. Stauffenberg wie Goerdeler bezahlten das misslungene Attentat auf Hitler mit ihrem Leben. Dennoch sollen das Schild der Stauffenbergstraße wie jenes des Goerdelerdamms mit einer Plakette versehen werden. Durch den Versuch, historische Gerechtigkeit zu schaffen, wird so eine neue Ungerechtigkeit begangen. Die Studie krankt daran, daß sie öffentliche Ehrung für ein Werk (Goethe), ein Amt (Adenauer) oder eine Tat (Stauffenberg) mit einer Heiligsprechung verwechselt. Raum für menschliche Irrtumsanfälligkeit bleibt da nicht. Im Zweifel schützt nur noch der Mangel an historischen Beweisen. Die scheinen bei Karl Marx, dem Verfasser des von vielen als antisemitisch eingeschätzten Werks „Zur Judenfrage“, seltsamerweise so dünn zu sein, daß er gar nicht in der Studie auftaucht. Auch nähert man sich magischem Denken, wenn man glaubt, Werk und Autor seien deckungsgleich. Beispiel Richard Wagner. Die Forschung neigt ganz überwiegend dazu, den Komponisten als Antisemiten zu sehen. Nun fordert die Studie aber nicht nur die Umbenennung von nach Wagner benannten Plätzen und Straßen, sondern auch derjenigen, die den Namen seiner Werke tragen – wie die Tannhäuserstraße. Als nächster Schritt wäre es nur konsequent, Wagners Werke auch von deutschen Bühnen zu verbannen. Das dürfte indes leichter umzusetzen sein als die Tilgung Martin Luthers aus dem Leben des Protestantismus. Der Name des Reformators soll ebenfalls von Berlins Straßenschildern verbannt werden – bei einigen vorbehaltlich vertiefender Forschungen. Die Studie wurde in politischem Auftrag erstellt. Der Politik aber sollten nicht die Prioritäten verrutschen. Berliner Juden dürften sich weniger durch den Turnvater Jahn bedroht fühlen als durch rechte, linke und islamistische Judenfeindschaft. In einer Stadt, in der auf dem Al-Kuds-Tag jahrelang antisemitische Parolen zu hören waren, besteht an anderer Stelle dringlicherer Handlungsbedarf als bei der Ausschilderung von Straßen und Plätzen.

Es geht aber noch besser

Soweit der angesichts des skandalösen Sachverhalts schweizerisch-zurückhaltende Kommentar in der NZZ. Doch das absurde Theater in unserer Bundeshauptstadt hat noch mehr zu bieten. So berichtet der Journalist Matthias Bäckermann in der Jungen Freiheit von letzter Woche folgende Begebenheit:

Der Gropiusbau vis-a-vis zum Abgeordnetenhaus im Zentrum Berlins gilt als eines der bedeutendsten Kunstmuseen der Hauptstadt. Grund genug, diesen Bau anlässlich einer Ausstellung der südafrikanischen Fotografin Zanele Muholi endlich zu „queeren“, wie Kuratorin Sophya Frohberg diese Woche im Portal art-in-berlin.de erklärt. Dabei soll das Werk der lesbischen, sich als nicht-binär bezeichnenden „visuellen Aktivistin“ aus Johannesburg gesellschaftliche Missstände „in Abgrenzung zur cisgeschlechtlichen und heteronormativen Gesellschaft“ sichtbar machen. Zudem soll im Gropiusbau thematisiert werden, daß „Queerness“ nichts explizit „Unafrikanisches“ ist. So erklärt Frohberg geschichtskundig, daß „Geschlechterbinarität und Heteronormativität durch Missionierung und Kolonialismus nach Südafrika importiert wurden.“ Deshalb sei „die Sichtbarmachung von Intersektionalen queeren Lebensrealitäten“ in Berlin so etwas wie eine späte Wiedergutmachung. Obwohl Muholi die Ausstellungsarchitektur und die Raumgestaltung direkt mit entscheiden konnte, war ihr wegen der Corona-Situation eine Anreise aus Südafrika nicht möglich. Dennoch ist die Kuratorin glückselig: „So queer gab es den Gropiusbau noch nie.“

Wer versteht so etwas überhaupt?

Man gebe diesen Text einmal in der nötigen Zahl von Kopien morgens, wenn alle zur Arbeit fahren, den Leuten in der U-Bahn zu lesen. Kurz genug ist er ja. Allerdings werden, und darauf möchte ich sogar Wetten annehmen, 95 % derjenigen, die diesen Text überhaupt lesen wollen, schon nach wenigen Sätzen kopfschüttelnd das Papier weglegen. Sowohl Inhalt als auch Sprache sind weit entfernt von dem, was die übergroße Mehrheit der Leute interessiert, bzw. was sie überhaupt schon sprachlich aufnehmen können. Was „queer“, „nicht-binär“, „cisgeschlechtlich“ und wie alle diese Vokabeln aus der Anstalt lauten, überhaupt bedeuten sollen, wird sich so gut wie niemanden erschließen. Es ist die Sprache einer abgehobenen Klasse von Halbgebildeten, die sich in dessen für die akademische Elite halten. Es ist aber auch die Sprache und Vorstellungswelt derjenigen, von denen kaum jemand mit den Berufen und Jobs der angesprochenen U-Bahn-Passagiere seinen Lebensunterhalt verdienen könnte. Es sind die Töne in einer Echokammer, zu der Zutritt nur hat, wer sich von Kultur und Tradition seiner Eltern und Großeltern losgesagt und sich akademischen Sekten angeschlossen hat, in deren Bibeln ausschließlich das zu lesen ist, was alles entschieden verneint, was die Lebenswirklichkeit der übrigen Welt ist.

Dort ist die Gendersprache zu Hause, die außer ihren neurotischen Befürwortern niemand versteht. Diese Leute, obwohl mit wohlfeilen akademischen Titeln ausgestattet, wie sie nun einmal universitäre Seilschaften bereitwillig an die verteilen, die sich unten anschließen, haben indessen nicht die geringsten Kenntnisse von den Grundlagen ihrer Muttersprache. Wer das grammatische Geschlecht mit dem biologischen Geschlecht gleichsetzt, dabei aber gar nicht merkt, daß auch tote Gegenstände ein grammatisches Geschlecht haben – der Baum, die Tasse, das Bild – der merkt auch nicht, daß die krampfhafte Neutralisierung des grammatischen Geschlechts wie etwa beim „Studierenden“ anstelle des herkömmlichen „Studenten“ in seinem Sinne gar nicht weiterführen kann. Hätte er ein Mindestmaß an klassischer Bildung, so wüsste er und sie bzw. es (für weder – noch), daß Student die Eindeutschung des lateinischen Partizips „studens“ ist, was er nichts anderes heißt, als studierend.

Keine Ahnung, keine Bildung, aber Haltung!

Doch wird die mangelnde Bildung durch Haltung in überreichem Maße ersetzt. Da werden dann eben Denkmäler gestürzt und Inschriften aus vergangenen Jahrhunderten müssen mit Erläuterungstafeln versehen werden, damit das „woke“ Geschichtsbild öffentlich sichtbar wird. Ach ja, „woke“. Ich denke daß alle Leser dieses Blogs der englischen Sprache mindestens so gut mächtig sind, wie unsere Außenministerin, höchstwahrscheinlich deutlich besser. Ja, diese Halbgebildeten in der Echokammer halten sich eben für besonders wache Menschen, die anders als ihre wohl etwas geistig zurückgebliebenen Mitmenschen die Welt eben richtig erklären können. Sie allein wissen natürlich, daß unsere Vorfahren allesamt Verbrecher waren, daß wir nur deswegen gut leben können, weil unsere Vorfahren den Rest der Menschheit unterdrückt und ausgebeutet haben. Was sie natürlich nicht wissen, ist zum Beispiel, daß sämtliche Erfindungen und technischen Entwicklungen, die Demokratie und der Rechtsstaat, Literatur und Musik, Theater und Unterhaltungsindustrie nahezu ausschließlich auf den Erfindungsgeist und den Unternehmergeist der vielgescholtenen weißen Männer zurückzuführen sind. Nichts, aber auch gar nichts dergleichen ist aus Afrika oder dem vorderen Orient gekommen. Wer sich etwa als Patentanwalt seine Mandanten ausschließlich in Afrika und dem vorderen Orient suchen würde, müsste wohl sehr bald seine Kanzlei wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit schließen. Er sollte sie dann vielleicht irgendwo in Ostasien wieder eröffnen. Lediglich die großen Weltreligionen haben ihren Ursprung dort. Gäbe es indessen alle die erwähnten Erfindungen und Kulturtechniken des weißen Mannes nicht, säßen wir alle heute noch zu Füßen orientalischer Propheten und lauschten mit gläubiger Einfalt ihren Predigten.

Berlin, arm aber nicht sexy, sondern irre

Abschließend ein Wort zu Berlin. Es verwundert eigentlich nicht, daß gerade in der Bundeshauptstadt, die nicht wenige spöttisch den Bundeshauptslum nennen, derartige Sumpfblüten wie geschildert aus dem weithin maroden Straßenpflaster wuchern. Gerade das Bundesland, das gut 11 % seines Haushalts aus dem Länderfinanzausgleich finanziert, nämlich 3.454.440.000 €, gerade dieses Bundesland wirft das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinaus und baut zum Beispiel zusätzliche Toiletten für sogenannte „Transgender“-Menschen, während gleichzeitig die Schultoiletten unbenutzbar sind, soweit nicht die Eltern sie aus eigenen Mitteln und mit eigener Arbeitskraft sanieren, damit ihre Kinder sie benutzen können.

Es reicht

Es ist an der Zeit, diesen Leuten allüberall entschlossen entgegenzutreten. Blamieren wir sie, wo wir sie antreffen. Spießen wir Ihre abgehobene Sprache wie ihre verquasten Denkmuster auf. Nehmen wir keine Rücksicht auf die überkommenen Regeln des Small Talk. Denken wir laut darüber nach, ob man nicht Forschungsarbeiten zu dem Thema vergeben sollte, ob derartige gesellschaftliche und politische Forderungen nicht mit degenerativen Veränderungen des Gehirns einhergehen. Wir haben uns zu lange verhalten wie der Hofstaat im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Es wird Zeit, daß wir in die Rolle des Kindes schlüpfen, das laut gerufen hat: „Der hat ja gar nichts an.“

 


Ein Zwischenruf

Es gibt Dinge, die so selbstverständlich sind, daß man einfach darüber nicht reden muß. Indessen zeigen die Ereignisse der letzten Wochen, daß auch bare Selbstverständlichkeiten offensichtlich noch angemahnt werden müssen.

Es ist zweifellos Jedermanns Recht, anderer Meinung zu sein als andere Leute, auch anderer Meinung zu sein als parlamentarische Mehrheiten, ja sogar anderer Meinung zu sein, als Wissenschaftler. Denn gerade bei letzteren sind auch andere Meinungen der Normalfall. Wir können allenfalls feststellen, ob eine Aussage von größeren oder kleineren Teilen der Wissenschaftler geteilt wird, die sich öffentlich äußern. Von denen, die sich öffentlich nicht äußern, hören wir ohnehin nichts.

Eine Meinung zu haben und diese zu äußern, das ist das eine. Das ist aber auch das eine, das in einem demokratischen Rechtsstaat immer und unbedingt gelten muß, auch wenn man die eine oder andere Meinungsäußerung als Unfug, Ausfluss geistiger Umnachtung oder sonst keinesfalls seriös betrachtet. Denn gestützt auf unsere Verfassung lassen die Gerichte eben auch solche Meinungen zu. Die Meinungsfreiheit gehört zu den tragenden Säulen unserer verfassungsmäßigen Ordnung.

Etwas anderes indessen ist es, die Regeln des Anstandes zu verletzen, und noch etwas ganz anderes ist es, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen, was im Übrigen auch das Strafgesetzbuch mit angemessenen Strafen bedroht. Es geht wirklich nicht an, den privaten Lebensbereich von Politikern oder sonstigen Persönlichkeiten zu verletzen, die sich in irgendeiner Weise anders äußern, als einem das selbst lieb ist. Auch ein noch so berechtigter Protest hat im privaten Bereich von Politikern, Wissenschaftlern oder Journalisten nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Wie gesagt, ist das nicht nur unanständig, das ist auch strafbar.

Eine weitere Bemerkung ist allerdings auch veranlasst. Eine Reihe von AfD-Politikern wäre in den letzten Monaten sehr froh gewesen, vor ihren Häusern hätten lediglich Leute demonstriert, vielleicht auch ein wenig randaliert. Indessen flogen Pflastersteine durch ihre Fensterscheiben, klatschten Farbbeutel an die Fassaden und wurden ihre Autos vor dem Hause angezündet. Soweit ich mich erinnere, hat sich darüber kaum jemand aufgeregt, insbesondere nicht in den öffentlich-rechtlichen Medien und den führenden Tageszeitungen.

Gerade diejenigen, die mit Recht die eine oder andere Maßnahme unserer Regierungen im Rahmen der Corona-Bekämpfung kritisieren, und sei es auch nur als völlig ungeeignete Maßnahme, gerade diejenigen sollten sich durch besondere Besonnenheit auszeichnen. Damit heben sie sich ja auch von den Leuten positiv ab, die sich offenbar im Besitze der alleinigen Wahrheit wähnen und jeden, der vom regierungsamtlichen Pfad der Tugend abweicht, als Querdenker, Quatschkopf, Reichsbürger oder Rechtsextremen abgrenzen.

Schlicht und einfach: lassen wir die Kirche im Dorf.

Die Chinesifizierung der deutschen Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen heutigen Entscheidungen endgültig die Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse, korrekt das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, zurückgewiesen. Das Gesetz greife zwar unmittelbar erheblich in die Grundrechte der Bürger ein. Das sei aber eben zum Schutze überragender Rechtsgüter wie des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich und selbstverständlich nach Abwägung der in Rede stehenden Rechtsgüter verhältnismäßig.

Der Systemwechsel

Es war an und für sich nichts anderes zu erwarten. Spätestens seit dem für sehr viele Juristen überraschenden Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte klar sein, daß die Politik sich auf „Karlsruhe“ verlassen kann, jedenfalls soweit es um ihre grundsätzlichen Entscheidungen geht. Der meines Erachtens fachlich glänzende und politisch unerschrockene Verfassungsrechtler – der deswegen in Deutschland nichts mehr werden kann – Ulrich Vosgerau hat dafür den treffenden Begriff der Chinesifizierung der deutschen Politik geprägt. Auf das politische System Chinas, das nach wie vor von einer kommunistischen Partei, allerdings mit starken kapitalistischen Neigungen, beherrscht wird, trifft wohl das bekannte Lied aus der untergegangenen DDR zu : „Die Partei, die Partei hat immer recht!“

Der Dank des Gewählten ist dem Wähler gewiß

Dem ordnet man sich auch als Richter des höchsten deutschen Gerichts gerne unter, jedenfalls in unserer Zeit. Das System der Richterauswahl, das ja nun zu 100 % allein in den Händen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, und somit der politischen Elite liegt, ermöglicht es ja, die Richterstühle in Karlsruhe ausschließlich mit linientreuen Gefolgsleuten zu besetzen. Hatte man in früheren Jahrzehnten noch den Eindruck, daß die Politik dieser Versuchung jedenfalls nicht vollends und allzu auffällig erlegen war, und auch die Richter nach ihrer Wahl nicht selten eine bemerkenswerte Unabhängigkeit, auch von den politischen Überzeugungen ihrer Förderer, an den Tag legten, so ist diese politisch/juristische Idylle im verklärenden Licht der Vergangenheit verschwunden. Wer wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zuvor als stellvertretender Vorsitzender einer Regierungsfraktion, und somit als Einpeitscher der Bundeskanzlerin gedient hat, von dem kann nichts anderes erwartet werden, als daß er diese Aufgabe nun in seinem noch einflussreicheren Amt getreulich erledigt. Aber auch wer nicht aus so hervorgehobenen politischen Ämtern, jedoch als, wie das so schön heißt, politisch nahestehend zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden ist, weiß sich heute offenbar seinen Förderern weiterhin verbunden. Natürlich gibt es nach wie vor keine Weisungen aus Berlin an die Karlsruher Richter. Das ist auch nicht nötig, da reicht auch schon ein Abendessen im Kanzleramt.

Je dünner die Faktenlage, je einfacher die Entscheidung

Das Verfahren über die Verfassungsbeschwerde ebenso wie andere Prozessarten vor dem Bundesverfassungsgericht ist kontradiktorisch, wie das juristisch so schön heißt. D.h. vor dem Gericht streiten zwei Parteien darüber, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt oder nicht, Rechte des Klägers verletzt werden oder nicht. Deswegen erhebt das Bundesverfassungsgericht gemäß § 26 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht auch Beweis, wie im übrigen jedes andere Gericht im Rahmen seiner Prozessordnung. Die einschlägige Gesetzesvorschrift lautet, und das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Das Bundesverfassungsgericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.“ Eine solche Beweiserhebung kann eben die Vernehmung von Zeugen, die Anhörung von Sachverständigen und die Einsichtnahme in Urkunden bedeuten, häufig eine Kombination von alledem. Die Parteien des Verfahrens haben auch das Recht, entsprechende Beweisanträge zu stellen, und etwa einem vom Gericht erholten Gutachten eines Sachverständigen ein eigenes Gutachten, natürlich ebenfalls von einem – politisch korrekt natürlich auch von einer – Sachverständigen entgegen zu setzen, sodaß das Gericht sich inhaltlich mit den unterschiedlichen Auffassungen der Sachverständigen auseinandersetzen muß.

Im vorliegenden Falle hat das Bundesverfassungsgericht davon abgesehen, wie im übrigen auch im sogenannten Klimaurteil. Das Gericht ist hier einfacher verfahren. Es hat ein Verfahren gewählt, das der Gesetzgeber erst später in das Verfassungsprozessrecht eingeführt hat. Gemäß § 27a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes kann das Gericht sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Was für den Laien auf den ersten Blick so aussieht, wie eine Beweiserhebung oder dem doch zumindest gleichsteht, ist etwas völlig anderes. Man kann so zum Beispiel das Robert-Koch-Institut um eine Stellungnahme bitten, oder eine andere der in der Öffentlichkeit im Rahmen der Corona-Krise bekannt gewordenen Institutionen. Das ist keine förmliche Beweiserhebung, hier können auch keine Gegengutachten prozessordnungsgemäß beigebracht werden, und vor allem stehen solche Stellungnahmen nicht unter dem strengen Regime der Wahrheitspflicht, wie das für Zeugen und Sachverständige der Fall ist. Nicht umsonst werden Zeugen und Sachverständige vor ihrer Einvernahme vom Gericht ausdrücklich über ihre Wahrheitspflicht und die Konsequenzen, und zwar strafrechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes dagegen belehrt. Die Wahl des Verfahrens nach § 27a BVerfGG zeigt, wie man in Karlsruhe inzwischen denkt. Was die Regierung im Verfahren erklärt, ist eben einfach wahr. Eine Beweiserhebung im klassischen Sinne ist somit entbehrlich.

Schöne neue Verfassungswelt

Ich denke, genau das ist der Teil der Entwicklung, die Vosgerau so zutreffend die Chinesifizierung des deutschen Rechts nennt. Was von der Politik und ihren Beratern für gut befunden wird, das ist eben so. Wir werden in den nächsten Jahren bei grundlegenden politischen Entscheidungen unserer Regierungen wohl noch häufiger erleben, daß diese vom Bundesverfassungsgericht praktisch nicht infrage gestellt werden. Entscheidungen „gegen den Strich“ sind aus Karlsruhe nicht mehr zu erwarten. Das gilt natürlich auch für die zu erwartenden einschneidenden Maßnahmen, welche die Politik aus ihrer Sicht zur Eindämmung der Pandemie für notwendig halten wird. Ob beispielsweise auch Geimpfte das Virus weitertragen können oder nicht, ob auch Geimpfte in nennenswertem Anteil an Corona sterben können oder nicht, wird dann keine Rolle mehr spielen. Entscheidend wird nur sein, daß eben die Regierung das Narrativ verbreitet, die Ausbreitung des Virus werde dadurch wenigstens eingegrenzt. Stellungnahmen der eigenen Institute wie des Robert Koch Instituts werden das selbstverständlich so bestätigen. Ausführungen von ebenso qualifizierten Sachverständigen, die eine andere wissenschaftliche Auffassung vertreten, werden in das Verfahren wohl kaum jemals eingeführt werden. Berlin kann also sicher sein. Was dort entschieden wird, wird in Karlsruhe „durchgewunken“.