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Und wieder ein Skandal, der keiner war

Die fränkische Universitäts- und Siemensstadt Erlangen kann man getrost als wohlhabendes, bildungsbürgerliches und deswegen links-grünes Biotop betrachten. Wenig überraschend wird sie von einem SPD-Oberbürgermeister mit der Unterstützung eines mehrheitlich links-grünen Stadtrates regiert. Darauf kommen wir noch zurück. Nun wurde im Stadtrat am 16.1.2025 der Haushalt für das laufende Jahr behandelt und letztendlich beschlossen. Dazu leisteten jeweils die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen einen Redebeitrag. So auch für die AfD der Stadtrat Siegfried Ermer. Natürlich werden in einer derartigen Rede grundsätzliche Dinge angesprochen, in diesem Falle auch eine Äußerung des Fraktionsvorsitzenden der SPD in der Haushaltsrede des vergangenen Jahres, wonach es sich bei der AfD angeblich um eine „offen nationalsozialistische Partei“ handele. Nicht fehlen durfte dann auch die Behandlung der unsäglichen Correctiv-Recherche über das angebliche Geheimtreffen finsterer rechter Gesellen in Potsdam. Herr Ermer erlaubte sich dann darauf hinzuweisen, daß es in einer Demokratie eine demokratische Rechte wie eine demokratische Linke gebe. Was die NSDAP angehe, als deren Nachfolger im Geiste seine Partei von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD diffamiert worden war, erlaubte sich der Stadtrat Ermer dann den Hinweis auf die Selbstzuschreibung führender Nazis eine linke Partei zu sein, zum Beispiel seitens Joseph Goebbels, und zitierte aus der Gauzeitung der Berliner NSDAP vom 6.12.1931: „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke. Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock.“ Das führte zu nachgerade hysterischen Reaktionen bei den anderen Parteien, die geschlossen den Sitzungssaal verließen und der Aussage des Oberbürgermeisters Florian Janik, derartige Nazi-Parolen werde er auf keinen Fall dulden. Na jka, Linke haben es nicht so mit der Meinungsfreiheit, außer mit ihrer eigenen.

Tatsächlich deutet ja schon der Name „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ auf einen sozialistischen Bestandteil der Parteiideologie hin. Bereits das 25-Punkte-Programm der NSDAP vom 24.2.1920 enthält eine Reihe von Punkten, die man nicht anders als sozialistisch bezeichnen kann, etwa „Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens. Brechung der Zinsknechtschaft!“ Oder „wir fordern die Verstaatlichung aller (bisher) bereits vergesellschafteten (Trust) Betriebe. „Gemeinnutz vor Eigennutz“. Zwar sah Hitler zweifellos im „Bolschewismus“ seinen Hauptgegner. Jedoch rühmte er sich, die „Reaktion“, also die bürgerlich-aristokratischen und nationalkonservativen Kräfte nicht weniger erfolgreich beseitigt zu haben als die „Rotfront“. Die Nazis betrachteten den Kapitalismus, den sie mit dem Liberalismus, der Demokratie und dem sogenannten Finanzjudentum assoziierten, als ihren Gegner. Daß die eliminatorische Rassenideologie das prägende und von anderen Ideologien unterscheidende Element des Nationalsozialismus war, ist natürlich unstreitig. Indessen waren die gesellschaftspolitischen Vorstellungen Hitlers und seiner Anhänger gleichmacherisch, also sozialistisch.

Daß Hitler vor und während des Krieges sich die sogenannten Ruhrbarone als Träger der Kriegswirtschaft nutzbar machte, steht nicht wirklich im Widerspruch dazu. Denn offensichtlich benutzte er diese „Kapitalisten“ einfach nur für seine Zwecke. Die Auffassung, daß die Nationalsozialisten eben auch tatsächlich nicht nur nach ihrer Selbstzuschreibung, sondern nach ihren gesellschaftspolitischen Vorstellungen (auch) Sozialisten gewesen seien, ist keineswegs eine rechte Verschwörungstheorie, wie die halbgebildeten Flachdenker im Erlanger Stadtrat meinen. Vielmehr hat etwa Arnulf Baring, der über jeden Verdacht, ein Rechtsextremer zu sein, Zeit seines Lebens erhaben war, dies immer wieder vertreten. Und auch der britische Historiker Brendan Simms, der 2019 eine vorzügliche Hitlerbiographie vorgelegt hat, betätigt in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung am 15.2.2022 genau diese Einschätzung.

Der Vorfall im Erlanger Stadtrat am 16.1.2025 wirft ein Schlaglicht auf das Verständnis der nur nach ihrer Selbstzuschreibung Demokraten von Freiheit, insbesondere Meinungsfreiheit nach unserem Grundgesetz. Schon der Ansatz einer differenzierten Darstellung muß unterbunden werden. Dabei spielt es keine Rolle, daß es selbstverständlich auch nicht strafbar ist, einen Autor wie Joseph Goebbels zu zitieren, um eine politische Einschätzung der NSDAP zu begründen. Daß dies natürlich fernab der einschlägigen Vorschriften im Strafgesetzbuch einzuordnen ist, spielt natürlich auch keine Rolle.

Wenn man aber weiß, daß der Oberbürgermeister Florian Janik offensichtlich ein, sagen wir einmal, etwas gebrochenes Verhältnis zu Recht und Gesetz hat, dann kann man den Vorgang einordnen. Diesem Spezialdemokraten hat das Verwaltungsgericht Ansbach zweimal hintereinander untersagen müssen, in seiner amtlichen Eigenschaft über die AfD herzuziehen. Das hat seinen Furor im Kampf gegen die vermeintlichen Epigonen der NSDAP nicht zu dämpfen vermocht. Zum einen hat er, wie gesagt, ein Jahr nach der ersten Verurteilung zur Unterlassung solcher Diffamierungen in amtlicher Eigenschaft erneut, diesmal sogar im Internet, die AfD diffamiert. Nachdem ihm dies vom Verwaltungsgericht verboten worden war, löschte er nicht umgehend diesen Eintrag auf seiner Internetseite, sondern ließ ihn noch tagelang stehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte dann auch wegen dieser hartnäckigen Missachtung eines gerichtlichen Verbots ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 € gegen die Stadt Erlangen fest. Denn nach der Rechtslage in Bayern haftet eben die Gemeinde für derartige Eskapaden ihres Bürgermeisters. Auch für die in solchen Prozessen angefallenen Kosten. Die Erlanger Steuerzahler haben allen Grund, sich bei ihrem famosen Oberbürgermeister zu bedanken.

Wir fassen zusammen: Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet die Meinungsfreiheit. Danach kann jeder allen Orts und zu jeder Zeit sagen, was er auch immer will, solange er nicht gegen die Strafgesetze verstößt. Dieses Grundrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie schlechthin konstituierend. Den rechtlich völlig unbedenklichen Redebeitrag in einer Gemeinderatssitzung abzuschneiden, zeugt von einer erheblichen Fehlvorstellung des betreffenden Oberbürgermeisters von Demokratie und Recht.

Was noch schwerer wiegt, ist daß die Presse in ihrer Berichterstattung ausschließlich die Sichtweise des Spezialdemokraten Janik zugrunde gelegt hat, über die Hintergründe und die Rechtslage jedoch kein Wort verloren hat. Vielmehr hat man den Vorgang begeistert für den allfälligen „Kampf gegen rechts“ instrumentalisiert. Die regionale Presse tat sich hier natürlich besonders hervor. Die offenbar für Erlangen im allgemeinen und die dortige AfD im besonderen zuständige Reporterin zeichnet sich nicht nur dadurch aus, daß sie offenbar die Fähigkeit besitzt, über Vorgänge zu berichten, bei denen sie nicht anwesend war. Vielmehr kann man ihr einen besonders ausgeprägten Furor im Kampf gegen die AfD bescheinigen. Angesichts der von ihrem Verlag propagierten Haltung kann man wohl pronostizieren, daß ihr Arbeitsplatz dort sehr sicher ist.

Die Saat geht auf

Politiker der im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien werden seit Wochen nicht müde, vor den „Hetzern“ zu warnen. Und auch ihre Büchsenspanner in den gedruckten wie den gesendeten Medien wettern unablässig gegen die „Hetzer“. „Gehetzt“ wird natürlich gegen Flüchtlinge. „Gehetzt“ wird natürlich von „Rechts“. Deswegen ruft man auch zum „Kampf gegen Rechts“ auf.

Ein Vokabular, das sich um Begriffe wie Kampf und Hetze dreht, deutet auf aufgewühlte politische Leidenschaften hin. Einer nüchternen und sachlichen Befassung mit Aufgaben, Herausforderungen und Problemen ist eine solche Sprache fremd. Hier erwartet man Analysen, Definitionen und Lösungsvorschläge.

Was ist los in Deutschland? Betrachten wir stellvertretend für viele andere zwei Ereignisse des heutigen 28. Februar 2016. In Stuttgart demonstrieren ca. 4.500 Menschen, angeführt von Politikern, Publizisten und einem katholischen Geistlichen im Bischofsornat gegen Pläne der dortigen Landesregierung, im Schulunterricht und in der öffentlichen Verwaltung flächendeckend vom Kindergarten an ein Verständnis von Sexualität zu verbreiten, besser, zu verordnen, das jedenfalls den herkömmlichen Vorstellungen kraß zuwiderläuft. Ich habe mich in meinem Artikel „Baden-Württemberg unter dem Regenbogen“ im März des vergangenen Jahres dazu geäußert. Eine solche Veranstaltung kann in Deutschland allerdings nicht stattfinden, ohne daß massiv und gewalttätig dagegen agiert wird. Mit einem massiven Aufgebot von mehreren Hundertschaften und zahlreichen berittenen Kräften mußte die Polizei die Kundgebung vor Angriffen aggressiver linker Gewalttäter schützen. Linkspartei, Grünen-Jugend, Jusos, Gewerkschaften, linksextremistische Organisationen sowie eine Reihe von mit Steuergeldern finanzierten Kultureinrichtungen hatten zu insgesamt acht Gegenkundgebungen mit mehreren hundert Teilnehmern aufgerufen. Mit Schlagstock und Pfefferspray mußte die Polizei gewaltbereite Gegendemonstranten abwehren, darunter maskierte Linksextremisten der sogenannten Antifa. Dabei wurden drei Polizeibeamte verletzt. Um den Ablauf des Demonstrationszuges sicherzustellen, mußten die Einsatzkräfte Sitzblockaden räumen. Zweiter Vorfall: Während einer nicht-öffentlichen Sitzung der Bundesprogrammkommission der Alternative für Deutschland in einem Hotel in Kassel betraten am Sonntag nach Angaben von Parteisprecher Christian Lüth zwei verkleidete Männer den Raum. Einer von ihnen sang „Happy Birthday“. Dann warf er eine Sahnetorte auf die beiden stellvertretenden AfD-Vorsitzenden Beatrix von Storch und Albrecht Glaser. Der zweite Mann hat die Aktion offenbar gefilmt. Kurze Zeit später tauchte eine Video-Aufnahme der Attacke auf YouTube auf.

Diese Vorgänge sind nur die letzten Glieder in einer langen Kette von Straftaten gegen Politiker dieser Partei, wie das Beschmieren von Wohnhäusern ihrer Politiker mit Farbe, Brandanschläge auf Büros und Autos sowie massenhaften Diebstahl bzw. Zerstörung von Plakaten. Die Reaktionen seitens der etablierten Parteien wie auch der verbreiteten Medien sind so gut wie nicht wahrnehmbar. Was indessen täglich dröhnend die Nachrichten beherrscht, sind Politiker und Journalisten, die jeden, der die Politik der großen Koalition in Berlin, die ja nun auch von der Opposition mit Nachdruck unterstützt wird, kritisiert, ob vorsichtig oder grundsätzlich, als Hetzer, rechtsradikal, mindestens halben Nazi verdammt. Selbstverständlich stellen diese Herolde des Edlen und Guten einen Ursachenzusammenhang zwischen der Randale eines rechtsradikalen Mobs, darunter Straftaten wie Brandstiftungen, und der berechtigten Kritik an der verantwortungslosen Flüchtlingspolitik der Bundesregierung her. Von diesen Diffamierungen ist nicht einmal die CSU ausgenommen, die Politiker der AfD und die wenigen ihnen zustimmenden Journalisten trifft sie indessen in voller Wucht. Gleichzeitig wird nach einer Verstärkung des sogenannten „Kampfs gegen Rechts“ gerufen und die Aufstockung der Mittel für sogenannte zivilgesellschaftliche Gruppen, tatsächlich häufig jenes Gesindel, das als „Schwarzer Block“ die Straßen terrorisiert und deswegen getrost die moderne SA genannt werden darf, verlangt. Leider mit Erfolg. Genau diese Leute sind natürlich an vorderster Front, wenn es um Aktionen, genau gesagt Straftaten, wie die heutigen geht. Hier geht die Saat der Hetze von Politikern wie Gabriel, Hofreiter, Maas und Oppermann auf. Daß ausgerechnet ein Politiker wie Maas, der immerhin derzeit das Amt des Bundesministers der Justiz bekleidet, sich als Hetzer betätigt, indem er andere zu Unrecht mit diesen Invektiven belegt, wirft ein düsteres Licht auf die gegenwärtige politische Verfassung unserer Gesellschaft. Denn Maas und seine skrupellosen Mitstreiter wissen ganz genau, daß der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit gegen die AfD und ihre publizistischen Unterstützer nicht nur einfach falsch, sondern völlig abwegig und diffamierend ist. Bezeichnend ist ja, daß ständig von „rechts“ die Rede ist, ohne zwischen rechts, rechtsradikal und rechtsextrem zu unterscheiden. Vielmehr wird das alles in einen Topf geworfen. Wenn überhaupt irgendetwas in dem Bereich rechts von den Unionsparteien unter demokratischen und juristischen Gesichtspunkten zu beanstanden sein kann, dann muß man das Grundgesetz zu Rate ziehen, was denn sonst. Die Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates, die für alle politischen Parteien wie auch uns Bürger verbindlich sind, werden in Art. 20 GG genannt. Diese Grundsätze fallen im übrigen unter die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. D.h., daß sie nicht einmal mit einer verfassungsändernden Mehrheit Parlaments oder durch Volksabstimmung abgeschafft oder auch nur reduziert werden können. Betrachten wir sie im einzelnen:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bisher jedenfalls haben die genannten Kritiker der Flüchtlingspolitik unserer Bundesregierung noch nicht eine einzige Forderung erhoben, die mit den vorstehend zitierten im Grundgesetz festgelegten Grundlagen unseres Staates nicht vereinbar wäre. Keiner der von unserem Justizministerlein und seinen Lautsprechern als Hetzer diffamierten Politiker hat jemals auch nur andeutungsweise das demokratische System in Frage gestellt. Aus diesem Grunde hat sich ja auch der Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz gegen das Ansinnen jener Regierungspolitiker verwahrt, etwa die AfD von seiner Behörde überwachen zu lassen. Dafür bestehe jedenfalls derzeit keine Veranlassung. Nun muß man davon ausgehen, daß ein Bundesminister der Justiz mit erfolgreich abgelegtem großen juristischen Staatsexamen ebenso wie ein ehemaliger Verwaltungsrichter auch ganz genau weiß, daß diese Partei auch nicht einen Hauch von Verfassungsfeindlichkeit aufweist. Man muß also feststellen, daß hochrangige Politiker dieses Landes, der für das Recht und die Gesetzgebung zuständige Minister vorneweg, bewußt und wahrheitswidrig eine ungeliebte politische Konkurrenz als verfassungsfeindlich verleumden. Gäbe es in der Politik ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wie das auf dem Gebiete der Wirtschaft seit 100 Jahren existiert, so würde es Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Unterlassungsurteile auf die Berliner politische Szene nur so hageln. Solche Gesetze existieren für das Gebiet der Politik nicht. Sowohl die Verfasser des Grundgesetzes als auch der Gesetze im Range darunter sind davon ausgegangen, daß auf dem Gebiet der Politik die Regeln des Anstandes genügen. Die Verrohung der politischen Sitten, wie wir sie nun konstatieren müssen, haben sie nicht vorausgesehen.

Die Randalierer von Stuttgart wie der Tortenwerfer von Kassel fühlen sich natürlich als den Erzengeln gleiche tapfere Kämpfer gegen Luzifers braunen Ungeist. Diese Haltung generieren ja Politiker wie Maas und Konsorten. Sie alle eint die Gewissheit, das Wahre, Gute und Schöne zu verteidigen. In Wahrheit zerstören sie die politische Kultur in diesem Lande und leisten Straftaten Vorschub. Deswegen kommt es ihnen auch nicht in den Sinn, sich dafür zu schämen. Das Phänomen ist allerdings nicht neu. Schon im ersten Jahrhundert vor Christus formulierte der römische Schriftsteller Publilius Syrus: Geminat peccatum, quem delicti non pudet. Es verdoppelt also seine Verfehlung, wer sich für das Vergehen nicht einmal schämt. Wenn die Schande als Tugend gilt, dann ist die Verlotterung des Gemeinwesens vollkommen.