Der Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, kurz und bündig auch UN-Migrationspakt genannt, soll ja nun in vier Wochen in Marrakesch von möglichst vielen Staaten unterzeichnet werden. Allerdings haben bislang schon eine Reihe von Staaten, darunter durchaus wichtige wie die USA, China, Kanada, Australien, Schweden, Polen, Italien, Österreich und die Schweiz, bekannt gegeben, dieses, sagen wir einmal, Papier, nicht unterzeichnen zu wollen. Denn diese Erklärung birgt erhebliche Risiken für die gut entwickelten, wohlhabenden und ihren Bewohnern ein gutes Leben ermöglichenden Staaten dieser Erde. Für die große Mehrzahl der Staaten dieser Erde, die von Armut, Überbevölkerung und Rechtlosigkeit geprägt sind, eröffnet dieser Pakt große Chancen. Vor allem zielt er darauf ab und wird es wohl auch ermöglichen, daß wenigstens das drängende Problem der Überbevölkerung in diesen Staaten dadurch abgemildert werden wird, zu Lasten natürlich der wohlhabenden Staaten der nördlichen Hemisphäre.
Deutschland wird, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, diese Erklärung selbstverständlich unterzeichnen. Denn nach Auffassung der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien wie auch des überwiegenden Teils der Opposition liegt dieser Pakt im nationalen Interesse Deutschlands. Das behauptete jedenfalls der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth in einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 08.11.2018. Auf die Frage, ob Deutschland dann die Souveränität behält, Migration zu steuern und zu begrenzen antwortete er: „Das ist doch ganz ausdrücklich klargestellt in dem Migrationspakt!“ Kein Wort davon, daß dieser Pakt ungeachtet der Beteuerung, rechtlich nicht verbindlich zu sein, tatsächlich eine Bindungswirkung entfalten wird, wie das auch zum Beispiel bei der Erklärung der Menschenrechte der Fall ist. Mit diesem Argument versucht ja die Bundeskanzlerin ihrem Volk den Pakt schmackhaft zu machen. Sie kann dabei allerdings nicht erklären, warum man unbedingt einen Vertrag unterzeichnen muß, der doch angeblich keine Bindungswirkung entfaltet…
Nun ist es tatsächlich so, daß dieser Pakt innerstaatlich bindende Wirkung haben, ja zum Gewohnheitsrecht erstarken wird. Das ist nun einmal im Völkerrecht so, und zwar ausdrücklich auch bei so genanntem Soft Law wie in diesem Falle. Das ist einhellige Meinung im Völkerrecht, wie ein Blick in die einschlägigen Lehrbücher und sonstigen Veröffentlichungen zeigt. Ulrich Vosgerau hat das kurz und knapp in seinem Gutachten für die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag vom 05.11. 2018 zusammengefaßt. Daß dieser Pakt keineswegs im Interesse Deutschlands liegt, sondern vielmehr die Armutsmigration nach Deutschland vervielfachenund diesen bis dahin illegalen und nunmehr dann wohl legalen Arbeitsmigranten alle Segnungen des deutschen Sozialstaates, selbstverständlich zu Lasten vor allem der ärmeren deutschen Bevölkerung garantieren wird, kann seriös nicht hinwegdiskutiert werden.
Und damit sind wir wieder bei dem CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth. Der Mann verteidigt aus gutem Grund die Märchenerzählungen der Bundesregierung. Denn er soll wohl der nächste Vizepräsident und dann Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. So ist es ausgekungelt. Grund genug, sich diesen Mann einmal näher anzuschauen. Dr. Stephan Harbarth ist Rechtsanwalt in einer Stuttgarter Wirtschaftskanzlei und Honorarprofessor an der renommierten Universität Heidelberg. Sein Arbeitsgebiet ist das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, dazu M & A, ausgeschrieben Mergers and Aquisitions, was eben die juristische Begleitung von Unternehmenskäufen und Unternehmensfusionen bedeutet. Also der klassische Wirtschaftsanwalt. Sicherlich ein hochqualifizierter Jurist, allerdings bisher auf dem Gebiet des Verfassungsrechts noch nicht hervorgetreten. Fachlich will das nichts heißen. Jeder gute Jurist ist imstande, sich innerhalb kurzer Frist in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, zumal in das Verfassungsrecht. Denn das Verfassungsrecht überwölbt die gesamte Rechtsordnung und strahlt in vielerlei Hinsicht auf die einzelnen Rechtsgebiete aus.
Bemerkenswert ist indessen, daß ein Jurist von dieser Qualität völkerrechtliche Binsenweisheiten wie die Auswirkungen auch von so genanntem Soft Law auf innerstaatliches Recht und das Völkergewohnheitsrecht schlicht und einfach negiert. Also wider besseres Wissen im Bundestag und in öffentlichen Verlautbarungen argumentiert. Wider besseres Wissen aufgestellte Behauptungen nennt man umgangssprachlich Lüge. Doch bei solchen Bedenken darf sich der brave Parteisoldat nicht aufhalten. Sein Lohn wird nun einmal das höchst angesehene Amt des Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichts sein, bei Lichte besehen indessen die Funktion eines Statthalters der Bundeskanzlerin auf dem Karlsruher Areopag. Eine traurige Entwicklung, wenn man bedenkt, welche Persönlichkeiten früher einmal auf diesem Sessel Platz genommen haben,, Ernst Benda, Roman Herzog oder Hans Jürgen Papier. Juristen mit herausragenden fachlichen Kenntnissen und vor allem von einer parteipolitischen Unabhängigkeit, die schon nach wenigen Jahren der Amtsführung vergessen ließ, welcher Partei dieser Präsident einstmals angehört hatte.
Der Niedergang der politischen Kultur dieses Landes hat nun auch endgültig das Bundesverfassungsgericht erreicht.