Nicht nur eine Stilfrage

Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat heute seinen Vorsitzenden abgewählt. In den 70 Jahren, die unser Parlament nun besteht, ist dies zum ersten Mal geschehen. Zugrunde liegen muß also ein schwerwiegender Sachverhalt. Dem Abgeordneten Stephan Brandner, um den es hier geht, wird vorgeworfen, sich mit öffentlichen Äußerungen in einer Art und Weise positioniert zu haben, die mit der Würde seines Amtes als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages nicht vereinbar ist. In jüngster Zeit hat sich Herr Brandner im Zusammenhang mit dem Mordanschlag von Halle in der Weise positioniert, daß er einen tweet zustimmend kommentiert hat, in dem der Verfasser beanstandete, daß Politiker „mit Kerzen in der Hand vor einer Synagoge herumlungerten“. Ferner hat er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den “ Rocker“ Udo Lindenberg dahingehend kommentiert, daß es sich dabei um einen „Judaslohn“ gehandelt habe. Auch sonst sei er in der Vergangenheit mit zumindest grenzwertigen Äußerungen aufgefallen.

Politiker machen keine Fehler, auch Neulinge auf dem politischen Parkett nicht

Brandner selbst ist sich – natürlich – keiner Schuld bewußt. Seine Partei- und Fraktionsführung steht jedenfalls vorläufig hinter ihm. Auch darauf wird zurückzukommen sein.

Proll ist nicht toll

Fangen wir einmal bei der Tonlage an, die Herr Brandner glaubt anschlagen zu müssen. Sein Vokabular und sein sprachlicher Duktus entsprechen dem, was in den sogenannten sozialen, tatsächlich asozialen Medien leider an der Tagesordnung ist. Eine schwer erträgliche Mischung von Dummheit, verbalem Proletentum und vermeintlicher Witzigkeit auf Kneipenniveau. Nun ist der Mann Volljurist, seit vielen Jahren Rechtsanwalt und seit einigen Jahren Parlamentarier. Dazu noch bekleidete er das hoch angesehene Amt eines Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Hier erwartet man einfach ein anderes Niveau. Egal,  ob hier auch intellektuelle Defizite inmitten liegen, oder auch nur  ein Hang zu prolliger Sprache, von einem solchen Menschen erwartet man etwas anderes. Für den Rechtsanwalt ist das im Übrigen sogar gesetzlich geregelt. § 47a der Bundesrechtsanwaltsordnung, immerhin ein Gesetz, verlangt vom Rechtsanwalt  Sachlichkeit in der Argumentation. Wenn sprachlich die Ebene der Sachlichkeit verlassen und das Terrain der persönlichen Schmähung betreten wird, dann ist das mit den beruflichen Pflichten des Rechtsanwaltes nicht mehr vereinbar. Unabhängig davon dürfen die Wähler erwarten, daß ihre Abgeordneten ein Auftreten an den Tag legen, das der Würde des Parlaments angemessen ist. Der Plenarsaal ist keine Kneipe, das Rednerpult keine Theke und die Presseerklärung eines Abgeordneten sollte sich von Kritzeleien auf Toilettenwänden deutlich abheben.

Halbbildung wirkt immer peinlich

Gehen wir weiter zu den Inhalten der letzten Entgleisungen des Herrn Brandner. Vor einem Gotteshaus „lungert“ niemand herum. Wer etwa nach dem Mordanschlag von Halle mit einer Kerze in der Hand am Tatort stand, trauerte um die Toten des Tages und brachte sein Mitgefühl mit den Menschen zum Ausdruck, die in der dortigen Synagoge Todesangst gelitten haben müssen, als ihnen bewußt wurde, daß der Täter versuchte, das Tor zum Gelände gewaltsam zu öffnen und dann bewaffnet in die Synagoge einzudringen, um dann um sich zu schießen. Wenn jemand einen tweet auf dem Bildschirm vorfindet, wie den zitierten, der kann darauf nur in zwei denkbaren Varianten reagieren. Die erste ist Wegklicken. Die zweite ist ein retweet, mit dem der Verfasser gerügt und zur Ordnung gerufen wird. Die von Herrn Brandner gewählte Variante gibt es für einen seriösen Teilnehmer an der öffentlichen Debatte nicht. Ob man nun den Promillebarden Udo Lindenberg mag oder nicht. Populäre Künstler oder solche, die für Künstler gehalten werden, erhalten eben irgendwann das Bundesverdienstkreuz. Wer also das künstlerische Schaffen des Herrn nicht für auszeichnungswürdig hält, der geht eben achselzuckend darüber hinweg. So habe ich das gehalten. Wenn man das aber mit der Vokabel „Judaslohn“ belegt, und anschließend als entschuldigende Begründung anführt, der Mann habe sich mit Beleidigungen der AfD hervorgetan, und im übrigen sei der Begriff „Judaslohn“ doch auch von anderen Politikern in der Vergangenheit häufig gebraucht worden, dann liegt das in mehrfacher Hinsicht neben der Sache.

Der Judaslohn, das waren nach der biblischen Erzählung von der Leidensgeschichte Jesu Christi die 30 Silberlinge, für die der Apostel Judas Jesus an seine Häscher verriet.  Also der Lohn des Verräters. Wen oder was der Likörfreund Udo Lindenberg verraten haben soll, teilt uns Herr Brandner nicht mit. Die AfD sicher nicht, denn ihr hat er weder angehört noch stand er in irgend einem Vertrauensverhältnis zu ihr. Beleidigen, schmähen und verleumden konnte er sie durchaus, verraten nicht. Wir gehen einmal davon aus, daß in der Tat jener Judas der Namensgeber der abwertenden Begrifflichkeit „Judaslohn“ ist, von dem in der Leidensgeschichte Jesu die Rede ist, und der im Unterschied zu einem weiteren Apostel namens Judas Thaddäus als Judas Ischariot bezeichnet wird. Denn der Vorname Judas war in jener Zeit offenbar in der römischen Provinz Judäa gebräuchlich. In mehrfacher Hinsicht ist also die Bezeichnung „Judaslohn“ für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den promilleschweren Barden mit seinem eintönigen Sprechgesang abwegig. Sie ist offenbar pejorativ gemeint, entlarvt allerdings ihren Urheber als Halbgebildeten.

Die dümmste Ausrede

Soweit sich Herr Brandner darauf herauszureden suchte, der Begriff sei in der Vergangenheit doch schon des Öfteren von anderen Politikern benutzt worden, so ist das aus dem Munde eines Rechtsanwaltes  besonders peinlich.  Jedem Juristen ist doch der Spruch geläufig, daß zwar pausenlos gestohlen wird, indessen der Diebstahl verboten ist. Dem ertappten Dieb nützt der Hinweis auf seine vielen nicht ertappten “ Kollegen“ nichts.

Führung sieht anders aus – Flaschen müssen eben raus

Kommen wir zur Reaktion der Parteioberen des Herrn Brandner. Sie machten vor den Mikrofonen und Kameras keine gute Figur. Abgesehen davon, daß die beleidigte Leberwurst immer eine Witzfigur ist, muß man eben als verantwortlicher Politiker nüchtern einschätzen können, wie die Lage ist. Insbesondere muß man die Auftritte seiner sogenannten Parteifreunde, die ja nicht selten eher eine Belastung für ihre Partei sind, sachlich bewerten können, vor allem dahingehend, ob sie der eigenen Partei eher schaden als nützen. Insoweit haben die Fraktionsvorstände der AfD im Deutschen Bundestag heute  versagt. Eigentlich schon die Tage zuvor, denn ein umsichtiger Fraktionsvorstand zieht eine solch peinliche Figur wie Herrn Brandner rechtzeitig aus der Schusslinie und verbannt ihn auf die hinteren Plätze des Plenarsaals. Man wird eben noch einiges lernen müssen, bevor man von der politischen Konkurrenz wirklich ernst genommen werden muß. Angesichts der Entwicklung, welche die Grünen im Laufe der Jahrzehnte seit ihrem erstmaligen Einzug in den Deutschen Bundestag gezeigt haben, ist nach menschlichem Ermessen zu erwarten, daß dieser Zeitpunkt mittelfristig durchaus erreicht werden wird. Politische Geisterfahrer wie Herr Brandner werden das dann aus der beschaulichen Warte des politischen Rentners betrachten.

Schadenfreude nützt niemandem

Wenn der alteingesessenen politischen Konkurrenz tatsächlich daran gelegen wäre, mit einer Partei, die rund 15 % der Wähler vertritt, in einen sachlichen politischen Diskurs zu treten, dann würden sie davon Abstand nehmen, diese Partei grundsätzlich als undemokratisch, ja verfassungsfeindlich zu diffamieren. Objektiv besteht dazu kein Anlaß, wenn auch einige ihrer Mandatsträger damit zutreffend beschrieben werden. Auch das hatten wir in den Anfangszeiten der Grünen auch, ja sogar bei manchen Herren eine kriminelle Vergangenheit. Davon will man heute dort natürlich nichts mehr wissen. Doch mit der Geschichte ist es so wie mit dem Internet. Auch was aus dem Gedächtnis gelöscht wird, ist dennoch da und kann mit relativ geringem Aufwand wieder sichtbar gemacht werden. Letztendlich hatte Goethe recht. Politika, ein garstig Lied!   

2 Gedanken zu „Nicht nur eine Stilfrage

  1. Heinrich Mösinger,Dr. Prof.

    Besonders klug hat sich Herr Brandner nicht benommen, dem kann man zustimmen. Diplomatisches Gespür mag ihm abgehen, Aalglätte und Anbiederung aber auch und letzteres ist gut so. Aber hat er wirklich diese Schelte seines Berufskollegen Thesen verdient ? Diese Wortglauberei wann nun von einem „Judaslohn“ gesprochen werden darf und wann nicht, ist auch schon fast peinlich.
    Begriffe schleifen sich eben über 2000 Jahre ab und werden auch im übertragenen Sinne gebraucht. Würde man in der Deutschen Sprache nach Begriffen suchen, die nicht mehr exakt im ursprünglichen Sinne verwendet werden, käme man zu keinem Ende. Zugegeben, seine Wortwahl mag „prollig“ daherkommen. Fäkaliensprache, wie leider oft vernommen, benutzt er immerhin nicht. Ihm deswegen gleich seine Bildung abzusprechen, wie es Herr Thesen in seinem Beitrag tut, erscheint doch etwas eilfertig. Nebenbei bemerkt: Gute Kenntnisse in Latein sind eine feine Sache, ein notwendiges oder gar hinreichendes Kriterium für Bildung sind sie allerdings nicht oder besser nicht mehr. In den letzten Jahrhunderten hat eben doch eine gewisse Werteverschiebung von griechisch und römischer Mythologie
    hin zu naturwissenschaftlich- technischer Bildung stattgefunden, die auch dem humanistisch gebildeten „Lateiner“ zu Gute kommen

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    1. 73687496 Beitragsautor

      Meinungsfreiheit heißt eben auch, anderes zu meinen. Jeder Besucher meines Privatissimums ist aufgefordert, sich seine eigenen Gedanken zu machen.

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