Ein Lehrstück

Wer sich über die demokratische Gesinnung von Politikern und Journalisten Gewissheit verschaffen will, der betrachte die Vorgänge um die heutige Wahl des neuen Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen. Bekanntlich hatte die seitherige  Koalition aus Die Linke, SPD und Grünen bei der Landtagswahl ihre Mehrheit verloren. Mangels Zustandekommen einer bürgerlichen Koalition aus AfD, CDU und FDP – die Reihenfolge der Nennung ergibt sich aus den Fraktionsstärken, nicht nur aus dem Alphabet – strebten die Wahlverlierer dennoch eine neue Regierungskoalition ohne rechnerische Mehrheit an und schlossen auch schon einen Koalitionsvertrag. Wegen der politisch korrekten Ausgrenzung der AfD erwartete alle Welt auch, daß der bisherige Ministerpräsident Bodo Ramelow spätestens im dritten Wahlgang gewählt werden würde, denn da braucht man nach der Thüringer Verfassung die absolute Mehrheit nicht, die einfache reicht.

Die Überraschung

Es kam jedoch anders. Überraschend wurde im dritten Wahlgang der Fraktionsvorsitzende der FDP, Thomas Kemmerich, mit 45 Stimmen gewählt, Bodo Ramelow erhielt 44 Stimmen. Im ersten Wahlgang erhielt der Kandidat der AfD drei Stimmen mehr, als die Fraktion Mitglieder zählt. Die Sensation war perfekt. Übrigens verfügt Herr Kemmerich nun über 48 Stimmen, wenn man denn unterstellt, daß die Fraktionen, die ihn gewählt haben, ihn auch künftig im Parlament unterstützen. Herr Ramelow indessen hätte sich auf eine Minderheit von 42 Abgeordneten stützen und sich Mehrheiten fallweise suchen müssen.

Die Reaktionen

Bemerkenswert ist indessen, wie Politiker und Journalisten auf diese überraschende  Wahl reagiert haben. Denn daran kann man ablesen, wie es um die Demokratie in unserem Lande wirklich bestellt ist.

Die Politiker

Die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Susanne Hennig-Wellsow, absolvierte die pflichtgemäß anzubringende Gratulation beim neuen Ministerpräsidenten in ihrer ganz eigenen Weise. Sie ergriff den bereitliegenden Blumenstrauß, ging auf ihn zu und warf ihm grußlos den Blumenstrauß vor die Füße. Diese Geste ist an Ungehörigkeit nicht mehr zu übertreffen. Man fragt sich unwillkürlich, ob hier die politische Enttäuschung in eine pathologische Befindlichkeit umgeschlagen ist. Katrin Göring-Eckardt, immerhin Fraktionsvorsitzende ihrer Partei im Deutschen Bundestag, sonderte auf Twitter folgende Erklärung ab: „Unfassbar! Die heutige Wahl von Kemmerich zum Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD ist kein Unfall, sondern ein bewusster Verstoß gegen die Grundwerte unseres Landes. Mit Feinden der Demokratie lässt sich keine Zukunft  für Thüringen gestalten.“ Von Respekt für  einen demokratischen Wahlvorgang und vor einem auf diese Weise demokratisch gewählten Politiker keine Spur, ganz abgesehen davon, daß sie damit den Wählern der AfD in Thüringen, die im Übrigen mehr als viermal mehr sind, als die Wähler ihrer Partei, eine demokratiefeindliche Haltung unterstellt. Denn Feinde der Demokratie werden doch wohl nur von  Feinden der Demokratie gewählt, nicht aber von Demokraten.

Natürlich darf auch der Oberflegel der SPD in diesem kakophonischen Konzert nicht fehlen. Ralf Stegner twitterte umgehend: „Der demokratische Anstand verbietet es, sich von Rechtsradikalen wählen zu lassen und diese Wahl auch noch anzunehmen. Wenn CDU + FDP eine Regierung von Höckes Gnaden unterstützen, verabschieden sie sich vom Konsens der Demokraten. Der Schaden reicht weit über Thüringen hinaus.“ Wer sich als Lordsiegelbewahrer der Demokratie  aufspielt, jedoch die Demokratie sofort über Bord wirft, wenn  eine Wahl nicht wunschgemäß ausfällt, der hat sich damit aus  den Reihen der Demokraten verabschiedet.

Die Journaille

Selbstverständlich durften auch die Demokratieerzieher aus den Medien nicht fehlen. Der wegen seiner linksradikalen Vergangenheit wohl aus der Sicht  der ARD-Gewaltigen besonders als Moderator eines politischen Magazins geeignete Georg Restle trieb  die Beschimpfung demokratisch gewählter und unzweifelhaft demokratisch gesinnter Politiker auf die Spitze: „CDU und FDP machen sich zum Büttel von Rechtsextremisten. Nichts gelernt: 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, 75 Jahre nach dem Ende von Faschismus und nationalsozialistischer Schreckensherrschaft: „bürgerliche“ Parteien paktieren in Thüringen wieder offen mit Rechtsextremisten. Das ist mehr als nur ein Tabubruch.“ Hier mit Auschwitz, dem Zweiten Weltkrieg und dem Nationalsozialismus zu hantieren, ist wohl der Tiefpunkt des  bundesdeutschen Journalismus. Wem die Sachargumente ausgehen, greift ja gerne mal zu Beschimpfungen, was wir von Herrn Restle ja sattsam gewohnt sind. Hier aber unterschreitet er die Schamgrenze deutlich, und zwar so weit nach unten, wie man es bisher nicht für möglich gehalten hat. Daß er der AfD Rechtsextremismus unterstellt, gehört natürlich  zu seiner Zwangsvorstellung, wonach politische Positionen rechts von Angela Merkel  außerhalb  der Verfassung liegen, denn nichts anderes heißt rechtsextrem. Ob hier der Besuch beim Psychotherapeuten helfen würde, muß bei einem verbohrten Überzeugungstäter wie Restle natürlich bezweifelt werden.

Der unvermeidliche Ehrabschneider und Besudelungsexperte Jan Böhmermann mußte natürlich auch in diese Kerbe schlagen: „Widerlich. Ein Zivilisationsbruch“. Bislang war diese Vokabel den scheußlichsten Völkermorden wie etwa dem Holocaust  vorbehalten. Bei Böhmermann bin ich mir sicher, daß auch ein Besuch beim Pschotherapeuten keinen Erfolg haben kann. Die Anstalt, aus der er auf Sendung geht, sollte vielleicht doch eine geschlossene sein.

Die Ausnahme

Ein Lob ist der Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Keller auszusprechen. Sie nahm den Vorgang mit Würde und waltete ihres Amtes, wie das die Verfassung eben vorschreibt. Nach Verkündigung des überraschenden Wahlergebnisses fragte sie Herrn Kemmerlich, ob er die Wahl annehme.  Als der das bejahte, schritt sie unverzüglich zur Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten und gratulierte ihm natürlich auch, wie sich das gehört mit Handschlag, sogar ohne dabei parteipflichtschuldigst wenigstens griesgrämig dreinzuschauen.

Hat nun Luzifer die Engel vertrieben?

Natürlich zieht die Sache nun weitere Kreise, wie das nun einmal ist,  wenn ein Stein ins Wasser geworfen wird. Die SPD stellt dem Vernehmen nach in Berlin bereits die Koalitionsfrage. Die Spitze der CDU ist natürlich „not amused“. Man darf tatsächlich gespannt sein, ob  die Thüringer CDU dem Druck standhält, der nun aus dem Konrad-Adenauer-Haus in Berlin auf sie ausgeübt werden wird. Denn aus der Sicht des politisch korrekten Lagers ist hier etwas Unerhörtes geschehen. Zwar sind die Spielregeln der Demokratie, zwar sind die Regeln der Verfassung eingehalten worden. Diese gelten aber offensichtlich dann nicht mehr, wenn eine Partei nicht nur in die Parlamente einzieht, sondern nun mindestens indirekt an der Macht beteiligt ist,  die nach allgemeiner Auffassung mit allem Unrat und allem Seuchen behaftet ist, welche die deutsche Geschichte bereithält. Der AfD hilft dabei garnichts, daß in ihrem Parteiprogramm nicht der Hauch von Demokratiefeindlichkeit zu finden ist, und auch die Äußerungen der übergroßen Mehrzahl ihrer Mandatsträger und Funktionäre nicht im mindesten den Vorwurf des Rechtsradikalismus, oder sogar des Rechtsextremismus  rechtfertigen können. Daß dem so ist, interessiert Politiker und Journalisten nicht. Sie benötigen den Nazi-Popanz, in erster Linie deswegen, weil sie mit diesem Geschrei von ihren eigenen massiven Fehlern, insbesondere dem Totalversagen in der Migrationspolitik, ablenken wollen. Voraussichtlich wird erst in dem gerade erst begonnenen Gerichtsverfahren wegen der Beobachtung dieser Partei durch den Verfassungsschutz am Ende eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung stehen, wonach  von Verfassungsfeindlichkeit keine Rede sein kann. So war es ja auch bei den Republikanern, an die sich allerdings kaum noch jemand  erinnern dürfte.

Quarantäne für die AfD?

Das absurde Abgrenzungstheater von der AfD könnten die Verfechter des politischen Reinheitsgebot natürlich noch deutlich schriller inszenieren. Man könnte zum Beispiel den Fraktionen in den Landtagen und im Deutschen Bundestag jeweils Räume außerhalb des Plenarsaals zur Teilnahme  an den Sitzungen über Videokonferenz zuweisen, mindestens aber zwischen den Bänken dieser Oppositionspartei und den Sesseln der übrigen Mitglieder  des Hohen Hauses eine spanische Wand aufstellen. Hilfreich wäre es doch auch, eine besondere, weithin sichtbare Kennzeichnung dieser Abgeordneten vorzuschreiben, damit kein braver Demokrat  aus den Reihen der Verteidiger des Rechtsstaats auch nur Gefahr läuft, sich durch zufällige Berührung mit einer dieser Kreaturen Luzifers zu kontaminierten und  vielleicht sogar mit dem antidemokratischen Virus zu infizieren. Nachdem ein Parteiverbotsverfahren natürlich – aus der Sicht von Leuten wie Stegner und Göring-Eckardt leider – aussichtslos wäre, muß man doch wohl über andere Methoden nachsinnen, den erneuten Einzug der Wiedergänger Hitlers und der seinen in die Parlamente zu verhindern. Dabei ist natürlich Kreativität, oder sollte ich besser sagen, kriminelle Energie,  gefragt. Vielleicht fällt Herrn Stegner hierzu etwas ein.

Der Erkenntnisgewinn für die Bürger unseres Landes

Ein Lehrstück ist das Ganze, weil wir Bürger hieraus in der Tat eine Lehre ziehen können. Wer stets die Demokratie im Munde führt, muß nicht unbedingt ein Demokrat sein. Vielmehr kann es gut sein, daß es sich um Menschen mit einem ganz speziellen Demokratieverständnis handelt. Nämlich dahingehend, daß es sich um Demokratie handelt, wenn man selbst die Politik kontrolliert, um  Rechtsextremismus jedoch dann, wenn die politische Konkurrenz auf demokratischem Wege an der Macht teilhaben kann. Als Jurist frage ich mich schon, ob sich nicht hier ein weites Tätigkeitsfeld  für die Verfassungsschutzbehörden eröffnet. Denn da gibt es ja offensichtlich Politiker und Journalisten, die „das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, sowie die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung“ abschaffen wollen (§ 4 Abs. 2 a) und d) des Bundesverfassungsschutzgesetzes). Herr Haldenwang, übernehmen Sie! 




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