Das Mißverständnis

Alice Weidel Ist sicher das, was mein Vater selig eine Intelligenzbestie zu nennen pflegte. Indessen ist der IQ nicht das Maß aller Dinge. Das zeigt sich vor allem dann, wenn ein Sachverhalt mit dem Anspruch beurteilt wird, richtig und falsch allgemeingültig zu benennen.

Impfzwang durch die Hintertür

Frau Weidel hat dazu einen Schulfall beigetragen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die in Deutschland immer noch quälend langsam vorankommende Impfung der Bevölkerung gegen das Corona Virus, und zwar zur Frage, ob und wer und ab wann wieder größere Freiheiten bekommen soll, hat sie erklärt, Freiheiten für Geimpfte seien nichts anderes als ein Zwang durch die Hintertür. Das ist arg daneben.

Was passiert eigentlich genau?

Man muß dazu sowohl den Sachverhalt exakt erfassen, als auch seine rechtliche Bewertung sicher gründen. Die sogenannten Freiheiten für Geimpfte knüpfen daran, daß möglicherweise von ihnen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht. Dazu hören wir aus dem Robert-Koch-Institut, daß nach derzeitigem Kenntnisstand mit allergrößter Wahrscheinlichkeit geimpfte Personen ebenso wie solche, die folgenlos infiziert worden sind, oder gar an Covid 19 erkrankt waren und diese Erkrankung überstanden haben, zum einen nicht mehr erneut angesteckt werden können, und, was im Zusammenhang mit Lockerungen oder Befreiungen von Interesse ist, ihrerseits auch nicht mehr ansteckend sein können. Das jedenfalls jeweils weitestgehend.

Wenn die Gefährdung entfällt, dann braucht man auch keine Gefahrenabwehr mehr

Also haben wir hier einen Sachverhalt, der, sollte er tatsächlich so sein, die gesetzlichen Voraussetzungen für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr erfüllt. Wenn nach medizinischer Beurteilung aktive und passive Infektionsgefahr nicht mehr gegeben sind, dann sind Maßnahmen dagegen nicht nur überflüssig, sondern grundgesetzwidrig. Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt den Verordnungsgeber ja ausdrücklich zu grundrechtseinschränkenden Maßnahmen. Allerdings auch nur so lange, wie die Gefahr andauert, die durch dieses Gesetz bekämpft werden soll. Es geht also nicht um die Gewährung von Freiheiten, sondern es geht darum, daß die grundsätzlich bestehenden Freiheiten eines jeden Menschen nicht mehr eingeschränkt werden dürfen. Würde der Staat in dieser Lage gleichwohl seine Maßnahmen (Lock Down, Maskenpflicht) weiterführen, so müssten Klagen betroffener Bürger dagegen auch schon im Eilverfahren Erfolg haben.

Auch wenn nicht alle geimpft sind…

Es liegt also in der Natur der Sache, daß der gesundheitliche Status von Menschen mit Impfung, überstandener Infektion oder gar Krankheit die Voraussetzungen für Grundrechtseinschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen lässt. Wer sich mit dieser Überlegung gegen Corona impfen läßt, unterliegt damit weder einem direkten, noch einem indirekten Zwang zur Impfung. Es ist daher auch nicht angängig, den Wegfall von Einschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz dann als eine Art Belohnung für den Geimpften zu zu erkennen. Vielmehr dürfen diese Maßnahmen auf geimpfte Personen nicht mehr angewandt werden, weil der Grund für solche Maßnahmen nicht mehr besteht. Dazu ist es auch nicht erforderlich, daß die Bevölkerung vollständig durchgeimpft oder von der Erkrankung genesen ist. Die sogenannte Herdenimmunität tritt ja bekanntlich schon dann ein, wenn 70-80 % der Bevölkerung geimpft sind. Das heißt, der Grund für freiheitsbeschränkende Maßnahmen entfällt dann gegenüber allen, ob geimpft oder nicht. Darauf hinzuweisen, ist natürlich kein indirekter Zwang zur Impfung, sondern die zutreffende Information des Bürgers. Wenn allerdings Politiker sich so ausdrücken, daß die Leute glauben müssen, sie würden für ihr Impfverhalten belohnt, dann ist das mehr als schräg. Und das kann selbst intelligente Menschen wie Frau Weidel dazu veranlassen, von einem Impfzwang durch die Hintertür zu sprechen, den es, wie oben erläutert, nicht geben kann.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert