Das Böse ist immer und überall

Wer von uns älteren (dazu darf ich mich, Jahrgang 1946, wohl rechnen) hat es nicht mehr im Ohr? Die österreichische Kultband „Erste Allgemeine Verunsicherung“ belegte 1986 mit ihrem Hit oder soll man besser sagen Spottlied vom Banküberfall die ersten Plätze in den Hitparaden. Allüberall wurde man damit beschallt, ob in den Supermärkten oder im Lift über der Skipiste. „Das Böse ist immer und überall“, offenbar nicht nur in diesem putzigen Liedchen der österreichischen Kultband aus den achtziger Jahren. Es ist vor allem in Deutschland offenbar allgegenwärtig, und natürlich vor allem in den Herzen der bösen Rechten, die heimlich oder auch unheimlich am Wiedererstehen des Hitlerreiches basteln. Deswegen haben wir Deutschen natürlich auch Vorsorge getroffen und in unserem Strafgesetzbuch scharfe Abwehrwaffen installiert, von denen Staatsanwälte und Gerichte dann natürlich auch Gebrauch machen und konsequent der braunen Schlange den Kopf abschlagen, wo auch immer sie ihn erhebt.

Je länger Hitler tot ist….

Die Sache hat natürlich zwei Seiten. Natürlich ist es auf der einen Seite so, daß wir Deutschen weltexklusiv mit den Mitteln des Strafrechts gegen die Ideologie eines längst untergegangenen Unrechtsregimes vorgehen. Nur in Deutschland sind die Symbole der NS-Herrschaft strafrechtlich verboten. Länder mit ähnlicher Diktaturerfahrung wie die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, Russland allen voran, Spanien oder Italien kennen einen solchen Krieg gegen die Mumien nicht. Man hat dort offenbar die Überzeugung, daß seine Bürger bis auf randständige Sonderlinge immun sind gegen die Versuchungen, die von den Geistern der Vergangenheit möglicherweise ausgehen könnten. In Russland zum Beispiel sind nicht nur die Symbole der Sowjetherrschaft wie der Rote Stern, Hammer und Sichel oder die Abbilder Lenins und Stalins allgegenwärtig, man duldet sogar die Weiterexistenz der kommunistischen Partei. Einer Partei, die doch im 20. Jahrhundert gemordet hat, was das Zeug hielt. Die Schätzungen, was allein die Todesopfer der marxistisch-leninistischen Ideologie angeht, bewegen sich irgendwo zwischen 50 und 100 Millionen Menschen. Die Zahl der in Gefängnissen und Arbeitslagern geknechteten Menschen dürfte weitaus höher liegen. Doch man geht entspannt mit seiner Vergangenheit um.

Daß dies in Deutschland anders ist, liegt sicherlich an der alliierten Gesetzgebung nach dem Kriege. Indessen ist das schon sehr lange her. Die Bundesrepublik Deutschland existiert schon seit über 70 Jahren, seit 1955 kann man wohl von einer teilweisen Souveränität, seit 1990 von einer wirklichen Souveränität ausgehen. Doch es scheint völlig ausgeschlossen, daß die politische Klasse dieses Landes jene seltsamen Relikte aus der Nachkriegszeit „historisieren“, also in die Geschichtsbücher verbannen könnte. Vielmehr wenden wir Deutschen viel Arbeitskraft und Zeit der Juristen dafür auf, auch noch den letzten geistig zurückgebliebenen Hitlerverehrer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Man muß halt wissen, was Sache ist

Indessen muß man damit nüchtern und sachlich umgehen. Es ist nicht nur dumm, sondern im Sinne einer bürgerlich-patriotischen Politik schlicht und einfach kontraproduktiv, dagegen nicht nur zu räsonieren, sondern vermeintlich schlaue Umwegezu gehen. Oder aber einfach gedankenlos vermeintlich „nationale“ Parolen und Symbole in die eigene politische Botschaft einzubauen. So hat es in den letzten Tagen zu großer Aufregung geführt, daß Björn Höcke, seines Zeichens Vorsitzender der AfD in Thüringen und Vorsitzender seiner Fraktion im dortigen Landtag, in diesem Sommer offenbar glaubte, seinen politischen Botschaften den nötigen „nationalen“ Anstrich geben zu müssen, indem er in einer Wahlkampfrede ausrief: „Alles für Deutschland“. Das brachte ihm nach einiger Zeit eine Strafanzeige seiner Intimfeinde von den Grünen ein. In diesem Zusammenhang fällt allerdings auf, daß der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages mit Datum vom 10.11.2021 eine juristisch zutreffende Analyse des § 86a StGB, der nun einmal die Verwendung nationalsozialistischer Symbole bei Strafe verbietet, vorgelegt hat. Die fragliche Parole fällt natürlich unter diese Strafvorschrift, weil es sich dabei um eine Parole der SA handelt, die wohl so wichtig war, daß sie auf der Klinge des SA-Dolches eingraviert war. Über die Strafbarkeit auch dieser Parole kann es jedenfalls seit dem 1.2.2006 keinen Zweifel mehr geben, denn an diesem Tag verkündete das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil, wonach die Verwendung dieser Parole in der Öffentlichkeit eben strafbar ist.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist, daß hier ein hochrangiger Politiker mit dem beruflichen Hintergrund des gelernten und examinierten Historikers mit jahrelanger Tätigkeit als Geschichtslehrer an einem Gymnasium, von dem gerade wegen seiner politischen Ausrichtung erwartet werden darf, daß er diese Dinge schlicht und einfach weiß, sich dazu hinreißen hat lassen, diese Parole als Wahlkampfredner zu benutzen. Mindestens aber seine Berater, von denen ein so hochrangiger Politiker wie er natürlich eine gute Hand voll zur Verfügung hat, wobei sicherlich auch Juristen darunter sind, hätten ihn warnen müssen, falls es sie überhaupt gefragt hat. Warum dann nicht einfach zum Beispiel: „Wir geben alles für unser Land!“?

Was so alles bei uns verboten ist…

Natürlich ist es mit den Parolen aus der braunen Zeit so eine Sache. „Meine Ehre heißt Treue“ stand auf den Koppelschlössern der SS. Mithin ist diese Parole gemäß § 86 a StGB strafbar. Und das gilt aber auch, wenn sie von Bundesliga-Fanclubs benutzt wird, wie etwa vom FC Bayern München oder vom VfB Stuttgart. Auch wer einen Brief gerne mit der Formel „Mit deutschem Gruß“ beendet, weil er eben meint, damit seine Verbundenheit zu seinem Vaterland deutlich zu machen, sollte wissen, daß dies der Bundesgerichtshof schon vor mehr als 40 Jahren verboten hat, genauso wie den „Weckruf“: Deutschland erwache!. Ob man die sogenannte Schwarze Sonne ästhetisch findet oder nicht, sie war nun einmal bei den Nationalsozialisten beliebt und beispielsweise als Marmormosaik in den Fußboden des sogenannten Obergruppenführersaals im Nordturm der Wewelsburg, einer Kaderschmiede des NS-Nachwuchses, eingelegt. Mindestens in einschlägigen Zusammenhängen, also mit politischen Aussagen, wird das wohl jeder Staatsanwalt als Verstoß gegen § 86a StGB werten. Es kommt überhaupt auf den Zusammenhang an. So kann das Keltenkreuz unverfänglich sein, aber je nach Gestaltung und Zusammenhang als verbotenes Symbol einer NS-affinen Vereinigung gewertet werden. Das Hakenkreuz selbst, über seine Eigenschaft als NS-Symbol hinaus Swastika (ein uraltes Sonnensymbol) genannt, ist natürlich viel älter als der Nationalsozialismus. Es findet sich demgemäß zum Beispiel in alten Kirchenfenstern und bleibt dort natürlich auch unbeanstandet. Wer indessen meint, die Schwastika in anderem Zusammenhang verwenden zu dürfen, weil man sie auch in Kirchenfenstern findet, der ist mindestens juristisch schlecht beraten. 

Seid klug wie die Schlangen…

Man muß es wohl vor allem unseren politisch rechts denkenden Mitbürgern, wobei das selbstverständlich eine genauso ehrbare politische Meinung ist, wie etwa das liberale oder soziale Denken, zu bedenken geben, daß gerade sie sich eines deutlichen Abstandes zu allem befleißigen sollten, was ihnen von ihren politischen Feinden als Affinität zum Nationalsozialismus ausgelegt werden könnte. Vielleicht hilft auch hier ein Blick in die Bibel. „Seid klug wie die Schlangen und ohne falsch wie die Tauben (Mt 10,16)“, empfahl Jesus seinen Jüngern, wohl wissend, auf welche Widerstände seine Lehre bei den Zeitgenossen stoßen würde. Das gilt für den homo politicus unserer Tage vermehrt, gerade für den, der gegen den derzeit übermächtigen linken Zeitungeist angehen will. Es ist eben unklug, dem politischen Gegner, der vielfach in der Tat mit dem Furor eines Feindes auftritt, unnötige Angriffsflächen zu bieten. An diesem Punkt scheiden sich auch die Geister. Es gibt eben kluge und weniger kluge Menschen. Herr Höcke jedenfalls scheint die Bibel nicht so sorgfältig gelesen zu haben, wie es für ihn gut wäre.





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