Die Schmierenkomödie

Man weiß nicht, ob man lachen oder zornig werden soll. Die Schmierenkomödie, die uns die linksradikale Innenministerin vor zwei Tagen vorgespielt hat, ist in der Geschichte unseres Landes beispiellos. Inzwischen dürfte auch dem letzten klar sein, daß es dieser Antifa-Sympathisantin alleine darum geht, eine Handhabe zu konstruieren, die ihr verhasste AfD nun endgültig aus dem politischen Spiel zu nehmen. Dazu musste nun diese Komödie aufgeführt und dem Volk vorgespiegelt werden, ein Staatsstreich sei gerade eben noch verhindert worden. Dazu wurden dann 3.000 Polizeibeamte in voller Kampfausrüstung vor laufenden Fernsehkameras in Szene gesetzt. Selbstgefällig grinsend traten dann Faesers Vollstreckungsbeamte von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Generalbundesanwaltschaft vor die Kameras und erklärten dem staunenden Publikum, welches Unheil sie gerade eben von unserem Lande abgewandt hätten.

Wunsch und Wirklichkeit

Doch siehe da, der Berg kreißte, und ein Mäuslein ward geboren. Festgenommen wurden einige angegraute Wirrköpfe aus der Reichsbürgerszene, eine merkwürdige Berliner Richterin, die jedoch für Faeser und ihre Knechte den unschätzbaren Vorteil besitzt, für die AfD im Bundestag gesessen zu haben und weiterhin eine führende Rolle insofern zu spielen, als sie dem Bundesschiedsgericht dieser Partei angehört. Natürlich hat man dann von einem militärischen Arm der Bewegung gefaselt und suggeriert, daß die ehemaligen Stabsoffiziere unter den verhafteten Reichsbürgern imstande gewesen seien, mit den nötigen militärischen Mitteln einen Umsturz durchzuführen, insbesondere wegen ihres behaupteten Hintergrundes als KSK-Offiziere. Besondere Gefahr scheint insofern auch von einem Unteroffizier des KSK auszugehen, der dort aber augenscheinlich lediglich in der Logistik tätig ist. Das staunende Volk kann ohnehin nicht einschätzen, was ein Unteroffizier an Machtbefugnissen hat.

Die zunächst bedeutungsschwer erwähnten Waffenlager gab es nicht, bei den Beschlagnahmungen stellten sich die Waffenarsenale als ein paar Schwerter, Armbrüste, Schreckschusspistolen und wohl auch eine scharfe Schusswaffe heraus. Damit also hätte die Verschwörergruppe dann die Macht in Deutschland übernommen, wenn man sie nicht rechtzeitig vorher daran gehindert hätte.

Der Putsch aus dem Irrenhaus

Das heißt also, ein paar angejahrte Rentner mit Schreckschusspistolen und Schwertern wären in der Lage gewesen, etwa den Bundestag zu stürmen und die Verfassungsorgane außer Kraft zu setzen. Dabei hat allein schon die Bundestagspolizei eine Mannschaftsstärke von 186 Beamten. Bundespolizei und Länderpolizeien verfügen über rund 330.000 Beamte. Hinzu kommen die Soldaten der Bundeswehr, die natürlich auch gegen einen Umsturzversuch zur Hilfe gerufen werden darf, mit aktuell rund 182.000 Soldaten. Natürlich will man uns wohl auch weismachen, die Herren pensionierten Obristen seien imstande gewesen, eine nennenswerte Zahl von Soldaten zu überzeugen, sich diesem Putsch anzuschließen. Man stelle sich einmal kurz vor, einer dieser älteren Herren erschiene in einer Kaserne und forderte die Soldaten auf, ihm zu folgen. Das mindeste wäre doch, daß der Herr höflich zum Kasernentor hinausgebeten wird, möglicherweise indessen der diensthabende Sanitätsoffizier die Kollegen aus der nahegelegenen psychiatrischen Landesklinik informiert, daß hier ein Patient für sie abzuholen sei.

Nach der Schmierenkomödie kommt die juristische Wirklichkeit

Es bleibt abzuwarten, welches Verfalldatum die ausgestellten Haftbefehle haben werden. Sie dürften normalerweise nicht den ersten Haftprüfungstermin überstehen. Auch wenn man den verwirrten Beschuldigten vorwerfen könnte, tatsächlich einen Staatsstreich vorbereitet zu haben, was ja nun durchaus als Hochverrat und Bildung einer kriminellen Vereinigung angesehen werden könnte, so handelte es sich doch mit Sicherheit um einen sogenannten untauglichen Versuch im Sinne von § 23 Abs. 3 StGB. Die Vorschrift lautet: „Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern.“ Ich gehe einmal davon aus, daß den Beschuldigten ordentlich arbeitende Verteidiger zur Seite stehen werden.

Ob sich allerdings Faeser und ihre Helfershelfer davon beeindrucken lassen werden, darf bezweifelt werden. Schließlich geht es hier ja um den „Kampf gegen Rechts“. Da sind doch alle Mittel recht. Wer haftet eigentlich für die immensen Kosten dieser Aktion?

Ein Gedanke zu „Die Schmierenkomödie

  1. Ernst Lumpe

    Madame Faeser mußte sich, in Ermangelung einer eigener Hirnbewegung entsprungener, griffiger „O-Gott-o-Gott-Formulierung“, bei weiland Andenauer bedienen und nochmals den „Abgrund“ aus der Mottenkiste holen. Ein peinliches Kasperltheater das alles! Quo usque tandem abutere … ? Passende Namen, deren es eine ganze Reihe gibt, können hier eingesetzt werden.

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