Die Präsidentschaftswahlen – und die Teilwahlen zum Kongress – in den USA sind nun vorbei. Das Ergebnis scheint nun klar. Der Herausforderer Joe Biden hat gewonnen. Das ist jedenfalls der derzeitige Sachstand. Daran ändern kann sich nur etwas, wenn Wahlanfechtungen bei den Gerichten zu einem anderen Ergebnis führen.
Eine zwischenbilanz
Zeit, eine vorläufige Bilanz zu ziehen. Zum einen hinsichtlich des Ergebnisses und seines Bestandes. Zum anderen hinsichtlich des Ergebnisses und seiner Folgen für Deutschland.
Kann sich noch etwas ändern?
Beginnen wir mit den Zweifeln am Wahlergebnis, die ja Noch-Präsident Trump publikumswirksam äußert. Nun ist es grundsätzlich so, daß knappe Wahlergebnisse nach einer Wiederholung der Auszählung rufen, nicht nur in diesem Falle. Ob das nun in all den US-Bundesstaaten zu einer Umkehrung des Ergebnisses führen wird, in denen die Wahl knapp zugunsten von Biden ausgegangen ist, darf füglich bezweifelt werden. Auch da, wo es knapp gewesen ist, sind die absoluten Zahlen doch sehr hoch. Nach dem derzeitigen Ergebnis hat Biden 290, Trump 214 Stimmen im entscheidenden Gremium auf sich vereinigen können. Die Ergebnisse in den sogenannten Swingstates, die durchaus knapp ausgefallen sind, Arizona (11f Stimmen) 17.131; Pennsylvania (20) 45.565; Michigan (16) 146.123; Georgeia (16) 10.610; Wisconsin (10) 20.540 Stimmen Differenz, lassen es natürlich möglich erscheinen, daß sich beim Nachzählen rechnerisch etwas ändert oder gar eine gerichtliche Kontrolle Betrügereien in einem solchen Ausmaß aufdeckt, daß sich das Ergebnis im jeweiligen Staat umkehrt.
Wahlbetrug ist leicht behauptet, doch schwer zu beweisen
Doch erscheint das sehr unwahrscheinlich. Zum einen sind die absoluten Zahlen sehr hoch, auch wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen gering erscheinen. Selbst bloße 10.610 Stimmen Unterschied dürften beim Nachzählen nicht vollständig unter den Tisch fallen, von größeren Differenzen wie 45.565 oder gar 146.123 ganz abgesehen. Was muß geschehen, daß etwa 20.000 Stimmen falsch gezählt werden? Das gleiche gilt für den Vorwurf des Wahlbetruges. Abgesehen davon, daß dieser Vorwurf natürlich nur dann der gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, wenn er konkretisiert wird. D.h., der Kläger müßte konkrete Sachverhalte behaupten, die den Vorwurf des Wahlbetruges tragen. Etwa die Behauptung, in einer bestimmten, namentlich genannten Zahl von Wahllokalen seien Stimmzettel vor dem Auszählen vernichtet worden, oder es sein Stimmzettel von außen in das Wahllokal gebracht worden, die zu Gunsten des Gegners ausgefüllt waren. es genügt jedoch nicht, dass etwa die Briefwahl in einigen Staaten derartig mangelhaft organisiert ist, dass der Manipulationstür und Tor geöffnet ist, zum Beispiel deswegen, weil Wahlbenachrichtigungen anhand schlecht geführter Melderegister auch an bereits Verstorbene geschickt werden. die Möglichkeit der Manipulation beweist jedoch nicht, dass sie auch stattgefunden hat. Wenn das Opfer des Mordes mit der Pistole des Verdächtigen erschossen worden ist, dann ist das für sich allein kein ausreichender Beweis für dessen Täterschaft.Doch damit nicht genug. Dieser Betrugsvorwurf muß dann auch mit Beweismitteln belegt sein, die nach Überprüfung dem zuständigen Gericht die Überzeugung vermitteln, der Vortrag des Klägers habe sich als wahr herausgestellt. Das allerdings könnte nur dann in der Sache selbst Erfolg haben, wenn der Betrug ein Ausmaß hätte, das zu einer Änderung des Wahlergebnisses führt, also wenn etwa in unserem Beispiel Arizona von den 17.131 Stimmen, die der Herausforderer mehr erhalten hat als der Amtsinhaber, 50 % plus eine Stimme als Fälschungen feststünden. Dann würden die elf Wahlmänner dieses Staates eben nicht Herrn Biden, sondern Herrn Trump zugerechnet. Und das gilt mindestens für alle sogenannten Swingsstates, die in unserem Beispiel insgesamt 73 Stimmen im Wahlmännergremium – in dem natürlich auch Frauen sitzen – ausmachen, bei einem Vorsprung von 76 Stimmen zugunsten von Herrn Biden. Es müssen also auch noch aus den weniger umkämpften Staaten vier weitere Stimmen hinzukommen. Allein schon diese Zahlenbeispiele sollten ausreichen, um auch die theoretischen Chancen einer Wahlanfechtung seitens des Amtsinhabers als praktisch aussichtslos zu qualifizieren.
Warum sollten Wahlhelfer sich verschwören?
Es kommt eine Überlegung hinzu. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen, die mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen betraut worden sind, arbeiten nicht nur ehrenamtlich und sind schon deswegen recht unabhängig, sondern sie arbeiten gemeinsam vor aller Augen in diesem Wahllokal, also zusammen mit ihren Kollegen und unter den Augen der Wahlbeobachter. Ich habe mir selbst einmal eine solche Stimmenauszählung dort angesehen, wo ich selbst meine Stimme abgegeben hatte. Es ist völlig ausgeschlossen, daß dabei manipuliert wird, es sei denn alle Beteiligten – so um die zehn Personen – teilweise beobachtet durch Wähler, die von ihrem Recht Gebrauch machen, der Auszählung beizuwohnen, ließen Stimmen unter den Tisch fallen, brächten manipulierte Stimmzettel zur Auszählung und ähnliches mehr. Die Vorstellung ist absurd. Und nicht zuletzt muß ja auch in diesem Falle gelten, was tragendes Prinzip des bürgerlichen Rechts ist: von jedem setzt man voraus, daß er gut ist, solange das Gegenteil noch nicht bewiesen ist. Nur aus polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Sicht gilt das Gegenteil, wonach zunächst einmal jeder verdächtig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Juristen können nicht zur Anfechtung raten
Alles das wissen ja auch die Anwälte von Herrn Trump. Sie können bei dieser Sachlage, und gestützt auf ihre berufliche Erfahrung ihrem Mandanten nur erklären, daß er auf dem Rechtswege mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur unterliegen kann. Jedenfalls meine ich das aufgrund meiner eigenen jahrzehntelangen Erfahrung als gerichtserfahrener Anwalt sagen zu können. Die Probleme des Beweises sind in jeder Rechtsordnung gleich, sodaß die Erfahrungen in Deutschland in diesem Punkt ohne weiteres auf die Rechtslage in den USA übertragen werden können.
Ändert sich was?
Es wird also dabei bleiben, dass in den nächsten vier Jahren Joe Biden die USA regieren wird. Was bedeutet das eigentlich für uns? Es wird ja sowohl von den Anhängern wie von den Gegnern des amtierenden Präsidenten behauptet, daß hier eine Zeitenwende anstehe. Die Gegner von Trump behaupten ja stets und ständig, dieser Präsident habe außer leeren Versprechungen nichts aufzuweisen. Das hält der Nachprüfung nicht stand. Er hat in seiner Amtszeit – bis zur Coronakrise – durchaus zum Wohle seines Landes regiert. Die Wirtschaft nahm einen steilen Aufschwung, die Arbeitslosigkeit ging erheblich zurück. Außenpolitisch konnte er im Nahen Osten durchaus Erfolge vorweisen, vor allem ist er wohl der erste Präsident der USA, in dessen Amtszeit kein Krieg begonnen worden ist. Negativ fällt bei ihm natürlich ins Gewicht, daß seine persönliche Art schwer erträglich war und ist. Der Mann ist in meinen Augen ein Prolet reinsten Wassers. Das Ansehen seines Landes hat er insoweit durchaus beschädigt. Auf der anderen Seite kann nicht ernsthaft erwartet werden, daß die Amtszeit von Herrn Biden außer atmosphärischen Verbesserungen und einem doch eher präsidialen Regierungsstil große sachliche Änderungen für uns bringen könnte. Er ist ebenso wie sein Vorgänger ein Gegner der Gaspipeline North Stream 2 durch die Ostsee. Er wird ebenso wie sein Vorgänger und auch dessen Vorgänger Deutschland mit Nachdruck zur Einhaltung des 2 %-Ziels bei der Streitkräftefinanzierung anhalten. Und ob der teilweise Truppenabzug, den Trump angekündigt hat, von Biden wieder abgesagt werden wird, ist mehr als zweifelhaft. Alles in allem hat das Wahlergebnis für uns Deutsche keine große Bedeutung
Lassen wir halt einfach die Kirche im Dorf. Schau’n mer mal.
„Juristen können nicht zur Anfechtung raten“
Das sieht auch die Denkfabrik „Brennan Center“ so, wenn sie die Meinung vertritt
“… die Wahrscheinlichkeit, dass ein Amerikaner die Briefwahl manipuliert, geringer ist als die Wahrscheinlichkeit, vom Blitz getroffen zu werden.“