Wenn man den Geisteszustand von Politikern und sogenannten Medienschaffenden in Deutschland einordnen und bewerten soll, dann ist der Umgang dieser Leute mit dem Strafprozess gegen Simeon Ravi Trux vor dem zuständigen Gericht in Budapest aufschlussreich. Manche Leser dieses Blogs werden an dieser Stelle fragen: „Simeon wer?“, denn in der Berichterstattung über diesen Fall wird der Angeklagte nur als „Maja T.“ bezeichnet. Die Auflösung dieses Rätsels ist, daß der Angeklagte nach seiner Auslieferung an die ungarische Justiz und Antritt der Untersuchungshaft auf die Idee gekommen ist, sich im modischen Politsprech als „non binär“ zu bezeichnen und nunmehr Maja zu heißen. Bekanntlich ist es in Deutschland inzwischen möglich, auf der Grundlage des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes beim zuständigen Standesamt den Eintrag seines Geschlechts und den oder die Vornamen ändern zu lassen. Das ist im vorliegenden Fall jedoch offensichtlich nicht geschehen, denn dieser Antrag muss mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt gestellt werden, und es gelten Fristen, die in diesem Verfahren eingehalten werden müssen. Das ist im vorliegenden Falle nicht geschehen – anderenfalls hätte das Herr Trux doch hinausposaunt -, sodaß der Angeklagte von Rechts wegen nach wie vor ein Mann ist und mit Vornamen Simeon Ravi heißt. Der Angeklagte ist auch ganz offensichtlich auf diese Idee verfallen, um seine Haftbedingungen zu verbessern. Ein Phänomen, das des Öfteren zu beobachten ist, und schon dazu geführt hat, daß derartige Straftäter etwa in Großbritannien in Frauenhaftanstalten eingeliefert worden sind, wo sie die Gelegenheit genutzt haben, weibliche Gefangene zu vergewaltigen.
Obgleich eine rechtlich zu beachtende Änderung des Geschlechts nicht vorliegt, haben die ungarischen Behörden entschieden, den Untersuchungshäftling in Einzelhaft zu nehmen, um ihn vor seinen Mitgefangenen zu schützen, denn in solchen Fällen muss befürchtet werden, daß es seitens der Mitgefangenen zu Übergriffen auf die betreffende Person kommt.
Die Lesart der Linken und ihrer politischen Dienstboten…
Die deutsche politische Klasse indessen, und zwar nicht nur ihr linksradikaler Teil, springt bereitwillig über das Stöckchen, das der Angeklagte ihr hinhält. Nicht nur, daß ausschließlich von einer „Maja T.“ die Rede ist, deutsche Politiker und Medienvertreter pilgern regelrecht nach Budapest um dem Angeklagten beizustehen. Der deutsche Außenminister erklärt sogar, bei der ungarischen Regierung vorstellig werden zu wollen, um die Überstellung des Angeklagten nach Deutschland zu erreichen.
…und die Wirklichkeit
Hintergrund ist offenbar, daß der Angeklagte in der Tat vor seiner Auslieferung nach Ungarn, wo er seine Taten begangen hat- was unzweifelhaft die Zuständigkeit der ungarischen Justiz begründet -, beim Bundesverfassungsgericht beantragt hat, die Auslieferung nach Ungarn wenigstens aufzuschieben, wenn nicht ganz zu untersagen. Indessen ist der beantragte Beschluss zwar ergangen, allerdings erst Stunden nach Ankunft des Angeklagten in Ungarn. Damit ist er gegenstandslos. Dennoch hören wir von Politikern und Journalisten ständig, der Angeklagte habe in Ungarn kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten und die Haftbedingungen seien menschenrechtswidrig. Das ist völlig aus der Luft gegriffen. Im Gegenteil. Nach der Auffassung des Generalsanwalts beim Europäischen Gerichtshof kann die Auslieferung nach Ungarn nicht aufgrund unmenschlicher Haftbedingungen verweigert werden. Und auch das Oberlandesgericht Celle hat in einem Auslieferungsverfahren bereits mit Beschluss vom 21.7.2021, Aktenzeichen 2 AR (Ausl) 40/21 ausdrücklich festgestellt:
1. Das in der Vergangenheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das CPT (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) festgestellte erhebliche Überbelegungsproblem in ungarischen Haftanstalten wurde sowohl durch gesetzliche, als auch organisatorische und bauliche Maßnahmen beseitigt.
2. Das Rechtshilfeverbot gem. § 73 IRG steht der Zulässigkeit der Auslieferung vor diesem Hintergrund derzeit nicht entgegen, wenn die ungarischen Behörden bezüglich der im Falle der Auslieferung zu erwartenden Haftbedingungen eine allgemeine Zusicherung dahingehend abgeben, dass der Verfolgte für die gesamte Haftzeit nach Überstellung kontinuierlich EMRK-konforme Bedingungen vorfinden wird.
Auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte kann der ungarischen Justiz die Rechtsstaatlichkeit nicht abgesprochen werden. Jedoch hat dieser Gerichtshof mehrfach Deutschland wegen seiner Haftbedingungen verurteilt, so etwa die Inhaftierung in einer Einzelzelle („Beruhigungszelle“) über mehrere Tage in unbekleidetem Zustand gerügt. Da mutet es doch seltsam an, wenn deutsche Politiker und Journalisten von rechtsstaatswidriger Justiz und unmenschlichen Haftbedingungen in Ungarn faseln. Faseln sage ich deswegen, weil keinerlei Fakten benannt werden, die ein solches Urteil stützen könnten. Selbstverständlich erleben wir ständig Demonstrationen der linksradikalen Szene zugunsten jenes Herrn. Lediglich die sogenannten alternativen Medien berichten objektiv über diesen Fall. Diese Bewertung meine ich durchaus geben zu können, denn ich habe umfassend zu diesem Fall recherchiert.
Zum Sachverhalt:
Am 12.2.2023 fand wie jedes Jahr in den Budapest der sogenannte „Tag der Ehre“ statt. An diesem Tag begeht die rechtsradikale Szene Europas das Gedenken an die Endkämpfe um Budapest im Zweiten Weltkrieg. Damals leistete die deutsche Wehrmacht hinhaltenden Widerstand gegen die Übermacht der Roten Armee. Man kann die Vereinnahmung dieses geschichtlichen Ereignisses durch die rechtsradikale Szene gut finden oder nicht. Jedenfalls fällt das sowohl in Ungarn als auch in Deutschland unter die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. An diesem Tage reisten aber auch Mitglieder der sogenannten Hammerbande aus Deutschland an, um Jagd auf Menschen zu machen, die sie aufgrund ihres Aussehens und ihrer Kleidung für Rechtsextremisten hielten. Sie griffen diese Leute jeweils hinterrücks an, brachten sie zu Boden, hielten sie fest und schlugen mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen wie Hämmern auf Kopf und Gelenke ein. Die betroffenen Opfer wurden jeweils schwer verletzt. Nach Sachlage war es den Tätern offensichtlich gleichgültig, ob ihre Opfer an den erlittenen Verletzungen sterben würden oder nicht. Den Tod des Opfers dürften sie wohl eher billigend in Kauf genommen haben, wie die juristische Formel für den bedingten Vorsatz lautet. Das kann man deswegen juristisch nicht nur als schwere Körperverletzung, sondern auch als versuchtes Tötungsdelikt werten, wobei möglicherweise auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe zu prüfen sind. Wegen dieses Sachverhalts klagte die Staatsanwaltschaft in Budapest unter anderem jenen Simeon Ravi Trux an und beantragte seine Auslieferung. Das Kammergericht in Berlin gab diesem Antrag auch statt. Das Strafverfahren gegen Trux und andere wurde dann eröffnet. Das Gericht verlas u. a. Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden, wonach gegen Simeon Ravi Trux seit 2017 insgesamt acht Strafverfahren (!) eingeleitet wurden. Neben mehreren Gewaltverbrechen wurden ihm Drogenhandel und ein bewaffnet verübter Raub zur Last gelegt.
Inzwischen wird gegen Herrn Trux auch wegen des Überfalls der sogenannten Hammerbande Ende April 2022 auf einen Erfurter Bekleidungsladen ermittelt. In diesem Ladengeschäft wurde unter anderem Bekleidung der Marke Thor Steinar angeboten, die sich in rechtsradikalen Kreisen offenbar großer Beliebtheit erfreut. Die Täter trafen im Laden eine junge Verkäuferin an und schlugen sie halbtot, ähnlich wie das am 12.2.2023 in Budapest geschehen war. Bei der Verkäuferin handelte es sich natürlich nicht um eine Angehörige der rechtsextremen Szene, sondern ganz einfach um eine alleinerziehende junge Mutter, die mit diesem Job ihren Lebensunterhalt bestreiten musste. Indessen haben wirkliche oder auch nur vermeintliche „Nazis“ aus der Sicht von Herrn Trux und seiner Genossen kein Recht, zu leben.
Was wir glauben sollen
Ganz anders indessen die Darstellung des Sachverhalts seitens unserer fantastischen Politiker und Medienschaffenden. Da verfolgt und drangsaliert offenbar das ungarische Unrechtsregime des Halbdiktators Viktor Orbán eine „Transperson“, die nichts anderes getan hat, als sich Rechtsextremisten entgegenzustellen, wenn auch möglicherweise dabei über das Ziel hinaus geschossen sein könnte. Diese Lesart der Antifa scheint in Deutschland maßgeblich zu sein. Erstaunlich ist vor allem, daß Politiker, die es eigentlich besser wissen müssten wie der ehemalige Richter und Rechtsanwalt Friedrich Merz und der Rechtsanwalt Dr. Johann Wadepfuhl, diese Lesart übernehmen und sich für einen linksextremen Gewalttäter einsetzen. Seine Erklärung kann dies nur darin finden, daß zu den gewissermaßen genetisch bedingten Merkmalen der Unionsparteien eine beträchtliche Konfliktscheu, ja sogar Feigheit gehört. Man will es sich auf gar keinen Fall mit den einflussreichen Medien verderben. Was die Schreiberlinge der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze oder der Münchener Alpen-Prawda vorgeben, plappert man beflissen nach. Das ist eben die deutsche politische Krankheit. Nicht die Wirklichkeit, nicht das Recht sind maßgeblich. Maßgeblich ist allein, was das linke politische Spektrum vorschreibt. Darauf ist die Union inzwischen ja auch angewiesen, denn sie hat sich mit der Errichtung einer sogenannten „Brandmauer gegen rechts“ den linken Parteien auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Und gegen diese Krankheit gibt es auch nix von ratiopharm.