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Das Böse ist immer und überall

Wer von uns älteren (dazu darf ich mich, Jahrgang 1946, wohl rechnen) hat es nicht mehr im Ohr? Die österreichische Kultband „Erste Allgemeine Verunsicherung“ belegte 1986 mit ihrem Hit oder soll man besser sagen Spottlied vom Banküberfall die ersten Plätze in den Hitparaden. Allüberall wurde man damit beschallt, ob in den Supermärkten oder im Lift über der Skipiste. „Das Böse ist immer und überall“, offenbar nicht nur in diesem putzigen Liedchen der österreichischen Kultband aus den achtziger Jahren. Es ist vor allem in Deutschland offenbar allgegenwärtig, und natürlich vor allem in den Herzen der bösen Rechten, die heimlich oder auch unheimlich am Wiedererstehen des Hitlerreiches basteln. Deswegen haben wir Deutschen natürlich auch Vorsorge getroffen und in unserem Strafgesetzbuch scharfe Abwehrwaffen installiert, von denen Staatsanwälte und Gerichte dann natürlich auch Gebrauch machen und konsequent der braunen Schlange den Kopf abschlagen, wo auch immer sie ihn erhebt.

Je länger Hitler tot ist….

Die Sache hat natürlich zwei Seiten. Natürlich ist es auf der einen Seite so, daß wir Deutschen weltexklusiv mit den Mitteln des Strafrechts gegen die Ideologie eines längst untergegangenen Unrechtsregimes vorgehen. Nur in Deutschland sind die Symbole der NS-Herrschaft strafrechtlich verboten. Länder mit ähnlicher Diktaturerfahrung wie die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, Russland allen voran, Spanien oder Italien kennen einen solchen Krieg gegen die Mumien nicht. Man hat dort offenbar die Überzeugung, daß seine Bürger bis auf randständige Sonderlinge immun sind gegen die Versuchungen, die von den Geistern der Vergangenheit möglicherweise ausgehen könnten. In Russland zum Beispiel sind nicht nur die Symbole der Sowjetherrschaft wie der Rote Stern, Hammer und Sichel oder die Abbilder Lenins und Stalins allgegenwärtig, man duldet sogar die Weiterexistenz der kommunistischen Partei. Einer Partei, die doch im 20. Jahrhundert gemordet hat, was das Zeug hielt. Die Schätzungen, was allein die Todesopfer der marxistisch-leninistischen Ideologie angeht, bewegen sich irgendwo zwischen 50 und 100 Millionen Menschen. Die Zahl der in Gefängnissen und Arbeitslagern geknechteten Menschen dürfte weitaus höher liegen. Doch man geht entspannt mit seiner Vergangenheit um.

Daß dies in Deutschland anders ist, liegt sicherlich an der alliierten Gesetzgebung nach dem Kriege. Indessen ist das schon sehr lange her. Die Bundesrepublik Deutschland existiert schon seit über 70 Jahren, seit 1955 kann man wohl von einer teilweisen Souveränität, seit 1990 von einer wirklichen Souveränität ausgehen. Doch es scheint völlig ausgeschlossen, daß die politische Klasse dieses Landes jene seltsamen Relikte aus der Nachkriegszeit „historisieren“, also in die Geschichtsbücher verbannen könnte. Vielmehr wenden wir Deutschen viel Arbeitskraft und Zeit der Juristen dafür auf, auch noch den letzten geistig zurückgebliebenen Hitlerverehrer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Man muß halt wissen, was Sache ist

Indessen muß man damit nüchtern und sachlich umgehen. Es ist nicht nur dumm, sondern im Sinne einer bürgerlich-patriotischen Politik schlicht und einfach kontraproduktiv, dagegen nicht nur zu räsonieren, sondern vermeintlich schlaue Umwegezu gehen. Oder aber einfach gedankenlos vermeintlich „nationale“ Parolen und Symbole in die eigene politische Botschaft einzubauen. So hat es in den letzten Tagen zu großer Aufregung geführt, daß Björn Höcke, seines Zeichens Vorsitzender der AfD in Thüringen und Vorsitzender seiner Fraktion im dortigen Landtag, in diesem Sommer offenbar glaubte, seinen politischen Botschaften den nötigen „nationalen“ Anstrich geben zu müssen, indem er in einer Wahlkampfrede ausrief: „Alles für Deutschland“. Das brachte ihm nach einiger Zeit eine Strafanzeige seiner Intimfeinde von den Grünen ein. In diesem Zusammenhang fällt allerdings auf, daß der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages mit Datum vom 10.11.2021 eine juristisch zutreffende Analyse des § 86a StGB, der nun einmal die Verwendung nationalsozialistischer Symbole bei Strafe verbietet, vorgelegt hat. Die fragliche Parole fällt natürlich unter diese Strafvorschrift, weil es sich dabei um eine Parole der SA handelt, die wohl so wichtig war, daß sie auf der Klinge des SA-Dolches eingraviert war. Über die Strafbarkeit auch dieser Parole kann es jedenfalls seit dem 1.2.2006 keinen Zweifel mehr geben, denn an diesem Tag verkündete das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil, wonach die Verwendung dieser Parole in der Öffentlichkeit eben strafbar ist.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist, daß hier ein hochrangiger Politiker mit dem beruflichen Hintergrund des gelernten und examinierten Historikers mit jahrelanger Tätigkeit als Geschichtslehrer an einem Gymnasium, von dem gerade wegen seiner politischen Ausrichtung erwartet werden darf, daß er diese Dinge schlicht und einfach weiß, sich dazu hinreißen hat lassen, diese Parole als Wahlkampfredner zu benutzen. Mindestens aber seine Berater, von denen ein so hochrangiger Politiker wie er natürlich eine gute Hand voll zur Verfügung hat, wobei sicherlich auch Juristen darunter sind, hätten ihn warnen müssen, falls es sie überhaupt gefragt hat. Warum dann nicht einfach zum Beispiel: „Wir geben alles für unser Land!“?

Was so alles bei uns verboten ist…

Natürlich ist es mit den Parolen aus der braunen Zeit so eine Sache. „Meine Ehre heißt Treue“ stand auf den Koppelschlössern der SS. Mithin ist diese Parole gemäß § 86 a StGB strafbar. Und das gilt aber auch, wenn sie von Bundesliga-Fanclubs benutzt wird, wie etwa vom FC Bayern München oder vom VfB Stuttgart. Auch wer einen Brief gerne mit der Formel „Mit deutschem Gruß“ beendet, weil er eben meint, damit seine Verbundenheit zu seinem Vaterland deutlich zu machen, sollte wissen, daß dies der Bundesgerichtshof schon vor mehr als 40 Jahren verboten hat, genauso wie den „Weckruf“: Deutschland erwache!. Ob man die sogenannte Schwarze Sonne ästhetisch findet oder nicht, sie war nun einmal bei den Nationalsozialisten beliebt und beispielsweise als Marmormosaik in den Fußboden des sogenannten Obergruppenführersaals im Nordturm der Wewelsburg, einer Kaderschmiede des NS-Nachwuchses, eingelegt. Mindestens in einschlägigen Zusammenhängen, also mit politischen Aussagen, wird das wohl jeder Staatsanwalt als Verstoß gegen § 86a StGB werten. Es kommt überhaupt auf den Zusammenhang an. So kann das Keltenkreuz unverfänglich sein, aber je nach Gestaltung und Zusammenhang als verbotenes Symbol einer NS-affinen Vereinigung gewertet werden. Das Hakenkreuz selbst, über seine Eigenschaft als NS-Symbol hinaus Swastika (ein uraltes Sonnensymbol) genannt, ist natürlich viel älter als der Nationalsozialismus. Es findet sich demgemäß zum Beispiel in alten Kirchenfenstern und bleibt dort natürlich auch unbeanstandet. Wer indessen meint, die Schwastika in anderem Zusammenhang verwenden zu dürfen, weil man sie auch in Kirchenfenstern findet, der ist mindestens juristisch schlecht beraten. 

Seid klug wie die Schlangen…

Man muß es wohl vor allem unseren politisch rechts denkenden Mitbürgern, wobei das selbstverständlich eine genauso ehrbare politische Meinung ist, wie etwa das liberale oder soziale Denken, zu bedenken geben, daß gerade sie sich eines deutlichen Abstandes zu allem befleißigen sollten, was ihnen von ihren politischen Feinden als Affinität zum Nationalsozialismus ausgelegt werden könnte. Vielleicht hilft auch hier ein Blick in die Bibel. „Seid klug wie die Schlangen und ohne falsch wie die Tauben (Mt 10,16)“, empfahl Jesus seinen Jüngern, wohl wissend, auf welche Widerstände seine Lehre bei den Zeitgenossen stoßen würde. Das gilt für den homo politicus unserer Tage vermehrt, gerade für den, der gegen den derzeit übermächtigen linken Zeitungeist angehen will. Es ist eben unklug, dem politischen Gegner, der vielfach in der Tat mit dem Furor eines Feindes auftritt, unnötige Angriffsflächen zu bieten. An diesem Punkt scheiden sich auch die Geister. Es gibt eben kluge und weniger kluge Menschen. Herr Höcke jedenfalls scheint die Bibel nicht so sorgfältig gelesen zu haben, wie es für ihn gut wäre.





Viel Lärm um Nichts

Nun haben wir nach der „Akte Rosenburg“, wie die Broschüre zur Ausstellung über die Nachkriegsgeschichte des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2016 genannt wurde, seit 17.11.2021 auch eine wissenschaftliche Studie zur Bundesanwaltschaft in den Nachkriegsjahren. Bestellt vom Generalbundesanwalt und verfaßt von dem Historiker Friedrich Kießling und dem Strafrechtler Christoph Safferling – letzterer war schon an der Studie über das Bundesjustizministerium beteiligt – erhebt auch diese Studie den Anspruch, endlich klarzustellen, daß auch diese Behörde in der Nachkriegszeit von ehemaligen Nazis nur so wimmelte. Es wird die personelle Kontinuität zur Zeit zwischen 1933 und 1945 hervorgehoben. Sehr viele Beamte im höheren Dienst, also Juristen, hätten auch schon im Nationalsozialismus im Justizdienst gestanden. 1953 habe deren Quote bei knapp 83 % gelegen. Allerdings sei man weder auf ehemalige SS-Angehörige gestoßen, noch auf NSDAP-Mitglieder, die der Partei schon vor 1933 beigetreten waren. Der wissenschaftlichen Redlichkeit und Professionalität ist es natürlich geschuldet, wenn die Autoren betonen, daß diese Zahlen zwar nichts über das tatsächliche Verhalten einzelner Personen und deren individueller Schuld aussagten. Den Intentionen des Auftraggebers, der wiederum nur zu gut weiß, was die Politik von ihm erwartet, ist indessen die weitere Feststellung geschuldet, die  große und lange Amtskontinuität wie die hohe Zahl an formal belasteten Beamten zeige allerdings, daß es einen Bruch, gar einen bewußten Bruch mit der NS-Vergangenheit auch im Fall der Bundesanwaltschaft nicht gegeben habe. Bei der Personalauswahl habe lediglich die fachliche Eignung im Zentrum gestanden, nicht die politische Haltung.

Fachliche Qualifikation, was sonst?

Das ist an sich wenig überraschend. Denn bei der Betrauung eines Menschen mit einer Aufgabe kann doch grundsätzlich zunächst einmal nur die fachliche Eignung entscheidend sein. Alles andere tritt dahinter zurück. Für andere Bereiche als das Rechtswesen wird man das selbst als eifriger Kämpfer „gegen Rechts“ nicht in Zweifel ziehen. Wenn etwa in einer Baubehörde die Position eines Prüfstatikers zu besetzen ist, dann wird man nur auf die fachliche Qualifikation schauen können, allenfalls dann, wenn gleich qualifizierte Persönlichkeiten zur Verfügung stehen, auch andere Gesichtspunkte in die Abwägung einbeziehen.

Wer selbst Opfer des Regimes war, hatte wohl den klarsten Blick

Daran hat man sich beim Wiederaufbau der Justiz nach dem Kriege offensichtlich auch gehalten. In der erwähnten Rosenburg-Studie kann man das auch nachlesen. Für die Personalauswahl des Bundesjustizministeriums war von 1949-1963 Staatssekretär Dr. Walter Strauß verantwortlich, ein Jurist, der selbst vom NS-Regime verfolgt worden war. Seine Personalauswahl betonte die juristisch-fachlichen Fähigkeiten der Bewerber. Vor seinem Amtsantritt schrieb er in einer Denkschrift vom 12.08.1947: „Personen mit Befähigung für einen solchen Ministerialdienst stehen zu allen Zeiten in nur relativ beschränktem Maße zur Verfügung… Eine Verwaltung kann solche Aufgaben nur lösen, wenn es ihr gelingt, beste Männer zur Mitarbeit heranzuziehen. Nur die sachliche Qualifikation darf entscheiden.“ Leute wie dieser Staatssekretär wußten natürlich auch, daß die bloße Mitgliedschaft eines Beamten oder Richters in der NSDAP oder einer ihrer Unterorganisationen für sich allein genommen noch wenig über seine Haltung aussagen konnte. Vielmehr war es doch so, daß wie in jeder Diktatur auch in der NS-Zeit es mehr als geraten schien, „mit den Wölfen zu heulen“ und sich dem Wunsch der Machthaber nicht zu verschließen, in die Partei einzutreten. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, daß etwa 1957 immerhin 99 % der Mitarbeiter des Ministeriums eine NS-Vergangenheit aufwiesen, und, wie wir nun wissen, auch in der Bundesanwaltschaft 1953 knapp 83 % der Juristen eine solche Vergangenheit hatten.

Parteimitglied = Nazi?

Es war wohl selbst solchen Beamten, die innerlich dem Regime fern standen, kaum möglich, sich dem Wunsch der Vorgesetzten zu entziehen, wenigstens durch die Mitgliedschaft in der Partei nach außen Loyalität, wenn nicht gar Unterwürfigkeit zu beweisen. Ich kann dazu ein Beispiel aus meiner eigenen Familie berichten. Einer meiner beiden Großväter war Beamter im gehobenen Justizdienst, genauer gesagt, Justizinspektor. Er war ein sehr frommer Katholik. Deswegen war es für ihn natürlich selbstverständlich, daß seine Kinder katholisch erzogen wurden und die vorgeschriebenen Sakramente empfingen. So stand nun eine seiner Töchter zur Erstkommunion an. Dies wurde in seinem Amtsgericht auch bekannt und kam damit dem zuständigen Parteifunktionär zu Ohren. Dieser bestellte nun meinen Großvater ein und erklärte ihm, in „seiner“ Behörde komme es keinesfalls infrage, daß die Kinder von Justizbeamten kirchlich erzogen und etwa zur Erstkommunion geschickt würden. Und überhaupt, er entnehme der Personalakte meines Großvaters, daß er nicht in der Partei sei! Mein Großvater war nicht nur fromm, sondern auch stur. Es muß wohl eine heftige Debatte zwischen den beiden Herren gewesen sein, an deren Ende ein Kompromiss stand. Das Kind ging zur Erstkommunion, mein Großvater trat in die Partei ein. Daß ihm dies nach dem Kriege trotz der Umstände des Parteieintritts erheblich schadete und das abrupte Ende seiner Karriere bedeutete, steht auf einem anderen Blatt. Wie die hier besprochenen Studien zeigen, hatten viele andere Beamte mehr Glück.

Es ist wohl davon auszugehen, daß viele Beamte damals aus ähnlichen Gründen, mindestens aber mit Blick auf ihre Karriere und den Unterhalt ihrer Familie es für zweckmäßig und geboten gehalten haben, nun eben in die Partei einzutreten. Wie die Zahlen aus dem Justizministerium wie auch aus der Bundesanwaltschaft zeigen, gab es deswegen nach dem Krieg kaum „unbelastete“, richtig: zuvor nicht der NSDAP angehörige Beamte. Berühmt geworden ist die Antwort Konrad Adenauers 1955 anlässlich des Aufbaus der Bundeswehr auf die Frage: „Werden die Generale Adolf Hitlers auch die Generale Konrad Adenauers sein?“ Der Bundeskanzler, selbst bekanntlich vom NS-Regime verfolgt, antwortete schlagfertig: „Ich glaube, daß mir die NATO 18-jährige Generale nicht abnehmen wird.“

Es gab eben solche und solche – wen wundert’s

Natürlich konnte es nicht ausbleiben, daß auch der ein oder andere wirkliche Nationalsozialist weiterbeschäftigt wurde, wie etwa der seinerzeitige Bundesanwalt Fränkel. Als man herausgefunden hatte, daß dieser Beamte nicht nur formal Mitglied der NSDAP war, sondern aktiv und aus eigenem Antrieb, man kann es kaum anders sagen, Justizmorde als wissenschaftlicher Miitarbeiter des Oberreichsanwalts initiiert hatte, wurde er auch umgehend aus seinem Amt entfernt. Solche Leute indessen waren wohl untypisch. Repräsentativ für die Haltung der allermeisten Juristen kann die Person des späteren Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Hermann Weinkauff, gesehen werden. Er war der typische Spitzenjurist, der natürlich auch schon in der NS-Zeit Karriere gemacht hatte und Richter am Reichsgericht geworden war. Nach dem Kriege war er zunächst Präsident des Landgerichts Bamberg, dann des Oberlandesgerichts Bamberg und von 1950-1960 Präsident des Bundesgerichtshofs. Wer ihn für einen in der Wolle gefärbten Nazi hält, der es geschafft hatte, sich in die Nachkriegsjustiz einzuschleichen, der lese zunächst einmal die nachstehend zitierten Sätze aus dem Urteil der Strafkammer des Landgerichts Bamberg vom 26.11.1946, die unter seinem Vorsitz sieben Teilnehmer des Pogroms vom 09.11.1938, bei dem die Bamberger Synagoge in Flammen aufgegangen war, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, vorwiegend Zuchthausstrafen, verurteilt hat:

„Die Schwere und die Verworfenheit der begangenen Straftaten sprechen für sich selbst. Das organisierte Niederbrennen, Zerstören, Berauben und Schänden von Gotteshäusern, vor dem auch der Roheste unwillkürlich zurückschreckt, das unmenschliche Mißhandeln und das schimpfliche Erniedrigen wehrloser und schuldloser Menschen, vor dem einen Jeden schon die einfachste Selbstachtung zurückhält, dieses alles angeordnet zur Entfaltung eines aus politischen Gründen gewollten Gesamthasses und ausgeführt mit schimpflichem Gehorsam oder ebenso schimpflicher Wut, das bewußte Mißbrauchen einer Einzeltat, die ihrer Strafe entgegensah, zur Auslösung einer wilden, alle Schranken überschreitenden Gesamtrache an Unschuldigen, die ihrerseits wieder bewußt als eine Etappe auf dem Wege zur Vernichtung eines ganzen Bevölkerungsteiles gedacht war, und die hemmungslose Hingabe an eine so schmachvolle Aktion, dies alles zeigt eine solche Entartung an und bedeutet eine so schwere und elementare Verletzung des Rechtes, daß diese Taten nur mit schweren Strafen gesühnt werden können. Die Handlungen wiegen umso schwerer, als sie von der sogenannten staatstragenden Bewegung ausgingen, der alle Macht im Staate gehörte und der darum auch die gesamte Verantwortung hätte zukommen müssen, und als sie sich gegen eine Menschengruppe richten, die damals schon allzu sehr verfolgt und mißhandelt und die wahrhaft wehrlos war. Daher rührt das Schimpfliche und Niedrige dieser Straftaten, die nicht nur Schrecken, sondern vor allem auch Scham erregen. Die Schändung, die die Täter ihren unglücklichen Opfern zudachten, hat sich auf sie selbst und, was schlimmer ist, auf das ganze Deutsche Volk zurückgewandt. Daran kann bei der strafrechtlichen Würdigung so wenig vorbeigegangen werden, wie an der unheilvollen geschichtlichen Bedeutung dieser Taten, die ein Markstein waren auf dem Wege in Rechtlosigkeit, Gewalt, Greuel und Untergang.“

„Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“ Nathan der Weise wird immer Nachfolger finden

Gleichwohl wurde auch Hermann Weinkauff nach Übernahme der Deutungshoheit über die deutsche Geschichte durch die achtundsechziger Generation als Repräsentant einer personellen Kontinuität, ja Identität in „Drittem Reich“ und Bundesrepublik Deutschland diffamiert. Und man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, daß auch heute die nun vollständig durch die Achtundsechziger geprägte politische Klasse unseres Landes an dem Narrativ von den NS-affinen Deutschen jener Jahre arbeitet, wie es im Titel des unsäglichen Buches von Daniel Jonah Goldhagen plakativ zum Ausdruck kommt: „Hitlers willige Vollstrecker“. Dieses Narrativ dient natürlich dazu, die Deutungshoheit über die Geschichte, aber auch die daraus folgende Gestaltungshoheit der Gegenwart allein in den Händen jener linksgrünen Eiferer zu belassen, die Politik, Medien und Universitäten beherrschen.

Die Besonnenen unter uns, die den Wagen auf seiner abschüssigen Fahrt aufhalten und umlenken wollen, werden nicht umhin kommen, sich erst einmal kundig zu machen, wenn sie mit derartigen offiziösen Produkten moderner Geschichtsdarstellung und Interpretation konfrontiert werden. Nur das solide Wissen um die Fakten versetzt in die Lage, der auf Halbwahrheiten gegründeten organisierten Volksverdummung entgegenzutreten und die unwissenden Mitbürger aufzuklären. Wie auch sonst, haben auch hier die Götter vor den Erfolg den Schweiß gesetzt.



Die Scheindemokraten

Es war zu erwarten. In der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages wurde sein Präsidium gewählt, allerdings unvollständig. Nach parlamentarischem Brauch steht jeder Fraktion ein Sitz im Präsidium des Parlaments zu, traditionell der stärksten Fraktion das Amt des Präsidenten, den übrigen Fraktionen jeweils das Amt eines Vizepräsidenten. So wurde auch gewählt. Mit einer Ausnahme. Die Fraktion der AfD konnte ihren Kandidaten nicht durchbringen. Die Mehrheit des Parlaments stimmte gegen ihn. Mit seiner Person kann das nichts zu tun haben. Ein lebenserfahrener Hochschullehrer, ein früherer Vizepräsident des thüringischen Landtages. Beides Qualifikationen, über die im gewählten Präsidium ersichtlich niemand verfügt.

Tatsächlich gab es keinen sachlichen Grund, diesen Kandidaten nicht zu wählen. Daß gleichwohl nur wenige Abgeordnete aus anderen Fraktionen ihm ihre Stimme gegeben haben, liegt ersichtlich ausschließlich daran, daß seine Partei in den Augen der anderen Parteien und des journalistischen Mainstreams als Paria gilt, und das ist noch zurückhaltend ausgedrückt. In der Debatte vor der Abstimmung entblödete sich ein Abgeordneter ausgerechnet jener Partei, die nicht nur rechtsidentisch mit der kommunistischen SED ist, sondern in ihren Reihen Kommunisten aller Schattierungen duldet, die sogar offizielle Arbeitsgemeinschaften dort bilden, unter anderem mit dem bezeichnenden Namen Kommunistische Plattform, entblödete sich also jener famose Parlamentarier nicht, die AfD als in der Tradition der Nazis stehend zu beschimpfen, im Rechtssinne genau genommen zu verleumden. Indessen ist es für den politischen Mainstream in diesem Lande kein Problem, wenn jemand die Menschheitsverbrecher Lenin und Stalin anhimmelt. Ein Riesenproblem ist es jedoch, wenn jemand abweichend vom Mainstream patriotische, konservative Positionen vertritt. Diese werden dann schlankweg als menschenfeindlich, Nazi-Propaganda und ähnlicher Müll rhetorisch entsorgt.

Solange der politische Mainstream dieses Landes auf diesem erbärmlichen intellektuellen Niveau dahinvegetiert, wird eine wirklich demokratische Kultur in diesem Lande leider nur zu erhoffen sein. Die Hoffnung besteht darin, daß die Mehrheit der sprichwörtlichen Menschen da draußen, wie sich unsere schon in diesem Sprachgebrauch ihre Abgehobenheit manifestierenden Politiker sich auszudrücken belieben, mit der Zeit schlicht und einfach die Verlogenheit dieser Kaste von Berufspolitikern mit durchgängig allenfalls mittelmäßiger intellektueller Ausstattung erkennen und sich fragen, wo denn nun endlich der Beweis für derartige Anschuldigungen ist. Diese Frage wird unbeantwortet bleiben, denn der Beweis kann mangels Vorliegen dieser Tatsachen nicht geführt werden.

Der Thüringer Landtag hatte seinerzeit eben jenen Michael Kaufmann mit den Stimmen aller Parteien, auch des der Linken angehörenden Bodo Ramelow gewählt. Eben weil es guter parlamentarischer Brauch ist, jeder Fraktion einen Sitz im Parlamentspräsidium zuzubilligen. Vor diesen Politikern habe ich Achtung, vor der Mehrheit der Abgeordneten des aktuellen Deutschen Bundestages ebenso wie seines Vorgängers habe ich diese nicht. Bei den Abgeordneten des Thüringischen Landtages handelt es sich eben um wirkliche Demokraten, bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages seit 2017 indessen mehrheitlich um Scheindemokraten.

Dem Paria der deutschen Politik indessen kann man nur empfehlen, sich nicht in den Schmollwinkel zurückzuziehen und sein Heil in purer Obstruktion, Organisation außerparlamentarischer Bewegungen und ähnlichem Schmonzes zu suchen. Der große Max Weber sagte seinerzeit zutreffend, Politik sei nun einmal das beharrliche Bohren dicker Bretter. Nur dieser Weg ist in einer parlamentarischen Demokratie gangbar. Nur  wer diesen Weg geht, vermeidet es mit dem Recht zu kollidieren. Gerade eine Partei, die sich als Rechtsstaatspartei bezeichnet, zu Recht im übrigen, kann sich nicht anders verhalten. Wer ihr anderes empfiehlt, empfiehlt ihr den Weg in den eigenen Untergang.


Strafe oder Rache

Vor dem Landgericht Neuruppin muß sich zur Zeit 100-jähriger ehemaliger KZ-Wachmann dafür verantworten, daß er im seinerzeitigen Konzentrationslager Sachsenhausen eben den Dienst des Wachmannes versehen hat. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft ist das Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen. Zwischen Januar 1942 und Februar 1945 sei der Angeklagte wissentlich und willentlich an der Ermordung von Häftlingen in dem rund 20 km nördlich von Berlin gelegenen Lager beteiligt gewesen. Zwar habe er sich selbst nicht direkt an Tötungshandlungen beteiligt, jedoch könne seine Tätigkeit als Wachmann nicht hinweggedacht werden, ohne daß der Betrieb des Konzentrationslagers und die Tötung von Häftlingen dort möglich gewesen seien. „Durch gewissenhafte Ausübung des Wachdienstes, die sich nahtlos in das Tötungssystem einfügte“ habe Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord geleistet. Soweit in Kürze der Sachverhalt, der nun vor diesem Landgericht verhandelt wird.

Der Fall wirft Fragen auf. Um einschlägigen Missverständnissen, seien sie gewollt oder ungewollt, schon an dieser Stelle entgegenzutreten: zweifellos handelt es sich bei den Verbrechen, zu denen der Angeklagte Beihilfe geleistet haben soll, um monströse Verbrechen. Zweifellos ist der Charakter des NS-Regimes als verbrecherisch mit Überschneidungen zum Wahnsinn zu bewerten. Zweifellos ist jeder, der diesem System und einzelnen seiner Untaten wissentlich und willentlich Vorschub geleistet hat, ein Verbrecher. Indessen kann man in einem Fall wie dem vorliegenden bei dieser einfachen Feststellung nicht stehen bleiben.

Die Diktatur und ihre Helfer, Helfershelfer, Mitläufer und auch ihre bloß Unterworfenen

Natürlich war das NS-System wie alle Diktaturen nur möglich, weil seine Vordenker, der Diktator selbst allen voran, sich auf eine große Zahl von Helfern stützen konnten. Indessen ist bei diesen Helfern zu unterscheiden zwischen denen, die sich die Ideologie des Systems zu eigen gemacht hatten, und denen, die zwar objektiv zum Gelingen beigetragen, dies subjektiv jedoch entweder gleichgültig, oder gar nur unter dem Zwang der Umstände getan hatten. Im Sinne einer strengen Kausalität, die jede Teilbedingung eines Geschehensablaufs als gleichwertige Ursache des Erfolges ansieht, müßte man ja sogar die Tätigkeit der Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft und in den Rüstungsbetrieben als mitursächlich für das Funktionieren des NS-Staates betrachten. Ihnen indessen eine Mitschuld am Funktionieren des Systems zuzuerkennen, wäre ganz offensichtlich absurd.

Vom Rad zum Rädchen

Die Rechtsauffassung der Justiz in Deutschland in dieser Frage hat sich bekanntlich mit der Entscheidung des Landgerichts München II vom 12.05.2011 in der Sache John Demjanjuk fundamental geändert. Auch Demjanjuk war als Wachmann in einer sehr untergeordneten Funktion in einem Vernichtungslager tätig. An den Vernichtungsmaßnahmen selbst hatte er nicht mitgewirkt. Gleichwohl kam das Landgericht seinerzeit zu einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord, weil eben auch eine so untergeordnete Tätigkeit wie die eines Wachmannes für das Funktionieren des Systems insgesamt mitursächlich gewesen sei. Der Bundesgerichtshof hat das später bestätigt. In der Zwischenzeit hat es eine Reihe von ähnlichen Verfahren vor den deutschen Gerichten gegeben. Soweit die hochbetagten Angeklagten nicht während des Verfahrens verstorben sind, wurden sie auch regelmäßig verurteilt, so etwa im Juli 2015 der damals 93-jährige Oskar Gröning, der von 1942-1945 als Buchhalter im Konzentrationslager Auschwitz gearbeitet hatte. Am 23.07.2020 verurteilte das Landgericht Hamburg den zur Tatzeit 18-jährigen Bruno D. wegen Beihilfe zum Mord in 5332 Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. Er war Wachmann im KZ Stutthof.

Bis dahin waren die Juristen in Deutschland in ihrer übergroßen Mehrheit der Meinung, daß eine untergeordnete Tätigkeit wie die geschilderten den Vorwurf der Beihilfe zum Mord nicht begründen kann. So hat zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Dortmund mit Verfügung vom 08.03.2007 das Ermittlungsverfahren wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord gegen zwei ehemalige Angehörige der 12. Kompanie des Gebirgsjägerregiments 98 wegen der Erschießung von Kriegsgefangenen eingestellt und zur Begründung unter anderem ausgeführt: „Abgesehen davon, daß beide ehemaligen Wehrmachtsangehörigen die Tötung nicht selbst oder durch einen anderen begingen, ist nicht zu belegen daß sie – wie auch die nicht bekannten Schützen – ein irgendwie geartetes eigenes Interesse an der Erschießung hatten. Als am unteren Ende in der Militärhierarchie stehende Mannschaftssoldaten und Befehlsempfänger hatten sie auch keine Tatherrschaft, nicht einmal einen eigenen Spielraum bei der Ausführung des Tötungsbefehls. Ein täterschaftliches Handeln ist somit nicht zu bejahen. Darüber hinaus fehlt es auch an einer nachweisbaren vorsätzlichen Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB. Der Wille, die Handlung der befehlsgebenden Täter zu fördern und damit zur Tatbestandsverwirklichung beizutragen, ist nicht zu beweisen. Beide Soldaten haben sich nicht erst nach der Leistung ihrer Tatbeiträge – allenfalls psychische Beihilfe durch bloße Anwesenheit – bewußt von der Haupttat distanziert. Zudem hätten sie sich einem rechtswidrigen Befehl nicht entziehen können, und zur Tatbestandsverwirklichung beitragen müssen. Zumindest aber wäre ihre Schuld ausgeschlossen, weil sie einen zwar rechtswidrigen, aber dennoch verbindlichen Befehl ausgeführt hätten.“ Natürlich könnte man auch in diesem Falle argumentieren, daß die Anwesenheit der beiden Beschuldigten im Sinne einer gleichwertigen Kausalität zumindest geeignet war, eventuelle Fluchtversuche der zur Erschießung vorgesehenen Kriegsgefangenen zu verhindern. Aber hätte ihre Nichtanwesenheit etwas geändert?

Notwendiger oder austauschbarer Helfer?

Indessen gilt für diese beiden Soldaten das gleiche wie für einfache Wachleute, Arbeiterinnen in der Wäscherei oder Schreibkräfte von Kommandanten in den Konzentrationslagern, daß sie so austauschbar waren wie ihre Gewehre oder Arbeitsgerätschaften. Die Abwesenheit etwa eines geflohenen oder desertierten Wachmannes hätte nichts am Funktionieren der Tötungsmaschinerie geändert. Er wäre unverzüglich ersetzt worden. Diese Überlegungen lagen wohl auch dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zu Grunde, daß am Ende des ersten großen Auschwitz-Prozesses der Lagerzahnarzt vom Vorwurf der Beihilfe zum Massenmord freigesprochen wurde. Eine Tätigkeit bei der Selektion der Opfer an der sogenannten Rampe konnte ihm nicht nachgewiesen werden, die Tätigkeit als Lagerzahnarzt indessen wurde nicht als Beihilfe zum Massenmord gewertet, denn damit wurde nicht unmittelbar ein Beitrag zum Mordgeschehen erbracht. Der Bundesgerichtshof hatte seinerzeit das Urteil auch bestätigt. Somit ist hier bei der Frage der Kausalität anzusetzen. War die Tätigkeit des angeklagten 100-jährigen tatsächlich conditio sine qua non für das Funktionieren der Organisation dieses Konzentrationslagers? Als Jurist verneine ich diese Frage. Damit fällt aber die neuere Rechtsprechung zur Strafbarkeit solcher „kleinen Rädchen“ im Getriebe der Mordmaschinerie in sich zusammen. Wenn es schon an der objektiven Ursächlichkeit der Tätigkeit des Angeklagten für den Tod der 3518 Häftlinge im KZ Sachsenhausen fehlt, dann ist die subjektive Tatseite, also die Frage, ob der Angeklagte wissentlich und willentlich den Massenmord gefördert hat, den seine Vorgesetzten befohlen hatten, erst gar nicht zu prüfen.

Macht Freiwilligkeit stets schuldig?

Die weitere Frage, ob der Angeklagte schon mit seinem Eintritt in die SS bewußt deren Mordauftrag unterstützt hat, wäre an sich nach den obigen Darlegungen ebenfalls nicht mehr zu prüfen. Doch selbst, wenn es darauf ankäme: was hat eigentlich junge Leute von seinerzeit um die 20 Jahre dazu bewogen, sich ausgerechnet diesen Arbeitgeber auszusuchen? Gab es denn nicht genug andere Möglichkeiten, sein Brot anständig zu verdienen? Die Frage scheint aus heutiger Sicht durchaus verständlich. Ein Blick in die damalige Zeit indessen läßt Zweifel aufkommen. Es ist allgemein bekannt, daß infolge der Weltwirtschaftskrise 1929, aber auch schon der wirtschaftlichen Verwerfungen in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg, die Arbeitslosigkeit in Deutschland ein ungewöhnlich hohes Ausmaß angenommen hatte. So lag die Arbeitslosenquote in Deutschland 1932, dem letzten Jahr vor der sogenannten Machtergreifung Adolf Hitlers, bei 30,8 %, also etwa 16,8 % der Gesamtbevölkerung. Anders gewendet, auf rund 12 Millionen Erwerbstätige kamen rund 6 Millionen Arbeitslose. Es herrschte eben bittere Not. Bezeichnend sind nicht nur Lebensläufe wie etwa des Ukrainers John Demjanjuk, der ersichtlich aus allereinfachsten Verhältnissen kam und sich glücklich schätzen konnte, überhaupt eine Arbeit zu finden. Richard Drexl hat soeben das Buch einer Autorin besprochen, die den Lebenslauf ihres Vaters schildert. Dieser Mann fand eben nach Ableistung des Wehrdienstes im Alter von 30 Jahren endlich eine Anstellung bei der SS. Ähnlich dürfte es vielen jungen Männern gegangen sein. Der zügige Abbau der Arbeitslosigkeit durch die Nationalsozialisten war ja nicht etwa die Folge einer prosperierenden Wirtschaft, sondern der Eingliederung großer Teile der jungen Männer in Wehrmacht, SS und andere staatliche oder staatsnahe Organisationen. Kann man ihnen wirklich vorwerfen, jede, auch eine solche Arbeitsstelle angenommen zu haben? „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“

Warum muß Strafe sein?

Die aktuelle Rechtsprechung der deutschen Gerichte führt aber auch zur Frage nach dem Sinn der Strafe. Diese Frage hat die europäischen Denker von Alters her umgetrieben. Denn die Fragen von Schuld und Sühne, Verantwortlichkeit und einstehen müssen sind Grundfragen der menschlichen Existenz und des Lebens in der menschlichen Gesellschaft. So lesen wir bei Platon, Protagoras, 324: „Denn wenn du dir klar machst, Sokrates, was es eigentlich bedeutet, wenn man die, welche Unrecht tun, bestraft, so ergibt sich für dich doch gerade daraus die Lehre, daß die Menschen der Ansicht sind, man könne die menschliche Tüchtigkeit erwerben. Denn niemand züchtigt den Übeltäter in dem Gedanken und nur deshalb, weil er Unrecht getan hat, es sei denn, daß man unvernünftig wie ein Tier einfach Rache übt. Wer aber mit Vernunft züchtigen will, der straft nicht des begangenen Unrechts wegen (denn das Getane kann er ja doch nicht ungeschehen machen), sondern um des zukünftigen willen, damit dieser selbe Mensch nicht wiederum Unrecht tut und auch ein anderer nicht, nachdem er nämlich gesehen hat, wie dieser bestraft wurde. Wer eine solche Überlegung macht, denkt wohl auch, daß die Tüchtigkeit anerzogen werden kann; denn er straft zum Zweck der Abschreckung. Dieser Meinung sind alle, die Strafe verhängen, sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Leben.“ Dieser Gedanke ist in der Folgezeit von vielen Philosophen und Juristen aufgegriffen worden, so etwa von Seneca, Dialogorum liber 111, Ad Novatum, De ira, lib.1, 97: „Denn, wie Plato sagte, kein kluger Mensch straft, weil gesündigt worden ist, sondern damit nicht mehr gesündigt werde; Vergangenes kann nämlich nicht widerrufen werden, Künftiges jedoch verhindert werden.“ Thomas von Aquin führ das in seiner Summa Theologica fort und erklärt daß Strafen im gegenwärtigen Leben eher Arzneien als Vergeltung sind. Denn die Vergeltung sei dem göttlichen Urteil vorbehalten. Die Reihe ließe sich fortsetzen.

Welchem Zweck dient ein Starfverfahren?

Zur Rechtfertigung der neueren Rechtsprechung wird gerne von Juristen, Journalisten und Opfern jener Straftaten vorgebracht, daß nun endlich auch die Opfer gehört würden und die Dinge aufgearbeitet werden könnten. Indessen wird ein Strafverfahren grundsätzlich wegen der Tat und des dieser Tat angeklagten Menschen geführt, nicht um den Opfern der Tat Genugtuung zu geben oder sie anzuhören. Die Aufarbeitung jener schrecklichen Ereignisse wird ohnehin in Zukunft allein den Historikern zugewiesen sein. Es ist nicht ersichtlich, warum dieser Gesichtspunkt nicht auch jetzt schon gelten soll, wo in der Tat der ein oder andere auf Täterseite beteiligte, um es neutral auszudrücken, noch lebt. Ohnehin muß das Ergebnis eines Strafverfahrens schon aus prozessualen Gründen nicht unbedingt die historische Wahrheit widerspiegeln, wenn auch die juristische Untersuchung eines Sachverhalts vor Gericht außerordentlich gründlich erfolgt.

Ob der Regelung in § 24 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes, wonach Eintragungen, die eine über 90 Jahre alte Person betreffen, aus dem Register zu entfernen sind, auf rechtsphilosophischen Erwägungen zur Vergänglichkeit von Schuld beruht, oder einfach der praktischen Überlegung folgt, daß eine solche Information für niemanden mehr von Interesse ist, will ich einmal dahinstehen lassen. Aber vielleicht wird nun ein vom Zeitgeist durchdrungener Justizminister dieser Vorschrift noch einen Halbsatz anfügen lassen, wonach dies für NS-Verbrechen nicht gilt.


Die Freiheit und die Medien

Die nachstehend abgebildete Grafik aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt zwei Kurven, welche die Antworten auf die Frage nach dem Freiheitsgefühl der Deutschen wiedergeben, und zwar die Veränderung dieses Gefühls der persönlichen Freiheit im Laufe der letzten drei Jahrzehnte. Zur Zeit der Wiedervereinigung hatten also mehr als drei Viertel der Deutschen das – gute – Gefühl, daß man in Deutschland seine politische Meinung frei sagen kann, und nur eine Minderheit von knapp einem Sechstel meinte, es sei besser, vorsichtig zu sein. Ist schon die Abnahme des Freiheitsgefühls und spiegelbildlich die Zunahme des Unsicherheitsgefühls in den ersten 25 Jahren der Untersuchung schon beunruhigend, so muß die Entwicklung in den letzten Jahren besonders alarmierend sein. Die beiden Kurven bewegen sich in einer deutlich gesteigerten Neigung aufeinander zu. Der Zeitpunkt, in dem sie sich schneiden, steht offenbar unmittelbar bevor.

Die auffalende Parallelität

Es fällt natürlich auf, daß hier eine zeitliche Parallelität mit der Flüchtlingskrise seit 2016 zu sehen ist. Wir erleben ja seither ein Trommelfeuer der Politik  und der Medien auf das Denken der Bürger in unserem Lande. Die offensichtlich allein richtige, allein moralische, allein demokratische, allein aufgeklärte und somit allein vertretbare Meinung zu Euro-Rettung, Grenzöffnung und unkontrollierte Einwanderung, Klima und CO2 sowie zuletzt Corona und dem richtigen Umgang damit wird mit den Methoden der Gehirnwäsche dem Denken und Fühlen der Bürger des Landes implementiert. Auch die Forscher von Allensbach und des schweizerischen Instituts Media Tenor sehen als Ursache der geschilderten Entwicklung gerade im Hinblick auf Corona die staatlich-mediale Reaktion auf die Verbreitung dieser ansteckenden Krankheit.

Der „Kampf gegen Rechts“

Wer mit wachen Augen die Medienlandschaft betrachtet, dem kann auch nicht entgehen, daß die Bekämpfung abweichender Meinungen in den sozialen Medien offenbar ein Schwerpunkt der journalistischen Arbeit in den traditionellen Medien ist. Gleiches gilt für den sogenannten Kampf gegen Rechts, der sich derzeit vorwiegend als eindeutig orchestrierte Kampagne gegen die einzige parlamentarische Opposition gegen die zeitgeistige Politik auf allen Kanälen breit macht. Wer als Wähler mit dem Gedanken spielt und dies auch privat oder gar öffentlich äußert, die AfD zu wählen, wird beleidigt, diffamiert, verhöhnt, kurz gesagt, gesellschaftlich ausgegrenzt. Es versteht sich von selbst, daß dazu Argumente im klassischen Sinne nicht angeführt werden. Das wäre auch kontraproduktiv, denn Diffamierung funktioniert nur ohne Argumente, dafür mit Hetze.

Die Instrumentalisierung eines Mordes

Wie das funktioniert, kann man aktuell am Umgang vieler Medien, aber auch Politikern, mit dem entsetzlichen Mord an einem Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein exemplarisch sehen. Soweit ersichtlich, hat bislang kein Politiker, auch nicht von der AfD, in irgendeiner Weise Verständnis für diese abscheuliche Tat gezeigt. Es ist ja völlig klar, daß jeder Politiker, zumindest wenn er danach gefragt wird, diese Tat als abscheulich verurteilt. Es ist aber genauso klar, daß man sich dazu ungefragt nicht unbedingt äußern muß, denn das ist so selbstverständlich, daß hierüber jedenfalls ungefragt kein Wort verloren werden muß. Indessen liest man in nicht wenigen Zeitungen und hört über den Äther, daß der Täter doch ein AfD-Fan sei, daß er überhaupt ein Rechter aus dem Querdenkermilieu sei, und somit seine krankhafte Weltanschauung doch wohl typisch für das Milieu sei, aus dem die Anhänger der AfD kämen. Natürlich dürfen in diesem Zusammenhang Hinweise auf die Wahnsinnstaten von Halle und Hanau nicht fehlen. Es soll ja nun einmal die gedankliche Assoziation transportiert werden: AfD – rechtsradikal – Mörder. Verständnis oder gar Sympathien für die so stigmatisiert Partei zu äußern, führt zum sozialen Tod. Genau das ist beabsichtigt. Man braucht wenig Fantasie um vorherzusehen, daß die oben abgebildeten Kurven sich demnächst schneiden und dem oberen bzw. unteren Rand zustreben werden. Das gängigste Verhaltensmuster der Deutschen wird dann sein, sich vor jedem vertraulichen Gespräch verstohlen umzublicken und die Stimme zu senken. Adolf und Erich werden aus dem Jenseits mit Wohlgefallen auf die Nachfahren ihrer Untertanen im besten Deutschland, das wir je hatten, herüberschauen.

Im Land der Scheinheiligen

Es ist der Ekel, der mir diese Zeilen diktiert. Man ist ja nun schon viel gewohnt in diesem Lande. Die veröffentlichte Meinung, inzwischen aber auch offenbar ein großer Teil der öffentlichen Meinung, ist vergiftet. Das Gift ist die moralische Überheblichkeit weiter Teile des politisch-medialen Komplexes. Man trägt sein vorgeblich moralisch lupenreines Gewissen vor sich her wie der Pfarrer die Monstranz bei der Fronleichnamsprozession. Die widerliche Falschmünzerei dieser Zeitgenossen besteht darin, daß sie den eigenen politischen Standpunkt zum kategorischen Imperativ der höheren Moral erheben. Spiegelbildlich sind dann alle, die diesem eigenen Ideal nicht entsprechen folgerichtig moralisch minderwertig.

Der neurotische Pazifismus

Aus der Sicht dieser in Eigenwahrnehmung Moralathleten, tatsächlich aber eitlen Dummschwätzern, ist unter anderem alles verwerflich, was irgendwie mit Gewalt, Krieg und Waffen zu tun hat. Daß im Übrigen all dies eine Konstante der Menschheitsgeschichte ist, vom Ausspruch des griechischen Philosophen Heraklit, wonach der Krieg der Vater aller Dinge sei, bis zu der nüchternen Erkenntnis auch unserer Tage, daß die Anwendung von Gewalt nun einmal auch ultima ratio ist, wenn es um die Durchsetzung der Menschenrechte geht, das wird von derartigen Bessermenschen natürlich hohnlachend in Abrede gestellt.

Gegenstand des Dauerbeschusses mit moralinsäurehaltigem Vokabular sind natürlich Unternehmen, die herstellen, was Sicherheitsbehörden und Streitkräfte brauchen, aber auch Jäger und Sportschützen zur Ausübung ihres Hobbys benötigen. Waffen, igitt igitt. Damit müssen eben sowohl Waffenhersteller als auch ihre Kunden leben. Solange sich die moralischen Empörungswellen im gewohnten Rahmen halten, nimmt man das eben achselzuckend hin. Schließlich gehört es zu unseren Freiheitsrechten, seine Meinung sagen zu dürfen, und sei sie auch noch so blödsinnig.

Hypermoral ist Unmoral

Inzwischen ist es aber so, daß die nur in Eigenwahrnehmung intellektuelle Oberschicht unseres Landes nun zum Boykott politischer Parteien bei den Wahlen aufruft, worüber ich erst gestern berichten mußte. Die Hypermoral läßt sich allerdings noch steigern. Dabei verliert die Kaste der Moralwächter jede Scham. Es sollte unstrittig sein, daß jede Hilfe für die Opfer von Katastrophen zum Beispiel, aber auch sonstiger furchtbaren Ereignisse, stets willkommen sein wird. Vor allem wird man sicherlich niemals fragen, was die Spender sonst so tun. Es ist gleichgültig, ob der Lottomillionär oder die Hartz IV Empfängerin, der Börsenspekulant oder die Staatsanwältin spendet. In jedem Falle ist die Spende hochwillkommen und lindert Leid.

Das scheint heute nicht mehr zu gelten. Nach der Flutkatastrophe vom Juli dieses Jahres in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch zu Teilen in Bayern, war die Spendenbereitschaft in Deutschland naturgemäß sehr hoch. Neben vielen Einzelspenden, von Bürgern und von Unternehmen, gab es natürlich auch die organisierte Hilfe. So gründete sich unter anderem eine „Aktion Deutschland Hilft e.V.“, prominent unterstützt vom ehemaligen Bundespräsidenten Köhler als Schirmherrn und dem aktuellen Außenminister Maas als Vorsitzendem des Kuratoriums. Eine gute Idee, denn Spenden zu sammeln und die Auszahlung zu koordinieren, insbesondere die Bedürftigkeit zu prüfen, das alles sind doch sehr begrüßenswerte Aspekte einer solchen Aktion. Und man sollte meinen, gerade eine solche Organisation sei über jede Spende erfreut.

Barrmherzig darf halt nicht jeder sein, da seien die politischen Tugendwächter vor!

Eben nicht. Wir leben schließlich in Deutschland. Hier herrscht eine besondere Art von Moral. Da darf eben nicht jeder wohltätig sein. Nein, Spenden sind nur willkommen, wenn der Spender den Maßstäben der Bessermenschen und Moralathleten in der Geschäftsleitung einer solchen Organisation entspricht. Und da kann die Spende eines – horribile dictu – Waffenherstellers keinesfalls akzeptiert werden. In der kranken Phantasie dieser Bessermenschen klebt nämlich am Geld eines solchen Spenders Blut. Solches Geld kann man als Vertreter des Wahren, Guten und Schönen, als Wohltäter der Menschheit, als Wächter über die politische Tugend der Deutschen, keinesfalls annehmen. Das mußte eben die Firma Heckler & Koch GmbH erfahren. Ihre Belegschaft hatte für die Opfer der Flutkatastrophe rund 7.500,00 € gesammelt, was die Geschäftsleitung dann auf 15.000,00 € verdoppelte und an eben jene Aktion Deutschland Hilft e.V. überwies. So weit, so gut und verdienstvoll, dachte man bei Heckler & Koch.

Doch weit gefehlt. Indessen kam das Geld zurück und es ging eine E-Mail der Aktion ein, in der es hieß: „Aufgrund unserer ethischen Leitlinien wurde durch einen Vorstandsbeschluß entschieden, daß wir Ihre Spende nicht annehmen können.“ Überflüssig zu sagen, daß eine weitere Begründung dieser Unverschämtheit nicht gegeben wurde. Unverschämtheit ist eigentlich ein zu schwaches Wort. Es ist einfach unerträglich, mit welcher scheinmoralischen Überheblichkeit eine Clique von ganz offensichtlich linksdrehenden Funktionären die Spendenbereitschaft von Unternehmensmitarbeitern und Geschäftsleitung eines Unternehmens buchstäblich in den Abfall entsorgt. Gerade die Leute, die stets solche dummdeutschen Vokabeln wie „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ im Munde, ach was, in ihren Schandmäulern führen, trampeln auf der Menschenwürde von großherzigen Spendern herum wie der Ochse auf dem Mist im Stall.

Pfui Deibel!

Ja, angesichts eines solchen Sachverhalts führt der Ekel die Feder. Leute dieses Schlages können sich meiner abgrundtiefen Verachtung sicher sein. Es ist sicherlich für beide Seiten besser, wenn man sich nicht persönlich begegnet. Und auch der Staatsanwalt hat weniger Arbeit.

Übrigens: Ich gehe davon aus, daß der Altbundespräsident in seiner Eigenschaft als Schirmherr dieser Aktion von dem Treiben ihrer Geschäftsleitung nichts weiß. Schirmherren schweben nun einmal weit über der beschirmten Aktion oder Veranstaltung. Selbst bezüglich des von mir bekanntlich wenig geschätzten Herrn Außenministers möchte ich unterstellen, daß er als Kuratoriumsvorsitzender auch nur die Autorität seines Amtes einbringt, im Detail aber nicht weiß, was dort getrieben wird. Geschäftsleitung und Mitarbeitern der Firma Heckler & Koch indessen wünsche ich die Gelassenheit, die man benötigt, solchem Treiben zuzusehen. Oder, wie es seinerzeit der vortreffliche Bundesfinanzminister Stoltenberg angesichts von Tumulten der Grünen im Deutschen Bundestag so vortrefflich formuliert hat: so etwas muß man mit der Gelassenheit des Naturforschers betrachten.

Verteidigt die Demokratie!

Der allfällige Kampf gegen rechts scheint ja nun zur ersten Bürgerpflicht geworden zu sein. Natürlich wird er im laufenden Wahlkampf forciert. Insoweit findet auch eine Art  Überbietungswettbewerb statt. Keine Idee ist zu abstrus, als daß sie nicht ihre Verfechter fände. Den Vogel schießt zurzeit eine Organisation ab, die sich „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ nennt. Hinter ihrer Fahne versammeln sich allerlei Menschenfreunde und selbsternannte Schützer der Vielfalt. Tatsächlich handelt es sich dabei bei Lichte betrachtet um eine bunte Mischung von naiven Gutmeinern, Narren und Demokratiefeinden.

Dieses Sammelsurium, vorwiegend aus dem Kreis der Sozialverbände und Vereine mit menschenfreundlichem Tätigkeitsfeld, ruft nun zu einem Wahlboykott auf. Boykottiert werden soll natürlich alles was rechts ist. Namentlich genannt wird ausdrücklich als einzige zur Wahl stehende Partei die AfD. Warum man diese Partei nicht wählen soll, erklären die Vorsänger dieses Narrenchors so:

„Die AfD hat vielfach gezeigt, daß sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit duldet. Sie fördert Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus.“

Wer Haltung zeigt, braucht keine Begründung – es lebe der reine Tor

Natürlich fehlt eine den intellektuellen Mindestansprüchen genügende Begründung dieser Behauptungen. Wann, inwiefern und hinsichtlich welcher Personen hat diese Partei Menschenfeindlichkeit geduldet? Nimmt man den Begriff der Menschenfeindlichkeit ernst, müßte diese Partei Leute in ihren Reihen geduldet haben, die ihrerseits mindestens gegen die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen eingestellt sind, möglicherweise sogar ihre physische Existenz beenden wollen. Das gleiche Begriffsfeld deckt das Wort Lebensfeindlichkeit ab. Es ist schlicht nicht vorstellbar, daß eine politische Partei derartiges in ihren Reihen duldet, ohne unverzüglich ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Dies hat die AfD nebenbei bemerkt vor geraumer Zeit ja zum Beispiel gegen den bekennenden Antisemiten Wolfgang Gedeon getan, der deswegen seit langem kein Mitglied dieser Partei mehr ist. Doch dergleichen Fakten stören Eiferer wie die Macher dieses famosen Bündnisses nur. Überhaupt sind Fakten ja Gift für alle faktenfrei aufgestellten Behauptungen. Die kommentarlose Aneinanderreihung von Begriffen wie Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus insinuiert natürlich eine Gleichbedeutung, was Menschen mit einem Minimum an staatsbürgerlicher Bildung nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen können. Wer also einen solchen Text formuliert, leistet damit gleichzeitig seinen intellektuellen Offenbarungseid, oder aber er manipuliert bewußt und hantiert absichtsvoll mit der Unwahrheit.

Die wirklichen Feinde der Demokratie

Diesen Boykottaufruf haben tatsächlich bislang über 700 Organisationen unterzeichnet. Man sollte diese Liste durchgehen und prüfen, ob man einer dieser Organisationen angehört. Stellt man dies fest, so kann man nur noch umgehend den Austritt aus dieser Organisation erklären. Denn einer so offen demokratiefeindlichen Organisation kann man nicht einmal mittelbar durch die Mitgliedschaft in einer anderen Vereinigung angehören. Zum Boykott einer zur Wahl zugelassenen Partei aufzurufen, stellt eine Missachtung der demokratischen Regeln unseres Landes dar. Es ist alleine die Entscheidung des Souveräns, also des Wahlvolkes, und damit jedes einzelnen von uns, welche zur Wahl stehenden Parteien man wählen will. Nicht nur, daß man insoweit keine Belehrungen benötigt, sondern es ist schlicht und einfach antidemokratisch, den wichtigsten demokratischen Vorgang überhaupt, nämlich die Wahl, zu beschädigen, indem man andere dazu aufruft, zur Wahl stehende Parteien oder Personen nicht zu wählen. Vor allem ist es nicht möglich, das Prädikat Menschen- bzw. Lebensfeindlichkeit zu vergeben, oder gegen zur Wahl stehende Parteien die Extremismuskeule zu schwingen und damit die Verfassungsfeindlichkeilt zu behaupten.

Die Boykotteure maßen sich die Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts an

Denn nach unserem Grundgesetz ist allein das Bundesverfassungsgericht dazu aufgerufen, über die Verfassungsfeindlichkeit einer politischen Partei zu befinden. Alle Parteien, die vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten sind, sind selbstverständlich demokratische Parteien im Sinne des Grundgesetzes. Auch wenn das Leuten, wie den Initiatoren dieses Aufrufs nicht paßt, oder sie es nicht begreifen können, es ist eben so. Tatsächlich führt nicht einmal die Zuerkennung des Prädikats der Verfassungsfeindlichkeilt durch das Bundesverfassungsgericht unbedingt dazu, daß die betreffende Partei nicht an der Bundestagswahl oder Landtagswahlen teilnehmen kann. Denn das ist nur der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Verfassungsfeindlichkeit jener Partei feststellt, sondern sie auch verbietet. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Falle der NPD mit seinem bekannten Urteil von 2017 eben nicht getan, sondern es bei der Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit belassen. Die Richter fanden nämlich, daß von diesem jämmerlichen Haufen keine ernsthafte Gefahr für die Demokratie in unserem Lande ausgeht. Deswegen halten sie es auch für unbedenklich, daß diese Partei weiterhin am politischen Leben in Deutschland teilnimmt und sich zur Wahl stellt. Der Erfolg dieser Bemühungen war bisher und wird auch in Zukunft sehr überschaubar sein.

Zeigt den Boykotteuren der Demokratie die rote Karte!

Wer wirklich Demokrat ist, der stärkt die Demokratie auch dadurch, daß er Antidemokraten entgegentritt. Im vorliegenden Falle ist das auch relativ einfach. Sollte man feststellen, daß man einer Vereinigung angehört, die diesen unsäglichen Aufruf unterzeichnet hat, kann man aus dieser Vereinigung austreten und sollte es auch tun. Ich habe nach Überprüfung der Liste festgestellt, daß ich glücklicherweise keiner Vereinigung angehöre, die diesen schändlichen Angriff auf unsere demokratischen Grundsätze unterschriftlich mitgetragen hat. Austrittsschreiben konnte ich mir deswegen ersparen.


Der hochgejubelte Versager

Der Bundestagswahlkampf 2021 dürfte als einer der merkwürdigsten in die Geschichte eingehen. Vor allem sein Verlauf in den letzten vier Monaten findet in den vergangenen Wahlkämpfen keine Entsprechung.

Eine kurze Rückblende:

Die SPD hatte schon frühzeitig einen Kanzlerkandidaten ausgewählt, und zwar den amtierenden Bundesfinanzminister und Vizekanzler. Diese personelle Wahl bot sich einfach an. Konnte man doch damit dem Wahlvolk einen Kandidaten präsentieren, der ausweislich seiner derzeitigen Regierungsämter und auch seiner bisherigen Laufbahn die Gewähr dafür zu bieten scheint, vom Regieren etwas zu verstehen. Gleichzeitig konnte man damit kaschieren, daß die Partei des Kandidaten zwischenzeitlich eine scharfe Linkswende vollführt hatte, wofür ihr Spitzenduo nun einmal steht, aber auch ein Großteil der Funktionäre auf mittlerer Ebene. Indessen kam der Kandidat zunächst nicht an. Hoffnungslos ebenso wie seine Partei auf dem dritten Platz, wurde er mehr oder weniger belächelt und bemitleidet.

Die Grünen, seit Monaten in einem demoskopischen Höhenflug, zogen mit Annalena Baerbock nach, einer Politikerin ohne jegliche Regierungserfahrung, aber eben einer Frau, was der grünen Ideologie und Satzungslage geschuldet war. Marketingtechnisch zunächst einmal auch ein kluger Schachzug, denn die Kandidatin wurde als jung, frisch und zukunftsgewandt den als altbacken und farblos dargestellten Konkurrenten aus SPD und Union gegenübergestellt. Die Umfragewerte für die Kandidatin, aber auch die Partei, schossen in die Höhe. Es schien nicht ausgeschlossen zu sein, daß die Grünen bei der Bundestagswahl auf Platz eins vor der Union landen würden. Doch dann zerplatzte die bunte Seifenblase der Annalena-Show. Ihr kreativ gestalteter, um nicht zu sagen schamlos zusammengelogene Lebenslauf konnte auch von den ihr gewogenen Journalisten, und das sind ja fast alle, nicht erfolgreich kleingeredet werden. Partei und Kandidatin, die Anfang Mai noch im Höhenflug begriffen waren, gingen dann in einen Sinkflug über. Die Kandidatin und die Partei fielen auf den dritten Platz zurück.

Die Union bot zunächst wochenlang das entwürdigende Schauspiel interner Zänkereien erst innerhalb der CDU, und dann zwischen CDU und CSU über den geeigneten Kanzlerkandidaten. Am Ende wurde es Armin Laschet. Die Umfragewerte wurden von Tag zu Tag katastrophaler. Die Union fiel auf den zweiten Platz hinter der SPD zurück, der Kandidat zeitweise noch hinter Frau Barbock.

Die unerwartete Wende

Als strahlender Sieger scheint nun Olaf Scholz mit seiner SPD festzustehen, wenn man die aktuellen Umfragewerte zu Grunde legt. Das kommt auch nicht von ungefähr, denn in den Medien wird er hochgeschrieben und hochgelobt, seit feststeht, daß die Wunschkandidatin der meisten Journalisten eben dem Wähler nicht mehr vermittelbar ist. Es muß eben dann der Plan B durchgezogen werden, und das ist eine Koalition nicht mehr unter Führung der Grünen, sondern unter Führung der SPD, in beiden Fällen allerdings unter Einschluß der Linken. Denn es ist völlig klar, daß eine Koalition aus diesen drei Parteien, gleichgültig unter wessen Führung, das ersehnte Ziel aller linken Intellektuellen in Deutschland ist, zu denen sich die meisten Journalisten eben zählen. Genau aus diesem Grunde muß der Kandidat Scholz nun hochgeschrieben werden. Dazu gehört natürlich auch, seine Fehler und Unzulänglichkeiten, ja Skandale, tunlichst unter den Teppich zu kehren.

Wer ist Scholz wirklich?

Tatsächlich ist Scholz, bei Lichte betrachtet, ein Totalversager. Das beginnt mit den in Art und Intensität in Deutschland einmaligen Krawallen während des G7 Gipfels in Hamburg vom 7. bis 8. Juli 2017. Das Versagen der Sicherheitsbehörden an diesen beiden Tagen ist von Scholz als seinerzeitigem Hamburger Regierungschef zu verantworten. Gerade aus der juristischen Konstruktion des Stadtstaates, der sowohl die Befugnisse eines Bundeslandes wie auch einer Stadtverwaltung hat, folgt eindeutig, daß der Einsatz der Sicherheitsbehörden bei einem solchen Großereignis unmittelbar vom Ersten Bürgermeister verantwortet wird. Journalisten, denen die objektive Information der Medienkonsumenten am Herzen liegt, müßten diese Ereignisse erneut berichten, wenn der Verantwortliche dafür Bundeskanzler werden will. Nur Journalisten, die genau diesen Verantwortlichen als Kanzler wünschen, müssen natürlich diesen Skandal tunlichst verschweigen, mindestens kleinreden.

Seine Skandale

Scholz hat in seiner Amtszeit als Erster Bürgermeister in Hamburg auch den sogenannten Cum-Ex Skandal mit zu verantworten, ebenso merkwürdige Steuervorteile für eine in Hamburg ansässige Bank. Er verantwortet damit direkt den Verlust von zig Millionen Euro, für die letztendlich die Steuerzahler gerade stehen müssen. Auch das müßten objektive Journalisten angesichts der Kanzlerkandidatur des Verantwortlichen in den Vordergrund stellen. Tatsächlich wird das nahezu durchgängig verschwiegen.

Der Bundesfinanzminister Scholz ist auch der letztverantwortliche für den Wirecard Skandal. Die Finanzaufsichtsbehörden haben hier auf ganzer Linie versagt. Politisch verantwortlich ist natürlich der Bundesfinanzminister. Der Schaden für die betroffenen Anleger geht in die Milliarden. Obgleich ein Untersuchungsausschuß hierzu eingesetzt wurde, und zumindest aus dem Abschlussbericht der Oppositionsparteien die Verantwortlichkeit des Bundesfinanzministers ersichtlich ist, wird das derzeit vornehm verschwiegen. Es paßt nicht zum Bild des fachkundigen und umsichtigen Hüters der deutschen Finanzen, der sich damit auch für das Amt des Bundeskanzlers qualifiziert. Jedenfalls sollen wir Bürger das ja glauben.

Der Bundesfinanzminister Scholz ist natürlich auch verantwortlich dafür, daß in seinem Ministerium offensichtlich in strafbarer Weise Geldwäsche ermöglicht worden ist, weswegen die Staatsanwaltschaft Osnabrück vor wenigen Tagen eine Razzia im Bundesfinanzministerium durchgeführt hat. Das ist ein noch nie da gewesener Vorgang in Deutschland. Eine unabhängige Presse würde diesen Vorgang tagelang skandalisierten, es gäbe in den öffentlich-rechtlichen Medien Sondersendungen zu diesem Thema. Der Minister hätte noch vor wenigen Jahren umgehend seinen Hut nehmen müssen. Indessen hat sich die politische Kultur in Deutschland nachhaltig zum schlechten verändert. Nicht mehr die Amtsführung, sondern die Frage, wie sehr ein Politiker von den Medien gestützt wird, entscheidet darüber, ob er zurücktreten muß, wenn in seinem Hause die Staatsanwaltschaft aufgrund richterlichen Durchsuchungsbeschlusses tätig wird.

Soweit die Skandale.

Doch damit nicht genug. Dieser Minister steht auch neben der amtierenden Bundeskanzlerin für die Bereitschaft der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien, das Land in eine Schuldenunion zu führen und die Bürger mittels galoppierender Geldentwertung mit gleichzeitigem Entfall der Guthabensverzinsung zu enteignen. Auch das hätte ein Finanzminister, der seinen Auftrag ernst nimmt, Schaden von den Bürgern und dem Land fernzuhalten, verhindern müssen.

Um was es geht

Der Fall zeigt deutlich, um was es bei dieser Bundestagswahl geht. Der in Deutschland maßgebliche politisch-mediale Komplex will unter allen Umständen dieses Land zu einer linken Republik machen. Dazu muß eben nun statt der Herzenskandidatin der blasse Versager Olaf Scholz hochgeschrieben werden. So wie es aussieht, wird das möglicherweise, sogar wahrscheinlich von Erfolg gekrönt sein. Die Umfragewerte am heutigen Tag lassen jedenfalls eine rot-grün-rote Regierungskoalition möglich erscheinen. Daß diese Koalition kommen wird, wenn Olaf Scholz mit den Grünen und der Linkspartei auch nur eine Stimme Mehrheit im Bundestag hat, ist völlig klar. Auch wenn er und auch die Spitzenkandidatin der Grünen öffentlich Vorbehalte gegenüber der Linkspartei äußern, so wird das am Wahlabend Makulatur sein. Die Co-Vorsitzende der Linken Hennig-Wellsow hat vor kurzem dazu triumphierend erklärt, daß diese Vorbehalte der Kandidaten Scholz und Baerbock zwar bestünden, doch „die Mannschaft hinter den beiden“, und damit gemeint sind die Funktionäre aus der zweiten Reihe, stünden aber fest zu einer rot-grün-roten Koalition. Scholz selbst wird am 26. September um 18:00 Uhr nichts mehr zu sagen haben. Denn das ist dann die Stunde der Parteivorsitzenden, vor allem der offen linksradikalen Saskia Esken. Und auch bei den Grünen sind Funktionäre und Basis einer Koalition mit der Linken deutlich näher, als einer solchen etwa mit der FDP und der Union. Denn letztendlich handelt es sich ja bei den Grünen auch nur um eine linksradikale Partei im grünen Gewand. Oder wie es Franz Josef Strauß so unnachahmlich ausgedrückt hat: die Melonenpartei, außen grün, innen rot.

Es ist nun an den Wahlkämpfern der anderen Parteien, insbesondere der Union und der FDP, dem Kandidaten Scholz die Maske vom Gesicht zu reißen, und zwar nicht die Coronamaske, sondern die Maske des Biedermannes.



Die Versager

Das Kapitel Afghanistan endet für Deutschland als größtmögliche Blamage.

Die Traumvorstellung von der Friedensmission

Das hat schon mit dem Engagement in diesem Lande begonnen. Zunächst machte die Politik uns weis, es gehe um Brunnen bohren und das Bauen von Mädchenschulen. Damit werde das Land an westliche Werte herangeführt und reif für die Demokratie werden. Dazu schicke man eben eine Art bewaffnete Entwicklungshelfer dorthin, ausgerüstet nur mit leichter Bewaffnung, ohne Kampfpanzer, Artillerie und Luftwaffe.

Der Krieg, den niemand führen wollte

Im Laufe der Jahre stellte sich schnell heraus, daß dies Traumtänzerei war. Der Einsatz wurde robuster, also militärischer. Indessen war weder der Einsatz der USA, noch ihrer Verbündeten einschließlich Deutschlands auf die militärische Eroberung des Landes angelegt. Nur das hätte – möglicherweise – einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel dieser mittelalterlich-archaischen Kultur möglich machen können. Allerdings hätte man dazu hunderttausende von Soldaten mit all ihrer technisch hochwertigen Ausrüstung in diesen Krieg entsenden müssen. Auch Deutschland hätte sich wenigstens in Divisionsstärke zuzüglich Luftwaffe, selbstverständlich mit schweren Waffen und Kampfauftrag, beteiligen müssen. Das war natürlich politisch nicht denkbar. Weder wären die Bürger der westlichen Staaten bereit gewesen, den Tod vieler tausender ihrer jungen Soldaten hinzunehmen, noch wären sie bereit gewesen, die immensen Kosten eines solchen Krieges zu tragen.Tatsächlich blieb es dabei, daß die westlichen Verbündeten Stützpunkte, allenfalls überschaubare Landstriche, militärisch beherrschten, den Rest des Landes beherrschten nach wie vor die Taliban. Natürlich waren diese Krieger trotz all ihrer Tapferkeit den westlichen Soldaten in offenen Gefechten hoffnungslos unterlegen. Sie verfügten über keine schweren Waffen, von fehlender Luftwaffe oder gar Raketen ganz zu schweigen. Doch das tat im Ergebnis nichts zur Sache. Zu keinem Zeitpunkt beherrschten die westlichen Verbündeten das Land auch nur zu größeren Teilen. Nicht umsonst nannte man den afghanischen Präsidenten spöttisch den Bürgermeister von Kabul.

Versagen bis zum bitteren Ende

Nachdem man dann endlich erkannt hatte, daß man jedenfalls auf diese Art und Weise Afghanistan nicht würde befrieden können, ganz zu schweigen davon, daß weder die USA noch Deutschland am Hindukusch verteidigt werden konnten, trat man den Rückzug an. Aber auch hier handelte man allenfalls nach der Devise: avanti dilletanti. Eine seriöse militärische Lagebeurteilung hat offensichtlich nicht stattgefunden. Monatelang hörte man, daß die afghanische Armee letztendlich Kabul und die großen Städte halten würde, sodaß den Taliban nichts anderes übrig bleiben würde, als Friedensverhandlungen zu führen. Noch vor Tagen tönte der deutsche Außenminister bzw. Außenministerdarsteller,die Kampfhandlungen würden eher noch zunehmen, sodaß ernsthafte Verhandlungen der afghanischen Regierung mit den Taliban möglich würden, und auch die Evakuierung der Ausländer geordnet vonstatten gehen könne. Wir wollen einmal zugunsten der zuständigen Offiziere im Einsatzführungskommando unterstellen, daß sie die Lage durchaus realistisch beurteilt haben, aber wie so häufig, das Schicksal aller Militärs teilen mussten, die der Politik fachlich fundierten Rat geben, der jedoch regelmäßig in den Wind gesprochen ist.

Wer auf Deutschland vertraut hatte, wird jetzt dafür bezahlen müssen

Es ist auch zu befürchten, daß nicht wenige Afghanen, die für die Bundeswehr und deutsche Dienststellen gearbeitet haben (sogenannte Ortskräfte) wegen der erheblich verspäteten Evakuierung nicht mehr gerettet werden können. Mag sein, daß die Taliban offiziell erklären, keine Rache üben zu wollen. Fanatische Glaubenskämpfer wie sie gehören jedoch nicht zu denen, die großzügig vergeben und gemeinsam mit ihren ehemaligen Gegnern nach vorne schauen können. Da sind schon die Lehren des Korans vor.

Besser wird leider nichts

Das Ergebnis ist insgesamt ernüchternd. Wenn wir etwas daraus lernen können, dann dies: wir werden miserabel regiert, auch was die Außen- und Sicherheitspolitik angeht. Doch auch nach dem 26. September 2021 wird es heißen: avanti dilettanti!



Eine halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge

An und für sich ist die Lage zum verzweifeln. Nicht für uns, aber für die Politiker, denen die Coronakrise abhanden kommt. Und damit verschwindet die Möglichkeit, sich als kompetenter Problemlöser dem Wahlvolk zu präsentieren. Und das ist zur Zeit das wichtigste überhaupt. Das ist wohl der wahre Grund dafür, daß die vollständigen Zahlen zu Inzidenzen, Erkrankungen und Todesfällen in den Medien, jedenfalls den sogenannten Mainstream-Medien wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fernsehen und den Zeitungen nicht genannt werden. Stattdessen werden wir täglich mit der Entwicklung der sogenannten 7-Tages-Inzidenz beglückt bzw. erschreckt. Denn diese Zahl steigt in der Tat nach einem dramatischen Sinkflug seit Mitte April dieses Jahres von 144.759 auf 4.340 Anfang Juli wieder an und liegt Ende der 31. Kalenderwoche bei 19.965. Also müssen die angeblich bewährten Maßnahmen im Kampf gegen das Virus fortgeführt werden. Dazu gehört natürlich das weithin sichtbare Symbol dieses nationalen Kampfes unter der weisen Führung Merkels, Söders und ihrer Entourage, nämlich die FFP-2-Maske im Gesicht jedes Bürgers, beim Einkaufen, in Restaurants jedenfalls bis zum Tisch und auf der Toilette, beim Behördengang und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Lage ist ernst, der Krieg noch lange nicht gewonnen. Das scheint auch zu funktionieren, denn nach wie vor ist die Mehrheit der Bürger damit einverstanden, daß sie in ihren Grundfreiheiten eingeschränkt werden.

Wie ist es denn wirklich?

Doch stimmt das wirklich? Wenn eine epidemische Krankheit so schlimm ist, daß sie außerordentliche öffentliche Gegenmaßnahmen erfordert, dann doch nur, wenn sich dies in vermehrten Krankenhauseinweisungen und Todesfällen zeigt. Ferner, wenn das Gesundheitssystem damit an den Rand oder über die Grenzen seiner Belastbarkeit gebracht wird. Schauen wir uns also diese Zahlen an. Die hospitalisierten Fälle gingen von Mitte April dieses Jahres bis Anfang Juli drastisch zurück, nämlich von 7.996 bis auf 310. Sie sind seither leicht angestiegen, verharren aber in den Kalenderwochen 30 und 31 bei 636 bzw. 613 Fällen. Noch überraschender ist die Entwicklung bei den Todesfällen. Sie lag Ende April bei 1.573, um seither kontinuierlich abzusinken und Anfang Juli bei 19 anzulangen, und seither trotz steigender Infektionszahlen weiter abzusinken. In der 31. Kalenderwoche waren es dann nur noch 6 (!) Fälle. Lag die Zahl der Corona-Intensiv Patienten Anfang Mai Jahres noch bei 5.000, so sank sie bis zum 22. Juli auf 350. Am 9. August wurden intensivmedizinisch 450 Covid-19 Patienten behandelt, weitere 18.086 Patienten mußten wegen anderer Krankheiten intensivmedizinisch betreut werden. Also machten die Covid-19 Patienten gerade mal 2,43 % der Intensivpatienten in unseren Krankenhäusern aus. Damit ist unser Gesundheitssystem aber immer noch nicht ausgelastet, denn am 9. August gab es 3.959 freie Intensivbetten. Die Notfallreserve wurde an diesem Tage mit 10.243 Betten angegeben.

Das Maß der Gefahr läßt sich natürlich auch an dem Verhältnis der Gesamtzahl Verstorbener zu den an Covid-19 verstorbenen Menschen ablesen. Täglich sterben in Deutschland zwischen 2.500 und 2.700 Menschen. Im Juli 2021 sind insgesamt in Deutschland 76.544 Menschen verstorben. Davon an Covid-19 genau 88 Personen. Das sind ca. 0,11 % der Verstorbenen.

Der Blick nach Schweden

Was wir in den Medien auch nicht hören und lesen, sind die Zahlen aus Schweden. Bekanntlich hat Schweden von Anfang an eine völlig andere Strategie zur Bekämpfung der ansteckenden Krankheit Covid 19 verfolgt als Deutschland. Es gab keinen Lockdown, das Alltagsleben der Menschen wurde kaum beeinträchtigt. Man muß dabei natürlich berücksichtigen, daß Schweden deutlich kleiner ist als Deutschland. Seine Bevölkerungszahl liegt bei 10,4 Millionen, die in unserem Lande bei 83,3 Millionen. Also beträgt die Zahl der Schweden etwa 12,5 % der Einwohnerzahl unseres Landes. Während der gesamten Corona Krise sind bisher in Deutschland 91.871 Menschen an dieser Krankheit verstorben, in Schweden 14.658. Das sind 0,14 % der Bevölkerung, bei uns, wie gesagt, 0,11 % der Bevölkerung. Allerdings liegt bei uns auch die Impfquote höher als in Schweden. Sie beträgt (vollständige Impfung) 57 %, in Schweden 47,45 %. Aussagekräftig ist indessen die Entwicklung der Todesfälle in Schweden im Vergleich zu Deutschland. Seit Ende April dieses Jahres ist der wöchentliche Mittelwert der Todesfallzahlen im Zusammenhang mit Corona von 24 Verstorbenen kontinuierlich gesunken und liegt seit der 31. Kalenderwoche durchgängig bei Null. Und das, wie gesagt, ganz ohne rigide Bekämpfungsmaßnahmen wie Lockdown und Maskenzwang auf Schritt und Tritt.

Die Angst der Politiker vor der Wahrheit

Zwar wird in der Tat seit einigen Wochen immer wieder von einzelnen Politikern und Journalisten darauf hingewiesen, daß die sogenannte 7-Tages-Inzidenz nicht mehr das alleinige Kriterium sein kann, an dem die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung der „Pandemie“ festgemacht werden kann. Nebulös wird von weiteren Kriterien gesprochen. Welche das sind, habe ich vorstehend dargestellt. Indessen scheuen die Politik und ihre journalistische Helferschar die Bekanntgabe dieser Zahlen wie der Teufel das Weihwasser. Denn angesichts dieser Zahlen wird man den Bürgern nicht mehr mit Erfolg weismachen können, die bisher geltenden Einschränkungen des täglichen Lebens seien noch erforderlich, um die Verbreitung des Virus zu unterbinden. (Falls sie das überhaupt jemals waren, siehe Schweden). Die Zahlen machen klar, daß es die Krankheit zwar gibt, aber sie im Gesamtgeschehen deutlich relativiert werden muß, insbesondere keinerlei Alarmismus mehr angebracht ist. Vor allem die Tatsache, daß die Zahl der Krankenhauseinweisungen ebenso wie die Todesfallzahl weiter sinkt, und zwar schon auf sehr sehr niedrigem Niveau, obgleich die Infektionen zunehmen, wie ja die von der Politik mit bedeutungschwerem Unterton gemeldeten 7-Tage-Inzidenzen ja zeigen, dürfte den Medienkonsumenten klarmachen, daß es keinen vernünftigen Grund mehr gibt, sie zu schikanieren. Und damit ist völlig klar, warum diese Zahlen jedenfalls bis zur Bundestagswahl nicht verbreitet werden, sondern nur dem bekannt werden, der sich die Mühe macht, etwa auf statista und beim Robert-Koch-Institut nachzusehen. Nicht nur, daß man offensichtlich die wackeren Problemlöser aus den Ministerien nicht mehr braucht. Vielmehr würde es den Leuten wie Schuppen von den Augen fallen und sie würden erkennen, daß sie von den Politikern, die gerade um ihre Stimmen werben, seit geraumer Zeit belogen werden. Belogen deswegen, weil es eben nur die halbe Wahrheit ist, daß die Inzidenzzahlen wieder ansteigen, die ganze Wahrheit indessen ist, daß diese Inzidenzzahlen mit den Hospitalisierungs- und Todesfallzahlen nichts zu tun haben, letztere vielmehr weiter sinken. Ja, das alte Sprichwort trifft zu. Eine halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge. Wer will denn schon Lügner wählen?