Archiv der Kategorie: gelesen und nachgedacht

Rezensionen

Alle Staatsgewalt geht vom Bundesverfassungsgericht aus

Aber halt! Steht nicht im Grundgesetz etwas anderes? In der Tat. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch die Macht der Gerichte ist dem nachgeordnet, wie nicht nur die Urteilsformel: „Im Namen des Volkes“ zeigt, sondern auch die Regelung in Art. 20 Abs. 2 Satz 2, wonach diese Staatsgewalt auch durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt wird zeigt, daß Behörden und Gerichte nur die Gewalt ausüben, die vom Volke ausgeht.

Gewohnheitsrecht ist biegsam

Betrachtet man indessen die Entwicklung von Demokratie und Rechtsordnung in unserem Lande, so könnten Zweifel daran aufkommen, ob das Grundgesetz in diesem Kernbereich des demokratischen Staatsverständnisses überhaupt noch gilt. Natürlich sind diese Sätze nach wie vor im Text unserer Verfassung zu lesen. An diesen Formulierungen ist kein Jota geändert. Indessen will dies wenig besagen, denn nach allgemeiner Anschauung unter Juristen ist das Gewohnheitsrecht gleichgewichtig mit dem geschriebenen Recht, jedenfalls da wo es sich als allgemeine Übung der Gerichte zeigt und als allgemeine Überzeugung der Bürger besteht. Das ist ein uralter Verfassungsgrundsatz, um insoweit mit dem angesehenen Verfassungsjuristen Roman Herzog zu sprechen, der dies in dem Standardkommentar zum Grundgesetz schreibt, und dessen fachliche Qualifikation nicht zuletzt durch sein Amt als langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichts unterstrichen wird.

Im Bundestag gibt es einen Katzentisch – mit dem Segen aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat nun heute über einen Antrag der Oppositionspartei AfD im Deutschen Bundestag entschieden, mit dem sie erreichen wollte, daß die skandalöse Praxis der Bundestagsmehrheit als verfassungswidrig verboten wird, entgegen jahrzehntelanger Übung im Parlament grundsätzlich keinen Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Hauses zu wählen, der von ihr vorgeschlagenen wurde. Man begründet das mit dem natürlich auch in der Verfassung festgeschriebenen Selbstverwaltungsrecht des Parlaments. Das Präsidium werde eben gewählt. Daß damit der Wille von etwa 10 % der Wähler, die eben die Abgeordneten dieser Partei in das Parlament entsandt haben, keine Rolle spielt, ist völlig klar, und wird wohl auch aus diesem Grunde in der Entscheidung nicht thematisiert. Wenn eben aus der Sicht der politischen Priesterkaste, deren Angehörige auch im Bundesverfassungsgericht mehrheitlich vertreten sind, das Volk, dieser große Lümmel, die Jünger Luzifers statt der politisch korrekten Künder des Wahren, Guten und Schönen in den Bundestag wählt, dann muß man ihm eben klarmachen, daß es damit nur Abgeordnete zweiter Klasse gewählt hat. Und weiter soll ihm klar sein, daß man auch Bürger zweiter Klasse ist, solange man die Falschen wählt, und deswegen auch der Belehrung darüber bedarf, was eigentlich Demokratie bedeutet. Natürlich hätte man das auch anders machen können. Man hätte ohne weiteres ein Gewohnheitsrecht aller Fraktionen feststellen können, daß ihnen von der Mehrheit des Hauses ein Sitz im Präsidium eingeräumt und deswegen entsprechend gewählt wird. Insoweit seien Gleichbehandlungsgrundsatz und Gewohnheitsrecht in der Geschäftsordnung des Bundestages zu berücksichtigen. Das war ja nun einmal langjährige Übung und Überzeugung im Hause.

Der Vorteil des ungeschriebenen Rechts

Es ist somit nicht einmal notwendig, die Verfassung etwa um einen Art. 20 Abs. 3 Satz 2 zu ergänzen, der da lautet: „Über Anträge auf Gewährung der in diesem Gesetz beschriebenen Grundrechte entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Dieser Satz gilt als ungeschriebenes Gesetz, was ja nun auch den Vorzug hat, daß es einer Verfassungsänderung nicht bedarf, die wohl wegen Art. 79 Abs. 3 GG, der sogenannten Ewigkeitsgarantie der tragenden Verfassungsgrundsätze, nicht wirksam beschlossen werden könnte. Doch vielleicht hätten auch insoweit die Verfassungsrichter mit dem modernen, „woken“ Verfassungsverständnis kein Problem damit, eine solche Bestimmung durchzuwinken.

Regieren mit verteilten Rollen

Überhaupt ist der Schulterschluss zwischen der Politikerkaste in den Parlamenten und im Bundesverfassungsgericht eng und fest. Wenn es einmal in den Rang des politischen Glaubensbekenntnisses erhoben worden ist, daß eine von der Politik angeordnete Maßnahme, und sei sie auch eine Freiheitsbeschränkung, für das Wohl und Wehe des Volkes unabdingbar ist, dann kann sie nicht mit Verweis auf Freiheitsrechte im Grundgesetz, etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit, vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden. So hat das Gericht mit Beschluß vom 11. Februar dieses Jahres festgestellt, daß jedenfalls Eilanträge gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht durchdringen können. Zwar sei es durchaus gut möglich, daß die betroffenen Bürger in ihren Freiheitsrechten verletzt würden, wenn sie faktisch gezwungen seien, sich gegen ihre Überzeugung gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Indessen wiege es schwerer, daß selbst unter der Herrschaft des sogenannten Omikron-Virus alte Leute etwa in den Pflegeheimen und Krankenhäusern vor Ansteckung geschützt werden müssten. Großzügig übergeht man dabei, daß selbst nach Meinung regierungsnaher Virologen die Impfung nicht verhindert, daß Geimpfte Dritte mit dem Virus infizieren. Den betroffenen Klägern sei es zuzumuten, sich dann eben vorübergehend einen anderen Job zu suchen

Ex oriente lux?

Der Jurist mußs alles begründen können, auch das Gegenteil. Mag auch die Begründung jeweils juristisch vertretbar sein, Ausfluss eines freiheitlichen Verfassungsverständnisses ist das nicht. Auch wenn Karlsruhe im Westen unseres Landes liegt: es weht aus der „Residenz des Rechts“, in der zu amtieren eine so hohe Ehre ist, ein Wind der frösteln lässt, so als käme er aus dem Osten jenseits der NATO-Grenzen, wie das Verfassungsverständnis mancher politischen Juristen. Vielleicht würde Clausewitz,käme er denn wieder, seinen berühmten Satz dahingehend abwandeln, daß nicht der Krieg, sondern daß die Verfassungsrechtsprechung die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist.

Die Wiederkehr des crimen laesae maiestatis

Die im Verhältnis zur Verfassungstradition unseres Landes nun erheblich ausgeweitete Mcht der Politiker kommt ja neuerdings auch im strafrechtlichen Schutz ihrer Ehre zum Ausdruck. Wir haben seit Herbst vergangenen Jahres eine neue Bestimmung im Strafgesetzbuch, wonach die Beleidigung von Politikern aller Ebenen bis hinunter zur Gemeinde mit einer besonderen Strafdrohung versehen ist, ganz unabhängig davon, daß dieselben Leute ihren Ehrenschutz ja wie jeder Bürger aus den Vorschriften der Paragrafen 185,186 und 187 des Strafgesetzbuches gewährleistet wissen könnten. Doch der majestätischen Macht muß auch der Ehrenschutz der Majestät entsprechen. Das ist von alters her so. Schließlich ist es schon in Art. 132 der Constitutio Criminalis Bambergensis, zu deutsch der Bamberger Peinlichen  Halsgerichtsordnung von 1507 geregelt, daß die Beleidigung der Majestät an Ehre, Leben und Tod zu bestrafen sei. Das setzte sich fort in § 95 des Reichsstrafgesetzbuches von 1871, wonach die Beleidigung des Kaisers oder des Fürsten eines Bundesstaates mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren Festungshaft und Ehrenstrafen belegt war. Flankiert wurde das von § 102, der auch die Beleidigung von Beamten besonders unter Strafe stellte, unabhängig von den allgemeinen Beleidigungsdelikten. Das fiel dann nach dem Ende der Monarchie weg. Es blieb nur noch die strafbare Verunglimpfung des Reichspräsidenten wie heute des Bundespräsidenten nach § 90 des Strafgesetzbuches. Die ebenfalls strafbare Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter nach § 103 des Strafgesetzbuches wurde indessen 2017 abgeschafft, und zwar aus aktuellem Anlaß. Ein dubioser Possenreißer hatte auf seine Art des türkischen Staatspräsidenten angenommen. Daß ausgerechnet der einen besonderen Ehrenschutz genießen soll, ist in Deutschland wohl schwer vermittelbar. Wie das indessen bei einem in Deutschland allgemein verehrten ausländischen Staatsoberhaupt, zum Beispiel Herrn Obama, gewesen wäre, wollen wir einmal dahinstehen lassen.

Meinungsfreiheit oder Untertanengeist?

Nun haben wir also den Tatbestand der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB. Was man da zu vergegenwärtigen hat, zeigt die heutige bundesweite Razzia. Unzählige Posts in den sozialen Netzwerken, vor allem aus der Zeit vor der letzten Bundestagswahl, schienen Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern jedenfalls den sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen. Damit war der Weg frei für Hausdurchsuchungen in großem Ausmaß. Wir werden sehen, was davon nach Hauptverhandlungen vor den zuständigen Gerichten übrig bleiben wird. Die Warnung indessen an Bürger, die in den sozialen Netzwerken über die Stränge schlagen, ist eindeutig. Sicherlich sind unter den inkriminierten Texten solche, die nicht nur geschmacklos oder schlicht und einfach dämlich sind, und in jeder Hinsicht unter dem Strich liegen, sondern auch solche, die schon nach den für alle geltenden Beleidigungsvorschriften strafbar wären. Man wird sehen, inwieweit die neue Strafvorschrift in der Auslegung der Gerichte überhaupt im Rahmen der allgemeinen Beleidigungsdelikte bleiben wird, oder ob tatsächlich dies die Wiederkehr der Majestätsbeleidigung ist, wobei an die Stelle der gekrönten Majestät die gewählte „Majestät“ getreten ist. Ist in einer Demokratie nicht eigentlich der Souverän das Volk und sind nicht in einer Demokratie die gewählten Abgeordneten die Diener des Souveräns?

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, daß die Priesterkaste des Wahren, Schönen und Guten sich nicht nur allwissend glaubt, sondern auch allmächtig. Sie wissen nicht nur allein, was für das Volk gut ist. Sie opfern sich vielmehr in heiligmäßiger Askese für das genussüchtige dumme Volk auf. Solch edle Anführer mit Dreck zu bewerfen, das ist nun einmal ein Sakrileg und muß dann auch dessen Folgen haben.


Flegel mit Haltung

Wir wissen ja, daß die Streiter für das Wahre, Gute und Schöne moralisch turmhoch über dem Rest der Menschheit schweben, in Luftverkehrshöhe jedoch über allen „menschenfeindlichen“ Rechten. Der gemeine Zeitungsleser hat sich daran auch gewöhnt. Deswegen muß man als Moralathlet da hin und wieder etwas Neues bringen. So auch geschehen letzten Freitag im Deutschen Bundestag.

Wofür Abgeordnete eigentlich gewählt werden

Die steil in die Höhe schießenden Spritpreise belasten das Budget der Haushalte unterhalb der Einkommensklasse Bundestagsabgeordneter oder grüner NGO Mitarbeiter. Erwartbar sieht man aus dieser Ecke hier auch keinen Handlungsbedarf. Der Tesla und das Elektro-Lasten Fahrrad brauchen ja weder Benzin noch Diesel. Näher an den Problemen der kleinen Leute schien der Abgeordnete Springer von der AfD zu sein und wies auf die Not der Tankstellenpächter im Grenzgebiet zu Polen hin, denen wegen 0,60 € pro Liter niedrigerer Spritpreise im Nachbarland die Kundschaft komplett weggebrochen ist. Warum Deutschland nicht dem polnischen Beispiel folge, und die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel streichen wolle? Sein grüner „Kollege“ – ich muß das angesichts des nachstehend geschilderten Verhaltens in Anführungszeichen setzen – sieht darin offenbar kein großes Problem und meint, eine Mehrwertsteuersenkung begünstige nur die Mineralölkonzerne, beim Kunden indessen kommen sie nicht an. Das ist angesichts der Fakten schon dreist.

Wie ein Scheindemokrat Demokratie versteht

Springer fasste deswegen nach, und bekam von jenem grünen Abgeordneten namens Autretsch jedoch keine Antwort in der Sache, sondern musste sich folgenden Text anhören: “ Zu einer wehrhaften Demokratie gehört es auch, mit bestimmten Gruppierungen nicht zu sprechen. Das ist der Grundsatz. Und das bedeutet für mich, daß ich mit Rechtsextremisten nicht spreche, mit Rechtsextremisten nicht in einen politischen Dialog gehe.“ Weiter bemerkte er, dies sei auch das einzige, was er Springer antworten könne.

Anschauungsmaterial für uns Wähler – moralisierender Flachdenker versus Problemlöser

Abgesehen davon, daß dies nahtlos in den allfälligen „K(r)ampf gegen rechts“ paßt, in dem an und für sich Entblödungsrekorde  Alltag sind, ist dies typisch für das rot-grüne Milieu. Jener Herr Autretsch (Jahrgang 84), ein Schnösel wie aus dem Bilderbuch mit einer lupenreinen Karriere als grüner Funktionär nach einem Studium von Politik, Soziologie und Publizistik und Tätigkeiten als Journalist und Pressesprecher sowie im politischen Dunstkreis und dann selbst als Politiker, also ohne jemals etwas zum Bruttosozialprodukt oder zum Bestand unseres Landes beigetragen zu haben, jener junge Schnösel dürfte das Rednerpult im Bundestag dann im Hochgefühl des mutigen Extremismusbekämpfers, ja des Katechonten von Hitler redivivus  verlassen haben. Sein Kontrahent Springer indessen, auch nur fünf Jahre älter (Jahrgang 79) hat immerhin zwölf Jahre lang als Zeitsoldat gedient, einen Meisterbrief im Fach Elektrotechnik erworben und dann anschließend ein Studium absolviert und den Weg in die Politik gefunden. Vielleicht liegt es auch daran, daß ihm offenbar an der Sache gelegen ist, die Nöte seiner Wähler nahe gehen und er darüber im Deutschen Bundestag sachlich debattieren möchte.

Die Benotung der Politiker ist gottlob immer noch unsere Sache

Ob man nun die AfD mag oder nicht, sie wählt oder nicht – ein sachlicher Umgang miteinander ist die Grundlage des demokratischen Entscheidungsprozesses im Parlament. Und jeder Abgeordnete ist von uns Wählern dorthin geschickt worden. Und deswegen ist diese Behandlung eines Abgeordnetenkollegen durch so eine Knalltüte wie jenen Herrn Autretsch auch ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Wenn so jemand dann für sich in Anspruch nimmt, Demokrat zu sein, seinen Kollegen hingegen, dessen Politik er nicht mag, als Rechtsextremisten diffamiert, eine Einstufung die von Rechts wegen allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt, dann wissen wir Wähler, wer hier die Demokratie gefährdet und wer nicht.

…und ist die Seuche auch vorbei,

wir kämpfen bis zum 8. Mai! Ja, Deutschland kämpft gern weiter, wenn der Krieg schon verloren ist, und noch lieber, wenn man meint, der Feind lauert hinter der nächsten Ecke, auch wenn er einem schon längst abhanden gekommen ist. Der Realitätsverlust im Bunker unter der Reichskanzlei im Frühjahr 1945 und der Realitätsverlust im Berliner Regierungsviertel im Frühjahr 2022 sind von nahezu gleicher Qualität.

Wo man es schon begriffen hat

Rund um Deutschland heben die Staaten ihre Corona-Beschränkungen auf. Der freedom day wurde in Dänemark am 1. Februar, in England am 4. Februar, in Schweden am 9. Februar, in Norwegen am 12. Februar, und in der Schweiz am 16. Februar ausgerufen. Auch Frankreich, die Niederlande und Italien bewegen sich in Richtung Freiheit. Doch in Deutschland mit seiner überwiegend ängstlichen Bevölkerung kommt man als Politiker gut an, wenn man schon mal mit Hygienevorschriften Vorsorge dagegen trifft, daß vielleicht die Pest wiederkommt.

Wissenschaft, mal nicht nach Politikergeschmack

Dabei sind die Wissenschaftler keineswegs einhellig der Meinung, man müsse in der aktuellen Lage noch die gleichen Regeln befolgen, die möglicherweise vor ein paar Wochen noch sinnvoll waren. So hat vor kurzem der Virologe Klaus Stöhr sich dagegen ausgesprochen, etwa die Maskenpflicht in den Schulen weiter aufrecht zu erhalten. Für ebenso sinnlos hält er massenhafte Corona-Tests in Kindergärten und Schulen. Für ihn steht im Zentrum die Frage, was Masken überhaupt leisten können. „Sollen sie die Infektion nach hinten verschieben, bis eine Alternative zur Verfügung steht?“ fragt Stöhr. Seine Antwort kann nur als klares Nein verstanden werden: „Wer glaubt, die natürliche Immunität durch eine Infektion bei Kindern verhindern zu können, hat den Sinn für die Realität verloren. Bei Kindern in bestimmten Altersgruppen gibt es aber leider keine sinnvolle Alternative durch die Impfung und die Infektion hat weniger Risiken.“ Das heißt für ihn, Mund-Nasen-Schutz und das Warten auf die rettende Spritze bringen nichts. Gerade bei unter fünfjährigen, so seine Überzeugung, spreche das Nutzen-Risiko-Verhältnis sogar gegen die Impfung. Das wird sich seines Erachtens auch nicht mehr ändern, ganz im Gegenteil. Durch Omikron und die milderen Verläufe habe sich die Bewertung verschoben. Man müsse dann auch bei Kindern zwischen sechs und elf Jahren neu entscheiden. Vor allem hält er das politische Ziel, das Virus vollständig zu besiegen, für unsinnig: „Der Zero-Covid-Gedanke für Kinder in der Schule ist genauso wie in der restlichen Bevölkerung zero-realistisch und ein Zeichen der grottenschlechten Krisenkommunikation der Bundesregierung. Sie hat es nicht verstanden zu vermitteln, daß das ein illusorisches Ziel ist.“ Die Verseuchung sei da, das Virus zirkuliere in der gesamten Population. Natürlich gibt es für die Maskenpflicht an den Schulen keine Grundlage mehr. Dabei zeigt er auch auf die Nachbarländer, denn dort sei das bereits ausgetestet worden. Dort habe es auch bei weniger Kapazitäten der Krankenhäuser keine flächendeckende Überlastung des Gesundheitssystems gegeben, nachdem die Maßnahmen entfallen waren. Die Verantwortung für die Krankheit gehöre zurück in die Hände des einzelnen .“Wer Symptome hat, soll zum Arzt gehen und zu Hause bleiben.“

Was für die Klassenzimmer gilt, sollte ja wohl auch für Büros und Kaufhäuser gelten. Eigenverantwortung statt der Gouvernante von der Staatsregierung.

Kompetenz und Erfahrung

Prof. Dr. Klaus Stöhr ist im übrigen nicht irgendein Virologe. Er war lange Jahre für die WHO tätig, unter anderem als Leiter des globalen Influenza-Programms und war des weiteren dort SARS Forschungskoordinator. Danach war er zehn Jahre beim Pharmakonzern Novartis Impfstoffentwickler. Man kann also mit Fug und Recht behaupten, daß es sich bei ihm um einen nicht nur wissenschaftlich ausgewiesenen, sondern auch in der Gesundheitsadministration erfahrenen Fachmann handelt.

Was Deutschland heute auszeichnet 

In anderen Ländern werden Experten wie er offenbar gehört. In Deutschland jedoch lauscht man lieber der Angstsirene Karl Lauterbach. Die Politiker und ihre medialen Büchsenspanner in Deutschland haben sich wohl unsterblich vor allem in die Maske verliebt. Ist sie doch das weithin sichtbare Symbol der Gefolgschaft, besser gesagt der Unterwerfung unter den Willen der allwissenden Führung. Und was soll nur werden, wenn man als Pandemiebekämpfer nicht mehr gebraucht wird? Wenn die wirklichen Probleme wie Inflation, Energieknappheit mit drohender Dunkelflaute, illegale Einwanderung und der rasante Bedeutungsverlust im außenpolitischen Spiel der Kräfte wieder in das Blickfeld der Wähler geraten? Ach wie schön, wird man dann im Präsidentenpalast von Taka-Tuka-Land sagen, ach wie schön war das doch, als man noch mit der Angst regieren konnte!


Klimaglaube

Seit dem 8. Dezember 2021 hat Deutschland ein Bundesministerium, in dessen Namen der Begriff Klima enthalten ist. Das Ministerium heißt ganz offiziell Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Selbstverständlich wird es von einem Politiker der Grünen geführt, der Partei, die für sich in Anspruch nimmt, auf dem Gebiete des Umweltschutzes, wozu sie selbstverständlich auch den „Schutz“ des Klimas zählt, die umfassende Kompetenz zu besitzen. Ihr Programm zum Thema liest sich denn auch wie die Langfassung der Parolen von Fridays for Future und ähnlicher Sekten.

Wenn (fast) alle dasselbe denken

Ein nicht geringer Teil der Wähler folgt den Grünen und den „Klima-Aktivisten“. Angesichts der häufig abenteuerlichen Forderungen dieser selbsternannten Klimaschützer fragt sich jedoch der unverbildete neutrale Beobachter, wie solche Überzeugungen zustande kommen können. Die Antwort auf diese Frage ist deswegen nicht leicht zu finden, weil in Politik, aber noch mehr in den Medien das Narrativ vom menschengemachten Klimawandel eine immer größere Rolle spielt. Abweichende Meinungen, oder gar abweichende Erkenntnisse in der Wissenschaft scheint es nicht zu geben, wenn man den Politikern und Medienschaffenden Glauben schenkt. Schon das sollte misstrauisch machen, denn Wissenschaft ist immer pluralistisch, vorherrschende und im Vordringen begriffene Meinungen gehören zum Wissenschaftsbetrieb wie Hopfen und Malz zum Bier. In Sachen Klima scheint dies jedoch anders zu sein, hier herrscht politisch-medial eine Einförmigkeit, die in einer offenen Gesellschaft, deren politisches Modell die Demokratie ist, eigentlich als Fremdkörper erscheinen muß. Doch warum ist das so?

Eine neue Religion

Der renommierte Publizist Josef Joffe hat in der Neuen Zürcher Zeitung vom 29.01.2022 dazu einen lesenswerten, wirklich luziden Aufsatz veröffentlicht. Unter der Überschrift: Klimatismus als Religion arbeitet er überzeugend heraus, daß es sich dabei tatsächlich um einen Glauben handelt. Glaube ist bekanntlich von Wissen wesensverschieden. Glaube ist tiefe, unhinterfragte und unhinterfragbare Überzeugung, die sich zur Gewissheit verdichtet hat. Wissen hingegen ist das Resultat von Erkenntnisgewinnung durch Faktenrecherche und -prüfung. Wissenschaftlich gewonnene Erkenntnisse sind grundsätzlich falsifizierbar. Bis gestern noch als richtig erkannte Lehrsätze und Theorien können heute als falsch erkannt werden, weil eben Fakten nachprüfbar festgestellt werden, die eine andere Beurteilung erzwingen. All das findet bei den Verfechtern der Ideologie vom (allein) menschengemachten Klimawandel keine Anwendung.

Vielmehr findet man, so Joffe, die klassischen Merkmale der Religion. Zunächst gibt es auch hier so etwas wie Religionsstifter bzw. Propheten. Ob es nun medial gehypte Symbolfiguren wie Greta Thunberg und Luisa Neubauer oder im Gewand des Wissenschaftlers auftretende Scharlatane wie Hans-Joachim Schellnhuber und Mojib Latif sind, sie treten jeweils mit dem Anspruch auf, letztgültige Erkenntnisse zu besitzen. Zum zweiten braucht eine Religion das Angstmoment. Am besten beschwört sie die Apokalypse. Was in der Bibel noch Sodom und Gomorrha, die Sintflut oder die zehn Plagen Ägyptens waren, sind nun Prophezeiungen dergestalt, das schmelzende Eis werde Küsten überfluten, Hurrikane würden das Land verwüsten und die bislang nur im Wüstengürtel der Erde anzutreffenden Temperaturen würden sich ausbreiten und jegliche Vegetation vernichten. Drittens benötigt eine Religion immer Schuldige. Ob es nun der gefallene Erzengel Luzifer ist, der nun als Teufel am Verderben der Menschheit arbeitet, oder der Ungläubige, der Menschenverführer. Der Schuldige am Klimawandel ist nun der Mensch, soweit er nicht zu den Gläubigen gehört, die allein die Katastrophe aufhalten können. Natürlich sind es vor allem Menschen, die egoistisch nach materiellem Gewinn streben, selbstverständlich zulasten der übrigen Menschheit. Und diese Übeltäter sind die westlichen Kapitalisten. Das vierte Element der Religion ist regelmäßig dann aber doch die Erlösung, mindestens die Hoffnung darauf. Und die kommt aus dem Verzicht. So wie Fastenzeit und Ramadan, Verzicht auf die Güter dieser Welt, ein einfaches Leben in Bescheidenheit und Kontemplation, so liegt die Erlösung aus der Klimakatastrophe im Verzicht auf die Errungenschaften von Technik und Zivilisation. Fahrrad statt Autos, Zug statt Flugzeug. Kein Fleisch, weil Viehzucht die Wälder vernichtet und die Atmosphäre mit Methan vergiftet. Verteuert die Energie, auch wenn damit die Armen mehr getroffen werden als die Reichen!

Fakten stören nur

Für diese religiösen Überzeugungen spielt es natürlich keine Rolle, daß die Eisbären nicht aussterben, sondern sich vermehren, daß die Seychellen noch nicht im Meer versunken sind und die Dritte Welt reicher wird, trotz oder gerade wegen der Globalisierung. Daß es in der Erdgeschichte Zyklen gibt, natürlich in Jahrmillionen gerechnet, in denen die Erde lange Zeit wesentlich kälter oder aber auch heißer ist, als wir sie kennen, geschenkt. Daß dies auch zu Zeiten so war, als es weder Autos noch Fabriken gab, geschenkt. Der Glaube ist gegen die Wissenschaft immun.

Das Bild des religiösen Fanatikers

Was diese moderne Religion mit jungen Menschen macht, konnte man sich vor kurzem in Berichten von Straßenblockaden in Berlin ansehen. Dort haben sich sogenannte Klimaaktivisten morgens im Berufsverkehr auf Autobahnen gesetzt, die zu diesem Zeitpunkt voll von Pendlern sind, die zur Arbeit in die Stadt fahren, oder von Eltern, die ihre Kinder in Schulen und Kindergärten bringen. Natürlich kam es hier zu den erwartbaren Konflikten. Aufschlussreich ist jedoch ein Video, in dem einer dieser Gläubigen seine Befindlichkeit offenbart. Das Video zeigt einen jungen Mann, der sich als 20-jähriger Student vorstellt, der eigentlich lieber studieren würde, als hier zu sitzen. Doch, so dieser junge Mann namens Benjamin weiter, er sitze hier auf einer Autobahn mit fünf anderen Menschen, denn: „Wir sind die letzte Generation, die noch den kompletten Klimakollaps und damit Ernteausfälle, Dürren, Fluten, Waldbrände, massenhafte Flucht und Hungerkatastrophen noch verhindern kann…ich mach das sehr verzweifelt… Wir fordern, daß die Bundesregierung ein Essen-retten-Gesetz durchsetzt, eine Agrarwende nach den Forderungen des Bürgerrates Klima… Unglaublich viele Menschen werden hungern oder sterben!“ Der junge Mann dürfte typisch für diese zumeist jungen Klima-Gläubigen sein. Sein Habitus läßt auf die Herkunft aus bildungsbürgerlichem Hause schließen, seine Sprache ebenfalls. Er spricht ruhig, aber bestimmt. Sein Blick ist nach innen gekehrt, dort wo seine Gewissheit sitzt, die er aus seinem Glauben gewinnt.

Halbe Bildung bringt eben ganzes Verderben

Daß all dies nur Halbbildung ist, und auf keinen Fall auf eigener wissenschaftlicher Erkenntnis beruhen kann, folgt bereits aus seiner Jugend. Niemand kann mit erst 20 Jahren über vertiefte wissenschaftliche Erkenntnisse verfügen. Glauben indessen kann man gerade als Jugendlicher in überreichem Maße haben. Die Geschichte ist voll von fanatisch glaubenden Jugendlichen, die den verschiedensten falschen Propheten hinterher gelaufen sind, regelmäßig ins Verderben. Ob Kinderkreuzzug oder Hitlerjugend, Assassinen oder Rote Khmer, immer wieder ist es falschen Propheten gelungen, den Idealismus, aber auch die Unwissenheit der Jugend für sich zu instrumentalisieren.

Was hilft gegen Aberglauben? Richtig. Information.



Scheinheiliges Versagen

Das heute veröffentlichte Gutachten der Münchner Kanzlei Westphal und Kollegen zum jahrzehntelangen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche macht nicht etwa einfach fassungslos. Das wäre zu billig. Nein, es ruft nach Entscheidungen. Entscheidungen sowohl hinsichtlich des Umganges mit denen, die in hohen und höchsten Ämtern der Kirche versagt haben, Entscheidungen aber auch hinsichtlich des Systems Kirche überhaupt.

Rücktritte sind unabweisbar notwendig

Es ist offenkundig, daß hier hohe und höchste Würdenträger jahrzehntelang vertuscht haben, was sie eigentlich ohne Rücksicht auf die Täter und ohne Rücksicht auf die Institution Kirche hätten aufklären und bestrafen sollen. Wer von diesen Entscheidungsträgern noch in Amt und Würden ist, sollte wenigstens jetzt die Größe haben, zurückzutreten und sein Versagen zuzugeben. Wer diese Größe nicht habt, dem müssen die nun zuständigen Entscheidungsträger sagen, daß er nicht länger tragbar ist. Wer bereits nicht mehr in der Verantwortung steht, sollte sich aus der Öffentlichkeit vollständig zurückziehen. Es gibt ja Klöster.

Zweierlei Maß und Umkehrung von Recht und Unrecht

Es ist auch unverständlich, mit welch unterschiedlichem Maß hier jahrzehntelang, wenn nicht jahrhundertelang, gemessen worden ist. Die geringste Verfehlung, jedenfalls in kirchenrechtlicher Hinsicht, dahingehend, daß ein Priester sich einer Frau zugewandt und mit ihr ein Liebesverhältnis begonnen hat, wurde stets gnadenlos damit sanktioniert, daß er alle seine Ämter und Einkünfte verlor, nicht einmal irgendeine untergeordnete Tätigkeit mehr in der Kirche ausüben durfte. Die Täter, um die es hier geht, haben sich nicht nur nach dem weltlichen Strafgesetzbuch schuldig gemacht, sondern sie haben jeweils aus der Sicht der Kirche schwere und schwerste Sünden begangen. Sie aber wurden geschützt und weiterbeschäftigt. Auch diesen Widerspruch wird die Kirche auflösen müssen.

Ein Systemwechsel tut not

Um derartige Dinge ein für alle Mal möglichst auszuschließen, können die Strukturen der Kirche nicht so bleiben, wie sie sind. Offensichtlich ist das System nicht dazu geeignet, mit derartigen Fällen angemessen umzugehen. Die Neigung, aus falsch verstandener Rücksicht auf die Täter und aus ebenso falsch verstandener Rücksicht auf den Ruf der Institution Dinge unter den Teppich zu kehren, ist offenkundig und offenkundig auch im System angelegt. Daraus kann nur die Konsequenz gezogen werden, externe Kontrollinstanzen zu installieren. Insbesondere die Personalführung muß unter die Kontrolle staatlicher Aufsichtsbehörden gestellt werden, möglicherweise muß auch bei Personalentscheidungen ein Informations- und Mitspracherecht von Pfarrgemeinderäten und ähnlichen Laiengremien eingeführt werden. Der Staat hat nicht nur die Aufgabe der Kriminalprävention, er finanziert die Kirchen auch zu einem erheblichen Anteil. Es ist deshalb nur recht und billig, ihm auch die  Aufsicht über die Institution zu übertragen, die er mitfinanziert.

Auch nur ein fauler Apfel verdirbt den ganzen Korb

Ein Wort zum Schluß. Die Münchner Anwälte haben für den Zeitraum von 1945-2019 ganze 495 Fälle benannt, wobei sie ausdrücklich von einer unbekannt großen Dunkelziffer ausgehen. Auch unter Berücksichtigung dessen ist die Gesamtzahl, gerechnet auf die Jahre und die Millionen von Gläubigen des Erzbistums München und Freising natürlich relativ gering. Das deckt sich auch mit meiner persönlichen Erfahrung als Ministrant und Schüler eines katholischen Internats. Nie habe ich auch nur die Andeutung eines Gerüchts in dieser Hinsicht gehört, wie so viele andere auch mit ähnlichem Lebensweg. Doch auch die wenigen Fälle wirken wie der sprichwörtliche Tropfen Tinte in der gefüllten Badewanne. Er trübt das Wasser. Es wird also Zeit, daß Klarheit herrscht.

Die Chinesifizierung der deutschen Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen heutigen Entscheidungen endgültig die Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse, korrekt das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, zurückgewiesen. Das Gesetz greife zwar unmittelbar erheblich in die Grundrechte der Bürger ein. Das sei aber eben zum Schutze überragender Rechtsgüter wie des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich und selbstverständlich nach Abwägung der in Rede stehenden Rechtsgüter verhältnismäßig.

Der Systemwechsel

Es war an und für sich nichts anderes zu erwarten. Spätestens seit dem für sehr viele Juristen überraschenden Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte klar sein, daß die Politik sich auf „Karlsruhe“ verlassen kann, jedenfalls soweit es um ihre grundsätzlichen Entscheidungen geht. Der meines Erachtens fachlich glänzende und politisch unerschrockene Verfassungsrechtler – der deswegen in Deutschland nichts mehr werden kann – Ulrich Vosgerau hat dafür den treffenden Begriff der Chinesifizierung der deutschen Politik geprägt. Auf das politische System Chinas, das nach wie vor von einer kommunistischen Partei, allerdings mit starken kapitalistischen Neigungen, beherrscht wird, trifft wohl das bekannte Lied aus der untergegangenen DDR zu : „Die Partei, die Partei hat immer recht!“

Der Dank des Gewählten ist dem Wähler gewiß

Dem ordnet man sich auch als Richter des höchsten deutschen Gerichts gerne unter, jedenfalls in unserer Zeit. Das System der Richterauswahl, das ja nun zu 100 % allein in den Händen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, und somit der politischen Elite liegt, ermöglicht es ja, die Richterstühle in Karlsruhe ausschließlich mit linientreuen Gefolgsleuten zu besetzen. Hatte man in früheren Jahrzehnten noch den Eindruck, daß die Politik dieser Versuchung jedenfalls nicht vollends und allzu auffällig erlegen war, und auch die Richter nach ihrer Wahl nicht selten eine bemerkenswerte Unabhängigkeit, auch von den politischen Überzeugungen ihrer Förderer, an den Tag legten, so ist diese politisch/juristische Idylle im verklärenden Licht der Vergangenheit verschwunden. Wer wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zuvor als stellvertretender Vorsitzender einer Regierungsfraktion, und somit als Einpeitscher der Bundeskanzlerin gedient hat, von dem kann nichts anderes erwartet werden, als daß er diese Aufgabe nun in seinem noch einflussreicheren Amt getreulich erledigt. Aber auch wer nicht aus so hervorgehobenen politischen Ämtern, jedoch als, wie das so schön heißt, politisch nahestehend zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden ist, weiß sich heute offenbar seinen Förderern weiterhin verbunden. Natürlich gibt es nach wie vor keine Weisungen aus Berlin an die Karlsruher Richter. Das ist auch nicht nötig, da reicht auch schon ein Abendessen im Kanzleramt.

Je dünner die Faktenlage, je einfacher die Entscheidung

Das Verfahren über die Verfassungsbeschwerde ebenso wie andere Prozessarten vor dem Bundesverfassungsgericht ist kontradiktorisch, wie das juristisch so schön heißt. D.h. vor dem Gericht streiten zwei Parteien darüber, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt oder nicht, Rechte des Klägers verletzt werden oder nicht. Deswegen erhebt das Bundesverfassungsgericht gemäß § 26 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht auch Beweis, wie im übrigen jedes andere Gericht im Rahmen seiner Prozessordnung. Die einschlägige Gesetzesvorschrift lautet, und das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Das Bundesverfassungsgericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.“ Eine solche Beweiserhebung kann eben die Vernehmung von Zeugen, die Anhörung von Sachverständigen und die Einsichtnahme in Urkunden bedeuten, häufig eine Kombination von alledem. Die Parteien des Verfahrens haben auch das Recht, entsprechende Beweisanträge zu stellen, und etwa einem vom Gericht erholten Gutachten eines Sachverständigen ein eigenes Gutachten, natürlich ebenfalls von einem – politisch korrekt natürlich auch von einer – Sachverständigen entgegen zu setzen, sodaß das Gericht sich inhaltlich mit den unterschiedlichen Auffassungen der Sachverständigen auseinandersetzen muß.

Im vorliegenden Falle hat das Bundesverfassungsgericht davon abgesehen, wie im übrigen auch im sogenannten Klimaurteil. Das Gericht ist hier einfacher verfahren. Es hat ein Verfahren gewählt, das der Gesetzgeber erst später in das Verfassungsprozessrecht eingeführt hat. Gemäß § 27a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes kann das Gericht sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Was für den Laien auf den ersten Blick so aussieht, wie eine Beweiserhebung oder dem doch zumindest gleichsteht, ist etwas völlig anderes. Man kann so zum Beispiel das Robert-Koch-Institut um eine Stellungnahme bitten, oder eine andere der in der Öffentlichkeit im Rahmen der Corona-Krise bekannt gewordenen Institutionen. Das ist keine förmliche Beweiserhebung, hier können auch keine Gegengutachten prozessordnungsgemäß beigebracht werden, und vor allem stehen solche Stellungnahmen nicht unter dem strengen Regime der Wahrheitspflicht, wie das für Zeugen und Sachverständige der Fall ist. Nicht umsonst werden Zeugen und Sachverständige vor ihrer Einvernahme vom Gericht ausdrücklich über ihre Wahrheitspflicht und die Konsequenzen, und zwar strafrechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes dagegen belehrt. Die Wahl des Verfahrens nach § 27a BVerfGG zeigt, wie man in Karlsruhe inzwischen denkt. Was die Regierung im Verfahren erklärt, ist eben einfach wahr. Eine Beweiserhebung im klassischen Sinne ist somit entbehrlich.

Schöne neue Verfassungswelt

Ich denke, genau das ist der Teil der Entwicklung, die Vosgerau so zutreffend die Chinesifizierung des deutschen Rechts nennt. Was von der Politik und ihren Beratern für gut befunden wird, das ist eben so. Wir werden in den nächsten Jahren bei grundlegenden politischen Entscheidungen unserer Regierungen wohl noch häufiger erleben, daß diese vom Bundesverfassungsgericht praktisch nicht infrage gestellt werden. Entscheidungen „gegen den Strich“ sind aus Karlsruhe nicht mehr zu erwarten. Das gilt natürlich auch für die zu erwartenden einschneidenden Maßnahmen, welche die Politik aus ihrer Sicht zur Eindämmung der Pandemie für notwendig halten wird. Ob beispielsweise auch Geimpfte das Virus weitertragen können oder nicht, ob auch Geimpfte in nennenswertem Anteil an Corona sterben können oder nicht, wird dann keine Rolle mehr spielen. Entscheidend wird nur sein, daß eben die Regierung das Narrativ verbreitet, die Ausbreitung des Virus werde dadurch wenigstens eingegrenzt. Stellungnahmen der eigenen Institute wie des Robert Koch Instituts werden das selbstverständlich so bestätigen. Ausführungen von ebenso qualifizierten Sachverständigen, die eine andere wissenschaftliche Auffassung vertreten, werden in das Verfahren wohl kaum jemals eingeführt werden. Berlin kann also sicher sein. Was dort entschieden wird, wird in Karlsruhe „durchgewunken“.


Strafe oder Rache

Vor dem Landgericht Neuruppin muß sich zur Zeit 100-jähriger ehemaliger KZ-Wachmann dafür verantworten, daß er im seinerzeitigen Konzentrationslager Sachsenhausen eben den Dienst des Wachmannes versehen hat. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft ist das Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen. Zwischen Januar 1942 und Februar 1945 sei der Angeklagte wissentlich und willentlich an der Ermordung von Häftlingen in dem rund 20 km nördlich von Berlin gelegenen Lager beteiligt gewesen. Zwar habe er sich selbst nicht direkt an Tötungshandlungen beteiligt, jedoch könne seine Tätigkeit als Wachmann nicht hinweggedacht werden, ohne daß der Betrieb des Konzentrationslagers und die Tötung von Häftlingen dort möglich gewesen seien. „Durch gewissenhafte Ausübung des Wachdienstes, die sich nahtlos in das Tötungssystem einfügte“ habe Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord geleistet. Soweit in Kürze der Sachverhalt, der nun vor diesem Landgericht verhandelt wird.

Der Fall wirft Fragen auf. Um einschlägigen Missverständnissen, seien sie gewollt oder ungewollt, schon an dieser Stelle entgegenzutreten: zweifellos handelt es sich bei den Verbrechen, zu denen der Angeklagte Beihilfe geleistet haben soll, um monströse Verbrechen. Zweifellos ist der Charakter des NS-Regimes als verbrecherisch mit Überschneidungen zum Wahnsinn zu bewerten. Zweifellos ist jeder, der diesem System und einzelnen seiner Untaten wissentlich und willentlich Vorschub geleistet hat, ein Verbrecher. Indessen kann man in einem Fall wie dem vorliegenden bei dieser einfachen Feststellung nicht stehen bleiben.

Die Diktatur und ihre Helfer, Helfershelfer, Mitläufer und auch ihre bloß Unterworfenen

Natürlich war das NS-System wie alle Diktaturen nur möglich, weil seine Vordenker, der Diktator selbst allen voran, sich auf eine große Zahl von Helfern stützen konnten. Indessen ist bei diesen Helfern zu unterscheiden zwischen denen, die sich die Ideologie des Systems zu eigen gemacht hatten, und denen, die zwar objektiv zum Gelingen beigetragen, dies subjektiv jedoch entweder gleichgültig, oder gar nur unter dem Zwang der Umstände getan hatten. Im Sinne einer strengen Kausalität, die jede Teilbedingung eines Geschehensablaufs als gleichwertige Ursache des Erfolges ansieht, müßte man ja sogar die Tätigkeit der Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft und in den Rüstungsbetrieben als mitursächlich für das Funktionieren des NS-Staates betrachten. Ihnen indessen eine Mitschuld am Funktionieren des Systems zuzuerkennen, wäre ganz offensichtlich absurd.

Vom Rad zum Rädchen

Die Rechtsauffassung der Justiz in Deutschland in dieser Frage hat sich bekanntlich mit der Entscheidung des Landgerichts München II vom 12.05.2011 in der Sache John Demjanjuk fundamental geändert. Auch Demjanjuk war als Wachmann in einer sehr untergeordneten Funktion in einem Vernichtungslager tätig. An den Vernichtungsmaßnahmen selbst hatte er nicht mitgewirkt. Gleichwohl kam das Landgericht seinerzeit zu einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord, weil eben auch eine so untergeordnete Tätigkeit wie die eines Wachmannes für das Funktionieren des Systems insgesamt mitursächlich gewesen sei. Der Bundesgerichtshof hat das später bestätigt. In der Zwischenzeit hat es eine Reihe von ähnlichen Verfahren vor den deutschen Gerichten gegeben. Soweit die hochbetagten Angeklagten nicht während des Verfahrens verstorben sind, wurden sie auch regelmäßig verurteilt, so etwa im Juli 2015 der damals 93-jährige Oskar Gröning, der von 1942-1945 als Buchhalter im Konzentrationslager Auschwitz gearbeitet hatte. Am 23.07.2020 verurteilte das Landgericht Hamburg den zur Tatzeit 18-jährigen Bruno D. wegen Beihilfe zum Mord in 5332 Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. Er war Wachmann im KZ Stutthof.

Bis dahin waren die Juristen in Deutschland in ihrer übergroßen Mehrheit der Meinung, daß eine untergeordnete Tätigkeit wie die geschilderten den Vorwurf der Beihilfe zum Mord nicht begründen kann. So hat zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Dortmund mit Verfügung vom 08.03.2007 das Ermittlungsverfahren wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord gegen zwei ehemalige Angehörige der 12. Kompanie des Gebirgsjägerregiments 98 wegen der Erschießung von Kriegsgefangenen eingestellt und zur Begründung unter anderem ausgeführt: „Abgesehen davon, daß beide ehemaligen Wehrmachtsangehörigen die Tötung nicht selbst oder durch einen anderen begingen, ist nicht zu belegen daß sie – wie auch die nicht bekannten Schützen – ein irgendwie geartetes eigenes Interesse an der Erschießung hatten. Als am unteren Ende in der Militärhierarchie stehende Mannschaftssoldaten und Befehlsempfänger hatten sie auch keine Tatherrschaft, nicht einmal einen eigenen Spielraum bei der Ausführung des Tötungsbefehls. Ein täterschaftliches Handeln ist somit nicht zu bejahen. Darüber hinaus fehlt es auch an einer nachweisbaren vorsätzlichen Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB. Der Wille, die Handlung der befehlsgebenden Täter zu fördern und damit zur Tatbestandsverwirklichung beizutragen, ist nicht zu beweisen. Beide Soldaten haben sich nicht erst nach der Leistung ihrer Tatbeiträge – allenfalls psychische Beihilfe durch bloße Anwesenheit – bewußt von der Haupttat distanziert. Zudem hätten sie sich einem rechtswidrigen Befehl nicht entziehen können, und zur Tatbestandsverwirklichung beitragen müssen. Zumindest aber wäre ihre Schuld ausgeschlossen, weil sie einen zwar rechtswidrigen, aber dennoch verbindlichen Befehl ausgeführt hätten.“ Natürlich könnte man auch in diesem Falle argumentieren, daß die Anwesenheit der beiden Beschuldigten im Sinne einer gleichwertigen Kausalität zumindest geeignet war, eventuelle Fluchtversuche der zur Erschießung vorgesehenen Kriegsgefangenen zu verhindern. Aber hätte ihre Nichtanwesenheit etwas geändert?

Notwendiger oder austauschbarer Helfer?

Indessen gilt für diese beiden Soldaten das gleiche wie für einfache Wachleute, Arbeiterinnen in der Wäscherei oder Schreibkräfte von Kommandanten in den Konzentrationslagern, daß sie so austauschbar waren wie ihre Gewehre oder Arbeitsgerätschaften. Die Abwesenheit etwa eines geflohenen oder desertierten Wachmannes hätte nichts am Funktionieren der Tötungsmaschinerie geändert. Er wäre unverzüglich ersetzt worden. Diese Überlegungen lagen wohl auch dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zu Grunde, daß am Ende des ersten großen Auschwitz-Prozesses der Lagerzahnarzt vom Vorwurf der Beihilfe zum Massenmord freigesprochen wurde. Eine Tätigkeit bei der Selektion der Opfer an der sogenannten Rampe konnte ihm nicht nachgewiesen werden, die Tätigkeit als Lagerzahnarzt indessen wurde nicht als Beihilfe zum Massenmord gewertet, denn damit wurde nicht unmittelbar ein Beitrag zum Mordgeschehen erbracht. Der Bundesgerichtshof hatte seinerzeit das Urteil auch bestätigt. Somit ist hier bei der Frage der Kausalität anzusetzen. War die Tätigkeit des angeklagten 100-jährigen tatsächlich conditio sine qua non für das Funktionieren der Organisation dieses Konzentrationslagers? Als Jurist verneine ich diese Frage. Damit fällt aber die neuere Rechtsprechung zur Strafbarkeit solcher „kleinen Rädchen“ im Getriebe der Mordmaschinerie in sich zusammen. Wenn es schon an der objektiven Ursächlichkeit der Tätigkeit des Angeklagten für den Tod der 3518 Häftlinge im KZ Sachsenhausen fehlt, dann ist die subjektive Tatseite, also die Frage, ob der Angeklagte wissentlich und willentlich den Massenmord gefördert hat, den seine Vorgesetzten befohlen hatten, erst gar nicht zu prüfen.

Macht Freiwilligkeit stets schuldig?

Die weitere Frage, ob der Angeklagte schon mit seinem Eintritt in die SS bewußt deren Mordauftrag unterstützt hat, wäre an sich nach den obigen Darlegungen ebenfalls nicht mehr zu prüfen. Doch selbst, wenn es darauf ankäme: was hat eigentlich junge Leute von seinerzeit um die 20 Jahre dazu bewogen, sich ausgerechnet diesen Arbeitgeber auszusuchen? Gab es denn nicht genug andere Möglichkeiten, sein Brot anständig zu verdienen? Die Frage scheint aus heutiger Sicht durchaus verständlich. Ein Blick in die damalige Zeit indessen läßt Zweifel aufkommen. Es ist allgemein bekannt, daß infolge der Weltwirtschaftskrise 1929, aber auch schon der wirtschaftlichen Verwerfungen in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg, die Arbeitslosigkeit in Deutschland ein ungewöhnlich hohes Ausmaß angenommen hatte. So lag die Arbeitslosenquote in Deutschland 1932, dem letzten Jahr vor der sogenannten Machtergreifung Adolf Hitlers, bei 30,8 %, also etwa 16,8 % der Gesamtbevölkerung. Anders gewendet, auf rund 12 Millionen Erwerbstätige kamen rund 6 Millionen Arbeitslose. Es herrschte eben bittere Not. Bezeichnend sind nicht nur Lebensläufe wie etwa des Ukrainers John Demjanjuk, der ersichtlich aus allereinfachsten Verhältnissen kam und sich glücklich schätzen konnte, überhaupt eine Arbeit zu finden. Richard Drexl hat soeben das Buch einer Autorin besprochen, die den Lebenslauf ihres Vaters schildert. Dieser Mann fand eben nach Ableistung des Wehrdienstes im Alter von 30 Jahren endlich eine Anstellung bei der SS. Ähnlich dürfte es vielen jungen Männern gegangen sein. Der zügige Abbau der Arbeitslosigkeit durch die Nationalsozialisten war ja nicht etwa die Folge einer prosperierenden Wirtschaft, sondern der Eingliederung großer Teile der jungen Männer in Wehrmacht, SS und andere staatliche oder staatsnahe Organisationen. Kann man ihnen wirklich vorwerfen, jede, auch eine solche Arbeitsstelle angenommen zu haben? „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“

Warum muß Strafe sein?

Die aktuelle Rechtsprechung der deutschen Gerichte führt aber auch zur Frage nach dem Sinn der Strafe. Diese Frage hat die europäischen Denker von Alters her umgetrieben. Denn die Fragen von Schuld und Sühne, Verantwortlichkeit und einstehen müssen sind Grundfragen der menschlichen Existenz und des Lebens in der menschlichen Gesellschaft. So lesen wir bei Platon, Protagoras, 324: „Denn wenn du dir klar machst, Sokrates, was es eigentlich bedeutet, wenn man die, welche Unrecht tun, bestraft, so ergibt sich für dich doch gerade daraus die Lehre, daß die Menschen der Ansicht sind, man könne die menschliche Tüchtigkeit erwerben. Denn niemand züchtigt den Übeltäter in dem Gedanken und nur deshalb, weil er Unrecht getan hat, es sei denn, daß man unvernünftig wie ein Tier einfach Rache übt. Wer aber mit Vernunft züchtigen will, der straft nicht des begangenen Unrechts wegen (denn das Getane kann er ja doch nicht ungeschehen machen), sondern um des zukünftigen willen, damit dieser selbe Mensch nicht wiederum Unrecht tut und auch ein anderer nicht, nachdem er nämlich gesehen hat, wie dieser bestraft wurde. Wer eine solche Überlegung macht, denkt wohl auch, daß die Tüchtigkeit anerzogen werden kann; denn er straft zum Zweck der Abschreckung. Dieser Meinung sind alle, die Strafe verhängen, sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Leben.“ Dieser Gedanke ist in der Folgezeit von vielen Philosophen und Juristen aufgegriffen worden, so etwa von Seneca, Dialogorum liber 111, Ad Novatum, De ira, lib.1, 97: „Denn, wie Plato sagte, kein kluger Mensch straft, weil gesündigt worden ist, sondern damit nicht mehr gesündigt werde; Vergangenes kann nämlich nicht widerrufen werden, Künftiges jedoch verhindert werden.“ Thomas von Aquin führ das in seiner Summa Theologica fort und erklärt daß Strafen im gegenwärtigen Leben eher Arzneien als Vergeltung sind. Denn die Vergeltung sei dem göttlichen Urteil vorbehalten. Die Reihe ließe sich fortsetzen.

Welchem Zweck dient ein Starfverfahren?

Zur Rechtfertigung der neueren Rechtsprechung wird gerne von Juristen, Journalisten und Opfern jener Straftaten vorgebracht, daß nun endlich auch die Opfer gehört würden und die Dinge aufgearbeitet werden könnten. Indessen wird ein Strafverfahren grundsätzlich wegen der Tat und des dieser Tat angeklagten Menschen geführt, nicht um den Opfern der Tat Genugtuung zu geben oder sie anzuhören. Die Aufarbeitung jener schrecklichen Ereignisse wird ohnehin in Zukunft allein den Historikern zugewiesen sein. Es ist nicht ersichtlich, warum dieser Gesichtspunkt nicht auch jetzt schon gelten soll, wo in der Tat der ein oder andere auf Täterseite beteiligte, um es neutral auszudrücken, noch lebt. Ohnehin muß das Ergebnis eines Strafverfahrens schon aus prozessualen Gründen nicht unbedingt die historische Wahrheit widerspiegeln, wenn auch die juristische Untersuchung eines Sachverhalts vor Gericht außerordentlich gründlich erfolgt.

Ob der Regelung in § 24 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes, wonach Eintragungen, die eine über 90 Jahre alte Person betreffen, aus dem Register zu entfernen sind, auf rechtsphilosophischen Erwägungen zur Vergänglichkeit von Schuld beruht, oder einfach der praktischen Überlegung folgt, daß eine solche Information für niemanden mehr von Interesse ist, will ich einmal dahinstehen lassen. Aber vielleicht wird nun ein vom Zeitgeist durchdrungener Justizminister dieser Vorschrift noch einen Halbsatz anfügen lassen, wonach dies für NS-Verbrechen nicht gilt.


Die Freiheit und die Medien

Die nachstehend abgebildete Grafik aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt zwei Kurven, welche die Antworten auf die Frage nach dem Freiheitsgefühl der Deutschen wiedergeben, und zwar die Veränderung dieses Gefühls der persönlichen Freiheit im Laufe der letzten drei Jahrzehnte. Zur Zeit der Wiedervereinigung hatten also mehr als drei Viertel der Deutschen das – gute – Gefühl, daß man in Deutschland seine politische Meinung frei sagen kann, und nur eine Minderheit von knapp einem Sechstel meinte, es sei besser, vorsichtig zu sein. Ist schon die Abnahme des Freiheitsgefühls und spiegelbildlich die Zunahme des Unsicherheitsgefühls in den ersten 25 Jahren der Untersuchung schon beunruhigend, so muß die Entwicklung in den letzten Jahren besonders alarmierend sein. Die beiden Kurven bewegen sich in einer deutlich gesteigerten Neigung aufeinander zu. Der Zeitpunkt, in dem sie sich schneiden, steht offenbar unmittelbar bevor.

Die auffalende Parallelität

Es fällt natürlich auf, daß hier eine zeitliche Parallelität mit der Flüchtlingskrise seit 2016 zu sehen ist. Wir erleben ja seither ein Trommelfeuer der Politik  und der Medien auf das Denken der Bürger in unserem Lande. Die offensichtlich allein richtige, allein moralische, allein demokratische, allein aufgeklärte und somit allein vertretbare Meinung zu Euro-Rettung, Grenzöffnung und unkontrollierte Einwanderung, Klima und CO2 sowie zuletzt Corona und dem richtigen Umgang damit wird mit den Methoden der Gehirnwäsche dem Denken und Fühlen der Bürger des Landes implementiert. Auch die Forscher von Allensbach und des schweizerischen Instituts Media Tenor sehen als Ursache der geschilderten Entwicklung gerade im Hinblick auf Corona die staatlich-mediale Reaktion auf die Verbreitung dieser ansteckenden Krankheit.

Der „Kampf gegen Rechts“

Wer mit wachen Augen die Medienlandschaft betrachtet, dem kann auch nicht entgehen, daß die Bekämpfung abweichender Meinungen in den sozialen Medien offenbar ein Schwerpunkt der journalistischen Arbeit in den traditionellen Medien ist. Gleiches gilt für den sogenannten Kampf gegen Rechts, der sich derzeit vorwiegend als eindeutig orchestrierte Kampagne gegen die einzige parlamentarische Opposition gegen die zeitgeistige Politik auf allen Kanälen breit macht. Wer als Wähler mit dem Gedanken spielt und dies auch privat oder gar öffentlich äußert, die AfD zu wählen, wird beleidigt, diffamiert, verhöhnt, kurz gesagt, gesellschaftlich ausgegrenzt. Es versteht sich von selbst, daß dazu Argumente im klassischen Sinne nicht angeführt werden. Das wäre auch kontraproduktiv, denn Diffamierung funktioniert nur ohne Argumente, dafür mit Hetze.

Die Instrumentalisierung eines Mordes

Wie das funktioniert, kann man aktuell am Umgang vieler Medien, aber auch Politikern, mit dem entsetzlichen Mord an einem Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein exemplarisch sehen. Soweit ersichtlich, hat bislang kein Politiker, auch nicht von der AfD, in irgendeiner Weise Verständnis für diese abscheuliche Tat gezeigt. Es ist ja völlig klar, daß jeder Politiker, zumindest wenn er danach gefragt wird, diese Tat als abscheulich verurteilt. Es ist aber genauso klar, daß man sich dazu ungefragt nicht unbedingt äußern muß, denn das ist so selbstverständlich, daß hierüber jedenfalls ungefragt kein Wort verloren werden muß. Indessen liest man in nicht wenigen Zeitungen und hört über den Äther, daß der Täter doch ein AfD-Fan sei, daß er überhaupt ein Rechter aus dem Querdenkermilieu sei, und somit seine krankhafte Weltanschauung doch wohl typisch für das Milieu sei, aus dem die Anhänger der AfD kämen. Natürlich dürfen in diesem Zusammenhang Hinweise auf die Wahnsinnstaten von Halle und Hanau nicht fehlen. Es soll ja nun einmal die gedankliche Assoziation transportiert werden: AfD – rechtsradikal – Mörder. Verständnis oder gar Sympathien für die so stigmatisiert Partei zu äußern, führt zum sozialen Tod. Genau das ist beabsichtigt. Man braucht wenig Fantasie um vorherzusehen, daß die oben abgebildeten Kurven sich demnächst schneiden und dem oberen bzw. unteren Rand zustreben werden. Das gängigste Verhaltensmuster der Deutschen wird dann sein, sich vor jedem vertraulichen Gespräch verstohlen umzublicken und die Stimme zu senken. Adolf und Erich werden aus dem Jenseits mit Wohlgefallen auf die Nachfahren ihrer Untertanen im besten Deutschland, das wir je hatten, herüberschauen.

Verteidigt die Demokratie!

Der allfällige Kampf gegen rechts scheint ja nun zur ersten Bürgerpflicht geworden zu sein. Natürlich wird er im laufenden Wahlkampf forciert. Insoweit findet auch eine Art  Überbietungswettbewerb statt. Keine Idee ist zu abstrus, als daß sie nicht ihre Verfechter fände. Den Vogel schießt zurzeit eine Organisation ab, die sich „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ nennt. Hinter ihrer Fahne versammeln sich allerlei Menschenfreunde und selbsternannte Schützer der Vielfalt. Tatsächlich handelt es sich dabei bei Lichte betrachtet um eine bunte Mischung von naiven Gutmeinern, Narren und Demokratiefeinden.

Dieses Sammelsurium, vorwiegend aus dem Kreis der Sozialverbände und Vereine mit menschenfreundlichem Tätigkeitsfeld, ruft nun zu einem Wahlboykott auf. Boykottiert werden soll natürlich alles was rechts ist. Namentlich genannt wird ausdrücklich als einzige zur Wahl stehende Partei die AfD. Warum man diese Partei nicht wählen soll, erklären die Vorsänger dieses Narrenchors so:

„Die AfD hat vielfach gezeigt, daß sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit duldet. Sie fördert Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus.“

Wer Haltung zeigt, braucht keine Begründung – es lebe der reine Tor

Natürlich fehlt eine den intellektuellen Mindestansprüchen genügende Begründung dieser Behauptungen. Wann, inwiefern und hinsichtlich welcher Personen hat diese Partei Menschenfeindlichkeit geduldet? Nimmt man den Begriff der Menschenfeindlichkeit ernst, müßte diese Partei Leute in ihren Reihen geduldet haben, die ihrerseits mindestens gegen die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen eingestellt sind, möglicherweise sogar ihre physische Existenz beenden wollen. Das gleiche Begriffsfeld deckt das Wort Lebensfeindlichkeit ab. Es ist schlicht nicht vorstellbar, daß eine politische Partei derartiges in ihren Reihen duldet, ohne unverzüglich ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Dies hat die AfD nebenbei bemerkt vor geraumer Zeit ja zum Beispiel gegen den bekennenden Antisemiten Wolfgang Gedeon getan, der deswegen seit langem kein Mitglied dieser Partei mehr ist. Doch dergleichen Fakten stören Eiferer wie die Macher dieses famosen Bündnisses nur. Überhaupt sind Fakten ja Gift für alle faktenfrei aufgestellten Behauptungen. Die kommentarlose Aneinanderreihung von Begriffen wie Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus insinuiert natürlich eine Gleichbedeutung, was Menschen mit einem Minimum an staatsbürgerlicher Bildung nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen können. Wer also einen solchen Text formuliert, leistet damit gleichzeitig seinen intellektuellen Offenbarungseid, oder aber er manipuliert bewußt und hantiert absichtsvoll mit der Unwahrheit.

Die wirklichen Feinde der Demokratie

Diesen Boykottaufruf haben tatsächlich bislang über 700 Organisationen unterzeichnet. Man sollte diese Liste durchgehen und prüfen, ob man einer dieser Organisationen angehört. Stellt man dies fest, so kann man nur noch umgehend den Austritt aus dieser Organisation erklären. Denn einer so offen demokratiefeindlichen Organisation kann man nicht einmal mittelbar durch die Mitgliedschaft in einer anderen Vereinigung angehören. Zum Boykott einer zur Wahl zugelassenen Partei aufzurufen, stellt eine Missachtung der demokratischen Regeln unseres Landes dar. Es ist alleine die Entscheidung des Souveräns, also des Wahlvolkes, und damit jedes einzelnen von uns, welche zur Wahl stehenden Parteien man wählen will. Nicht nur, daß man insoweit keine Belehrungen benötigt, sondern es ist schlicht und einfach antidemokratisch, den wichtigsten demokratischen Vorgang überhaupt, nämlich die Wahl, zu beschädigen, indem man andere dazu aufruft, zur Wahl stehende Parteien oder Personen nicht zu wählen. Vor allem ist es nicht möglich, das Prädikat Menschen- bzw. Lebensfeindlichkeit zu vergeben, oder gegen zur Wahl stehende Parteien die Extremismuskeule zu schwingen und damit die Verfassungsfeindlichkeilt zu behaupten.

Die Boykotteure maßen sich die Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts an

Denn nach unserem Grundgesetz ist allein das Bundesverfassungsgericht dazu aufgerufen, über die Verfassungsfeindlichkeit einer politischen Partei zu befinden. Alle Parteien, die vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten sind, sind selbstverständlich demokratische Parteien im Sinne des Grundgesetzes. Auch wenn das Leuten, wie den Initiatoren dieses Aufrufs nicht paßt, oder sie es nicht begreifen können, es ist eben so. Tatsächlich führt nicht einmal die Zuerkennung des Prädikats der Verfassungsfeindlichkeilt durch das Bundesverfassungsgericht unbedingt dazu, daß die betreffende Partei nicht an der Bundestagswahl oder Landtagswahlen teilnehmen kann. Denn das ist nur der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Verfassungsfeindlichkeit jener Partei feststellt, sondern sie auch verbietet. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Falle der NPD mit seinem bekannten Urteil von 2017 eben nicht getan, sondern es bei der Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit belassen. Die Richter fanden nämlich, daß von diesem jämmerlichen Haufen keine ernsthafte Gefahr für die Demokratie in unserem Lande ausgeht. Deswegen halten sie es auch für unbedenklich, daß diese Partei weiterhin am politischen Leben in Deutschland teilnimmt und sich zur Wahl stellt. Der Erfolg dieser Bemühungen war bisher und wird auch in Zukunft sehr überschaubar sein.

Zeigt den Boykotteuren der Demokratie die rote Karte!

Wer wirklich Demokrat ist, der stärkt die Demokratie auch dadurch, daß er Antidemokraten entgegentritt. Im vorliegenden Falle ist das auch relativ einfach. Sollte man feststellen, daß man einer Vereinigung angehört, die diesen unsäglichen Aufruf unterzeichnet hat, kann man aus dieser Vereinigung austreten und sollte es auch tun. Ich habe nach Überprüfung der Liste festgestellt, daß ich glücklicherweise keiner Vereinigung angehöre, die diesen schändlichen Angriff auf unsere demokratischen Grundsätze unterschriftlich mitgetragen hat. Austrittsschreiben konnte ich mir deswegen ersparen.


Schweizer Realitätssinn

Der Blick über den Zaun, in diesem Falle der Blick in ausländische Zeitungen, lohnt sich häufig. Das gilt besonders für die Neue Zürcher Zeitung, die auf festgefügt liberalem Fundament stehend unabhängig und kritisch das Zeitgeschehen kommentiert. Aus deutscher Sicht ist dabei vieles erfrischend realistisch. Der verbiesterte, moralinsauer aufgeladene Zeitgeist mit dem erhobenen Zeigefinger, der in Deutschland Politik und Medien so unangenehm dominiert, fehlt hier weitestgehend. In der Ausgabe vom 07.08.2021 hat sich der Chefredakteur des Blattes, Eric Gujer, grundsätzlich mit der Coronapolitik auseinandergesetzt. Der Artikel ist derart luzide, daß ich mir erlaube, ihn nachstehend wortwörtlich wiederzugeben:

> Der pandemische Zeitgeist

Corona hat den Umgang mit Krankheiten fundamental verändert. Waren früher Ansteckungsgefahren Teil des Lebens, diktieren heute abstrakte Kennzahlen eine Null-Risiko-Strategie. Es ist Zeit, zur Normalität zurückzukehren.

Inzwischen gibt es Impfstoff für alle – und er wirkt. Die Zahl der Personen, die trotz doppelter Impfung an Covid-19 erkranken, ist verschwindend klein. Während die Neuinfektionen wieder zunehmen, verharren die Spitaleintritte und Todesfälle auf niedrigem Niveau. Warum also kehrt die Gesellschaft nicht endlich zum Normalbetrieb zurück? Weil der pandemische Zeitgeist regiert.

Der pandemische Zeitgeist bedeutet die Kontrolle der Gesellschaft im Zeichen eines absolut verstandenen Gesundheitsschutzes. Dieser beruht auf drei Elementen: einer hypergenauen Diagnostik, einer gigantischen Organisation und Eingriffen in die Grundrechte. Anderthalb Jahre mit einer für die wohlstandsverwöhnte Moderne einzigartigen Herausforderung haben die Wahrnehmung in einseitiger Weise konditioniert. Politikern und Heerscharen von Public-Health-Beamten in Verwaltung und Wissenschaft fällt es schwer, die Welt in anderen Kategorien zu denken als in 7-Tage-Inzidenzen, Testzahlen oder Impfquoten. Die für einen einzelnen Erreger geschaffene Sonderorganisation läuft noch auf Hochtouren, obwohl die Dringlichkeit etwa bei den Impfungen nachlässt.

Corona deutet die Welt

Inzwischen hat ein neuer Biologismus Einzug gehalten, wie man ihn seit der Verbreitung von Darwins Lehre im 19. Jahrhundert nicht mehr kannte. Obwohl menschliches Leben doch unendlich mehr ist als seine Vitalfunktionen, scheinen diese gegenwärtig der dominierende Maßstab zu sein. Sah der darwinistische Zeitgeist Begriffe wie den „Kampf ums Überleben“ und die „natürliche Selektion“ als Metapher für die Gesellschaft schlechthin, hat sich heute die Pandemie als das zentrale Muster zur Erklärung der Welt etabliert.

In dieser Perspektive nimmt sich für viele Kontinentaleuropäer Boris Johnsons Proklamation des „Freedom Day“ mit der Aufhebung aller Einschränkungen als frivol bis unverantwortlich aus. Dass unterdessen die Fallzahlen auf der Insel sinken, kommt da ungelegen, ist letztlich aber nicht entscheidend. Wichtiger ist das von Johnson verteidigte Prinzip, sich das Leben nicht von abstrakten Kennzahlen diktieren zu lassen, sofern dafür nicht ein zwingender Grund vorliegt.

Der deutsche Epidemiologe Gerard Krause plädiert deshalb in einem Interview mit der „Welt“ dafür, sich zu vergegenwärtigen, wie sehr sich der Umgang mit Infektionskrankheiten verändert hat. Früher legte man sich bei Anzeichen einer Grippe ins Bett und suchte den Arzt allenfalls dann auf, wenn sich die Symptome verschlimmerten. Dieser verschrieb dann meist nach bloßem Augenschein Medikamente. Keine Behörde erfuhr von der Erkrankung, der Fall ging in keine Statistik ein, keine Zeitung kommentierte das Infektionsgeschehen. Dabei kann eine schwere Grippe einen ähnlichen Verlauf wie „Long Covid“ nehmen.

Wie anders sei die Situation heute, so Krause: „Wir haben einen riesigen diagnostischen Apparat aufgebaut, in dem wir Leute testen, selbst wenn sie keine Beschwerden haben. Würde man jeden Nasenabstrich auf die gängigen fünf oder zehn anderen Atemwegsinfektionen testen, könnte rasch der Eindruck entstehen, wir hätten zusätzliche enorme Epidemien. Zum Beispiel würden wir häufig Meningokokken finden – um nur einen Erreger zu nennen, der im Gegensatz zu Covid-19 bei Kindern und Jugendlichen tatsächlich häufig dramatische Erkrankungen verursacht.“

Corona ist zum Paradigma der Gegenwart geworden, also zum Deutungsmuster für die stets widersprüchlichen Fakten. Um Ordnung in der Welt zu schaffen, braucht es Paradigmen, zugleich kreieren sie ein neues Problem: Tatsachen werden so lange interpretiert, bis sie in den Rahmen passen. So hieß es zu Beginn der Pandemie, um die verletzlichen Personen, die Alten und Kranken, zu schützen, seien Freiheitsbeschränkungen für alle zwingend erforderlich. Die vulnerablen Gruppen sind inzwischen zu 80 % geimpft, reichen als Grund für Verbote folglich nicht mehr aus.

Mit der allgemeinen Verfügbarkeit des Impfstoffs hat sich die Lage fundamental verändert. Der gefährdete Teil der Bevölkerung ist geschützt oder hat die Möglichkeit, sich zu schützen. Andere Personen, die sich jetzt mit dem Coronavirus anstecken, tragen kein höheres oder sogar ein geringeres Risiko als bei anderen Atemwegserkrankungen – mit dem Unterschied, dass nur wegen Covid-19 flächendeckende Restriktionen gelten.

Eine Inzidenz von 600 ist heute nach allem, was man weiß, nicht kritischer als im letzten Winter eine Inzidenz von 200. Anstatt dies zu akzeptieren und die Verbote aufzuheben, werden die Fakten passend gemacht. Nun heißt es, man müsse die Kinder und Jugendlichen sowie den Schulbetrieb schützen. Die Argumentation des Vorjahres wird einfach auf den Kopf gestellt. Abgesehen davon, dass auch Zwölfjährige geimpft werden, zeugt die Begründung von einem pervertierten Risikoverständnis. Schulbetrieb wäre demnach nur noch möglich, wenn Gefahren zu 100 % ausgeschlossen werden können. Anderenfalls soll die gesamte Gesellschaft durch Freiheitsverlust in Mithaftung genommen werden

Obrigkeitsstaat kehrt zurück

Geht man bis in die frühen siebziger Jahre zurück, sieht man, wie sehr sich die Wahrnehmung verschoben hat. Damals hatte sich die Masernimpfung noch nicht als Standard durchgesetzt. Obwohl Masern schwerste Schäden verursachen können, fiel der Unterricht nicht aus. Die Krankheit wurde als Teil des Lebensrisikos hingenommen. Kein Politiker wäre deswegen auf die Idee gekommen, die Schulen zu schließen oder gar die ganze Bevölkerung Beschränkungen zu unterwerfen. Niemand wird dafür eintreten, Kinder und Jugendliche einem Erreger auszusetzen, nur weil es früher nicht anders ging. Aber das Beispiel zeigt, dass eine Null-Risiko-Mentalität keine Lösung darstellt.

Die moderne Medizin mit ihrer hochsensiblen Diagnostik eröffnet einen anderen Erkenntnishorizont als vor 50 Jahren. Diesen zu nutzen, ohne in Extreme zu verfallen, etwa in eine permanente Biopolitik im Namen der Volksgesundheit und der Vernichtung eines Virus, bleibt eine Herausforderung. Nicht umsonst lässt die Bibel das Paradies enden, nachdem der Mensch von den Früchten der Erkenntnis gegessen hat.

Was die Pandemie mit dem Körper macht, ist das eine; was sie mit den Köpfen macht, etwas völlig anderes. Es ist an der Zeit, die in den letzten anderthalb Jahren antrainierten Denkschablonen infrage zu stellen. Den pandemischen Zeitgeist auszutreiben, ist ungleich mühevoller, als kurz den linken Oberarm hinzuhalten, aber nicht minder notwendig.

Die Mehrheit hat sich an Verbote gewöhnt, so wie sie es vor dem März 2020 gewohnt war, keine Maske zu tragen. Gegenwärtig herrscht ein graues Zwischenreich, in dem manche Gebote noch gelten, während zugleich Lockerungen Einzug halten. So wie derjenige, der Schwimmen lernt, sich überwinden muss, ins tiefe Wasser vorzudringen, müssen wir uns einen Ruck geben, um ein Leben ohne Einschränkungen zurückzugewinnen

Weg mit den Verboten

Wer aber wird im Herbst noch einen Eisenbahnwagen voll schniefender Zeitgenossen ohne Maske betreten, selbst wenn ihn keine Verordnung zum Tragen des Gesichtsschutzes verpflichten sollte? Auch deshalb war es auf dem Höhepunkt der Pandemie so wichtig, auf die Freiheit des Einzelnen zu pochen: damit dieser gewappnet ist für den Tag, an dem ihm das Denken nicht mehr abgenommen wird. Damit er nicht verlernt, Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen.

Damit mögen nicht alle gleichermaßen zurecht kommen. Im Vergleich der drei deutschsprachigen Staaten scheint es den Deutschen am schwersten zu fallen, ohne die Schwimmhilfen des pandemischen Obrigkeitsstaates auszukommen. Die Politiker sind am populärsten, die wie Markus Söder die Bürger am meisten bevormunden.

Obwohl immer mehr Wissenschafter darauf hinweisen, wie irrational es sei, die Strategie allein an Infektionszahlen auszurichten, halten die deutsche Regierung und die Länder daran fest. Ja, man zwingt jetzt ausnahmslos alle Ferienheimkehrer, einen Gesundheitsnachweis zu erbringen. Dass sich dies nicht sinnvoll kontrollieren lässt, bekümmert den von seiner Machtfülle berauschten Maßnahmenstaat wenig. Doch selbst Deutschland sollte endlich Abschied nehmen von der Biopolitik des Ausnahmezustandes und zur Normalität zurückzukehren. Nicht nur Großbritannien, auch der Kontinent hat einen Freiheitstag verdient. <

Anmerkung:

Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als daß ein Reicher in das Reich Gottes gelangt, heißt es in der Bibel. Die Lebenserfahrung der Gegenwart läßt die Abwandlung zu: eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als daß ein Politiker von der Macht ablässt. Die Politik hat sich im Corona-Regime häuslich eingerichtet. Als vermeintlicher Corona-Besieger im Lichte der Öffentlichkeit zu stehen, muß doch wohl die Wahlchancen explodieren lassen. Genau deswegen wird jedenfalls vor dem 26. September 2021 die deutsche Politik stur an dem irrwitzigen Corona-Regime festhalten. Wir sollten uns merken, wer seine Machtgelüste über die Grundrechte der Bürger stellt.