Widerliche Heuchelei

Berichte aus Deutschland sind Berichte aus der Anstalt. Also nicht der öffentlich-rechtlichen Medienanstalt. Sondern aus der Irrenanstalt. Auf der nach oben offenen Irrsinnsskala sind die öffentlichen Bekundungen politischer Korrektheit, etwa der peinliche Kniefall wegen „Black Lifes Matter“- was mit Deutschland nun wirklich nichts, aber auch gar nichts, zu tun hat – nun auch seitens der deutschen Fußballnationalmannschaft, nur der vorläufige Höhepunkt. Sie sind aber auch von einer unglaublichen Verlogenheit und Heuchelei. Daß eigene Probleme nicht Gegenstand öffentlicher Anteilnahme unserer politisch instrumentalisierten Fußball-Bubis sind, ist nur am Rande interessant. Denn die Bluttat von Würzburg ist keine Kniebeuge eines Fußballers, natürlich aber auch keine Traueransprache oder gar einen Besuch bei Angehörigen seitens der besten Kanzlerin aller Zeiten wert.

Wo man mal die Menschenrechte ansprechen könnte…

Wohlfeil ist es natürlich auf ein kleines, wirtschaftlich schwaches Land wie Ungarn einzudreschen, das im Übrigen die Menschenrechte nicht verletzt, sondern dessen konservative Politik dem linksgrünen Mainstream nur querliegt. Wie wäre es denn, liebe Fußballmillionäre, wenn man einmal in das Land des Veranstalters der nächsten Fußball-WM schauen würde. Qatar. Bei der laufenden Fußball-EM sind die Werbeschriftzüge an der Bande nicht zu übersehen, sowohl für das Land Qatar als auch seine staatliche Fluglinie. Doch wie schaut es dort denn mit den Menschenrechten aus? Auf homosexueller Betätigung steht halt die Todesstrafe, wie in vielen anderen muslimischen Ländern auch. Und wo wir doch bei den wirtschaftlichen Beziehungen sind. Deutschland war in den beiden letzten Jahren der wichtigste Handelspartner der Islamischen Republik Iran. Auch dort steht auf ausgelebter Homosexualität die Todesstrafe, gern auch einmal durch Hängen am Baukran vollstreckt, selbstverständlich öffentlich. Nach § 83 des dortigen Strafgesetzbuches ist bei Ehebruch die Todesstrafe vorgesehen, vollzogen durch Steinigung.

Wo Allah das Sagen hat

Überhaupt zeigt ein Blick in die Länder, in denen die Religion des Friedens und der Völkerverständigung namens Islam Staatsreligion ist, daß nicht nur die Todesstrafe gängig ist, sondern auch auf Ehebruch oder homosexuellen Handlungen steht. Strafbar überhaupt ist das in allen muslimischen Ländern, aber auch in afrikanischen Staaten wie Ghana, Gambia, Äthiopien usw. Mit allen diesen Ländern hat Deutschland beste Beziehungen, mit Entwicklungshilfe, die natürlich vor allem bei den politischen Eliten ankommt, korrupt wie sie eben landestypisch sind.

Ja, Deutschland ist weltmeister. Im Heucheln. Aber es rechnet sich.

Wie wäre es denn, wenn der Deutsche Fußballbund nicht nur mit dem Regenbogenfähnchen der Berufshomosexuellen wedelte, sondern die Menschenrechte aller Homosexuellen zu verteidigen begänne, seien sie begeisterte Teilnehmer des schrillen Tuntenfaschings namens Christopher Street Day, oder seien sie wie die große Mehrheit dieser Menschen bedacht darauf, ihr Privatleben eben privat zu lassen? Aber da seien doch die wirtschaftlichen Interessen vor. Schließlich ist Fußball ein Milliardengeschäft und der Deutsche Fußballbund mittendrin. Wie viel Werbegelder gingen den Fernsehanstalten und gedruckten Medien verloren, würde etwa die Weltmeisterschaft in Qatar wegen der dortigen Menschenrechtslage boykottiert? Da schlägt man doch lieber ein wenig auf die wehrlosen Ungarn ein, streicht ihnen am liebsten noch ein paar Euro EU-Subventionen, macht aber fröhlich mit den Henkern aus Teheran und Riad milliardenschwere Geschäfte.

„Fußball ist unser Leben“, sang der einst die deutsche Fußballnationalmannschaft brav in die Mikrofone. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Da gibt es doch einen anderen Schlager. „Money money, money, must be funny in a rich mans world“. Oder einfach klassich mit Kaiser Vespasian im alten Rom: „Pecunia non olet!“


Das Profil des Verlierers

Vorgestern, am späten Nachmittag, hat ein islamistisch geprägter Mann aus Somalia in Würzburg drei Frauen mit einem Messer getötet, ein halbes Dutzend weiterer Personen schwer und weitere leicht verletzt. Die blutige Tat hat natürlich bei allen zivilisierten Menschen Entsetzen ausgelöst, bei vernünftigen Menschen hoffentlich einen Prozess des Nachdenkens in Gang gesetzt und ganz sicher auch bei Gesinnungsgenossen des Täters freudige Zustimmung gefunden.

Die offiziellen und die inoffiziellen Informationen

Der Umgang mit der Tat seitens Politik und Medien lief in den erwartbaren Bahnen. Bis die ersten Handy-Videos in den sozialen Netzwerken kursierten, war nur von einem „Mann“ die Rede. Der ARD-Reporter faselte sogar von einem mutmaßlich privaten Hintergrund. Bis in den sozialen Netzwerken bekannt wurde, daß der Täter „Allahu akbar“ geschrien hatte, während er seine Opfer massakrierte, war nur davon die Rede, daß der Täter zuvor in psychiatrischer Behandlung war. Schließlich mußte nun auch offiziell bekannt gegeben werden, daß der Täter 2015 aus Somalia gekommen, sein Asylantrag abgelehnt worden und ihm der sogenannte subsidiäre Schutz gewährt worden war. Auch die Tatsache, daß der Täter schon zuvor auffällig geworden war, ja sogar andere mit einem Messer bedroht hatte, kam dann heraus ebenso wie seine Angabe bei der Polizei, er habe mit dieser Tat seinen Dschihad ausgeübt.

Was man als Bürger eigentlich erwartet

Nun sind die Opfer des Täters zu betrauern und ihren Angehörigen gilt alles menschliche Mitgefühl. Doch sollte von den politisch Verantwortlichen nüchtern, sachlich, aber entschlossen daran gearbeitet werden, derartige Taten künftig möglichst von den Ursachen her zu unterbinden. Daß zu diesen Ursachen die völlig verfehlte „Flüchtlings“-politik unseres Landes gehört, kann angesichts vieler ähnlicher Taten nun wirklich nicht mehr abgeleugnet werden.

Die Stunde der Heulsuse

Doch hören wir, wie der Oberbürgermeister der betroffenen Stadt auf diesen Vorfall reagiert. Zunächst kommt die politisch korrekte Warnung vor Vorurteilen: „Die Verbrechen einzelner sind aber niemals auf Bevölkerungsgruppen, Religionen, Staatsangehörigkeiten zurückzuführen. Auch wir Deutsche wurden nach dem Zweiten Weltkrieg nicht pauschal verurteilt. Genauso wenig gilt dies jetzt für Somalia oder generell Geflüchtete.“ Daß die amtliche Kriminalstatistik eine weit überdurchschnittliche Delinquenz gerade dieses Personenkreises aufweist, sollte der Mann wissen. Diese Fakten sind allerdings politisch nicht korrekt. Politisch korrekt ist es wohl eher, sich als mitfühlend, einfühlsam und verletzt zu zeigen. Der Oberbürgermeister gab nämlich weiter zu Protokoll, er habe nicht nur um die Opfer und deren Angehörige geweint.  Wörtlich weiter: „Ich habe aber auch um unsere Stadt geweint. Weil dieser Kurzschluß, dieses Gleichsetzen so naheliegend ist. Geflüchtete, Zuwanderer, Gewalttäter, Glaubenskrieger und Terrorist – Massaker“. Weinerlich und voller Sorge darüber, daß Flüchtlingen etwa Mißtrauen entgegengebracht werden könnte.

Können uns Heulsusen schützen oder brauchen wir nicht doch Krieger?

Wer möchte wirklich, daß Leute mit dieser Persönlichkeitsstruktur für seine Sicherheit verantwortlich sind? Denen es einfach nahe geht, wenn es ernst wird? Wenn die Feinde unserer offenen Gesellschaft, und nichts anderes sind die Islamisten, den Tod in die Stadt bringen in Tränen auszubrechen, statt der Gefahr zu begegnen, und zwar auch mit harten und konsequenten Maßnahmen. Zum Beispiel mit der konsequenten Überwachung und gegebenenfalls Inhaftierung und Ausweisung von Gefährdern. Soweit man dazu nicht selbst die rechtlichen Instrumente hat, dies eben von den Stellen einfordert, die diese Instrumente haben oder schaffen können.

Mit Loosern hat man leichtes Spiel

Wer jedoch angesichts der wilden, menschenverachtenden Brutalität, die nun einmal diesen Tätergruppen eigen ist, so weich reagiert, wie dieser Oberbürgermeister, der ist eben nicht imstande, solchen Gefahren irgendetwas entgegen zu setzen. Eine Gesellschaft, deren maßgebliche Repräsentanten so gestrickt sind, kann nur verlieren. Die Hassprediger im Namen Allahs werden so etwas sorgfältig registrieren und ihre Anhänger entsprechend instruieren. Vor allem werden sie Ihnen sagen, daß sie vor den Deutschen nun wirklich keine Angst haben müssen. Ein Kriegervolk sei das jedenfalls nicht.


Dokumentation

Sehr geehrter Herr Holetschek,

Sie haben sich nach dem gestrigen Spiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft in München befremdet darüber geäußert,daß die Zuschauer in der Allianz-Arena zum größten Teil keinen Mund-/Nasenschutz getragen, und sich auch vielfach nicht an die Abstandsregeln gehalten haben. Sie haben daran die Erwartung geknüpft, daß die verantwortlichen Fußballfunktionäre künftig auf die Einhaltung der Corona-Regeln dringen sollten und derartiges zu unterbinden hätten.

Sie zeigen damit, mit Verlaub gesagt, ein eigenartiges Verständnis von unseren Grundrechten. Sie als Jurist sollten eigentlich wissen, daß unser Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG dem Menschen kraft seiner Existenz unveräußerlich anhaftet. Einschränkungen dieses und anderer Grundrechte darf der Staat nur aus zwingenden Gründen anordnen, und auch nur, solange diese zwingenden Gründe keine andere Wahl lassen. Soweit eine Güterabwägung erforderlich ist, was eigentlich immer der Fall ist, ist gemäß Art.20 Abs. 3 GG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Staat hat also die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit keine andere Wahl lassen, als das Tragen einer Maske auch im Freien vorzuschreiben. Einlaß in das Stadion erhalten jedoch meines Wissens nur Personen, die entweder von einer Covid-19 Erkrankung genesen sind, zweifach geimpft sind oder einen ganz aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Diese Menschen können praktisch niemanden mehr anstecken oder von jemanden angesteckt werden. Nun wissen wir ferner von den Aerosolforschern, daß sich das Corona-Virus unter freiem Himmel so rasch nach oben verflüchtigt, daß die Ansteckungsgefahr im Freien ohnehin gegen Null geht. Dies gilt bei derderzeitigen Inzidenzlage, wo kaum noch jemand infiziert ist, erst recht.

Wer bei dieser Sachlage die persönliche Freiheit der Bürger einschränken will, der muß überzeugende Beweise dafür vorlegen, daß diese Freiheitsbeschränkung zwingend notwendig ist, um die Gefahr der Infektion mit dem Corona-Virus zu unterbinden. Dabei muß wie gesagt natürlich der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die bloße denkbare Möglichkeit, daß der ein oder andere sich vielleicht doch infizieren könnte, kann bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht zulasten derGrundrechte durchschlagen. Das kann nur dann der Fall sein, wenn nur durchdiese Maßnahme die Gefahr der massiven Verbreitung des Virus unterbunden werden kann.

Mir ist bisher keine einzige wissenschaftliche Evaluierung solcher Maßnahmen bekannt, die den Nachweis führt, daß selbst geimpfte, genesene und aktuell negativ getestete Personen einer massiven Gefahr der Ansteckung mit dem Virus ausgesetzt sind, oder andere anstecken, wenn sie keine Masken tragen, auch unter freiem Himmel. Sollten Ihnen derartige wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich insoweit in Kenntnis setzen würden, gern auch im Wege der Veröffentlichung. Allerdings sollte gleichzeitig bekannt gegeben werden, wieviele derartiger wissenschaftlichen Evaluierungen es gibt, und inwieweit sie voneinander differieren. Denn nur dann besteht für uns Bürger die Möglichkeit,selbst nachzuvollziehen, was der Stand der Wissenschaft ist, und zu prüfen, ob unsere gewählten Volksvertreter ihrer Aufgabe mit der gebotenen Sorgfalt nachkommen.

Soweit Sie dieses Schreiben beantworten wollen, bitte ich davon abzusehen, dies im Wege eines der üblichen Referentenschreiben zu tun, die regelmäßig aus vorgefertigten Textbausteinen nichtssagenden Inhalts bestehen. Angesichts der Qualität regierungsamtlicher Verlautbarungen und begleitender Medienunterstützung kann ich im Übrigen nur dringend dazu raten, die Phrasendreschmaschine zu verschrotten. Demokratische Debatte auf Augenhöhe erfordert ein weitaus höheres Niveau. Die Zeiten, in denen das Volk noch mit gläubigem Augenaufschlag an den Lippen seiner Oberen hing, um deren Weistümer zu verinnerlichen, sollten eigentlich vorbei sein.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Am 22.06.2021 um 15:05 schrieb Servicestelle@stmgp.bayern.de:

Sehr geehrter Herr Thesen,

 Herr Staatsminister Holetschek bedankt sich für Ihr Schreiben vom 20.06.2021 zur Maskenpflicht. Er hat uns gebeten Ihnen zu antworten.

 Es ist uns ein wichtiges Anliegen zu verdeutlichen, dass keine der Entscheidungen zu Maßnahmen, die die Bayerische Staatsregierung in den vergangenen Monaten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger beschlossen hat, leichtfertig getroffen wurde. Sowohl die Staatsregierung wie auch die Entscheidungsträger auf Bundesebene haben dabei stets auch Einzelschicksale im Blick und wägen sorgfältig und kritisch ab, welche mitunter einschneidenden Maßnahmen geeignet und notwendig sind, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen und damit Menschenleben zu retten.

 Von Seiten der Bayerischen Staatsregierung wird zudem sichergestellt, dass laufend überprüft wird, ob und welche Regelungen weiterhin erforderlich sind. Sie werden Schritt für Schritt so angepasst, wie es nach der jeweils aktuellen pandemischen Lage erforderlich ist. Aus diesem Grund sind die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Maßnahmen stets zeitlich befristet.

 Wir bedanken uns bei Ihnen und wünschen Ihnen Kraft und Gesundheit in der für uns alle schwierigen Zeit.

 Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit

 Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

Von: Rainer Thesen <primipilaris@gmx.de>
Datum: 20. Juni 2021 um 12:04:05 MESZ
An: „Holetschek Klaus, MdL“ <klaus.holetschek@csu-landtag.de>
Betreff: Maskenpflicht

Sehr geehrter Herr Holetschek,

im Anhang finden Sie mein heutiges Schreiben mit der Bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist sie von der Art, die in politischen Stäben stets fabriziert wird, wenn Bürger Fragen stellen, insbesondere substantiiert. Sie beantworten keine meiner Fragen, erst recht nicht unter Anführung wissenschaftlicher Ergebnisse bzw. Studien. Vielmehr haben Sie die Phrasendreschmaschine angeworfen. Meine Wertschätzung der Arbeit von Politikern und Ministerien hat das nicht gefördert.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Die Mär vom Überfall

In wenigen Tagen jährt sich zum 80. Male der Tag, an dem die deutschen Streitkräfte zum Angriff auf die Sowjetunion angetreten sind. In den Medien und den Reden der Politiker wird wie immer vom Überfall die Rede sein. Der Bundespräsident wird mit dem Gehabe eines Altbischofs salbungsvolle Worte zur ewigen Schuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg im allgemeinen und dem Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion im speziellen in die Kameras und Mikrofone sprechen, natürlich zur besten Sendezeit. Die grüne Völkerrechtlerin, die sich nun auf der Woge der medialen Sympathien in das Kanzleramt tragen lassen will, wird uns über das völkerrechtliche Verbrechen des Angriffskrieges belehren, dessen sich Deutschland am 22.06.1941 schuldig gemacht hat.

Die Ausgangslage und was man darüber nachlesen kann

Nun kann von einem Überfall weder im Rechtssinne, noch im militärischen Sinne die Rede sein. Unter Juristen gilt seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 11.05.1931, daß man unter einem Überfall den plötzlichen und unerwarteten Angriff auf einen Ahnungslosen versteht. Die Vorstellung, die an der Demarkationslinie zwischen dem von Deutschland einerseits und der Sowjetunion andererseits besetzten Polen zum Angriff auf Deutschland aufmarschierte Rote Armee sei über die Angriffsabsichten der auf der anderen Seite ebenfalls zum Angriff aufmarschierten Wehrmacht auch nur im Unklaren gewesen, ist schlicht abwegig. Es ist schon ohne exakte Kenntnis der jeweiligen Truppendislozierung offensichtlich, daß auf beiden Seiten die ungeheure Massierung von Truppen in unmittelbarer Nähe der Grenze bekannt gewesen sein muß, und jedenfalls für die verantwortlichen Offiziere auf beiden Seiten in nächster Zeit der Angriff des Feindes zu erwarten war. Wer sich militärhistorisch kundig machen will, dem seien die einschlägigen Bücher von Heinz Magenheimer und Bernd Schwipper empfohlen. Kürzere, jedoch nicht weniger überzeugende Arbeiten haben Historiker wie Stefan Scheil und Walter Post vorgelegt. Allerdings werden diese Arbeiten von den gewissermaßen offiziellen deutschen Historikern ignoriert. Denn die Berücksichtigung der dort aufgeführten Fakten macht es unmöglich, das geradezu staatstragende Narrativ vom verbrecherischen Überfall auf die Sowjetunion aufrechtzuerhalten. Doch dazu später.

Der Maßstab, der an seriöse Geschichtserzählung anzulegen ist

Seriöse Geschichtserzählung zeichnet sich durch sorgfältige Tatsachenfeststellung und darauf beruhende Einordnung in historische Zusammenhänge aus. Der große Leopold von Ranke forderte, daß der Historiker seinem Untersuchungsgegenstand gegenüber objektiv sein und seine Quellen kritisch ohne Verfälschung und unvoreingenommen untersuchen solle. Seine Aufgabe sei die Vergegenwärtigung der vollen Wahrheit. Unbeschadet dessen, daß damit ein nahezu unerreichbares Maß an Genauigkeit der Geschichtsschreibung beschrieben und gefordert wird, sollte doch zumindest das Bemühen erkennbar sein, diesem Maßstab genügen zu wollen. Für die Geschichtswissenschaft in Deutschland gilt indessen, daß sie keine Wissenschaft mehr ist, sondern eine soziale Bewegung, so der kanadische Politikwissenschaftler und Historiker Prof. Bruce Gilley. Folgerichtig heißt das Militärgeschichtliche Forschungsamt der Bundeswehr seit 2013 auch Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften. Zur Ermittlung der objektiven Wahrheit gehört in allererster Linie die sorgfältige Feststellung der Fakten. Wenn es um einen Krieg geht, dann kommt man eben nicht an der militärhistorischen Auswertung von Aufmarschplänen, Lagekarten und Kriegstagebüchern vorbei. Das setzt natürlich die Fähigkeit voraus, diese Quellen auch militärfachlich interpretieren zu können. Wer das als Historiker ohne militärische Qualifikation nicht leisten kann, wird nicht umhin können, insoweit militärfachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es ist ja auch sonst nicht unüblich, daß wissenschaftliche Arbeit interdisziplinär geleistet wird. Gerade der Gegenstand, um den es hier geht, erfordert eben auch die Fähigkeit, militärische Tatsachen fachlich bewerten zu können.

Die Fakten

Schon die Betrachtung des Kräfteverhältnisses beider Seiten am 22.06.1941 sollte sogar dem militärischen Laien klar werden lassen, daß es sich um Kriegsvorbereitungen gehandelt haben muß. Die deutschen Truppen waren mit einer Mannschaftsstärke von 3,05 Millionen Mann mit 3.332 Panzern, 7.146 Artilleriegeschützen und 2.253 Flugzeugen aufmarschiert. Die Rote Armee trat zwischen Leningrad und dem Schwarzen Meer mit 4,9 Millionen Mann, 12.379 Panzern, 34.700 Artilleriegeschützen und 8.240 Flugzeugen an, mit einer Massierung an der Demarkationslinie in Polen. Das heißt, die Mannschaftsstärke der Wehrmacht lag bei rund 60 % dessen, was die Gegenseite aufgeboten hatte. Die Überlegenheit der Roten Armee bei den Panzern betrug das 3,7-fache, bei den Artilleriegeschützen das 4,8-fache und bei den Flugzeugen das 3,6-fache der jeweiligen Waffensysteme des Gegners. Die Vorstellung von der Ahnungslosigkeit der sowjetischen Truppen wird noch absurder, wenn man sieht, wie nahe an der Grenze sie massiert waren. Es ist völlig ausgeschlossen, daß man die bis auf wenige Kilometer an die Grenze herangeführten feindlichen Truppen nicht erkannt hätte. Vielmehr war das ja wohl schon auf dem Boden mit dem Fernglas erkennbar, von der Beobachtung aus dem Flugzeug einmal ganz abgesehen. Es wäre auch naiv zu glauben, daß man nicht auf beiden Seiten auch Spione bzw. ortsansässige Informanten benutzt hätte. Tatsächlich war man ziemlich genau über Aufmarsch und Stärke des jeweiligen Gegners im Bilde. Noch klarer wird dies natürlich, wenn man weiß, daß die Rote Armee ihrerseits zum Angriff angetreten war. Dies ergibt sich eindeutig schon aus der Gliederung und Dislozierung, jedenfalls für den militärischen Fachmann.

Aus der Gliederung folgt die Absicht

Das sollte heute eigentlich alles nicht mehr strittig sein. Tatsächlich wollte Stalin auch Mitte Juli 1941 angreifen, was insbesondere Bernd Schwipper minutiös auf der Grundlage der von ihm ausgewerteten Befehle, Pläne und den Anordnungen Stalins herausgearbeitet hat, die er in den russischen Archiven einsehen konnte. Schwipper selbst ist insofern besonders kompetent, als er General der NVA war und natürlich deswegen auch eine Generalstabsausbildung an der sowjetischen Militärakademie absolviert hat. Leider hat Schwipper sein grundlegendes Werk über die Kriegsvorbereitungen der Sowjetunion bis zum Aufmarsch an der Demarkationslinie in einem Verlag veröffentlicht, der seit Jahren von den Verfassungsschutzbehörden als rechtsextremistisch bewertet wird. Deswegen wird kein beamteter Historiker, nicht einmal ein freier Historiker, der weiterhin seine Bücher gut verkaufen will, dieses Buch auch nur anfassen, geschweige denn damit arbeiten und es in seinen Büchern oder Artikeln zitieren. Angesichts der hohen fachlichen Qualität des Werks ist das zu bedauern, allerdings für Deutschland leider typisch. Es sollte doch allein darauf ankommen, was jemand schreibt, und nicht, wer er ist und wo er veröffentlicht. Aber auch die Untersuchungen des langjährigen Lehrers für Militärgeschichte an der österreichischen Verteidigungsakademie, Heinz Magenheimer, kommen zum selben Ergebnis. Natürlich ist das alles auch in Deutschland bekannt, jedenfalls auch in der Bundeswehr. Ich selbst erinnere mich noch gut an meinen Fähnrichlehrgang, der uns jungen Reserveoffizieranwärtern die Grundlagen der Taktik vermittelte. Der Taktiklehrer war als junger Offizier 1941 dabei. Er berichtete uns davon, daß die Wehrmacht in einen zum Angriff aufmarschierten Feind gestoßen sei. Das erläuterte er uns natürlich auch. Die Artillerie sei weit vorne eingegliedert gewesen, ebenso wie man Feldflugplätze in der Reichweite der eigenen Artillerie festgestellt habe, also in einer Entfernung von lediglich 10-15 km von der Grenze. Auch die Massierung der feindlichen Panzertruppe direkt an der Grenze statt einer hinter Sperren eingegrabenen Infanterie und dahinter für Gegenstöße bereitgehaltenen Panzertruppe habe klar die Angriffsaufstellung dokumentiert. Magenheimer weist auch darauf hin, daß die Rote Armee früher vorhandene Sperren vor den eigenen Truppen sogar abgebaut habe. Es ist ja klar, daß man beim Angriff nicht erst noch eigene Minenfelder und sonstige Sperren überwinden will. Die Vorbereitung zur Verteidigung sieht anders aus.

Präventivkrieg oder Zufall?

Natürlich stellt sich angesichts dieser militärischen Fakten die Frage, ob die Wehrmacht am 22.06.1941 einfach zufällig dem bevorstehenden  Angriff der Roten Armee zuvorgekommen ist, oder zu diesem Zeitpunkt angegriffen hat, um dem bevorstehenden Angriff der Roten Armee zuvorzukommen. Dann hätte es sich um einen Präventivkrieg gehandelt. Es gibt überlieferte Äußerungen von Hitler, die dafür sprechen, daß man in der Tat dem Gegner zuvorkommen wollte. Aus militärischer Sicht war das sogar zwingend geboten. Denn die zum Angriff aufmarschierte Wehrmacht wäre in dieser Situation nicht imstande gewesen, einen Angriff des weit überlegenen Gegners abzuwehren. Tatsächlich ermöglichte ja die Angriffsgliederung der Roten Armee der Wehrmacht, sie trotz zahlenmäßiger Überlegenheit rasch zu werfen und weit nach Osten vorzustoßen. Gegen einen zur Verteidigung eingerichteten Feind, dazu noch in erheblicher Überzahl, wäre das nicht möglich gewesen. Erklärtermaßen mußte der Russlandfeldzug auch rasch beendet werden, um dann mit aller Kraft die entscheidende Auseinandersetzung mit Großbritannien und den USA erfolgreich bewältigen zu können.

Die finalen Absichten der Kriegsparteien

Doch damit ist die Frage nicht beantwortet, warum Hitler überhaupt die Sowjetunion angegriffen hat, und auch die Frage nicht, warum Stalin Deutschland angreifen wollte. Fraglos handelte es sich bei beiden Regimen um extrem aggressive Ideologien, die jeweils die räumliche Ausweitung ihres Herrschaftsgebiets planten und auch aktiv umsetzten. Für zwei solcher Regime war in Europa kein Platz, eines mußte weichen. Im Falle der Sowjetunion kam der ideologische Auftrag der Weltrevolution hinzu. Im Sinne Lenins hatte jeder seiner Nachfolger darauf hinzuwirken, den Kommunismus zur Weltherrschaft zu führen. Im Falle Hitlers liegen die Dinge auch völlig klar. Schon in seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ hatte er dargelegt, daß Deutschland sich nach Osten ausdehnen müsse. Damit hatte er ja auch schon begonnen, indem er die Tschechoslowakei und halb Polen gewaltsam in den deutschen Herrschaftsbereich eingegliedert hatte. Über kurz oder lang mussten die jeweiligen Angriffsvorbereitungen auch umgesetzt werden. Die Volkswirtschaften beider Systeme waren mit der Aufrüstung bis an die Grenzen ihrer materiellen und personellen Ressourcen angespannt. Das lässt sich nicht über viele Jahre hinweg aufrecht erhalten, sondern muß relativ bald in den alles entscheidenden, am besten sehr kurzen Krieg führen. Festzuhalten ist also, daß beide Seiten den Krieg wollten, und zwar bald. Daß bei dieser Sachlage die militärische Logik es erforderte, dem jeweiligen Gegner mit dem Angriff zuvorzukommen, um nicht selbst ins Hintertreffen zu geraten, ist an und für sich klar.

Die Debatte um den Präventivkrieg ist überflüssig

Die Frage ist allerdings müßig. Politisch wird daran jedoch die sogenannte Schuldfrage geknüpft. Deutschland saß deswegen ja auch 1945/46 auf der Anklagebank des IMT. Indessen handelte es sich dabei um einen politischen Prozeß. 1941 war der Angriffskrieg völkerstrafrechtlich noch nicht verboten. Das ist er erst seit Inkrafttreten und Ratifizierung des Römischen Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof vor wenigen Jahren. Das Urteil von Nürnberg ist jedenfalls im Anklagepunkt Planung und Führung eines Angriffskrieges juristisch nicht haltbar. Ich habe das in meinem Buch „Keine Sternstunde des Rechts“ nachgewiesen. Im Übrigen hatten bis dahin ja auch alle anderen beteiligten Mächte nicht selten Angriffskriege geführt, und tun das bis in die jüngste Zeit hinein weiter. In Deutschland indessen hält man am Narrativ vom verbrecherischen Überfall eisern fest. Denn dies ist Teil der Gedächtnispolitik, die in unserem Lande unter dem Einfluß von politischen Philosophen, insbesondere Jürgen Habermas, den Umgang mit der Geschichte prägt. Habermas verlangte, daß in der medialen Öffentlichkeit ein gedächtnispolitisch erzeugtes Bild von der deutschen Vergangenheit gelten müsse, weil daran die politische Orientierung der Bundesrepublik hänge. Die Verdammungsformeln deutscher Politiker und Publizisten wirken denn auch sehr bemüht, wenn man so will, auch hilflos. Man hat sich über die Jahre hinweg an diese Geschichtsdeutungen geklammert, weil man hoffte, nach dieser Beichte die Absolution der Weltöffentlichkeit zu erhalten. Indessen scheint die Weltöffentlichkeit daran immer weniger interessiert zu sein. Mehr als ein Menschenalter nach jenem Tag beginnt auch das Bild des Zweiten Weltkrieges zu verblassen. Die Bilder von den aktuellen Kriegen und Bürgerkriegen verstellen den Blick auf die Vergangenheit. Die Menschheit hat schlicht andere Probleme.

Der Fetisch

Leider war es zu erwarten. Die Ritter von der Pandemie, unsere besten Politiker aller Zeiten, klammern sich an ihren Status als unentbehrliche Kämpfer der Pandemie. Und deswegen muß auch die Symbolik bleiben. Das ist in erster Linie der sogenannte Mund-/Nasenschutz, in Bayern vorzugsweise in der Variante FFP 2, gern auch streng riechend aus China.

Die Lage hat sich geändert,

Die Inzidenzzahl, die als schlagzeilentaugliche Messgröße zum Maß aller Dinge gemacht worden war, sie ist nicht mehr, was sie einmal war. Weit unter alle politisch gezogenen Linien ist sie gesunken, irgendwo unter 20, vielfach unter 10. Doch die Gefahr, sie droht allerorten, wir wissen es nur nicht. Aber Professor Lauterbach kennt alle Mutanten persönlich, aus Harvard, versteht sich. Und deswegen müssen wir uns maskieren auf Teufel komm raus. Das selbst dann, wenn wir von einer Covid 19 Erkrankung genesen sind, oder seit mehr als 14 Tagen zweimal geimpft sind. Zwar sagt die große Mehrheit der Wissenschaftler, daß von solchen Menschen keine Infektionsgefahr mehr ausgehen kann, und sie sich selbstverständlich auch nicht mehr infizieren können. Wenn überhaupt, dann in einem vernachlässigbaren Ausmaß. Wozu im Übrigen sollten wir uns eigentlich impfen lassen?

doch die Politik hat den Schuß nicht gehört.

Das absurde Theater zeigte sich gerade jüngst anlässlich der Fußball-Europameisterschaft. Wo offensichtlich allgemein normal gedacht wird, zum Beispiel in Ungarn, war das Stadion proppenvoll. Die Leute trugen trotz regierungsamtlicher Empfehlungen nahezu alle keine Masken und hielten auch keineswegs irgendwelche Abstandsregelungen ein. Hier zeigt sich, was die Leute über den regierungsamtlichen Corona-Stuss denken. In Deutschland ist das natürlich ein wenig anders. Das Olympiastadion in München war nur zu einem Fünftel besetzt, natürlich mit größeren Abständen von Besucher zu Besucher. Wir sind ja schließlich in Deutschland. Allerdings trugen, wenn man den Fernsehbildern trauen darf, die allermeisten Besucher eben auch keine dieser Masken. Wozu auch? Einlaß erhielten ja nur die berühmten 3G, also geimpft, genesen oder frisch getestet. Dazu fand das Ganze ja unter freiem Himmel statt. Wir wissen von den  Aerosolforschern, daß man sich da ohnehin nicht infizieren kann. Den Leuten ist das klar, und deswegen denken sie nicht daran, blödsinnige Vorschriften zu befolgen.

Die unheilige Allianz der Funktionäre aus Politik und Sport

Der bayerische Ministerpräsident und seine Entourage sowie die DFB-Funktionäre trugen indessen dieses Utensil, Söder natürlich mit bayerischem Rautenmuster. Der Franke ist ja Ober-Bayer. Die DFB-Funktionäre, von allerlei Skandalen und Ränken geplagt, kriechen ohnehin auf der Schleimspur der Politik. Hier gibt es ja seit Jahren ein parasitäres Verhältnis. Die Politik bedient sich schmarotzend der Popularität des Fußballs wie der Parasit der Lebenskraft seines Wirtstiers. Die DFB Funktionäre indessen erhoffen sich von ihrer Nähe zur Politik den ein oder anderen kleinen milliardenschweren Vorteil.

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf

Was das ganze soll? Nun, ein sachlicher Grund für die Maskenpflicht ist mindestens unter freiem Himmel, aber auch sonst, nicht mehr vorhanden. Jedenfalls unter dem Blickwinkel des Grundgesetzes – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz! – läßt sich die Maskerade nicht mehr aufrechterhalten. Sogar die Bundesjustizministerin hat sich in diesem Sinne geäußert, ebenso der bekanntermaßen verfassungsfeste Wolfgang Kubicki. Doch für die Politik gilt der Satz des Tempelherrn aus dem Drama Lessings: „Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“ Denn wichtig ist das Symbol. Maskentragende Bürger zeigen weithin sichtbar ihre Unterwerfung unter jede noch so unsinnige Regel, die von diesen Knalltüten in Bundes- und Landesregierungen über die Bevölkerung ausgegossen wird, wie Jauchekübel über den Acker. Und deswegen haben die Bürger den Gesslerhut zu grüßen. Nichts anderes ist die weiter bestehende Maskenpflicht. Leider kann man diesen Unfug praktisch nur mit der Verfassungsbeschwerde angreifen. Was dieser Rechtsbehelf wert ist, haben wir in den letzten Wochen erlebt.

Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht

Auch dafür gibt es Gründe. In früheren Jahrzehnten pflegten parteinahe oder sogar aus der Politik kommende Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre politischen Loyalitäten an der Garderobe abzugeben, wenn sie in die rote Robe schlüpften. Solche Richter scheint es wohl nur noch wenige zu geben. Der neue Typus wird verkörpert durch den aktuellen Präsidenten des Gerichts, der eine beeindruckende Karriere als Politiker unter der Machtarchitektin Angela Merkel aufzuweisen hat. Von solchen Richtern kann nicht erwartet werden, daß sie selbst bei massiven Verfassungsverstößen hineingrätschen, um sprachlich wieder zur Fußball-Europameisterschaft zurückzukehren. Aus dem Fußball könnte die Politik allerdings lernen, daß man auch verlieren kann, selbst aus der Position des auf dem Papier übermächtigen Favoriten. Auf das normale Leben übertragen heißt das, daß die kleinen Leute am Ende vielleicht doch den großen Politikern die lange Nase drehen könnten.


Es reicht

Als Mensch mit Lebenserfahrung neigt man an sich dazu, Nachsicht zu üben. Es ist nun einmal das Privileg der jüngeren Generationen, sich wie Pippi Langstrumpf ihre Welt zu basteln, jedenfalls solange, bis sie die harte Wirklichkeit einholt. Und da dürfen  allerlei  Torheiten ausgelebt werden, was man dann mit einem Lächeln quittiert. Indessen gilt das dann nicht mehr, wenn die Dinge überhandnehmen und die jugendliche Spaßgesellschaft in eine verbiesterte Gesinnungsdiktatur umschlägt.

Die political correctness erreicht ihren Höhepunkt

Dieser Punkt ist nun erreicht. Nicht nur, daß wir seit Jahr und Tag mit dem unsinnigen „Gendersprech“ belästigt werden, nicht nur daß allenthalben politisch korrektes Verhalten angemahnt wird, nicht nur daß die gesellschaftspolitischen Experimente linker Phantasten den Wissensstand unserer Schüler und Studenten inzwischen ernsthaft beeinträchtigen, und nicht zuletzt die nicht wegzuleugnende Tatsache, daß die umweltpolitischen Experimente der Grünen uns inzwischen die höchsten Strompreise Europas, dafür aber die schlechteste Energieversorgung weit und breit beschert haben.

Das moderne Confiteor

Große Mode sind nun Bekenntnisse geworden, Bekenntnisse zur Schuld am Kolonialismus vergangener Jahrhunderte, Bekenntnisse, eigentlich allüberall rassistisch zu sein, Bekenntnisse sexuelle Minderheiten (wahrscheinlich ist schon dieser Begriff diskriminierend) allüberall zu diskriminieren. Und das muß dann plakativ manifestiert werden, wo auch immer der Blick hin fällt. Sportler haben pflichtschuldigst politisch korrekte Botschaften zu verbreiten, am besten während der laufenden Fernsehübertragung bedeutender Sportereignisse, zum Beispiel nach dem Abspielen der Nationalhymne und vor dem Anpfiff beim Länderspiel. Fußballvereine haben selbstverständlich politisch korrekte Logos zu präsentieren und allüberall zu erklären, sie seien gegen Rassismus und für sexuelle Vielfalt. Auch die Wirtschaft muß sich in den Chor einreihen und das Lied von „Gender and Diversity“ und sonstigen Blödsinn lauthals mitsingen. Untertänigst zelebriert man einen ganzen Monat lang die Unterwerfung unter die Regenbogenideologie und vollführt den Kotau vor den Funktionären aller möglichen sexuellen Minderheiten.

Die Herrschaft der Mikro-Minderheiten

Es ist eigentlich nicht zu fassen, daß die übergroße Mehrheit der Gesellschaft sich von radikalen, nervigen und eigentlich übergriffigen Minderheiten diktieren läßt, was die Leute zu tun und zu lassen haben. Natürlich gibt es Menschen, die etwa weder dem einen noch dem anderen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können. Deswegen hat ja auch das Bundesverfassungsgericht vor knapp vier Jahren entschieden, daß diesen Menschen im Personalausweis und in Stellenanzeigen ein eigener Buchstabe zustehen soll, neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich eben „d“ für divers. Interessant ist allerdings, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist. Die durchaus rührige und lautstarke Lobby dieser Leute hat dem Bundesverfassungsgericht weismachen können, dieses Problem betreffe ca. 160.000 Menschen in Deutschland. Nachdem das nun in Kraft getreten ist, hat die Evaluierung ergeben, daß tatsächlich nur ca. 1600 Menschen betroffen sind, also um den Faktor 100 weniger, als diese Lobby lautstark getrommelt hat, sage und schreibe 0,0019 % der Bevölkerung. Ähnliches gilt für Menschen, die nach medizinischer Begutachtung einem anderen Geschlecht zugehören, als dem, das man bei ihrer Geburt festgestellt hat. Das sind tatsächlich ca. 0,00043 % der Bevölkerung, also auch eine Gruppe in homöopathischer Größenordnung. Dennoch hat man den Eindruck, es gebe kaum etwas wichtigeres in Deutschland und der übrigen Welt, als die wirklichen oder auch nur eingebildeten Probleme jener sogenannten LGBT-Community. Daß es tatsächlich um massive Gesellschaftsveränderung geht, die Abschaffung der traditionellen Familie zugunsten einer amorphen Masse von beliebig manipulierbaren Einzelwesen, diesem uralten Traum aller Sozialisten, aber auch maßloser Kapitalisten, dazu braucht es allerdings fundierter Bildung. Die sollen unsere Kinder und Enkel natürlich möglichst nicht bekommen, denn das würde dieses Ziel gefährden.

Bringt es zu Ende!

Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Wer überzieht, muß über kurz oder lang scheitern. Ich bin mir sicher, daß diese wahnsinnig übertriebene Zeitgeistbewegung scheitern muß, und zwar an sich selbst. Irgendwann wird es den Leuten buchstäblich auf den Geist gehen, ständig und überall mit diesen Dingen konfrontiert zu werden, die der eigenen Lebenswelt eigentlich völlig fremd sind. Aber man wird dazu gezwungen, mitzumachen, weil man ansonsten ja als ewig Gestriger, „Homophober“, Rassist, Sexist und was weiß ich bezeichnet wird. Wenn man indessen dem nicht klar entgegentritt, läuft man tatsächlich Gefahr, jedenfalls eine geraume Zeit ins gesellschaftliche Abseits gestellt zu werden. Es tritt dann die absurde Situation ein, daß eine winzige Minderheit die übergroße Mehrheit des Landes zwingt, ihrer Befindlichkeit zu entsprechen und sich ihrer Ideologie zu unterwerfen. Nebenbei bemerkt dürfte auch eine große Mehrheit homosexueller Menschen, oder auch solcher mit unklarer Veranlagung von diesem schrillen Getue abgestoßen werden, wie es etwa dieser, ja ich schreibe es, Tuntenfasching ist, der jährlich als so genannter Christopher Street Day daherkommt. Denn für Menschen, denen ihre Menschenwürde etwas gilt, für solche Menschen ist es schlicht nicht denkbar, sich derart zum Affen zu machen, wie das von diesen „queeren“ Propagandisten gefordert wird.

Gehet hin und tuet desgleichen!

Ich jedenfalls werde

kein Stadion besuchen, in dem irgendwelche politischen Parolen zu lesen sind oder Sportler niederknien (und auch das Fernsehgerät ausschalten, sobald derartiges auf dem Bildschirm erscheint),

kein Ladengeschäft und kein Restaurant oder Hotel betreten, vor dem die Regenbogenflagge  flattert,

kein Industrieprodukt kaufen, dessen Firmenlogo in Regenbogenfarben schillert,

keinen Genderstern benutzen oder sonstige Sprachverhunzungen mitmachen,

kein Buch und keine Zeitung lesen, in dem ich derartigen sprachlichen Unfug finde.

Wer außer mir noch einen Rest Selbstachtung hat, den kann ich nur dazu aufrufen, ebenso zu handeln. Nur wer Persönlichkeit zeigt, wird auch als solche wahrgenommen. Mit hängender Zunge dem Zeitgeist hinterher zu hecheln, wollen wir doch den Politikern und Schreiberlingen überlassen. So wie sich diese Zünfte derzeit darstellen, sind sie auch von dieser Qualität.



Auf politischer Geisterfahrt

Wenn man den Nachrichten glauben darf, dann will Deutschland tatsächlich über 1 Milliarde € an Namibia zahlen, und zwar als Wiedergutmachung für den gleichzeitig anerkannten Völkermord an den Stämmen der Herero und Nama im Jahre 1904. Dieses Abkommen ist maßgeblich von dem abgehalfterten CDU-Funktionär Ruprecht Polenz, der ansonsten nur durch eine ausgeprägte Dextrophobie behandlungsbedürftigen Ausmaßes auffällt, ausgehandelt und von Außenminister Heiko Maas, jener roten Null, die man allenfalls als Politikerdarsteller in einer Seifenoper einsetzen kann, gebilligt worden. Wie man die Grundbefindlichkeit der deutschen Politik kennt, wird dieser Wahnsinn auch mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Selbst der damalige grüne Außenminister Fischer hatte derartigen Ansinnen Namibias noch eine Absage erteilt.

Kein Völkermord im Rechtssinne

Abgesehen davon, daß hier in rechtlicher Hinsicht von einem Völkermord keine Rede sein kann, was bei historischer Betrachtung völlig klar wird, muß in rechtlicher Hinsicht auch darauf hingewiesen werden, daß der Völkermord erst in der einschlägigen Konvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 als völkerstrafrechtlich zu ahndendes Delikt anerkannt worden ist. Von daher können Geschehnisse aus dem Jahr 1904 schlechterdings nicht juristisch unter diesen Begriff gefaßt werden, noch viel weniger kann ein Staat dafür rechtlich in die Haftung genommen werden. Es fehlt allerdings auch nach der Definition in der Völkermordkonvention an dem hierfür erforderlichen zielgerichteten Versuch eines Staates, ein Volk oder Teile desselben auszurotten. Denn die deutsche Reichsregierung hatte derartiges niemals angeordnet, vielmehr handelt es sich um ein eigenmächtiges Kriegsverbrechen des örtlichen Kommandeurs der Schutztruppe, General von Trotha. Als seine blutrünstigen Befehle in Berlin bekannt wurden, wurde er auch von der Reichsregierung zurückgepfiffen.

Die Bürger des Landes werden wieder einmal angelogen

Wer sich mit den Vorgängen befaßt, muß auch erhebliche Zweifel daran haben, daß hier überhaupt derartig viele Menschen durch die deutsche Schutztruppe zu Tode gekommen sind, wie das hier nun behauptet wird, nämlich rund 65.000 Herero und 10.000 Nahma. Das beginnt schon damit, daß für jene Zeit verlässliche Bevölkerungsstatistiken nicht vorliegen, das geht weiter mit der Feststellung, daß man nach der Schlacht am Waterberg und der Flucht von Herero und Nama in die Wüste keineswegs solche Mengen an Leichen irgendwo gefunden hat. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß die einheimischen Stämme aufgrund ihrer exzellenten Ortskenntnis, insbesondere von den Wasserstellen, zum großen Teil lebend entkommen konnten, wenn auch sowohl in den Kämpfen und danach, als auch beim Zug durch die Wüste sehr viele dieser Menschen ums Leben gekommen sind. Es ist doch mehr als zweifelhaft, ob es einer Truppe von rund 1600 Soldaten mit einem Dutzend Maschinengewehren gelingen konnte, eine vielfache Übermacht durchaus kampferprobter Krieger derartig zu dezimieren.

Für die deutsche politische Klasse und ihre medialen Büchsenspanner indessen haben die genannten Zahlen von 65.000 getöteten Herero und 10.000 getöteten Nama, und zwar in Genozidabsicht, nahezu sakrale Bedeutung. Daran kann nicht gerüttelt werden, Einzelheiten der Kriegführung sind nicht mehr zu hinterfragen. Auch nicht die durchaus dokumentierten Grausamkeiten der Aufständischen gegenüber der dortigen deutschen Zivilbevölkerung. Vielmehr gilt nur noch das Narrativ vom deutschen Völkermord an den Herero und Nama.

Auch in Namibia ist das etwas anders, Herr Maas

Bemerkenswert ist im übrigen der Umgang in der namibischen Öffentlichkeit mit dem Thema. Die namibische Regierung wird von den an den damaligen Vorgängen überhaupt nicht beteiligten Ovambo geführt. Deren Interesse, Gelder aus Deutschland an die von Ihnen verachteten und damals blutig bekämpften Herero und Nama weiterzuleiten, dürfte sehr überschaubar sein. In den vergangenen Jahrzehnten war es jedenfalls in Namibia noch üblich, daß schwarze Politiker an Denkmälern für die deutsche Schutztruppe Kränze niederlegten und die Nachfahren der damaligen Aufständischen mit Respekt von den militärischen Leistungen ihrer damaligen deutschen Gegner sprachen. Aber jetzt geht es eben ums Geld.

Und auch hier gilt: selber denken!

Wer sich wirklich informieren will, der sollte allerdings nicht auf amtliche Publikationen zurückgreifen. Es gibt durchaus seriöse, unabhängige Forschungen. Man muß nur ein wenig im Internet herumsuchen, um auf solche zu stoßen, auch in Buchform. Es ist ja heute leider so, daß historische Sachverhalte, die in irgendeiner Weise politisiert werden, regelmäßig verfälscht dargestellt werden, jedenfalls soweit die Politik hier ihren Einfluß geltend machen kann. Die Bürger können derartiges nur mit Misstrauen betrachten und sind gut beraten, sich ausschließlich auf die Forschungsergebnisse unabhängiger Wissenschaftler zu verlassen.

Ein Präzedenzfall für unbegrenzte Forderungen aller an alle

Der Vorgang hat allerdings auch noch eine fatale Signalwirkung. Man wird alle möglichen unerfreulichen Vorgänge aus vergangenen Jahrhunderten daraufhin abklopfen können, ob sich daraus finanzielle Ansprüche von irgend jemanden gegen Deutschland ableiten lassen. Nachdem es dazu ja keinerlei Verjährungsregeln gibt, kann man weit in die Vergangenheit zurückgehen. Vielleicht kommt jemanden in Rom der Gedanke, die notorisch klammen Staatskassen Italiens mit Entschädigungszahlungen Deutschlands für die Vernichtung der drei Legionen des Feldherrn Varus im Teutoburger Wald im Jahr 9 nach Christus aufzufüllen? Sollte man nicht den Peruanern raten, die Spanier wegen der Raubzüge ihrer Konquistadoren auf Wiedergutmachung in Anpruch zu nehmen, item den Mexikanern? Wieso schreiben wir den Schweden eigentlich keine Rechnungen für den Dreißigjährigen Krieg? Sollten wir nicht endlich Frankreich für die Zerstörung des Heidelberger Schlosses durch die Franzosen im pfälzischen Erbfolgekrieg Ende des 17. Jahrhunderts bezahlen lassen? Und sollten die Kongolesen nicht endlich die Belgier für die Greueltaten ihres Königs im 19. Jahrhundert zur Kasse bitten? Und wenn wir schon beim Völkermord sind: Zahlungen der Türken an die Armenier wegen des Völkermordes 1915 wären ja nun wirklich überfällig.

Die böse Stiefmutter unserer Soldaten

Vorab an alle Zensursulas und Gesinnungskontrolleure in dieser Internet-Welt: auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

Im ehrwürdigen Gebäude des Reichstages mussten sich die Mitglieder der darin tagenden Parlamente schon so manches anhören. Ganz neu ist allerdings, daß die Sitzungspräsidentin einen Abgeordneten mit einem Ordnungsruf maßregelt, weil er befreundeten Streitkräften Soldatenglück in ihrem aktuellen Kriegseinsatz gewünscht hat.

Am 19.05.2021 trat der Abgeordnete Rüdiger Lucassen, seines Zeichens ehemaliger Hubschrauberpilot und Oberst im Generalstab der Bundeswehr, ans Rednerpult. Er befasste sich zunächst mit dem Einsatz der Bundeswehr in Mali, vor allem der skandalösen Tatsache, daß die Bundeswehr selbst keine sanitätsdienstliche Versorgung im Kampfgebiet sicherstellen kann. Das sei, so der fachkundige ehemalige Offizier, bislang in der Geschichte der Bundeswehr niemals so gewesen. Erstmalig sei nicht sichergestellt, daß die Soldaten nach Verwundung aus einer Kampfzone evakuiert werden könnten. Die dafür eingesetzten zivilen Firmen verfügten nicht über die notwendige Bewaffnung ihrer Hubschrauber. Das ist an und für sich schon Skandal genug. Doch es kommt noch dicker.

Der Oberst a.D. bezog sich auf den derzeitigen Einsatz der israelischen Luftwaffe im Kampf mit der radikal islamistischen Terrororganisation Hamas. Dies zeige, wie wichtig in jeder Hinsicht einsatzbereite Streitkräfte für die Verteidigung eines Landes seien. Den israelischen Streitkräften wünschte er, was aus dem Munde eines Soldaten ganz selbstverständlich ist, viel Soldatenglück, und bei ihrer Jagd auf die Anführer der Terrororganisation eine gute Jagd und fette Beute, was in diesem Zusammenhang für einen Soldaten sicherlich eine angemessene Ausdrucksweise ist.

Die amtierende Sitzungspräsidentin, eine Politikerin der SPD, nahm das allerdings zum Anlaß, dem Abgeordneten einen Ordnungsruf wegen seiner Ausdrucksweise zu erteilen. Das ist unfassbar. Die Dame zeigt damit keinerlei Verständnis für Soldaten überhaupt, auch nicht für die Soldaten ihres Landes. Ganz abgesehen davon, daß zwischen der Bundeswehr und den israelischen Streitkräften freundschaftliche Beziehungen bestehen, die zu gemeinsamen Übungen geführt haben, ist es doch gerade die Partei der Frau Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, die in den letzten Jahrzehnten beginnend mit dem Krieg im Kosovo die deutschen Streitkräfte immer wieder in Kampfeinsätze geschickt hat und sicherlich noch weiter schicken wird. Offenbar tut man das nur aus außenpolitischen Rücksichten und Erwägungen. Das Schicksal der eigenen Soldaten ist dabei offenbar völlig gleichgültig, wie die skandalösen Verhältnisse um die Sicherstellung der Sanitätsdienstversorgung im Einsatzgebiet zeigen. Für das Militärische überhaupt scheint ohnehin kaum Verständnis vorhanden. Weinerlicher Pazifismus indessen, gern auch mit Kirchentagsromantik garniert, dürfte da jedoch offene Ohren finden.

Es sollte sich niemand darüber wundern, daß ich Politiker, die so gestrickt sind, abgrundtief verachte. Meine Hochachtung indessen gilt dem geradlinigen Abgeordneten Lucassen.

Der Dummschwätzer

Manfred Weber, man erinnert sich, sollte nach den letzten Wahlen zum Europaparlament Nachfolger von Jean-Claude Juncker werden. Bekanntlich gefiel das Herrn Macron nicht, und er einigte sich dann mit Frau Merkel auf unsere politische Versagerin Nr. 1, Ursula von der Leyen. Daß es Weber nicht geworden ist, erscheint im Nachhinein nicht einmal so schlecht. Jedenfalls steht fest, daß Macron und Merkel im Grunde nur eine Niete gegen die andere ausgetauscht haben.

Mal reinhören…

Wem das zu starker Tobak ist, der muß sich nur anhören, was Herr Weber nun über die judenfeindlichen Demonstrationen in Deutschland abgesondert hat. Ja, abgesondert, denn wenn man von jemanden berichtet, er habe etwas gesagt, dann impliziert das auch, daß dieser Mensch vorher gedacht hat. Weber hat diese teils mit gewalttätigen Ausschreitungen verbundenen Vorgänge auf das Konto der AfD, in Frankreich auf das Konto des RN gebucht. Da säßen nämlich die geistigen Urheber.

Phrase vs. Wirklichkeit

Wo lebt dieser Mensch eigentlich? Die französischen Juden verlassen das Land nicht scharenweise wegen Marine Le Pen und ihrer Partei, sondern wegen der grassierenden Judenfeindlichkeit unter den muslimischen Franzosen aus den früheren nordafrikanischen Kolonien. Wer sich die Fernsehbilder von den Vorkommnissen in Gelsenkirchen, aber auch Berlin und anderswo anschaut, der sieht nirgends Fahnen, wie sie NPD-Anhänger und sonstige Rechtsextremisten mit sich zu führen pflegen. Wohl aber eine Vielzahl von palästinensischen und türkischen Flaggen. Die Parolen, die da gebrüllt werden, sind auch die der radikalen Palästinenser. Sie sind um keinen Deut harmloser, als das, was in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von der SA auf den Straßen skandiert wurde. Wer mit halbwegs offenen Augen durch Deutschland geht, der sieht das auch. Seriöse Presse schreibt das auch. Beispielhaft die Neue Zürcher Zeitung vom 15.05.2021 auf der Titelseite: „Judenhass flammt in Deutschland auf. Polizei stoppt antisemitische Demonstration in Gelsenkirchen – der Antisemitismus kommt aus dem migrantischen Milieu.“ Seit Jahren weist der Historiker Michael Wolffsohn darauf hin, daß für antisemitische Beleidigungen und Übergriffe oft muslimische Migranten verantwortlich seien.

Der Mitverursacher muß sich erst einmal an die eigene Nase fassen

Die Größe und Zusammensetzung dieses migrantischen Milieus ist nicht zuletzt der Einwanderungspolitik der Partei Webers und vor allem der CDU/CSU unter Führung von Merkel geschuldet. Da liegt der Hase im Pfeffer. Weber indessen verhält sich wie der Mensch in dem Pennälerwitz, der seine Enddarmfunktion nicht kontrollieren kann, aber in die Menge hinein ruft: „Wer hat hier so gesch….?“

Der traditionelle linke Antisemitismus

Allerdings gibt es durchaus auch einen deutschen Antisemitismus. Indessen weniger dort, wo phantasielose Flachdenker wie Weber ihn verorten, sondern vor allem im grün-linken Milieu. Dort hakt man sich eben gerne mit den Judenhassern aus dem Orient unter und schreitet Seit‘ an Seit‘ etwa auf den berüchtigten Al Quds Märschen  in Berlin. Daran ändern auch die mahnend erhobenen Zeigefinger grüner und linker Spitzenpolitiker nichts. Grüne Nachwuchspolitiker urinieren ja auch auf die deutsche Fahne, die über dem Reichstag weht, in dem sie wenig später als Abgeordnete sitzen. Deutsche Linke aller Schattierungen stören sich auch nicht an Parolen wie: „From the river to the sea – Palestine will be free“, was ja nichts anderes bedeutet, als das Gebiet zwischen Jordan und dem Mittelmeer vollständig den Palästinensern zurückzugeben. Das klingt nur etwas weniger tödlich, als die berüchtigte Forderung, die Juden ins Meer zu treiben, bedeutet in der Sache jedoch das gleiche.

Dummheit ist nicht harmlos, bei führenden Politikern ist sie gefährlich

Das Gerede von Leuten wie Weber ist nicht nur dumm, es ist auch gefährlich. Denn indem man für den Judenhass in Deutschland die falschen verantwortlich macht, gibt man den wirklichen Judenhassern muslimisch-migrantischer Provenienz ihren Freiraum. Ferner lässt man dort auch das linksgrüne Biotop unangetastet, in dem eben solche giftigen Pflanzen wachsen. Wenn sich Unionspolitiker unbedingt an der AfD abarbeiten wollen, dann bieten doch die dort auch reichlich vorhandenen Vollpfosten um den Quartalsirren Höcke genügend Angriffsfläche. Indessen setzt Differenzierung Intelligenz voraus. Das aber gehört wohl nicht unbedingt zum Anforderungsprofil des durchschnittlichen Berufspolitikers.




Die Dritte Gewalt gibt sich auf

Was zu entscheiden war

Am 23. April dieses Jahres trat § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung des vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft. Ich zitiere an dieser Stelle den bürokratisch-verknöcherten Wortlaut der Gesetzesüberschrift, der schon atmosphärisch den Geist des Obrigkeitsstaates verbreitet, der sich offensichtlich in den Köpfen der führenden Politiker unseres Landes festgesetzt hat. Volkstümlich spricht man von der Bundesnotbremse, wobei auch dieser Begriff eine Gefahrenlage suggeriert, der nur mit außerordentlichen Maßnahmen zu begegnen ist, wie der beherzte Tritt auf die Bremse des Autos, wenn ein Unfall anders nicht mehr verhindert werden kann. Dieses Gesetz ordnet unmittelbar weitgehende Beschränkungen der Freiheit an, die im Übrigen auch nicht wie bisher auf den Prüfstand der Verwaltungsgerichte gestellt werden können, sondern nur noch mit der Verfassungsbeschwerde anzugreifen sind. Dies jedenfalls habe ich in einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lesen müssen. Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, daß die Bundeskanzlerin mit diesem Gesetz auch verhindern wollte, daß künftig noch Verwaltungsgerichte einzelne Corona-Maßnahmen für ungültig erklären. Welche Erfolgsaussichten allerdings eine Verfassungsbeschwerde gegen ein solches Gesetz haben kann, zeigt der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2021 in 5 von über 200 (!) Verfahren, die gegen dieses Gesetz anhängig gemacht worden sind.

Die Entscheidung

Das Gericht hat es in diesem Beschluß abgelehnt, eine einstweilige Anordnung zu treffen, mit der die im Gesetz verfügte Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr abends und 05:00 Uhr morgens bei Vorliegen einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 einstweilen für unwirksam erklärt werden sollte. Mit anderen Worten: jedenfalls vorläufig ist dieses Gesetz gültig. Ob es in einer Entscheidung über die Hauptsache, wann auch immer diese getroffen werden wird, für verfassungswidrig erklärt werden wird, muß nach dem Inhalt der Entscheidung füglich bezweifelt werden.

Die Begründung

Das Bundesverfassungsgericht meint, diese Ausgangsbeschränkung sei nicht offensichtlich materiell verfassungswidrig. Es liege nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, daß sie zur Bekämpfung der Pandemie unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des demokratischen Gesetzgebers offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen wäre. Dies gelte auch im Hinblick auf die Anknüpfung an den Inzidenzwert von 100. Nach dem Hinweis auf die verfassungsrechtliche Schutzpflicht, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtiges Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen, und die Motivation des Gesetzgebers, die hier angegriffene Ausgangsbeschränkung diene dabei nach seinen Vorstellungen insbesondere der Kontrolle und Beförderung der Einhaltung der allgemeinen Kontaktregelungen, macht das Gericht Ausführungen dazu, daß nach Auffassung des Gesetzgebers diese Maßnahme eben geeignet sei, das erstrebte Ziel zu erreichen, auch wenn dies fachwissenschaftlich umstritten sei. Denn der Gesetzgeber habe keine selbständige, von den Anforderungen an die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes unabhängige Sachaufklärungspflicht, vielmehr habe er eine Einschätzungsprärogative, mit anderen Worten, einen weiten Spielraum dahingehend, verbindlich festzulegen, was er sachlich für richtig hält. Hier habe der Gesetzgeber auch nicht ins Blaue hinein etwas geregelt, sondern sich auf wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkungen von nächtlichen Ausgangssperren in verschiedenen Staaten gestützt. Wie aussagekräftig diese im einzelnen seien, sei hier nicht zu beurteilen. Die Richter zitieren die Anhörung nur eines Sachverständigen im Gesundheitsausschuß des Bundestages. Andere Sachverständigenmeinungen, ob sie dort oder anderswo geäußert oder publiziert worden sind, spielen offenbar keine Rolle.

Eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen könne ebenfalls nicht erkannt werden. Auch wenn verschiedene Oberverwaltungsgerichte das anders gesehen hätten, lägen hier eben andere Voraussetzungen vor. Welche das sind, wird nicht gesagt. Letztendlich greife zwar die nächtliche Ausgangsbeschränkung tief in die Lebensverhältnisse ein, das betreffe aber nur etwa 7 % der Tageszeit, die man außerhalb der Wohnung zu verbringen pflege und sei außerdem bis zum 30.06.2021 befristet. Na ja. Mit solchen Befristungen haben wir seit einem Jahr nun einmal ganz spezielle Erfahrungen.

Das sind nun im wesentlichen die tragenden Gründe dieser Entscheidung.

Der Fehler resp. die fehlende Rechtsprüfung

Das Bundesverfassungsgericht geht hier mit einer unfassbaren Leichtigkeit und Oberflächlichkeit an seine Aufgabe heran, die Rechtmäßigkeit von Grundrechtsbeschränkungen auch im Eilverfahren zu prüfen. Die Formel, es sei „nicht unplausibel“, was der Gesetzgeber tue und womit er es begründet, ist praktisch überhaupt keine Hürde für Willkürmaßnahmen. Es erstaunt auch, daß das Bundesverfassungsgericht offenbar inzwischen den gesetzgeberischen Ordnungs- und Steuerungsvorstellungen einen höheren Stellenwert beimisst, als den Grundrechten der Bürger. Das ist meilenweit entfernt von dem, was das Bundesverfassungsgericht in früheren Jahren und Jahrzehnten etwa beim Datenschutz (Volkszählungsurteil!), bei den Regelungen für die Geheimdienste oder auf dem Gebiet des Polizeirechts judiziert hat. Auch die ganz wesentliche Frage, ob der Gesetzgeber Freiheitsbeschränkungen unmittelbar durch Gesetz anordnen darf, was er gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG eigentlich nicht darf, hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung nicht einmal angesprochen, obgleich die Beschwerdeführer darauf ausdrücklich hingewiesen haben. Einschränkungen der Grundrechte können eben nur aufgrund eines Gesetzes, aber nicht durch ein Gesetz angeordnet werden.

Keine tragfähige Begründung des Gesetztes – na und?

Bemerkenswert ist auch der Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit den vom Gesetzgeber herangezogenen Grundlagen für die angegriffene Regelung. Obwohl bis heute eine wissenschaftliche Evaluierung der Wirksamkeit von Ausgangssperren fehlt, was andere Gerichte zwischenzeitlich schon moniert haben, begnügt sich das Gericht damit festzustellen, der Gesetzgeber wolle damit verhindern, daß private Kontakte in den Wohnungen überhandnehmen. Damit spielt der Gesetzgeber gewissermaßen über Bande. Nicht die Gefahr, sich nachts außerhalb der Wohnung zu infizieren, sondern die leichtere Überwachungsmöglichkeit privater Kontakte begründet die angebliche Notwendigkeit dieser Ausgangssperre. Wohlgemerkt eine Einschränkung der Grundrechte aus Art. 2 und 11 GG zur leichteren Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten! Soweit Sachverständigengutachten überhaupt eine Rolle spielen, genügt dem Gericht ein einziger Sachverständiger. Natürlich derjenige, auf dessen Meinung sich der Gesetzgeber gestützt hat, wird in der Entscheidung des Gerichts erwähnt. Daß es gerade zu den Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen eine Vielzahl unterschiedlicher wissenschaftlicher Meinungen gibt, wird jedenfalls in dieser Entscheidung nicht einmal angesprochen. An und für sich pflegen Gerichte bei der Sachverhaltsfeststellung, auch in Eilverfahren, ihnen bekannte wissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten zu prüfen, abzuwägen und dann der einen oder anderen Auffassung zu folgen. Das geschieht hier nicht.

Freie Fahrt für den Gesetzgeber, Feststellbremse für die Grundrechte

Letztendlich gibt das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung dem Gesetzgeber einen Handlungsspielraum bisher unbekannter Dimension. Damit nimmt es sich gleichzeitig selbst weit zurück. Wenn die sogenannte Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers so zu verstehen ist, daß es dem Bundesverfassungsgericht verwehrt sein soll, diese wenigstens nachzuvollziehen und auf Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei der Sachverhaltsermittlung und Verstöße gegen die Denkgesetze zu überprüfen, dann wird es jedenfalls auf dem Gebiete der Kontrolle des Gesetzgebers überflüssig. Die Feststellung, eine gesetzgeberische Begründung sei nicht unplausibel, ist ja eigentlich eine Leerformel. Damit wird alles, auch das schwächste Argument, abgesegnet und die Grenze dahin verschoben, wo überhaupt keine Abwägung mehr stattfindet.

Die neue Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Zu befürchten ist, daß dies kein Ausreißer ist. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und zur europäischen Schuldenaufnahme mit deutscher Beteiligung lassen vielmehr die Erwartung zu, daß das Bundesverfassungsgericht sich allmählich aus seiner originären Aufgabe als dritte Gewalt auf staatsrechtlicher Ebene verabschiedet. Man wird in Zukunft wohl kaum noch sehen, daß das Bundesverfassungsgericht Gesetze für verfassungswidrig erklärt, oder aber dem Regierungshandeln verfassungsrechtliche Grenzen setzt. Nur noch Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen der Fachgerichte werden wohl künftig noch Erfolg haben können, wenn diese Entscheidungen Grundrechte der Beschwerdeführer verletzen. Regierung und Parlament hingegen haben künftig wohl freie Hand.

Verfassungsrichter sind natürlich auch politische Wesen

Man fragt sich natürlich auch, warum das nun so ist. Im Falle der besprochenen Ausgangssperre-Entscheidung könnte man zu dem Ergebnis kommen, daß hier eine gemeinsame Grundbefindlichkeit gegeben ist. Die political correctness befällt nun einmal nicht selten auch ansonsten kluge und fachlich qualifizierte Leute. Jede Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Parlamente steht ja für die politisch-mediale Klasse in dem Geruch, querdenkerisch, gar pegidaesk oder noch Schlimmeres zu sein. In die Nähe solcher Zeitgenossen will man nicht kommen, erst recht will man nicht dort verortet werden. Es gehört sich einfach nicht, Querdenkern und angeblichen Verfassungsfeinden Vorschub zu leisten. Man gehört doch zu den klugen und besonnenen, staatstragenden Bürgern. Allerdings zeigt sich die Gefahr dieses Gruppendenkens gerade auch an der Klimaschutzentscheidung wie auch an den Entscheidungen, mit denen der Weg in die Schuldenunion abgesegnet wird.

In diesem Zusammenhang muß natürlich auch gesehen werden, daß die Richter des Bundesverfassungsgerichts nach politischem Proporz bestimmt werden. Demokratisch gewählt werden sie nicht. Die Abhängigkeit von der Parteipolitik ist offensichtlich. Parteimitgliedschaft, zumindest das Nahestehen werden ganz offen gehandelt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, gleichzeitig Vorsitzender des Ersten Senats, der hier entschieden hat, war zuvor stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und gilt als bekennender Merkelaner. Auch die übrigen Richter des Senats mit Ausnahme eines FDP-Mitglieds bzw. der FDP nahestehenden Richters gehören zu den Parteien, die bisher sämtliche Corona-Maßnahmen der Regierung getragen oder durchgewunken haben. Es fällt schwer zu glauben, daß dies keine Auswirkungen auf ihre Entscheidung in der Sache gehabt haben könnte.

Ein Weg aus dem Dilemma

Gäbe es eine Lösung des Problems? Die Besetzung der höchsten Gerichte eines Landes ist überall auf der Welt sehr politisch. Die einfache Lösung, daß das oberste Gericht seine Mitglieder kooptiert, und nicht von der Politik im weitesten Sinne beschickt wird, dürfte mit dem Demokratiegebot, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen muß, kaum vereinbar sein. Eine Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ähnlich wie die Wahl zum Deutschen Bundestag würde jedoch zu einer noch stärkeren Politisierung führen, denn dann kämen mit Sicherheit nur noch handverlesene Parteipolitiker zum Zuge. Und das nach einem Wahlkampf, der ja nun einmal in aller Regel das Gegenteil von sachlicher Debatte ist. Vielleicht wäre es jedoch möglich, daß ein Mittelweg gegangen würde. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts könnten etwa drei Kandidaten für die Wahl durch Bundestag und Bundesrat vorschlagen, aus denen die beiden Kammern des Parlaments jeweils mit Zweidrittelmehrheit den neuen Richter bzw. die neue Richterin des Bundesverfassungsgerichts wählen. Dies hätte den Vorteil, daß wegen der Vorauswahl durch die Richter selbst eine gewisse fachliche Qualifikation sichergestellt wäre, wegen der Endentscheidung durch die Parlamentarier indessen dem Demokratiegebot noch Rechnung getragen wäre und wegen des Quorums wie bei verfassungsändernden Gesetzen eine allzu große Nähe der Kandidaten zu einer politischen Partei bei ihrer Wahl eher ausgeschlossen wäre. Politisch gemäßigte, fachlich qualifizierte Richter wären dann auch weniger anfällig für tagespolitisch oder gar ideologisch radikal motivierte Auslegungen der Verfassung. Das derzeitige System indessen begünstigt all das und schreibt auch fest, daß Verfassungsrichter nur aus dem Spektrum der langjährig führenden Parteien kommen. Derzeit stehen von den 16 Verfassungsrichtern 7 den Unionsparteien, 6 der SPD, 2 den Grünen und 1 der FDP nahe oder sind Mitglieder dieser Parteien. Andere, ebenfalls in Bundestag und Länderparlamenten vertretene Parteien, konkret Die Linke und die AfD, werden nach Sachlage jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten keine Aussichten haben, mit einem ihnen nahestehenden Richter ihre politische Grundorientierung in die Entscheidungsfindung des höchsten deutschen Gerichts einzubringen. Das oben skizzierte Verfahren könnte auch hier möglicherweise dem strengen Odium der geschlossenen Gesellschaft eine mildere Note verleihen, anders gewendet: die Verfassung würde wirksam vor einem politisch abhängigen Verfassungsgericht geschützt.

Doch steht dem ein unüberwindliches Hindernis im Weg. Das ist nicht die Verfassung. Die kann man ändern. Das ist die politische Klasse, die sich in diesem System wohnlich eingerichtet hat. Wer sie aus dieser bequemen Behausung verteiben will, braucht große Mehrheiten. Die sind leider weit und breit nicht in Sicht.