Das Mißverständnis

Alice Weidel Ist sicher das, was mein Vater selig eine Intelligenzbestie zu nennen pflegte. Indessen ist der IQ nicht das Maß aller Dinge. Das zeigt sich vor allem dann, wenn ein Sachverhalt mit dem Anspruch beurteilt wird, richtig und falsch allgemeingültig zu benennen.

Impfzwang durch die Hintertür

Frau Weidel hat dazu einen Schulfall beigetragen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die in Deutschland immer noch quälend langsam vorankommende Impfung der Bevölkerung gegen das Corona Virus, und zwar zur Frage, ob und wer und ab wann wieder größere Freiheiten bekommen soll, hat sie erklärt, Freiheiten für Geimpfte seien nichts anderes als ein Zwang durch die Hintertür. Das ist arg daneben.

Was passiert eigentlich genau?

Man muß dazu sowohl den Sachverhalt exakt erfassen, als auch seine rechtliche Bewertung sicher gründen. Die sogenannten Freiheiten für Geimpfte knüpfen daran, daß möglicherweise von ihnen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht. Dazu hören wir aus dem Robert-Koch-Institut, daß nach derzeitigem Kenntnisstand mit allergrößter Wahrscheinlichkeit geimpfte Personen ebenso wie solche, die folgenlos infiziert worden sind, oder gar an Covid 19 erkrankt waren und diese Erkrankung überstanden haben, zum einen nicht mehr erneut angesteckt werden können, und, was im Zusammenhang mit Lockerungen oder Befreiungen von Interesse ist, ihrerseits auch nicht mehr ansteckend sein können. Das jedenfalls jeweils weitestgehend.

Wenn die Gefährdung entfällt, dann braucht man auch keine Gefahrenabwehr mehr

Also haben wir hier einen Sachverhalt, der, sollte er tatsächlich so sein, die gesetzlichen Voraussetzungen für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr erfüllt. Wenn nach medizinischer Beurteilung aktive und passive Infektionsgefahr nicht mehr gegeben sind, dann sind Maßnahmen dagegen nicht nur überflüssig, sondern grundgesetzwidrig. Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt den Verordnungsgeber ja ausdrücklich zu grundrechtseinschränkenden Maßnahmen. Allerdings auch nur so lange, wie die Gefahr andauert, die durch dieses Gesetz bekämpft werden soll. Es geht also nicht um die Gewährung von Freiheiten, sondern es geht darum, daß die grundsätzlich bestehenden Freiheiten eines jeden Menschen nicht mehr eingeschränkt werden dürfen. Würde der Staat in dieser Lage gleichwohl seine Maßnahmen (Lock Down, Maskenpflicht) weiterführen, so müssten Klagen betroffener Bürger dagegen auch schon im Eilverfahren Erfolg haben.

Auch wenn nicht alle geimpft sind…

Es liegt also in der Natur der Sache, daß der gesundheitliche Status von Menschen mit Impfung, überstandener Infektion oder gar Krankheit die Voraussetzungen für Grundrechtseinschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen lässt. Wer sich mit dieser Überlegung gegen Corona impfen läßt, unterliegt damit weder einem direkten, noch einem indirekten Zwang zur Impfung. Es ist daher auch nicht angängig, den Wegfall von Einschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz dann als eine Art Belohnung für den Geimpften zu zu erkennen. Vielmehr dürfen diese Maßnahmen auf geimpfte Personen nicht mehr angewandt werden, weil der Grund für solche Maßnahmen nicht mehr besteht. Dazu ist es auch nicht erforderlich, daß die Bevölkerung vollständig durchgeimpft oder von der Erkrankung genesen ist. Die sogenannte Herdenimmunität tritt ja bekanntlich schon dann ein, wenn 70-80 % der Bevölkerung geimpft sind. Das heißt, der Grund für freiheitsbeschränkende Maßnahmen entfällt dann gegenüber allen, ob geimpft oder nicht. Darauf hinzuweisen, ist natürlich kein indirekter Zwang zur Impfung, sondern die zutreffende Information des Bürgers. Wenn allerdings Politiker sich so ausdrücken, daß die Leute glauben müssen, sie würden für ihr Impfverhalten belohnt, dann ist das mehr als schräg. Und das kann selbst intelligente Menschen wie Frau Weidel dazu veranlassen, von einem Impfzwang durch die Hintertür zu sprechen, den es, wie oben erläutert, nicht geben kann.


Nur die allerdümmsten Kälber

wählen ihre Metzger selber. Dieses, Bert Brecht zugeschriebene, doch tatsächlich viel ältere Bonmot im wahrsten Sinne des Wortes ging mir durch den Kopf, als ich den Entwurf des Wahlprogramms der Grünen für die kommende Bundestagswahl durchgelesen habe. Dieses Programm sollte mit einem Aufkleber versehen werden, auf dem der Warnhinweis des Arzneimittel-Beipackzettels, natürlich abgewandelt, zu lesen ist. Denn zu den Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Umgestaltung unserer Gesellschaft nach grünem Muster können nicht Arzt oder Apotheker kraft ihrer beruflichen Fachkenntnis, sondern lebenserfahrene und klar denkende Menschen kraft ihres nüchternen Verstandes Auskunft geben.

Einige Highlights des Irrsinns

Wie der sprichwörtliche rote Faden zieht sich durch das grüne Wahlprogramm die Forderung nach Gleichheit, gesellschaftlich und wirtschaftlich. So heißt es schon in der Vorrede: „Es ist möglich, Ungleichheit zu verringern, gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Dorf, in der Kleinstadt und in der Metropole herzustellen.“  Klargestellt wird: „Hohe Einkommen und Vermögen sollen mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen, denn Gesellschaften, in denen die Ungleichheit gering ist, sind zufriedenere Gesellschaften.“ Denknotwendig bedeutet die Ablehnung der Ungleichheit die Forderung nach Gleichheit. Ein besonderes Anliegen ist den Grünen natürlich die Gleichstellung und nicht bloß Gleichberechtigung der Geschlechter. Deswegen heißt es: „Frauen an die Spitze.“ Verpflichtende Quoten für Führungspositionen in den Unternehmen, und zwar ganz konkret ein Drittel Frauen in den Vorständen, 40 % in den Aufsichtsräten und Parität, also 50 % “ in den Betriebsstrukturen“ der Unternehmen mit Staatsbeteiligung oder in Staatsbesitz. Also sind dort alle Führungspositionen je zur Hälfte mit Männern und Frauen zu besetzen. Nicht Qualifikation und Leistung, und schon gar nicht die Eigentümer des Unternehmens, sondern der Staat entscheidet, wer welche Führungsposition im Unternehmen übernimmt. Vergessen haben die Autoren dieses Abschnitts offenbar das besonders gehätschelte Klientel der Grünen, nämlich die Menschen mit allen möglichen Abweichungen ihrer sexuellen Veranlagung vom Durchschnitt, was im modischen Politsprech „Queere Personen“ heißt. Die Mittel zur Erzielung dieser Gleichheit im Ergebnis, verschleiernd und verschwiemelnd umschrieben mit Gemeinsamkeit, Teilhabe und neuen sozialen Sicherheitsversprechen, sind natürlich die Einführung nivellierender Steuern, wobei schon Vermögen in der Größenordnung des Einfamilienhauses zuzüglich eines kleinen Wertpapierdepots besteuert werden sollen, und Besserverdiener schon nahezu die Hälfte ihres Einkommens allein über die Einkommensteuer abzuführen haben, von ihrer überdurchschnittlichen Beteiligung am Aufkommen der Konsumsteuern wie der Mehrwertsteuer einmal ganz abgesehen. Dem korrespondiert auf der anderen Seite die Ablösung von Hartz IV durch ein Garantieeinkommen, selbstverständlich „sanktionslos“, was ja nichts anderes heißt, als daß nicht nur unverschuldet in Not geratene Arbeitnehmer, sondern auch hartnäckige Arbeitsverweigerer eine staatliche Alimentierung erhalten sollen, die ihnen ein Leben ermöglicht, das ansonsten nur mit Arbeit finanziert werden könnte. Selbstverständlich muß dann auch die Mietpreisbremse „entfristet und nachgeschärft“ werden. Ein besonderes Schmankerl ist das sogenannte Verantwortungseigentum. Wörtlich: „Wir setzen uns für die Einführung einer Unternehmensform für Verantwortungseigentum ein. Immer mehr Unternehmer*innen (ohne Genderstern können Grüne nicht schreiben) verstehen ihr Unternehmen nicht als individuell konsumierbares Vermögen. Sie wollen, dass der Zweck Ihres Unternehmens nicht dem kurzfristigen Shareholder-Value dient, sondern langfristig dem Sinn und Zweck des Unternehmens. Dafür brauchen sie eine Rechtsform, die eine 100-prozentige Vermögensbindung an das Unternehmen ermöglicht und ansonsten die Flexibilität der GmbH beibehält. Gewinne werden reinvestiert oder gespendet. Die Stimmrechte so einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen können von den Beschäftigten im Kollektiv oder von einzelnen treuhänderisch gehalten werden – sie werden nicht meistbietend verkauft, sondern, ähnlich wie in anwaltlichen Partnerschaften, immer an aktiv mit dem Unternehmen verbundene Personen weitergegeben.“

Hier soll also eine Gesellschaftsform sich in der Wirtschaft etablieren, bei der die Gewinne entweder im Unternehmen bleiben müssen oder gespendet werden – vielleicht an „Flüchtlingshelfer“ oder die Amadeu-Antonio Stiftung? Denn es gilt natürlich „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. Wem der Satz bekannt vorkommt: Er findet sich im Parteiprogramm der NSDAP vom 24.02.1920. Es ist natürlich klar, daß dann langfristig diese Gesellschaftsform die gewinnorientierten Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft etc. ersetzen wird. Dann haben wir den volkseigenen Betrieb (VEB) unseligen DDR-Angedenkens wieder.

Das probate Mittel der Manipulation: Begriffe bekommen einen neuen Inhalt

Man will eben weg von der Definition des Wohlstandes als finanzielle Grundlage eines angenehmen und guten Lebens. Deswegen erklärt man: „Wohlstand definiert sich nicht allein durch Wachstum des BIP, sondern lässt sich viel breiter als Lebensqualität verstehen. Wir wollen den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und der Unternehmen nicht nur an Wachstum und Rendite, sondern auch anhand sozialer, ökologischer und gesellschaftlicher Kriterien messen und die Wirtschaftsförderung entsprechend ausrichten.“

Erwartungsgemäß finden sich in diesem Programmentwurf dann lange Passagen zur Förderung der Migration, zur nahezu unbegrenzten Verpflichtung Deutschlands, Zuwanderer aller Art und aller Motivation aufnehmen zu müssen, zur Nivellierung gesellschaftlicher Unterschiede bis hinein in die sexuellen Veranlagungen, Stichwort: „Queerpolitik“. Nicht nur in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht soll die Gleichstellung vorangetrieben werden, womit die Grünen über den klassischen Sozialismus hinausgehen, den sie selbstverständlich vorantreiben wollen, wie das die wenigen Beispiele zeigen, die ich hier zitiert habe. Natürlich weiß man, daß ein Großteil der Wähler in Deutschland – aus ihrer Sicht leider immer noch – den Sozialismus irgendwie nicht mag. Er hat ja stets nur Armut, Unterdrückung, Unfreiheit und Tod gebracht. Auch da, wo er ohne Diktatur auskam, brachte und bringt er wirtschaftlichen Niedergang und soziale Not. Deswegen muß man das gesellschaftliche Bewusstsein mittel- und langfristig verändern.

Auf ausgetretenen Pfaden

Wie das geht, zeigt ein maßgeblich von der unsäglichen Claudia Roth mitinitiierter Vorstoß, die sogenannte Chancengleichheit für alle gesellschaftlichen Gruppen als hoheitlichen Auftrag in der Verfassung zu verankern und ein Ministerium „für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu schaffen. Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll um den Satz ergänzt werden: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Verwirklichung dieses Ziels soll dann die Gründung des erwähnten Ministeriums für gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Dort sollen die Themen Antidiskriminierung, Frauen, Einwanderung, Migration und Flucht, Queerpolitik, Behindertenpolitik, Familie, Senioren, Jugend und Demokratieförderung gebündelt werden. Daneben soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einem zentralen Akteur werden, der neben seiner Funktion als Angebots- und Beratungsstelle zukünftig auch Antidiskriminierungsmaßnahmen begleitet, berät und monitort, was immer das auch heißen mag. Ein solches Bundesverblödungsministerium wird also die moderne Version des Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda sein. Als Nachfolgerin von Dr. Joseph Goebbels steht sicherlich Claudia Roth bereit. Schöne neue Welt, kann man da nur sagen.

Nicht tot zu kriegen: der Menschheitsirrtum Sozialismus

Erstaunlich ist nur, wie hartnäckig sich der Menschheitsirrtum Sozialismus als Ideologie in den Köpfen vor allem geisteswissenschaftlich geprägter Akademiker hält. Die banale Erkenntnis Winston Churchills: „Sozialismus ist die Philosophie des Versagens, das Credo der Ignoranz und das Glaubensbekenntnis des Neides; seine inhärente Tugend ist es, das Elend gleich zu teilen“, ist einer gewissen Spezies von Intellektuellen nach wie vor verschlossen, wird von klar denkenden Menschen indessen geteilt, weswegen schon von Anbeginn klar war, daß der Sozialismus nur mit Gewalt durchgesetzt werden kann. Ein erstes Beispiel lieferte die Pariser Kommune vor nunmehr genau 150 Jahren im Frühjahr 1871, von Marx und Engels begeistert begrüßt. Eine Herrschaft des Pöbels, gewalttätig und selbstverständlich mit beschleunigter Verelendung der Bevölkerung einhergehend. Der ebenso kalt wie klar denkende Revolutionär Lenin wusste daher, daß nur die physische Vernichtung der Eliten und Errichtung der Diktatur des Proletariats die Schaffung einer sozialistischen, genauer gesagt kommunistischen Gesellschaft ermöglichen würden. Perfektioniert von Stalin und Mao Zedong, in die Menschheitsgeschichte eingeschrieben mit rund 100 Millionen Opfern dieser Wahnsinnsideologie. Gegründet ist sie, wie das unter anderem Churchill erkannt hat, auf dem Neid der Versager.

Philosophie statt Marxismus – die Erkenntnis ist so alt wie das Böse 

Friedrich Nietzsche, Zeitgenosse von Karl Marx, hat das in seinem berühmten „Also sprach Zarathustra“ mit der ihm eigenen Sprachgewalt metaphorisch formuliert:

„Siehe, das ist der Tarantel Höhle! Willst du sie selber sehen? Hier hängt ihr Netz: Rühre daran, daß es erzittert. Da kommt sie willig: willkommen, Tarantel! Schwarz sitzt auf deinem Rücken dein Dreieck und Wahrzeichen; und ich weiß auch, was in deiner Seele sitzt.

Rache sitzt in deiner Seele; wohin du beißest, da wächst schwarzer Schorf; mit Rache macht dein Gift die Seele drehend!

Also rede ich zu euch im Gleichnis, die ihr die Seelen drehend macht, ihr Prediger der Gleichheit! Taranteln seid ihr mir und versteckte Rachsüchtige!

Aber ich will eure Verstecke schon ans Licht bringen: darum lache ich euch ins Antlitz mein Gelächter der Höhe. Darum reiße ich an eurem Netze, daß eure Wut euch aus eurer Lügen-Höhle locke, und eure Rache hervorspringe hinter eurem Wort >Gerechtigkeit<.

Denn daß der Mensch erlöst werde von der Rache: das ist mir die Brücke zur höchsten Hoffnung und ein Regenbogen nach langen Unwettern.

Aber anders wollen es freilich die Taranteln. > Das gerade heiße uns Gerechtigkeit, daß die Welt voll werde von den Unwettern unserer Rache< – also reden sie miteinander. > Rache wollen wir üben und Beschimpfungen an allen, die uns nicht gleich sind< – so geloben sich die Tarantel-Herzen. > Und Wille zur Gleichheit – das selber soll fürderhin der Name für Tugend werden; und gegen alles, was Macht hat, wollen wir unser Geschrei erheben!<

Ihr Prediger der Gleichheit, der Tyrannen-Wahnsinn der Ohn-Macht schreit also aus euch nach > Gleichheit< : Eure heimlichsten Tyrannen-Gelüste vermummen sich also in Tugend-Worte! Vergrämter Dünkel, verhaltener Neid, vielleicht eurer Väter Dünkel und Neid: aus euch bricht’s als Flamme heraus und Wahnsinn der Rache.

Was der Vater schwieg, das kommt im Sohne zum Reden; und oft fand ich den Sohn als des Vaters entblößtes Geheimnis. Den Begeisterten gleichen sie: aber nicht das Herz ist es, was sie begeistert – sondern die Rache. Und wenn sie fein und kalt werden, ist’s nicht der Geist, sondern der Neid, der sie fein und kalt macht.

Ihre Eifersucht führt sie auch auf der Denker Pfade; und dies ist das Merkmal ihrer Eifersucht – immer gehen sie zu weit: daß ihre Müdigkeit sich zuletzt noch auf Schnee schlafen legen muß. Aus jeder ihrer Klagen tönt Rache, in jedem ihrer Lobsprüche ist ein Wehetun; und Richter sein scheint Ihnen Seligkeit.

Also aber rate ich euch, meine Freunde: mißtraut allen, in welchen der Trieb, zu strafen, mächtig ist! Das ist ein Volk schlechter Art und Abkunft; aus ihren Gesichtern blickt der Henker und der Spürhund. Mißtraut allen denen, die viel von ihrer Gerechtigkeit reden! Wahrlich, ihren Seelen fehlt es nicht nur an Honig. Und wenn sie sich selber > die Guten und Gerechten< nennen, so vergeßt nicht, daß ihnen zum Pharisäer nichts fehlt als – Macht!

Meine Freunde, ich will nicht vermischt und verwechselt werden. Es gibt solche, die predigen meine Lehre vom Leben: und zugleich sind sie Prediger der Gleichheit und Taranteln. Daß sie dem Leben zu Willen reden, ob sie gleich in ihrer Höhle sitzen, diese Gift-Spinnen, und abgekehrt vom Leben: das macht, sie wollen damit wehetun.

………….

Gut und böse, und reich und arm, und hoch und gering, und alle Namen der Werte: Waffen sollen es sein und klirrende Merkmale davon, daß das Leben sich immer wieder selber überwinden muß! In die Höhe will sich es bauen mit Pfeilern und Stufen, das Leben selber: in weite Ferne will es blicken und hinaus nach seligen Schönheiten – darum braucht es Höhe! Und weil es Höhe braucht, braucht es Stufen und Widerspruch der Stufen und Steigenden! Steigen will das Leben und steigend sich überwinden.

…….

Daß Kampf und Ungleiches auch noch in der Schönheit sei, und Krieg um Macht und Übermacht: das lehrt er uns hier im deutlichsten Gleichnis. Wie sich göttlich hier Gewölbe und Bogen brechen, im Ringkampfe: wie mit Licht und Schatten sie wider einander streben, die göttlich Strebenden – also sicher und schön laßt uns auch Feinde sein, meine Freunde! Göttlich wollen wir wider einander streben!

Also sprach Zarathustra


Was eine Partei rechts von der Union leisten muß, Teil 2

Im ersten Teil dieser Stellungnahme habe ich den Ausgang der Landtagswahlen im Südwesten analysiert. Daran anschließend ist nun die oben aufgeworfene Frage zu beantworten.

Grundsätzliches

Man kann sich hier recht kurz fassen. Naturgemäß sind alle Fehler zu korrigieren, die in den vergangenen Jahren von der ehemals bürgerlichen Union unter der Führung von Merkel gemacht worden sind. Es ist eine Politik einzufordern, die Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit gibt, basiert auf dem freiheitlichen Menschenbild des Humanismus und der Aufklärung, wie es unter anderem auch im recht verstandenen Christentum aufzufinden ist. Die überkommenen guten Traditionen der Nation gilt es zu pflegen und weiter zu entwickeln, unzeitgemäß gewordenen Ballast abzuwerfen und eine tragfähige Grundlage für das Leben künftiger Generationen in unserem Lande zu schaffen.

Abbau hinderlicher Bürokratie in Deutschland und Europa

Zunächst sind die Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren. Um die wichtigsten herauszugreifen: Die überbordende Bürokratie, die der Wirtschaft Fesseln anlegt, die ihre Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb beeinträchtigen, und die mehr und mehr die Kreativität der Ingenieure und Kaufleute unseres Landes blockieren. Deutschland ist Bürokratieweltmeister. Deutschland sollte wieder Innovationsweltmeister werden. Die Fehlentwicklungen in der Europäischen Union sind zu korrigieren. Das beginnt mit der Besinnung auf das ursprünglich dort angelegte Subsidiaritätsprinzip. Nur das, was auf nationaler Ebene nicht oder nur sehr unvollkommen geregelt werden kann, ist auf europäischer Ebene zu regeln. Beispielhaft nenne ich technische Regeln, die schon deswegen vereinheitlicht sein müssen, weil ansonsten Handelshemmnisse entstehen. Aber auch bürokratische Regelungen, die ausschließlich dem Schutz ansonsten nicht konkurrenzfähiger nationaler Unternehmen dienen, sind aufzuheben. In diesem Punkt leistet die Europäische Kommission durchaus etwas im Sinne der ursprünglichen europäischen Idee. Auf der anderen Seite sind europäische Regelungen, die ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Traditionen eine von niemandem wirklich gewollte Einheitlichkeit anstreben, ebenfalls aufzuheben. Ein plakatives Beispiel sind die europäischen Normen geopferten Streuobstwiesen bzw. die überzogenen Hygieneregelungen für Metzgereien mit eigener Schlachtung. Das groteske Ungleichgewicht der Wählerstimmen bei der Wahl zum europäischen Parlament muß beseitigt werden. Es kann nicht sein, daß die Bürger der kleinsten europäischen Länder ein Vielfaches an Gewicht ihrer Stimme haben, als die Bürger des mit Abstand größten Landes der Europäischen Union. Das sollte genügen, um die Richtung aufzuzeigen, in die sich Deutschland bewegen muß.

Staatsfinanzen

Eine solide Finanzpolitik ist Grundlage aller Nachhaltigkeit. Dazu gehört, die Schuldenbremse in der Verfassung zu belassen. Die in der Corona-Krise gemachten Schulden sind so schnell abzuzahlen, wie es die Entwicklung der Staatsfinanzen zulässt. Die Steuerpolitik hat sich daran zu orientieren, was zum einen die Staatsaufgaben erfordern, zum anderen eine international konkurrenzfähige Wirtschaft braucht. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den Mittelstand zu legen, der die tragende Säule der deutschen Wirtschaft, aber auch einer freiheitlichen Gesellschaft ist.

Migrationspolitik

Die nur noch als absurd zu bezeichnende deutsche Migrationspolitik muß vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die ungeregelte und völlig von den nationalen Interessen losgelöste Zuwanderung, gleich, ob auf der Grundlage des Asylrechts oder der UN-Flüchtlingskonvention, muß in geordnete Bahnen gelenkt werden. Dabei ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel notwendig, der auch die Aufkündigung des UN-Migrationspakts durch Deutschland beinhalten muß. Jenseits eines auf rechtlich zwingende Asyl- und (temporäre) Fluchtgründe beschränkten humanitären Zuwanderungsrechts ist die Einwanderung auf die Aufnahme von Fachkräften und anderen Menschen, die sich als Wissenschaftler, Künstler oder etwa Berufssportler selbst ernähren und zur Entwicklung des Landes beitragen, zu begrenzen. Zuwanderer, die erkennbar von vornherein unsere demokratische, rechtsstaatliche Kultur ablehnen, oder dies im Laufe ihrer Anwesenheit deutlich machen, sind nicht aufzunehmen bzw., soweit rechtlich möglich, zur Auswanderung zu bewegen.

Klimawahn nein, Umweltschutz ja

Eine lediglich ideologiegetriebene Klimapolitik ist abzulehnen. Wer über das Vehikel der angeblichen Rettung des Weltklimas in Wirklichkeit eine sozialistische Weltordnung einführen will, muß auf den entschiedenen Widerstand einer bürgerlichen Partei stoßen. Wer indessen ernsthaft für einen wirklichen Umweltschutz eintritt, verdient Unterstützung. Die sogenannte Energiewende ist kritisch zu überdenken. Wir haben inzwischen in Deutschland die höchsten Stromkosten und die geringste Sicherheit der Energieversorgung. Hier lohnt ein Blick in Nachbarländer, die ihre Energieversorgung auf einen vernünftigen Energiemix gründen. Eine bürgerliche Partei muß auch die massiven Umweltschäden, die durch eine unreflektierte Förderung von Energieträgern wie Wind und Sonne entstehen, deutlich machen.

Bildung und Wissenschaft

Eine Bildungspolitik, die wieder die Vermittlung von Wissen in den Vordergrund stellt, statt ideologisch begründeter Spielereien wie der Vermittlung von Kompetenzen statt Wissen, ist ebenso anzustreben wie die Förderung der Wissenschaft, insbesondere der Natur-und Ingenieurwissenschaften, die schließlich die Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes erarbeiten. Dem Wildwuchs in den Geisteswissenschaften, wie er insbesondere in der Scharlatanerie des sogenannten Gender-Forschung sichtbar geworden ist, muß ein Ende bereitet werden. Wir brauchen Wissenschaftler, keine Dummschwätzer.

Innere und äußere Sicherheit

Die innere Sicherheit war einmal die Domäne bürgerlicher Parteien. Die Polizei muß sowohl die sachlichen als auch die rechtlichen Instrumente haben, ihren Aufgaben effizient nachzukommen. Die äußere Sicherheit war ebenfalls einmal die Domäne bürgerlicher Parteien. In den letzten beiden Jahrzehnten haben sie jedoch im Zusammenwirken mit politisch linken Kräften die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr massiv heruntergefahren. Die bizarre Gesinnungsschnüffelei bei der unter den Generalverdacht rechtsextremer Tendenzen gestellten Bundeswehr ist einzustellen. Die Truppe ist mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten, dabei ist die Zusage an die Verbündeten, künftig 2 % des Bruttosozialprodukts für Verteidigungszwecke aufzuwenden, zügig zu verwirklichen. Die allgemeine Wehrpflicht diente im kalten Krieg nicht nur dazu, die erforderliche Truppenstärke zu erzielen. Die Truppe bekam auf diesem Wege auch Berufs- und Zeitsoldaten aus der ganzen Breite der Gesellschaft, was sich durchweg positiv auf das intellektuelle Niveau und die charakterlichen Eigenschaften der Soldaten auswirkte. Sie ist daher grundsätzlich wieder einzuführen, wobei ihre Gestaltung im einzelnen auf keine ideologischen Schranken stoßen darf.

Keine Förderung der Feinde unserer freien Gesellschaft

Das Unwesen der Steuerverschwendung durch Zahlung immer größerer Summen an immer mehr sogenannte NGOs, vorwiegend linksradikaler Prägung wie die unsägliche Amadeu-Antonio-Stiftung, muß unverzüglich beendet werden. Das Geld der Steuerzahler darf nicht dazu verwandt werden, politische Ideologien gleich welcher Richtung zu verbreiten.

Was also nötig ist

Das ist in groben Zügen das, was unser Land braucht, was sich vernünftige Leute landauf, landab wünschen, und was deswegen eine politische Partei rechts von der Union leisten muß.


Was eine Partei rechts von der Union leisten muß

Ausgangspunkt

Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind Geschichte. Ihre Ergebnisse haben naturgemäß Debatten über Ursachen und Folgen ausgelöst. Das gilt nicht nur für die möglichen Koalitionen auf Bundesebene nach dem 26.September 2021. Das gilt auch für die neu aufgeflammte Debatte über Ausrichtung und Ziele der AfD. Dazu hat sich Benedikt Kaiser von der rechten Denkfabrik in Schnellroda ausführlich geäußert. Diese Ausführungen fordern zum einen Widerspruch heraus und geben zum anderen Veranlassung, sich grundsätzlich zu der Frage zu äußern, die in der Überschrift aufgeworfen wird.

Vorbemerkung:

Nicht nur um Missverständnissen vorzubeugen ist klarzustellen, was die Einordnung „rechts von der Union“ inhaltlich besagt und warum eine politisch so positionierte Partei in Deutschland nicht nur existieren, sondern erfolgreich am politischen Leben teilnehmen muß. Die natürliche Einteilung der politischen Lager seit der französischen Revolution ist die in rechts und links. Das wird in allen Ländern außer Deutschland auch unverkrampft und zwanglos so gehandhabt. In Deutschland indessen hat der Begriff der politischen Rechten einen Haut Gout. Das ist ganz offensichtlich mit dem auch mehr als 75 Jahre nach dem Untergang der Hitler-Diktatur immer noch verkrampften Verhältnis der Deutschen zu ihrer jüngeren Vergangenheit geschuldet. Weil diese Diktatur eine rechtsextreme war, wenn auch mit typisch linken Einsprengseln wie dem Gleichheitsdogma (du bist nichts, dein Volk ist alles), ist seither in Deutschland offenbar politisch alles kontaminiert, was rechts von einer wie auch immer definierten Mitte positioniert ist. Daraus erwuchs eine bis zur Lächerlichkeit getriebene politische Mimikry, die auch nur den Anschein krampfhaft zu vermeiden sucht, man vertrete politisch rechte Positionen.Tatsächlich indessen sind in anderen Ländern bürgerliche und konservative politische Ansichten regelmäßig in den Begrifflichkeiten der politischen Topographie als rechte, nicht zu verwechseln mit rechtsradikalen oder rechtsextremen, Positionen und Parteien definiert. So spricht man ganz unbefangen von Mitte-Rechts Regierungen genauso wie von Mitte-Links Regierungen. Daß dieser Sprachgebrauch in Deutschland nicht nur dazu geeignet ist, sondern ersichtlich auch dem Ziel geschuldet ist, alles was politisch rechts von der Mitte oder dem, was man dafür hält, situiert ist, als „rechts“ im Sinne von rechtsradikal bis NS-affin zu desavouieren, liegt auf der Hand. Wer die Definitionshoheit über den Sprachgebrauch hat, der beeinflusst auch das Denken in der Sache selbst. Diese missliche Situation hat das rechte, also bürgerlich-konservative, politische Lager in Deutschland insofern selbst verschuldet, als man dem nicht schon sehr früh entschieden entgegengetreten ist. Diese Versäumnisse gilt es aufzuholen. Dies ist mit eine der ersten Aufgaben, der sich Politiker und Publizisten der demokratischen Rechten widmen müssen. 

Das Feld, das schon seit vielen Jahren nicht mehr bestellt wird

Es ist offensichtlich, daß unter der Führung von Angela Merkel die Union ihren Charakter als zumindest in Grundzügen bürgerlich-konservative und auch im traditionellen Sinne christliche Volkspartei verloren hat und weit in den linksliberalen, teilweise sogar grünlinken Bereich abgedriftet ist. Hierüber ist sehr viel geschrieben worden, man kann auch sagen, daß darüber allgemein Einigkeit besteht, politische Propaganda der Union und ihrer medialen Steigbügelhalter einmal ausgenommen. Nun gehört bürgerlich-konservatives Denken zu den politischen Konstanten. Es ist ganz natürlich, daß diese Vorstellungen vom Zusammenleben der Menschen, der Organisation des Staates und der Wirtschaft von den Anfängen der demokratischen Bewegungen bis heute der Grundbefindlichkeit vieler Menschen entsprechen, ebenso wie dies für linke, sozialistische Vorstellungen gilt. Wenn eine politische Partei diesen Teil der Wählerschaft aufgibt, oder sich sogar in der Vorstellung gefällt, diesen Teil der Wählerschaft gewissermaßen umpolen und sie von linken Gesellschafts -und Wirtschaftsmodellen überzeugen zu können, wird sie damit auf Dauer scheitern. Dieser Teil des Wahlvolks wird dann bestenfalls heimatlos, nimmt an denParlamentswahlen nicht mehr teil oder wählt mangels seriöser Alternativen dann wenigstens in geringem Umfang rechtsradikal. Das bedeutet aber auch, daß sich für bürgerlich-konservative Parteien, die neu auf den Plan treten, die Chance eröffnet, diese Brache zu beackern und politische Früchte in Form der Teilhabe am parlamentarischen System des Machtwechsels zu ernten. Dies wiederum ist ja eine der tragenden Säulen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Landes.

Was folgt daraus?

Ich will mich nun mit der Wahlanalyse aus dem Think Tank von Götz Kubitschek befassen, die sicherlich nicht ohne Abstimmung mit Björn Höcke erstellt worden ist.

Benedikt Kaiser untersucht die Wahlergebnisse in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz anhand der Wählerwanderung, der Gewinne und Verluste der Parteien und des von Wahlforschern ermittelten Wahlverhaltens von Bevölkerungsgruppen wie Arbeiter, Angestellte, Selbständige und Rentner, aber auch anhand der angegebenen Kompetenzzuweisungen an die Parteien, und politische Agenden wie etwa Kriminalitätsbekämpfungs- und Flüchtlingspolitik, soziale Gerechtigkeit, Wirtschaft etc. pp. Dabei stellt er zutreffend fest, daß die Wählerwanderung von der AfD in beiden Bundesländern vorwiegend zu den Nichtwählern erfolgt ist, geht aber recht oberflächlich darüber hinweg, daß jedenfalls in Baden-Württemberg die ehemaligen AfD-Wähler in fast gleicher Zahl CDU und andere Parteien gewählt haben. Er erkennt insbesondere nicht, daß in Baden-Württemberg von den insgesamt 270.000 Wählern, die anders als vor fünf Jahren nicht mehr AfD gewählt haben, 70.000 CDU und immerhin 75.000 FDP und „andere“ gewählt haben, wobei in letzteren auch die 3 % Freie Wähler enthalten sind. Das sind dutlich mehr, als die 110.000, die ins Lager der Nichtwähler abgewandert sind. In Rheinland-Pfalz haben von den 73.000 Wählern, die anders als vor fünf Jahren nicht mehr AfD gewählt haben, immerhin 5.000 FDP und weitere 5.000 „andere“ gewählt. Dabei muß doch auffallen, daß in Rheinland-Pfalz die FDP 5,5 % und die Freien Wähler 5,4 % erzielt haben. Dennoch kommt Kaiser zu dem Ergebnis, daß sowohl in Baden-Württemberg als auch in Rheinland-Pfalz die AfD statistisch gesehen die meisten Wähler in Richtung Wahlenthaltung, nicht aber zuvörderst an bürgerliche Parteien verloren habe. Das ist nur auf den ersten Blick richtig, auf den zweiten bleibt gerade für Baden-Württemberg, daß etwa die Hälfte der verloren gegangenen Wähler entweder nicht gewählt haben, oder doch bürgerliche, zumindest als bürgerlich wahrgenommene Parteien gewählt haben. Die zentrale Erkenntnis Kaisers ist indessen, daß seines Erachtens die Politikfelder von der AfD vernachlässigt worden sind, die ihren Wählern bzw. ihren möglichen Wählern wichtig sind, wie Kriminalitätsbekämpfung Asyl- und Flüchtlingspolitik, soziale Gerechtigkeit und Arbeitsplätze.

Die Schlussfolgerungen aus der Wahlanalyse:

Vorweg genommen die Zusammenfassung. Kaiser behauptet, nur eine inhaltlich deutlich andere Politik als die, welche von der AfD in den beiden Landtagswahlkämpfen präsentiert worden sei, könne die AfD als ernstzunehmende politische Kraft in Deutschland dauerhaft verankern. Klar benennt er seine Grundposition, wenn er ausführt: „Worum es im Superwahljahr 2021 also zuvorderst geht, ist die Verschmelzung von identitätsbezogenen und sozialorientierten Standpunkten bei einer umfassenden Professionalisierung des eigenen Auftretens auf allen Ebenen…“ Das ist eine andere Formulierung für den solidarischen Patriotismus, der auf einen Ausbau des Sozialstaates für die ethnisch deutsche Bevölkerung hinausläuft, was gleichzeitig eine Begrenzung der Aufwendungen für Zugewanderte bedeutet, gleichgültig auf welchem Rechtstitel ihr Aufenthalt in Deutschland beruht. Das ist auch das Thema seines Buches „Solidarischer Patriotismus – die soziale Frage von rechts“. Es ist im Verlag Antaios erschienen, der zur Unternehmensgruppe Kubitschek gehört, und bei dem Kaiser auch angestellt ist. In der Verlagsinformation zum Buch heißt es dann eingangs schon: „Die soziale Frage ist mit der nationalen Frage untrennbar verknüpft.“

Das Konzept solidarischer Patriotismus und das Grundgesetz

Wer grundsätzliche politische Theorien ersinnt und sie als Rezept für die politischen Parteien anbietet, bzw. zur Grundlage staatlichen Handelns machen will, muß sich stets an den tragenden Säulen der Verfassung orientieren, nämlich am Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip sowie an der Verpflichtung aller staatlichen Gewalt zum Schutz der Menschenwürde. Mit letzterem sind politische Konzepte unvereinbar, die exklusive Rechte für ethnisch Deutsche einfordern. Die Verschmelzung von identitätsbezogenen und sozialorientierten Standpunkten läuft aber gerade darauf hinaus. Einschlägige Gesetzesvorhaben müssten regelmäßig beim Bundesverfassungsgericht scheitern. Eine politische Partei, die derartiges programmatisch vertritt, wäre damit nicht nur automatisch Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, sondern müsste auch mit einem Verbotsverfahren nach Art. 21 GG rechnen.

Das legitme Streben nach relativer Homogenität

Zur Klarstellung muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß das Bestreben, eine relative Homogenität des deutschen Volkes zu bewahren, keinesfalls als verfassungsfeindliche Bestrebung im beschriebenen Sinne bewertet werden kann. Auch wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Blick auf die AfD derartigen Vorstellungen anhängt, ist das eben aus verfassungsrechtlicher Sicht durchaus legitim. Stellvertretend für eine Vielzahl angesehener Verfassungsrechtslehrer sei hier Ernst-Wolfgang Böckenförde zitiert: „Der spezifische Charakter der demokratischen Gleichheit zielt – über die formelle rechtliche Zugehörigkeit, die die Staatsangehörigkeit vermittelt, hinausweisend – auf ein bestimmtes inhaltliches Substrat, zuweilen substantielle Gleichheit genannt, auf dem die Staatsangehörigkeit aufruht. Hier meint Gleichheit eine vor-rechtliche Gemeinsamkeit. Diese begründet die relative Homogenität, auf deren Grundlage allererst eine auf der strikten Gleichheit der politischen Mitwirkungsrechte aufbauende demokratische Staatsorganisation möglich wird; die Bürger wissen sich in den Grundsatzfragen politischer Ordnung ‚gleich‘ und einig, erfahren und erleben Mitbürger nicht als existenziell anders oder fremd und sind – auf dieser Grundlage – zu Kompromissen und loyaler Hinnahme der Mehrheitsentscheidungen bereit.“ Diese relative Homogenität des ethnisch-kulturellen Mehrheitsvolks hat das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil (jedenfalls in kultureller Hinsicht) als Voraussetzung für demokratische Legitimation bezeichnet. Daher hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.05.2001 festgestellt, die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität und die Verhinderung einer multiethnischen, multikulturellen Gesellschaft seien Ziele, die nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstießen. Nichts anderes folgt aus dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017. Danach verstößt lediglich das von der NPD propagierte Konzept einer ethnischen Volksgemeinschaft, das Ausländer, Migranten und andere Minderheiten ausgrenzt und rechtlos stellt, gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Die Konzeption der ethnisch-kulturellen Homogenität schließt indessen ein, daß sich Menschen aus anderen Völkern und Kulturkreisen in eben dieses Staatsvolk nicht nur rechtlich, sondern auch kulturell eingliedern. Mit anderen Worten: der Inkulturation steht die Abstammung nicht entgegen.

Somit kann die Solidarität mit den wirtschaftlich schwachen Teilen der Gesellschaft in Gestalt der Sozialleistungen und Förderung eben nicht mit der nationalen Frage verknüpft werden, jedenfalls nicht dann, wenn darunter zu verstehen ist, daß nur die ethnisch homogene Nation unter Ausschluß der Zuwanderer aus anderen Kulturkreisen zu erhalten ist. Damit gerät man auch nicht nur sprachlich gefährlich nahe an den Nationalsozialismus.

Das Wählerpotenzial der „kleinen Leute“

Kaiser zitiert zustimmend Höcke, der schreibt: „Nur mit einem klaren sozialpolitischen Profil läßt sich die große Wählergruppe der kleinen Leute gewinnen, die am meisten unter den Zumutungen der Globalisierung des Klimawahns (Strompreise!) und den Migrationsfolgen leidet.“ Das ist nicht ganz falsch, allerdings wird es falsch, wenn man daraus eben eine Exklusivität der ethnisch Deutschen herleitet. Im Übrigen ist es den vielzitierten kleinen Leuten im Ergebnis gleichgültig, wie die Verbesserung ihrer sozialen Lage erreicht wird, und gegebenenfalls auf wessen Kosten. Davon scharf zu trennen ist, daß die hohen Summen, die der Staat seit einigen Jahren aufwendet, um eine große Zahl von wirtschaftlich auf Dauer nicht leistungsfähigen und zum nicht geringen Teil auch kulturell nicht integrierbaren, weil nicht integrationswilligen Zuwanderern zu alimentieren, in der Tat den Unmut großer Teile der Bevölkerung, gerade auch unter den sozial Schwachen hervorrufen. Daß sie allerdings ihre prekäre soziale Lage ausschließlich darauf zurückführen, daß der Staat Geld, das ihnen ihres Erachtens zusteht, für Migranten ausgibt, ist keinesfalls ausgemacht.

Das Wählerpotenzial der Grünen:

Kaiser behauptet, die Grünen in Südwestdeutschland seien die neue Kraft der Bürgerlichen im allgemeinen wie der Akademiker im besonderen. Die neue Mitte im Westen sei grosso modo linksliberal (und hedonistisch, moralistisch etc.); es seien Gewinner der herrschenden Verhältnisse, sie suchten dementsprechend keine Alternative zum Ist-Zustand. Das trifft auf die typischen Grünwähler in den sprichwörtlichen luxussanierten Altbauwohnungen und gut bezahlter, unkündbarer Stellung im öffentlichen Dienst in der Tat zu, keinesfalls aber auf die breite Mitte der Gesellschaft insgesamt. Und weiter, die Wähler der AfD seien demgegenüber – gefühlt oder real – keine Gewinner herrschenden Verhältnisse. Ein stabiler bürgerlich-konservativer Sockel sei im Bürgertum nicht mehr auszumachen. Plakativ: 2021 sei nicht 1981.

Diese Überlegungen mögen zwar plausibel klingen. Sie werden indessen weder empirisch belastbar, noch gar wissenschaftlich belegt. Zwar ist Kaiser Politologe und müsste deswegen über einschlägige Forschungsergebnisse berichten können, wenn es sie denn gäbe. Bei genauerem Hinsehen lösen sich jedoch diese Argumente in Luft auf. Das in der Tat glänzende Wahlergebnis der Grünen in Baden-Württemberg ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß ihr Spitzenkandidat Winfried Kretschmann persönlich bis weit in traditionell bürgerliche Kreise hinein beliebt ist. Das Wahlergebnis von 32,6 % der gültigen Wählerstimmen muß mit dem Wahlergebnis in Rheinland-Pfalz verglichen werden. Dort erzielten die Grünen nur 9,3 %. Bundesweit liegen die Grünen seit geraumer Zeit stabil bei etwa 20 %. Das ist nicht wenig, aber auch nicht das von Kaiser apostrophierte neue bürgerliche Lager. Zutreffend dürfte seine Analyse dahingehend sein, daß der akademische Bereich überwiegend grün wählt. Indessen besteht das bürgerliche Lager nicht nur aus Akademikern, wobei auch bei diesen differenziert werden muß zwischen Naturwissenschaftlern und Geisteswissenschaftlern. Bei letzteren überwiegen sicherlich derzeit die Anhänger der Grünen, bei ersteren eher nicht. Der grüne Bauingenieur ist wohl ebenso selten wie der AfD-affine Literaturwissenschaftler. Es scheint mir auch noch lange nicht ausgemacht zu sein, daß es bei den Grünen nicht anders sein soll, wie auch sonst bei linken Bewegungen. Viele, die in ihrer Jugend linken Theorien gefolgt sind, werden im Laufe ihres Lebens realistisch und nicht selten konservativ. Wer sich selbst kritisch prüft und sich in seinem Bekanntenkreis umsieht, der wird derartige Biografien in großer Zahl registrieren, vielleicht auch seine eigene.

Die Wähler in den neuen Ländern

Kaiser weist auf das hohe Wählerpotenzial für die AfD in den neuen Ländern hin. Nun sind hier nach Umfragen ohne weiteres Wahlergebnisse um die 20 % zu erwarten. Doch auch dies muß relativiert werden. Zum einen sind 20 % keine Größenordnung, die zwingend zu Regierungsbeteiligungen führen muß. Allenfalls als Juniorpartner. Zum anderen ist dies eine Besonderheit der neuen Länder, die jedoch nur etwa 16 % der Wahlberechtigten in Deutschland stellen. Demgemäß liegt die AfD in Deutschland nach den Umfragen bei 10-11 %. Indessen ist derzeit und auch in den nächsten zehn Jahren nicht damit zu rechnen, daß selbst eine klar bürgerliche AfD von den Parteien als Koalitionspartner akzeptiert werden könnte, die sie bis dahin als rechtsextrem diffamiert haben. Kaiser und seine Stichwortgeber sehen daher die AfD auch nicht in dieser politischen Rolle – die allerdings den politischen Parteien vom Grundgesetz zugewiesen ist – sondern als Bewegungspartei außerhalb des traditionellen, man könnte auch sagen etablierten, politischen Milieus. Als Außenseiter „draußen vor der Tür“, aber Stachel im Fleisch der grundsätzlich abgelehnten Mehrheit. Was eine solche Partei auf Dauer bewirken soll, bleibt im Dunkeln. Sie mag in der Lage sein, den einen oder anderen Skandal parlamentarisch aufzudecken. Sie kann natürlich ihre politischen Konzepte öffentlichkeitswirksam vortragen, denn totschweigen kann man sie ja nicht. Sie muß allerdings damit rechnen, nicht nur in einer Dauerauseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz leben zu müssen, sondern auch gesellschaftlich dauerhaft stigmatisiert zu sein. Anders als Kaiser glaubt, ist einer solchen Partei auch kein Wählerpotenzial von 15 % bis 17% sicher, womit man „die Verhältnisse zum Tanzen bringen“ kann. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß eine solche Bewegungspartei, die nach ihrem Programm und dem Auftreten ihrer Funktionäre als rechtsradikal wahrgenommen wird, was sie dann wohl auch ist, allenfalls 5-7 % der Wählerstimmen dauerhaft gewinnen kann. Damit bleibt sie jedoch, um im Bilde zu bleiben, dauerhaft draußen vor der Tür.

Das bürgerliche Wählerpotenzial:

Tatsächlich zeigen auch die Ergebnisse der Landtagswahlen im Südwesten ein bürgerliches Wählerpotenzial jenseits eines rechtsradikalen Milieus auf. Zum einen gibt es nach wie vor bürgerliche Unionswähler, und nicht nur Mitläufer eines linken Mainstreams. Zum anderen gibt es die Ergebnisse von FDP und Freien Wählern, Parteien, die zwar aus der Sicht von Kaiser und seinen Gewährsleuten „harmlose Ablenkungsformate“ sind, aber eben doch 10-15 % der Wähler ansprechen. Und das sind die Parteien, zu denen bürgerliche AfD-Wähler mit Sicherheit abwandern werden, wenn sich die AfD eindeutig als rechtsradikale Bewegungspartei positioniert.

Schlussfolgerung:

Kaiser zeigt einen Irrweg auf. Er führt in eine Sackgasse. Die dringend notwendige Alternative zur derzeitigen Politik kann so nicht hergestellt werden. Im Gegenteil. Die Existenz einer solchen rechten Bewegungspartei mit nie ganz wegzuwischender Affinität zum historischen Faschismus und Nationalsozialismus begründet die manifeste Gefahr, daß seriöse konservative Politikmodelle vom politischen Gegner, der ja in den Medien omnipräsent ist, in die Mithaftung für solchen politischen Unfug genommen werden. Der AfD ist daher dringend anzuraten, sich von den Konzepten aus der Denkfabrik in Schnellroda deutlich zu distanzieren. Nur dann hat sie mittel- bis langfristig die Chance, sich als bürgerliche Alternative zur verhängnisvollen Politik von Union, Sozialdemokratie und Grünen zu etablieren. Nur so kann die Vernunft wieder Einzug in die deutsche Politik halten. Praktische Vernunft und esoterische Bewegungen schließen einander aus.





Inklusion

Schule für alle

Es ist soweit. die Menschenwürde gilt nun auch uneingeschränkt in den Gymnasien. Menschen mit Handicap, was ihre intellektuellen Fähigkeiten angeht, werden nicht mehr ausgegrenzt. Vielmehr werden auch Kinder mit dieser angeborenen Benachteiligung in die Gymnasien aufgenommen und nehmen am Regelunterricht ihrer Klassen teil. Inwieweit dann noch eine besondere Förderung durch zusätzlichen Unterricht und dergleichen stattfinden kann, dürfte wohl weniger an den Ressourcen hierfür, als vielmehr an der gewichtigen ideologischen Frage liegen, ob dies wiederum nicht diskriminierend wäre. Konsequent weiter gedacht darf natürlich auch bei den Abiturprüfungen dann künftig keine Benachteiligung stattfinden, die auf der tatsächlich angeborenen, nach grünlinker Überzeugung jedoch gesellschaftlich verursachten Behinderung beruht. Die Hochschulreife wird eben attestiert, auch wenn nicht einmal einfache Algebra und die Grundzüge der deutschen Grammatik beherrscht werden. Es muß natürlich dann auch gefordert werden, daß sich dies bei den Studienabschlüssen fortsetzt. Minderleistungen dürfen dem Magisterabschluß oder der Promotion nicht entgegenstehen.

Nicht bei den allgemein bildenden Schulen stehenbleiben!

Doch sollten wir auch an dieser Stelle nicht stehenbleiben. Die Menschenwürde hat nun einmal eine so zentrale Stellung in unserer Verfassung, daß dahinter alles andere nun wirklich zurückbleiben muß. So sollten wir etwa bei der Pilotenausbildung von der überkommenen Vorstellung wegkommen, daß hierfür anspruchsvolle Voraussetzungen hinsichtlich der physischen, psychischen und intellektuellen Eignung der künftigen Piloten erfüllt sein müssen. Vielmehr muß auch hier ein angemessener Anteil von Menschen berücksichtigt werden, die hinter diesen Anforderungen weit zurückbleiben. Nur dann haben wir wirklich echte Inklusion. Natürlich muß auch hier der Grundgedanke der Gleichheit gelten, also nicht gleiche Chancen für alle, sondern Gleichheit im Ergebnis. Die Prüfung hat also auch dann als bestanden zu gelten, wenn der Absturz der Maschine beim Prüfungsflug nur durch das beherzte Eingreifen des Prüfers verhindert worden ist. Ich schlage allerdings weiter vor, daß beim ersten selbständigen Flug solcher „Piloten mit besonderen Herausforderungen“ die Passagiere der Maschine samt und sonders aus der Politik kommen.

Inklusion in der Politik

Natürlich muß man sich auch Gedanken darüber machen, ob bei der Zusammensetzung unserer Parlamente und Regierungen ebenfalls nach den Regeln der Inklusion verfahren werden soll. Ein Blick in die Arbeit der Regierungen und der Parlamente zeigt indessen, daß die Inklusion dort schon Einzug gehalten hat. Es scheint sogar so, daß der Anteil der Politiker mit besonderen Herausforderungen bereits überproportional ist. Jedenfalls legen die Ergebnisse der politischen Entscheidungen in den letzten 15 Jahren dieser Annahme nahe. Und so segelt das Narrenschiff durch die Zeitläufte. Wir aber sorgen dafür, daß seine Besatzung stets inklusiv ergänzt wird.

Das Dilemma

Die Lage in unserem Lande ist so, daß die Bürger sie ihren gewählten Vertretern buchstäblich um die Ohren hauen müssten. Man kann hinschauen wo man will. In Deutschland funktioniert so gut wie nichts, außer natürlich einer überbordenden Bürokratie. Darin sind natürlich eine Reihe von Problemen begründet, die allerdings nur dann gelöst werden könnten, wenn die Bürger des Landes zu grundsätzlichen Änderungen bereit wären. Das aber würde voraussetzen, daß die Bürger sich auch einmal selbst der Dinge annehmen würden, mindestens genau hinschauen würden. Und genau darin liegt das Problem. Die Demokratie braucht Demokraten. Also Staatsbürger, die auch den Willen haben, die öffentlichen Dinge zu regeln. Nichts anderes heißt ja dieses Wort, das aus den Bestandteilen Demos für Volk und kratein für herrschen zusammengesetzt ist.

Wer wählt, muß wissen

Wer herrschen will, muß erst einmal wissen was zu tun ist, bevor er sich für die eine oder andere Option entscheidet und sie dann auch durchsetzt, also seine Herrschaft ausübt. In der repräsentativen Demokratie geschieht das durch Wahlen, also die Bestellung bzw. Abberufung von Vertretern, oder durch Abstimmungen, also die Entscheidung einer Volksversammlung für oder gegen ein bestimmtes Vorhaben. In den klassischen Demokratien des alten Griechenlands war das bei der durchaus überschaubaren Zahl der Stimmbürger rein technisch unproblematisch. Aber auch dort hatte man schon seine Schwierigkeiten mit der Demokratie in Reinkultur. Die Idealvorstellung des Bürgers war das zoon politikon, also das politische Wesen, wörtlich übersetzt, was nichts anderes heißen will, als der Mensch, der sich um die Belange der Gemeinschaft kümmert. Das war aber offenbar nur eine Idealvorstellung, wie schon der Begriff des Idiotes zeigt, aus dem unser Fremdwort Idiot hergeleitet ist. Das war im Gegensatz zu den gewählten Amtsträgern, also den Leuten, die sich um das Gemeinwesen kümmerten, ein gewöhnlicher, niedriger Mann, auch in der Bedeutung ungelehrt, jemand dem Kunst und Wissenschaft fremd sind und was der negativen Eigenschaften mehr sind. Das waren also auch schon damals die Leute, die entweder überhaupt keinerlei Interesse an den Belangen der Gemeinschaft hatten, oder aber infolge ihrer Uninteressiertheit und Beschränktheit leicht zu manipulieren waren. Volksentscheide, wie die Verurteilung ihres größten Staatsmannes Perikles und ihres größten Philosophen Sokrates durch aus hunderten von wahlberechtigten Bürgern gebildeten Gremien oder der Ostrakismos, zu deutsch das Scherbengericht über Themistokles, den Sieger von Salamis, zeigen das ganze Elend der Volksherrschaft, wenn sie denn zur Herrschaft des Pöbels wird, zur Ochlokratie.

Politiker sind nur Vertreter der Wähler

Die repräsentative Demokratie, so wie sie sich zunächst in Großbritannien und dann in der übrigen abendländischen Welt entwickelt hat, wollte nicht zuletzt die Risiken minimieren, die in der reinen Volksherrschaft altgriechischen Musters begründet sind. Sie hat über Jahrhunderte lang sehr gut funktioniert und tut es im allgemeinen weltweit immer noch leidlich. Das Problem sind eben die Demokraten, die Träger aller Staatsgewalt, das Volk. Ist es träge, unwissend und uninteressiert, so gibt es am Wahltag nicht nur seine Stimme für seine Vertreter ab, sondern schickt auch seinen Verstand in Urlaub.

Die Demokratie braucht Demokraten

Kaum anders ist zu erklären, daß zum Beispiel nach den Umfragen derzeit nur 30 % der Deutschen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen für unangemessen halten. Dies, obwohl sie regelmäßig und reihenweise von den Gerichten verworfen werden, und obwohl es erfolgreiche andere Modelle des Pandemie-Managements gibt. Anders kann auch nicht erklärt werden, daß die Umfragen zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, aber auch für die Bundestagswahl am 26. September die Regierungsparteien und die Grünen, die ja schon längst keine Opposition mehr sind, sondern Teil des Machtgefüges, mit traumhaften Mehrheiten ausstatten. Man kann getrost davon ausgehen, daß die weit überwiegende Mehrheit der Bürger schlicht und einfach glaubt, was Regierungsprecher, Tagesschausprecher und Zeitungsredakteure Ihnen berichten und erklären. Das Weltbild der Deutschen läßt sich 1 : 1 aus der Tagesschau extrahieren. Was dort nicht berichtet, dargestellt und kommentiert wird, existiert für die große Mehrheit der Deutschen eben nicht. So wird man kaum jemanden antreffen können, der von erfolgreichen alternativen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie überhaupt nur gehört hat. Kritische Wissenschaftler wie etwa Professor Streeck, der die Probleme ja keineswegs kleinredet, aber andere Lösungswege aufzeigt, kommen in den regierungstreuen Medien, und andere gibt es ja praktisch nicht, erst gar nicht vor. Das setzt sich fort in der Unkenntnis von Gesetzgebungsvorhaben, auch solche mit einem  kaum unglaublichen Irrsinnsfaktor wie etwa dem Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrags. Danach werden künftig Kinder ab 14 Jahren nach vorheriger „Beratung“ durch selbstverständlich der LBGTQ-Bewegung nahestehende Experten auf ihren Wunsch, gegebenenfalls auch gegen den Willen ihrer Eltern, mit einem anderen Geschlecht im Melderegister eingetragen werden, als mit dem sie geboren sind.

Man muß sich halt kümmern

Man mache einmal das Experiment, etwa Nachbarn oder Arbeitskollegen nach diesem Gesetzesvorhaben zu fragen, oder etwa zu fragen, was LBGTQ eigentlich heißt oder ist. In 99 % der Fälle wird die Antwort sein: weiß ich nicht. Und dann erklären Sie diesen Leuten, um was es sich dabei handelt. Die Leute werden es ihnen nicht glauben. In den Medien hört man davon nichts. Also wissen die Leute es auch nicht. In Bundestag und Bundesrat wird so etwas buchstäblich bei Nacht und Nebel entschieden, wenn die Tageschau schon längst vorbei ist, und auch kaum noch ein Journalist im Saale ist. Zwischen Politik und Medien besteht hier auch so eine artstillschweigendes Übereinkommen, das über derartiges doch besser nicht berichtet wird. Das Volk braucht so etwas nicht zu wissen. Das Volk hat das dann später schlicht hinzunehmen und sich auch solchen Gesetzen zu beugen.

Leute, gebraucht endlich euren Verstand!

Zur Klarstellung: das ist kein Fehler des Systems. Das demokratische System unseres Grundgesetzes ist gut und richtig. Das Problem ist die geistige Trägheit der Bürger. Falls bis hierher ein Freund der sogenannten geschlechtergerechten Sprache diesen Text gelesen hat: Nach überkommener und richtiger deutscher Grammatik sind Bürger selbstverständlich Menschen beiderlei Geschlechts, nach der neuesten Kapriole der politischen Klasse unseres Landes auch des dritten Geschlechts (divers). Als Demokrat kann man nichts anderes tun, als sich zu bemühen, Aufklärung zu leisten, insbesondere die träge Masse zu bewegen, so wie es als Motto über dem Eingangsportal der Führungsakademie der Bundeswehr steht: Mens agitat molem.


Oui, mais Il y a des juges a Cologne

Ja, aber es gibt noch Richter in Berlin, soll der Müller von Sanssouci Friedrich dem Großen zugerufen haben, als der dem verkaufsunwilligen Müller erklärt hatte, er könne ihm seine Mühle ja auch entschädigungslos wegnehmen. Daß es diese Richter in Berlin gab, zeigte dann ja auch der Ausgang des Prozesses zwischen dem Müller Arnold und dem Grafen von Schmettau, in das sich der König erfolglos zugunsten des Müllers eingemischt hatte. Die Richter blieben von den Weisungen des Königs unbeeindruckt. Es gibt gottlob auch in unserer Zeit immer noch diese unabhängigen Richter, auf die der Müller von Sanssouci seinen König aufmerksam machte um ihm damit auch zu bedeuten, daß selbst der Willkür eines Königs in einem Rechtsstaat Grenzen gesetzt sind. Entgegen aller modischen Verteufelung unserer Vergangenheit zeigt auch dieser Fall ebenso wie der des Müllers Arnold, daß Preußen durchaus ein Rechtsstaat war, wenn auch noch keine Demokratie.

Der Fall

Ja, es gibt noch Richter in Köln, und, worauf wir noch kommen werden, in Kassel. Doch der Reihe nach. Bekanntlich hält die politische Klasse in Deutschland die AfD für verfassungsfeindlich. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder, und seit geraumer Zeit auch des Bundes, kommen dem nach und beobachten Untergliederungen dieser Partei, oder kündigen dergleichen an. Hinsichtlich der Partei als Ganzes hat nun, nachdem schon viel durchgesickert war, das Bundesamt für Verfassungsschutz durchsickern lassen, die Partei als Verdachtsfall zu beobachten. Dies, obwohl in einem anhängigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln, in dem die AfD gegen diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz klagt, ein Stillhalteabkommen geschlossen worden war, in welchem der Verfassungsschutz sich verpflichtet hatte, zumindest während der Dauer des Eilverfahrens die AfD nicht beobachten zu wollen, und dies auch nicht zu kommunizieren. Das hat man dann doch getan, und auf dem Weg über die sprichwörtlichen gut unterrichteten Kreise die Presse informiert. Man hat also die Zusage gegenüber dem Gericht und der Gegenpartei gebrochen, und genau das getan, was das Gericht möglicherweise später verbieten wird. Dafür stehen die Chancen nicht einmal schlecht.

Die Mißachtung des Gerichts

An dem Vorgang ist zunächst einmal bemerkenswert, daß die Exekutive, welcher das Bundesamt für Verfassungsschutz ja nun einmal nachgeordnet ist, es offenbar für völlig unerheblich hält, daß man einem Gericht zugesagt hat, sich in bestimmter Art und Weise zu verhalten. Dieser Vorgang ist ernst zu nehmen. Die Justiz ist die dritte Gewalt im klassischen Modell der Demokratie nach Montesquieu. So ist sie auch in unserer Verfassung ausgestaltet, und zwar mit der richterlichen Unabhängigkeit, die auch von keiner Verfassungsänderung angetastet werden kann. Anders als Regierung und Parlament verfügt sie allerdings nicht über Machtmittel wie Armee und Polizei, um ihre Entscheidungen gegebenenfalls gewaltsam durchzusetzen. Allein ihre in Jahrhunderten gewachsene Autorität, abgesichert durch die geschriebene Verfassung, garantiert, daß ihre Entscheidungen auch von allen Bürgern, aber auch Exekutive und Legislative befolgt werden. Das ist der Konsens der Demokraten.

Gerichte sind zu respektieren, auch von der Politik

Und das gilt ganz unabhängig davon, welche Instanz im konkreten Falle entscheidet, sei es das Bundesverfassungsgericht oder ein Amtsgericht im bayerischen Wald. Und das gilt ganz unabhängig davon, ob ein Kollegium von Professoren in Richterrobe oder eine gerade erst zur Richterin bestellte junge Dame von 25 Jahren amtiert. So ist es im vorliegenden Falle gleichgültig, ob das Verwaltungsgericht Köln in Gestalt einer Kammer mit drei Berufsrichtern und zwei lebenserfahrenen Laienrichtern entscheidet, oder ob die eben apostrophierte junge Assessorin den Fall zu entscheiden hat. Jeder in unserem Land, vom Bundespräsidenten angefangen bis zum Bettler, vom Milliardär bis zum Hilfsarbeiter, jeder hat das zu respektieren.

Der Zweck heiligt die Mittel, und seien sie noch so dreckig

Im vorliegenden Falle indessen hat ganz offensichtlich die Politik in Gestalt der Bundeskanzlerin und des Bundesinnenministers Druck auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und seinen Präsidenten ausgeübt, damit endlich die verhasste AfD in der Öffentlichkeit als verfassungsfeindliche Partei bloßgestellt werden kann. Schließlich geht es um die Aussichten aller politischen Parteien in den Parlamentswahlen dieses Jahres, beginnend am 14. März in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz und endend am 26. September mit der Bundestagswahl. Die Wähler sollen eben davon abgehalten werden, diese Partei zu wählen. Diese Wählerstimmen will man lieber selbst bekommen. Nachdem man seit Jahren diese Partei als angebliche Verfassungsfeindin darstellt, selbstverständlich unterstützt durch die Medien, weiter unterstützt von Kirchen, Gewerkschaften und der sogenannten Zivilgesellschaft, nachdem man das seit Jahren so zelebriert, darf es einfach nicht sein, daß diese Partei in einem Wahljahr am politischen Wettbewerb unbehelligt teilnehmen kann. Wenn schon ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht erreichbar ist, dann muß wenigstens die öffentliche Verurteilung erfolgen. Und dazu gehört die Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, natürlich nicht still und heimlich, sondern in aller Öffentlichkeit und möglichst bei jeder sich passenden Gelegenheit der Hinweis darauf. Und deswegen ist es offenbar völlig gleichgültig, ob hier die Würde der Justiz mit Füßen getreten wird oder nicht. Allein das höhere Ziel ist maßgebend, der Zweck heiligt die Mittel.

Der Knappe wird seinen Lohn erhalten

Normalerweise müsste ein Verfassungsschutzpräsident seinen Hut nehmen, wenn seine Behörde sich so verhält wie geschehen und eine Absprache mit der Gegenseite und Zusage gegenüber dem Gericht einfach bricht. Das müsste er auch dann, wenn er selbst das nicht angeordnet hätte, sondern nachgeordnete Mitarbeiter dies eigenmächtig getan hätten. Denn dann würde man mit Recht sagen, daß er seine Behörde nicht im Griff hat. Gerade von einem Geheimdienst sollte man erwarten können, daß dort Dinge geheim bleiben können. Allerdings geht auch das Verwaltungsgericht Köln offenbar davon aus, daß hier die Behörde durchaus bewußt interne Entscheidungen „durchgestochen“ und entsprechende Informationen an die Medien gegeben hat. Darunter auch, was ebenfalls skandalös ist, die Weitergabe des Schriftsatzes mit dem eigenen Prozessvortrag im Verfahren. Unter Richtern und Anwälten ist es unstreitig, daß es sich bei den Prozessakten um vertrauliche Interna handelt. Doch hier gelten offenbar andere Maßstäbe. Deswegen wird Herr Dr. Haldenwang sein Amt behalten. Er hat sich ja als getreuer Knappe seines Herrn gezeigt. Das verdient Belohnung und nicht Entlassung.

Der Schuß wird nach hinten losgehen

Nach Sachlage dürfte aber auch die Prüfung des Vorwurfs der Verfassungsfeindlichkeit zu dem Ergebnis führen, daß dieser Vorwurf nicht begründet ist, allenfalls gegen einzelne Personen aus dieser Partei. Damit wird dann gerichtlich den pauschalen und deswegen leider sehr öffentlichkeitswirksamen Vorwürfen der Verfassungsfeindlichkeit die Spitze genommen werden. Eine Vorahnung davon bekommt man, wenn man weiß, daß der Hessische Verwaltungsgerichtshof erst vor wenigen Tagen dem Verfassungsschutz dieses Bundeslandes untersagt hat zu behaupten, in der hessischen AfD gebe es bis zu 600 oder gar exakt 600 rechtsradikale Mitglieder, die zum ehemaligen „Flügel“ der Partei gehörten. Das Gericht konnte nach Sachprüfung nicht feststellen, daß dieser Vorwurf zu Recht erhoben worden ist. Denn er war offenbar ohne sachliche Grundlage.

Wir wissen nun…

Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von den regierungstreuen Medien behandelt werden wird. Sie wird sich nicht genauso  kleinreden und unter der Rubrik „ferner ist passiert“ einsortieren lassen, wie die erwähnte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Wer die Dinge in unserem Lande aufmerksam beobachtet, der wird nicht umhin kommen festzustellen, daß gerade diejenigen, die mit den Fingern auf andere zeigen und sie als Verfassungsfeinde beschimpfen, selbst die Verfassung mit anmaßender Selbstherrlichkeit brechen. Denn nichts anderes geschieht, wenn die Exekutive ein Gericht derartig missachtet, wie das im vorliegenden Falle geschehen ist. Aber man weiß nun, wo jedenfalls auch Verfassungsfeinde sitzen. Sie sitzen eben nicht nur in rauchgeschwängerten Kneipen und hören  Rechtsrock. Sie sitzen auch an den Schreibtischen von Ministern und Verfassungsschutzpräsidenten.



Wie lange noch, Ihr Politiker….

Quo usque tqndem abutere, Catilina, patientia nostra? Dieser berühmte Satz, mit dem Cicero am 8. November 63 v.Chr. die erste seiner vier Reden gegen Catilina, den der Planung des Staatsstreichs verdächtigen Senator, begann, dieses: wie lange noch willst du unsere Geduld mißbrauchen? kann, nein muß den Politikern unseres Landes zugerufen, nein, entgegen geschleudert werden, die immer noch und unbeirrt ihr Volk der Freiheit berauben, die ihm nicht etwa von den Regierenden gewährt wird, sondern den Bürgern gehört wie ihre Haut.   

Der vollständige Sieg muß her, koste es, was es wolle

Gesellschaft und Wirtschaft sind buchstäblich am Boden gefesselt. Nichts anderes bedeutet der Begriff des „lockdown“. Es wird alles  heruntergefahren und dann dort zugeschlossen. Die effiziente Bekämpfung der Pandemie und Verhinderung des massenhaften Sterbens lasse alternativlos keine andere Strategie zu. Um zu überleben, müssen wir uns isolieren wie die Pestkranken vergangener Jahrhunderte. Heute wissen wir, daß die Isolierung der Pestkranken nur die Hoffnung auf den Sieg über die Seuche fördern, nicht aber ursächlich die Pandemie bekämpfen konnte. Denn daß ein Bakterium über die Rattenpopulation der Städte die Menschen infizierte, konnte man seinerzeit noch nicht wissen. Bereits Erkrankte unter Quarantäne zu stellen, konnte die Verbreitung des Krankheitserregers eben nicht mehr verhindern. Die Pest kam und ging eben, wie sie wollte.

Daran erinnere ich mich unwillkürlich, wenn ich Politiker, aber auch einen Teil der Wissenschaftler höre, die uns erklären, daß das Heil in der Reduzierung von – höchst zweifelhaften – Inzidenzzahlen liegt, verstärkt natürlich durch eine beginnende Immunisierung durch Impfung. Daß alle diese Zahlenspiele nur solche sind und wenig mit Wissenschaft zu tun haben, allenfalls mit wissenschaftlichem Streit, dringt nur langsam durch. Wer seine Gedanken anspannt, und sich zurück erinnert, der wird finden, daß Erklärungen und Bekämpfungsstrategien der Politik rasch wechselten, in sich widersprüchlich waren und sind und vor allem eins hervorgebracht haben: Einschränkungen des öffentlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, ohne daß jeweils im Einzelnen sicher gesagt werden kann, welche der Maßnahmen das Übel ursächlich bekämpft. Die flächendeckende, unterschiedslose Abschaltung des öffentlichen Lebens mag durchaus dazu beitragen, die Pandemie einzudämmen. Doch gibt es inzwischen genügend Beispiele und auch wissenschaftliche Vorschläge, wie man das anders, und vor allem besser machen kann. Die gezielte Isolierung von Ausbruchsherden bei gleichzeitiger Wiederherstellung der Freiheit in jeder Beziehung ist jedenfalls nach Auffassung nicht weniger Wissenschaftler die bessere und auch effizientere Lösung. Um das zu erfahren, muß man in Deutschland allerdings über die Grenzen schauen und etwa Zeitungen aus anderen Ländern lesen oder Erklärungen von Wissenschaftlern ausländischer Universitäten zur Kenntnis nehmen.

Äußern Sie bloß keine falsche Meinung!

Hier zeigt sich wieder einmal, daß in Deutschland eine tragende Säule der Demokratie eingestürzt ist, nämlich die Meinungsfreiheit. Denn abweichende Meinungen in Wissenschaft und Publizistik werden rigoros ausgegrenzt. Sie werden als toxisch angesehen. Beispiele gibt es genug. Wenn etwa ein Wissenschaftler im bayerischen Ethikrat eine abweichende Meinung öffentlich vertritt, hat er eben den Ethikrat zu verlassen. Wenn ein so genannter Wirtschaftsweiser, also ein Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die der Regierungspolitik nicht entspricht, dann hat er eben diesen Sachverständigenrat zu verlassen. Wer etwa als Virologe anderer Ansicht ist, als seine Kollegen, die von der herrschenden politischen Klasse als Kronzeugen für ihre Politik zur Bekämpfung der Pandemie genannt werden, der findet in den Medien, insbesondere den öffentlich-rechtlichen, einfach nicht mehr statt. Es ist schon ein wenig so, wie es der Jurist und Historiker Alexis de Tocqueville 1840 in seinem berühmten Buch über die Demokratie in Amerika beschrieben hat. Wer eben von der Auffassung der Mehrheit abweicht, der erleidet letztendlich den sozialen Tod. Sein physisches Leben belässt man ihn, doch er hat aufgehört, als soziales Wesen zu existieren. Niemand will mehr etwas mit ihm zu tun haben, denn er weicht ja von allem ab, was die Mehrheit als richtig und gut erkannt hat.

Weiter, immer weiter!

Was man inzwischen zu der zukünftigen Corona-Politik, um das einmal schlagwortartig zu formulieren, lesen muß, stimmt nicht eben hoffnungsfroher. Menschen, die gegen das Virus geimpft sind, sind wohl nicht nur vor Ansteckung geschützt, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit ihrerseits nicht mehr ansteckend. Jedenfalls legen das wissenschaftliche Erkenntnisse aus Israel nahe, dem Land, das nun schon weitgehend „durchgeimpft“ ist.  Daß im Übrigen Deutschland, jenes einstmals so wunderbar organisierte Land, hier weit hinterherhinkt, ist nur eine weitere ärgerliche Facette in dem Bild, das sich dem Betrachter leider bietet. Nun beginnt eine unsägliche Diskussion über die Gewährung von Freiheiten für Geimpfte, möglicherweise auch für Genesene. Kann ein Impfpaß den Menschen die Freiheit wiedergeben? Nein, so schallt es aus den Büros der Pandemiebekämpfer, nein, die Solidarität mit den noch nicht Geimpften erfordere es, daß auch die Geimpften weiter alle Beschränkungen auf sich zu nehmen haben, die man für erforderlich hält, um den Inzidenzwert gegen Null zu drücken. Daß es nicht in der Macht einer Regierung liegt, den Bürgern Freiheiten zu gewähren, sondern sie ganz im Gegenteil Freiheiten nur vorübergehend einschränken dürfen, wenn dies zur Abwehr größerer Übel unumgänglich ist, will weder Merkel, Söder und Co. noch ihren medialen Steigbügelhaltern in den Sinn. Grundrechte heißen ja so, weil sie von Grund auf dem Menschen eigen sind. Ihre Einschränkung ist nur durch Gesetz möglich, und nur durch Gesetze, die notwendig sind, um eine allgemeine Gefahr abzuwenden. Wenn diese allgemeine Gefahr nicht mehr besteht, dann dürfen solche Gesetze auch nicht mehr angewandt werden.

Dem großen Ziel ist alles, wirklich alles, unterzuordnen

Allein die Vorstellung, daß eine Krankheit vollständig von der Erde getilgt werden kann, ist abenteuerlich. Nicht einmal die Pest ist von der Erde vollständig verschwunden, es gibt nach wie vor kleinere Ausbrüche. Virologen, die bescheiden bekennen, daß auch sie eine Krankheit wie Covid-19 niemals ganz vollständig in den Griff bekommen können, werden natürlich in der Öffentlichkeit kaum gehört. In den öffentlich-rechtlichen Medien wie in den linientreuen Tageszeitungen wird über sie nicht berichtet. Und dennoch gibt es sie. Vor allem gibt es solche mutigen Wissenschaftler, die auch über den Tellerrand ihrer Fachdisziplin hinaus blicken und das sprichwörtliche große Ganze im Auge haben. Die Sorgen und Nöte der Eltern um ihre Kinder, die mit Distanzunterricht und ähnlichen Hilfskonstruktionen des Schulbetriebes weder in dem Umfang lernen können, wie das vor der Pandemie der Fall war, noch die unbedingt notwendigen Sozialkontakte mit anderen Kindern haben. Die Sorgen und Nöte dieser Eltern, wie sie es denn trotz der Notwendigkeit ihren Beruf nachzugehen um das Familieneinkommen zu erwirtschaften, auch noch das sogenannte Homeschooling durchführen sollen. Die Sorgen und Nöte verantwortungsbewusster Kommunalpolitiker, die feststellen müssen, daß in den sogenannten bildungsfernen Schichten, insbesondere den migranttischen Milieus, die Vermittlung des Schulwissens praktisch völlig ausfällt. Die Sorgen und Nöte der kleinen Selbständigen, der Handwerksbetriebe, der mittelständischen Einzelhändler, aber auch all der Angestellten dieser Firmen, die allesamt nicht wissen, wie sie im nächsten Monat ihre Miete bezahlen sollen, weil eben schon der letzte Bankkredit aufgebraucht ist. Die Verzweiflung der alten Menschen in den Heimen, denen praktisch sämtliche Kontakte zu Kindern und Enkeln abgeschnitten sind, was sie buchstäblich an gebrochenem Herzen sterben lässt. Die Verzweiflung der in die Insolvenz getriebenen Unternehmer und der in die Arbeitslosigkeit getriebenen Angestellten, die zur Zunahme von seelischen Erkrankungen, und sogar Selbstmorden führt. Die Reihe ließe sich fortsetzen über die Einstellung des Kulturbetriebes, den Wegfall von Gastronomie und Freizeitindustrie, trotz durchgeplanter und kostenintensiver Hygienekonzepte.

Bange machen gilt doch!

Das wirklich Schlimme ist, daß die ganz offen zu Beginn der Pandemie vom Bundesinnenministerium kommunizierte Angststrategie gewirkt hat. Die Verfasser jenes Papiers aus dem Februar 2020 haben klar erkannt, daß man jedenfalls in einer Demokratie einschneidende Maßnahmen zur Erreichung eines Zieles nur dann durchsetzen kann, wenn die Bevölkerung mitzieht. Und sie haben weiter erkannt, daß sachliche Argumente deutlich weniger Überzeugungskraft haben, als die Angst. Also ist das probate Mittel die Erzeugung von Angst. Und so wurde ja auch verfahren. Nicht anders ist zu erklären, daß auch heute noch ein großer Teil der Bevölkerung freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht einmal hinterfragt, sondern brav glaubt, was der Gesundheitsminister und der Präsident des RKI täglich verkünden. Sehr deutlich zeigt sich das an der Akzeptanz der Maskenpflicht. Sie, deren Notwendigkeit monatelang von der Politik in Abrede gestellt wurde, dient heute ganz offensichtlich dazu, die Befolgung der Vorschriften öffentlich sichtbar zu machen. Sie ist gewissermaßen das Symbol der Gefolgschaft. Wer sie allerorten trägt, signalisiert: ich weiß um die Gefahr, und deswegen nehme ich das auf mich. Nur so ist zu erklären, daß Menschen allein in ihrem Auto sitzen, und die Maske tragen, auch wenn sie zum Beispiel durch die Waschanlage oder über die Autobahn fahren. Nur so ist zu erklären, daß Menschen im Wald spazieren gehen und dabei die Maske tragen. Dabei ist es evident, daß man sich bei diesen Gelegenheiten auch ohne Maske keinesfalls infizieren kann. Doch gibt das Regierungen die Handhabe, ein allgemeines Maskengebot auch dort anzuordnen, wo es gesünder wäre, die frische Luft ungefiltert einzuatmen. Und da ist es auch möglich, solch absurde Vorschriften zu verlassen, wie ein Verweilverbot auf Parkbänken.

Es geht eben auch anders

Und das alles mit Blick auf die inzwischen immer deutlicher werdenden Zweifel daran, ob auch alle diese Maßnahmen nicht nur in sich schlüssig, dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgend, aber vor allem auch geeignet und notwendig sind, die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Es mag ja durchaus sein, daß man auch mit flächendeckendem „lockdown“ zur Eindämmung der Pandemie beitragen kann. Wer im Krieg eine Stadt bombardiert, trifft natürlich auch die Kaserne am Stadtrand. Er trifft sie aber auch, wenn er nur sie und nicht die restliche Bebauung ins Visier nimmt. Damit ist die Frage bereits beantwortet, ob es unbedingt notwendig ist, flächendeckend vorzugehen. Denn wenn es Alternativen gibt, sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht mehr zulässig, weil eben mildere Mittel ausreichen. Ganz und gar zweifelhaft  wird die unverdrossene Fortführung des flächendeckenden „lockdowns“, wenn man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwendet, der jedoch unser Verfassungsrecht überwölbt wie der Himmel die Erde.

Wo Flexibilität einfach nicht möglich ist

Es scheint jedoch so zu sein, daß unsere wirtschaftlich wie mental völlig verbeamtete politische Klasse so weit entfernt von der Wirklichkeit des Lebens ihrer Untertanen ist, daß deren Nöte und Sorgen ihr einfach nicht bekannt sind, und daß sie auch nicht imstande ist, flexibel zu denken wie etwa ein Unternehmer. Ich zitiere abschließend aus dem Leitartikel von Peter A. Fischer in der NZZ vom 27. Februar:

„Anscheinend fehlt es den gewählten Regierungsmitgliedern und den Behördenvertretern mit ihren sicheren Arbeitsstellen an Unternehmergeist. Dasselbe scheint leider auch für viele in der Corona-Task-Force versammelten Vertretern der Wissenschaft zu gelten, die primär Angszenarien kommunizieren. Vielleicht ist es ja tatsächlich sinnvoll, mit weiteren Lockerungen noch einen Monat länger zu warten, bis alles besser wird, wenn endlich die Hochrisikopatienten durchgeimpft sind. Unser künftiger Wohlstand aber nährt sich nicht von staatlichen Hilfsprogrammen und dirigistischen Behörden. Er braucht wieder mehr Freiräume, Verhältnismäßigkeit und eine klare Ausstiegsperspektive. Dazu gehört auch die Akzeptanz dessen, daß Fallzahlen temporär wieder steigen können und es zwar gilt, Leid zu minimieren, aber nicht jeder Todesfall verhindert werden kann. Ein Jahr nach dem Ausbruch ist es höchste Zeit, einzusehen, daß es überall Zielkonflikte gibt und wir dieser Pandemie möglichst gezielt, innovativ und wieder freiheitlicher Herr werden müssen:“


Meinungsmanipulation

Skandalös, aber nicht skandalisiert

Als das Bundesinnenministerium sein Strategiepapier vom März 2020 zur Corona-Krise, wie das damals noch hieß, ins Internet stellte, blieb der allgemeine Aufschrei in den Medien nahezu vollständig aus. Nun ist bekannt geworden, daß die politische Spitze des Ministeriums Wissenschaftler sogar ausdrücklich dazu aufgefordert hat, die Bedrohungen durch Corona möglichst dramatisch darzustellen, damit drastische Bekämpfungsmaßnahmen in der Bevölkerung große Akzeptanz finden können. Das scheint gefruchtet zu haben, denn die Politik argumentiert ja seither mit wissenschaftlichen Stellungnahmen, allerdings stets von den gleichen Wissenschaftlern. Die Medien schließen sich dem diensteifrig an. Kritische Medien gibt es jedenfalls innerhalb der deutschen Grenzen kaum noch, sieht man von den als rechte Verschwörungsplattformen diffamierten Publikationen ab wie Junge Freiheit, Tichys Einblick, Publico, achgut, acta diurna, Epoch Times usw. Wer sich unabhängig informieren will, und dabei auf traditionelle Zeitungen zurückgreifen will, muß sich schon im Ausland bedienen. Das ist das neue Westfernsehen.

Wie unsere Politiker uns einschätzen

Das Erstaunliche an diesem Vorgang ist, daß er zwar skandalös ist, in unseren Medien aber nicht skandalisiert wird. Es wird ja unverblümt in diesem Strategiepapier die Manipulation der Meinungsbildung in der Bevölkerung vorgeschlagen, wobei man sich unwillkürlich an die Arbeiten des US-amerikanischen Soziologen Walter Lippmann erinnert, die in seinem 1922 erschienenen Werk über die öffentliche Meinung kulminierten. Dazu später. Die Autoren des Strategiepapiers setzen ganz unverblümt auf eine Angststrategie und wollen eine Schockwirkung erzielen. Das liest sich dann tatsächlich so:

Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.

„Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.

Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.

Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929. Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmenden Sterblichkeitsrate (mehr als 1 % bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3 % durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2 % bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem einleuchten.

(Das Deutsch der Seehofer-Beamten übertrifft noch das Merkel-Deutsch.)

Diese beiden Jahreszahlen werden ja ganz bewußt zitiert. Die Spanische Grippe 1919, eine Viruskrankheit, forderte rund 50 Millionen Menschenleben. Die Weltwirtschaftskrise 1929 mit dem berühmten schwarzen Freitag an der New Yorker Börse gehört zu den wenigen historischen Ereignissen, die auch den Menschen heute noch geläufig sind. Diese beiden Ereignisse gewissermaßen zu addieren, um damit ein bisher unvorstellbares Katastrophenszenario herzustellen, und eine entsprechende Panik unter der Bevölkerung auszulösen, kann getrost als geniale Strategie im Sinne Walter Lippmanns, aber auch dämonischer Volksverführer vom Schlage eines Joseph Goebbels bezeichnet werden.

Die Wahrnehmung der Wirklichkeit als Grundlage der Meinungsbildung

Zu den ältesten Erkenntnissen über die Möglichkeiten der Manipulation des Menschen gehört sicher das berühmte Höhlengleichnis des griechischen Philosophen Platon. Seine bildhafte Darstellung der gefesselten Menschen in der Höhle, die ausschließlich eine Scheinwirklichkeit wahrnehmen können, die durch Schattenbilder an der Wand hergestellt wird, gehört zur humanistischen Schulbildung wie das mühselige Pauken der altgriechischen und lateinischen Vokabeln, ist aber „dank“ des Zurückdrängens der klassischen Bildung inzwischen zu einer Art Geheimwissen geworden. Darauf aufbauend haben – nicht von ungefähr in den USA – Soziologen wie Edward Bernays, Arthur W. Page, Harold Lasswell, John W. Hill, Don Knowlton, Ivy Lee und vor allem Walter Lippmann die Lehre von der öffentlichen Meinung und ihrer Beeinflussbarkeit entwickelt. Sie ist von Politikern und Wirtschaftsmagnaten geradezu begierig aufgegriffen worden, denn sie ist in der Tat das perfekte Instrument zur Entmündigung der Bürger, sowohl als Wähler wie auch als Verbraucher. Einer der Kernsätze Walter Lippmanns lautet:

Nur die politische Elite ist in der Lage, die Komplexität der Wirklichkeit in höherem und angemessenem Maße zu verstehen. Man schlägt daher vor, daß „eine spezialisierte Gruppe von Menschen“ ihre Erkenntnisse den Entscheidungsträgern unterbreitet. Diese wiederum beherrschen „die Kunst der Überzeugung“, um der Öffentlichkeit die Entscheidungen zu vermitteln und akzeptabel erscheinen zu lassen, die sie betreffen.

Die theoretischen Erkenntnisse Lippmanns haben John W. Hill und Don Knowlton in die Praxis umgesetzt und das bis heute erfolgreichste PR-Unternehmen der Welt im Jahre 1927 gegründet. Hill + Knowlton wird von den Mächtigen dieser Welt beauftragt, wenn es gilt, aus schwarz weiß zu machen um der Bevölkerung zu suggerieren, die von den Auftraggebern der Agentur gewünschte politische Entscheidung oder Marktentwicklung sei das Ergebnis der freien Entscheidung der Bürger und Konsumenten.

Einige Beispiele:

Schon in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts lag es bereits auf der Hand, daß Rauchen in höchstem Maße gesundheitsgefährdend ist, insbesondere Kehlkopf- und Lungenkrebs hervorruft. Die Gewinnmargen der Tabakindustrie indessen waren so gewaltig, daß man diese sprudelnde Quelle nahezu mühelos erzielten Reichtums auf keinen Fall versiegen lassen wollte. Also ging man eben zu Hill + Knowlton. Die Agentur wusste natürlich Rat und startete eine Kampagne, die man durchaus als Grundmuster für alle späteren PR-Kampagnen sehen darf. Nichts ist überzeugender als wissenschaftliche Erkenntnisse. Also muß man wissenschaftliche Erkenntnisse produzieren, die das gewünschte Ergebnis tragen. In diesem Falle war also die an sich unbestreitbare Gefährlichkeit des Rauchens wissenschaftlich mindestens kleinzureden oder gar zu widerlegen. Dazu muß man eben Wissenschaftler einkaufen, die dann wissenschaftlich anmutende Studien verfassen und in Umlauf bringen, wonach das Rauchen nicht so gefährlich ist, wie allgemein behauptet wird. Zur Verstärkung dieses Effekts ist es zweckmäßig, Wissenschaftler irgendwie zu diskreditieren, die eben nicht in die gewünschte Richtung publizieren. Man sucht und findet vielleicht irgendwelche peinlichen Geschichten aus dem Privatleben der missliebigen Wissenschaftler und tritt sie öffentlich breit. In wohl eher ungewollter Ehrlichkeit nannte man das treffend „Science-Twisting“, gewissermaßen die verfeinerte Form der Wahrheitsverdrehung. Darüber hinaus muß man natürlich die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchens dadurch fördern, daß gesellschaftliche Vorbilder stets mit der Zigarette in der Hand abgebildet werden. Wer sich an Film und Fernsehen der fünfziger und sechziger Jahre erinnert, dem fällt doch auf, daß die Schauspieler stets mit qualmender Zigarette auftraten. Auch der vor Kraft und Vitalität nahezu berstende Actionheld war ohne qualmende Zigarette nicht vorstellbar. Natürlich rauchte auch James Bond. Rauchen gehörte zum guten Ton.

Die „ölige“ Wahrheit

Daß die Erdölindustrie im Umgang mit der Umwelt nicht gerade zimperlich ist, wissen wir alle. Daß aber auch hier die segensreiche Tätigkeit von Hill + Knowlton die schlimmsten Auswüchse verschleiert, wissen wir schon weniger. Deswegen ist kaum bekannt, was sich fast 30 Jahre lang im Amazonas-Urwald Ecuadors zugetragen hat. Der US-amerikanische Ölkonzern Chevron-Texaco förderte dort Erdöl mit Methoden, die zu einer unglaublichen und voraussichtlich Jahrhunderte anhaltenden Vergiftung weiter Landstriche geführt haben. Das führte natürlich auch zu Klagen Betroffener vor amerikanischen Gerichten. Das US-amerikanische Justizsystem ist jedoch gerade wegen seiner sehr demokratischen Struktur anfällig für politische Einflussnahme von außen. Also musste hier angesetzt werden. Es ist in solchen Fällen schon viel gewonnen, wenn die Dauer der Verfahren extrem verzögert wird. Wenn es dann noch gelingt, die Verfahren zuständigkeitshalber in eine Bananenrepublik mit korruptionsanfälliger Justiz zu verlagern, dann ist das Problem schon fast gelöst. Und genau das ist hier gelungen. Dazu hat es aber auch gehört, die Öffentlichkeit entsprechend zu beeinflussen. Denn gerade im Falle von Umweltschäden dieses Ausmaßes kann der Druck der öffentlichen Meinung auf die Gerichte in den USA zu horrenden Schadensersatzzahlungen führen. Das probate Mittel war dann wenig überraschend vor allem auch wiederum das „Science-Twisting“. Denn nichts ist überzeugender als das Ergebnis wissenschaftlicher Forschung.

Pro und contra Kernkraft – ohne Manipulation geht nichts

Nur die wenigsten erinnern sich noch an die Havarie eines Reaktors im US-amerikanischen Atomkraftwerk „Three Mile Island“ bei Harrisburg/ Pennsylvania. Das war 1979, also 7 Jahre vor Tschernobyl. Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist auch heute noch jedermann geläufig, Harrisburg hingegen offenbar völlig vergessen. Warum? Nun, auch hier wurden massive PR-Kampagnen gefahren. Auch hier war Hill + Knowlton federführend tätig. Auch hier kam das berüchtigte „Science-Twisting“ zum Einsatz. Die juristische Problematik wurde über Zahlungen an Kläger gelöst, die man durchaus auch als Schweigegelder einstufen kann. Das in den Medien vergleichsweise wenig behandelte Thema ist eben deswegen heute kaum jemanden noch in Erinnerung. Allerdings kann man gerade im Zusammenhang mit solchen Großkatastrophen auch sehen, wie politisch in die Gegenrichtung manipuliert werden kann. Der Fall Fukushima hat ja bekanntlich in Deutschland dazu geführt, daß die Politik unter der Führung der Bundeskanzlerin eine energiepolitische Wende um 180°, den sogenannten Atomausstieg sofort, eingeleitet hatte. In anderen Ländern war das nicht so, jedenfalls nicht so krass. Woran lag das? Nun, in Deutschland berichteten die Medien nahezu ausschließlich über die Auswirkungen des Tsunami auf das Kernkraftwerk in Fukushima. Über die rund 22.000 Toten, die der Tsunami direkt bewirkt hatte, hörte und las man kaum etwas, wohl aber über die wenigen Menschen, die durch die freigesetzte Strahlung erkrankten, wovon einer zu Tode kam, und noch mehr darüber, daß das Reaktorgelände und die Umgebung auf unabsehbare Zeit verstrahlt seien. Die Medien in Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern indessen legten den Schwerpunkt der Berichterstattung auf den Tsunami und seine direkten Folgen, ohne die Tatsache der teilweisen Zerstörung des Kernkraftwerks völlig außen vor zu lassen. Die Folgen sind bekannt. Die deutsche Kanzlerin zeigt sich als die gelehrigste Schülerin Greta Thunbergs, Deutschland bezieht nach der Abschaltung seiner Kernkraftwerke Atomstrom aus Frankreich und Tschechien und hat die höchsten Energiekosten weltweit. Die Deutschen sind jedoch überzeugt davon, daß ihre Kanzlerin sie vor den unausweichlichen Atomkatastrophen bewahrt hat, die der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke mit sich gebracht hätte.

Wer will schon Krieg?

Die Beeinflussung der öffentlichen Meinung ist unverzichtbar, wenn es um die ganz großen Dinge geht. Und das größte aller Dinge ist doch die Frage von Krieg und Frieden. Seit die meisten Staaten dieser Erde nicht mehr autokratisch, sondern demokratisch regiert werden, kann eben nicht mehr die einsame Entscheidung eines Herrschers über die Frage von Krieg und Frieden befinden. Vielmehr muß man, wie der moderne Politsprech das ausdrückt, „die Menschen mitnehmen“. Wir sollten uns einmal an die unsägliche Kriegspropaganda vor und während des Ersten Weltkrieges erinnern. Hier taten sich insbesondere die Briten hervor. Ihre Kampagne gegen Deutschland, vor allem zu Beginn des Weltkrieges, sollte in Erinnerung gerufen werden. Der fraglos völkerrechtswidrige Einfall Deutschlands in Belgien wurde von der britischen Regierung zum Anlaß genommen, bei der eigenen Bevölkerung die Bereitschaft zu wecken, ihre Söhne in den Krieg gegen die „Hunnen“ zu schicken. Dazu mussten natürlich aus den Deutschen die blutrünstigen „Hunnen“ gemacht werden. Geschichten über Greueltaten der deutschen Soldaten gegen die belgische Zivilbevölkerung wurden erfunden, propagiert und, weil gar nicht nachprüfbar, von der eigenen Bevölkerung auch geglaubt. So war es dann nicht nur patriotische, sondern sogar humanitäre Pflicht, gegen die Bestien in den Krieg zu ziehen, die nicht davor zurückschreckten, kleinen Kindern Hände und Füße abzuhacken. Hill + Knowlton war noch nicht gegründet, und Walter Lippmann hatte sein grundlegendes Werk noch nicht geschrieben. Die erfolgreiche Kriegspropaganda unter der Ägide des britischen Lords Beaverbrook dürfte aber ihre anregende Wirkung auf diese Virtuosen der Meinungsmanipulation nicht verfehlt haben.

Ihr Meisterstück haben sie dann auch auf dem Gebiet der Kriegspropaganda abgeliefert. Die meisten von uns werden sich noch daran erinnern. Vor Beginn des ersten Golfkrieges machten Schreckensmeldungen die Runde, wonach der Irak nicht nur das kleine Kuwait überfallen habe, sondern die irakischen Soldaten sich unglaublicher Kriegsgreuel schuldig gemacht hätten. Sie seien zum Beispiel in Krankenhäuser eingedrungen und hätten die Frühgeburten aus den Brutkästen gerissen, um sie unter ihren Stiefeln auf dem Fußboden zu zertreten. Die Geschichte wurde über die Fernsehkanäle der Welt den entsetzten Bürgern frei Haus geliefert, die ob der tränenreich vorgetragenen Lügengeschichte einer angeblichen kuwaitischen Krankenschwester dann selbst in Tränen ausbrachen. Da blieb doch nichts anderes übrig, als diese Unmenschen unter Einsatz der ganzen militärischen Gewalt der USA und ihrer Verbündeten zu unterwerfen wie einst die Nazis und ihr Regime mit Stumpf und Stiel auszurotten, um sodann diesem Volk die Segnungen der Demokratie amerikanischen Musters zu bringen. Was daraus geworden ist, wissen wir, leider wissen wir aber auch, daß wir damals einer skrupellosen PR-Kampagne aufgesessen sind. Ob man übrigens beim zweiten Golfkrieg die Dienste von Hill + Knowlton auch benötigt hat, oder ob das Donald Rumsfeld alleine geschafft hat, kann offen bleiben.

Weitere Beispiele der erfolgreichen Tätigkeit dieser Agentur ließen sich beliebig viele aufzählen. Zu ihren Auftraggebern zählen schließlich so seriöse Institutionen wie das Internationale Olympische Komitee, Saudi-Arabien, aber auch kleinere afrikanische Diktaturen. Daß allerdings dem Vernehmen nach die WHO Hill + Knowlton mit der strategischen Kommunikation der Corona-Pandemie beauftragt haben soll, sollte nachdenklich machen.

Die Arroganz der Herrschenden braucht die Trägheit der Beherrschten

Die aufgezählten Beispiele erfolgreich betriebener PR mögen besonders krasse Fälle sein. Indessen ist das Grundmuster das, was eigentlich beunruhigen sollte. Natürlich benötigt jeder Mensch Erkenntnisse und Wissen, um rationale Entscheidungen treffen zu können. Diese Erkenntnisse und dieses Wissen kann er sich in aller Regel nicht erarbeiten, ohne auf die Ergebnisse von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zurückgreifen zu können. Und man benötigt einfach ein objektives Wissen über das, was auf dieser Erde so alles vorgeht. Also benötigt man ein gewisses Grundvertrauen in die Arbeit von Journalisten. Spätestens seit dem Fall Relotius ist dieses Grundvertrauen jedenfalls in Deutschland stark erschüttert. Gerade der Umgang der deutschen Politik, aber auch der deutschen sogenannten Qualitätsmedien mit der Corona-Krise zeigt jedoch, daß der Wunsch der Mächtigen, das Denken der Bürger zu manipulieren, offenbar übermächtig ist. Man meint, das Denken der Menschen mit einer Angststrategie in die gewünschte Richtung lenken zu müssen. Man traut den Bürgern seines Landes offenbar nicht zu, selbst denken zu können, und selbst zu den richtigen Ergebnissen zu gelangen. Da ist man doch seit der Zeit des Absolutismus nicht weitergekommen. Es bleibt vielmehr bei der Erkenntnis des seinerzeitigen preußischen Innenministers Gustav von Rochow:  „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen“.

Wie aus der Welt gefallen mutet dagegen die Maxime seines Zeitgenossen Immanuel Kant an: „Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“ Mir scheint, nicht der große preußische Philosoph, sondern der völlig in Vergessenheit geratene preußische Innenminister hat das Denken der Menschen unserer Tage nachhaltig und erfolgreich beeinflusst. Vielleicht liegt das daran, daß es so anstrengend ist, selbst zu denken und sich um die Ermittlung der Wahrheit zu bemühen. Das wussten schon die Mächtigen im alten Rom. Deswegen stellten sie ihr Volk mit Brot und Spielen ruhig. Wem seine leiblichen Bedürfnisse und die Wünsche seines Gemüts erfüllt werden, der stellt keine weiteren Fragen. Frau Merkel und ihre Entourage können beruhigt sein.






fiat iustitia?

Vor dem Landgericht Itzehoe findet nun ein Strafverfahren gegen eine 95-jährige Angeklagte statt. Angesichts dieses Lebensalters fragt man sich natürlich unwillkürlich, unter welchen Umständen überhaupt ein Mensch dieses Lebensalters vor Gericht gestellt werden kann oder gar muß. Wer Deutschland etwas besser kennt, vermutet allerdings gleich, daß es sich hier um einen Fall aus dem unseligen Dritten Reich handeln muß. Denn in den letzten Jahren hatten wir ja eine Reihe von derartigen Fällen, sei es, daß es um Kriegsverbrechen ging, oder sei es, daß die Untaten in den KZs nach Jahr und Tag juristisch aufgearbeitet wurden.

Ein KZ-Prozeß

So ist es auch hier. Die Angeklagte soll – während eines Strafverfahrens hat man als Kommentator, insbesondere als Jurist, insofern nicht von einem festgestellten Sachverhalt auszugehen – in dem KZ Stutthof als Sekretärin des Lagerkommandanten gearbeitet haben, und zwar in den Jahren 1943-1945. Sie ist 1926 geboren. Deswegen ist sie auch vor einer Jugendkammer angeklagt, und es ist das Jugendgerichtsgesetz auf diesen Fall anzuwenden. Die Anklage legt ihr kurz gesagt zur Last, als Sekretärin des Lagerkommandanten gewußt zu haben, was dort geschah, und in dieser Eigenschaft auch für das Funktionieren der Vernichtungsmaschinerie notwendig gewesen zu sein, wie jedes andere kleine Rädchen im Getriebe auch. Nach der neueren Rechtsprechung in derartigen Fällen ist es ja nicht mehr erforderlich, daß der Angeklagte auf das Mordgeschehen bestimmenden Einfluß haben mußte. Das sprichwörtliche kleine Rädchen im Getriebe gewesen zu sein, genügt für den Vorwurf der Beihilfe zum zigtausendfachen Mord. So zuletzt der Bundesgerichtshof in dem Strafverfahren gegen Oskar Gröning.

Wir wissen nicht, was wirklich geschehen ist

Nun will ich mangels genauerer Aktenkenntnis keine Spekulationen darüber anstellen, was die Angeklagte damals tatsächlich gewußt hat, wie sie überhaupt Sekretärin des Lagerkommandanten werden konnte, ob freiwillig oder mehr oder weniger genötigt. Auch nicht, ob sie ernsthaft die Möglichkeit gehabt hätte, diesen Dienst umgehend zu quittieren, und was dergleichen Dinge mehr sind, die von der Verteidigung sicherlich vorgebracht werden können.

Warum strafen wir überhaupt?

Hier stellt sich eine ganz andere Frage. Wie auch in ähnlichen Fällen erhebt sich die Frage nach dem Sinn der Strafe und des Strafverfahrens. Hier noch verschärft dadurch, daß wir es mit einem Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz zu tun haben. Der Zweck der Strafe ist dort allein die Einwirkung auf den jugendlichen Täter, um ihm das Verwerfliche seines Tuns vor Augen zu halten und erzieherisch auf ihn einzuwirken, damit er künftig keine Straftaten mehr begeht. Dazu kann in schweren Fällen auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe dienlich sein, die bei schweren Straftaten wie Mord auch verhängt werden muß. Das Höchstmaß ist im Jugendstrafrecht allerdings eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, auch bei Mord, auch bei Völkermord oder sonstigen Massenmorden wie etwa im Rahmen des Holocaust. Können diese Strafzwecke bei einem Menschen erreicht werden, der nicht nur das Jugendalter schon lange hinter sich gelassen hat, sondern mit 95 Jahren bereits am Rande des Grabes steht?

Die Menschenwürde ist nicht nur unveräußerlich, sie hat jeder Mensch…

Doch es gibt noch weitere Fragen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es die überragende Stellung des Schutzes der Menschenwürde in unserem Grundgesetz, einen Menschen zum bloßen Objekt behördlichen oder richterlichen Handelns zu machen. Diese Frage stellt sich in Strafverfahren gegen betagte und kranke Angeklagte in aller Schärfe. Bekannt geworden ist der Fall des früheren DDR-Staatschefs Erich Honecker. Er war während seines Verfahrens im Jahr 1992 bereits betagt aber auch schwer krank. Die Ärzte schätzten seine Lebenserwartung auf nur noch wenige Monate. Tatsächlich starb er ja auch bereits 1994. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied am 12.01.1993, daß der Angeklagte aus der Haft zu entlassen und das Verfahren gegen ihn einzustellen sei. Es sei eben mit der Menschenwürde eines bereits am Rande des Grabes stehenden Angeklagten nicht vereinbar, ihn in Haft zu behalten und zu einer voraussichtlich sehr langen Freiheitsstrafe zu verurteilen, sodaß er keine Aussicht mehr haben würde, sein Leben in Freiheit zu beschließen.

…ungeachtet der Schwere seiner Schuld

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 24.04.1986 erklärt, daß der in diesem Falle bereits 89-jährige Beschwerdeführer jedenfalls in Bälde aus der Strafhaft zu entlassen sei, auch wenn seine Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer der Haft gemäß Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 05.06.1985 zurückgewiesen wurde. Der Fall lag so, daß der Beschwerdeführer in der Tat aktiv an der Vernichtungsmaschinerie des KZ Auschwitz und seiner Nebenlager beteiligt war. Hinzu kam, daß er im Laufe der Jahrzehnte nie Reue gezeigt hatte, vielmehr seine Tat teils bestritten, teils kleingeredet hatte. Dennoch durfte man ihn nicht dauerhaft zum bloßen Objekt eines Verfahrens machen und die zuerkannte, als durchaus gerecht empfundene Strafe bis zum letzten Atemzug des Verurteilten vollstrecken. Dem stehe die unveräußerliche Menschenwürde entgegen, die auch Tätern wie diesem eigene.

Es ist einer Kulturnation nicht würdig, die Menschenwürde des Täters zu ignorieren

Wenn man hingegen ein Strafverfahren nur deswegen durchführt, weil man zum einen das Geschehen strafrechtlich aufarbeiten will, wie das gern formuliert wird, und zum anderen das Gesetz nun einmal keine Altersgrenzen kennt, und deswegen nach Feststellung von Tat und Schuld die Strafe ausgesprochen werden muß, dann wird der Angeklagte zum bloßen Objekt der Rechtspflege, vielleicht sogar der Geschichtsforschung. Selbst schwerstkriminelle politische Täter wie Honecker oder der SS-Scherge im Falle des Bundesverfassungsgerichts haben ihre Menschenwürde. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. So legt es Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes fest. Und das geschieht eben nicht, um dem betreffenden Angeklagten etwa Schonung zu gewähren, weil man angesichts seiner Lebenssituation Mitleid fühlt, und das geschieht auch nicht, weil die Tat des Angeklagten Jahrzehnte zurückliegt und daher vielleicht nicht mehr so schwer zu wiegen scheint, wie das sonst der Fall ist, wenn die Strafe praktisch auf dem Fuße folgt. Nein, die Achtung der Menschenwürde ist nach unserem Grundgesetz eine maßgebliche Grundlage dieses Staatswesens, ja unserer Kultur überhaupt. Und deswegen muß sie ohne Ansehen der Person beachtet werden, auch wenn ihr Träger im Einzelfall ein Mensch ist, der zu Recht Abscheu und Verachtung bei seinen Mitmenschen hervorruft, weil er selbst die Menschenwürde anderer mit Füßen getreten hat. Es geht in der Tat um den Grundsatz. Wollen wir in einer Rechtsordnung leben, die ohne Ansehen der Person die Menschenwürde immer oben anstellt? Wollen wir eine Kultur pflegen, deren Fundament der abendländische Humanismus ist, der eben in der Achtung der Menschenwürde jedes Menschen kulminiert?

Deswegen ist es auch im vorliegenden Falle völlig gleichgültig, ob die 95-jährige Angeklagte als 17-jähriges Mädchen naiv in diese „Anstellung“ hinein gestolpert ist, ob sie fanatische Anhängerin des „Führers“ war oder nicht, ob sie eine Chance hatte, den Dienst im KZ zu quittieren oder nicht. Es geht allein darum, daß wir als Kulturnation grundsätzlich die Menschenwürde achten. Und dazu gehört es, einen Menschen am Rande des Grabes nicht mehr vor Gericht zu stellen.