Das Völkerstrafrecht – ein stumpfes Schwert

Die Berichterstattung über den Krieg in der Ukraine beherrscht seit dem 24. Februar dieses Jahres die Nachrichtensendungen, die Tageszeitungen und auch die Kommentare in den Wochenzeitschriften. Weit überwiegend wird der bewaffnete Angriff Russlands auf die Ukraine als eklatanter Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gesehen. Natürlich sieht das Russland selbst völlig konträr. Es scheut nicht einmal davor zurück, zu erklären, die gestern in der Kleinstadt Butscha entdeckten hunderte von offensichtlich ermordeten Zivilisten seien offenbar von den Ukrainern selbst umgebracht worden. Wer so etwas glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Und auch randständige Teilnehmer am deutschen Diskurs bewegen sich insoweit abseits des, soweit ich sehe, allgemeinen Konsenses.

Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot

Zwar versucht der russische Präsident Putin auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der UN-Charta zu rekurrieren. Dies soll nach russischer Auffassung im Hinblick auf die im Jahr 2014 kraft eigener Erklärung gegründeten „Volksrepubliken“ Luhansk und Donezk gegeben sein. Dabei greift er zu dem mehr als gewagten Argument, diese Republiken seien keine lediglich abtrünnigen Regionen der Ukraine, deren Unterstützung nach allgemeiner Auffassung im Völkerrecht ohnehin verboten wäre. Vielmehr hat Russland diese beiden Entitäten am 22.02.2022 einseitig als Staaten anerkannt. Das aber ist ein Missbrauch des Anerkennungsrechts und stellt einen Verstoß gegen das Nichteinmischungsprinzip dar. Mit genau diesem Argument hat Russland seinerzeit die Anerkennung des Kosovo im UN-Sicherheitsrat 2008 blockiert, obgleich der Kosovo-Krieg bereits 1999 beendet war und die Unabhängigkeitserklärung dieser bis dahin abtrünnigen Provinz erst 2008 erfolgte. Russland weiß also sehr wohl, daß die Anerkennung einer abtrünnigen Provinz als eigener Staat noch während der Sezessionskämpfe völkerrechtlich unwirksam ist. Der Vorgang zeigt deutlich, daß Russland die völkerrechtliche Lage kennt, und sich in eigener Sache konträr zu seiner Rechtsauffassung von 2008 verhält. Man kann wohl mit Fug und Recht sagen, daß Russland hier wider besseres Wissen das Selbstverteidigungsrecht aus Art. 51 der UN-Charta für sich in Anspruch nimmt.

Das Völkerstrafrecht

Auf die derzeit nach Sachlage zurecht eingeleiteten Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, den Ausschluß Russlands aus dem Europarat und die diversen Wirtschafts- und Finanzsanktionen der EU soll hier nicht weiter eingegangen werden. Vielmehr wollen wir untersuchen, inwieweit das Völkerstrafrecht gegen Russland bzw. seinen Präsidenten und weitere maßgebliche Amtsinhaber bzw. Truppenführer angewandt werden kann. Es gibt ja nun das Römische Statut über den Internationalen Strafgerichtshof vom 17.07.1998 in der Fassung von 2010, das nun erklärtermaßen die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern jeden Ranges bis hinauf zum Staatschef ermöglichen soll.

Zuständigkeit und Straftatbestände

Nach seinem Art. 5 ist der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag berufen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, den Völkermord, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression abzuurteilen. Letzteres ist unter den dort geregelten Straftatbeständen wohl der problematischste und wird nach allgemeiner Auffassung nur bei offenkundiger Verletzung der UN-Charta angewandt werden können. Im Falle des Angriffskriegs auf die Ukraine scheint mir eine solche offenkundige Verletzung der UN-Charta vorzuliegen. Die genannten Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann man grob gesagt als systematische, massenhafte Verletzung der Menschenrechte beschreiben, Kriegsverbrechen werden in Art. 8 des Statuts enumerativ und tatbestandlich exakt beschrieben. Darunter fallen zum Beispiel die vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit ebenso wie vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte, d.h. auf Objekte, die nicht militärische Ziele sind.

Kann Putin überhaupt angeklagt werden?

Die spannende Frage ist indessen, inwiefern russische Verantwortliche einschließlich des Präsidenten vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden können. Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die genannten Verbrechen auf dem Staatsgebiet eines Mitgliedsstaates geschehen sind. Die Ukraine ist jedoch kein Vertragsstaat des Römischen Statuts. Indessen gibt es für solche Fälle die Möglichkeit der ad hoc Anrufung des Gerichtshofs. Von dieser Möglichkeit hat die Ukraine Gebrauch gemacht. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht jedoch hinsichtlich des Verbrechens der Aggression. Denn wegen des Verbrechens der Aggression durch einen Staat, der nicht Mitglied dieses Abkommens ist, kann ein Strafverfahren vor dem Gerichtshof nicht gegen Angehörige dieses Staates geführt werden. Russland müsste also einem solchen Verfahren zustimmen, wovon nicht ausgegangen werden kann. Selbst wenn alle anderen Mitglieder des Sicherheitsrates den Internationalen Strafgerichtshof ersuchen würden, ein solches Verfahren gegen Russland zu eröffnen, würde dies im Sicherheitsrat natürlich am Veto Russlands scheitern.

Soweit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und/oder Kriegsverbrechen angeklagt werden können, ist Art. 25 des Statuts zu beachten. Danach ist die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes Angeklagten zu prüfen. D.h., es gelten die üblichen strafrechtlichen Grundsätze, wonach dem Täter nicht nur der äußere Tatbestand des jeweiligen Verbrechens nachgewiesen werden muß, sondern auch zum Beispiel, daß er die Tatherrschaft hatte bzw. mindestens dem eigentlichen Täter geholfen oder ihn gar zur konkreten Tat angestiftet hat. Das ist etwa im Falle von Tötungsdelikten, Vergewaltigung oder Zerstörung von Häusern ziviler Bewohner gegenüber dem Soldaten, der dies eigenhändig getan hat, durchaus zu leisten. Schwieriger wird es dann bei den höheren Rängen. Grob gesagt, wird die strafrechtliche Verantwortung umso schwerer nachzuweisen sein, je höher der Angeklagte in der staatlichen bzw. militärischen Organisation steht. So wird man Putin im Zweifel niemals nachweisen können, etwa für die Ermordung eines Zivilisten in seinem Auto durch den Richtschützen eines russischen Kampfpanzers strafrechtlich verantwortlich zu sein. Denn dann müsste man ihm mindestens nachweisen, dieses Vorgehen generell so befohlen zu haben, oder im Einzelfall befohlen zu haben. Das wird wohl nicht einmal hinsichtlich eines Kompaniechefs möglich sein. Den einzelnen Soldaten aber, der einen Autofahrer erschossen oder eine Frau vergewaltigt hat, wird man wohl kaum jemals ausfindig machen und vor Gericht stellen können.

Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch

Neben dem Römischen Statut über den Internationalen Strafgerichtshof haben wir in Deutschland noch das Völkerstrafgesetzbuch, was wohl nicht zum Allgemeinwissen gehört. Danach können grundsätzlich alle Delikte vor deutschen Gerichten angeklagt werden, die im Römischen Statut aufgeführt sind. Beim Delikt der Aggression allerdings nur dann, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat gegen Deutschland gerichtet war. Im übrigen folgt dieses Völkerstrafgesetzbuch dem Universalitätsprinzip, ebenso wie das Römische Statut selbst. Die klassischen Kriegsverbrechen wie auch die Verbrechen gegen die Menschlichkeit können gegen Angehöriger dritter Staaten vor deutschen Gerichten angeklagt werden, auch wenn die Taten ebenfalls auf dem Territorium dritter Staaten verübt worden sind. Derartige Fälle sind bereits vor verschiedenen Oberlandesgerichten in Deutschland verhandelt worden und haben zum Teil mit hohen Freiheitsstrafen für die Angeklagten geendet.

Ein stumpfes Schwert

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß einer Strafverfolgung des russischen Präsidenten Putin durch den Internationalen Strafgerichtshof vor allem der Umstand entgegensteht, daß weder die Ukraine noch Russland Vertragsstaaten sind. Die oben erwähnte Ausnahmeregelung ist praktisch noch niemals angewandt worden, sodaß es abzuwarten bleibt, ob etwa ein Veto im Sicherheitsrat die Strafverfolgung unmöglich machen würde. Die Vorstellung, Putin oder andere hochrangige Mitglieder der russischen Administration würden eines Tages von einem deutschen Oberlandesgericht abgeurteilt werden, erscheint ebenfalls unrealistisch.

Wie sollte es überhaupt gehen?

Hinzu kommt, daß vor dem internationalen Strafgerichtshof zwar auch amtierende Staatsoberhäupter, Minister und Generäle angeklagt werden können. Indessen ist schwer vorstellbar, daß dieser Personenkreis überhaupt jemals festgenommen werden könnte, es sei denn, Russland würde von der Ukraine besetzt werden. Für die durchaus berechtigten Wünsche der Ukraine nach Strafverfolgung der russischen Verantwortlichen gilt also, was nach der Legende die Nürnberger 1381 erfahren mußten, als ihnen der Raubritter Eppelein von Gailingen kurz vor seiner Hinrichtung mittels eines gewaltigen Sprunges seines Pferdes über den Burggraben entkam. Lange mussten sie sich den Spott der Nachbarn anhören: „Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn zuvor“.




Die rote Null

Bekanntlich hat unsere Innenministerin Nancy Faeser ein Faible für die Antifa. Und eine Phobie vor den „Rechten“. Daher trommelt sie unermüdlich für die Verstärkung des „Kampfs gegen Rechts“, der in Wirklichkeit ein Krampf gegen Rechts ist. Dafür kann aus ihrer Sicht nicht genügend Steuergeld eingesetzt werden. 1 Milliarde € sind da schon mal drin. Gilt es doch, die zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern.

Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen und das Internet betrachtet, der reibt sich die Augen. Wo sind sie denn?

Da hilft ein Blick auf die Statistik der Bundesanwaltschaft zum politischen Extremismus.

Bis Oktober 2021 wurden 225 Verfahren eingeleitet, davon 210 (93,33 %) auf dem Gebiet des politischen Islamismus, zehn (4,44 %) betrafen den Linksextremismus, und nur fünf (2,22 %) richten sich gegen Tatverdächtige aus dem Bereich des Rechtsextremismus. Das sind nun einmal die Fakten. Frau Faeser hingegen sondert nur dummes Geschwätz ab, natürlich verursacht von ihrer Besessenheit, ein Phantom des Rechtsextremismus in Deutschland bekämpfen zu müssen wie weiland Don Quichotte die Windmühlen attackierte. Nur so lässt sich die milliardenschwere Unterstützung sogenannter zivilgesellschaftlicher Gruppen, die sich dem „Kampf gegen Rechts“ verschrieben haben, tatsächlich aber zum großen Teil die Mitglieder ihrer geliebten Antifa sind, begründen.

Herr Scholz, schmeißen sie diese Ministerin raus! Sie übersieht die wirklichen Feinde unserer Demokratie und schießt für teures Geld mit Kanonen auf kleine braune Spatzen.

Alle Staatsgewalt geht vom Bundesverfassungsgericht aus

Aber halt! Steht nicht im Grundgesetz etwas anderes? In der Tat. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch die Macht der Gerichte ist dem nachgeordnet, wie nicht nur die Urteilsformel: „Im Namen des Volkes“ zeigt, sondern auch die Regelung in Art. 20 Abs. 2 Satz 2, wonach diese Staatsgewalt auch durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt wird zeigt, daß Behörden und Gerichte nur die Gewalt ausüben, die vom Volke ausgeht.

Gewohnheitsrecht ist biegsam

Betrachtet man indessen die Entwicklung von Demokratie und Rechtsordnung in unserem Lande, so könnten Zweifel daran aufkommen, ob das Grundgesetz in diesem Kernbereich des demokratischen Staatsverständnisses überhaupt noch gilt. Natürlich sind diese Sätze nach wie vor im Text unserer Verfassung zu lesen. An diesen Formulierungen ist kein Jota geändert. Indessen will dies wenig besagen, denn nach allgemeiner Anschauung unter Juristen ist das Gewohnheitsrecht gleichgewichtig mit dem geschriebenen Recht, jedenfalls da wo es sich als allgemeine Übung der Gerichte zeigt und als allgemeine Überzeugung der Bürger besteht. Das ist ein uralter Verfassungsgrundsatz, um insoweit mit dem angesehenen Verfassungsjuristen Roman Herzog zu sprechen, der dies in dem Standardkommentar zum Grundgesetz schreibt, und dessen fachliche Qualifikation nicht zuletzt durch sein Amt als langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichts unterstrichen wird.

Im Bundestag gibt es einen Katzentisch – mit dem Segen aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat nun heute über einen Antrag der Oppositionspartei AfD im Deutschen Bundestag entschieden, mit dem sie erreichen wollte, daß die skandalöse Praxis der Bundestagsmehrheit als verfassungswidrig verboten wird, entgegen jahrzehntelanger Übung im Parlament grundsätzlich keinen Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Hauses zu wählen, der von ihr vorgeschlagenen wurde. Man begründet das mit dem natürlich auch in der Verfassung festgeschriebenen Selbstverwaltungsrecht des Parlaments. Das Präsidium werde eben gewählt. Daß damit der Wille von etwa 10 % der Wähler, die eben die Abgeordneten dieser Partei in das Parlament entsandt haben, keine Rolle spielt, ist völlig klar, und wird wohl auch aus diesem Grunde in der Entscheidung nicht thematisiert. Wenn eben aus der Sicht der politischen Priesterkaste, deren Angehörige auch im Bundesverfassungsgericht mehrheitlich vertreten sind, das Volk, dieser große Lümmel, die Jünger Luzifers statt der politisch korrekten Künder des Wahren, Guten und Schönen in den Bundestag wählt, dann muß man ihm eben klarmachen, daß es damit nur Abgeordnete zweiter Klasse gewählt hat. Und weiter soll ihm klar sein, daß man auch Bürger zweiter Klasse ist, solange man die Falschen wählt, und deswegen auch der Belehrung darüber bedarf, was eigentlich Demokratie bedeutet. Natürlich hätte man das auch anders machen können. Man hätte ohne weiteres ein Gewohnheitsrecht aller Fraktionen feststellen können, daß ihnen von der Mehrheit des Hauses ein Sitz im Präsidium eingeräumt und deswegen entsprechend gewählt wird. Insoweit seien Gleichbehandlungsgrundsatz und Gewohnheitsrecht in der Geschäftsordnung des Bundestages zu berücksichtigen. Das war ja nun einmal langjährige Übung und Überzeugung im Hause.

Der Vorteil des ungeschriebenen Rechts

Es ist somit nicht einmal notwendig, die Verfassung etwa um einen Art. 20 Abs. 3 Satz 2 zu ergänzen, der da lautet: „Über Anträge auf Gewährung der in diesem Gesetz beschriebenen Grundrechte entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Dieser Satz gilt als ungeschriebenes Gesetz, was ja nun auch den Vorzug hat, daß es einer Verfassungsänderung nicht bedarf, die wohl wegen Art. 79 Abs. 3 GG, der sogenannten Ewigkeitsgarantie der tragenden Verfassungsgrundsätze, nicht wirksam beschlossen werden könnte. Doch vielleicht hätten auch insoweit die Verfassungsrichter mit dem modernen, „woken“ Verfassungsverständnis kein Problem damit, eine solche Bestimmung durchzuwinken.

Regieren mit verteilten Rollen

Überhaupt ist der Schulterschluss zwischen der Politikerkaste in den Parlamenten und im Bundesverfassungsgericht eng und fest. Wenn es einmal in den Rang des politischen Glaubensbekenntnisses erhoben worden ist, daß eine von der Politik angeordnete Maßnahme, und sei sie auch eine Freiheitsbeschränkung, für das Wohl und Wehe des Volkes unabdingbar ist, dann kann sie nicht mit Verweis auf Freiheitsrechte im Grundgesetz, etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit, vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden. So hat das Gericht mit Beschluß vom 11. Februar dieses Jahres festgestellt, daß jedenfalls Eilanträge gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht durchdringen können. Zwar sei es durchaus gut möglich, daß die betroffenen Bürger in ihren Freiheitsrechten verletzt würden, wenn sie faktisch gezwungen seien, sich gegen ihre Überzeugung gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Indessen wiege es schwerer, daß selbst unter der Herrschaft des sogenannten Omikron-Virus alte Leute etwa in den Pflegeheimen und Krankenhäusern vor Ansteckung geschützt werden müssten. Großzügig übergeht man dabei, daß selbst nach Meinung regierungsnaher Virologen die Impfung nicht verhindert, daß Geimpfte Dritte mit dem Virus infizieren. Den betroffenen Klägern sei es zuzumuten, sich dann eben vorübergehend einen anderen Job zu suchen

Ex oriente lux?

Der Jurist mußs alles begründen können, auch das Gegenteil. Mag auch die Begründung jeweils juristisch vertretbar sein, Ausfluss eines freiheitlichen Verfassungsverständnisses ist das nicht. Auch wenn Karlsruhe im Westen unseres Landes liegt: es weht aus der „Residenz des Rechts“, in der zu amtieren eine so hohe Ehre ist, ein Wind der frösteln lässt, so als käme er aus dem Osten jenseits der NATO-Grenzen, wie das Verfassungsverständnis mancher politischen Juristen. Vielleicht würde Clausewitz,käme er denn wieder, seinen berühmten Satz dahingehend abwandeln, daß nicht der Krieg, sondern daß die Verfassungsrechtsprechung die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist.

Die Wiederkehr des crimen laesae maiestatis

Die im Verhältnis zur Verfassungstradition unseres Landes nun erheblich ausgeweitete Mcht der Politiker kommt ja neuerdings auch im strafrechtlichen Schutz ihrer Ehre zum Ausdruck. Wir haben seit Herbst vergangenen Jahres eine neue Bestimmung im Strafgesetzbuch, wonach die Beleidigung von Politikern aller Ebenen bis hinunter zur Gemeinde mit einer besonderen Strafdrohung versehen ist, ganz unabhängig davon, daß dieselben Leute ihren Ehrenschutz ja wie jeder Bürger aus den Vorschriften der Paragrafen 185,186 und 187 des Strafgesetzbuches gewährleistet wissen könnten. Doch der majestätischen Macht muß auch der Ehrenschutz der Majestät entsprechen. Das ist von alters her so. Schließlich ist es schon in Art. 132 der Constitutio Criminalis Bambergensis, zu deutsch der Bamberger Peinlichen  Halsgerichtsordnung von 1507 geregelt, daß die Beleidigung der Majestät an Ehre, Leben und Tod zu bestrafen sei. Das setzte sich fort in § 95 des Reichsstrafgesetzbuches von 1871, wonach die Beleidigung des Kaisers oder des Fürsten eines Bundesstaates mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren Festungshaft und Ehrenstrafen belegt war. Flankiert wurde das von § 102, der auch die Beleidigung von Beamten besonders unter Strafe stellte, unabhängig von den allgemeinen Beleidigungsdelikten. Das fiel dann nach dem Ende der Monarchie weg. Es blieb nur noch die strafbare Verunglimpfung des Reichspräsidenten wie heute des Bundespräsidenten nach § 90 des Strafgesetzbuches. Die ebenfalls strafbare Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter nach § 103 des Strafgesetzbuches wurde indessen 2017 abgeschafft, und zwar aus aktuellem Anlaß. Ein dubioser Possenreißer hatte auf seine Art des türkischen Staatspräsidenten angenommen. Daß ausgerechnet der einen besonderen Ehrenschutz genießen soll, ist in Deutschland wohl schwer vermittelbar. Wie das indessen bei einem in Deutschland allgemein verehrten ausländischen Staatsoberhaupt, zum Beispiel Herrn Obama, gewesen wäre, wollen wir einmal dahinstehen lassen.

Meinungsfreiheit oder Untertanengeist?

Nun haben wir also den Tatbestand der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB. Was man da zu vergegenwärtigen hat, zeigt die heutige bundesweite Razzia. Unzählige Posts in den sozialen Netzwerken, vor allem aus der Zeit vor der letzten Bundestagswahl, schienen Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern jedenfalls den sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen. Damit war der Weg frei für Hausdurchsuchungen in großem Ausmaß. Wir werden sehen, was davon nach Hauptverhandlungen vor den zuständigen Gerichten übrig bleiben wird. Die Warnung indessen an Bürger, die in den sozialen Netzwerken über die Stränge schlagen, ist eindeutig. Sicherlich sind unter den inkriminierten Texten solche, die nicht nur geschmacklos oder schlicht und einfach dämlich sind, und in jeder Hinsicht unter dem Strich liegen, sondern auch solche, die schon nach den für alle geltenden Beleidigungsvorschriften strafbar wären. Man wird sehen, inwieweit die neue Strafvorschrift in der Auslegung der Gerichte überhaupt im Rahmen der allgemeinen Beleidigungsdelikte bleiben wird, oder ob tatsächlich dies die Wiederkehr der Majestätsbeleidigung ist, wobei an die Stelle der gekrönten Majestät die gewählte „Majestät“ getreten ist. Ist in einer Demokratie nicht eigentlich der Souverän das Volk und sind nicht in einer Demokratie die gewählten Abgeordneten die Diener des Souveräns?

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, daß die Priesterkaste des Wahren, Schönen und Guten sich nicht nur allwissend glaubt, sondern auch allmächtig. Sie wissen nicht nur allein, was für das Volk gut ist. Sie opfern sich vielmehr in heiligmäßiger Askese für das genussüchtige dumme Volk auf. Solch edle Anführer mit Dreck zu bewerfen, das ist nun einmal ein Sakrileg und muß dann auch dessen Folgen haben.


Der Charakter zeigt sich in der Krise

Wenn man sich das Verhalten der Deutschen, insbesondere ihrer Politiker und Journalisten seit Auftreten des Sars-CoV 2 Virus betrachtet, so fällt eines auf:

Strenge Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus oder der davon hervorgerufenen Krankheit, Pandemie oder auch nur Epidemie, forderten stets in erster Linie Politiker der linken Parteien. Darunter sind natürlich SPD, Grüne und Linke zu verstehen. Sie alle riefen am lautesten, aber auch am längsten, ja bis heute, jeweils nach den strengsten Maßnahmen, seien es Lockdowns, Quarantäneregeln, Maskenpflicht und was man sich sonst so alles hat einfallen lassen, um der Gefahr zu begegnen. Daß damit massiv in Freiheitsgrundrechte eingegriffen wurde bzw. immer noch eingegriffen wird, wurde und wird allenfalls von einem Teil der FDP, einen kleinen Teil der Union und wohl der Masse der AfD angesprochen bzw. kritisiert.

Wer wie was warum?

Wo kommt das her? Warum sind Linke offensichtlich stets bereit, teilweise sogar versessen darauf, Freiheitsrechte des Einzelnen einzuschränken, Bürgerliche eher nicht? Nun ist die politische Linke, ob sozialistisch mit oder ohne Marxismus, grundsätzlich eine Ideologie, die das Gemeinwohl vor den Eigennutz zu stellen bestrebt ist. Dabei soll einmal dahingestellt bleiben, inwieweit jeweils die Feststellung, etwas sei gemeinnützig oder eigennützig, jeweils sachlich richtig ist. Hier geht es darum, welche Ideologie vorherrscht.

Kollektivismus links…

Die Linke ist von Beginn an kollektivisch. Das ist von Beginn an, mindestens seit der theoretischen Begründung durch den Marxismus, offenkundig. Individualismus, gar persönliches Gewinnstreben, sind Sozialisten aller Schattierungen von jeher suspekt, ja je nach Intensität der Durchdringung mit dem sozialistischen Gedankengut zu bekämpfen, gegebenenfalls auch im Wortsinne physisch durch Vernichtung jener „Elemente“, die der kollektiven Glückseligkeit misstrauen, ja sogar ihre Herbeiführung bekämpfen wollen. Das Kollektiv ist alles, der Einzelne ist nichts.

Auch wenn es schon länger her ist, die Wurzeln der Sozialdemokratie reichen tief in den marxistischen Urgrund. Die Grünen sind nichts anderes als die zur Parteiorganisation gewordene Ostermarsch- und Studentenbewegung der achtundsechziger Jahre. Die wiederum wurde maßgeblich von den durch und durch sozialistisch gesinnten Vertretern der Frankfurter Schule geprägt. Das waren allesamt Marxisten reinsten Wassers. Franz Josef Strauß nannte deswegen die Grünen mit einer treffenden Metapher die Melonenpartei (außen grün und innen rot). Die Linke ist nichts anderes als die mehrfach gehäutete SED, jene 1946 aus der zwangsweisen Vereinigung von SPD und KPD in der damaligen sowjetisch besetzten Zone entstandene Partei, genauer gesagt, die KPD mit zur Beruhigung der Bevölkerung geändertem Namen. Über die Bezeichnung PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) kam es dann mit der letzten Häutung zur Bezeichnung „die Linke“. Doch bleibt auch nach der x-ten Häutung die Schlange die selbe. Alle drei Parteien des linken Spektrums wurzeln also tief in einer kollektivistischen Ideologie.

…und rechts.

Nun ist der Kollektivismus Wesensmerkmal auch des Faschismus in seinen verschiedenen Spielarten, auch des Nationalsozialismus, bei dem schon der Name darauf hindeutet, und der wegen seines eliminatorischen Antisemitismus wohl zu Recht als eine eigenständige Bewegung/Ideologie im rechtsextremen Bereich bewertet wird.

Es fällt auf, daß in der Tat während der Corona-Krise, um es einmal neutral auszudrücken, aus dem rechtsextremen Bereich keine Forderungen nach Lockdowns, Quarantäne, Maskenpflicht etc. pp, womit man die Bürger schikanieren kann, gekommen sind. Woran liegt das? Der Kollektivismus faschistischer politischer Bewegungen muß doch auch in diesem Falle dazu führen, die Gemeinschaft und deren wirkliches oder auch nur vorgebliches Wohl über die individuelle Freiheit zu stellen, die individuelle Freiheit, die allen Faschisten genau wie allen Kommunisten zutiefst suspekt ist. Daß dies in Deutschland nicht zu hören war, liegt schlicht und einfach daran, daß es zumindest sichtbare faschistische Parteien oder auch nur Vereinigungen in Deutschland nicht gibt.

Das ist im übrigen auch ein Beleg dafür, daß es sich bei der zu Unrecht in die rechtsextreme Ecke gestellten AfD ersichtlich nicht um eine faschistische, dem Kollektivismus huldigende Partei handeln kann. Denn diese Partei hat sich durchweg gegen Zwangsmaßnahmen und Einschränkungen der individuellen Freiheitsgrundrechte gestellt. Wer sie also als faschistisch bezeichnet, liegt schlicht und einfach historisch falsch oder aber er verleumdet sie bewusst.

Zur FDP muß in diesem Zusammenhang nichts gesagt werden. Sie begreift sich ja schon historisch als Freiheitspartei, auch wenn sie dies nicht immer uneingeschränkt durchhält.

Opportunismus wie gehabt in der „Mitte“

Bleibt noch die Union. Hier hat man immer wieder unterschiedliche Stimmen gehört. Soweit auch dort im Namen des Rechts auf Leben und Gesundheit Einschränkungen der Freiheit gefordert worden sind, lag das natürlich nicht an einer kollektivistischen Grundhaltung. Es war schlicht und einfach der übliche politische Opportunismus, der in den letzten 20 Jahren zum Wesensmerkmal dieser Parteienfamilie geworden ist. Bürgerlich ist daran allenfalls noch das Karrieredenken ihrer Funktionäre, worin sie sich allerdings von den Funktionären der anderen Parteien nicht unterscheiden. Eine klar freiheitliche, jeglichem Kollektivismus entgegentretende  Haltungist da nicht zu erkennen. Bürgerlich und konservativ erscheinen inzwischen offensichtlich als Begriffe, die man dort als eher hinderlich für das politische Fortkommen sowohl des einzelnen Funktionärs, als auch der gesamten CDU/CSU wahrnimmt. Und so fordert man stets munter, was politisch opportun erscheint, ob es sich dann im Einzelfalle als Ruf nach Freiheit oder Ruf nach Bevormundung erweist, ist gleichgültig.

Corona hat also sein Gutes. Der Blick auf die Akteure in der politischen Landschaft ist klarer geworden. Beruhigender allerdings nicht.



Die Angsthasen-Kolonie

Schockstarre Bürger, die selbst auf dem Klo nur noch mit Maske…

Karikatur, Cartoon: Angsthase mit Coronaangst © Roger Schmidt

Das deutsche Wappentier ist bekanntlich der Bundesadler. Wehrhaft, in strengem Schwarz, die roten Klauen bereit zum Beutegreifen gespreizt, den roten Schnabel geöffnet, um sogleich zuzubeißen, so ziert der König der Lüfte das Bundeswappen. Jahrhundertelang stand der Adler auch für das Selbstgefühl eines Volkes, das sich an Wehrhaftigkeit von niemandem übertreffen lassen wollte.

Die Angsthasenkolonie

Doch das ist Geschichte. Zu dem Volk, besser gesagt der Bevölkerung, die das arg geschrumpfte deutsche Staatsgebiet bewohnt, paßt dieses Wappentier nicht mehr. Das hervorstechende kollektive Merkmal, man könnte auch sagen Volksmerkmal, womit man allerdings schon in das Visier des Verfassungsschutzes gerät, die hervorstechende Charaktereigenschaft der Bewohner dieses Landstrichs ist die Ängstlichkeit. Die Furcht vor einem Unglück unvorstellbaren Ausmaßes, wenn eines der deutschen Atomkraftwerke aus welchen Gründen auch immer explodieren werde – vielleicht, weil ihm wie in den einzigen Ängsten der wackeren Gallier in den Asterix-Heften der Himmel aufs Dach fallen würde – diese Furcht ergriff die Bewohner des Landes D, als 2011 im fernen Japan eine gewaltige Flutwelle unter anderem auch ein am Strand errichtetes Kernkraftwerk unter sich begrub und die zurückströmenden Fluten das Zerstörungswerk vollendeten. Es trat erwartungsgemäß Radioaktivität aus, indessen starb daran niemand, wohl aber starben Hunderte von Menschen direkt durch die Flutwelle. Nachzutragen ist, daß tatsächlich im vergangenen Jahr ein Mensch an den Spätfolgen der aufgenommenen Strahlendosis verstorben ist.

„German Angst“ heißt das im Ausland

In Deutschland löste der Vorgang Panik aus. Entgegen der seitherigen Planung der Bundesregierung verfügte die Kanzlerin den umgehenden „Atomausstieg“, also die Abkehr von einer sicheren und umweltfreundlichen Energieerzeugung hin zu witterungsabhängigen sogenannten erneuerbaren Energien und für eine Übergangszeit die Nutzung von Kohle und Gas zur Energieerzeugung. Dabei ließ sich die Kanzlerin von den Meinungsumfragen leiten, die in der Tat zutage förderten, daß die Deutschen in ihrer übergroßen Mehrheit den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie zu Gunsten „risikoarmer“ Energieträger wünschten. Wir wissen ja inzwischen, daß diese Dame ihr Regierungshandeln ausschließlich an den Meinungsumfragen ausgerichtet hat. Und so verfügte sie eben in der sicheren Erwartung ihrer Wiederwahl den „Atomausstieg“.

Der Schwede schneuzt sich, der Deutsche verkriecht sich

Als Anfang 2020 bekannt wurde, daß ein Virus aus China verantwortlich für eine in der Tat sehr gefährliche Erkrankung der Atemwege mit häufiger Todesfolge war, und, wie wir heute wissen, ganz bewusst verbreitete Fernsehbilder mit Massengräbern und auf Armeelastwagen abtransportierten Särgen die Stimmungslage der Bevölkerung weit über die reale Gefahr hinaus beeinflussten, schlicht und einfach Angst erzeugten, wie das auch in einem Strategiepapier des Innenministeriums als zweckmäßig zur Bekämpfung der alsbald Pandemie genannten Krankheit vorgeschlagen wurde, als diese Lage geschaffen war, reagierte die Kanzlerin und mit ihr die Runde der Ministerpräsidenten mit umfangreichen Verboten und Quarantänemaßnahmen, gerade so, als gelte es die mittelalterliche Pest zu bekämpfen. Ungeachtet dessen, daß diese Krankheit jedenfalls in den ersten Monaten des Jahres 2020, vielleicht auch im Winter 20/21 durchaus effiziente Bekämpfungsmaßnahmen erforderte, leiten ließen sich Merkel und die übrigen Politiker von der panischen Angst ihrer Untertanen. Meinungsumfragen spiegelten regelmäßig den Wunsch der Bevölkerungsmehrheit wieder,  die Politik möge doch mit möglichst  rigorosen Maßnahmen die Pandemie bekämpfen.

Und ist die Seuche auch vorbei, wir impfen bis zum 8. Mai

Auch als sich mit der Zeit der Pulverdampf über dem Schlachtfeld auflöste und man – jedenfalls mit klarem Blick – erkennen konnte, daß immer harmlosere Virusvarianten das Infektionsgeschehen bestimmten, und auch Länder wie Schweden, die längst nicht so rigorose Maßnahmen ergriffen hatten, keineswegs das große Bevölkerungssterben erleben mussten, da blieb in Deutschland alles weiterhin im Kriegsmodus, im Krieg gegen das Virus natürlich. Auch jetzt noch, wo umliegende Staaten wie die Schweiz, Luxemburg und Dänemark sämtliche Corona-Maßnahmen eingestellt haben, ist in Deutschland immer noch ein großer Teil seiner Einwohner von Angst geplagt und begrüßt die Fortführung der Pandemiebekämpfung nach den Rezepten des „Wirrologen“ Prof. Lauterbach, dieses Doktor Eisenbarth des 21. Jahrhunderts. Genaugenommen: es lässt sich willig schikanieren, in der Hoffnung, der bittere Kelch von schwerer Krankheit oder gar Tod werde an ihm vorübergehen. Und deswegen trägt man brav den Maulkorb namens „Mund-Nasen-Schutz“ überall, mutterseelein allein im Auto und auf der Straße, auch beim Jagen und Fischen, beim Joggen und vielleicht auch beim…  

Verteidigen? – Nur auf dem Fußballplatz!

Die Vorstellung im Übrigen, die Deutschen könnten sich im Falle eines Angriffs auf ihr Land so tapfer zeigen, wie die Ukrainer, wird jeder klarsichtige Beobachter des Geschehens als völlig realitätsfremd beurteilen müssen. Diese Bevölkerung wird sich eher jedem Aggressor, und sei er noch so brutal, unterwerfen, als zu kämpfen, denn dabei kann man natürlich auch fallen. (Fallen ist der Begriff für das Sterben der Soldaten im Krieg. In Deutschland ist der Begriff allerdings politisch kontaminiert (die deutsche Geschichte, Sie wissen schon) und deswegen ungebräuchlich.

Also wechseln wir den Adler gegen den Angsthasen aus

So sollten wir in der Tat den Bundesadler aus dem Staatswappen nehmen und durch einen Hasen ersetzen, und zwar den Angsthasen. Ein grafischer Vorschlag ist diesem Blog vorangestellt. Besser wäre vielleicht sogar ein fliehender Hase, der sich mit erkennbar ängstlichem Gesichtsausdruck nach seinem Verfolger umblickt. Der Adler indessen wird dann nur noch in anderen Staatswappen vertreten sein, Staatswappen von Ländern, deren Staatsvolk sich seine überlebenswichtige Wehrhaftigkeit bewahrt hat. Für Deutschland hingegen könnte mittelfristig ein Staatswappen ohnehin entbehrlich werden.

Der Skandal, der niemanden interessiert

Es ist nun schon drei Wochen her. Es hatte das Zeug zu einem Skandal, aber es redet niemand mehr darüber, denn in der Ukraine herrscht seit 27. Februar Krieg. Natürlich überstrahlt das alles, nicht zuletzt weil diese Strahlen ganz leicht nukleare Strahlen werden können. Ein Kernkraftwerk hat Putins Armee ja bereits beschossen.

Was ist passiert?

Eine berühmte Regisseurin feiert ihren 80. Geburtstag. Da gratuliert der Bundespräsident. Das ist völlig klar. Doch diese Gratulation hatte es in sich. Frau von Trotta  hat eine Reihe von Filmen über großartige oder auch nur unvergesslich in Erscheinung getretene Frauen gemacht. Das war nun einmal ihr besonderes Thema. Es liegt nahe, in einer Würdigung der Regisseurin auch Frauen zu erwähnen, deren Leben sie ein filmisches Denkmal gesetzt hat. Dabei gibt man natürlich darauf acht, wer die jeweilige Heldin ihrer Filme war, und was sie im Guten wie im Schlechten ausgezeichnet hat. Steinmeier findet offenbar, daß alle Frauen, deren Leben Frau von Trotta verfilmt hat, einfach großartig waren. Wörtlich:

„Mit der Ihnen eigenen Handschrift ermöglichen Sie neue Sichtweisen, insbesondere auf große Frauen der Weltgeschichte, die sich den Brüchen und Zumutungen ihrer Zeit mit großer Intelligenz, persönlicher Stärke und einem ausgeprägten Willen zur Veränderung der gesellschaftlichen als auch politischen Verhältnisse stellen. Sei es das Leben von Gudrun Ensslin, Rosa Luxemburg, Hildegard von Bingen oder Hannah Arendt – allen diesen Frauen und vielen anderen haben sie unvergessliche filmische Porträts gewidmet.“

Eine große Frau. Mit Blut an den Händen.

Moment mal. Gudrun Ensslin. War da nicht was? Ja da war was. Gudrun Ensslin gehörte zur sogenannten „Rote Armee Fraktion“, im Volksmund auch Baader-Meinhof Bande genannt. Sie war eine mehrfache Mörderin und endete wie ihre Genossen durch Selbstmord. In gewisser Weise war sie „groß“, nämlich eine große Verbrecherin. Und diese Linksterroristin nennt unser Bundespräsident – ja, der Mann ist derzeit unser Bundespräsident – diesen Todesengel im Namen von Marx und Lenin nennt sie in einer Reihe mit Rosa Luxemburg, zu der sie gerade noch passt, aber auch mit Hildegard von Bingen und Hannah Arendt, wobei die Terroristin auch gleich als erste aufgezählt wird, was ja nun auch als Einordnung in eine Rangfolge verstanden werden kann. Von den großen Frauen die größte.

Beim alten Sozi kommt der junge Linksradikale wieder durch

Man weiß nicht genau, was Herrn Steinmeier da geritten hat. Man weiß allerdings, daß der Student Frank Walter Steinmeier Redakteur und Autor einer Zeitschrift war, die der DKP, also der Ersatzorganisation für die verbotene KPD, nahe stand. Dieses Blatt erschien auch im Pahl-Rugenstein Verlag, den man, weil aus der Kapitale des Kommunismus, was Moskau seinerzeit war, finanziert wurde, auch den Pahl-Rubelschein Verlag nannte. Vielleicht lebt tief in seinem Inneren noch der alte linke Revoluzzer, dem seinerzeit wie vielen anderen Linken in Deutschland auch, die Baader-Meinhof Bande sympathisch war, und allenfalls in der Wahl der Methoden kritisiert werden konnte. Denn das war die Haltung weiter Teile des linken Spektrums in der Bundesrepublik Deutschland, auch und gerade in den Medien.

Es ist eben immer gut, was links ist…

Doch der Skandal liegt weniger darin, daß bei einem Altlinken, der es sich im politischen Haus Bundesrepublik Deutschland mit den Jahren bequem gemacht hat, die Träume seiner Jugend wiedergekommen und ihm die Feder bei der Würdigung des Lebenswerks der Regisseurin von Trotta geführt haben. Der Skandal liegt darin, daß Steinmeier sich für diese unglaubliche Entgleisung nicht entschuldigt hat, geschweige denn zurückgetreten ist. Eine flaue Entschuldigung kam zwar aus dem Bundespräsidialamt, und der Name Gudrun Ensslin wurde auch von der Internetseite des Amtes gelöscht. Steinmeier selbst schweigt bis heute. Niemand hat auch seinen Rücktritt gefordert.

Was wäre gewesen, wenn…

Man stelle sich nur für ein paar Sekunden vor, irgend ein deutscher Politiker, und sei es ein Landrat aus der tiefsten niederbayerischen oder niedersächsischen Provinz, hätte einen bekannten Rechtsterroristen in ähnlicher Weise gewürdigt, etwa Karl-Heinz Hoffmann („Wehrsport Hoffmann“), oder, wenn es denn eine Frau sein soll, Beate Zschäpe. Spätestens nach einer Stunde wäre die Meldung über alle Sender gegangen, Politiker aus allen Parteien hätten den umgehenden Rücktritt des nunmehr als heimlichen Nazi enttarnten Dummkopfs verlangt. Sondersendungen nach „heute“ und „Tagesschau“ hätten tagelang das Volk über die rechten Umtriebe „aufgeklärt“. Der Rücktritt noch am gleichen Tage wäre selbstverständlich erfolgt.

Der Fall wirft ein grelles Licht auf die politische Kultur in Deutschland

Wo ist denn, verdammt noch mal, der Unterschied? Leider besteht der in einem Lande, dessen Justizministerin die größte Gefahr für das Land in der Rechten aller Schattierungen sieht, die sie praktischerweise gleich alle in die Schublade des Rechtsextremismus steckt, eben darin, daß Linksextremismus, sogar Linksterrorismus allenfalls eine harmlose Gedankenverirrung idealistischer junger Leute ist, und man deswegen als Bundespräsident problemlos die Linksterroristin Gudrun Ensslin in eine Reihe mit Hildegard von Bingen und Hannah Arendt stellen darf, alles rechts von der Union indessen nicht nur igitt igitt ist, sondern als verfassungsfeindlich gebrandmarkt und den Häschern des Herrn Haldenwang zur Jagd freigegeben wird.

Schöne neue Welt.

Setzen, sechs!

Was die unschöne Erinnerung aus fernen Schulzeiten ist, die Reaktion des Lehrers auf die krachend falsche Antwort des Schülers auf die gestellte Frage: „Setzen, Müller, sechs!“, das muß man als Bürger und Wähler, der die heutige Debatte im Deutschen Bundestag zur Ukraine verfolgt hat, der AfD-Fraktion und ihrem Vorsitzenden Tino Chrupalla zurufen. Man fasst es nicht. Da steht das Hohe Haus geschlossen zu Ehren des ukrainischen Volkes auf, als dessen Botschafter auf der Tribüne begrüßt wird. Die AfD-Fraktion bleibt sitzen. Auch wenn man der NATO irgendwie ein bisschen Mitschuld am russischen Angriff gibt: mit der aktuellen Situation des ukrainischen Volkes, das hier gerade bombardiert wird, hat das nichts zu tun. Also Fehlleistung Nummer eins.

Wenn man dann an den Kosten für die dringend notwendige Aufrüstung und Verstärkung der Bundeswehr herummäkelt, weil das doch alles so teuer ist und letztendlich die Finanzierung der Sozialleistungen dadurch gefährdet werden könnte, man sich also als Beschützer der kleinen Leute profilieren will, dann ist das Fehlleistung Nummer zwei. Eine nationale Kraftanstrengung finanzieren eben alle.

Wenn man dann dem Bundeskanzler die provokante Frage stellt, ob er nun der erste Bundeskanzler sein will, der wieder deutsche Soldaten gegen Russland in den Einsatz schicken will, dann ist das Fehlleistung Nummer drei. Vielleicht ist ja Herr Chrupalla noch zu jung um zu wissen, daß wir während des kalten Krieges – da hat Herr Chrupalla wohl noch in kurzen Hosen auf der Straße Fußball gespielt – als aktive Soldaten und Reservisten nichts anderes getan haben, als uns darauf vorzubereiten, möglicherweise gegen die Sowjetunion und ihre Vasallenstaaten kämpfen zu müssen.

Offenbar haben sich die vielen vorzüglichen ehemaligen Soldaten in der Fraktion hier nicht durchsetzen können und diejenigen die Oberhand behalten, die sich gerne als Protestpartei des kleinen Mannes gerieren. Wer sich so aufstellt, verbaut sich dauerhaft jede Chance, als politische Kraft ernst genommen zu werden. Vielleicht sollte doch der Erzengel Aloisius, welcher der bayerischen Sage nach immer noch mit den göttlichen Ratschlägen in seiner Jackentasche im Hofbräuhaus vor seinem Maßkrug sitzt, doch aufgescheucht und nach Berlin zum Fraktionsvorstand der AfD geschickt werden. Dort werden die göttlichen Ratschläge sicherlich dringend gebraucht.

Hören Sie auf zu lügen, Herr Lauterbach!

Die Glaubwürdigkeit von Politikern lässt sich im allgemeinen symbolisch in der Karikatur gut mit der langen Nase von Pinocchio darstellen. Stichwort Karikatur. Der Gesundheitsminister entwickelt sich auch immer mehr zur Karikatur seiner selbst, was angesichts seiner bislang sehr kurzen Amtszeit schon eine bemerkenswerte Leistung darstellt.

Er wär‘ so gern der Corona-Held

Seine Obsession, als Feldherr auf dem Corona-Hügel eine um die andere Schlacht gegen das Virus erfolgreich zu schlagen, ist offensichtlich. Und weil das so schön ist, darf das gar nicht aufhören. Deswegen muss weiter gekämpft werden, auch mit Blick auf ein möglicherweise im Herbst zu erwartendes Pandemiegeschehen ungeahnten Ausmaßes. Da dürfen keine sogenannten Lockerungen, aus seiner Sicht Nachlässigkeiten, Platz greifen.

Wahrheit ist, was meiner Sache nützt

Wer von seiner Sendung überzeugt ist, dem muss jedes Mittel recht sein. Auch die Lüge. Heute, in der Nachrichtensendung gleichen Namens, erklärte er zur Begründung seiner Forderung, nur ja nicht in der Intensität der Kampfmaßnahmen nachzulassen, wir hätten doch mit die höchsten Todeszahlen, was die letzten Monate angehe. Das staunende Volk vor dem Fernsehgerät wird das mehrheitlich natürlich glauben und vor Angst zitternd nach der rettenden Maske greifen, die man vorsichtshalber allein im Auto, beim Spaziergang im Wald, vielleicht auch im Bett tragen sollte.

Fakten

Wer indessen das Geschwafel des Ministers nachprüft, findet auf Statista die amtlichen Zahlen. Beim Robert-Koch-Institut erfahren wir auch, daß bei den Corona-Toten etwa 30 % solche sind, deren Todesursache eben nicht die Viruserkrankung, sondern der Herzinfarkt, die Leberzirrhose, der Darmkrebs und was auch immer gewesen ist, freilich begleitet von einer Infektion mit dem Virus. Die Zahl der wöchentlich an oder mit Corona verstorbenen ist indessen seit Ende November vergangenen Jahres (47. Kalenderwoche) von 2981 kontinuierlich bis auf 350 in der 7. Kalenderwoche dieses Jahres gesunken. Die 1000der Marke wurde schon in der 52. Kalenderwoche 2021 mit 928 deutlich unterschritten, und sinkt seither weiterhin. Um das Ganze auch in den Rahmen des Unausweichlichen für uns alle zu stellen: Im Jahre 2021 starben in Deutschland insgesamt 1.016.899 Menschen. Angesichts dieser amtlichen Zahlen die Alarmsirene zu betätigen und zu behaupten, wir hätten in den letzten Monaten „mit die höchsten Zahlen“ an Corona-Toten, ist nicht nur dreist, es ist eine unverschämte Lüge. So meint ein Spitzenpolitiker mit den Bürgern dieses Landes umgehen zu können.

Hören Sie auf zu lügen, Herr Lauterbach!

Flegel mit Haltung

Wir wissen ja, daß die Streiter für das Wahre, Gute und Schöne moralisch turmhoch über dem Rest der Menschheit schweben, in Luftverkehrshöhe jedoch über allen „menschenfeindlichen“ Rechten. Der gemeine Zeitungsleser hat sich daran auch gewöhnt. Deswegen muß man als Moralathlet da hin und wieder etwas Neues bringen. So auch geschehen letzten Freitag im Deutschen Bundestag.

Wofür Abgeordnete eigentlich gewählt werden

Die steil in die Höhe schießenden Spritpreise belasten das Budget der Haushalte unterhalb der Einkommensklasse Bundestagsabgeordneter oder grüner NGO Mitarbeiter. Erwartbar sieht man aus dieser Ecke hier auch keinen Handlungsbedarf. Der Tesla und das Elektro-Lasten Fahrrad brauchen ja weder Benzin noch Diesel. Näher an den Problemen der kleinen Leute schien der Abgeordnete Springer von der AfD zu sein und wies auf die Not der Tankstellenpächter im Grenzgebiet zu Polen hin, denen wegen 0,60 € pro Liter niedrigerer Spritpreise im Nachbarland die Kundschaft komplett weggebrochen ist. Warum Deutschland nicht dem polnischen Beispiel folge, und die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel streichen wolle? Sein grüner „Kollege“ – ich muß das angesichts des nachstehend geschilderten Verhaltens in Anführungszeichen setzen – sieht darin offenbar kein großes Problem und meint, eine Mehrwertsteuersenkung begünstige nur die Mineralölkonzerne, beim Kunden indessen kommen sie nicht an. Das ist angesichts der Fakten schon dreist.

Wie ein Scheindemokrat Demokratie versteht

Springer fasste deswegen nach, und bekam von jenem grünen Abgeordneten namens Autretsch jedoch keine Antwort in der Sache, sondern musste sich folgenden Text anhören: “ Zu einer wehrhaften Demokratie gehört es auch, mit bestimmten Gruppierungen nicht zu sprechen. Das ist der Grundsatz. Und das bedeutet für mich, daß ich mit Rechtsextremisten nicht spreche, mit Rechtsextremisten nicht in einen politischen Dialog gehe.“ Weiter bemerkte er, dies sei auch das einzige, was er Springer antworten könne.

Anschauungsmaterial für uns Wähler – moralisierender Flachdenker versus Problemlöser

Abgesehen davon, daß dies nahtlos in den allfälligen „K(r)ampf gegen rechts“ paßt, in dem an und für sich Entblödungsrekorde  Alltag sind, ist dies typisch für das rot-grüne Milieu. Jener Herr Autretsch (Jahrgang 84), ein Schnösel wie aus dem Bilderbuch mit einer lupenreinen Karriere als grüner Funktionär nach einem Studium von Politik, Soziologie und Publizistik und Tätigkeiten als Journalist und Pressesprecher sowie im politischen Dunstkreis und dann selbst als Politiker, also ohne jemals etwas zum Bruttosozialprodukt oder zum Bestand unseres Landes beigetragen zu haben, jener junge Schnösel dürfte das Rednerpult im Bundestag dann im Hochgefühl des mutigen Extremismusbekämpfers, ja des Katechonten von Hitler redivivus  verlassen haben. Sein Kontrahent Springer indessen, auch nur fünf Jahre älter (Jahrgang 79) hat immerhin zwölf Jahre lang als Zeitsoldat gedient, einen Meisterbrief im Fach Elektrotechnik erworben und dann anschließend ein Studium absolviert und den Weg in die Politik gefunden. Vielleicht liegt es auch daran, daß ihm offenbar an der Sache gelegen ist, die Nöte seiner Wähler nahe gehen und er darüber im Deutschen Bundestag sachlich debattieren möchte.

Die Benotung der Politiker ist gottlob immer noch unsere Sache

Ob man nun die AfD mag oder nicht, sie wählt oder nicht – ein sachlicher Umgang miteinander ist die Grundlage des demokratischen Entscheidungsprozesses im Parlament. Und jeder Abgeordnete ist von uns Wählern dorthin geschickt worden. Und deswegen ist diese Behandlung eines Abgeordnetenkollegen durch so eine Knalltüte wie jenen Herrn Autretsch auch ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Wenn so jemand dann für sich in Anspruch nimmt, Demokrat zu sein, seinen Kollegen hingegen, dessen Politik er nicht mag, als Rechtsextremisten diffamiert, eine Einstufung die von Rechts wegen allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt, dann wissen wir Wähler, wer hier die Demokratie gefährdet und wer nicht.

…und ist die Seuche auch vorbei,

wir kämpfen bis zum 8. Mai! Ja, Deutschland kämpft gern weiter, wenn der Krieg schon verloren ist, und noch lieber, wenn man meint, der Feind lauert hinter der nächsten Ecke, auch wenn er einem schon längst abhanden gekommen ist. Der Realitätsverlust im Bunker unter der Reichskanzlei im Frühjahr 1945 und der Realitätsverlust im Berliner Regierungsviertel im Frühjahr 2022 sind von nahezu gleicher Qualität.

Wo man es schon begriffen hat

Rund um Deutschland heben die Staaten ihre Corona-Beschränkungen auf. Der freedom day wurde in Dänemark am 1. Februar, in England am 4. Februar, in Schweden am 9. Februar, in Norwegen am 12. Februar, und in der Schweiz am 16. Februar ausgerufen. Auch Frankreich, die Niederlande und Italien bewegen sich in Richtung Freiheit. Doch in Deutschland mit seiner überwiegend ängstlichen Bevölkerung kommt man als Politiker gut an, wenn man schon mal mit Hygienevorschriften Vorsorge dagegen trifft, daß vielleicht die Pest wiederkommt.

Wissenschaft, mal nicht nach Politikergeschmack

Dabei sind die Wissenschaftler keineswegs einhellig der Meinung, man müsse in der aktuellen Lage noch die gleichen Regeln befolgen, die möglicherweise vor ein paar Wochen noch sinnvoll waren. So hat vor kurzem der Virologe Klaus Stöhr sich dagegen ausgesprochen, etwa die Maskenpflicht in den Schulen weiter aufrecht zu erhalten. Für ebenso sinnlos hält er massenhafte Corona-Tests in Kindergärten und Schulen. Für ihn steht im Zentrum die Frage, was Masken überhaupt leisten können. „Sollen sie die Infektion nach hinten verschieben, bis eine Alternative zur Verfügung steht?“ fragt Stöhr. Seine Antwort kann nur als klares Nein verstanden werden: „Wer glaubt, die natürliche Immunität durch eine Infektion bei Kindern verhindern zu können, hat den Sinn für die Realität verloren. Bei Kindern in bestimmten Altersgruppen gibt es aber leider keine sinnvolle Alternative durch die Impfung und die Infektion hat weniger Risiken.“ Das heißt für ihn, Mund-Nasen-Schutz und das Warten auf die rettende Spritze bringen nichts. Gerade bei unter fünfjährigen, so seine Überzeugung, spreche das Nutzen-Risiko-Verhältnis sogar gegen die Impfung. Das wird sich seines Erachtens auch nicht mehr ändern, ganz im Gegenteil. Durch Omikron und die milderen Verläufe habe sich die Bewertung verschoben. Man müsse dann auch bei Kindern zwischen sechs und elf Jahren neu entscheiden. Vor allem hält er das politische Ziel, das Virus vollständig zu besiegen, für unsinnig: „Der Zero-Covid-Gedanke für Kinder in der Schule ist genauso wie in der restlichen Bevölkerung zero-realistisch und ein Zeichen der grottenschlechten Krisenkommunikation der Bundesregierung. Sie hat es nicht verstanden zu vermitteln, daß das ein illusorisches Ziel ist.“ Die Verseuchung sei da, das Virus zirkuliere in der gesamten Population. Natürlich gibt es für die Maskenpflicht an den Schulen keine Grundlage mehr. Dabei zeigt er auch auf die Nachbarländer, denn dort sei das bereits ausgetestet worden. Dort habe es auch bei weniger Kapazitäten der Krankenhäuser keine flächendeckende Überlastung des Gesundheitssystems gegeben, nachdem die Maßnahmen entfallen waren. Die Verantwortung für die Krankheit gehöre zurück in die Hände des einzelnen .“Wer Symptome hat, soll zum Arzt gehen und zu Hause bleiben.“

Was für die Klassenzimmer gilt, sollte ja wohl auch für Büros und Kaufhäuser gelten. Eigenverantwortung statt der Gouvernante von der Staatsregierung.

Kompetenz und Erfahrung

Prof. Dr. Klaus Stöhr ist im übrigen nicht irgendein Virologe. Er war lange Jahre für die WHO tätig, unter anderem als Leiter des globalen Influenza-Programms und war des weiteren dort SARS Forschungskoordinator. Danach war er zehn Jahre beim Pharmakonzern Novartis Impfstoffentwickler. Man kann also mit Fug und Recht behaupten, daß es sich bei ihm um einen nicht nur wissenschaftlich ausgewiesenen, sondern auch in der Gesundheitsadministration erfahrenen Fachmann handelt.

Was Deutschland heute auszeichnet 

In anderen Ländern werden Experten wie er offenbar gehört. In Deutschland jedoch lauscht man lieber der Angstsirene Karl Lauterbach. Die Politiker und ihre medialen Büchsenspanner in Deutschland haben sich wohl unsterblich vor allem in die Maske verliebt. Ist sie doch das weithin sichtbare Symbol der Gefolgschaft, besser gesagt der Unterwerfung unter den Willen der allwissenden Führung. Und was soll nur werden, wenn man als Pandemiebekämpfer nicht mehr gebraucht wird? Wenn die wirklichen Probleme wie Inflation, Energieknappheit mit drohender Dunkelflaute, illegale Einwanderung und der rasante Bedeutungsverlust im außenpolitischen Spiel der Kräfte wieder in das Blickfeld der Wähler geraten? Ach wie schön, wird man dann im Präsidentenpalast von Taka-Tuka-Land sagen, ach wie schön war das doch, als man noch mit der Angst regieren konnte!