Lagebeurteilung

Der Krieg in der Ukraine geht nun in den zweiten Kriegswinter. Grund genug, erneut in die Beurteilung der Lage einzutreten. Nicht in erster Linie hinsichtlich der Lage im Kriegsgebiet. Sondern in erster Linie hinsichtlich der Folgen dieses Krieges für Deutschland, seiner Handlungsoptionen und nicht zuletzt der Frage: was ist zu tun?

Das Bild des Krieges im Frühjahr 2022

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.2.2022 war die politische wie auch die militärische Bewertung recht eindeutig. Es ließ sich auch ein weit überwiegender Konsens in Deutschland feststellen. Natürlich war und ist der Krieg Russlands gegen die Ukraine ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht. Natürlich ist es auch völkerrechtliche Verpflichtung unseres Landes wie aller anderen Staaten, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vorübergehend aufzunehmen. Im vorliegenden Falle kam der allgemeine Konsens hinzu, daß die ausgebombten, vor Krieg und Zerstörung geflohenen Menschen aus der Ukraine auch unser Mitgefühl verdienten. Man sah es als selbstverständlich an, daß sie nicht den rechtlichen Beschränkungen unterliegen sollten, die für alle anderen Kriegsflüchtlinge und Asylsuchenden bei uns gelten, auch wenn diese Beschränkungen im internationalen Vergleich kaum spürbar sind. Die kulturelle Nähe der Ukrainer zu Mitteleuropa ganz im Gegensatz zur Kulturferne der Zuwanderer aus Schwarzafrika und dem muslimischen vorderen Orient und Nordafrika tat ein übriges. Man konnte davon ausgehen, daß sich diese neuen Bewohner unseres Landes sehr rasch integrieren würden.

Die Lage hat sich geändert

Nun, ein dreiviertel Jahr später, stellen wir ernüchtert fest, daß die kulturelle Integration der ukrainischen Flüchtlinge durchaus gelingt, die Integration in den Arbeitsmarkt indessen sehr zu wünschen übrig lässt. Lediglich knapp 20 % der zugewanderten arbeitsfähigen Ukrainer gehen einer Erwerbstätigkeit nach, gut 80 % beziehen Bürgergeld in gleicher Höhe wie deutsche Staatsbürger. Unter den nun hier vorübergehend (?) lebenden Ukrainern sind allem Anschein nach erstaunlich viele Männer im wehrfähigen Alter. Das verwundert jedenfalls auf den ersten Blick deswegen, weil man zu Beginn des Krieges hörte, daß Ukrainer im wehrfähigen Alter überhaupt nicht ausreisen dürfen, sondern in die ukrainischen Streitkräfte eingezogen werden. Dies scheint durchaus nicht der Fall zu sein. Das sollte uns jedenfalls nach der ersten Phase des Mitgefühls nicht weiter überraschen. Handelt es sich doch bei der Ukraine um eines der korruptesten Länder der Welt. Warum sollte nicht gerade in Kriegszeiten die Korruption bei den dortigen Wehrersatzbehörden blühen? ist es sehr überraschend, wenn Flüchtlinge aus diesem Land ihre Kultur des Abzockens mitbringen? Kann man sich dann noch darüber wundern, daß ein Großteil dieser Leute lieber die üppigen deutschen Sozialleistungen, die unter dem Strich ein Einkommen nahe am Erwerbseinkommen ermöglichen, für sich in Anspruch nehmen, als sich eine Arbeit zu suchen? Muß man dann nicht den Rechtsstatus dieser Kriegsflüchtlinge überdenken?

Die Kosten der Solidarität

Deutschland hat sich sehr rasch dazu entschieden, die Ukraine auch durch Waffenlieferungen und Ausbildung von Soldaten an modernen westlichen Waffen zu unterstützen. Diese Militärhilfe in Gestalt von Waffen, Gefechtsfahrzeugen und Munition beläuft sich im laufenden Jahr auf rund 5,4 Milliarden €. Für 2024 ist ein Betrag von rund 8 Milliarden € vorgesehen. Die Lieferung von militärischer Ausrüstung an die Ukraine hat Vorrang vor der Beschaffung für die Bundeswehr. Ähnlich engagieren sich die übrigen NATO-Länder, allen voran natürlich die USA. Daß letztere nota bene auch ein erhebliches Eigeninteresse daran haben, Russland an der Eroberung dieses Landes zu hindern und es in den eigenen Bündnisbereich und Wirtschaftsraum zu integrieren, liegt auf der Hand, ist jedoch weltpolitisch durchaus normal. Ebenso normal ist es, daß wir Deutschen als Verbündete in der NATO den USA in den Grundlinien der Politik folgen. Vernünftige Alternativen sind weit und breit nicht zu sehen.

Das Kriegsziel Russlands ist wohl nicht mehr das gleiche wie zu Beginn

Zu Beginn des Krieges schien es durchaus so, daß Russland sich eine blutige Nase holen würde. Das lag vor allem daran, daß die von Putin großsprecherisch als militärische Spezialoperation bezeichnete Besetzung und Unterwerfung der Ukraine sich sehr bald als stümperhaft durchgeführte Invasion einer Armee von Tölpeln herausstellte. Wir haben noch die Bilder von der endlosen Schlange der Kampfpanzer, Artilleriegeschütze und sonstigen Gefechtsfahrzeuge von der russischen Grenze bis kurz vor Kiew vor Augen, die allenthalben von ukrainischen Panzern zusammengeschossen wurden. Bei dieser Sachlage schien es nur eine Frage der Zeit, bis dieser Angriff völlig zusammenbrechen und anschließend von den ukrainischen Verteidigern über die Landesgrenze zurückgeworfen würde.

Der Stellungskrieg nach dem Muster des I. Weltkrieges

Inzwischen sehen wir ein anderes Bild. Aus dem verlustreich vorgetragenen Angriff einer Armee aus dem Kalten Krieg ist nun ein Stellungskrieg an den Grenzen der schon seit 2014 von nur schlecht aus solchen getarnten russischen Truppen besetzten östlichen Randgebiete der Ukraine mit russischstämmiger Bevölkerung geworden. Hier kommt man seit Monaten beiderseits nicht von der Stelle. Vielmehr bietet sich das Bild eines Stellungskrieges nach dem Muster des Ersten Weltkrieges in Frankreich. Keine der beiden Seiten kann mehr als bescheidene Frontkorrekturen im Bereich von wenigen Kilometern Tiefe, und das auch offenbar nur vorübergehend, erzielen. Russland ist von der Eroberung der Ukraine genauso weit entfernt wie die Ukraine von der Wiedergewinnung der besetzten Gebiete einschließlich der Halbinsel Krim. Offensichtlich ist Putin auch unter dem Zwang der Verhältnisse von der Vorstellung abgerückt, die Ukraine unterwerfen zu können. Vielmehr scheint das neue Kriegsziel darin zu bestehen, das seit Jahren besetzte Gelände nun endgültig in das russische Staatsgebiet einzuverleiben und das auch am Ende des Krieges in einem völkerrechtlichen Vertrag festschreiben zu können.

Bemerkenswert sind auch die Lagebeurteilungen westlicher Militärs, die von dem ursprünglichen Optimismus nur noch wenig übrig lassen, vielmehr davon ausgehen, daß auch die Ukraine ihre Kriegsziele nicht mehr erreichen kann. Noch bemerkenswerter ist nun ein Aufsatz des ukrainischen Oberkommandierenden, General Zaluzhnyi. Er beschreibt ausführlich die militärische Lage in diesem Stellungskrieg und zeigt dabei die Mängel an Waffen und Ausrüstung auf, die es unmöglich machen, vom Stellungskrieg zum Bewegungskrieg überzugehen, der allein ja zur Rückeroberung der russisch besetzten Gebiete führen könnte. Was nach wohl zutreffender Auffassung des Generals erforderlich wäre, wird die NATO wohl kaum liefern können, wohl auch nicht wollen.

Die personellen und militärischen Ressourcen

Hinzu kommt die Ungleichheit der Ressourcen auf beiden Seiten. Das beginnt bei der Einwohnerzahl der kriegführenden Parteien. Russland hat derzeit 143.556.000 Einwohner, die Ukraine 41.400.000. Der Angreifer kann also seine personelle Ergänzung aus einem mehr als dreimal so großen Bevölkerungsreservoir gewinnen, wie der Verteidiger. Das militärische Personal beider Seiten bietet ein ähnliches Bild. 1.330.900 Angehörigen der Streitkräfte einschließlich der Reserven in Russland stehen in der Ukraine ca. 500.000 gegenüber. Das ist deswegen so wichtig, weil natürlich die immensen Verluste in diesem Krieg einen erheblichen Ergänzungsbedarf im Personalbereich mit sich bringen. Es liegt auf der Hand, daß dies einem etwa dreieinhalb mal so viel Einwohner zählenden Lande wesentlich weniger Probleme bereiten wird, als dem so viel kleineren Gegner. Zu berücksichtigen ist dabei natürlich auch, daß für jeden gefallenen oder schwer verwundeten Soldaten ein gleichwertig ausgebildeter Soldat nicht sofort verfügbar ist, sondern eine Ausbildung schon als Mannschaftsdienstgrad mehrere Monate in Anspruch nimmt, bei Unteroffizieren und den unteren Offiziersrängen schon wenigstens eineinhalb Jahre, über die höheren Offiziersränge wollen wir gar nicht erst reden.

Lehren aus der Kriegsgeschichte

Das ist deswegen so wichtig, weil es ja nun offenbar darum geht, daß die Ukraine in der Position des Angreifers ist, der einen Feind, der sich hinter einem System von riesigen Minensperren und Feuerräumen seiner Artillerie verschanzt hat, angreifen und werfen will. Allgemein bedarf es dazu einer personellen Überlegenheit von wenigstens drei zu eins, wenn nicht mehr. Natürlich ist die Kriegsgeschichte voll von Beispielen, die es auf den ersten Blick auch möglich erscheinen lassen, daß der personell unterlegene Angreifer siegt. Denken wir etwa an Alexander den Großen, der die Schlachten von Gaugamela und Issos jeweils aus der Unterzahl beeindruckend gewonnen hat. Oder an Hannibal, der die berühmte Schlacht bei Cannae aus der Unterzahl ebenso wie seinen beeindruckenden Sieg am Trasimenischen See gewonnen hat. Auch der historische Sieg Friedrichs des Großen in der Schlacht bei Leuthen ist ein Beispiel dafür. Napoleon tat es ihm mehrfach gleich. Aus jüngerer Zeit wären der Frankreichfeldzug und die Eroberung Kretas zu nennen. Deutschland war in beiden Fällen personell nicht klar überlegen. Im Frankreichfeldzug war der Gegner bei der Artillerie im Verhältnis zwei zu eins, bei den Panzern im Verhältnis drei zu zwei und auch bei der Luftwaffe im Verhältnis 4,5 zu 3,5 überlegen. Natürlich war es in diesen Fällen regelmäßig dem militärischen Genie der jeweiligen Feldherren, aber auch der besseren Ausbildung und Disziplin der siegreichen Truppe geschuldet, daß dies gelingen konnte. Indessen zeigt der Blick auf den jeweiligen Krieg im ganzen, daß einzelne grandiose Siege letztendlich den Krieg nicht entschieden haben. Vielmehr setzte sich am Ende zumeist durch, wer über die deutlich größere Armee verfügte. Die Punier unterlagen deswegen letztendlich den Römern, Napoleon der Übermacht seiner verbündeten Feinde. Friedrich der Große obsiegte im Siebenjährigen Krieg allein deswegen, weil nach dem Tod der russischen Zarin Elisabeth am 5. Januar 1762 ihr Nachfolger Peter III. das Bündnis mit Österreich aufkündigte und von nun an Preußen unterstützte („Das Mirakel des Hauses Brandenburg“). Auch die deutsche Wehrmacht mußte letztendlich der zahlenmäßiegen Überlegenheit des zumeist schlechter kämpfenden Feindes unterliegen. Die Lehren aus der Kriegsgeschichte stehen der Erwartung eines ukrainischen Erfolges somit doch klar entgegen.

Eine neue Lage erfordert einen neuen Entschluß

Somit erhebt sich für die Unterstützer der Ukraine, auch Deutschland, die Frage, ob dieser Beurteilung der Lage nicht zwingend eine neue Bewertung des Verhältnisses zur Ukraine folgen muß und man nolens volens darauf dringen muß, das militärische Ergebnis des Krieges zu akzeptieren und die Grenzen neu zu ziehen. Zwar hätte sich damit der Aggressor letztendlich, wenn auch nur zum geringen Teil, durchgesetzt und das Völkerrecht wäre zum wiederholten Male der Gewalt gewichen. Indessen ist dies historisch der Normalfall. Gerade wir Deutschen wissen das doch nur zu gut.

Es erhebt sich aber auch schon jetzt die Frage, ob man nicht die Unterstützung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf eine neue, der Wirklichkeit angepasste Basis stellen muß. Es geht hier im laufenden Jahr um rund 2,75 Milliarden € nach rund 2 Milliarden € im vergangenen Jahr. Es geht aber auch darum, daß ein Großteil dieser Flüchtlinge durchaus beruflich qualifiziert ist und auf dem deutschen Arbeitsmarkt problemlos eingegliedert werden kann. Nettoausgaben in Milliardenhöhe könnten umgewandelt werden in Wertschöpfung durch diese Arbeitskräfte in mindestens gleichem Umfang.

Ändert sich die Lage, muß sich auch der Entschluß ändern, so lernt es der Offizier in seiner Ausbildung. Sollten unsere Politiker imstande sein, nüchtern und sachlich zu denken, müssten sie sich genauso verhalten.

Der Blick über den Tellerrand

Der Gaza-Krieg, um einmal diesen unpräzisen, jedoch allgemeinverständlichen Begriff zu benutzen, ist tatsächlich nur eine weitere Eskalation eines Konflikts, der älter ist als der Staat Israel, und der nur dann gelöst werden kann, wenn insbesondere auf palestinensicher Seite Vernunft den – religiös grundierten – Fanatismus ersetzt. Einen auf offenbar profunder Kenntnis der Geschichte beruhenden Überblick gibt der Autor dieses Artikels in der Neuen Zürcher Zeitung. Ich kann die Lektüre dieses Artikels nur dringend empfehlen. Er bestätigt im Übrigen eindrucksvoll das Kernargument für die Befassung mit der Geschichte: Nur wer weiß, was geschehen ist, versteht, was heute geschieht, und kann die Zukunft gut gestalten.

Das Narrativ der Dekolonialisierung ist gefährlich und falsch – es beschreibt weder die Gründung Israels noch die Tragödie der Palästinenser richtig

Israel hat den Gazastreifen nicht kolonialisiert. Die Hamas hat dort einen homophoben, antisemitischen Einparteistaat eingerichtet.

Der Frieden im israelisch-palästinensischen Konflikt war schon vor dem barbarischen Angriff der Hamas am 7. Oktober und der militärischen Reaktion Israels schwer zu erreichen. Jetzt scheint er fast unmöglich. Doch die Form eines solchen Friedens ist klar wie nie: Letztlich geht es um eine Verhandlung zur Schaffung eines sicheren Israel neben einem sicheren palästinensischen Staat.

Ungeachtet der enormen Komplexität und der Herausforderungen, die mit dem Erreichen einer solchen Zukunft verbunden sind, sollte eine Wahrheit für jeden anständigen Menschen offensichtlich sein: Die Tötung von 1400 Menschen und die Entführung von mehr als 200 Personen, unter ihnen zahlreiche Zivilisten, waren zutiefst falsch.

Der Hamas-Angriff glich einem mittelalterlichen mongolischen Raubzug, bei dem es um Schlachtung und menschliche Trophäen ging – nur dass er in Echtzeit aufgezeichnet und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht worden ist. Doch seit dem 7. Oktober haben westliche Akademiker, Studenten, Künstler und Aktivisten die Morde einer terroristischen Sekte, die ein antijüdisches Völkermordprogramm verkündet, geleugnet, entschuldigt oder sogar gefeiert. Manches davon geschieht in aller Öffentlichkeit, manches hinter der Maske von Humanität und Gerechtigkeit und manches in verschlüsselter Form. Am bekanntesten ist der Slogan «Vom Fluss bis zum Meer», der die Tötung oder Deportation von neun Millionen Israeli implizit gutheisst. Es scheint merkwürdig, dass man das sagen muss: Das Töten von Zivilisten, alten Menschen, sogar von Babys ist immer falsch. Aber heute muss man es sagen.

Die Mythologie der Entkolonialisierung

Wie können gebildete Menschen eine solche Gefühllosigkeit rechtfertigen und eine solche Unmenschlichkeit gutheissen? Hier sind alle möglichen Dinge im Spiel, aber ein Grossteil der Rechtfertigung für das Töten von Zivilisten basiert auf einer modischen Ideologie, der «Entkolonialisierung», die, wenn man sie für bare Münze nimmt, die Verhandlung zweier Staaten – die einzige wirkliche Lösung für diesen Jahrhundertkonflikt – ausschliesst und die ebenso gefährlich wie falsch ist.

Ich habe mich immer über die linken Intellektuellen gewundert, die Stalin unterstützten, und über jene aristokratischen Sympathisanten und Friedensaktivisten, die Hitler entschuldigten.

Die heutigen Hamas-Apologeten und Grausamkeitsverweigerer mit ihren roboterhaften Anprangerungen des «Siedlerkolonialismus» stehen in derselben Tradition. Aber sie sind noch schlimmer: Sie haben reichlich Beweise für das Abschlachten von alten Menschen, Jugendlichen und Kindern, aber im Gegensatz zu jenen Dummköpfen der 1930er Jahre, die langsam zur Wahrheit fanden, haben sie ihre Ansichten kein Jota geändert.

Der Mangel an Anstand und Respekt vor dem menschlichen Leben ist erstaunlich: Fast unmittelbar nach dem Hamas-Angriff tauchte eine Legion von Leuten auf, die das Gemetzel herunterspielten oder leugneten, dass es überhaupt Greueltaten gegeben hat, als ob die Hamas nur eine herkömmliche Militäroperation gegen Soldaten durchgeführt hätte. Die Leugner des 7. Oktober befinden sich wie die Holocaust-Leugner in einer besonders dunklen Ecke.

Das Narrativ der Entkolonialisierung hat die Israeli in einem Masse entmenschlicht, dass ansonsten rationale Menschen die Barbarei entschuldigen, leugnen oder unterstützen. Es besagt, dass Israel eine «imperialistisch-kolonialistische» Macht ist, dass Israeli «Siedlerkolonialisten» sind und dass die Palästinenser das Recht haben, ihre Unterdrücker zu beseitigen. Was das bedeutet, haben wir am 7. Oktober alle gelernt. Israeli werden als «weiss» oder «weiss-angepasst» und Palästinenser als «people of colour» dargestellt.

Marxistische Theorie und sowjetische Propaganda

Diese Ideologie ist gerade in der akademischen Welt mächtig. Ihre ernsthafte Infragestellung aber längst überfällig. Es ist eine giftige, historisch unsinnige Mischung aus marxistischer Theorie, sowjetischer Propaganda und traditionellem Antisemitismus aus dem Mittelalter und dem 19. Jahrhundert. Ihr aktueller Motor ist jedoch die neue Identitätsanalyse, die die Geschichte durch ein Konzept der Rasse betrachtet, welches auf die amerikanische Erfahrung zurückgeht. Das Argument lautet, dass es für die «Unterdrückten» fast unmöglich ist, selbst rassistisch zu sein, genauso wie es im Umkehrschluss für einen «Unterdrücker» unmöglich ist, Gegenstand von Rassismus zu werden.

Juden können also nicht unter Rassismus leiden, weil sie als «weiss» und privilegiert gelten; während sie keine Opfer sein können, können sie andere, weniger privilegierte Menschen ausbeuten. Dem Narrativ entsprechend tun sie dies im Westen durch die Sünden des «ausbeuterischen Kapitalismus», im Nahen Osten durch den «Kolonialismus».

Diese linke Analyse mit ihrer Hierarchie der unterdrückten Identitäten – und ihrem einschüchternden Jargon, einem Hinweis auf ihren Mangel an sachlicher Strenge – hat in weiten Teilen der akademischen Welt und der Medien traditionelle universalistische linke Werte ersetzt. Dazu gehören auch internationale Standards des Anstands, der Achtung des menschlichen Lebens und der Sicherheit unschuldiger Zivilisten. Doch wenn diese unbeholfene Analyse mit den Realitäten des Nahen Ostens kollidiert, verliert sie jeden Bezug zu den historischen Fakten.

In der Tat bedarf es eines erstaunlichen Sprungs ahistorischer Verblendung, um die Bilanz des antijüdischen Rassismus in den zwei Jahrtausenden seit dem Fall des Judäischen Tempels im Jahr 70 n. Chr. zu ignorieren. Schliesslich steht das Massaker vom 7. Oktober in einer Reihe mit den mittelalterlichen Massentötungen von Juden in christlichen und islamischen Gesellschaften, den Chmelnizki-Massakern in der Ukraine von 1640, den russischen Pogromen von 1881 bis 1920 – und dem Holocaust. Sogar der Holocaust wird heute manchmal – wie von der Schauspielerin Whoopi Goldberg – als «nicht rassistisch» missverstanden, ein ebenso ignoranter wie abstossender Ansatz.

Entgegen dem Narrativ der Entkolonialisierung ist der Gazastreifen technisch gesehen nicht von Israel besetzt – nicht im üblichen Sinne von Soldaten vor Ort. Israel evakuierte den Streifen 2005 und räumte seine Siedlungen. Im Jahr 2007 ergriff die Hamas die Macht und tötete ihre Fatah-Rivalen in einem kurzen Bürgerkrieg. Die Hamas errichtete einen Einparteistaat, der die palästinensische Opposition in seinem Gebiet unterdrückt, gleichgeschlechtliche Beziehungen verbietet, Frauen unterdrückt und sich offen für die Tötung aller Juden einsetzt.

Eine sehr seltsame Gesellschaft für Linke

Natürlich haben einige Demonstranten, die «Vom Fluss bis zum Meer» skandieren, vielleicht keine Ahnung, was sie da fordern; sie sind unwissend und glauben, dass sie einfach nur «Freiheit» befürworten. Andere leugnen, dass sie für die Hamas sind, und bestehen darauf, dass sie einfach für die Palästinenser sind, haben aber das Bedürfnis, das Massaker der Hamas als verständliche Reaktion auf die israelisch-jüdische «koloniale» Unterdrückung darzustellen. Wieder andere sind bösartige Leugner, die den Tod israelischer Zivilisten herbeisehnen.

Die Giftigkeit dieser Ideologie ist inzwischen offensichtlich. Einst angesehene Intellektuelle haben schamlos darüber debattiert, ob 40 Babys zerstückelt wurden oder ob einer geringeren Zahl lediglich die Kehle durchgeschnitten oder sie lebendig verbrannt wurden. Studenten reissen jetzt regelmässig Plakate von Kindern ab, die als Geiseln der Hamas gehalten werden. Es ist schwer, diese herzlose Unmenschlichkeit zu verstehen. Unsere Definition von Hassverbrechen wird ständig erweitert, aber wenn dies kein Hassverbrechen ist, was ist es dann? Was geschieht in unserer Gesellschaft? Irgendetwas ist schiefgelaufen.

In einer weiteren rassistischen Wendung werden die Juden nun der Verbrechen beschuldigt, die sie selbst erlitten haben. Daher die ständige Behauptung eines «Völkermordes», obwohl kein Völkermord stattgefunden hat oder beabsichtigt war. Israel hat zusammen mit Ägypten eine Blockade über den Gazastreifen verhängt, seit die Hamas die Macht übernommen hat, und hat den Streifen als Vergeltung für regelmässige Raketenangriffe selbst regelmässig bombardiert.

Nachdem die Hamas und ihre Verbündeten mehr als 4000 Raketen auf Israel abgefeuert hatten, führte der Gazakrieg 2014 zu mehr als 2000 palästinensischen Todesopfern. Mehr als 7000 Palästinenser, unter ihnen viele Kinder, sind nach Angaben der Hamas bisher in diesem Krieg gestorben. Das ist eine Tragödie – aber es ist kein Völkermord, ein Wort, das durch seinen metaphorischen Missbrauch inzwischen so abgewertet wurde, dass es bedeutungslos geworden ist.

Ich sollte auch sagen, dass die israelische Herrschaft über die besetzten Gebiete im Westjordanland meiner Meinung nach unannehmbar, unhaltbar und ungerecht ist. Die Palästinenser im Westjordanland müssen seit 1967 eine harte, ungerechte und unterdrückerische Besatzung ertragen. Siedler unter der schändlichen Regierung Netanyahus haben Palästinenser im Westjordanland schikaniert und verfolgt: 146 Palästinenser im Westjordanland und in Ostjerusalem wurden im Jahr 2022 und mindestens 153 im Jahr 2023 vor dem Hamas-Anschlag getötet, und mehr als 90 seitdem. Nochmals: Dies ist entsetzlich und inakzeptabel, aber kein Völkermord.

Eine Tragödie, ja, aber kein Völkermord

Obwohl es einen starken Instinkt gibt, dies zu einem «Völkermord» zu machen, ist es keiner: Die Palästinenser leiden unter vielen Dingen: militärischer Besatzung, Einschüchterung und Gewalt durch Siedler, korrupter politischer Führung, herzloser Vernachlässigung durch ihre Brüder in mehr als zwanzig arabischen Staaten, der Ablehnung von Kompromissplänen durch den verstorbenen Palästinenserführer Yasir Arafat, die die Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates vorgesehen hätten, und so weiter. Nichts von alledem stellt einen Völkermord oder etwas, das einem Völkermord ähnelt, dar.

Das israelische Ziel in Gaza ist es – unter anderem aus praktischen Gründen –, die Zahl der getöteten palästinensischen Zivilisten zu minimieren. Die Hamas und gleichgesinnte Organisationen haben im Laufe der Jahre mehr als deutlich gemacht, dass es in ihrem strategischen Interesse liegt, die Zahl der palästinensischen Opfer zu maximieren.

Wenn wir von Zahlen sprechen, bedenken Sie: Die jüdische Weltbevölkerung ist aufgrund der Shoah immer noch kleiner als im Jahr 1939. Die palästinensische Bevölkerung ist gewachsen, und sie wächst weiter. Das Schrumpfen der Bevölkerung ist ein offensichtliches Zeichen für Völkermord. Insgesamt wurden seit 1860 etwa 120 000 Araber und Juden im Konflikt um Palästina und Israel getötet. Im Gegensatz dazu wurden im syrischen Bürgerkrieg seit seinem Beginn im Jahr 2011 mindestens 500 000 Menschen, hauptsächlich Zivilisten, getötet.

Wenn die Ideologie der Entkolonialisierung, die an unseren Universitäten als Geschichtstheorie gelehrt und auf unseren Strassen als selbstverständlich richtig gepriesen wird, die gegenwärtige Realität stark verfälscht, spiegelt sie dann die Geschichte Israels so wider, wie sie es zu tun vorgibt? Das tut sie nicht. In der Tat beschreibt sie weder die Gründung Israels noch die Tragödie der Palästinenser richtig. Laut den Dekolonialisatoren ist und war Israel immer ein illegitimer Freistaat, weil es vom britischen Imperium gefördert wurde und weil einige seiner Gründer in Europa geborene Juden waren.

In diesem Narrativ ist Israel zweifach beschmutzt: mit dem gebrochenen Versprechen des imperialen Britannien, den Arabern die Unabhängigkeit zu geben, und mit dem gehaltenen Versprechen, eine «nationale Heimstätte für das jüdische Volk» zu unterstützen, wie es in der Balfour-Erklärung von 1917 heisst. Dabei geht gerne vergessen: Das angebliche Versprechen an die Araber war in Wirklichkeit ein zweideutiges Abkommen von 1915 mit dem Scherifen Hussein von Mekka, der wollte, dass seine haschemitische Familie die gesamte Region beherrscht. Zum Teil erhielt er dieses neue Reich nicht, weil seine Familie viel weniger regionale Unterstützung hatte, als er behauptete. Dennoch übergab Grossbritannien der Familie schliesslich drei Königreiche – Irak, Jordanien und Hedschas, ein Gebiet im heutigen Saudiarabien.

Die Versprechen der Imperien

Die imperialen Mächte – Grossbritannien und Frankreich – machten verschiedenen Völkern alle möglichen Versprechen, um dann doch die eigenen Interessen voranzustellen. Die Versprechen an die Juden und die Araber während des Ersten Weltkriegs waren typische Beispiele dafür. Danach wurden den Kurden, den Armeniern und anderen Völkern ähnliche Versprechen gemacht, von denen keines in Erfüllung ging.

Aber die zentrale Aussage, dass Grossbritannien die arabischen Versprechen verraten und die jüdischen unterstützt hat, ist unvollständig. In den 1930er Jahren wandte sich Grossbritannien gegen den Zionismus, und es strebte von 1937 bis 1939 einen arabischen Staat an, ohne dass es einen jüdischen gäbe. Es war eine bewaffnete jüdische Revolte von 1945 bis 1948 gegen das imperiale Grossbritannien, die den Staat zustande brachte.

Die Existenz Israels ist diesem Aufstand und dem internationalen Recht und der Zusammenarbeit zu verdanken, an die die Linke einst glaubte. Die Idee eines jüdischen «Heimatlandes» wurde in drei Erklärungen Grossbritanniens, Frankreichs und der Vereinigten Staaten vorgeschlagen und dann in einer Resolution des Völkerbundes vom Juli 1922 verkündet. Die britischen «Mandate» über Palästina und den Irak wurden entsprechend den französischen «Mandaten» über Syrien und Libanon geschaffen. Im Jahr 1947 beschlossen die Vereinten Nationen die Teilung des britischen Mandatsgebiets Palästina in zwei Staaten, einen arabischen und einen jüdischen.

Auch die Ausgliederung solcher Staaten aus diesen Mandaten war keine Ausnahme. Am Ende des Zweiten Weltkriegs gewährte Frankreich den neu geschaffenen Nationalstaaten Syrien und Libanon die Unabhängigkeit. Grossbritannien schuf auf ähnliche Weise den Irak und Jordanien. Die meisten Länder der Region, mit Ausnahme Ägyptens, wurden von imperialen Mächten entworfen.

Auch das kaiserliche Versprechen getrennter Heimatländer für verschiedene Ethnien oder Sekten war nicht einzigartig. Die Franzosen hatten den Drusen, Alawiten, Sunniten und Maroniten unabhängige Staaten versprochen, sie aber schliesslich in Syrien und Libanon zusammengefasst. Alle diese Staaten waren von 1517 bis 1918 «Vilayets» und «Sanjaks» (Provinzen) des von Konstantinopel aus regierten türkisch-osmanischen Reiches.

Das Konzept der «Teilung» wird im Narrativ der Entkolonialisierung als böser imperialer Trick betrachtet. Bei der Schaffung von Nationalstaaten im 20. Jahrhundert, die in der Regel aus untergegangenen Imperien hervorgegangen sind, war dies jedoch völlig normal. Und leider war die Gründung von Nationalstaaten häufig von Bevölkerungstausch, grossen Flüchtlingsströmen, ethnischer Gewalt und Kriegen geprägt. Man denke nur an den griechisch-türkischen Krieg von 1921/22 oder die Teilung Indiens im Jahr 1947. Auch in diesem Sinne war Israel-Palästina keine Ausnahme.

Heiliges Land und Heimat

Im Zentrum der Entkolonialisierungsideologie steht die Einstufung aller Israeli, historisch und gegenwärtig, als «Kolonialisten». Dies ist schlichtweg falsch. Die meisten Israeli stammen von Menschen ab, die zwischen 1881 und 1949 in das Heilige Land eingewandert sind. Sie waren nicht völlig neu in der Region. Das jüdische Volk hat tausend Jahre lang judäische Königreiche regiert und im Jerusalemer Tempel gebetet und war dann in den folgenden zweitausend Jahren in geringerer Zahl immer wieder dort präsent.

Mit anderen Worten: Die Juden sind im Heiligen Land beheimatet, und wenn man an die Rückkehr von Menschen im Exil in ihre Heimat glaubt, dann ist die Rückkehr der Juden genau das. Selbst diejenigen, die diese Geschichte leugnen oder sie als irrelevant für die heutige Zeit betrachten, müssen anerkennen, dass Israel heute die einzige Heimat von neun Millionen Israeli ist. Die meisten leben dort seit vier, fünf oder sogar sechs Generationen.

Als Vergleich: Die meisten Einwanderer, die beispielsweise in das Vereinigte Königreich oder die Vereinigten Staaten einwandern, werden im Laufe ihres Lebens als Briten oder Amerikaner angesehen. Die Politik in beiden Ländern ist voll von prominenten Führungspersönlichkeiten – Suella Braverman und David Lammy, Kamala Harris und Nikki Haley –, deren Eltern oder Grosseltern aus Indien, Westafrika oder Südamerika eingewandert sind. Keiner würde sie als «Siedler» bezeichnen.

Doch israelische Familien, die seit einem Jahrhundert in Israel leben, werden als «Siedlerkolonialisten» bezeichnet, die aus diesem Grund verstümmelt und gar ermordet werden dürfen. Und entgegen der Ansicht der Hamas-Apologeten rechtfertigt die ethnische Zugehörigkeit von Tätern oder Opfern niemals Greueltaten. Es ist bestürzend, dass es oft selbsternannte «Antirassisten» sind, die jetzt genau dieses Morden nach ethnischer Zugehörigkeit rechtfertigen, manchmal gar befürworten.

Die Linken sind der Meinung, dass Migranten, die vor Verfolgung fliehen, willkommen geheissen werden sollten und ihnen erlaubt werden sollte, sich anderswo ein Leben aufzubauen. Fast alle Vorfahren der heutigen Israeli sind vor Verfolgung geflohen.

Der Anspruch der Palästinenser

Auch wenn die «Siedlerkolonialisten»-Erzählung nicht stimmt, so ist es doch wahr, dass der Konflikt das Ergebnis der brutalen Rivalität und des Kampfes um Land zwischen zwei ethnischen Gruppen ist, die beide das Recht haben, dort zu leben. Als immer mehr Juden in die Region zogen, fühlten sich die palästinensischen Araber, die dort seit Jahrhunderten lebten und die eindeutige Mehrheit darstellten, durch diese Einwanderer bedroht. Der Anspruch der Palästinenser auf das Land wird nicht angezweifelt, ebenso wenig wie die Authentizität ihrer Geschichte oder ihr legitimer Anspruch auf einen eigenen Staat.

Ursprünglich strebten die jüdischen Einwanderer jedoch keinen Staat an, sondern wollten lediglich in dem vagen «Heimatland» leben und wirtschaften. 1918 traf sich der Zionistenführer Chaim Weizmann mit dem haschemitischen Prinzen Faisal bin Hussein, um über die Juden zu sprechen, die unter dessen Herrschaft als König von Grosssyrien lebten. Der heutige Konflikt war nicht unvermeidlich. Er wurde zu einem solchen, als sich die Gemeinschaften weigerten, miteinander zu teilen und zu koexistieren, und dann zu den Waffen griffen.

Noch absurder als das Etikett «Kolonisator» ist das «Weisssein»-Trophema, das der Schlüssel zur Ideologie der Entkolonialisierung ist. Auch hier gilt: einfach falsch. In Israel gibt es eine grosse Gemeinschaft äthiopischer Juden, und etwa die Hälfte aller Israeli – das sind etwa fünf Millionen Menschen – sind Mizrachim, Nachkommen von Juden aus arabischen und persischen Ländern, Menschen aus dem Nahen Osten. Sie sind keine weissen Europäer, sondern seit vielen Jahrhunderten, ja Jahrtausenden Einwohner von Bagdad und Kairo und Beirut, die nach 1948 vertrieben wurden.

Ein Wort zum Jahr 1948, dem Jahr des israelischen Unabhängigkeitskrieges und der palästinensischen Nakba, zu Deutsch: Katastrophe, die im Dekolonialisierungsdiskurs als ethnische Säuberung bezeichnet wird. In der Tat kam es auf beiden Seiten zu heftiger ethnischer Gewalt, als arabische Staaten in das Gebiet eindrangen und zusammen mit palästinensischen Milizen versuchten, die Gründung eines jüdischen Staates zu verhindern. Sie scheiterten. Und was sie letztlich verhinderten, war die Gründung eines palästinensischen Staates, wie er von den Vereinten Nationen vorgesehen war.

In den Gebieten, die die arabische Seite eroberte, etwa Ostjerusalem, wurde jeder Jude vertrieben. Denn die arabische Seite strebte die Tötung oder Vertreibung der gesamten jüdischen Gemeinschaft an – auf genau die mörderische Art und Weise, die wir am 7. Oktober gesehen haben.

In diesem brutalen Krieg haben die Israeli tatsächlich einige Palästinenser aus ihren Häusern vertrieben. Andere flohen vor den Kämpfen, wieder andere blieben und sind jetzt israelische Araber, die in der israelischen Demokratie das Stimmrecht haben. Zusammen mit den Drusen machen die Araber heute etwa 25 Prozent der Bevölkerung aus.

Etwa 700 000 Palästinenser verloren damals ihr Zuhause. Das ist eine enorme Zahl und eine historische Tragödie. Ab 1948 verloren etwa 900 000 Juden ihr Zuhause in islamischen Ländern, und die meisten von ihnen zogen nach Israel. Diese Ereignisse sind nicht direkt miteinander vergleichbar, und ich möchte nicht einen Wettbewerb der Tragödien oder eine Hierarchie der Opferschaft aufstellen. Aber die Vergangenheit ist viel komplizierter, als die Entkolonialisierer glauben machen wollen.

Aus diesem Wirrwarr ist ein Staat entstanden, Israel, und einer nicht, Palästina. Seine Gründung ist längst überfällig.

Christen, Kreuzritter und Koran

Es ist bizarr, dass ein kleiner Staat im Nahen Osten im Westen so viel leidenschaftliche Aufmerksamkeit erregt, dass Schüler durch kalifornische Schulen laufen und «Free Palestine» rufen. Aber das Heilige Land nimmt in der westlichen Geschichte einen besonderen Platz ein. Es ist in unser kulturelles Bewusstsein eingebettet, dank der hebräischen und der christlichen Bibel, der Geschichte des Judentums, der Gründung des Christentums, dem Koran und der Entstehung des Islams sowie den Kreuzzügen, die alle zusammen dafür gesorgt haben, dass sich die Menschen im Westen an seinem Schicksal beteiligt fühlen.

Der britische Premierminister David Lloyd George, der eigentliche Architekt der Balfour-Erklärung, pflegte zu sagen, dass die Namen der Orte in Palästina «mir vertrauter waren als die der Orte an der Westfront». Diese besondere Verbundenheit mit dem Heiligen Land wirkte sich zunächst zugunsten der jüdischen Rückkehr aus, in letzter Zeit jedoch gegen Israel. Menschen aus dem Westen, die darauf erpicht sind, die Verbrechen des euro-amerikanischen Imperialismus aufzudecken, aber nicht in der Lage sind, Abhilfe zu schaffen, haben sich, oft ohne wirkliche Kenntnis der tatsächlichen Geschichte, um Israel und Palästina als das weltweit anschaulichste Beispiel für imperialistische Ungerechtigkeit geschart.

Die offene Welt der liberalen Demokratien – oder der Westen, wie man ihn früher nannte – ist heute durch eine gelähmte Politik, kleinliche, aber bösartige kulturelle Fehden über Identität und Geschlecht und Schuldgefühle über historische Erfolge und Sünden polarisiert.

Eine Schuld, die auf bizarre Weise dadurch gesühnt wird, dass man Sympathie für die Feinde unserer demokratischen Werte zeigt und sie sogar anzieht. In diesem Szenario sind westliche Demokratien immer schlechte Akteure, heuchlerisch und neoimperialistisch, während ausländische Autokratien oder Terrorsekten wie die Hamas Feinde des Imperialismus und damit aufrichtige Kräfte des Guten sind.

In diesem auf den Kopf gestellten Szenario ist Israel eine lebende Metapher und Busse für die Sünden des Westens. Das Ergebnis sind eine intensive Betrachtung Israels und die Art und Weise, wie es beurteilt wird, wobei Massstäbe angelegt werden, die selten von einer Nation im Krieg erreicht werden, auch nicht von den Vereinigten Staaten.

Aber das Narrativ der Entkolonialisierung ist viel schlimmer als eine Studie über Doppelmoral; es entmenschlicht eine ganze Nation und entschuldigt, ja feiert sogar den Mord an unschuldigen Zivilisten. Wie die letzten zwei Wochen gezeigt haben, gilt die Entkolonialisierung in vielen unserer Schulen und vermeintlich humanitären Einrichtungen sowie unter Künstlern und Intellektuellen als autorisierte Version der Geschichte.

Mit seiner autoritären Erzählung von Bösewichten und Opfern hat ein solches Narrativ aber nur in einer Landschaft Bestand, in der ein Grossteil der realen Geschichte unterdrückt wird und in der alle westlichen Demokratien bösgläubige Akteure sind. Obwohl dem Narrativ das Raffinement der marxistischen Dialektik fehlt, zwingt es mit seiner selbstgerechten moralischen Gewissheit einer komplexen, unlösbaren Situation einen moralischen Rahmen auf, den manche vielleicht als tröstlich empfinden.

An dieser Stelle eine Warnung: Wann immer Sie ein Buch oder einen Artikel lesen, in dem der Begriff «Siedlerkolonialist» verwendet wird, haben Sie es mit ideologischer Polemik zu tun, nicht mit Geschichte.

«Eine erfundene Vergangenheit kann niemals benutzt werden», schrieb James Baldwin. «Sie zerbricht und zerbröckelt unter dem Druck des Lebens wie Lehm.» Letztlich ist diese ideologische Erzählung eine moralische und politische Sackgasse. Sie führt zu Gemetzel und Stillstand. Selbst wenn das Wort Entkolonialisierung nicht vorkommt, ist diese Ideologie in die parteiische Medienberichterstattung über den Konflikt eingebettet und durchzieht die jüngsten Verurteilungen Israels.

Die Freude der Studenten aus Harvard, der University of Virginia und anderen Universitäten an dem Gemetzel, die Unterstützung der Hamas durch Künstler und Schauspieler sowie die abfälligen Äusserungen der Verantwortlichen einiger der berühmtesten Forschungseinrichtungen Amerikas zeugen von einem schockierenden Mangel an Moral, Menschlichkeit und grundlegendem Anstand.

Tilda Swintons Brief

Ein besonders abstossendes Beispiel war ein offener Brief, der von Tausenden von Künstlern unterzeichnet wurde, unter ihnen berühmte britische Schauspieler wie Tilda Swinton und Steve Coogan. Darin wurde vor drohenden israelischen Kriegsverbrechen gewarnt und der Casus Belli, das Abschlachten von 1400 Menschen, völlig ignoriert.

Die Journalistin Deborah Ross schrieb in einem eindringlichen Artikel in der «Times», sie sei «zutiefst erschüttert», dass der Brief «keine Erwähnung der Hamas» und keine Erwähnung der «Entführung und Ermordung von Babys, Kindern, Grosseltern, jungen Menschen, die friedlich auf einem Friedensfestival tanzten» enthalte. «Das Fehlen von grundlegendem Mitgefühl und Menschlichkeit, das ist es, was mich so unglaublich zu Boden gebracht hat. Ist das so schwer? Die palästinensischen Bürger zu unterstützen und mit ihnen zu fühlen – und gleichzeitig den unbestreitbaren Horror der Hamas-Angriffe anzuerkennen?» Dann fragte sie diese thesenhafte Parade der moralischen Nichtigkeiten: «Was soll so ein Brief bringen? Und warum sollte ihn jemand unterschreiben?»

Der israelisch-palästinensische Konflikt ist verzweifelt schwer zu lösen, und die Rhetorik der Entkolonialisierung macht einen Verhandlungskompromiss, der der einzige Ausweg ist, noch unwahrscheinlicher.

Hamas will keine Zweistaatenlösung

Seit ihrer Gründung im Jahr 1987 hat die Hamas mit der Ermordung von Zivilisten jede Chance auf eine Zweistaatenlösung zunichtegemacht. Mit ihren Selbstmordattentaten auf israelische Zivilisten wollte sie 1993 das Zwei-Staaten-Abkommen von Oslo zerstören, in dem Israel und Palästina anerkannt wurden. Diesen Monat haben die Hamas-Terroristen ihr Gemetzel entfesselt, um einen Frieden mit Saudiarabien zu untergraben, der die palästinensische Politik und den Lebensstandard verbessert und den sklerotischen Rivalen der Hamas, die Palästinensische Autonomiebehörde, gestärkt hätte.

Zum Teil dienten sie Iran, um die Ermächtigung Saudiarabiens zu verhindern, und ihre Greueltaten waren natürlich eine spektakuläre Falle, um eine Überreaktion Israels zu provozieren. Höchstwahrscheinlich geht ihr Wunsch in Erfüllung, aber dafür missbrauchen sie auf zynische Weise unschuldige Palästinenser als Opfer für politische Zwecke, ein zweites Verbrechen an der Zivilbevölkerung. Ebenso macht die Ideologie der Entkolonialisierung, die das Existenzrecht Israels und das Recht seines Volkes auf ein sicheres Leben leugnet, einen palästinensischen Staat unwahrscheinlicher, wenn nicht gar unmöglich.

Das Problem des Westens ist lösbar

Das Problem in unseren Ländern ist leichter zu lösen: Die zivile Gesellschaft und die schockierte Mehrheit sollten sich jetzt durchsetzen. Die radikalen Verrücktheiten der Studenten sollten uns nicht allzu sehr beunruhigen; Studenten sind immer von revolutionären Extremen begeistert. Aber die unanständigen Feiern in London, Paris und New York City und der offensichtliche Widerwille der Verantwortlichen an den grossen Universitäten, die Morde zu verurteilen, haben gezeigt, wie teuer es ist, dieses Thema zu vernachlässigen und zuzulassen, dass die «Entkolonialisierung» unsere Hochschulen kolonialisiert.

Eltern und Studenten können auf Universitäten ausweichen, die nicht von Zweideutern geleitet und von Leugnern und Leichenfledderern bewacht werden; Spender können ihre Grosszügigkeit massenhaft zurückziehen, und das beginnt in den Vereinigten Staaten. Philanthropen können die Finanzierung von humanitären Stiftungen zurückziehen, die von Leuten geleitet werden, die Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen rassisch ausgewählte Opfer, unterstützen.

Das Publikum kann sich leicht entscheiden, keine Filme mit Schauspielern zu sehen, die das Töten von Kindern ignorieren; die Studios müssen sie nicht engagieren. Und in unseren Akademien ist diese giftige Ideologie, der die Böswilligen und Dummen, aber auch die Modernen und Wohlmeinenden folgen, zu einer Standardposition geworden. Sie muss ihre Seriosität einbüssen, ihre fehlende Authentizität als Geschichte. Ihre moralische Nichtigkeit ist für alle sichtbar geworden.

Wiederum müssen Wissenschafter, Lehrer und unsere Zivilgesellschaft sowie die Institutionen, die Universitäten und Wohltätigkeitsorganisationen finanzieren und regulieren, eine giftige, unmenschliche Ideologie infrage stellen, die keine Grundlage in der realen Geschichte oder Gegenwart des Heiligen Landes hat und die ansonsten rationale Menschen dazu berechtigt, die Zerstückelung von Babys zu entschuldigen.

Selbst der saudische Staatsmann Prinz Turki bin Faisal verurteilt die Hamas

Israel hat viele harte und schlimme Dinge getan. Die Regierung Netanyahu, die schlechteste in der Geschichte Israels, ist ebenso unfähig wie unmoralisch und fördert einen maximalistischen Ultranationalismus, der sowohl inakzeptabel als auch unklug ist. Jeder hat das Recht, gegen die Politik und die Handlungen Israels zu protestieren, aber nicht, Terrorsekten, die Tötung von Zivilisten und die Verbreitung eines bedrohlichen Antisemitismus zu fördern.

Die Palästinenser haben berechtigte Beschwerden und haben viel brutale Ungerechtigkeit ertragen müssen. Die Palästinensische Autonomiebehörde, die 40 Prozent des Westjordanlandes beherrscht, ist marode, korrupt, unfähig und allgemein verachtet – und ihre Führer sind ebenso miserabel wie die Israels.

Die Hamas ist eine teuflische Mördersekte, die sich unter der Zivilbevölkerung versteckt, die sie auf dem Altar des Widerstands opfert – wie gemässigte arabische Stimmen in den letzten Tagen offen erklärt haben, und zwar viel schärfer als die Apologeten der Hamas im Westen. «Ich verurteile kategorisch, dass die Hamas Zivilisten ins Visier nimmt», erklärte der langjährige saudische Staatsmann Prinz Turki bin Faisal letzte Woche in bewegenden Worten. «Ich verurteile die Hamas auch dafür, dass sie einer israelischen Regierung, die sogar von der Hälfte der israelischen Öffentlichkeit gemieden wird, den höheren moralischen Rang einräumt. Ich verurteile die Hamas dafür, dass sie den Versuch Saudiarabiens sabotiert, eine friedliche Lösung für die Notlage des palästinensischen Volkes zu finden.»

In einem Interview mit Khaled Meshaal, einem Mitglied des Hamas-Politbüros, hob die arabische Journalistin Rasha Nabil hervor, dass die Hamas ihre eigenen Leute für ihre politischen Interessen opfert. Meshaal argumentierte, dass dies nur der Preis des Widerstands sei: «Dreissig Millionen Russen sind gestorben, um Deutschland zu besiegen», sagte er.

Nabil ist ein Beispiel für westliche Journalisten, die es kaum wagen, die Hamas und ihre Massaker infrage zu stellen. Nichts ist herablassender und sogar orientalistischer als die Romantisierung der Schlächter der Hamas, die viele Araber verachten. Die Leugnung ihrer Greueltaten durch so viele im Westen ist ein Versuch, aus einer Organisation, die Babys zerstückelt und die Körper ermordeter Mädchen schändet, akzeptable Helden zu machen. Dies ist ein Versuch, die Hamas vor sich selbst zu retten. Vielleicht sollten die Hamas-Apologeten des Westens auf gemässigte arabische Stimmen hören anstatt auf eine fundamentalistische Terrorsekte.

Die Greueltaten der Hamas machen sie, wie den Islamischen Staat und al-Kaida, zu einer nicht tolerierbaren Abscheulichkeit. Israel hat wie jeder andere Staat das Recht, sich zu verteidigen, aber es muss dabei sehr vorsichtig vorgehen und die Verluste unter der Zivilbevölkerung so gering wie möglich halten, und es wird selbst bei einem vollständigen militärischen Einmarsch schwer sein, die Hamas zu vernichten. In der Zwischenzeit muss Israel seine Ungerechtigkeiten im Westjordanland eindämmen – oder es riskiert, sich selbst zu zerstören –, denn schliesslich muss es mit gemässigten Palästinensern verhandeln.

Der einzige Weg

So nimmt der Krieg einen tragischen Verlauf. Während ich diese Zeilen schreibe, sterben durch die Bombardierung des Gazastreifens jeden Tag palästinensische Kinder, und das ist unerträglich. Während Israel immer noch seine Verluste betrauert und seine Kinder begräbt, beklagen wir die Tötung israelischer Zivilisten ebenso wie die Tötung palästinensischer Zivilisten. Wir lehnen die Hamas ab, die böse und unfähig ist, zu regieren, aber wir verwechseln die Hamas nicht mit dem palästinensischen Volk, dessen Verluste wir ebenso beklagen wie den Tod aller Unschuldigen.

Im weiteren Verlauf der Geschichte können manchmal schreckliche Ereignisse befestigte Positionen erschüttern: Anwar Sadat und Menachem Begin schlossen nach dem Jom-Kippur-Krieg Frieden; Yitzhak Rabin und Yasir Arafat schlossen nach der Intifada Frieden. Die teuflischen Verbrechen des 7. Oktober werden nie vergessen werden, aber vielleicht werden Israeli und Palästinenser in den kommenden Jahren, wenn die Hamas zerschlagen und der Netanyahuismus nur noch eine katastrophale Erinnerung ist, die Grenzen ihrer Staaten, die durch 75 Jahre des Tötens und durch das Gemetzel der Hamas an einem Wochenende erschüttert wurden, in gegenseitiger Anerkennung ziehen. Es gibt keinen anderen Weg.

Simon Sebag Montefiore ist der Autor mehrerer historischer Bücher. Dazu gehören «Jerusalem. Die Biographie» (2011) und «Die Welt. Eine Familiengeschichte der Menschheit» (2023). Dieser Artikel erschien zuerst am 27. Oktober im amerikanischen Magazin «The Atlantic».

Was darf Israel in Gaza?

Die Debatte nicht nur in Deutschland über die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten militärischen Mittel im Kampf gegen die Hamas ist weitgehend von Unkenntnis des Kriegsvölkerrechts geprägt. Es ist daher notwendig, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen anzusprechen, die auch in einem solchen bewaffneten Konflikt gelten.

Anwendungsbereich der Haager Landkriegsordnung und des IV. Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 und seiner Zusatzprotokolle I und II:

War noch das IV. Haager Abkommen von 18. Oktober 1907 mit seiner Anlage Haager Landkriegsordnung in seinem sachlichen Geltungsbereich noch auf Kriege zwischen Staaten beschränkt, so hat dieser Geltungsbereich durch die Genfer Abkommen vom 12.8.1949 eine Ausweitung erfahren. Das war notwendig, weil das Kriegsgeschehen nach dem Zweiten Weltkrieg im wesentlichen davon geprägt ist, daß nicht nur Staaten als vielmehr sogenannte Befreiungsbewegungen ohne die Qualität des Völkerrechtssubjekts kriegerische Akteure sind. Deswegen heißt es in Art. 2 des IV. Genfer Abkommens auch, daß es nicht nur Anwendung in allen Fällen eines erklärten Krieges, sondern auch in den Fällen eines anderen bewaffneten Konflikts findet. Dies unabhängig davon, ob eine der am Konflikt beteiligten Mächte Vertragspartei dieses Abkommens ist oder nicht. Gemäß Art. 3 des Abkommens gilt das auch für den Fall eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter hat und auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht. Somit gelten diese Regeln des Kriegsvölkerrechts auch in diesem bewaffneten Konflikt, denn der Gazastreifen wird nach allgemeiner Ansicht von Israel kontrolliert, unbeschadet dessen, daß seit 2005 dort keine israelischen Truppen mehr stationiert sind. Israel ist Vertragsstaat.Somit gelten die Regeln des Kriegsvölkerrechts auch für die auf dem Gebiet agierenden nichtstaatlichen Kräfte, über das es völkerrechtlich seine Hoheit hat. Auch Art. 1 Abs. 1 des II. Zusatzprotokolls stellt klar, daß seine Regeln auf alle bewaffneten Konflikte Anwendung finden, die vom I. Zusatzprotokoll nicht erfasst sind und die im Hoheitsgebiet einer Hohen Vertragspartei zwischen deren Streitkräften und abtrünnigen Streitkräften oder anderen organisierten bewaffneten Gruppen stattfinden, die unter einer verantwortlichen Führung eine solche Kontrolle über einen Teil des Hoheitsgebiets der Hohen Vertragspartei ausüben, daß sie anhaltende, koordinierte Kampfhandlungen durchführen und dieses Protokoll anzuwenden vermögen. Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Falle zu. Ohnehin sind die wesentlichen Grundsätze des humanitären Kriegsvölkerrechts wohl auch als Gewohnheitsrecht im Sinne einer allgemeinen Überzeugung in den zivilisierten Staaten anzusehen.

Die wesentlichen Regeln:

Der Schutz der Zivilbevölkerung wird bereits in der Haager Landkriegsordnung in verschiedener Hinsicht geregelt. Das gilt für das Verbot, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen (Art. 25), Städte oder Ansiedlungen selbst wenn sie im Sturm genommen sind, der Plünderung preiszugeben (Art. 28), und die Regelungen über die Ausübung militärischer Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiet im III. Abschnitt der HLKO. Präzisiert und ausgeweitet wird das dann in den Zusatzprotokollen, insbesondere im Kapitel II des Zusatzprotokolls I, in Art. 57 Abs. 1, wonach bei Kriegshandlungen stets darauf zu achten ist, daß die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben, sowie das präzisierte Verbot unverteidigte Orte anzugreifen in Art. 59 des ZP I. Indessen wird an mehreren Stellen festgelegt, daß dieser Schutz der Zivilbevölkerung auch verwirkt werden kann.

Verwirkung:

Gemäß Art. 59 Abs. 7 ZP I 1977 verliert ein Ort seinen Status als unverteidigter Ort, wenn er die Voraussetzungen des vorausgehenden Abs. 2 nicht erfüllt, nämlich, daß der Ort wirklich von bewaffneten Militär und militärischen Anlagen oder Einrichtungen frei ist. So wird gemäß Art. 19 des IV. Genfer Abkommens der den Zivilkrankenhäusern gebührende Schutz verwirkt, wenn sie außerhalb ihrer humanitären Bestimmung dazu verwendet werden, den Feind schädigende Handlungen zu begehen. Grundsätzlich dürfen gemäß Art. 12 Abs. 4 ZP I 1977 Sanitätseinheiten unter keinen Umständen für den Versuch benutzt werden, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen. Ggemäß Art. 51 Abs. 7 ZP I 1977 dürfen die Anwesenheit oder Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen nicht dazu benutzt werden, Kriegshandlungen von bestimmten Punkten oder Gebieten fernzuhalten, insbesondere durch Versuche, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken, zu begünstigen oder zu behindern. Die am Konflikt beteiligten Parteien dürfen Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen nicht zu dem Zweck lenken, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken. Unbeschadet der Zulässigkeit herkömmlicher Kriegslisten (Art. 24 HLKO) ist es nach allgemeiner Ansicht unzulässig, eine besondere Schutzsituation, etwa durch den Missbrauch des Rot-Kreuzzeichens, vorzutäuschen.

Leider müssen wir sehen, daß die Hamas sich an keine der geltenden kriegsvölkerrechtlichen Regeln hält. Vielmehr missbraucht sie die Zivilbevölkerung in ihrem Machtbereich als Schutzschild. Ihre militärischen Einrichtungen und Kampfverbände sind nicht nur in unmittelbarer Nähe von zivilen Wohnhäusern, sondern vielfach direkt in diesen Häusern disloziert. Nach unbestrittenen Berichten befindet sich zum Beispiel eine Kommandozentrale, im Sprachgebrauch der Bundeswehr Gefechtsstand, direkt unterhalb einem der größten Krankenhäuser der Stadt Gaza. Unter diesen Umständen ist auch die Angabe Israels glaubhaft, ein von seinen Soldaten beschossener Krankentransportwagen sei zum Transport von bewaffneten Kämpfern, im militärischen Sprachgebrauch also als Mannschaftstransportwagen, benutzt worden. Somit ist nach den zitierten wichtigsten Regelungen des aktuell geltenden internationalen Kriegsvölkerrechts die Bekämpfung solcher Ziele rechtmäßig.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Breiten Raum in der gegenwärtigen Debatte nimmt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein. Nun ist das zunächst einmal ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der bei jeder Anwendung staatlicher Gewalt zu beachten ist. Er besagt, daß auch im Kriege beim Einsatz von Machtmitteln und der Anwendung militärischer Gewalt stets geprüft werden muß, ob der angestrebte militärische Erfolg in einem angemessenen Verhältnis zu dem Schaden steht, der dadurch bei der unbeteiligten Zivilbevölkerung entsteht. Deswegen darf bei Angriffen gegen militärische Ziele die Zivilbevölkerung nicht unterschiedslos in Mitleidenschaft gezogen werden. Angriffe gegen militärische Ziele sind unzulässig, wenn der zivile Schaden außer Verhältnis zu dem zu erwartenden unmittelbaren militärischen Nutzen stehen würde. Das ist in ZP I 1977, Art. 48 ff. kodifiziert und in Einzelheiten weiter entwickelt worden. Indessen kann die Schonung der Zivilbevölkerung nur erwartet werden, soweit von ihr keine Schädigungshandlungen ausgehen. Die militärische Gewaltanwendung darf auch nicht unterschiedslos die Zivilbevölkerung und die feindlichen Soldaten bzw. Kämpfer treffen. So sind Flächenbombardements verboten, Angriffe müssen möglichst zielgenau durchgeführt werden. Soweit wegen der Nähe zu militärischen Objekten die Zivilbevölkerung unvermeidbar mit betroffen wird (Kollateralschäden), hindert das die Anwendung militärischer Gewalt nicht. Allerdings gilt auch hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Die Besonderheiten der Kriegführung auf Seiten der Terrororganisation Hamas bringen es allerdings mit sich, daß auch die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kaum eine der israelischen Kampfhandlungen als Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht erscheinen lassen kann. Die Hamas benutzt offensichtlich planmäßig die Zivilbevölkerung als Schutzschild. Sie verhindert offenbar sogar, daß die Zivilbevölkerung vollständig aus dem Kampfgebiet abzieht, offenbar deswegen, weil sie sonst dieses Schutzschildes verlustig ginge. Auch die Einrichtung und Nutzung des weitverzweigten Tunnelsystems teilweise direkt unter den Städten und Dörfern lässt die darüberliegende Wohnbebauung als Schutzschild für diese unterirdischen Kampfeinrichtungen erscheinen. So ist es aus militärischer Sicht absolut verhältnismäßig, etwa eine sogenannte Kommandozentrale unter einem Krankenhaus durch den gezielten Beschuss mit Raketen hoher Durchschlags- und Sprengkraft auszuschalten. Denn eine führungslos gemachte Truppe hat dann nur noch einen sehr geringen Gefechtswert, was wiederum der angreifenden Truppe das Erreichen ihres militärischen Ziels sehr erleichtert. Die im Verhältnis dazu eingetretene Schädigung der Zivilbevölkerung ist dann eben nicht unverhältnismäßig, denn dieser Beschuss ist zur Erreichung des militärischen Ziels notwendig. Eine zumutbare, weil etwa ebenso sichere und das Leben der eigenen Soldaten schonende Alternative dazu gibt es leider nicht. Hinzu tritt, daß der Missbrauch eines Krankenhauses als Schutzschild darunter liegender militärischer Anlagen zur Verwirkung des völkerrechtlichen Schutzes führt. Dies ist allein von der Hamas zu verantworten. Diese Art von Kriegführung wird allgemein als Kriegsverbrechen der Seite angesehen, die ihre eigene Zivilbevölkerung als Schutzschild missbraucht.

Die Zivilbevölkerung im Gazastreifen kann sich dafür bei ihren Herren – man scheut sich, von einer demokratisch gewählten Regierung zu sprechen – bedanken. Daß diese Leute ihr verbrecherisches Handeln auch noch gottgefällig finden, macht die Sache nicht besser. Ob die von der Hamas unterjochte, geschundene und als Kanonenfutter missbrauchte Bevölkerung des Gazastreifens jemals erkennen wird, daß es sich bei ihren Herren nicht um Diener Gottes, sondern Kreaturen Beelzebubs handelt, und sich ihrer entledigt, ist leider wohl kaum zu erwarten.

Recht und Politik, zwei Welten

Wir lesen, daß Politiker, allen voran der amerikanische Präsident, Israel laufend an die Einhaltung des Kriegsvölkerrechts, insbesondere die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots, erinnern. Das mag den innenpolitischen Debatten und Verhältnissen geschuldet sein. Indessen handelt es sich beim Verhältnismäßigkeitsgrundsatz um eine juristische Binsenweisheit, von einer derartigen Selbstverständlichkeit, daß man darüber eigentlich nicht sprechen müsste. Es ist auch nicht ersichtlich, daß Israel bei seiner Kriegführung diesen Grundsatz nicht beachten würde. Allenfalls die kurzfristige Weigerung, die Belieferung mit Strom, Wasser und Lebensmitteln zuzulassen, kann unter diesem Gesichtspunkt geprüft werden. Aber auch hier muß dann in Rechnung gestellt werden, daß auch dies nur unter Beachtung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen geschehen kann. Schließlich kann man angesichts der Art und Weise, wie die Terrororganisation Hamas diesen bewaffneten Konflikt führt, nicht vorsichtig genug sein. Diesen Leuten ist ja zuzutrauen, daß sie auch Waffen und Munition in Lebensmitteltransporten verstecken und Lieferungen von Wasser und Energie an der Zivilbevölkerung vorbei an ihre bewaffneten Kämpfer lenken.

Auch wenn das Kriegsvölkerrecht die Hamas grundsätzlich nicht interessiert, entbindet dies Israel natürlich nicht von seiner Anwendung beim eigenen Vorgehen. Soweit ersichtlich, hält man sich daran auch. Daß man aber ausgerechnet die offenbar rechtstreuen israelischen Streitkräfte ermahnt, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, derartige Ermahnungen gegenüber der Hamas aber nicht zu hören sind, ist schon erstaunlich.

Die Schinderhütte am Mittelmeer

Die Nachrichten von den Ereignissen in Israel seit dem vergangenen Samstag lassen erschaudern. Eine Soldateska übelster Sorte, die Mordbrenner früherer Zeiten mühelos in den Schatten stellt, quält offenbar mit Inbrunst Menschen zu Tode, schreckt nicht davor zurück, kleinen Kindern die Köpfe abzuschneiden und junge Frauen zu Tode zu vergewaltigen. Die Mordlust dieser aufgeputschten Terroristen hat einen noch schlimmeren Charakter, als die leidenschaftslose Handwerklichkeit der Schergen des Hitler-Regimes und die zynische Kälte der Administratoren des Holodomor. In der metaphorischen Erzählung „Auf den Marmorklippen“ zeichnet Ernst Jünger das Grauen der nationalsozialistischen Vernichtungslager bildhaft als „Schinderhütte“. Den Menschentypus, der das Grauen produziert, läßt er bildhaft enstehen: „Stankhöhlen grauenhafter Sorte, darinnen auf alle Ewigkeit verworfenes Gelichter sich an der Schändung der Menschenwürde und Menschenfreiheit schauerlich ergötzt.“ Im aktuellen Falle der Hamas kommt hinzu, daß die Täter in blasphemischer Perversion einen göttlichen Auftrag zu erfüllen behaupten, denn sie berufen sich auf den Koran.

Was es festzuhalten gilt:

Angesichts eines Menschheitsverbrechens kann nur unmissverständlich Position bezogen werden. Die Dinge liegen, auch wenn manche Kommentare auch in Deutschland das anders darstellen, sehr klar. Ob man nun von einem Krieg spricht, den die Hamas begonnen hat, oder ob man von bloßem Terrorismus spricht, in beiden Fällen gibt es nicht den Hauch einer Berechtigung der Hamas, Israel überhaupt anzugreifen, geschweige denn in dieser Art und Weise. Selbst wenn die von palästinensischer Seite und ihnen sekundierend eine Reihe von arabischen Staaten vorgetragenen Gründe, vor allem die angebliche Notwendigkeit, die Palästinenser vom Joch Israels zu befreien, wenigstens in geringem Umfang begründet wären: das Gewaltverbot der UN-Charta und nicht nur das steht einem solchen Angriff grundsätzlich entgegen.

Wider die Geschichtsklitterung

Selbst wenn, wie die Palästinenser nicht müde werden zu behaupten, mit der Gründung des Staates Israel 1948 ihnen ihr Land weggenommen worden wäre, selbst dann könnte das heute, 75 Jahre später, nicht den Hauch einer Rechtfertigung dafür geben, nunmehr diesen Staat zu vernichten. Sicher war Palästina jahrhundertelang kein Staat der Juden. Im Jahre 70 nach Christus endete mit der Eroberung und Unterwerfung durch die Römer die eigene Staatlichkeit des jüdischen Volkes. An deren Stelle trat indessen kein Palästinenserstaat. Vielmehr war Palästina im Laufe der Jahrhunderte immer nur Bestandteil bzw. Territorium eines anderen Staates, zuletzt des osmanischen Reiches und dann britisches Mandatsgebiet. Mit der Balfour Erklärung vom 2. November 1917 erklärte sich dann Großbritannien bereit, dem Wunsch der Zionisten zu entsprechen und Palästina künftig zur nationalen Heimstätte der Juden zu machen. Das wurde dann bekanntlich 30 Jahre später umgesetzt. Ob es klug war, dabei nicht gleich auch einen Palästinenserstaat zu schaffen, kann dahinstehen. Denn die Palästinenser lehnten im Gegensatz zu den Israelis die Schaffung zweier Staaten in Palästina von vornherein ab. Man hat ihnen eben nicht ihr Staatsgebiet genommen, denn sie hatten keins. Vielmehr ist beginnend mit der Balfour Deklaration 1917 und dann der Gründung des Staates völkerrechtlich die Existenz Israels festgeschrieben worden. In der Folgezeit ist dann ja auch rasch die Anerkennung durch die Vereinten Nationen und nahezu alle Staaten der Erde erfolgt.

Alle haben sich mit dem Unrecht irgendwann arrangiert. Nur die Palestinenser nicht.

In der Geschichte sind immer wieder Staatsgrenzen verschoben, Staaten erheblich verkleinert, unterworfen oder sogar aufgelöst worden. In aller Regel nicht im Einvernehmen, sondern unfriedlich und mit Gewalt gegen alles Völkerrecht. Indessen ist das jeweils immer mit der Zeit als Rechtsänderung angesehen worden. Daher rührt ja der Begriff von der normativen Kraft des Faktischen. Die jeweils betroffenen Völker und Staaten haben sich dann eben mit der Situation abgefunden. Das kennen wir ja nun sehr gut aus unserer Geschichte. Die Gebietsverluste Deutschlands auf der Grundlage des Versailler Vertrages, den heute niemand mehr als ausgewogenen oder gar gerechten Friedensvertrag ansieht, noch mehr die Gebietsverluste Deutschlands nach dem Zweiten Weltkriege, zunächst ohne vertragliche Regelung bis zum 2 + 4 Vertrag 1990, waren zunächst nun wirklich himmelschreiendes Unrecht, vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg einhergehend mit millionenfachem Mord an der deutschen Bevölkerung. Hätten sich die Deutschen dann ebenso verhalten wie die Palästinenser, dann säßen unsere Flüchtlinge und Vertriebenen immer noch in Lagern. Stattdessen ging man zügig daran, Flüchtlinge und Vertriebene in das verbliebene Deutschland zu integrieren. In der Regel fühlten sich schon die Kinder der Flüchtlinge und Vertriebenen nicht mehr als Ostpreußen, Schlesier oder Sudetendeutsche, sondern als Bayern, Schwaben oder Niedersachsen. Dies ungeachtet der Traditionspflege und der im Laufe der Jahrzehnte immer leiser werdenden Rufe ihrer Funktionäre nach Restitution. Was uns Deutschen gelungen ist, hätten die Palästinenser sicherlich ebenfalls erreichen können, wobei allerdings offensichtlich auch der Unwille der arabischen Brüder (die Schwestern haben ja nichts zu sagen), ihre Landsleute und Glaubensgenossen aufzunehmen und zu integrieren, ein übriges getan hat.

Verteidigung muß nachhaltig sein

Mit der Situation umzugehen, ist natürlich nicht unsere Sache, sondern allein Sache Israels. Wir hingegen können uns lediglich politisch positionieren und, soweit überhaupt erforderlich, logistische Hilfe leisten. Militärische Unterstützung braucht die beste Armee der Welt nicht. Was sie allerdings auch nicht braucht, sind Belehrungen und Ermahnungen, was die Kriegführung gegen die Hamas betrifft. Zum einen ist gerade nicht zu beanstanden, daß nun im dicht besiedelten Gazastreifen zivile Ziele bekämpft werden. Denn bei Lichte besehen handelt es sich nicht um zivile Ziele im Sinne des Kriegsvölkerrechts. Die Hamas hat Führungsstäbe und Munitionsdepots in Wohnblocks untergebracht, missbraucht also die Wohnbevölkerung als Schutzschild für ihre militärischen Einrichtungen. Das sind dann von Rechts wegen eben militärische Ziele. Zum anderen wird es unumgänglich sein, diesen Feind nicht lediglich niederzuwerfen, sondern zu vernichten. Diese fanatischen Terroristen, die noch das menschliche Niveau des Mordgesindels unterschreiten, das Ernst Jünger gleichnishaft beschreibt, haben sich ihrer Menschenwürde selbst entäußert, bis auf den in Art. 1 des Grundgesetzes festgeschriebenen Kernbestand, der zum Beispiel eine angemessen würdige Bestattung erheischt, und sich auf eine Gefahr, eine tödliche Gefahr für die israelische Bevölkerung reduziert. Eine solche Gefahr muß schlicht beseitigt werden, wie etwa ein Baum, der auf eine stark befahrene Straße zu stürzen droht, wie etwa ein Wolf, der die Kühe der Bauern auf den Almen und ihre Schafe auf den Weiden reißt. Die israelische Bevölkerung hat das Recht, künftig in Frieden ohne Furcht leben zu können, und ihr Staat hat die Pflicht, dies zu gewährleisten. Was von der Hamas nach den Kampfhandlungen noch übrig bleibt, wird man wohl so lange hinter Gitter bringen müssen, bis von diesen Terroristen aus Altersgründen keine Gefahr mehr ausgehen kann.

In existentieller Gefahr müssen alle zusammenstehen

Dieser Krieg wird viele Opfer kosten. Leider dürfte Israel keine andere Wahl haben. Die Zerstörung von Kommandozentralen und Munitionsdepots allein wird das Problem nicht lösen. Es wird wohl der Gazastreifen Haus für Haus zu erobern sein. Hinzu kommt, daß dieses Gelände untertunnelt ist wie ein Ameisenhaufen. Vor eine Aufgabe dieser Schwierigkeit ist bislang wohl noch keine Armee gestellt worden. Doch ich sehe keine andere Möglichkeit, die Gefahr nachhaltig und endgültig zu beseitigen. Wohl auch deshalb hat man ja nun eine Regierung der nationalen Einheit für die Dauer des Krieges gebildet. Denn was ein Staat in dieser Situation sicher nicht brauchen kann, sind politische Debatten über die Zweckmäßigkeit der Kriegführung, angebliche oder auch wirkliche Versäumnisse der Generalität und dergleichen Misshelligkeiten mehr. So jedenfalls hat sich die politische Lage zu Beginn des Ersten Weltkrieges in Deutschland dargestellt, als Kaiser Wilhelm II den berühmten Satz sprach: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche!“

Unsere Hausaufgaben

Natürlich ist zu wünschen, daß dieser Krieg sehr bald beendet wird, und damit die Zahl der Opfer, auch unter der Zivilbevölkerung im Kampfgebiet, begrenzt bleibt. Indessen muß leider mit Blick auf die palästinensische Bevölkerung gesagt werden, daß sie ja offenbar hinter ihrer fanatischen Führung steht. Das zeigen ja die unsäglichen Demonstrationen auch auf unseren Straßen. Ursache ist dabei nicht nur das verstockte Beharren auf angeblichen Rechtspositionen, sondern auch der Islam. Denn im Koran werden durchgängig die Juden als minderwertig, als Feinde der Rechtgläubigen dargestellt. Somit sind sie mindestens zu unterwerfen, wenn nicht mehr. Arabische Kinder lernen bereits in der Schule, daß Israel vernichtet werden muß. Wer das alles noch unter Religionsfreiheit im Sinne unseres Grundgesetzes rechnen will, dem ist nicht mehr zu helfen. Nur weil eine menschenverachtende Ideologie mit dem Etikett der Religion versehen ist, kann sie nicht den Schutz des Grundgesetzes genießen. Wir sollten daher von unseren Politikern erwarten können, daß sie dem in unserem Land entgegentreten. Indessen müssen wir erleben, daß Deutschland israelfeindliche Demonstrationen mit klar verfassungsfeindlicher Zielrichtung zuläßt, nach wie vor palästinensische Organisationen finanziell unterstützt, und auch die Europäische Union sich hier unrühmlich hervortut. Diese Finanzierung muß umgehend beendet werden. Wenn dagegen eingewandt wird, damit treffe man die Ärmsten der Armen in Palästina, dann geht das fehl. Diese Gelder fließen in erster Linie in die weiten Taschen der dortigen korrupten Politiker und Funktionseliten. Das was übrig bleibt, geht in die Rüstung und an die bewaffneten Kämpfer. Wer das anders sieht, ist entweder unglaublich naiv oder betreibt wissentlich das Geschäft der Hamas.

Denken führt zur Erkenntnis

Vielleicht öffnet dieser Krieg so manchen auch in Deutschland endlich die Augen. Vielleicht beginnt auch mancher darüber nachzudenken, warum das linke bis linksextreme Spektrum in Deutschland stets für Hamas, Hisbollah und ähnliche Terrororganisationen eintritt, die politische Rechte indessen nicht. Die angeblichen Nazis von der AfD zum Beispiel haben heute im Deutschen Bundestag verlangt, diese Terrorfinanzierung umgehend einzustellen.

Der Spezialdemokrat

Ob es daran liegt, daß er nicht mehr in der ersten Reihe der Grünen steht, oder ob es einfach seine Natur ist: hin und wieder muß er einen ‚raushauen. So ist er halt, der Hofreiter Toni. Was ihm derzeit offenbar tierisch auf den Geist geht, das sind Wahlerfolge und Umfragewerte der AfD, für ihn natürlich die Wiedergeburt der Nazi-Partei, was zu seinem Kummer indessen immer weniger Leute in Deutschland glauben. Wie anders wäre es auch zu erklären, daß inzwischen gut ein Fünftel der wahlberechtigten Bürger in Umfragen erklären, diese Partei bei der nächsten Bundestagswahl wählen zu wollen? Himmiherrgottzackrament! Zefixhallelujah! Da muß doch was gescheh’n!

Die Idee

Und da fällt ihm natürlich was ein. Parteien kann man bekanntlich nicht so einfach verbieten. Aber austrocknen, indem man ihnen Mitglieder nimmt, das wäre doch ein Weg! Würde man schon alle Beamten und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus dieser Partei verjagen können, dann bliebe ja nicht mehr viel, so denkt sich der erfahrene Politiker. Also sind sämtliche Mitglieder der AfD aus dem Staatsdienst zu entfernen. So erklärt er der Berliner Morgenpost, die AfD sei eine weitgehend rechtsradikale Partei. Sie werde von Verfassungsschutz überwacht. Daher hätten AfD-Mitglieder im Staatsapparat nichts zu suchen. Auch in den Kommunen sei eine „klare Trennwand“ zu ziehen. Friedrich Merzens Brandmauer läßt grüßen.

Ja so einfach ist das. Wird bekannt, daß Herr Meier oder Frau Müller Mitglied jener Partei sind, schwupps, fliegen sie aus dem Dienst. Seine Freundin im Geiste Nancy Faeser hat es ja schon erklärt. Das umständliche jahrelange Disziplinarverfahren bei den Gerichten, wo der Diensther ja erst einmal beantragen muß, den mißliebigen, pardon, verfassungsfeindlichen Beamten aus dem Dienst zu entfernen, taugt natürlich nichts im Kampf gegen rechts. Das Verfahren muß umgedreht werden. Das Gericht kann erst nach dem Rausschmiss angerufen werden. Ob dann nach Jahr und Tag die Wiedereinstellung erfolgt, bleibt zweifelhaft. Darauf kann sich kein Beamter oder Angestellter einlassen. Also vermeidet er jeden Angriffspunkt, vor allem tritt er aus der AfD aus oder erst gar nicht ein.

Ach, das Grundgesetz! Brauchen wir das überhaupt?

Dumm nur, daß da die Verfassung entgegensteht. Jeder hat nun einmal das Recht, Vereinen oder politischen Parteien seiner Wahl beizutreten. Jeder, das sind nun einmal auch Angehörige des öffentlichen Dienstes. Solange Vereinigungen oder politische Parteien nicht verboten sind, geht es den Dienstherrn nichts an, ob seine Beamten und Angestellten dort Mitglied sind, möglicherweise sogar führende Funktionäre. Erst die Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht – das dafür allein zuständig ist – verbotenen politischen Partei oder einem vom Bundesinnenministerium verbotenen Verein, wobei dieses Verbot gerichtlich bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht überprüft werden kann, begründet Zweifel an der Verfassungstreue des Beamten bzw. Soldaten oder Richters. Wenn sich diese Zweifel in der Person des betreffenden Beamten oder Soldaten bzw. auch Richters so verdichten, daß die zuständigen Gerichte davon ausgehen müssen, daß er eben nicht jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten gewillt ist, erst dann kann das Gericht die Entfernung aus dem Dienstverhältnis anordnen. Wie gesagt, als Instrument im Kampf gegen rechts nach dem Geschmack von Herrn Hofreiter und Konsorten taugt das nicht.

Grundrechte gelten für alle, auch für angebliche Nazis

Vielmehr würde ein solches Verfahren nach dem Geschack von Herrn Hofreiter das von der Verfassung garantierte Grundrecht aller Deutschen, Vereine und Gesellschaften zu bilden, in seinem Wesensgehalt aushöhlen. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit wäre dann auf kaltem Wege abgeschafft. Das scheint auch das Ziel des famosen Herrn Hofreiter zu sein. Die Grundrechte gelten eben nur für die braven, politisch korrekten Bürger des Landes. Für angebliche oder auch wirkliche Rechtsradikale gelten sie eben nicht. Das ist doch ein sehr spezielles Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat, ein grünes eben.

Offenbar hat es Herrn Hofreiter auch tief getroffen, daß vor einigen Tagen in Thüringen ein Gesetz gegen die von seinen Freunden gestellte Landesregierung mit den Stimmen von CDU, FDP und – verdammt noch mal! – der AfD zustande gekommen ist. „Eine demokratische Partei darf sich nicht davon abhängig machen, die eigene Idee mit den Stimmen der AfD durchzubringen.“ Wenn beispielsweise eine neue Turnhalle nur mit Stimmen der AfD gebaut werden könne, und diese würde dafür stimmen, „sollte man sie nicht bauen“. Also kommt es nicht darauf an, ob ein Beschluss oder ein Gesetz für die Bürger gut oder schlecht ist, sondern alleine darauf, ob es ohne die Teufelsanbeter von der AfD nicht hätte zustande kommen können. Das ist natürlich Demokratie in Reinform, jedenfalls nach dem Geschmack von Toni Hofreiter und seinen (Gesinnungs-)genossen.

Auch hier wird die Verfassung auf den Kopf gestellt. Das demokratische Grundprinzip, wonach die Mehrheit bestimmt, und die Minderheit nur Schutz vor Willkür genießt, vor allem wonach die gewählten Abgeordneten ihr Mandat frei und unabhängig ausüben, all das wirft der Spezialdemokrat Hofreiter auf den Müllhaufen der Geschichte. Moderne Demokratie geht eben anders. Nicht die Mehrheit, sondern die „richtige“ Gesinnung entscheidet.

Wehret den Anfängen!

Nun ist ja Hofreiter nicht irgendwer. Seine Auslassungen und Äußerungen sind von Gewicht. Lässt man ihn gewähren, so wächst die Gefahr, daß seine zutiefst undemokratischen Ansichten sich auf Dauer durchsetzen. Man könnte das auch im Sinne der Verfassungsschutzgesetze Bestrebungen zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nennen. Nichts anderes ist hier festzustellen. Damit ist der gesetzliche Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eröffnet. Für Behörden gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, sie haben tätig zu werden, wenn ihr Aufgabenbereich betroffen ist.

Herr Haldenwang, übernehmen Sie!

Von Kriegstreibern und Putin-Verstehern

Der Krieg in der Ukraine währt nun schon mehr als eineinhalb Jahre. Schon in Vergessenheit geraten sind die damaligen Prognosen über die voraussichtliche Dauer des Krieges. Ausgehend vom Kriegsbild, das die Planungen im Kalten Krieg von 1947 (Truman Doktrin) bis 1991 (Ende der Sowjet-Union) bestimmt hatte, dachte man allgemein, der Krieg werde schon nach höchstens drei bis vier Wochen zu Ende sein. Sowohl die personellen als noch mehr die materiellen Ressourcen der Kriegsparteien wären dann erschöpft. Es werde dann schlicht und einfach die Munition ausgegangen sein. Heute wissen wir, daß diese Annahme falsch war, denn das Kriegsbild auch in einem Konflikt zwischen hochgerüsteten Industriestaaten ist nun ein völlig anderes.

Wir wissen zu wenig

Das ist aber wohl das einzige, was wir über diesen Krieg wirklich wissen. Je weniger man weiß, umso trefflicher läßt es sich über die Dinge streiten. Das gilt nicht nur für den Kriegsverlauf im engeren Sinne, also den Verlauf der Gefechte und Kämpfe entlang der Frontlinien und die Luftangriffe auf militärische und zivile Ziele weitab vom Kampfgeschehen auf dem Boden, sowohl in der Ukraine als auch gelegentlich in Russland. Auch das Thema Kriegsverbrechen entzieht sich derzeit noch einer realistischen Bewertung. Eindeutig sind die Luftangriffe auf zivile Ziele Kriegsverbrechen. Eindeutig ist die Hinrichtung von Kriegsgefangenen jeweils ein Kriegsverbrechen. Eindeutig ist die Entführung ukrainischer Kinder nach Russland ein Kriegsverbrechen, dazu noch mit genozidalem Charakter. Allerdings wissen wir über diese Fälle viel zu wenig, insbesondere auch seitens ukrainischer Truppen, die es natürlich gibt und aller Erfahrung nach auch geben muß, ebenso wie das auf russischer Seite offensichtlich der Fall ist. Das gilt vermehrt für die Kriegsziele beider Seiten und in noch stärkerem Maße für die Auswirkungen auf die internationale Politik. Sogar die Rechtslage scheint jedenfalls in der öffentlichen Diskussion nicht unumstritten zu sein. Wir haben es also mit einer recht unübersichtlichen Gemengelage aus geopolitischen Gegebenheiten, machtpolitischen Motiven, militärischen Möglichkeiten und juristischen Fragen zu tun. Gemessen daran ist indessen die öffentliche Debatte häufig unterkomplex.

Der Streit um die Ursachen des Krieges

Beginnen wir mit den Ursachen des Krieges. Nach wie vor herrscht jedenfalls in Teilen der öffentlichen Debatte Uneinigkeit auch in diesem Punkt.

Die russische Auffassung, wie sie insbesondere in den Reden Putins vom 21. und 24. Februar 2022 zum Ausdruck kommt, aber auch seither immer wieder neu formuliert wird ist die, daß Russland gewissermaßen die Notbremse ziehen mußte, um das weitere Heranrücken der NATO an seine Grenzen aufzuhalten. Ungeachtet der einschlägigen Verträge zwischen Russland und der Ukraine sowie Russland und der NATO sei darin ein massiver Wortbruch zu sehen, denn im Zusammenhang mit der Auflösung der Sowjetunion habe der Westen doch Russland garantiert, sich nicht auf das Gebiet des ehemaligen Warschauer Pakts auszudehnen. Zwar habe man dann später einschlägige Verträge unterschrieben, doch, so Putin wörtlich: man hat uns reingelegt. Darüber hinaus sei in der Ukraine ein Nazi-Regime an die Macht gekommen, das den russischstämmigen Teil der Bevölkerung unterdrücke. Somit habe man reagieren und eine „militärische Spezialoperation“ beginnen müssen.

Diametral dazu steht die ukrainische Auffassung. Man sei unter Bruch bestehenden Völkerrechts angegriffen worden. Die Beschuldigungen, ein Nazi-Regime errichtet zu haben und die russischstämmige Bevölkerung zu unterdrücken, seien haltlos. Die eigenen Bemühungen, Teil der westlichen Völkergemeinschaft zu werden seien legitim, die russische Vorstellung hingegen, die Ukraine sei mehr oder weniger ein historisch gewachsener Bestandteil der russischen Welt, beginnend mit den Kiewer Rus im frühen Mittelalter, sei historisch nicht haltbar und im übrigen mit dem Recht eines jeden souveränen Staates, sich Bündnissen und Gemeinschaften seiner Wahl anschließen zu können, unvereinbar. In dieser Auffassung wird die Ukraine auch von einem wesentlichen Teil der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, vor allem der NATO und der EU unterstützt. Die Haltung anderer Länder, insbesondere der BRICS-Staaten, dazu ist ersichtlich eher abwartend bis ablehnend.

Soweit in Kürze die Skizzierung der unterschiedlichen Standpunkte. Treten wir nun in die Sachprüfung ein.

Die Rechtslage:

„Nimm das Recht weg, was ist der Staat dann anderes als eine Räuberbande?“. Dieser berühmte Satz des Kirchenlehrers Augustinus beschreibt in lakonischer Kürze unser Staatsverständnis, vor allem die Legitimierung staatlicher Gewalt. Beginnend mit der klassischen Antike in Athen und Rom ist bei uns – in anderen Regionen dieser Erde ist das durchaus anders – ein Gesellschafts- und Staatsverständnis gewachsen, in dem das Recht eine entscheidende Rolle spielt. Das gilt sowohl für das innere Gefüge der Staaten, Stichwort demokratischer Rechtsstaat, als auch die Beziehungen der zivilisierten Staaten untereinander, Stichwort Völkerrecht. Somit zieht unbeschadet aller übrigen Gesichtspunkte einschließlich der von der geographischen Lage der Länder bestimmten geostrategischen Interessen das Völkerrecht die Grenzen der außen- und machtpolitischen Spielräume ihrer Regierungen. Das ist, soweit ersichtlich, auch allgemeiner Konsens mit Ausnahme natürlich der russischen Staatsführung. Selbst die Unterstützer Russlands, die sein Vorgehen als legitime Selbstverteidigung gegen die Expansionsbestrebungen des Westens sehen, räumen ein, daß der Angriff vom 24. Februar 2022 gegen geltendes Völkerrecht verstoßen hat.

Jenseits des Völkerrechts

Unbeschadet dessen, daß die völkerrechtliche Lage insoweit klar ist, findet die Debatte zu den Ursachen des Krieges und vor allem über die Möglichkeiten einer Konfliktlösung nicht im luftleeren Raum statt. Indessen beschränkt sie sich im allgemeinen auf die Wiedergabe des eigenen Standpunktes, was denknotwendig mit dem Ansinnen an die jeweilige Gegenseite verbunden ist, ihre gegenteilige Auffassung eben aufzugeben. Je nach Standpunkt hat dann die Ukraine aufzuhören, als unabhängiger Staat zu existieren, oder aber Russland sich vollständig aus der Ukraine einschließlich der seit 2014 okkupierten Gebiete zurückzuziehen. Es sollte unstrittig sein, daß man auf diese Weise keine Lösung finden kann, es sei denn, eine Seite würde militärisch vollständig unterliegen. Derzeit deutet darauf aber nichts hin.

Die militärische Lage

Beginnen wir also mit der militärischen Lage. Zwar sind Zeitungen und Fernsehkanäle voll von Berichten über den Kriegsverlauf. Indessen ist die Faktenbasis jeweils sehr dünn, insbesondere gibt es keine neutralen Beobachter im Kriegsgebiet, die zuverlässig über die tatsächliche Entwicklung der Gefechte, Geländegewinne und Personal- und Materialsituation der jeweiligen Streitkräfte berichten könnten. Wir können lediglich die große Lage sehen, also ob sich die Frontlinien wesentlich verschieben oder nicht. Auf dieser unklaren Faktenbasis sind alle Prognosen über den weiteren Kriegsverlauf unsicher.

Was spricht für Verhandlungen?

Dennoch spricht alles dafür, nach Friedensverhandlungen der Parteien zu rufen. Vor allem das Schicksal der vom Krieg betroffenen Zivilbevölkerung, aber auch der Blutzoll, den die Streitkräfte beider Seiten entrichten müssen, rechtfertigen alle Anstrengungen, endlich zu einem Frieden zu kommen. Indessen muß es sich dabei um einen Verständigungsfrieden handeln. Und ein solcher Verständigungsfrieden kann nur zustande kommen, wenn die Kriegsparteien auf Augenhöhe miteinander verhandeln. Wesentlich zu kurz greift, wer einfach meint, wenn die Ukraine nicht mehr mit Waffen und Munition beliefert werde, wäre ein Friedensvertrag nicht mehr weit. Denn in einem solchen Falle käme es natürlich nur zu einem Diktatfrieden nach dem Muster von Versailles oder einer Kapitulation nach dem Muster von Berlin-Karlshorst. Gerade wir Deutschen wissen aus unserer Geschichte, was das zu bedeuten hat. Eine solche Unterwerfung unter das Diktat des Siegers ist der Ukraine schlicht und einfach nicht zumutbar. Es zeugt daher nicht etwa von mangelndem Friedenswillen, wenn aktuell ein Friedensangebot der Ukraine von Russland zurückgewiesen wird. Denn ganz unabhängig davon, welche konkreten Vorschläge jeweils gemacht werden, ist es Verhandlungen aller Art wesenseigen, daß am Beginn der Vorschlag einer Partei steht, der von der anderen Partei zurückgewiesen wird und umgekehrt, bis die dann in der Folge immer weiter veränderten Vorschläge der Parteien nahe genug beieinanderliegen, daß eine Einigung möglich erscheint. Wer das anders sieht, und das lediglich als Beleg für die Verhandlungsunwilligkeit einer Seite ansieht, hat offensichtlich noch niemals Verhandlungen geführt, und sei es über die umstrittene Höhe einer geschuldeten Kaufpreiszahlung.

Atomkriegsgefahr?

Wenig überzeugend ist auch das Argument, Deutschland begebe sich durch seine Unterstützungsleistungen in die Gefahr, selbst Kriegspartei zu werden mit der Folge, eventuell sogar einem russischen Atomschlag ausgesetzt zu sein. Nicht nur, daß das Völkerrecht zweifellos die Unterstützung eines zu unrecht angegriffenen Staates zulässt, sogar im Wege der Unterstützung mit eigenen Streitkräften, sondern auch die geschichtliche Erfahrung, daß die bloße Lieferung von Waffen bisher noch nie von einem kriegführenden Staat als militärische Einmischung angesehen worden ist, und weiter, daß die Sowjetunion wie alle anderen Atommächte auch nur für den Fall des Angriffs auf eigenes Staatsgebiet oder als ultima ratio in einem konventionellen Krieg den Einsatz von Atomwaffen für möglich erklärt haben, lassen es ausgeschlossen erscheinen, daß Russland Deutschland wegen seiner Unterstützung der Ukraine atomar bedrohen könnte.

Wann wird verhandelt?

Ob, wann und unter welchen Umständen Friedensverhandlungen geführt werden, ist natürlich in erster Linie Sache der beiden Kriegsparteien. Natürlich spielen dabei geopolitische Interessen Dritter eine große Rolle, insbesondere der USA auf Seiten der Ukraine. Dies in Abrede zu stellen, wäre naiv. Entsprechend groß ist auch die Verantwortung der USA (und ihrer Verbündeten in der NATO) für eine Verhandlungsführung mit Augenmaß, auch wenn man selbst nicht physisch am Verhandlungstisch präsent ist. Und es ist ganz offensichtlich so, daß die Lage an der Front die Verhandlungsmöglichkeiten der Kriegsparteien bestimmt. Noch niemals ist ein Krieg am Verhandlungstisch entschieden worden, vielmehrhat jeweils die Entscheidung auf dem Schlachtfeld, vor allem dann, wenn sie für beide Beteiligte jeweils nur ein Teilerfolg war, die Grundlage für anschließende Friedensverhandlungen erzeugt.

Erst einmal verbal abrüsten!

Wenig hilfreich ist in diesem Zusammenhang die Art und Weise, in der die öffentliche Debatte zu diesem Thema geführt wird. Schon der Sprachgebrauch auf Stammtischniveau entwertet die jeweiligen Debattenbeiträge aus den beiderseitigen Unterstützungslagern. Es ist einfach nicht hilfreich, aber auch intellektuell defizitär, etwa die Befürworter von Waffenlieferungen an die Ukraine hysterisch als Kriegstreiber zu beschimpfen. Denn ein Krieg wird grundsätzlich auf beiden Seiten befeuert. Im vorliegenden Falle kommt hinzu, daß die Ukraine ohne Hilfe des Westens in Gestalt von Waffenlieferungen und damit einhergehender Ausbildung von Soldaten an eben diesen Waffen alsbald kapitulieren müsste. Danach gäbe es eben keinen Friedensvertrag, sondern nur eine Unterwerfung. Das kann niemand ernsthaft wünschen. ebenso wenig trägt es zur Versachlichung bei.

Der Sache nicht dienlich sind auch hämische Bemerkungen über die persönliche Integrität der handelnden Personen. Sowohl Russland als auch die Ukraine gehören zu den korruptesten Ländern in Europa. Nicht von ungefähr hat sich der Begriff des Oligarchen sowohl für die russische als auch die ukrainische Machtelite eingebürgert. Die jeweiligen mehr oder weniger demokratisch an die Macht gelangten und gebliebenen Staatsführer können davon nicht ausgenommen sein. Unabhängig davon muß man jedoch mit Bismarck konstatieren, daß man mit den Leuten reden muß, die man eben vor sich hat.

Ebenso wenig ist es hilfreich, aber auch intellektuell defizitär, denjenigen, die auf geostrategische Interessen Russlands hinweisen, einfach das Etikett Putinversteher anzuheften. So ist es unbeschadet der völkerrechtlichen Lage, wonach mangels von den Vereinten Nationen anerkannter Volksabstimmungen in offensichtlich vorwiegend von russischstämmiger Bevölkerung bewohnten Gebieten wie der Halbinsel Krim der Rechtsanspruch der Ukraine auf diesen Teil ihres Staatsgebiets unangefochten ist, doch im Sinne einer nachhaltigen Befriedung der Situation zu prüfen, ob insoweit nicht eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Diese einvernehmliche Lösung kann auch nicht ohne Beteiligung der jeweils betroffenen Bevölkerung gefunden werden. Daß man damit in ein Wespennest sticht, ist klar. Die UNO meidet daher auch Volksabstimmungen in ähnlichen Konstellationen wie der Teufel das sprichwörtliche Weihwasser, denken wir nur an Konfliktregionen wie Katalonien und das Baskenland in Spanien, aber auch die nach wie vor ungelösten ethnischen Konflikte entlang der willkürlich gezogenen kolonialen Grenzen heute souveräner Staaten in Afrika oder den schon klassisch gewordenen Konflikt zwischen Indien und Pakistan um Kaschmir. Verhandlungen indessen, die diese Bezeichnung verdienen, müssen auch das scheinbar Unmögliche angehen. Leider stehen imperiale Bestrebungen und wirtschaftliche Interessen, vor allem der beteiligten Großmächte, dem berechtigten Friedenswunsch der betroffenen Bevölkerungen im Wege. Wirkliche Verhandlungskunst und ehrlicher Wille auf beiden Seiten zeigen sich daran, inwieweit man willens und in der Lage ist, auch solche Probleme zu lösen und dabei jeweils über den eigenen Schatten zu springen. Am Beginn steht die verbale Abrüstung. Vokabeln aus dem Wörterbuch der Boulevardpresse wie Kriegstreiber und Putin-Versteher müssen dann dem Vergessen anheimfallen.

Zweierlei Maß

Wir erleben derzeit ein Schauspiel auf der politischen Bühne, von dem wir noch nicht ganz genau wissen, ob man es als Posse oder Skandal einordnen muß. Die Rede ist von der sogenannten Flugblattaffäre um den bayerischen Politiker Hubert Aiwanger.

Der Sachverhalt

Zunächst einmal ist es immer hilfreich, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Und das können immer nur die wirklich feststehenden Tatsachen sein, insbesondere das, was der jeweils Beschuldigte bzw. an den Pranger gestellte einräumt, jedenfalls wenn nicht das Gegenteil mit gerichtsfesten Beweisen vorgetragen wird. Demnach hat der ältere Bruder des Politikers vor 35 Jahren ein Flugblatt verfasst und vervielfältigt, dessen Inhalt vor widerwärtigen antisemitischen Phrasen nur so strotzt. Der Text ist weithin öffentlich bekannt, sodaß er hier nicht wiederholt werden muß. Der Vorgang ist nun von einer oder mehreren anonym gebliebenen Personen über die Süddeutsche Zeitung an die Öffentlichkeit getragen worden. Zufällig wird in Bayern am 8. Oktober ein neuer Landtag gewählt und jetzt, sechs Wochen vorher, beginnt eben die heiße Phase des Wahlkampfs. Honi soit qui mal y pense. Natürlich haben sich sowohl der Politiker als auch sein Bruder entschieden von diesen Text distanziert.

Somit muß von einem Sachverhalt ausgegangen werden, wonach eine aktive Beteiligung des Politikers an dem Vorgang ausscheidet. Er hat allenfalls, soweit man das nach 35 Jahren überhaupt noch seinem Gedächtnis zuverlässig entnehmen kann, eine oder mehrere Kopien dieses Pamphlets in seiner Schultasche gehabt. Wie und aus welchem Grunde sie dort hinein gelangt sind, kann man heute nicht mehr feststellen. Spekulationen darüber werden indessen phantasievoll angestellt, wenig überraschend vom politischen Gegner und seiner Journaille, zu der natürlich die Süddeutsche Zeitung gehört. Vor allem muß man es auch beiden Herren abnehmen, daß sie sich wie hoffentlich jeder von uns auch persönlich weiter entwickelt haben und nicht auf der Stufe des unreifen Jugendlichen stehen geblieben sind. Auch das muß man wohl gewissen Politikern und Medienschaffenden in Erinnerung rufen. Zumal sie das in anderem Zusammenhang Politikern aus dem eigenen Lager gerne zubilligen, wie wir noch sehen werden.

Von Rechts wegen…

Natürlich muß bei einem solchen Sachverhalt auch die rechtliche Prüfung erfolgen. Nicht behandelt werden muß an dieser Stelle, daß die Verdachtsberichterstattung der Süddeutschen Zeitung angesichts der Substanzlosigkeit des Vorwurfs glatt rechtswidrig ist. Damit werden sich hoffentlich die Gerichte befassen müssen. Der Text dieses Flugblattes erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, § 130 Abs. 1 StGB. Täter im Sinne dieser Vorschrift ist allerdings nur, wer einen solchen Text verfasst und/oder verbreitet. Beides trifft auf den Politiker Aiwanger nicht zu. Somit müssen wir auf der Grundlage des bekannten Sachverhalts als Zwischenergebnis festhalten, daß sich Herr Aiwanger nicht strafbar gemacht hat. Zur rechtlichen Einordnung ist indessen weiter hilfreich, gewissermaßen hilfsweise zu prüfen, was denn hätte geschehen müssen, wenn damals der 16-jährige Hubert Aiwanger wegen dieser Tat angeklagt worden wäre. Natürlich wäre Jugendstrafrecht zur Anwendung gekommen. Der bis dahin offensichtlich strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Jugendliche hätte vielleicht Jugendarrest bzw. eine Auflage, gemeinnützige Arbeit zu leisten, bekommen. Letztere hätte aus erzieherischen Gründen etwa darin bestehen können, Hilfsdienste bei der Instandhaltung und Pflege einer der KZ-Gedenkstätten zu leisten, um dem ausweislich seiner Tat offensichtlich unreifen Jugendlichen vor Augen zu führen, mit welchem Entsetzen er Scherz getrieben hat. Zu bemerken ist ferner, daß eine solche Straftat auch nach fünf Jahren verjährt. Wer auch immer der Täter war, seine Tat ist seit Ablauf des Jahres 1993, also seit 30 Jahren, verjährt.

Der Blick nach links

Wenn wir uns schon mit politischen Jugendsünden von Politikern befassen, dann müssen wir in alle Richtungen der politischen Landschaft schauen. Hubert Aiwanger und seine Freien Wähler werden grob dem konservativen Lager, also politikwissenschaftlich mitte/rechts eingeordnet. Blicken wir also nach links. Beginnen wir mit dem seinerzeit äußerst populären Außenminister Joschka Fischer von den Grünen. Vor seiner Laufbahn als Politiker hat er allerdings eine Laufbahn als politischer Straftäter hinter sich gebracht. Unbestritten war er in der Zeit von 1971-1976 Anführer einer gewalttätigen linksextremen Vereinigung, die sich selbst stolz „Putztruppe“ nannte. Man machte eben ordentlich Putz. Auf einem Foto aus dem April 1973 ist Fischer zusammen mit dem Terroristen Hans-Joachim Klein zu sehen, wie beide auf einen am Boden liegenden Polizisten einschlagen. 1975 ist Fischer am Angriff der Putztruppe auf das spanische Generalkonsulat beteiligt, bei dem Steine und Molotowcocktails geworfen werden. Am 10. Mai 1976 werden während einer von Fischer und seinen Mitstreitern geplanten Demonstration zugunsten der Terroristin Ulrike Meinhof unter dem Motto „Rache für Ulrike Meinhof“ schwere Gewalttaten begangen, unter anderem wird – um auch einmal den Namen eines unschuldigen Opfers zu nennen – der Polizist Jürgen Weber von Putztruppen-Aktivisten lebensgefährlich verletzt. Fischer selbst hat 2001 öffentlich zugegeben: „Ja, ich war militant, … wir haben Steine geworfen“. Nun ist Fischer am 12. April 1948 geboren, war also während der Begehung der geschilderten Taten zwischen 25 und 28 Jahre alt. Also erwachsen und strafrechtlich voll verantwortlich. Verurteilt wurde er deswegen nie. Offenbar war jedenfalls in unverjährter Zeit die Beweislage so schlecht, daß der Tatnachweis nicht in der zur Anklageerhebung erforderlichen Gewissheit geführt werden konnte. Die inmitten stehenden Straftaten indessen, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung, schwere Körperverletzung, Landfriedensbruch etc. haben auch entsprechend lange Verjährungsfristen, hier bis zu 10 Jahren.

Die kommunistische Vergangenheit, gern vergessen

Nicht nur die kriminelle Vergangenheit von Politikern ist interessant, auch sollte für den Wähler von Interesse sein, ob ein Politiker in seiner Jugend bereits fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stand, oder sich in extremistischen, verfassungsfeindlichen Kreisen bewegt hat. Da ist auf der linken Seite des politischen Spektrums in Deutschland doch einiges zu finden. Beginnen wir mit dem Herrn Bundespräsidenten. Frank-Walter Steinmeier war als Student Redakteur der linken Zeitschrift „Demokratie und Recht“, die im Pahl-Rugenstein Verlag – seinerzeit auch spöttisch „Pahl-Rubelschein Verlag“ genannt – erschien und zumindest geraume Zeit als Mitteilungsblatt der Vereinigung der Juristen in der DDR fungierte. Das Blatt wurde demgemäß auch vom Verfassungsschutz beobachtet. Vielleicht deswegen forderte der Jurist Steinmeier schon damals eine Diskussion über eine linke Verfassungsinterpretation.

Betrachtet man unter diesem Aspekt die Vergangenheit einer Vielzahl von Politikern der Grünen, dann muß man zu dem Ergebnis kommen, daß starke Wurzeln dieser Partei die linksextremen kommunistischen Gruppen „Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW)“ und „Kommunistischer Bund (KB)“ sind. Diese jeweils maoistisch orientierten, teils straff organisierten und auch mit beträchtlichen finanziellen Mitteln ausgestatteten Organisationen spielten innerhalb der Linken in Deutschland vor allem in den siebziger Jahren eine große Rolle. Maßgebliche Funktionäre des KBW waren seinerzeit unter anderem die Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer, Ralf Fücks, Wilfried Kretschmann – ja, der volkstümlich schwäbelnde baden-württembergische Landesvater -, Joscha Schmierer, Freund und Günstling von Joschka Fischer und die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, allerdings nicht von den Grünen, sondern von der SPD. Funktionäre des KB waren unter anderem Angelika Beer, 2002-2004 Bundesvorsitzende der Grünen und der langjährige Parteivorsitzende und Bundesminister Jürgen Trittin. Aber auch „Die Linke“ ist prominent vertreten mit ihrer Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpcke.

Scheinheilig ist nun mal das Gegenteil von heilig

Es ist geradezu peinlich, wie nun vor allem das linke politische Lager in Deutschland von SPD bis Die Linke mit den Fingern auf Hubert Aiwanger zeigt. Die Bedeutung des Sprichworts, daß wer mit dem Finger auf andere zeigt, gleichzeitig mit drei Fingern auf sich selbst zeigt, kann kaum augenfälliger demonstriert werden, als an diesem Falle. Wenn etwa die bislang allerdings weder durch brillante intellektuelle Leistungen noch beruflichen Erfolg aufgefallene SPD-Vorsitzende Saskia Esken nun in dieser Geschichte herumwühlt, damit wenigstens irgendwelche Verdächtigungen die Nachrichtensendungen und Zeitungsartikel beherrschen, dann genügt natürlich ein Blick auf die derzeitigen Meinungsumfragen zur Landtagswahl in Bayern am 8. Oktober. Da liegen die Freien Wähler bei 12,5 %, die SPD bei 10,2 %. Und, nebenbei bemerkt, die scheinheiligen Ermahnungen des CSU-Chefs Markus Söder, die Sache müsse sorgfältig aufgeklärt werden, obgleich alles aufgeklärt ist, lassen sich leicht mit dem Umfragewert seiner Partei erklären. Der liegt bei für CSU-Verhältnisse mageren 37,8 %.

Politisch‘ Lied

Es wird eben mit zweierlei Maß gemessen. Ein im linken Spektrum, das nun einmal seit der unseligen Ära Angela Merkel bereits bei den Unionsparteien beginnt und bei der Antifa endet, reichlich unbeliebter konservativer Politiker muß niedergemacht werden, egal wie, und egal was man gegen ihn anführen kann. Semper aliquid haeret wussten schon die alten Römer. Mit anderen Worten: es ist völlig gleichgültig, was wirklich passiert ist, maßgeblich ist allein, was in der Öffentlichkeit gesagt und geschrieben wird. „Ein garstig Lied! Pfui! Ein politisch Lied!“ läßt Goethe in der Szene Auerbachs Keller im Faust I den Brandner sprechen. Betrachten wir die politischen Sitten zur Zeit Goethes und vergleichen wir sie mit Vorgängen wie der Affäre Aiwanger, überhaupt mit dem Verhalten von Politikern und Journalisten unserer Tage, dann fragen wir uns schon, welche Worte Goethe dafür fände, kehrte er auch nur für wenige Stunden auf die Erde zurück.

Der größte Lump im ganzen Land…

das ist und bleibt der Denunziant. Dieses Zitat wird dem Dichter unserer Nationalhymne, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zugeschrieben. Es paßt auch gut zu ihm. Indessen dürfte es im sozialdemokratischen Milieu der 1880er Jahre entstanden sein. In diesem prägnanten jambischen Versmaß wurde der Satz erstmals in der Zeitschrift Der Sozialdemokrat Nr. 24 vom 10.6.1886 veröffentlicht, so Gerald Krieghofer auf falschzitate blogspot.com. Wie dem auch sei, der Spruch ist nun rund 150 Jahre später aktueller denn je.

Das Verpetzer-Gesetz

Denn die Ampelkoalition, die ja sonst wirklich nichts auf die Reihe kriegt, hat uns nun mit einem Gesetz, selbstverständlich mit entsprechender Ausführungsverordnung, beglückt, das zum Schutz unseres Staates so notwendig ist, wie seinerzeit die Staatssicherheit der DDR gegen staatsfeindliche Umtriebe. Es handelt sich um das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses Gesetz regelt nicht mehr und nicht weniger als die Behandlung von Hinweisen auf wirkliche oder auch nur eingebildete Missstände, Rechtsverstöße etc. Dazu muß natürlich eine gesetzliche Regelung getroffen werden, die nicht nur die sogenannten Whistleblower vor Repressalien schützt, was ja sicherlich in dem einen oder anderen Falle sinnvoll sein kann, denken wir etwa an Edward Snowden. Wenig überraschend beruht das Ganze auch auf einer europäischen Richtlinie, die indessen wohl nirgends sonst in Europa so umgesetzt worden ist, wie in Deutschland. Nur ganz böse Zungen werden dann gleich sagen, daß dies deswegen nicht weiter verwundert, weil wir in unserer Vergangenheit doch schon die Gestapo und die Stasi hatten, und deswegen wissen, wie man so etwas macht. Doch leider ist gerade dieser Gedanke nicht abwegig.

Was ist nun Gesetz?

Schauen wir uns also dieses Hinweisgeberschutzgesetz vom 31.Mai 2023 näher an. Wir finden dort unter anderem diese Regelung des Anwendungsbereichs der Vorschrift:

§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Äußerungen von Beamten und Beamtinnen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Es geht also nicht allein um den Schutz solcher Hinweisgeber, die über Geheimnisverrat im sicherheitsrelevanten Bereich etwa der Streitkräfte oder auch sicherheitsempfindlicher Teile der Industrie ihre Vorgesetzten oder die zuständigen Behörden informieren, sondern es geht eben auch um das Denunziantentum im klassischen Sinne, nämlich die Gesinnung des politisch Andersdenkenden. Denn um nichts anderes geht es vielfach im verfassungsschutzrelevanten Bereich. In den letzten Jahren hat sich der Verfassungsschutz ja leider immer mehr zu einem Kampfinstrument der politischen Mehrheit gegen die oppositionelle Minderheit entwickelt. § 60 des Bundesbeamtengesetzes ebenso wie § 8 des Soldatengesetzes, um die einschlägigen Rechtsvorschriften zu benennen, verlangen nun einmal von Beamten und Soldaten, daß sie in ihrem Verhalten jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Über §§ 46 und 71 des Deutschen Richtergesetzes gilt diese Vorschrift auch für unsere Richter. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist auch nicht auf den öffentlichen Dienst beschränkt. Auch der missgünstige Angestellte, der seinem Kollegen in der Firma ein Bein stellen will, fällt unter dieses Gesetz. Wie wir wissen, geht es dabei heute nicht mehr allein um die im Gesetz über den Verfassungsschutz geregelten Tatbestände. Nicht nur die Bekämpfung der demokratischen Grundordnung und Bestrebungen gegen den unbedingten Schutz der Menschenwürde, sondern auch die sogenannte verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, was nach der Praxis des Verfassungsschutzes nahezu jede Kritik an den Inhabern politischer Ämter und ihrem Handeln einschließt, rufen den Verfassungsschutz auf den Plan. Ferner wird die Definition dessen, was als verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet werden kann, immer weiter zulasten der Meinungsfreiheit ausgeweitet. Das führt derzeit dazu, daß es etwa als Bestrebung gegen den Schutz der Menschenwürde gewertet wird, wenn man die Förderung der eigenen Kultur und Traditionen in Deutschland verlangt und darauf hinweist, daß es ja nun einmal jenseits der juristischen Definition des Staatsvolkes ein deutsches Volk gibt, wie im Übrigen auch ein polnisches, französisches, kurdisches und jüdisches Volk jenseits der staatsrechtlichen Gegebenheiten. Und daß dies nicht im geringsten eine gewissermaßen inzidente Herabwürdigung der nicht ethnisch Deutschen bedeutet. Indessen stellt der Haldenwang’sche Verfassungsschutz genau diese hirnrissige Behauptung auf. Man kann also darauf warten, daß der Hinweis auf die biologische Tatsache, daß es nur zwei Geschlechter gibt, als Angriff auf die Menschenwürde gewertet wird.

Des Pudels Kern

Ich erinnere daran, daß die Antifa-Freundin auf dem Sessel des Bundesinnenministers im Dezember vergangenen Jahres angeregt hat, die Beweislast für die Verfassungstreue im Sinne der Beamtengesetze umzukehren. Nicht mehr der Staat müsse beweisen, daß Beamte, Soldaten und Richter nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Vielmehr müsse der betreffende Staatsdiener beweisen, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt mit der Folge, daß der Staat nicht mehr das gerichtliche Disziplinarverfahren gegen den Verdächtigen durchzuführen habe, sondern einfach durch Disziplinarverfügung den Betroffenen aus dem Dienst entfernen könne. Das habe den Vorzug, daß das schnell gehe, und nicht die Entlassung des enttarnten Verfassungsfeindes erst nach jahrelangem gerichtlichen Verfahren möglich sei. Zu Recht kam die Ministerin damit nicht durch. Indessen hat man ja nun einen Ausweg gefunden, die Beweislage des Staates insoweit wesentlich zu verbessern. Denn wenn erst einmal das gesetzlich geförderte Denunziantentum Fahrt aufgenommen haben wird, werden auch die gerichtlichen Disziplinarverfahren gegen die echten und noch viel mehr die behaupteten Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zügig über die Bühne gehen. Material hat man ja nun dank der Erschließung neuer Erkenntnisquellen in Hülle und Fülle.

Ein weites Feld für Schnüffler, Spitzel und Sykophanten

Somit kann jede kritische Äußerung im Kollegenkreis erst die Prüfung, dann die Beobachtung des Verfassungsschutzes und damit verbunden den öffentlichen Pranger nach sich ziehen. Mußte man bisher vor allem als Beamter oder Soldat mit Äußerungen in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Leserbriefen oder im Rahmen öffentlicher Diskussionen vorsichtig sein, so gilt dies ab sofort auch für das Gespräch in der Kantine und den Plausch auf dem Flur, auf dem Betriebsausflug in geselliger Runde, an der Hotelbar oder in der Kneipe, ja auch beim Grillen auf derTerrasse im Kreis der Freunde und, ja sogar der Familie. Dabei müssen dann die Leute, die ihre Freunde, Kollegen und Verwandten beim Verfassungsschutz anschwärzen, keinesfalls mit irgendwelchen Nachteilen für sich selbst rechnen, nicht einmal dann, wenn die Anschuldigungen gegen ihre Opfer sich als haltlos erweisen. Denn insoweit regelt das Gesetz:

§ 33 Voraussetzungen für den Schutz hinweisgebender Personen

(1) Die §§ 35 bis 37 sind auf hinweisgebende Personen anwendbar, sofern

  1. diese intern gemäß § 17 oder extern gemäß § 28 Meldung erstattet haben oder eine Offenlegung gemäß § 32 vorgenommen haben,
  2. die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die von ihr gemeldeten oder offengelegten Informationen der Wahrheit entsprechen, und
  3. die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei.

Die Regelung erinnert nun doch zu sehr an die Stasi unseliger Zeiten. Jedenfalls legt das der nachfolgende Gesetzestext nahe:

Statut des Ministeriums für Staatssicherheit vom 30. Juli 1969:

(1)
Das MfS führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik weiter zu erhöhen. Das MfS stützt sich dabei auf eine breite gesellschaftliche Basis, um die Sicherheit der Staats- und Gesellschaftsordnung in noch größerem Umfang zu gewährleisten und zu einer weitgehenden Reduzierung und Ausschließung störender und hemmender Faktoren der Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen beizutragen.
(2)
Das MfS erfüllt die Abwehr- und Aufklärungsaufgaben unter Anwendung spezifischer Mittel und Methoden.

Mielke redivivus?

Die Ausführungsverordnung ist unterzeichnet von Justizminister Dr. Marco Buschmann. Der Mann gehört der FDP an. Das F in FDP steht für frei. Man ist versucht, an den Neusprech bei George Orwell zu denken. Frei bedeutet eben nicht mehr frei, sondern unfrei. Die höchste Form der Freiheit ist eben die Unterwerfung.

Zugegeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz und seine Ausführungsverordnung sind besser formuliert, also perfekter, als die Gesetze der DDR. Einen kleinen Mangel hat das Gesetz noch. Es fehlt die Regelung der Entlohnung für die Verpetzer. Indessen ist das kein Trost. „Horch und Guck“ feiert fröhliche Urständ im besten Deutschland, das wir je hatten. ARD und ZDF senden aus dem Denunziantenstadl. Beachtet ihr nicht den Haltungszwang, dann holt euch bald der Haldenwang!


Der Ukraine-Konflikt – wer kann ihn wie lösen?

Seit nahezu eineinhalb Jahren tobt der Krieg in der Ukraine. Ein Ende erscheint nicht absehbar. Genauso lange währt die Debatte über, über ja was eigentlich? Die Ursache oder vielleicht die Ursachen? Wer hat Schuld? Wer ist im Recht? Kann sich der Konflikt ausweiten? Besteht die Gefahr des Atomkrieges? Kann Deutschland Kriegspartei werden oder ist es das bereits? Darf, soll oder muss Deutschland Waffen liefern? Soll die Ukraine Mitglied von NATO und/oder EU werden?

Was man dazu lesen kann, sei es in den großen Medien, sei es in den alternativen und sogenannten sozialen Medien, ist in aller Regel von unterkomplexer Problemerfassung und damit zwangsläufig intellektuell unzureichender Gedankenführung geprägt, was naturgemäß nicht zu brauchbaren Analysen oder gar Lösungsvorschlägen führen kann.

Ordnen wir also unsere Gedanken. Ein Konflikt wie dieser hat in aller Regel mehrere Dimensionen. Die geopolitische, die juristische, die militärische.

Die Rechtslage

Beginnen will ich mit der juristischen Dimension des Konflikts. Sie ist vergleichsweise einfach zu beurteilen. Hierzu verweise ich auf mein Buch „Tatort Ukraine“. Dort habe ich die völkerrechtliche Lage kurz erläutert. Davon habe ich jetzt nach einem Jahr seit Erscheinen nichts zurückzunehmen. Russland hat mit dem Angriff auf die Ukraine gegen Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen verstoßen. Dort ist ein unbedingtes Gewaltverbot festgelegt, das nur auf der Grundlage der Ausnahmetatbestände eben dieser Charta durchbrochen werden kann, insbesondere im Wege des Selbstverteidigungsrechts, des Rechts der Hilfe zur Selbstverteidigung und auf der Grundlage von Kapitel VII der Charta, wo die kollektive Gewaltanwendung durch die Vereinten Nationen geregelt ist. Hinzu kommt die Verletzung mehrerer weiterer völkerrechtlicher Verträge und zwischenstaatlicher Verträge zwischen Russland und der Ukraine. Soweit ersichtlich, wird außer von Russland selbst und seinen Unterstützern nirgends die Auffassung vertreten, der Angriff sei juristisch gerechtfertigt gewesen. Hinzu tritt im vorliegenden Falle die Art und Weise der Kriegführung Russlands, die sich ganz offensichtlich auch gegen die Zivilbevölkerung richtet und damit gegen die einschlägigen Vorschriften des Kriegsvölkerrechts, vor allem in der nach wie vor geltenden Haaager Landkriegsordnung, verstößt. Es ist offensichtlich nur in wenigen Fällen so, daß die angegriffenen zivilen Ziele militärische Stellungen tarnen, was selbstverständlich deren Beschuss rechtlich zulässig macht. Und es ist offensichtlich auch nur in seltenen Fällen so, daß man von sogenannten Kollateralschäden sprechen kann. Insoweit bin ich auch der Auffassung, daß der Einsatz von Fernwaffen, die konstruktiv schon gar nicht dazu geeignet sind, Ziele präzise zu treffen, sondern bei deren Abschuss bereits als wahrscheinlich angenommen werden muß, daß sie weit abgelegene zivile Ziele treffen, selbstverständlich genauso zu beurteilen ist, wie der gezielte Angriff auf zivile Ziele. Was Kriegsverbrechen angeht, so dürften diese kaum auf die russische Seite beschränkt sein. Unbeschadet dessen, daß man bereits vereinzelt Bilder und Filme gesehen hat, die tatsächlich oder auch nur angeblich Kriegsverbrechen ukrainischer Soldaten zeigen, ist es nach aller Erfahrung ausgeschlossen, daß Kriegsverbrechen nur von einer Kriegspartei begangen werden. Insoweit wird sich – hoffentlich – nach der Durchführung von Verfahren vor unabhängigen Gerichten nach dem Kriege ein Erkenntnisgewinn ergeben.

Die Rechtslage ist auch letztendlich entscheidend. Denn keine geopolitische und keine militärische Überlegung kann Platz greifen, wenn sie dem Völkerrecht entgegensteht. Deswegen ist es völlig abwegig, etwa die Waffenlieferungen an die Ukraine mit dem Argument einstellen zu wollen, dann werde damit der Weg zu Friedensverhandlungen eröffnet. Denn dann könnte allenfalls ein Diktatfriede nach dem Muster von Versailles sei zulasten der Ukraine herauskommen. Und das wäre mit der Rechtslage unvereinbar.

Die geopolitische Bedeutung

Zumindest umstritten ist die geopolitische Beurteilung des Konflikts. Der Standpunkt Russlands ist, daß die Ausweitung der NATO bis an seine südwestlichen Grenzen durch Aufnahme der Ukraine in das westliche Bündnis die russischen Sicherheitsinteressen schwerwiegend berührt und nicht hingenommen werden kann. Die USA hätten seit 2004 daran gearbeitet, die Ukraine in das westliche Bündnis hinüber zu ziehen. Dieser Zeitpunkt habe nun kurz bevorgestanden. Man habe eben nicht anders gekonnt, als dem zuvorzukommen und das zu verhindern. Ein gewissermaßen präemptiver Angriff auf die Ukraine sei damit unausweichlich geworden. Der Standpunkt der USA und ihrer Verbündeten lässt sich dahingehend zusammenfassen, der Ukraine stehe wie jedem anderen Staat das Selbstbestimmungsrecht zu, was natürlich auch die Freiheit einschließe, sich um die Aufnahme in internationaler Organisationen und Bündnisse zu bemühen. Hinter dieser völkerrechtlichen Argumentation steht natürlich die geopolitische Erwägung, den Einflussbereich der USA zu erweitern, sowohl in politischer, als auch wirtschaftlicher und militärischer Hinsicht. Tatsächlich ist es auch unstrittig, dass die USA seit 2004 erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um die Bevölkerung der Ukraine, vor allem ihre politische Klasse, davon zu überzeugen, daß ihre Zukunft im westlichen Bündnis liege, was für die Ukrainer einen erheblichen Gewinn an Wohlstand und Sicherheit mit sich bringen werde. Mit welchen Methoden dies teilweise geschehen ist, muß hier nicht weiter ausgebreitet werden. Seit ihrem Erscheinen auf der weltpolitischen Bühne handeln die USA robust und ohne Rücksicht auf das Recht allein in ihrem nationalen Interesse. Davon lassen sie sich bekanntlich nicht einmal durch eine Verurteilung durch den Internationalen Gerichtshof abbringen. Indessen muß dazu auch gesagt werden, daß alles unterhalb der Schwelle der Gewaltanwendung eben erlaubt ist. Bei aller berechtigten Kritik an diesem Verhaltensmuster der USA muss jedoch bemerkt werden, daß räsonieren nicht reicht. Man muß eben realistische, tragfähige Alternativen aufweisen können.

Natürlich ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Westbindung der Ukraine im Interesse der Ukraine selbst, aber auch des westlichen Bündnisses ist, und ferner, welche gangbaren Alternativen dazu denkbar sind. Wie die Reaktion Russlands auf die Bestrebungen, die Ukraine in das westliche Lager zu ziehen, unübersehbar zeigt, scheint das zu einer Verschärfung der Konfliktsituation zu führen, jedenfalls im Vergleich zur Lage bis 2004. Offenbar scheint der russische Präsident auch davon überzeugt zu sein, daß die Ukraine ursprünglicher Bestandteil Russlands ist und er insoweit eine Art Befreiungsfeldzug führen muß. Es gibt ja mehrere Äußerungen von ihm, wonach es ein ukrainisches Volk weder im ethnischen noch im juristischen Sinne eigentlich gibt. Unabhängig davon, ob diese Auffassung abwegig ist oder wenigstens zum kleinen Teil zutrifft, zeigt das, wie essenziell das Thema für Russland, jedenfalls unter der Administration Putin ist. Auch dies gilt es in die Überlegungen einzustellen. Dies unabhängig von der insoweit eindeutigen Rechtslage.

Wenn der Eintritt der Ukraine in die NATO geopolitisch eher Instabilität als Stabilität auslöst – worüber man selbstverständlich auch debattieren kann – dann müssen Alternativen dazu geprüft werden. Angesichts der jahrzehntelangen Erfahrungen neutraler Staaten in Europa, auch mit kriegerischen Konflikten höchster Intensität wie die beiden Weltkriege, erscheint eine politische Neutralität unter Übernahme des westlichen Wirtschaftssystems und der parlamentarischen Demokratie westlicher Prägung durchaus eine Alternative zur Einbindung in den russischen Machtbereich oder in das westliche Bündnis zu sein. Die Beispiele der Schweiz und der bis dato neutralen skandinavischen Staaten Finnland und Schweden zeigen hier einen naheliegenden und gangbaren Weg auf. Gerade das Beispiel Finnland als unmittelbarem Nachbarn der früheren Sowjetunion und der heutigen russländischen Föderation zeigt, daß ein Land alle Vorteile eines marktwirtschaftlichen und demokratisch-rechtsstaatlichen Systems genießen kann, ohne formal Mitglied der NATO und/oder der Europäischen Union zu sein. Das ist natürlich eine souveräne Entscheidung der Ukraine. Die Frage wird allerdings auch sein, ob ihr eine solche Entscheidung von den großen Spielern dieses Konflikts, also Russland und den USA, ermöglicht wird.

Die militärische Lage

Es geht hier nun einmal leider um einen Krieg. Somit hängen alle weiteren Überlegungen und Entscheidungen von der militärischen Lage ab. Es ist für Außenstehende schlicht unmöglich, die militärische Lage überhaupt nur zutreffend erkennen zu können, sodaß die darauf fußende Lagebeurteilung nicht auf sicherer Grundlage erfolgen kann. Zwar erhalten wir eine Fülle von Nachrichten vom Kriegsschauplatz. Diese stammen entweder direkt von den Kriegsparteien, oder werden von ihnen ausgewählt und/oder zensiert. Das ist in einem Krieg auch völlig normal. Wir sollten daher alle Nachrichten vom Kriegsschauplatz mit der gebotenen Vorsicht und mit begründetem Misstrauen zur Kenntnis nehmen und bewerten. Indessen kann eines gesagt werden: dieser Krieg dauert nun schon eineinhalb Jahre an, obwohl zu Beginn nahezu einhellig die Auffassung vorherrschte, er werde in wenigen Wochen vorbei sein. Diese Einschätzung fußte natürlich auf dem Kriegsbild des Kalten Krieges, das vom Aufeinandertreffen der Massenheere und dem unbegrenzten Einsatz der verfügbaren Waffen gekennzeichnet war. Ein solcher Krieg wäre schon wegen des Munitionsverbrauchs tatsächlich in wenigen Wochen zu Ende gewesen. Indessen erleben wir nun eine völlig neuartige Kriegführung, die davon gekennzeichnet ist, daß nur in wenigen Regionen Kampfhandlungen stattfinden. Offensichtlich finden große Bewegungen nicht mehr statt, den Streitkräften der Kriegsparteien gelingen offenbar nur noch geringfügige Geländegewinne. Dennoch ist der Blutzoll auf beiden Seiten sehr hoch, der Ausfall von Waffen und Gerät sowie der Verbrauch von Munition sind ebenfalls so hoch, daß Zweifel aufkommen müssen, wie lange noch genügend Nachschub an die Front kommen kann. Die Vorstellung vor allem deutscher Politiker und Journalisten, die Ukraine könne diesen Krieg gewinnen, wobei das die Vorstellung ist, sie könne den Feind vollständig aus dem Land werfen, ist ersichtlich wirklichkeitsfremd. Ebenso wirklichkeitsfremd ist die Furcht, durch die von internationalem Recht, insbesondere dem Recht, dem angegriffenen Staat in seiner Verteidigung gegen die Aggression beizustehen, auch durch Waffenlieferungen, zur Kriegspartei zu werden und möglicherweise dann selbst unter Beschuss zu geraten.

Es spricht viel für eine Pattsituation. Man hört auch von teils hochrangigen amerikanischen Generälen, daß die Vorstellung, die Ukraine könne ihr Staatsgebiet vollständig von russischen Streitkräften befreien und die Grenzen vom 24. Februar 2022 wiederherstellen, illusorisch sei. Es bestehe eher die Gefahr, daß Russland dank seiner wesentlich größeren Ressourcen am Ende seine Kriegsziele erreichen könne. Inwieweit diese pessimistische Prognose sich als richtig erweisen wird, können wir heute nicht wissen. Natürlich wird die personelle und materielle quantitative Unterlegenheit der Ukraine laufend durch Waffenlieferungen und Ausbildung ukrainischer Soldaten an westlichem Gerät wenn nicht vollständig ausgeglichen, so doch gemindert. Wenig wissen wir über die Qualität der russischen Streitkräfte, insbesondere ihres Personalersatzes. Am Ende könnte durchaus ein Unentschieden stehen. Dann wären Friedensverhandlungen für beide Parteien unausweichlich.

Was tun?

Wie sollte sich Deutschland verhalten? Die Frage zu stellen, erscheint angesichts des geringen und weiter sinkenden Gewichts unseres Landes in der Weltpolitik, bedingt einerseits durch unsere schwindende Wirtschaftskraft, andererseits durch unsere weiter schwindende militärische Stärke, eigentlich frivol. In einem Konflikt, der maßgeblich durch die Großmächte, besser gesagt Weltmächte USA, Russland und auch China beeinflusst werden kann, kann ein Land wie Deutschland, boshaft formuliert, allenfalls Konferenzräume bereitstellen. Dennoch muß sich Deutschland in diesem Konflikt positionieren. Auch wenn es als Mitglied der NATO letztendlich nur im Rahmen der Einstimmigkeit des Bündnisses handeln kann, so kann es durchaus seine Gedanken in die Entscheidungsfindung einbringen. Was das geopolitische Argument angeht, so sollte Deutschland im Interesse größtmöglicher Stabilität dazu raten, die Ukraine nicht in die NATO aufzunehmen, ihr indessen alle Garantien zu geben, die sie braucht, um als neutraler Staat nach dem Muster der Schweiz und Finnlands auch in unmittelbarer Nachbarschaft mit einem wenig freundlich gesonnenen Russland leben zu können. Für die Menschen im Lande ist es offensichtlich relativ gleichgültig, gerade was die persönlichen Lebensumstände angeht, ob man in einem NATO-Land wie Deutschland oder in einem neutralen Land wie der Schweiz lebt. Davon dürften die Bürger und Wähler der Ukraine durchaus unschwer zu überzeugen sein. Was die Mitgliedschaft in der EU angeht, so gilt hier sinngemäß das gleiche. Der Wohlstand der Bevölkerung hängt nicht davon ab, ob ihr Land Mitglied der EU ist oder nicht, wie die Schweiz, Norwegen und seit dem Brexit trotz aller Probleme Großbrtannien beeindruckend zeigen. Aus unserer Sicht steht einer Mitgliedschaft der Ukraine insbesondere die ausgeprägte Korruption in diesem Lande entgegen. Insoweit sollten wir aus dem Fehler gelernt haben, so korrupte Länder wie Bulgarien und Rumänien in die EU aufzunehmen. Es wäre also gut, wenn Deutschland sich angesichts seiner nur geringen Möglichkeiten auf die Rolle beschränken würde, die es als Bauer auf dem internationalen Schachbrett alleine spielen kann. Die Vorstellung, daß etwa der Bundeskanzler zwischen dem amerikanischen und dem russischen Präsidenten vermitteln könnte, ist doch reichlich abwegig.