Für wen ist ein Kind eigentlich da?

Nun, das ist doch wohl eine dumme Frage. Selbstverständlich ist ein Kind um seiner selbst willen auf der Welt, also „da“. Seine unveräußerliche Menschenwürde (Art. 1 GG) ist naturgegeben. Von Menschen gemachte Gesetze können das allenfalls bestätigen und im einzelnen regeln, wie dies zu verwirklichen ist. Bei uns in Deutschland regelt das § 1666 BGB. Das Kindeswohl steht damit an erster Stelle, Eltern und Staat haben alles zu tun, was dem Wohl des Kindes förderlich ist, und alles zu unterlassen, was ihm schadet. Diese Vorrede ist eigentlich überflüssig, in unserer modernen, oder soll ich besser sagen: aus den Fugen geratenen, Welt indessen erforderlich.

Was die Natur geschaffen hat,

Die allermeisten Kinder haben das Glück, in einer intakten Familie mit Eltern, meistens auch mit Geschwistern, aufzuwachsen. In der Regel sind ihre Eltern auch die leiblichen Eltern. Manchmal wird das von seiner leiblichen Mutter zur Adoption freigegebene Kind auch in eine Familie, oder auch „nur“ von einem Ehepaar aufgenommen. Es bekommt damit die Chance, so aufzuwachsen, wie es die Natur vorgesehen hat, nämlich in einer Familie. Seit rund 50.000 Jahren – so lange gibt es uns Menschen, rechnen wir die Vorläufer dazu, noch länger – konnte sich niemand etwas anderes unter einer Familie vorstellen, als Eltern mit gemeinsamen Kindern, gegebenenfalls seit der Antike auch hinzu adoptierten Kindern.

beginnt der moderne Mensch zu ändern

Das ist in den letzten Jahren anders geworden. In Deutschland können seit 1. Oktober 2017 auch homosexuelle Paare Kinder adoptieren. Man begründet das im Wesentlichen damit, daß diese Paare rechtlich nicht schlechter gestellt werden sollten, als die herkömmlichen Ehepaare. Aus diesem Grunde gibt es ja inzwischen auch die sogenannte Homo-Ehe, also die rechtliche Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts als Ehe im Rechtssinne, die dann auch ganz offiziell so heißt. Nicht wenige haben dies als Verirrung angesehen und tun es auch noch heute. Darauf werden wir noch eingehen.

Im Allgemeinen tut man gut daran, gesetzliche Neuerungen nach einigen Jahren auf ihre tatsächlichen Auswirkungen zu überprüfen, zu evaluieren. Wir wollen also einmal sehen, wie in der Praxis die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare abläuft. Ausklammern wollen wir hier die Adoption eines Kindes durch lesbische Paare, wenn von diesen beiden Frauen eine die leibliche Mutter des von der anderen dann adoptierten Kindes ist. Das hat ja dann noch eine gewisse Ähnlichkeit mit der Adoption des Kindes durch den neuen Ehemann der Mutter. Allerdings ist auch das, wie wir sehen werden, eine ganz andere Geschichte.

Was geschieht wirklich?

Als fern der „queeren“ Szene lebender Mensch denkt man, ein schwules Paar mit Kinderwunsch wende sich nun an ein Waisenhaus, um eines der dort lebenden und betreuten Kleinkinder zu adoptieren. Es mag sein, daß es das auch gibt. Die Wirklichkeit in dessen sieht anders aus, und zwar schockierend anders. Tatsächlich wird häufig dieser Kinderwunsch dadurch verwirklicht, daß die homosexuellen Partner sich mittels künstlicher Reproduktion Kinder beschaffen. Ganz nüchtern betrachtet, müssen sie, die selbst ein gemeinsames Kind nicht ins Leben setzen können, das was ihnen dazu fehlt, kaufen oder mieten: das Ei einer Frau und den Uterus, der das Kind austrägt. Es gibt Geschäftsleute, die so etwas im Internet anbieten. Man kann da Wünsche äußern und ähnlich wie bei der Bestellung eines neuen Pkw konfigurieren, welche Merkmale (Hautfarbe, Figur, Haarfarbe, Augenfarbe, Größe, Gewicht und IQ) die Eispenderin haben soll. Dem Vernehmen nach sind hochgewachsene Schwedinnen derzeit in diesen Kreisen en vogue. Mag man das noch mit einem etwas gequälten na ja hinnehmen, so wird man bei der weiteren Recherche wohl abwechselnd rot vor Zorn und blass vor Entsetzen. Denn der Körper der Eispenderin wird durch hormonelle Überstimulation gezwungen, mehr als ein Ei springen zu lassen. Für die betreffende Frau bedeutet das natürlich eine psychische wie auch physische Belastung und gesundheitliche Risiken. Das so gewonnene Ei wird dann mit dem durch Masturbation gewonnenen Samen eines Spenders, der nicht unbedingt einer der beiden adoptionswilligen schwulen Männer sein muß, im Reagenzglas befruchtet. 60-80 % der so gezeugten Embryonen haben chromosomale Schäden und werden ausgesondert. Die lebensfähigen werden bei -196° kryokonserviert. 2-3, die das Auftauen überlebt haben, werden der Leihmutter implantiert. Hunderttausende Embryonen verwaisen und werden irgendwann weggeworfen. Embryonen sind, daran kann doch kein Zweifel bestehen, Menschen, allerdings vor der Geburt und außerhalb des Körpers der Mutter zumindest bis zum Zeitpunkt kurz vor der natürlichen Geburt nicht lebensfähig. Indessen werden sie, wenn eben kein derartiger Eingriff erfolgt, geboren und können leben. Nur etwa 15 % der künstlichen Befruchtungen, berichtet die kluge Publizistin Gabriele Kuby, führen tatsächlich zu einem „take-home-baby“, wie das in dieser Kinderhandelsbranche, anders kann man es doch nicht nennen, beworben wird. Natürlich wollen die Kunden dieser Reproduktionskliniken gesunde Kinder. Dafür bezahlen sie ja. Deswegen werden die Embryos vor der Implantation auf gesundheitliche Schäden hin untersucht (Präimplantationsdiagnostik, PID), ebenso während der Schwangerschaft, damit sie im „imperfekten Fall“ – der Sprachgebrauch ist verräterisch, es geht wohl um Qualitätssicherung bei einem Industrieprodukt – abgetrieben werden können. Sollte sich mehr als ein Embryo erfolgreich in die Gebärmutter der Leihmutter eingenistet haben, ist aber nur ein Kind bestellt, wird eine “ Mehrlingsreduktion“, so heißt das beschönigend, durchgeführt. Das heißt nichts anderes, als daß überzählige Föten im Mutterleib getötet werden und nur die vielversprechenden am Leben bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem toten Embryo geboren werden.

Was bedeutet das für die Beteiligten?

Ein Blick auf die Leihmütter in diesem Geschäft. Meist handelt sich um mittellose Frauen aus Regionen dieser Erde, in denen das Leben ohnehin prekär ist. Sie vermieten ihren Uterus und verkaufen sich für neun Monate in eine moderne Art der Sklaverei. Eines der weltweiten Zentren dieser Reproduktionsmedizin soll die Ukraine sein. Dort wird in der U-Bahn für die Leihmutterschaft geworben. Unvorhergesehene Ereignisse wie Corona-Lockdown oder der Krieg haben übrigens dazu geführt, so berichtet Gabriele Kuby, daß Hunderte von Babys nicht abgeholt werden konnten und nun Waisenkinder sind. Darüber hinaus muß die Leihmutter abgesehen von den großen gesundheitlichen Risiken dieser Prozedur jeden emotionalen Kontakt zu dem Kind, das unter ihrem Herzen heranwächst, unterbinden – zu schlimm wäre sonst der Schmerz, es unmittelbar nach dem üblichen verfrühten Kaiserschnitt in fremde Hände legen zu müssen. Somit beginnt das Kind bereits im Bauch der Leihmutter sein Leben in Einsamkeit – eine schwere Hypothek, denn die pränatale Forschung zeigt, daß zwischen Mutter und Kind innige Kommunikation besteht und sich der seelische Zustand der Mutter auf das Kind als Grundton seiner Existenz überträgt. Insoweit ist der Uterus der Mutter der paradiesische Ort von Einheit und Geborgenheit.

Und die Kinder?

Da nimmt es nicht wunder, daß Kinder in einer solchen künstlichen Ersatzfamilie auch seelisch Schaden nehmen. Darüber gibt es bereits Untersuchungen. Man wird wohl nicht ernsthaft in Abrede stellen können, daß solche Kinder von gleichaltrigen gehänselt werden. Kinder sind grausam, sagt man oft. Gerade im vorpubertären und pubertären Alter ist es geradezu normal, daß Kinder einander hänseln oder mobben, wie man heute sagt. Die Wertvorstellungen von Erwachsenen, die Belehrungen von Eltern und der Schulunterricht mögen auch gegenüber Kindern aus solchen familienähnlichen Verbindungen Toleranz einfordern. Aber wir wissen doch alle, daß man im jugendlichen Alter vorzugsweise das tut, was die Erwachsenen, die Eltern und die Lehrer missbilligen oder gar verbieten. Hat man nicht selbst in diesem Alter die Vokabel „Schwuler“ als Schimpfwort gebraucht, und hat man nicht selbst gehört, wie die eigenen Kinder und ihre Spielkameraden dies als Schimpfwort und zur Hänselei benutzt haben? Wir wollen ehrlich sein, es war so. Und warum sollte es jetzt anders sein?

Und das alles im Namen des humanitären Fortschritts Das ist jedoch die traurige Wirklichkeit, die uns natürlich verschwiegen wird und stattdessen das romantische harmonische Bild einer glücklichen Familie mit zwei Vätern vorgespiegelt wird.

Die Persönlichkeitskrücke Gleichstellung

Warum nur in aller Welt muß so etwas überhaupt geschehen? Schwule Männer, die einen solchen Wunsch in die Tat umsetzen, denken dabei offensichtlich zu allerletzt an das Kind, das bei Ihnen aufwachsen soll. Es geht ganz offensichtlich um die Selbstverwirklichung, die Verwirklichung der geschönten, ja verlogenen Sicht auf sich selbst. Man ist sich darüber im klaren, daß die Unmöglichkeit, gemeinsame Kinder zu bekommen, auf natürlichem Wege nicht überwunden werden kann. Die Natur hat den Menschen nun als Mann und Frau geschaffen, und nur die können gemeinsame Kinder bekommen. Offenbar sind diese Menschen mit ihrem Dasein, mit dieser Situation unzufrieden, ja sie leiden möglicherweise sogar darunter. Daß man das nun dadurch überspielt, daß man seine so anders angelegte Existenz in möglichst jeder Beziehung der Lebenswirklichkeit heterosexueller Elternpaare wenigstens im äußeren Anschein angleichen will, spricht eher für ein Minderwertigkeitsgefühl, verbunden mit einem entsprechenden Leidensdruck. Man könnte geneigt sein, dies als Entschuldigung dafür gelten zu lassen, daß man dann zulasten ungeborener und geborener Kinder zu einer solchen Hilfskonstruktion greift. Doch sollte das Kindeswohl und nicht die Befindlichkeit von Erwachsenen, die sich von der Natur zurückgesetzt fühlen, allein ausschlaggebend sein. Hier wird der Egoismus von Erwachsenen zulasten der schwächsten in unserer Gesellschaft ausgelebt.

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Christopher Street Day, wo sich die Szene in einem schrillen Straßenkarneval feiert, und ähnlichen Ereignissen hört man häufig das Wort vom „gay pride“. Stolz will man also sein, stolz auch auf sein anders sein. Dann müsste das doch mit dem Selbstbewusstsein einhergehen, erst einmal vor sich selbst anzuerkennen, daß man eben unveränderbar anders ist, als die allermeisten Menschen, die nun einmal zum jeweils anderen Geschlecht hingezogen sind und mit dem Wunschpartner dann ein gemeinsames Leben, und regelmäßig auch gemeinsame Kinder haben. Was steht eigentlich entgegen, seine Andersartigkeit nicht nur zu akzeptieren, sondern zu sagen: Ja, das bin ich eben, ja als Mensch bin ich nicht weniger wert als alle anderen auch. Ja, ich kann mit meinen Lebenspartner keine gemeinsamen Kinder haben. Das akzeptiere ich eben, ich bin eben so. Demgegenüber halte ich es für einfach lächerlich und eine charakterliche Schwäche, sich eben nicht so zu geben, wie man ist, sondern, ja, wirklich krampfhaft zu versuchen, wie die anderen zu sein, wobei man es nicht einmal zur Kopie, sondern nur zum schlecht ausgeführten Abbild von der Hand des unbegabten Zeichners bringen kann. Ein stolzes Wort wäre das „so bin ich eben“, ein Armutszeugnis indessen ist der krampfhafte Versuch der Angleichung.

Der mentale und moralische Abstieg der Menschheit

In der seitherigen Menschheitsgeschichte gab es die Homosexualität immer. In der Antike war diese Veranlagung mit der daraus folgenden Lebensform für die Betroffenen wie ihre Mitmenschen eben einfach da. Teilweise, wie im alten Sparta meinte man sogar, dies sei der Erziehung künftiger Krieger förderlich. Von Lustknaben ist im alten Griechenland wie im alten Rom die Rede. Indessen war das niemals mehr als eine Randerscheinung, eine tolerierte Art zu leben. Niemand kam jedoch auch nur auf den Gedanken, diese Lebensform auch nur als etwas ähnliches wie die Ehe zwischen Mann und Frau anzusehen. Hätte jemand ernsthaft gefordert, gleichgeschlechtliche Menschen sollten heiraten können, man hätte ihn wohl eher für verrückt erklärt. Man war eben insoweit als Kulturvolk wie die alten Griechen und alten Römer tolerant. Bei den sogenannten Barbaren können wir da nicht so sicher sein.

Bei dieser Toleranz in den antiken Gesellschaften findet man allerdings nirgends Berichte darüber, dass etwa schwule oder lesbische Paare Kinder adoptiert hätten. Auf so etwas wäre man nicht gekommen, kam man ja schon nicht auf den Gedanken, diese Leute miteinander zu verheiraten. Die Adoption als solche war nicht selten, aber regelmäßig ein Instrument der Familienpolitik. Julius Caesar, der keinen leiblichen Erben hatte, adoptierte aus diesem Grunde seinen Großneffen Octavian, der später als Kaiser Augustus berühmt werden sollte. Es galt eben, die Macht der Familie zu erhalten. Die natürliche Erhabenheit der Ehe von Mann und Frau stellten auch mächtige Herrscher nicht infrage. Kaiser Hadrian wäre wohl niemals auf den Gedanken gekommen, seinen Geliebten Antinoos zu heiraten, geschweige denn, mit ihm zusammen ein Kind zu adoptieren, um die Travestie einer Familie zu leben.

Unsere Zeit, die immer mehr von neomarxistischen Vorstellungen geprägt wird, beeilt sich mit Riesenschritten, die gewohnte Ordnung hinter sich zu lassen und alles aufzulösen. Am Ende soll der neue, selbstverständlich vollendete Mensch stehen. Doch führt dieser Weg nirgend anders hin, als in den Abgrund einer von Wesen, die nur noch äußerlich mit den herkömmlichen Menschen Gemeinsamkeiten aufweisen, bewohnten Welt. Und über allem schallt das irre Lachen des Jokers in den Häuserschluchten von Gotham City.




Zum Krieg in der Ukraine

Wer zur Zeit die Buchhandlungen aufsucht, findet dort geradezu eine Flut von Literatur zum Thema vor. Sowohl die Geschichte des Landes als auch die aktuelle politische Lage werden von vielen Autoren dargestellt. Was nicht so sehr im Vodergrund steht, ist die Rechtslage, sowohl in völkerrechtlicher Hinsicht, was die internationalen und die zwischenstaatlichen Verträge angeht, als auch das Kriegsrecht im engeren Sinne. Ich habe das nun in einem Buch knapp und für den juristischen Laien verständlich darzustellen versucht. Die wesentlichen Verträge sind im Anhang abgedruckt. Generalmajor a.D. Jürgen Reichardt hat ein Vorwort beigesteuert, das den Umgang der Großmächte mit dem Völkerrecht kritisch hinterfragt. Dazu besteht ja auch Anlaß genug. 

Das Buch ist bei book today in Bonn erschienen und ist übertitelt „Tatort Ukraine“ (https://www.book-today.de/neuzugaenge/thesen-rainer-tatort-ukraine.php). Die ISBN lautet 978-3-9819738-6-0. Es kann dort direkt bestellt oder auch im stationären wie auch Versandbuchhandel erworben werden. Der Preis liegt bei 24,80 €.


Der Papiertiger

Friedrich Merz ist der Hoffnungsträger derjenigen Deutschen, die immer noch daran glauben wollen, daß Deutschland unter der Führung eines Unionskanzlers aus der Krise heraus und in ruhiges Fahrwasser steuern könnte. Der Hoffnungsträger dieser Leute heißt Friedrich Merz. Ihm trauen viele immer noch zu, den verderblichen Merkel-Kurs der CDU deutlich verändern zu wollen und letztendlich eine konservative, ja sogar auch patriotische Politik machen zu wollen, die man durchaus auch als Gegenentwurf zur Politik des linksgrünen Mainstreams sehen kann.

Der Lackmustest

Anlaß zu der Hoffnung, Friedrich Merz werde sich genau so verhalten und endlich das Ruder des Unions-Schiffes von Backbord nach Steuerbord herumreißen, gab seine Äußerung am letzten Montagabend bei Bild TV. Auf das offene Geheimnis angesprochen, daß es ukrainische Flüchtlinge,-  nein Flüchtlinge ist hier das falsche Wort, Antragsteller bei den deutschen Sozialbehörden – gebe, die regelmäßig von der Ukraine nach Deutschland fahren, Sozialleistungen erhalten und dann wieder zurück in die Ukraine fahren, um dies dann alsbald genauso wieder zu tun, antwortete Friedrich Merz: „Wir erleben mittlerweile einen Sozialtourismus dieser Flüchtlinge: nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine.“ Natürlich ein kurzer, prägnanter Satz, der aber den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf trifft. Nur böswillige Zuhörer, vor allem aus dem Bereich des politischen Gegners und der linksgrünen Blase unseres Landes, können das dahingehend interpretieren, daß Merz alle ukrainischen Flüchtlinge als solche Sozialtouristen bezeichnet hätte.

Der Tiger wird zum Bettvorleger

Nun ist geschehen, was in einem solchen Falle unausweichlich ist. Die politischen Gegner und der linksgrüne mainstream in den Medien reagierten mit den üblichen und erwarteten Empörungsritualen. Und wie immer in Deutschland, wenn die Moralkeule geschwungen wird, knickt ein, wen sie auch immer trifft. Schon am nächsten Vormittag twitterte Merz zerknirscht: „Wenn meine Wortwahl als verletzend empfunden wird, dann bitte ich dafür in aller Form um Entschuldigung. Mein Hinweis galt ausschließlich der mangelnden Registrierung der Flüchtlinge. Mir lag und liegt es fern, die Flüchtlinge aus der Ukraine, die mit einem harten Schicksal konfrontiert sind, zu kritisieren“. Der Todsünde gegen den linken politischen Zeitgeist folgte das Confiteor auf der Stelle. Mal sehen, ob Restle und Co. ihm die Absolution erteilen oder ihn in die ewige politische Verdammnis stürzen werden. Wie man unsere linken politischen Glaubenseiferer kennt, werden sie letzteres zumindest versuchen.

Der Unterschied zwischen Männern und Abziehbildern

Wäre Friedrich Merz ein Mann mit „Eiern“ (Oliver Kahn hat ja bekanntlich angesichts schwacher Leistungen seiner Fußballer gefordert: „Wir brauchen Eier!“), oder hätte er den sprichwörtlichen Arsch in der Hose, dann wäre seine Reaktion auf diesen shit storm völlig anders ausgefallen. Ein richtiger Mann geht da zum Gegenangriff über. Er erklärt der kläffenden Meute mit überlegener Geste, daß er keinen Grund hat, irgendetwas zurückzunehmen oder sich zu entschuldigen. Wer eben von diesen Kläffern nicht verstanden habe, was er gemeint habe, der sei entweder böswillig, was er als üblichen politischen Reflex zur Kenntnis genommen habe. Oder er sei intellektuell wohl etwas unterbelichtet, weil er den auf der Hand liegenden Sinnzusammenhang offenbar nicht verstanden habe. Es sei doch sonnenklar, und aus dem Wortlaut seiner Äußerung auch gar nicht anders verstehbar, daß er keineswegs alle Ukrainer, insbesondere nicht die ukrainischen Flüchtlinge, in den sprichwörtlichen einen Topf geworfen habe. Unbestreitbar sei jedoch die Tatsache, daß es eben solche Leute gebe, die unsere  Sozialsysteme in der beschriebenen Weise ausplünderten. Das müsse halt unterbunden werden. Was da alles gemacht werden müsse, sei Sache der zuständigen Behörden, beginnend mit einer ordentlichen Registrierung und Prüfung der Bedürftigkeit des jeweiligen Antragstellers. Vor allem sei das aber ein weiteres Beispiel für die Unfähigkeit der Ampel-Politiker.

Wer wundert sich eigentlich?

Man tritt ja auch den Ukraine nicht zu nahe, wenn man mit Blick auf die Position dieses Landes in der Rangliste der korrupten Länder dieser Erde und die in solchen Ländern verbreitete Sicht auf den Staat als eine Einrichtung, die man ausplündern kann und soll, weil es die anderen doch alle genauso machen, einen solchen Sozialtourismus als, sagen wir, nicht überraschend einstuft. Das hat ja gar nichts damit zu tun, daß dieses Land von seinem Nachbarn völkerrechtswidrig angegriffen worden ist, und seine Bürger unter diesem Krieg schrecklich zu leiden haben. Die russischen Bomben und Granaten treffen unterschiedslos Gerechte und Ungerechte, Ehrliche und Unehrliche, fleißige Handwerker und Tagediebe. Das liegt auf der Hand. Merz hätte  auch die Gelegenheit gehabt, insoweit aufklärend zu wirken und den Begriffsstutzigen in unserem Lande das eine oder andere ganz nüchtern und sachlich klarzumachen.

Gewogen und zu leicht befunden

Wer schon bei einem schwachen Lüftchen schwankt, wird bei einer Sturmböe entwurzelt und in die Heide geblasen werden. Für den Kampf gegen den politischen Gegner taugt er nicht.

Es fällt auf

Zu den vielen personell üppig ausgestatteten und damit für den Steuerzahler teuren Organisationen ohne administrative Funktion gehören die diversen Aufklärungszentralen. Bekannt ist vor allem die Bundeszentrale für die politische Bildung. Sie hat 220 Mitarbeiter, ihr Haushaltsvolumen lag 2019 bei 64,19 Millionen €. Es gibt eine Bundeszentrale für die Ernährung mit einer nicht bekannten, sicherlich aber auch beeindruckenden Zahl von Mitarbeitern. Auch kleinere Organisationen dieser Art wie die Bundeszentrale für Kinder-und Jugendmedienschutz mit einem Haushaltsvolumen 2021 von 6,024 Millionen € sind auf dem jeweils namensgebenden Gebiet umfangreich tätig, ohne daß die jeweils zuständigen Ministerien etwa untätig wären. Nach oben ragt heraus die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit immerhin 350 Mitarbeitern und einem Jahresetat von 120 Millionen € (2021).

Amtspornos

Diese Organisation fällt derzeit besonders durch eine Plakataktion auf. Wer mit offenen Augen durch die Straßen unserer Städte und Gemeinden geht oder fährt, stößt allerorten auf Plakate, die Menschen bei sexueller Aktivität zeigen bzw. Menschen, auf deren Körper Texte geschrieben sind, die eindeutig sexuellen Bezug haben. Das ganze läuft bei dieser Zentrale als Liebesleben Kampagne „Hautnah“. Nun mag man es für notwendig oder weniger notwendig halten, die Leute auf die Gefahren sexuell übertragbarer Krankheiten aufmerksam zu machen. Erwachsene Menschen wissen jedoch in aller Regel, daß sexuelle Kontakte mit fremden Menschen, nicht nur solchen des horizontalen Gewerbes, die Gefahr von Ansteckungen mit Geschlechtskrankheiten mit sich bringen. Die Kinder werden in der Schule aufgeklärt, natürlich auch über diese Risiken. Die Art und Weise, in der dies von jener Bundeszentrale betrieben wird, ist jedoch kritikwürdig. Schließlich wird hier im öffentlichen Raum jeder, ob er will oder nicht, mit dem Anblick sexueller Aktivitäten konfrontiert und das zu jeder Zeit. Den Verantwortlichen für diese Kampagne kommt es offenbar nicht in den Sinn, daß längst nicht jeder wünscht, auf Schritt und Tritt mit sexuellen Dingen konfrontiert zu werden, vor allem, weil man ja in aller Regel mit anderen Dingen beschäftigt ist. Für normal denkende Menschen ist die Sexualität auch etwas sehr privates, ja intimes. Die meisten Menschen wollen sich deswegen auch mit anderen Leuten als ihren Ehe- oder sonstigen ständigen Sexualpartnern über derartige Dinge nicht unterhalten. Im öffentlichen Raum damit konfrontiert zu werden, finde ich jedenfalls lästig, ja übergriffig.

Darf aber nicht jeder!

Erstaunlich ist, daß dieselbe politische Klasse, die gegen das Absingen anzüglicher Liedtexte in der Öffentlichkeit (Donaulied, Layla) mit Verboten vorgeht, die Besetzung des öffentlichen Raums mit sexuellen Darstellungen jedoch fördert, wenn es dabei um den Schutz vor ansteckenden Krankheiten gehen soll. Abgesehen davon, daß man derartige Aufklärung durchaus dezent betreiben kann, ohne an Wirksamkeit einzubüßen, stellt sich schon die Frage der Proportionen.

Propaganda und Zahlenwirklichkeit

Es geht um Präventionsmaßnahmen gegen ansteckende Krankheiten, um das grob zu umreißen. Also sollte man das Problem auch in seiner Quantität erfassen. Hilfreich ist wie so häufig ein Blick in die amtlichen Statistiken. Die Fallzahlen übertragbarer Krankheiten in Deutschland für 2020 (Quelle statista, Abruf 25.09.2022) stellen sich wie folgt:

Gesamtzahl:        2.129.547

davon Covid-19:  1.785.656

ohne Covid-19:       343.889

Darunter Fallzahlen der sexuell übertragbaren Krankheiten:

Syphilis 7.374; Hepatitis B 6.798; HIV 2.454, zusammen 16.626.

Sexuell übertragbar waren also 0,78 % der Gesamtzahl und immerhin 4,83 % der Gesamtzahl ohne Covid 19.

Nun gibt es ja weitere übertragbare Krankheiten. So zum Beispiel:

Influenza 194.726. Dagegen kann man sich impfen lassen. Anders als bei Covid-19 ist das auch eine seit vielen Jahren bewährte Schutzimpfung. Campylobacter Enteritis mit 46.519 Fällen. Laut Robert-Koch-Institut erkranken hier etwa 60.000-70.000 Menschen jährlich. Damit ist dies die häufigste bakterielle meldepflichtige Krankheit in Deutschland. Hier sind die Schutzmaßnahmen Durchgaren von Speisen und Hygienemaßnahmen aller Art. Fälle von Novovirus-Gastroenteritis schlagen im Berichtsjahr mit 28.511 zu Buche. Es handelt sich dabei um eine hochinfektiöse, im wesentlichen durch Tröpfcheninfektion verbreitete Krankheit. Das RKI empfiehlt als Hygienemaßnahmen Desinfektion und dergleichen. Fälle von Windpocken werden mit 11.321 in der Statistik genannt. Auch diese Krankheit wird durch Tröpfcheninfektion, auch durch Schmierinfektion, übertragen. Die Prävention geschieht durch die bewährte Impfung.

Als Gesundheitsfürsorge getarnte Propagierung der Promiskuität

Diese vier Infektionskrankheiten machen insgesamt 281.077 Fälle aus, das sind 13,2 % der Gesamtzahl und 81,73 % der Gesamtzahl ohne Covid-19. Indessen sind diese im Vergleich zu sexuell übertragbaren Krankheiten um ein Vielfaches häufigeren Infektionskrankheiten  aus der Sicht der Bundeszentrale für die gesundheitliche Aufklärung offensichtlich nicht gefährlich genug, als daß man für Präventionsmaßnahmen öffentlich werben müsste. Man wird den Verdacht nicht los, daß hier bei Gelegenheit der Warnung vor übertragbaren Krankheiten die Vorstellungen des linksgrünen politischen Mainstreams über das erwünschte Sexualleben der Bevölkerung propagiert werden. Dazu paßt ja, daß von den derzeit vier Plakatmotiven eines zwei Männer zeigt, von denen der eine gerade ansetzt dem anderen in die Unterhose zu greifen. 25 % sind jedoch ein mehrfaches des tatsächlichen Anteils homosexueller Männer in der Bevölkerung. Doch man propagiert ja ganz offiziell LGBTQ und wie das alles heißt. Aber auch die anderen Plakatmotive spielen eindeutig auf ein promiskes Sexualverhalten an, das ganz sicher nicht das des überwiegenden Teils der Bevölkerung ist. Offenbar nimmt man damit auch in Kauf, daß Kinder angesichts dieser Plakate Erwachsenen Fragen stellen, die man in der Situation weder mit ein paar Worten beantworten kann noch in der Regel will. Vielmehr empfindet man die Situation doch als peinlich, es sei denn, man wählt Ampel. Vielleicht geht den Leuten aber auch langsam ein Licht auf.


Aus dem Irrenhaus

Die Ampelkoalition hat nun in der vergangenen Woche eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wonach wir ab 1. Oktober diesen Jahres wieder schikaniert werden. Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen etc., der ganze Wahnsinn kommt wieder. Lauterbach hat sich eben durchgesetzt. Trotz seines offenbar unangefochtenen Status in der deutschen Politik, der ihn doch eigentlich vor Selbstbewusstsein strotzen lassen müsste, reagiert er mehr als dünnhäutig auf Kritik. Er hat Strafanzeige wegen Beleidigung gegen die Abgeordnete Beatrix von Storch erstattet. Sie soll in ihrem Redebeitrag zu ihm gewandt ausgerufen haben: „Sie sind völlig irre!“ Der amtierende Sitzungspräsident Wolfgang Kubicki hat indessen erklärt, der Ausruf habe gelautet: „Das ist doch völlig irre!“. So ist es auch protokolliert.

Beleidigung oder Tatsachenbehauptung?

Doch wollen wir einmal genau hinsehen. Hätte Frau von Storch tatsächlich nicht den Gesetzentwurf Lauterbachs als völlig irre bezeichnet, sondern ihn selbst, hätte das dann den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt? Nein. Denn das ist nicht einfach eine herabsetzende, ehrverletzende Bezeichnung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Es kann nachgeprüft werden, ob Herr Lauterbach irre ist, was eine volkstümliche Umschreibung dafür ist, daß jemand an einer krankhaften Störung seiner Geistestätigkeit leidet. Der Wahrheitsbeweis dafür kann geführt werden, er liegt auf der Hand. Wer zum Beispiel davon faselt, daß er es nicht ertragen kann, wenn täglich rund 100 Menschen in Deutschland an Corona sterben, von den vielen offensichtlichen Falschbehauptungen des Herrn Lauterbach im Zusammenhang mit Corona ganz abgesehen, der kann nicht ganz richtig im Kopf sein.

Ein wenig Statistik

Wenn wir uns die amtlichen Statistiken ansehen, dann stellen wir fest, daß der Anteil der Verstorbenen an den Menschen, die an Corona erkrankt sind, seit 4.8.2022 stabil bei 0,46 % liegt, in den Wochen und Monaten zuvor kaum höher. In der Woche vom 9. bis 16.9.2022 hatten wir durchschnittlich 89 Corona-Tote pro Tag, bei einer Sterberate von rund 2.900 Menschen pro Tag. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die amtlichen Statistiken nicht zwischen den Menschen unterscheiden, die an Covid-19 sterben, und denen, die einer anderen tödlichen Krankheit zum Opfer fallen, aber auch mit dem Corona-Virus infiziert sind. Doch wir wissen inzwischen, daß nur etwa die Hälfte der als Corona-Tote gezählten Menschen tatsächlich an dieser Krankheit gestorben sind. Das hat ausgerechnet ein grüner Gesundheitsminister leichtsinnigerweise Anfang Juli diesen Jahres verraten. Setzen wir also ca. 45 an Covid-19 verstorbene Personen pro Tag in Bezug zu den täglich rund 2.900 Verstorbenen, dann kommen wir auf etwa 1,6 %. Die Gesamtzahl der bis zum 2.9.2022 in Deutschland als an Covid-19 verstorben gezählten Personen beträgt 147.739. Davon entfallen auf die Altersgruppen über 70 Jahre 125.270. In der Altersgruppe über 80 Jahre sind das 95.084. Auch diese Zahlen muß man eigentlich durch zwei teilen. Für das prozentuale Ergebnis spielt das allerdings keine Rolle. Es ist nun mal so, daß ab 70 Jahren, und mehr noch ab 80 Jahren, der Zeitpunkt näher rückt, zu dem man sich von dieser Erde verabschiedet. So sind in Deutschland 2020 985.572 Menschen verstorben, davon waren über 70 Jahre alt 780.453, über 80 Jahre alt 578.497. Weil wir im Durchschnitt auch immer älter werden, steigen die absoluten Todeszahlen jährlich auch um ca. 4% an. So starben 2019 in Deutschland 939.520 Menschen, 2020 985.572 und 2021 1.023.723 Menschen. Im Jahre 2004 waren es „nur“ 818.271.

Nun ist Covid-19, wie Corona richtig heißt, nicht die einzige ansteckende Krankheit, die zu einer sogenannten Übersterblichkeit führen kann. Der Influenza, also der durch Viren übertragenen Grippe, fielen 2016 in Deutschland rund 22.900, und 2017 und 25.100 Menschen zum Opfer. Einen staatlichen „Kampf gegen die Pandemie“ gab es dennoch nicht. Nicht einmal eine staatliche Impfkampagne, obgleich es gegen die Influenza in ihren jährlich wechselnden Varianten hochwirksame und bewährte Impstoffe gibt. Hilfreich ist dabei ein Blick auf Vergleichszahlen. Nachdem wir aktuell die 38. Kalenderwoche vor uns haben, nehmen wir die Zahlen für diese Woche in den letzten Jahren. Es verstarben in der 38. KW 2017 in Deutschland 16.505 Personen, 2018 16.651, 2019 16.500, 2020 17.555 (darunter an Covid-19: 54) 2021 18.157 (darunter Covid-19: 406). Wie gesagt, müssen die Covid-19 Zahlen dabei stets durch zwei geteilt werden. So kommen wir dann bei der 38. KW 2021 auf 1,12 % Corona-Tote, bei der 38. KW 2020 auf 0,3 %. Betrachten wir indessen die Übersterblichkeit wegen der Influenza, die in den Jahren 2016/2017 bei gut 2,6 % der Bevölkerung lag, dann wird deutlich, daß wir nicht einmal auf dem Höhepunkt der Corona-Welle im Jahr 2021 durch diese Krankheit annähernd so gefährdet waren, wie in den Jahren 2016/17 durch die Influenza.

Das untrügliche Indiz für die Geisteskrankheit

Der Bundesgesundheitsminister hat natürlich Zugang zu allen statistischen Daten, was die sogenannte Pandemie angeht. Unter anderem auch zu der Studie des Wissenschaftsministeriums, deren Inhalt glücklicherweise durchgestochen worden ist. Die Bundesregierung hält sie ja unter Verschluß. Nach dieser Studie haben wir Deutschen zu 95 % Antikörper gegen das Corona-Virus in uns. Somit besteht nach allgemeiner Ansicht praktisch keine Ansteckungsgefahr mehr. Das paßt natürlich nicht zur öffentlichen Panikmache des Herrn Lauterbach.

Bemerkenswert ist ja auch, daß in den Ländern rund um Deutschland, aber auch anderswo wie etwa in Neuseeland oder Israel die Coronamaßnahmen seit Wochen und Monaten abgeschafft worden sind. Andere Länder, wie Schweden, haben von Anfang an darauf verzichtet. Nach der Logik des Herrn Lauterbach müssten in diesen Ländern die Inzidenz- und Todesfallzahlen rasant ansteigen. Das ist indessen nicht der Fall. Allein Deutschland beharrt auf den Einschränkungen der persönlichen Freiheit seiner Bürger durch unsinnige Maßnahmen, die nur noch ein Phantom bekämpfen können. Doch soll wohl hier wie einst am deutschen Wesen die Welt genesen. Und so wird man bei der Reise nach Deutschland, von wo auch immer, im Zug eine Maske aufsetzen müssen, sobald die deutschen Grenzen passiert sind. Willkommen in Absurdistan!

Wer also trotz massiv entgegenstehender Fakten darauf beharrt, die Bürger des Landes zu schikanieren, um sie vor einer praktisch nicht mehr existenten Bedrohung zu schützen, der ist offenbar nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Volkstümlich ausgedrückt, er ist irre. Hätte Frau von Storch tatsächlich Herrn Lauterbach im Bundestag das zugerufen, hätte sie lediglich eine wahrheitsgemäße Feststellung getroffen. Der Strafanzeige des Herrn Lauterbach gegen Frau von Storch ist somit keine Folge zu geben, gleichgültig ob sie ausgerufen hat, was Lauterbach ihr vorwirft, oder gesagt hat, was Herr Kubicki hat protokollieren lassen. Einen Irren als solchen zu benennen ist eben keine Beleidigung.

Der Verfassungsfeind

Olaf Scholz ist Bundeskanzler. Seine Aufgaben umschreibt Art. 56 des Grundgesetzes mit der Eidesformel: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Auf den letzten Satz der Eidesformel: „So wahr mir Gott helfe.“ hat er ja verzichtet. Spitz gelästert könnte man angesichts seiner bisherigen Amtsführung kommentieren:“Hätte er doch nicht darauf verzichtet!“. Denn der Hilfe von oben bedarf er ganz offensichtlich.

Die Lage

Die Dinge stehen nicht gut in Deutschland. Die Gaspreise, aber auch die sonstigen Energiekosten explodieren. Der Bäckermeister muß plötzlich 1200 % mehr für die Gasversorgung seiner Bäckerei bezahlen, als bisher. Wohnungsmieter stellen mit Entsetzen fest, daß ihre Abschlagsrechnung für die Heizkosten um 300, 400 oder 500 % steigt. Energieintensive Produktion ist in Deutschland zu teuer geworden, sodaß Betriebe reihenweise ins Ausland abwandern oder Insolvenz anmelden müssen. Obgleich die Pandemie vorbei ist, was man auch in allen anderen Ländern rund um in Europa gemerkt hat und die Bürger nicht mehr mit Maskenpflicht, Abstandsregeln und Quarantänepflichten schikaniert, tut man das in Deutschland vor allem auf Betreiben des von seiner Rolle als oberster Pandemiebekämpfer besessenen Wirrkopfs im Kabinett des Herrn Scholz weiterhin. Die illegale Einwanderung schwillt an wie ein Gebirgsbach nach der Schneeschmelze.Die Auswirkungen auf das soziale Klima und die Kriminalität sind nicht zu übersehen. Das alles belastet die Bürger des Landes in einem Maße wie nie zuvor.

Die Ursachen der Lage

Es zeichnet sich ab, daß der Winter kalt wird, vor allem auch in der Wohnung. Es zeichnet sich ab, daß der Winter von Demonstrationen wütender Bürger bestimmt werden wird. Bürger, die ihren Regierenden schwere Fehler vorhalten wollen. Bürger, die alle Übel, denen sie nun ausgesetzt sind, – zu Recht – auf das Versagen der Politiker, vor allem der aktuellen Regierung, zurückführen. So wird immer mehr Leuten klar, daß die explodierenden Kosten für die Heizung zu Hause und die Energie in der Fabrik weniger auf Putins Krieg, sondern in erster Linie ganz unabhängig davon auf die sogenannte Energiewende zurückzuführen sind. Allein der wahnwitzigen Klima-Religion ist es ja geschuldet, daß bewährte, preiswerte und verlässliche Energieträger aus Deutschland verbannt werden und stattdessen unter Missachtung der Gesetze der Physik allein Wind und Sonne den Energiebedarf eines Industriestaates decken sollen. Natürlich kommt gewissermaßen obendrauf, daß die allein moralisch begründeten Wirtschaftsboykottmaßnahmen gegen Russland der Ukraine nichts nützen, uns schaden und in Russland die Kasse klingeln lassen. Obgleich die schon damals weit überzogenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Wirtschaft des Landes schwer geschädigt und die Bildung unserer Kinder in einem jetzt noch gar nicht abzuschätzenden Ausmaß beschädigt haben, werden die gleichen Maßnahmen zur Bekämpfung einer harmlosen Grippe vorgesehen. Obgleich wir schon die vorwiegend illegale Zuwanderung der letzten Jahre nicht mehr verkraften können, sieht die Regierung tatenlos zu, wie sich erneut eine immer stärker wachsende Migrantenwelle in das Land ergießt. Das Ausmaß der Wut wird sicherlich auch den Ablauf der zu erwartenden Demonstrationen bestimmen. Für die regierenden Politiker, allen voran den Bundeskanzler, werden das sicher keine angenehme Zeiten.

Der Jurist

Olaf Scholz ist Volljurist. Ja mehr noch. Im Unterschied zu vielen seiner Kollegen aus den ersten Reihen der Politik, auch in seinem Kabinett, verfügt er nicht nur über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, sondern hat die darin gewonnenen Kenntnisse auch mehrere Jahre beruflich anwenden können. Im Klartext: Der Mann war jahrelang als Rechtsanwalt tätig. Man sollte also meinen, daß er das Recht kennt, wozu selbstverständlich unsere Verfassung gehört. Sind doch häufig auch die Regeln des einfachen Rechts so auszulegen, wie es die Verfassung gebietet. Kein Volljurist kann also sich darauf herausreden, beruflich habe er mit dem Verfassungsrecht nichts zu tun, von den Grundrechten habe er zuletzt während seines Studiums gehört. Und das sei ja nun schon einmal eine Weile her. Nein, diese Ausrede zieht nicht. Wenn man sich also als Volljurist mit den zu erwartenden Demonstrationen befasst, dann natürlich mit Blick auf unsere Verfassung.

Olaf Scholz übt das wichtigste Staatsamt aus. Er bestimmt nach unserer Verfassung die Richtlinien der Politik. Für ihn gilt also ganz besonders, was der Amtseid formuliert, den er geschworen hat. Die vornehmste Pflicht darin ist es, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen.

Der Skandal

Olaf Scholz hat sich nun ausgerechnet zum Jahreskongress der Gewerkschaft der Polizei zu diesem Thema geäußert. Kurz und prägnant, wie das auf Twitter eben sein muß hat er dazu erklärt:  „Friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden, nehmen wir das nicht hin. Unsere Demokratie ist wehrhaft.“

Ja, friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Das ist das Substrat aus Art. 5 und 8 des Grundgesetzes. Diese Grundrechte gelten, was man einem Volljuristen nicht sagen muß, absolut und unbeschränkt. Nur dann, wenn in Ausübung dieser Grundrechte gegen allgemeine Gesetze verstoßen wird – das sind im wesentlichen die Strafgesetze –, kann und muß der Staat eingreifen und die weitere Begehung von Straftaten unterbinden, später auch bestrafen. Also steht fest, daß Bürger jederzeit auch unangemeldet friedlich auf die Straße gehen und ihre Meinung äußern dürfen. Nur dann, wenn dabei Straftaten wie Sachbeschädigungen, Beleidigungen etc. auftreten, ist die Polizei gefordert, die  Beachtung der Gesetze durchzusetzen.

Also ist es auch hinzunehmen, wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden „gekapert“ werden, wie sich der Herr Bundeskanzler auszudrücken beliebt. Als in Hamburg sozialisierter Jurist mag er schon einmal den Piratenkapitän Klaus Störtebeker vor Augen haben, der sich in der Tat auf’s Kapern verstand. Wer indessen zu einer Demonstration geht, um in deren Rahmen seine Meinung zu äußern, und weiche sie auch von der Meinung anderer Demonstrationsteilnehmer ab, der macht eben von seinem Grundrecht Gebrauch und „kapert“ nicht eine Veranstaltung. Schon die Begrifflichkeit „kapern“ transportiert einen Unrechtsgehalt, und zwar einen schwerwiegenden. Wenn Piraten Schiffe kaperten, dann war das jeweils eine Summe von schwersten Straftaten wie Mord, Raub, Brandstiftung und was da so alles zusammen kam.

Das Demokratieverständnis der Machthaber

Den Begriff bewusst im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Grundrechten zu benutzen, zeugt von einem Grundrechtsverständnis, das man als deutscher Jurist auf deutschen Universitäten nicht lernt. Vielleicht als russischer, chinesischer oder nordkoreanischer Jurist in dortigen Ausbildungseinrichtungen für Repressionspersonal. Welche Extremisten überhaupt gemeint sind, bleibt offen, insbesondere bleibt offen, inwieweit ihre Parolen überhaupt das Recht berühren, geschweige denn verletzen. Nachdem er den Begriff der Verfassungsfeinde im gleichen Atemzug benutzt, müssen die von ihm angesprochenen Extremisten ja Leute sein, die sich von den Verfassungsfeinden unterscheiden. Vielleicht sind sie nur extrem nervig für die Adressaten ihrer Parolen. Inwieweit sogenannte Querdenker in diese Reihe gehören, wolle der Bundeskanzler uns erst einmal erklären. Allgemein werden mit diesem Begriff ja Leute bezeichnet, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung wenden, teils auch mit fragwürdigen Argumenten. Auf jeden Fall Leute, die für jeden ernsthaften Juristen weitab von der Verfassungsfreundlichkeit argumentieren. Doch auch wirkliche Verfassungsfeinde dürfen in Deutschland ihre Meinung äußern und sie dürfen für ihre Anliegen demonstrieren. Auch wenn etwa ihre Partei als verfassungsfeindlich verboten ist, wie etwa die NPD oder die KPD, ihre Meinung dürfen sie äußern, auch öffentlich. Soweit das in den strafrechtlichen Bereich führt, sind dafür Staatsanwälte und Richter zuständig. Jemanden indessen anlässlich einer Demonstration des Platzes zu verweisen, weil er einer verfassungsfeindlichen Partei angehört, ist schlicht und einfach nicht rechtens. Wegzuknüppeln erst recht nicht.

Olaf Scholz hingegen wirft Leute, die ihm unangenehme Forderungen stellen, und das auch noch öffentlich, nicht nur in einen Topf mit Leuten, die unsere Verfassung beseitigen wollen. Nein, Olaf Scholz will es nicht zulassen, daß Leute seine Politik öffentlich kritisieren. Dann ruft er – ausgerechnet auf einem Kongress der Polizeigewerkschaft – nach der wehrhaften Demokratie. Knüppel frei, Wasser marsch! Scheucht das Pack von der Straße!

Die Substanz des demokratischen Rechtsstaats

Olaf Scholz ist natürlich nicht allein. Ein Großteil der politischen Klasse dieses Landes hält jeden, der die Politik der Regierung angreift, für einen Extremisten, vorzugsweise einen Rechtsextremisten. Ein Fall für den Verfassungsschutz ist indessen nur, wer Bestrebungen verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes zu beseitigen. Also ist nur gegen Leute mit den Mitteln des Rechtsstaates natürlich, vorzugehen, die folgendes abschaffen wollen:

das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,

die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

die Unabhängigkeit der Gerichte,

den Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und

die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

So steht es in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.

Der Verfassungsfeind

Zu den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten gehört selbstverständlich die Meinungsfreiheit ebenso wie die Versammlungsfreiheit. Nichts von alledem wollen die Leute beseitigen, die im Winter auf der Straße demonstrieren werden. All das wollen sie vielmehr verteidigen. Sie demonstrieren nicht gegen die Institutionen unserer Verfassung, nicht gegen die freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung, nicht gegen den Rechtsstaat. Sie demonstrieren gegen die katastrophalen Folgen der Politik dieser Regierung. Und auch gegen die Inhaber der Regierungsämter einschließlich des Bundeskanzlers. Genau das aber ist legitim, ja wird von der Verfassung geschützt. Wer das unterbinden will, sogar mit der Polizei droht, der will die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen. Denn er will letztendlich nicht, dass die verfassungsmäßige Ordnung geschätzt wird, nein, er will dass er vor seiner Absetzung auf demokratischem Weg geschützt wird. Diese Absetzung beginnt mit Meinungsäußerungen, Protesten und Demonstrationen. Sie endet in der Wahlkabine. Das ist die demokratische Ordnung, Herr Bundeskanzler.

Herr Haldenwang, übernehmen Sie! der Verfassungsfeind sitzt im Kanzleramt.





Soldat:innen

Der Kommandeur der 10. Panzerdivision ist erst 55 Jahre alt und schon ein Jahr in dieser Verwendung. Da ist klar mehr drin. Doch wie kann man sich von den konkurrierenden Kameraden der gleichen Altersgruppe und im selben Dienstgrad Generalmajor abheben? Durch Leistung? Schwierig. Das tun die anderen auch. Wo kann man ein Alleinstellungsmerkmal finden? Richtig. Im Politischen. Wer herrscht in Deutschland, bzw welche Ideologie herrscht vor? Richtig. Grün. Was ist das Liebelingsthema, ja, das Erkennungsmerkmal der Grünen? Richtig. Das Gendern. Also gendert der Herr General und begründet das auch öffentlich. Ja, so wird das was mit dem dritten und dem vierten Stern!

Fakten und Masken

Corona und kein Ende

Den nachfolgenden Leserbrief habe ich heute an die Nürnberger Tageszeitung NZ geschickt. Ich gehe davon aus, daß er nicht abgedruckt werden wird. Denn die Verbreitung der darin genannten Fakten läuft der amtlichen Panikmache zuwider. Mainstream-Medien sehen sich ja bekanntlich als Hilfsorgane der Politik. Sie spielen deswegen auch unisono im Panikorchester des Herrn Lauterbach mit.  

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Bundestag hat nun beschlossen, ab dem 01.10.2022 die Freiheiten der Bürger weiterhin einzuschränken, weil die Bekämpfung der Pandemie dies erfordere. Insbesondere die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen soll bestehen bleiben. Zweifellos handelt es sich auch dabei um eine Grundrechtseinschränkung. Sie ist also nur rechtens, wenn die Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich und auch verhältnismäßig ist. Hilfreich ist dazu die Kenntnis der Zahlen. In der NZ wird ja nun regelmäßig die Entwicklung der Inzidenzen sowie der hospitalisierten Fälle und der Corona-Patienten auf den Intensivstationen angegeben. Allerdings kann man damit nicht sehr viel anfangen, denn es fehlt die notwendige Bezugszahl, nämlich die Zahl der Einwohner der aufgeführten Landkreise und kreisfreien Städte. Das sind nach der amtlichen bayerischen Statistik am 31.12.2021 insgesamt 2.895.974 Menschen. Hospitalisierte Fälle in den letzten sieben Tagen werden in der NZ vom 10.09.2022 mit 597 Patienten angegeben, das sind 0,0206 %, Corona-Patienten auf Intensivstationen werden mit 115 angegeben,das sind 0,0039 % der Einwohner. Diese Zahlen müssten genau genommen halbiert werden, denn sie unterscheiden nicht nach Patienten, die wegen Corona in klinischer Behandlung sind und solchen, die wegen anderer Krankheiten, aber mit Corona-Infektion in Behandlung sind. Das sind nach der Mitteilung des baden-württembergischen Gesundheitsministers zum Stichtag 06.07.2022 jeweils etwa die Hälfte, wegen Corona in Behandlung genau 47,5 % in diesem Bundesland. Das RKI erhebt diese Zahlen nicht. Demnach sind im Verbreitungsgebiet der NZ also wohl nur 0,0019% der Einwohner wegen Corona in intensivmedizinischer Behandlung. Im Übrigen stirbt seit Wochen im Verbreitungsgebiet der NZ niemand mehr an Corona. Die Wirksamkeit etwa der Maskenpflicht lässt sich auch daran ablesen, wie die Inzidenzzahlen am Stichtag 07.09.2022 in Deutschland einerseits (217), und in den europäischen Nachbarländern andererseits waren. In Kürze: Schweiz 177, Frankreich 174, Tschechien 103, Belgien 91, Dänemark 86, Polen 55, Schweden 46,8, Niederlande 45 und Großbritannien 43,5. Alles Länder,in denen es seit langem eine Maskenpflicht nicht mehr gibt. Hört man dann selbst von Herrn Lauterbach, daß der Sinn der Maskenpflicht unter anderem darin liegt, allgemein zu signalisieren, man müsse vorsichtig sein, dann beantwortet sich die Rechtsfrage nach Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs von selbst. Gut, daß man sein Auto hat!

Mit freundlichen Grüßen

Schaun‘ mer mal, sprach seinerzeit Franz Beckenbauer. Meine Leser jedenfalls wissen Bescheid.

Ein Augenöffner

Wir erleben in diesen Tagen – endlich – die Demaskierung der politischen Kaste in den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Der Skandal um die zu Recht geschasste RBB-Intendantin Schlesinger war ganz offensichtlich nur der Anfang. Filz und Selbstbereicherung allerorten, mit wohlwollender Duldung, ja Förderung der All-Parteien-Koalition (CDU/CSU-SPD-FDP-Grüne-Linke), mit Ausnahme selbstverständlich der Gefolgschaft Luzifers, als die man uns die gesamte AfD unermüdlich mit erhobenem Zeigefinger präsentiert.

Selbst demaskiert hat sich nun einer jener Medienfürsten namens Joachim Knuth, seines Zeichens Intendant des Norddeutschen Rundfunks. Dieser Herr gehört natürlich auch zu denjenigen, die sich in eine Position hochgeschrieben haben, die im Sinne der maßgeblichen Politiker dieses Landes in erster Linie die Indoktrinierung des aus deren Warte ungebildeten und politisch unreifen Publikums zu besorgen hat.

Erster Akt: Majestätsbeleidigung

Schauen wir uns also den Vorgang an. In einem offenen Brief hatten sich 70 (!) Mitarbeiter des NDR gegen die Vetternwirtschaft der Landesfunkhausdirektorin Sabine Roßbach beschwert und ihre Absetzung durch den Intendanten gefordert. Es ist ja nun durch die Medien gegangen, mit welcher Dreistigkeit diese Dame dafür gesorgt hatte, daß ihre Töchter vom NDR mit lukrativen Aufträgen bzw. Posten versorgt wurden. Nun sollte man von dem Chef eines Unternehmens, dem ein derartiger Vorgang von seinen Mitarbeitern unterbreitet wird, erwarten können, daß er auf diesen Brief sachlich antwortet und mitteilt, daß er diesen Vorwürfen nachgehen und gegebenenfalls die notwendigen personellen Konsequenzen ziehen werde. Indessen weit gefehlt.

Zweiter Akt: Nachhilfeunterricht

Ganz im Sinne des politisch korrekten Umerziehungsprogramms namens Gender and Diversity ließ der Herr seine Untergebenen wissen, daß er sich mit dieser Beschwerde sachlich nicht befassen werde, jedenfalls solange nicht, als sie nicht in „gegenderter“ Sprache vorgetragen werde. Mit der Arroganz, die derartigen linken Intellektuellen nun einmal angeboren zu sein scheint, wies er zunächst darauf hin, daß der NDR sich in seinen journalistischen Beiträgen seit einiger Zeit um eine „inklusive“ Sprache bemühe, um dann das Schreiben seiner Mitarbeiter in der Art eines Oberlehrers politisch korrekt zu korrigieren. Dabei entblödet er sich nicht, die von seinen Mitarbeitern gewählte Formulierung „Vetternwirtschaft“ als nicht gendergerecht zu beanstanden, weil nach dieser stramm marxistischen Ideologie das grammatikalische Geschlecht wider besseres Wissen mit dem biologischen Geschlecht verwechselt wird. Somit sei der Begriff der Vetternwirtschaft doch dahingehend zu verstehen, daß damit nur männliche Teilnehmer an diesem Filz bezeichnet würden. Mit der Attitüde des Dozenten, der den durch eine Prüfung gefallenen Studenten erklärt, daß sie nichts wissen, belehrte er seine Mitarbeiter, daß sie gerade vor dem Hintergrund ihrer akademischen Bildung wissen sollten, daß es sich bei „Vettern“ um männliche Verwandte handele. Aber selbst ihnen sollte der Ausdruck für weibliche Verwandte „Basen“ geläufig sein. Wenn sie dieses Wort nicht für eine zutreffende Wortschöpfung gebrauchen wollten, sei doch das mindeste von, „GünstlingInnen-Wirtschaft“ zu sprechen. Und um seine Blamage voll zu machen, führte er weiter aus: „Der Ausdruck Nepotismus verbietet sich, da wir auch in leichter Sprache kommunizieren wollen.“ Vielleicht muß man mit diesem Herrn tatsächlich in leichter Sprache kommunizieren, damit er auch alles versteht.

Doch der Oberlehrer kann es selber nicht

Der Mann hat Politologie, Kommunikationswissenschaften und Geschichte studiert, und wohl auch im erstgenannten Fach mit dem Diplom abgeschlossen. Man sollte also voraussetzen können, daß er der deutschen Sprache gut und des Lateinischen in dem Umfang mächtig ist, wie man das von einem Akademiker aus den geisteswissenschaftlichen Fächern erwarten kann. Dem ist jeoch offenbar nicht so. Zunächst einmal wird das lateinische Fremdwort Nepotismus im Deutschen tatsächlich im Sinne von Vetternwirtschaft gebraucht. Indessen bedeutet es eben nicht die Begünstigung von Vettern und Basen, sondern nepos heißt nun einmal der Neffe und neptis die Nichte. Wörtlich übersetzt ist Nepotismus dann eben die Begünstigung von Neffen, bei den Nichten müsste es genau genommen Neptismus heißen. Wenn der Herr also gendern will, dann doch bitte auch beim Gebrauch von Fremdworten aus dem Lateinischen. Nepotismus hingegen wäre genaugenommen Neffenbegünstigung. Aber es geht weiter.Die Base ist nun einmal im lateinischen die consubrina oder cognata, der Vetter eben der consubrinus oder cognatus. Möglicherweise ist in seinem Wortschatz wie an seinem Schreibtisch der Cognac auch schneller griffbereit. Wenn man also schon meint, seine unbotmäßigen Mitarbeiter mittels oberlehrerhafter Belehrungen gefügig machen zu wollen, dann sollte man sich wenigstens sprachlich keine Blöße geben.

Wer nichts taugt, muß bei uns überbezahlt werden

Da wir nun hier im Sumpf des öffentlich-rechtlichen Medienbetriebes sind, dessen ausufernde Kosten gottlob inzwischen sogar von manchen Politikern kritisch gesehen werden, wollen wir uns auch kurz ansehen, wie diese linksintellektuelle Knalltüte alimentiert wird. Alimentiert, weil hier ein Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung schwerlich bestehen kann. Aus allgemein zugänglichen Quellen ist ersichtlich, daß dieser Intendant ein Grundgehalt in Höhe von 346.000,00 €/Jahr bezieht. Nach alledem, was zwischenzeitlich über Bonussysteme und ähnliche Nettigkeiten zu lesen ist, kann auch hier noch das ein oder andere Sahnehäubchen obendrauf vermutet werden. Auf jeden Fall kommt als geldwerter Vorteil ein natürlich auch privat nutzbarer Dienstwagen Mercedes 300 E de 4-matic dazu, Listenpreis ohne Extras 73.621,00 €. Damit nicht genug, dem Herrn Intendanten steht auch ein Fahrer zu. Die Grundgehälter dieser Fahrer reichen bis zu 4.115,00 € monatlich, was wir ihnen auch gönnen. Schließlich liefern sie im Gegensatz zu den herumkutschierten Bossen anständige Arbeit ab. Wir bezahlen also mit unseren Gebühren, ob wir im übrigen die öffentlich-rechtlichen Medien in Anspruch nehmen oder nicht, diesen Herrn fürstlich.

Der Saustall muß ausgemistet werden

Dafür serviert er uns ein Programm mit erheblicher politischer Schlagseite. Es ist ja nun auch bekannt geworden, daß Mitarbeiter des Hauses sich darüber beklagen, daß sie keineswegs berichten dürfen was und wie sie wollen, sondern gerade was die Landespolitik in Schleswig-Holstein angeht, sich wie die Pressestelle der Staatsregierung zu verhalten haben. Daß ansonsten natürlich fleißig gegendert und linksgrün kommentiert wird, versteht sich von selbst.

Vielleicht ist auch dieser Skandal Anlass darüber nachzudenken, ob wir in Deutschland nicht auch wie in Großbritannien und Frankreich über die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mindestens seinen radikalen Rückschnitt auf das unbedingt Notwendige, nachdenken sollten.



Corona und kein Ende?

Seit dem 28. Januar 2020 diskutiert Deutschland über die Covid-19 Erkrankung, kurz auch Corona genannt. Wegen der schnellen Verbreitung des Virus und der vor allem in der ersten Variante durchaus großen Gefahr schwerer und tödlicher Erkrankung sprach man alsbald von einer Pandemie. Die Nachrichten waren voll von neuartigen Begriffen wie Inzidenz und Fallsterblichkeitsraten. Wir wissen alle, wie es seither weiterging.

Es erscheint angebracht, gerade im Hinblick auf die Ankündigung eines „heißen Coronaherbstes“ durch den Pharmavertreter im Bundesgesundheitsministerium, verbunden mit der Ankündigung erneuter Einschränkungen unserer Freiheitsrechte, sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einige Dinge klarzustellen.

Ein Blick in das Grundgesetz

Die öffentliche Debatte ist davon bestimmt, daß gewissermaßen unausgesprochen allgemein vorausgesetzt wird, die Verfassung verpflichte den Staat, seine Bürger weitestgehend vor Krankheit und Tod zu schützen. Nun lautet Art. 2 Abs. 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes tatsächlich: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Indessen besteht unter Juristen allgemein Klarheit darüber, daß dies nicht etwa eine Verpflichtung des Staates begründet, jedem seiner Bürger unter allen Umständen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu garantieren. Vielmehr handelt es sich bei den Grundrechten um Abwehrrechte gegen den Staat. Dieses Grundrecht steht auch in einem gewissen Spannungsverhältnis zum nach allgemeiner Ansicht vornehmsten Grundrecht der Verfassung, der Menschenwürde, die zu schützen Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist, Art. 1 Abs. 1 GG. Zu diesem Spannungsverhältnis hat sich im Frühjahr 2019 Professor Udo Di Fabio, einer der angesehensten Verfassungsrechtslehrer unseres Landes und ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts geäußert. Auf die Frage, was den verfassunggebenden Gesetzgeber 1949 bewogen habe, dieses Grundrecht auf Leben und Gesundheit in das Grundgesetz aufzunehmen, antwortete er: „Eine Verfassung beschäftigt sich klassischerweise mit der staatlichen Ordnung und der individuellen Freiheit. Das tut unser Grundgesetz auch unter anderem mit Art. 2 Abs. 1, dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Erfahrung mit der Naziherrschaft, dem Totalitarismus im 20. Jahrhundert, hat aber gezeigt, daß auch die physische Basis der Entfaltungsfreiheit durch den Staat bedroht werden kann. Der Lebensgarantie kommt vor diesem Hintergrund eine sehr hohe Bedeutung zu: Lebensanspruch und das Leben als Basis jeder Würde und Freiheit muß geachtet werden, zumal dort wo es verletzlich ist; es darf nie politisch oder wirtschaftlich zu einem bloßen Kalkulationsfaktor werden.“ Auf die weitere Frage, das Bundesverfassungsgericht habe das Recht auf Leben als die vitale Basis der Menschenwürde bezeichnet, manche sprächen von ihm als Höchstwert der Verfassung, ob damit das Leben funktionell sogar über der unantastbaren Würde stehe, kam dann die Antwort: „Nein, das Leben ist nicht der, sondern nur ein Höchstwert der Verfassung. Der Höchstwert, wenn man die superlative Ausdrucksweise denn unbedingt will, ist die Würde des Menschen, weshalb sie auch den Grundrechten vorangestellt wird. Anderenfalls könnten wir von den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht die Aufopferung ihres Lebens im Einsatz verlangen.“

Hier kommt mir unwillkürlich Schillers Schlußszene der Braut von Messina in den Sinn, wo es am Ende heißt: „Das Leben ist der Güter höchstes nicht.“ Auch der große Verfassungsrechtslehrer Paul Kirchhof hat sich mit diesem Thema in einem Aufsatz für die Konrad-Adenauer-Stiftung vor einigen Jahren befasst und zu diesem Spannungsfeld erklärt: „Wenn die Würde des Menschen der oberste Wert der gesamten Rechtsordnung ist, sind ihm alle anderen Rechtsgüter zugeordnet. Auch das Leben ist damit nicht das höchste Gut…. Wenn der Staat die Würde des Menschen als unantastbar zu achten und zu schützen hat, wird er in einem ersten Schritt Vorsorge treffen, daß die Gesundheit der Menschen erhalten oder wiederhergestellt wird. Wenn wir allerdings fragen, was mit Gesundheit rechtlich gemeint ist, werden wir von der Weltgesundheitsorganisation im Stich gelassen. Diese Organisation versteht unter Gesundheit das vollständige körperliche, soziale und geistige Wohlbefinden. Diesen Auftrag, den die Politik Lebensqualität nennt, erfüllt die Familie, wenn sie einen jungen Menschen so erzieht, daß er sich gesund und sozial entwickelt, daß er seine Körperkraft und sein Wachstum entfaltet. Dieses Wohlbefinden ist auch Aufgabe des Versorgungssystems, das den Menschen so mit Gütern ausstattet, daß er keinen Mangel leidet. Insbesondere dem geistigen Wohlbefinden dienen auch die Schule und andere Bildungseinrichtungen, die dem Menschen fortschreitend intellektuelle Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Auch der Staat erfüllt diese Aufgabe, wenn er Frieden sichert und die Menschen vor Verletzungen schützt. Wäre dieses umfassende Wohlbefinden von der Krankenversicherung versichert, hätte sie einen Finanzierungs- und Leistungsauftrag, der ihren Haushalt sprengen und ihre Beitragsforderung zu einer Gemeinlast, also zu einer Steuer, machen würde. Würde der Staat diesen umfassenden Gesundheitsbegriff zur Grundlage rechtlicher Anordnungen machen, bewegte er sich in Richtung Diktatur. Der Mensch dürfte auch in seinem Privatbereich nicht mehr rauchen, müsste seine Essgewohnheiten vor dem Gesetz rechtfertigen, seine Sportlichkeit täglich nachweisen, seine Intimsphäre für staatliche Kontrollen öffnen. Er wäre gehalten, gesundheitspolitische, soziale aber auch berufliche und staatsbürgerliche Verhaltensweisen zu belegen und dem Staat – ähnlich der Steuererklärung – in einer jährlichen Gesundheitserklärung zu verantworten. (Anmerkung: In China ist man wohl schon so weit!) Letztlich müsste er sein Einkommen und Vermögen diesem umfassenden Gesundheitsziel widmen, sie vielleicht an eine Umverteilungsorganisation abgeben, die mit dieser Finanzmacht eine allgemeine Wohlbefindenspolitik organisierte. An einem solchen Gesundheitsdruck würden die Menschen leiden, an ihm erkranken, in Trauer über diese bedrückende und unterdrückende Entwicklung sterben.“

Einen alles garantierenden Staat kennt unsere Verfassung nicht

Die Verfassung verpflichtet den Staat also nicht, unter allen Umständen und weitestgehend die Bürger vor Krankheit und Tod zu schützen. Vor allem steht einem derart umfassenden und stringenten Betreuungsregime das erste Grundrecht unserer Verfassung entgegen, nämlich der Schutz der Menschenwürde. In der Tat fließt aus der Menschenwürde in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auch das Recht auf Unvernunft. Wir haben das Recht, eine lebensrettende ärztliche Behandlung auszuschlagen. Wir haben das Recht, riskant zu leben, sei es zu rauchen, zu trinken, sei es riskante Sportarten auszuüben. Natürlich haben wir das nicht, soweit wir damit gleichzeitig andere gefährden. Deswegen darf der Staat zum Beispiel das Rauchen in der Öffentlichkeit regulieren. Deswegen ist der Staat auch verpflichtet, Vorkehrungen gegen Lebensrisiken zu treffen, zu denen auch die Eindämmung ansteckender Krankheiten gehören kann. Indessen gilt auch hier der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wonach auch insoweit nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden darf, um ein altes Sprichwort zu zitieren. Denn wo die Freiheitsrechte mit den Schutzpflichten des Staates konkurrieren, gebührt den Freiheitsrechten, insbesondere dem Recht auf Wahrung der Menschenwürde, stets der Vorrang. Die Einschränkung der Freiheitsrechte erfordert stets eine Abwägung. Wenn etwa eine allgemeine Quarantäne geeignet wäre, sämtliche ansteckenden Krankheiten aus der Welt zu schaffen, dann wäre schon zu fragen, ob ein derart massiver Eingriff in das Leben der Bürger gerechtfertigt wäre. Die Frage wäre sicherlich zu verneinen. Denn es kann nicht angehen, daß wir alle eingesperrt sind und die Wirtschaft des Landes kollabiert, wir deswegen aber auch keinen Schnupfen mehr bekommen.

Das Strategiepapier den Innenministeriums

Als sich dann nach dem ersten bekannt gewordenen Fall Ende Januar 2020 zeigte, daß die Krankheit hoch ansteckend war und zu einem gewissen Prozentsatz auch tödlich verlief, wurden dann auch in den Ministerien, vor allem im Bundesinnenministerium, Überlegungen angestellt, wie man die sich abzeichnende Epidemie, später als Pandemie bezeichnet, eindämmen könne. Ein Expertengremium stellte dann am 18. März 2020 ein Strategiepapier vor, das ganz offensichtlich das Fundament ist, auf dem sämtliche später beschlossenen gesetzlichen und behördlichen Maßnahmen aufgebaut wurden. Es lohnt sich daher einen Blick in dieses Dokument zu werfen, dabei den Text vor dem Hintergrund unserer Verfassung zu betrachten und an den oben erwähnten Grundrechten zu messen. Nach einer Darstellung der Probleme, die eine derartige Epidemie aufwerfen kann, wobei nebenbei bemerkt, dort ein veritables Katastrophenszenario aufgebaut wird, das sich so auch nicht annähernd verwirklicht hat, machen die Autoren Vorschläge. Es heißt dort wörtlich:

Worst case verdeutlichen! Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viel auf der Erde, mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher. Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen. Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien (mit Särgen beladene Armeelastwagen, wir erinnern uns an die Fernsehbilder) sind verstörend.

„Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch, Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, zum Beispiel bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, schuld daran zu sein, weil sie zum Beispiel vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist das schrecklichste, was ein Kind je erleben kann. (Dazu muß an dieser Stelle angemerkt werden, daß statistisch von Beginn der Aufzeichnungen an Kinder im Vergleich zu Erwachsenen nur selten infiziert waren und sind).

Folgeschäden: auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie jedoch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich Jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS- Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.

Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929.

Das Jahr 2019 steht dabei für das erstmalige Auftreten des Virus in China, das Jahr 1919 für die sogenannte Spanische Grippe, die in der Zeit von Oktober 1918 bis März 1919 in Deutschland mindestens 260.000 Tote forderte. Das Jahr 1929 steht für die Weltwirtschaftskrise, die ja nun auch in Deutschland einen beispiellosen wirtschaftlichen Niedergang, verbunden mit einer Explosion der Arbeitslosenzahlen, mit sich brachte. Tatsächlich werden auch nach der Einschätzung des maßgeblichen Stichwortgebers unserer Politiker, des Gründers und Chefs des sogenannten Weltwirtschaftsforums Klaus Schwab, die Folgen von Covid-19 in Bezug auf Gesundheit und Sterblichkeit im Vergleich zu früheren Pandemien relativ gering sein. Mitte 2020 lag die Corona-bedingte Sterblichkeit der Weltbevölkerung bei 0,006 % der Weltbevölkerung, aktuell sind es ca. 0,0875 %. An der Spanischen Grippe starben 2,7 % der Weltbevölkerung und an HIV/Aids 0,6 %. Die justinianische Pest hat von ihrem Ausbruch im Jahr 541 bis zu ihrem endgültigen Verschwinden im Jahr 750 verschiedenen Schätzungen zufolge fast ein Drittel der Bevölkerung von Byzanz – heute Istanbul – ausgelöscht, und dem Schwarzen Tod, wie man damals die Pest nannte, sollen von 1347-1351 zwischen 30 und 40 % der damaligen Weltbevölkerung zum Opfer gefallen sein. Soviel also zum Begriff der Pandemie im Zusammenhang mit Covid-19.

Das Persönlichkeitsbild des Angehörigen der „Elite“

Dieses Papier ist geprägt von einem Menschenbild, das mit unserer Verfassung nicht in Einklang gebracht werden kann. Es zeigt auch eine Überheblichkeit und ein Verständnis des Verhältnisses vom Staat zu seinen Bürgern, das man an und für sich nur in Diktaturen finden kann. Vor allem aber ist es von einer Menschenverachtung, die ihresgleichen sucht. Man will den Menschen ganz bewusst Angst machen, ja Panik erzeugen, um sie zu dem Verhalten zu bewegen, das man für zielführend im Rahmen der Bekämpfung einer ansteckenden Krankheit hält. Gerade die Bilder von dem Erstickungstod und den bei Nacht und Nebel mit Armeelastwagen abtransportierten Särgen, insbesondere jedoch das infame Spiel mit der Angst von Kindern, am Tod ihrer Eltern und Großeltern schuld sein zu können, zeugen von einem Zynismus, den man verantwortlichen Wissenschaftlern und Beamten in einem demokratischen Rechtsstaat bisher nicht zutrauen konnte. Allerdings muß man auch einräumen, daß die Verfasser dieses Papiers die kollektive Psyche der Deutschen sehr gut erkannt haben. Nicht umsonst sprechen die Amerikaner von der „german Angst“.

Bezeichnend ist auch die Zusammenfassung am Ende dieses Papiers:

„Nur mit gesellschaftlichem Zusammenhalt und gemeinsam distanziert von einander kann diese Krise nicht nur mit nicht allzu großem Schaden überstanden werden, sondern auch zukunftsweisend sein für eine neue Beziehung zwischen Gesellschaft und Staat.“

Gerade dieser Satz sollte alarmieren. Der Regelungstsunami, wie er in den letzten zwei Jahren über uns hereingebrochen ist, soll also nun der Normalfall werden. Nicht die Freiheit des Bürgers, sondern der staatliche Anspruch, alles und jedes zu regeln, wird zur obersten Maxime. So ist ja auch der Titel des einschlägigen Buchs von Klaus Schwab und Thierry Malleret zu verstehen: Covid-19 – Der große Umbruch. Die Manipulation des Bürgers mit falschen Zahlen und Schreckensszenarien gilt als hohe Staatskunst. Man sollte gerade diesen Satz des ursprünglich nur für den internen Dienstgebrauch konzipierten Expertenpapiers stets vor Augen haben, wenn man Verlautbarungen der Politiker und ihrer Presseabteilungen, also der öffentlich-rechtlichen Medien und regierungsfrommen, also fast aller, Zeitungen hört und liest.

Der Maßstab der Verfassung

Prüfen wir nun die angekündigte Erneuerung der Corona-Regeln am Maßstab der Verfassung, indem wir erst einmal feststellen, wie sich das Krankheitsgeschehen entwickelt hat, heute zeigt und mit größter Wahrscheinlichkeit weiter entwickeln wird:

Wenn es um einschneidende Maßnahmen geht, dann kann der Maßstab hierfür nicht die Verbreitung der Krankheit an sich sein, und sei der Verlauf noch so schwer oder harmlos. Vielmehr können einschneidende Maßnahmen in die Lebensführung der Bürger und die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft nur begründet werden, wenn damit das Risiko, an Corona zu sterben, signifikant reduziert wird. Es geht also um die sogenannte Fallsterblichkeit. Das ist das Verhältnis der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus zur Zahl der beendeten Coronainfektionen, gleichgültig ob geheilt, oder verstorben. Aktuell beträgt diese in Deutschland 0,46 % (am 24.8.2022 kumuliert registrierte Infektionen 32.008.122 – registrierte Todesfälle 147.003), im weltweiten Durchschnitt 1,11 %. Dabei muß berücksichtigt werden, daß bis heute eine Unterscheidung zwischen Menschen, die an Corona verstorben sind, oder mit Corona, also an irgendeiner anderen Krankheit, und gleichzeitig infiziert waren, nicht getroffen wird. Kumuliert sind das in Deutschland seit dem 9.3.2020 bis  zum 24.8.2022 exakt 146.557 Todesfälle. Die aktuellste Erfassung für den 27.8.2022 ergibt keinen an oder mit Corona verstorbenen Menschen. Alle Zahlen dazu müssen natürlich stets in das Verhältnis zur Gesamtzahl der Einwohner unseres Landes gesetzt werden. Das sind derzeit 83,2 Millionen. Wissen muß man auch, daß im Jahr 2021 in Deutschland etwa 1,02 Millionen Menschen verstorben sind. Dem stehen allerdings nur 795.500 Neugeborene gegenüber. Die Zahl der Sterbefälle wird sich allerdings jährlich um etwa 2 % steigern, was allein der zunehmenden Alterung unserer Bevölkerung geschuldet ist, wie wir von den Statistikern der Ludwig-Maximilians-Universität in München hören. Zu berücksichtigen ist aber auch, daß die derzeit absolut dominierenden Varianten des Corona-Virus, Omikron B4/5 zwar ansteckender sind, als ihre Vorläufer, aber die Fallsterblichkeit bedeutend niedriger liegt. Auch wenn die absolute Zahl der Todesfälle wegen der höheren Zahl von Infektionen moderat steigen könnte, die Gefahr für den einzelnen, an Corona nicht nur zu erkranken, sondern auch zu sterben, würde weiterhin abnehmen. Zwar steigt das Risiko der Ansteckung, das Risiko schwer zu erkranken oder gar zu sterben, steigt voraussichtlich eben nicht proportional, sondern sinkt überprportional.

Verfassungsgrundsatz Verhältnismäßigkeit

Das alles gilt es zu beachten, wenn man Maßnahmen zur Eindämmung des Krankheitsgeschehens ergreift, und sich dabei an unserer Verfassung orientiert. Die Einschränkung von Freiheitsgrundrechten muß eben nicht nur das letzte Mittel sein, um des Problems Herr zu werden. Das Ganze muß auch verhältnismäßig sein, verhältnismäßig im Hinblick auf den Gewinn an Sicherheit für den einzelnen Menschen einerseits und die Einschränkung seiner Freiheitsgrundrechte andererseits. Dabei sind die bekannten Maßnahmen wie Lockdown, Quarantäne, Maskenpflicht und auch die praktische Verpflichtung, sich impfen zu lassen, um dadurch keine unzumutbaren Einschränkungen seiner Freiheit hinnehmen zu müssen, eben daran zu messen. So ist es eben eine erhebliche und immer weiter steigende Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung, wenn wegen der Corona-bedingten Schließungen von Schwimmbädern immer weniger Kinder schimmen lernen. Auch das ist in die Abwägung einzustellen. Natürlich ist dabei zu beachten, daß die aktuell gebräuchlichen Corona-Impfstoffe ein vielfach höheres Risiko mit sich bringen, an den Folgen der Impfung und nicht an Corona zu erkranken. Das ist ja bekanntlich bei den bewährten Impfungen gegen die Grippe oder Kinderkrankheiten völlig anders. Hinzu kommt, daß entgegen der noch vor zwei Jahren berechtigten Erwartung, sich durch die Impfung sehr zuverlässig vor der Ansteckung schützen zu können, diese Erwartung heute nicht mehr begründet ist. Und hier heißt es auch in kleinen Dingen ehrlich zu sein. Selbstverständlich ist es eine schwerwiegende Einschränkung der persönlichen Freiheit, wenn man Gaststätten oder Ladengeschäfte nicht oder nur eingeschränkt besuchen kann, wie wir das ja schon hatten. Und selbstverständlich ist es eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, wenn man eine angeblich nur in Grenzen lästige Pflicht beachten muß, wie das Tragen eines sogenannten Mund/Nasenschutzes. Wer behauptet, das sei nur eine ein wenig  unangenehme Sache, der lügt schlicht und einfach. Natürlich ist es äußerst unangenehm, ständig Mund und Nase bedecken und verbrauchte Luft einatmen zu müssen. Nicht von ungefähr schreiben die Berufsgenossenschaften auch vor, daß FFP-2 Masken nicht länger als 75 Minuten getragen werden dürfen, dann erneut nach einer Unterbrechung von 30 Minuten. Nebenbei bemerkt hat das ganze ja auch eine finanzielle Seite. Diese Masken müssen immer wieder gewechselt werden, für die Kochwäsche sind sie nicht geeignet. Also muß man immer wieder neue kaufen. Selbst wenn das Stück nur einen Euro kostet, geht das mit der Zeit ins Geld, für Geringverdiener ganz gewaltig.

Wem nützt das Ganze?

Wenn man indessen das Gebaren unserer Politiker betrachtet, dann muß man wiederum auf die Schlussfolgerung des eingangs zitierten Strategiepapiers denken. Die Coronamaßnahmen sind eben für Politiker mit einem Hang zu autoritärem Verhalten, und das scheinen die meisten zu sein, ich zitiere: „zukunftsweisend für eine neue Beziehung zwischen Gesellschaft und Staat.“ Und welch eine Verlockung für mittelmäßige Politiker, aus deren Reihen sich erfahrungsgemäß die Gesundheitsminister rekrutieren! War doch vor Corona der Gesundheitsminister in aller Regel eine politische Randfigur, dessen Namen die meisten Bürger nicht einmal kannten. Der Pharmareferent im Bundesgesundheitsministerium indessen ist ausweislich seiner Präsenz in den Talkshows von ARD und ZDF der wichtigste deutsche Politiker. Im Jahr 2021 erschien er dort 29 mal, danach folgten der Finanzminister Lindner mit 14 und der Wirtschaftsminister Habeck mit 11 Auftritten. Der Pharmareferent kam also auf mehr Auftritte als seine Kollegen auf den Plätzen zwei und drei zusammen. Kein Wunder, daß er nichts mehr herbeisehnt, als ein Virus, das sich mindestens dreimal so schnell verbreitet wie seine Vorgänger und mindestens zehn mal so gefährlich ist. Denn dann kann er den Traum aller Versager leben und seinen Mitmenschen (gefühlt: Untertanen) vorschreiben, wie sie zu leben haben.