Erneut haben Wissenschaftler der Universität Leipzig uns mit einer Studie beglückt, die einem großen Teil unseres Volkes eine autoritäre und rechtsextreme Einstellung bescheinigt. Die Zielrichtung wird schon in ihren Titel deutlich: „Die enthemmte Mitte.“ Gefördert wurde dieses Machwerk von drei politischen Stiftungen, nämlich der Heinrich-Böll-Stiftung, die den Grünen nahesteht, der Otto-Brenner-Stiftung, die der IG Metall nahesteht, und der Rosa-Luxemburg- Stiftung, die der Linken nahesteht. Damit ist gewährleistet, was bei diesen Forschungsarbeiten dann herauskommen soll und natürlich herausgekommen ist. Wir Deutschen werden immer autoritärer und rechtsextremer. Das gilt gerade für die weiten Kreise, die man ansonsten als bürgerlich bezeichnet, und die von den etablierten Parteien als politische Mitte umworben werden. Natürlich sind das für die Auftraggeber dieses Machwerks bereits politische Gegner, wenn nicht mehr. Die Minderwertigkeit dieser Hervorbringung wird schon daran deutlich, daß sie jede kritische Einstellung zum Islam, der unkontrollierten Zuwanderung und der fehlgeschlagenen Integration der hier lebenden Ausländer als rechtsextrem definiert, besser gesagt, diffamiert. Um einmal von diesem Wissenschaftlichkeit beanspruchenden, jedoch weit verfehlenden Machwerk zu seriöser Beurteilung zu gehen, wollen wir uns die Definition des Bundesverfassungsgerichts in dem bekannten SRP-Urteil vom 23.10.1952 anschauen. Danach ist rechtsextrem, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. Zu den Grundprinzipien dieser Ordnung zählen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, die sich bis heute nicht geändert hat:
– Die Achtung vor dem im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, insbesondere vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
– die Volkssouveränität
– die Gewaltenteilung
– die Verantwortlichkeit der Regierung
– die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
– die Unabhängigkeit der Gerichte
– das Mehrparteienprinzip
– Chancengleichheit für alle politischen Parteien dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Diese Definition wird bis heute auch von der Bundeszentrale für die politische Bildung aufrechterhalten.
Wer behauptet, und sei er auch promovierter oder habilitierte Politologe, diese Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung würden auch nur von nennenswerten Teilen des Volkes in Frage gestellt, geschweige denn aktiv bekämpft, beweist damit lediglich seine fachliche Inkompetenz. Mehr noch, einem studierten Politikwissenschaftler unterläuft insoweit nicht einfach ein fachlicher Fehler. Vielmehr handelt es sich gezielte Verleumdung als Mittel im politischen Meinungskampf. Jede vom Weltbild der Auftraggeber dieser Studie abweichende Weltanschauung wird als rechtsextrem diffamiert.
Allerdings sind derartige Hervorbringungen für ihre Verfasser durchaus lukrativ. Denn sie sichern Ihnen die nächsten gut dotierten Forschungsaufträge. Von Forschung kann allerdings keine Rede sein, allenfalls von forschem Verbreiten politischer Propaganda. Der eigentliche Skandal besteht darin, daß derartige Machwerke in der Tagesschau und den übrigen „Qualtitätsmedien“ ohne den Hauch einer Kritik als seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse dargestellt werden.
Man darf ziemlich sicher sein, daß die Listung der Grundprinzipien der demokratischen Ordnung in dem obigen Beitrag nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist. Im Januar 2016 hat sich der Präsident des BVerGerichtes Andreas Voßkuhle im vollen Ornat des purpurroten Priester-/Richtergewandes in den Medien geäußert:
„Ein zentraler Gedanke des Grundgesetzes sei gesellschaftliche Vielfalt und Integration von Fremden“, sagte Voßkuhle. Um gleich eine Vallium-Pille für das Volk nachzuschieben:
„Allerdings beruhe dieser Gedanke auf der Annahme, dass nach Deutschland kommende Menschen
sich auch an das Grundgesetz halten. Man muss das Grundgesetz nicht lieben, aber man muss es respektieren“, betonte der Karlsruher Richter. Die Werte des Gesetzes müssten durchgesetzt werden, „denn das ist unser Fundament“, sagte Voßkuhle.
„Wer mit diesen Werten nicht einverstanden sei, müsse sich einen anderen Ort zum Leben suchen.“
Man muß wohl die letzte Bemerkung von Voßkuhle als warnenden Hinweis an Inländer auffassen, nicht in Opposition zum postulierten Vielfalt- und Integrationsgebot des Grundgesetzes zu geraten. Denn dieses wird so verteidigt werden wie EZB-Präsisdent Draghi den EURO verteidigt: Mit allen Mitteln. Diese Studie der Uni Leipzig ist wohl nur ein erstes Aufflackern des Kommenden.
Epimetheus sieht wohl zu sehr schwarz. Der Wortlaut der zitierten Äußerung ist eindeutig eine Aufforderung an die Einwanderer, die Rechtsordnung des Grundgesetzes zu respektieren. Juristische Texte, und bei dem Interview mit einem Verfassungsrichter kann dieser Maßstab vielleicht mit Einschränkungen angelegt werden, sind keiner Interpretation zugänglich, wenn der Wortlaut keine Zweifel offen läßt. Die römischen Digesten schreiben als Auslegungsregel vor: „Cum in verbis nulla ambiguitas est, non debet admitti voluntatis quaestio.“