Alexander Wendt pflegt sorgfältig zu recherchieren. Ihm verdanken wir nun den Nachweis, daß die Frau Bundeskanzler und der Sprecher ihres Wahrheitsministeriums uns im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz am vergangenen Wochenende angelogen haben (www.publicomag.com). Frau Merkel hat am 27.08.2018 unter anderem dazu behauptet: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, daß es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen…“ Herr Seibert legte am gleichen Tage nach und erklärte vor der Bundespressekonferenz: „Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde… das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft,… das nehmen wir nicht hin.“ Nun hatte schon der Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung am nächsten Tag verlauten lassen, die Reporter seines Blattes hätten keine Hetzjagden im Zusammenhang mit den Demonstrationen verschiedener Organisationen anlässlich der tödlichen Messerattacke auf einen Chemnitzer Bürger beobachten können. Auf Nachfrage von Alexander Wendt hat nun am 01.09.2018 der Sprecher des Generalstaatsanwaltes in Sachsen, Wolfgang Klein, erklärt: „Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben.“
Alexander Wendt hat das zum Anlaß genommen, sowohl beim Bundespresseamt als auch im Bundeskanzleramt nachzufragen. Weder Frau Merkel noch Herr Seibert haben trotz Erinnerung darauf geantwortet. Der Grund ist natürlich einfach. Die behaupteten Hetzjagden hat es nicht gegeben. Das Handyvideo, das man in den Nachrichtensendungen sehen konnte, zeigt lediglich einen Mann, der auf einen anderen zurennt, und – so gut ist es nicht zu sehen – möglicherweise nach ihm tritt. Und dieses Video, auch das hat Wendt recherchiert, stammt von einer dubiosen Adresse („Antifa Zeckenbiss“). Das Verhältnis der linksextremen Antifa zu Recht und Gesetz ist hinreichend bekannt. Bei solchen Leuten kann man nicht einmal ausschließen, daß sie eine solche Szene selbst inszenieren und ins Internet stellen.
Es steht also fest, daß die Kanzlerin ebenso wie ihr Regierungsprecher zu diesem Vorgang wissentlich die Unwahrheit gesagt haben, umgangssprachlich also gelogen haben. Das letzte Mal, daß in Deutschland ein Staatschef öffentlich gelogen hat, war am 15.06.1961. Walter Ulbricht erklärte damals: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Das geschah dann aber doch am 13.08.1961, die Planungen dafür liefen seit Monaten, Ulbricht holte sich das Plazet dafür dann Anfang August 1961 in Moskau, nachdem er lange Zeit darauf hingearbeitet hatte.
Verräterisch ist auch der Sprachgebrauch der Kanzlerin und des Sprechers ihres Wahrheitsministeriums. „Zusammenrottung“ war ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch der DDR. § 217 dieses Strafgesetzbuches drohte dafür Freiheitsstrafe an, Anführer und Organisationen konnten dafür mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer in der DDR groß geworden ist und sogar eine kleine Funktionärin der FDJ gewesen ist wie Angela Merkel, weiß das auch. Zumal die Presse der DDR 1989 die Demonstrationen gegen das Regime, die dann letztendlich zum Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft führten, stets als Zusammenrottungen bezeichnet hatte.
Ein solcher Sprachgebrauch ist verräterisch. Demonstrationen, die politisch unerwünscht sind, werden als strafwürdiges Verhalten aufgefaßt. Damit das ganze auch von der Bevölkerung „richtig“ eingeordnet wird, werden dann noch Straftaten wie „Hetzjagden“, mit den Worten unseres Strafgesetzbuches also zumindest versuchte, wenn nicht vollendete gefährliche Körperverletzungen (§ 224 Abs. 1 Nr. 4, in Tateinheit mit Landfriedensbruch, § 125 StGB), hinzu erfunden. Daß tatsächlich Bürger lediglich von ihrem Grundrecht aus Art. 8 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht haben, indem sie sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel versammelt haben, um ihren politischen Forderungen Ausdruck und Gewicht zu verleihen, soll eben in strafbare Handlungen umgedeutet werden. Von derartigen Bewertungen anlässlich der Vielzahl von linksextremen Gewaltsexzessen, die ganz sicher den Tatbestand des Landfriedensbruchs, verbunden mit Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Brandstiftungen erfüllt haben, hat man allerdings so gut wie nie etwas gehört. Da haben ja nur die gutgesinnten idealistischen jungen Menschen etwas über die Stränge geschlagen.
Es ist ganz offensichtlich, daß jeder Protest gegen die Einwanderungspolitik der Bundesregierung, die im übrigen vom größten Teil der Opposition unterstützt wird, kriminalisiert werden soll.
Teil dieser Bestrebungen ist offensichtlich auch der jüngste Vorstoß der Bundesjustizministerin. Sie will jüngsten Meldungen in der Presse zufolge (Bild, Welt) aufklären lassen, welche Organisationen hinter der Mobilisierung „rechter Gewalttäter“ bei den Protesten in Sachsen stehen. Rechtsradikale dürften nicht die Gesellschaft unterwandern. Die Ermittlungen in Chemnitz müssen ihres Erachtens aufklären, inwieweit rechtsextreme Netzwerke hinter den Demonstrationen und ausländerfeindlichen Ausschreitungen stehen. Wörtlich: „Wir dulden nicht, daß Rechtsradikale unsere Gesellschaft unterwandern.“ Nun fällt an diesem Statement zunächst einmal auf, daß als Tatsache unterstellt wird, es habe Gewalttaten aus den Demonstrationen rechter Gruppen heraus gegeben. In nennenswertem Umfang war dies jedoch ganz offensichtlich nicht der Fall. Einschlägige Ermittlungen, Festnahmen oder gar Haftbefehle sind nicht bekannt geworden. Es fällt ferner auf, daß die Begriffe rechts, rechtsradikal und rechtsextrem offensichtlich synonym gebraucht werden. D.h., die Grenzen zwischen politisch rechten Parteien, wie etwa der AfD, Rechtsradikalen, zu denen Organisationen wie etwa der sogenannte III. Weg gehören und Rechtsextremen, zu denen die Reste der NPD und offen als Neonazis auftretende Randalierer gehören, werden ganz bewußt verwischt und diese höchst unterschiedlichen Gruppen in den sprichwörtlichen einen Topf geworfen. Das ist eben die durchsichtige Strategie linker Politiker, zu denen man auch die Exponenten einst bürgerlicher Parteien zählen muß, die demokratische Rechte dadurch zu diskreditieren, daß man sie in einem Atemzug mit Feinden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nennt und damit bei Ihnen einsortiert. Damit erspart man sich natürlich die inhaltliche Auseinandersetzung mit den politischen Forderungen etwa der AfD. Diese Strategie, die man tatsächlich als Hetze bezeichnen muß, trägt auch Früchte. Nach jüngsten Umfragen befürworten ca. 60 % der Deutschen eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Nicht wenige Politiker von SPD, Grünen und Linken propagieren das auch.
In diesem Zusammenhang muß man sich auch vergegenwärtigen, wer da solche Forderungen erhebt. Frau Dr. jur. Katarina Barley, deren Markenzeichen ein arrogantes Lächeln ist, war vor ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag mehrere Jahre Rechtsanwältin und Richterin. Sie hat bei dem angesehenen Staatsrechtslehrer Bodo Pieroth promoviert und war unter anderem wissenschaftliche Mitarbeiterin der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Renate Jaeger. Mit anderen Worten: es handelt sich um eine Spitzenjuristin. Ihr unterlaufen keine fachlichen Fehler. Vielmehr verdreht sie bewußt das Recht, wenn sie faktenwidrig Straftaten behauptet, derer sich der Generalbundesanwalt annehmen muß. Die von ihr herbeifabulierten rechtsextremen Netzwerke finden sich in unserem Strafgesetzbuch in Delikten wie der Bildung bewaffneter Gruppen nach § 127, der Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 und der Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129 a. Es müssten sich also manifeste Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich mehr als drei Personen zur Begehung von Straftaten oder gar terroristischen Straftaten verabredet und in Chemnitz wenigstens versucht haben, das auch umzusetzen. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Frau Barley unternimmt also den Versuch, zum Beispiel die Organisation von Demonstrationen in der Weise, daß man auch überregional Anreise und Teilnahme organisiert, in schwere, teilweise sogar staatsgefährdende Straftaten umzudefinieren. Zwar ist Frau Barley nicht in der DDR sozialisiert, sondern in Köln aufgewachsen. Die Nähe zu den von Frau Merkel apostrophierten Zusammenrottungen nach dem Strafgesetzbuch der DDR ist aber offensichtlich.
„Auferstanden aus Ruinen“, mit diesen Worten begann die Nationalhymne der DDR. „Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind“, heißt es unter anderem in ihrer zweiten Strophe. Ob das als Handlungsanweisung von Frau Merkel und Frau Barley begriffen wird, mag jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall gilt jedoch vermehrt, was ich mit Blick auf die Verhältnisse in unserem Lande immer wieder sagen muß: „principiis obsta! (Wehret den Anfängen!)“. Denn wir wollen nicht, daß die DDR aus den Ruinen des Kommunismus wieder aufersteht.