Corona – Beurteilung der Lage am 3. Mai 2020

Wer Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen hat, muß umsichtig handeln. Vor allem muß er seinen Entscheidungen eine möglichst breite Basis von Erkenntnissen, also Tatsachen, und soweit diese für sich alleine eine Beurteilung nicht ermöglichen, den Rat von Experten zugrundelegen. Mit anderen Worten: die Lage ist fortlaufend zu beurteilen. Ändert sich die Lage, muß sich zwangsläufig eine Änderung zuvor getroffener Entscheidungen anschließen. Ob unsere verantwortlichen Politiker diese Regel durchweg befolgen, ist zweifelhaft.

Mehr Berater, und mehr Fachrichtungen!

Natürlich stützen sich die Bundesregierung wie auch die Regierungen der Bundesländer auf den Rat von Experten. Allerdings entsteht der Eindruck, daß der Kreis dieser Experten sehr klein ist. Das gilt sowohl für die Fachrichtungen, als auch für die Berater aus diesen Fachrichtungen. Man gewinnt den Eindruck, daß nahezu ausschließlich die Virologen befragt werden, und hier nur wenige. Nahezu jeder aufmerksame Zeitungsleser und Fernsehzuschauer vermag die immer gleichen Virologen schon mit Namen zu nennen. Spötter meinen, der durchschnittliche Fernsehzuschauer erkenne die maßgeblichen Virologen schon von hinten an der Frisur. Nun gibt es natürlich eine Vielzahl von hoch qualifizierten medizinischen Experten. Wir haben in Deutschland 36 medizinische Fakultäten mit einer unterschiedlich großen Anzahl an Instituten und Lehrstühlen der verschiedenen Disziplinen.

Die Virologen

So gibt es im Fachgebiet Virologie 37 Institute bzw. Abteilungen an deutschen Universitäten, dazu noch 15 sonstige gleichartige Institutionen. Die Fachgesellschaft für Virologie in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat etwa 1.000 Mitglieder. Da wäre die Politik doch gut beraten, die Zahl der befragten Virologen deutlich zu vergrößern, insbesondere den unterschiedlichen Auffassungen auch in dieser Disziplin Rechnung zu tragen.

Die Epidemiologen

Entsprechendes gilt für die Epidemiologie. Auch hier gibt es natürlich eine Fachgesellschaft mit entsprechend vielen Lehrstuhlinhabern und Institutsdirektoren. Die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie hat in ihrer aktuellen Stellungnahme zur Corona-Krise vom 27. April 2020 unter anderem die Frage beantwortet, was bei einer Beibehaltung der aktuell implementierten Maßnahmen passieren würde. In der Antwort heißt es: „Hierbei muß zunächst klargestellt werden, daß die Beibehaltung der Maßnahmen mit erheblichen Einschränkungen der Bürgerrechte und mit erheblichen sozialen, wirtschaftlichen und auch gesundheitlichen Belastungen für die Menschen und Unternehmen unseres Landes verbunden sind. Deshalb stellt das Szenario der langfristigen Beibehaltung der Maßnahmen keinen gangbaren Weg dar. Es muß vielmehr eine Situation geschaffen werden, in der die Zahl der neu infizierten Personen so weit reduziert wird, daß die Nachverfolgung dieser Fälle und ihrer Kontakte und anschließende Quarantäne durch die Gesundheitsbehörden möglich wird.“ Nachdem wir inzwischen bei weniger als 1.000 Neuinfizierten pro Tag angelangt sind, sollte dies möglich sein. Nicht zuletzt deswegen will man ja die Nachverfolgung mittels einer sogenannten Handy-App großflächig ermöglichen.

Die Lungenspezialisten

Die durch das Coronavirus hervorgerufene Krankheit Covid-19 ist eine Erkrankung der Lunge und der Atemwege. Hier finden sich die Experten in der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin. Diese Fachgesellschaft hat – Stand September 2019 – 4.344 Mitglieder. Sie hat am 27. April 2020 die häufig gestellte Frage beantwortet, welche Patienten am stärksten gefährdet sind, einen schweren CovVid-19-Verlauf zu haben. Die Antwort ist aufschlussreich: „Aus den aktuell vorliegenden Daten geht hervor, daß ältere Menschen (> 65 Jahre alt) und Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen und/oder Diabetes das größte Risiko für schwere Covid-19-Verläufe haben. Europäische und amerikanische Daten zeigen, daß Adipositas ein zusätzlicher Risikofaktor ist. Chronische Lungen-, Nieren- und Leber-Erkrankungen, das Vorliegen einer Immundefizienz und Zigarettenrauchen werden als weitere Risikofaktoren genannt, wenngleich hier die Datenlage noch dünn ist. Das Vorliegen von mehr als einer chronischen Erkrankung scheint das Risiko deutlich zu erhöhen. In einer amerikanischen Fallserie hatten die hospitalisierten Patienten im Median 4 Komorbiditäten. Eine besondere Risikogruppe mit hohem Letalitäts-Risiko stellen Patienten in Pflegeheimen dar, aufgrund des hohen Alters und des häufigen Vorliegens mehrerer chronischer Erkrankungen. Auch breitet sich der Erreger in Pflegeheimen aufgrund der Zuständigkeit des Pflegepersonals für viele Bewohner und des engen körperlichen Kontaktes sehr schnell aus.“ Auch das muß alles mindestens bei der Prüfung beachtet werden, ob Grundrechtseinschränkungen, dazu noch flächendeckend, verhältnismäßig sind.

Die Pathologen

Woran ein Mensch verstorben ist, finden Pathologen heraus. Wir haben in Deutschland in dieser Fachrichtung derzeit 37 Lehrstühle. Inwieweit hier gezielt untersucht wird, ob Patienten an Covid-19 verstorben sind, oder ihr Tod maßgeblich auch auf diese Erkrankung zurückzuführen ist, wissen wir nicht. Bekannt geworden ist lediglich der Hamburger Pathologe Prof. Püschel. Er hat über 100 Verstorbene obduziert und nach der Todesursache Covid 19 gesucht. Für seine Feststellung, daß die auf diese Krankheit zurückzuführenden Todesfälle nahezu ausschließlich Patienten mit schweren Vorerkrankungen und in hohem Lebensalter getroffen hätten, mußte er sich allerhand anhören.

Die Statistiker

Aufschluß können natürlich auch Statistiken geben. Hier geht es um die sogenannte Übersterblichkeit. D.h., ein Ansteigen der Todesfälle über den langjährigen Durchschnitt hinaus, das offensichtlich auf eine Krankheit zurückzuführen ist, die es in den voraufgegangenen Jahren nicht gegeben hat. Das Statistische Bundesamt hat diese Zahlen bis einschließlich 5. April 2020 veröffentlicht. Hier greife ich jeweils den 5. März und den 5. April heraus. Denn in dieser Zeit sind bekanntlich die Erkrankungen wie auch die Todeszahlen im Zusammenhang mit der Covid 19 Erkrankung stark zurückgegangen. Hier die Zahlen:

5. März 2017: 2.785; 5. März 2018: 3.932; 5. März 2019: 2.981; 5. März 2020: 2.748.

5. April 2017: 2.519; 5. April 2018: 2.909; 5. April 2019: 2.675; 5. April 2020: 2.753.

Es ist schon erstaunlich, daß die Todeszahlen im laufenden Jahr 2020 eben nicht signifikant höher sind, als in den Vorjahren. Auffallend ist sie lediglich eine enorme Steigerung im März 2018. Die Zahl für den März 2020 hält sich jedoch im Rahmen dessen, was in den anderen Jahren festgestellt worden ist. Die Zahl für den April 2020 fügt sich in die Vorjahreszahlen ein. Allerdings hatten wir 2017/2018 eine Grippewelle.

Erkenntnisse über den Verlauf der Corona-Krise gewinnt man natürlich auch aus den amtlichen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Das Institut zählt insgesamt 162.496 Infizierte, davon 130.600 Genesene. Mithin geht von nur 31.896 Personen noch eine Ansteckungsgefahr aus. Die Zahl der Toten wird bis heute mit 6.649 angegeben. Interessant ist die Entwicklung der Neuinfektionen. So lag diese an dem Tag, an dem die weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verfügt worden sind, dem 23. März 2020, bei 4.062 Personen, am 24. März 2020 bei 4.764 Personen, heute, am 3. Mai 2020 bei nur noch 793 Personen. Die einschlägige Grafik auf der Internetseite des RKI zeigt dann auch eine stetige Abflachung der Kurve. In diesem Zusammenhang ist auch die veröffentlichte Zahl der Reproduktionsrate, also des Verhältnisses von infizierten Personen zur Zahl derer, die sie anstecken können, von Interesse. Lag diese zu Beginn der Krise noch im Bereich von 1:2,5 bzw. 1:3, liegt sie seit Wochen stabil unter 1:1, und das zu allem Überfluss bereits seit drei Tagen vor Anordnung der einschneidenden Maßnahmen.

Die Wirtschaftswissenschaftler

Der sogenannte Lockdown, also die nahezu vollständige Lahmlegung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft, hat unbestritten erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Finanzen unseres Landes. Indessen sehen wir in den Expertengremien, die Bundesregierung und Länderregierungen beraten, weder die sogenannten Wirtschaftsweisen noch die Chefs der bekannten Institute wie die Professoren Fratzscher und Fuest oder den angesehenen Professor Sinn. Das wäre jedoch durchaus sinnvoll.

Die Mediziner sehen selbst die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen

Selbst die Virologen und Epidemiologen weisen auf die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie hin. So hat jüngst der Virologe Professor Alexander Kekulé erklärt: „Wir können nicht auf einen Impfstoff warten und für weitere 6-12 Monate im Lockdown-Modus bleiben. Wenn wir das tun würden, würde unsere Gesellschaft und unsere Kultur zerstört.“ In die gleiche Kerbe schlägt Professor Dr. Gérard Krause, Leiter des Bereichs Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung: „Diese schwerwiegenden gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen (Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen) müssen wir so kurz und niedrig intensiv wie möglich halten, denn sie könnten möglicherweise mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst… Wir wissen, daß zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkungen auf die Bevölkerung.“ Prof. Dr. Ansgar Lohse, Direktor des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf fordert kurz und knapp, Kitas und Schulen sollten baldmöglichst wieder geöffnet werden.

Das Verfassungsrecht

Alle diese Fakten sind natürlich auch an dem Maßstab zu messen, den unsere Verfassung an alles Regierungshandeln, insbesondere an Eingriffe in die Grundrechte der Bürger legt. Die Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen zur Verwirklichung von Zielen, die der Staat legitimerweise verfolgt, hängt von drei Kriterien ab, die sämtlich erfüllt sein müssen. Die Maßnahme muß geeignet sein, das erstrebte Ziel zu erreichen, sie muß erforderlich sein, d.h., ein weniger intensiver Eingriff in die Grundrechte führt nicht zum Ziel, und sie muß verhältnismäßig sein. An dieser Stelle muß sowohl die Intensität der Maßnahme als auch das damit erstrebte Ziel gegeneinander abgewogen werden, als auch eine Abwägung des erstrebten Ziels mit anderen ebenfalls geschützten Grundrechtspositionen erfolgen muß.

Offenkundige Verfassungsverletzungen

Die Bundesregierung stützt ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie  auf das Bundesinfektionsschutzgesetz. Das leuchtet zunächst einmal ein. Weli dieses Gesetz in der bisherigen Fassung nicht ausreichte, hat der Bundestag am 25. März 2020 in aller Eile ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Dieses Gesetz wird von diversen Verfassungsrechtlern allerdings als verfassungswidrig angesehen, insbesondere weil es die Gesetzesbindung der Exekutive zur Disposition stellt und den Bundesgesundheitsminister zu Abweichungen von gesetzlichen Normen ermächtigt. Ähnliche Mängel weisen auch etliche von den Ländern und Kommunen erlassene Rechtsverordnungen und andere Rechtsakte auf. Der angesehene Verfassungsjurist Professor Dietrich Murswiek formuliert die verfassungsrechtlichen Probleme einleuchtend:

Der verfassungsrechtliche Dreiklang

Geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr…

„Um die Frage beantworten zu können, wie weit staatliche Grundrechtseinschränkungen zum Corona – Schutz reichen dürfen, muß man zunächst wissen, daß die grundrechtlich geschützte Freiheit niemals unbegrenzt ist. Der Gesetzgeber darf sie einschränken, soweit dies zur Verwirklichung von Gemeinwohlzielen geboten ist. Sogar Grundrechte, die nicht ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt stehen, dürfen begrenzt werden, wenn sich dies zum Schutz anderer Verfassungsgüter rechtfertigen läßt. In der Coronakrise geht es um den Schutz von Leben und Gesundheit, also um den Schutz von Gütern, deren Integrität grundrechtlich garantiert ist und die der Staat nicht nur schützen darf, sondern zu deren Schutz er auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist. Das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen, kann daher die Einschränkung grundrechtlicher Freiheiten rechtfertigen. Entscheidend ist, ob die zum Schutz vor dem Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels erstens geeignet und zweitens erforderlich sind und ob sie drittens auch im Sinne einer Vorteils- und Nachteilsabwägung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.“ Kontaktverbote und ähnliches sind sicherlich geeignet, das erstrebte Ziel zu erreichen. Es geht ja um die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus so lange, bis sichergestellt ist, daß die medizinische Versorgung der Corvid-19 Patienten gewährleistet ist, insbesondere die nötige Zahl von Intensiv Betten zur Verfügung steht. Dies ist derzeit bei weitem der Fall. Die Kliniken können inzwischen dazu übergehen, einen Großteil der intensivmedizinischen Kapazitäten wieder für andere Patienten bereitzustellen, die ihrer dringend bedürfen. Schon dies zeigt, daß die verfügten Maßnahmen wie Schul- und Kindergärtenschließungen, Betriebsverbote für Läden und Gaststätten, Ausgangsbeschränkungen und sozialen Kontaktverbote geeignet waren, die Verbreitung des Virus erheblich zu verlangsamen. Damit sind Menschenleben gerettet worden und werden es weiterhin.

….müssen dazu auch erfoderlich sein

Die weitere Frage ist jedoch, ob der gesellschaftliche und ökonomische Lockdown auch erforderlich ist und ob damit die zweite Voraussetzung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung erfüllt ist. Das ist nach Auffassung von Professor Murswiek durchaus zweifelhaft. Eine Maßnahme ist rechtlich nicht erforderlich, wenn das Ziel mit weniger freiheitseinschränkenden Mitteln erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang müssen natürlich auch die oben referierten medizinischen Fakten gesehen werden. Dazu gehört auch, daß die allermeisten an Covid-19 erkrankten Menschen mehrfache Vorerkrankungen aufwiesen und im Durchschnitt etwa 80 Jahre alt waren. Es muß also aus verfassungsrechtlicher Sicht mindestens geprüft werden, ob nicht andere, weniger einschneidende Maßnahmen genügen, das erstrebte Ziel zu erreichen. So beispielsweise die Konzentration der Schutzmaßnahmen auf die Risikogruppen, wie das manche Virologen fordern. Die Hochrisikogruppe der sehr alten und kranken Menschen gefährdet nur sich selbst, wenn sie sich durch soziale Kontakte dem Infektionsrisiko aussetzt. Hier sind wir aber auch bei der Eigenverantwortung des Menschen für sein Wohl und Wehe angelangt. Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG, gehört es auch, mit großen Risiken zu leben, ja sich bewußt erheblichen Gefahren auszusetzen. Es wird auch gesellschaftlich akzeptiert, daß Menschen Risikosportarten betreiben oder ungesund leben. Die Gesellschaft nimmt es sogar in Kauf, daß diese Menschen das System der medizinischen Versorgung belasten und ihre Kosten in die Höhe treiben.

Stets ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen

Noch problematischer als die Erforderlichkeit der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen ist deren Verhältnismäßigkeit, also die Vorteils-und Nachteilsabwägung. Diese dritte verfassungsrechtliche Rechtfertigungsoraussetzung ist anscheinend von der Politik bislang überhaupt nicht beachtet worden. Man hat den Eindruck, daß Bundesregierung und Landesregierungen unter dem Diktat der Virologen, und zwar einer Denkschule dieser Fachrichtung stehen, die im wesentlichen vom Robert-Koch-Institut, aber auch von Professor Drosten repräsentiert wird. Dem Ziel, die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren und die Infektionskurve abzuflachen, wird offensichtlich alles andere untergeordnet. Die „Nebenwirkungen“ dieser Therapie, insbesondere in der Volkswirtschaft, aber auch beispielsweise der Verlust der Sozialkontakte, die Vereinsamung alter, allein lebender Menschen mit allen daraus resultierenden Folgen scheinen nicht im Blickfeld der politischen Entscheider zu sein, und wenn dann allenfalls ganz am Rande. Aber genau hier setzt die Verhältnismäßigkeitsprüfung ein. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat juristisch korrekt darauf hingewiesen, daß der Staat nicht verpflichtet ist, unter allen Umständen zu vermeiden, daß Menschen an Krankheiten sterben. Kein Bürger hat gegen den Staat einen Anspruch darauf, daß er ihn unter allen Umständen vor dem Tode bewahrt. Aber er hat einen Anspruch darauf, daß der Staat seine Freiheitsrechte respektiert.

Die Lage hat sich verändert

So notwendig und deswegen richtig es war, der bis dato in ihrer Art und ihrem Ausmaß kaum einzuschätzenden Gefahr einer Pandemie mit drastischen Maßnahmen zu begegnen, so notwendig und allein richtig ist es nun, eine gründliche Neubewertung der Lage vorzunehmen. Denn wir sehen, daß die Gefahr bei weitem nicht das Ausmaß angenommen hat, das anfangs befürchtet werden mußte. Daß dies auch auf die verfügten Maßnahmen zurückgeht, liegt nahe, ändert aber nichts an dieser Tatsache. Wir sehen, daß die Infektionskurve so weit abgeflacht ist, und zwar offensichtlich dauerhaft, daß die medizinische Versorgung der Corvid 19 Patienten absolut gesichert ist, ja das medizinische System ausreichende Kapazitäten hat, sowohl die ohne Covid 19 Patienten zu bewältigenden Aufgaben zu lösen, als auch die zu den sonstigen Intensivpatienten hinzutretenden – relativ wenigen – Covid 19 Patienten auf Dauer zu versorgen. Das gilt selbst im Falle eines spürbaren Anstiegs der Neuinfektionen. Die Auswirkungen des Lockdown indessen treten immer deutlicher hervor. Die Neubewertung der Lage muß also zwingend zu einer weitgehenden Aufhebung der ursprünglich einmal sinnvollen Grundrechtsbeschränkungen führen.

2 Gedanken zu „Corona – Beurteilung der Lage am 3. Mai 2020

  1. Uli Werner

    Hallo Rainer,
    eine ganz vorzügliche Analyse. Schlage Dich als Nachrücker in das Expertengremium vor. Ob Du Dich in diesem Kreis allerdings wohlfühlen würdest?
    Bleibe trotzdem am Ball.
    Gruß Uli

    Antworten
  2. Horst-Dieter Buhrmester

    Lieber Rainer, es gibt in jeder Gesellschaft für jedes Problem selbsternannte oder wirkliche Experten, die für alles eine Erklärung haben und die Weisheit mit sämtlichen verfügbaren Löffeln gefressen haben. So wie es Virologen und „Fachleute“ jeglicher Couleur gibt, die glauben, sich kompetent zu Corona äußern zu müssen oder zu können, so gibt es auch in deiner Couleur jede Menge Juristen, die glauben, sich zu jedem Problem kompetent äußern zu können. Im Gegensatz zu Juristen, die immerhin auf geschriebenes Recht und entsprechende Kommentare/Urteile unterschiedlichster Gerichte zurückgreifen können, gibt es bei Corona keine Erfahrungswerte und daher stochern auch ärztliche Experten – was sie übrigens nicht verschweigen – im Nebel. Dir brauche ich nicht zu sagen, dass trotz besserer Voraussetzungen/Aktenlage zu einem juristischen Problem 10 Juristen mglw. 10 verschiedene Meinungen haben. Eine größere Anzahl an zu befragenden Virologen wird also nicht unbedingt den Corona – Nebel beseitigen können, sondern nur die Zahl der unterschiedlichen Meinungen zum Thema erhöhen. Für die Politiker gilt doch heute sinngemäß; „Was tun,“ sprach Zeus, „die Götter sind betrunken.“ Auf wen oder was sollen sich die handelnden Personen abstützen? Wer ist der wahre Experte? Welche vorgeschlagenen Maßnahmen sind die richtigen? Nach der Krise wird es wieder – wie immer – Leute geben, die schon immer gewusst haben, wie es möglich gewesen wäre, der Krise Herr zu werden, wenn man nur auf sie gehört hätte. Dass es in der jetzigen Zeit zu allen Maßnahmen der Regierung die „Reichsbedenkenträger“ gibt, die alles infrage stellen, bedächtig das Haupt wiegen und den Rechtsstaat und unsere Grundrechte auf dem Scheiterhaufen verbrennen sehen, aber keine Lösungen anbieten können, war doch zu erwarten. Ich bin sicher, dass du mit deiner Kolumne nicht zu dieser Spezies gehörst. Wir sind doch keine Bananenrepublik und leben weder in China, Russland, Polen oder Ungarn, wo in der Tat Corona dazu genutzt wird, den Rechtsstaat auszuhebeln, sofern das nicht schon geschehen ist. ! Können wir nach unserer Geschichte mit dem „tausendjährigen Reich“ und 70 Jahren Demokratie nicht soviel Vertrauen in unsere politische Klasse entwickeln, dass wir darauf bauen können, dass überall dort, wo am Rechtsstaat und seinen Grundrechten geknabbert wurde, bei wieder normalen Verhältnissen auch wieder einschränkende Bestimmungen beseitigt werden? Was die Politik trotz weitgehend unsicherer „Aktenlage“ entschieden hat, halte ich für gerechtfertigt. Politik heißt: Beurteilen, Entscheiden, Machen, Tun! Ja:, Quidquid agis, prudenter agas et respice finem! Aber das „finis“ und die Zweckmäßigkeit/Verhältnismäßigkeit kann heute niemand voraussagen oder – sehen. Bleibt nur das Vertrauen in unsere Politiker, dass richtig und zweckmäßig entschieden wird. Wer nur Bedenken äußert und darüber das Handeln vernachlässigt, ist in allen Bereichen unseres Alltags keinen Schuss Pulver wert. Jetzt zeigt sich z. B., dass von den Grünen bzgl. Corona nichts politisch Verwertbares kommt, außer bei jeder Entscheidung der Groko sofort kritische Bemerkungen abzugeben, selbst aber keine besseren Vorschläge zu machen. Wenn in der größten Boulevardzeitung in einer Kolumne nur über die Kleider von Baerbock schwadroniert wird, ist dies ein Zeichen dafür, dass die Grünen außer Klima nichts „auf der Pfanne“ haben. Wir leben in einer Zeit der Ungewissheit, in der uns weder Virologen noch Epidemiologen noch Politiker noch Juristen den Königsweg aufzeigen können. Dass allerdings ein OB wie der grüne Palmer von Tübingen sich in der veröffentlichten Weise über die besonders gefährdete Risikogruppe der älteren Mitbürger, der auch ich angehöre, äußern kann, ohne einen shitstorm auszulösen, ist ein Zeichen, welche Wertigkeit auch die Medien, die vierte Macht im Staate, der Generation zumisst, die diesen Staat mit allen seinen Stärken und Schwächen erst aufgebaut hat. Wir werden Corona überstehen, aber wir müssen auch damit leben, dass zwar zeitweise bestimmte Rechte eingeschränkt werden, aber gleichzeitig hoffen können, dass es auch wieder normale Verhältnisse geben wird. Dafür werden schon unsere Juristen sorgen. Sic! Misstrauen sollten wir aber allen denjenigen entgegenbringen, die uns weismachen wollen, dass wir um des Prinzips willen keinerlei Einschränkungen unseres Alltags hinnehmen sollten. Zeit meines Lebens sind mir die o.a. „Reichsbedenkenträger“ „auf den Geist“ gegangen. Zumindest eines haben Politiker und Soldaten gemeinsam: Nach einer Beurteilung der Lage eine Entscheidung zu treffen und diese dann mit aller Kraft durchzusetzen! In der Coronakrise ist dies wirklich alternativlos!
    Diese Meinungsäußerung kannst du weitergeben! Gruß und Horrido Horst – Dieter

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Horst-Dieter Buhrmester Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert