Nun haben wir nach der „Akte Rosenburg“, wie die Broschüre zur Ausstellung über die Nachkriegsgeschichte des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2016 genannt wurde, seit 17.11.2021 auch eine wissenschaftliche Studie zur Bundesanwaltschaft in den Nachkriegsjahren. Bestellt vom Generalbundesanwalt und verfaßt von dem Historiker Friedrich Kießling und dem Strafrechtler Christoph Safferling – letzterer war schon an der Studie über das Bundesjustizministerium beteiligt – erhebt auch diese Studie den Anspruch, endlich klarzustellen, daß auch diese Behörde in der Nachkriegszeit von ehemaligen Nazis nur so wimmelte. Es wird die personelle Kontinuität zur Zeit zwischen 1933 und 1945 hervorgehoben. Sehr viele Beamte im höheren Dienst, also Juristen, hätten auch schon im Nationalsozialismus im Justizdienst gestanden. 1953 habe deren Quote bei knapp 83 % gelegen. Allerdings sei man weder auf ehemalige SS-Angehörige gestoßen, noch auf NSDAP-Mitglieder, die der Partei schon vor 1933 beigetreten waren. Der wissenschaftlichen Redlichkeit und Professionalität ist es natürlich geschuldet, wenn die Autoren betonen, daß diese Zahlen zwar nichts über das tatsächliche Verhalten einzelner Personen und deren individueller Schuld aussagten. Den Intentionen des Auftraggebers, der wiederum nur zu gut weiß, was die Politik von ihm erwartet, ist indessen die weitere Feststellung geschuldet, die große und lange Amtskontinuität wie die hohe Zahl an formal belasteten Beamten zeige allerdings, daß es einen Bruch, gar einen bewußten Bruch mit der NS-Vergangenheit auch im Fall der Bundesanwaltschaft nicht gegeben habe. Bei der Personalauswahl habe lediglich die fachliche Eignung im Zentrum gestanden, nicht die politische Haltung.
Fachliche Qualifikation, was sonst?
Das ist an sich wenig überraschend. Denn bei der Betrauung eines Menschen mit einer Aufgabe kann doch grundsätzlich zunächst einmal nur die fachliche Eignung entscheidend sein. Alles andere tritt dahinter zurück. Für andere Bereiche als das Rechtswesen wird man das selbst als eifriger Kämpfer „gegen Rechts“ nicht in Zweifel ziehen. Wenn etwa in einer Baubehörde die Position eines Prüfstatikers zu besetzen ist, dann wird man nur auf die fachliche Qualifikation schauen können, allenfalls dann, wenn gleich qualifizierte Persönlichkeiten zur Verfügung stehen, auch andere Gesichtspunkte in die Abwägung einbeziehen.
Wer selbst Opfer des Regimes war, hatte wohl den klarsten Blick
Daran hat man sich beim Wiederaufbau der Justiz nach dem Kriege offensichtlich auch gehalten. In der erwähnten Rosenburg-Studie kann man das auch nachlesen. Für die Personalauswahl des Bundesjustizministeriums war von 1949-1963 Staatssekretär Dr. Walter Strauß verantwortlich, ein Jurist, der selbst vom NS-Regime verfolgt worden war. Seine Personalauswahl betonte die juristisch-fachlichen Fähigkeiten der Bewerber. Vor seinem Amtsantritt schrieb er in einer Denkschrift vom 12.08.1947: „Personen mit Befähigung für einen solchen Ministerialdienst stehen zu allen Zeiten in nur relativ beschränktem Maße zur Verfügung… Eine Verwaltung kann solche Aufgaben nur lösen, wenn es ihr gelingt, beste Männer zur Mitarbeit heranzuziehen. Nur die sachliche Qualifikation darf entscheiden.“ Leute wie dieser Staatssekretär wußten natürlich auch, daß die bloße Mitgliedschaft eines Beamten oder Richters in der NSDAP oder einer ihrer Unterorganisationen für sich allein genommen noch wenig über seine Haltung aussagen konnte. Vielmehr war es doch so, daß wie in jeder Diktatur auch in der NS-Zeit es mehr als geraten schien, „mit den Wölfen zu heulen“ und sich dem Wunsch der Machthaber nicht zu verschließen, in die Partei einzutreten. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, daß etwa 1957 immerhin 99 % der Mitarbeiter des Ministeriums eine NS-Vergangenheit aufwiesen, und, wie wir nun wissen, auch in der Bundesanwaltschaft 1953 knapp 83 % der Juristen eine solche Vergangenheit hatten.
Parteimitglied = Nazi?
Es war wohl selbst solchen Beamten, die innerlich dem Regime fern standen, kaum möglich, sich dem Wunsch der Vorgesetzten zu entziehen, wenigstens durch die Mitgliedschaft in der Partei nach außen Loyalität, wenn nicht gar Unterwürfigkeit zu beweisen. Ich kann dazu ein Beispiel aus meiner eigenen Familie berichten. Einer meiner beiden Großväter war Beamter im gehobenen Justizdienst, genauer gesagt, Justizinspektor. Er war ein sehr frommer Katholik. Deswegen war es für ihn natürlich selbstverständlich, daß seine Kinder katholisch erzogen wurden und die vorgeschriebenen Sakramente empfingen. So stand nun eine seiner Töchter zur Erstkommunion an. Dies wurde in seinem Amtsgericht auch bekannt und kam damit dem zuständigen Parteifunktionär zu Ohren. Dieser bestellte nun meinen Großvater ein und erklärte ihm, in „seiner“ Behörde komme es keinesfalls infrage, daß die Kinder von Justizbeamten kirchlich erzogen und etwa zur Erstkommunion geschickt würden. Und überhaupt, er entnehme der Personalakte meines Großvaters, daß er nicht in der Partei sei! Mein Großvater war nicht nur fromm, sondern auch stur. Es muß wohl eine heftige Debatte zwischen den beiden Herren gewesen sein, an deren Ende ein Kompromiss stand. Das Kind ging zur Erstkommunion, mein Großvater trat in die Partei ein. Daß ihm dies nach dem Kriege trotz der Umstände des Parteieintritts erheblich schadete und das abrupte Ende seiner Karriere bedeutete, steht auf einem anderen Blatt. Wie die hier besprochenen Studien zeigen, hatten viele andere Beamte mehr Glück.
Es ist wohl davon auszugehen, daß viele Beamte damals aus ähnlichen Gründen, mindestens aber mit Blick auf ihre Karriere und den Unterhalt ihrer Familie es für zweckmäßig und geboten gehalten haben, nun eben in die Partei einzutreten. Wie die Zahlen aus dem Justizministerium wie auch aus der Bundesanwaltschaft zeigen, gab es deswegen nach dem Krieg kaum „unbelastete“, richtig: zuvor nicht der NSDAP angehörige Beamte. Berühmt geworden ist die Antwort Konrad Adenauers 1955 anlässlich des Aufbaus der Bundeswehr auf die Frage: „Werden die Generale Adolf Hitlers auch die Generale Konrad Adenauers sein?“ Der Bundeskanzler, selbst bekanntlich vom NS-Regime verfolgt, antwortete schlagfertig: „Ich glaube, daß mir die NATO 18-jährige Generale nicht abnehmen wird.“
Es gab eben solche und solche – wen wundert’s
Natürlich konnte es nicht ausbleiben, daß auch der ein oder andere wirkliche Nationalsozialist weiterbeschäftigt wurde, wie etwa der seinerzeitige Bundesanwalt Fränkel. Als man herausgefunden hatte, daß dieser Beamte nicht nur formal Mitglied der NSDAP war, sondern aktiv und aus eigenem Antrieb, man kann es kaum anders sagen, Justizmorde als wissenschaftlicher Miitarbeiter des Oberreichsanwalts initiiert hatte, wurde er auch umgehend aus seinem Amt entfernt. Solche Leute indessen waren wohl untypisch. Repräsentativ für die Haltung der allermeisten Juristen kann die Person des späteren Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Hermann Weinkauff, gesehen werden. Er war der typische Spitzenjurist, der natürlich auch schon in der NS-Zeit Karriere gemacht hatte und Richter am Reichsgericht geworden war. Nach dem Kriege war er zunächst Präsident des Landgerichts Bamberg, dann des Oberlandesgerichts Bamberg und von 1950-1960 Präsident des Bundesgerichtshofs. Wer ihn für einen in der Wolle gefärbten Nazi hält, der es geschafft hatte, sich in die Nachkriegsjustiz einzuschleichen, der lese zunächst einmal die nachstehend zitierten Sätze aus dem Urteil der Strafkammer des Landgerichts Bamberg vom 26.11.1946, die unter seinem Vorsitz sieben Teilnehmer des Pogroms vom 09.11.1938, bei dem die Bamberger Synagoge in Flammen aufgegangen war, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, vorwiegend Zuchthausstrafen, verurteilt hat:
„Die Schwere und die Verworfenheit der begangenen Straftaten sprechen für sich selbst. Das organisierte Niederbrennen, Zerstören, Berauben und Schänden von Gotteshäusern, vor dem auch der Roheste unwillkürlich zurückschreckt, das unmenschliche Mißhandeln und das schimpfliche Erniedrigen wehrloser und schuldloser Menschen, vor dem einen Jeden schon die einfachste Selbstachtung zurückhält, dieses alles angeordnet zur Entfaltung eines aus politischen Gründen gewollten Gesamthasses und ausgeführt mit schimpflichem Gehorsam oder ebenso schimpflicher Wut, das bewußte Mißbrauchen einer Einzeltat, die ihrer Strafe entgegensah, zur Auslösung einer wilden, alle Schranken überschreitenden Gesamtrache an Unschuldigen, die ihrerseits wieder bewußt als eine Etappe auf dem Wege zur Vernichtung eines ganzen Bevölkerungsteiles gedacht war, und die hemmungslose Hingabe an eine so schmachvolle Aktion, dies alles zeigt eine solche Entartung an und bedeutet eine so schwere und elementare Verletzung des Rechtes, daß diese Taten nur mit schweren Strafen gesühnt werden können. Die Handlungen wiegen umso schwerer, als sie von der sogenannten staatstragenden Bewegung ausgingen, der alle Macht im Staate gehörte und der darum auch die gesamte Verantwortung hätte zukommen müssen, und als sie sich gegen eine Menschengruppe richten, die damals schon allzu sehr verfolgt und mißhandelt und die wahrhaft wehrlos war. Daher rührt das Schimpfliche und Niedrige dieser Straftaten, die nicht nur Schrecken, sondern vor allem auch Scham erregen. Die Schändung, die die Täter ihren unglücklichen Opfern zudachten, hat sich auf sie selbst und, was schlimmer ist, auf das ganze Deutsche Volk zurückgewandt. Daran kann bei der strafrechtlichen Würdigung so wenig vorbeigegangen werden, wie an der unheilvollen geschichtlichen Bedeutung dieser Taten, die ein Markstein waren auf dem Wege in Rechtlosigkeit, Gewalt, Greuel und Untergang.“
„Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“ Nathan der Weise wird immer Nachfolger finden
Gleichwohl wurde auch Hermann Weinkauff nach Übernahme der Deutungshoheit über die deutsche Geschichte durch die achtundsechziger Generation als Repräsentant einer personellen Kontinuität, ja Identität in „Drittem Reich“ und Bundesrepublik Deutschland diffamiert. Und man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, daß auch heute die nun vollständig durch die Achtundsechziger geprägte politische Klasse unseres Landes an dem Narrativ von den NS-affinen Deutschen jener Jahre arbeitet, wie es im Titel des unsäglichen Buches von Daniel Jonah Goldhagen plakativ zum Ausdruck kommt: „Hitlers willige Vollstrecker“. Dieses Narrativ dient natürlich dazu, die Deutungshoheit über die Geschichte, aber auch die daraus folgende Gestaltungshoheit der Gegenwart allein in den Händen jener linksgrünen Eiferer zu belassen, die Politik, Medien und Universitäten beherrschen.
Die Besonnenen unter uns, die den Wagen auf seiner abschüssigen Fahrt aufhalten und umlenken wollen, werden nicht umhin kommen, sich erst einmal kundig zu machen, wenn sie mit derartigen offiziösen Produkten moderner Geschichtsdarstellung und Interpretation konfrontiert werden. Nur das solide Wissen um die Fakten versetzt in die Lage, der auf Halbwahrheiten gegründeten organisierten Volksverdummung entgegenzutreten und die unwissenden Mitbürger aufzuklären. Wie auch sonst, haben auch hier die Götter vor den Erfolg den Schweiß gesetzt.
Die nachgeborenen Widerstandskämpfer, die die Früchte des Wirtschaftswunders gedankenlos konsumieren, beschimpfen jene, die es vollbracht haben
Es wird immer grotesker:
So wurde der, nach Otto Palandt – dem ehemaligen Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes und Mitglied der Akademie für Deutsches Recht,- benannten BGB-Kommentar vom Verlag Beck in „Grüneberg“ – nach dem BGH-Richter gleichen Namens umbenannt.
Der Verlag will damit nach eigener Aussage: …..ein Zeichen gegen Antisemitismus setzen….
Noch Fragen?!