Archiv für den Monat: August 2024

Was zu Solingen wirklich zu sagen ist

Wer sich von dem ganzen Müll erholen will, den er in den öffentlich-rechtlichen Medien und den Mainstream Zeitungen vorgesetzt bekommt, kann wieder durchatmen, wenn er den nachstehenden Artikel von Alexander Wendt gelesen hat. Am besten natürlich auf seinem Blog Publico oder auf Tichys Einblick, denn da findet man noch viel mehr Gescheites. Wer den nachstehenden Text gelesen und verstanden hat, weiß, was zu tun ist. Zum Beispiel am 1. September 2024.

Das Land des zwanghaften Lügens

Deutschland hat sich – wie 2015 vorausgesagt – drastisch verändert. Zum schlechten. Es ist das Werk eines Milieus, das nicht zugeben will, gescheitert zu sein. Deshalb ist nach Solingen vor dem nächsten Messermord.

Von Alexander Wendt  Posted on   In Politik & Gesellschaft  7  11

Ein Detail am Ort des Anschlags in Solingen kommt nur auf einer Amateuraufnahme groß ins Bild: metallumgitterte gefüllte Wassertanks, die leichter transportable Variante zu den Betonblocks, die in Deutschland heute jede Fläche von Massenveranstaltungen begrenzen.

Im Volksmund heißen die Sperren Merkellego. Produkte wie diese Bezeichnung stammen von 2016, dem Jahr des LKW-Attentats auf Weihnachtsmarktbesucher am Berliner Breitscheidplatz. Merkellego heißen die Fahrzeugsperren nur in der inoffiziellen Kommunikation. Die korrekte Bezeichnung dafür – Betonsperren – taucht medial nur sehr selten auf. Es gehört zu den vielen unausgesprochenen Übereinkünften des institutionellen Deutschlands, weder die Merkelsteine selbst zu erwähnen noch die Tatsache, dass es eine Zeit gab, in der Volksfeste diese panzersperrenähnlichen Abschirmklötze nicht brauchten.

Auf dem Fronhof in Solingen, dem Platz, auf dem die Stadt das „Fest der Vielfalt“ feierte, fuhr bekanntlich kein LKW in die Menge, sondern ein Messerträger spazierte zwischen den Sperrblocks auf das Gelände, tötete drei Menschen und verletzte weitere acht. Gegen Attentäter, die zu Fuß kommen, um in Hälse zu stechen, gibt es bis jetzt noch keine symbolische Maßnahme, die Sicherheit simuliert. Aber die politisch-mediale Debatte dazu nimmt, um es in der Sprache der dazugehörigen Journalisten zu sagen, gerade Fahrt auf. Das Verdrängungsorgan Süddeutsche Zeitung kannte schon kurz nach dem Anschlag den schuldigen Teil: „Und wieder ein Messer“.

In der ausschließlich technisch geführten Diskussion reichen die Vorschläge von der Ausweitung von Messerverbotszonen über Eingangskontrollen bis zu dem Vorschlag des grünen Bundestagsabgeordneten Marcel Emmerich, jetzt flächendeckend gegen Messer vorzugehen, um damit ein Zeichen zu setzen.

Die gleichen Leute wissen natürlich, dass nicht die Messer zustechen, sondern seine Träger. Deshalb weist der Polizeipräsident von Wuppertal, Markus Röhrl, die Bürger aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass das eigentliche Risiko nicht Messer heißt, sondern öffentlicher Raum, zumindest für den Personenkreis, der weder über Fahrbereitschaftslimousinen noch Personenschützer verfügt:„Jeder muss mit sich ausmachen, ob er zu Festivitäten geht, ob er zu Fußballspielen geht, ob er im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist.“

Auf der parallellaufenden Tonspur erklärt NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, was Politiker seiner Sorte nach größeren Anschlägen und Ausschreitungen wie Silvester 2015/16  in Köln immer wieder erklären: „Wir werden unsere Art zu leben verteidigen.“ Wobei ihm die Textbausteine, die offenbar nicht ganz so stabil stehen wie die Merkelschen Großpoller, ein bisschen verrutschten: „Der Anschlag von Solingen hat unser Land ins Herz getroffen.“ Aber: „Unser Land wankt nicht.“

Innenministerin Nancy Faeser beherrscht das Schiefsprechen ähnlich gut wie Wüst, kümmert sich aber schon um die eigentliche Gefahr, nämlich die Instrumentalisierung des Anschlags von Solingen: „Meine Botschaft an alle, die jetzt Hass säen wollen – lassen Sie sich nicht davon beeindrucken.“ Unvermeidlich gesellt sich der Bundespräsident mit der Aufforderung dazu, jetzt zusammenzustehen. Um die diversen Wortmeldungen einmal übersichtlich zusammenzufassen:

Wir verteidigen unsere Art zu leben mit Merkelblöcken bei jeder Kleinstadtfeier, mit Polizeigroßaufgebot und Frauenschutzzonen zu jedem Silvester, mit Waffenverbotszonen und demnächst Kontrollschleusen an jeder blockumstellten und wahrscheinlich bald auch abgegitterten Dorfkirmes, jedenfalls, solange es Leute gibt, die immer noch meinen, zu ihrer Art zu leben würde es auch gehören, überhaupt Festivitäten dieser Art zu besuchen. Zweitens: Nach den Anschlägen vom Breitscheidplatz, von Würzburg, von Brokstedt, Dresden, Mannheim und vielen Orten durch messerstechende Muslime besteht die eigentliche Gefahr darin, dass jetzt jemand Hass sät. Lassen Sie sich also nicht beeindrucken, auch dann nicht, wenn der Stahl in Ihrer Nähe aufblitzt. Denn der schadet Ihnen vielleicht, eine verkehrte Reaktion nützt aber nur den Falschen. Drittens und letztens: Stehen Sie zusammen – aber meiden Sie größere Menschenansammlungen.

Bei der Behauptung in den staatsnahen Medien, die Fachleute stünden vor einem Rätsel, woher der Anstieg der Messergewalt in Deutschland kommt, handelt es sich um ein kleines Element und für sich genommen unbedeutendes in einem strukturellen Lügengeflecht.

In einem Land, in dem sich etablierte Medien, Gewerkschaften, Kirchen und Politiker 2015 zu einer Einheitsfront unterhakten, um einen begeisterten Konsens der Gesellschaft über die schrankenlose Masseneinwanderung zu fingieren, können die Beteiligten von damals heute gar nicht anders, als zwanghaft zu lügen. Nur eine wirklich kleine Minderheit lehnte 2015 die Aufnahme von Migranten samt und sonders ab. Aber eine Mehrheit, die allerdings nicht zu Wort kam, betrachtete das Experiment mit Skepsis, die Grenzen eines Landes faktisch aufzugeben (Merkel: „Wir haben es nicht in der Hand, wie viele zu uns kommen“), und Hunderttausende unbesehen ins Land zu lassen, hauptsächlich junge muslimische Männer aus den gewalttätigsten Zonen der Erde. Und kaum jemand außerhalb eines wiederum sehr kleinen Milieus auf der anderen Seite des politischen Spektrums betrachtete diesen Zustrom als Schwungmasse, um die Verhältnisse in Deutschland selbst grundstürzend zu ändern. Es lohnt sich, jetzt noch einmal die zentralen Sätze aus Katrin Göring-Eckardts berühmter Rede vom Dezember 2015 in Halle zu hören.

Dort sagte sie nicht nur: „Und ja, unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch, und ich sag euch eins: Ich freu mich drauf.“ Sondern auch den eigenartigen Satz, sie sehe das so, „weil ich schon einmal eine friedliche Revolution erlebt habe. Die hier könnte die sein, die das Land besser macht.“ Im Gegensatz zu der anderen? Und überhaupt: Eine Migration, deren Verlauf nur die Migranten selbst bestimmen, als Revolution zur Verbesserung der eigenen Gesellschaft? Ein paar Sätze weiter rief Göring-Eckardt damals zur Bekräftigung in den Saal: „Für dieses neue Land, dieses bessere Land, dafür kämpfen wir.“

Einem kleinen Zirkel, dessen Mitglieder nie etwas mit der alten Bundesrepublik anfangen konnten, erschien Merkels Migrationsentscheidung damals als fantastischer Aufbruch in einen immerwährenden Karneval der Kulturen, bei dem es nicht nur weniger deutsch zugehen sollte, sondern auch weniger westlich. Die Vision hieß seinerzeit „Regenbogengesellschaft“, definiert als „ein bisschen Kirchentag, ein bisschen Antifa“, wie es Cordt Schnibben 2015 in seinem programmatischen Text „Abschwellender Bocksgesang“ schrieb.

Im Vorspann dieses Textes hieß es: „Es geht nicht nur um Flüchtlinge, es geht darum, in welchem Land wir leben wollen.“ Genauer gesagt: Es ging ihm und seinen Gesinnungskameraden nie um die Flüchtlinge selbst, sondern ihre Wirkung auf die von ihm abgelehnte deutsche Mehrheitsgesellschaft, in Schnibbens Worten, „die Ängstlichen, Zyniker und trüben Tassen“. Bei jemandem mit seiner Biografie überrascht diese Logik nicht: Kind eines bis 1945 und darüber hinaus fanatisch nationalsozialistischen Elternpaars, Eintritt in die DKP, einjähriges Studium der Gesellschaftswissenschaften am Franz-Mehring-Institut in Ostberlin, Karriere bei Zeit und Spiegel, heute einer der Leute im Hintergrund bei Correctiv.

Diese wie gesagt winzige, allerdings mit einem privilegierten Öffentlichkeitszugang ausgestattete Kaste von Leuten, die 2015 einer großen Umwälzung Deutschlands durch junge Männer aus Syrien, Afghanistan und Nordafrika entgegenfieberte, fühlte sich seinerzeit als überlegene Avantgarde. Sie bildete den heißen Kern, alle anderen, Unternehmen, die vom Fachkräftewunder erzählten, ein Medienunternehmen, das „Refugees welcome“-Sticker ausgab, opportunistische Politiker, die sie sich ansteckten, die gruppierten sich um diesen Kern und redeten sich ein, diese Allianz stünde repräsentativ für das ganze Land. Dass sie das nicht tat, konnte schon 2015 eigentlich jeder an den Schimpftiraden Schnibbens gegen die trüben Tassen ablesen, und an dem touretteartigen Verdammungstext eines Autors der Süddeutschen, der 2015 Folgendes zu Papier brachte:

„Ihr heimatliebenden Zustandsbewahrer, empathielosen Wüteriche, wunderlichen Nicht-Neger, aufrechten Stehpinkler, verkrampften Gutmenschen-Schlechtfinder. Ihr deutschen Kosten-Nutzen-Denker. Ihr besorgten Patrioten. Ihr IchbinkeinNaziaber-Sager, Ihr IchkenneauchnetteTürken-Kartoffeln, ihr unkorrekten Pegidisten, ihr nationalen Oberlehrer. Es ist 2015. Und ihr kommt aus euren Löchern ans Licht gekrochen.“

Eine Zeitung, die 2015 jeden, der den Zustrom nicht ansatzlos bejubelte, als Wüterich und Lochbewohner betrachtete, kann gar nicht anders, als sich 2024 noch dümmer zu stellen als unbedingt nötig: „Und wieder ein Messer.“
Der entscheidende Punkt liegt darin, dass sich die 2015-Vision der Katrin Göring-Eckardt verwirklicht hat, und zwar so sehr, dass auch das schmale Bündnis Merkel-Göring-Eckardt-Schnibben-Süddeutsche nicht daran vorbeikommt: Deutschland hat sich verändert, und zwar drastisch.

Die wirkungsvollste Änderung betrifft den öffentlichen Raum. Jeder, der in den frühen Neunzigern als Tourist nach New York kam, erhielt von Einheimischen Ratschläge, nicht jenseits der soundsovielten Straße herumzulaufen (die Angaben schwankten je nach Ratgeber). Reisende in San Francisco sollten bestimmte Ecken des Dolores Park meiden; irgendwann gab es entsprechende Tipps auch für Berlin. Kein zurechnungsfähiger weiblicher Mensch und auch sonst niemand spaziert heute nachts durch den Görlitzer Park oder an den Wochenenden in der Gegend rund um die Warschauer Brücke. Mit Warnungen dieser Art kann jeder noch leben. Das Besondere an der deutschen Gegenwartslage besteht darin, dass die Aufteilung in Unsicherheitszonen und den Rest keinen Sinn mehr ergibt. Tödlich kann ein Spaziergang im abendlichen Dresden ausgehen, wo der gerade aus dem Gefängnis entlassene syrische Islamist Abdullah al Haj Hasan am 4. Oktober 2020 den Spaziergänger Thomas Lips erstach und dessen Lebensgefährten schwer verletzte, tödlich die Fahrt im norddeutschen Regionalexpress, wo der gerade aus der Haft entlassene Palästinenser Ibrahim A. am 25. Januar 2020 zwei Menschen erstach und drei weiteren schwere Wunden zufügte. Tödlich kann der Bummel in der Innenstadt von Würzburg sein, wo der Somalier Abdirahman Jibril A. am Nachmittag des 25. Juni 2021 drei Frauen mit dem Messer tötete und auf fünf weitere Menschen einstach. Für einen Polizisten tödlich und für mehrere andere Personen mit schweren Verwundungen endete der Angriff des Afghanen Sulaiman Ataee auf dem Marktplatz von Mannheim am 31. Mai 2024. Einer ukrainischen Frau, die am 10. Juni 2024 am frühen Nachmittag in der Sonne am Frankfurter Mainufer saß, kostete der Aufenthalt auf der Parkbank fast das Leben – ein 19-jähriger Afghane stach ihr mehrfach ohne erkennbaren Anlass mit einem Cuttermesser in den Hals.

Dazu kommen Taten, die anders als in Solingen, Mannheim und Dresden keine klar terroristischen Züge tragen. Beispielsweise der Messerangriff eines Syrers auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen am 4. April 2024, die Tötung eines jungen Mannes im Kurpark von Bad Oeynhausen am 23. Juni 2024 durch einen 18-jährigen syrischen Asylbewerber mit umfangreicher Polizeiakte, die Tötung eines Familienvaters auf dem Bahnhof von Uelzen am 13. Juli 2024 durch den 18-jährigen Marokkaner (NDR: „Tödlicher Treppensturz“).

Wie alle anderen aufgeführten Täter besaß auch dieser Migrant keinen Asylstatus, durfte aber trotzdem in Deutschland bleiben. Es gibt mittlerweile eine Rangfolge der gefährlichsten Bahnhöfe Deutschlands (Hamburg, Hannover, Frankfurt). Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht auch jeden beliebigen Reisenden zu jeder Stunde an jedem Krähwinkelbahnhof treffen kann. Aus der Statistik lassen sich zwar besonders gefährliche Plätze herausfiltern, aber keine garantiert harmlosen Orte für Normalbürger in Deutschland. Metropole oder ruhige Kleinstadt, Festwiese oder Kurpark, Stadtzentrum oder Zugabteil, nachts oder tagsüber – überall und immer kann eine Zufallsbegegnung dazu führen, dass jemand nicht mehr nach Hause zurückkehrt. Es gibt kein Muster, an dem man sein Verhalten so ausrichten könnte, dass man unbehelligt bleibt. Es gibt keine friedlichen Zonen, kein Grundgefühl der Sicherheit. In einem Land, in dem Mitglieder des tonangebenden Milieus ständig vor einem ‚Generalverdacht‘ warnen, herrscht eine Generalunsicherheit. Jeder in diesem tonangebenden Milieu und außerhalb erst recht kennt diesen Zustand. Wobei die einen die Verantwortung dafür tragen, während die anderen ihn nur erleiden. Jeder weiß, dass unsere Art zu leben nicht mehr existiert, nämlich ein Leben in einem einigermaßen zivilisierten Land, in dem es weder Sperrklötze rund um Volksfeste noch Ausweiskontrollen in Berliner Schwimmbädern gab, und in dem es sich bei mitgeführten Messern in aller Regel um Andenken aus der Schweiz handelte.

Der Aufruf eines mit Limousine und Personenschützern ausgestatteten Hendrik Wüst, das imaginäre Wir sollte sich seine Art zu leben nicht nehmen lassen, gehört zu dem zwanghaften Lügen, das mittlerweile die gesamte politisch-mediale Zone durchdringt. Nach dem Totschlag in Bad Oeynhausen erklärte Innenministerin Nancy Faeser, die deutsche Gesellschaft habe sich um den Täter nicht genug gekümmert, er habe „außer der Flüchtlingsunterkunft nichts anderes gekannt“. Nichts davon stimmt. Der Totschläger lebte in einer regulären Wohnung, er erhielt einen Sprachkurs und, obwohl nicht politisch verfolgt, einen Aufenthaltsstatus. Genau hier, in dem kontrafaktischen Geplapper einer Ministerin, in deren Zuständigkeitsbereich die innere Sicherheit fällt, zeigt sich das Phänomen des zwanghaften Lügens: Es fließt seinen Urhebern nach dem Muster der Pseudologia fantastica ganz locker von den Lippen.

Jemand, der bleiben darf, obwohl der Asylartikel des Grundgesetzes für ihn gar nicht gedacht ist, der hier Geld und eine Wohnung bekommt, schlägt jemanden aus nichtigstem Anlass tot? Dann muss der Grund in der mangelnden Anstrengung der Gesellschaft liegen. Denn ein kollektives Eliteversagen in der Migrationspolitik kommt als Ursache von vornherein nicht in Frage. An die Seite von Faeser, die dazu aufruft, sich von dem Anschlag in Solingen nicht beeindrucken zu lassen, an die Seite von Olaf Scholz, der ein schärferes Waffenrecht und im Übrigen nicht ein Viertel und nicht neunzig Prozent, sondern die ganze Härte des Gesetzes für den Täter fordert, tritt die SPD-Vorsitzende Saskia Esken mit der Aussage, aus dem Messermassaker könnten wir „nicht viel lernen“. Schließlich sei der Zustecher von Solingen nicht polizeibekannt gewesen. Sondern nur ausreisepflichtig; Eigentlich sollte er 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden, wo er die EU zuerst betrat, dann tauchte er vorübergehend unter, solange die Überstellungsfrist von 18 Monaten lief, danach wieder auf – und durfte unbehelligt weiter in Solingen wohnen.

Der Mörder von Dresden kam frisch aus dem Gefängnis, wo er wegen Aktivitäten für den IS saß, der Mörder von Brokstedt ebenfalls gerade aus der Haft wegen Gewalttaten, zu dem angeblich schlecht behandelten Totschläger von Bad Oeynhausen existierte schon vor der Tat eine lange Polizeiakte. Der Iraker, der 2018 zusammen mit anderen Asylbewerbern in Chemnitz einen Mann erstach und zwei andere schwer verletzte, hatte schon vorher eine Messerstraftat begangen, seinen Asylantrag lehnte die Behörde ab, sogar seinen Duldungsstatus besaß er zum Zeitpunkt, als er tödlich zustach, nicht mehr. Seit Jahren wiederholt sich das immergleiche Muster. Auch in der medialen Reaktion. Nach dem Massaker in Solingen holte die ARD sofort einen Fernsehexperten vor die Kamera, der über traumatisierte Flüchtlinge dozierte, , während er Normalbürger in diesem Land offenbar für erfreulich robust und traumaresistent hält. Der Evangelische Pressedienst wiederum klingelte den Universalexperten Andreas Zick aus Bielefeld an, der schon nach den linksextremen Ausschreitungen zu G20 in Hamburg meinte: „Ideologie spielt kaum eine Rolle“. Nach Solingen warnte der Narrativspender erwartungsgemäß vor der „Instrumentalisierung des Anschlags“ – also dem bekanntermaßen Schlimmsten, was überhaupt passieren kann – und gleichzeitig vor einer Zunahme von „fremdenfeindlicher Gewalt“.

Auch diese Phrase von einer unterstellten „Fremdenfeindlichkeit“ gehört zum Reich der zwanghaften Lüge: Erstens stellt es noch keine Feindlichkeit dar, ein Problem zu diagnostizieren. Und zweitens haben weder Alteingesessene noch gut integrierte Zugewanderte ein Problem mit Chinesen, Japanern, Vietnamesen, Brasilianern, Spaniern oder Dänen, die in Deutschland leben. Es gibt auch eine große Zahl von Menschen, die aus muslimischen Ländern stammen und gerade deshalb hier leben – so jedenfalls ihre ursprüngliche Absicht –, um sich fanatischer Religionsausübung und Alltagsgewalt nicht auszusetzen. Auf der medialen Seite verkörpert kaum jemand den Typus des Zwangslügners so perfekt wie Gabor Halasz, Korrespondent im ARD-Hauptstadtstudio, der sofort nach dem vorerst letzten Mehrfachmord im immergleichen Schema weiß, dass eine restriktivere Einreisekontrolle und eine Abschiebung abgelehnter und vor allem krimineller Migranten „entweder nur sehr schwer oder gar nicht umsetzbar ist“. Er weiß es schon, bevor es die politischen Verantwortlichen überhaupt versuchen – wobei: Sie versuchen es unter anderem auch deshalb nicht, weil sie sich der Unterstützung solcher öffentlich-rechtlichen Unterstützungsjournalisten sehr sicher sein können.

Stattdessen schlägt der ARD-Mann vor: „Wir nehmen uns Zeit. Setzen uns zusammen. Und gehen wirklich an die Ursachen des Islamismus ran.“ Wobei er an anderer Stelle feststellt, dass der Islamismus „nicht automatisch“ etwas mit dem Islam zu tun hat. Nicht dass das Narrativ noch in die verkehrte Richtung läuft, den Falschen Wasser auf die Mühlen etc. etc.

Dabei befinden sich Halasz und sein Milieu an dieser Stelle gar nicht weit von einem wichtigen Realitätspunkt entfernt. Sie scheinen es zu spüren und zucken instinktiv zurück. Nicht irgendeine Einwanderung verändert seit 2015 die Gesellschaft drastisch. Sondern die Migration aus dem islamischen Krisengürtel. Eine alternde, schon weitgehend abgerüstete, permissive und individualistische Gesellschaft trifft auf junge testosterongeladene Männer, sehr viele davon aus zerrütteten Ländern und Zonen permanenter Kriege.
Es kommen Männer, die nie eine zivile Ordnung erlebten, dafür aber eine simplizistische Überlegenheitsideologie in ihren Köpfen mitschleppen. Und diejenigen, die aus Weltgegenden stammen, in denen Gewalt als selbstverständliches Mittel und ein unbewaffneter Mann als lächerliche Erscheinung gilt, treffen eben nicht zu hunderten oder tausenden ein, sondern zu Hunderttausenden, zu Millionen. Selbst eine Gesellschaft, die sehr viel stabiler und selbstbewusster wäre als die deutsche, würde sich nach einer derart extremen Veränderung nicht mehr wiedererkennen. In der Welt, aus der diese jungen Männer stammen, gehört der Gebrauch von Waffen und die Anwendung von Gewalt zum Selbstverständnis. Sie stellt in der Regel nicht das letzte, sondern das erste Mittel dar. Vor allem dann, wenn sie sich mit einem ganz bestimmten Verständnis der Religion als Überlegenheits- und gleichzeitig Todesideologie verbindet. Fast gleichzeitig mit dem Attentat in Solingen fand im französischen La Grande-Motte ein Anschlag auf die dortige Synagoge statt. Und unmittelbar nach Solingen eine Islamistenkundgebung mit IS-ähnlichen Fahnen vor einer Kirche in Nürnberg. Diese Art systematischer Landnahme ereignet sich auch anderswo im Westen, beispielsweise in London, wo es 500 Moscheen gibt, was Muslime aber nicht davon abhält, demonstrativ direkt vor der Westminster Abbey zu beten.
An den Schulen in NRW und in anderen westdeutschen Bundesländern können so genannte Scharia-Polizisten Mädchen ziemlich ungehindert vom Staat dazu anhalten, sich züchtig zu kleiden und andere islamische Vorschriften zu befolgen.

Das Faeser-Steinmeier-Halasz-Konsortium, das es erklärtermaßen für unmöglich hält, Grenzen zu kontrollieren und Migranten ohne Aufenthaltsberechtigung abzuschieben, behauptet gleichzeitig, diese von ihm geprägte schwache und in Selbstvorwürfen ertränkte Gesellschaft könnte die Gewalt- und Sittenvorstellungen aus hunderttausenden jungen Muslimen im Westen irgendwie heraustherapieren.

Schlangenölverkäufer wirken im Vergleich zu diesen Gestalten seriös. Zwangslügner belügen in erster Linie sich selbst. Und es drängt sich der Gedanke auf, dass sie als einzige ihre Zwangslügen noch glauben. Das müssen Gescheiterte auch, um weitermachen zu können. Gerade dann, wenn sie über ihr Scheitern genau Bescheid wissen. Sie wissen, dass sie die Gesellschaft drastisch zum Schlechten verändert haben. Und dass sich diese Auswirkungen nur dann wenigstens mildern ließen, wenn sie, diese Funktionselite, komplett abtreten würde.
Am 29. November wird die Stadt Solingen den Preis „Die schärfste Klinge“ an die Journalistin Dunja Hayali vom ZDF verleihen, und zwar für „Toleranz, Vielfalt, Mut, Haltung“.

Nach den Landtagswahlen im Osten werden diese Begriffshülsen klappern wie nie zuvor. Es geht also weiter und weiter und weiter. Vorerst jedenfalls.


Dieser Text erscheint auch auf Tichys Einblick.

Ich kann die Bücher und Artikel von Alexander Wendt nur jedem dringend empfehlen, jedenfalls jedem, der sein Gehirn auch nutzen will.


Geht’s noch?

Die Leser dieses Blogs wissen ja schon lange, daß die politische Klasse unseres Landes auf die Couch des Therapeuten gehört. Diese Diagnose bestätigt sie täglich. Ein besonders schönes Beispiel war nun jüngst in Erlangen zu besichtigen. Was war geschehen?

Der Kaminabend

Die Mittelstands-Union, so nennt sich die Arbeitsgemeinschaft der mittelständischen Unternehmer innerhalb der CSU, dürfte wohl als eines der Kernelemente dieser Partei zu betrachten sein. Ist doch traditionell die soziale Marktwirtschaft eine wesentliche ideologische Grundlage der Unionsparteien und sind traditionell mittelständische Unternehmer überproportional dort vertreten. Genau aus diesem Grunde gibt es diese Arbeitsgemeinschaft in beiden Unionsparteien. Ihre örtliche Untergliederung, die Mittelstands-Union Mittelfranken, hatte für Freitag, den 23. August 2024 den Rechtsanwalt und Privatdozenten an der Universität Köln für Verfassungsrecht, Dr. Ulrich Vosgerau, zu einer als „Kamingespräch“ bezeichneten Veranstaltung in das Hotel Bayerischer Hof in Erlangen eingeladen. Man wollte von Herrn Vosgerau als ausgewiesenem Verfassungsrechtler seine Ansicht zu den europäischen Verträgen im Spannungsfeld zum deutschen Grundgesetz hören. Dazu gibt es in der juristischen Literatur in der Tat Kontroversen, an denen sich eben auch der Verfassungsrechtler Dr. Vosgerau beteiligt. Er ist der Auffassung, daß die europäischen Verträge in verschiedenen Punkten mit dem Grundgesetz, etwa seiner Eigentumsgarantie, kollidieren.

Der Referent aus dem Reich des Bösen

Also eine Veranstaltung in der Höhenluft des Verfassungsrechts mit entsprechenden Anforderungen an die Rechtskenntnisse, aber auch das Verfassungsverständnis der Zuhörer. Veranstaltungen dieser Art haben für gewöhnlich auch keinen Widerhall in der Presse, dafür ist das Thema zu trocken. Im vorliegenden Falle war das indessen völlig anders. Nicht wegen des Themas. Nein, der Referent war der Stein des Anstoßes. Denn der Rechtsanwalt Dr. Vosgerau verteidigt den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke in dessen Strafverfahren wegen angeblicher Verwendung nationalsozialistischer Symbole gemäß § 86a StGB („Alles für Deutschland!“). Die Einladung eines solchen Anwalts ist in den Augen der örtlichen politischen Parteien von CSU bis links außen ein Skandal. Schon im Vorfeld der Veranstaltung berichteten die Zeitungen der Verlagsgruppe Nürnberger Presse unter der Überschrift „Höcke-Anwalt eingeladen“ über diesen offensichtlich als Skandal eingestuften Vorgang. Die örtliche CSU ließ verlauten, man sehe mit großem Bedauern, daß sich die Führung der Mittelstandsunion in einer Stoßrichtung positioniere, die deutlich außerhalb des von der CSU Erlangen – und im übrigen auch der Mittelstands-Union auf Landesebene – vertretenen liberal-konservativen Spektrums stehe. Es folgten dann Mandatsniederlegungen von Funktionären der Erlanger Mittelstandsunion und Forderungen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, in Erlangen Bezirksvorsitzender der CSU, nach einer klaren Abgrenzung zur AfD. ZUr Erinnerung: Joachim Herrmann ist von Amts wegen Hüter der Verfassung in Bayern und natürlich auch Volljurist. Tatsächlich. Nicht fehlen durften Forderungen der sogenannten Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, diesem Treiben entgegenzutreten. Ihr durch ständige Hetze gegen alles, was seinem linksradikalen Weltbild entgegensteht auffallender Vorsitzender forderte den Minister auf, diese angeblich demokratiefeindliche Veranstaltung zu unterbinden. Dabei durfte auch das längst von den Fakten widerlegte Gefasel von einem „Remigrationstreffen“ von Rechtsextremen in Potsdam nicht fehlen.

Die öffentliche Empörung

Über die Veranstaltung selbst berichteten dann die Zeitungen des VNP auf immerhin einer halben Zeitungsseite unter der Überschrift „Empörung über Auftritt von Höckes Anwalt“, wobei prominent der SPD-Oberbürgermeister von Erlangen in Wort und Bild erwähnt wurde. Er wurde mit der Aussage zitiert, die Mehrheit der CSU lehne solche Veranstaltungen ab. Ob die Leser des Blattes sich Gedanken darüber gemacht haben, mit welcher Kompetenz ein SPD-Politiker über das Meinungsbild in der CSU berichtet, wollen wir einmal offen lassen. Vielleicht ist das ja auch nur die Allparteienkoalition gegen die AfD als Manifestation des Bösen. Zu dem Erlanger OB Florian Janik sei allerdings noch einmal darauf hingewiesen, daß dieser Herr in der Vergangenheit dadurch aufgefallen ist, daß ihn Recht und Gesetz wenig scheren, wenn es darum geht, politische Propaganda zu machen. So hat ihm das Verwaltungsgericht Ansbach zweimal hintereinander untersagt, in amtlicher Eigenschaft über die AfD herzuziehen. Daß das Politikern, die in amtlicher Eigenschaft auftreten, nicht erlaubt ist, war ihm natürlich bekannt, denn das Bundesverfasssungsgericht hatte das zuvor drei Mal prominenten Politikern, an der Spitze die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, untersagt. Er darf auch für sich in Anspruch nehmen, als vermutlich einziger prominenter Politiker ein gerichtliches Unterlassungsverbot ignoriert zu haben, weswegen ihm dann auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Ordnungsgeld auferlegt worden ist. Natürlich nicht ihm in Person, sondern der Stadt Erlangen, also letztendlich den Erlanger Steuerzahlern. Ein solcher Spezialdemokrat und Politiker mit einem gebrochenen Verhältnis zum Recht wird von der örtlichen Presse gefeiert, ein Lokalpolitiker der CSU indessen, der sich erdreistet, einen Rechtsanwalt zu einer Veranstaltung einzuladen, der unter anderen einen prominenten-AfD-Politiker anwaltlich vertreten hat hingegen wird dafür beschimpft und wenn nicht wörtlich, so doch sinngemäß als Rechtsextremist diffamiert.

Verkehrte Welt

Man muß sich das in der Tat auf der Zunge zergehen lassen. Ein Anwalt, der nichts anderes getan hat, als seinen Berufspflichten nachzukommen, wird genau deswegen als Unperson beschrieben, mit der ein anständiger demokratischer Politiker nichts zu tun haben darf. Insoweit erinnere ich jedoch an die vom Gesetz definierte Stellung des Rechtsanwaltes und zitiere nachstehend die einschlägige Vorschrift aus der Bundesrechtsanwaltsordnung:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung

(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

(2) Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.

(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.

Wenn man Herrn Janik und den Journalisten des Verlags Nürnberger Presse glauben darf, dann ist der Strafverteidiger, der etwa einen Kinderschänder vor Gericht vertritt, nicht einfach ein Anwalt, der seine Pflicht tut, sondern naja, eben „auch so einer“. Das Verständnis solcher Politiker und Journalisten von Demokratie und Rechtsstaat ist, gelinde gesagt, erstaunlich. Statt unter der Überschrift „Empörung über Auftritt von Höckes Anwalt“ die Mär vom rechten Anwalt und nicht vom Rechtsanwalt breitzutreten, hätte es den selbst ernannten Verteidigern der Demokratie und des Rechtsstaates wohl angestanden, derartigen Verächtern von Demokratie und Rechtsstaat wie dem Oberhetzer von der sogenannten Allianz gegen Rechtsextremismus wie auch dem Oberbürgermeister von Erlangen auszubuchstabieren, was Demokratie und Rechtsstaat eigentlich sind. Doch solange der „Krampf gegen rechts“ und nicht die sachliche Berichterstattung als Kernaufgabe des Journalismus angesehen wird, werden wir leider noch mehr solche Sumpfblüten auf dem mit politischem Odel überreich kontaminierten Feld der Medien sehen müssen.

Recht, Politik und Sommerhitze

Nein, wir leben gerade nicht im Sommerloch. Aber in der Sommerhitze. Und da ist offenbar möglich, was unter normalen Umständen hinter den Mauern der Anstalten bleibt, in denen die Wohnräume der Insassen innen keine Klinken haben, und deren Insassen auch schon mal Jacken tragen, deren Ärmel vorne verschlossen sind und die die von ihrem Träger nicht geöffnet werden können.

Der Skandal

Anders kann der Vorgang wohl nicht erklärt werden, den wir uns heute ein wenig näher anschauen wollen. Was ist geschehen? Die AfD hat im laufenden Thüringer Wahlkampf auf ein Heimatgedicht aus dem Jahr 1911 zurückgegriffen. Hier der Text:

Erntegruß

Rauscht ihr noch ihr alten Wälder
hoch vom Rennstieg euren holden Sang?
Wiegt ihr noch durch goldne Felder
graue Dome euren Feierklang?
Und du wunderkühle Sagenquelle
liebe Saale, spiegelst du noch helle
Berg und Burg und reifen, reifen Rebenhang?

Ja. es taucht aus trauten Fluren
und es glänzt mir her vom klaren Fluß
Vaterhaus und Wanderspuren
Schlägerklang und rascher Turnergruß
Hörselberg, aufspringt die wilde Pforte
Locken wehn im Wind und Mädchenworte
und die Lippe blüht vom ersten, ersten Kuß

Jahre, die da hingezogen
eure Pulse fühl ich warm und klar
und des Lebens bunter Bogen
überspringt was jung und selig war
Volle Ernte wogt zu meinen Füßen
und ihr rauscht, den Abend mir zu grüßen
Heimatwälder, auf mein weißes Haar.

Die Aufdeckung des Skandals

Das gefiel dem Grünen-Politiker Bernhard Stengele, derzeit Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz in Thüringen und Schauspieler von Beruf, überhaupt nicht. (Nicht daß ich Schauspielern generell die Fähigkeit absprechen wollte, politisch wirken zu können. Seit Ronald Reagan wissen wir, daß das auch schon mal gutgehen kann.) Deswegen ließ er die Kanzlei des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun gegen die Vorsitzenden der Thüringer AfD, Björn Höcke und Stefan Möller, Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstatten. Schließlich sei der Verfasser des Gedichts Franz Langheinrich (1864 – 1945) ein Nazi gewesen. Ein Gedicht aus der Feder dieses Nazis, dazu noch von der in seinen Augen neuen Nazipartei im Wahlkampf verwendet, könne nur der Verherrlichung des NS-Regimes dienen und sei daher auch geeignet, den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer des NS-Regimes verletzenden Weise zu stören. Daß ein Thüringer Grünen-Politiker sich einer Würzburger Anwaltskanzlei bedient, ist insofern nicht weiter überraschend, als der Kollege Jun auf Vorschlag der Grünen das ehrenvolle Amt eines stellvertretenden nichtrichterlichen Mitgliedes des bayerischen Verfassungsgerichtshofs ausübt. Der im IT- und Äußerungsrecht ausgewiesene Anwalt fällt aber auch schon einmal durch abstruse Äußerungen auf, wie die, von den finsteren Vertreibungsplänen der Potsdamer Geheimkonferenz sei natürlich auch er als Abkömmling koreanischer Einwanderer betroffen und müsse dann, wenn diese Leute an die Macht kämen, wohl mit seiner Ausweisung rechnen. So jedenfalls hat er sich sinngemäß kurz nach Bekanntwerden der Lügengeschichte von Correctiv über das angebliche Potsdamer Geheimtreffen vom 23.11.2023 geäußert. Nun sind ja bekanntlich Einwanderer aus Ostasien nicht nur in Deutschland, sondern überall im westlichen Kulturkreis bestens integriert, weisen regelmäßig excellente Berufs- und Studienabschlüsse auf und tragen die Wirtschaft ihrer neuen Heimatländer zu einem erheblichen Teil. Was man von den Zwanderern aus Afrika und dem Orient, vor allem den Muslimen, nur eher selten sagen kann. Deswegen werden Zuwanderer aus dem ostasiatischen Raum gerade auch von den grundsätzlich migrationskritischen Parteien gewissermaßen als Musterbeispiele gelungener Integration von Migranten geschätzt. Auch Herrn Jun kann das nicht verborgen geblieben sein. Also muß sein erwähnter Thread als bullshit bezeichnet werden, um einmal in das gerade bei den Grünen so beliebte englisch zu wechseln.

Politik und Recht – zwei Welten begegnen sich

Es lohnt sich also, der Sache auch juristisch auf den Grund zu gehen, zumal Kollege Jun ja für sich ganz unbescheiden, wie es seine Art ist, in Anspruch nimmt, Rechtsverstöße auch da zu erkennen, wo andere sie nicht einmal vermuten. Schauen wir uns also zunächst die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches an:

§ 1 StGB lautet: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Das ist der gesetzliche Ausdruck des in allen zivilisierten Ländern der Welt, insbesondere des europäischen Kulturkreises, geltenden lateinischen Rechtsgrundsatzes nulla poena sine lege.

Die Langfassung der lateinischen Formel nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, praevia, certa et stricta umschreibt die vier Einzelprinzipien des Gesetzlichkeitsprinzips:

Notwendigkeit zur schriftlichen Fixierung der Strafbarkeit (Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechtsnulla poena sine lege scripta)

Notwendigkeit der Fixierung vor Begehung der Tat (strafrechtliches Rückwirkungsverbotnulla poena sine lege praevia)

Notwendigkeit hinreichender Bestimmtheit des Gesetzes (strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatznulla poena sine lege certa)

Verbot von Analogie zu Lasten des Täters über den Wortlaut des Gesetzes hinaus (Analogieverbot im Strafrecht, nulla poena sine lege stricta)

Vor allem dem Bestimmtheitsgrundsatz wollen wir unsere Aufmerksamkeit schenken. Er ist nicht nur im europäischen, sondern auch im amerikanischen Rechtskreis von Bedeutung, denn nach einer Entscheidung des Supreme Court muß jeder Bürger vor Begehung einer Tat aus dem Gesetz entnehmen können, was verboten und was erlaubt ist. Vereinfacht ausgedrückt: das richtige Verständnis des Gesetzes muß mit dem gesunden Menschenverstand möglich sein, Recht darf keine Geheimwissenschaft sein. Das gilt auch für die Vorschrift, die der Abdruck des inkriminierten Gedichts im Wahlprogramm der Thüringer AfD verletzen soll, nämlich § 130 Abs. 4 StGB. Er lautet:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, daß er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht ooder rechtfertigt.“

Nun fehlt diesem Gedicht jeglicher Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Selbst in den Augen des Anzeigeerstatters Stengele und seines Anwalts Jun ist das Gedicht vielleicht kitschig, sentimental, melancholisch-heimattümeld und schwülstig, aber ansonsten völlig unbedenklich. Es braucht also offenbar einen erheblichen Begründungsaufwand, dennoch den Straftatbestand des § 130 Abs. 4 StGB als erfüllt anzusehen. Dieses Kunststück gelingt dem politisierenden Schauspieler und seinem ebenfalls politikaffinen Anwalt auf die Weise, daß die Person des Dichters ebenso wie die Partei, die es für ihren Wahlkampf verwendet, in den gesetzlichen Tatbestand gewissermaßen hineingelesen werden. Denn immerhin war Franz Langheinrich ein glühender Unterstützer des nationalsozialistischen Regimes. Und die AfD wird von Leuten der politischen Denkungsart des Anzeigeerstatters und seines Anwalts als gewissermaßen NSDAP des 21. Jahrhunderts gesehen. Mit anderen Worten: wenn ein heimattümelndes Gedicht eines Nazi-Dichters von einer Nazipartei im Wahlkampf verwendet wird, dann wird damit die NS- Gewalt-und Willkürherrschaft mindestens gebilligt, wenn nicht verherrlicht, was selbstverständlich die Würde der Opfer des Regimes verletzt und den öffentlichen Frieden stört.

Wie geht eigentlich Rechtsklitterung? Rechtsanwalt Jun weiß das.

Doch mit welchem Wort wird hier überhaupt nur auf den Nationalsozialismus Bezug genommen, geschweige denn dieses Terrorregime gebilligt oder gar verherrlicht? Und warum soll das bei einem Gedicht aus dem Jahre 1911 der Fall sein, einem Gedicht von einem Verfasser, den niemand kennt? Mir jedenfalls war dieser Dichter bis zum Bekanntwerden dieser Posse völlig unbekannt. Dabei habe ich mich mit der Geschichte des Nationalsozialismus durchaus beschäftigt und glaube mit Fug und Recht sagen zu können, daß mein Wissensstand insoweit überdurchschnittlich ist. Auch die Lebensdaten des Dichters (1864-1945) sind für sich allein genommen kein Hinweis darauf, daß er das NS-Regime unterstützt hat.

Die Argumentationstechnik des Kollegen Jun ist in zweifacher Hinsicht mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des § 1 StGB nicht vereinbar. Er entnimmt den NS-Bezug des inkriminierten Gedichts ausschließlich solchen Umständen, die im Gesetzeswortlaut nicht beschrieben werden. Ein juristisch unverfänglicher Text wird durch die Person seines Verfassers und durch seinen Verwender in einem bestimmten Kontext (Wahlkampf) zum Rechtsverstoß, zur strafbaren Volksverhetzung. Und diese Erkenntnis kann nur gewinnen, wer Umstände außerhalb dieses Textes kennt und „richtig“ einordnet.

An alle Jurastudenten: Bitte nicht im Examen sowas schreiben!

Wäre das richtig, so dürften zum Beispiel die Filme von Leni Riefenstahl, die sie vor den bekannten Filmen über die Reichsparteitage und die Olympischen Spiele gedreht hat, nicht mehr gezeigt werden, insbesondere aber nicht von Veranstaltern, die der sogenannten rechten Szene zugeordnet werden. Denn dann dienten ihre Bergfilme ja nur der Verherrlichung des NS-Regimes, das es nota bene zum Zeitpunkt ihrer Entstehung noch gar nicht gab, wie das auch hier mit dem Entstehungsjahr des inkriminierten Gedichts der Fall ist. Auch dürften Skulpturen des Bildhauers Arno Breker entweder gar nicht oder auf keinen Fall von Veranstaltern ausgestellt werden, denen man eine Nähe zur Identitären Bewegung, zur AfD oder vom Verfassungsschutz braun angestrichenen Vereinigungen nachsagen kann. Schließlich hat Hitler den Künstler Arno Breker sehr geschätzt. Und die ganz spannende Frage: darf sich Björn Höcke einen Schäferhund anschaffen und mit ihm spazieren gehen? Bekanntlich hatte Hitler einen Schäferhund. Diese Beispielsfälle zeigen wohl hinreichend deutlich, wie absurd die Argumentationslinie dieses grünen Kronanwalts ist. Dazu fällt mir eigentlich nur der Meister des subtilen Spotts Harald Schmidt ein: „Er hat Autobahn gesagt!“