Der türkische Präsident hat uns Deutsche unverblümt in die Tradition des Nationalsozialismus gestellt. Weithin im Lande wird zu Recht gefordert, daß türkische Politiker hier in Deutschland keinen Wahlkampf machen dürfen. Einige Bürgermeister haben sogar nach Recht und Gesetz gehandelt, und derartige Auftritte türkischer Politiker nicht zugelassen. Deswegen glaubt dieser Mensch, uns Nazimethoden vorwerfen zu dürfen. Wer allerdings geglaubt hätte, die Bundeskanzlerin stelle sich nun für vor ihr Volk, der hat sich geirrt. Abgesehen davon, daß sie und ihre Minister dreist wider besseres Wissen verkünden, die Rechtslage in Deutschland stünde einem generellen Verbot entgegen, daß türkische Politiker bei uns Wahlkampf machen – hierauf habe ich in meinem letzten Artikel hingewiesen – scheint Frau Merkel an dem Nazi-Vergleich Erdogans nur zu stören, daß damit das Leiden der Opfer des Nationalsozialismus relativiert wird. Das ist ja die alte Masche der deutschen politischen Klasse. Sie hegt ja die aberwitzige Vorstellung, die Würde eines Opfers politischer Verfolgung werde dadurch geschmälert, daß sein Leid mit dem Leid anderer Opfer verglichen wird. Vor allem aber ist es unfaßbar, daß die Bundeskanzlerin ersichtlich keinerlei Vorstellungen von Ehre hat. Sie kann sich wohl nicht vorstellen, daß es den Stolz einer Nation berührt, wenn ein ausländischer Staatsmann sie hemmungslos beleidigt. Ihr scheint es gleichgültig zu sein, ob die Äußerungen dieses Herrn beleidigend, ehrenrührig oder erniedrigend sind. Das sind für sie offenbar alles keine Kategorien. Ob man Frau Merkel in gleicher Weise persönlich beleidigen kann, ohne daß dies zu Recht strafrechtliche Konsequenzen hätte, wollen wir hier gar nicht erst vertiefen. In vergleichbarer Situation dürfte wohl kaum ein Präsident oder Regierungschef dieser Erde anders handeln, als daß er den betreffenden Kollegen unter Fristsetzung auffordert, eine förmliche Entschuldigung über seinen Botschafter zu überbringen, verbunden mit der Ankündigung, bei fruchtlosem Fristablauf eben diesen Botschafter in sein Heimatland zurückzuschicken.
Das, Frau Bundeskanzlerin, wäre das mindeste, was in dieser Situation Ihrem Amtseid gerecht geworden wäre. Natürlich wären auch unsere Soldaten aus der Türkei zurückzuziehen und sämtliche Gespräche über einen Beitritt zur Europäischen Union umgehend abzubrechen. Allein, solche Gedanken kann nur haben, wer auch ein Ehrgefühl hat. Sie, Frau Bundeskanzlerin haben es offenbar nicht. Die Ehre Ihres Volkes scheint ihnen gleichgültig zu sein. Treten Sie zurück, Frau Merkel!
Wie kann im demokratischen Rechtsstaat objektiv festgestellt werden, ob die Kanzlerin
überhaupt fähig ist, ihren Diensteid zu erfüllen? Gibt es dafür ein geregeltes Procedere?
Im NS-Staat ging das etwa so:
Anfang 1939 war Funk Reichswirtschaftsminister und ein Herr Brinkmann sein Staatssekretär.
Letzterer kam aus dem Apparat der Reichsbank und besaß eine enorme Arbeitskraft und eine
hohe Intelligenz. Deshalb besuchte er auch regelmäßig die BIZ (Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich) in Basel wo er wichtige Aufgaben für das Reich wahrgenommen hat.
Plötzlich wurde der Herr Staatssekretär jenseits der Normalität auffällig, sowohl
dienstlich als auch gesellschaftlich. Es wurden im näheren Umfeld nachgeforscht, ein
hochrangiger Psychiater erkannte nach Fremdanamnese und Schriftproben: „Manisch
depressiver Typ, manische Welle.“ Danach suchte der Psychiater den Staatssekretär zu Hause
zu einem mehrstündigen Diagnosegespräch auf und händigte diesem einen Beurlaubungsbrief
aus. Das Angebot, sofort in ein Sanatorium zu wechseln, lehnte dieser ab. Es gab eine
weitere Komplikation, Wirtschaftsminister Funk konnte Hermann Göring nicht von der
Richtigkeit der Diagnose überzeugen, dieser witterte eine Intrige gegen den
Staatssekretär; er hatte diesen befragt und die Antworten als „logisch und
richtig“erachtet. Ein Vetter von Göring, selbst Psychiater, bestätigte, daß der
beauftragte Professor Schulz die erste Adresse in Berin war, dies brachte Göring zum
Umdenken. Brinkmann wurde zu Göring nochmals einbestellt und wegen Nichterscheinen
zwangsvorgeführt, es gab einen furchtbaren Auftritt den Göring wie folgt kommentierte:
„Nun habt ihr ihn doch noch verrückt gemacht.“
Staatssekretär a.D. Brinkmann wurde übrigens im Sanatorium kuriert. Er bekam später einen
Aufsichtratsposten bei der Firma Meinl in Wien.
Hans Kehrl, welcher die dienstliche Meldung „Herr Reichsminister, der Staatssekretär ist
nicht geschäftsfähig“ erstattet hatte, wurde Dank ausgesprochen, nicht auszudenken, was
bei der BIZ in Basel hätte angerichtet werden können.
Nach Hans Kehrl, Krisenmanager im Dritten Reich, Düsseldorf 1973, Seiten 145 ff.