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Maskerade

Die im Alltag ebenso einschneidendste wie auch auffallendste Vorschrift des Corona-Reglements ist wohl die Maskenpflicht. Nachfolgend stelle ich einfach erst einmal die Fakten dar. Über Sinn oder Unsinn dieser immerhin mit nicht geringen Bußgeldern bewehrten Vorschrift mag sich jeder und natürlich auch jede (oder auch jedes, so viel Genderei muß sein) seine (ihre, ihres) eigenen Gedanken machen. Überflüssig zu sagen, daß es nicht darum geht, die Gefährlichkeit von Covid 19 kleinzureden oder Vorsichtsmaßnahmen gänzlich zu negieren. Denn zum einen ist Covid 19 je nach Verlauf eine schwere oder gar tödliche Krankheit, und das Sars CoV 2 Virus ist ernst zu nehmen, zumal es bislang noch keine Impfung und noch kein wirklich wirksames Medikament dagegen gibt. Allerdings müssen die Maßnahmen dagegen auch geeignet und auch erforderlich sein, Erkrankungen in größerem Umfang zu verhindern. Vor allem aber ist die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen fortlaufend zu prüfen, d.h. die Vor- und Nachteile der Maßnahme bzw. des Unterbleibens der Maßnahme gegeneinander abzuwägen. Um sich dazu eine fundierte und belastbare Meinung zu bilden, ist die Kenntnis der Fakten unerlässlich.

Ein Eingriff in das allegemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG

Das verpflichtende Tragen einer Mund/Nasenschutzmaske, gleichgültig welcher Machart, ob FFP 1, 2 oder 3 oder auch behelfsmäßig hergestellt, stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, weil es nicht der freien Entscheidung des betroffenen Menschen unterliegt, sein Gesicht mit einer Maske zu bedecken und beim Atmen ständig feuchte und erhitzte Luft auf der Haut zu spüren. Es treten Atembeschwerden, Kopfschmerzen und Müdigkeit unter anderem durch permanente forcierte CO2-Rückatmung auf. Ein solcher Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte ist nur zulässig, wenn gewichtige Gründe ihn erfordern und es keine milderen Mittel gibt, um das erstrebte Ziel zu erreichen.

Die psychischen Wirkungen

Nach einer Studie des Leibniz Instituts für psychologische Information, Universitätsring 15, 54296 Trier, hat „die Maske“ das Potential, aggressionsstarke psychovegetative Stressreaktionenzu bahnen, die signifikant mit dem Grad belastender Nachwirkungen korrelieren. Folgen können demnach sein eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne). In einer größeren Anzahl von wissenschaftlichen Studien über die medizinische Bewertung von Mund-Nasen-Bedeckungen wird dargelegt, daß es keine Beweise für die Wirksamkeit von Stoffmasken gegen Virusinfektionen oder Übertragungen gibt, so zum Beispiel gemäß einer Überprüfung des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine, veröffentlicht am23.07.2020.

Die Schutzwirkung geht gegen Null

Nach einer von der US-amerikanischen CDC (Center for Disease Control and Prevention – eine Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums zur Kontrolle von und Vorbeugung vor Krankheiten) veröffentlichten Metastudie zur Influenza-Pandemie vom Mai 2020 ist die Schutzwirkung der „Alltagsmaske“ gleich Null. Danach hatten Gesichtsmasken weder als persönliche Schutzausrüstung noch zur Reduktion der Verbreitung eine Wirkung.

Eine aktuelle länderübergreifende europäische Covid-19-Studie der University of East Anglia ergab, daß eine Maskennutzung keinen Effekt hat und sogar das Infektionsrisiko erhöhen kann.

Eine Überprüfung von zwei US-amerikanischen Professoren für Atemwegserkrankungen und Infektionskrankheiten an der Universität von Illinois im April 2020 ergab, daß Gesichtsmasken im Alltag keine Auswirkungen haben, weder als Selbstschutz noch zum Schutz Dritter.

Nach einemArtikel im New England Journal of Medicine vom 21.05.2020 haben Stoffmasken im Alltag kaum oder gar keinen Schutz zu bieten.

Eine Überprüfung der Norwich School of Medicine im April 2020 ergab, daß „die Evidenz nicht stark genug ist, um die weit verbreitete Verwendung von Gesichtsmasken zu unterstützen“, aber die Verwendung von Masken durch „besonders gefährdete Personen in vorübergehenden Situationen mit höherem Risiko“ unterstützt.

Eine Studie japanischer Forscher vom Juli 2020 ergab, daß Stoffmasken aufgrund ihrer großen Porengröße und ihrer im allgemeinen schlechten Passform „keinen Schutz gegen Coronaviren bieten“.

Eine Studie aus dem Jahr 2015 im British Medical Journal BMJ Open ergab, daß Stoffmasken von  97 % der Partikel durchdrungen wurden und das Infektionsrisiko durch Beibehaltung der Feuchtigkeit oder wiederholte Verwendung erhöhen können.

Das gewissermaßen amtliche Zeugnis der Wirkungslosigkeit

Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft die „Alltagsmaske“ als nahezu wirkungslos ein. Wörtlich: „Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, daß diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-C OV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“

Weder praktikabel noch überprüfbar

Das Institut macht ihre Wirkung, wenn sie denn auch nur in diesem geringen Maß gegeben sein sollte, von einer Vielzahl von Bedingungen abhängig, die halt in der Praxis nicht funktionieren und auch nicht kontrolliert werden können:

Die Masken sollte nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.

Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, sind weiterhin einzuhalten.

Auch mit Maske sollte der vom RKI empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. (Anmerkung: ist dann der Sicherheitsabstand ohne Maske nutzlos?)

Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, daß die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden. (Anmerkung: wer kann sich etwa vor Betreten eines Kaufhauses erst die Hände waschen und dann die Maske anlegen, und dabei darauf achten, daß er die Innenseite mit seinen Händen nicht berührt?)

Die Maske muß richtig über Mund, Nase und Wangen plaziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. (Anmerkung: leistet das eigentlich jede in Heimarbeit gefertigte Maske?)

Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. (Anmerkung: je weniger Luft sie durchlässt, umso besser hindert sie Tröpfchen von innen oder außen durchzutreten. Aber umso höher ist auch der CO2-Stau vor Mund und Nase des Trägers und seine Atemnot).

Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden. (Anmerkung: also muß man vorsichtshalber immer mehrere Masken mit sich führen. Wer tut das?)

Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. (Anmerkung: wer schafft es immer, beim Absetzen der Maske deren Außenseite keinesfalls zu berühren?)

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens20-30 Sekunden mit Seife). (Anmerkung: also muß man, wo man geht und steht, zügig das nächste Waschbecken ansteuern und sich dann aber auch medizinisch korrekt die Hände waschen).

Die Maske sollte nach dem Abnehmen in  einem Beutel oder ähnlichem luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden. (Anmerkung: sehr gut, aber praktisch kaum durchführbar, vor allem nicht bei längerer Abwesenheit von zu Hause, etwa auf Reisen).

Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95°, mindestens aber bei 60° gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist. (Anmerkung: also nach einmaliger Nutzung, und wenn man am Tag mehrfach die Maske wechseln muß, die Masken also täglich waschen und trocknen. Wer tut das?)

Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden. (Anmerkung: diese Forderung ist so realistisch wie der Rat der Arzneimittelhersteller, doch bitte vor erster Einnahme des Medikaments den Beipackzettel vollständig zu lesen).

Quod erat demonstrandum

Wer nach alledem die Verpflichtung zum Tragen derartiger Masken für unsinnig hält, hat wohl die zutreffende Schlussfolgerung aus den vorstehend referierten Fakten gezogen. Warum die Politik in Kenntnis dieser Fakten so vehement auf der Maskenpflicht besteht, erschließt sich nicht, provoziert indessen alle möglichen Verschwörungstheorien. Intelligente Politik sieht anders aus.


Der offene Betrug

Wesensmerkmal des Betruges ist die Verdeckung der wahren Absichten des Betrügers. Er täuscht, um in seinem Opfer eine irrige Vorstellung zu erregen, aufgrund derer es nun seine Vermögenswerte an den Betrüger übermittelt. Der Asylbetrug geht anders, wie wir das nun bei den Ereignissen auf der griechischen Insel Lesbos um das Flüchtlingslager Moria sehen. Hand in Hand arbeiten die Anführer der Flüchtlingsgruppen und die sogenannten NGOs vor den Augen der Öffentlichkeit. Das ganze unter dem Beifall der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Wer’s nicht glaubt, lese weiter.

Die Brandstiftung

Nur am Rande erfahren wir aus Tagesschau und Tageszeitungen, daß der Brand im Flüchtlingslager Moria vorsätzlich gelegt worden ist, gelegentlich sogar, daß Bewohner des Lagers die Brandstifter waren. Was uns hingegen in aller Breite vor Augen geführt wird, ist das Elend der Menschen, die nun unter freiem Himmel kampieren. Jedenfalls sehen wir Bilder davon und sollen glauben, das sei das Schicksal wenn nicht aller, so doch der übergroßen Mehrheit der einstigen Lagerbewohner. Was wir nicht sehen, sind junge Männer in schicken Markenklamotten, die durch die Geschäftsstraßen der Inselhauptstadt flanieren, und allesamt aus eben diesem Flüchtlingslager kommen. Was wir nicht sehen, sind die Mitarbeiter, besser gesagt die Einpeitscher der NGOs aus Deutschland und anderen europäischen Ländern. Hin und wieder wird uns einer dieser edlen Flüchtlingshelfer von einer dieser angeblich humanitären Schlepperorganisationen in der Tagesschau vorgestellt, der dort auf die Tränendrüsen der arglosen Zuschauer drücken darf. Was wir nicht sehen, sind die Flüchtlinge, die am Tage nach dem großen Brand die umliegenden „wilden“ Zeltlager angesteckt haben, damit nur ja niemand von den ehemaligen Lagerinsassen dort bleiben kann. Was wir auch nicht sehen, sind Eisenstangen und Macheten, mit denen die jungen Männer aus den Lagern wie Moria die Olivenbäume der Bauern zu Brennholz zerkleinern und ihr Vieh auf der Weide schlachten, um es im Lager am offenen Feuer zu braten. Was wir auch nicht gesehen haben, sind die Lagerbewohner, die unmittelbar nach Ausbruch des Großbrandes das Lager mit gepackten Koffern verlassen haben, also über den Ausbruch und den Zeitpunkt vorher Bescheid gewusst haben. Was wir auch nicht gesehen haben, sind Lagerbewohner, die die Feuerwehr massiv beim Löschen behindert haben, etwa mit Steinwürfen. Was wir immerhin gesehen haben, sind feinsäuberlich beschriftete Transparente in englischer Sprache, mit Parolen wie „Wir brauchen Frieden und Freiheit“. Wer ein wenig nachdenkt, muß sich angesichts solcher Bilder fragen, woher obdach- und mittellose Flüchtlinge eigentlich das Material für solche Transparente, Spraydosen mit verschiedenen Farben und Schablonen zur Beschriftung haben, und weiter, wie es denn sein kann, daß die größtenteils des Lesens und Schreibens nicht kundigen,  allenfalls ihrer Muttersprache mächtigen Flüchtlinge Parolen in fehlerfreiem Englisch auf die Transparente malen können.

Welches Spiel wird hier gespielt?

Es ist völlig klar, daß die Brandstifter und vor allem ihre Hintermänner das Ziel verfolgen, die rund 12.000 Lagerbewohner zunächst auf das griechische Festland bringen zu lassen, und dann in eines der wohlhabenden EU-Länder, in erster Linie Deutschland (Germany=Ger-Money). Und das wird Ihnen auch gelingen, denn in diesen Ländern, vor allem natürlich in Deutschland, wird die eigene Bevölkerung derzeit medial sturmreif geschossen. Die Nachrichtensendungen zeigen ausschließlich Flüchtlinge, am liebsten Kinder, in mißlicher Lage und verlieren kein Wort über die Strategie, die hinter der Brandstiftung steckt. Das bewährte Mittel der Brennpunktsendungen, in denen vorwiegend auf die Tränendrüsen der naiven Bundesbürger gedrückt wird, begleitet von den salbungsvollen Appellen der Kirchenfunktionäre (man scheut sich langsam, die Amtsbezeichnung Bischof zu benutzen) wird über kurz oder lang den gewünschten Erfolg haben. Katrin Göring-Eckardts verzücktes „Ich freu‘ mich drauf“ von 2015 wird seine Erfüllung finden. Entgegen den noch zu hörenden Beteuerungen von Politikern wie Seehofer wird sich 2015 wiederholen, und zwar in weitaus größerem Ausmaß. Das ist nicht schwer vorherzusagen, denn im Bundestag formiert sich parteiübergreifend bis auf die einzige aus der Reihe tanzende Oppositionspartei eine Einheitsfront pro Migration. Und damit sind wir bei der Wahrheit angelangt.

Der Umbau der Welt

Wir haben vor zwei Jahren mit ansehen müssen, wie die Staaten der Erde den sogenannten UN-Migrationspakt unterzeichnet haben, und zwar unter maßgeblicher Führung der deutschen Bundesregierung. In dieser völkerrechtlichen Vereinbarung verpflichten sich die wohlhabenden und gut organisierten Staaten dieser Erde nun einmal, die Migration aus den armen Ländern dieser Erde im größtmöglichen Umfang nicht nur zuzulassen, sondern zu fördern. Zwar hat man uns im Vorfeld dieses Vertragsschlusses wortreich erklärt, der Pakt verpflichte zu nichts. Das war nichts anderes als eine dreiste Lüge. Es war auch aus dem Vertragstext völlig eindeutig ersichtlich, das er die Unterzeichner verpflichtet. Nicht umsonst taucht in dem 43 DIN A4 Seiten starken Text insgesamt 54 Mal die Formulierung auf: „Wir verpflichten uns“ bzw. „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen“. Nachdem dann der Pakt unterzeichnet war, haben wir natürlich von unserer Regierung und den sie stützenden Medien fortlaufend gehört, nun sei Deutschland ja verpflichtet, sich entsprechend zu verhalten.

Um was es wirklich geht, zeigt auch die zuvor im Jahr 2010 veröffentlichte sogenannte EU-Resettlement-Studie. Danach soll der Bevölkerungsüberschuss vor allem Afrikas, aber auch Asiens in die wohlhabenden Länder exportiert werden. Wo wir gerade bei Griechenland sind: seine Bevölkerung soll demnach von 11 Millionen Einwohnern auf 120 Millionen Einwohner anwachsen können, und zwar allein durch Zuwanderung. Für Deutschland geht man davon aus, daß seine Bevölkerung von derzeit 83 Millionen auf 274 Millionen mittels Zuwanderung wachsen kann bzw. soll. Die EU mit ihren 27 Mitgliedsländern soll von derzeit knapp 448 Millionen Einwohnern auf sage und schreibe 3,8 Milliarden „wachsen“. Daß damit Sicherheit und Wohlstand der europäischen Länder endgültig verloren gingen, und die Massen von Neubürgern sich in einer Umgebung wiederfinden würden, die sie erst gerade auf der Suche nach dem gelobten Land verlassen haben, wird einer der vielen Treppenwitze der Geschichte sein. Es gilt ja die zeitlos richtige Feststellung von Peter Scholl-Latour: „Wer halb Kalkutta bei sich aufnimmt, wird bald selbst Kalkutta.“

Die Ideologie hinter der Migrationspolitik

Wer die Parolen dersogenannten NGO’s – welche Irreführung liegt schon in dieser Bezeichnung, wo diese Organisationen doch umfangreich aus Steuermitteln gefördert werden – aufmerksam liest und ihren Sprechern zuhört, dem kann nicht verborgen bleiben, um was es eigentlich geht. „No Borders, no Nations“, da wird klar, wie die Welt aussehen soll, die diese Leute bauen wollen. Eine Welt ohne Grenzen und ohne Nationen, stattdessen ein grenzenloser Raum für eine gleichförmige Masse von Individuen mit Einheitskultur und nach wenigen Generationen auch einheitlichem Aussehen infolge der Vermischung der dann auch real nicht mehr existierenden Rassen, die es ja heute schon politisch korrekt gar nicht mehr geben soll. Das ganze natürlich dann auch – nachdem es keine Nationen mehr gibt – unter einer Weltregierung, die für einheitliche Lebensbedingungen aller sorgt, also für Sozialismus in Reinkultur. Wer all den Unsinn zur Kenntnis nimmt, der aus den Universitäten an die Außenwelt dringt, dem ist auch klar, woher der geistige Unterbau stammt, auf dem die Gedankengebäude der Menschheitsbeglücker wie Carola Rackete und all der anderen Flüchtlingsschlepper errichtet sind. Neben der angeblichen Rettung des Weltklimas durch Abschaffung der industriellen Produktion ist die Auflösung der Nationen und daraus folgend die endgültige Verhinderung von der Möglichkeit des Krieges der zweite Weg, der konsequent in den Sozialismus führt und auch führen soll. Natürlich hat diese einheitliche Welt Kriege nicht mehr nötig. Dafür bekommen die Menschen dann die diktaturübliche Unterdrückung und das Mordregime Stalins und Maos in potenzierter Form. Damit wird dann am Ende auch gewährleistet, daß das Wachstum der Menschheitauch ohne Krieg und Hungersnöte begrenzt bleibt.

Schöne neue Welt.

Volk, Nation, Staatsvolk, Bevölkerung

Eine notwendige Klärung

Die Diskussionen um den Begriff des Volkes oder auch der Nation begleiten die Politik in Deutschland seit Gründung der Bundesrepublik. Insbesondere im Zusammenhang mit richtungsweisenden Entscheidungen, etwa im Rahmen der Bündnisse NATO und EU, in jüngster Zeit aber auch im Zusammenhang mit den internen Richtungskämpfen der AfD. Auf der einen Seite die Vertreter einer mal völkisch, mal patriotisch-sozial genannten Politik, auf der anderen Seite die Verächter alles Nationalen, die lieber heute als morgen die Auflösung der Nationalstaaten, insbesondere des deutschen, sehen würden. An Schärfe gewinnt diese Debatte dadurch, daß seit dem sog. zweiten NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 immer wieder behauptet wird, das Bundesverfassungsgericht habe mit diesem Urteil praktisch das deutsche Volk als politische Größe abgeschafft. Nicht mehr das deutsche Volk, sondern eine amorphe, disparate Masse von Inhabern deutscher Personalausweise sei das neue Staatsvolk. Grund genug, eine Begriffsklärung zu versuchen und den rechtlichen Gehalt dieser Vorwürfe zu untersuchen.

Eine juristische Untersuchung oder: was steht denn drin?

Zunächst einmal ist also das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts daraufhin zu untersuchen, ob und mit welchem Inhalt das Gericht den Volksbegriff festlegt. Es tut dies auf Seite 185 des 263 Seiten umfassenden amtlichen Textes in RNrn. 690, 691. Schon der schiere Umfang der Entscheidungsgründe zeigt, daß dieses Thema nicht so einfach ist. Man muß sich wenigstens die Mühe machen, den Urteilstext ganz zu lesen. Besser ist es noch, ein Studium der Rechtswissenschaften zu absolvieren und dabei die Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen im Verfassungsrecht mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen. Natürlich ist es auch hilfreich, den vorliegenden Text sorgfältig zu lesen, und sich dabei darauf einzulassen, einem erfahrenen Juristen auch zuzutrauen, daß er das Thema sachkundig darstellt. Wir wollen daher diesen Teil der Urteilsbegründung wörtlich zitieren:

Der von der Antragsgegnerin (NPD, d.Verf.) vertretene Volksbegriff ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, „von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen“ (BVerfGE 83, 37 <51>) gebildet wird. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus sich ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung. Dabei überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, die Regelungen der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit. Er kann insbesondere bei einer erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher Herrschaft unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 83, 37 <51 f.>). Die Auffassung der Antragsgegnerin, der Gesetzgeber sei bei der Konzeption des Staatsangehörigkeitsrechts streng an den Abstammungsgrundsatz gebunden, findet demgegenüber im Grundgesetz keine Stütze. Demgemäß kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe steht in deutlichem Gegensatz zur Auffassung der Antragsgegnerin, nach deren Überzeugung der Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht dazu führt, daß der Eingebürgerte Teil des deutschen Volkes wird.

Das Gericht definiert ex negativo

Wir sehen also, daß das Gericht in diesem Urteil lediglich definiert, was der Begriff des Volkes im Grundgesetz nicht bedeutet. Er bedeutet eben nicht, daß Deutscher im Sinne des Grundgesetzes nur sein kann, wer ethnisch Deutscher ist. Letzteres ist im übrigen auch kein einfacher Begriff. Klar ist dabei doch nur, daß ethnisch Deutscher ist, wer seinerseits von Eltern abstammt, die schon als Deutsche in diesem Sinne geboren sind. Doch wie weit muß diese „reine“ Abstammungslinie zurückreichen? Eine Generation, zwei Generationen, drei Generationen oder wie viele mehr? Und ab wann, zurückgerechnet, dürfen dann ethnisch Nichtdeutsche dabei sein, und wenn ja, mit welchem Prozentsatz? Die Fragestellung zeigt die ganze Absurdität des ethnischen Volksgedankens, wie er ja im Antisemitismus der Nationalsozialisten bis zur lächerlichen Karikatur seiner selbst, wenn man das Thema angesichts seiner grauenhaften Konsequenzen überhaupt ins Lächerliche ziehen kann, durchdekliniert worden ist. War man als „Vierteljude“, oder erst als „AchteljJude“, vielleicht erst ab „Sechzehnteljude“ wehrwürdig?

Was steht im Grundgesetz? Und was nicht?

Diese Negativdefinition des Volksbegriffs findet sich im Grundgesetz wörtlich nicht. Das Grundgesetz verwendet lediglich den Begriff des deutschen Volkes, ohne ihn inhaltlich näher zu umschreiben. Wie bei so vielen anderen Begriffen, wie etwa Ehe und Familie, setzt der Verfassungsgeber einfach voraus, daß diese Begriffe eine allgemein bekannte und akzeptierte Bedeutung haben. Darüber hinaus entnimmt das Bundesverfassungsgericht den tragenden Bestimmungen der Verfassung, welchen Inhalt der Begriff des Volkes nicht haben kann, weil er sonst mit eben diesen tragenden Bestimmungen in einem unauflöslichen Widerspruch stünde. Eine exkludierende Bedeutung des Volksbegriffs wäre mit der Verpflichtung des Staates, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen, nicht vereinbar. Denn wenn ein Mensch alleine wegen seiner ethnischen Herkunft unter keinen Umständen Teil des deutschen Volkes werden könnte, selbst wenn er kulturell ethnisch deutschen Vertretern der geistigen Elite gleich stünde, ja sie insoweit sogar übertreffen würde. („Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein“, § 4 Abs. 1 Satz 1 der 1.Verordnung zum Reichsbürgersetz vom 14.11.1935) verstieße das gegen die Menschenwürde. Zu ihr gehört es eben unabdingbar, daß der Mensch eben sein Schicksal in der Hand hat. Das muß er willentlich gestalten können, und nicht etwa von Geburt an nicht dürfen. Danach konnte also selbst Albert Einstein nicht Reichsbürger und damit Deutscher sein. Es sollte also klar sein, daß ein ethnischer Volksbegriff nicht nur verfassungswidrig, sondern auch absurd wäre.

Wer ist von Verfassungs wegen Deutscher?

Nachdem feststeht, wie das deutsche Volk juristisch nicht zu definieren ist, muß natürlich geprüft werden, wie es im Sinne unserer Verfassung zu verstehen ist. Das Bundesverfassungsgericht weist ja in dem zitierten Abschnitt seines Urteils unter anderem auf Art. 116 Abs. 1 GG hin. Dieser Artikel im Abschnitt über die Übergangs-und Schlussvorschriften der Verfassung legt fest:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. 

Neben dieser selbsterklärenden Definition enthält diese Vorschrift eine Öffnungsklausel dahingehend, daß das Staatsangehörigkeitsrecht zur Disposition des Gesetzgebers steht. Zum einen steht damit fest, daß das Grundgesetz nur die deutsche Staatsangehörigkeit regelt, nicht aber weitergehend etwa die Volkszugehörigkeit. Zum anderen wird statuiert, daß es letztendlich im Belieben des Gesetzgebers, und damit der politischen Mehrheit steht, die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu regeln. Davon hat der Gesetzgeber auch schon vor Inkrafttreten des Grundgesetzes Gebrauch gemacht, und zwar im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieses Gesetz vom 22.07.1913, also noch im deutschen Kaiserreich entstanden, ist in den folgenden Jahrzehnten mehrfach geändert worden, zuletzt auch in seinem Namen, denn seit dem 1. August 1999 heißt es nur noch Staatsangehörigkeitsgesetz, was ja zu diesem Zeitpunkt wohl eine überfällige redaktionelle Änderung war, nachdem es ja seit dem 08.05.1945 das Deutsche Reich staats- und völkerrechtlich nicht mehr gab. Aber auch inhaltlich hat sich das Staatsangehörigkeitsrecht seit 1913 erheblich geändert. Die gravierendste Änderung war der Übergang vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) zum Geburtsortprinzip (ius soli). Über die mitunter außerordentlich komplizierten Einzelheiten dieser auch weiterhin dynamischen Gesetzgebung soll hier nicht referiert werden. Maßgeblich für unser Thema ist nur, daß die Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes eben keinen vorgegebenen, insbesondere nicht biologisch definierten Inhalt hat.

Ein Blick in die Verfassungsgeschichte

Das war auch früher nicht wesentlich anders. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919, auch Weimarer Reichsverfassung genannt, enthält in ihren Artikeln 109 ff. Regelungen zur Staatsangehörigkeit, deren Einzelheiten festzulegen ebenso wie im Grundgesetz dem einfachen Gesetzgeber überlassen ist. Ansonsten ist der Begriff des Deutschen nicht definiert, sondern offenbar vorausgesetzt. Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 ist in dieser Beziehung völlig anders aufgebaut. Sie beschränkt sich darauf, in Art. 3 ein sogenanntes gemeinsames Indeginat zu konstituieren. Das bedeutet, daß die Staatsangehörigen der Bundesstaaten (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg etc.) auch in den jeweils anderen Bundesstaaten als Inländer gelten. Ebenso zurückhaltend ist in diesem Punkt die Paulskirchenverfassung von 1848, die ja bekanntlich letztendlich nicht zum Tragen kam, jedoch als demokratischer Vorläufer der Weimarer Reichsverfassung und des Bonner Grundgesetzes gilt. In ihrem § 57 heißt es: „Der Reichsgewalt liegt es ob, die gesetzlichen Normen über den Erwerb des Reichs- und Staatsbürgerrechts festzusetzen.“

Was aber ist denn das Deutsche Volk?

Auch wenn, wie wir gesehen haben, sowohl unsere aktuelle Verfassung als auch ihre Vorläuferinnen lediglich festlegen, wer zum deutschen Staatsvolk gehört, die inhaltliche Ausgestaltung dieser Regelungen jedoch dem einfachen Gesetzgeber überlässt, so ist es doch wesentlich zu wissen, wie das Deutsche Volk zu definieren ist. Denn in der Präambel des Grundgesetzes ist ausdrücklich davon die Rede, daß das deutsche Volk sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben hat. Und es ist eben nicht zu übersehen, daß die Inschrift im Tympanon des Reichstages weithin sichtbar lautet: „DEM DEUTSCHEN VOLKE“.

Die populäre Definition, wie sie zum Beispiel der Duden wiedergibt, lautet: „große, meist geschlossen siedelnde Gemeinschaft von Menschen mit gleicher Abstammung, Geschichte, Sprache und Kultur, die ein politisches Staatswesen bilden“. Diese Definition gibt kurz und prägnant das Wesentliche wieder. Eine ausführliche und präzise Definition gibt der seinerzeit sehr angesehene Verfassungsrechtler Gerhard Leibholz. In seinem Aufsatz „Volk, Nation und Staat im 20. Jahrhundert“, erschienen in dem Sammelband „Schicksalsfragen der Gegenwart, Handbuch politisch-historischer Bildung“ von 1957 führt er unter anderem aus:

Neben der gemeinsamen Abstammung und dem gemeinsamen Raum sind es die gemeinsamen kulturellen Güter, wie die gemeinsame Sprache, das gemeinsame kulturelle Leben, die gemeinsame Literatur, die gemeinsame Kirche, die das natürliche Volk aus seiner naturhaften elementaren Sphäre herausführen, es zu einer individuellen Wertegemeinschaft zusammenschließen und eine konkret-individuelle geschichtliche Gestalt annehmen lassen. Schließlich sind es aber auch noch die gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen, die ihrerseits integrieren und wieder auf die Völker zurückwirken und diese von sich aus zu einer Einheit zusammenschließen. Dabei mag es sein, ist aber nicht notwendig, daß diese gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen in einem staatlichen Verband gesammelt werden. In der Regel sprechen wir von einem Volk und einer Volksgemeinschaft und verwenden wir Begriffe wie zum Beispiel Volksbewußtsein, Volksgeist, Volkstum, Volksgefühl nur, wenn die eben erwähnten objektiven Konstitutionselemente eines Volkes, nämlich gemeinsame Abstammung, gemeinsame territoriale Basis, gemeinsame Sprache und Kultur und gemeinsame Geschichte, sich in einer menschlichen Gruppe wechselseitig miteinander verbunden haben.

Volk, Nation, Staat – von der Entität zum Völkerrechtssubjekt

Um jedoch als Gemeinschaft überleben zu können, ist es unabdingbar, sich politisch als Staat zu organisieren, was allerdings über die Eigenschaft als Volk hinaus ein gemeinsames Bewusstsein erfordert. Das erst macht ein Volk zu einer Nation, die den Nationalstaat bildet. Auch hier ist die von Leibholz in diesem Aufsatz gegebene Definition hilfreich:

Wodurch wird nun ein Volk zur Nation? Die lateinischen Worte „nasci“ (geboren werden) und „natus“ (geboren), von denen sich im philologischen Sinne die Nation herleitet, darf uns nicht darüber täuschen, daß das Zusammengeboren- und Zusammengewachsensein ein Volk noch nicht zu einer Nation macht. Auch die gemeinsame Sprache, obwohl sie als nationsbildender Faktor in ihrem Gewicht – wie der große Einfluß Herders insbesondere auf die slawischen Völker gezeigt hat – nicht unterschätzt werden soll, vermag die Nationwerdung der Völker nicht zu erklären. In Wirklichkeit wird vielmehr ein Volk erst dadurch zur Nation, daß es sich seines politisch-kulturellen Eigenwertes bewußt wird und gefühlsmäßig seine Existenz als selbständige konkrete Ganzheit bejaht. Ein Volk erweitert sich somit zur Nation durch einen Akt des Selbstbewußtseins und des Willens und nicht, wie man gelegentlich behauptet hat, durch Mystifikation einer angeblich irrationalen Substanz.

Wie wird man also Deutscher?

Auch diese Definitionen des angesehenen Verfassungsjuristen Gerhard Leibholz beschreiben die Eigenschaften von Volk und Nation, lassen jedoch offen, wie der Einzelne Teil dieser Gemeinschaft werden kann. Sowohl die bloße Abstammung als auch die Aufnahme in die Gemeinschaft des Volkes bzw. der Nation begründen die Eigenschaft als Deutscher im Sinne der Soziologie. Die Staatsbürgerschaft, welche die Eigenschaft als Angehöriger des Staatsvolkes im Sinne der Verfassung begründet, wird durch einen Rechtsakt begründet, nämlich entweder die Anerkennung des Neugeborenen als deutscher Staatsbürger bei Eintragung in das Personenstandsregister oder aber durch förmliche Einbürgerung des bis dahin Angehörigen eines fremden Staates. Daß dies bei Angehörigen des deutschen Volkes respektive der deutschen Nation im Sinne der vorstehenden Definition von Leibholz gewissermaßen automatisch geschieht, ist eine Rechtstatsache und den natürlichen Gegebenheiten geschuldet. Daß dies im Wege der Einbürgerung geschehen kann, ist der zivilisatorischen Errungenschaft geschuldet, die in der Anerkennung der unveräußerlichen Menschenwürde durch die Verfassung zu sehen ist.

Wer war Gerhard Leibholz?

In diesem Zusammenhang sei ein Wort zur Person des Verfassungsjuristen Gerhard Leibholz gesagt. Er ist nämlich ein sehr gutes Beispiel dafür, daß ein ethnisch eingeengter Volksbegriff, wie ihn die Antragstellerin des hier besprochenen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, die NPD, vertritt, in die Irre führt und nicht haltbar ist. Gerhard Leibholz stammte aus einer ursprünglich jüdischen, später jedoch zum Christentum konvertierten Familie. Schon im Alter von 28 Jahren wurde er ordentlicher Professor für Staats- und Verfassungsrecht. Familiär war er mit den später im Widerstand gegen das NS-Regime stehenden Hans von Dohnanyi und Dietrich Bonhoeffer verbunden. Seine Ehefrau war eine Zwillingsschwester Dietrich Bonhoeffers. Hans von Dohnanyi war ebenfalls mit einer Schwester Dietrich Bonhoeffers verheiratet. Leibholz und von Dohnanyi waren überdies Studienfreunde. Wegen seiner jüdischen Wurzeln wurde Leibholz 1935 sein Lehrstuhl genommen. Er konnte 1938 noch rechtzeitig emigrieren. Seine Freunde Dietrich Bonhoeffer und Hans von Dohnanyi bezahlten bekanntlich den Widerstand gegen das Hitler-Regime mit ihrem Leben. Gerhard Leibholz war nach dem Kriege von 1951-1971 Richter am Bundesverfassungsgericht. Er trat ferner mit vielen beachtlichen Veröffentlichungen auf dem Gebiete des Verfassungsrechts hervor. Unter anderen war er einer der Verfasser des Standardkommentars zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Wer einem solchen Manne, gerade auch angesichts der oben zitierten Äußerungen die Eigenschaft des Deutschen abspricht, sollte eigentlich schamrot anlaufen. Die Menschen in seinem Umfeld müssen sich wohl Gedanken über seine intellektuelle Ausstattung machen.

Von der Freiheit des Gesetzgebers, die Staatsangehörigkeit im wohlverstandenen Interesse des Staatsvolkes zu regeln

Gerade weil die Verfassung es dem einfachen Gesetzgeber überläßt, die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit gewissermaßen den Eintritt in die Gemeinschaft des Staatsvolkes zu regeln, ist auch klar, daß dies nach Gesichtspunkten erfolgen kann, die aus der Sicht der politischen Mehrheit zweckmäßig sind. So ist es ganz sicher legitim und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einerseits an die Geburt von deutschen Eltern oder andererseits von ausländischen Eltern auf deutschem Boden, die sich seit mehr als acht Jahren legal hier aufhalten, zu knüpfen. Ebenso legitim und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist es, wenn man bei der Einbürgerung von Ausländern strenge Kriterien dahingehend aufstellt, daß sie sich kulturell in die deutsche Nation einfügen, und sowohl willens als auch in der Lage sind, dauerhaft für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und ihren Beitrag zum Bruttosozialprodukt zu leisten. Denn dies sind Forderungen, die jeder Mensch grundsätzlich erfüllen kann. Und damit ist man eben nicht von Geburt an gehindert, Teil des Volkes zu werden, dem man angehören will. Nicht mehr und nicht weniger verlangt der Schutz der unveräußerlichen Menschenwürde durch den Staat. Man kann einer Nation in dem Sinne, wie sie Leibholz definiert, schlicht und einfach nicht ansinnen, auch solche Menschen rechtlich in sie aufzunehmen, die ihre Kultur und Werte ablehnen und am liebsten durch die mitgebrachte, völlig andere Kultur und Werteordnung ersetzen möchten. Keine Nation kann zum kulturellen Selbstmord verpflichtet sein. Unbeschadet dessen hat es jede Nation natürlich in der Hand, sich im Laufe der Zeit auch kulturell zu verändern. Historisch war das bislang immer eine Bewegung nach oben, wie der Aufstieg des römischen Bauernvolks zur Hochkultur zeigt. Auch wir Deutschen haben eine solche Entwicklung aufzuweisen. Diese Entwicklung nun umzukehren, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht geboten, auch wenn gewisse Wirrköpfe in unserem Lande solche Hirngespinste pflegen.

Und was ist dann die Bevölkerung?

Unabhängig hiervon ist der Begriff der Bevölkerung. Er ist natürlich nicht, wie dies zum Beispiel Horst Seehofer gerne tut, synonym mit Volk oder Nation zu verwenden. Er bezeichnet vielmehr die Gesamtheit der auf dem Staatsgebiet dauerhaft lebenden Menschen. Unsere Verfassung begründet auch für die nicht dem Staatsvolk angehörende Bevölkerung Grundrechte, wie zum Beispiel das der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) oder das Recht, im Rahmen der allgemeinen Gesetze seine Meinung frei und unzensiert äußern zu können (Art. 5 Abs. 1 GG).

Auch wenn es linksgrüne Intellektuelle schmerzen mag: Bayerisch ausgedrückt: Mia san mia!

Ein populärer Verfasser philosophischer Alltagsliteratur hat eines seiner Bücher mit dem sprachlich paradoxen, aber einprägsamen Titel versehen „Wer bin ich, – und wenn ja wie viele?“ Für unser Thema wäre das als die Frage zu formulieren: „Wer sind wir, und wie viele sind wir?“ Den ersten Teil der Frage haben wir beantwortet. Der zweite Teil der Frage ergibt sich aus der fortlaufenden amtlichen Bevölkerungsstatistik.


Die Wahrheit ist ein kleinliches bürgerliches Vorurteil

sagte einst Lenin, der wohl erfolgreichste politische Agitator in der Geschichte der Menschheit, und fuhr fort: „Recht ist, was der politischen Klasse nützt. In der Politik gibt es keine Moral, nur Zweckmäßigkeit.“ In einer Zeit, in der sich die Medien der Aufgabe verschrieben haben, das Volk, pardon, die Bevölkerung, zu moralisch hochwertigem Verhalten zu erziehen, statt einfach zu berichten, was so alles auf dieser Welt passiert, in dieser Zeit müssen Recht und Wahrheit natürlich so geformt werden, daß sie dem hehren Ziel dienlich sein können. Weil aber alles unabhängige, zumal bürgerlich-konservative Denken dem im Wege steht, ist es mit allen Mitteln zu bekämpfen, selbstverständlich auch mit den Instrumenten der Manipulation, der Wahrheitsunterdrückung, der gezielt verbreiteten Unwahrheit und der Diskreditierung als rechtsextrem, was ja nichts anderes als eine Spielart der Verfassungsfeindlichkeit ist. Das geschieht unter dem Motto „Kampf gegen Rechts“, wobei in diesem Satz bereits der semantische Betrug enthalten ist, der darin besteht, daß zweifelsfrei demokratisches Gedankengut politisch rechts von linksgrüner Denkungsart als rechtsextrem diffamiert wird. Ein rhetorisches Stilmittel dazu ist der Sprachgebrauch in den Medien, der mit dem Begriff „rechts“ stets auch „rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ meint. Allerdings wird in geeignet erscheinenden Fällen auch schon einmal zum Rechtsextremisten ernannt, wer es gar nicht ist, und einer Nähe zum Rechtsextremismus beschuldigt, wer sich dazu nicht einmal inhaltlich geäußert hat. Ob es dann am Ende stimmt, ist egal, denn insoweit gilt die alte lateinische Regel: audacter calumniare, semper aliquid haeret (nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen).

Qualitätsmedien als unheilige Inquisition

Ein Beispiel aus jüngster Zeit. Panorama, das ARD-Magazin, dem man schon in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts spöttisch die Zuständigkeit für die Rotlicht-Bestrahlung der Bevölkerung zugesprochen hat, berichtete am 23. Juli dieses Jahres über den Oberstleutnant iG Marcel Bohnert. Man hielt ihm vor, in den sozialen Medien Beiträge rechtsextremer Autoren mit einem „gefällt mir“ Symbol versehen zu haben. Es wurde der Eindruck erweckt, bei dem Offizier handele es sich um einen Soldaten von rechtsextremer Gesinnung, mindestens aber mangelnder Distanz zu dieser Ideologie. Obgleich der Offizier dies weit von sich wies, legte Panorama am nächsten Tag noch nach und präsentierte dem Fernsehpublikum seine Erkenntnisse darüber, wo der Offizier in der Vergangenheit schon Vorträge gehalten hat. Das sicherlich sehr konservative Studienzentrum Weikersheim ebenso wie eine Münchener Burschenschaft wurden genannt, allerdings im Zusammenhang des Rechtsextremismus. Nun liegt in keinem der beiden Fälle auch nur eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor. Und die bloße Tatsache, daß man einen Meinungsbeitrag in den sozialen Medien mit einem „gefällt mir“ Symbol – bei Facebook „liken“ – versieht, ist jedenfalls von Rechts wegen nicht zu beanstanden. So hat erst jüngst der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 28.02.2020 erklärt: „Likes“ für Facebook-Seiten sind bloße Sympathiekundgebungen für die Inhalte dieser Seiten. Dadurch wird nicht in irgendeiner Weise dazu aufgefordert, sich den Urhebern dieser Seiten anzuschließen oder für deren Ziele oder Meinungen einzutreten.“ Solche rechtlichen Betrachtungen sind indessen für Haltungsjournalisten irrelevant. Sie halten sich lieber an die Empfehlung des Altmeisters der Manipulation, wie eingangs zitiert.

Spiegeleien

Da durfte dann auch der Spiegel nicht fehlen. Flugs veröffentlichte er am 25. Juli ein Interview mit dem Offizier, das nicht nur der Zweitverwertung der vorgeblichen Sensation eines rechtsextremen Stabsoffiziers dienen, sondern das investigative Leistungsvermögen des von seinem Gründer Rudolf Augstein mit dem Prädikat „Sturmgeschütz der Demokratie“ selbst geadelten Blattes wieder einmal demonstrieren sollte. Inwieweit das mit Demokratie zu tun hat, wollen wir hier einmal dahinstehen lassen. Was die Demokratie wirklich ist, dürfte heute cum grano salis ebenso unbekannt sein wie der Begriff des Sturmgeschützes. Letzteres stand in der Nachkriegszeit nahezu ikonographisch für die Effizienz der Wehrmacht, in der Augstein noch als Offiziersanwärter gedient hatte. In die Redaktion des Spiegel zog es damals ehemalige Offiziere wie Conrad Ahlers, aber auch ehemalige Angehörige von Himmlers SD wie die seinerzeitigen SS-Hauptsturmführer Horst Mahnke und Georg Wolff, wie man liest. Das generierte dann wohl auch eine intensive Hassliebe zur Bundeswehr, die sich in einer seltsamen Melange von Besserwisserei und negativer Berichterstattung niederschlug. Somit paßt die Story von rechtsextremen Tendenzen in der Bundeswehr, festgemacht an jenem Stabsoffizier, in die traditionelle Linie „dieses Blattes“, um einen Ausdruck Herbert Wehners zu zitieren.

Kontaktschuld und „falsche“ Autoren

Zu den angeblichen rechtsextremen Aktivitäten des durch die Mangel gedrehten Stabsoffiziers gehörte dann nach Meinung seiner Inquisitoren auch, daß er als Mitautor eines Sammelwerks mit dem Titel „Soldatentum“ fungiert hat, das 2013 erschienen ist. Vorgehalten wurde ihm, diesen Sammelband habe ein bekennendes Mitglied der „Identitären“ herausgegeben. Und weil man so schön in der Spur war, nannte man auch gleich den Namen dieses Herausgebers, zwar mit abgekürztem Nachnamen, doch leicht identifizierbar, wenn man den Titel des Buches googelt. Nun ist jener Felix Springer keineswegs Mitglied der Identitären. Die Identitäre Bewegung, die in der Tat Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes ist, ist ein eingetragener Verein. Mitglied eines eingetragenen Vereins ist bekanntlich nur, wer dort förmlich aufgenommen worden ist. Der genannte Felix Springer ist diesem Verein nicht beigetreten. Das interessiert Spiegel-Investigationskriminalisten indessen nicht, auch nicht, daß das Jahr der Erscheinung dieses Buches (2013) zeitlich vor dem Auftreten der Identitären Bewegung in Deutschland liegt. Die Bezeichnung von Herrn Springer als rechtsextremistisch ist auch aus der Luft gegriffen, sachlich falsch und diffamierend. Jedenfalls hat bisher kein Gericht eine solche Feststellung getroffen. Noch sind in Deutschland zu einer solchen Feststellung nur die Gerichte befugt.

Der Spiegel und die Justiz

Der Spiegel müßte also seine Behauptungen auch beweisen, was ihn aber nicht interessieren dürfte, denn man vertraut an der Hamburger Relotiusspitze auf die jahrzehntelange Gerichtserfahrung in Unterlassungsprozessen. Für jeden, der sich zu Unrecht durch einen Spiegel-Bericht diffamiert fühlt, ist der Blick auf die Wirklichkeit des gerichtlichen Verfahrens ernüchternd. Ein Beispiel: Rudolf Augstein schrieb im Spiegel vom 1.4.1964 unter dem Pseudonym Moritz Pfeil über Franz Josef Strauß einen diffamierenden Artikel, in welchem er ihn der Korruption bezichtigte. Dagegen klagte Strauß und bekam beim Landgericht München I am 15.7.1965 recht. Dagegen legte der Spiegel Berufung ein, über die das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 28.7.1966 wiederum zugunsten von Strauß entschied. Unverdrossen legte der Spiegel dagegen Revision ein, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.10.1968 zurückwies. Damit nicht genug, erhob der Spiegel dagegen Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 28.1.1970 verwarf. Das heißt, die Auseinandersetzung über diese von den Gerichten als Diffamierung bewertete Berichterstattung dauerte fünfeinhalb Jahre. Das Kostenrisiko eines solchen juristischen Marathons liegt im hoch fünfstelligen Eurobereich. Kann man unter diesen Umständen Herrn Bohnert oder Herrn Springer empfehlen, sein gutes Recht bei den Gerichten zu suchen und voraussichtlich auch zu finden?

Die Universität der Bundeswehr im „Kampf gegen Rechts“

Interessant in diesem Zusammenhang ist, daß jenes Buch, dessen Herausgeber ein angeblicher Rechtsextremist ist, tatsächlich von drei jungen Offizieren der Universität der Bundeswehr herausgegeben worden ist. In diesem Sammelband haben angesehene Wissenschaftler wie die Professoren Michael Wolffsohn und Carlo Masala Beiträge veröffentlicht, worauf Herr Bohnert seine Inquisitoren auch hingewiesen hat. Doch wenn es um sogenannte rechte Zusammenhänge geht, dann gilt der Satz des Patriarchen aus Lessings Nathan der Weise: „Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“ Denn die Herausgeber des Sammelbandes hatten sich schon zuvor mit ihren Artikeln in der Studentenzeitschrift der Uni BW München das Missfallen der Präsidentin Prof. Dr. Merith Niehuss zugezogen. Ihr war das alles zu rechts. Als politisch korrekte Aufseherin der Soldaten- Universität, als die sie nun einmal von dem damaligen Minister Struck installiert worden war, erfüllte sie damit vorbildlich ihre Aufgabe. Denn das effiziente Management einer Universität sollte es wohl weniger sein. Die Dame war bis dahin noch nicht als Managerin oder gar Wissenschaftsmanagerin in Erscheinung getreten. Daß sie wegen ihrer fachlichen Qualifikation als Historikerin berufen worden wäre, muß eher bezweifelt werden. Ihr wissenschaftliches Oeuvre ist außerordentlich schmal und umfaßt außer ihrer Dissertation und ihrer Habilitation nur sehr wenige Herausgeberschaften und ein zusammen mit ihrem Doktorvater Gerhard A. Ritter verfasstes Werk über die Wahlen in Deutschland, sowie ausweislich der Veröffentlichungsliste im Internet noch ein Buch mit dem Titel „Zwischen Seifenkiste und Playmobil – Illustrierte Kindheitsgeschichte des 20. Jahrhunderts.“

Falsch oder nicht – es funktioniert allemal

Der Erfolg von Panorama und Spiegel indessen wird nicht ausbleiben. Der sicherlich hervorragend qualifizierte Generalstabsoffizier Marcel Bohnert wird wohl keine große Karriere mehr vor sich haben. Das Eichenlaub und die Sterne auf seinen Schulterstücken dürften silbern bleiben. Die Vergangenheit lehrt, daß politisches Engagement außerhalb des Mainstreams regelmäßig das Karriereende für Offiziere bedeutet hat, sei es für die Republikaner oder den Bund freier Bürger oder wie die konservativen Parteigründungen rechts von der Union auch alle hießen. Verschärft hat sich dies seit der Amtszeit der Großinquisitorin Ursula von der Leyen. Ihre Nachfolgerin verfolgt diese Linie unbeirrt weiter, wie ihr skandalöser Umgang mit dem KSK zeigt. Der Kampf gegen Rechts kennt keine Gnade. Er wird so unnachsichtig geführt wie ein Flächenbombardement. Kollateralschäden werden nicht nur toleriert, sondern sind Teil der Strategie. Und diese Strategie heißt Abschreckung. In der Tat führt die Bundeswehr Krieg, allerdings einen Krieg gegen sich selbst. Ihre Hilfstruppen findet sie in Medien wie Panorama und Spiegel, aber auch alle anderen, die sich dem Haltungsjournalismus verpflichtet fühlen, stehen hier in Reserve. Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG). Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG)“. Doch die Schöpfer dieser wunderbaren Sätze sind schon lange tot.

Giordano Bruno, Galileo Galilei, und nun Ulrich Kutschera

Nein, der Scheiterhaufen wird nicht der Ort sein, auf dem Ulrich Kutschera sein Leben beenden wird, und er wird auch nicht nach lebenslangem Hausarrest diese Welt verlassen. Die Strafen des 16. Jahrhunderts für Ketzerei gehören nun einmal der Vergangenheit an. Und es ist auch nicht mehr eine allmächtige Kirche, die jede Abweichung von ihren Lehren unnachsichtig ahndet. Wir leben ja schließlich in einem aufgeklärten Rechtsstaat, in dem die Wissenschaften und ihre Vertreter in höchstem Ansehen stehen. Die Freiheit der Wissenschaft gilt viel. Die allermeisten Menschen in unserem Lande sind auch davon überzeugt, daß der wissenschaftliche Fortschritt unsere Lebensgrundlagen garantiert und fortlaufend verbessert. Niemanden käme es daher in den Sinn, der Wissenschaft religiöse oder ideologische Fesseln anzulegen.

Was ist Wissenschaft?

Wie in Stein gemeißelt steht somit virtuell über allem wisssenschaftlichen Bemühen der Satz des Bundesverfassungsgerichts:

Wesensmerkmal der Wissenschaft ist ihre prinzipielle Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit, die ihr trotz des für sie konstitionellen Wahrheitsbezuges eignet. Ihre Ergebnisse sind daher stets vorläufig und der Korrektur auf Grund besserer Erkenntnis zugänglich.

Die strafrechtliche Verfolgung eines Naturwissenschaftlers wegen seiner Forschungsergebnisse ist daher in unserer Zeit nicht mehr denkbar. Kritik daran wird ausschließlich im wissenschaftlichen Diskurs formuliert. Jeder, der mit seinen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen an die öffentlichkeit tritt, muß sich der fachlichen Kritik seiner Kollegen und den Fragen des Publikums stellen. Staatsanwälte und Richter interessieren sich dafür, wenn überhaupt, nur privat wie jeder andere. 

Die Inquisition kehrt zurück

Doch halt! Findet da nicht gerade vor dem Amtsgericht zu Kassel ein Prozeß gegen den Evolutionsbiologen Professor Ulrich Kutschera statt? Soll er sich strafbar gemacht haben, weil er seine wissenschaftlich begründete Überzeugung publiziert hat, gleichgeschlechtliche Paare seien nicht fähig, Kinder aufzuziehen, weil sie ja grundsätzlich keine gemeinsamen Kinder haben können, im Gegenteil, diesen Kindern tue es nicht gut, in einer solchen Beziehungaufzuwachsen, ja sie seien sogar pädophilen Nachstellungen ausgesetzt? Angesichts der gesellschaftlich und politisch vorherrschenden Anschauungen zur Homosexualität, die ja nun zur Einführung der Ehe von gleichgeschlechtlichen Sexualpartnern und sogar zum Recht dieser Eheleute neuer Art auf die Adoption von Kindern geführt hat, fürwahr eine zumindest ungewöhnliche Erkenntnis oder vielleicht auch nur Theorie.

Indessen findet eine wissenschaftliche Debatte der Thesen des Professors nicht statt. Vielmehr hat sich die Staatsanwaltschaft der Sache angenommen und ihn wegen Volksverhetzung angeklagt. Volksverhetzung – was ist das eigentlich? Betrug, Diebstahl oder Mord sind Straftatbestände, die jedenfalls in Grundzügen jedermann geläufig sind. Volksverhetzung, § 130 StGB, indessen ist eine Vorschrift, die im Rechtsleben eine nur untergeordnete Rolle spielt. Wer etwa als „Justiztourist“ durch die Flure der Gerichte streift und die Aushänge vor den Sitzungssälen studiert, wird so gut wie nie auf eine Verhandlung wegen dieses Delikts stoßen. Deswegen will ich einmal den Grundtatbestand der Volksverhetzung, wie er in § 130 Abs. 1 StGB formuliert ist, zitieren:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufgestachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichneten Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ohne vertieft in die juristischen Probleme dieser Vorschrift einzusteigen, soll doch die Frage aufgeworfen werden, ob homosexuelle Menschen als Gruppe unter diese Vorschrift fallen. Durch ihre Nation, Rasse, Religion oder ethnische Herkunft bestimmt sind sie nicht. Denn in allen diesen abgrenzbaren Gruppen sind sie vertreten. Die Gerichte werden also zunächst einmal die Frage beantworten müssen, ob hier überhaupt eine abgrenzbare Gruppe im Sinne des Gesetzes betroffen ist. In der Vergangenheit wurde das zum Beispiel für Punker bejaht, für Fans von Schalke 04 und die GSG 9 verneint. Auf die letztinstanzliche Entscheidung in dieser Sache darf man also schon deswegen gespannt sein.

Inquisition gegen Aufklärung

Wesentlich bedeutsamer ist indessen, daß wir uns hier im Bereich von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit bewegen. Deswegen wollen wir auch den Wortlaut des Art. 5 GG zitieren:

1.Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der    allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Zu den allgemeinen Gesetzen, in deren Schranken sich Meinungs-und Wissenschaftsfreiheit bewegen, gehört natürlich auch das Strafgesetzbuch. Beleidigungen sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, auch wenn öffentlich-rechtlich alimentierte Grimassenschneider und Faxenmacher bisweilen meinen, vor laufender Fernsehkamera gelte das Strafgesetzbuch nicht. Somit kann durchaus einmal gefragt werden, ob die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse generell geeignet sein kann, Strafgesetze zu verletzen. Denn die Einschränkung des Art. 5 Nr. 2 GG steht nun mal nach der Definition der Meinungsfreiheit und bezieht sich somit vom Wortlaut der Verfassung her auf diese, nicht jedoch auf die erst danach aufgezählte Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Somit findet die Wissenschaftsfreiheit ihre Grenze erst dort, wo Grundrechte Dritter berührt sind. In Betracht käme im vorliegenden Fall natürlich die Menschenwürde des angesprochenen Personenkreises, die nach Art. 1 Abs. 1 GG dem Schutz durch die staatlichen Gewalten, zu denen natürlich auch die Justiz gehört, anvertraut ist. Kommen wir damit aber unserem Problem näher? Können die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung überhaupt die Menschenwürde auch nur berühren? Ist die Menschenwürde verletzt, wenn Wissenschaftler einer bestimmten Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Forschungsergebnisse Eigenschaften zuschreiben, etwa eine genetisch bedingte Alkoholintoleranz?

Die Freiheit der Wissenschaft

Das Bundesverfassungsgericht musste sich in der Vergangenheit mit Problemen der Wissenschaftsfreiheit vor allem bei Fragen der neueren Geschichte, etwa des Holocaust, auseinandersetzen. Der Ansatzpunkt der Karlsruher Richter ist hier die Definition der wissenschaftlichen Forschung überhaupt. Nur dann, wenn ernsthafte wissenschaftliche Arbeit dahintersteckt, die ihrerseits ergebnisoffen ist und nicht etwa nur vorgefassten Meinungen einen wissenschaftlichen Anstrich geben will, steht das Ergebnis unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 3 GG. Handelt es sich um Wissenschaft, ist das eben so hinzunehmen, auch wenn es die Gefühle und Befindlichkeiten Betroffener verletzt. Eine Prüfung am Maßstab der Strafgesetze findet dann erst gar nicht statt. Handelt es sich jedoch nicht um Wissenschaft, sondern nur um eine Meinungsäußerung so greift natürlich das Strafgesetzbuch in seiner Funktion als Begrenzung der Meinungsfreiheit. Im vorliegenden Falle sollte also die Frage im Vordergrund stehen, ob die inkriminierten Thesen des Professors dem wissenschaftlichen Anspruch genügen, oder aber nur die wissenschaftliche Verbrämung einer gesellschaftspolitischen Meinung festgestellt werden muß. Das sollte eigentlich durch Sachverständige zu klären sein. Denn die Frage, ob hier eine wissenschaftliche Leistung vorliegt oder nicht, sollte ausschließlich objektiv beantwortet werden können, nicht aber ideologisch aus dem Zeitgeist heraus. Doch selbst dann, wenn es sich nur um eine Meinung ohne wissenschaftlichen Wert handeln sollte, müßte doch der liberale Grundsatz gelten, daß auch unbequeme, viellecht sogar manchen Menschen unerträgliche Meinungen frei geäußert werden dürfen. Denn das gehört zum Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.

Es ist allerdings zu befürchten, daß dieses Verfahren völlig anders laufen wird. Allein schon die Tatsache, daß der Sachverhalt zu einer Anklage und ihrer Zulassung bei Gericht geführt hat, läßt Schlimmes befürchten. Auch die Juristen denken nicht im luftleeren Raum, sondern sind Kinder ihrer Zeit und von deren Vorstellungen geprägt. War das in früheren Jahrhunderten die Religion, so ist dies heute die Weltanschauung. Die Ideologie von Liberalität und Toleranz beherrscht das Denken unserer und der nachfolgenden Generation. Wir sind mit dem Dogma groß geworden, daß die Freiheit des Menschen grenzenlos ist. Sich in jeder Hinsicht ausleben zu dürfen, erscheint als Quintessenz der Freiheitsrechte unserer Verfassung. Selbstverständlich gehört auch die Freiheit, sein Geschlechtsleben so zu gestalten, wie es einem beliebt, zu den nicht hinterfragbaren Grundrechten. Allerdings doch nur soweit, als nicht die Grundrechte anderer beeinträchtigt werden. Die sexuelle Belästigung anderer steht zu Recht unter Strafdrohung, was für den Exhibitionismus genauso gilt wie für die Vergewaltigung. Die Freiheitsrechte schützen eben nicht das Ausleben jedweder sexuellen Neigungen. So ist es heute völlig unstrittig, daß nach Jahrhunderten der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen nunmehr auch für sie gilt, was für alle anderen Menschen gilt.

Die moderne Zivilreligion

Eine völlig andere Frage ist es jedoch, wie der Staat familiäre Beziehungen regelt, etwa Ehe und Adoption. Sexuelle Beziehungen einerseits und gesetzlich geregelte familiäre Verhältnisse andererseits mögen zwar Überschneidungen aufweisen, sind jedoch grundsätzlich unterschiedliche Lebenssachverhalte, die nicht denknotwendig kausal verknüpft sind. Deswegen sind zum Beispiel sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe fraglos normal. Das war ja nicht immer so. In früheren Jahrhunderten gebot eine allmächtige Kirche die Eheschließung vor der Aufnahme sexueller Beziehungen, von allen anderen Beschränkungen des Privatlebens in dieser Hinsicht einmal ganz abgesehen. Heute indessen scheint es umgekehrt zu sein. Die alles beherrschende Vorstellung von einem Menschenrecht auf „anything goes“ gebietet mit der gleichen Strenge, wie sie einst religiösen Geboten eigen war, die unbegrenzte Toleranz, ja sogar Akzeptanz als gleich in jeder Hinsicht. Zwar verlangt der Gleichheitssatz in Art. 3 des Grundgesetzes nur, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Indessen gilt es als menschenrechtswidrig, biologische Unterschiede zwischen den Menschen überhaupt nur anzusprechen, wie es zur Zeit die unsägliche Rassismusdebatte zeigt. Das gilt natürlich auch für sexuelle Veranlagungen und deren  Auswirkungen auf die Rechtsstellung, zumal es in weiten Kreisen der Bevölkerung inzwischen schon zum Glaubenssatz geworden ist, daß es nicht etwa sexuelle Veranlagungen, sondern nur willentlich gesteuerte sexuelle Neigungen gibt, und es somit hier keine Ungleichheit unter den Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Neigungen geben kann.

Diese Vorstellungen werden mit der gleichen  Inbrunst propagiert und durchgesetzt, wie seinerzeit religiöse Vorstellungen, auch solche von der Gestalt der Erde und dem Sexualleben der Menschen. Wer etwa Zweifel daran äußert, daß die Ehe von gleichgeschlechtlichen Menschen ein gesellschaftlicher Fortschritt ist, weil er etwa meint, daß sexuelle Beziehungen zwischen Männern und Frauen zwar das gleiche wie solche zwischen Männern und Männern bzw. Frauen und Frauen, aber nicht dasselbe sind, weil nur die erstgenannten zur Gründung einer Familie im hergebrachten Sinne mit gemeinsamen Kindern der Eheleute führen können, der muß sich heute der sogenannten Homophobie zeihen lassen und steht im gesellschaftlichen Abseits. Thesen wie die des Professors Kutschera lösen demgemäß öffentliche Empörung aus. Haben solche Abweichungen vom Glauben einen Giordano Bruno noch auf den real lodernden Scheiterhaufen gebracht, so bringen sie den Ketzer heute auf den virtuellen Scheiterhaufen der gesellschaftlichen Verfemung. Da nimmt es nicht wunder, daß dann auch die Konsequenz der strafrechtlichen Verfolgung eintritt. Denn, wie gesagt, auch Juristen sind Kinder ihrer Zeit. Und so wird dem mutigen Professor zwar nicht der Scheiterhaufen drohen, auch nicht der lebenslange Hausarrest. Man wird ihn auch nicht zum Widerruf zwingen können. Es ist jedoch zu befürchten, daß am Ende eine strafrechtliche Verurteilung und damit gesellschaftliche Ächtung einer unbequemen wissenschaftlichen Meinung stehen wird. Jedenfalls wird Ulrich Kutschera in guter Gesellschaft sein. Im Laufe der Jahrhunderte sind Giordano Bruno und Galileo Galilei von verfemten Außenseitern zu wissenschaftlichen Ikonen geworden. Ob dies bei Ulrich Kutschera ebenso sein wird, werden spätere Generationen entscheiden.


 


Die Flagellanten sind wieder da

Über viele seltsame Bräuche ist die Geschichte hinweggegangen. So zum Beispiel über das Flagellantentum (flagellare, lat. schlagen, peitschen, geißeln). Das ganze Mittelalter hindurch war es in nahezu ganz Europa populär, sich zur Buße selbst zu geißeln oder geißeln zu lassen. Ganze Geißlerzüge bewegten sich durch die Städte und boten den Umstehenden das bizarre Schauspiel der kollektiven Selbstbestrafung für den sündhaften Lebenswandel der Teilnehmer. Natürlich war diese Praxis gerade in den Klöstern sehr verbreitet, fand aber auch Vorläufer in vorchristlicher Zeit. Offenbar treten solche kollektiven abergläubischen Anwandlungen von Zeit zu Zeit bei den Menschen auf. Heute sind wir offenbar wieder soweit.

Der nichtige Anlaß

Waren es im Mittelalter noch die wirklichen oder auch nur eingebildeten Sünden derjenigen, die sich da selbst öffentlich, bisweilen exzessiv, mit der Körperstrafe der Geißelung belegten, so sind wir heute natürlich deutlich weiter gekommen. Gebüßt wird nicht individuelle, sondern kollektive Schuld, natürlich eingebildete Schuld, wie noch darzulegen sein wird. Seit dem, sagen wir einmal, Mord an einem US-amerikanischen Kleinkriminellen – dieser Teil seines Lebenslaufs rechtfertigt natürlich nicht im mindesten, was jene ebenfalls kriminellen Polizeibeamten ihm angetan haben, ebensowenig wie der weit überproportionale Anteil von „People of Color“ an den Gewaltdelikten in der US-Kriminalstatistik– seither also schwappt aus den USA eine Welle von modernem Flagellantentum um den Erdball. Unter der Parole „Black Lifes Matter!“ beugen landauf, landab Weiße ihr Knie – vor was eigentlich? Vor den Menschen schwarzer Hautfarbe, pardon, die Bezeichnung ist nicht mehr politisch korrekt, vor den „People of Color“ muß es heißen, ob anwesend oder nicht. Bei kulturellen Ereignissen, Sportveranstaltungen und natürlich den diversen Demonstrationen gegen die angeblich andauernde Unterdrückung eben jener „People of Color“, allgegenwärtig ist der demonstrative Kniefall, ein non verbales „Nostra culpa, nostra maxima culpa!“ Dabei herrscht offenbar ein unhinterfragter Gruppenzwang, der zur Befolgung dieses quasireligiösen Ritus nötigt. Ob etwa Fußballprofis oder Formel-1-Rennfahrer sich vertiefte Gedanken zu diesem Thema machen, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen. Doch zeichnen sich diese Teile der Bevölkerung im allgemeinen nicht dadurch aus, daß sie sich vertieft mit politischen oder gesellschaftlichen Problemen befassen. So dürfte der geistige Horizont des durchschnittlichen Rennfahrers eher nur die drei großen M abdecken: Motoren, Mädels und Moneten.

Die Erbsünde des weißen Mannes

Die durchweg linksgrün bis linksextrem gestrickten Verfechter der BLM (Black Lifes Matter) Bewegung verfolgen ja ganz eindeutig das Ziel, unsere hoch entwickelte Industriegesellschaft mit der weit entwickelten Freiheit des einzelnen Menschen und einem allgemeinen Wohlstand, der sich so nun einmal nur in den Industrieländern herausbilden konnte, im Sinne ihrer sozialistischen Träumereien radikal zu verändern. Da dies auf direktem Wege bisher immer gescheitert ist, fällt man nun nicht mehr den Bürgern mit der Tür ins Haus und predigt ganz offen Marx und Lenin. Stattdessen bedient man sich vordergründig menschenfreundlicher Themen wie Umweltschutz, Gleichberechtigung, Völkerverständigung und, man höre und staune, Demokratie. Hinzugekommen ist nun das vordergründige Eintreten für angeblich „strukturell benachteiligte“ Bevölkerungsgruppen. Von Rassen darf da natürlich nicht geredet werden, weil es solche angeblich nicht gibt, wohl aber Rassismus. Denn die Benachteiligten dieser Erde sind vorwiegend eben die „People of Color“. Schuld sind natürlich die Weißen, und zwar konkret die weißen Männer, denn ihre Frauen waren und sind natürlich auch benachteiligt und unterdrückt. Feminismus ist eben universal. Weil das so ist, haben die weißen Männer nunmehr ihre Knie real und symbolisch zu beugen und natürlich diese angeblich strukturelle Benachteiligung abzubauen, vorzugsweise dadurch, daß den „People of Color“ gewissermaßen zum Ausgleich nun Begünstigungen und Vorteile gewährt werden, die es in einer nach demokratischen Grundsätzen funktionierenden Gesellschaft nicht geben kann. Aber was soll’s. Jahrhunderte der Sklaverei, Ausbeutung und Unterdrückung müssen eben wieder wettgemacht werden. Da müssen die alten weißen Männer eben mal eine Weile zurückstehen.

Wie war es denn wirklich?

Als die Europäer daran gingen, den afrikanischen Kontinent südlich der Sahara zu erobern und zu kolonisieren, stießen sie auf unterentwickelte Kulturen. Unterentwickelt im Vergleich zur eigenen Kultur, sowohl hinsichtlich der Staatsorganisation, der Wirtschaft, der Gesellschaft und unter anderem auch der militärischen Leistungsfähigkeit. Sie fanden auch die Sklaverei bereits vor. Abgesehen davon, daß die ohne staatliche Organisation in bloßen Stammesverbänden lebenden Einheimischen sich wechselseitig versklavten, betrieben die Araber dort einen schwunghaften Sklavenhandel. Allein aus Ostafrika wurden im 18. und 19. Jahrhundert ca. 17 Millionen Menschen als Sklaven in die arabischen Länder und nach Amerika deportiert. So hart es klingt, hatte das jedenfalls im Falle der nach Nordamerika verkauften Sklaven zur Folge, daß sich Bildung, Kultur und Lebensstandard ihrer Nachkommen dort deutlich höher entwickelten, als dies in ihren Heimatländern weiterhin der Fall war. Tatsächlich unterscheiden sich die afrikanischen Stammesgesellschaften auch heute noch sehr wenig von den Zuständen, welche die europäischen Kolonisatoren seinerzeit angetroffen haben. Und wenn man davon ausgeht, daß diese während der Zeit ihrer Kolonialherrschaft kaum ein Interesse daran hatten, ihre Kolonien zu entwickeln und auf das Niveau der europäischen Länder anzuheben, so muß man feststellen, daß sich seit der Entlassung in die Unabhängigkeit Mitte des vergangenen Jahrhunderts dort wenig zum besseren entwickelt hat. Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, daß der weiße Mann weder für die Verhältnisse vor der Kolonisierung, noch danach verantwortlich ist. Tatsachen indessen interessieren linke Ideologen niemals. Wenn die Tatsachen mit einer Ideologie nicht vereinbar sind, dann ist das eben schlecht für die Tatsachen.

Wer soll eigentlich vor wem knien?

Die Geschichte der Menschheit ist auch eine Geschichte der Unterdrückung,  der Gewaltherrschaft und der Völkermorde. Erinnert sei zum Beispiel an die blutige Eroberung des Vorderen Orients und Nordafrikas durch Mohammed und seine Nachfolger. Dabei ließen die frommen Söhne Allahs nicht selten alle männlichen Einwohner einer Stadt über die Klinge springen und führten ihre Frauen und Kinder in die Sklaverei. Aus der Sicht von BLM Aktivisten müßte man natürlich sagen, daß auch dies Untaten weißer Männer waren. Denn die Araber sind nach der groben Rasseneinteilung nun einmal Weiße. Auf jeden Fall müßten dann die Araber eine Kollektivscham gegenüber den Schwarzen, pardon, People of Color pflegen und ihr Knie beugen. Linke pflegen dies allerdings zu ignorieren, zählen dafür aber die ebenfalls semitischen Juden zu den Weißen. Und zwar zu den ganz bösen, die unter anderem für den Kapitalismus und die Unterdrückung der Palästinenser verantwortlich sind.

Aber beim Völkermord waren die Schwarzen auch schon mal unter sich. Denken wir an den Völkermord der Hutu an den Tutsi in Ruanda 1994 mit ca. 800.000-1.000.000 Opfern. Wo bleiben da die Kniebeugen? Aber auch der weiße Mann war gegen seinesgleichen noch niemals zimperlich. Dem Völkermord der Türken an völkischen Minderheiten in den Jahren 1914-1921 fielen ca. 1,5 Millionen Armenier und ca. 500.000 Griechen zum Opfer. Ob allerdings etwa Herr Erdogan deswegen jemals sein Knie vor Armeniern oder Griechen beugen wird, muß doch sehr bezweifelt werden. Der Holocaust an den europäischen Juden mit rund 6 Millionen Opfern sah auf beiden Seiten Weiße, nämlich die großdeutschen Nationalsozialisten mit ihren Helfershelfern aus osteuropäischen Ländern auf Täterseite und die europäischen Juden auf Opferseite. Das dürfte allerdings der einzige Völkermord sein, zu dem sich die Nachkommen der Täter bekannt haben. Nicht dazu bekannt haben sich die Nachkommen der Tschechen und Polen, die 1945 ihre deutschen Nachbarn nicht nur enteignet und verjagt, sondern zwischen 1,5 und 2 Millionen davon auch ermordet haben. Auch hier also Vökermord von Weißen an Weißen.Wo bleibt der Kniefall?

Die berühmte Schlacht im Teutoburger Wald im Jahr 9 nach Christus, die von römischen Geschichtsschreibern zutreffend Clades Variana, die Varus-Niederlage, genannt wird, endete mit der Niedermetzelung von rund 15.000-20.000 römischen Legionären. Wollen wir nicht endlich vor den Italienern niederknien? Und welche Völker Europas müssen die Knie vor den Nachkommen derer beugen, die im 30-jährigen Krieg von der einen oder anderen europäischen Kriegspartei niedergemetzelt wurden, ca. 7 bis 10 Millionen an der Zahl?

Blickt man zurück in die Geschichte, so findet man nicht wenige Fälle von Völkermorden innerhalb des eigenen Volkes. Der merowingische Hausmeier Karlmann ließ im Jahr 746 mehrere Tausend Alemannen niedermetzeln, die sich der Unterwerfung widersetzten. Bekannter ist das Blutgericht von Verden, wie der Rachefeldzug Karls des Großen im Jahre 782 genannt wird, dem rund 4.500 Sachsen zum Opfer fielen. Wer muß eigentlich in Deutschland nun vor wem niederknien? Deutsche, fallt auf die Knie! Wer muß eigentlich in Frankreich vor wem niederknien, wo doch die Truppen der ersten französischen Republik während des Aufstandes der Landbevölkerung in der Vendee über 300.000 Menschen niedergemacht und ihre Siedlungen vernichtet haben? Und wie ist es eigentlich mit dem vom sowjetischen Diktator Stalin zu verantwortenden Holodomor, während dessen an die 10 Millionen Menschen dem Hungertod überantwortet wurden? Sollen die Russen vor den Ukrainern niederknien? Immerhin war Stalin Georgier. Einfacher ist es wohl mit Maos großer Kulturrevolution, die von 1966-1976 bis zu 100 Millionen Chinesen das Leben gekostet hat. Man könnte da einfach symbolisch kollektiv das Knie voreinander beugen. Der Blick in die Geschichte zeigt eben, wie absurd das gegenwärtige Theater um die angebliche Schuld des weißen Mannes am wirklichen oder auch nur vermeintlichen Elend des schwarzen Mannes, pardon, der „People of Color“ in Wahrheit ist.

Die Herrschaft über die Begriffe

Es fällt auf, daß die Linke auch in diesem Thema die Sprachherrschaft übernommen hat. Das zeigt sich am Beispiel des sogenannten „racial profiling“. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus der englischen Sprache, wahrscheinlich amerikanischen Ursprungs. Dennoch wird er auch hierzulande sogar offiziell gebraucht. Gemeint ist damit die gezielte Kontrolle nichtweißer bzw. nicht mitteleuropäisch aussehender Menschen durch die Polizei ohne konkreten Anlaß. Die linken Antreiber der BLM Bewegung wollen uns weismachen, die Polizei bei uns sei durch und durch rassistisch und kontrolliere schikanös dunkelhäutige bzw. nordafrikanisch aussehende junge Männer ohne konkreten Anlaß oder gar Verdacht. Man will natürlich erreichen, daß die Polizei sich künftig genau umgekehrt verhält und diese Bevölkerungsgruppe mehr oder weniger unbehelligt läßt. Daß zum Beispiel der Drogenhandel weitgehend in der Hand schwarzafrikanischer Dealer ist, bleibt dabei ebenso außen vor wie der statistisch weit überproportionale Anteil arabischstämmiger Täter bei Gewalt- und Sexualdelikten. Wer der Polizei insoweit gedanklich Handschellen angelegt, der erreicht damit natürlich, daß zumindest präventiv die Bekämpfung dieser Deliktsfelder vernachlässigt wird. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. Dem Ziel der radikalen Umgestaltung unserer Gesellschaft kommt man dadurch allerdings ein gutes Stück näher.

Man kann nur dazu aufrufen, seinerseits Farbe ins Spiel zu bringen. Die rote Karte für Black Lifes Matter!


Der Feind, den auch Elitesoldaten nicht besiegen können

Die Verteidigungsministerin greift durch. Rechte Umtriebe im KSK werden abgestellt. Und zwar gründlich. Bei der Entlassung, mindestens Versetzung, von Soldaten bleibt sie nicht stehen. Nein, es wird gleich eine der sechs Einsatzkompanien aufgelöst, und es wird die Auflösung des gesamten Kommandos für den Fall angedroht, daß sich die Verhältnisse dort nicht bis Oktober dieses Jahres (!) Grundlegend ändern. Und die Truppe wird aus allen Einsätzen zurückgezogen.

Was muß geschehen sein, daß eine solche Reaktion der obersten Befehlshabern erfolgt? Hat die Truppe geputscht? Drohte gar die Machtübernahme rechter Revolutionäre? Hitler ante portas?

Eine Bestandsaufnahme

Mitte Mai dieses Jahres wurde das Hausgrundstück eines offenbar schon längere Zeit vom MAD (Militärischer Abschirmdienst – das ist gewissermaßen der bundeswehreigene Verfassungsschutz) beobachteten Oberstabsfeldwebels in Sachsen von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht. Neben nationalsozialistischen Devotionalien fanden die Ermittler erhebliche Mengen an Munition und Sprengmitteln sowie militärische Waffen. Zweifellos ein schwerwiegender Fall. Hier ist von Straftaten einer Qualität auszugehen, die mit einer langjährigen Freiheitsstrafe gesühnt werden dürften. Und es wird zu ermitteln sein, ob und in welchem Umfang es Mittäter gibt. Daß dieser Soldat, sollte sich der dringende Tatverdacht vor Gericht bestätigen, keine Minute länger noch Angehöriger der Bundeswehr bleiben kann, steht außer Frage.

Gegen eine Reihe von Soldaten des KSK laufen gerichtliche Disziplinarverfahren. Was ihnen vorgeworfen wird, unterliegt zunächst einmal der Vertraulichkeit des Verfahrens. Spekulationen sollte man nicht anstellen, will man sich nicht dem Vorwurf aussetzen, unseriösen Sensationsjournalismus oder politischen Haltungsjournalismus zu betreiben. Das will ich gerne den Mainstream-Medien wie Bild oder der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze überlassen.

Es gibt aber auch offensichtlich ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen Offizier des KSK, das bereits durch ein Urteil des Truppendienstgerichts in erster Instanz abgeschlossen worden ist. Der Offizier war mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden, und der Dienstherr hatte ihm verboten, die Uniform in der Öffentlichkeit zu tragen. Seine disziplinarischen Verfehlungen sollen wohl von der Art gewesen sein, die hier in Rede steht – „rechte“ Umtriebe eben. Das Truppendienstgericht indessen fand das Vorgehen des Dienstherrn rechtswidrig und hob die Disziplinarmaßnahme auf. Ob die Bundeswehr dagegen das zulässige Rechtsmittel eingelegt hat, ist mir nicht bekannt. Zuständig für die Entscheidung wäre das Bundesverwaltungsgericht.

In den Medien ist von Saufgelagen mit merkwürdigen Ritualen wie das Werfen von Schweineköpfen, absingen „rechter“ Lieder, Hitlergruß und Nazi-Devotionalien die Rede, man raunt sogar von Verschwörungen und finsteren Plänen gegen Politiker bis hin zu deren Liquidierung. Belegt ist davon nichts, jedenfalls nicht so, daß man damit in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren oder einem Prozeß vor dem Truppendienstgericht etwas anfangen könnte.

Und dann gibt es da noch den sogenannten Brandbrief eines Hauptmanns an die Verteidigungsministerin, in dem er sich über rechtsextreme Umtriebe im KSK beklagt, und der wohl mitursächlich für den hektischen Aktionismus ist, der nun im Hause Kramp-Karrenbauer ausgebrochen ist. Nun sollte man wissen, daß es sich bei diesem Offizier nicht um einen Soldaten des KSK handelt, sondern um einen Teilnehmer am Auswahlverfahren des KSK, der dieses nicht bestanden hat. Das ist natürlich keine Schande, denn an diesem Auswahlverfahren scheitern die meisten Bewerber, weil die Anforderungen in der Tat extrem hoch sind. Die Kommandosoldaten sollen ja im Einsatz auch extreme Leistungen bringen. Nur fragt man sich doch, wie glaubhaft die Schilderungen eines bloßen Lehrgangsteilnehmers über die Verhältnisse in der Truppe sein können, und wie glaubwürdig ein Soldat ist, dem man soeben bescheinigt hat, den Anforderungen des Dienstes in diesem Eliteverband nicht gewachsen zu sein? Und wie glaubwürdig ist ein Offizier, der in Kenntnis des Beschwerderechts an der Truppenhierarchie vorbei die Ministerin anschreibt, statt sich an den nächsten Disziplinarvorgesetzten zu wenden? Jeder Staatsanwalt, der in einem solchen Falle nach Bejahung eines Anfangsverdachts, wenn es den denn hier überhaupt gäbe, die Ermittlungen aufnimmt, würde erst einmal umfangreich Zeugen vernehmen, Vorgesetzte befragen und vor allem die Ermittlungen absolut verschwiegen führen. Hier ist das jedoch anders. Der Satz: „Rechte Vorkommnisse in der Bundeswehr“ löst zuverlässig ein gewaltiges Medienecho aus. Der Vorwurf rechtsextremer Tendenzen in einem Eliteverband schlägt in der Politik ein wie eine Bombe. Verteidigungsvorbringen der betroffenen Soldaten wird uns weder vom Ministerium noch von seinen Lautsprechern in den Medien mitgeteilt. Braucht man auch nicht. Es geht ja um den “ Kampf gegen Rechts“. Da brechen alle rechtsstaatlichen Dämme.

Ein Wort zu den Pflichten eines Vorgesetzten

Das Soldatengesetz ist gewissermaßen die innere Verfassung der Bundeswehr. Es regelt eben die Rechte und Pflichten der Soldaten sowohl untereinander als auch gegenüber dem Dienstherrn. Die Pflichten des Vorgesetzten werden in § 10 geregelt. In ihrem ersten Absatz verlangt die Vorschrift, daß der Vorgesetzte in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll. Abs. 3 lautet schlicht: Er hat für seine Untergebenen zu sorgen. Man spricht auch von der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und des Vorgesetzten. Aus dieser Fürsorgepflicht haben die Gerichte unter anderen abgeleitet, daß der Vorgesetzte seine Untergebenen nicht der Gefahr disziplinarischer oder strafrechtlicher Maßregelung aussetzen darf. Er hat vielmehr den Untergebenen vor der Begehung von Dienstpflichtverletzungen zu bewahren. Das gilt zum Beispiel auch im Falle der Mitgliedschaft des Soldaten in einer rechtsextremistischen Vereinigung. Im vorliegenden Fall hat man nichts davon gehört, daß Disziplinarvorgesetzte (Kompaniechefs, Kommandeur KSK bzw. Kommandeur Division Schnelle Kräfte) dieser Fürsorgepflicht in der Weise nachgekommen wären, daß sie in verstärktem Maße einzelne Soldaten oder auch Teileinheiten belehrt, ermahnt oder auch schlichtweg auf dem Gebiete der Staatsbürgerkunde besser ausgebildet hätten. Veranlassung dazu hätte ja bestanden, wenn immer wieder derartige Vorfälle in der Öffentlichkeit bekannt werden, zumindest darüber geredet wird. Erst wenn all das keine Änderung zum besseren bringt, haben die Disziplinarvorgesetzten die Mittel der Wehrdisziplinarordnung anzuwenden, die nun einmal vom bloßen Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen.

Das Rechtsverständnis der Verteidigungsministerin

Im vorliegenden Falle jedoch ist es offenbar so, daß einzelne, vorbehaltlich gerichtlicher Prüfung vermutlich gravierende Fälle die Verteidigungsministerin dazu bewogen haben, den sprichwörtlich ganz großen Hammer zu schwingen und den Truppenteil kollektiv zu bestrafen. Natürlich handelt es sich hier nicht um eine Strafe im juristischen Sinn. Aber es handelt sich um eine Maßnahme, die weit schwerer wiegt. Es wird ein Generalverdacht gegen sämtliche Soldaten des Kommandos Spezialkräfte nicht nur formuliert, sondern auf dieser Basis eine Maßnahme getroffen, die einem öffentlichen Pranger nahekommt. Die Auflösung einer Kompanie und Androhung der Auflösung des kompletten Verbandes KSK ist eine Maßnahme, die selbstverständlich weder in der Wehrdisziplinarordnung noch im Wehrstrafgesetz vorgesehen ist. Möglicherweise wird sie genau deswegen ergriffen, denn Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Wie sowohl der Fall des vor dem Truppendienstgericht erfolgreichen Oberstleutnants als auch eine Reihe von Fällen in der Vergangenheit zeigen, die noch unter der Ägide der Vorgängerin von Frau Kramp-Karren Bauer spielten, bringt die gerichtliche Nachprüfung der von der Verteidigungsministerin skandalisierten Vorgänge nicht selten zu Tage, daß an den Vorwürfen nichts dran ist. Ja, Frau von der Leyen mußte sich ja von einem schwäbischen Staatsanwalt darüber belehren lassen, daß hier voreilig völlig substanzlose Vorwürfe gegen Soldaten erhoben worden seien. Unter anderem hat sich ja der mit großem Aufwand des Ministeriums in den Medien inszenierte Skandal um einen Oberleutnant, der in der Tat kriminelle Handlungen begangen hat, zum Beispiel sich unter Vorspiegelung einer falschen Identität Sozialhilfe erschlichen hat, mehr als Groteske denn als die herbeifantasierte Terrorgefahr erwiesen. Frau Kramp-Karrenbauer erweist sich hier in der Tat als würdige Nachfolgerin der unsäglichen Ursula von der Leyen. Unsäglich deswegen, weil sie in ihrem Furor der Teufelsaustreibung die gesamte Bundeswehr unter den Generalverdacht nationalsozialistischer Tendenzen gestellt und dann in einer beispiellosen Aktion Truppenunterkünfte nach Wehrmachtsdevotionalien und sonstigen verdächtigen Dingen hat durchsuchen lassen, dabei auch nicht davor zurückgeschreckt ist, Spinde von Soldaten in deren Abwesenheit durchsuchen zu lassen, wobei auch schon mal ein Vorhängeschloss geknackt werden musste. Für das Klima in der Truppe, für das natürlich die Ministerin verantwortlich ist, ist bezeichnend, daß es in keinem Falle ein Soldat gewagt hat, Strafanzeige gegen unmittelbare Vorgesetzte oder gar gegen die verantwortliche Ministerin zu erstatten.

Wie schwer müssen die Verfehlungen einer Truppe sein, daß man sie nur noch auflösen kann?

Die Verteidigungsministerin und mit ihr offenbar auch die Kanzlerin und die führenden Repräsentanten unseres Landes, sekundiert von einer Presse, der jegliche Kritik an Regierung und Parlamentsmehrheit fern liegt, ja, die man eigentlich mit Fug und Recht als Abteilung Agitation und Propaganda der Politik bezeichnen kann, sie alle halten die Kollektivstrafe der Auflösung einer Kompanie und nachfolgend des gesamten KSK für die angemessene Reaktion auf, ja was denn? Dazu wollen wir uns ein paar Gedanken machen.

Die offensichtlich auch inmitten liegenden Straftaten einzelner Soldaten müssen hier nicht betrachtet werden. Sie sind und bleiben Straftaten einzelner Soldaten. Dem Verband wird recht unspezifiziert vorgeworfen, „rechte“ Tendenzen bei seinen Soldaten zu dulden, etwa in Form des Absingens „rechter“ Lieder oder Glorifizierung der Wehrmacht. Es ist leicht erkennbar, daß hier schwer greifbare Sachverhalte benannt werden, und noch leichter erkennbar, daß all das weit entfernt von strafbaren Handlungen ist, und auch häufig nicht einmal Dienstvergehen im Sinne des Soldatengesetzes vorliegen. Bei dieser Gelegenheit muß daran erinnert werden, daß auch für die Soldaten unserer Bundeswehr Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gilt. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten. Das findet seine Schranken nur in den allgemeinen Gesetzen, vor allem im Strafgesetzbuch. In besonderem Maße gilt dies natürlich für die politische Meinungsbildung und sogar die politische Betätigung. An das Vorliegen eines Dienstvergehens sind dabei sehr hohe Anforderungen zu stellen. Das mußte seinerzeit Rudolf Scharping als Verteidigungsminister offenbar schmerzhaft erfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte wie schon die Vorinstanz festgestellt, daß ein Major und ein Hauptfeldwebel sich keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht hatten, indem sie für die Partei „Die Republikaner“ als Funktionäre tätig waren und sogar für Parlamente kandidiert hatten. Denn ungeachtet der damals strittigen Einstufung als verfassungsfeindlich oder nicht, mußte man diesen beiden Soldaten zu Gute halten, daß sie sich nach ihrem Vorbringen jeweils für eine gemäßigte Politik ihrer Partei eingesetzt hatten. Der Minister soll nach Lektüre des Urteils einen Wutanfall bekommen haben. Frau Kramp-Karrenbauer wird das wohl erspart bleiben, denn ihre Maßnahmen sind leider nicht gerichtlich nachprüfbar.

Erkennbar ist allerdings, daß das Ministerium die Disziplinarvorgesetzten dazu anhält, alles als Dienstvergehen einzustufen, was vom politischen Mainstream abweicht, allerdings nur wenn das nach nach rechts geht. Selbst harmlose Dinge wie etwa, daß ein Soldat auf seiner Facebook Seite einen Beitrag „liked“, den die Bundeswehr, natürlich auf Anweisung der politischen Leitung, als „rechts“ einstuft, führen zur disziplinarischen Bestrafung, und zwar im oberen Rahmen. Natürlich kann so etwas vor Gericht keinen Bestand haben. So hat erst jüngst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß der Verfassungsschutz einen Kommunalpolitiker nicht deswegen als Rechtsextremisten einstufen und beobachten darf, weil er Facebookbeiträge Dritter, die für sich genommen wohl durchaus als rechtsextremistisch eingestuft werden müssen, „geliked“ hat. Denn wer erklärt, ein Beitrag gefalle ihm, muß deswegen noch nicht die gleichen Bestrebungen verfolgen, wie der Autor. Und es dürfte wohl kaum vor Gericht Bestand haben, einen Soldaten dafür zu bestrafen, daß er anlässlich eines feuchtfröhlichen Kompanieabends Schweineköpfe wirft oder Wehrmachtslieder singt. Wir halten also fest, daß ein Großteil dessen, was nun von der Ministerin unter dem Beifall der Medien als rechtsextreme Umtriebe skandalisiert wird, bei Lichte besehen allenfalls als geschmacklos oder ungehörig eingestuft werden kann. Jedenfalls von Rechts wegen. Das scheint allerdings eine Kategorie zu sein, der sich Politiker nur mit säuerlich verzogenen Gesichtszügen nähern.

Die historische Dimension

Wie gesagt, ist die Auflösung eines Truppenteils als Reaktion auf Fehlverhalten eine ganz außerordentliche, vor allem ganz außerordentlich seltene Maßnahme. In der Geschichte finden wir diese Kollektivstrafe etwa im alten Rom. So hat Kaiser Vespasian vier Legionen aufgelöst, weil sie in der Schlacht ihre Feldzeichen verloren hatten. Das galt als größte Schande, die über einen Truppenteil kommen konnte. Friedrich der Große hatte dem Regiment Bernburg die Säbel und die Tressen an den Uniformen nehmen lassen und ihm verboten, den Grenadiermarsch zu spielen, weil das Regiment 1760 bei Dresden versagt hatte, als die dort belagerten Österreicher einen Ausfall machten. Er hat also das Regiment nicht aufgelöst, sondern bei seiner Ehre gepackt. Die Wirkung war auch entsprechend. In der nachfolgenden Schlacht bei Liegnitz schlug sich das Regiment derart tapfer, daß der König es in alle seine alten Rechte wieder einsetzte. Charles de Gaulle löste das 1. Fallschirmjäger Regiment der Fremdenlegion auf, als es sich während des Putsches von Teilen der französischen Armee im Algerienkrieg 1961, wobei unter anderem ein Attentat auf den Staatspräsidenten inmitten lag, auf die Seite der putschenden Generäle gestellt hatte. Wir haben also hier in allen historischen Fällen Sachverhalte, die nicht entfernt einen Vergleich mit dem aushalten, was hier beim Kommando Spezialkräfte wirklich oder auch nur vermeintlich vorgekommen ist. Nun zeigt aber auch ein Vergleich der handelnden Personen, nehmen wir etwa Friedrich den Großen und Charles de Gaulle, mit der Kanzlerin und der Verteidigungsministerin, den Unterschied zwischen Staatsmännern historischer Größe und Politikerinnen vom Format einer Sachbearbeiterin in der Führerscheinbehörde. Und sie fallen auch im Vergleich mit Vorgängern durch den Rost, die ihr Amt noch ernst genommen und vor allem vom Wesen des Soldaten etwas verstanden haben, wie etwa Franz Josef Strauß, Helmut Schmidt, Georg Leber und Manfred Wörner.

Worum es wirklich geht

Die Vorgänge um das KSK sind nur eine weitere Arabeske des allgegenwärtigen „Kampfs gegen Rechts“. Auch hier wird bewußt unscharf formuliert, wenn mal von rechts, mal von rechtsextrem die Rede ist. Das Ziel ist es ja, alles als verfassungsfeindlich, damit unvertretbar und außerhalb der Gemeinschaft der Demokraten angesiedelt zu verteufeln, was rechts vom politischen Mainstream existiert. Eine demokratische Rechte darf es nicht geben, denn diese könnte die de facto Mehrheit des grünlinken Milieus gefährden. Zu diesem gehört auch die ehemals konservative Union, die heute nur noch den linksgrünen Meinungsführern blöde hinterher dackelt. So lange jedenfalls, bis sie sich selbst in deren Augen überflüssig gemacht hat. Die Medien spielen dabei in der Tat die Rolle der Abteilung Agitation und Propaganda. Dies zeigt gerade die aktuelle Groteske um das KSK sehr deutlich.

Nirgends wird auch nur ein Hauch von Kritik geäußert, wo doch solche Kritik geboten wäre. Schließlich ist es doch Aufgabe der Medien, die Politik, vor allem die Politik der Regierung, kritisch zu begleiten. Stattdessen übt man sich in dem, was früher einmal bildungsbürgerlich Panegyrik genannt wurde, umgangssprachlich eben Lobhudelei. Leider muß man dies aktuell auch in Texten solcher Journalisten feststellen, die früher einmal durchaus eine scharfe Klinge gegen Frau Merkel und ihren Hofstaat geschlagen haben, wie Klaus Kelle in seinem Kommentar zur KSK-Affäre leider beweist.

Welche Art von Bundeswehr will die Politik überhaupt?

Hört man sich die Statements diverser Politiker zu dieser sogenannten Affäre an, so beschleicht einen doch das Gefühl, daß ein nicht geringer Teil des politischen Spektrums hier eine willkommene Gelegenheit sieht, wenn nicht schon die Bundeswehr insgesamt, so doch ihren militärischen „Spirit“ abzuschaffen. Die linksgrüne Mehrheit in Politik und Medien hält von Militär und Soldaten ohnehin wenig bis nichts. Wenn überhaupt, dann sind linke Revolutionsgarden historische Highlights. Hinzu kommt, daß in der Tat Streitkräfte wie auch die Polizei Angehörige des linksgrünen Milieus weniger anziehen, als eher konservativ geprägte junge Männer und inzwischen auch Frauen. Wer selbst als Soldat gedient hat oder vielleicht auch als Polizeibeamter seine Pflicht tut, der wird aus seiner Erfahrung bestätigen können, daß linksgrün geprägte Kameraden eher die Ausnahme sind. Der wütende Kampf gegen jegliche soldatische Tradition ist ja auch davon getragen. Es soll eben möglichst nichts an die soldatischen Leistungen früherer Generationen erinnern, denn sie haben aus der Sicht des linksgrünen deutschen akademichen Milieus mindestens auf der falschen Seite der Geschichte gestanden, auf jeden Fall jedoch ein Soldatenbild verkörpert, das man heute rundweg ablehnt. Das zeigt sich in der aktuell laufenden Diskussion um die letzten verbliebenen Namen von früheren Soldaten an den Kasernentoren. Gerade solchen Politikern wie etwa der Dame, die Forderungen nach der Abschaffung des KSK vor laufender Kamera über ihre gepiercten Lippen bringt, könnte allenfalls eine Che Guevara Kaserne in ihr Weltbild passen. Den militärischen Nachwuchs dafür wird sie allerdings nicht bei den Fridays for Future Demonstranten und den sanften Flüchtlingsbetreuern finden, auch wenn sie ein solches Persönlichkeitsprofil des künftigen deutschen Soldaten anstrebt. Daß man mit solchen Soldaten nicht einmal einen Hochwassereinsatz bestreiten kann, von einem Kampfeinsatz gegen Terrorkommandos des IS ganz abgesehen, spielt dabei keine Rolle. Der neue Mensch muß her, auch in den Streitkräften, solange man die überhaupt noch hat.

Meine Empfehlung an den mündigen Bürger kann daher nur lauten: Glauben Sie nichts, was aus Berlin und aus den Redaktionsstuben kommt, wenn Sie es nicht selbst überprüft haben. Fehlt Ihnen dazu die Möglichkeit, dann gehen Sie davon aus, daß hier mit großer Wahrscheinlichkeit gelogen wird.

Dieser Beitrag ist zuerst auf der Internetseite der gemeinnützigen GmbH Hallo Meinung – Interessenvertretung Bürgerforum erschienen. Es lohnt sich immer, einmal auf diesen Seiten nachzusehen! Hier wird das Tagesgeschehen in erfrischend unkonventioneller Weise aufgespießt, und auch der sprichwörtliche Mann (natürlich auch die Frau!) von der Straße kommt zu Wort.

Der Heuchler

Nun hat also der Bundespräsident sich zu den Vorgängen am Wochenende in Stuttgart geäußert. Wie erinnerlich, hat ein rasender Mob von hunderten “ junger Männer“, was inzwischen für jeden, der zwischen den Zeilen lesen kann und will, nichts anderes bedeutet als “ junge Männer mit Migrationshintergrund, vorwiegend aus dem muslimischen Kulturkreis“ in der Stuttgarter Innenstadt marodiert, geplündert, Polizeibeamte niedergeschlagen und gezeigt, wer da Herr Im Hause ist. Neu ist allerdings, daß nun gewissermaßen als Hefe die Schlägertrupps der Antifa die Gärung vorantreiben. Was in Stuttgart tatsächlich geschehen ist, kann als Auftakt zu bürgerkriegsartigen Verhältnissen gesehen werden. Auf der einen Seite ein Gebräu aus kulturell orientalisch geprägten jungen Männern und westlich sozialisierten linksextremen Antifa-Kämpfern, auf der anderen Seite die rechtstreuen Bürger dieses Landes, (noch) geschützt von ihrer Polizei.

Die Pflichtübung für das vergeßliche Volk

Herr Steinmeier sah sich in dieser Lage bemüßigt, unserer Polizei beizuspringen. Neben der pflichtgemäßen „scharfen Verurteilung“ der gewaltsamen Ausschreitungen, wörtlich: „Gewalt, Vandalismus, schiere Brutalität – wie am Wochenende in Stuttgart gesehen – müssen mit aller Härte des Rechtsstaats verfolgt und bestraft werden“, erklang dann das Hohe Lied von der Solidarität mit unserer Polizei. Denn wer Polizistinnen und Polizisten angreife, wer sie verächtlich mache oder den Eindruck erwecke, sie gehörten „entsorgt“, dem „müssen wir uns entschieden entgegenstellen.“ Mit dem Hinweis auf die „Entsorgung“ von Polizeibeamten war die unsägliche Äußerung einer sogenannten Journalistin des grünen Leib- und Magenblättchens „taz“ gemeint, die hier einfach deswegen nicht zitiert werden soll, weil der Text derartig beleidigend und auch so weit unter dem Niveau meiner Leser ist, daß ich ihn auch aus diesem Grunde nicht zitieren kann, ebenso wenig wie ich ihren Namen nennen möchte, denn jeder Text, in dem dieser Name nicht erscheint, ist schon deswegen ein guter Text.

Hätte diese Verurteilung der gewaltsamen Ausschreitungen in Stuttgart und diese Solidaritätsbekundungen mit unseren Polizeibeamten ein Politiker ausgesprochen, der sich durch Wort und Tat in den letzten Jahren als eindeutiger Verteidiger des Rechtsstaats und unserer Polizei erwiesen hat, so wäre das natürlich vollkommen in Ordnung und vor allem glaubhaft gewesen. Bei Herrn Steinmeier ist es das nicht.

Zur Erinnerung:

Wir sollten uns daran erinnern, daß Herr Steinmeier im November 2018 die sogenannten Musiker diverser Bands gelobt hat, die sich verbal in der übelsten Weise über unsere Polizei hergemacht haben. Mit dem Segen des Präsidenten gab es anläßlich der angeblichen „Hetzjagden“ von Chemnitz mal wieder „Rock gegen Rechts“. So zum Beispiel eine Formation namens „Feine Sahne Fischfilet“, die ob ihrer linksextremen Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das ist allgemein bekannt, natürlich auch Herrn Steinmeier. Diese Gruppe grölte anlässlich dieser hochkulturellen Sternstunde des engagierten „Kampfs gegen Rechts“ Texte wie: „Wir stellen unsere eigenen Trupps zusammen und schicken den Mob dann auf euch drauf. Die Bullenhelme, sie sollen fliegen/eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/Punk heißt es gegen Vaterland/Deutschland verrecke, das wäre wunderbar/Deutschland ist Scheiße/Deutschland ist Dreck!“. Dazu eine sogenannte Künstlerin, die es ebenfalls nicht verdient, daß ihr Name verbreitet wird: „Mein Bugatti fährt 410, schwupp, die Scheißbullen haben mich nicht gesehen… Ich bin schwarz, ich bin schwarz, ich brauch Gras, ich fick‘ deine Bitch, hab einen Heidenspaß… Brauchst du Gras, ich hab Gras!“

Wer solche Feinde des Rechtsstaats lobt, der hat das Recht verwirkt, sich vor unsere Polizei zu stellen. Man glaubt es ihm auch nicht.

Diese sogenannten Künstler erfreuten das Präsidentenherz offenbar so ungemein, daß er sie ausdrücklich lobte und für ihre Konzerte warb. Das war nun einmal das glatte Gegenteil der Haltung, die er nun anlässlich der Stuttgarter Ereignisse seinem Volk vorspielt. Diese Heuchelei ist widerlich und unerträglich. Geht es um den allüberall zu führenden „Kampf gegen Rechts“, sind ihm wohl die übelsten Hilfstruppen willkommen, auch solche, die ihren Haß auf unsere Polizei  lautstark herausgrölen. Erscheint es hingegen populär, öffentlichkeitswirksam die präsidiale Hand über unsere Polizei zu halten, dann wird eben diese Nummer gegeben.

Der Mann ist die krasseste Fehlbesetzung im Amt des Bundespräsidenten, die wir jemals hatten. Ich glaube das mit gutem Gewissen sagen zu können, denn ich habe sie alle erlebt, auch noch Theodor Heuss in meiner sehr frühen Jugendzeit.

Corona – über den Tag hinaus gedacht

Die Coronakrise ist nun seit gut drei Monaten das beherrschende, ja das alles überwältigende Thema unserer Tage. Unser tägliches Leben hat sich in einem Ausmaß verändert, das man zuvor nicht für möglich gehalten hat. Quarantäne, Abstandsgebote, Versammlungsverbote, Reiseverbote – alles Dinge, die man in einem freien Land nie für möglich gehalten hätte. Man konnte sterbende Angehörige im Pflegeheim nicht mehr besuchen, Schulen wurden geschlossen, Spielplätze und Schwimmbäder waren nicht mehr zugänglich, der Kulturbetrieb brach vollends zusammen, denn Theater, Kinos und Konzertsäle waren geschlossen. Gemeinsame Unternehmungen, von der Grillparty bis zum Chorgesang, waren gestrichen. Der Besuch von Läden und Gasthäusern war nur unter ganz ungewöhnlichen Vorsichtsmaßnahmen und sehr  eingeschränkt möglich. Die Wirtschaft des Landes erlebte einen Einbruch wie sonst nur in Kriegszeiten.

Das Ende der Krise sollte der Beginn des Nachdenkens werden

Langsam und nach und nach verfügt die Politik sogenannte Lockerungen. Inzwischen kann man nun seine Angehörigen wieder besuchen, jedenfalls draußen vor dem Café seinen Espresso genießen und auch die Kinder können in eingeschränktem Umfang Schulen und Kindergärten wieder besuchen. Es ist gefühlt wie am Ende eines Krieges: das Donnergrollen des Artilleriebeschusses läßt nach und der Abzug des Feindes beginnt.

Natürlich haben wir die Vorschriften eingehalten. Nichts anderes steht dem Bürger des Rechtsstaates an, unabhängig davon, ob er die jeweiligen Vorschriften selbst für richtig oder falsch hält. Alles andere wäre auch Anarchie. Erfahrungsgemäß hat diese immer Chaos, Mord und Totschlag und danach die blutige Diktatur nach sich gezogen. Auch deswegen kann man die Bürger dafür loben, daß sie den Gesetzesgehorsam dem Rebellieren vorziehen.

Was machte eigentlich das Krisenmanagement aus?

Doch nach diesen ersten Monaten einer Krise, wie wir sie noch niemals hatten, ist es angebracht, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Wir wissen nun, daß Bundes- und Landesregierungen viel zu spät die Zeichen der Zeit erkannt haben, und das, obgleich es aus Studien und Katastrophenübungen ausreichend deutliche Hinweise dafür gegeben hat, daß eine solche Krise jederzeit kommen könnte, und auch, wie man sich auf sie vorbereiten kann. Angesichts der Erkenntnisse über die ersten Wochen des Verlaufs der Epidemie in den zuerst betroffenen Ländern war es schlicht und einfach dumm und unvertretbar, noch Ende Februar davon zu faseln, von einer Epidemie oder gar einer Pandemie könne bei weitem nicht die Rede sein, das sei, na klar, eine rechte Verschwörungstheorie. Nicht zuletzt deswegen fielen dann wohl die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in unserem Lande so harsch und tiefgreifend aus. Es wurde gewissermaßen mit dem großen Hammer zugeschlagen. Ein differenziertes Vorgehen, etwa von vornherein örtlich beschränkt auf Infektionsschwerpunkte, kam offenbar nicht in Betracht. Und auch wenn man den führenden Politikern unterstellen darf, mit guter Absicht gehandelt zu haben, so dürfte es nicht völlig abwegig sein, dem ein oder anderen von Ihnen auch zu unterstellen, sich in der Rolle des harten und smarten Krisenmanagers gefallen zu haben mit dem Hintergedanken, daß solche Krisenmanager bei Wahlen besonders gut abschneiden. Es waren eben „Gummistiefeltage“, eingedenk der Auftritte Gerhard Schröders bei der Flutkatastrophe an der Oder mitten im Wahlkampf, was ihm ja bekanntlich die zweite Amtszeit gerettet hat.

Was richtig oder falsch war, bleibt der Nachbetrachtung vorbehalten

Es ist sicher derzeit viel dazu zu sagen, daß der Kurs der deutschen Regierung, aber auch vieler anderer Regierungen, nur möglicherweise der einzig richtige war. Ob nicht etwa der schwedische Weg genauso erfolgreich ist, vielleicht sogar erfolgreicher, können wir heute nicht wissen. Von Taiwan, Südkorea und Singapur ganz zu schweigen. Das ist auch das Problem. Wer angesichts einer völlig neuen Herausforderung eine Entscheidung trifft, statt zuzuwarten, handelt richtig, selbst wenn die Entscheidung sich am Ende als falsch oder zumindest nicht optimal herausstellt. Er gleicht ja dem Autofahrer, der in der Nacht ohne Licht fahren muß. Was allerdings im Falle Deutschland durchaus zu beanstanden ist: die Politik verläßt sich offensichtlich auf eine einzige Schule der Virologen, angeführt von Professor Drosten und fleißig sekundiert vom Robert-Koch-Institut, einer Behörde, die dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordnet ist. Wer die Arbeitsweise von Ministerien und nachgeordneten Behörden kennt, macht sich dazu seine eigenen Gedanken. Unabhängige, dem Minister auch schon mal widersprechende Geister findet man da in der Regel nicht. Andere Fachleute werden ersichtlich nicht konsultiert. Inzwischen wissen wir, daß die Auffassungen der Virologen, Epidemiologen und Lungenfachärzte durchaus kontrovers und vielfältig sind. An und für sich erwartet man in einer solchen Lage, daß Entscheider mehrere Expertenmeinungen hören, abwägen und auf ihre Plausibilität und innere Logik prüfen, bevor sie sich für eine Maßnahme entscheiden. Auch darüber wird noch in Zukunft zu sprechen sein.

Der ökonomische Super-GAU

Über die wirtschaftlichen Folgen des sogenannten Lockdown, also der nahezu vollständigen Stilllegung der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, ist viel geschrieben worden. Nicht zu Unrecht vergleichen Volkswirte das mit den Kosten eines verlorenen großen Krieges. Die Billionen von Euro, Dollar und anderen Leitwährungen dieser Welt, die nun aus dem Nichts genommen werden, um die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen, müssen ja nun irgendwann real erwirtschaftet werden. Nach allen Erfahrungen aus den letzten Jahrhunderten bedeutet das Inflation und ein langanhaltendes Absinken des Lebensstandards. Das bezweifelt niemand. Aber auch das ist in Zukunft zu bedenken.

Lernen wir aus der Krise, und wenn ja, was?

Diese Krise in bisher nie da gewesenem Ausmaß, allenfalls vergleichbar mit der Weltwirtschaftskrise von 1929 und dem nachfolgenden Zweiten Weltkrieg, sollte uns nachdenklich machen. Der naheliegendste Gedanke ist natürlich, daß eine zweite Krise dieser Art und dieses Ausmaßes jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten nicht eintreten darf, ohne daß Wirtschaft und Gesellschaft endgültig kollabieren, falls ihre Bekämpfung nach dem Muster von 2020 erfolgt. Das wirft Fragen auf. Zunächst einmal die Frage, wie wir reagieren sollen, ja müssen, wenn eine vergleichbare Epidemie oder Pandemie auftritt. Einfach das gleiche zu tun, wie im März 2020, verbietet sich von selbst. Wie gesagt, würde die Volkswirtschaft das nicht überstehen. Ob die Bürger des Landes ein zweites Mal derartige Einschränkungen hinnehmen würden, obgleich in der voraufgegangenen Krise nur vergleichsweise wenige Menschen gestorben sind, gleichgültig, ob das wegen der ergriffenen Maßnahmen so war, oder ob das nicht auch ohne diese Maßnahmen ähnlich gewesen wäre: ein großer Teil der Bürger würde nicht mehr bereit sein, derartiges noch einmal mitzumachen. Dazu braucht man nicht viel Phantasie. Es war ja damals, 2020, am Ende auch nicht so schlimm, werden die Leute denken.

Warum waren wir alle so brav?

Man muß sich allerdings auch fragen, warum die Bürger nicht nur unseres Landes, sondern eigentlich in allen entwickelten Ländern dieser Erde, bereitwillig jede Einschränkung hingenommen haben, in der Hoffnung, dann von Krankheit und Tod verschont zu bleiben. Hier gilt es, tiefer zu graben.

Es bestand wohl Konsens darüber, daß der Staat verpflichtet sei, alles, aber auch wirklich alles zu unternehmen, um jedes, aber auch wirklich jedes Leben zu schützen. Der Hinweis kritischer Geister, die sogenannte Übersterblichkeit, also der Überschuß von auf durch allein von CoVid 19 verursachten Sterbefällen im Vergleich zur durchschnittlichen Sterberate, sei praktisch nicht messbar, nach allem, was man wisse, handle es sich bei den Verstorbenen, die man auf das Konto dieses Virus buche, nahezu ausschließlich um Menschen in hohem Lebensalter mit schweren Erkrankungen wie Herzinfarkten, Krebs im Endstadium und ähnlichem, wurde regelmäßig damit abgetan, zum einen stürben ja auch junge und gesunde Menschen an dem Virus, und zum anderen könne man doch wirklich nicht sehenden Auges Menschen sterben lassen, deren Leben man mit zugegeben radikalen Schutzmaßnahmen retten könne. Es wurde sogar die Verfassung bemüht und erklärt, das Grundgesetz verpflichte den Staat, jedes Menschenleben vor dem Tod durch ansteckende Krankheiten zu retten. Natürlich ist das nicht richtig. „Das Leben ist der Güter höchstes nicht“, läßt Schiller den Chor am Schluß der Braut von Messina singen. Und die Gestalt des Kriegers, des Kämpfers für die Freiheit oder sonst ein edles Gut, der sein Leben einsetzt, war doch auch in unserer Kultur lange Zeit das Maß allen irdischen Wertes. Die spartanische Mutter, die ihrem Sohn beim Abmarsch in die Schlacht zuruft, er solle mit seinem Schild oder auf ihm (also aufgebahrt) zurückkehren, erscheint uns Heutigen in der Tat unwirklich, ein Bild aus der Sage. Schon die Vorstellung, daß wir in einem Krieg zur Verteidigung unserer Landesgrenzen Tausende von Gefallenen betrauern müßten, ist in unserer Zeit wohl schon nicht mehr vermittelbar. Die Bereitschaft unserer Vorfahren, das Leben von Millionen Soldaten aufs Spiel zu setzen, selbst wenn es über die bloße Verteidigung des Landes hinausging, können die meisten Menschen unserer Zeit schlicht nicht mehr verstehen. Das Grundgesetz schützt die Würde des Menschen, wozu im Übrigen auch ein würdiger Tod gehört, nicht aber sein Leben unter allen Umständen. Wäre es so, müßte der Staat alles verbieten, was Leben gefährden kann, Autorennen, Bergsteigen und Rauchen, jedes Risiko ausschließen und in der Tat auf jede Grippewelle mit Quarantäne reagieren.

Was ist der Urgrund der Angst?

Warum aber haben wir Deutschen – und nicht nur wir Deutschen – in der Krise so reagiert? Warum diese Angst, die Menschen in freier Natur eine Mund-/Nasenschutzmaske tragen läßt? Warum diese Angst, die vielen Menschen schon bescheidene Lockerungen des Corona-Regimes ablehnen läßt?

Ein Blick zurück in die Menschheitsgeschichte

Ich will versuchen, Antworten zu geben. Blicken wir zunächst zurück in die Menschheitsgeschichte. Die Menschheitsgeschichte ist – auch – eine Geschichte von Not und Tod, Krankheit und Elend, Krieg und Katastrophen, Hilflosigkeit vor der Natur und ständiger Furcht vor dem Verderben. Dennoch hat die Menschheit überlebt. Aus jeder Katastrophe ist sie gestärkt hervorgegangen. Krieg und Völkermord stellten die Fortexistenz so manchen Volkes infrage. Dennoch überlebte beispielsweise das jüdische Volk seine nahezu vollständige Vernichtung im Krieg gegen die Römer ebenso wie die voraufgegangene babylonische Gefangenschaft. Die deutschen Vertriebenen mußten millionenfachen Mord, entschädigungslose Enteignung und den Verlust der angestammten Heimat erdulden. Wer das überlebt hatte, hatte daraus offenbar die Kraft gezogen, nicht nur einfach weiterzuleben, sondern eine neue Existenz aufzubauen. Über die Jahrhunderte dezimierten Pest und Cholera ganze Landstriche. Die Verstorbenen wurden achtlos entsorgt, vom allgegenwärtigen Tod abgestumpfte und durch das Leid entkräftete Menschen hatten für Trauerfeierlichkeiten weder Kraft noch Sinn. Die Spanische Grippe forderte während und nach dem Ersten Weltkrieg  nach Schätzungen ca. 25-50.000.000 Tote, eine Zahl, die jedenfalls um ein Vielfaches über der Zahl derer liegt, die unmittelbar ursächlich Folge der Kampfhandlungen für Soldaten und Zivilisten war. Die großen Kriege forderten Opfer in einem Umfang, den zu Beginn der Corona-Krise nicht einmal die größten Pessimisten für den schlimmsten denkbaren Verlauf prognostiziert hatten. Dem 30-jährigen Krieg fiel in Deutschland gut ein Drittel der Bevölkerung zum Opfer. Über die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts muß man nicht sprechen, ebensowenig über die Opfer der brutalen Diktaturen. Alleine den kommunistischen Diktaturen opferte diese wahnwitzige Ideologie bis zu 100 Millionen Menschen. Die Aufzählung ließe sich ad infinitum fortsetzen.

Die Bewohner des Paradieses wurden unsanft aufgeweckt

Von alledem sind wir nun seit 75 Jahren verschont geblieben. Die Erinnerung an diese Zeit verblaßt. Das persönliche Erleben hatten noch unsere Großeltern, zum Teil noch unsere Eltern. Wir sind großgeworden in einer Zeit, in der wir Hunger und Krieg, Not und Tod, Krankheit und Elend nur noch aus Büchern und Filmen kennen, nein nicht wirklich kennen, sondern davon hören und lesen. Das Gefühl des Ausgeliefertseins, der Hilflosigkeit, die Furcht vor dem Unglück, die Angst vor dem Unsagbaren, das alles haben wir in das Reich der Literatur verbannt, wenn nicht überhaupt verdrängt. Wo unseren Vorfahren Krankheit und Tod noch ständige Begleiter waren, was sie zu ertragen, ja als Bestandteil des Lebens zu begreifen wußten, wobei der Glaube an Gott und ein ewiges Leben eine ganz entscheidende Rolle spielten, da ist bei uns vielfach – nichts. „Sie starb versehen mit den Tröstungen der Hl. kath. Kirche im Kreise ihrer Familie“ – wer kennt noch solche Todesanzeigen oder hat dies noch selbst miterlebt? Wir leben auf das Diesseits fixiert, ein Jenseits entzieht sich der Ratio des Menschen, der mit dem Lebensgenuß völlig ausgefüllt ist. Der Mensch beherrscht die Natur, der Wissenschaft ist nichts unmöglich. Krankheiten, die in früheren Jahrhunderten und noch vor Jahrzehnten unweigerlich zum raschen Tod geführt haben, werden heute medizinisch routiniert beherrscht, manchmal genügt ein Gang in die Apotheke. Die Lebenserwartung ist in einem – aus der Sicht der Menschen etwa des 18. und 19. Jahrhunderts – atemberaubenden Umfang gestiegen. Die Zahl der 100-jährigen, die offensichtlich quietschfidel ihren Angehörigen vor laufender Kamera zuprosten, steigt und prägt nicht unwesentlich unbewußt unser Bild vom Alter, das sich so auch formatfüllend vor das Unausweichliche – ja wir umschreiben das gern – stellt, das Unausweichliche, das doch eigentlich Tod heißt. Was sich dann doch nicht vermeiden läßt, wird in die Anonymität der Pflegheime und Hospize entsorgt im wahrsten Sinne des Wortes. Die Sterbenden zu umsorgen wird bezahlten, familienfremden Kräften übertragen. Hernach wird der Bestatter bezahlt und das Erbe angetreten.

Die Fähigkeit zur Resilienz hatten noch unsere Vorfahren

Unsere Vorfahren haben das alles, was uns so undenkbar, so unwirklich, mindestens so unendlich fern ist, erlebt, ertragen und überstanden. Not und Tod, Elend und Krankheit, Krieg und Katastrophe waren ihre ständigen Begleiter. Sie lebten mit und unter diesen Umständen. Für sie war aber auch zumeist sicher, daß die Verstorbenen nicht einfach aufgehört hatten zu leben, sondern in ein anderes Leben gegangen waren, wohin sie ihnen natürlich über kurz oder lang folgen würden. Das nahm all den Schrecknissen der Welt sehr viel, es begründete die Hoffnung, daß es auch wiederum besser werden würde, und sei es im Jenseits. Mit jedem Unglück, das man lebend überstanden hatte, wuchs die Erfahrung und begründete die Hoffnung, vielleicht das nächste doch auch zu überstehen, bevor das übernächste Unglück die Tür zum Jenseits öffnen würde. Das ist eine Befindlichkeit, ein Lebensentwurf, der unserer Zeit fremd geworden ist. Man spricht heute gern von Resilienz, also der Fähigkeit, Widerstand gegen Belastendes zu entwickeln. Ich denke, davon hatten unsere Vorfahren reichlich. Unsere Zeit hingegen ist davon gekennzeichnet, daß der Mensch diese Fähigkeit nur noch selten hat. Begünstigt wird das auch durch eine Gesellschaft, die vom Staat erwartet, daß er alle denkbaren Risiken zumindest minimiert, wenn nicht gar ausschaltet. Die Vorstellung, selbst kraftvoll den Herausforderungen des Lebens zu trotzen, ist gesellschaftlich vielfach nicht einmal mehr erwünscht. Das Idealbild vom harten, notfalls auch tapferen Mann ist dem politisch korrekten Bild vom sanften Allesversteher gewichen, der es schrecklich findet, wenn für seine Mahlzeit ein Tier sterben muß. Unseren Studenten mutet man vielerorts schon nicht mehr zu, im Studium mit Lehrinhalten konfrontiert zu werden, die, wie etwa im Fach Geschichte, nicht selten die ganze Brutalität des Menschen zeigen, und nicht nur in der Kriegsgeschichte. So ist etwa die Geschichte der Hexenverbrennungen nichts für zart besaitete Gemüter. Doch ist es symptomatisch für unsere Zeit, daß auf diese Generation  „Schneeflöckchen“ Rücksicht genommen wird, obgleich es doch eigentlich angebracht wäre, all diese Kinder aus behüteten Elternhäusern auf die brutale Wirklichkeit des Lebens und die Herausforderungen der Welt schonungslos vorzubereiten.

Zurück zu den Wurzeln!

Wenn wir ein zweites, ein drittes und viertes Mal Großkatastrophen wie Pandemien, Naturkatastrophen oder gar Kriege überleben wollen, dann müssen wir zunächst unser Bild vom Leben, unsere Einstellung zu Entbehrung und Luxus, zu Freud und Leid, zu Armut und Wohlstand, ja zu Leben und Tod gründlich überdenken und zu dem zurückfinden, was die Generationen vor uns befähigt hat, mit all diesen Dingen zu leben und zu überleben. Nur dann werden wir in der Lage sein, die Dinge richtig einzuordnen, abzuwägen und Entscheidungen zu treffen, die unser langfristiges Überleben erst ermöglichen. Nur dann leben wir ohne Furcht, nur dann leben wir im ursprünglichen Sinne.




Black Lives Matter – zwischen Politshow, Medienhype und Wirklichkeit

Das – juristisch mit der derzeit gebotenen Zurückhaltung formuliert – Tötungsdelikt zu Lasten des Schwarzafrikaners George Floyd am 25.05.2020 in Minneapolis, USA, beherrscht derzeit die öffentliche Debatte in einem Ausmaß, das sogar die Corona-Krise in den Schatten stellt und Fridays for Future gänzlich vergessen läßt. Die Trauerfeier für das Opfer ist bis jetzt schon zweimal durchgeführt, besser gesagt, inszeniert worden, jedes Mal mit gewaltigem Medienecho. Demonstrationen, keineswegs friedlich, sondern regelmäßig in Krawalle ausgeartet, finden nicht nur in Minneapolis, sondern überall in den USA, und nicht nur das, sondern in vielen Ländern dieser Erde statt, natürlich auch in Deutschland. So hat am 6. Juni in Berlin eine Demonstration mit rund 15.000 Teilnehmern stattgefunden, vorwiegend junge Leute aus dem linken Spektrum, theatralisch schwarz gekleidet und unter anderem die Parole der US-amerikanischen Schwarzenbewegung „Black Lives Matter“ skandieren, aber auch die üblichen linksradikalen Parolen wie „Nazis raus!“. Die Bilanz am Ende des Tages: 28 leicht verletzte Polizeibeamte, 93 Festnahmen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands und tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte, versuchter Gefangenenbefreiung, Hausfriedensbruchs und Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, denn Abstandsgebot und Maskenpflicht sind für linke Demonstranten nicht.

Politiker in den USA, allen voran der Bürgermeister von Minneapolis, zeigen ihre Solidarität oder was auch immer damit gemeint sein soll, durch Kniefälle vor schwarzen Teilnehmern an den Trauerfeierlichkeiten. Politiker allüberall, natürlich vor allem in Deutschland, ergehen sich in Mutmaßungen über die Ursachen US-amerikanischer Polizeigewalt, verurteilen sie natürlich, und zeigen mit den Fingern auf die Rassisten im rechten Lager, assistiert von der Einheitsfront in den Medien, die sich, wie sollte es auch anders sein, die Gelegenheit nicht entgehen läßt, auf den amerikanischen Präsidenten einzuschlagen und ihn als Oberrassisten für die offenbar strukturelle und systemische Gewalttätigkeit amerikanischer Polizeibeamte gegenüber Schwarzen verantwortlich zu machen. Natürlich muß der Rassismus überhaupt, der offenbar auch in Deutschland in der Mitte der Gesellschaft zu Hause ist, hier an den Pranger gestellt und am besten ein für alle Mal ausgemerzt werden.

Was ist wirklich geschehen?

Grund genug also, die Dinge einmal nüchtern zu betrachten und abseits aller medialen und politischen Erregung zu prüfen, was eigentlich geschehen ist. Dabei kann selbst verständlich dem Strafprozeß gegen die beteiligten Polizeibeamten, insbesondere gegen den mutmaßlichen Haupttäter Derek Chauvin, nicht vorgegriffen werden. Natürlich ist bei diesem Einsatz so ziemlich alles falsch gelaufen, was überhaupt falsch laufen kann. Das beginnt damit, daß vier bewaffnete Polizeibeamte einen unbewaffneten Kleinkriminellen meinten zu Boden bringen und minutenlang fixieren zu müssen, dazu noch in einer Weise, die zum Tode des festgenommenen Verdächtigen führen mußte. Das wirft schon die Frage nach der fachlichen Qualifizierung der beteiligten Beamten auf und schließt damit die weitere Frage danach an, ob sie hier überhaupt noch dienstlich motiviert gehandelt haben, oder, vorsichtig ausgedrückt, private Emotionen vorgeherrscht haben. Das Bildmaterial lässt auch die juristische Beurteilung als vorsätzliches Tötungsdelikt zu, mindestens mit bedingtem Vorsatz. Möglicherweise kann nach deutschen Rechtsmaßstäben auch von Mord wegen der grausamen Begehungsweise gesprochen werden. Über die Motive der beteiligten Polizeibeamten will ich nicht spekulieren. Das überlasse ich gerne Politikern, Journalisten und linksdrehenden Demonstranten.

Zu den Fakten:

Weil hier von strukturellem Rassismus gesprochen wird, und in diesem Zusammenhang der amerikanische Präsident beschuldigt wird, muß ein Wort zu der Zuständigkeit für die Polizei gesagt werden. Im vorliegenden Fall geht es um die städtische Polizei von Minneapolis. Auf sie hat die Bundesregierung in Washington keinerlei Einfluß. Sie untersteht dem Bürgermeister dieser Stadt. Das ist derzeit Jacob Frey, Politiker von der Democratic Farmer Labor Party, die seit 1978 durchgängig die Bürgermeister dieser Großstadt stellt. Politisch kann man sie in etwa mit unserer SPD, vielleicht ergänzt um die Grünen, vergleichen. Auch dieser Politiker hielt es für angemessen, vor der schwarzen Trauergemeinde für George Floyd auf die Knie zu fallen. Sollte die Polizei seiner Stadt tatsächlich rassistisch sein, dann verantwortet das mit Sicherheit seine Partei, nicht aber der politische Gegner, und noch weniger der seit 2016 in Washington regierende Donald Trump.

Lassen wir einen Kenner des Polizeiwesens, insbesondere in den USA, den Kriminologen Thomas Jahn zu Wort kommen:

Erster deutscher Medienmythos: „Die schießwütige US-Polizei besteht mehrheitlich aus brutalen weißen Rassisten.“

Realität: im Gegensatz zur US-Army existiert keine einheitliche US-Polizei. Allein auf Bundesebene tummeln sich über 70 verschiedene Polizeibehörden. Dazu kommen die Staatspolizeien von 49 Bundesstaaten (nur Hawaii hat keine Staatspolizei), über 3.000 Sheriff-Departments sowie über 13.000 unabhängige Polizeibehörden auf kommunaler Ebene. Jede dieser insgesamt über 16.000 Behörden wird eigenständig geführt und entscheidet in eigener Kompetenz wie Polizeibeamte rekrutiert, ausgebildet und gegebenenfalls diszipliniert werden. Dementsprechend existieren zwischen den vielen Polizeibehörden große Unterschiede, auch innerhalb eines Bundesstaats, was schon allein dieser Größenvergleich zeigt: beim NYPD (Stadtpolizei von New York City) sind über 40.000 Polizeibeamte beschäftigt, bei der Gemeinde Sodus Village, die ebenfalls im Bundesstaat New York liegt, nur ein einziger. Beide Polizeibehörden verfügen aber im Gebiet der jeweiligen Kommune über dieselben Befugnisse und denselben Pflichtenkreis.

Zweiter deutscher Medienmythos: „US-Präsident Trump ist für Rassismus und Polizeibrutalität verantwortlich.“

Realität: der rechtliche oder tatsächliche Einfluß von Präsident Trump auf die Polizeibehörden der Kommunen, der Countys (Landkreise) oder der einzelnen Bundesstaaten ist gleich Null. Die Staatspolizeien unterstehen den jeweiligen Gouverneuren oder Ressortleitern auf der Ebene der Bundesstaaten, die kommunalen Polizeien unterstehen den jeweiligen Bürgermeistern. Der gewaltsame Tod des Afroamerikaners George Floyd ereignete sich in der Stadt Minneapolis. Alle derzeitigen Ermittlungen deuten auf einen besonders gravierenden Fall von Polizeibrutalität hin. Das Police-Department von Minneapolis stand schon wegen ähnlicher Vorfälle in der Vergangenheit in der Kritik. So wurde beispielsweise 2017 die weiße Einwohnerin Justin Damond von dem somalisch-stämmigen Polizisten Mohamed Noor grundlos getötet. Politisch verantwortlich für die Zustände bei der Polizei von Minneapolis ist allein der dortige Bürgermeister….“

Dritter deutscher Medienmythos: „US-Präsident Trump ist für die Ausschreitungen verantwortlich, weil er die Proteste anheizt. Er möchte friedliche Demonstrationen mit massiven Polizeiaufgebot unterbinden.“

Realität: der US-Präsident kann weder die US-Army ( deren Oberbefehlshaber er ist), noch die US-Nationalgarde ohne Zustimmung der jeweils betroffenen Bundesstaaten, also der zuständigen dortigen Regierungschefs (Gouverneure), einsetzen. Was Trump zu Recht anprangert, ist die Brutalität und die große Zahl von Gewaltausbrüchen, die mit Protesten gegen angebliche Rassendiskriminierungen überhaupt nichts zu tun haben. Warum die USA bei ähnlichen Anlässen, wie zum Beispiel 1992 wegen der Misshandlung des Afroamerikaners Rodney King, in diesen Ausmaßen von Unruhen erschüttert werden, hat seine Ursache auch darin, daß in weiten Teilen des Landes keine ausreichend starken Polizeikräfte zusammengezogen werden können. Das liegt zum einen an den sehr großen Entfernungen, zum anderen an der oben dargestellten dezentralen Polizeistruktur. So fehlen in den meisten Bundesstaaten Bereitschaftspolizeikräfte, wie wir sie in Deutschland kennen. Werden Polizeikräfte an einem Ende der Stadt zusammengezogen, fehlen sie anderswo, sodaß Gewalttäter leider oft freie Bahn haben. Auch diese Probleme können nur auf der Ebene der jeweiligen Bundesstaaten gelöst werden, weil die US-Verfassung eine Zuständigkeit für Bundespolizeikräfte oder des US-Militärs in diesen Fällen überhaupt nicht vorsieht.“

Ergänzend zu diesen Ausführungen des Kriminologen Thomas Jahn ist zu bemerken, daß US-amerikanische Polizisten natürlich nicht durchgehend weiß sind. Vielmehr gibt es eine große Zahl schwarzer Polizeibeamter. Auch diese werden im Dienst immer wieder mit schwarzen Tatverdächtigen konfrontiert. Denknotwendig geht sogenannte „Polizeigewalt“ auch von schwarzen Polizeibeamten aus. Selbstverständlich gibt es auch Schwarze in Führungspositionen der diversen Polizeibehörden in den USA. So ist zum Beispiel der Chef der Polizei von Chicago der Schwarzamerikaner Eddie T. Johnson.

Die Statistiken

Wer sich mit dem Themenkreis Kriminalität und Polizei befaßt, der muß sich natürlich die Statistiken ansehen. Aus der Kriminalstatistik des FBI entnehme ich für das Jahr 2018 unter anderen folgende Daten für das Delikt Mord:

Zahl der Opfer: 6.570 insgesamt. Davon weiß 3.315. Täter waren in diesen Fällen, nach Rassenzugehörigkeit aufgeschlüsselt (ja, das FBI benutzt den Ausdruck „Race“) 2.677 Weiße, 514 Schwarze, 61 andererund 63 unbekannter Rassenzugehörigkeit. D.h., 44,3 % der Mordopfer wurden von einem weißen Täter ums Leben gebracht, 47,4 % von einem schwarzen. 80,8% der weißen Opfer wurden von einem weißen Täter ums Leben gebracht, 15,5 % von einem schwarzen.

Schwarze fielen 2.925 Mördern zum Opfer. Davon waren weiß 234, schwarz 2.600,17 anderer Rassenzugehörigkeit und 74 unbekannter Rassenzugehörigkeit. 8% der schwarzen Opfer wurden also von einem weißen Täter ermordet, 88,9 % von einem schwarzen.

Diese Zahlen muß man nun im Verhältnis der Bevölkerungsgruppen, das FBI spricht von Rassen, betrachten. Bei einer Gesamtbevölkerung von 328.239.523 Personen am 01.07.2019 ergibt die Aufschlüsselung 60,4 % Weiße, 18,3 % Hispanics/Latinos, 13,4 % Schwarze, 5,9 % Asiaten und 2,7 %, die sich zwei oder mehr Rassen zurechnen. Wegen Überschneidungen in den Angaben ergibt das etwas über 100 %. Die Quote der weißen Täter mit 44,3 % unterschreitet den Bevölkerungsanteil der Weißen von 60,4 % erheblich, ebenso wie die Quote der schwarzen Täter von 47,4 % den Bevölkerungsanteil von 13,4 % erheblich überschreitet. Sie ist dreieinhalb mal so groß wie der Anteil der Schwarzen an der Gesamtbevölkerung.

Nach Angabe des statistischen Bundesamtes kamen bei Polizeieinsätzen in den USA in den Jahren 2015-2018 insgesamt 3.934 Personen ums Leben, davon waren weiß 1.873, schwarz 944 und sogenannte Hispanics 675. 47,6% waren also weiß, 24% schwarz. Das ist also jeweils disproportional zum Bevölkerungsanteil, allerdings bei weitem nicht in dem Ausmaß wie das bei der Delinquenz der Fall ist. Hinzu kommt, daß nach einer Studie der Washington Post die meisten Todesopfer bei solchen Polizeieinsätzen Waffen bei sich trugen, sei es Schusswaffen, sei es Messer oder Schlagwaffen. Fast alle waren kriminell bzw. wegen Drogenmissbrauchs oder psychischer Krankheiten auffällig. Gemessen an der Gesamtzahl der Bevölkerung von gut 328 Millionen liegt die Zahl der von Polizeibeamten im Einsatz getöteten Personen im Bereich der homöopathischen Verdünnung. Damit soll das Thema nicht kleingeredet, jedoch im zutreffenden Maßstab beschrieben werden.

Nicht zuletzt ist das Risiko der Polizeibeamten, im Einsatz getötet zu werden, zu betrachten. Nach einer Statistik des US-Medienkonzerns CNBC wurden in den Jahren 2007 bis 2019-jährlich durchschnittlich knapp 50 Polizeibeamte im Einsatz getötet. Wie oft also Polizeibeamte in wirklicher oder auch nur vermeintlicher Notwehr geschossen haben, kann aus den Statistiken nicht errechnet werden. Die Annahme ist jedoch begründet, daß diese Quote sehr hoch sein muß.

Der politische Mißbrauch

Bemerkenswert ist allerdings, was der Vorfall vom 25.05.2020 in Politik und Medien ausgelöst hat, und was dies wiederum an Demonstrationen und veritablen Unruhen nach sich zieht. Betrachtet man die Demonstranten und Randalierer näher, so findet man über die teilweise ehrliche Betroffenheit hinaus die üblichen linksradikalen Parolen. Der teilweise berechtigte Protest gegen vorhandene Mißstände auch in der Polizei ist schon sehr früh von der linksradikalen Szene bis hin zur kriminellen, verfassungsfeindlichen Antifa gekapert worden. Mehr als bedenklich ist es, daß man aus Politik und Medien auch in Deutschland keine kritische Stimme vernehmen kann, die wenigstens hinterfragt, was sich da auf den Straßen abspielt. Den Medienkonsumenten wird keine differenzierte Darstellung der Kriminalität in den einzelnen amerikanischen Bevölkerungsgruppen gegeben, ebenso wenig wie ein differenziertes Bild der amerikanischen Polizei. Dem US-Präsidenten faktenwidrig wirkliches wie auch nur vermeintliches Fehlverhalten amerikanischer Polizeibeamter aus angeblich rassistischen Motiven zuzurechnen, unterschreitet den Standard seriöser journalistischer Arbeit erheblich. Man muß den Eindruck gewinnen, daß die übergroße Mehrheit der Journalisten in Deutschland meint die Gelegenheit beim Schopf ergreifen zu müssen, den verhassten Donald Trump vorführen zu können. Und man wird den Eindruck nicht los, daß die politische Linke, zu der nicht nur der größte Teil der Journalisten, sondern auch der politischen Parteien einschließlich der CDU/CSU gehört, dem Narrativ vom bösen weißen Mann huldigt, der an allem Elend dieser Welt schuldig ist, vor allem die Unterdrückung der Schwarzen, der Moslems und aller angeblich benachteiligten Gruppen betreibt. Der bei weitem größte Staat der Erde scheint inzwischen Absurdistan zu sein.