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Traumbilder

Nein, gut geschlafen habe ich nicht. Gut geträumt? Nein eigentlich auch nicht. Doch was war das eigentlich? Ja natürlich, Fernsehbilder verfolgen einen schon mal bis in den Schlaf. Und Träume, ja das sind Vexierbilder, Abfolgen merkwürdiger, surrealer Szenen. Ein wüstes Gemisch, dessen Ingredienzien kaum zu identifizieren sind. Eine Mischung von Kaleidoskop und Videoclip. Jahre und Orte passen nicht zusammen, Illusion und Wirklichkeit verbinden sich zu einem Amalgam. Kurz, was man geträumt hat, kann man meistens nicht verstehen. Allerdings sind immer wieder Versatzstücke dabei, die einen Bezug zur Realität haben.

Was habe ich da heute Nacht eigentlich geträumt? Ich war in einem Hörsaal. War es meine alte Alma Mater in München? Nein, das kann sie nicht gewesen sein. Vorne versuchte gerade Prof. Lucke seine Vorlesung zu beginnen. Ein wilder Tumult, Gebrüll, eine Antifa-Fahne. „Nazis raus, Nazis raus!“ Schnitt. Ich bin in der alten Pionierkaserne in Metternich. Leutnant Faßbender kommt ins Bild. Mitten in der Nacht läßt er den ersten Zug der Ausbildungskompanie antreten. Der erste Zug – die Züge der Ausbildungskompanie waren nach Körpergröße gebildet worden. Also 1,90 m aufwärts, Bauernburschen, Maurergesellen, Pioniere wie aus dem Bilderbuch. „Männer, Tampen mitführen!“ Der Zug rückt ab. Schnitt. Der Hörsaal. Der Mob schmeißt die paar Sicherheitsleute einfach raus, ein paar Studenten, die eigentlich die Vorlesung hören wollen, hocken ängstlich auf den Bänken. Schnitt. Faßbenders Pioniere marschieren ein. „Schmeißt sie raus!“ Es wird für die Antifanten schmerzhaft. Die Soldaten haben ihren Spaß. Der Leutnant lehnt mit sardonischem Lächeln im Türrahmen. Schnitt. „Wir haben aber eine Theorie!“ Schrill klingt die Stimme dieser Studentin vom Kommunistischen Bund Westdeutschland, wie heißt sie bloß noch? „Nur die Tat ist revolutionär!“ War das nicht der Typ, der nach 25 Semestern ohne Abschluß im Bundestag gelandet ist? Schnitt. Mein Kampfsportlehrer wirbelt durch das Bild. Er demonstriert seine geliebten Fußtechniken. Ein eigenartiges Geräusch, wenn er mit dem beschuhten Fuß aus der 360° Drehung den Kopf des Gegners trifft. Schnitt. Der Hörsaal ist leer. Mein Kommilitone Martin meint, wir sollten vielleicht doch zum Kaffee trinken gehen. Der Prof. ist weg. Also gehen wir. Schnitt. Der Tagesschausprecher: „An der Universität in Hamburg gab es Tumulte. Linksgerichtete Studenten hinderten….“ Der Wecker klingelt. „Mit wem hast du dich heute Nacht geprügelt?“ Meine Frau schaute mich fragend an. Ich murmelte was von schlecht geschlafen.

Habe ich vielleicht gut geträumt?

Dümmer geht’s nimmer

Jetzt hat der Berliner Senat mit seiner Mehrheit von sozialistischen Traumtänzern den sogenannten Mietendeckel beschlossen. Die in der Tat schwierige Situation auf dem Berliner Immobilienmarkt wird nun einfach dadurch entschärft, daß fünf Jahre lang Mieten nicht mehr erhöht werden dürfen, darüber hinaus demnächst die Wohnungsmieten auf einen Quadratmeterpreis zwischen 3,92 € und 9,80 € heruntergefahren werden müssen, ferner bei einer Neuvermietung kein höherer Mietzins vereinbart werden kann, als im vorherigen Mietvertrag festgeschrieben. Der Berliner Senat, jedenfalls seine sozialistische Mehrheit, glaubt damit dem Problem der Wohnungsnot in Berlin beizukommen, insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Der Sozialismus ist eine Geisteskrankheit

Man versteht, warum der große Wirtschaftswissenschaftler der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, der Österreicher Ludwig von Mises, den Sozialismus eine Geisteskrankheit genannt hat. Mindestens aber ist er die Ideologie des akademisch verbildeten intellektuellen Prekariats, die von der leider großen Zahl der Deppen als Heilslehre begrüßt wird. Denn nur im Zustand geistiger Umnachtung kann man eine solche Regelung ersinnen und durchsetzen, und nur im Zustand völliger Verblödung kann man sich davon die Lösung seiner wirtschaftlichen Probleme versprechen.

Kein m² Wohnraum mehr

Eine solche Regelung wird, darauf kann man die abenteuerlichsten Wetten abschließen, nicht einen m² neuen Wohnraum schaffen. Ganz im Gegenteil. Kein Investor, der noch alle Tassen im Schrank hat, wird in Berlin auch nur einen müden Euro in Wohnimmobilien investieren, darüber hinaus wird er sich sehr überlegen, ob und in welche Gewerbeimmobilien er investieren soll. Die Neigung von Immobilieneigentümern, ihre Wohnungen auf einem guten und modernen Ausbauzustand zu halten, wird angesichts dessen, daß die Vermietung wenig bis gar nichts mehr einbringen wird, wenn man die Finanzierungskosten gegengerechnet, gegen null gehen. Mittelfristig werden die Wohnimmobilien in Berlin den Zustand erreichen, den sie im ehemaligen Ostberlin schon einmal hatten.

Gut gemeint ist immer das Gegenteil von gut

Es ist wie immer bei sozialistischen Experimenten: es wird das Gegenteil von dem erreicht, was dem Volk versprochen wird, und was es sich von den grandiosen Einfällen seiner Politiker verspricht. Weil aber, um mit Einstein zu sprechen, zwei Dinge unendlich sind, einerseits das Weltall, und andererseits die menschliche Dummheit, wird die Mehrheit der Deppen weiterhin ihren sozialistischen Rattenfängern nachlaufen, weil sie eben so einfache Rezepte haben. Nehmet den Reichen und gebet den Armen! Ist zwar nicht von Jesus, klingt aber so und ist deswegen auch für linke Kleriker kanzelgeeignet. Schon wer diesen Satz nüchtern betrachtet wird feststellen, daß damit kein Mehrwert geschaffen werden kann, weil ja die zu verteilende Menge der Güter dabei gleich bleibt. Wer hingegen fordert, den Reichen die Möglichkeit zu geben, reicher zu werden, der wird bei den Deppen durchfallen. Denn sie können nicht begreifen, daß die Steigerung des Reichtums etwa durch noch mehr Wohnimmobilien in der Hand des bösen Kapitalisten die Zahl der Wohnungen für die kleinen Leute denknotwendig steigen lassen muß. Und daß damit der Mietzins tendenziell nach unten gehen muß, werden sie zwar in der Regel nicht begreifen, weil sie ja statt rechnen zu lernen, mit „Kompetenzerwerb“ traktiert worden sind, aber sie werden den Nutzen davon haben

Bildung tut not!

Und genau deswegen ist es so wichtig, daß die Bildung im Lande verbessert wird. Aber auch hier muß man skeptisch sein. Auch der neueste Bildungsbericht zeigt nämlich, was seit Jahren sichtbar ist: es gibt ein erhebliches Bildungsgefälle vom Fuße der Alpen bis zu den Stränden von Nord- und Ostsee. Rein zufällig ist das Bildungsniveau in den seit Jahrzehnten konservativ regierten und deswegen sozialistischen Bildungsexperimenten abholden Bundesländern am höchsten, und damit nicht nur denknotwendig, sondern auch lebenswirklich in den seit Jahrzehnten in den verschiedenen Schattierungen sozialistisch regierten Ländern am niedrigsten. Und damit wird sich die Zahl der Deppen in Deutschland tendenziell erhöhen, denn die letztgenannten Länder haben zusammengenommen den größeren Bevölkerungsanteil.

Herr, schmeiß Hirn runter!



Das Niwau muß gehobbe werde

Der 2018 verstorbene Militärhistoriker Generalleutnant a.D. Dr. phil. Franz Uhle-Wettler schildert in einem seiner durchweg lesenswerten Bücher eine Szene aus seiner Dienstzeit in der Bundeswehr. Vor den Offizieren und Unteroffizieren seiner Division hält ein ebenso wichtiger wie ersichtlich inkompetenter Mensch eine Ansprache. Derartige Szenen dürften vielen meiner Leser sowohl aus dem militärischen als auch aus dem zivilen Bereich vertraut sein. Der General hört aus einer der Stuhlreihen hinter ihm, wo die erfahrenen Feldwebeldienstgrade sitzen, wie einer dieser Soldaten leise, aber vernehmlich kommentiert:  „Das Niwau muß gehobbe werde!“ Alle Hessen, deren Dialekt hier phonetisch wiedergegeben werden soll, mögen mir verzeihen. Ich gehe allerdings davon aus, daß auch jener Feldwebeldienstgrad durchaus wußte, was das Niveau ist, und wie man es ausspricht, also schon mit dieser Aussprache eine Wertung dessen vorgenommen hatte, was er sich von dem hohen Gast anhören mußte.

An diese Szene erinnert, was wir in den letzten Tagen alles über den Attentäter von Halle, seine politische Prägung und seine Motivation hören konnten, oder besser gesagt mußten. Nahezu die gesamte politisch-mediale Klasse nahm den schrecklichen Fall zum Anlaß, und das mit unverhohlener Befriedigung, auf alles, was in diesem Lande nicht dem politischen mainstream entspricht, in übelster Weise einzudreschen. Wenn schon nicht Alexander Gauland himself, so hat doch mindestens Björn Höcke dem Täter vor allem die geistige Munition verschafft, von der physischen weiß man’s noch nicht so genau. Daß es sich bei jenem Stephan Balliet ganz offensichtlich um eine psychisch mindestens auffällige Persönlichkeit handeln muß, habe ich bereits an anderer Stelle ausgeführt. Nun scheint sich dieser Verdacht zu bestätigen und, was wohl unausweichlich ist, die Behörden und die Politiker schwenken so langsam auf diese Linie ein.

Zunächst mußte sich der Bundesinnenminister ziemlich viele spöttische Bemerkungen anhören, als er den Täter mit der sogenannten Gamer-Szene in Verbindung brachte. Der Spott wäre dann berechtigt gewesen, wenn es sich bei dieser Szene ausschließlich umdie Konsumenten harmloser bis geschmackloser Action-Spielehandelte. Dem ist indessen offenbar nicht so. Vielmehr gibt es wohl eine ganz andere Szene, die sich an Spielen berauscht und ergötzt, die sich der durchschnittliche Bürger gar nicht vorstellen kann. Soweit man deren Inhalte überhaupt irgendwo politisch, auch im rechtsextremen Bereich, einordnen kann, ist das offenbar nicht deren Wesensmerkmal, sondern gehört irgendwie dazu, weil Antisemitismus und Rechtsextremismus aller Schattierungen verpönt sind. Wenn schon Außenseiter, dann richtig. Selbst der Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz räumt inzwischen ein, daß der Täter psychiatrisch untersucht werden muß, was ja nun einen politisch motivierten Täter eigentlich ausschließt. Dazu paßt, daß Verbindungen des Täters in die rechtsextreme Szene wie „Combat18“ und dergleichen offenbar nicht bestanden, zum Leidwesen unserer politisch-medialen Klasse auch nicht in Richtung AfD.

Alle politischen Erklärungsmuster haben also im vorliegenden Falle versagt. Es hat sich erneut gezeigt, daß schnelle Bewertungen und Stellungnahmen regelmäßig vorschnelle Bewertungen und Stellungnahmen sind. Und es hat sich weiter gezeigt, daß all diese vorgeblich klugen und kompetenten Politiker wie auch Journalisten offenbar gar nicht wissen, wovon sie reden. Das scheint leider die Regel in der öffentlichen Debatte zu sein. Und hier kommt wieder jener Hauptfeldwebel aus Uhle-Wettlers Bericht ins Spiel: „Das Niwau muß gehobbe werde!“


Ministerin Keine Ahnung

Maliziös könnte man formulieren, daß jedes Land die Politiker bekommt, die es verdient. In unserem Falle ist es nun einmal die derzeit amtierende Bundesjustizministerin. Die Dame hat die schreckliche Tat von Halle zum Anlaß genommen, schärfere Gesetze gegen dies und jenes zu fordern. Das ist nun einmal ein Pawlow’scher Reflex der Politik, an denwir uns seit Jahrzehnten gewöhnt haben. Frau Lambrecht hat allerdings gute Chancen, in der Rangliste der politischen Toren ganz weit oben eingereiht zu werden.

Zum einen fordert sie eine Verschärfung der Gesetzgebung gegen sogenannte Hassrede im Internet. Nun ist es unstrittig, daß im Internet, vor allem in den sogenannten sozialen – eigentlich asozialen – Netzwerken allerhand Müll, Sondermüll und Giftmüll verbreitet wird. Das liegt in der Natur der Sache, und ist nicht zu ändern. Ebensowenig wie man verhindern kann, daß Menschen auf anderen Kommunikationswegen Dinge absondern, die man nicht hören oder lesen will. Eine andere Sache ist die Strafbarkeit von Äußerungen. Dafür gibt es Regelungen im Strafgesetzbuch, und die sind gar nicht so schlecht. Man muß sie nur anwenden. Gelegentlich gelingt das leider nicht, wie der skandalöse Fall Künast in Berlin beweist. Manchmal gelingt es, wie der Fall Böhmermann bewiesen hat. Indessen zu fordern, daß die Internet-Industrie, und so muß man Weltunternehmen wie Facebook wohl nennen, von Gesetzes wegen verpflichtet werden soll, sogenannte Hasskommentare den Staatsanwaltschaften zu melden, ist schlichter Unfug. Denn wenn das ernsthaft betrieben werden sollte, müßten diese Firmen Heerscharen von Volljuristen beschäftigen, die sich mit dieser Materie abgeben. Wie schon das unsägliche Netzwerkdurchsetzungsgesetz unseres famosen Zensurministerleins Heiko Maas erwartungsgemäß zeigt, wird dieser Arbeit tatsächlich von 450-Euro Kräften erledigt, und zeitigt entsprechende Ergebnisse. Man könnte viel Geld sparen, wenn die Internetkommentare per Zufallsgenerator ausgesucht würden, die den Justizbehörden gemeldet werden. Das Ergebnis wäre das gleiche.

Selbst wenn man die Beleidigungsdelikte durchgängig zu sogenannten Offizialdelikten machen würde, also solchen, denen die Staatsanwälte grundsätzlich nachgehen müssen, wäre damit nichts gewonnen. Denn dann würden die Staatsanwaltschaften mit Ermittlungsverfahren regelrecht überflutet, was letztendlich dazu führen müßte, daß diese Dinge eben nicht wirksam strafrechtlich verfolgt werden können.

Wie von einer SPD-Politikerin nicht anders zu erwarten, will die famose Justizministerin dann auch noch das Waffenrecht verschärfen. Der Mörder von Halle hatte seine Waffen allerdings weder legal noch illegal irgendwo erworben. Er hatte sie selbst gebastelt. Wie bitte will die Frau Ministerin durch eine Verschärfung des Waffenrechts verhindern, daß sich jemand im stillen Kämmerlein oder an der Werkbank im häuslichen Keller eine Flinte bastelt? Erfahrungsgemäß kommt bei Verschärfungen des Waffenrechts nicht 1 g mehr Sicherheit für die Bürger, jedoch zentnerweise Schikane für Jäger, Sportschützen und seriöse Waffensammler heraus. Allerdings ist das allesamt nicht die Wählerklientel unserer wackeren Justizministerin.

Fazit: politischer Müll, wie gehabt.



Vollpfosten an jeder Ecke

Nun sind seit dem Attentat, Amoklauf, Terrorangriff oder wie man auch immer diese wahnwitzige Aktion eines 27-jährigen Wirrkopfs in Halle an der Saale nennen will, einige Tage vergangen. Der äußere Ablauf der Tat ebenso wie das Motiv stehen mit wohl hinreichender Sicherheit fest, so daß man sich dazu einigermaßen seriös äußern kann. Und, wie nicht anders zu erwarten, die üblichen Erklärungsmuster für solche Taten wurden auch diesmal von Politikern und Journalisten hervorgeholt und mit aktuellem Datum versehen als Erkenntnisse serviert. Natürlich hilft das alles auch in diesem Fall nicht weiter. Wir wollen den Fall also einer genaueren und sorgfältigeren Betrachtung unterziehen.

Beginnen wir bei Tat und Täter. 

Voll daneben

Gäbe es einen Preis für stümperhaft ausgeführte Verbrechen, jener Stephan Balliet hätte ihn sicherlich in seiner höchsten Kategorie verdient. Es fehlte bei der Ausführung dieser Tat alles, was zum „Gelingen“ (angesichts der Monströsität eines solchen Verbrechens sträubt sich die PC-Tastatur gegen diese Buchstabenfolge, jedoch gibt es keine andere Umschreibung) notwendig wäre. So hatte der Täter die Synagoge in Halle und ihre nähere Umgebung offensichtlich zuvor nicht einmal erkundet, denn er wußte weder um die besonders robuste Eingangstür noch hatte er andere Zuwege ausfindig gemacht, weswegen er erst nach dem ergebnislosen Versuch, die Tür „aufzuschießen“ nach alternativen Zugängen zur Synagoge suchte. Seine Schußwaffen hatte er aus im Internet angebotenen Bausätzen bzw. mit 3-D Drucker zusammengebastelt. Allem Anschein nach waren auch die mitgeführten Sprengladungen Selbstlaborate des abgebrochenen Chemiestudenten. Das laienhafte Vorgehen des Täters zeigte sich unter anderem gerade an seinem Versuch, die Tür in der Mauer um das Synagogengelände, die einen sehr massiven Eindruck macht, „aufzuschießen“. Weder mit Maschinenpistolenmunition des Kalibers 9 mm Parabellum, noch mit Flintengeschossen ist das möglich, es sei denn man verfügt über Spezialanfertigungen besonders gehärteter schwerer Flintengeschosse, die aber von den Herstellern ausschließlich an Behörden geliefert werden, und deswegen auch auf dem schwarzen Markt nicht zu haben sein dürften. Alles in allem ein stümperhaftes Vorgehen, das nur kläglich scheitern konnte. Zu beklagen ist natürlich, daß der Täter nach dem Scheitern seines Angriffs offenbar aus blinder Wut auf unbeteiligte Personen geschossen und zwei davon getötet hat.

Vollpfosten Nr. 1

Alles was wir über den Täter inzwischen wissen, deutet auf eine gebrochene, narzisstische und zu normalen zwischenmenschlichen Kontakten nicht fähige Persönlichkeit hin. Er selbst bezeichnet sich in dem mittels Helmkamera aufgenommenen und unmittelbar ins Internet gestellten Video als „Loser“, der er ja auch ganz offensichtlich ist. Imponieren wollte er ersichtlich Gleichgesinnten, die in entsprechenden Internetforen miteinander kommunizieren. Wer nicht dazugehört, interessiert sich für diese Leute auch nicht. Umgekehrt kann auch nicht angenommen werden, daß sie sich von rationalen Überlegungen leiten lassen, etwa politische Argumente, von wem auch immer, rational erwägen, ablehnen oder übernehmen. Sein Weltbild ist abstrus, in sich widersprüchlich und mit keinem Programm irgendeiner demokratischen Partei auch nur im Ansatz kompatibel. Es ist ebenso abstrus und wirr wie etwa das des schwedischen Massenmörders Anders Breivik, über dessen strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit die forensischen Sachverständigen geteilter Meinung waren. Das zeigt sich zum einen an dem stereotypen Antisemitismus, wonach „der Jude“ an allem möglichen Schuld sein soll, aber auch die Muslime, und überhaupt finstere Mächte unsere Geschicke lenken. Eine rationale Befassung mit derartigen zerebralen Flatulenzen ist nicht möglich. Wenn überhaupt, eröffnet sich hier ein Betätigungsfeld für Psychiater und Psychotherapeuten. Oder, wie Michael Klonovsky wieder einmal unübertrefflich formuliert: „Dder Attentäter von Halle gehört, wie das von ihm selbst verfertigte Video zeigt, der momentan am schnellsten wachsenden Gruppe in kein–schöner–Land an: den geistig Minderbemittelten.“

Vollpfosten Nr. 2

Wenden wir uns nun den Reaktionen in Politik und Medien zu. Sie sind ausgefallen, wie es zu erwarten war. So hat sich der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, ein gelernter Jurist und Diplomat namens Dr. Felix Klein, zu der Behauptung verstiegen, die AfD sei mit Schuld daran, daß Attentäter wie der von Halle ihr wirres Gedankengut verinnerlichen und dann Verbrechen begehen. Er stelle nämlich bei der AfD einen „sekundären Antisemitismus“ fest. Was das sein soll, muß er natürlich erklären und tut es auch dahingehend, daß dies der Vorwurf gegenüber den Juden sei, sie arbeiteten daran, daß wir Deutschen nur an den Holocaust denken müssen. Selbstverständlich belegt er das nicht, weder aus dem geschriebenen Parteiprogramm, noch mit Zitaten führender Politiker dieser Partei. Der Karriere des wackeren Beamten wird das jedoch sicherlich förderlich sein.

Wer Verfassung und Gesetz durchsetzen will, ist antisemitisch

Des weiteren sieht er den Antisemitismus dieser Partei darin, daß sie zum Beispiel das Schächtungsverbot auch gegenüber den Juden durchsetzen will, wie auch das Verbot der Beschneidung Minderjähriger. Nun ist der Tierschutz in Art. 20a GG statuiert, hat somit Verfassungsrang. Demgemäß verbietet § 4a des Tierschutzgesetzes das Schächten von Säugetieren, also die Tötung der Schlachttiere durch Kehlschnitt ohne vorherige Betäubung. Tatsächlich kann von diesem Verbot in Deutschland Dispens erteilt werden, wenn das aus religiösen Gründen begehrt wird, und zwar sowohl für Juden wie für Muslime. Es ist jedoch absurd, einer Partei, die durchsetzen will, was in der Verfassung und in einem förmlichen Gesetz steht, Antisemitismus zu unterstellen. An und für sich zeichnet sich ein Rechtsstaat eher dadurch aus, daß die Gesetze für jedermann gelten, ohne Ansehen der Person und natürlich auch der Religion. Niemand würde es verstehen, wenn etwa die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß aus religiösen Gründen gestattet würde. Das Thema Beschneidung ist in Deutschland ja bekanntlich nach einer juristisch eindeutig zutreffenden landgerichtlichen Entscheidung dann zu Gunsten der Juden und Muslime gesetzlich geregelt worden, obgleich die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Kinder Vorrang vor dem Erziehungsrecht und Recht der Religionsausübung ihrer Eltern haben sollten, wenn man juristisch klar denkt.

Ist jüdisches Leben nur nach strengem religiösen Gesetz möglich?

Jener wackere Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung stößt dann auch in das Horn der institutionellen Vertreter der jüdischen Gemeinden, wenn er deren Klage aufnimmt, jüdisches Leben in Deutschland sei nicht mehr möglich, wenn das Schächtungsverbot auch ausnahmslos für Juden gelte. Damit übergeht man zum einen die Tatsache, daß ein nicht unerheblicher Teil der Juden nicht religiös lebt, in Israel selbst sind dies ca. 40 %. Für die Juden in Deutschland dürfte kaum etwas anderes gelten. Zum anderen ist es durchaus möglich, Fleisch zu importieren, das den religiösen Vorschriften entspricht. Es ist auch keineswegs zwingend, daß demokratische Rechtsstaaten in jeder Hinsicht Besonderheiten von Religionsgemeinschaften berücksichtigen, wie etwa das Schächtungsgebot. In Norwegen, Dänemark, Island, Liechtenstein und der Schweiz ist das eben nicht der Fall.

Vollpfosten Nr. 3,4,5 usw.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Bluttat von Halle den politischen Parteien in Deutschland – außer der AfD natürlich – geradezu willkommen war, weil sie die vermeintlich wunderbare Möglichkeit bietet, die AfD als rechtsextrem, antisemitisch und verfassungsfeindlich darzustellen, genau genommen, zu diffamieren. So fordern der Generalsekretär der SPD wie auch der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der Bundesinnenminister, den der wunderbare bayerische Kabarettist Bruno Jonas gerne schon einmal den Vollhorst nennt, findet sich ebenfalls als Vollpfosten im Lattenzaun der Welterklärer, die uns sowohl die wahre Ursache für den Amoklauf von Halle als auch die Medizin dagegen präsentieren. Es war halt die rechtsextreme, antisemitische AfD, die den Acker gedüngt hat, auf dem dann solche Giftpflanzen gedeihen konnten. Fehlen darf auch nicht der Bonsai-Hitler aus Thüringen ebenso wenig wie der völkische Guru aus Schnellroda. Man übersieht dabei großzügig, daß Figuren wie jener Stefan Balliet die esoterischen, in der Regel äußerst anspruchsvollen Publikationen aus Schnellroda nicht lesen, auch nicht lesen können, weil sie das intellektuell heillos überfordern würde. Ebenso wenig interessieren sich solche Vollpfosten für Parteiprogramme oder Redebeiträge von Abgeordneten der AfD in den Parlamenten. Sie leben vielmehr in ihrer Filterblase, voll gefüllt mit kruden Verschwörungstheorien und martialischen Phantasien.

Die Verantwortung von Politikern der demokratischen Rechten

Allerdings haben Politiker und Stichwortgeber der AfD durchaus eine Verpflichtung dahingehend, daß sie für das geistige Klima in unserem Lande ebenso mitverantwortlich sind, wie alle anderen Politiker und  Journalisten. Es ist unvertretbar, daß etwa ein Björn Höcke kaum eine Distanz zum Nationalsozialismus erkennen läßt, vielmehr offenbar mit rhetorischen Versatzstücken aus jener Zeit jongliert. Michael Klonovsky nennt ihn daher zu Recht den Bonsai-Hitler. Vielmehr ist es die Aufgabe gerade nationaler, aber auch sonst konservativer Politiker, der Jugend die klaren und unübersteigbaren Grenzen zwischen unserer humanen, demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft einerseits und dem völkisch-nationalistischen, ausgrenzenden Menschenbild von Faschismus und Nationalsozialismus aufzuzeigen, Ideologien, die auch zu Recht gescheitert sind. Versuche, sie wiederzubeleben, sind nicht nur lächerlich, sie schaden dem berechtigten Anliegen des Konservativismus, den die Unionsparteien nun einmal entsorgt haben, und der deswegen heute nur noch in der AfD eine politische Stimme hat.

Über den rosa Elefanten im Wohnzimmer spricht niemand

Wenn man bei der Suche nach den Ursachen für Antisemitismus in Deutschland wirklich fündig werden will, dann muß man natürlich auch den Blick auf die Muslime in unserem Lande richten. Unstrittig steht der Koran den Juden feindlich gegenüber. Wir erleben tagtäglich antisemitische Pöbeleien, teils auch körperliche Angriffe von muslimischen Jugendlichen gegen Juden. Vor kurzem erst hat ein junger Moslem versucht, in eine Berliner Synagoge mit einem Messer einzudringen. Die Reaktion der Berliner Justiz war indessen fatal. Der Mann ist weiter auf freiem Fuß. Überhaupt hat man den Eindruck, daß Politik und Medien sich scheuen, den massiven Antisemitismus sowohl der seit Jahren in Deutschland ansässigen als auch der im Zuge der unkontrollierten Zuwanderung der letzten Jahre hier lebenden Muslime überhaupt nur zu benennen. Auch dies mag dazu geeignet sein, rechtsextremen Antisemiten das Gefühl zu vermitteln, daß Antisemitismus in Deutschland geduldet wird.

Wer bellt, muß auch beißen wollen und können

Ob diese Strategie der politisch korrekten Parteien und Medien gegen die ungeliebte, ja verhasste Konkurrenz AfD aufgehen wird, muß bezweifelt werden. Wenn man es ernst meinte, dann müßte man eigentlich einen Verbotsantrag gegen sie beim Bundesverfassungsgericht stellen. Weil aber der Ausgang dieses Verfahrens schon von jedem Jurastudenten im sechsten Semester sicher vorhergesagt werden kann, unterbleibt das. Denn man will unter allen Umständen vermeiden, daß die Partei der Jünger des Satans die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Karlsruhe erhält.

Fahren Sie vorsichtig! Vollpfosten überall!


Ein vergessener Gedenktag

Der Theologe und Philosoph David Berger weist in seinem lesenswerten Blog Philosophia Perennis darauf hin, daß heute, am 7. Oktober, ein für die historische Entwicklung Europas bedeutender Gedenktag ist.  Am 7. Oktober 1571 schlug eine Flotte unter dem Kommando des außerehelichen Sohnes Kaiser Karls V. und der Regensburger Bürgertochter Barbara Blomberg, Don Juan d‘ Austria, eine zahlenmäßig weit überlegene Kriegsflotte des osmanischen Reiches bei Lepanto, in der Nähe des heutigen Patras an der griechischen Westküste. Der damalige Papst Pius V., der am Zustandekommen der von christlichen Staaten gestellten Flotte wesentlich beteiligt war, erhob diesen 7. Oktober zu einem  Feiertag und widmete ihn der Jungfrau Maria vom Rosenkranz, wobei er offenbar auch auf einen Volksglauben zurückgreifen konnte, der eben dieses Ereignis mit der Fürbitte der Gottesmutter in Verbindung brachte. So waren eben die Zeiten damals, die Menschen konnten sich Großereignisse und ihren Verlauf ohne die Einwirkung himmlischer Mächte  nicht vorstellen. Das galt  wohlgemerkt sowohl für die christliche als auch die muslimische Welt.

Eine Kette von islamischen Eroberungsversuchen über 1000 Jahre

Jene Seeschlacht bei Lepanto war jedoch nur eines in einer Reihe von kriegerischen Ereignissen, die davon gekennzeichnet waren, daß das Osmanische Reich und damit der Islam immer wieder Anläufe unternahm, Europa zu erobern. Schon im Oktober des Jahres 732 n. Chr. war ein muslimisches Heer bis  nach Nordfrankreich  vorgedrungen, wo es in der Schlacht bei Tours und Portiers von Karl Martell entscheidend geschlagen wurde.  Und auch die Seeschlacht bei Lepanto 1571 war nicht die letzte Niederlage muslimischer Heere. Die zweite Belagerung Wiens 1683 mit ihrem dramatischen Verlauf, in dem unter anderem die polnischen Lanzenreiter unter König Jan Sobieski, die badischen Truppen unter ihrem Markgrafen, dem berühmten „Türkenlouis“, aber auch ein starkes lothringisches Kontingent unter seinem Fürsten Karl, in der Schlacht am Kahlenberg die Niederlage des osmanischen Feldherrn Kara Mustafa besiegelten, ließ den türkischen Sultan noch nicht aufgeben. Schlusspunkt war erst die Schlacht bei Peterwardein am 5. August 1716,  in der Prinz Eugen von Savoyen die Türken vernichtend schlug. Dieses Ereignis veranlasste den damaligen Papst,  den bereits existierenden Feiertag 7. Oktober in den römischen Kalender aufzunehmen.

Wer stellte sich dem Islam entgegen?

Dieser kurze geschichtliche Abriß sollte ein wenig zum Nachdenken anregen. Zunächst fällt auf, daß der Kampf gegen die islamischen Invasoren stets auch maßgeblich von der Kirche, nach der Reformation nur noch von der katholischen Kirche, mitgetragen wurde. Offenbar hatte man in Rom von Anbeginn erkannt, daß es sich beim Islam nicht lediglich um eine konkurrierende andere Religion, sondern um eine religiöse Weltanschauung mit Weltmachtanspruch handelt, die keine andere Religion neben sich duldet. Es fällt allerdings auf, daß nach der Reformation tatsächlich in keinem Falle protestantische Fürsten Kontingente zu den christlichen, genauer gesagt nunmehr nur noch katholischen Heeren stellten. Entweder hatte man auf protestantischer Seite den aggressiven Charakter des Islam nicht erkannt, mindestens aber unterschätzt, oder aber man nahm wohlwollend zur Kenntnis, daß der katholischen Konkurrenz in Gestalt des Islam ein gefährlicher Feind erwachsen war, der eben  diese katholische Konkurrenz mindestens klein halten würde. Im übrigen lagen ja die katholischenLänder zwischen den eigenen Territorien und der islamischen Welt.

Was wäre, wenn….

Zum anderen aber ist es durchaus zielführend, sich einmal vorzustellen, wie die Welt heute aussehen würde, wäre es damals nicht gelungen, den Ansturm  islamischer Heere  nachhaltig abzuwehren. Europa wäre Teil des Osmanischen Reiches geworden, mithin hätte der Islam als Religion Europa  vollständig dominiert. Ein nicht geringer Teil der Bevölkerung wäre mehr oder weniger freiwillig zum Islam übergetreten, der Rest hätte  ein Leben als Bevölkerungsgruppe minderen Rechts gefristet, wie das in der Zeit von 711-1492 im Kalifat von Cordoba – arabisch „al Andalus“  – der Fall war. Entgegen vor allem von politisch korrekten Intellektuellen gern geglaubten Märchen war die muslimische Herrschaft in Spanien keineswegs eine Blütezeit von Kunst und Kultur, Liberalität und Prosperität. Die kleine muslimische Oberschicht lebte natürlich wie Oberschichten zu allen Zeiten gelebt haben, die Masse der Bevölkerung indessen lebte ärmlich, die nichtmuslimische Bevölkerung führte ein Helotendasein.

Vor allem aber müssen wir uns fragen, was eine muslimische Herrschaft, die, weil sie dann ganz Europa unterworfen hätte, für die gesellschaftliche, kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Kontinents bedeutet hätte. Hilfreich ist dazu ein Blick auf die Entwicklung der muslimischen Länder seit Entstehung des Islam auf der arabischen Halbinsel. Nicht eine der großen Erfindungen der Menschheit, nicht einmal eine der vielen technischen Weiterentwicklungen, hat ihren Ursprung in irgend einem islamischen Land. Bis heute ist  der Anteil der weltweit erteilten Patente an Erfinder und Ingenieure aus islamischen Ländern verschwindend gering, genau genommen nicht erwähnenswert. Die Entwicklung von der Agrargesellschaft zur Industriegesellschaft ebenso wie die Entwicklung von der feudalen Gesellschaft zur Demokratie hat ausschließlich im christlichen Europa, und nach Besiedlung des amerikanischen Kontinents durch europäische Auswanderung, auch dort stattgefunden. Im Umkehrschluß heißt das, daß ein muslimisches Europa  diese Entwicklung mit Sicherheit nicht  durchgemacht hätte. Weder Europa, noch Amerika, noch die heute prosperierenden asiatischen Staaten, die diese wissenschaftlich-technische Entwicklung erst von den europäischen und amerikanischen Staaten übernommen haben, wären aus ihren archaischen und vorindustriellen Lebensformen herausgewachsen. Die Welt wäre sowohl gesellschaftlich, als auch kulturell und vor allem wirtschaftlich immer noch auf dem Stand, auf dem sie im frühen Mittelalter war. Denn nichts anderes kann man bei Lichte besehen den heutigen islamischen Staaten attestieren. Deren Reichtum, soweit vorhanden, stammt ausschließlich  aus Bodenschätzen, vor allem Erdöl. Wo derartiges nicht vorhanden ist, etwa in Bangladesch, herrschen Armut und Not, ist man Naturkatastrophen hilflos ausgesetzt und von Demokratie kann keine Rede sein, von Kultur erst recht nicht. Natürlich könnten auch Europa und Amerika nicht so viele Menschen ernähren, wie sie es heute ohne weiteres können. Die Anziehungskraft Europas für Einwanderer aus Vorderasien und Afrika wäre allerdings wohl nicht sehr groß. Ob das unter diesen Umständen ein Segen wäre, wollen wir einmal dahingestellt lassen.

Setzt diesen Tag auf den Stundenplan der Schulen!

Der 7. Oktober ist ein zu Unrecht mehr oder weniger vergessener Feiertag. Man sollte ihn doch auf die Stundenpläne der Schulen setzen und an diesem Tage wenigstens eine Schulstunde den glücklicherweise  abgewehrten islamischen Eroberungsversuchen widmen, nicht ohne  den Schülern zu sagen, daß anderenfalls Deutschland eher Bangladesch als Kuwait wäre, wobei auch letzteres  angesichts des von unzähligen Verboten strotzenden Islam kein Vergnügen für die Bevölkerung wäre.

National oder völkisch?

Die Debatte um „rechtslastige“ politische Weltanschauungen erinnert ein wenig an die Diskussionen zwischen Gesundheitsaposteln und Genußmenschen, vor allem zum Thema Alkohol. Ist für die einen das Glas Wein nichts als 2 cl Droge, so ist es für die anderen Gaumenerlebnis, für manche sogar kulturelles Leitfossil – ohne Glas Wein kein vollständiger kulinarischer Genuß.  Sehen jene Volksfeste wie das Oktoberfest als organisierte Besäufnisse, präziser formuliert massenhaften Drogenkonsum, so erleben jene sie mit Goethe als Kulminationspunkte menschlicher Lebensfreude -„Hier bin ich Mensch, hier kann ich’s sein“.

Die Mogelpackung

Der „Kampf gegen Rechts“, in dem es ja weniger um die Bekämpfung des Rechtsextremismus geht, als vor alllem um die Diskreditierung traditioneller bürgerlicher Wertvorstellungen, darunter auch des Patriotismus, gleicht in der Tat dem Kreuzzug der „tugendhaften“ Abstinenzler gegen den „dekadenten“ Hedonismus. Kann man diesen jedoch belächeln, weil er aus vielen Gründen chancenlos ist, so muß man jenen bitterernst nehmen, denn er hat zum einen große politisch-mediale Schlagkraft, und zum anderen zielt er auf die Grundlagen unserer Lebensart, so wie sie sich über Jahrtausende in der Organisationsform des Nationalstaates und der dort kultivierten Lebensweisen entwickelt hat, die sich von der anderen Orts eben unterscheidet. Oft sehen wir hier grundsätzliche Unterschiede, betrachten wir etwa religiös-fundamentalistische Ordnungssysteme wie die islamischen Staaten oder eine Kastengesellschaft wie im hinduistischen Indien. Alle diese Gesellschaftsordnungen, unsere eigene eingeschlossen, können ihre Eigenheit nur erhalten und verteidigen, wenn sie sich einen organisatorischen Rahmen, eben eine staatliche Ordnung geben. Nach Arnold Gehlen ist der Staat somit „die rational organisierte Selbsterhaltung eines geschichtlich irgendwie zustande gekommenen Zusammenhangs von Territorium und Bevölkerung“. 

Nichts am Begriff der Nation ist anrüchig


Als Zwischenergebnis halten wir also fest: Die Nation ist keine „rechte“ oder „linke“ ideologische Begrifflichkeit, sondern sie ist Wesensmerkmal staatlicher Organisation. Nicht zufällig sind die allermeisten Staaten dieser Erde auch klassische Nationalstaaten in diesem Sinne. Die wenigen Ausnahmen wie etwa Belgien haben denn auch manchmal spezifische Probleme, die sich genau daraus speisen. An und für sich handelt es sich bei der Definition Arnold Gehlens daher auch um eine Binsenweisheit. Jeder Student der Rechtswissenschaften lernt daher, daß ein Staat drei wesentliche Bestandteile hat, ohne die man eben nicht von einem solchen sprechen kann: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt. Das ist auch im wesentlichen unstrittig, der Streit geht allein um den Begriff des Staatsvolkes, mehr noch des Volkes an sich. Angesichts dessen, daß sowohl die Präambel des Grundgesetzes als auch die Inschrift über dem Reichstagsgebäude das Deutsche Volk als Träger der Staatlichkeit ausweisen, erscheint die derzeitige Debatte in Deutschland absurd, abgesehen davon, daß es sie in der Tat auch nur in Deutschland gibt.

Betrachten wir also erst einmal ganz unaufgeregt die gängigen lexikalischen Definitionen des Begriffes Volk. Dabei ist es auch hilfreich, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, denn die Gültigkeit von Definitionen kann man unter anderem daran messen, ob sie dem Zeitgeist unterworfen sind oder nicht. Im Großen Brockhaus von 1957 finden wir zum Stichwort Volk diese Definition: “ Ein Volk ist durch gemeinsame geistige und kulturelle Entwicklung, in die das Erbe von Generationen eingegangen ist, meist – aber nicht notwendig, zum Beispiel die Schweiz – durch eine gemeinsame Sprache verbunden; dazu tritt in steigendem Maße das Streben nach politischer Einheit (-  Staat). Stämme und Völker – biologisch-morphologisch soweit wir sehen stets Mischungen von Elementen verschiedener Rassen – werden unter den Bedingungen ihrer naturhaften Umwelt durch geschichtliche Ereignisse geprägt: Wanderungsbewegungen, Überschichtungen, Reichsgründungen, politische Katastrophen; in neuester Zeit haben Zu- und Abwanderung, Kolonisation, erzwungene Umsiedlung manche Völker stark gewandelt.“ Schauen wir aktuell in das populäre Internet-Lexikon Wikipedia, so finden wir dort: „Der Begriff Volk bezeichnet Gruppen von Menschen, die aufgrund bestimmter kultureller Gemeinsamkeiten und enger Beziehungen sowie zahlreicher Verwandtschaftsgruppen miteinander verbunden sind.“ (Wikipedia, Abruf 28.9.2019) Wir sehen also, daß der Begriff jenseits allen politischen Streits durchaus präzise und allgemeingültig ist. Und, hier kommt der erste Aufreger, der Begriff hat eine biologische Komponente insoweit, als Wesensmerkmal eines Volkes eben auch die gemeinsame Abstammung ist – im Großen Brockhaus Generationen, in Wikipedia Verwandtschaftsgruppen.  Der zweite Aufreger findet sich auch in beiden Definitionen, nämlich die gewachsene kulturelle Gemeinsamkeit.

Wer „rechts“ sagt, will betrügen

Der Vorwurf gegen als „rechts“ bezeichnete, in Wahrheit eher beschimpfte, Politiker geht dahin ihnen zu unterstellen, mittels einer exklusiv-biologischen Definition, gemeinhin als völkisch bezeichnet, vor allem Zuwanderer generell aus der Volksgemeinschaft ausschließen zu wollen, ihnen gewissermaßen die Fähigkeit zur Integration abzusprechen, so, wie die Nationalsozialisten seinerzeit dekretiert hatten, daß ein Jude nicht Volksgenosse sein könne. Und gerade diese biologistische Auffassung vom Staatsvolk wird denn auch gerne dem nationalkonservativen politischen Gegner zugeschrieben, ob er sie tatsächlich vertritt oder auch nicht. Als Ausdruck dieser Überzeugung wird es dann angesehen, wenn Begriffe wie Überfremdung benutzt werden. Wer die in linksliberalen, grünen, aber auch kirchlichen Kreisen, von links drehenden „Kulturschaffenden“ erst gar nicht zu reden, als allein demokratisch propagierte Multi-Kulti-Ideologie ablehnt, weil er die gewachsene Kultur des deutschen Volkes in seinen eigenen Vorstellungen von Lebensart und Gesellschaft dem Multikulturalismus vorzieht, der wird dann eben in einem Atemzug mit den Nationalsozialisten genannt. Das ist diffamierend, und das ist auch eine durchsichtige Strategie. Der Nationalsozialismus ist für alle Zeiten tot, das bezweifelt eigentlich niemand. Er muß daher auch nicht mehr bekämpft werden. Wer den sogenannten „Kampf gegen Rechts“ führt, führt ihn deswegen auch nicht wirklich gegen einen wiedererstehenden Nationalsozialismus, sondern führt ihn gegen die traditionelle bürgerliche Gesellschaft.

Das Maß aller Dinge in der Politik ist das Grundgesetz

Die Grenze zwischen national-konservativem Denken und nationalsozialistischer Ideologie zieht das Grundgesetz. Die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt sowohl die demokratische Organisation des Staatswesens, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und durch die Gewaltenteilung geprägt ist, und wonach alle Menschen ihre unveräußerliche Würde haben, und alle Deutschen die in der Verfassung festgeschriebenen Freiheitsrechte genießen. Was das im Einzelnen bedeutet, haben natürlich die Gerichte festzulegen, wenn Streit darüber entsteht. Das ist nicht selten der Fall. Zu unserem Thema gibt es dazu die Parteiverbots-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffend die NSDAP-Nachfolger wie auch die KPD. Aber auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unterhalb der Parteiverbotsverfahren, etwa dazu, ob die Verfassungsschutzämter Personen und Organisationen beobachten dürfen, und was diese Beobachtung rechtlich überhaupt bedeutet, ist dazu aufschlußreich.

Virulent wurde das zum Beispiel im Falle der national ausgerichteten Partei „Die Republikaner“. Sie wurde als Verdachtsfall von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Die Frage war, ob Bürger in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat, im vorliegenden Falle Soldaten, Ämter und Funktionen in dieser Partei übernehmen durften, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, nicht stets die Gewähr dafür zu bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes eintreten zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage in seinem Urteil vom 18.05.2001 bejaht. Der Sachverhalt fiel auch in einem Zeitraum, der von einer hitzigen öffentlichen Debatte über das Asylrecht geprägt war. Infolge des Balkan-Krieges kamen seinerzeit ja sehr viele Flüchtlinge nach Deutschland, die hier um Asyl nachsuchten, was teilweise zu chaotischen Verhältnissen geführt hatte. Deswegen wurde ja damals das Asylrecht im Grundgesetz geändert, und zwar im Sinne eines erschwerten Zuganges. Die nachfolgend zitierten Sätze aus diesem Urteil haben daher eine verblüffende Aktualität:

Als programmatische Ziele der REP im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik lassen sich aus einer Gesamtschau der Nachweise in Verbindung mit dem Parteiprogramm vom 26./27.06.1993 („Ausländerpolitik“ und „Asylrecht“) und mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme des Senats in der Berufungshauptverhandlung die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität und der deutschen Interessen, die Verhinderung einer multi-ethnischen, multikulturellen Gesellschaft, bzw. von „Überfremdung“ und von deren vermeintlichen negativen Begleiterscheinungen wie dem Verlust der demokratischen Selbstbestimmung infolge Mehrheitsverlust, dem Verlust der nationalen Identität durch die europäische Integration, einer Werteverschiebung, von zunehmender Gewalt und Kriminalität, von zusätzlichen gesellschaftlichen Konflikten, finanziellen Belastungen des Staates und dem Verlust von Arbeitsplätzen und Wohnungen für die deutsche Bevölkerung ersehen. So angreifbar sie in der Sache auch erscheinen mögen, weil sie auf entsprechende Ressentiments in der Bevölkerung zielen, verstoßen weder diese programmatischen Ziele noch die vorgesehenen Mittel gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung… Da nach den zu Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG dargelegten Grundsätzen auch nicht zu beanstanden ist, daß politische Vorstellungen und Positionen im öffentlichen Meinungskampf in populistischer oder dramatisierender, drastischer, plakativ-vereinfachender oder polemischer Weise vorgetragen werden, ist es der REP in den die Öffentlichkeit besonders berührenden Fragen einer erheblichen Einwanderung in Deutschland und der dadurch bedingten Phänomene nicht verwehrt, zum Beispiel einen „Verlust der nationalen Identität“ durch „Überfremdung“ und die Aushöhlung des „Abstammungsprinzips“ zu beklagen, die Art und Weise der Bewältigung der deutschen Vergangenheit nach dem Zweiten Weltkrieg zu problematisieren sowie die Frage nach der Ausländern geschuldeten Solidarität anzusprechen.“

Von Verfassungs wegen sind also Positionen, wie sie von Vertretern politisch sehr weit rechts zu verortender Strömungen vorgetragen werden, zunächst einmal unbedenklich. Die Grenze dürfte da zu ziehen sein, wo die Menschenwürde eindeutig verletzt wird. Das ist dann der Fall, wenn Zuwanderern generell die Fähigkeit abgesprochen wird, sich zu integrieren und Bestandteil des deutschen Volkes zu werden, so wie es über die Jahrhunderte eben auch durch Zuwanderung geworden ist. Der Multi-Multi-Ideologie zu widersprechen ist jedoch durchaus verfassungskonform. Wer in Sorge vor kultureller Überfremdung und Veränderung des gewachsenen Volkscharakters ist, verläßt damit gerade nicht den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, solange er eben nicht biologistisch argumentiert und jedem Zuwanderer aus biologischen Gründen die Fähigkeit abspricht, sich in das deutsche Volk zu integrieren. Es ist eben in jeder Hinsicht das „meden agan“, die Warnung vor der Maßlosigkeit, die als Inschrift über dem Portal des Apollo-Tempels in Delphi angebracht war, was uns auch im politischen Urteil leiten soll. Weder die nationalistische Unbedingtheit, wie sie aus manchen Verlautbarungen von Ideologen der rechten Szene durchscheint, noch die Aufnahme von Massen kulturfremder, sich auch in unsere Kultur gar nicht integrieren wollender Zuwanderer können toleriert werden. 

Völkische Vorstellungen sind auch realtätsfremd

Die Vorstellung, in Deutschland so etwas wie eine völkische Homogenität zu bewahren oder gar wiederherzustellen, ist nicht nur mit dem tragenden Verfassungsgrundsatz aus Art. 1 GG, dem Schutz der Menschenwürde, unvereinbar, wie oben ausgeführt. Sie ist auch mehr als weltfremd. Von den derzeit rund 83 Millionen Einwohnern unseres Landes sind 20,8 Millionen Zuwanderer der ersten oder der Folgegenerationen, also keine sogenannten Biodeutschen. 40,6 % der Kinder unter fünf Jahren haben diese Familiengeschichte. Die Tendenz jedenfalls in den alten Bundesländern, auf die rund 95 % der Einwohner mit Migrationshintergrund fallen, zeigt einen rasch zunehmenden Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund. Mit anderen Worten: der von Nationalromantikern wie etwa der Identitären Bewegung beklagte „große Austausch“ findet schon längst statt, und es gibt auch keine Möglichkeit, jedenfalls keine in einem demokratischen Rechtsstaat diskussionswürdige, dies zu ändern. Wer mit Recht die gewachsene Identität unseres Volkes mit seinen Traditionen und eingebettet in die abendländische Kultur aufrecht erhalten und fortführen will, der muß sich eben mit der wirklichen Integration dieser  Bevölkerungsgruppe befassen. Das Ziel kann natürlich nur die Integration sein, wie sie in früheren Jahrhunderten immer wieder erfolgreich geschehen ist.  Das klassische Beispiel sind hier die aus Frankreich zugewanderten Hugenotten. Zuzugeben ist, daß die Integration von Menschen aus außereuropäischen Kulturkreisen sehr viel schwieriger ist, im Falle des islamischen Kulturkreises schon infolge seiner Abgeschlossenheit nahezu unmöglich. Dennoch ist diese Aufgabe anzugehen.

Integration tut not und ist möglich

Daß dies grundsätzlich möglich ist, zeigen Menschen wie Imad Karim, Leila Mirzo und Bassam Tibi, um nur wenige, dazu noch prominente Deutsche mit ilamischem Zuwanderungshintergrund zu nennen. Damit es gelingt, solche persönlichen Entwicklungen anzustoßen und zu fördern, muß man bei den Kindern vom Vorschulalter an beginnen. Man muß eben in der Öffentlichkeit energisch darauf hinweisen, daß Grundschulklassen mit einem erheblichen Anteil von Kindern, deren Muttersprache eben nicht deutsch ist,  für die Entwicklung aller Schüler schädlich sind. Es ist eben nicht rassistisch, nach den Voraussetzungen für jeden Schulerfolg zu rufen, der nur gelingen kann, wenn von der Kita an die Gruppen gemischt werden, wobei der Anteil der Kinder mit deutscher Muttersprache weit überwiegen muß, damit die deutsche Sprache auf einem Niveau erlernt und eingeübt wird, das dann den Unterricht in den anderen Fächern überhaupt erst ermöglicht. Es ist eben nicht rassistisch, auf die erheblichen Kosten hinzuweisen, die mit der lebenslangen Alimentierung  von  unqualifizierten und auch nicht wirklich qualifizierbaren Zuwanderern verbunden sind, und schon aus diesem Grunde die regellose Zuwanderung unter humanitären Gesichtspunkten durch eine geregelte Zuwanderung unter Nützlichkeitsgesichtspunkten zu fordern. Es ist eben nicht rassistisch, auf die überproportionale Kriminalität von Ausländern, auch von Zuwanderern, im Bereich der Gewalt-und Sexualdelikte hinzuweisen und auch darauf, welche nicht nur finanziellen Belastungen von Polizei und Justiz daraus entstehen. Man muß eben die Dinge vom Ende her denken. Wir wollen eben im Ergebnis eine funktionierende Gesellschaft, die eben nach aller Lebenserfahrung ein gewisses Maß an Homogenität voraussetzt. Eben diese Homogenität gilt es herzustellen, was natürlich erheblicher gesellschaftlicher Anstrengungen bedarf. Sie allein durch Abschottung erreichen zu wollen, ist nicht nur illusorisch, es ist unmöglich, und zwar nicht nur, weil dieser Zug schon längst abgefahren ist.

Wider die Diffamierung!

Aber es kann auch nicht hingenommen werden, daß die Äußerung berechtigter Sorge, wie sie im zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschrieben wird, als rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich denunziert und diffamiert wird. Wir sollten uns hüten, den Feinden unserer Freiheit auf den Leim zu gehen. Dazu gehört auch, nicht jedem, der die Zustände in Deutschland kritisiert, zu unterstellen, ein verkappter Nazi zu sein. Und dazu gehört auch, dieser Diffamierung stets und überall energisch entgegenzutreten. Keine Scheu vor dem Widerspruch! Nehmen wir die Habermas-Anhänger beim Wort und verlangen, daß das bessere Argument und nicht das medial am meisten gehypte sich durchsetzt! Wer in Beruf und Familie täglich seine Leistung bringt, hat keinen Grund, Minderwertigkeitskomplexe gegenüber politischen Schwätzern und politisch korrekten Schreiberlingen zu entwickeln, ganz im Gegenteil.   

Was es zu verhindern gilt

Das gesellschaftliche Problem der Zukunft wird ein anderes sein, als es uns die Stichwortgeber in den Medien suggerieren wollen. Es ist durchaus möglich, nicht einmal unwahrscheinlich, daß sich gerade entlang der Abstammungslinien von einheimischer Bevölkerung einerseits und zugewanderter Bevölkerung andererseits auch eine soziologische und ökonomische  Grenze bildet, höchst wahrscheinlich auch mit nur geringer Durchlässigkeit. Eine Zweiteilung der Gesellschaft in die in jeder Hinsicht dominierende Minderheit der Herkunftsdeutschen, die im Besitz der überlegenen Kulturtechniken sind, und die strukturell unterlegene große Mehrheit, die bildungsfern in archaischen Gesellschaftsmustern lebt. In der Geschichte haben wir das Beispiel Sparta mit einer vergleichsweise überschaubaren elitären, herrschenden Schicht der Vollbürger auf der einen Seite, und die außerhalb dieser Gesellschaft stehenden rechtlosen Heloten und Sklaven. In abgemildeter Form haben wir das entgegen der insoweit demokratischen und humanistischen Verfassung  in der Wirklichkeit der USA. Der dominierenden Bevölkerungsschicht der sogenannten WASPs (White Anglo Saxonian Protestants) steht die ökonomisch und sozial vorwiegend in prekären Verhältnissen lebende, jedoch zahlenmäßig weitaus größere Gruppe der Zuwanderer aus dem afrikanischen Raum und den mittel-und südamerikanischen Ländern gegenüber. Über das elitäre Kastenwesen Indiens haben wir bereits gesprochen.

Vor allem die Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis verweigern zu einem großen Teil die Integration in die einheimische Bevölkerung, was sich nicht nur darin äußert, daß sie in aller Regel nur innerhalb ihrer Gruppe heiraten, sondern auch darin, daß sie in aller Regel entweder gar keine oder nur sehr niedrige Bildungsabschlüsse anstreben und erzielen. Demgemäß finden wir sie vorwiegend als ungelernte Arbeitskräfte oder kleine Selbstständige, wie Inhaber von Gemüseständen auf dem Wochenmarkt oder Betreiber von Dönerbuden. Die positiven Gegenbeispiele sind überschaubar. Hier entsteht eine Klasse von Heloten, mindestens aber Fellachen, die eine Durchlässigkeit nach oben nicht einmal anstrebt, allenfalls plakativ zur Schau getragenen Reichtum anstrebt, wie die Autokorsi türkische Hochzeitsgesellschaften zeigen, die vorwiegend aus PS-starken aufgemotzten Nobelkarossen bestehen. Ein Verhalten, das von der Mehrheitsgesellschaft je nach Laune belächelt oder als Belästigung empfunden wird.

Eine gescheiterte Theorie kann nicht erkenntnisleitend sein

Nicht zielführend sind politikwissenschaftlich-historische Abhandlungen über die sogenannte konservative Revolution der zwanziger und dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Natürlich ist es wissenschaftlich legitim, auch  diese historische politische Strömung zu untersuchen. Nur kann das nicht mit dem Ziel geschehen, hieraus einen Ertrag für unsere Zeit gewinnen zu wollen. Denn  es handelt sich in aller Regel um Staatsphilosophien autoritären Charakters, wobei  der Faschismus  der zwanziger und dreißiger Jahre, der in Italien, Spanien und Portugal auch lange Jahre die Politik dominiert hat, eine große Anziehungskraft auf die Theoretiker der sogenannten konservativen Revolution ausgeübt hat. Zu Unrecht wird im Übrigen in diesem Zusammenhang Ernst Jünger genannt. Der größte Schriftsteller des 20. Jahrhunderts stand weit über der Politik.  Den Nationalsozialismus etwa verachtete er abgrundtief, was er in seinen Marmorklippen eindrucksvoll bewiesen hat. Phantasmagorien der Art, wie sie in nicht wenigen Publikationen aus Schnellroda aufscheinen, können nicht einmal Steinbruch  für zielführende Denkansätze, auf keinen Fall Handlungsanweisungen für unsere Zeit sein. Vielmehr besteht die Gefahr, daß die Feinde einer bürgerlichen, auch national-konservativ grundierten Politik sie mit dem Hinweis  auf die Nähe zu solchen Traumtänzern diskreditieren können. Auch solchen Schalmeienklängen sollte man nicht folgen, es sei denn, man wolle sich aus dem politischen Diskurs auf Nimmerwiedersehen verabschieden wie die Kinder in der Sage vom Rattenfänger von Hameln.

Was ist zu tun?

Wem daran gelegen ist, die herkömmliche bürgerliche Leistungs-, Wissens- und Kulturgesellschaft aufrecht zu erhalten, der muß eben Mehrheiten finden. Mit esoterischen Gedankengebäuden und völkischem Raunen lockt man niemanden hinter dem sprichwörtlichen Ofen hervor.  Gerade die täglich in ihren beruflichen und familiären Aufgaben bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit geforderten Menschen unseres Landes haben für derartiges in der Regel keinen Sinn. Wohl aber werden sie hellhörig, wenn es um ihre finanzielle Belastung geht, etwa die irrsinnigen Kosten der sogenannten Energiewende und der CO2-Hysterie, aber auch der zig Milliarden Euro, die jährlich für die Zuwanderung in die Sozialsysteme aufgewandt werden müssen, oder auch  mit Blick  auf die immer weiter steigenden Mieten, weil Wohnraum in großem Umfang auch für Zuwanderer bereitgestellt werden muss, die ihrerseits keinen ökonomischen Beitrag leisten. Und sie werden hellhörig, wenn  eine  schon im Ansatz verfehlte Europapolitik unsere Steuergelder in die Sozialsysteme der südeuropäischen Länder lenkt. Man will zwar, daß Europa sich einig ist, wenn es um wichtige Fragen geht, man will aber nicht, daß sich die europäischen Länder zu einem europäischen Staat entwickeln, dem nicht nur alle Merkmale eines Nationalstaates fehlen, sondern der mit Sicherheit am Ende auf dem niedrigsten finanziellen gemeinsamen Nenner  daherdümpeln würde. Auf allen diesen Feldern gibt es viel zu tun, vor allem brauchen die mit ihrer täglichen Arbeit reichlich ausgelasteten  Bürger Vordenker und Meinungsbildner – bei der Jugend heißt das heute ja  Influencer – die ihnen eine Stimme geben und der linksliberalen Einheitsmeinung in Politik und Medien unüberhörbar die Alternative der Vernunft entgegensetzen.

Meden agan. Oder, wie es in der Sprache unserer Vorfahren vor langer Zeit geheißen hat, wahrt die „Masze“. Und wen das alles gesellschaftspolitisch und  demokratietheoretisch nicht überzeugt,  der sollte sich Gedanken darüber machen, was realistisch möglich ist. Vor allem aber sollte er beachten, was  das Grundgesetz möglich macht, und was nicht. Ganz sicher nicht sind wesentliche Änderungen am demokratischen Staatsaufbau möglich. Dagegen steht nun einmal die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Deswegen sind im Übrigen Vokabeln wie „System“ im Zusammenhang mit der Kritik an den Zuständen in unserem Land kontraproktiv, denn sie spielen den Feinden des bürgerlich-nationalkonservativen Lagers in die Hände. Es ist nicht das „System“ zu überwinden, sondern es sind die Mängel und Schwächen der Staats- und Gesellschaftsordnung zu korrigieren und zum besseren zu entwickeln. Wer das anders sieht, ist schlicht und einfach ein Phantast und darüber hinaus zu Recht ein Fall für  den Verfassungsschutz. Energien in diese Richtung zu verschwenden, ist nicht nur unsinnig,  es ist für die Sache derjenigen, die Deutschland in seiner gewachsenen Eigenheit erhalten und ausbauen wollen,  schlicht kontraproduktiv. Mit Blick auf die fehlenden Bodenschätze einerseits und den hohen wissenschaftlich-technischen Standard unseres Landes wird oft davon gesprochen, daß der „Rohstoff Geist“ unser kostbarstes Gut ist. Das gilt natürlich nicht nur mit Blick auf Wissenschaft und Technik, sondern auch mit Blick auf staats- und gesellschaftspolitische Erwägungen. Sapere aude!





   

Greta Thunbergs Weltrettungsshow

Die Hintermänner der Klima-Religion konnten heute einen großen Erfolg verbuchen. Greta Thunberg sprach vor dem erlesenen Publikum der Staats- und Regierungschefs, die sich in New York im Rahmen einer UNO-Konferenz zu eben diesem Thema versammelt hatten. Greta war offensichtlich sehr gut auf diesen Termin vorbereitet worden. In einer veritablen Wutrede las sie den Generationen ihrer Eltern, Onkel und Tanten, Großeltern und was alles dazwischen liegt, die sprichwörtlichen Leviten. Mit Tränen in den Augen, aber aggressiv im Tonfall schleuderte sie ihrem Publikum und damit allen Generationen über ihr wütend entgegen, was den Erwachsenen wohl einfalle, die Zukunft ihrer Generation zu zerstören. Das ganze unter dem wohlgefälligen Lächeln des fetten portugiesischen Sozialisten, der derzeit auf dem Sessel des UNO-Generalsekretärs sitzt und seiner Ideologie entsprechend an allen Stellschrauben dreht, die geeignet erscheinen, den Kapitalismus abzulösen und dem Sozialismus weltweit zur Herrschaft zu verhelfen. Nicht zu Unrecht sieht er in dem Klima-Kreuzzug  Greta Thunbergs und ihrer Hintermänner ein geeignetes Vehikel dafür.

Gestern Impertinenz – heute Haltung

Ich habe mir angesichts dieser Bilder zunächst einmal vorzustellen versucht, wie eigentlich mein Vater reagiert hätte, wenn ich als 16-jähriger in diesem Tonfall Forderungen an ihn gestellt hätte. Die Antwort ist für Leser aus meiner Generation  wohl nicht schwer. Mein Vater hätte mir eine saftige Ohrfeige verpasst und mich für die nächsten Stunden auf mein Zimmer geschickt, damit ich zum einen über Respekt vor meinen Eltern, und zum anderen über die Sinnhaftigkeit meiner Forderung nachdenke. Nun ist heute eine derartige Reaktion der Eltern aus der Mode gekommen und auch ungesetzlich. Die präpotente Impertinenz, die Jugendlichen zu allen Zeiten jedenfalls phasenweise zu eigen war,  wird natürlich auch heute gelegentlich von Jugendlichen an den Tag gelegt. Auch wenn die Ohrfeige dann heute nicht mehr als die richtige Antwort darauf angesehen wird, so ändert sich doch nichts daran,  daß eine derartige präpotente Impertinenz bleibt, was sie immer war. Es gibt nicht den mindesten Grund für Erwachsene, dem dann nachzugeben. Vielmehr verfehlt seinen Erziehungsauftrag, ja seine Verantwortung vor seinem Kinde, wer  nicht konziliant im Ton, aber hart in der Sache seinem Kind die Grenzen aufzeigt, wozu natürlich auch im Idealfall eine sachliche Diskussion gehört. Letztere kann  naturgemäß niemals ganz auf Augenhöhe stattfinden, dem stehen ja schon die sehr unterschiedlichen Lebenserfahrungen und Wissenshorizonte der Beteiligten entgegen.

Die Verdummungsmaschine arbeitet auf Hochtouren – bis sie heißläuft

Leider werden unsere Medien wie unsere Politiker in den Chor einstimmen, der ausschließlich Loblieder auf Greta Thunberg und die angeblich großartige, von frühem Verantwortungsbewusstsein und großer Sorge um die Zukunft der Menschheit bewegte Jugendliche Anhängerschaft der schwedischen Klima-Ikone singt. Der soziale Druck auf die sprichwörtlichen Zeitgenossen Frau Müller und Herr Meier ist erheblich. Er führt dazu, daß man jedenfalls in den Medien nichts mehr anderes findet, als Bewunderung und Lob für die ach so fortschrittlich, verantwortungsvoll und der Welt der Erwachsenen weit vorauseilenden Jugendlichen Klima-Aktivisten. Es ist auch hier wieder wie so oft der Vergleich mit dem Märchen von des Kaisers neuen Kleidern angebracht. Ich jedenfalls gebe die Hoffnung nicht auf, daß eines Tages das Kind auf der Bildfläche erscheinen wird, das dann ausruft: „Aber der hat doch gar nichts an!“ Die Frage ist nur, wann dies geschehen wird, wie viel von unseren Lebensgrundlagen bis dahin zerstört sein wird, und wie man dieses Zerstörungswerk dann im Nachhinein wieder ungeschehen machen kann. Die Hintermänner des politisch missbrauchten kranken Kindes aus Schweden werden bis dahin allerdings gewaltige Vermögen angehäuft haben. Den Sozialisten unter ihren Förderern wird jedoch hoffentlich zum wiederholten Male das enttäuschende Erlebnis des Scheiterns ihrer Idee beschieden sein.


Die Klimarevolution

Fridays for Future – das beherrschende Thema unserer Zeit

Wer die Zeitung aufschlägt, das Radio einschaltet, im Fernseher Nachrichten oder Talkshows, aber auch Unterhaltungssendungen einschaltet, dem springt förmlich allenthalben das Thema Klima entgegen. Und das mit stets gleichem Tenor. Der Klimawandel ist da, er beschleunigt sich immer mehr, seine Folgen werden in absehbarer Zeit eintreten, wenn sie nicht schon da sind, auf jeden Fall sind sie furchtbar, unsere Erde wird über kurz oder lang unbewohnbar werden, unsere Zukunft ist düster, wenn nicht, ja wenn nicht der Mensch sein Leben radikal ändert, denn den Klimawandel verursacht ganz allein der Mensch in den Industrieländern, indem er mittels industrieller Warenproduktion und Energiegewinnung „Treibhausgase“, insbesondere CO2, produziert.

Eine Massenbewegung namens „Fridays for Future“, die weit über das organisierte Schulschwänzen hinausgeht, beansprucht die öffentliche Aufmerksamkeit in einem Maße, das alle anderen Probleme verdrängt, ob Migrationskrise, Schuldenkrise, Nahostkonflikt, heraufziehende Wirtschaftskrise, soziale Probleme wie Pflegenotstand, Altersarmut, Brexit, Bandenkriminalität, um einmal eine Aufzähhlung der Themen zu versuchen, die uns wirklich beunruhigen sollten. Die Medien springen willig auf den Zug auf und verbreiten Schreckensmeldungen. Selbst auf dem Bildschirm im U-Bahnhof erscheinen grafisch animierte Karten, auf denen die Küstenlinie viele Kilometer landeinwärts wandert, wenn die Durchschnittstemperatur nur um 0,5 % ansteigt.  Kinder werden bereits im Kindergarten,ja sogar in der Kita darüber „aufgeklärt“, daß es immer wärmer wird, weil Papa ein großes Auto fährt, und es doch viel besser ist, wenn er das Fahrrad nimmt. Flugscham, Fleischscham, Avocadoscham und was alles sonst geeignet sein könnte, den Menschen ein schlechtes Gewissen zu machen, wird im Namen der Klimarettung den Menschen eingeredet. Nur wenn wir alle Veganer werden, die zu ihrem Arbeitsplatz am Webstuhl radeln, kann die Menschheit noch gerettet werden. Da verwundert es nicht, wenn mehr als 60 % der Befragten den Klimawandel als ihre größte Sorge  bezeichnen. Und noch weniger verwundert es, daß die Politik auf diesen Zug aufspringt und allerhand Maßnahmen zur Klimarettung beschließt, auch wenn damit den Bürgern massiv in ihren Geldbeutel gegriffen wird. Noch ist deren Angst vor dem Weltuntergang anscheinend größer, als ihre Furcht vor steigenden finanziellen Belastungen.

Gehen wir der Sache doch auf den Grund.

Wir haben es hier offensichtlich mit einer recht einfach strukturierten Ideologie zu tun. Der Klimawandel wird als monokausales Problem dargestellt. Somit ist es leicht fassbar, denn wenn es nur eine Ursache gibt, liegt die Lösung natürlich auf der Hand. Das Thema erfährt eine gewaltige Aufladung durch die damit verknüpfte Katastrophenangst. Der Klimawandel soll ja über kurz oder lang dazu führen, daß die Erde unbewohnbar wird. Somit wird eine Endzeitangst erzeugt. Das Bestechende an dieser Ideologie ist natürlich die Behauptung, die alleinige Ursache für die zu erwartende Apokalypse habe der Mensch selbst gesetzt. Es ist also die klassische Sündenfalltheologie, die der Sache erst so richtig Brisanz verleiht. Der Mensch versündigt sich an der Natur, die Strafe folgt auf dem Fuß. Weil das so ist, liegt die Lösung auf der Hand: „Kehret um! Sündigt fortan nicht mehr!“ In die Gegenwart transformiert: „Hört auf, Treibhausgase  zu produzieren!“ Nur dann kann das Unheil noch abgewandt werden. Nur dann werden wir überleben. Industriell, jedenfalls unter Freisetzung von CO2 produzierte Güter brauchen wir nicht mehr. Adam und Eva im Paradies ebenso wie die Menschen in der Bronzezeit lebten ohne all dies glücklich und zufrieden.

Einfache Erklärungen sind meistens falsch und irreführend

Wie alle einfachen Erklärungen ist das natürlich falsch,  genau genommen stupender Irrsinn. Zunächst einmal wollen wir uns die gängige wissenschaftliche Definition des Begriffs Klima ansehen. Es handelt sich dabei um das 30-jährige statistische Mittel von Wetterelementen wie Temperatur, Windgeschwindigkeit und Niederschlag. Und dies ist von jeher einem stetigen Wandel unterworfen.  So gab es in der Wechsel-Kaltzeit von ca. 120.000–10.000 v. Chr. Klimasprünge von mehreren Grad Celsius während eines Menschenlebens. Hannibal konnte 218 v. Chr. die Alpen mit seinen Kriegselefanten überqueren, weil die Alpengletscher nahezu vollständig abgeschmolzen waren. Die Fundamente der Steinernen Brücke in Regensburg konnten 1135 n. Chr. im trockenen Flussbett der Donau gelegt werden, weil zu jener Zeit eben extreme Dürreperioden an der Tagesordnung waren.  Der mittelalterlichen Warmzeit  von ca. 1000-1300 n. Chr., während der die Felder reiche Frucht trugen und die Menschen gut lebten, folgte bekanntlich die kleine Eiszeit von ca. 1400-1800 n. Chr. mit Hungersnöten. Generell war es während der letzten ca. 10.000 Jahre zu etwa zwei Drittel der Zeit wärmer als heute.

Korrelation statt Kausalität

Die Klima-Ideologen unserer Tage argumentieren gerade nicht mit naturwissenschaftlichen Beweisketten, etwa unter Laborbedingungen durchgeführten Experimenten und physikalischen bzw. chemischen Formeln und Berechnungen. Vielmehr soll der Beweis für die Behauptung, die vom Menschen seit Einsetzen der industriellen Produktion Mitte des 19. Jahrhunderts verursachte und einen immer größer werdenden Umfang annehmende Erzeugung von CO2 führe zum Klimawandel, dadurch geführt werden, daß eine Korrelation zwischen industrieller Produktion, damit einhergehendem Verbrauch fossiler Energien und Veränderungen des Klimas festzustellen sei. Damit liege die Kausalität doch auf der Hand.  Indessen ist auch das nicht richtig, wie die vorstehenden Beispiele zeigen. Tatsächlich sollte man auch nicht nur von Korrelation, sondern genauer von Koinzidenz sprechen, denn die jeweils miteinander verknüpften Erscheinungen hängen nicht voneinander ab, sondern finden zufällig gleichzeitig statt. Doch das stört Ideologen nicht.

Gehen da Jugendliche spontan auf die Straße?

Fridays for Future  ist alles andere als eine spontane Jugendbewegung. Dahinter steht eine unheilige Allianz von sozialistischen Ideologen und Umweltindustrie. Schon  die Allgegenwärtigkeit dieser Bewegung, ihr Organisationsgrad und ihre Medienpräsenz lassen bereits erhebliche Zweifel an einem naiven Schülerprotest aufkommen. Können tatsächlich ein paar Schüler die administrativen und logistischen Anforderungen von Großdemonstrationen erfüllen und von Konferenz zu Konferenz durch die Welt jetten? Können das Kinder mit ihrem Taschengeld finanzieren? Hier muß mehr dahinter stecken. Und das ist auch der Fall.

Wer steckt dahinter, und wer profitiert davon?

Eine Antwort auf die Frage, woher die immensen finanziellen Mittel kommen,  mit denen Fridays for Future am Leben erhalten und so die öffentliche  Debatte bis in die Regierungen und Parlamente  bestimmt wird, zeigt ein Blick auf die Unternehmen und Organisationen, die dahinter stecken. Das wird im Übrigen nicht einmal mehr verborgen. Es handelt sich natürlich um die Umweltindustrie, die Produzenten und Betreiber von Windrädern und Windparks,  Solaranlagen und die Produzenten sogenannter nachwachsender Rohstoffe. Hier werden Milliarden verdient. Es lohnt sich also, eine wirkmächtige Bewegung wie Fridays for Future anzustoßen und zu finanzieren, um  so  Einfluß auf die Gesetzgebung zugunsten einer immer  größeren Ausweitung des sogenannten alternativen Energiesektors zu nehmen.

Was ideologisch die Bewegung trägt, zeigt sich in zunehmendem Maße schon an den Beschriftungen der mitgeführten Transparente. So konnte man während der Demonstrationen zur diesjährigen Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt auf einem Transparent lesen: „Burn capitalism not coal!“ Ein Beispiel nur von vielen. Ausgewiesene Sozialisten wie etwa der UN-Generalsekretär Antonio Guterres unterstützen diese Bewegung ebenso wie linksradikale Milliardäre vom Schlage eines Maurice Strong oder des allenthalben zerstörerisch wirkenden Georges Soros, der bezeichnenderweise nicht mit für die Menschheit sinnvoller wirtschaftlicher Tätigkeit, sondern mit Währungsspekulationen immensen Reichtum angehäuft hat, ebenso wie von solchen Drahtziehern gelenkte Politiker vom Schlage eines Al Gore. Daß auch reiche Menschen Sozialisten sein können, weiß man ja spätestens seit Friedrich Engels. Nebenbei bemerkt, ein Beweis dafür, daß die Marx’sche These: „Das Sein bestimmt das Bewusstsein“, genauso falsch ist wie seine gesamte Lehre.

Warum gibt es eigentlich den Sozialismus immer noch?

Das erstaunlichste am Sozialismus ist, das muß in diesem Zusammenhang kurz bemerkt werden, seine Überlebensfähigkeit trotz vielfach dokumentiertem Scheitern in der Praxis. Noch nie hat der Sozialismus erreicht, was er den Menschen verspricht, nämlich ein Leben in persönlicher Freiheit und Wohlstand. Stets hat er das Gegenteil gezeitigt, während der verhasste Kapitalismus den Menschen gebracht hat, was ihnen der Sozialismus versprochen hat. Woran das liegt, ist des Nachdenkens wert. Fündig werden wir vielleicht bei Ludwig von Mises, dem Altmeister der Volkswirtschaft. In seinem Aufsatz „Liberalismus“ sprach er im Jahre 1927 von der Geisteskrankheit namens Sozialismus. Dem ist beizutreten, wobei diese Geisteskrankheit offensichtlich hochinfektiös ist. Das erklärt, warum zum Beispiel gut zwei Drittel der Journalisten linksgrün konditioniert sind, wobei die grüne Ideologie nichts anderes als eine Spielart des Sozialismus ist, wie ihre Herkunft aus der 68er Bewegung beweist.

Jugend ist leicht zu beeinflussen

Derartige Ideologien, seien sie religiös oder profan, gerade wenn ihr Strickmuster so einfach wie möglich ist, hatten schon immer eine große Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche. Ihre Beeinflussbarkeit ist sehr hoch, insbesondere durch griffige und einfache Ideologien. Historische Beispiele dafür gibt es zuhauf. Betrachten wir etwa den Kinderkreuzzug von 1212 n. Chr., der natürlich in einer Katastrophe endete und tausende von Kindern und Jugendlichen ihr junges Leben kostete. Vielleicht ließ diese Menschheitserfahrung die Sage vom Rattenfänger von Hameln  im Jahre 1284 entstehen. Ganz real war die Schreckensherrschaft des Bußpredigers Girolamo Savonarola in Florenz von 1494-1498. Dieser nach einem „Erweckungserlebnis“ vom Medizinstudenten zum radikalen Mönch gewordene  Zeitgenosse Christoph Columbus‘ gewann mit seinen flammenden Predigten über die Sündhaftigkeit der Menschen, insbesondere  der herrschenden Adeligen und Kaufleute, und das deswegen drohende Strafgericht des Himmels vor allem jugendliche Anhänger. Weil ihr Idol das forderte, pressten sie den Erwachsenen ihre kostbaren Kleider und Kunstschätze ab, um sie  auf dem Florentiner Marktplatz dem Feuer zu übergeben. Die Ironie der Geschichte wollte es, daß Savonarola selbst, nachdem er am 23. Mai 1498 auf eben diesem Marktplatz von den wieder zu Verstand gekommenen Florentinern gehenkt worden war, auch dort dem Feuer übergeben wurde. Ein Beispiel für die Entflammbarkeit der Jugend mit wirren revolutionären Gedanken waren auch die Roten Garden Mao Tsetungs in der Zeit von 1966-1976.  Auch hier ging es darum, die Jugend mit einer angeblich reinen Lehre zu infizieren, die gerade das dem Glück der Menschheit entgegenstehende, von der reinen kommunistischen Lehre abweichende Leben der Erwachsenen im Visier hatte. Bis der Spuk mit dem Tode Maos 1976 sein Ende nahm, hatten etwa 1 Million Chinesen das mit ihrem Leben büßen und viele Millionen mit  absoluter Verarmung bezahlen müssen. Ein ähnliches Phänomen war 1979 im Iran zu beobachten, als der radikale Prediger Ayatollah Khomeini vor allem die Jugend für eine  blutige Revolution gegen die in seinen Augen gottlose Gesellschaft mobilisieren konnte.

Wie überzeugend kann eine Jugendreligion denn sein?

Auch der Furor der Jugendlichen „Klimaaktivisten“, vor allem ihre radikale Forderung nach Deindustrialisierung, zielt direkt auf den Lebensentwurf ihrer Eltern und Großeltern, der ohne energieintensive Industrien nicht möglich wäre. Sie müssen also umkehren, damit ihre Kinder und Enkel eine lebenswerte Zukunft haben können. Eine Folgenabschätzung dahingehend, was diese radikalen Forderungen an wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen nach sich ziehen würden,  wird nicht angestellt, und würde Jugendliche Protestierer auch hinsichtlich ihrer naturwissenschaftlichen und  wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse überfordern. Es geht aber um die reine Lehre.  Fanatismus und nüchternes Denken schließen einander aus. Mit 16 Jahren kann man aber auch noch nicht über das Wissen verfügen, das  zur Beurteilung komplexer naturwissenschaftlicher und ökonomischer Zusammenhänge unbedingt erforderlich ist. Erstaunlicherweise fällt dies all den Unterstützern dieser Kinder in Politik und Medien nicht auf. Würden sich Frau Merkel oder Herr Prantl von einem 16-jährigen Schüler am Herzen operieren oder auch nur einen Weisheitszahn ziehen lassen? Würden sie einer 16-jährigen Schülerin den Auftrag geben, die Statik eines Hochhauses zu berechnen? Ist das alles so viel einfacher, als die Klimaforschung?

Was ist zu erwarten?

Ob Fridays for Future so enden wird wie einst die Roten Garden Maos und die Tugendbewegung Savonarolas, wird sich zeigen. Eine gewisse historische Gesetzmäßigkeit spricht dafür. Am Ende ziehen die Menschen doch immer die Freiheit der Unfreiheit vor. Ein Leben in Askese halten die wenigsten auf Dauer für erstrebenswert. Somit besteht eine gewisse Hoffnung, daß auch diese geistige Verwirrung in absehbarer Zeit ihr Ende finden wird.


Der Staatsanwalt soll Europa schützen

Der Bundesrat steht meistens etwas im Schatten seines  großen Bruders  Bundestag. Kein Wunder, im allgemeinen winkt er durch, was aus  der ersten Kammer des Parlaments kommt. Nur selten kann eine Partei, die im Bundestag die Oppositionsbänke drückt, im Bundesrat vermöge ihrer Beteilgung an Landesregierungen ein Gesetz blockieren, wie das derzeit die Grünen wider alle Vernunft hinsichtlich der Erklärung nordafrikanischer Länder zu sicheren Drittstaaten im Sinne des Asyl- und Flüchtlingsrechts tun. Heute indessen läßt eine Meldung aus Berlin aufhorchen. Der Freistaat Sachsen hat eine  Gesetzesinitiative des Bundesrates auf den Weg gebracht, wonach künftig die Europäische Union und ihre Symbole  den gleichen strafrechtlichen Schutz genießen sollen, wie das schon für die Bundesrepublik Deutschland der Fall ist.

Man kann die Bundesrepublik Deutschland nicht straflos beleidigen

§ 90a des Strafgesetzbuches ist eine der Strafvorschriften, die allgemein wenig bekannt sind. Doch wird in dieser Vorschrift Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren demjenigen angedroht, der die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft. Die Vorschrift wird selten angewandt. So etwa dann, wenn jemand die Bundesrepublik Deutschland mit dem NS-Staat gleichsetzt oder ihre verfassungsmäßige Grundordnung im gesamten herabwürdigt. Das Verächtlichmachen ist bejaht worden in Fällen, in denen von „Unrechtsstaat“, „Bimbes-Republik“ und „käuflichem Saustall“ die Rede war, oder aber die Bundestagswahl als „Betrugsmanöver“, die Bundesrepublik als „Staat der Verbrecher und Vaterlandsverräter“ oder zum Beispiel das Berliner Abgeordnetenhaus als „Allerheiligstes des bürgerlichen Volksbetruges“ bezeichnet wurde. Auch Pfui-Rufe beim Absingen der Nationalhymne wurden früher einmal bestraft ebenso wie die böswillige Entstellung ihres  Textes.

Bei der Verunglimpfung des Staates kommt es auf die Windrichtung an

Hier ist allerdings in den letzten Jahren unter Rückgriff auf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit, erst recht die Freiheit der Kunst, eine Aufweichung der Rechtsprechung zu beobachten. So konnten Angehörige der Grünen Jugend nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts straflos auf die Bundesflagge urinieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt war allerdings in zwei Fällen anderer Meinung. Die Verballhornung der Nationalhymne durch eine Punk-Band (Deutschland muß sterben, damit wir leben können) als offenbar künstlerisch wertvolle Antithese zum Denkmal des Widerstandes (Deutschland muß leben, und wenn wir sterben müssen) steht nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts unter dem Schutz der Kunstfreiheit.

Betrachtet man diese Rechtsprechung, so beschleicht einen doch der leise Verdacht, daß Kunst– bzw. Meinungsfreiheit vor allem dann greifen, wenn linksdrehende Täter sich in diffamierender Weise mit unserem Staat oder seinen Symbolen auseinandersetzen. Es wäre interessant zu erfahren, was etwa geschähe, wenn Angehöriger irgendwelcher rechtsextremen Grüppchen öffentlich auf die Bundesfahne urinierten oder rechtsextreme Rockbands diffamierende Verballhornungen der Nationalhymne grölten.

Der Staat der Deutschen ist vor Beleidigung geschützt, die Deutschen nicht

Merkwürdigerweise ist ja auch die Beleidigung des deutschen Volkes selbst nicht strafbar. Das liegt daran, daß nach Auffassung der Rechtswissenschaftler und Gerichte unbestimmt große Personenmehrheiten nicht beleidigungsfähig sind. Ein Kollektiv muß, damit man es im Rechtssinne beleidigen kann, nach äußeren Kennzeichen abgegrenzt sein. Das läßt sich natürlich kaum wirklich zuverlässig definieren. Gerichte haben zum Beispiel „die deutschen Ärzte“ als beleidigungsfähiges Kollektiv angesehen, ebenso wie die Angehörigen der GSG 9 oder sogar alle im aktiven Dienst befindlichen Soldaten, nicht aber „die Nürnberger Polizei“, „die Christen“ oder etwa „die Homosexuellen“. Rechtssicherheit sieht anders aus. Bekannt ist die unsägliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus den neunziger Jahren, wonach der Spruch „Soldaten sind Mörder“ straflos bleiben muß, eben aus diesem Grunde. Und ebenso straflos geblieben ist die Bezeichnung der Deutschen als „Köterrasse“. Warum man nicht entweder in der Rechtsprechung oder beim Gesetzgeber auf den Gedanken kommt, wenn schon der Staat einen Schutz vor Verunglimpfung genießen muß, obgleich er nur die äußere Organisation des Staatsvolkes ist, das Staatsvolk selbst aber nicht, und deswegen eine entsprechende Änderung des § 90a StGB vorgenommen wird, erschließt sich mir nicht. Aber vielleicht sieht man hier weniger Handlungsbedarf, als bei der Europäischen Union.

Europa, heilig Vaterland?

Die Gleichsetzung der Europäischen Union, die keineswegs den Charakter eines Staatswesens hat, mit einem Staat indessen überrascht. Natürlich gibt es auch den Schutz ausländischer Staaten vor Verunglimpfung, und zwar in § 104 StGB. Dieser bezieht sich aber nur auf den Fall, daß eine aufgrund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder ein Hoheitszeichen, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich gemacht wird, oder wenn beschimpfender Unfug daran verübt wird, der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Straflos bleibt es jedoch, diesen Staat an sich verbal zu verunglimpfen, seine Nationalhymne zu verballhornen und dergleichen mehr. Also wäre es straflos, sich eine, sagen wir einmal, französische Fahne zu kaufen und sie dann etwa öffentlich zu verbrennen. Weil die Europäische Union ja kein Staat ist, schützt diese Vorschrift sie im Gegensatz zu ihren Mitgliedstaaten nicht. Warum sie nun in Deutschland einen stärkeren Schutz genießen soll, als ihre Mitglieder und sonstige Staaten dieser Erde, erschließt sich nicht. Es sei denn, man sieht die Europäische Union faktenwidrig als Staatswesen, gewissermaßen als europäisches Vaterland an. Das mögen ja Europaschwärmer vielleicht so fühlen und auch an der politischen Umsetzung dieses Traums, aus meiner Sicht Alptraums, arbeiten. Mit der Verfassungswirklichkeit und dem Europarecht hat das jedoch nichts zu tun.

Man fragt sich auch, warum die wackeren Volksvertreter aus Sachsen dann nicht auch gleich die UNO, die NATO und andere internationale Organisationen in gleicher Weise schützen wollen.

Die EU sollte nicht durch die Hintertür als Staat in die Rechtsordnung eintreten

Natürlich ist es unanständig, über internationale Organisationen und deren Symbole in beleidigender und diffamierender Weise herzuziehen. Doch meine ich, daß insoweit das soziale Unwerturteil ausreicht. Vor allem aber muß auch in dieser juristischen Hinsicht der qualitative Unterschied auch in strafrechtlicher Hinsicht bestehen bleiben zwischen unserem eigenen Vaterland, das für unser Wohl sorgt und unsere Sicherheit garantiert, und überstaatlichen Organisationen, die das alles eben nicht tun, zumindest nicht ohne ihre jeweiligen Mitgliedsländer tun können, und die deswegen auch kein Vaterland hergebrachten Sinne sein können. Von der emotionalen Bindung, die über die kulturellen und landsmannschaftlichen Traditionen nur in den Nationalstaaten wachsen konnte, erst gar nicht zu reden.

Sollte die Vorschrift ins Strafgesetzbuch kommen, so darf man gespannt sein, ob und welche Art von Verunglimpfungen dann tatsächlich von den Gerichten geahndet werden. Im Falle rechtsextremistischer verbaler oder auch realer Fäkalienschleuderei wird das sicherlich problemlos geschehen. Im Falle so genannter „phantasievoller Aktionen“ linksdrehender Gruppen, und seien sie noch so geschmacklos oder gar im Wortsinne exkremental, wird man wohl eher von Freisprüchen lesen. Duo cum faciunt idem, non est idem wußten schon die alten Römer. Zu deutsch: Wenn zwei das selbe tun, dann ist das – noch lange nicht – das selbe. Latein ist eben im Vergleich zu Deutsch einfach knackiger!