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Erziehung zur Freiheit

Zu den Merkwürdigkeiten der politischen Debatte in Deutschland gehört zweifelsohne der Streit um das islamische Kopftuch. Es ist ja ohne jeden Zweifel ein Kleidungsstück, das den islamischen Glauben seiner Trägerin für alle Menschen in ihrer Umgebung sichtbar bekunden soll. Anders als das Kopftuch der Bäuerin früherer Zeiten, das ihr Haar vor Sonne, Regen und Staub schützen sollte, ist das also die Manifestation einer Weltanschauung, was natürlich eine gesellschaftliche, ja politische Bedeutung hat. Die Erwartung von Gesellschaft und Familie an die Frau, das Kopftuch zu tragen, kann gut und gerne als Ausdruck para-religiöser Machtansprüche gedeutet werden. Sicher ist jedenfalls, daß das Tragen des Kopftuchs die Entscheidung für eine Lebensform widerspiegelt, damit eine Gruppenzugehörigkeit formuliert und so einen Ein- bzw. Ausgrenzungsanspruch formuliert. Das Tragen des Kopftuchs definiert also eine Gruppenzugehörigkeit. Sicher ist zudem, daß es sich um eine Bekleidung handelt, welche die Gleichheit von Mann und Frau aufhebt. Genau deswegen ist der Streit darüber ja so politisch und so emotional. 

Kopftuchverbot in der Grundschule

Besonders bizarr erscheint die Diskussion darüber, ob auch in Deutschland, wie jüngst in Österreich geschehen, der Staat verbieten kann, daß minderjährige Schülerinnen das Kopftuch oder auch weitergehende Verhüllungen wie etwa Burka oder Niqab während des Schulbesuchs tragen. Mit dieser Frage wollen wir uns nun etwas näher befassen. Dazu hat kürzlich ein namhafter Verfassungsrechtler, Prof. Dr. Martin Nettesheim, ein Gutachten erstattet, in dem er zu dem Ergebnis kommt, daß der Staat selbstverständlich jedenfalls für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ein solches Verbot statuieren kann. Ab diesem Alter setzt nach deutschem Recht die sogenannte Religionsmündigkeit ein, womit Jugendliche nun selbst entscheiden können, ob und welcher Religionsgemeinschaft sie angehören wollen, oder ob sie überhaupt ohne religiöse Bindung leben wollen.

Tatsächlich sehen wir in der Öffentlichkeit immer mehr Mädchen, die offensichtlich noch längst keine 14 Jahre alt sind, und doch dieses islamische Kopftuch tragen, das nach Auffassung wohl der meisten islamischen Geistlichen und Religionsgelehrten gemäß Koran von den muslimischen Frauen getragen werden soll. Daß dem dann jeweils eine eigenverantwortliche, auf einer ethisch-religiösen Reflexion beruhende Entscheidung zum Beispiel eines zehnjährigen Mädchens zu Grunde liegen soll, wie es uns Islamfunktionäre, aber auch linksgrüne Islamversteher weismachen wollen, wird wohl nur der glauben, der auch glaubt, daß Zitronenfalter Zitronen falten. Auch Politiker und Religionsfunktionäre sind gut beraten, wenn sie ihre Zeitgenossen nicht für naiv und ungebildet halten.

Europarecht und Religionsfreiheit

Wir können uns auf die Prüfung der Rechtslage in Deutschland konzentrieren. Denn das europäische Recht, hier die Europäische Menschenrechtskonvention, läßt den Mitgliedstaaten bei der Beurteilung, wie mit Religion in staatlichen Institutionen und dem öffentlichen Raum umgegangen werden soll, grundsätzlich einen weiten Beurteilungsspielraum. Das gilt gerade für das Spannungsfeld zwischen liberaler Gesellschaft, Schule und Islam. Das hat der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte in mehreren Entscheidungen, auch zum Thema Kopftuch, klargestellt. Es ist somit auch eine Frage der nationalen Souveränität, wie die Staaten damit umgehen. Österreich etwa hat vor wenigen Monaten ein Kopftuchverbot in Grundschulen verfügt. In Frankreich gilt wegen seiner Verfassungstradition der Trennung von Kirche und Staat ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Es ist somit eine Frage der Verfassungskultur, wie ein Staat mit der öffentlichen Manifestation abweichender gesellschaftlicher und/oder religiöser Überzeugungen umgeht.

Religion, Elternrecht, Schule und Grundgesetz

Die Diskussion um dieses Thema kreist naturgemäß um die Grundrechte aus Art. 4 Abs. 3 GG – Religionsfreiheit in der Form der Religionsausübungsfreiheit – und aus Art. 6 Abs. 2 GG – das Grundrecht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder. Beides steht in einem Spannungsverhältnis zu Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes, wonach das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Doch ist eine Betrachtung der Fragestellung nur aus dem Blickwinkel der zitierten Verfassungsbestimmungen nicht ausreichend, ihre Problematik hinreichend zu erkennen. Denn wie bei allen Gesetzen gilt gerade für die Verfassung in ihrem Grundrechtsbereich, daß ihr ein Vorverständnis und eine Zielrichtung zu Grunde liegt, die man erkennen muß, wenn man diese Bestimmungen zutreffend erfassen will.

Welches Menschenbild liegt unserer Verfassung zugrunde?

Unser Grundgesetz ist eine freiheitliche Verfassung. Ihr liegt ein Menschenbild zugrunde, das schon aufgrund der christlich-abendländischen Tradition das Individuum und nicht das Kollektiv in den Blick nimmt. Vor allem aber durch die seit dem 16. Jahrhundert immer stärker das abendländische Geistesleben prägende, Gesellschaft und Staat durchdringende Aufklärung, ist es die Grundüberzeugung der europäischen wie auch der aus ihnen hervorgegangenen Völker, daß der freie, selbstbestimmte Mensch das Maß aller Dinge ist. Dies ist das Vorverständnis, das der Formulierung der Grundrechte zu Grunde liegt, was sich besonders deutlich an der überragenden Bedeutung der Menschenwürde in Art. 1 des Grundgesetzes, aber auch der Begründung wesentlicher Freiheitsrechte wie des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Art. 5 Abs. 1, oder dem Versammlungsrecht in Art. 8 unmissverständlich zeigt.

Erziehung zur Freiheit

Wenn das Grundgesetz in Art. 7 Abs. 1 das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates stellt, dann begründet dies die Verpflichtung, für eine Erziehung der Kinder im Sinne der Verfassung, also ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sorgen, den Kindern das nötige Rüstzeug für ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Leben ebenso wie die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Teilnahme am Erwerbsleben befähigen, zu vermitteln. Spiegelbildlich ergibt sich daraus auch das Recht des Staates, dies zu tun, ein Recht, das eben neben das Elternrecht zur Erziehung und das Menschenrecht auf Religionsfreiheit tritt. Denn die Verfassungsordnung des Grundgesetzes zielt auf die Errichtung und rechtliche Ordnung eines Gemeinwesens ab, in dem Menschen ein freies Leben in selbstbestimmter Autonomie führen. Das Grundgesetz schreibt einer unter staatlicher Verantwortung stehenden Schule zentrale Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung, Erziehung und Bildung junger Menschen zu. Das Elternrecht zur Erziehung der Kinder aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes verleiht einem erzieherischen Programm, das dem grundgesetzlichen Ziel widerspricht, eigenständige und autonome, beziehungs- und gemeinschaftsfähige Personalität zu entwickeln, keinen Schutz. Denn nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wacht die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung des Erziehungsrechts der Eltern.

Staatliche Erziehung schützt die Grundlagen des Staates im gesamtgesellschaftlichen Interesse

Das Bundesverwaltungsgericht läßt sich in seinen Entscheidungen zum Spannungsfeld von elterlichem Erziehungsrecht und staatlichem Erziehungsauftrag eben von diesen Grundsätzen leiten. Art. 7 Abs. 1 GG vermittelt dem Staat Befugnisse zur Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens, seiner Ausbildungsgänge sowie des dort erteilten Unterrichts. Der Staat verfügt demnach über eine umfassende Schulgestaltungsmacht in organisatorischer wie inhaltlicher Hinsicht. Bei der Festlegung des schulischen Bildungs-und Erziehungsprogramms – dem Kernbereich seiner Schulgestaltungsmacht – verbleibt ihm Gestaltungsfreiheit. Diese Bestimmungsbefugnis muß beim Staat schon deshalb konzentriert sein, weil die diesbezüglichen Wünsche der Eltern regelmäßig voneinander abweichen werden. Dieser Bestimmungsbefugnis bedarf es aber auch, weil der Kanon der Schulfächer nicht ausschließlich Belange der Eltern und Schüler berührt. Ihre Auswahl kann Ordnungsvorstellungen sowie Qualifikationsmuster der nachwachsenden Generation beeinflussen. Sie ist insofern von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Der herausragenden Bedeutung der Schule für die Gesellschaft wird nur ein solches Verständnis des Zusammenspiels von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 7 Abs. 1 GG gerecht, das von einer grundsätzlich ungeschmälerten, ausschließlich demokratisch gebundenen Gestaltungsfreiheit des Staates im Hinblick auf die Zusammensetzung des Fächerkanons ausgeht. Auch unabhängig vom jeweiligen Unterrichtsstoff ist davon auszugehen, daß die Schüler im Schulalltag, unter den Zwängen des schulischen Gemeinschaftslebens, auf vielfältige Weise mit ethisch fundierten Verhaltens- und Einstellungsgeboten konfrontiert werden und sie auf diese Weise verinnerlichen.

Historisches Verfassungsverständnis

Diese Vorschrift des Grundgesetzes muß auch geschichtlich verstanden werden. Schon in der Weimarer Reichsverfassung waren in Art. 148 die Grundsätze festgeschrieben, welche die Schulen zu vermitteln hatten. Dort war festgelegt, daß in allen Schulen sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung, persönliche und berufliche Tätigkeit im Geiste des deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu erstreben seien. Gemäß Art. 136 Abs. 1 der Weimarer Verfassung sollten die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden, sie standen also außerhalb des Einflusses der Religionsgemeinschaften. Die Vorschrift gilt über Art. 140 GG bis heute fort.

Eine freie Gesellschaft kann nur existieren, wenn ihre Grundlagen schon in der Schule vermittelt werden

Im Ergebnis ist also festzuhalten, daß der Staat von Verfassungs wegen in der Pflicht ist, die Kinder in der Schule im Geiste eben dieser freiheitlichen Verfassung zu erziehen. Sie sollen zur Freiheit erzogen werden, zu einer Freiheit, durch die sie zur Entwicklung einer selbstbestimmten, aber auch sozial integrierten und verantwortlichen Persönlichkeit angeleitet werden. Dem steht eine frühkindliche Prägung im Sinne des gegenteiligen Gesellschaftsentwurfs, wie er nun einmal im Islam angelegt ist, diametral entgegen. In diesem Konflikt zwischen der freiheitlichen Gesellschaft, die sich eben eine solche Verfassung gegeben hat und einem archaischen, religiösen Gesetzen unterworfenen Gesellschaftsbild, muß die staatliche Erziehung dafür Sorge tragen, daß die jungen Menschen so erzogen werden, daß sie später in der Lage sind, aufgrund eigener Kenntnis, Erkenntnis und Willensbildung selbst zu entscheiden, ob und welcher Religion oder Weltanschauung sie künftig folgen wollen. Wenn der Staat es jedoch duldet, daß dieses von der Verfassung vorgegebene Erziehungsziel dadurch gefährdet wird, daß Mädchen nicht nur im außerschulischen Bereich, sondern auch in der Grundschule ein islamisches Kopftuch als äußeres Zeichen des Glaubens tragen, zu dem ihre Eltern sie erziehen wollen, und der inhaltlich in weiten Teilen den Grundentscheidungen unserer Verfassung, etwa der Gleichheit von Mann und Frau, widerspricht, dann verfehlt er seinen Erziehungsauftrag.

Das Kopftuch ist nicht nur ein äußeres Zeichen

Es handelt sich eben nicht nur um ein äußeres Zeichen, sondern diese Bekundung der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft wirkt auch nach innen, weil es seine kindliche Trägerin auf Schritt und Tritt daran erinnert, dieser Gemeinschaft anzugehören und sich damit von ihren Mitschülerinnen nicht nur äußerlich zu unterscheiden. Wenn dies, wie vielfach in Wirklichkeit, mit der Vermittlung eines Überlegenheitsgefühls gegenüber den sogenannten Ungläubigen einhergeht, dann verhindert dies tendenziell die Verinnerlichung eben der Freiheitsvorstellungen, zu denen die Schule doch erziehen soll. Daß dies alles natürlich auch auf die männlichen muslimischen Grundschüler durchschlägt, ist offensichtlich.

Mit dem Kopftuchverbot allein ist es nicht getan

Weil nun dieser Erziehungsauftrag dahin geht, die Kinder im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu eigenständig denkenden jungen Menschen zu erziehen, ist es natürlich nicht damit getan, ein äußeres Zeichen der Unterdrückung wie eben dieses islamische  Kopftuch aus der Grundschule zu verbannen. Vielmehr schließt die Erziehung zur individuellen Freiheit auch ein, religiös-gesellschaftliche Vorstellungen wie Speiseverbote, Ungleichheit von Mann und Frau, Ungleichheit von Gläubigen und „Ungläubigen“ in rechtlicher Hinsicht sowie den Vorrang der Religion vor dem Staat im Unterricht zu behandeln und den Schülern zu vermitteln, daß dies alles den Grundentscheidungen unserer Verfassung widerspricht. Dabei muß der Wert des Lebens in Freiheit herausgestellt und auch mit Beispielen des krassen Gegenteils, wie etwa des Lebens in einer streng islamischen Gesellschaft zum Beispiel in Saudi-Arabien, erläutert werden. Denn eine eigenverantwortliche Entscheidung, wie sie leben wollen, können nur solche Menschen treffen, die sich über die Alternativen im klaren sind.

Die wehrhafte Demokratie

Die Politik in Deutschland hat jahrzehntelang den Begriff der wehrhaften Demokratie wie ein Mantra vor sich her getragen, als es darum ging, dem Kommunismus den Einzug in die Beamtenschaft zu verwehren. Warum dies nicht auch im Hinblick auf freiheitsfeindliche religiöse Vorstellungen Geltung haben soll, erschließt sich jedenfalls unter Anlegung logischer Maßstäbe nicht. Gerade in unserer Zeit, in der ein freiheitsfeindlicher Islam – einen anderen kenne ich nicht – allenthalben versucht, die Gesellschaft zu verändern und in seinem Sinne Einfluß zu nehmen – von den Speiseplänen im Kindergarten bis zur Nichtteilnahme von Schülerinnen am Schwimmunterricht – erscheint es mir notwendig zu sein, daß schon in der Grundschule, aber auch darüber hinaus, die Freiheit gelehrt und verteidigt wird. Denn, so sagt das schöne alte deutsche Sprichwort: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!“


1. September 1939 – 80 Jahre danach

Heute vor 80 Jahren, in den frühen Morgenstunden des 1. September 1939, griff die deutsche Wehrmacht auf breiter Front Polen an. In der deutschen Öffentlichkeit wird dies allgemein mit dem Begriff des Überfalls benannt. Mit diesem Begriff ist durchaus absichtsvoll eine Kriminalisierung verbunden, denn er stammt aus dem Strafgesetzbuch und definiert ihn als eine Variante der gefährlichen Körperverletzung, § 224 StGB. Die Rechtsprechung definiert den Überfall von Alters her als einen Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann. Schon an dieser Stelle ist also eine kritische Betrachtung des Sprachgebrauchs, neudeutsch ein Faktencheck, angebracht.

Der Krieg kam nicht aus heiterem Himmel

Am 1. September 1939 standen sich die Armeen beider Staaten hochgerüstet gegenüber. Daß der deutsche Diktator Hitler angreifen wollte, ergab sich nicht nur aus der klaren Angriffsgliederung der mit rund 1,3 Millionen Soldaten aufmarschierten Wehrmacht, sondern es entsprach ja auch seiner langfristigen politischen Strategie, dem deutschen Volk Lebensraum im Osten zu verschaffen. In seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ formuliert er dazu auf Seite 728: „Die Außenpolitik des völkischen Staates hat die Existenz der durch den Staat zusammengefassten Rasse auf diesem Planeten sicherzustellen, indem sie zwischen der Zahl und dem Wachstum des Volkes einerseits und der Größe und Güte des Grund und Bodens andererseits ein gesundes, lebensfähiges, natürliches Verhältnis schafft.“ Diese Möglichkeiten sieht er ausschließlich im Osten und führt auf Seite 742 aus: „Damit ziehen wir Nationalsozialisten bewusst einen Strich unter die außenpolitische Richtung unserer Vorkriegszeit. Wir setzen dort an, wo man vor sechs Jahrhunderten endete. Wir stoppen den ewigen Germanenzug nach dem Süden und Westen Europas und weisen den Blick nach dem Land im Osten.“

Polen indessen hatte diesen Angriff seit langem erwartet und war mit rund 1,1 Millionen Soldaten ebenfalls grenznah aufmarschiert. Die Dislozierung der Truppen deutete weniger auf die Absicht einer nachhaltigen Verteidigung, denn auf die Absicht mindestens einer Verteidigung im Wege des Gegenangriffes hin, wenn nicht überhaupt aggressive Absichten vorherrschten. Denn sowohl die extremen Phantasien nationalistischer Kreise in Polen, in denen Landkarten kursierten, in welchen Deutschland bis zur Elbe, teilweise darüber hinaus, als ursprünglich polnisches Land dargestellt wurde, als auch die Kriegsrhetorik polnischer Politiker sprachen für aggressive Absichten auch der polnischen Seite. Nicht nur, daß der polnische Oberbefehlshaber Marschall Rydz-Smigly anlässlich einer Parade seiner Truppen am 3. Mai 1939 in Warschau den Polen versprach, die Deutschen im Grunewald (!) „in Fetzen zu schlagen“, sondern auch die Äußerung des polnischen Botschafters in Paris, Lucasiewicz, gegenüber dem französischen Außenminister Bonnet: „Wir werden von Kriegsbeginn an Deutschland besetzen“, sind eben historische Fakten. Tatsächlich hatte der französische General Weygand den Polen vorgeschlagen, die Verteidigungslinie weit ins Landesinnere zurückzunehmen, womit die Überdehnung der grenznahen Stellung vermieden, die Umfassung von Norden und Süden zumindest erschwert und wegen des Vorteils der inneren Linie eine Massierung der eigenen Truppen und die Möglichkeit der raschen Schwerpunktbildung gegen den Hauptstoß des Feindes ermöglicht worden wäre. Doch dann hätte man keine Angriffsoption mehr gehabt.

Warum verlor Polen so schnell und so gründlich?

Man ist heute nur allzu leicht geneigt, aus dem tatsächlichen Kriegsverlauf zu schließen, daß die Erzählung von dem armen kleinen wehrlosen polnischen Volk, das von dem skrupellosen übermächtigen, vom blanken Vernichtungswillen beseelten deutschen Volk überfallen, geknechtet und massakriert worden sei, tatsächlich die Wirklichkeit in Gänze wiedergibt. In der Tat kapitulierte Polen bereits am 30. September 1939. Der rasche und vollständige Sieg Deutschlands war allerdings drei Ursachen geschuldet, über die politisch korrekte Zeitgenossen heute nicht mehr gerne sprechen.

Zum einen war die deutsche Wehrmacht der polnischen Armee in allen Belangen weit überlegen, was moderne Ausrüstung, gründliche Ausbildung und eine exzellente Führung bewirkten. Zum anderen überschritt in den frühen Morgenstunden des 17. September 1939 die sowjetische Rote Armee die polnische Ostgrenze in ihrer ganzen Breite entsprechend den Abmachungen, die zwischen Hitler und Stalin am 23. August 1939 in Moskau getroffen worden waren. Und nicht zuletzt konnte die deutsche Wehrmacht mit nahezu ihrer gesamten Stärke den Polenfeldzug führen, weil Frankreich und Großbritannien ihre Zusagen, im Falle eines deutschen Angriffs auf Polen ihrerseits Deutschland im Westen angreifen zu wollen, nicht eingehalten hatten. Hätte man zu seinem Wort gestanden, so hätte Deutschland den größten Teil seiner Kräfte im Westen zur Abwehr eines solchen Angriffs einsetzen müssen. Doch im Westen hatte man keine Lust zum „mourir pour Dantzig“ wie es in Frankreich vielsagend hieß.

Der Angriffskrieg war generell Mittel der Politik

Das alles ändert natürlich nichts daran, daß Deutschland unter der Diktatur Hitlers eben absichtsvoll angegriffen hat. Indessen waren zu jener Zeit Angriffskriege Mittel der Außenpolitik. Der Angriff Deutschlands auf Polen setzte eine lange Reihe von Angriffskriegen fort, die nach dem Ersten Weltkrieg geführt worden waren, auch zum Beispiel von der Sowjetunion, die unter anderem (Finnland!) auch in diesem Falle als Angreifer auf den Plan getreten war. Auch von Polen selbst, das zum Beispiel im Jahr 1920 die damals noch militärisch schwache Sowjetunion angegriffen hatte, um sich weite Gebiete ihres Territoriums einzuverleiben. Das will heute niemand mehr wissen. Alles überstrahlt die von den alliierten Siegermächten am 08.08.1945 im Nachhinein installierte Rechtsordnung, wonach der Angriff auf ein anderes Land als völkerrechtliches und strafrechtliches Verbrechen anzusehen sei, allerdings, nur soweit die Angreifer unterlegene Staaten wie Deutschland und Japan waren. Sich selbst wollte man nicht auf die Anklagebank setzen, denn man saß ja bereits auf den Bänken der Ankläger und der Richter.

Das Geschichtsbild des offiziellen Deutschland

So nimmt es nicht weiter wunder, daß in Deutschland heute allgemein ein Geschichtsbild vorherrscht, in dem es einen bösen Buben, also Deutschland, und seine unschuldigen Opfer, zum Beispiel Polen und Italien gibt. Beispielhaft hierfür ist der Auftritt des Bundespräsidenten Steinmeier vor einer Woche in der polnischen Kleinstadt Wielun, die in der Tat am ersten Kriegstag von der deutschen Luftwaffe angegriffen worden war. Indessen handelte es sich völkerrechtlich nicht etwa um einen unerlaubten Angriff auf eine allein von Zivilbevölkerung bewohnte Stadt. Vielmehr lag in ihr und um sie herum wenigstens eine polnische Infanteriedivision. Damit war sie im Kriegsfall ein legitimes Angriffsziel. Notwendigerweise kamen dann auch Zivilisten ums Leben. Von polnischer Seite wird die Zahl von 1200 Toten genannt, realistisch dürfte die Zahl von rund 150 Toten sein, was zwar absolut natürlich viele Menschen sind, im Verhältnis zur Einwohnerzahl von rund 16.000 jedoch dem entspricht, womit im Falle einer Beschießung oder Bombardierung einfach zu rechnen war. Wer die Verantwortung dafür trägt, angesichts eines heraufziehenden Krieges Truppen in dieser Stadt zu stationieren, trägt damit auch die Verantwortung dafür, daß unbeteiligte Zivilbevölkerung zu Tode gekommen ist.

Herr Steinmeier glaubte indessen ausführen zu müssen:

„Wielun war ein Fanal, ein Terrorangriff der deutschen Luftwaffe und ein Vorzeichen für alles, was in den kommenden sechs Jahren folgen sollte. Wir nennen es Krieg, weil wir um einen Begriff verlegen sind für das Grauen jener Jahre. Wir nennen es Krieg – diesen wütenden, entfesselten Vernichtungswillen, der mehr auslöschen sollte, als nur diese Stadt, ihre Bewohner und ihre Geschichte. Er sollte die polnische, die europäische Kultur ausradieren, um Platz zu schaffen für die Wahnvorstellungen eines Verbrechers. Der Angriff auf Wielun hatte kein anderes Ziel als die Erprobung der Mittel, die diese Zerstörung ins Werk setzen sollten. Der Zynismus der deutschen Angreifer war grenzenlos, ihr Handeln unmenschlich, die Folgen furchtbar für die Bewohner dieser Stadt.“

Political correctness und geschichtliche Wahrheit

Mit der Wirklichkeit hat das alles wenig zu tun, wenn auch richtig ist, daß Hitler für „sein“ Volk, das er im Übrigen angesichts des am Ende verloren gegangenen Krieges von der Erde verschwinden sehen wollte, weil es eben sich als das schwächere Volk erwiesen habe, zu Lasten der osteuropäischen Völker Raum zur Ansiedlung gewinnen wollte. Indessen handelte es sich völkerrechtlich eben nicht um einen Terrorangriff der deutschen Luftwaffe, der sich wie die wirklichen Terrorangriffe der britischen und amerikanischen Bomberflotten wenige Jahre später ausschließlich gegen die Zivilbevölkerung richtete. Auch ist es geradezu lächerlich anzunehmen, die deutsche Luftwaffe habe erst im Kriege ihre Fähigkeiten getestet und deswegen dieses Städtchen bombardiert. Natürlich hat auch sie, wie alle anderen Streitkräfte, sich vor dem Krieg auf ihren Einsatz vorbereitet.

Ob Hitler die polnische Kultur ausradieren wollte, darüber kann man vielleicht streiten, nicht aber darüber, daß er keineswegs die europäische Kultur ausradieren wollte, denn selbst er sah die deutsche Kultur als Teil der europäischen Kultur, die es zu bewahren galt, wie etwa seine Weisungen zur Kriegführung in Italien 1944 zeigen, wonach die historischen italienischen Städte möglichst nicht bombardiert oder beschossen werden sollten. Doch im Furor der Verurteilung der Generation unserer Väter und Großväter – er spricht ausdrücklich nicht von den Nationalsozialisten, sondern von den Deutschen – verliert das politisch korrekte Milieu unseres Landes, als dessen Frontmann Herr Steinmeier sich sieht, Maß und Ziel. Es genügt eben nicht, daß der Mörder gemordet hat, nein, er muß sein Opfer zuvor noch vergewaltigt und hernach die Leiche zerstückelt haben.

 In diesem Geiste agiert die deutsche Politik seit Jahren auch gegenüber Italien, was nicht zuletzt der unsägliche Bericht der deutsch-italienischen Historikerkommission aus dem Jahre 2012 beweist, der an Einseitigkeit und Geschichtsklitterung kaum zu übertreffen ist. Auch Steinmeiers Auftritt in dem Dorf Fivizzano in der Toskana vor einigen Wochen paßt nahtlos in dieses Schema: „Ich stehe heute vor Ihnen als deutscher Bundespräsident und empfinde ausschließlich Scham über das, was Deutsche Ihnen angetan haben“. Sicher war es ein Kriegsverbrechen, einen voraufgegangenen Partisanenüberfall, der 16 deutsche Soldaten das Leben gekostet hatte, und der völkerrechtlich zweifellos als Kriegsverbrechen galt, mit dem Tod von 400 Zivilisten, wenn denn diese umstrittene Zahl zutrifft, zu sühnen. Es ist in der Tat von einem Exzess einer grundsätzlich völkerrechtlich zulässigen Sühnemaßnahme auszugehen, weil dann schlicht und einfach die Zahl der getöteten Zivilisten in keinem rechtlich noch akzeptablen Verhältnis zur Zahl der ermordeten deutschen Soldaten stand. Wären es indessen, wie aus anderen Quellen zu entnehmen, 51 Hingerichtete gewesen, so wäre es zwar grausam, aber völkerrechtlich zulässig gewesen. Indessen aber ausschließlich schambeladen vor den Nachkommen der Ermordeten zu stehen, ohne daran zu erinnern, daß auch sie allen Grund haben, sich für ihre Vorfahren zu schämen, die als Partisanen oder ihre Helfer den Mord an tausenden von deutschen Soldaten zu verantworten hatten, ist nicht nur Geschichtsklitterung, es ist auch eine Mißachtung der eigenen Vorfahren und somit auch des eigenen Volkes.

Die Unwahrheit über die Vorfahren zerstört das Selbstwertgefühl der Nachfahren

Den Flachdenkern und politisch korrekten Schreiberlingen, die Gedanken wie die vorstehenden für revisionistisch, unzulässige Aufrechnung und Verharmlosung deutscher Untaten halten, sei in gebotener Kürze gesagt:

Um alles das geht es gerade nicht. Es geht schlicht und einfach darum, daß die Nachgeborenen das Recht haben, die ganze Wahrheit zu erfahren, und daß sie auch das Recht haben, ihre Vorfahren unbefangen selbst beurteilen zu können, auch und gerade unter Anlegung der politischen und juristischen Maßstäbe, die damals galten. Wäre es anders, so müßten wir beispielsweise die Menschen der klassischen Antike in Athen und Rom in Grund und Boden verdammen, weil sie nicht nur den Krieg als selbstverständliches Mittel der Politik betrachteten, sondern zum Beispiel auch die Sklaverei als natürliche wirtschaftliche Ressource wahrnahmen. Dabei sprachen sie den Sklaven nicht nur die Menschenwürde und das Recht auf Leben ab, sondern ihre menschliche Natur an sich. Die griechische Vokabel für den Sklaven – anthropodon – die ja wörtlich übersetzt „Menschenfuß“ bedeutet, besagt ja nichts anderes, als daß der Sklave kein Mensch, sondern nur etwas menschenähnliches ist. Von einer Verdammung der alten Griechen und Römer hat man indessen noch nie gehört, vielmehr gilt uns die Kultur der Antike zu Recht als einer der Höhepunkte menschlicher Kultur überhaupt.

Wer indessen die Deutschen jener Zeit ausschließlich an Kriegsverbrechen und Völkermord messen will, ohne auf die technischen, wissenschaftlichen und auch kulturellen Leistungen der Deutschen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch nur hinzuweisen, der versündigt sich an den heute aufwachsenden jungen Deutschen, denen damit doch eingeimpft wird, Abkömmlinge eines barbarischen Verbrechervolkes zu sein. Da nimmt es auch wenig Wunder, daß etwa junge türkischstämmige Bürger dieses Landes mit oder ohne deutschen Pass es für nicht sonderlich erstrebenswert halten, zu den Deutschen zu gehören. Und es kann nicht darum gehen, Unrecht Recht oder Recht Unrecht zu nennen. Und es kann nicht darum gehen, die Leiden insbesondere der Zivilbevölkerung, die von den Kriegshandlungen betroffen war, zu verschweigen. Aber auch die Empathie für die leidende Zivilbevölkerung jener grauenvollen Jahre muß auch die leidende Zivilbevölkerung in Deutschland während des Krieges und auch in der Nachkriegszeit betreffen. Hier wäre von polnischer Seite – wenn man schon keine förmliche Entschuldigungüber die Lippen bringt – so doch das Eingeständnis der Wahrheit angebracht. Denn auch die in die Millionen zählenden deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung sollten des ehrenden Gedenkens auch der Nachfahren derjenigen wert sein, die sich an ihnen schuldig gemacht haben.






Was wir wirklich nicht brauchen

Als auffallendstes Merkmal unserer Zeit werden spätere Generationen vielleicht benennen, daß die Meinungsfreiheit den Deutschen nicht von ihrer Obrigkeit genommen, sondern ihnen schlicht abhanden gekommen wäre, wenn nicht neben den herkömmlichen Medien eine unkontrollierte, unabhängige und vielfach unbotmäßige parallele Medienlandschaft entstanden wäre. Dazu gehören in diesen Tagen ganz sicher die großen unabhängigen Internet-Medien wie Tichys Einblick, Achgut, Publico von Alexander Wendt und die acta diurna des unerreichten Michael Klonovsky. Etwas bescheidener im Umfang, aber qualitativ ebenso hochwertig etwa Philosophia Perennis von David Berger oder der einfach unter seinem Namen erscheinende Blog von Jürgen Fritz, und nicht zuletzt die unübersehbar vielen Blogs so unterschiedlicher wie eigenwilliger und beachtlicher Autoren von Vera Lengsfeld über Hadmut Danisch zu Peter Helmes, und natürlich auch unzählige Feierabendblogs wie dieser, den Sie gerade lesen.

Spreu und Weizen

Doch ist die Unabhängigkeit für sich allein kein Qualitätsmerkmal. Vielmehr stößt man immer wieder auf digitale Publikationen, besser gesagt Hervorbringungen, die schon nach Lektüre weniger Zeilen beim Betrachter spontan das Gefühl einer Begegnung der dritten Art aufkommen lassen. Natürlich ist es rechtlich so und sollte unbedingt auch rechtlich so bleiben, daß die Meinungsfreiheit auch für unsinnige, absolut schräge und abseitige Äußerungen gilt. Das Grundgesetz enthält sich in Art. 5 jeglicher qualitativen Wertung. Die  Definition der Grenze des Sagbaren wird vom Grundgesetz dem Strafgesetzbuch zugewiesen. Mit anderen Worten, die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit schützt auch die Verfasser von Blödsinn. Dabei muß es auch bleiben, denn sonst öffnen wir dem Einzug der Zensur erst in die freien Medien und dann unbegrenzt Tür und Tor.

Das politische Darknet

Jedoch ist es angebracht, hin und wieder auch einen kritischen Blick auf Blogs zu werfen, die man im allgemeinen nicht zur Kenntnis nimmt. So bin ich durch den Hinweis eines klugen Lesers auf den Blog eines Autors gestoßen, der unter dem Pseudonym Michael Mannheimer im Internet publiziert, aber immerhin seinen Klarnamen im Zusammenhang mit dem Wunsch nach finanzieller Unterstützung durch seine Leser nennt. Schön wäre es, wenn jeder wie die seriösen Blogger unter seinem Klarnamen publizieren würde. Erzwingen kann man das leider nicht.

Die Verschwörung des Fiesco zu Genua ist Literatur. Das hier ist Mist.

Jener Michael Merkle alias Mannheimer hat nun am 20.08.2019 eine längere Abhandlung publiziert, die er unter die Überschrift: „Warum sie Merkel für den Job der Vernichtung Deutschlands ausgesucht haben“ gesetzt hat. Das macht schon gleich bei der Überschrift stutzig. „Sie“ haben also Merkel ausgesucht. Wer, bitteschön, ist „Sie“? Und diese Leute haben ihr dann also den Auftrag gegeben, Deutschland zu vernichten. Das sind in einem Satz gleich zwei auf den ersten Blick völlig irre Aussagen. Die nebulösen „Sie“, die dann im Laufe der umfangreichen Ausarbeitung als finanzgewaltige Kräfte, welche die Medien der Welt kontrollieren und den Kurs der sogenannten „Neuen Weltordnung“ vorgeben, benannt werden, und das sind seines Erachtens vor allem das, ich zitiere, orthodoxe Judentum, das dank seiner Kontrolle über alle 193 Zentralbanken der Welt (mit vier Ausnahmen), seiner Kontrolle über den IWF, über den FED, über die UN, EU, den OIC (Organisation für islamische Zusammenarbeit), die diversen Geheimbünde wie Freimaurer, Illuminaten, Skull & Bones und vor allem den anscheinend brandgefährlichen jüdischen Orden B’nai B’rith, von dem Merkel mehrfach für ihre „hervorragende Arbeit“  an der Zerstörung der Nationen und besonders der weißen Rasse ausgezeichnet wurde, die Merkel bei ihrem Kurs des globalen Völkermords gegenüber der weißen Rasse  unterstützen.“ Schon die Aneinanderreihung derartig unterschiedlicher Organisationen und dazu noch teils obskurer Geheimbünde ist derart, man kann es nicht anders sagen, irre, daß man bereits an dieser Stelle feststellt, in das Reich des politischen Deliriums gekommen zu sein. Dafür spricht, nebenbei bemerkt, auch die wirre Syntax des Elaborats.

Geheim ist geheim, Richtung egal

Wieso ein Geheimbund wie die Illuminaten, der 1785 aufgelöst worden ist, daran mitgearbeitet haben kann, Frau Merkel gewissermaßen als Agentin finsterer Mächte zu installieren, erschließt sich nicht. Vielleicht hätte der Autor in diesem Zusammenhang auch etwa die 1787 aufgelösten Rosenkreuzer, oder, weil es zur angelsächsischen Verschwörung paßt, die 1863 aufgelösten Knights of the Golden Circle, oder aber, weil es so schön blutig ist, den im Jahr 1275 aufgelösten Geheimorden der Assassinen ebenfalls aufführen können. Nebenbei bemerkt kann eine Studentenverbindung an der US-Universität Yale wie Skull & Bones wohl ebenso wenig hinter einer politischen Verschwörung stecken, wie etwa eine deutsche Burschenschaft. Das will der Autor jedoch mit zahlreichen Artikeln voller unwiderlegbarer Beweise belegen können. Und dann eben der Auftrag, Deutschland zu vernichten!

In den Gehirnwindungen des Spökenkiekers

Man muß einmal versuchen, sich das vorzustellen. Irgendwelche Dunkelmänner geben einer erst einmal völlig unbekannten jungen Dame aus der ehemaligen DDR, die wie nahezu alle in der FDJ war und sogar ein Pöstchen bekleidete, den Auftrag, Deutschland zu vernichten, das Ganze zu einem Zeitpunkt, wo kein Mensch vorhersehen kann, ob und gegebenenfalls welche politische Karriere dieses politisch völlig unbeschriebene Blatt machen wird. Und der entscheidende Umstand, daß man in einer Demokratie erst einmal gewählt werden muß (bei der Bundetagswahl 2005 brauchte Frau Merkel 19,3 Millionen Wählerstimmen, um Bundeskanzlerin werden zu können), bevor man Macht ausüben kann, kommt erst gar nicht vor. Wie haben diese finsteren Mächte 19,3 Millionen Deutsche dazu gebracht, Frau Merkel zu wählen? Schon diese Überlegung zeigt, daß eine solche Behauptung nur einem wirren Kopf entstiegen sein kann.

Den auch nur halbwegs gebildeten Leser muß ja dann schon die Nennung sämtlicher Finsterlinge dieser Welt, ob existent oder schon vor Jahrhunderten untergegangen wie die Illuminaten, vor allem aber der krude Antisemitismus Hitler’scher Prägung veranlassen, seine Lektüre an dieser Stelle abzubrechen. Natürlich bleibt das ganze ohne Belege, denn solche gibt es ja auch nicht.

Daß der Autor auch die grundlegenden Fakten der deutschen Geschichte nicht kennt, zeigt er mit seiner Behauptung, Merkel habe „in nur 14 Jahren das 2000 Jahre alte Deutschland an den Rand seiner kompletten Zerstörung regiert“, wie er sich ausdrückt. Nun gibt es Deutschland nicht seit 2000 Jahren, sondern wir rechnen seit Beginn des deutschen Königtums im Jahr 919, also gibt es Deutschland als staatliche Existenz seit 1100 Jahren. Und daß wir am Rand der kompletten Zerstörung lebten, kann man auch angesichts all der in der Tat von Frau Merkel verursachten Probleme, mit denen wir uns herumschlagen müssen, ernsthaft nicht behaupten.

Honecker ist tot, aber die Stasi lebt!

Und dann bringt der Autor die Stasi ins Spiel. Die allein wäre wohl nicht auf den Gedanken gekommen, eine Physikstudentin gezielt als künftige Bundeskanzlerin mit dem Auftrage der Zerstörung Deutschlands aufzubauen, wenn nicht doch schon eine familiäre Vorbelastung in Gestalt ihres Vaters vorgelegen hätte. Nun war Horst Kasner sicherlich der SED sehr zugetan. Möglicherweise war er auch, wie der Autor berichtet, ursprünglich polnischer Abstammung. Letzteres sind natürlich in Deutschland sehr viele Leute, die Schimanskis und Podolskis dieser Republik lassen grüßen. Wieso das aber alles Kommunisten sein sollen, erschließt sich nicht. Vor allem aber fragt sich der nüchtern denkende Leser, wieso der Geheimdienst einer längst untergegangenen Diktatur, selbst wenn er in Teilen „überlebt“ hätte, nach dem Untergang des Staates, dessen Teil er war, gewissermaßen im luftleeren Raum weiter agiert haben sollte. Vor allem aber, wem so etwas nützen könnte, also das sprichwörtliche „cui bono?“. Der Auftraggeber ist also gar nicht mehr da, die Beauftragte indessen arbeitet unverdrossen weiter. Wer bezahlt die eigentlich? Und wem legt sie Rechenschaft ab? Wer gibt ihr weitere Aufträge? Verrückter geht’s nicht.

Phantasievoll wird dann kolportiert, daß die Stasi auch heute noch für Kanzlerin Merkels Sicherheit sorge, wobei rund 100 ehemalige Stasi-Mitarbeiter im Landeskriminalamt Brandenburg beschäftigt seien. Und die seien selbstverständlich auch für Merkels Sicherheit verantwortlich. Ja, sind sie es weil die Polizei von Brandenburg für Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist? Schon wieder einmal eine völlig verrückte Idee. Oder werden sie nach wie vor von ihrem alten Chef Mielke gesteuert? Vielleicht lebt der genauso noch wie Elvis. Wenn’s um Verschwörungen geht, ist ja nichts unmöglich.

Auch Blödsinn ist schon mal strafbar

Es ist aber nicht nur völliger Blödsinn, was dieser Herr Mannheimer alias Merkle hier absondert. In Richtung auf Frau Merkel sind hier durchaus auch Straftatbestände erfüllt, die im Strafgesetzbuch unter §§ 185 ff nachzulesen sind, was auch für die Kolportage gilt, Frau Merkel habe seinerzeit Robert Havemann bespitzelt. In Richtung auf die Juden ist auch der Tatbestand der Volksverhetzung, § 130 StGB erfüllt. Ob sich irgendein Staatsanwalt der Sache annimmt, wobei es sich bei den Beleidigungsdelikten um Antragsdelikte handelt, die eben voraussetzen, daß sich Frau Merkel dazu entschließt, auch eine solche Figur anzeigen zu lassen, muß offen bleiben.

Dummköpfe schaden der guten Sache

Wesentlich ist etwas völlig anderes. Publikationen wie diese zirkulieren nun einmal im Internet. Sie finden nicht wenige Leser. Gerade derartige Verschwörungstheorien sprechen Leute an, die ein diffuses Gefühl dafür haben, daß irgendetwas in unserem Lande falsch läuft. In der groben Richtung haben sie natürlich recht. In Deutschland läuft verdammt viel falsch. Und das ist auch wesentlich von Frau Merkel, aber auch den sie stützenden Politikern und Medienfürsten verursacht. Indessen ist es einfach idiotisch, derartige Verschwörungstheorien aufzubauen. Und derartige Verschwörungen braucht es auch nicht um festzustellen, was objektiv in unserem Lande schiefläuft. Es genügt festzustellen, daß die Politik der Bundeskanzlerin Merkel Deutschland seit Jahren erheblich schadet. Ihre Euro-Rettung hat uns zig Milliarden gekostet, die schlicht und einfach auf dem Altar des Europa-Glaubens verbrannt worden sind. Ihre Flüchtlingspolitik verursacht jährlich je nach Berechnungsweise 20-50.000.000.000,- € Kosten ohne Gegenwert. Von dem kulturellen Desaster erst gar nicht zu reden, insbesondere dem überproportionalen Anteil der Zuwanderer an den registrierten Straftaten. Das ist alles absolut miserabel, und dazu braucht es keine Verschwörungstheorien, insbesondere nicht dieser intellektuell unterirdischen Art, wie sie eben dieser Herr Mannheimer absondert. Das intellektuelle Prekariat, dem er offensichtlich angehört, möge sich bitte schön darauf beschränken, im kleinen Kreis verbal zu kommunizieren, was es offenbar drückt.

Publikationen dieser Art nutzen nämlich nur dem politischen Gegner, dem es damit äußerst leicht gemacht wird, mit dem Finger auf die Kritiker, vor allem auf die seriösen Kritiker der Regierungspolitik zu zeigen.

Letzteres konnte manvor kurzem sehr schön beobachten, als angesichts eines dieser Helikopterbesuche der Kanzlerin in der Provinz ein junger Mann, der sich als AfD-Mitglied zu erkennen gab, Frau Merkel vorhielt, in Deutschland werde die Meinungsfreiheit doch unterdrückt. Damit hatte er den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt und Frau Merkel verwandelte eiskalt. Lächelnd beschied sie ihm, daß schon der Umstand, daß er hier in der ersten Reihe sitze und diese Frage formulieren könne, seine Behauptung widerlege. Die regierungsfrommen Medien nahmen das dann auch dankbar auf und kommunizierten das als Beispiel für die politische Unzulänglichkeit der AfD überhaupt. Der unbeholfene junge Mann hatte schlicht und einfach nicht bedacht und deswegen auch nicht formuliert, daß die Unterdrückung oppositioneller Meinungen in Deutschland nicht von Staats wegen erfolgt,sondern von der politischen Mehrheit auch und insbesondere in den Medien exekutiert wird. Es verhält sich nun einmal ähnlich, wie es schon Alexis de Toqueville in seinem berühmten Essay über die Demokratie in Amerika formuliert hat. Die Mehrheit in der Demokratie neigt eben tendenziell dazu, die Minderheit auszugrenzen. Und so ist es auch bei uns. Eine staatliche Zensur gibt es eben nicht. Sie ist aus der Sicht von Frau Merkel und ihrer politischen und medialen Unterstütze auch gar nicht notwendig. Das Juste Milieu funktioniert ganz in ihrem Sinne.

Leuten wie Herrn Mannheimer kann man nur empfehlen, die Benutzung ihres PCs künftig auf die Erstellung von Grußbotschaften an Verwandte und Freunde sowie die Teilnahme an Videospielen einzuschränken. Da sind sie dann intellektuell auch nicht so überfordert, wie mit der Kommentierung des Zeitgeschehens. Vor allem können sie dann der wirklich wichtigen  intelligenten Kritik an der derzeit herrschenden Politik nicht so unendlich schaden, wie sie das gegenwärtig tun. Denn sie diskreditieren mit ihrem Geschreibsel alle diejenigen, die mit guten Gründen und schlagenden Argumenten gegen diese Politik zu Felde ziehen. Das brauchen wir wirklich nicht.






Der Islam gehört zu Deutschland – in Schnellroda

Die Diskussion um die Grenzziehung zwischen konservativ und völkisch entzündet sich aktuell vor allem an der Rhetorik des AfD-Politikers Björn Höcke. Inwieweit er noch auf dem Boden unserer Verfassung steht, erscheint unklar. Deswegen lohnt es sich, sein Umfeld, insbesondere seine Ratgeber, näher zu betrachten. Zu seinen engsten Weggefährten gehört offenbar Götz Kubitschek, dessen Verlag Antaios neben vielen lesenswerten Titeln auch so manches offeriert, was den Leser, vorsichtig gesagt, ins rechte Abseits führt, wenn er es als Handlungsanleitung versteht. In der ebenfalls von ihm herausgegebenen zweimonatlich erscheinenden Sezession finden sich ebenfalls neben sehr beachtlichen Aufsätzen auch Texte, die man sicherlich schreiben darf, auch zur Abrundung seines Wissens lesen sollte, jedoch Kopfschütteln hervorrufen. Naturgemäß findet sich diese Bandbreite dann auch in den Seminaren, die sein Institut für Staatspolitik veranstaltet.

Die Denkfabrik

Was Björn Höcke wirklich denkt, und seine nicht selten schräge Rhetorik trägt, findet sich mit Sicherheit auch in den Publikationen aus Schnellroda, wo Götz Kubitscheks Institut und Verlag residieren. Und da findet sich auch Überraschendes.

Hedonismus vs. Würde

Wenig überraschend treten konservative Autoren dem allgegenwärtigen Hedonismus unserer Zeit entgegen. Der Unernst, die Neigung zu industriell vorgefertigter, flachsinniger Bespaßung, die alles durchdringende Unterhaltungsindustrie, das sind in der Tat bedenkliche gesellschaftliche Entwicklungen. Doch wird hier ein Gegensatz zwischen der Lebensweise nach den Vorgaben der vorwiegend als US-amerikanisch erkannten Unterhaltungsindustrie und der europäisch-abendländischen Kultur, vor allem in ihrer traditionell deutschen Ausprägung hergestellt. Daran ist vieles richtig, indessen kann auch der amerikanischen Gesellschaft nicht generell die Kulturhöhe abgesprochen werden. Schließlich gibt es auch dort ein reichhaltiges Konzert- und Opernleben, ebenso wie eine Literaturszene, die den Vergleich mit dem alten Europa keineswegs scheuen muß. Daß quantitativ Hollywood überwiegt, steht außer Frage, ebensowenig, wie der Einfluß dieser Unterhaltungsindustrie auf Europa, mithin auch auf Deutschland.

Es ist jedoch ein Zungenschlag wahrzunehmen, der aus dem hervorgehobenen Gegensatz zwischen der amerikanischen Alltagskultur, die wir hier einmal McDonaldisierung nennen wollen, und den deutschen kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen insinuiert. Ein Zurück zur als deutsch und gesund empfundenen Lebensweise stehe auf der politischen Agenda. Aus diesem Blickwinkel betrachtet erscheint – aus konservativer Sicht eigentlich überraschend – ein gewisser Respekt gegenüber dem Islam angebracht. Und zwar deswegen, weil der Islam ein anti-hedonistisches Gesellschaftsbild propagiert. Was westlich-liberal geprägten Menschen als miesepetrig, sauertöpfisch und widernatürlich erscheint, wird dort eher als würdig, ernsthaft und respektvoll wahrgenommen. Beispielhaft ist wohl der Aufsatz „Kopftuchmädchen“ von Ellen Kositza aus dem Februar 2011, veröffentlicht in der Sezession. Frau Kositza ist nicht irgendwer, sie ist die Ehefrau von Götz Kubitschek. Vieles, was sie schreibt, ist  lesenswert. Der nachstehend besprochene Aufsatz ist im Wortsinne lesenswert, noch mehr jedoch nachdenkenswert.  Das Nachdenken führt allerdings zu dem Ergebnis, daß hier eine Gesellschaftsordnung propagiert wird, die nicht nur mit unserem Empfinden, sondern auch mit unserer Verfassung nicht vereinbar ist.

Das Kopftuch als Zeichen der Ordnung

Frau Kositza befaßt sich in diesem Aufsatz mit dem Problem des islamischen Kopftuchs bzw. der Frage, ob wir dulden können oder gar sollen, daß dieses Symbol religiös begründeter Unterdrückung der Frau immer mehr das Straßenbild unserer Städte prägt. Ihre Sympathie für die Kopftuchträgerinnen, mehr noch für die dahinter stehende Ideologie – auch Religionen sind nun einmal Gedankensysteme, die allerdings im Unterschied zu weltlichen Ideologien auf logische Begründungen zugunsten eines nicht zu hinterfragenden Glaubens verzichten – ist unübersehbar. Sie jedenfalls hat kein Verständnis für die Artikulation der „kalten Verachtung, Ja des Abscheus“, der diesem islamischen Glaubensgebot auch vom gebildeten Bürgertum entgegengebracht wird.

Sie empfindet das als Diskriminierung und untersucht deren Hintergrund. Unter anderem stellt sie fest, daß ganz im Gegenteil zur strikten Ablehnung dieses Symbols der islamischen Lebensweise Kreise der von ihr als „marginale traditionelle Rechte“ bezeichneten Denkschule dazu neigten, den Islam als natürlichen Verbündeten gegen liberalistische, westliche Dekadenz, gegen den europäischen Atheismus anzunehmen. Hingewiesen werde hier auf die lange abendländische Tradition einer Islamfreundlichkeit, die sich etwa daran manifestiert habe, daß in der Armee Friedrich Wilhelms I. Türken einen eigenen Gebetsraum gehabt hätten, und Kaiser Wilhelm II. auch einmal eine Moschee erbaut habe. Es erscheint mir jedoch reichlich kühn, aus solchen Unikaten herrscherlichen Großmuts eine „Tradition der Islamfreundlichkeit“ herzuleiten. Der NPD-Funktionär Karl Richter habe erklärt: „Im Zentrum der islamischen Weltsicht steht die Idee der Ordnung und der Gerechtigkeit – ein uraltes Zentralthema auch des indogermanischen Geistes (…) Was ist daran fremd? Der Unterschied zwischen Orient und Okzident ist ein anderer:  Während sich der Westen im Zuge der Aufklärung und seiner fortschreitenden Amerikanisierung von jedweder Ordnungsvorstellung verabschiedet hat, hält die islamische Welt mit gutem Grund daran fest.“ Das Kopftuch sei aus dieser Sicht kein Problem, sondern vielmehr Zeichen „verborgener weiblicher Macht“ und einer „Wiederverzauberung“ der profanen Welt. Die eigentliche Frage sei also: wie viel Fremdheit verträgt eine starke Nation, wieviel eine aufs Äußerste und über Jahrzehnte geschwächte?

Nicht unerwartet scheint dort der tiefsitzende Anti-Amerikaniusmus der extremen Rechten auf, der doch für reale Politik aus mehreren Gründen völlig unbrauchbar ist. So kritisch man als Deutscher die amerikanische Politik der 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts auch sehen mag, so klar ist auch, daß realistische deutsche Interessenpolitik ohne gute Beziehungen zur Weltmacht USA nicht denkbar ist, von den immer noch dominierenden gemeinsamen Werten – ungeachtet mancher Irritationen – ganz abgesehen. Auch wenn die Amerikaner historisch gesehen die ungezogenen Kinder der Europäer sind, so bleiben sie doch ihre Kinder. Die Familie kann man sich halt nicht aussuchen.

Westliche Dekandenz gegen orientalische Ordnung

Hier wird also ein Gegensatz zwischen amerikanischer Dekadenz, die uns Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg gewissermaßen übergestülpt worden sei, und einer geordneten – patriarchalische Ordnung ist offenbar ein Wert an sich – islamischen Welt apostrophiert. So gesehen kann natürlich nur der geordneten Gesellschaft der Vorzug gegeben werden. Die amerikanische Dekadenz haben wir dann natürlich abzulegen. Diesem Gedanken liegt also die Wertung von Liberalität als Dekadenz zu Grunde. Die Unterwerfung – Islam heißt Unterwerfung – unter die Knute einer archaisch-patriarchalischen Ideologie indessen erscheint als die Alternative eines Lebens in Würde.

Zurück zu den Wurzeln?

Das Kopftuch jedenfalls sei dem christlichen Abendland nicht fremd, womöglich nicht einmal dem vorchristlichen. Es wird darauf hingewiesen, daß schon für die Germanen vom Frauenhaar eine magische Kraft ausgegangen sei. Das neuhochdeutsche Wort „Weib“ ließe sich demnach auf die Vokabel „Wiba“, das Verhüllte, zurückführen. Dies bezeichne die Kopfbedeckung der verheirateten germanischen Frau. Auch im antiken Griechenland seien die Frauen der Oberschicht verhüllt gegangen, Schleierverbot habe nur für Prostituierte geherrscht. Ob das wirklich so war, wissen wir nicht. Realisische und nicht idealisierte bildliche Darstellungen des Alltagslebens im alten Griechenland haben wir ebenso wenig wie vom Alltagsleben der Germanen. Wohl aber aus römischer Zeit. Einen Hinweis darauf, daß Frauen der Oberschicht oder auch der Unterschicht im alten Rom grundsätzlich verhüllt das Haus verlassen hätten, finden wir dort nicht.

Die Beweisführung der Autorin für Mittelalter und Moderne ist  ebenso abenteuerlich. Sie behauptet, die christliche Bildkunst zeige uns nicht nur Maria verschleiert. Nun gibt es sicherlich Mariendarstellungen, die man so beschreiben könnte. Das ist aber keineswegs die Mehrheit. Im Gegenteil. Beispielhaft sei an Albrecht Dürers „Madonna mit dem Zleisig“ aus dem Jahre 1506 oder die Darstellung des Rosenkranzfestes aus dem gleichen Jahr verwiesen. Maria und andere Frauen sind dort so abgebildet, wie man offenbar zu Dürers Zeit als Frau gekleidet war, hochstehend wie auf dem Bildnis der Venezianerin von 1505 oder auch eher einfach wie das Bildnis einer jungen Frau um 1506. Haar und Hals sind frei, ein Dekolleté darf sein. Auch im späteren Verlauf der europäischen Geschichte, so schreibt sie, sähen wir keinesfalls nur Mägde und Unterworfene unter dem Kopftuch – die heutige gängige Gleichsetzung von Entblößung mit Freiheit sei eine zeitgeistige Hypothese. Nun geben die vielen erhaltenen Illustrationen des mittelalterlichen Lebens für diese Behauptung nichts her. Ob der Codex Manesse aus dem 14. Jahrhundert, die Illustrationen des tacuinum sanitatis Ende des 14. Jahrhunderts, das Stundenbuch des Duc de Berry aus dem Jahre 1415, von Hieronymus Bosch(1450-1516) ganz zu schweigen: Von „züchtiger“ Verhüllung keine Spur.

Unsere Großmütter, so führt sie weiter aus, trugen Kopftuch inmitten der Trümmerhaufen ihres Landes, unsere Mütter trugen es, weil es Grace Kelly so gut stand – wieso, fragt sie dann, wäre ausgerechnet das Kopftuch Ausweis der Fremdheit? Das ist schon, weil jedenfalls Menschen meiner Generation es noch selbst wissen,im Bereich der Geschichtsklitterung. Unsere Großmütter trugen Kopftuch bei der Feldarbeit und natürlich auch bei der Trümmerbeseitigung, um ihr Haar vor dem Staub zu schützen, und ein wenig auch, weil man das von der Arbeit verschwitzte Haar nicht ständig waschen konnte, und deswegen einfach lieber ein Kopftuch darüber zog. Prominente Schauspielerinnen wie Grace Kelly finden natürlich immer modische Nachahmerinnen, was nichts besagt. Abgesehen davon trug diese Ikone der Nachkriegszeit ihr Kopftuch vorwiegend am Steuer ihres Cabrios, wo das auch zweckmäßig war. Genauso populär war indessen die das Haar hochauftürmende Frisur der persischen Kaiserin Farah Diba, die selbstverständlich keinesfalls bedeckt werden durfte.

Der Entwurf einer nicht mehr dekadenten Gesellschaft

Zur Verteidigung ihrer These muß sie dann auch schiefe Vergleiche ziehen. Wenn die „schwarzäugige Kopftuchträgerin an der Supermarktkasse“ sie weniger befremdet als ihre „wild gefärbte, Kaugummi kauende Kollegin mit all den Ringlein in Lippe und Augenbrauen“, dann ist das zum einen ein buchstäblich an den Haaren herbeigezogener Vergleich, der sich im Übrigen auf die äußere Anmutung beschränkt und darauf verzichtet zu hinterfragen, warum die Kopftuchträgerin sich verhüllt, und ferner einen Gegensatz zwischen „sittsamer“ Kopftuchträgerin und prolliger Unterschichtlerin konstruiert.

Ihre eigenen gesellschaftlichen Vorstellungen arbeitet sie dann begrüßenswerterweise heraus. In Gesellschaften mit einem „ausgefransten Rahmen“ für Normen und Werte irritiert ihres Erachtens die individuelle Abweichung viel weniger als ein kollektives Symbol. Das Kopftuch der muslimischen Frau sei Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliege. Kleidungsvorschriften gebe es im Islam sowohl für den Mann als auch für die Frau. Sie dienten dazu, die Würde und Achtung voreinander zu schützen. Das ist ein überraschendes Argument. Kleidungsvorschriften für den Mann finden sich jedenfalls im Koran nicht explizit. Die real existierenden muslimischen Männer auf unseren Straßen sind durchweg genauso angezogen, wie ihre „ungläubigen“ Geschlechtsgenossen. Tagtäglich sieht man den krassen Gegensatz zwischen der Kopftuch tragenden, in einen bodenlangen Mantel gehüllten Frau und ihrem daneben hergehenden hochsommerlich luftig gekleideten Mann, nicht selten in Axelhemd, modischer Dreiviertelhose und Flipflops an den Füßen.

Sogar die Bibel muß herhalten

Geradezu ärgerlich ist die Behauptung, Verhüllungsgebote dienten dazu, „die Würde und Achtung voreinander zu schützen.“ Demnach setzen wir mit unserer sommerlichen Kleidung für Männer und Frauen Würde und Achtung voreinander mindestens aufs Spiel, wenn wir sie nicht ganz über Bord geworfen haben.

Nicht fehlen darf dann auch der Versuch, biblische und muslimische Texte zum jeweiligen Frauenbild nebeneinander zu stellen und daraus den Schluß zu ziehen, nicht nur im Alten, sondern auch im Neuen Testament fänden sich Stellen, die in punkto Geschlechterdifferenz und Ungleichheit sehr nach Koran klängen:

„Was ist der Mensch, daß er rein wäre, der Weibgeborene!“ (Hi 15,14); „Wenn Unzucht erwiesen ist ) soll man das Mädchen hinausführen (…) Dann sollen die Männer ihrer Stadt sie steinigen, und sie soll sterben „. (Dtn 21:21).  „Daß eine Frau lehrt, erlaube ich nicht (…) Sie soll sich still verhalten “ (1. Tim 2, 11.12); oder: „Wenn eine Frau kein Kopftuch trägt, soll sie sich doch gleich die Haare abschneiden. Ist es aber für eine Frau eine Schande, sich die Haare abschneiden zu lassen, dann soll sie sich verhüllen „. (1. Kor 11, 5-6). Oder: „Der Mann ist das Haupt der Frau. (…) Die Frauen sollen sich den Männern in allem unterordnen.“ (Eph 5, 23 – 24). 

Dieser willkürlichen Textauswahl muß man zunächst einmal entgegen halten, daß sie für die moderne christliche Glaubenswelt jedenfalls ohne Relevanz ist. Für die weit überwiegende Zahl der Bürger unseres Landes, die nun einmal religionsfern sind, sind sie völlig ohne Bedeutung. Aber auch soweit man davon ausgehen darf, daß unsere Gesellschaft historisch christlich geprägt ist, sind gerade die ausgewählten Zitate alles andere als prägend für das Verständnis des christlichen Menschenbildes. Zunächst einmal ist das Alte Testament in weiten Teilen völlig unbekannt, und, soweit für die religiöse Praxis von Bedeutung, keinesfalls in dem Sinne, der für Koranverse gilt, die ja zwingend wörtlich zu nehmen sind. Spätestens seit der Durchdringung des Christentums durch die Ideen der Aufklärung ist unstreitig, daß gerade das Alte Testament vorwiegend historisierend verstanden wird. Im Übrigen sollte auch Frau Kositza geläufig sein, daß Jesus sich strikt gegen die Bestrafung von sogenannten Sünderinnen ausgesprochen hat. Sein geniales „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein“ reicht als Verhaltensmaxime weit über das Thema des wirklichen oder angeblichen sexuellen Fehlverhaltens hinaus. Die Zitate aus den Briefen des Apostels Paulus – kein Bestandteil des Neuen Testaments – beweisen nur, daß er in der Tat ein aus unserer heutigen Sicht problematisches Verhältnis zu Frauen hatte. In die christliche Lehre, insbesondere die unserer Tage, ist das nicht eingegangen. Evangelische Pfarrerinnen und katholische Relginslehrerinnen belegen eindrucksvoll, daß das paulinische mulier tacet in ecclesia nichts als Historie ist.

Überwindet nur der Islam den Feminismus?

Nichts hergeleitet werden kann auch aus ihrer grundsätzlich richtigen Feststellung, daß anders als der egalitäre Feminismus, der die Kategorie Geschlecht ablehnt, jegliche traditionale Sichtweise von einem grundlegenden Unterschied zwischen Mann und Frau ausgeht. Denn damit ist noch gar nichts darüber gesagt, wie sich die beiden Geschlechter einander wahrnehmen, und welche Stellung Mann und Frau in der Gesellschaft haben. Ihre weiteren Darlegungen über die teils bizarren Ausprägungen des Feminismus lesen sich zwar interessant, führen aber vom Thema weg. Ob Alice Schwarzer Glaubensfragen jeglicher Couleur aus der Politik heraushalten will, kann offen bleiben. Ihre dezidierte Gegnerschaft zum islamischen Frauenbild, wovon der Kopftuchzwang ja nur ein Teil ist, gründet doch in der Tat auf dem liberalen Menschenbild, das auch unserer Verfassung zu Grunde liegt.

Es bleibt der Eindruck, daß Frau Kositza und mit ihr die Protagonisten der Denkfabrik von Schnellroda einem archaischen, strengen Gesellschaftsmodell anhängen, das ihnen wohl auch historisch für das deutsche Volk passend erscheint, weil es ihrer Vorstellung vom Leben der Germanen entspricht. So mag auch der am Ende des Aufsatzes formulierte Stoßseufzer zu verstehen sein, der ihr nach dem Blick auf diverse Verirrungen der modernen Gesellschaft entfleucht:  „Welch trauriges Ringen um Ausdruck, Identität, Selbstbild! Gäbe es das Kopftuch auf Rezept (Indikation etwa: Wiedererlangung von Würde, Geborgenheit und Seinsgewißheit): Hier möchte man es verordnen.“

Gleichermaße rückwärts gewandt: Islam und „völkisches“ Denken

Tatsächlich offenbart sich hier eine Vorstellung vom Menschen, die dem Menschenbild unseres Grundgesetzes, aber auch dem Alltagsleben unserer Zeit völlig zuwiderläuft. Hedonistischer Auswüchse ungeachtet ist grundsätzlich unsere Lebensweise dem Leben unter strengen, religiös oder auch nicht religiös begründeten Verhaltensvorschriften vorzuziehen. Es geht ja nicht alleine um das unsägliche Kopftuch islamischen Zuschnitts, das sich nota bene optisch vom modischen Accessoire westlicher Kleidung so fundamental unterscheidet, wie der Koran von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es geht darum, ob wir tatsächlich eine Gesellschaft wollen, die den Menschen vorschreibt, wie sie sich kleiden, was sie essen und was sie trinken dürfen. Und es geht auch darum, ob wir eine Gesellschaft wollen, welche die Achtung der Geschlechter voreinander über Bekleidungsvorschriften organisieren will, statt über das natürliche Empfinden für Wert und Persönlichkeit des und der anderen. Nicht von ungefähr sind real existierender Islam und Demokratie Gegensätze. Kein islamisches Land kann auch nur annähernd als Demokratie bezeichnet werden. Würde, Geborgenheit und Seinsgewißheit, um noch einmal auf den Stoßseufzer von Frau Kositza zurückzukommen, haben Frauen in einer freien Gesellschaft grundsätzlich, ob im Bikini, im Chanel Kostüm oder der Robe der Richterin. Es geht nicht um die edle vrouwe des Hochmittelalters als Gegensatz zur ordinär-prolligen Schlampe in der Disco, nein, es geht um den Gegensatz zwischen sklavischer Unterwerfung unter ein archaisches Regelwerk, in dem die Frau ein Mensch zweiter Klasse ist und der Selbstverständlichkeit, mit der Frauen in unserer Gesellschaft den Kopf hoch tragen, statt bekopftucht mit gesenktem Blick drei Schritt hinter ihrem Mann zu gehen.  Dazu bedarf es nicht des Rückgriffs auf die imaginierte sittsam verhüllte Germanin bzw. deutsche Frau des Mittelalters.

Doch wir haben die Wahl

Wenn die Gedanken des Herrn Höcke auf dem Humus wachsen, der in Schnellroda bereitet wird, dann sind die Wähler gut beraten, ihn demnächst per Wahlzettel aus dem Parlament in seine private Bibliothek zu schicken. Da mag er sich in esoterischer Literatur über das deutsche Wesen verlieren.









Annalenas schöne neue Welt – der deutsche Kinderglaube

Alexander Wendt hat das jüngste Interview der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock scharfsinnig kommentiert. Nachzulesen etwa auf seinem Blog Publico oder auch auf Tichys Einblick. Die Vorstellungen dieser grünen Spitzenpolitikerin sind von einer atemberaubenden Naivität, ja geradezu Blödsinnigkeit. Würde das zur Politik einer Bundesregierung werden, was leider im Bereich des Möglichen liegt, wäre der wirtschaftliche Absturz Deutschlands garantiert. Doch man muß davon ausgehen, daß dieser grüne Unsinn – natürlich eine Tautologie – von den meisten Deutschen begeistert aufgenommen wird. Inzwischen glauben die Deutschen mehrheitlich, daß ihre vordringlichste Aufgabe die Rettung des Klimas ist.

Doch woher kommt eine so vollständige kollektive Verblödung? Fündig werden wir beim Altmeister der politischen Manipulation, Walter Lippmann. Sein Klassiker aus dem Jahr 1922 über die öffentliche Meinung ist auch heute noch lesenswert. Seine scharfsinnige Analyse des Prozesses der Meinungsbildung in der Demokratie ist bis heute unerreicht. Das gilt insbesondere für seine Erkenntnis, daß die öffentliche Meinung regelmäßig das Ergebnis ihrer Manipulation ist. Wer das Denken der Menschen zu allgemeinen, jedoch für die Entwicklung der Gesellschaft wesentlichen Fragen steuern kann, beeinflußt die politischen Entscheidungen der Bürger damit in seinem Sinne. Das liegt nach Lippmann daran, daß die Durchschnittsbürger in einer Demokratie damit überfordert sind, komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge zu durchschauen. Was damals galt, gilt heute vermehrt, denn in der Tat wird das Leben immer komplexer, weil immer mehr Faktoren hineinspielen. Nehmen wir das inzwischen kaum mehr beherrschbare Problem der weltweiten Bevölkerungsexplosion – mit Ausnahme der entwickelten Länder –, nehmen wir die machtpolitischen Verschiebungen vom alten Europa in das trotz Jahrtausende alter Kultur jung wirkende China, nehmen wir die für den einzelnen nicht mehr überschaubaren Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, um nur drei Felder zu nennen. Wer kann ehrlich von sich behaupten, alles das noch zu überblicken, oder gar intellektuell zu durchdringen?

Lippmann entwickelte daher das Konzept einer gelenkten Demokratie, um die Meinung der Masse mit Hilfe manipulativer Technik zu steuern. Hier liegt die Macht der Medien. Wer über sie verfügt, verfügt auch über das Denken der Masse. Das haben nicht nur totalitäre Ideologen und Diktatoren wie Lenin, Hitler und Mao erkannt. Vielmehr ist dies offensichtlich auch heute für die Politik erkenntnisleitend. Darin liegt der eigentliche Grund dafür, daß es öffentlich-rechtliche Medien gibt, die selbstverständlich in der Verfügungsgewalt der politischen Klasse stehen. Darüber hinaus jedoch sollte nicht übersehen werden, daß es neben den klassischen privatwirtschaftlichen Medienzaren wie Axel Springer oder Rupert Murdoch Meinungsbildner, besser Meinungsmanipulateure gibt, die das Vorfeld der Medien beackern. Die Metapher beackern ist hier bewußt gewählt, denn es geht ja darum, das Feld zu bestellen, auf dem das richtige, also das gewünschte Gedankengut gedeihen soll. Dies ist ja die Voraussetzung dafür, daß dann auch geglaubt wird, was die Medien als Wahrheit verkünden.

Dieses Vorfeld zu beackern ist natürlich aufwendig und vor allem teuer. An dieser Stelle setzt die Arbeit der Stiftungen ein. Bekanntestes Beispiel ist sicherlich die Open Society Stiftung des Multimilliardärs George Soros. Der Mann wird in den Medien stets als Philanthrop bezeichnet. Seine Ideologie von der offenen Gesellschaft, die in ihrer idealen Ausprägung weder Landesgrenzen noch sonstige Grenzen kennt, vielmehr eine Art weltweiter Waldorfkindergarten sein soll, wird über allerlei Kanäle verbreitet. Die Manipulation der öffentlichen Meinung zum Thema Migration, aber auch die Missionare der Klimareligion wären nicht so erfolgreich, gäbe es die Milliarden dieses „Philanthropen“ nicht. Man sollte allerdings wissen, daß dieser edle Verfechter des Wahren, Guten und Schönen sein Vermögen mit Börsenspekulationen, teilweise kriminellen Manipulationen bis hin zur Spekulation gegen Landeswährungen verdient hat. Die rund 18 Milliarden $, die in seiner Open Society Foundation stecken, haben also diesen anrüchigen Ursprung. Doch hier gilt wohl das Wort des römischen Kaisers Tiberius „pecunia non olet.“ Ähnliches läßt sich über die deutsche Freudenberg Stiftung sagen, die ebenfalls losgelöst von jeder öffentlichen Kontrolle viele Millionen Euro in die Meinungsmanipulation investiert. Dazu gehört zum Beispiel die Förderung der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung, die sich ja gerade wegen dieser politischen Ausrichtung des Wohlwollens und der Steuergelder diverser Ministerien erfreuen kann. In einer freien Gesellschaft kann nun einmal jeder mit seinem Geld tun und lassen was er will. Erfolgreiche Unternehmer sind nicht davor gefeit, politische und gesellschaftliche Fragen fundamental falsch zu beantworten, und ihr Geld für die Säge auszugeben, mit welcher der Ast abgesägt wird, auf dem sie sitzen. Ein Beispiel dafür ist der Schraubenmilliardär und Grünwähler Reinhold Würth.

Die Kumulation von privatem Kapital und Steuermitteln zu Gunsten einer politischen Richtung führt dazu, daß die Meinungsfreiheit langsam verschwindet, so wie die Vielfalt der Felder mit unterschiedlicher Fruchtfolge zugunsten riesiger Monokulturen in der industrialisierten Landwirtschaft. Wer’s nicht glaubt, blicke in eine beliebige Tageszeitung oder schalte eine beliebige Nachrichtensendung ein. Er wird erfahren, daß er das Klima retten und die Aufnahme von Bootsflüchtlingen befürworten muß. Etwas anderes wird erst gar nicht kommuniziert. Es tritt dann ein, was Walter Lippmann vorhergesehen hat: wo alle dasselbe denken, wird nicht viel gedacht. Aldous Huxley titelte dazu sarkastisch „Schöne neue Welt“. Und Bertolt Brecht fügte hinzu: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“

Leider liegt es eben in der Natur der Sache, daß Intelligenz eine sehr rare menschliche Ressource ist. Doch liegt in ihr, und nur in ihr das Potential zur Veränderung. Manipulation ist in jeder Richtung möglich. Grips schlägt am Ende Geld. Man muß nur damit anfangen. Für Annalena und Greta finden sich dann auch noch sinnvolle Beschäftigungen. Handgestrickte Pullover braucht die Welt immer, trotz „Erderwärmung“.

Patriotismus und Verfassung

Die in unserer Geschichte bisher beispiellose Zuwanderung aus dem Nahen Osten und Afrika hat ein Thema in den Vordergrund der gesellschaftlichen, aber auch verfassungspolitischen Diskussion gerückt, das vor 2015 zwar durchaus zu Kontroversen geführt hatte, jedoch nie so grell beleuchtet und so heftig umstritten war, wie das heute der Fall ist. Denn die massive, in weiten Teilen ungeregelte, nicht einmal kontrollierte Zuwanderung aus den genannten Regionen dieser Erde bringt Probleme mit sich, die wir zuvor nicht kannten. Es wandern hunderttausende von Menschen zu, die zum allergrößten Teil niemals nennenswert zum Bruttosozialprodukt unseres Landes beitragen werden, also auf Dauer alimentiert werden müssen.

Die unkontrollierte Massenzuwanderung aus dem nahen Osten und Afrika überfordert unser Land

Das ist zunächst einmal ein großes finanz- und volkswirtschaftliches Problem. Summen von 20-50 Milliarden Euro pro Jahr, je nach volkswirtschaftlicher Betrachtung mit und ohne Krankenversicherung, mit und ohne Rentenversicherung, mit und ohne zusätzliche Kosten für Kindergärten und Schulen, mit und ohne erhebliche zusätzliche Kosten für Polizei, Justiz und Justizvollzug, mit und ohne Kosten für Wohnungsbau, das alles ist für sich allein schon ausreichend, heftige Diskussionen über die Sozialverträglichkeit dieser Zuwanderung auszulösen. Nimmt man noch die jüngst vom Bundeskriminalamt veröffentlchten erschreckenden Zahlen über die Straffälligkeit von Zuwanderern, insbesondere im Bereich der Gewalt- Drogen- und Sexualdlikte hinzu, dann kommt man an der Erkenntnis nicht vorbei, daß die Innere Sicherheit unseres Landes durch diese Zuwanderung in einem Maße verloren gegangen ist, das man sich vor dem Herbst 2015 nicht vorstellen konnte. Hinzu kommt das Problem der kulturellen Andersartigkeit, anders gewendet, der Integration.

Gerade beim Umfang dieser Zuwanderung ist das natürlich auch ein großes Problem. Der derzeitige bayerische Ministerpräsident hat dazu in einem Interview mit dem Münchner Merkur am 11.11.2015 – also Jahre vor seiner Ergrünung – wörtlich erklärt: „Wenn in diesem Jahr mehr Menschen zuwandern, als hier geboren werden, wirkt sich das auf die kulturelle Statik einer Gesellschaft aus. Ich glaube, daß sich Deutschland in diesen Tagen verändert.“ Auf die Frage: „Viele Bürger fürchten Kontrollverlust und Überfremdung. Teilen Sie das? Sprechen Sie das aus?“ antwortete er: „Ich habe Verständnis dafür und bin selbst besorgt.“ Lebensgewohnheiten und Glaubensüberzeugungen der Zuwanderer aus dem muslimischen Kulturkreis  sind generell nicht mit unseren Vorstellungen, insbesondere nicht mit den tragenden Grundsätzen unserer Verfassung, vereinbar. Das gilt jedenfalls für diejenigen Zuwanderer, die an diesen Vorstellungen hängen, sie auch hier leben und keinesfalls unsere liberalen Wertvorstellungen übernehmen wollen.

Die Frage nach der Verteidigung unserer Werteordnung

Dieser massive Einbruch des Fremden in unser Alltagsleben hat naturgemäß bei vielen Menschen die Frage aufgeworfen, ob wir das alles so hinnehmen sollen oder gar wollen, was natürlich erst einmal eine Vergewisserung darüber voraussetzt, wer und was wir selbst eigentlich sind. Mit anderen Worten: was macht es eigentlich aus, Deutscher zu sein, Bürger dieses Landes zu sein? Das führt sehr schnell über die ganz unstrittigen  Grundrechte, die kulturellen Glanzlichter aus Literatur und Kunst, den auf Wissenschaft und Technik basierenden allgemeinen Wohlstand zu der Frage, was macht überhaupt uns als Nation aus? Und wenn wir das wissen, dürfen oder müssen wir das auch verteidigen? Natürlich nicht nur nach außen, sondern auch nach innen? Das Thema Patriotismus, aber auch Internationalität und Weltläufigkeit und nicht zuletzt die Frage, wo hört der heimatverbundene, auf Herkommen und Tradition gegründete Patriotismus auf, und wo beginnt  der ausgrenzende, ja feindselige Nationalismus?

Der Streit um Patriotismus oder Nationalismus

Diese Fragen werden derzeit in Deutschland mit einer Schärfe diskutiert, die man bisher nicht kannte. Auf der einen Seite stehen die Ideologen der Multikulturalität, der Negation  des Nationalen schlechthin, die im allgemeinen im linksgrünen Milieu zuhause sind, auf der anderen Seite die unduldsamen Vertreter eines völkischen Nationalismus, der zumindest eine überzeugende Abgrenzung zur Blut- und Bodenideologie des gottlob untergegangenen Nationalsozialismus vermissen läßt.

Natürlich wird das in der politischen Auseinandersetzung instrumentalisiert, und zwar durchaus auch in unlauterer Weise. Denn eine unbequeme politische Konkurrenz als Wiedergänger des Nationalsozialismus entlarven zu können,  enthebt der Mühe, Sachargumente des politischen Gegners widerlegen zu müssen.  Auf der anderen Seite steht die Versuchung für die geistigen Epigonen eben jener Nationalsozialisten, auf den Zug der berechtigten Kritik an der Zuwanderungspolitik nicht nur unserer Regierung, sondern auch weiter Teile der Opposition und der Medien aufzuspringen und auf dem Trittbrett mitzufahren. Festgemacht wird die Problematik derzeit zu Recht an dem Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke und seinem sogenannten Flügel ebenso wie an der auch in Deutschland aktiven Identitären Bewegung. Es ist daher geboten, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wo unsere Verfassung die Grenzen zwischen dem Erlaubten und dem nicht mehr Erlaubten zieht. Denn für Demokraten und Befürworter des Rechtsstaates gibt es keinen  anderen Maßstab.

Der Streit um die Identitäre Bewegung 

Die sogenannte Identitäre Bewegung, mit der ersichtlich auch Herr Höcke und sein Flügel sympathisieren, was ihnen wiederum von Politik, Medien und dem Verfassungsschutz angekreidet wird,  vertritt einen sogenannten Ethnopluralismus. Dieser Begriff, der zunächst einmal auf Deutsch nichts anderes bedeutet, als den Pluralismus der Ethnien, oder auch das Existieren der Vielzahl von Völkern, ist zum Prüfstein der Verfassungstreue geworden.  Wie nicht anders zu erwarten,  ist jedoch bereits die Auslegung des Begriffs strittig. Auf ihrer offiziellen Internetseite definiert die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) diesen Begriff so:

„Unter Ethnopluralismus verstehen wir die Vielfalt der Völker, wie sie sich über die Jahrtausende entwickelt hat. Wir setzen diesen Begriff bewußt als positiven Gegenentwurf zur heutigen One-World-Doktrin ein, um zu verdeutlichen, daß eine rücksichtslose  globalistische Entgrenzung diese Vielfalt bedroht. Es gibt ein Recht auf Verschiedenheit. Jede Ethnie hat das Recht, ihre Kultur, ihre Bräuche und Traditionen, also ihre ethnokulturelle Identität,  zu erhalten. Wir treten für diesen Erhalt ein, hierzulande und in der Welt. Immer wieder wird der Begriff Ethnopluralismus fälschlicherweise als weltweite Apartheid ausgelegt. Das ist ungefähr so richtig, als wenn man den amerikanischen Ureinwohnern Rassismus vorwerfen wollte, weil sie sich gegen die Landnahme der Europäer wehrten. Ethnopluralismus bedeutet lediglich bewahren, nicht zerstören, Unterschiede wertschätzen, nicht nivellieren.“

Das klingt zunächst einmal unverfänglich. Es ist sicherlich nichts dagegen einzuwenden, daß man Völkern zubilligt, ihre Eigenheit  bewahren zu wollen. Indessen kann man das auch anders interpretieren.

Das Bundesamt für den Verfassungsschutz begründet die Beobachtung dieser Bewegung unter anderem mit der Erklärung: „Die IBD bekennt sich offen zum Konzept des Ethnopluralismus, wonach die Idealvorstellung einer staatlichen bzw. gesellschaftlichen Ordnung in einen ethnisch und kulturell homogenen Staat besteht. Vor diesem Hintergrund lehnt die IBD den sogenannten Multikulturalismus ab, da dieser bewußt eine Heterogenisierung der Gesellschaft fördere  und das Konzept der Integration aushebele. Die IBD will Zuwanderung vielmehr nach ethnischen und völkisch-abstammungsmäßigen Kriterien steuern. Die IBD fordert eine „identitäre“ im Gegensatz zur bestehenden repräsentativen Demokratie.“ Nun findet sich letzteres nicht in der oben zitierten eigenen Definition des Ethnopluralismus.  Das Bundesamt für den Verfassungsschutz muß sich hier wohl auf eine andere Quelle stützen.

Nationalität, Abstammung und Menschenwürde

Falls das zutrifft, wäre eine solche Vorstellung von Demokratie in der Tat mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Denn diese Vorstellung würde das Wahlrecht nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern  an eine „Identität“, was auch immer das sei, knüpfen. Wenn damit ein an die Abstammung gebundener Nationalitätsbegriff gemeint wäre, wäre dies natürlich eine mit unserer Verfassung nicht zu vereinbarende Ideologie, weil unsere Verfassung eben die Staatsbürgerschaft nicht nur durch Geburt, sondern auch durch Einbürgerung vermittelt, wobei letztere nach unserer Verfassung an keine Bedingungen, insbesondere nicht an eine bestimmte Herkunft knüpft.

Das Problem liegt hier natürlich in der Feststellung, welche Ideologie hier tatsächlich vertreten wird. Natürlich muß man dazu grundlegende Texte der IBD  analysieren. Dieser Mühe müssen sich nun die  zuständigen Verwaltungsgerichte unterziehen. Derzeit laufen wegen der Aufnahme dieser Bewegung in den  Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2016 vier Verfahren  vor den Verwaltungsgerichten in Berlin und Köln. Man wird sehen, was am Ende dabei herauskommen wird. Bislang liegt nicht einmal eine erstinstanzliche Entscheidung vor. Nach den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht wird dann sicherlich auch noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, sodaß eine verbindliche gerichtliche Bewertung der IBD  wohl frühestens in 5-6 Jahren vorliegen wird.

Allerdings gibt es bereits eine  verwaltungsgerichtliche Entscheidung zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Ethnopluralismus. Das Verwaltungsgericht München hatte auf Antrag des AfD-Politikers Peter Bystron zu entscheiden, ob er wegen geäußerter Sympathien für die Identitäre Bewegung im bayerischen Verfassungsschutzbericht genannt werden darf. Die bayerischen Verfassungsschützer dürfen es nach dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Münchens  27.07.2017 nicht mehr.  Denn es lasse sich keineswegs eindeutig feststellen, daß der Begriff des Ethnopluralismus in der Weise zu verstehen sei, wie es der Verfassungsschutz vorgetragen habe. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse jedoch eine Äußerung, die in dem einen oder auch entgegengesetzten anderen Sinne verstanden werden könne, von Rechts wegen immer so ausgelegt werden, daß die Aussage rechtlich unbedenklich erscheint. Im Falle des Ethnopluralismus eben nicht dahingehend, daß Menschen nichtdeutscher Abstammung bei uns keinen Platz hätten. Die Entscheidung ist nicht angefochten worden, also rechtskräftig.

Auf der anderen Seite hat jüngst das Verwaltungsgericht Ansbach dem Bundesvorsitzenden der IBD die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen und die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde bestätigt, die waffen-und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse des Klägers zu widerrufen. Zur Begründung wird ausgeführt, die Aufnahme eben dieser IBD in die Verfassungsschutzberichte führe dazu, daß die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die eine besondere Voraussetzung für das Recht zum Waffenbesitz darstellt, nicht mehr gegeben sei. Das Gesetz verlangt nun einmal vom Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine besondere Zuverlässigkeit. Im Falle des Klägers kam allerdings hinzu, daß er auch schon strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Mithin gibt diese Entscheidung, auch wenn die Medien das gerne anders darstellen, für die Frage der eventuellen Verfassungsfeindlichkeit der IBD wenig bis gar nichts her.

Der Verfassungsschutz ist eben kein unabhängiges Organ

In diesem Zusammenhang muß natürlich auch klargestellt werden, daß die Beobachtung von Personen oder Organisationen durch die Verfassungsschutzbehörden noch keine endgültige Antwort darauf gibt, ob die Betroffenen tatsächlich außerhalb der Verfassung stehen oder nicht. Denn das ist eine Entscheidung, die den Gerichten, letztendlich dem Bundesverfassungsgericht, vorbehalten ist. Im Falle der politischen Parteien eben im Verbotsverfahren nach Art. 21 GG. Bei einer bloßen Bewegung wie der IBD ist dieser Weg nicht eröffnet. Es leuchtet auch ein, daß eine Entscheidung von solcher politischen Brisanz nur von unabhängigen Gerichten getroffen werden kann. Denn Beamte, zumal sog. politische Beamte, zu denen die Präsidenten der Verfassungsschutzämter naturgemäß gehören, sind eben nicht unabhängig, sondern sogar in hohem Maße vom Wohlwollen der politischen Entscheider abhängig. Das hat sich ja gerade im Falle der Beobachtung der AfD, bzw. der Prüfung, ob beobachtet werden soll, und der Veröffentlichung dieses Vorgehens gezeigt. Hatte der frühere Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz Maaßen dies noch abgelehnt, sah das sein Nachfolger Haldenwang, der die politische Windrichtung offenbar „richtiger“ erkannte, als sein Vorgänger, ganz anders. Die Korrektur kam dann ziemlich rasch vom Verwaltungsgericht Köln, das schon die Rechtsgrundlage für eine solche Veröffentlichung mit Prangerwirkung vermißte. 

Die Abgrenzung zulässiger politischer Auffassungen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen 

Man muß also im Sinne Immanuel Kants – „selber denken!“ – erst einmal die Frage selbst beantworten, ob man Teilnehmer am öffentlichen Diskurs zu Fragen von Nation, Zuwanderung und ähnlichem für verfassungsfeindlich hält oder nicht. Das gilt insbesondere für nationalistisch-völkische Standpunkte. Völlig klar ist, daß Patriotismus an dieser Stelle nicht einmal zu untersuchen ist. Denn Wesensmerkmal des Patriotismus ist die Liebe zum Vaterland, was eine eher poetische Bezeichnung für seine Wertschätzung ist. Das sagt nichts darüber aus, wer dieses Vaterland sein eigen nennen darf, ob nur die hier Geborenen, ob nur die Nachfahren der vor langer Zeit hier Geborenen, ob und welche Neubürger dazu gehören oder nicht, und schon gar nichts darüber, wie es der Patriot mit Ausländern hält. Patrioten stehen eben zu ihrem Land und sind froh, daß sie dort und nicht anderswo leben dürfen. Deswegen setzen sie sich auch für ihr Heimatland ein, wenn das denn geboten ist. Für die meisten Menschen, auch in Deutschland, sind das alles völlig unstrittige Dinge. Für die meisten Menschen ist schon die Frage unverständlich, zu welchem Volk sie gehören, noch mehr, ob es denn Völker überhaupt gebe. Solcher Unfug wird, soweit ersichtlich, wirklich nur in Deutschland gedacht, vorwiegend natürlich von grünen Dummschwätzern wie Robert Habeck.

Die Antwort gibt das Grundgesetz

Die Frage, wer dazu gehört, und wer nicht, berührt natürlich die Menschenwürde. Art. 1 unseres Grundgesetzes stellt die Achtung und den Schutz der Menschenwürde über alle anderen Aufgaben des Staates. Daraus folgt natürlich auch für jeden einzelnen, daß dies sein oberster Wertmaßstab sein muß, wenn es um die Beurteilung anderer Menschen geht. Die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde gehört ebenso wie das Prinzip der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung zu den Verfassungsgrundsätzen, die auch im Wege der parlamentarischen Verfassungsänderung oder auch des Volksentscheides nicht aufgehoben werden können. Mit anderen Worten: Auf friedlichem Wege können diese tragenden Säulen unserer Verfassung nicht angetastet werde, nur ein gewaltsamer Umsturz könnte auch sie zum Einsturz bringen. Damit wäre dann eben das demokratisch verfaßte Deutschland untergegangen.

Das sollten alle bedenken, die davon tagträumen, daß unsere Verfassung auf demokratischem Wege mit entsprechenden Mehrheiten grundlegend umgestaltet werden könnte. Solange unsere Verfassung gilt, gelten also auch diese tragenden Grundsätze. Alle anderen Grundrechte und auch Organisationsregeln können mit verfassungsändernder Mehrheit aufgehoben oder abgeändert werden. Somit ist klar, daß auch die Frage, wer Bürger dieses Landes werden kann, und wer nicht, am Maßstab des Art. 1 GG gemessen werden muß. Es wäre mit dem Schutz der Menschenwürde, also der Achtung vor jedem Menschen als Person, unabhängi von Geburt, Herkommen und sonstiger angeborener Eigenschaften nicht vereinbar, würde man grundsätzlich nur solche Menschen zu deutschen Staatsbürgern machen wollen, die ihrerseits von deutschen Staatsbürgern abstammen. Denn damit würde man die Wertschätzung eines Menschen von einem Faktor abhängig machen, auf den er selbst keinen Einfluß hat. Der Wert eines Menschen, seine Fähigkeit, Mitglied des eigenen Volkes zu werden, wäre damit an eine  unveränderliche Eigenschaft seiner Person geknüpft. Das wäre mit dem Menschenbild des Grundgesetzes, wonach jeder Mensch den gleichen personalen Wert hat, unvereinbar. Zu Recht ist aus diesem Grunde eine Bonner Burschenschaft mit dem Ansinnen gescheitert, auschließlich Mitglieder deutscher Abstammung aufzunehmen, was im konkreten Fall auf einen hier geborenen und aufgewachsenen Studenten chinesischer Abstammung natürlich nicht zutraf. Der Gegenwind aus den anderen Burschenschaften war so gewaltig, daß der Antrag den nächsten Morgen nicht überlebte.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn die Aufnahme in das Staatsvolk an Kriterien geknüpft wird, die der einzelne Mensch beeinflussen kann, wie etwa berufliche Qualifikation, finanzielle Leistungsfähigkeit und Akzeptanz gesellschaftlicher Regeln, oder aber auch quantitative Maßstäbe, etwa die Zahl zur Verfügung stehender Wohnungen und Arbeitsplätze. Selbstverständlich gehört zu den Dingen, die jeder Mensch in freier Entscheidung wählen kann, auch die Bereitschaft, sich kulturell einzufügen. So dürften nicht einmal hart gesottene grüne Multikulti Fans ernsthaft fordern, man müsse Muslimen in Deutschland zubilligen, mehrere Ehefrauen zu nehmen. Deswegen bewegt sich selbstverständlich innerhalb des Verfassungsbogens, wer kulturelle Fremdartigkeit, insbesondere dieser Qualität, ablehnt.

Die Grenze zwischen vernünftigem Patriotismus und verfassungswidrigem völkischen Nationalismus verläuft eben da, wo nicht das Verhalten, sondern die Herkunft eines Menschen generell bestimmen, ob er hier aufgenommen werden kann oder nicht. Das heißt im Umkehrschluß allerdings nicht, daß wir verpflichtet wären, jeden Menschen aufzunehmen und gar mit unserer Staatsbürgerschaft auszustatten, der hier von seiner Hände Arbeit lebt und sich integriert, ungeachtet der Zahl derer, die das tun wollen. Erst recht nicht, daß wir auch diejenigen, dazu noch in unbegrenzter Zahl, aufnehmen müssen, die sich weder von ihrer Hände Arbeit ernähren noch in unsere Gesellschaft integrieren wollen. Der Schutz der Menschenwürde heißt eben nicht, daß jeder Mensch auf dieser Erde das Recht hat, nach Deutschland zu reisen und dort auf Dauer Wohnung zu nehmen, erst recht nicht auf Kosten der Deutschen.

Patriotismus tut not!

Wer sein Land schätzt und so wie es ist, bewahren, vielleicht sogar noch ausbauen will, wie es eben ist, der mißachtet damit keineswegs die Menschenrechte. Nur wer behauptet, bei uns leben und vielleicht sogar auch Teil unserer Gesellschaft werden dürfe nur, wer deutscher Abstammung ist, der stellt sich eindeutig außerhalb unserer Verfassung. Die aber wollen wir bewahren und schützen, denn so frei und so sicher wie wir in ihrem Rahmen leben, haben in Deutschland Menschen noch nie gelebt.  Diese Freiheit ist es auch, die Wissenschaft und Kunst in einem Maße gedeihen läßt, das weder in säkularen Diktaturen wie dem Kommunismus, noch in intoleranten, ideologisch bestimmt rückständigen religiösen Regimen möglich ist, wie sie der Islam hervorbringt.  

   




Aus dem Irrenhaus

Zu den absurdesten und bizarrsten Verirrungen des sogenannten Zeitgeistes gehört die Gendertheorie. Das ist kurz gesagt die Behauptung, es gebe keine natürlichen (biologischen) Geschlechter. Vielmehr handele es sich bei der Wahrnehmung von Menschen als männlich oder weiblich tatsächlich nur um gesellschaftlich entwickelte Zuschreibungen. Letztere können natürlich einem permanenten Wandel unterworfen sein. Allgemein bekannt ist, daß es dann auch eine Vielzahl von Geschlechtern geben soll, wobei sich die Gender-“ Wissenschaftler“ über deren Zahl nicht einig sind, was bei diesem theoretischen Ansatz nicht weiter wundert. Ob 84 oder 384 Geschlechter existieren, ist demnach eine Frage des gesellschaftlichen „Aushandelns“, wie man im neudeutschen akademischen Sprech Diskussionen und Entscheidungsfindungen wohl zu bezeichnen geruht.

Natürlich ist die sogenannte Genderwissenschaft ein genuin linkes Projekt. Es geht immer um angebliche gesellschaftliche Benachteiligungen, hier durch Sprachgebrauch, die nach linker Denkungsart unbedingt überwunden werden müssen, denn sie begründen und verfestigen Ungleichheit. Nun ist der Lehrsatz von der Gleichheit aller Menschen das tragende Fundament aller linken Theorien. Daß er grundfalsch ist, sieht jeder mit einem Blick in seine Umgebung, was es für Linke, in Eigenwahrnehmung Intellektuelle, umso reizvoller macht, die übrige Welt darüber aufzuklären, daß sie fundamental irrt. Daß nämlich Wasser naß und Feuer heiß ist, ist schlicht und einfach zu simpel, um wahr zu sein. Deswegen benötigt die Menschheit eben jene linken Intellektuellen, die im Besitze der höheren Wahrheit sind, um sie aus dem Dunkel der Unwissenheit herauszuführen. Ob sie das dann alles auch verstehen, was ihnen von den Kathedern der Universitäten und aus den Redaktionsstuben der Qualitätsmedien so entgegenschallt, ist nicht so wichtig. Hauptsache, sie halten sich dran.

In welch bizarrer Gedankenwelt Protagonisten dieser Theorie leben, hat jüngst die in Deutschland wohl bekannteste Vertreterin des Genderismus, Frau Professor, Entschuldigung, „Professx“, Lann Hornscheidt, dankenswerterweise vorgeführt. Sie gab dem Berliner Tagesspiegel jüngst ein Interview, in welchem sie ihre erstaunliche Gedankenwelt ausbreitete und mitteilte, man sollte sich nun von Gender verabschieden. Denn die Kategorie Geschlecht vertiefe ungleiche Machtverhältnisse. Solange wir weiter an Geschlechterkategorien festhielten – egal wie viele es seien –, könne die damit zusammenhängende Diskriminierung nicht grundlegend überwunden werden. Das will also wohl heißen, daß schon die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, sei es nun, wie es in der Wirklichkeit ist, biologisch bestimmt, sei es, wie uns die Gendertheoretiker weismachen wollen, eine bloße gesellschaftliche Zuschreibung ist, diskriminierend wirke. Bekanntlich ist eine Diskriminierung über die Wortbedeutung hinaus, die nichts anderes als Unterscheidung bedeutet, im Sprachgebrauch eine abwertende Unterscheidung. 

Mich zum Beispiel als Mann wahrzunehmen und anzusprechen, ist demnach bereits diskriminierend. Gendertheoretiker werden allerdings nicht verstehen, daß ich das nicht so wahrnehme. Vielleicht bin ich auch nur zu dumm dazu. Meine ich doch tatsächlich, daß Männer und Frauen äußerlich immer ein männliches bzw. weibliches Erscheinungsbild aufweisen, gleichgültig, welche sexuelle Veranlagung sie haben, und daß die Körperfunktionen bei den sexuellen Aktivitäten immer die gleichen sind, unabhängig davon, ob Männlein und Weiblein, Männlein und Männlein, Weiblein und Weiblein oder was weiß ich sich miteinander vergnügen.

Man fragt sich natürlich,was das Ganze soll, und noch mehr, was das eigentlich für Leute sind, die derart wirres Zeug propagieren. Was das soll, habe ich schon angesprochen. Allerdings verkaufen uns Politik und Medien das Ganze scheinheilig und wahrheitswidrig als Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, was im übrigen tatsächlich ein offizielles Programm von UNO und auch ein solches der EU ist. Tatsächlich geht es um Gleichmacherei, denn die Menschen sollen nicht lediglich gleiche Rechte und gleiche Chancen haben, wie das im aufgeklärten Staat auch ohne Gender Mainstreaming völlig normal ist, sondern sie sollen im Ergebnis alle gleich sein, und zwar in jeder Hinsicht, persönlich, gesellschaftlich, wirtschaftlich. Eines der vielen Beispiele für politischen Unfug, der einfach in der Ämter-Gigantomanie der internationalen Organisationen ausgebrütet und dann über Verordnungen und internationale Verträge in die Gesetzgebung der Länder implementiert wird. Hätten die Bürger die Möglichkeit, derartiges auf einem Wahlzettel anzukreuzen, so wäre dieser Unfug nie aus den Studierstuben der Damen und Herren Dr. Seltsam herausgekommen.

Einen Hinweis auf den Nährboden, auf dem eine solche Giftpflanze wachsen kann, gibt die Biographie der famosen Genderwissenschaftlerin selbst. Als Antje Hornscheidt geboren entschied sie eines Tages, nicht mehr den unzweifelhaft weiblichen Vornamen Antje führen zu wollen, sondern bestand darauf, den ihres Erachtens geschlechtsneutralen Vornamen „Lann“ zu führen. Nebenbei bemerkt, wäre es interessant zu erfahren, ob das zuständige Standesamt das dann auch gebilligt und in die Personalpapiere der Dame eingetragen hat. Daß sie sich überhaupt mit der Problematik Geschlecht, Geschlechtszugehörigkeit, Rolle des geschlechtlichen Menschen in der Gesellschaft intensiv, sogar akademisch befaßt hat, dürfte wohl auch mit ihrer eigenen sexuellen Veranlagung zu tun haben. Wie nicht wenige sexuell abweichend von der übergroßen Mehrheit ihrer Mitmenschen veranlagte Menschen scheint sie diese als problematisch empfunden zu haben. Derartiges führt wohl nicht selten zur Suche nach Erklärungsmustern, nach Begründungen für Ablehung oder Akzeptanz und dergleichen mehr.

Sie selbst erklärt in diesem Interview, sie habe alle Kategorien von Frau, Lesbe, Dyke, Trans Dyke und Trans* einmal durchprobiert und mit allen ein Unwohlsein gehabt. Denn jede Kategorie schaffe auch Normen und Ausschlüsse. Sie weiß also selbst nicht so genau, was sie eigentlich ist. Es ist hier nicht der Ort, die zitierten Bezeichnungen jeweils zu erläutern. So etwas kann man ja schließlich googeln. Allerdings kommt mir bei einer solchen Selbstbeschreibung unweigerlich das bissige Bonmot von Karl Kraus in den Sinn, wonach die Psychoanalyse jene Geisteskrankheit sei, für deren Therapie sie sich halte. Damit soll natürlich nichts gegen die Psychotherapie als seriöse, medizinisch indizierte Behandlungsmethode gesagt sein. Und auch nicht gegen die große Mehrheit der nicht nach dem allgemeinen Muster veranlagten Menschen, die davon kein Aufhebens machen und einfach so leben, wie es ihnen die Natur halt gegeben hat. Die von Frau Hornscheidt geschilderte Reise durch die sexuellen Identitäten mag auch einen Hinweis darauf geben, warum sie und ihresgleichen glauben, daß es eine Vielzahl von Geschlechtern gibt, die dann auch noch „verhandelbar“ sein sollen. Doch die persönlichen Probleme eines Menschen können nicht der Maßstab sein, an dem die Menschheit als Ganzes zu messen ist.

Man könnte derartige Sumpfblüten auf dem akademischen Humus achselzuckend zur Kenntnis nehmen, wenn sie nicht begonnen hätten, die Felder zu überwuchern, auf denen eigentlich Ertragreiches für die Menschheit wachsen sollte. Und man könnte es bei einem nachsichtigen Lächeln bewenden lassen, wenn sich die Kosten dieser Narretei für die Allgemeinheit in engen Grenzen hielten. Doch dem ist nicht so.

Aus einer Dokumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, übertitelt: „Genderprofessuren an Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland“, Az.: WD8-3000-047/17 vom 15.12.2017 geht hervor, daß es in Deutschland insgesamt 185 Genderprofessuren, davon 141 an Universitäten und 44 an Fachhochschulen gibt. Davon wiederum sind 27 sogenannte Volldenominationen, also Lehrstühle, an denen nichts anderes betrieben wird, als eben diese Wissenschaft von des Kaisers neuen Kleidern, die bekanntlich nur in der Einbildung derjenigen existierten, die sich von den mit offenbar exzellenter Menschenkenntnis ausgestatteten Scharlatanen einreden ließen, es existierte wirklich, was sie in Wahrheit nur wortreich anpriesen. Die weiteren Lehrstühle haben hinsichtlich der sogenannten Genderforschung nur eine Teildenomination, d.h., dieser Unfug wird in eine andere akademische Disziplin teilweise integriert. Das ist nur konsequent, denn die Genderideologie will uns ja weismachen, daß alle Lebensbereiche aus ihrem Blickwinkel betrachtet, bewertet und vor allem verändert werden müssen. Interessant ist allerdings, mit welchen anderen Lehrinhalten diese Ideologie verbreitet wird, nämlich 102 in Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 35 in Geisteswissenschaften, 15 in den sogenannten MINT-Fächern, also Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik, 13 in Kunst/Kunstwissenschaften, deren 8 in der Frauen-, Geschlechter-und Genderforschung – hier hat sich offenbar etwas verselbständigt – weitere 8 in den Gesundheitswissenschaften, wozu offenbar auch die Medizin zählt, 3 in den Ingenieurwissenschaften und einer in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften. Mit anderen Worten: an naturwissenschaftliche Lehrstühle im weiteren Sinne haben die Gender“wissenschaftler“ nur in 27 von 158 Fällen andocken können, dazu kommen die erwähnten 27 eigenen Lehrstühle.

Natürlich fällt auf, daß die Affinität der Naturwissenschaften und der Medizin zum Genderismus eher schwach ausgeprägt ist. Man kann davon ausgehen, daß die Implementierung dieses Unfugs in naturwissenschaftliche Lehrstühle auf erheblichen politischen Druck zurückzuführen ist.

Das nimmt auch nicht weiter Wunder wenn man weiß, daß die sogenannten Genderwissenschaftler wie etwa Frau Hornscheidt natürlich nicht aus den Naturwissenschaften kommen, sondern in ihrem Falle aus der Linguistik. Sowohl die Promotion als auch ihre Habilitation hat sie in dieser Disziplin erreicht. Es fällt auch auf, daß hier nicht naturwissenschaftlich, insbesondere nicht biologisch oder medizinisch argumentiert wird, sondern eben allein auf der Ebene von Semantik und Hermeneutik, garniert mit etwas verschwurbelter Soziologie.

Doch zurück zum Geld. Die erwähnte Dokumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages klärt uns darüber auf, daß die Aufwendungen pro geförderter Professur im Rahmen des „Professorinnenprogramms“, also der politisch motivierten Berufungen auf Lehrstühle, bei jährlich rund 300.000 € liegen. Es ist wohl zulässig, die durchschnittlichen Kosten eines Lehrstuhls in dieser Größenordnung anzunehmen. Ob damit tatsächlich auch alle Kosten erfaßt sind, etwa Baukosten und sonstige Sachmittel, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Allein das Jahresgehalt einer solchen Professorin wie Frau Hornscheidt schlägt mit gut 100.000 € zu Buche. Der ganze Unfug kostet den Steuerzahler jährlich also viele Millionen Euro. Wie sinnvoll dieses Geld etwa in der Förderung der Ingenieurwissenschaften angelegt wäre, dort also, wo die Grundlagen für unseren Wohlstand, ja für unser wirtschaftliches Überleben gelegt werden, liegt auf der Hand. Doch in der Politik hat die Realität schlechte Karten, Hirngespinste indessen haben Konjunktur. Hans Christian Andersen hat in seinem Märchen von des Kaisers neuen Kleidern schon im Jahre 1837 hellsichtig unser Absurdistan beschrieben.


Endlich!

Ursula von der Leyen ist seit dem 17.07.2019 nicht mehr deutsche Verteidigungsministerin. Und das ist gut so.

Seit ihrem Bestehen ist die Bundeswehr noch nie so schlecht geführt worden, wie unter der Verantwortung dieser Politikerin. Pleiten, Pech und Pannen wäre eine zutreffende Beschreibung ihrer Amtszeit, wäre das nicht  der Titel einer lustigen Fernsehsendung gewesen. Denn die Angelegenheit ist zu ernst, als daß man  darüber Späße machen könnte..

Es ist in den letzten Jahren genug im Detail  über die mangelnde Einsatzbereitschaft  der Truppe geschrieben worden, insbesondere über nicht fliegende Flugzeuge, nicht einsatzbereite Kampfpanzer, nicht seetüchtige Kriegsschiffe und ähnliches mehr. Peinliches gab es genug zu berichten, von der Affäre um das Sturmgewehr G 36 angefangen, das die Ministerin als angeblich unbrauchbar ausgesondert hat, sich jedoch vom zuständigen Landgericht sagen lassen musste, daß diese  Waffe genau die Eigenschaften hat, die seinerzeit vom Ministerium gefordert worden waren. Daß die Truppe mit der Waffe sehr zufrieden war, rundet das Bild nur ab. Und das findet kein Ende mit den Ausfällen der Flugzeuge der Flugbereitschaft, mit denen unsere Spitzenpolitiker zu ihren Terminen in aller Welt geflogen werden (sollen). Deutschland hat sich hier lächerlich gemacht.

Die Ministerin hat auch auf dem ureigensten Gebiet der Politik versagt, weil sie nicht im Ansatz in der Lage war,  das 2 %-Ziel der NATO innerhalb der Bundesregierung und im Parlament durchzusetzen, obwohl Deutschland sich dazu rechtswirksam verpflichtet hat. Eine Ministerin, der offensichtlich entweder der politische Wille oder das politische Gewicht fehlt, die notwendigen Finanzen für ihren Bereich sicherzustellen, hat eben versagt

Am schwersten wiegt jedoch, daß diese Ministerin das Vertrauen ihrer Soldaten verspielt hat. Schon nichtige Anlässe und offensichtlich an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe angeblich rechtsextremer Bestrebungen in der Truppe haben sie dazu bewogen, sich nicht etwa vor ihre Soldaten zu stellen, sondern eine Hexenjagd ohnegleichen auszulösen und öffentlich zu erklären, insoweit  habe die Bundeswehr – und nicht etwa einzelne Soldaten –  ein Haltungsproblem. Nun ist es im Soldatengesetz festgeschrieben, daß Vorgesetzte eine Fürsorgepflicht für ihre Untergebenen haben. Das muß natürlich in besonderem Maße für die Inhaberin der Befehls-und Kommandogewalt gelten. Denn ihr Verhalten ist naturgemäß beispielgebend für alle Dienstvorgesetzten, die ihr nachgeordnet sind. Wenn dann auch noch, wie mehrfach geschehen, ein Staatsanwalt der Ministerin bescheinigen muß, absolut unberechtigte Vorwürfe gegen Soldaten erhoben zu haben, dann bleibt nur noch die Frage, warum das nicht zum umgehenden Rücktritt oder Entlassung der Ministerin geführt hat.

Die Bundeswehr ist derzeit nicht in der Lage, genügend  Bewerber für den Truppendienst zu finden, jedenfalls solche, die man auch einstellen kann. Das nimmt nicht weiter wunder. Wer will schon  Mitarbeiter eines Unternehmens werden, dessen Maschinenpark veraltet und in Teilen  nicht einsatzfähig ist, und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit von wirklichen oder auch nur vermeintlichen Skandalen geprägt ist?

Über die Nachfolgerin Annegret Kramp-Karrenbauer  will ich erst einmal nichts sagen, denn jeder Mensch soll  die Chance haben, sich in einem neuen Amt zu bewähren, bevor man ihn beurteilt. Nur ist im vorliegenden Falle klar: schlechter kann es eigentlich nicht mehr werden. Somit besteht begründeter Hoffnung,  daß es sogar besser wird.




Was soll das?

Philosophia Perennis von David Berger gehört zu den intelligentesten konservativen Blogs in Deutschland. Der Vergleich mit Jürgen Fritz, Hadmut Danisch, Henryk M. Broder, Michael Klonovsky und Vera Lengsfeld, um nur einige zu nenen, die mir spontan einfallen, fällt keinesfalls zu Ungunsten von David Berger aus. Um so erstaunlicher sind die Angriffe gegen seine Person -offenbar weniger gegen seine Beiträge – in den letzten Wochen. Soweit sich die ansonsten von mir sehr geschätzte Erika Steinbach gegen Herrn Dr. Berger positioniert hat, ist das zwar nicht nachvollziehbar, wahrt aber wenigstens noch die bürgerlichen Anstandsregeln. 

Völlig unverständlich sind indessen die wüsten Angriffe – sogar Morddrohungen sind darunter – aus der rechtsextremen Ecke, wobei ich mich schon insoweit korrigieren muß, als aus dieser Ecke eigentlich immer nur Mist kommt. Von daher also verständlich. Leider hat David Berger deswegen vorläufig seinen Blog eingestellt. Selbstverständlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen diese Kretins.

Soweit ich sehe, stören sich die aus der Zeit gefallenen Volksgenossen bei David Berger an zwei Punkten.

Zum einen kann man wohl nicht begreifen, daß Homosexuelle bis auf ihre sexuelle Veranlagung Menschen wie alle anderen sind. Das gilt indessen auch für Linkshänder, Blinde, Lahme, Farbige, Bayern, Preußen und Anhänger von Schalke 04 (Bayern München, Borussia Dortmund und RB Leipzig, um mal alle Haßbilder aus dem Fußball hier abzubilden). Daß Gott, für Nichtreligiöse eben die Natur, die Fortpflanzung und damit die Gründung einer Familie über die Heterosexualität „organisiert“ hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ebenso, daß die religiös begründete Sexualmoral etwa des Katholizismus wie des Islam verlogen ist, denn der Mensch kann seine Sexualität in aller Regel eben nicht unterdrücken, jedenfalls nicht dauerhaft. Völlig unbegreiflich sind diese Haßphantasien vor allem deswegen, weil Herr Berger aus seiner Veranlagung gerade keine Botschaft macht, sie nicht quasi-religiös überhöht und dem Rest der Welt weismachen will, daß es sich dabei um eine selbstgewählte Lebensform handelt, wie die Genderscharlatane uns dies weismachen wollen, weil sie in Wirklichkeit die überkommene, traditionelle Gesellschaft „dekonstruieren“ wollen. Herr Berger propagiert jedenfalls für sich persönlich nicht die „Homo-Ehe“, sondern stellt jedem gleichgeschlechtlich veranlagten Menschen offenbar anheim, wie er sich in diesem Punkt zu verhalten gedenkt. Und auf dem Tuntenfasching namens Christopher Street Day ward er meines Wissens auch noch nicht gesehen. Dabei muß ich, auch wenn es eigentlich überflüssig ist, klarstellen, daß es in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts notwendig war, gegen die Diskriminierung der Homosexuellen aufzustehen und für die eigentlich selbstverständliche Freiheit zu kämpfen, seine sexuelle Veranlagung auch ausleben zu dürfen wie jeder andere auch. Was danach kam, und heute immer schriller inszeniert wird, ist nur noch peinlicher Klamauk.

Der zweite Punkt ist die Verteidigung des Existenzrechts Israels und des Menschenrechts auf Freiheit der Religionsausübung, das den Juden wie allen anderen Relgionsgemeinschaften überall auf dieser Welt zusteht, natürlich immer im Rahmen der Grund- und Menschenrechte Ditter wie auch des Ordre Public der demokratischen Rechtsstaaten. Daß Rechtextreme gerade in diesem Punkt konträrer Ansicht sind, liegt natürlich in ihrer DNA, begründet aber insoweit nicht einmal Narrenfreiheit. Hitler ist gottlob tot und soll es auch bleiben.

Was soll also der ganze Quatsch? Es mag ja sein, ja es ist normal, daß auch im Bereich der konservativen Publizistik, die in unserer Zeit jedenfalls in Deutschland fast nur in den alternativen Medien stattfindet, in einer gewissen Bandbreite argumentiert wird. Doch, um hier einmal eine Anleihe bei dem ansonsten von mir ganz und gar nicht geschätzten Mao zu machen: Laßt tausend Blumen blühen! Auf den Beifall der Rechtsextremen muß dabei niemand Wert legen. Ich für meinen Teil würde mich freuen, alsbald wieder luzide Analysen und Kommentare aus der „Feder“ – natürlich aus der PC Tastatur – David Bergers lesen zu können.        

Die Verschnulzung der Politik

Man kann Redebeiträge von Björn Höcke bei verschiedenen Gelegenheiten in Auszügen hören, etwa aus dem Thüringischen Landtag oder bei Wahlkampfveranstaltungen. Das ist schon anstrengend genug. Wenn man aber genau wissen will, wie er und seine Anhänger wirklich gestrickt sind, dann muß man sich das Video von seinem Auftritt bei dem sogenannten Kyffhäuser-Treffen des sogenannten Flügels der AfD ansehen und vor allem anhören.

Der Star des Abends wurde angekündigt wie der Messias persönlich. Ein gut fünfminütiges Video, nein, eine Huldigung, unterlegt mit Musik aus dem Hollywoodkino stellte dann die Person Höcke vor, bevor der Messias, Führer oder was weiß ich wie sich Höcke selbst einordnet, unter tosendem Beifall die Bühne betrat und die Huldigungen seiner Anhänger, Gläubigen, Fans entgegen nahm wie weiland der Demagoge aus Braunau. Zu dem in jeder Hinsicht geschmacklosen und überzeichneten Event, wie man heute wohl so sagt, paßte dann auch das in riesigen Lettern auf dem Bühnenhintergrund gemalte Motto: „Der Osten steht auf!“. Die Politschnulze hatte Einzug in die deutsche Politik gehalten.

Höcke gab dann zunächst einmal dem Affen so richtig Zucker und holzte gegen den Bundesvorstand seiner Partei, als handele es sich dabei um den ärgsten politischen Gegner. Seinem Ärger über das Landesschiedsgericht in Bayern, das drei seiner Anhänger aus der AfD ausgeschlossen hatte, machte er in ganz spezieller Weise Luft. Der studierte Historiker Höcke verstieg sich dazu, die juristischen Ausführungen in diesem Urteil fachlich zu kritisieren, ach was, zu schmähen. Die Subsumtion des Sachverhalts unter die Satzungsvorschriften sei derart arg misslungen, daß jeder Jurastudent im ersten Semester das besser machen würde. Das ist gegenüber dem Schiedsgericht, insbesondere seinem mit der Befähigung zum Richteramt ausgestatteten Vorsitzenden, natürlich nicht nur eine Unverschämtheit, sondern so etwas geht überhaupt nicht. Man mag Urteile generell kritisieren dürfen, können und manchmal sogar müssen. Indessen sollten das tunlichst nur Juristen tun, und sich dabei der fachüblichen verbalen Zurückhaltung befleißigen, auch wenn die fachliche Beurteilung hart ist. Einem Volljuristen – einem Menschen also, der zwei juristische Staatsexamina mit Erfolg absolviert hat – jedoch zu attestieren, daß jeder Student im ersten Semester das besser gemacht hätte, läßt nicht nur jeden Anstand, sondern auch jeden Respekt vor einem Gericht, das ein Schiedsgericht nun auch einmal ist, schmerzlich vermissen. Und das, wohlgemerkt, als juristischer Laie.

Nicht daß Höcke politisch ausschließlich Unsinn von sich gegeben hätte. Nein, soweit er sich mit dem politischen Hauptgegner seiner Partei, den Grünen, insbesondere ihrer Klima- und Migrationspolitik befaßte, so war das in der Sache durchaus in dem Rahmen, der vom politischen Gegner eben immer zu erwarten ist. Was indessen zu beanstanden ist, sind auch hier der Duktus seiner Sprache und seine theatralischen Gesten aus dem Repertoire des Laienschauspielers. Der Mann kann offenbar nicht sachlich argumentieren, sondern lebt von polemischer Rhetorik und trägt generell mindestens eine Schicht zu dick auf. Es ist im übrigen bei einer bürgerlichen Partei wohl auch angemessener, sein Publikum nicht kumpelhaft anzusprechen, sondern auch Parteifreunde sprachlich auf der Ebene von Damen und Herren zu behandeln. In dem Punkt bin ich vielleicht etwas altmodisch.

Insgesamt ergibt sich der Eindruck, daß Höcke und sein Flügel mehr als eine Strömung in seiner Partei oder eine der üblichen Arbeitsgemeinschaften, wie sie alle politischen Parteien kennen, sind und auch sein wollen. Es handelt sich offensichtlich um eine Partei in der Partei. Ob man dem mit juristischen Mitteln (Schiedsgericht!) beikommen will und kann, soll einmal dahinstehen. Notwendig ist die politische Entscheidung eines jeden Mitgliedes der AfD. Will man in der großen Mehrheit derartiges dulden oder nicht? Wenn nicht, dann muß man eben darauf achten, daß Delegiertenversammlungen von der Basis nur mit solchen Mitgliedern beschickt werden, die die Gewähr dafür bieten, daß sie solchen Unfug künftig unterbinden. Wenn das nicht geht, nun, dazu habe ich mich in meinem letzten Beitrag bereits positioniert.

Deutschland braucht eine rechts der Union plazierte bürgerliche, konservative und national, nicht nationalistisch, ausgerichtete Partei. Dieses Feld hat die Union unter Merkel verlassen. Zum demokratischen Spektrum in allen Ländern gehört jedoch die demokratische Rechte. Wenn das die Union nicht sein will, dann muß dieses Feld von jemand anderem bespielt werden. Nicht jedoch von einer Rosamunde-Pilcher-Version der NPD.