Archiv der Kategorie: gelesen und nachgedacht

Rezensionen

Die Wahrheit ist ein kleinliches bürgerliches Vorurteil

sagte einst Lenin, der wohl erfolgreichste politische Agitator in der Geschichte der Menschheit, und fuhr fort: „Recht ist, was der politischen Klasse nützt. In der Politik gibt es keine Moral, nur Zweckmäßigkeit.“ In einer Zeit, in der sich die Medien der Aufgabe verschrieben haben, das Volk, pardon, die Bevölkerung, zu moralisch hochwertigem Verhalten zu erziehen, statt einfach zu berichten, was so alles auf dieser Welt passiert, in dieser Zeit müssen Recht und Wahrheit natürlich so geformt werden, daß sie dem hehren Ziel dienlich sein können. Weil aber alles unabhängige, zumal bürgerlich-konservative Denken dem im Wege steht, ist es mit allen Mitteln zu bekämpfen, selbstverständlich auch mit den Instrumenten der Manipulation, der Wahrheitsunterdrückung, der gezielt verbreiteten Unwahrheit und der Diskreditierung als rechtsextrem, was ja nichts anderes als eine Spielart der Verfassungsfeindlichkeit ist. Das geschieht unter dem Motto „Kampf gegen Rechts“, wobei in diesem Satz bereits der semantische Betrug enthalten ist, der darin besteht, daß zweifelsfrei demokratisches Gedankengut politisch rechts von linksgrüner Denkungsart als rechtsextrem diffamiert wird. Ein rhetorisches Stilmittel dazu ist der Sprachgebrauch in den Medien, der mit dem Begriff „rechts“ stets auch „rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ meint. Allerdings wird in geeignet erscheinenden Fällen auch schon einmal zum Rechtsextremisten ernannt, wer es gar nicht ist, und einer Nähe zum Rechtsextremismus beschuldigt, wer sich dazu nicht einmal inhaltlich geäußert hat. Ob es dann am Ende stimmt, ist egal, denn insoweit gilt die alte lateinische Regel: audacter calumniare, semper aliquid haeret (nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen).

Qualitätsmedien als unheilige Inquisition

Ein Beispiel aus jüngster Zeit. Panorama, das ARD-Magazin, dem man schon in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts spöttisch die Zuständigkeit für die Rotlicht-Bestrahlung der Bevölkerung zugesprochen hat, berichtete am 23. Juli dieses Jahres über den Oberstleutnant iG Marcel Bohnert. Man hielt ihm vor, in den sozialen Medien Beiträge rechtsextremer Autoren mit einem „gefällt mir“ Symbol versehen zu haben. Es wurde der Eindruck erweckt, bei dem Offizier handele es sich um einen Soldaten von rechtsextremer Gesinnung, mindestens aber mangelnder Distanz zu dieser Ideologie. Obgleich der Offizier dies weit von sich wies, legte Panorama am nächsten Tag noch nach und präsentierte dem Fernsehpublikum seine Erkenntnisse darüber, wo der Offizier in der Vergangenheit schon Vorträge gehalten hat. Das sicherlich sehr konservative Studienzentrum Weikersheim ebenso wie eine Münchener Burschenschaft wurden genannt, allerdings im Zusammenhang des Rechtsextremismus. Nun liegt in keinem der beiden Fälle auch nur eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor. Und die bloße Tatsache, daß man einen Meinungsbeitrag in den sozialen Medien mit einem „gefällt mir“ Symbol – bei Facebook „liken“ – versieht, ist jedenfalls von Rechts wegen nicht zu beanstanden. So hat erst jüngst der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 28.02.2020 erklärt: „Likes“ für Facebook-Seiten sind bloße Sympathiekundgebungen für die Inhalte dieser Seiten. Dadurch wird nicht in irgendeiner Weise dazu aufgefordert, sich den Urhebern dieser Seiten anzuschließen oder für deren Ziele oder Meinungen einzutreten.“ Solche rechtlichen Betrachtungen sind indessen für Haltungsjournalisten irrelevant. Sie halten sich lieber an die Empfehlung des Altmeisters der Manipulation, wie eingangs zitiert.

Spiegeleien

Da durfte dann auch der Spiegel nicht fehlen. Flugs veröffentlichte er am 25. Juli ein Interview mit dem Offizier, das nicht nur der Zweitverwertung der vorgeblichen Sensation eines rechtsextremen Stabsoffiziers dienen, sondern das investigative Leistungsvermögen des von seinem Gründer Rudolf Augstein mit dem Prädikat „Sturmgeschütz der Demokratie“ selbst geadelten Blattes wieder einmal demonstrieren sollte. Inwieweit das mit Demokratie zu tun hat, wollen wir hier einmal dahinstehen lassen. Was die Demokratie wirklich ist, dürfte heute cum grano salis ebenso unbekannt sein wie der Begriff des Sturmgeschützes. Letzteres stand in der Nachkriegszeit nahezu ikonographisch für die Effizienz der Wehrmacht, in der Augstein noch als Offiziersanwärter gedient hatte. In die Redaktion des Spiegel zog es damals ehemalige Offiziere wie Conrad Ahlers, aber auch ehemalige Angehörige von Himmlers SD wie die seinerzeitigen SS-Hauptsturmführer Horst Mahnke und Georg Wolff, wie man liest. Das generierte dann wohl auch eine intensive Hassliebe zur Bundeswehr, die sich in einer seltsamen Melange von Besserwisserei und negativer Berichterstattung niederschlug. Somit paßt die Story von rechtsextremen Tendenzen in der Bundeswehr, festgemacht an jenem Stabsoffizier, in die traditionelle Linie „dieses Blattes“, um einen Ausdruck Herbert Wehners zu zitieren.

Kontaktschuld und „falsche“ Autoren

Zu den angeblichen rechtsextremen Aktivitäten des durch die Mangel gedrehten Stabsoffiziers gehörte dann nach Meinung seiner Inquisitoren auch, daß er als Mitautor eines Sammelwerks mit dem Titel „Soldatentum“ fungiert hat, das 2013 erschienen ist. Vorgehalten wurde ihm, diesen Sammelband habe ein bekennendes Mitglied der „Identitären“ herausgegeben. Und weil man so schön in der Spur war, nannte man auch gleich den Namen dieses Herausgebers, zwar mit abgekürztem Nachnamen, doch leicht identifizierbar, wenn man den Titel des Buches googelt. Nun ist jener Felix Springer keineswegs Mitglied der Identitären. Die Identitäre Bewegung, die in der Tat Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes ist, ist ein eingetragener Verein. Mitglied eines eingetragenen Vereins ist bekanntlich nur, wer dort förmlich aufgenommen worden ist. Der genannte Felix Springer ist diesem Verein nicht beigetreten. Das interessiert Spiegel-Investigationskriminalisten indessen nicht, auch nicht, daß das Jahr der Erscheinung dieses Buches (2013) zeitlich vor dem Auftreten der Identitären Bewegung in Deutschland liegt. Die Bezeichnung von Herrn Springer als rechtsextremistisch ist auch aus der Luft gegriffen, sachlich falsch und diffamierend. Jedenfalls hat bisher kein Gericht eine solche Feststellung getroffen. Noch sind in Deutschland zu einer solchen Feststellung nur die Gerichte befugt.

Der Spiegel und die Justiz

Der Spiegel müßte also seine Behauptungen auch beweisen, was ihn aber nicht interessieren dürfte, denn man vertraut an der Hamburger Relotiusspitze auf die jahrzehntelange Gerichtserfahrung in Unterlassungsprozessen. Für jeden, der sich zu Unrecht durch einen Spiegel-Bericht diffamiert fühlt, ist der Blick auf die Wirklichkeit des gerichtlichen Verfahrens ernüchternd. Ein Beispiel: Rudolf Augstein schrieb im Spiegel vom 1.4.1964 unter dem Pseudonym Moritz Pfeil über Franz Josef Strauß einen diffamierenden Artikel, in welchem er ihn der Korruption bezichtigte. Dagegen klagte Strauß und bekam beim Landgericht München I am 15.7.1965 recht. Dagegen legte der Spiegel Berufung ein, über die das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 28.7.1966 wiederum zugunsten von Strauß entschied. Unverdrossen legte der Spiegel dagegen Revision ein, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.10.1968 zurückwies. Damit nicht genug, erhob der Spiegel dagegen Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 28.1.1970 verwarf. Das heißt, die Auseinandersetzung über diese von den Gerichten als Diffamierung bewertete Berichterstattung dauerte fünfeinhalb Jahre. Das Kostenrisiko eines solchen juristischen Marathons liegt im hoch fünfstelligen Eurobereich. Kann man unter diesen Umständen Herrn Bohnert oder Herrn Springer empfehlen, sein gutes Recht bei den Gerichten zu suchen und voraussichtlich auch zu finden?

Die Universität der Bundeswehr im „Kampf gegen Rechts“

Interessant in diesem Zusammenhang ist, daß jenes Buch, dessen Herausgeber ein angeblicher Rechtsextremist ist, tatsächlich von drei jungen Offizieren der Universität der Bundeswehr herausgegeben worden ist. In diesem Sammelband haben angesehene Wissenschaftler wie die Professoren Michael Wolffsohn und Carlo Masala Beiträge veröffentlicht, worauf Herr Bohnert seine Inquisitoren auch hingewiesen hat. Doch wenn es um sogenannte rechte Zusammenhänge geht, dann gilt der Satz des Patriarchen aus Lessings Nathan der Weise: „Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“ Denn die Herausgeber des Sammelbandes hatten sich schon zuvor mit ihren Artikeln in der Studentenzeitschrift der Uni BW München das Missfallen der Präsidentin Prof. Dr. Merith Niehuss zugezogen. Ihr war das alles zu rechts. Als politisch korrekte Aufseherin der Soldaten- Universität, als die sie nun einmal von dem damaligen Minister Struck installiert worden war, erfüllte sie damit vorbildlich ihre Aufgabe. Denn das effiziente Management einer Universität sollte es wohl weniger sein. Die Dame war bis dahin noch nicht als Managerin oder gar Wissenschaftsmanagerin in Erscheinung getreten. Daß sie wegen ihrer fachlichen Qualifikation als Historikerin berufen worden wäre, muß eher bezweifelt werden. Ihr wissenschaftliches Oeuvre ist außerordentlich schmal und umfaßt außer ihrer Dissertation und ihrer Habilitation nur sehr wenige Herausgeberschaften und ein zusammen mit ihrem Doktorvater Gerhard A. Ritter verfasstes Werk über die Wahlen in Deutschland, sowie ausweislich der Veröffentlichungsliste im Internet noch ein Buch mit dem Titel „Zwischen Seifenkiste und Playmobil – Illustrierte Kindheitsgeschichte des 20. Jahrhunderts.“

Falsch oder nicht – es funktioniert allemal

Der Erfolg von Panorama und Spiegel indessen wird nicht ausbleiben. Der sicherlich hervorragend qualifizierte Generalstabsoffizier Marcel Bohnert wird wohl keine große Karriere mehr vor sich haben. Das Eichenlaub und die Sterne auf seinen Schulterstücken dürften silbern bleiben. Die Vergangenheit lehrt, daß politisches Engagement außerhalb des Mainstreams regelmäßig das Karriereende für Offiziere bedeutet hat, sei es für die Republikaner oder den Bund freier Bürger oder wie die konservativen Parteigründungen rechts von der Union auch alle hießen. Verschärft hat sich dies seit der Amtszeit der Großinquisitorin Ursula von der Leyen. Ihre Nachfolgerin verfolgt diese Linie unbeirrt weiter, wie ihr skandalöser Umgang mit dem KSK zeigt. Der Kampf gegen Rechts kennt keine Gnade. Er wird so unnachsichtig geführt wie ein Flächenbombardement. Kollateralschäden werden nicht nur toleriert, sondern sind Teil der Strategie. Und diese Strategie heißt Abschreckung. In der Tat führt die Bundeswehr Krieg, allerdings einen Krieg gegen sich selbst. Ihre Hilfstruppen findet sie in Medien wie Panorama und Spiegel, aber auch alle anderen, die sich dem Haltungsjournalismus verpflichtet fühlen, stehen hier in Reserve. Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG). Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG)“. Doch die Schöpfer dieser wunderbaren Sätze sind schon lange tot.

Die Stunde der Schande

Was sich am 14. Mai 2020 von 20:10 Uhr bis 20:50 Uhr im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zu Berlin abgespielt hat, kann mit Fug und Recht als Stunde der Schande bezeichnet werden. Auf der Tagesordnung der 160. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages stand der Antrag der AfD-Fraktion, eine zentrale Gedenkstätte für für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit in der Bundeshauptstadt Berlin zu schaffen und so an diesem Ort in angemessener Weise an folgende deutsche Opfergruppen des Zweiten Weltkrieges und der Nachkriegszeit zu erinnern:

an die Opfer der alliierten Vertreibungsmaßnahmen;

an die zivilen Opfer des alliierten Bombenkrieges gegen deutsche Städte;

an die deutschen Soldaten, die in der Kriegsgefangenschaft umgekommen sind;

an die im Krieg vermißten deutschen Soldaten;

an die Deutschen, die in die Sowjetunion zwangsverschleppt wurden;

an die im Zuge der Eroberung der ehemaligen Reichsgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie umgekommenen oder ermordeten Deutschen;

an die Deutschen, die im Zuge des Einmarsches der Roten Armee und der Einweisung in sowjetische Speziallager in Mitteldeutschlands ums Leben kamen;

an die Millionen von vergewaltigten deutschen Frauen und Mädchen, die insbesondere im Zuge des Einmarsches der Roten Armee in die ehemaligen Ostgebiete und mitteldeutschen Gebiete des Deutschen Reichs zu Tode kamen.

Warum noch ein Denkmal?

Nun mag man sich fragen, ob es angesichts der vielen Kriegerdenkmäler, Gedenksteine und würdig gestalteten Grabanlagen auf Friedhöfen einer zentralen Gedenkstätte für die oben genannten Gruppen von Opfern der Kriegs-und Nachkriegsereignisse bedarf. Dazu ist zunächst ein Blick ins Land hilfreich. Es gibt in der Tat eine große Zahl von Denkmälern für verschiedene, sagen wir einmal, Opfergruppen. So findet man etwa in Nürnberg, einer Stadt, die unter dem völkerrechtswidrigen Bombenkrieg der Alliierten schwer gelitten hat, auf dem Südfriedhof das Mahnmal „Glockenturm“, womit die Stadt an die 6.621 Toten der alliierten Luftangriffe auf Nürnberg erinnert. Ebenfalls in Nürnberg, recht zentral in der Innenstadt, findet man das 1999 vom Freistaat Bayern errichtete Denkmal „Flucht und Vertreibung“. Es nennt die Gruppen der Vertriebenen wie Schlesier, Sudetendeutsche, Siebenbürger Sachsen und überhaupt dann „alle Ostvertriebenen“. Gewidmet ist es laut seiner Inschrift: „Den deutschen Vertriebenen zur Erinnerung an Deportation, Flucht und Vertreibung. Zum Gedenken an ihre Heimat und an ihre Toten. Zum Dank für ihren Einsatz beim Wiederaufbau in Bayern“.

Sucht man nach einer zentralen Gedenkstätte, so findet man im Batterieturm von Schloss Burg/Solingen die Gedenkstätte des deutschen Ostens, im Jahr 1951 vom ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss eingeweiht.

Dezentral gibt es natürlich einzelne Gedenkstätten. So findet man als Spaziergänger an einem Waldweg bei Ursensollen/Oberpfalz einen Gedenkstein, auf dem die Namen der Opfer eines Tieffliegerangriffs auf einen Personenzug kurz vor Kriegsende zu lesen sind, und auf dem auch beschrieben wird, wie sie zu Tode gekommen sind.

Die zentrale Gedenkstätte für alle deutschen Opfer sucht man vergebens

Was man in Deutschland allerdings nicht findet, ist eine öffentliche Gedenkstätte, die allen Opfergruppen gewidmet ist, die sich in dem oben zitierten Antrag finden. Überhaupt gibt es meines Wissens zum Beispiel nirgends ein Denkmal für die Opfer der Vergewaltigungen durch Soldaten der Alliierten Streitkräfte. Auch ist mir kein Denkmal für die Gesamtheit der in alliierter Kriegsgefangenschaft umgekommenen deutschen Soldaten bekannt. Es gibt auch hier nur Einzeldenkmäler wie das für die in den berüchtigten Rheinwiesenlagern umgekommenen Kriegsgefangenen. Ein Denkmal für die Zwangsdeportierten oder in den sowjetischen Speziallagern, die man in ehemaligen NS-Konzentrationslagern eingerichtet hatte, Ermordeten und Verhungerten scheint es ebenfalls nicht zu geben, jedenfalls nicht von überregionaler Bekanntheit. Man sollte daher meinen, daß dieser Antrag gute Aussichten hätte, letztendlich verwirklicht zu werden.

Der „Geburtsfehler“ des Antrags

Doch dem ist nicht so. Der Antrag wurde nach kurzer Debatte an die Ausschüsse verwiesen. Bemerkenswert ist, wie sich die Debatte entwickelt hatte. Denn der Antrag hatte einen offensichtlich schweren Geburtsfehler. Er stammte von der Fraktion der AfD, war also mit beißendem Schwefelgeruch behaftet.

Der Anwalt der Vertriebenen spricht

Für die CDU/CSU Fraktion nahm der Abgeordnete Eckhard Pols, seines Zeichens Vorsitzender der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten, zu diesem Antrag Stellung. Zu dieser Vereinigung liest man auf der Internetseite der CDU/CSU Fraktion:

“ Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland unterhält die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag die soziologische Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten – so auch in der 19. Legislaturperiode. Sie umfasst heute 70 Mitglieder und stellt nach wie vor die Anerkennung des Kriegsfolgenschicksals in den Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit. Davon betroffen sind Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten gleichermaßen.“

Wenn irgendjemand ein besonderes Interesse an der Errichtung eines solchen zentralen Denkmals haben müßte, dann doch wohl eine solche Vereinigung. Doch Herr Pols äußerte sich völlig anders. Er lehnte den Antrag der AfD-Fraktion mit harschen Worten ab.

„Opfermythos“ und „Relativierung der deutschen Schuld“

Sie wolle doch nur einen „deutschen Opfermythos“ (nur ein Mythos also!) wiederbeleben. Wörtlich: „In Deutschland strebt die politische Rechte unter Führung der AfD eine Neubewertung des Nationalsozialismus an. Bewußt werden einzelne Ereignisse des Weltkrieges wie die Bombardierung Dresdens instrumentalisiert und Deutsche ausschließlich als Opfer thematisiert.“ Dahinter stecke die Strategie, den Fokus auf die Kriegsverbrechen der Alliierten zu werfen, um deutsche Schuld zu relativieren. „Beim Thema der Vertreibung der Deutschen hantieren sie mit höheren Opferzahlen.“ Dabei blende die Partei völlig die Vorgeschichte des Krieges und die Millionen Opfer der Nationalsozialisten aus. Also immer wieder: Die Deutschen waren doch selber schuld, daß es ihnen so ergangen ist! Das ist nicht sehr weit von „Bomber Harris do it again!“ Ein Politiker also, der sich von Amts wegen besonders mit dem Schicksal der deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges zu befassen hat, faselt von einem deutschen Opfermythos.

Zur Diffamierung gehört denknotwendig die Lüge

Dabei schreckt er nicht davor zurück, wahrheitswidrig den Antragstellern zu unterstellen, Deutsche ausschließlich als Opfer zu thematisieren, obgleich in dem Antrag auch zu lesen ist: „Diese Stätte soll nicht dem Aufrechnen von Opfern oder von Schuld dienen, schon gar nicht neuen Unfrieden zwischen längst befreundeten Nationen säen. Die bestehenden Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes, allen voran das Denkmal für die ermordeten Juden Europas, soll sie – im Sinne einer umfassenden Gedenkkultur – ergänzen, nicht dazu in Konkurrenz treten.“

Von der Gefahr eines sogenannten Erinnerungskrieges, vor dem laut Herrn Pols Historiker warnen, der 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges neue Konflikte in Europa schüren könne, ist hier doch keine Spur zu finden. Ganz im Gegenteil. Die Erinnerung an all das, was das NS-Regime anderen angetan hat, soll ungeschmälert bleiben. Daß es sich bei den Chefs und Schergen dieses Regimes um Deutsche gehandelt hat, zieht niemand in Zweifel, auch nicht seine angeblichen Bewunderer in der Fraktion mit dem Schwefelgeruch. Der vollständigen Geschichtsbetrachtung ist es jedoch geschuldet, die ganze Wahrheit auch in der Gedenkkultur sehen zu können.

Wenn zwei das Gleiche tun…

Es ist auch nicht etwa so, daß die Union sich immer geweigert hätte, deutscher Opfer jener Zeit zu gedenken. Das vom CSU-regierten Bayern 1999 in Nürnberg errichtete Denkmal für die Vertriebenen ist ja nun wirklich ausschließlich diesen deutschen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der Nachkriegszeit gewidmet. Im Jahr 2010 beantragte die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ein Denkmal für die ab dem Frühjahr 1945 in Berlin geschändeten Frauen zu errichten. Daraus wurde allerdings nichts, denn die leidenschaftlichen Verfechter der Menschenrechte in den linken Fraktionen SPD, Grüne und Linke konnten sich damit nicht anfreunden. So hat es bei dem Denkmal für die Trümmerfrauen im Volkspark Hasenheide sein Bewenden. Das wurde allerdings schon 1955 errichtet, zu einer Zeit also, als man auch in der SPD noch wußte, daß der Zweite Weltkrieg auch deutsche Opfer gefordert hatte, wobei gerade die Frauen besonders große Lasten zu tragen hatten. Erst Mann oder Vater im Krieg verlieren, dann die Wohnung in Schutt und Asche sinken zu sehen, anschließend von den „Befreiern“ vergewaltigt zu werden und dann noch die Kraft zu haben, mit bloßen Händen wieder aufzubauen, was amerikanische Bomben und russische Granaten zerstört hatten, war und ist ja wohl eines ehrenden Gedenkens wert. Es ist offensichtlich wohl so, daß nicht der Inhalt eines Antrages maßgeblich ist, sondern vielmehr, wer den Antrag stellt. Man kann sich vorstellen, daß auch ein Antrag der AfD, etwa Überstundenvergütungen von Krankenhauspersonal im Zusammenhang mit der aufwendigen Behandlung von Covid 19 Patienten steuerlich zu begünstigen, als blanker Rechtspopulismus diskreditiert würde, allerdings flugs ein Antrag mit ähnlichem Inhalt von den Regierungsfraktionen gestellt würde.

Die Imprägnierung des Politikers

Den wackeren Unionsabgeordneten Eckhard Pols sollte man sich noch etwas näher anschauen. Der Mann ist einer der wenigen Politiker, die nicht die übliche akademische Sozialisation haben. Sein beruflicher Lebenslauf vollzog sich fernab von Vorlesungen über soziologische Entwicklungen der Industriearbeiterschaft unter den Bedingungen des Faschismus, der Ästhetik früharabischer Kalligraphie oder Seminaren zur historischen Kultursoziologie männlicher Subjektformen und ihre Affektivitäten vom Zeitalter der Empfindsamkeit bis zur Postmoderne. Vielmehr ist der Mann selbständiger Glasermeister, Innungs-Obermeister gar, mithin ein Mensch, von dem man annehmen darf, er steht mitten im Leben und geht mit gesundem Menschenverstand an die Dinge heran. Doch ist es offensichtlich so, daß man in der Politik nur reüssieren kann, wenn man mit den Wölfen heult. Auch ein Mann mit der Biografie von Herrn Pols verinnerlicht irgendwann einmal die im politisch-medialen Komplex vorherrschenden Narrative. Man sondert eben Sätze ab, die mithilfe der vorgestanzten Denkschablonen aus den Parteizentralen und als abstratcs aus den Hervorbringungen von Gender und Gedöns-Wissenschaftler*innen (so viel politisch korrekte Schreibe muß in diesem Kontext schon sein!) generiert worden sind. Statt eigenständig denkender Politiker haben wir es weithin mit bloßen Sprechautomaten zu tun.

Keine Sternstunde des deutschen Parlaments

Eine Sternstunde des Parlaments war dieser Abend des 14. Mai 2020 gewiß nicht. Wenn in einem Parlament das Leid des eigenen Volkes von seiner Mehrheit auf das Niveau kleinlichen Gezänks heruntergezogen und einem halluzinierte Aufrechnungsverbot gegen das Leid anderer Völker unterworfen wird, dann gereicht das diesen Politikern eben zur Schande.

Die Tragik der späten Geburt

Helmut Kohl wurde mitte der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts dafür gescholten, daß er seine und die folgenden Generationen der Deutschen von einer Mitschuld an den Verbrechen der Nationalsozialisten freisprach, indem er auf die schlichte Tatsache hinwies, daß eine Verantwortung dafür doch nur denen zugeschrieben werden kann, die damals bereits erwachsen waren, und somit wenigstens in Grenzen Einfluß auf die Politik des Landes nehmen konnten. Natürlich paßte das nicht in das Weltbild derjenigen, die im Nationalsozialismus eine Ausprägung des sogenannten deutschen Sonderweges in der Geschichte sahen und heute noch sehen, der eben von Friedrich dem Großen über Bismarck zwangsläufig zu Hitler geführt haben soll. Und daraus entstand eben das Narrativ von der ewigen Schuld der Deutschen. Daß dieses Narrativ gewissermaßen zum Glaubensbekenntnis des deutschen Juste Milieu in den Universitäten, Redaktionsstuben und politischen Parteien geworden ist, gehört zu den Gewissheiten der Gegenwart wie der Klimawandel (unabhängig von seinen Ursachen), das Corona-Virus und der islamische Terrorismus.

Die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur „Mitschuld“ im II. Weltkrieg

Die katholische Kirche ist eine ehrwürdige Institution. Zu ihren Wesensmerkmalen gehört, daß sich Änderungen in ihr nur sehr, sehr langsam vollziehen. Man sagt, sie denke in Jahrhunderten. Und deswegen ist es nicht weiter verwunderlich, daß sie nun 75 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft, ihre „Mitschuld“ am Krieg erkannt haben will. Denn das oberste Leitungsgremium der katholischen Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, hat in einer Erklärung zur Position der katholischen Bischöfe im Zweiten Weltkrieg eine „Mitschuld der Kirche“ eingeräumt. „Bei aller inneren Distanz zum Nationalsozialismus und bisweilen auch offenen Gegnerschaft war die katholische Kirche in Deutschland Teil der Kriegsgesellschaft“, erklärte der Bischof von Hildesheim Heiner Wilmer während einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche. „Indem die Bischöfe dem Krieg kein eindeutiges ‚Nein‘ entgegenstellten, sondern die meisten von ihnen den Willen zum Durchhalten stärkten, machten sie sich mitschuldig am Krieg“, heißt es weiter in dieser Verlautbarung. Und sein Amtsbruder aus Limburg Georg Bätzing klagt darüber, daß der 8. Mai 1945 in Deutschland lange Zeit als Tag der Niederlage verstanden worden sei. Die Deutschen hätten „wie nie zuvor selbst die Folgen des von ihrem Land verursachten Krieges erleben“ müssen als „Besatzung, als Hungersnot und vor allem als massenhafte Flucht und Vertreibung aus den östlichen Gebieten.“ Dagegen mahnte er an: „Auch wir sind befreit worden.“ Es sei deshalb erfreulich, daß „der deutsche Staat und weite Teile der Öffentlichkeit den 8. Mai in diesem Geist begehen.“

Nostra culpa, nostra maxima culpa

Bischof Bätzing meint weiter, daß dieses Dokument der Deutschen Bischofskonferenz einem „Schuldbekenntnis“ gleichkomme, wobei natürlich Erinnerungen an das Schuldbekenntnis der evangelischen Kirche gleich nach dem Kriege aufkommen. Die Bischöfe kritisieren das Verhältnis der katholischen Amtskirche zum Nationalsozialismus. Das damalige Handeln der Kirche habe unter anderem an der „traditionellen Lehre vom gerechten Krieg“, einer gesellschaftlichen Akzeptanz des Militärischen, dem  Verhältnis von Kirche und Nation und der „grundlegenden Ablehnung des Kommunismus“ gelegen. Die Seelsorge im Dritten Reich habe vor allem dem eigenen Volk gegolten, während die „Leiden der Anderen“ aus dem Blick geraten seien. Da ist natürlich seine Warnung nicht überraschend, daß sich „der alte Ungeist der Entzweiung, des Nationalismus, des ‚völkischen‘ Denkens und autoritärer Herrschaft“ wieder erhebe. Wer aus der Geschichte gelernt habe, müsse dem mit „größter Entschiedenheit entgegentreten“, das gelte auch besonders für die Kirche.

Ökumenische Schuldsolidarität

Angesichts eines solchen Textes, mit dem man heutzutage als Student der politischen Wissenschaften oder auch der Geschichte in einer Seminararbeit ganz sicher gute Noten bekäme, könnte man spöttisch bemerken, daß nun auch die deutschen katholischen Bischöfe da angekommen sind,wo ihre evangelischen Amtsbrüder bereits am 19. Oktober 1945 in ihrem „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ standen und selbstverständlich seither stehen. Und sie stehen damit ganz sicher in der langen Reihe derer, denen es in eigener Wahrnehmung wegen ihrer „späten Geburt“ nicht vergönnt war, mutig gegen das Unrecht aufzustehen um dann als Märtyrer des Glaubens und der Menschenrechte in die Geschichte einzugehen, mehr noch, zur Ehre der Altäre erhoben zu werden. Denn ganz sicher wären sie, hätten sie nur damals bereits gelebt, mutig gegen das Unrecht aufgestanden. Ihnen eignet die Tragik der späten Geburt, was sie niederdrückt. Erheben können Sie sich jedoch über diejenigen, welche die Tatsache ihrer späten Geburt als Gnade empfinden, Gnade deswegen, weil sie eben nicht vor die Existenzfrage Widerstand und Tod oder Gehorsam und Leben gestellt werden konnten.

Doch das greift zu kurz. Natürlich ist es zunächst einmal gegenüber den deutschen Katholiken jener Zeit anmaßend und ungerecht, ihr zweifelsfrei mehrheitlich ablehnendes Verhältnis zum Nationalsozialismus in ein opportunistisches Mitläufertum umzufälschen. Da lohnt sich zunächst einmal ein Blick auf die Fakten:

Wie ist es denn gewesen, um mit Leopold von Ranke zu fragen?

Das Wahlverhalten der Deutschen bei den Reichstagswahlen zeigt deutlich, daß die NSDAP in katholisch geprägten Regionen kaum gewählt wurde. Das zieht sich durch von der ersten Reichstagswahl mit Beteiligung der NSDAP am 4. Mai 1924 bis zur letzten Reichstagswahl am 5. März 1933. Natürlich ging dieses Wahlverhalten zu einem guten Teil auf den Einfluß des Papstes und der deutschen Bischöfe auf das Kirchenvolk zurück. Zu den Wesensmerkmalen der katholischen Kirche gehört von alters her ihr streng hierarchischer Aufbau und daraus folgend eine strikte Glaubensdisziplin. Was von der Kanzel herab gepredigt wurde, war nicht nur in den eigentlichen Glaubensdingen, sondern allgemein verbindlich. Das erstreckte sich auch auf die Politik. Noch in den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war es üblich, daß katholische Pfarrer von der Kanzel herab nahezu unverblümt die Wahl der Unionsparteien ihren Gläubigen als einzig denkbare Wahl eines Katholiken vorgaben. Das war in den zwanziger und dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit Sicherheit nicht anders, eher noch ausgeprägter. Und so muß man auch die von allen Kanzeln herab verlesene Enzyklika Pius XI. „Mit brennender Sorge“ als kirchenamtlich verbindliche Stellungnahme zum nationalsozialistischen Regime verstehen. Für jeden Katholiken war damit klar, daß in Deutschland der Antichrist herrschte.

Dabei blieb es nicht. In die Geschichte eingegangen ist der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, mit seinen Predigten gegen den Ungeist des NS-Regimes. Das hat ihm seinerzeit den Ehrennamen “ Löwe von Münster“ eingetragen. Daß er sich nicht in die lange Reihe der katholischen Märtyrer jener Zeit einreihen mußte, dürfte nicht zuletzt auf die Fürsprache des populären und von Hitler bewunderten Jagdfliegers Werner Mölders zurückzuführen sein. Bei all seiner Menschenverachtung war der Diktator doch auch bestrebt, populär zu sein, auch wenn er nicht mehr auf Wahlen angewiesen war. Eine Vielzahl von katholischen Geistlichen büßte indessen ihr Eintreten für die Menschenrechte, insbesondere die vom Regime verfolgten Juden, Christen, Dissidenten, aber auch die Opfer der Euthanasie, mit dem Leben. Ca. 160 Diözesanpriester, 60 Ordensmänner, vier Ordensfrauen und 110 Laien fielen den Justizmorden des Regimes zum Opfer. Namen wie Pater Alfred Delp, Dompropst Bernhard Lichtenberg, aber auch der an den Folgen der KZ-Haft gestorbene Pater Rupert Mayer stehen für die Vielzahl der katholischen Geistlichen, die dem Regime die Stirn geboten und dafür mit ihrem Leben bezahlt haben. Nicht zuletzt muß bemerkt werden, daß auch Oberst Graf Stauffenberg Katholik war, was seinem moralischen Kompaß Weisung gab.

Ein Urteil aus berufenem Munde

Albert Einstein, ein Zeitzeuge, an dessen Geisteskraft und Urteilsfähigkeit jene spätgeborenen Bekritteler der katholischen Bischöfe jener Tage nicht entfernt heranreichen, wird im Time Magazin Dezember 1940 mit den Worten zitiert: „Nur die katholische Kirche protestierte gegen den Angriff Hitlers auf die Freiheit und die Menschenrechte. Ich hatte nie ein besonderes Interesse an der Kirche. Jetzt aber fühle ich eine große Liebe und Bewunderung für sie.“

Galten für die Bischöfe damals die moralischen Prinzipien unserer Zeit? 

Widerspruch fordert der Vorwurf der Bischöfe an ihre seinerzeitigen Amtsvorgänger heraus, sie hätten dem Krieg kein eindeutiges ‚Nein‘ entgegengestellt, sondern hätten sogar den Willen zum Durchhalten gestärkt. Sie hätten sich an der traditionellen Lehre vom gerechten Krieg, einer gesellschaftlichen Akzeptanz des Militärischen, dem Verhältnis von Kirche und Nation und der grundlegenden Ablehnung des Kommunismus orientiert.

Pflicht zum Widerstand?

Man verlangt also allen Ernstes, die deutschen Bischöfe hätten etwa nach dem 1. September 1939 von der Kanzel herab Hitler auffordern sollen, die Kampfhandlungen einzustellen und den Rückzug aus Polen zu befehlen. Sich also dem Vorwurf der Wehrkraftzersetzung, des Landesverrats und was sonst noch jeder regimetreue Staatsanwalt seinerzeit mit leichter Hand in eine Anklageschrift hätte schreiben können, auszusetzen. Gewissermaßen statuieren die deutschen Bischöfe nun eine Pflicht zum Widerstand. Das läßt sich vom im übrigen gut dotierten Amtsstuhl herab in der Umgebung eines demokratischen Rechtsstaates leicht sagen.

Aus der Zeit gefallene Kritik an der Gesellschaft eines Zeitalters

Völlig unhistorisch ist die Kritik daran, daß die Kirche gegen Ende des Krieges den Willen zum Durchhalten gestärkt habe. Abgesehen davon, daß es wohl zur seelsorgerischen Aufgabenstellung gehört, den Soldaten im Kriege seelischen Beistand zu geben, ganz unabhängig davon, aus welchen politischen Gründen sie Entbehrung, Not und Gefahr ertragen müssen, muß man natürlich danach fragen, welche Alternative denn bestanden habe. Sollten etwa Bischöfe und Priester dazu aufrufen, die Waffen niederzulegen oder zu desertieren? Und ist es nicht absolut unhistorisch, die  gesellschaftliche „Akzeptanz des Militärischen“ zu beklagen? In einer Zeit, in der die Uniform in allen Ländern dieser Erde als das „Ehrenkleid der Nation“ bezeichnet wurde und kein König jemals „ohne“ auftrat? Was soll die abfällige Bemerkung über das Verhältnis von Kirche und Nation? War das etwa ebenso wie die Akzeptanz des Militärischen nicht etwa gesellschaftliche Realität in allen Staaten und Völkern jener Zeit? Und was, bitte schön, hat die Deutsche Bischofskonferenz gegen die grundlegende Ablehnung des Kommunismus einzuwenden? War und ist nicht der Kommunismus einer der konsequentesten und grausamsten Feinde der katholischen Kirche? Und was ist daran zu beanstanden, daß die Seelsorge im Dritten Reich vor allem dem eigenen Volk gegolten habe, während die so mitfühlend formulierten „Leiden der Anderen“ aus dem Blick geraten seien? Ist denn etwa der Bischof von Münster nicht erst einmal der Seelsorger der Gläubigen seiner Diözese? Muß er sich nicht etwa in erster Linie ihnen zuwenden? Und sind im übrigen nicht viele katholische Geistliche seinerzeit auch für die sogenannten „Anderen“ eingetreten?

Die Lehre vom gerechten Krieg war auch die Lehre der Kirche

Und nicht zuletzt: war die „traditionelle“ Lehre vom gerechten Krieg seinerzeit nicht schon seit Jahrhunderten die feste Überzeugung nicht nur der Philosophen, Juristen und Politiker, sondern auch der religiösen Autoritäten? Man muß wohl den deutschen Bischöfen in Erinnerung rufen, daß diese Lehre etwa von Augustinus mit Nachdruck vertreten wurde. Seine Gedanken zum gerechten Krieg wurden im Jahre 1140 in die päpstliche Gesetzessammlung „Decretum Gratiani“ aufgenommen und galten für die katholische Kirche verbindlich immerhin bis zum Jahr 1917. Augustinus hat damals immerhin erklärt, wenn die christliche Religion die Kriege überhaupt für sündhaft hielte, so würde das Evangelium den heilsamen Rat geben, die Waffen abzulegen und dem Kriegsdienste durchaus zu entsagen. Das tue es aber nicht, sondern es werde da gesagt: „Es fragten ihn [Jesus] auch Soldaten: ‚Was sollen wir tun?‘ Er sprach zu ihnen: ‚Plündert nicht und erpresst niemand! Seid zufrieden mit eurem Sold!“ (Lk 3, 14). Kann man der Kirche ihr staatstragendes Verhältnis auch zum Militär und Krieg vorhalten, wenn es doch über die Jahrhunderte hin üblich war, die Waffen zu segnen und für den Sieg zu beten? Doch es ist typisch für das Geschichtsverständnis des Juste Milieu unserer Tage, zu dem auch die katholischen Bischöfe unbedingt gehören wollen, die Menschen früherer Zeiten an den moralischen Maßstäben unserer Zeit zu messen, Maßstäben, die sie selbst aufgestellt haben.

Wer die ewigen Wahrheiten gegen den Zeitgeist tauscht, tauscht auch die Ewigkeit gegen die Vergänglichkeit der Zeit

Auch diese Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz fügt sich nahtlos in die Zeitgeistgläubigkeit ein, die an die Stelle des Glaubens getreten ist. Doch wer braucht eigentlich eine steuerfinanzierte NGO, die sich wenig für das Seelenheil ihrer Gläubigen, aber sehr viel für modische politische Trends wie Klima, Migration und Genderei interessiert? Die Mitgliedschaft bei den Grünen kostet deutlich weniger als die Kirchensteuer. Und man bekommt dafür das Original und nicht die schlechte Kopie. Vielleicht liegt auch darin eine Erklärung für den rapiden Rückgang der Mitgliederzahlen beider christlichen Kirchen in Deutschland. Wie man sieht, arbeiten die katholischen Bischöfe daran, daß dies so weitergeht.




Übergriffig

Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand. Dieses alte Sprichwort gibt natürlich nicht so sehr die Wirklichkeit wieder, als die Erwartungen, die man eben in die Fähigkeiten eines Menschen setzt, dem eine verantwortungsvolle Aufgabe übertragen worden ist. Josef Schuster übt nun seit gut fünf Jahren das verantwortungsvolle Amt eines Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland aus. Der Internist aus Würzburg ist zweifellos ein kluger Mann. Er äußert sich häufig und vertritt energisch die Interessen seiner Religionsgemeinschaft. Da kann es nicht ausbleiben, daß er mit seinen Äußerungen schon mal daneben liegt. Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, macht mehr Fehler. Nur wer die Hände in den Schoß legt, macht gar keine Fehler, sagte einst Alfred Krupp.

Der Stein des Anstoßes

Besonders gefährdet ist in dieser Beziehung natürlich jeder, der Interessen zu vertreten hat. Da überzieht man schon einmal. Genau das ist Josef Schuster nun passiert. Kurz zum Sachverhalt: Zur diesjährigen Ruhrtriennale, die an sich vom 14. August bis zum 20. September 2020 stattfinden sollte, und inzwischen wegen der Corona-Krise abgesagt worden ist, war als Ehrengast der Historiker und Politikwissenschaftler Achille Mbembe aus Kamerun eingeladen. Sein Hauptarbeitsgebiet ist – wenig überraschend – der Postkolonialismus. Naturgemäß befasst er sich mit den diversen Spielarten des Rassismus, möglicherweise auch nur solchen Erscheinungen, die man darunter subsumieren kann oder auch nicht. Jedenfalls handelt es sich bei ihm um einen weltweit angesehenen Wissenschaftler. In Deutschland wurde er unter anderem mit dem Geschwister-Scholl-Preis und dem Ernst-Bloch-Preis ausgezeichnet. Eine weitere Ehre ist die Albertus-Magnus-Professur an der Universität Köln. Mbembe wird allerdings vorgeworfen, sich antisemitische Positionen zu eigen gemacht und insbesondere die israelische Politik gegenüber den Palästinensern mit der seinerzeitigen südafrikanischen Apartheid verglichen zu haben. Mbembe weist das zurück.

Jagt sie fort, sie hat einen Antisemiten eingeladen!

Josef Schuster glaubte darauf in der Weise reagieren zu müssen, daß er nichts weniger als die Entlassung der Intendantin der Ruhrtriennale, Stefanie Carp, forderte. Aus seiner Sicht ist es wohl unverzeihlich, einen Ehrengast einzuladen, den er für einen antisemitischen Lautsprecher hält. Dabei scheint es völlig gleichgültig zu sein, mit welchem Thema sich dieser Ehrengast bei dieser Veranstaltung befassen wird, und welche Themen der Wissenschaftler sonst bearbeitet. Er ist eben mit dem Makel des Antisemiten behaftet, jedenfalls in den Augen von Herrn Schuster. Und weil das so ist, kann man nicht bei der Forderung stehen bleiben, diesen Ehrengast wieder auszuladen, oder zumindest darauf hinzuwirken, daß sein Vortrag ohne antisemitische Tendenzen auskommt. Nein, die Chefin der Festspiele muß gefeuert werden. Drunter geht es nicht. Wer einen Antisemiten einlädt, ist vermutlich selber eine.

Emotionen trüben das klare Denken

Natürlich muß man sich fragen, was einen an sich klugen und besonnenen Mann reitet, derartig daneben zu greifen. Sicher kann man gut verstehen, daß jemand als Jude, Präsident des Zentralrates zumal, nicht nur von Amts wegen, sondern aus tiefstem Herzen den Antisemitismus verabscheut und sich ihm überall entgegenstellt. Doch offenbar neigen Menschen wie Herr Schuster dazu, hier zu überziehen. Wo die Emotionen überwiegen, hat die kühle Überlegung keinen Platz. Wer gewissermaßen von Amts wegen den Antisemitismus bekämpft, neigt dazu, in jedem Kritiker der israelischen Politik einen verkappten Wiedergänger der Nazis zu erkennen. Und dann fühlt man sich dazu berufen, das vermeintliche Übel mit Stumpf und Stiel ausrotten zu müssen. Und so versteigt man sich dann dazu, nicht nur einen weltweit angesehenen Wissenschaftler als Antisemiten zu brandmarken, wo es vielleicht noch anginge, ihn insoweit als umstritten zu bezeichnen, sondern auch den Kopf der Intendantin zu fordern, die es gewagt hat, einen solchen Menschen zu ihrer Veranstaltung einzuladen.

Warum so etwas nicht geht

Das ist übergriffig. Es ist übergriffig insoweit, als man sich anmaßt, über die Besetzung einer Position im kulturellen Leben zu entscheiden, über die eben demokratisch gewählte Politiker zu entscheiden haben. Es ist übergriffig auch insoweit, als man sich die Deutungshoheit über den Begriff des Antisemitismus anmaßt, den zu definieren keineswegs exklusiv die Sache der Juden ist, sondern der als menschenverachtende Ideologie eben von der Menschheit insgesamt definiert und bekämpft werden muß. Es geht eben nicht an, daß eine Gruppe, auch nicht die der Betroffenen, insoweit exklusiv die Richtung vorgibt, und der Rest der Menschheit sich danach zu richten hat. Der historische Holocaust und die Lehren daraus gehören, wenn man diesen Begriff hier benutzen kann, weder den Nachfahren der Opfer, noch der Täter allein, sondern wie die Geschichte überhaupt allen Menschen. Sie alle haben dies in ihrem kollektiven Gedächtnis. Sie alle tragen die Verantwortung dafür, daß sich derartiges nicht wiederholt. Das unabhängig davon, welche Gruppe von Menschen künftig das Opfer einer solchen Ideologie werden könnte. Und somit ist es übergriffig, darüber alleine verfügen zu wollen und den Verantwortlichen für die Besetzung einer Position wie der Chefin der Ruhrtriennale anzusinnen, diese Dame wegen mangelnder Antisemitismusresistenz in die sprichwörtliche Wüste zu schicken.


Corona: Kurs halten oder „Faktencheck“ ?

Seit dem 23. März dieses Jahres setzen die Regierungen von Bund und Ländern dem aggressiven Virus eine Strategie entgegen, die letztendlich auf Quarantänemaßnahmen hinausläuft. Durchbrochen wird das lediglich durch die Aufrechterhaltung lebensnotwendiger Funktionen wie der Gesundheitsfürsorge, der öffentlichen Verwaltung, des Verkehrs und der Lebensmittelversorgung. Das alles jedoch möglichst unter Einhaltung eines Abstandes von wenigstens eineinhalb Metern von Mensch zu Mensch. Dafür hat sich der Begriff des „Lockdown“ eingebürgert. Es ist eben nahezu in allen Lebensbereichen die Schließung verfügt. Unstrittig ist auch, daß die Politik dies nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage des Rates von Virologen und Epidemiologen tut. Und ebenso unstrittig ist, daß wir Bürger uns ausnahmslos daran halten. Das ist eigentlich selbstverständlich, denn Gesetze sind nun einmal einzuhalten.

Die Lage ändert sich, daran muß sich das Handeln ausrichten

Doch dabei kann es nicht bleiben. Unabhängig davon ist die Lage jederzeit zu prüfen und gegebenenfalls neu zu beurteilen. So wird kein Unternehmen einfach weiter planmäßig produzieren, wenn der Abverkauf drastisch zurückgeht. Es ist dann eben eine neue Lage eingetreten. Nichts anderes kann für die Maßnahmen zur Eindämmung oder gar zur Überwindung der aktuellen Coronakrise gelten.

Es leuchtet grundsätzlich ein, daß die geeignete Maßnahme gegen die Ausbreitung einer Infektionskrankheit die Unterbrechung der Infektionsketten ist. Das ist ja auch der Grundgedanke, der allen Quarantänemaßnahmen zu Grunde liegt. Diese Überlegung liegt ja auch der Empfehlung der führenden Virologen zugrunde, den Lockdown anzuordnen. Und die Ergebnisse sind bis jetzt auch durchaus ermutigend. Die Ansteckungsrate verlangsamt sich, insbesondere die sogenannte Reproduktionsrate. Konnte ursprünglich noch ein infizierter Mensch bis zu sechs andere anstecken, so ist das auf eins zu eins und darunter gesunken.

Fragen zu Ursache und Wirkung

Doch gerade in diesem Zusammenhang läßt die Meldung aufhorchen, daß nach den Feststellungen des Robert-Koch- Instituts eben diese Kurve bereits unter die eins zu eins Linie gesunken ist, bevor am 23.03.2020 die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens in Kraft getreten ist. Diese Linie wird bereits am 20. März nach unten geschnitten und die Reproduktionsrate verharrt seither darunter, wenn sie auch in den letzten Tagen von 0,7 auf 0,9 gestiegen ist.

Sterben nun mehr Leute als zuvor?

Eine weitere Meldung läßt ebenfalls aufhorchen. So ist der Hessenschau vom 21.04.2020 zu entnehmen, daß die Corona-Pandemie in Hessen bislang nicht zu einer höheren Gesamt-Sterberate geführt hat. Im Gegenteil: die Zahl der Verstorbenen war zuletzt etwas niedriger als im langjährigen Durchschnitt. Corona macht sich nach dem Sprecher des hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamts im Gesundheitswesen in der Sterbekurve bisher gar nicht bemerkbar, auch nicht in den höheren Altersgruppen.

Verbreitung der Infektionen mit und ohne Lockdown

Geradezu verblüffend aber ist das Ergebnis einer Untersuchung des israelischen Professors Isaac Ben Israel, die am 16.04.2020 veröffentlicht worden ist. Der Wissenschaftler hat die Verlaufskurven weltweit überprüft, und sowohl für die gesamte Welt als auch für einzelne Länder dargestellt. Er untersuchte die Zahl der neuen Infektionen, die Verdoppelungsrate und die tägliche Zunahme von Infektionen im Verhältnis zur Gesamtzahl. Auf dieser Grundlage fragt er, ob sich das Corona Virus seit seinem Auftreten weiter exponentiell ausgebreitet hat. Die Antwort lautet: „Nach sorgfältiger Überlegung ist die Antwort einfach negativ. Die Ausbreitung des Virus beginnt natürlich mit einer exponentiellen Steigerungsrate, setzt sich dann moderat fort und läßt dann nach etwa acht Wochen schließlich nach.“ Und weiter: „Es stellt sich heraus, daß ein einfaches Muster – rapide Zunahme der Infektionen, die einen Gipfel in der sechsten Woche erreicht und dann ab der achten Woche abflacht – allen Ländern gemeinsam ist, in denen diese Krankheit entdeckt worden ist, unabhängig von ihren Bekämpfungsstrategien. Einige verfügten einen strengen und sofortigen Lockdown, der nicht nur den sogenannten sozialen Abstand und die Vermeidung von Menschenansammlungen beinhaltete, sondern auch den Stillstand der Wirtschaft (wie Israel); andere „ignorierten“ die Infektion und ließen zumeist das normale Leben weiterlaufen (solche wie Taiwan, Korea oder Schweden), und manche griffen eingangs zu einer milden Verfahrensweise, wandelten diese aber bald in einen vollständigen Lockdown um (so wie Italien oder der Staat New York). Unabhängig davon geben die erhobenen Daten ähnliche Konstanten für all diese Länder hinsichtlich des zunächst schnellen Wachstums und des Rückgangs der Krankheit.“ Professor Ben-Israel zeigt dazu beeindruckende Kurven hinsichtlich des Verlaufs in den Staaten Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweden, Großbritannien, USA und Israel. Über einen Zeitraum von ca. sieben Wochen fallen sie alle parallel von zwischen gut 30 und knapp 40 % der akkumulierten Zahl der Infektionen auf zwischen 2 und 7 % ab. Interessant dabei ist unter anderem, daß auch die Kurve für Schweden nicht wesentlich anders verläuft, als die für die anderen Staaten. Bekanntlich hat sich Schweden gegen einen Lockdown entschieden.

Aus den Verlaufskurven lernen

Natürlich, so Professor Ben Israel weiter, reduziert ein vollständiger Lockdown die Verbreitung des Virus. Dennoch, wie vorhin gezeigt, stellen wir einen ähnlichen Verlauf des Rückgangs der Infektion auch in den Ländern fest, die keinen vollständigen Lockdown durchgesetzt haben. Die Schlussfolgerung des Wissenschaftlers geht dahin, daß angesichts der Evidenz des Rückganges der Erkrankungen auch ohne den vollständigen Lockdown die seitherige Verfahrensweise aufgegeben und der Lockdown rückgängig gemacht werden sollte. Gleichzeitig wird dazu geraten, mit Maßnahmen fortzufahren, die geringe Kosten verursachen, wie etwa das Tragen von Schutzmasken, die Ausweitung der Tests für bestimmte Bevölkerungsgruppen und das Verbot von Massenansammlungen.

Stirbt man an oder mit Corona?

Zu den wesentlichen Gesichtspunkten, die das Ausmaß einer Seuchenbekämpfung oder der Unterbindung von Infektionen bestimmen, gehört natürlich auch, wie tödlich der Krankheitsverlauf tatsächlich ist. In den vergangenen Wochen haben wir gerade aus Ländern wie Italien, Spanien und den USA erschreckend hohe Todeszahlen gehört. Allerdings waren diese Zahlen bisher nicht auf der Grundlage von Obduktionsergebnissen zu Stande gekommen. Nun hat der Hamburger Pathologe Professor Klaus Püschel 100 Tote obduziert, die als Patienten in die Kliniken eingeliefert worden waren, weil sie mit dem Virus infiziert waren und schwere Krankheitsverläufe aufwiesen. Professor Püschel stellte fest, daß sie samt und sonders an teils erheblichen, häufig multiplen, Vorerkrankungen litten und im Durchschnitt über 80 Jahre alt waren. Natürlich ist auch jeder dieser Toten zu beklagen. Und natürlich muß auch alten und vielfach kranken Menschen jegliche medizinische Hilfe zuteil werden. Allerdings fragt man sich auch, ob solche Patienten nicht auch dann keine Überlebenschance mehr haben, wenn sie statt mit dem Corona Virus mit einem anderen Influenza Virus infiziert werden, oder zu den vorhandenen Vorerkrankungen eine sonstige weitere Krankheit kommt.

Erst mal was tun ist natürlich richtig

Das Problem zu Beginn der Coronakrise war, daß eine neuartige Infektionskrankheit sich rasch ausbreitete, gegen die es weder einen Impfstoff, noch ursächlich wirkende Medikamente gab. Die naheliegendste Strategie zur Eindämmung, wenn nicht gar nachhaltigen Bekämpfung der Krankheit war natürlich die Unterbrechung der Infektionsketten. Schon die Pest um die Wende vom 15. und 16. Jahrhundert konnte letztendlich durch strengste Quarantänemaßnahmen letztendlich zum Verschwinden gebracht werden. Und deswegen war es richtig, alle erfolgversprechenden Maßnahmen erst einmal zu ergreifen. Dies gilt umso mehr, als es die vornehmste Pflicht, ja die Daseinsberechtigung des Staates überhaupt ist, Leben und Gesundheit seiner Bürger zu schützen.

Hinzulernen ist unumgänglich

Jedoch gilt in allen Lebenslagen dann, wenn es darum geht etwas zu bewirken oder etwas zu verhindern der Grundsatz, daß stets und fortlaufend geprüft werden muß, welche Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind, und welche neuen oder anderen Maßnahmen hinzutreten oder gar an die Stelle derjenigen treten müssen, die sich als nicht zweckmäßig oder gar unnütz erwiesen haben. Dies gilt ganz besonders dann, wenn, um hier ein naheliegendes Bild zu benutzen, die verabreichte Medizin schwere Nebenwirkungen hat. Das ist ja der Fall. Die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise werden erheblich sein. Die unglaublichen Summen, die aufgewandt werden müssen, Unternehmen und Bürger über die finanziellen Folgen des Lockdown hinüber zu retten – es geht zunächst einmal bereits um Hunderte von Milliarden Euro – müssen ja letztendlich von allen Bürgern bezahlt werden, voraussichtlich vorwiegend von der Generation unserer Kinder. Darüber besteht allseits Einvernehmen. Die Mittel zur Bekämpfung der Infektionskrankheit sind drastisch. Es werden eine Reihe von Grundrechten der Bürger eingeschränkt, teilweise nahezu suspendiert. Somit ist ganz offensichtlich eine besondere Sorgfalt geboten.

Der verfassungsjuristische Dreiklang; geeignet, erforderlich und verhältnismäßig

Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Alle Maßnahmen, die der Gesetzgeber und die Exekutive ergreifen, um der Infektionskrankheit die Stirn zu bieten, müssen den Anforderungen genügen, die nach unserer Verfassung auch in solchen Fällen gestellt werden müssen. Das gilt natürlich zunächst in formaler Hinsicht. Nur wenn Gefahr im Verzug ist, kann zunächst die Exekutive nahezu alles tun. Dann aber sind die Parlamente zuständig. Das scheint derzeit zumindest nicht eindeutig durchgehalten zu werden. Jedenfalls gibt es einschlägige Warnungen von Verfassungsjuristen. Für die Einschränkung oder gar Suspendierung von Grundrechten gilt nach allgemeiner Meinung der Verfassungsjuristen, daß diese drei Kriterien genügen müssen. Die Maßnahmen müssen zunächst geeignet sein, das erstrebte Ziel zu erreichen. Das ist natürlich eine Frage, die nur auf der Basis des fachlichen Rats der Wissenschaftler, im vorliegenden Falle der Virologen und Epidemiologen, von Politikern und Juristen entschieden werden kann. Als junger Rechtsanwalt habe ich gelernt, daß die Arbeit des Juristen am Sachverhalt beginnt. Nur wenn der Sachverhalt eindeutig feststeht, kann er einer rechtlichen Bewertung zu Grunde gelegt werden. Hier eben die Frage, ob eine bestimmte grundrechtsbeschränkende Maßnahme dazu geeignet ist, die Verbreitung der Infektionen zu unterbinden, zumindest aber nachhaltig einzudämmen. Die zweite Frage des Juristen  an den Sachverständigen geht dann dahin, ob die Maßnahme auch erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, oder ob nicht eine weniger einschneidende Maßnahme das gleiche Ergebnis zeitigen kann. Auch das kann der Jurist bzw. Politiker nicht aus eigenem Wissen beantworten, sondern dazu benötigt er die fachliche Bewertung. Die dritte Frage bei der Prüfung, ob eine grundrechtsbeschränkende Maßnahme rechtlich zulässig ist, ist die nach der Verhältnismäßigkeit. Das ist eine genuin juristische Frage. Es sind die Vor- und Nachteile abzuwägen, insbesondere sind die betroffenen Rechtsgüter in den Blick zu nehmen. Entspricht es dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, eines überschaubaren Vorteils wegen die Grundrechte vieler Bürger zu suspendieren oder eine schwere Wirtschaftskrise mit der Folge sozialer Unruhen, gar der Gefährdung des bisherigen Standes der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Kauf zu nehmen? Sicherlich wird man als Politiker oder Jurist auch hier wissenschaftliche Beratung in Anspruch nehmen, etwa der Wirtschaftswissenschaften.

Ohne tägliches Update geht es nicht

Vor allem aber ist es unumgänglich, alle neuen Erkenntnisse, sei es über den Krankheitsverlauf, sei es über die Todesursachen, sei es über die epidemiologischen Auswirkungen von Maßnahmen, sei es über ihre wirtschaftlichen Auswirkungen, täglich zur Kenntnis zu nehmen, zu prüfen und daraus die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Erkenntnisse, zu denen die oben erwähnten Wissenschaftler gekommen sind, müssen selbstverständlich auch von den Wissenschaftlern in ihre Überlegungen einbezogen werden, die derzeit die verantwortlichen Ratgeber der Politik sind. Gegebenenfalls ist dieser Ratgeberkreis um weitere Wissenschaftler zu erweitern. Nur der handelt verantwortlich, der die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit seiner Maßnahmen täglich überprüft, und zwar ergebnisoffen. Die Politik sollte sich im übrigen auch darüber im klaren sein, daß die Dinge nun einmal öffentlich ablaufen. Jeder kann sich über den Verlauf der Krise auf den Internetseiten der einschlägigen wissenschaftlichen Institutionen wie des Robert-Koch-Instituts informieren. Die beteiligten Wissenschaftler legen ihre Erkenntnisse öffentlich dar. Inzwischen kennt nahezu jeder Bürger die Gesichter der führenden Virologen. Es kann auch jeder die Bedenken nachlesen, die von Verfassungsjuristen öffentlich geäußert werden. Kurz und gut, es findet die demokratische Kontrolle statt, weil eben nicht geheim informiert, verhandelt und entschieden wird. Der Kenntnisstand des interessierten Bürgers ist jedenfalls so gut, daß er mindestens die Plausibilität der Maßnahmen prüfen kann, die von der Politik angeordnet werden. Ein einfaches „weiter so“ wäre aber keinesfalls plausibel. 

Was wäre Deutschland ohne die USA?

Durch die politischen Debatten in Deutschland geistert seit Jahren immer wieder eine Schimäre namens NATO-Austritt, gerne auch als politische Neutralität oder Anlehnung an Russland statt an die USA deklariert. An den politischen Rändern ist das auch Programm. Sowohl die derzeit unter dem Namen Die Linke firmierende SED als auch die nur wegen Bedeutungslosigkeit nicht verbotene NPD fordern den Austritt Deutschlands aus der NATO und fantasieren entweder von einer friedlichen Welt ohne Waffen oder von einer Verteidigung des Vaterlandes allein mit eigenen Kräften. Unabhängig vom politischen Hintergrund solcher Forderungen ist es durchaus von Interesse, die Realisierbarkeit solcher Vorstellungen nüchtern und sachlich zu untersuchen.

Die Studie des International Institute for Strategic Studies (IISS)

Dieses in Großbritannien ansässige Institut untersucht seit Jahrzehnten strategische Fragen. Seine Kompetenz ist international unbestritten hoch. Nachdem der amerikanische Präsident in der Vergangenheit Zweifel an der NATO geäußert hat, und sich aus manchen seiner Andeutungen ablesen ließ, daß er zumindest eine Reduzierung des US-Engagements in Europa erwägt, war das natürlich für die Wissenschaftler dieses Instituts Grund genug, einmal ein Szenario zu untersuchen, in dem die Verteidigung Europas ohne die USA erfolgt.

Der Angriff

Die Übungslage, um einen allen Militärs unter den Lesern vertrauten Begriff zu benutzen, geht davon aus, daß die USA   im Jahre 2021 aus der NATO ausgetreten sind. Es kommt zu erheblichen Spannungen zwischen Russland auf der einen sowie Polen und Litauen auf der anderen Seite. Nach Verletzungen des Luftraums, kleineren Schießereien an der russisch-litauischen Grenze und russischen Hackerangriffen auf Computer der polnischen und litauischen Regierung greifen russische Spezialeinheiten an und nehmen zunächst den litauischen Flughafen Kaunas ein. Zwei Wochen danach haben russische Streitkräfte alle litauischen Truppen vernichtet. Auch die deutschen Soldaten, die zur Überwachung des Luftraums und zur Abschreckung der Russen im Land waren, sind aufgerieben. Die europäischen NATO-Staaten rufen den Bündnisfall aus.

Das Verteidigungspotential Europas

Fehlende Waffensysteme

Die Beurteilung der eigenen Lage nach der niederschmetternden Beurteilung der Feindlage ist schlicht desaströs. Die europäischen NATO Partner verfügen bei weitem nicht über ausreichend Potential, vor allem Waffensysteme, aber auch Personal. Um dem Gegner einigermaßen gewachsen zu sein, müssten zusätzlich zum Bestand der europäischen NATO Partner vorhanden sein:

Heer

Luftabwehreinheiten: 72-90 Batterien, Kosten 62-78.000.000.000 $

Kampfpanzer: 2500-3750, Kosten 25-38.000.000.000 $

Schützenpanzer: 2500-3750, Kosten 13-19.000.000.000 $

Luftwaffe

Kampfflugzeuge: 264, Kosten 25-31.000.000.000 $

Marine

Zerstörer: 16, Kosten 31-33.000.000.000 $

Neben diesen Waffensystemen ist natürlich die gesamte Peripherie zu beschaffen, also Artillerie, Pioniergerät, Logistik, Informationstechnologie etc.

Woher die Soldaten nehmen?

Hinzu kommen Kosten für das notwendige Personal. Es genügt ja nicht, etwa der Bundeswehr 54 Kampfpanzer auf den Hof zu stellen, sondern man muß ja auch die Panzersoldaten dazu rekrutieren, also ein Bataillon mit rund 500 Mann. Und das 75 mal. Das Institut kommt auf notwendige Kosten für die materielle und personelle Aufrüstung der europäischen NATO Partner in Höhe von rund 357 Milliarden $. Doch damit ist es nicht getan. Die Beschaffung von Waffensystemen nimmt erfahrungsgemäß einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch. Selbst wenn man auf Neuentwicklungen verzichtet, muß in solchen Zeiträumen gedacht werden. Wesentlich problematischer ist indessen, daß die zusätzlichen Soldaten für die Bedienung der genannten Waffensysteme und ihrer Peripherie er erst einmal rekrutiert, ausgebildet und trainiert werden müssen. Um etwa einen Abiturienten zum Leutnant auszubilden, braucht man drei Jahre. Um aus ihm einen Kompaniechef zu machen, braucht man weitere 5-6 Jahre. Und um ihm die Führung eines Bataillons anvertrauen zu können, braucht man, auch wenn größter Eile an den Tag gelegt wird, weitere 8-10 Jahre. Das heißt, die Ausbildung von Soldaten bis zur Führungsebene Bataillon dauert knapp 20 Jahre. Wir wollen optimistisch sein, und das Personal für die höheren Führungsebenen Brigade, Division und Korps in der bereits vorhandenen Generalität finden, in dem wir die obersten Führungsebenen der NATO und der Mitgliedstaaten ausdünnen. Sonst bräuchten wir ja nochmal mindestens 10 Jahre mehr.  Die Menge der Soldaten, die man braucht, läßt sich vielleicht daran ablesen, daß die vom Institut geschätzten notwendigen zusätzlichen 3750 Kampfpanzer die Neuaufstellung von 75 Panzerbataillonen erfordern, bei zwei Panzerbataillonen pro Brigade und den ebenfalls erforderlichen 75 Panzergrenadierbataillonen macht das also 37-38 neue Kampfbrigaden aus, je rund 5000 Mann stark.  Dazu kommt das Personal für wenigstens sieben Divisionsstäbe und die ebenfalls benötigtenb Divisionstruppen. Auf Korpsebene gilt das gleiche. Allein um die Landstreitkräfte aufzubauen, die danach zusätzlich erforderlich sind, benötigen wir weitaus mehr als die aktuelle Personalstärke der Bundeswehr von immerhin rund 185.000 Mann. Entsprechendes gilt für die Anteile von Luftwaffe und Marine, so daß wir der Einfachheit halber sagen können, nicht einmal eine zusätzliche komplette Bundeswehr wäre ausreichend, die notwendige Verstärkung der verbliebenen europäischen NATO-Anteile darzustellen.

Weder genügend Soldaten noch genügend Zeit

Dieses Personal kann auf dem Arbeitsmarkt schlicht und einfach nicht rekrutiert werden. Die Wehrpflicht existiert nicht mehr. Abgesehen davon wird auch die notwendige Erhöhung der Verteidigungshaushalte nicht durchsetzbar sein. Schon dieses Zahlenwerk zeigt, daß Europa ohne die Hilfe der USA nicht verteidigt werden kann. Aber auch die Zeitachse zeigt überdeutlich, daß Europa ohne die USA hilflos wäre. Das Szenario spielt ja unmittelbar nach dem Ausscheiden der USA aus der NATO. Es ist nicht einmal abwegig anzunehmen, daß Russland dies zum Anlaß nehmen würde, wenn nicht gleich mit militärischer Gewalt, so doch mit diskretem Hinweis auf sein Potential seine geostrategischen Interessen im Westen durchzusetzen. Europa wäre auch viele Jahre schlicht wehrlos.

Reden wir über die Konsequenzen

Wer also von einer Auflösung der NATO fantasiert, hat entweder keinerlei Verständnis für militärische, insbesondere strategische Fakten, oder aber er will, daß sich Europa Russland unterwirft. Ob man dann als Satellitenstaat eines kulturell sicherlich ebenfalls hochstehenden, politisch indessen mindestens autoritären und außenpolitisch erwiesenermaßen rücksichtslosen Staates mit entsprechender jahrhundertelanger Tradition besser fahren würde, als mit dem Bundesgenossen USA, der noch nie etwas anderes als eine Demokratie war, allerdings sicherlich auch seine eigenen geostrategischen Interessen hat, diese bei seinen NATO-Verbündeten in der Vergangenheit jedoch nur dezent durchgesetzt hat, ist wohl nicht schwer zu beantworten.

Die politischen Ränder unseres Landes sind aus vielen Gründen für vernünftige Bürger nicht wählbar. Ein absolutes Ausschlußkriterium ist auf jeden Fall die Forderung nach einem Austritt Deutschlands aus der NATO. Quod erat demonstrandum.


Rette sich wer kann?

Nun ist die Abgeordnete Verena Hartmann aus Partei und Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag ausgetreten. Zählt man Frauke Petry, die erst gar nicht in die Fraktion eingetreten ist, nicht mit, so sind das nun fünf ehemalige Fraktionsmitglieder. Die Motive von Frau Petry (und ihrem Ehemann Marcus Pretzell) will ich hier nicht näher beleuchten. Seinerzeit wurde nicht grundlos über wirtschaftliche Motive spekuliert.

War nur der Flügelschlag zu stark?

Frau Hartmann begründet ihren Austritt aus Partei und Fraktion mit ihrer Wahrnehmung, der sogenannte Flügel um Björn Höcke greife immer mehr und leider auch erfolgreich nach der Macht in Partei und Fraktion. Als außenstehender Beobachter kann man das so nicht nachvollziehen. Gerade die Vorstandswahlen auf dem letzten Bundesparteitag haben doch gezeigt, daß der sogenannte Flügel nur in sehr begrenztem Umfang seine Kandidaten in Vorstandsämter bringen konnte. Damit wird er bei künftigen Abstimmungen, falls er nicht von vornherein Beschlüsse der Mehrheit mittragen will, voraussichtlich immer unterliegen. Unabhängig davon schadet es der AfD, daß es den Flügel überhaupt gibt, und es schadet noch mehr, daß prominente Vertreter dieser Richtung es nicht lassen können, in der Öffentlichkeit mit zumindest verbalradikalen Äußerungen aufzufallen. Zum einen kauen die Journalisten, die der Partei feindlich gesonnen sind, und das sind fast alle, derartige Zitate genüsslich wieder, und zwar in der Regel länger, als eine Kuh ihren Mageninhalt nochmals wiederkäut. Zum anderen gibt man damit dem Verfassungsschutz Material an die Hand, auch wenn das in aller Regel rechtlich wertlos ist, was sich im laufenden Prozeß noch herausstellen wird.

Politik gegen den Mainstream muß man sich leisten können

Das eigentliche Motiv von Frau Hartmann, aber auch von anderen für ihren Austritt dürfte darin zu finden sein, daß es auch nach dem Leben in der Politik ein Berufsleben geben muß, wenn man nicht gerade im Rentenalter ist. Für eine Polizeibeamtin wie Frau Hartmann – das gilt ebenso für den zuvor ausgetretenen Lars Herrmann – ist es mehr als problematisch, als Mitglied, sogar Mandatsträger der AfD bekannt zu sein. Nicht nur, weil der Verfassungsschutz Teile der Partei wegen Rechtsextremismusverdachts beobachtet, sondern weil generell Stimmung gegen diese Partei gemacht wird, vor allem im öffentlichen Dienst. Man wird zur Unperson, ebenso wie das früher bei Mitgliedern der Republikaner war. Gegen diese wurde wegen ihrer Mitgliedschaft sogar disziplinarrechtlich vorgegangen. Erst das Bundesverwaltungsgericht konnte dem ein Ende machen, indem es erklärte, die Partei sei insgesamt nicht verfassungsfeindlich, und man könne keinem Mitglied deswegen unterstellen, nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen, insbesondere dann nicht, wenn es innerhalb der Partei gegen extremistische Bestrebungen dieser Art eintrete. Nun dürfte das für  Mitglieder und Mandatsträger der AfD ebenfalls gelten. Das ist allerdings nur die juristische Seite der Sache.

Die sozialen Kosten der Meinungsfreiheit

Das gesellschaftliche Ansehen leidet. Hier kommt ja die gesellschaftliche Beschränkung der Meinungsfreiheit zum Tragen, wie sie etwa aus der bekannten Allensbach-Studie ersichtlich ist, wonach immerhin 78 % der Deutschen denken, es sei nicht ratsam, in der Öffentlichkeit Positionen zu vertreten, wie sie etwa die AfD in der Flüchtlings- Klima- oder Europapolitik propagiert. Natürlich muß man dann als Beamter auch besorgen,  bei Beförderungen  schlicht übergangen zu werden. Junge Beamte,  die ihre Familie ernähren und für die Ausbildung ihrer Kinder – auch finanziell – sorgen müssen, können es sich bei Lichte besehen gar nicht leisten, als Mitglieder oder gar Mandatsträger der AfD in Erscheinung zu treten. Das gilt jedenfalls so lange, als Politik und Medien ein regelrechtes Kesseltreiben gegen diese Partei veranstalten. Dabei schreckt man natürlich vor Verleumdungen nicht zurück, denn dies scheint ja gerade ein Stilmittel der Politik zu sein. Wenn etwa der bayerische Ministerpräsident bei jeder sich bietenden Gelegenheit die AfD als extremistisch brandmarkt, und das von allen seinen Kollegen in den Ländern und im Bund so gehalten wird, dann wäre es naiv anzunehmen, derartiges schlage nicht auf die dienstliche Beurteilung von Beamten durch, auch wenn darin mit keiner Zeile gesagt wird, die Mitgliedschaft in der AfD begründe Zweifel an der Zuverlässigkeit des Beamten. Einschlägige Berichte hören Mitglieder der Partei ja von  beamteten Parteifreunden nicht selten.

Kreative Verleumder

Die Politik ist dabei durchaus kreativ. Nicht nur die plumpe Verleumdung, etwa als antisemitisch, die ja sehr leicht widerlegt werden kann, wird als Kampfmittel eingesetzt. Herr Söder, dessen Beredsamkeit Gebrauchtwagenverkäufer und Immobilienmakler neidisch machen kann, hat hierfür ja den neuartigen Begriff der „Vorstufe des Antisemitismus“ erfunden. Was das genau sein soll, weiß niemand, und er selbst auch nicht. Für ihn ist nur wichtig, daß er mit einem solchen Begriff diffamieren kann, ohne daß man ihm sachlich entgegen treten kann, denn der Begriff entzieht sich  der rationalen Argumentation. Rational argumentieren will man ja auch gar nicht.  Vielmehr verfährt man nach  dem altrömischen Sprichwort: Audacter calumniare, semper aliquid haeret (zu deutsch: nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen.

Der Lagebeurteilung müssen dann auch Entschluß und Maßnahme folgen

Es sollte Veranlassung genug für die Führung der AfD bestehen, gegen ihre wortradikalen Mitglieder und Mandatsträger mit der gebotenen Schärfe vorzugehen, und sei es auch nur mit öffentlichen Verurteilungen dieses Sprachgebrauchs und der Einleitung von Parteiausschlussverfahren. Nur wenn eine so klare Abgrenzung erfolgt und damit der Anspruch,  eine bürgerliche, fest auf dem Boden der Verfassung stehende Partei zu sein, unterstrichen wird, nur dann hat diese Partei eine Zukunft, auch als möglicher  Koalitionspartner anderer bürgerlicher Parteien. Und nichts braucht Deutschland in diesen Zeiten mehr, als eine bürgerliche Alternative zur desaströsen Politik der Bundesregierung.


Windräder und Windbeutel

Seit rund 20 Jahren verschandeln immer mehr Windräder die Landschaft, unbeschadet dessen, daß derartige Windgewinnungsanlagen euphorisch als Windparks bezeichnet werden. Ein Park in der Natur ist ja eigentlich etwas schönes. Ein so genannter Windpark aber ist an Hässlichkeit nicht zu übertreffen. Doch wurde uns das von Politik und Medien als der Königsweg sauberer Energiegewinnung verkauft. Der Wind weht ja immer, Dreck fällt keiner an, der Strom, der so gewonnen wird, ist im wahrsten Sinne des Wortes sauber, und kostet doch auch nichts. Das ist Dummenfang von der reinsten Sorte. Wenn die Vokabel vom Populismus wirklich etwas Aussagekräftiges in sich tragen sollte, dann hier. Reden wir doch einfach von grünem Populismus.

Der Wahnsinn wird offensichtlich

Nun wird immer klarer, welchen Irrweg Deutschland hier gegangen ist, und offenbar mit größeren Tempo weitergeht. Nicht nur, daß es sich herumgesprochen hat, in welchem Ausmaß Windräder der Natur schaden, etwa in dem jährlich tausende von Tonnen an Vögeln geschreddert werden, Milliarden von Tonnen an Insekten an den Windrädern kleben bleiben und die akustisch nicht wahrnehmbaren Schwingungen gleichwohl den in der Umgebung wohnenden Menschen schaden (von den Tieren redet eh keiner). Es scheint so, als fingen die Bürger das Denken an. Und da gibt es ja Anlaß genug. Inzwischen spricht es sich herum, daß  die riesigen Rotorblätter, welche bevorzugt bei Nacht und Nebel auf den Autobahnen zu den Standorten transportiert werden, bei Nacht und Nebel,  damit die Bürger es halt nicht merken, was da geschieht, ein beträchtliches Gefahrenpotential in sich bergen. Sie sind aus glasfaserverstärktem Kunststoff in einer Qualität gefertigt,  die ungeheure Windlasten aushalten muß. Sie sind praktisch nicht recycelbar. Wenn sie brechen, zerbrechen sie in Tausende von kleinen, scharfkantigen Einzelteilen, die sich über Hunderte von Quadratmetern in der Umgebung verteilen, selbstverständlich auch über Äcker und Wiesen. Das hat natürlich zur Folge, daß in diesem Falle Getreide und Heu  nicht verfüttert werden können, weil dies zu erheblichen inneren Verletzungen des Viehs führen würde. Bei einer Lebensdauer von rund 20 Jahren  wird nun der Abbau der alten Anlagen beginnen. Was mit dem nicht recycelbaren Material geschehen soll, weiß man offenbar nicht. Man wird es wohl erst einmal einlagern wie den Atommüll. Vielleicht fällt unseren Ur-Ur-Ur-Enkeln irgendwann etwas dazu ein. Die gewaltigen Stahlbetonfundamente  wird man nicht mehr aus der Erde bringen, ihre Festigkeit übertrifft noch  die der Westwallbunker, die heute noch als Beweis dafür in der Landschaft stehen,  daß die Geschichte zwar über das Dritte Reich hinweggegangen ist, der Stahlbeton jener Zeit jedoch offenbar doch für mindestens 1000 Jahre Haltbarkeit konstruiert worden ist.

Der Beweis der Wirtschaftlichkeit ist nie erbracht worden

Die angeblich erneuerbaren Energien – schon der Ausdruck ist sachlich falsch, denn nicht die Energie, sondern der Energieträger entsteht stets neu – haben bis heute auch nicht den Beweis ihrer Wirtschaftlichkeit erbracht. Denn die sogenannte Windenergie ist überhaupt nur deswegen marktfähig, weil sie mit  unglaublichen finanziellen Mitteln subventioniert wird. Mit anderen Worten: der Stromkunde bezahlt für den sogenannten grünen Strom inzwischen mehr als das Sechsfache dessen, was er zahlen müßte, wenn es diese wahrhaft windige Energieerzeugung nicht gäbe. Der Stromkunde zahlt dann aber auch als Steuerzahler weiter drauf, nämlich für die Folgekosten. Nebenbei bemerkt, gilt das ganze für den Solarstrom genauso.

Ein im Wortsinn windiger Windatlas

Wie windig im Wortsinn die Argumentation der Politik und ihrer medialen Schleppenträger ist, wenn es darum geht, uns Bürger von der angeblichen Notwendigkeit der Windenergie zu überzeugen, zeigt beispielhaft der sogenannte Windatlas des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2014. Er wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg erstellt und soll das Potenzial des Windes in den verschiedenen Landesteilen angeben. Allerdings ist er derartig fehlerhaft und ersichtlich ausschließlich zum Zwecke des Schönredens geschrieben, daß man dann im Mai 2019 eine neue Auflage vorgestellt hat. Es lohnt sich jedoch, die gröbsten Fehler der alten Version zu benennen. So wird grundsätzlich die Windgeschwindigkeit in der Höhe, in welcher die Windräder nun montiert sind, um rund 20 % überhöht angegeben. Auch die übrigen Parameter halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Er strotzt nur von Annahmen, denen keine realen Messungen zu Grunde liegen. Interessant ist auch, welche Experten daran gearbeitet haben. Federführend war die Firma TÜV Süd Industrie Service. Das ist eine Aktiengesellschaft, die im Jahr 2016 immerhin rund 2,2 Milliarden € umgesetzt hat. Dahinter stehen die Energieanbieter E.ON und EnBW. D.h., als Sachverständige fungieren hier genau die Leute, die an den Windkraftanlagen verdienen. Und zwar deswegen verdienen, weil das Ganze vom Stromkunden zwangssubventioniert wird, mit Entgelten, die in Europa an der Spitze liegen.

Wenn’s falsch ist, dann müssen wir es halt noch falscher machen

Ach ja, was ist eigentlich die Konsequenz daraus, daß nun die Ineffizienz der Windräder nachgewiesen wird? Na was wohl. Man muß einfach noch höher bauen, wenn in der Höhe der Rotoren nicht genügend Wind anfällt. 50 m höher, gern auch 100 m höher, wird doch wohl der Wind kräftiger wehen. Daß sich damit die technischen Probleme der Windräder potenzieren, interessiert die politischen Ajatollahs und die industriellen Abkassierer subventionierter Stromkosten nicht die Bohne. Für den wahren Glauben und den baren Gewinn lohnt im wahrsten Sinne des Wortes jede Anstrengung.

Die Windbeutel

Hand in Hand arbeiten diese Firmen mit der Politik, im Falle Baden-Württemberg mit einem grünen Ministerpräsidenten und seinem schwarzen Stellvertreter, der zu der Spezies Politiker gehört, die besonders durch ihr habituelles Dauergrinsen auffallen, das ihnen von ihren PR-Beratern antrainiert worden ist. Der grüne Ministerpräsident ist das Schulbeispiel dafür, daß auch die landesväterliche Attitüde, gepaart mit heimatlichem Dialekt, keineswegs ein Ausweis von Seriosität sein muß, vielmehr für das genaue Gegenteil stehen kann. Um im Bilde zu bleiben, es handelt sich hier  offensichtlich um Windbeutel(Duden: oberflächlicher, leichtfertiger, unzuverlässiger Mensch).

Das Ende der Fahnenstange bzw. der Windräder

Doch nun scheint das Ende der Fahnenstange erreicht zu sein. In zwei rechtskräftigen Beschlüssen hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 17.12.2019 Genehmigungen des Regierungspräsidiums Freiburg zur dauerhaften Umwandlung von großen Waldflächen in Flächen zur Errichtung von sogenannten Windparks aufgehoben. Im Südschwarzwald sollten Windkraftanlagen auf einer Fläche von mehr als 10 ha entstehen. Interessant ist die Begründung des Gerichts. Die Richter stellten fest, daß die Behörden hier schon ein unzulässiges Genehmigungsverfahren gewählt haben, das sich vor allem dadurch auszeichnet, daß eine Bürgerbeteiligung nicht stattgefunden hat. Jedoch im Hinblick auf die Auswirkungen der Nutzungsänderung und die Errichtung und den Betrieb der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage auf den Naturhaushalt des Waldes und die im Wald lebenden Tierarten hätte gerade ein solches Verfahren durchgeführt werden müssen um zu klären, ob beispielsweise bei der Errichtung der Anlagen Horstbäume geschont, Nistzeiten beachtet und etwa Jagdreviere und Überflugrouten insbesondere gefährdeter Vogelarten oder Fledermäuse im Wald mit beachtet werden müssen. Die gleichwohl entgegen der einschlägigen Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz erteilte Waldumwandlungsgenehmigung ist eben rechtswidrig, und zwar nicht nur lediglich verfahrensfehlerhaft, sondern materiell, d.h. auch in der Sache, rechtswidrig.

Hoffnung kann nur auf die Gerichte gesetzt werden, denn die Politik ist keine reale Veranstaltung

Das ist eine veritable Klatsche für die politischen Verfechter der sogenannten Energiewende ebenso wie für die Windkraftindustrie, die aus wirtschaftlichem Kalkül darauf gesetzt hat, daß die Politik sich eben letztendlich durchsetzen wird. Die Wirtschaft ist nicht zu schelten, wohl aber die Politik und nicht weniger ihre medialen Steigbügelhalter und Lautsprecher. Es bleibt abzuwarten, ob sich nun in breiteren Bevölkerungskreisen die Erkenntnis durchsetzt, welcher Irrweg hier jahrzehntelang beschritten worden ist. Der Widerstand gegen die Errichtung immer neuer Windkraftanlagen mit immer höheren Masten und immer größeren Durchmessern der Rotoren wächst allerdings. Die grünen Politiker fast aller Parteien beklagen denn auch, daß die sogenannte Energiewende an den Einwendungen von Bürgerinitiativen, aber auch Klagen von Anliegern zu scheitern droht. Schon sucht man nach gesetzlichen Auswegen, d.h., einer weiteren Einschränkung der Bürgerrechte. Die erwähnten Entscheidungen der baden-württembergischen Verwaltungsrichter geben jedoch Hoffnung. Wenn irgendjemand den Zug des Wahnsinns noch aufhalten kann, dann eben die unabhängigen Gerichte. Und zwar auch dann, wenn die Politik glaubt, mit einschlägigen Gesetzesänderungen derartigen Gerichtsentscheidungen den Boden entziehen zu können. Denn auch Gesetze können von Gerichten aufgehoben werden, wenn sie gegen Grundsätze unserer Verfassung verstoßen. Gesetze indessen, die den Bürgern ihre verfassungsmäßigen Mitspracherechte nehmen, können von den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder eben aufgehoben werden.

Videant judices!

Moral vor Recht

Die Vorgänge um die Aufstellung einer 2,50 Meter hohen und vier Tonnen schweren Säule auf der Wiese vor dem Reichtagsgebäde am vergangenen Montag geben Gelegenheit, die geistige Verfaßtheit unserer Gesellschaft wie unter einem Brennglas zu betrachten. Dazu später. Doch zunächst zum Sachverhalt:

Die Aktion

Am 2. Dezember dieses Jahres stellte das sogenannten „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) auf der Wiese vor dem Reichstag in Berlin eine 2,50 m hohe und 4 t schwere Säule auf, in deren oberem Fünftel, dessen Außenwand aus durchsichtigem Material besteht, eine angeleuchtete diffuse Masse zu sehen ist. Nach Angaben der Veranstalter dieser merkwürdigen Aktion handelt es sich dabei um Asche und „Knochenkohle“ von ermordeten Juden, die sie an 23 Orten aufgesammelt haben wollen, darunter in der Umgebung von Auschwitz.Vor der Säule stellten sie eine Tafel mit den Namen sämtlicher Abgeordneten der Unionsparteien im Deutschen Bundestag auf. Diese Abgeordneten sollen nach ihrem Wunsch vor der Säule antreten und den Schwur leisten, niemals mit der AfD in Zukunft kooperieren zu wollen. Zu diesem Zweck verschickte das ZPS eine gefälschte Hausmitteilung des Deutschen Bundestages mit der nachgemachten, also gefälschten,  Unterschrift von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. In dieser Mitteilung heißt es, Schäuble habe für die Parlamentarier schon einen verbindlichen Termin für den Besuch an der Säule festgesetzt. Man weiß nicht, was überwiegt. Die Arroganz oder die Frechheit.

Die Erläuterung der Tat durch die Täter

Nach den Angaben der Veranstalter soll das ganze an das Ermächtigungsgesetz von 1933 erinnern, in welchem auch die damals konservativen Kräfte wie Deutschnationale Volkspartei, Zentrum und Deutsche Staatspartei dem Gesetzentwurf der NSDAP zugestimmt haben. Seinerzeit seien die Konservativen gewissermaßen die Steigbügelhalter für Hitler gewesen. Die Installation sei eine „Widerstandssäule“ gegen die AfD und Unionspolitiker, die angeblich eine Zusammenarbeit mit dieser Partei vorbereiteten. Ferner gab es, wie heute nicht anders zu erwarten, diverse geschmacklose Merchandising Artikel, wie etwa einen Plexiglaswürfel mit eingearbeiteter angeblicher Bodenprobe aus der Umgebung von Auschwitz und dergleichen Widerwärtigkeiten mehr. Am 7. Dezember soll dann ein Betonfundament für diese Säule gegossen werden, in die sie dann auch fest verankert werden soll. In gewohnter Antifa-Rhetorik heißt es in einem Aufruf: „Sei dabei, wenn sich am Samstag um 15:00 Uhr ganz Deutschland zum zivilgesellschaftlichen Zapfenstreich am Mahnmal versammelt. Gemeinsam leisten wir im Angesicht der Toten einen ewigen Schwur des Widerstandes gegen jede Machtoption des AfD-Faschisten-Packs. Wir werden die Demokratie bis aufs Messer verteidigen. Im Anschluß werden Facharbeiter unserem Mahnmal ein anständiges Betonfundament gießen.“ Und weiter: „Wir hoffen, daß die Angehörigen wertschätzen können, dass wir die Opfer des Holocaust der Lieblosigkeit entrissen haben.“

Störung der Totenruhe

An dieser Stelle wollen wir die Schilderung dieser ebenso geschmacklosen wie kriminellen Aktion abbrechen. Nicht ohne darauf hinzuweisen, daß die jüdische Gemeinde in Deutschland aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen darauf hinweist, daß es sich hier um eine Störung der Totenruhe handelt, denn nach jüdischem Glauben darf der Tote nicht mehr von dem Ort verbracht werden, an dem er zur letzten Ruhe gebettet worden ist, und sei es in einem Massengrab. Die erhoffte „Wertschätzung“ der Aktion blieb also aus. Ganz anders allerdings die Reaktion der üblichen Verdächtigen unserer politischen Landschaft, jedenfalls der linken Seite. Lob, sogar finanzielle Unterstützung blieb nicht aus.

Rechtsbruch als Stilmittel der politischen Agitation

Allerdings soll kurz auch auf die Rechtslage hingewiesen werden. Angeblich ist die Aktion von den zuständigen Behörden genehmigt, allerdings wohl nur bis zum 07.12.2019. Das allein verwundert schon. Doch im Deutschland unserer Tage scheint auch derartiges möglich zu sein. Würden die Veranstalter tatsächlich den Plan umsetzen, die Säule fest einzubetonieren, wäre das natürlich rechtswidrig, wohl auch strafbar. Doch dies interessiert das sogenannte Zentrum für politische Schönheit generell nicht. Vielmehr gehören Gesetzesverstöße gewissermaßen zur DNA dieser Organisation und sind sozusagen ihr Markenzeichen. In Erinnerung ist noch, wie sie im vergangenen Jahr unmittelbar am Grundstück des AfD-Politikers Höcke eine Miniaturausgabe des Berliner Holocaust Mahnmals errichtet hatte, nicht ohne darauf hinzuweisen, Höcke zuvor monatelang mit nachrichtendienstlichen Mitteln observiert zu haben. Letzteres wäre natürlich strafbar gewesen, und ist wohl auch gar nicht geschehen. Indessen rühmt man sich gerne solcher Straftaten, denn man sieht sich irgendwie als moderner Robin Hood bzw. Che Guevara reloaded. Der gehört ja zu ihren Säulenheiligen. Im Jahr 2014 stahlen sie 14 Kreuze für Mauertote von der Gedenkstätte vor dem Reichstag und widmeten sie unter dem Motto der Aktion „Erster europäischer Mauerfall“ in Kreuze für Migranten um, die beim Versuch, Europa zu erreichen, ums Leben kamen. Von einer Strafverfolgung ist allerdings nichts bekannt geworden. Unter der Bezeichnung „SOKO Chemnitz“ rief das ZPS vergangenes Jahr dazu auf, die Namen derjenigen, die an der Demonstration in Chemnitz nach der Tötung von Daniel Hillig durch Asylbewerber teilgenommen hatten, auf einer eigens eingerichteten Internetplattform zu melden, und auch die Arbeitgeber dieser Demonstranten zu informieren. Für die Denunziation lobte man auch noch Geldprämien aus. Immerhin hatte damals die Polizei dem Spuk ein Ende gemacht und das Büro des ZPS geschlossen.

Liebling der politisch-medialen Klasse

Trotz seiner eindeutig kriminellen Ader genießt das ZPS in Politik und Medien großen Rückhalt. Unter anderem erhielt es von der Amadeu-Antonio-Stiftung im Jahr 2015 einen Preis. Diese Stiftung, die man ob ihrer denunziatorischen  Aktivitäten und der Stasi-Vergangenheit ihrer Vorsitzenden besser „Amadeu-Anschwärz-Stiftung“ nennen sollte, erhält in großem Umfang staatliche Fördergelder.

Wer ist das eigentlich?

Das sogenannte Zentrum für politische Schönheit wurde von Philipp Ruch gegründet und wird bis heute von ihm geführt. Jener Philipp Ruch ist in der DDR aufgewachsen, hat in Berlin Politische Wissenschaften und Philosophie studiert und wurde bei Herfried Münkler promoviert. Er tritt stets mit schwarz beschmiertem Gesicht auf, so wie ein  Soldat mit Tarnbemalung im Gesicht, oder etwa ein Feuerwehrmann,  der gerade aus einem brennenden Haus kommt. Diese Maskerade ist natürlich beabsichtigt und soll etwas transportieren. Sie hat etwas martialisches, und das ist gewollt. Ruch transportiert damit die Botschaft: „Schaut her, ich bin nicht einfach  ein Politikwissenschaftler, der seine Meinung publiziert. Ich bin ein Kämpfer. Ich kämpfe für die gerechte Sache. Mit Kleinigkeiten wie dem Strafgesetzbuch halte ich mich dabei natürlich nicht auf. Schließlich kämpfe ich einen guten Kampf gegen das Böse in der Welt.“ So oder ähnlich muß man sich die Psyche eines solchen Menschen vorstellen.

Woher kommt das? Ein Blick zurück in die Geschichte

Klar ist, daß wir es hier mit einem giftigen Gewächs aus dem linksradikalen Sumpf zu tun haben. Vor allem aber kommt hier ganz deutlich zum Vorschein, was von Anfang an ein Grundzug der Linken ist. Der moralische Hochmut war ja schon den Anführern der französischen Revolution eigen. Durchdrungen von der Überzeugung, für eine bessere Welt zu kämpfen, hielten sie es für legitim, ja für notwendig, zur Erreichung dieses Ziels buchstäblich über Berge von Leichen  zu gehen. Das hat sich dann mit Karl Marx und seinen Nachfolgern in verstärktem Maße fortgesetzt. Wenn es um nicht weniger geht, als um die Schaffung der besseren Welt, des Paradieses der Werktätigen, und das ganze im Auftrage der Geschichte, deren Gesetzmäßigkeit doch gerade auf dieses Ziel gerichtet ist, dann dient man der besten Sache der Menschheit überhaupt. Man steht dann moralisch turmhoch über dem unwissenden Rest der Menschheit und ist geradezu verpflichtet, alle zu zerschmettern, die dem großen Ziel im Wege stehen. 100 Millionen Tote, die der Marxismus in allen seinen Spielarten von Anbeginn bis heute gekostet hat, legen davon Zeugnis ab. Obgleich sich inzwischen doch die Erkenntnis durchgesetzt haben müßte, daß es sich beim Marxismus und ähnlichen linken Gedankenkonstrukten um die schwerwiegendsten Irrtümer der Menschheitsgeschichte handelt, ist diese Ideologie bei weitem nicht tot. Im Gegenteil.

Das Versprechen des Paradieses auf Erden

Und das liegt schlicht und einfach daran, daß sie das Gute im Menschen anspricht und ihm verspricht, die Menschheit letztendlich vom eigensüchtigen, nur am Profit interessierten und jeglicher Solidarität abholden Wesen zu heilen und zum engelsgleichen, dem Mitmenschen verpflichteten Edelmenschen zu machen, gewissermaßen der Endstufe der menschlichen Entwicklung. Nur dann werde die Menschheit in Glück und Frieden leben können. Wer will das nicht?

Der Irrtum scheint unausrottbar zu sein, daß dem Menschen eine solche Entwicklung möglich, ja sogar in ihm angelegt ist. Und deswegen scheint diese Ideologie nach wie vor eine Anziehungskraft vor allem auf akademisch gebildete junge Menschen zu haben, vorzugsweise natürlich solchen, die sich nicht mit nüchternen und sachlichen Disziplinen wie den Naturwissenschaften, der Technik, der Medizin oder gar der Juristerei befassen. Unsere Universitäten sind vor allem seit Mitte der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts in den Sog dieser Strömung geraten.

Wie konnte der Marxismus die deutschen Universitäten erobern?

Auch das hat seine Ursachen. Das Stichwort Frankfurter Schule sollte hier genügen. Nicht unwesentlich dazu beigetragen hat auch die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Greueltaten. Daß nicht gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit dem Kommunismus und seinen Greueltaten stattgefunden hat, kann nur den wundern, dem nicht klar ist, daß nach dem Kriege zunächst nur Deutschland das Feindbild für den Westen abgeben mußte. Als später der Ost-West-Konflikt ausbrach, waren die Weichen bereits gestellt. In den Hochschulen und Redaktionen hatten die zurückgekehrten linken Emigranten das Heft in die Hand genommen. Ihnen kam es natürlich nicht in den Sinn, ihre Gesinnungsgenossen hinter dem Eisernen Vorhang zu bekämpfen. Wohl aber setzten sie im Kampf gegen die bürgerliche Welt da an, wo sie vor ihrer Emigration aufgehört hatten.

Es verwundert nicht, daß die Zöglinge der Altachtundsechziger einen geradezu pathologischen Haß auf alles Bürgerliche haben, der natürlich, was bei Krankheiten ja eigentlich normal ist, in seiner fiebrigen Wut Konservative zu Faschisten mutieren läßt, selbstverständlich nur in ihrer Vorstellung. Doch fühlen sie sich gerade durch solche Fieberträume aufgerufen, das lediglich herbeiphantasierte Feindbild auch realiter zu zerstören. Unabhängig davon braucht jede radikale Ideologie ein Feindbild. Ist es in der Realität nicht vorhanden, muß es herbeigeredet und herbeiphantasiert werden. Denn nur der äußere Feind bietet die Gewähr dafür, daß die eigenen Leute freiwillig oder auch nur befehlsunterworfen bei der Stange bleiben.

Was tut not?

Es ist wenig hilfreich, Typen wie Philipp Ruch etwa wegen ihrer diversen Straftaten anzuklagen und zu irgendwelchen unbedeutenden Strafen zu verurteilen. Noch weniger hilfreich wäre es, ihnen gegenüber die Methoden anzuwenden, zu deren Anwendung uns gegenüber sie sich für berechtigt, ja moralisch verpflichtet halten. Völlig kontraproduktiv wäre es, zur Gewalt zu greifen, denn damit würden der Szene die ersehnten Märtyrer geschaffen. Und nicht zuletzt stellte man sich damit ja den Werten entgegen, für die man eintreten will, Demokratie und Recht. Hilfreich ist es alleine, den ideologischen Kampf aufzunehmen und in der Tat mit dem besseren Argument da zu wirken, wo der Wirkungskreis der akademischen Haßprediger aufhört. Und das ist das Alltagsleben der großen Zahl von fleißigen, ideologischen Fieberträumen abholden Bürgern. Ihnen muß man klarmachen, und das geht mit durchaus einfachen Worten, daß es sich bei dem sogenannten Zentrum für die politische Schönheit und ähnlichen kriminellen Organisationen eben nicht um harmlose Spaßvögel, sondern um gefährliche politische Kriminelle handelt. Wir haben es hier eben nicht mit einem Zentrum für politische Schönheit, sondern mit einem Zentrum für politische Kriminalität zu tun.




Die wahren Demokraten

Der Bundespräsident, der Bundestagspräsident, die Bundeskanzlerin, die führenden Medienschaffenden, sie alle werden nicht müde zu betonen, daß es in Deutschland selbstverständlich gut um die Meinungsfreiheit stehe. Jeder könne doch in Deutschland seine Meinung äußern, insbesondere müsse man nicht besorgen, dafür bestraft zu werden. Und gewissermaßen als quod erat demonstrandum pflegen unsere Talkshow Moderatorinnen einschlägigen Einwendungen besorgter Bürger oder „rechter“ Politiker, wenn sie denn einmal zu Wort kommen, entgegenzuhalten, alleine der Umstand, daß sie hier ihre Bedenken äußern könnten, beweise durchschlagend, daß wir in Deutschland Meinungsfreiheit hätten.

Gesetz und Recht sind das eine,

Natürlich und Gott sei Dank schützen die Gerichte in Deutschland die Meinungsfreiheit, sogar sehr weitgehend. So kann man Politiker Faschist, Obergauleiter der SA-Horden oder Zwangsdemokrat nennen, Transparente mit der Aufschrift „Deutsche wehrt euch gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!“ vor sich hertragen oder auch kritisieren, daß gegen Reemtsma nicht auf Grund seiner Wehrmachtsausstellung wegen Volksverhetzung juristisch vorgegangen worden ist. In der Tat halten die Gerichte den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes hoch.

das gesellschaftliche Klima ist das andere.

Doch darum geht es nicht. Werner Patzelt hat das Problem jüngst auf den Punkt gebracht, als er davon sprach, daß die „sozialen Kosten“ hoch, häufig zu hoch sind, wenn jemand von seinem Recht auf Meinungsfreiheit – ganz und gar im Rahmen der Gesetze – Gebrauch macht. Diese sozialen Kosten treten in vielfacher Weise auf. Wer etwa seine Karriere ruinieren und seinen Freundeskreis halbieren will, der äußere sich nur kritisch zur Flüchtlingspolitik, wie sie von der Bundesregierung unter dem Beifall der Oppositionsparteien mit Ausnahme der AfD (und ein bißchen der FDP) vertreten wird, und wie sie von den christlichen Kirchen allen Ernstes als Zeugnis des Glaubens gelobt wird. Das zeigt sich vor allem daran, daß vom politischen Weltbild – genau genommen könnte man auch von einer Gesinnung mit Glaubensqualität sprechen – abweichende Meinungen gesellschaftlich nicht geduldet, ja sogar unterdrückt werden. Trotz der selektiven Berichterstattung der Medien, wenn es um die Bürgerrechte so genannter „Rechter“ geht, lesen wir schon seit Jahren immer wieder von Brandanschlägen und körperlichen Attacken auf Politiker der einzigen „rechten“ Partei von Bedeutung, der AfD. Im allgemeinen geht die veröffentlichte Meinung auch achselzuckend daran vorbei, wenn die Häuser dieser Politiker mit Steinen oder Brandsätzen beworfen und mit Farbe beschmiert werden, ihre Autos angezündet und sie selbst verprügelt werden. Ja sogar die Attacken auf ihre Kinder in öffentlichen Schulen werden ersichtlich hingenommen. Mancher denkt sich wohl, das kommt halt davon, wenn man ein „Rechter“ ist.

Grundgesetz und Wirklichkeit

Man fragt sich natürlich, was in den Köpfen der Leute vorgeht, die sich anmaßen, abweichende Meinungen mit Gewalt zu unterdrücken. An und für sich sollte es unter Demokraten doch unstrittig sein, daß die Meinungsfreiheit schlechthin die Grundlage der Demokratie ist, wie das unser Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung feststellt. In seinem grundlegenden und daher immer wieder zitierten Lüth-Urteil vom 15.01.1958 formuliert es ja mit beeindruckender Wortwahl:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist im gewissen Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“

Im Land der Manichäer und Zeloten

Doch in der seltsamen Vorstellungswelt solcher Leute finden diese Grundsätze keinen Platz. Gewissermaßen der Schulfall des Gesinnungsterrors durch die sogenannte Zivilgesellschaft, die doch gemeinhin als die Verwirklichung der Demokratie überhaupt gilt, ist derzeit in München zu beobachten. Dort soll am 22./23. November dieses Jahres eine Konferenz des Europäischen Instituts für Klima und Energie (EIKE) stattfinden. Es handelt sich dabei um ein nichtstaatliches, außerhalb des universitären Wissenschaftsbetriebes geführtes Institut, das allerdings als gemeinnützig anerkannt ist. Seine Veröffentlichungen stehen quer zu den Verlautbarungen etwa des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung und des Weltklimarates (IPCC). Das genügt offenbar, gegen dieses Institut mit der Wut der Heiligen Inquisition unseligen Angedenkens vorzugehen, wobei hier wie seinerzeit keine Beschränkung auf den geistigen Kampf stattfindet, vielmehr mit der Inbrunst des rechten Glaubens Gewalt ausgeübt wird.

Die besagte Tagung sollte im Hotel „NH München Ost Conference Center“ in Aschheim bei München stattfinden. Der Veranstalter hatte dieses Hotel ordnungsgemäß gebucht. Der Hotelgesellschaft war auch durchaus bekannt, um wen es sich bei diesem Kunden handelte, insbesondere, daß radikale Klimaschützer sich ihm gegenüber nicht mehr auf verbale Kritik beschränkten. Dennoch hatte man zunächst einmal genügend Rückgrat, den üblichen Veranstaltungsmietvertrag mit diesem Institut abzuschließen. Doch nun trat eine Organisation auf den Plan, die sich „Umweltinstitut München“ nennt, und in der Tat ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein ist. Dieses Institut richtete unter dem 11.11.2019 – das Datum hat in diesem Fall mit dem Fasching wirklich nichts zu tun – ein Schreiben an dieses Hotel NH, in dem es wörtlich unter anderem heißt:

„Wir möchten Sie herzlich bitten, der Konferenz von EIKE keine Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, da diese Organisation gefährliche Propaganda verbreitet und unseren demokratischen Grundwerten entgegensteht.“

Umstrittene wissenschaftliche Meinungen werden zum Dogma erhoben. Ketzer werden nicht geduldet.

Bemerkenswert daran ist zunächst einmal, daß man überhaupt mit dem Ansinnen hervortritt, ein Hotel möge einen rechtswirksam geschlossenen Mietvertrag kündigen, weil der Mieter in den Augen der Verfasser dieses Schreibens „gefährliche Propaganda“ verbreitet (welche das sein soll, wird anschließend erklärt) und sogar unseren demokratischen Grundwerten entgegensteht. Letzteres ist derartig starker Tobak, daß man nun im Anschluß an diese Behauptung den Beleg dafür etwa in Gestalt eines Zitats aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes, mindestens des Freistaates Bayern, erwartet. In dieser Erwartung wird man jedoch enttäuscht. Nichts dergleichen ist dort zu lesen.

Stattdessen wird in denunziatorischem Ton ausgeführt:

„EIKE leugnet den menschengemachten Klimawandel, täuscht Wissenschaftlichkeit vor, verbreitet gezielt Desinformationen und versucht, Einfluß auf Parteien sowie die öffentliche Meinung zu nehmen. EIKE arbeitet unter anderem mit dem „Heartland Institute“ in den USA zusammen, einer maßgeblich von Geldern der Öl- und Gasindustrie finanzierten Organisation, die auf Desinformation und Zweifel setzt und damit über Jahrzehnte wirksamen Klimaschutz zum Schaden der Bevölkerung verhindert hat. Pseudowissenschaftliche Organisationen wie EIKE liefern hierzulande die Grundlage für die klimapolitischen Positionen der AfD. Die AfD leugnet ebenfalls alle (Anm. d. Verf.: alle!) gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur globalen Klimakrise und stellt sich der dringend notwendigen ambitionierten Klimapolitik entgegen. Sie ist außerdem eine Partei, in der rassistische, faschistische, antisemitische und frauenfeindliche Positionen geduldet oder direkt vertreten werden. (Anm.: Ohne diesen ganzen Quatsch geht es bei unseren Bessermenschen halt nicht, ob’s zum Thema gehört oder nicht.) In Zeiten der Klimakrise den wissenschaftlichen Konsens des menschengemachten Klimawandels zu leugnen und zu bekämpfen verhindert dringend notwendige Lösungen für die Klimakrise und gefährdet so unser aller Zukunft.“

Ein wenig Sprachkritik am Rande. „Klimaleugner“ klingt ja so wie „Holocaustleugner“. Leugnen ist von der Qualität her etwas anderes als in Abrede stellen, bestreiten, in Frage stellen. Leugnen heißt in der Umgangssprache vielmehr Dinge als unwahr hinzustellen, von deren Wahrheit doch jedermann überzeugt ist, und die so wahr sind, wie 2 × 2 eben 4 ist. Wer das leugnet, ist entweder dumm bis zur Grenze der Debilität oder schlimmer noch, ein Meinungsverbrecher.

Zur Rettung des Klimas muß die Aufklärung rückabgewickelt werden.

Nun mag es jedem unbenommen bleiben, die Verlautbarungen des IPCC und des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung für unumstößliche wissenschaftliche Wahrheiten zu halten, sich von deren Forderungen die Rettung der Welt zu versprechen und Leute, die dem nicht folgen, für unwissenschaftlich, dumm, gefährlich oder sonst was zu halten. Es ist eben Ausfluß der Meinungsfreiheit, daß Meinungen zu tolerieren sind, gleichgültig ob sie richtig oder falsch, wertvoll oder wertlos, politisch opportun oder das Gegenteil sind. Sie jedoch in der Art der Heiligen Inquisition unseligen Angedenkens wie Gotteslästerung zu behandeln und die übrige Menschheit aufzufordern, ja zu beschwören, schon ihre Äußerung zu verhindern und den Andersgläubigen, Ungläubigen, ja Ketzern, keine Möglichkeit zu geben, ihre Argumente öffentlich vorzutragen, ist der Rückfall in die Zeiten vor der Aufklärung. Gotteslästerung und Kirchenbann sind Begriffe, die wir glücklicherweise nur noch aus der Geschichte kennen. Nun aber feiern sie fröhliche Urständ, indessen nicht mehr in geistlichem Gewande, sondern unter dem Heckerhut der Vorkämpfer des gesellschaftlichen Fortschritts, ja der Weltenretter.

Der „wahre“ Glaube kommt mit dem Argument allein nicht aus. Es muß nicht nur schlagkräftig sein, sondern auch mit Schlagkraft in die Hirne geprügelt werden.  

Dem bloßen Argument, und kommt es auch so massiv daher, wie im vorliegenden Falle, vertraut man in diesen Kreisen allerdings nicht allein. In einem gleichzeitig verbreiteten Flugblatt wird dazu aufgerufen, das Hotel anzurufen und seinen Unmut kund zu tun. Man wolle diese Konferenz „nicht ungestört“ stattfinden lassen. Daher wird zum Treffen am Freitag, dem 22. November, um 7:30 Uhr am S-Bahnhof München-Riem aufgerufen. Was sich die Organisatoren darunter vorstellen, wurde kurz darauf deutlich. Das Tagungshotel bekam dann anschließend auch unliebsamen Besuch von einer Gruppe randalierender sogenannter Aktivisten. „Aktivist“ ist ja in der Sprachregelung unserer politisch korrekten Medien die Chiffre für Straftäter mit „richtiger“ Gesinnung. Mit Geschrei und ein wenig Sachbeschädigung deuteten sie an, mit welchen Konsequenzen das Tagungshotel rechnen muß, wenn es ungeachtet der Ermahnungen im zitierten Schreiben den sogenannten Klimaleugnern vertragsgemäß Räume zur Verfügung stellt. Das Tagungshotel ist dann auch eingeknickt und hat den Mietvertrag mit EIKE aus wichtigem Grunde, wie das im Gesetz heißt, gekündigt. Das ist wenig überraschend.

Die Manipulation der öffentlichen Meinung durch Verschweigen

Genauso wenig überrascht mich, daß in den politisch korrekten Medien, und das sind fast alle, über diesen Vorgang nichts zu finden ist. Vermutlich ist das, wie es seinerzeit zu einem einschlägigen Thema der Chefredakteur der Tagesschau formuliert hat, „keine Sache von überregionaler Bedeutung“, und daher auch nicht berichtenswert. Es gibt eine andere Lesart. Diese Nachrichten könnten unvoreingenommene Bürger beunruhigen, und zwar nicht im Sinne der herrschenden Meinung, die gerade in diesem Falle die Meinung der Herrschenden ist, wie das die achtundsechziger Studenten so gerne formuliert haben.

Unliebsame Meinungen sollen erst gar nicht verbreitet werden können. Dieses politische Muster scheint sich durchzusetzen. Ausgerechnet im sogenannten Mutterland der Demokratie Großbritannien hat jüngst die BBC sich dazu entschlossen, sogenannte Klimaskeptiker in ihren Sendungen nicht mehr zu Wort kommen zu lassen. Offenbar herrschen dort Vorstellungen, wie sie in dem zitierten Schreiben jenes famosen Umweltinstituts aus München aufscheinen. Bei uns in Deutschland stößt das erwartungsgemäß bei der Partei an der Spitze der Bewegung auf Zustimmung. Die mit gut 97 % der Delegiertenstimmen wiedergewählte Vorsitzende der Grünen Annalena Baerbock hat diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt und in Deutschland zur Nachahmung aufgerufen.

Die „schöne neue Welt“ wird Wirklichkeit

Die Vorstellungen von George Orwell werden hier deutlich übertroffen. Die allumfassende Diktatur in seiner Dystopie „1984“ arbeitete noch mit der Umerziehung. Die Grünen und ihre militanten Kohorten in den Medien und diversen Umweltverbänden arbeiten mit der schlichten Unterdrückung unliebsamer Meinungen. Wenn unerwünschte Meinungen erst gar nicht verbreitet werden können, dann muß man die Bevölkerung auch nicht umerziehen. Sie nehmen den allein seligmachenden Glauben auf wie die Atemluft, denn andere Informationen als die Dogmen der Klimaideologie können sie erst gar nicht hören oder lesen. Wer nie davon gehört hat, daß man aus Weintrauben auch Wein machen kann, der wird das auch nicht tun. Hier zeigt sich ein Verständnis von Staat und Gesellschaft, das wir längst überwunden geglaubt haben. Der Co-Vorsitzende von Frau Baerbock, der von linken Tagträumen bereits als Bundeskanzler herbeiphantasierte Robert Habeck, hat ja schon öffentlich darüber nachgedacht, ob China das effektivere Politikmodell ist. Ja, Mao Ze Dong hat die Linken unseres Landes schon immer fasziniert. Darüber sollten wir nachdenken, und auch danach handeln, bevor wir eines Morgens in der Volksrepublik Deutschland aufwachen.