Archiv der Kategorie: kritisch betrachtet

Therapie-Empfehlung

Die aktuelle Lage rund um die Corona-Krise legt es nahe, sich auch hinsichtlich anderer Probleme einer Metaphorik aus dem medizinischen Vokabular zu bedienen. Die Patienten in diesem Falle heißen AfD und Demokratie.

Die Amputation

Zur Sache. Der Bundesvorstand der AfD hat mit begrüßenswerter Klarheit – von 13 Vorstandsmitgliedern 11 ja, 1 nein, 1 Enthaltung – entschieden, daß sich der „Flügel“ um Björn Höcke unverzüglich, das heißt bis zum 30.04.2020, aufzulösen hat. Das ist angesichts der organisatorischen Verfestigung, die diese Partei in der Partei im Laufe der Zeit erreicht hat, ein realistisches Datum. Es genügt ja nicht, diesen Beschluß mit einem braven Kopfnicken zu quittieren. So begrüßenswert, ja überfällig dieser Schritt nicht nur aus der Sicht der bürgerlichen Parteimitglieder, die ja nun ganz offensichtlich die große Mehrheit der Mitglieder stellen – das Abstimmungsergebnis im Bundesvorstand läßt ja an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig – sondern auch im Sinne der Millionen von bürgerlichen Wählern und Sympathisanten der Partei auch ist: es kann sich dabei nur um den ersten Schritt auf dem Weg zu einer grundsätzlich für jedermann wählbaren Partei handeln. Der demoskopisch gemessene dramatische Niedergang ihrer Zustimmungswerte sollte ihre Führung aufrütteln. Ein :“Weiter so!“ kann nur zum Marsch in die Bedeutungslosigkeit führen. Die „Republikaner“ lassen grüßen.

Das politische Corona-Virus

Genau das, nämlich die Klarstellung der Bürgerlichkeit und Aussonderung der völkischen Nostalgiker, fürchtet allerdings das linksliberale Lager von Union bis Grüne mitsamt seiner Hilfstruppen in den Medien von ARD bis SZ wie der Teufel das Weihwasser. Und deswegen folgte diesem Schritt unverzüglich die Sprachregelung, wonach das am rechtsextremen Charakter der AfD als Ganzes nichts ändere, vielmehr davon ausgegangen werden müsse, daß die rechtsextremen Netzwerke um Höcke und Kalbitz jetzt eben von innen heraus ohne die Farben des „Flügels“ im Wappen zu führen, die Macht in der Partei übernehmen würden. Und das sei noch viel gefährlicher als die bisherige Lage, weswegen der Verfassungsschutz nun die AfD als Ganzes zu beobachten und selbstverständlich alsbald zur Beurteilung als verfassungsfeindlich zu kommen habe. In seiner grenzenlosen Dummheit und Überheblichkeit hat Höcke dieser Denkfigur auch noch reichlich Nahrung gegeben, indem er im Interview mit seinem Mentor Kubitschek genau solche Phantasien abgesondert hat.

Wenn dir dein rechtes Auge zum Ärgernis wird, so reiß‘ es heraus

In Anlehnung an die zitierte Bibelstelle Matth. 5, 29 und mehrfach redundant bei anderen Evangelisten kann man der AfD nur raten, sich solcher Figuren wie Höcke und Kalbitz schnellstmöglich zu entledigen, idealtiter bei den nächsten parteiinternen Wahlen, aber auch ungeachtet der bekannten Rechtsprobleme mit Parteiausschlussverfahren, solche Verfahren gegen diese parteischädigenden Gestalten aus dem Gruselkabinett der deutschen Politik und Politikgeschichte umgehend einzuleiten, allein schon wegen der Außenwirkung solcher Verfahren. Manchmal klappt das ja auch, wie die Fälle der dubiosen Fürstin Sayn-Wittgenstein und des bizarren Julius Streicher Wiedergängers Wolfgang Gedeon zeigen, eines Arztes, der wohl selbst der Therapie bedarf, allerdings aus der Fachrichtung Psychiatrie.  

Die Psychose     

Am Fall AfD zeigt sich allerdings auch, wie krank die Demokratie in Deutschland ist. Seit der von Frau Merkel ausgelöste und stetig forcierte Linksruck der Unionsparteien die deswegen naturgemäß zu erwartende Gründung einer neuen Partei rechts von der Union, dort, wo sie selbst einst stand, ausgelöst hat, seit diesem Tag bekämpft die Union diese Partei mit allen, wirklich allen Mitteln. Daß sie sich dabei gerne von den Parteien des linken Spektrums helfen läßt, zeigt nur das Ausmaß ihrer Panik. Die AfD wäre gut beraten, wenn sie sich zum Thema Umgang mit politischer Konkurrenz etwa mit der Geschichte der Bayernpartei, insbesondere ihrer erfolgreichen Marginalisierung durch die CSU Ende der 50er Jahre befassen würde. Wie man mittels der sog. Spielbankenaffäre eine konkurrierende Partei kriminalisiert, selbstverständlich ohne, daß dies im Einzelnen gerichtsfest nachgewiesen werden kann, auch wenn ein ehemaliger Generalsekretär fortan mit dem Spitznamen „Old Schwurhand“ jahrzehntelang durch die Medien geistert, das kann man alles nachlesen, und man kann sich seine Gedanken über Parallelen in unseren Tagen machen. Denn die einhellige, faktenwidrige Diffamierung als rechtsextrem, unmoralisch, rassistisch, inhuman etc. pp., kann nur auf einem strategischen Masterplan beruhen, der selbstverständlich ebenso informell wie praktisch verbindlich das Handeln und Reden der politisch-medialen Kaste unseres Landes bestimmt. Wie anders kann es möglich sein, daß marktbeherrschende Presseerzeugnisse von FAZ bis WELT sich weigern, eine Anzeige der AfD, in der sie sich unzeifelhaft zum Grundgesetz bekennt, abzuzdrucken? Lieber auf den erklecklichen Umsatz mit einer ganzseitigen Anzeige verzichten, als von der Einheitslinie abzuweichen. Die Ketzerei darf nicht einmal auf den Anzeigenseiten Platz greifen. Bei Meidung der ewigen Verdamnis aus dem Paradies des Guten, Wahren und Schönen, nein, das geht wirklich nicht. Daß eine solche Haltung bei mir eine tiefempfundene Verachtung auslöst, will ich nicht verschweigen. Die natürliche Folge des Ekels ist, daß man sich übergibt. Sonst nimmt der Körper Schaden. Als Demokrat ekelt mich ein solches Verhalten eben an, ebenso wie die allen demokratischen Regeln Hohn sprechende „Anullierung“ der Wahl des Thüringischen Ministerpräsidenten im Februar dieses Jahres. 

Ein demokratisches Therapeuthikum wird gesucht!

Ralph Giordano hat Franz Josef Strauß einst als Zwangsdemokrat bezeichnet. Das wurde ihm dann zu recht von den Verwaltungsgerichten verboten, das Verbot später jedoch vom Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit aufgehoben. Doch könnte Frau Merkel nach alledem erfolgreich gegen jemanden klagen, der sie und ihre politischen wie medialen Unterstützer als Scheindemokraten bezeichnete?

Was unsere Demokratie dringend braucht, ist Besonnenheit, das freie Wort und Ehrlichkeit. Eiferer wie Höcke und Co. haben da ebensowenig verloren wie Sykophanten und Speichellecker. Ein Hinweis gerade für überzeugte „Europäer“, tatsächlich nur Jubelperser der Fehlkonstruktion EU: anderswo in Europa ist das politische Spektrum tatsächlich bunt. Alle Spektralfarben sind da auch in der Politik zu sehen, und keiner stört sich dran. Bei uns hingegen sollen jedoch nur die rot-grünen Farbtöne wahrnehmbar sein, mit ein bißchen Nostalgiegelb als Erinnerung an die demokratischen Anfangszeiten. Armes Deutschland!

Corona – nüchtern betrachtet

Das Corona-Virus, um die populäre Bezeichnung zu benutzen, bestimmt das Denken und Handeln weltweit. Kaum ein Land, das nicht betroffen ist, aber auch kaum ein medial aktiver Zeitgenosse, der dazu nichts zu sagen hat. Experte, Politiker oder Journalist, – natürlich m/w/d – soviel sprachliche political correctness muß ja sein, weil kaum noch jemand richtig deutsch kann und z.B. den generisch maskulinen Plural richtig als Bezeichnung für beide oder von mir aus alle biologischen Geschlechter versteht, vielleicht auch nur mißverstehen will, um darauf sein/ihr arg versalzenes politisches Süppchen zu kochen. Soviel Feministinnen/Grünen/Pseudo-Intellektuellen-Bashing muß auch sein.

Die Lage

Doch nun zur Sache. Unbestreitbar haben wir es mit einer Pandemie zu tun. Das Virus verbreitet sich global mit atemberaubender Geschwidigkeit. Ungebremst – auf die Bremsen kommen wir noch – vermag es sich 1:3 zu verbreiten, das heißt, ein Infizierter kann drei weitere Personen anstecken, was in der nächsten Runde eben bereits neun weitere Infizierte ergibt, also bis dahin einschließlich des Ersten 1 + 3 + 9 = 13 und so fort, 40, 160….. Die bekannte Geschichte vom Erfinder des Schachspiels, der sich zur Belohnung von seinem König nur ein Paar Weizenkörner erbat, nämlich auf alle 64 Felder des Schachbretts beginnend auf dem ersten ein Korn, auf dem zweiten zwei und dann immer weiter mit der Verdppelung, was am Ende die Kornvorräte des Reichs bei weitem nicht ausreichen ließ, muß hier nicht zu Ende erzählt werden. Nur, daß es in diesem Falle noch wesentlich drastischer ist, weil es nicht „nur“ um die Verdoppelung, sondern um die Verdreifachung der jeweils erreichten Menge geht. Deswegen sehen wir diese atemberaubende Ausbreitungsgeschwindigkeit, wobei zusätzlich zu bemerken ist, daß die Statistiken wegen unterschiedlicher Zählweise, z.B. mit oder ohne Tote, wegen teils erheblicher Erfassungsprobleme und nicht zuletzt infolge teils nur rudimentärer und/oder nmaroder Verwaltungsstrukturen keineswegs immer aussagekräftig sind. 

Diese Lage ist dazu geeignet, Ängste, irrationale Vorstellungen und diktatorische Maßnahmen ebenso auszulösen, wie die Staaten auf die Probe zu stellen insoweit, als sie ihrer Kernaufgabe nachkommen können und müssen, elementar Daseinsvorsorge zu betreiben. Und nichts ist elementarer als die Existenz schlechthin, verfassungsrechtlich betrachtet, das Recht jedes Menschen auf Leben und Gesundheit.

Helfen uns Außenseiter der Wissenschaft oder gar Verschwörungstheorien?

Betrachten wir zunächst die Reaktionen der Bevölkerung, wie das so unschön bürokratisch zumeist formuliert wird, recte der Bürger unseres Landes. Natürlich ist das die Stunde der Verschwörungstheoretiker, aber auch der wissenschaftlichen Außenseiter. Um mit letzteren zu beginnen: Natürlich ist es legitim, ja sogar dem Wesen der Wissenschaft geschuldet, daß es Mehrheits- und Mindermeinungen gibt, daß es gar überwiegende, ja herrschende Meinungen gibt, ebenso wie Außenseitermeinungen und auch manchmal ganz neue Erkenntnissse, die sich im einen oder anderen Falle bald zur neuen herrschenden Meinung mausern. Doch wie sollen verantwortliche Politiker damit umgehen? Als forensisch tätiger Jurist bin ich gewohnt, Gutachten von Sachverständigen zu lesen, auch zu versuchen sie zu verstehen und sie letztendlich als Tatsache meiner rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen, wenn ich sie für überzeugend halte, weil die Ermittlung der Beurteilungsgrundlagen, die wissenschaftliche Beweisführung und die darauf fußende Herleitung des Ergebnisses mir plausibel erscheinen. Nicht anders kann die Entscheidungsfindung verantwortlicher Politiker verlaufen, und ich habe den Eindruck, daß dies derzeit auch so ist. 

Der Wert wissenschaftlicher Expertise

Gerade weil ich Sachverhalte und Problemstellungen, zu deren Beurteilung Fachkenntnisse erforderlich sind, über die ich selbst nicht verfüge, eben nur nach diesen Grundsätzen beurteilen kann, sind andere Lösungsansätze für mich nicht überzeugend. Was seriöse wissenschaftliche Mindermeinungen angeht, so vermnag ich erst einmal nicht zu beurteilen, ob es sich dabei tatsächlich um solche und nicht um Scharlatanerie handelt. Handelt es sich tatsächlich um seriöse wissenschaftliche Meinungen, so wird sich irgendwann herausstellen, ob sie richtig oder falsch sind. So lange kann man aber gerade in einer Krisenlage nicht warten. Da muß schlicht und einfach gehandelt werden, und zwar rasch. Es gilt der alte militärische Grundsatz, daß ein falscher Entschluß immer noch besser ist, als kein Entschluß. Und so mag es auch in diesem Falle so sein, daß wir in einigen Jahren wissen, ob die verantwortlichen Politiker weltweit in der Corona-Krise richtig oder falsach gehandelt haben. Wir werden dann wohl auch wissen, ob man etwa mit Nichtstun – Theorie der Herdenimmunität – besser oder schlechter gefahren wäre. 

Vergleichbares und nicht Vergleichbares

Unbrauchbar ist auch der Hinweis auf die wirklich hohen Opferzahlen der Influenza, aber auch auf die Verbreitung der Erkältungsgrippe. Letztere ist ja nicht viral verursacht. Sie verläuft auch in aller Regel harmlos, so die Lebenserfahrung. Die Influenza hingegen wird durch Virus-Infektion übertragen. Doch unbeschadet der ständigen jährlichen Mutation des Grippevirus gibt es dagen jährlich neue und wirksame Impstoffe. Und es gibt Medikamente zur Behandlung der Erkrankten. Somit ist der Vergleich mit der durch das Corona-Virus verursachten Krankheit „Covid-19“ reichlich schief, allenfalls dazu geeignet, die Unterschiede deutlich herauszustellen, was ja im übrigen das Wesen des Vergleichs ist. Auch der Hinweis darauf, daß in Deutschland täglich ohnehin ca. 2500 Menschen eines natürlichen Todes sterben, und daneben die Opfer von Covid-19 kaum noch ins Gewicht fallen, ist unzulässig. Denn zum einen würde die Zahl der Erkrankten und damit die Zahl der Toten exponentiell steigen, würde die Infektionsrate nicht wenigstens wenentlich verlangsamt, und zum anderen führt der Verlauf von Covid-19 zu einer noch nie dagewesenen Zahl von Patienten, die einer intensiven klinischen Behandlung bedürfen, was über kurz oder lang das Gesundheitssystem eines Landes überfordern kann, wie man das derzeit u.a. in Italien leider sehen muß.  

Warum Verschwörungstheorien nie etwas taugen können

Für völlig unbrauchbar halte ich alle Verschwörungstheorien. Darunter fallen natürlich Erklärungen wie die von den finsteren „Finanzfaschisten“, die Finanzwelt beherrschenden Juden, geheimnisvollen, global agierenden Trusts und ähnliche Sottisen. Allen ist gemeinsam, daß sie ohne irgendwelche Beweise oder auch nur Beweisangebote vorgetragen werden. Man kann das eben glauben oder nicht, so wie man glauben kann, nach dem Tode in der Hölle zu landen, wenn man religiöse Speise- bzw. Bekleidungsvorschriften nicht einhält, oder ein Unglück zu erleiden, wenn man an einem Freitag, dem 13. aus dem Hause geht. Wen derartiges umtreibt, dem ist halt nicht zu helfen.

Das Dilemma der Abhängigkeit von Experten

Daß wir auch in dieser Krise vom fachlichen Urteil der Experten abhängen, ist einerseits mißlich, andererseits auch beruhigend. Beruhigend deswegen, weil wir nun einmal in einer Gesellschaft leben, die auf Rationalität beruht, und die deswegen auch – jedenfalls seit der Aufklärung – ihre Entscheidungsprozesse rational, logisch und wissensbasiert organisiert hat. Mißlich deswegen, weil wir in unserer Gesamtheit eben diesem rationalen Urteil unserer Experten unterworfen sind, und mangels besseren Wissens nur auf dieser Grundlage entscheiden und handeln können. Denn damit bleibt immer ein Rest Ungewissheit, zumal wir ja das Erfahrungswissen haben, daß wissenschaftliche Erkenntnisse sich immer wieder wandeln können. Doch die Alternativen sind eben keinesfalls akzeptabel. Aberglaube, Wunderglaube und diffuse Ahnungen taugen eben nicht als Entscheidungsgrundlagen, vor allem dann nicht, wenn es um die Existenz, um Sein oder Nichtsein geht.

Die vorübergehende Einschränkung von Grundrechten ist rechtens

Der Rat der Experten, bis zur Verfügbarkeit von Impfstoff und Medikamenten die Verbreitung der Infektion mit dem Corona-Virus durch weitgehende Unterbindung sozialer Kontakte und damit dem nahezu vollständigen Stillstand des gesellschaftlichen Lebens und vor allem der Wirtschaft zu verhindern, führt natürlich auch zu einer erheblichen Einschränkung unserer Grundrechte. Nicht unerwartet haben Bürger unseres Landes bereits von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gegen entsprechende Maßnahmen des Staates die Verwaltungsgerichte anzurufen. Ebenso erwartbar haben die Gerichte durchweg entschieden, daß die angefochtenen grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen rechtens sind. Besondere Lagen erforden eben besondere Maßnahmen. Man muß nicht soweit gehen wie der französische Präsident Macron und feststellen, daß wir uns im Krieg befinden, im Krieg mit einem unsichtbaren, heimtückischen und äußerst gefährlichen Feind. Doch genau deswegen ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz als ultima ratio auch solche Maßnahmen, die mit der Einschränkung von Grundrechten wie des Rechts auf Feiheit (Art. 2 Abs. 2 GG), des Rechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 2 GG), das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), des Rechts auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) verbunden sind. Das sind in der Tat schwerwiegende Eingriffe in unsere Freiheitsrechte, die unsere Vorfahren einst hart erkämpfen mußten. Doch ist es ebenso offensichtlich, daß eine Gesellschaft im Angesicht der Gefahr zusammenstehen muß, und wenn es sein muß, alle Kräfte zur Abwehr des Feindes aufbietet. Vergessen wir nicht, daß es vor noch nicht allzu langer Zeit absolut selbstverständlich war, zur Abwehr der existentiellen Bedrohung des Gemeinwesens durch äußere Feinde auch das eigene Leben einsetzen zu müssen. Man nannte das Krieg. Aus eben diesem Grunde verlangen unsere Gesetze in solchen Ausnahmefällen wie Krieg (Notstandsgesetze!) und Seuchen (Bundesinfektionsschutzgesetz) von den Bürgern außergewöhnliche Anstrengungen einschließlich des – vorübergehenden – Verzichts auf Grundrechte, wenn das zur Gefahrenabwehr notwendig und erfolgversprechend ist.

Zur Demokratie gehört auch die Disziplin

Wir wissen heute nicht ganz sicher, hoffen jedoch begründet, daß unsere Politiker von den Experten zutreffend beraten werden und deswegen auch richtig entscheiden. Als Demokraten müssen wir dann auch so konsequent sein, daß wir die Politiker, die wir durch unsere Wahl dazu bestellt haben, für unser Wohl und Wehe Sorge zu tragen, auch in dieser Aufgabe dadurch unterstützen, daß wir ihren Entscheidungen und Anordnungen nun Folge leisten, ob wir sie für richtig oder falsch halten. Denn es ist der Demokratie wesenseigen, daß die Entscheidungen der auf Zeit gewählten und mit der Entscheidungsgewalt ausgestatteten Regierenden mittelbar unsere eigenen Entscheidungen sind. Diesen Entscheidungen nicht Folge zu leisten wäre daher in höchstem Maße widersprüchlich, ganz abgesehen von der sabotierenden Wirkung solchen Ungehorsams. Wir haben uns ihnen anvertraut und ihnen Vollmacht gegeben. Videant consules sagten die Römer, wenn sie ihre Geschicke in die Hände ihrer gewählten Vertreter legten. Lassen wir sie also tun, wozu wir sie bestellt haben. Tun sie es schlecht, so können wir sie bei nächster Gelegenheit abwählen. Tertium non dabitur.

     

     

Deutschland dackelt hinterher

Nun hat sie es getan. Angela Merkel hat die Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz geschlossen. Das hätte sie natürlich schon vor Wochen tun können, wie das andere Länder getan haben. Die Ausrede, die noch für die Untersagung von Massenveranstaltungen wie Bundesligaspiele, Popkonzerte und Parteitage wohlfeil war, hier sei der Bund gar nicht zuständig, galt dafür nie. Doch auch das ist nur ein Symptom dafür, wie kraftlos, uninspiriert und einfach schlecht dieses Land regiert wird. Der Reihe nach:

Die Blaupause

Im November 2002 brach in China die SARS-Epidemie aus. Es handelte sich um eine ähnliche Virus-Grippe wie nunmehr bei Covid-19, populär Corona genannt. Ursachen und Verlauf haben eine große Ähnlichkeit mit der Corona-Pandemie unserer Tage. Jedes Mal lag der Beginn in China. Und deswegen wurde das erst einmal vertuscht, wie das sich in Diktaturen eben gehört. Dort ist ja alles wunderbar, weil die allmächtige Partei unter Führung ihres allwissenden und begnadeten Vorsitzenden alles im Griff hat und das Glück des Volkes täglich mehrt. Allerdings hat die chinesische Regierung damals wie auch heute rigorose Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr getroffen, in einem Ausmaß, das in demokratischen Rechtsstaaten so nicht möglich ist. Auch damals sprang das Virus über die Landesgrenzen, weil eben geraume Zeit weder im Lande Quarantänemaßnahmen getroffen, noch die Grenzen geschlossen wurden. Doch als man das alles nachgeholt hatte, ging die Zahl der Erkrankungen erst in China und dann in den anderen betroffenen Ländern wie Kanada drastisch zurück und das Feuer erlosch, weil ihm der Sauerstoff ausging, um eine naheliegende Metapher zu benutzen. Im Juli 2003 war dann der Spuk vorbei.

Lessons learned

Man kann nicht sagen, daß aus dieser Pandemie keine Lehren gezogen worden wären. Auch in Deutschland nicht, wo sie sehr milde verlief. Lediglich neun Menschen hatten sich infiziert, davon starb keiner. Die Wissenschaftler gaben auch der Politik die nötigen Informationen. Diese mündeten in die Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 03.01.2013. Sie enthält neben einer Risikoanalyse auf einem ganz anderen Gebiet, nämlich der Hochwasserprophylaxe, eine Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“. Diese Risikoanalyse wurde unter fachlicher Federführung des Robert-Koch-Instituts durchgeführt. Zugrunde liegt ein Szenario, das eine von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus unterstellt, welches in dieser Studie den Namen Modi-SARS-Virus erhielt. Es beschreibt durchaus drastisch den möglichen Verlauf einer solchen Pandemie, und zwar weitaus schlimmer als dies bei der SARS-Pandemie der Fall war, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie ja noch gar nicht bekannt war. Dennoch sind die Parallelen verblüffend. Vor allem werden darin den Politikern Vorsorgemaßnahmen und Handlungsmuster für den Fall des Ausbruchs einer solchen Pandemie an die Hand gegeben. Unter anderem empfehlen die Wissenschaftler Massenansammlungen zu vermeiden, auch die Benutzung des ÖPNV mindestens einzuschränken. Neben einer angemessenen Kommunikation mit der Bevölkerung und Information über den Verlauf gehören behördliche Maßnahmen im Gesundheitswesen wie Absonderung, Isolierung und Quarantäne zu den empfohlenen Handlungsoptionen.

Deutschland dackelt hinterher

Tatsächlich hat Deutschland nun erst Mitte März mit den behördlichen Anordnungen reagiert, die in einem solchen Fall nach den Erfahrungen mit SARS und aufgrund der Empfehlungen in der BT Drucksache 17/12051 notwendig sind. Vom Ausbruch einer neuartigen Grippeepidemie in der Art von SARS wußte man Ende Dezember 2019. Spätestens Mitte Januar 2020 war klar, daß diese neue Corona-Grippe weitaus epidemischer verlief und eine weitaus höhere Zahl von Todesopfern zu erwarten war, als seinerzeit bei SARS. Die meisten europäischen Staaten reagierten auch ähnlich wie China selbst, das sich zwar auch dieses Mal vorhalten lassen muß, in den ersten Wochen den Ausbruch der Epidemie vertuscht zu haben, dann aber rigoros die notwendigen Maßnahmen durchgeführt hat. Vor allem Österreich hat hier rasch und effizient reagiert. Auch andere europäische Staaten, Estland, Polen, Italien, Spanien, Tschechien, Frankreich und Dänemark haben zur Unterbrechung der Infektionsketten ihre Grenzen geschlossen. Deutschland war da noch lange nicht so weit. Auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums konnte man lesen: „Nach dem Pandemieplan des Robert Koch Instituts Teil II werden sog. (sic!) Grenzschließungen nicht als sinnvoll angesehen, um eine Ausbreitung zu verhindern.“ Erst heute Nachmittag, am 15.03.2020 hat Deutschland nun die Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz geschlossen. Immerhin.

Weltoffenheit vor Sicherheit der Deutschen

Kann es sein, daß die Schließung der Grenzen für Angela Merkel ein Schreckgespenst ist? Für die Kanzlerin der „Willkommenskultur“, der offenen Grenzen? Kann es sein, daß man an derartigen Befindlichkeiten Regierungsentscheidungen ausrichtet, die für Gesundheit und Leben der 82 Millionen Bürger dieses Landes von größter Bedeutung sind? Und wie ist das nun eigentlich mit der weiteren Aufnahme von Migranten, die sich zumeist wahrheitswidrig als politisch Verfolgte oder Bürgerkriegsflüchtlinge ausgeben, und von denen man nicht selten nicht einmal weiß, vorher sie eigentlich kommen und wer sie sind? Findet da jetzt wenigstens an der Grenze ein Coronatest statt, wie ihn jeder über sich ergehen lassen muß, der aus einer Gegend einreist, in der die Krankheit grassiert? Davon hat man noch nichts gehört.

Nichtstun statt regieren

Vor allem aber fragt man sich angesichts der mehr als zögerlichen Maßnahmen dieser Regierung, aber auch der für einen Teil der Sicherungsmaßnahmen zuständigen Landesregierungen, inwieweit die Politik dieses Landes überhaupt handlungsfähig ist. Ausgerechnet das bei weitem größte, bevölkerungsreichste, in der geographischen Mitte Europas gelegene Land mit entsprechend vielen Grenzen tut erst einmal wochenlang nichts. Man weiß zwar, daß sich das Virus von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion verbreitet und nicht etwa kilometerweit durch die Luft fliegt. Also kann die Ansteckungsgefahr in der Tat wesentlich verringert werden, wenn die Landesgrenzen eine Zeit lang geschlossen werden. Doch das scheint deutschen Politikern, denen Weltoffenheit alles, Sicherheit offenbar wenig und Abschottung ein Horror ist, nur möglich zu sein, wenn der Druck von außen übermächtig wird. Der hilflose Ruf des Innenministers nach einer europäischen Lösung ist durchaus kennzeichnend für die Befindlichkeit unserer politischen Klasse. Nur ja nichts unangenehmes selbst entscheiden. Ja, am besten sich alles von Brüssel aus vorgeben lassen. Europa ist doch die Lösung. Eben nicht, wie die Corona-Krise zeigt. Nur die Nationalstaaten sind handlungsfähig, und das ist auch gut so. Denn die Probleme sind ungeachtet des Tatbestandes einer Pandemie regional unterschiedlich, und werden daher auch am besten regional, d.h. auf der Ebene der Nationalstaaten und ihrer Untergliederungen gelöst. Darüber hinaus gibt es keine demokratisch legitimierte europäische Staatsgewalt. Nur eine solche demokratisch legitimierte europäische Staatsgewalt hätte auch einerseits eine entsprechende Verantwortung gegenüber ihren Bürgern, und zum anderen auch spiegelbildlich dazu die Akzeptanz ihrer Maßnahmen seitens eben dieser Bürger. Bei den Nationalstaaten ist das der Fall. Ihre Bürger erwarten auch von ihren Regierungen, daß sie ihren Aufgaben auf dem Gebiete der Daseinsvorsorge und der Sicherheitspolitik nachkommen. Bei anderen Ländern funktioniert das auch. In Deutschland hingegen scheint Schwäche ein Qualifikationsmerkmal für die Übernahme von politischen Führungsämtern zu sein. Eine Ablösung auf breiter Front tut not.

Der Aufstand der Unanständigen

Am 4. Oktober 2000 rief Bundeskanzler Gerhard Schröder den „Aufstand der Anständigen“ aus. Die anständigen Deutschen, und das müssen doch eigentlich alle sein, sollten gegen Fremdenfeindlichkeit aufstehen. Anlaß zu diesem Aufruf des Bundeskanzlers waren in der Tat unentschuldbare Straftaten rechtsextremer, man darf wohl sagen, Wirrköpfe. Doch die Politik begann sehr schnell, diese Wirrköpfe für ihre eigene Agenda zu instrumentalisieren.

Was für Menschen sind solche Amokläufer?

Betrachten wir zunächst einmal nüchtern die Lage. Wir haben in der Tat immer wieder einmal furchtbare Mordtaten zu beklagen. Amokläufe mit ganz unterschiedlich motivierten Tätern. Das Interesse des politisch-medialen Komplexes scheint es indessen zu sein, auch psychisch auffälligen Tätern einen braunen Anstrich zu verpassen. Das wurde deutlich, als man die wirklich wirren Begründungen des Stefan Balliet für seine Tat in Halle veröffentlicht hatte. Weil in dem wirren Weltbild des Täters durchaus auch rassistische Bausteine sind, die ihn letztendlich zu dem Angriff auf die Synagoge in Halle bewogen haben, wurde aus Stefan Balliet ein rechtsextremer Terrorist, dessen sich dann natürlich der Generalbundesanwalt annehmen muß. Politik und Medien wurden nicht müde, den rechtsextremistischen Hintergrund der Tat zu beschwören. Zwar haben die Ermittlungen nicht den leisesten Hinweis auf eine Verbindung des Täters zu rechtsextremistischen Gruppen ergeben. Vielmehr haben wir es bei solchen Amokläufern mit gestörten Persönlichkeiten zu tun, unter anderem mit einer Eigenwahrnehmung als Totalversager, sowohl beruflich wie auch privat, nicht zuletzt mit einer verklemmten Sexualität, die ein normales Verhältnis zu Frauen unmöglich macht. Das hindert jedoch Politik und Medien nicht daran, ihre Anti-rechts-Agenda mit eben dieser Tat zu befeuern.

Der „Beweis“

Da kam nun gestern Nacht die Tat des Tobias Rathjen in Hanau gerade recht. Nach pflichtschuldigst abgesetzten Bekundungen der Trauer um die Toten und des Mitgefühls mit ihren Angehörigen, und der besten Wünsche für die Schwerverletzten ging man dann auf breiter Front dazu über, auch diesen Täter in das Schema einzuordnen, wobei vor allem die Grünen, aber auch Teile der Medien eine neue Stufe der Eskalation erklommen haben und direkt die AfD für diese Tat verantwortlich machen. Zwar gibt es auch hier bislang nicht den geringsten Hinweis auf die Einbindung dieses Täters in irgend eine Organisation. Doch darüber hilft man sich mit dem wohlfeilen Argument hinweg, die AfD und ihr nahestehende Publizistik hätten halt den Boden für eine solche Tat bereitet.

Die Logik des Irrenhauses

Das ist an Abwegigkeit nicht mehr zu übertreffen. Was soll das schon heißen, man habe den Boden für eine solche Tat bereitet?  Soll wirklich eine kritische Haltung zur herrschenden Politik, insbesondere in Fragen von Migration und Integration den Boden für Fremdenhaß bis hin zum Massenmord bereiten? Wäre nach dieser Logik nicht auch die Werbung für Bier und Wein der Humus, auf dem der Alkoholismus gedeiht? Wäre nach dieser Logik nicht die Werbung für PS-starke Autos schuld daran, daß junge Männer mit kleinem Hirn und großen Komplexen sich mit PS-starken Autos in den Innenstädten Beschleunigungsrennen liefern, an deren Ende unbeteiligte Tote auf der Straße liegen? Wären nach dieser Logik nicht Jagd und Schießsport die Ursache dafür, daß es Amokläufer gibt, die um sich schießen? Wäre nach dieser Logik nicht die Modeindustrie schuld daran, daß junge Mädchen sich nach einem irren Schönheitsideal halb zu Tode hungern? Verursacht nicht erst die Existenz von Glücksspielen aller Art, auch staatlicher Lotterien, die Spielsucht? Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Und stets erhebt sich daraus doch die Frage: Soll man nicht einfach alles verbieten, was zu solchen Auswüchsen führt? Denn dann gäbe es doch auch diese Auswüchse nicht mehr. Kein Amokschütze,keine Alkoholiker, kein Todesfahrer, keine magersüchtigen Mädchen, keine von der Spielsucht des Vaters ruinierte Familie, usw. und so fort.

Verleumdung als Stilmittel der Politik

Doch wo es um Politik geht, gelten andere Regeln, besser gesagt gelten gar keine Regeln. Wenn solche Wahnsinnstaten dafür herhalten müssen, die verhasste politische Konkurrenz zu verteufeln, dann ist der Punkt erreicht, an dem eine demokratische Gesellschaft zerbrechen kann. Wer da meint, hier stünden die Anständigen auf, der hat eben auch ein irres Weltbild, wenn auch gänzlich anderer Art, als derartige Täter. Tatsächlich haben wir es hier mit dem Aufstand der Unanständigen zu tun. Wer ganz offensichtlich ohne den geringsten tatsächlichen Anhaltspunkt derartige Täter einer demokratischen, demokratisch gewählten, allerdings in einer Art politischer Rassismus aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Partei zurechnet, ist eben ein Verleumder, ein politischer Verbrecher. Wer so argumentiert, spaltet die Gesellschaft, schürt eine Pogromstimmung gegen Andersdenkende und erweist sich als das Gegenteil von einem Demokraten. Schämt Euch!


Denken heißt vergleichen

Der Mensch, so sagt man, ist ein vernunftbegabtes Wesen. Die Vernunft gründet sich darauf, daß der Mensch im Unterschied zu allen anderen Lebewesen auf dieser Erde über die Fähigkeit verfügt, zu denken. Der Naturwissenschaftler und Philosoph Descartes hat das mit seinem berühmten Satz „Cogito ergo sum“ (Ich denke, also bin ich) auf den Punkt gebracht. Der Naturwissenschaftler, Manager und deutsche Außenminister Walther Rathenau hat das Wesensmerkmal des Denkens so definiert: „Denken heißt vergleichen.“ Dies vorausgeschickt, wollen wir uns mit der aktuellen hysterischen Debatte um die Politikfähigkeit der AfD befassen. Wer sich an der Begrifflichkeit hysterisch in diesem Zusammenhang stößt, dem rate ich, diesen Artikel dennoch zu Ende zu lesen. Danach mag er seine Wertung bestätigen oder verwerfen.

Die „unverzeihliche“ Wahl und die Verfassung

Die Vorgänge um die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten am 5. Februar 2020 führen zu hitzigen Debatten über den Umgang mit der AfD. Nahezu die gesamte Politik, unterstützt von nahezu allen Medien, lobt den Verfassungsbruch der Bundeskanzlerin, die ja nicht mehr und nicht weniger verlangt hat, als eine demokratische Wahl zu annullieren. Die betroffenen Parteien FDP und CDU haben diesen, man kann schon sagen Befehl, auch unverzüglich befolgt. Ein Verfassungsbruch ist das deswegen, weil damit das Demokratieprinzip aus Art. 20 des Grundgesetzes massiv verletzt worden ist, wobei die Freiheit des Mandats nach Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes schlicht und einfach beiseitegeschoben worden ist, ohne diesen Artikel des Grundgesetzes förmlich aufzuheben. Letzteres wäre ja wegen Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes gar nicht möglich gewesen. Doch der Beifall ihrer Satrapen und Herolde bestärkt die Sonnenkönigin in ihrer Herrschaft.

Zusammenstehen gegen den bösartigen Feind

Diese Herrschaft losgelöst von der dem Buchstaben nach noch immer geltenden Verfassung, getragen von einer breiten Zustimmung, betrachtet man auch heute noch die Umfragewerte der Parteien ihres Hofstaates, die summa summarum immer noch bei 85 % des Wahlvolkes liegen, gründet sich wie immer bei autoritären Regimen und Diktaturen auf die Schaffung eines allgemein anerkannten Feindbildes. Denn nichts führt zu stärkerem Zusammenhalt, als gegen einen Feind zusammenstehen zu müssen. Dieses Feindbild ist im Falle Deutschlands nun schon seit längerem die AfD. Die neue Qualität des Feindbildes besteht darin, daß nun nicht mehr allein der linke Rand der Gesellschaft sie als Wiedergeburt des Nationalsozialismus diffamiert, sondern daß die Spitzen der Politik diesen Sprachgebrauch übernommen haben und nun stets von „Nazis“ sprechen.

Das absolute Böse

Wir können natürlich davon ausgehen, daß ein Großteil der Bevölkerung gar nicht genau weiß, was der Nationalsozialismus eigentlich war. Wir müssen allerdings davon ausgehen, daß die Spitzen der Politik und die Stichwortgeber in den Medien ganz genau wissen, was das war, und noch viel besser wissen, daß sich in dem Lande, das unter eben dem nationalsozialistischen Regime so unglaublich gelitten hat, keine Zuschreibung besser geeignet ist, jemanden der allgemeinen Verachtung anheim zu geben und damit gesellschaftlich und politisch zu vernichten, wie die Bezeichnung als „Nazi“. Am Rande sei bemerkt, daß sich strafbar macht, wer jemanden als Kinderschänder bezeichnet, wenn diese Bezeichnung nicht erweislich wahr ist, jedoch straflos bleibt, wenn er jemanden als Nazi bezeichnet, weil dies – noch – nach Auffassung der Gerichte keine Tatsachenbehauptung ist und somit keine Verleumdung sein kann, sondern als bloße Meinungsäußerung unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG, fällt.

Was ist bzw. war eigentlich ein „Nazi“?

Es lohnt sich daher, nach der sachlichen Berechtigung der „Nazi“-Etikettierung zu fragen. Kann man tatsächlich die AfD mit der NSDAP gleichsetzen? Denn nur dann ist es gerechtfertigt, sie als Nazipartei zu bezeichnen. Denken heißt vergleichen, hat der große Staatsmann Walter Rathenau gesagt. Denn nur der Vergleich zweier Dinge kann die Unterschiede zwischen ihnen deutlich machen, oder aber ihre übereinstimmenden Merkmale herausarbeiten. Wenn man eine politische Partei beurteilen will, dann muß man natürlich ihr Programm betrachten. Nichts anderes gibt authentisch wieder, was diese Partei will. Selbst wenn die eine oder andere Äußerung eines Parteimitglieds in der Öffentlichkeit diesen Zielen widerspricht oder mindestens von denen abweicht, die im Programm formuliert sind, dann muß man so lange von der Gültigkeit des Programms ausgehen, als nicht die Vielzahl und das Gewicht abweichender Äußerungen den sicheren Schluß zulassen, daß der Wortlaut des Parteiprogramms gegenstandslos geworden ist, weil er ersichtlich weder Vorstände noch einfache Mitglieder noch interessiert. Denn ein Parteiprogramm ist nach langen Diskussionen auf einem Parteitag Punkt für Punkt beschlossen worden. Öffentliche Äußerungen von Politikern hingegen sind zunächst einmal Einzelbeiträge, abgesehen davon, daß sie natürlich unterschiedlich interpretiert werden können.

Das Parteiprogramm der NSDAP

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, so ihr voller Name, hat sich am 24.02.1920 ein Programm gegeben, das sogenannte 25 Punkte Programm. Authentisch interpretiert hat es Gottfried Feder, Gründungsmitglied der Partei und in ihren Anfangsjahren offenbar auch einflussreicher Berater Adolf Hitlers. Diese kommentierte Ausgabe des Parteiprogramms wurde 1927 in 1. Aufl. von Gottfried Feder herausgegeben und wurde bis zur 166.-169. Aufl., aus der ich hier zitiere, in immerhin 845.000 Exemplaren unters Volk gebracht, und zwar zum Preis von 50 Pfennigen, damit sich auch wirklich jeder Parteigenosse dessen Lektüre widmen konnte. Die Kaufkraft von 50 Pfennigen 1935 entspricht 2,05 € im Jahre 2019. Gratis hat man dieses Heft nicht verteilt, denn auch die führenden Nationalsozialisten, Hitler an der Spitze, waren insoweit durchaus geschäftstüchtig. Allein sein Buch „Mein Kampf“ brachte ihm jährlich 1,5 bis 2 Millionen Reichsmark ein, also rund 6 bis 8 Millionen € umgerechnet auf die Kaufkraft des Euro unserer Tage. Im folgenden will ich mich auf zwei wesentliche Elemente sowohl des Parteiprogramms der NSDAP als auch des aktuell gültigen Programms der AfD beschränken. Natürlich wäre es interessant, eine vollständige Kommentierung und Gegenüberstellung zu schreiben. Das würde jedoch den Rahmen eines Beitrages in einem Blog bei weitem überschreiten.

Das Demokratieprinzip

Zu den unveränderlichen Prinzipien der Demokratie im Sinne unseres Grundgesetzes, die auch von einem verfassungsändernden Gesetzgebernicht wesentlich verändert oder gar abgeschafft werden können, gehört das Demokratieprinzip, wie es in Art. 20 GG formuliert ist. Sie lauten:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Die Nationalsozialisten verachteten die Demokratie, die AfD will sie stärken

In Punkt 6 des Programms der NSDAP heißt es: „Das Recht über Führung und Gesetze des Staates zu bestimmen, darf nur den Staatsbürgern zustehen. Wir bekämpfen die korrumpierte Parlamentswirtschaft einer Stellenbesetzung nur nach Parteigesichtspunkten ohne Rücksicht auf Charakter und Fähigkeiten.“ Feder kommentiert dies amtlich: „Daß mit dem Unfug des parlamentarisch-demokratischen Wahlrechtes aufgeräumt werden wird, ebenso wie man sich dann nach der Übergangszeit einer Diktatur über die äußere Staatsform und das innerstaatliche Gefüge der Länder klar werden muß.“ Demgegenüber heißt es in der Präambel des Grundsatzprogramms der AfD: „Als freie Bürger treten wir ein für direkte Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit, soziale Marktwirtschaft, Subsidiarität, Föderalismus, Familie und gelebte Tradition der deutschen Kultur.“ An anderer Stelle im Programm werden Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild verlangt, allerdings ausdrücklich als Korrektiv und Kontrolle der parlamentarischen Gesetzgebung, deren Fortbestand damit denknotwendig ebenfalls Programm ist. Dies entspricht natürlich exakt Art. 20 Abs. 2 GG, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von ihm in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (Parlamente) ausgeübt wird. Die NSDAP hingegen hatte die Verachtung der parlamentarischen Demokratie bereits 1920 zum Programm erhoben, und dann später im Wege des Ermächtigungsgesetzes auch umgesetzt.

Völkisch und rassistisch – in welchem Parteiprogramm findet man das?

Beispiel Staatsbürgerschaftsrecht

Politik und Medien werden nicht müde, der AfD insgesamt eine „völkische“ Politik zu unterstellen, wobei der Begriff des Völkischen nun wohl unstreitig eine Ideologie meint, die in dem Sinne rassistisch ist, als sie den Wert des Menschen und seine persönlichen Eigenschaften allein an seine Abstammung knüpft, und somit eben zum Beispiel die Möglichkeit der menschlichen Natur in Abrede stellt, sich in freier Entscheidung in diese oder jene Richtung politisch, kulturell oder sonstwie zu entwickeln. Dies wiederum widerspricht diametral der Definition  der Menschenwürde, die zu schützen nach Art. 1 Abs. 1 GG die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Und dies schlägt natürlich auf alle Bereiche des praktischen Lebens durch. Sie ist auch tragendes Prinzip unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Dieses Prinzip kann selbstverständlich ebenfalls wie auch der demokratische Staatsaufbau nicht auf legalem Wege beseitigt werden. Nun findet man allerdings im Grundsatzprogramm der AfD nirgends auch nur einen schwachen Anhaltspunkt für eine völkische Politik. Das zeigt sich ja ganz besonders daran, daß die AfD wie alle anderen demokratischen Parteien auch Zuwanderern aus anderen Ländern und Regionen dieser Erde ermöglichen will, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit anderen Worten, die Möglichkeit deutscher Staatsbürger zu werden, hängt nicht davon ab, ob jemand als Kind deutscher Eltern, womöglich nur solcher, die ihrerseits seit vielen Generationen auch nur deutsche Eltern haben, geboren worden ist. Vielmehr heißt es dort: „Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ist Abschluß einer erfolgreichen Integration, nicht aber deren Ausgangspunkt. Gelingende Integration fordert von Einwanderern jeden Alters nach einer angemessenen Zeit die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts-und Gesellschaftsordnung sowie den Verdienst des eigenen Lebensunterhalts.“ Von „deutschem Blut“ ist nirgends die Rede, vielmehr kann unzweifelhaft jeder Mensch, egal welcher Abstammung, deutscher Staatsbürger werden. Daß man unter anderem als Voraussetzung die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts-und Gesellschaftsordnung verlangt, ist eine bare Selbstverständlichkeit und zeigt, daß man als deutsche Staatsbürger auch nur überzeugte Demokraten haben will.

Deutschland den Deutschen von deutschem Blut!

Schauen wir demgegenüber in das Programm der NSDAP. Punkt 4: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher deutscher Volksgenosse sein.“ Punkt 8: „Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.“

Besonders fällt schon in diesem Programm aus dem Jahr 1920 der pathologische Antisemitismus der NSDAP auf. So heißt es in der amtlichen Erläuterung Feders unter anderem: “ Die Ausscheidung der Juden und aller Nicht-Deutschen aus allen verantwortlichen Stellen des öffentlichen Lebens…. wer im Juden nur einen >deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens> sieht – und nicht ein artfremdes, streng abgeschlossenes Volk von ausgesprochenen Schmarotzer-Eigenschaften, kann die Unermesslichkeit dieser Forderung nicht verstehen. Wer einen Kohlrabi, der zufällig in einem Erdbeerbeet aufgewachsen ist, für einen Erdbeerbusch erklärt oder glaubt, von ihm durch gutes Zureden Erdbeeren ernten zu können, irrt sich, ebenso derjenige, der glaubt, daß ein junger Löwe, der in eine Schafherde geworfen wurde, zum Schaf werden wird. Eher wird man begreifen, daß ein Deutscher doch nicht gut zum Bezirksamtmann oder Amtsrichter in Indien oder China werden kann, wie wir es auch gewiß nicht gerne sehen würden, wenn ein Chinese oder Hottentotte uns als Finanzamtmann oder als Bürgermeister vor die Nase gesetzt würde.“ Überhaupt ist für die Nationalsozialisten der „Weltfeind: das den Erdkreis überschattende Kapital und sein Träger, der Jude.“ Und weiter: „Antisemitismus ist gewissermaßen der gefühlsmäßige Unterbau unserer Bewegung.“ Im Parteiprogramm einschließlich seiner Kommentierung durch Feder wird das Wort „Jude“ bzw. „jüdisch“ auf 59 Textseiten insgesamt 52 mal in negativem bis herabwürdigendem Kontext benutzt. Insoweit formuliert Feder ja zu Recht, daß „der Antisemitismus gewissermaßen der gefühlsmäßige Unterbau der NS-Bewegung ist.“

Antisemitismus im Programm der AfD – Fehlanzeige

Von alledem findet sich im Programm der AfD natürlich nichts. Vielmehr wird dort ausdrücklich das Menschenrecht auf freie Religionsausübung betont und es findet sich nirgendwo auch nur die Infragestellung der Menschenwürde. Daß es tatsächlich sogar eine Arbeitsgemeinschaft der Juden in der AfD gibt, können oder wollen ihre Feinde zwar nicht wahrhaben, noch weniger begreifen. Es ist aber tatsächlich so.

Denken statt glauben

Denken heißt vergleichen. Der Vergleich der Parteiprogramme ergibt, daß man die beiden Parteien eben nicht gleichsetzen kann. Wer die AfD-Politiker Nazis nennt, setzt jedoch beide Parteien gleich. Folge eines Denkvorganges kann das nicht sein, es sei denn, dieser Denkvorgang wurde mit dem Ziel in Gang gesetzt, diese Partei in größtmöglichem Ausmaß zu diffamieren und außerhalb der demokratischen Gesellschaft zu stellen. Sie gewissermaßen wie Aussätzige unter Quarantäne zu stellen und zu verkünden, daß schon ihre Berührung, wahrscheinlich schon die gleichzeitige Anwesenheit in einem Raum die tödliche Ansteckungsgefahr begründe und somit unweigerlich zum sozialen Tod führen werde.

Demokraten können der deutschen Politik nicht mehr folgen

Ich denke, also bin ich, stellt der Philosoph Descartes zu Beginn der Aufklärung fest. In seiner Nachfolge befand der Philosoph Kant, als er schrieb, man solle den Mut haben, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. Es ist Merkmal der unveräußerlichen Menschenwürde, frei und unabhängig denken zu können und vor allem zu dürfen. Für freie Menschen und stolze Demokraten ist es daher ausgeschlossen, sich Denkverbote aufzuerlegen, indem man Vorgaben der Politik unkritisch und ungeprüft einfach übernimmt, noch schlimmer, befolgt, nur weil sie „von oben“ kommen. Eine sachlich durch nichts gerechtfertigte Ausgrenzung einer politischen Partei, und der damit motivierte glatte Verfassungsbruch in Gestalt der Anordnung des Rücktritts eines demokratisch gewählten Politikers können bei nachdenklichen Demokraten nur tiefe Verachtung für diejenigen auslösen, die so handeln. Glücklicherweise sind freie und geheime Wahlen noch nicht abgeschafft, und werden es wohl hoffentlich auch niemals werden. Hier kann man sich dann mit Kant seines eigenen Verstandes bedienen, mit Descartes feststellen: „Ich denke, also bin ich“ und sodann sein Kreuz da machen, wo man seine demokratischen Rechte am besten aufgehoben sieht.




Ein Lehrstück

Wer sich über die demokratische Gesinnung von Politikern und Journalisten Gewissheit verschaffen will, der betrachte die Vorgänge um die heutige Wahl des neuen Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen. Bekanntlich hatte die seitherige  Koalition aus Die Linke, SPD und Grünen bei der Landtagswahl ihre Mehrheit verloren. Mangels Zustandekommen einer bürgerlichen Koalition aus AfD, CDU und FDP – die Reihenfolge der Nennung ergibt sich aus den Fraktionsstärken, nicht nur aus dem Alphabet – strebten die Wahlverlierer dennoch eine neue Regierungskoalition ohne rechnerische Mehrheit an und schlossen auch schon einen Koalitionsvertrag. Wegen der politisch korrekten Ausgrenzung der AfD erwartete alle Welt auch, daß der bisherige Ministerpräsident Bodo Ramelow spätestens im dritten Wahlgang gewählt werden würde, denn da braucht man nach der Thüringer Verfassung die absolute Mehrheit nicht, die einfache reicht.

Die Überraschung

Es kam jedoch anders. Überraschend wurde im dritten Wahlgang der Fraktionsvorsitzende der FDP, Thomas Kemmerich, mit 45 Stimmen gewählt, Bodo Ramelow erhielt 44 Stimmen. Im ersten Wahlgang erhielt der Kandidat der AfD drei Stimmen mehr, als die Fraktion Mitglieder zählt. Die Sensation war perfekt. Übrigens verfügt Herr Kemmerich nun über 48 Stimmen, wenn man denn unterstellt, daß die Fraktionen, die ihn gewählt haben, ihn auch künftig im Parlament unterstützen. Herr Ramelow indessen hätte sich auf eine Minderheit von 42 Abgeordneten stützen und sich Mehrheiten fallweise suchen müssen.

Die Reaktionen

Bemerkenswert ist indessen, wie Politiker und Journalisten auf diese überraschende  Wahl reagiert haben. Denn daran kann man ablesen, wie es um die Demokratie in unserem Lande wirklich bestellt ist.

Die Politiker

Die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Susanne Hennig-Wellsow, absolvierte die pflichtgemäß anzubringende Gratulation beim neuen Ministerpräsidenten in ihrer ganz eigenen Weise. Sie ergriff den bereitliegenden Blumenstrauß, ging auf ihn zu und warf ihm grußlos den Blumenstrauß vor die Füße. Diese Geste ist an Ungehörigkeit nicht mehr zu übertreffen. Man fragt sich unwillkürlich, ob hier die politische Enttäuschung in eine pathologische Befindlichkeit umgeschlagen ist. Katrin Göring-Eckardt, immerhin Fraktionsvorsitzende ihrer Partei im Deutschen Bundestag, sonderte auf Twitter folgende Erklärung ab: „Unfassbar! Die heutige Wahl von Kemmerich zum Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD ist kein Unfall, sondern ein bewusster Verstoß gegen die Grundwerte unseres Landes. Mit Feinden der Demokratie lässt sich keine Zukunft  für Thüringen gestalten.“ Von Respekt für  einen demokratischen Wahlvorgang und vor einem auf diese Weise demokratisch gewählten Politiker keine Spur, ganz abgesehen davon, daß sie damit den Wählern der AfD in Thüringen, die im Übrigen mehr als viermal mehr sind, als die Wähler ihrer Partei, eine demokratiefeindliche Haltung unterstellt. Denn Feinde der Demokratie werden doch wohl nur von  Feinden der Demokratie gewählt, nicht aber von Demokraten.

Natürlich darf auch der Oberflegel der SPD in diesem kakophonischen Konzert nicht fehlen. Ralf Stegner twitterte umgehend: „Der demokratische Anstand verbietet es, sich von Rechtsradikalen wählen zu lassen und diese Wahl auch noch anzunehmen. Wenn CDU + FDP eine Regierung von Höckes Gnaden unterstützen, verabschieden sie sich vom Konsens der Demokraten. Der Schaden reicht weit über Thüringen hinaus.“ Wer sich als Lordsiegelbewahrer der Demokratie  aufspielt, jedoch die Demokratie sofort über Bord wirft, wenn  eine Wahl nicht wunschgemäß ausfällt, der hat sich damit aus  den Reihen der Demokraten verabschiedet.

Die Journaille

Selbstverständlich durften auch die Demokratieerzieher aus den Medien nicht fehlen. Der wegen seiner linksradikalen Vergangenheit wohl aus der Sicht  der ARD-Gewaltigen besonders als Moderator eines politischen Magazins geeignete Georg Restle trieb  die Beschimpfung demokratisch gewählter und unzweifelhaft demokratisch gesinnter Politiker auf die Spitze: „CDU und FDP machen sich zum Büttel von Rechtsextremisten. Nichts gelernt: 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, 75 Jahre nach dem Ende von Faschismus und nationalsozialistischer Schreckensherrschaft: „bürgerliche“ Parteien paktieren in Thüringen wieder offen mit Rechtsextremisten. Das ist mehr als nur ein Tabubruch.“ Hier mit Auschwitz, dem Zweiten Weltkrieg und dem Nationalsozialismus zu hantieren, ist wohl der Tiefpunkt des  bundesdeutschen Journalismus. Wem die Sachargumente ausgehen, greift ja gerne mal zu Beschimpfungen, was wir von Herrn Restle ja sattsam gewohnt sind. Hier aber unterschreitet er die Schamgrenze deutlich, und zwar so weit nach unten, wie man es bisher nicht für möglich gehalten hat. Daß er der AfD Rechtsextremismus unterstellt, gehört natürlich  zu seiner Zwangsvorstellung, wonach politische Positionen rechts von Angela Merkel  außerhalb  der Verfassung liegen, denn nichts anderes heißt rechtsextrem. Ob hier der Besuch beim Psychotherapeuten helfen würde, muß bei einem verbohrten Überzeugungstäter wie Restle natürlich bezweifelt werden.

Der unvermeidliche Ehrabschneider und Besudelungsexperte Jan Böhmermann mußte natürlich auch in diese Kerbe schlagen: „Widerlich. Ein Zivilisationsbruch“. Bislang war diese Vokabel den scheußlichsten Völkermorden wie etwa dem Holocaust  vorbehalten. Bei Böhmermann bin ich mir sicher, daß auch ein Besuch beim Pschotherapeuten keinen Erfolg haben kann. Die Anstalt, aus der er auf Sendung geht, sollte vielleicht doch eine geschlossene sein.

Die Ausnahme

Ein Lob ist der Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Keller auszusprechen. Sie nahm den Vorgang mit Würde und waltete ihres Amtes, wie das die Verfassung eben vorschreibt. Nach Verkündigung des überraschenden Wahlergebnisses fragte sie Herrn Kemmerlich, ob er die Wahl annehme.  Als der das bejahte, schritt sie unverzüglich zur Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten und gratulierte ihm natürlich auch, wie sich das gehört mit Handschlag, sogar ohne dabei parteipflichtschuldigst wenigstens griesgrämig dreinzuschauen.

Hat nun Luzifer die Engel vertrieben?

Natürlich zieht die Sache nun weitere Kreise, wie das nun einmal ist,  wenn ein Stein ins Wasser geworfen wird. Die SPD stellt dem Vernehmen nach in Berlin bereits die Koalitionsfrage. Die Spitze der CDU ist natürlich „not amused“. Man darf tatsächlich gespannt sein, ob  die Thüringer CDU dem Druck standhält, der nun aus dem Konrad-Adenauer-Haus in Berlin auf sie ausgeübt werden wird. Denn aus der Sicht des politisch korrekten Lagers ist hier etwas Unerhörtes geschehen. Zwar sind die Spielregeln der Demokratie, zwar sind die Regeln der Verfassung eingehalten worden. Diese gelten aber offensichtlich dann nicht mehr, wenn eine Partei nicht nur in die Parlamente einzieht, sondern nun mindestens indirekt an der Macht beteiligt ist,  die nach allgemeiner Auffassung mit allem Unrat und allem Seuchen behaftet ist, welche die deutsche Geschichte bereithält. Der AfD hilft dabei garnichts, daß in ihrem Parteiprogramm nicht der Hauch von Demokratiefeindlichkeit zu finden ist, und auch die Äußerungen der übergroßen Mehrzahl ihrer Mandatsträger und Funktionäre nicht im mindesten den Vorwurf des Rechtsradikalismus, oder sogar des Rechtsextremismus  rechtfertigen können. Daß dem so ist, interessiert Politiker und Journalisten nicht. Sie benötigen den Nazi-Popanz, in erster Linie deswegen, weil sie mit diesem Geschrei von ihren eigenen massiven Fehlern, insbesondere dem Totalversagen in der Migrationspolitik, ablenken wollen. Voraussichtlich wird erst in dem gerade erst begonnenen Gerichtsverfahren wegen der Beobachtung dieser Partei durch den Verfassungsschutz am Ende eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung stehen, wonach  von Verfassungsfeindlichkeit keine Rede sein kann. So war es ja auch bei den Republikanern, an die sich allerdings kaum noch jemand  erinnern dürfte.

Quarantäne für die AfD?

Das absurde Abgrenzungstheater von der AfD könnten die Verfechter des politischen Reinheitsgebot natürlich noch deutlich schriller inszenieren. Man könnte zum Beispiel den Fraktionen in den Landtagen und im Deutschen Bundestag jeweils Räume außerhalb des Plenarsaals zur Teilnahme  an den Sitzungen über Videokonferenz zuweisen, mindestens aber zwischen den Bänken dieser Oppositionspartei und den Sesseln der übrigen Mitglieder  des Hohen Hauses eine spanische Wand aufstellen. Hilfreich wäre es doch auch, eine besondere, weithin sichtbare Kennzeichnung dieser Abgeordneten vorzuschreiben, damit kein braver Demokrat  aus den Reihen der Verteidiger des Rechtsstaats auch nur Gefahr läuft, sich durch zufällige Berührung mit einer dieser Kreaturen Luzifers zu kontaminierten und  vielleicht sogar mit dem antidemokratischen Virus zu infizieren. Nachdem ein Parteiverbotsverfahren natürlich – aus der Sicht von Leuten wie Stegner und Göring-Eckardt leider – aussichtslos wäre, muß man doch wohl über andere Methoden nachsinnen, den erneuten Einzug der Wiedergänger Hitlers und der seinen in die Parlamente zu verhindern. Dabei ist natürlich Kreativität, oder sollte ich besser sagen, kriminelle Energie,  gefragt. Vielleicht fällt Herrn Stegner hierzu etwas ein.

Der Erkenntnisgewinn für die Bürger unseres Landes

Ein Lehrstück ist das Ganze, weil wir Bürger hieraus in der Tat eine Lehre ziehen können. Wer stets die Demokratie im Munde führt, muß nicht unbedingt ein Demokrat sein. Vielmehr kann es gut sein, daß es sich um Menschen mit einem ganz speziellen Demokratieverständnis handelt. Nämlich dahingehend, daß es sich um Demokratie handelt, wenn man selbst die Politik kontrolliert, um  Rechtsextremismus jedoch dann, wenn die politische Konkurrenz auf demokratischem Wege an der Macht teilhaben kann. Als Jurist frage ich mich schon, ob sich nicht hier ein weites Tätigkeitsfeld  für die Verfassungsschutzbehörden eröffnet. Denn da gibt es ja offensichtlich Politiker und Journalisten, die „das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, sowie die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung“ abschaffen wollen (§ 4 Abs. 2 a) und d) des Bundesverfassungsschutzgesetzes). Herr Haldenwang, übernehmen Sie! 




Mit Maaßen in Nürnberg

Es gibt Gelegenheiten, bei denen man wie unter einem Vergrößerungsglas an einem lokalen Ereignis die aktuelle Wirklichkeit des ganzen Landes wahrnehmen kann. Bildungsbürgerlich formuliert, eine an und für sich bedeutungslose Veranstaltung doch pars pro toto stehen kann. Das konnte ich heute Vormittag in Nürnberg erleben.

Ein Hochkaräter kommt in die Provinz

Der Ortsverband Langwasser der Nürnberger CSU hatte zu seinem Neujahrsempfang Dr. Hans-Georg Maaßen als Redner eingeladen. Es ist an sich schon erstaunlich, daß es einem Ortsverband – das ist die unterste Gliederung der Parteien – gelingt, eine bundesdeutsche Größe zu seinem Neujahrsempfang einzuladen, dazu noch einen Mann, der nicht einmal Mitglied der eigenen Partei ist. Doch Hans-Georg Maaßen sagte zu und kam auch.

Der linke Narrensaum heult auf

Enteressant ist zunächst ein Blick in die sozialen Netzwerke. Schon die Tage zuvor erhob sich dort auf den Seiten der üblichen Verdächtigen der zu erwartende Shitstorm, dessen wörtliche Übersetzung aus dem Englischen in der Tat auf das meiste zutrifft, was dort die angeblichen Verteidiger von Freiheit und Demokratie absondern. Für besonders „engagiert“ hielt man es wohl, in der Stadt Plakate zu kleben, auf denen Herr Maaßen abgebildet, jedoch als „rechter Terrorhelfer“ beleidigt wurde. Natürlich erschien dann auch heute Vormittag eine Ansammlung von Demonstranten, und zwar so ziemlich alles, was den linken Narrensaum unserer Gesellschaft bevölkert. Piraten, Linke Jugend und natürlich die Antifa. Die üblichen Parolen waren auf Spruchbändern zu lesen, allerdings auch die Parole: „CSU Entmaaßifizieren“. Man kann getrost unterstellen, daß die durchweg sehr jugendlichen Demonstranten unter dieser Parole keinen blassen Schimmer davon haben, was die Entnazifizierung bedeutet hat. Bei näherem Hinsehen wurde jedoch deutlich, um welch erbärmlichen Haufen von linken Narren es sich dabei handelte. Ca. 50 vorwiegend sehr junge Menschen in den üblichen schwarzen Kapuzenpullis und -Jacken mit auf genähten Parolen. Von der Antifa, wie man sie aus vielen gewalttätigen Aktionen kennt, war keine Spur. Offenbar hatte man nur die Pimpfe aufbieten können, die richtige SA hatte wohl am Vorabend in Leipzig genug zu tun. Hinzu kam noch, daß die Zahl der Polizeibeamten, die den Veranstaltungsort sicherten, offenkundig die Zahl der Demonstranten – hier kann man die Vokabel benutzen, denn mehr als demonstrieren war nicht – deutlich überstieg.

Klartext mit Präzision

Herr Maaßen wurde von den ca. 300 Besuchern der Veranstaltung zunächst mit langanhaltendem Beifall begrüßt und führte dann seine Zuhörer eine Dreiviertelstunde lang durch die bundesdeutsche Wirklichkeit. Schonungslos offen, mit brillanter Analyse, geschliffenen Formulierungen, aber ohne dabei sprachlich abzuheben, zeigte er auf, woran es in Deutschland krankt. Die Erosion des Rechtsstaates, eigentlich der glatte Rechtsbruch, nicht nur durch die verantwortungslose Migrationspolitik der Bundeskanzlerin, ihrer Groko und ihrer journalistischen Schleppenträger, sondern auch die offenbare Unwilligkeit der Politiker, Recht und Gesetz durchzusetzen, etwa straffällig gewordene Ausländer abzuschieben, alles das legte der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz schonungslos offen. Die Sicherheitslage unseres Landes, die Gefährdung durch Extremisten aller Couleur –  die geschätzten Zahlen der Extremisten liegen bei rund 24.000 auf der rechten Seite, rund 28.000 auf der linken Seite und bei rund 30.000 Islamisten. Skandalös erscheint dabei die Unwilligkeit der Politik, hier auf allen Seiten durchzugreifen. Das alles konnten die Zuhörer aus erster Hand glaubhaft erfahren.

„Ich will meine CDU nicht verlieren“

Maaßen gab dann auch seine Begründung dafür, nach der Entlassung aus dem aktiven Dienst als Beamter nunmehr doch politisch tätig zu werden. Er will schlicht und einfach nicht akzeptieren, daß „seine“ CDU, deren Mitglied er seit rund 40 Jahren ist, ihm abhanden kommt. Das ist aller Ehren wert. Eine andere Frage ist natürlich, ob es Herrn Maaßen und der Werte Union gelingen kann, eine nachhaltige Kurskorrektur herbeizuführen. So wie die Dinge heute stehen, muß das ja ernsthaft bezweifelt werden. Aus diesem Grunde braucht Deutschland meines Erachtens eine bürgerliche Alternative, die nach Sachlage derzeit nur die AfD sein kann, allerdings unter Ausschluß ihres rechten Narrensaums. Mit den anderen AfD-Politikern kann man ja nach Maaßens Worten durchaus vernünftig reden.

Der Partei-Provinzfüst: die fleischgewordene Mittelmäßigkeit

Wenn auf dem Neujahrsempfang eines kleinen Ortsverbandes eine bundesdeutsche Celebrität spricht, dann muß natürlich der Bezirksvorsitzende ein paar Worte dazu sagen. Das jedenfalls meinte wohl der Vorsitzende des CSU-Bezirksverbandes Nürnberg-Fürth, Michael Frieser MdB. Und lieferte ungewollt, aber überzeugend das Kontrastprogramm zu Herrn Maaßen. Michael Frieser ist die fleischgewordene Mittelmäßigkeit. Solche Politiker brauchen die Parteien, um ihre mittlere Führungsebene zu bestücken und dabei sicher zu sein, daß die jeweilige Beschlusslage der Parteispitze eins zu eins an die Untergliederungen kommuniziert, und dann dort exekutiert wird. Im Falle der CSU ist das natürlich derzeit die Distanzierung von der Werte-Union, einhergehend mit einem Schmusekurs gegenüber den Grünen. Dabei war sich Herr Frieser nicht zu schade, die Grenzen der Höflichkeit zu überschreiten und Herrn Maaßen – wohlgemerkt bei einem Neujahrsempfang (!) -inhaltlich zu korrigieren. Die eigentlich angebrachte Vokabel wäre hier maßregeln, aber das könnte nach Sachlage als Sottise verstanden werden. Vielleicht merkte er auch gar nicht, daß er dies tat. Denn er hatte offensichtlich auch nicht verstanden, nach welchen Maßnahmen der Politik sein Gast gerufen hatte, weil er so tat, als habe Herr Maaßen keine Rezepte mitgebracht, sondern ausschließlich Kritik geübt. Daß Herr Maaßen schlicht und einfach eingefordert hatte, geltendes Recht umzusetzen, was an und für sich der Politik leicht fallen müßte, wenn sie es nur wollte, hatte er offenbar nicht verstanden, möglicherweiseauch nicht verstehen dürfen.

Der Blick durchs Vergrößerungsglas ist erhellend

Deutschland im kleinen, auch Antifa im kleinen, der Zustand der deutschen Politik unter dem Vergrößerungsglas und die Erkenntnis, daß Leute mit überragender Intelligenz, erstklassiger Analyse und dem Blick für das Notwendige Provinzpolitiker intellektuell überfordern, für das bürgerliche Publikum indessen eine erfreuliche Abwechslung vom provinziellen Einerlei sein können. Was wünschen wir also Deutschland? Mehr Maaßen, weniger Frieser.

Reflexionen beim Neujahrskonzert

Zu Recht erfreut sich das traditionelle Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker großer Beliebtheit beim Publikum. Die Rundfunk-und Fernsehübertragung verfolgen Millionen von Zuschauern in den Ländern des europäischen Kulturkreises. Zu diesen gehören nicht nur Europa und Amerika, sondern in diesem Zusammenhang auch Australien, Neuseeland und fernöstliche Länder wie Japan, Korea und China. Ja auch China, wo die klassische europäische  Musik gesellschaftlich eine große Rolle spielt und entsprechend viele Künstler auf diesem Gebiet hervorbringt, was sich nicht nur an der Person des berühmten Lang Lang zeigt.

Prinz Eugen

Die Fernsehübertragung des heutigen Neujahrskonzertes führte in den typischen Kurzfilmen mit Tanzeinlagen außerhalb des Goldenen Saals unter anderem in das Winterpalais des Prinzen Eugen. Dabei kam mir unwillkürlich in den Sinn, daß wohl die allermeisten Fernsehzuschauer nicht wissen, welche Rolle dieser Mann in der europäischen Geschichte gespielt hat, und vor allem, was wir Europäer ihm zu verdanken haben. Ohne ihn gäbe es vermutlich die klassische europäische Musik überhaupt nicht. Warum?

Klassische Musik gibt es im islamischen Kulturkreis nicht

Dem islamischen Kulturkreisi sind konzertante  Musik und Musiktheater fremd. Es gibt nicht einmal Vergleichbares. Der islamische Kulturkreis hat insoweit weder selbst derartiges geschaffen noch aus der europäischen Hochkultur übernommen. Es gibt keinen Komponisten klassischer europäischer Musik aus dem islamischen Kulturkreis. Dies unbeschadet dessen, daß es etwa in der Türkei im europäisch gebildeten Bürgertum durchaus Freunde der klassischen europäischen Musik gibt, und deswegen auch Interpreten wie etwa die berühmten türkischen Schwestern Güher und Süher Pekinel auf den Konzertpodien anzutreffen sind. In diesem Kulturkreis legt man darauf offenbar auch gar keinen Wert. Kein geringerer als  Ayatollah Khomeini hat dies in einem Interview mit der Journalistin Oriana Fallaci im Jahr 1979 klar ausgesprochen: „Es gibt nichts Überflüssigeres und Schädlicheres als die Musik. Wenn ein Mensch eine gewisse Zeit lang Musik hört, wird sein Gehirn faul und unseriös. „

Der jahrhundertelange europäische Abwehrkampf gegen den expandierenden Islam

Kommen wir zurück zu Prinz Eugen von Savoyen. Seinem Feldherrngenie verdanken wir es, daß der jahrhundertelange Ansturm des Islam auf Europa in der Schlacht von Peterwardein 1716 endgültig abgewehrt werden konnte. Nach mehreren vergeblichen Anläufen führten die Osmanen ca. 150.000 Mann ins Feld, denen Österreich und seine Verbündeten unter dem Kommando des Prinzen Eugen lediglich rund 80.000 Mann entgegen stellen konnten. Dennoch schlug Prinz Eugen die Türken vernichtend. Seither unternahmen weder die Türken noch die nordafrikanischen Araber einen weiteren Versuch, Europa zu erobern. Damit hatten sie ja schon im achten Jahrhundert nach Christus begonnen und wurden in der Schlacht von Tours und Poitiers im Jahr 732 von Karl Martell gestoppt. 1453 folgte dann die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Sie konnten im Anschluß große Teile des Balkans unterwerfen, scheiterten jedoch 1683 vor Wien und dann endgültig in der Schlacht bei Peterwardein.

Was wäre gewesen, wenn…

Es gilt zwar als unseriös, historisch alternative Faktenverläufe zu konstruieren. Doch manchmal liegt es auf der Hand, was geschehen wäre, wenn ein entscheidendes geschichtliches Ereignis nicht oder anders stattgefunden hätte. So bezweifelt wohl niemand, daß Deutschland und das übrige Europa wenigstens einige Jahrzehnte unter der nationalsozialistischen Diktatur gelitten hätten, wenn Hitler den Krieg gewonnen hätte. 

Die Eroberung Europas hätte natürlich den islamischen Kulturkreis um die europäischen Länder erweitert mit der Folge, daß eine eigenständige europäische Kultur, wie sie sich im Laufe vieler Jahrhunderte entwickelt hat, eben nicht entstanden wäre. Also auch nicht die Hochkultur der klassischen Musik ebensowenig wie etwa auf anderen Gebieten der Kunst wie Malerei, Bildhauerei, Belletristik und Theater hätte enstehen können, was heute die europäische Kultur ausmacht. Alles das gibt es im islamischen Kulturkreis nicht. Das zeigt ein Blick auf die historische Entwicklung des Balkans. Aus den muslimisch beherrschten Regionen wie Albanien oder Bosnien kann während dieser Zeit kein Komponist klassischer Musik. Wohl aber aus Bulgarien, Griechenland, Kroatien und Serbien, die allesamt christlich geblieben oder nach relativ kurzer Zeit wieder frei geworden waren.

Vergegenwärtigen wir uns den Unterschied!

Gleiches gilt im übrigen für die Baukunst. Die während der Übertragung gezeigten großartigen Bauwerke aus der Gotik, der Renaissance, dem Barock und dem Rokoko, der Blick in den weltberühmten Goldenen Saal und auf das europäisch-festlich gekleidete Konzertpublikum machten im Vergleich mit der Erinnerung an Aufenthalte in Ländern des muslimischen Kulturkreises deutlich, welch himmelweiter Abstand zwischen der europäischen Hochkultur und dem besteht, was wir den islamischen Kulturkreis nennen. Man stelle sich etwa den Goldenen Saal voller Frauen in „islamischer“ Kleidung vor, etwa diesen häßlichen Burkas und Niqabs, im Vergleich zu denen ein Kostüm aus Kartoffelsäcken geradezu elegant erscheint! Genießen wir also bei klassischer Musik ein gutes Glas Wein in dankbarer Erinnerung an Prinz Eugen von Savoyen!

Der größte Lump im ganzen Land

das ist und bleibt der Denunziant! Dieser Satz wird dem Dichter des Textes unserer Nationalhymne, Hoffmann von Fallersleben, zugeschrieben. Er stammt also aus einer Zeit, in der es um die Meinungsfreiheit alles andere als gut bestellt war. Wer damals für Freiheit und Einheit unseres Vaterlandes eintrat, mußte mit behördlicher Verfolgung rechnen. In solchen Zeiten stützt sich die Staatsmacht stets auch auf willfährige Informanten, besser gesagt Spitzel. Das war zu allen Zeiten so, und besonders ausgeprägt während der braunen und roten Diktaturen von 1933-1945 und von 1949-1989. Gestapo und Stasi wären weitgehend wirkungslos geblieben, hätten sie sich nicht auf eine große Schar von Menschen stützen können, die ihre Mitbürger selbst im privatesten Bereich bespitzelten. Diese Regime erwarteten allerdings nicht nur von den bezahlten Spitzeln, sondern von jedem Bürger, insoweit seine angebliche Pflicht zu tun. Doch gibt es kaum eine größere Niederträchtigkeit, als den Verrat. Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen wegen Äußerungen anzuzeigen, die nun einmal den politisch Mächtigen nicht gefallen, galt immer als schäbig. Die Nutznießer des Verrats sahen das ungeachtet ihrer daraus resultierenden Vorteile nicht selten ebenso. Von Napoleon ist der Satz überliefert: „Ich brauche den Verräter, doch ich verachte ihn.“

Denunziation wird zur Bürgerpflicht

Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Dieser Satz gewinnt derzeit leider erneut an Aktualität. So manchem wird dieser Gedanke durch den Kopf schießen, wenn er unvermittelt Post vom Staatsanwalt oder Besuch vom Verfassungsschutz bekommt. Das Bundesamt für den Verfassungsschutz betreibt seit dem 28. Oktober 2019 das Kontakttelefon „RechtsEx“ für Hinweise zu Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Hinweise werden rund um die Uhr vertraulich aufgenommen. („LinksEx“ und „IslamistEx“ gibt es natürlich nicht). Die Bundesjustizministerin hat heute ihren Gesetzentwurf vorgestellt, der zum einen die Strafen für Beleidigungsdelikte verschärft, was für sich allein vielleicht sogar sinnvoll sein könnte, der aber vor allem die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. verpflichtet, sogenannte „Hasskommentare“ den Staatsanwaltschaften zu melden. Das geht weit über das unsägliche Netzwerkdurchsetzungsgesetz des früheren Zensur- und heutigen Außenministerleins hinaus, wonach derartige Texte lediglich gelöscht und ihre Verfasser gesperrt werden sollten. Nun soll angezeigt werden, was das Zeug hält. Und das gilt nicht nur für die Kenntnis von geplanten Straftaten, die nach § 138 StGB ohnehin zur Strafanzeige verpflichtet. Nein, schon ungehörigere und unappetitliche Texte (neudeutsch: Posts) wie etwa: „Der gehört an die Wand gestellt!“ sind künftig den Staatsanwaltschaften zu melden und sollen wohl einen neuen Straftatbestand darstellen.

Der Amatuer-Schlapphut (m,w,d) geht ans Werk

Betrachten wir zunächst einmal die Meldepflicht bzw. die Aufforderung zur Meldung an den Verfassungsschutz. Die Deutschen sollen ein Volk von IM werden. Mit beträchtlichem personellem und materiellem Aufwand wird eben rund um die Uhr eine Meldestelle betrieben, der jedermann mitteilen soll, was er für verfassungsfeindliche Umtriebe hält. Nach Sachlage soll das, und so kommt es ja auch aus der Begründung dieser Maßnahme ans Licht, vor allem sogenannte rechtsextreme Kommentare oder sonstige Texte dieser Art betreffen. Der „Kampf gegen Rechts“ wird zur ersten Bürgerpflicht. Man kann sich vorstellen, daß mindestens 90 % der gemeldeten Vorfälle nach juristischer Prüfung durch den sprichwörtlichen Rost fallen werden. Wer mit dem Grundgesetz, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Fachgerichte zur Meinungsfreiheit und den einschlägigen Äußerungsdelikten im Strafgesetzbuch wie etwa § 130 StGB nicht vertraut ist, wird kaum einmal einen Text rechtlich zutreffend beurteilen können. Auf der anderen Seite besteht die manifeste Gefahr, daß die Masse derartiger Meldungen geeignet sein kann, die rechtliche Beurteilung unmerklich zu verschieben. Es wird angesichts der Fülle von Meldungen die Neigung bestehen, Dinge als verfassungsfeindlich zu bewerten, die man früher nicht so bewertet hätte. Wer glaubt, ein solcher Effekt sei nicht willkommen,ist einfach nur naiv.

Horch und Guck reloaded

Betrachten wir die Meldepflicht hinsichtlich so genannter Hasskommentare bei den Staatsanwaltschaften. In Verbindung mit den angekündigten Strafverschärfungen, die bisher straflose Ungehörigerigkeiten nunmehr als strafbare Handlungen qualifizieren werden, muß davon ausgegangen werden, daß die sozialen Netzwerke täglich zigtausendfach derartige Meldungen absetzen werden. Dies deswegen, weil sie mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen € im Einzelfall rechnen müssen, wenn sie ihrer gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkommen. Auch hier wird natürlich dann weit überwiegend erst einmal gemeldet werden, was schon bei kurzer juristischer Prüfung wieder ausgeschieden werden muß. Zum einen liegt das an der Strafdrohung, die es nun wirklich angeraten sein läßt, im Zweifel zu melden statt zu schweigen. Und zum anderen liegt das daran, daß die sozialen Netzwerke aus Kostengründen, aber auch angesichts des angespannten Marktes für Mitarbeiter mit der Qualifikation des Volljuristen, diese Aufgabe juristisch nicht qualifizierten 450 Euro-Kräften mit bestandener Gesinnungsprüfung übertragen werden. Solche Leute werden dann natürlich erst einmal geschult, d.h. werden in einem Schnellkurs durch das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch getrieben wie ein Galopper über die Rennbahn. Und man wird Ihnen eintrichtern, im Zweifel alles als sogenannte rechte Hetze und damit strafbar zu bewerten, was auch nur entfernt politisch anrüchig erscheint.  Auch hier wird der Effekt eintreten, daß die schiere Zahl der Meldungen dazu verleitet, massenhaft Strafbefehle zu beantragen bzw. dann auch zu erwirken. Denn Staatsanwälte und Richter können sich dann mit dem Gedanken daran beruhigen, daß gegen den Strafbefehl ja Einspruch einlegen kann, wer sich ungerecht behandelt fühlt. Und dann kann ja im ordentlichen Verfahren in Ruhe nachgeprüft werden, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt. Nicht selten wird dann der Strafbefehl eben aufgehoben werden müssen.

Die Überlastung der Justiz und damit die Verschlechterung der Rechtspflege sind wohl egal.

Davon unberührt bleibt natürlich, daß auch jetzt schon Strafantrag stellen kann, wer sich durch irgendwelche Texte im Internet beleidigt fühlt. Die Staatsanwaltschaften gehen dem dann auch nach. Davon unberührt bleibt natürlich auch, daß Straftaten wie Volksverhetzung im Internet auch jetzt schon verfolgt werden. Dies unabhängig davon, ob die Polizei selbst auf einen solchen Text aufmerksam wird, oder in der Tat Dritte das melden. Wenn wirklich massive Straftaten begangen oder angedroht werden, dann reichen unsere Gesetze auch tatsächlich aus, diese Dinge rechtlich in den Griff zu bekommen. Was indessen lediglich ungehörig ist, hat in den Akten der Staatsanwaltschaft nichts zu suchen. Die Staatsanwaltschaften arbeiten ohnehin schon an den Grenzen ihrer personellen Kapazitäten. Wenn sie dann auch noch mit Zigtausenden von zusätzlichen Anzeigen monatlich überschwemmt werden, dann kann man sich ausrechnen, was passieren wird. Wichtige Dinge werden einfach liegen bleiben, denn es ist nicht denkbar, daß die Staatsanwaltschaften und auch die Gerichte in dem Maße personell aufgerüstet werden können, das eigentlich notwendig werden würde, wenn die Vorstellungen der Justizministerin umgesetzt werden würden.

Der wahre Sinn der Sache

Auswirkungen wird das allerdings auf die Statistik haben. Die Zahl der Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund wird explosionsartig ansteigen. Das wird zu einer beträchtlichen Schieflage in der Statistik führen. Schon jetzt gibt es eine Reihe von Delikten, etwa § 130 StGB in seinen unterschiedlichen Tatbeständen, oder §§ 86 StGB ( verfassungsfeindliche Propaganda und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen) die ausschließlich von Rechtsextremisten begangen werden können, nicht aber von Linksextremisten oder Islamisten. Schon jetzt ist deswegen bei Betrachtung der Kriminalstatistik in diesem Bereich größte Sorgfalt geboten. Rechnet man nämlich jeweils die sogenannten Äußerungs- und Propagandadelikte heraus, dann ergibt sich ein anderes Bild, als es in den Medien allgemein transportiert wird. Dann stellt man nämlich fest, daß bei den politisch motivierten Straftaten die rechts motivierten Straftaten keineswegs bei weitem überwiegen, eher im Gegenteil. Das wird natürlich auch künftig nicht anders sein. Aber wer schaut schon so genau hin? Wenn dann aufgrund der neuen Rechtslage die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten im ganzen um ein Vielfaches höher liegen wird, als zum Beispiel der linksextremistischen motivierten Straftaten, dann hat das natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Berichterstattung in den Medien und damit auf das Bewusstsein der Bevölkerung. Und letzteres ist doch erwünscht. Man will die Leute glauben machen, daß die große Gefahr von rechts kommt. Selbstverständlich fällt unter rechts in diesem Sinne alles rechts von Merkel. Die Grenzen des Sagbaren sollen verschoben werden, und zwar weit nach links. Die unsäglichen Studien über angeblichen Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft belegen das überdeutlich. Es soll eben ein Klima geschaffen werden,in dem noch weniger als bisher die freie Rede stattfindet. Das Ergebnis der Allensbach-Studie aus dem Mai dieses Jahres, wonach 78 % der Befragten die Meinung äußerten, man könne in Deutschland nicht ohne weiteres sagen, was man denkt, wird dann noch übertroffen werden. Der vorsichtige Rundumblick bevor man jemanden etwas sagt – außer der Uhrzeit – wie er in Diktaturen üblich ist, er wird zum Verhaltensmuster unserer Gesellschaft in diesem Jahrhundert werden.

Und nicht zuletzt wird sich in der politischen Meinungsbildung etwas verändern. Wenn die rechtliche Beurteilung von Meinungsäußerungen sich zunächst unmerklich, aber nachhaltig in die politisch gewünschte Richtung verschiebt, dann hat das natürlich Auswirkungen auf das Denken der Bürger. Wenn kriminalisiert wird, was heute noch straflos gesagt werden darf, dann wird nicht nur der Bereich des Sagbaren, sondern auch der Bereich des Denkbaren begrenzt und damit ausgegrenzt, was heute noch zum Beispiel als national-konservativ gilt, und in den Bereich der verfassungsfeindlichen Bestrebungen verschoben. Wer glaubt, derartiges werde nicht angestrebt, der ist naiv.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Auf das Bundesverfassungsgericht kommt eine Menge Arbeit zu. Und hoffentlich bleibt es standhaft. Denn jedenfalls bis jetzt gelten seine Sätze aus dem berühmten Lüth-Urteil vom 15. 01. 1958: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits plus precieux de l’homme nac Art. 11 der Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (hier folgt die Bezugnahme auf das KPD-Verbotsurteil von 1952). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt  „the matrix, the indispensible condition of nearly every other form of freedom (Cardozo).“ Den Politikern dieser Tage, und leider auch ihren journalistischen Schleppenträgern, muß man das wohl in Erinnerung rufen.

Wessen Interesse vertritt das Europäische Parlament?

Europa ist die Wiege der Weltkultur. Jedenfalls der Kultur, die das gesellschaftliche Leben, den wissenschaftlichen Standard, die Möglichkeiten der industriellen Produktion, den Wohlstand breitester Bevölkerungskreise und nicht zuletzt die individuelle Freiheit der Menschen, ja die Menschenrechte überhaupt geschaffen hat. Das gilt ungeachtet aller modisch gewordenen Vorwürfe gegen die Europäer einschließlich ihrer Nachkommen in anderen Teilen dieser Erde, insbesondere Amerika und Ozeanien mit Australien und Neuseeland, also in der altmodischen Rassenterminologie gegen die Weißen überhaupt. Insoweit gilt der Satz von Michael Klonovsky: „Wenn man sämtliche Schöpfungen des weißen Mannes von diesem Planeten entfernte, besäßen seine Ankläger weder Zeit noch Mittel, ja nicht einmal Begriffe, um ihn mit Vorwürfen zu überhäufen.“ Die Verifizierung dieses Satzes wird spätestens deutlich, wenn man die Verteilung der Patentanmeldungen und erteilten Patente auf dieser Erde betrachtet.

Ist die EU Europa?

Die Europäische Union nimmt für sich in Anspruch,  Europa zu sein, mindestens seine Zukunft. Daran bestehen nicht nur deswegen erhebliche Zweifel, weil diese Organisation keineswegs von  allen europäischen Ländern getragen wird. Daran bestehen noch sehr viel größere Zweifel, wenn man ihre Aktivitäten betrachtet.  Das gilt insbesondere hinsichtlich der Wahrung der europäischen Identität, gerade auch in ihrer Vielfalt  der nationalen Traditionen. Ihren Schwerpunkt scheint sie zwischenzeitlich anderswo zu suchen.

Das Europäische Parlament als Gouvernante Europas

Nachzulesen zum Beispiel in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa. In der europäischen juristischen Dokumenten eigenen verquasten und das Verständnis erschwerenden Gesetzgebungstechnik, in der nicht nur die Rechtsgrundlagen einer Entschließung, eines Beschlusses oder eines Gesetzes angegeben werden, sondern Hinweise auf unterschiedlichste Dokumente, in diesem Falle 19 an der Zahl, und zugrunde liegende Erwägungen, in diesem Falle 21 an der Zahl, gibt es den Mitgliedsstaaten Vorgaben für den Umgang mit Menschen afrikanischer Abstammung in Europa, die es tatsächlich in sich haben. Es ist hier nicht der Platz, diese in vollem Umfang zu dokumentieren. Es lohnt sich allerdings diese Entschließung 2018/2899 (ASP) im Volltext nachzulesen. Die aus meiner Sicht auffallendsten Forderungen an die Mitgliedstaaten dokumentiere und kommentiere ich nachstehend:

Die Mär vom Rassismus

Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, anzuerkennen, daß Menschen afrikanischer Abstammung besonders stark Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind und ihre Menschen- und Grundrechte im allgemeinen nicht in gleichem Maße wahrnehmen können, was strukturellem Rassismus gleichkommt, und daß sie als Einzelpersonen und auch als Gruppe Anspruch auf Schutz vor diesen Ungleichheiten haben, einschließlich positiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Rechte sowie zur Gewährleistung der uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung.

Kommentar:

Damit wird den Adressaten angesonnen, die Beurteilung des Parlaments der Lebenssituation von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa zu übernehmen. Eine eigene Beurteilung des Sachverhalts  steht den Mitgliedstaaten danach offenbar nicht zu. Es wird schlicht unterstellt, daß die Menschen afrikanischer Herkunft in Europa besonders stark, also stärker als Menschen anderer Herkunft, Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind. Besonders perfide ist der Vorwurf des sogenannten strukturellen Rassismus. Denn dies bedeutet, daß sämtliche gesellschaftliche Regeln, aber auch staatliche Vorschriften, Menschen afrikanischer Herkunft in Europa systematisch benachteiligen. Ein Staat, der auf sich hält, wird sich diesen Schuh nicht anziehen. Zu befürchten ist allerdings, daß sich Deutschland den Schuh anziehen wird, und zwar in bereitwilliger Demut. Denn zu den Staaten, die auf sich halten, gehört Deutschland derzeit sicherlich nicht. Vielmehr beten seine in ihrer Selbstwahrnehmung Eliten das Confiteor öffentlich bei jeder Gelegenheit, besonders inbrünstig die Worte „mea culpa, mea maxima culpa“.

Geschichte hat sich nicht ereignet, sie wird verordnet

Das Parlament fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich vergangener und andauernder Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zum Beispiel Sklaverei und transatlantischer Sklavenhandel, oder Ungerechtigkeiten und Verbrechen, die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangen wurden, aber auch der gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung – in Europa offiziell anzuerkennen und ihr zu gedenken, indem sie den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels auf europäischer und nationaler Ebene offiziell anerkennen und sogenannte „Monate der schwarzen Geschichte“  einführen.

Kommentar:

Das ist ein geradezu klassisches Beispiel für amtliche Geschichtsklitterung. Unwillkürlich kommt mir der spöttische Satz in den Sinn, wo der Unterschied zwischen Gott und den Historikern liegt. Gott kann die Geschichte eben nicht verändern. Hier wird  entgegen der historischen Wahrheit insinuiert, daß die Sklaverei auf dem afrikanischen Kontinent ausschließlich eine Angelegenheit der Europäer – im übrigen unterschiedslos, ob frühere Kolonialmacht oder nicht – gewesen sei. Daß dies im wesentlichen eine Angelegenheit  der muslimischen Araber, aber auch der Schwarzafrikaner selbst gewesen ist, kommt hier selbstverständlich nicht vor. Denn es paßt nicht in das Bild  von der weißen Sklavenhaltergesellschaft. Daß viele europäische Länder, denken wir etwa an die Skandinavier oder Osteuropäer, keinerlei koloniale Vergangenheit, auch nicht in Afrika, haben, scheint aus dieser Resolution ebenfalls nicht auf. Denn sie richtet sich an alle Mitglieder der Europäischen Union. Welche „gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung“ in Europa festzustellen sind,  bleibt im Dunkeln. Nicht eine einzige Erfindung, wissenschaftliche Entdeckung oder kulturelle Leistung in Literatur oder Musik fällt mir dazu ein. Es gibt sie schlicht und einfach nicht.

Europäer, öffnet eure Brieftaschen!

Das Europäische Parlament erinnert daran, daß einige Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der nachhaltigen Auswirkungen der Gegenwart – sinnvolle und wirksame Maßnahmen zur Wiedergutmachung vergangener Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich gegen Menschen afrikanischer Abstammung richteten, ergriffen haben. Es fordert  die EU-Organe und die verbliebenen Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel, das bestimmte Formen der Entschädigung, etwa öffentliche Entschuldigungen und die Rückgabe gestohlener Artefakte an die Herkunftsländer beinhalten kann, zu folgen.

Kommentar:

Sicherlich ist die koloniale Vergangenheit gerade der großen europäischen Kolonialmächte wie Frankreich und Großbritannien, aber auch Italien und Belgien, in weitaus geringerem Umfang schon aus zeitlichen Gründen auch Deutschland, in humanitärer Hinsicht nicht immer ein Ruhmesblatt gewesen.  Allerdings steht demgegenüber auch die Entwicklung einer  Infrastruktur und die Heranführung wenigstens der Eliten an die europäische Kultur. Wenn überhaupt, können sich Aufforderungen zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit nur an die ehemaligen Kolonialmächte, nicht aber an die übrigen europäischen Staaten richten. Völlig ausgeblendet wird der Kolonialismus der arabischen Welt gegenüber der schwarzafrikanischen. In diesem Zusammenhang mehr als 150 Jahre nach dem Ende der Sklaverei, die zwar auf dem amerikanischen Kontinent ihre Nutznießer sah,  jedoch im wesentlichen von den Schwarzafrikanern selbst und ihren arabischen Peinigern ausging, und viele Jahrzehnte nach dem Ende der Kolonialherrschaft finanzielle Forderungen zu formulieren, ist schlicht abwegig. Denn auch das größte Unrecht wird irgendwann zur bloßen Geschichte, mindestens dann, wenn seither mehrere Generationen ins Dasein getreten sind und sich in die Ewigkeit verabschiedet haben.

Laßt sie laufen, denn ihr wollt doch keine Rassisten sein!

Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung von Profilen auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung und der Einwanderungskontrolle zu beenden und die Praktiken der unrechtmäßigen Diskriminierung und Gewalt offiziell anzuerkennen und zu bekämpfen, indem in den Behörden Anti-Rassismus-Schulungen sowie Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen abgehalten werden

Kommentar:

Hier wird nicht weniger gefordert, als die Arbeit der Polizei zu behindern. Es ist nun einmal eine unbestreitbare Tatsache, daß Menschen aufgrund ihrer äußeren Merkmale  zu erkennen und zu unterscheiden sind. Jede Täterbeschreibung bezieht sich auf äußere Merkmale, nicht aber auf  Gedanken und Vorstellungen der beschriebenen Person. Ja, ohne die Beschreibung äußerer Merkmale kann eine Person nicht identifiziert werden. Die Aussage eines Zeugen, die eine Person ohne Benennung ihrer äußeren Merkmale (Statur, Hautfarbe, Haarfarbe, Kleidung, Sprache etc.) beschreibt, ist für die ermittelnden Beamten schlicht wertlos. In diesem Zusammenhang von Rassismus zu reden, ist nicht nur  sachwidrig, sondern entwertet im Übrigen auch den Begriff des Rassismus, der nun wirklich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vorbehalten sein sollte. Es verhält sich hier wie mit allen anderen modischen Schmähungen: wer allen und jedem attestiert, ein Nazi zu sein, verharmlost  die historischen Nationalsozialisten bis zur Unkenntlichkeit.

Laßt sie alle zu uns kommen!

Das Europäische Parlament fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, daß Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege  in die EU einreisen können.

Kommentar:

Hier läßt man die Katze aus dem Sack. Gewissermaßen als Wiedergutmachung für all die behaupteten Verbrechen und Ungerechtigkeiten an der afrikanischen Bevölkerung sollen die Europäer dafür sorgen, daß Afrikaner ungehindert auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können. Dem sollen keinerlei kleinliche Vorschriften wie etwa Asylgründe, Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention oder dergleichen entgegenstehen. Jedenfalls ist davon in dieser Entschließung nicht die Rede. Daß damit Millionen von Armutsflüchtlingen in die europäischen Sozialsysteme einreisen und  die europäischen Steuerzahler mit  Billionen von Euro belasten würden, ficht die edlen europäischen Parlamentarier offenbar nicht an. Angesichts ihrer üppigen  finanziellen Ausstattung während und nach ihrer parlamentarischen Zeit muß sie das persönlich auch nicht sorgen.

Wessen Interessen vertritt eigentlich das Europäische Parlament? Die Interessen der Europäer jedenfalls  nicht.