Patriotismus und Verfassung

Die in unserer Geschichte bisher beispiellose Zuwanderung aus dem Nahen Osten und Afrika hat ein Thema in den Vordergrund der gesellschaftlichen, aber auch verfassungspolitischen Diskussion gerückt, das vor 2015 zwar durchaus zu Kontroversen geführt hatte, jedoch nie so grell beleuchtet und so heftig umstritten war, wie das heute der Fall ist. Denn die massive, in weiten Teilen ungeregelte, nicht einmal kontrollierte Zuwanderung aus den genannten Regionen dieser Erde bringt Probleme mit sich, die wir zuvor nicht kannten. Es wandern hunderttausende von Menschen zu, die zum allergrößten Teil niemals nennenswert zum Bruttosozialprodukt unseres Landes beitragen werden, also auf Dauer alimentiert werden müssen.

Die unkontrollierte Massenzuwanderung aus dem nahen Osten und Afrika überfordert unser Land

Das ist zunächst einmal ein großes finanz- und volkswirtschaftliches Problem. Summen von 20-50 Milliarden Euro pro Jahr, je nach volkswirtschaftlicher Betrachtung mit und ohne Krankenversicherung, mit und ohne Rentenversicherung, mit und ohne zusätzliche Kosten für Kindergärten und Schulen, mit und ohne erhebliche zusätzliche Kosten für Polizei, Justiz und Justizvollzug, mit und ohne Kosten für Wohnungsbau, das alles ist für sich allein schon ausreichend, heftige Diskussionen über die Sozialverträglichkeit dieser Zuwanderung auszulösen. Nimmt man noch die jüngst vom Bundeskriminalamt veröffentlchten erschreckenden Zahlen über die Straffälligkeit von Zuwanderern, insbesondere im Bereich der Gewalt- Drogen- und Sexualdlikte hinzu, dann kommt man an der Erkenntnis nicht vorbei, daß die Innere Sicherheit unseres Landes durch diese Zuwanderung in einem Maße verloren gegangen ist, das man sich vor dem Herbst 2015 nicht vorstellen konnte. Hinzu kommt das Problem der kulturellen Andersartigkeit, anders gewendet, der Integration.

Gerade beim Umfang dieser Zuwanderung ist das natürlich auch ein großes Problem. Der derzeitige bayerische Ministerpräsident hat dazu in einem Interview mit dem Münchner Merkur am 11.11.2015 – also Jahre vor seiner Ergrünung – wörtlich erklärt: „Wenn in diesem Jahr mehr Menschen zuwandern, als hier geboren werden, wirkt sich das auf die kulturelle Statik einer Gesellschaft aus. Ich glaube, daß sich Deutschland in diesen Tagen verändert.“ Auf die Frage: „Viele Bürger fürchten Kontrollverlust und Überfremdung. Teilen Sie das? Sprechen Sie das aus?“ antwortete er: „Ich habe Verständnis dafür und bin selbst besorgt.“ Lebensgewohnheiten und Glaubensüberzeugungen der Zuwanderer aus dem muslimischen Kulturkreis  sind generell nicht mit unseren Vorstellungen, insbesondere nicht mit den tragenden Grundsätzen unserer Verfassung, vereinbar. Das gilt jedenfalls für diejenigen Zuwanderer, die an diesen Vorstellungen hängen, sie auch hier leben und keinesfalls unsere liberalen Wertvorstellungen übernehmen wollen.

Die Frage nach der Verteidigung unserer Werteordnung

Dieser massive Einbruch des Fremden in unser Alltagsleben hat naturgemäß bei vielen Menschen die Frage aufgeworfen, ob wir das alles so hinnehmen sollen oder gar wollen, was natürlich erst einmal eine Vergewisserung darüber voraussetzt, wer und was wir selbst eigentlich sind. Mit anderen Worten: was macht es eigentlich aus, Deutscher zu sein, Bürger dieses Landes zu sein? Das führt sehr schnell über die ganz unstrittigen  Grundrechte, die kulturellen Glanzlichter aus Literatur und Kunst, den auf Wissenschaft und Technik basierenden allgemeinen Wohlstand zu der Frage, was macht überhaupt uns als Nation aus? Und wenn wir das wissen, dürfen oder müssen wir das auch verteidigen? Natürlich nicht nur nach außen, sondern auch nach innen? Das Thema Patriotismus, aber auch Internationalität und Weltläufigkeit und nicht zuletzt die Frage, wo hört der heimatverbundene, auf Herkommen und Tradition gegründete Patriotismus auf, und wo beginnt  der ausgrenzende, ja feindselige Nationalismus?

Der Streit um Patriotismus oder Nationalismus

Diese Fragen werden derzeit in Deutschland mit einer Schärfe diskutiert, die man bisher nicht kannte. Auf der einen Seite stehen die Ideologen der Multikulturalität, der Negation  des Nationalen schlechthin, die im allgemeinen im linksgrünen Milieu zuhause sind, auf der anderen Seite die unduldsamen Vertreter eines völkischen Nationalismus, der zumindest eine überzeugende Abgrenzung zur Blut- und Bodenideologie des gottlob untergegangenen Nationalsozialismus vermissen läßt.

Natürlich wird das in der politischen Auseinandersetzung instrumentalisiert, und zwar durchaus auch in unlauterer Weise. Denn eine unbequeme politische Konkurrenz als Wiedergänger des Nationalsozialismus entlarven zu können,  enthebt der Mühe, Sachargumente des politischen Gegners widerlegen zu müssen.  Auf der anderen Seite steht die Versuchung für die geistigen Epigonen eben jener Nationalsozialisten, auf den Zug der berechtigten Kritik an der Zuwanderungspolitik nicht nur unserer Regierung, sondern auch weiter Teile der Opposition und der Medien aufzuspringen und auf dem Trittbrett mitzufahren. Festgemacht wird die Problematik derzeit zu Recht an dem Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke und seinem sogenannten Flügel ebenso wie an der auch in Deutschland aktiven Identitären Bewegung. Es ist daher geboten, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wo unsere Verfassung die Grenzen zwischen dem Erlaubten und dem nicht mehr Erlaubten zieht. Denn für Demokraten und Befürworter des Rechtsstaates gibt es keinen  anderen Maßstab.

Der Streit um die Identitäre Bewegung 

Die sogenannte Identitäre Bewegung, mit der ersichtlich auch Herr Höcke und sein Flügel sympathisieren, was ihnen wiederum von Politik, Medien und dem Verfassungsschutz angekreidet wird,  vertritt einen sogenannten Ethnopluralismus. Dieser Begriff, der zunächst einmal auf Deutsch nichts anderes bedeutet, als den Pluralismus der Ethnien, oder auch das Existieren der Vielzahl von Völkern, ist zum Prüfstein der Verfassungstreue geworden.  Wie nicht anders zu erwarten,  ist jedoch bereits die Auslegung des Begriffs strittig. Auf ihrer offiziellen Internetseite definiert die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) diesen Begriff so:

„Unter Ethnopluralismus verstehen wir die Vielfalt der Völker, wie sie sich über die Jahrtausende entwickelt hat. Wir setzen diesen Begriff bewußt als positiven Gegenentwurf zur heutigen One-World-Doktrin ein, um zu verdeutlichen, daß eine rücksichtslose  globalistische Entgrenzung diese Vielfalt bedroht. Es gibt ein Recht auf Verschiedenheit. Jede Ethnie hat das Recht, ihre Kultur, ihre Bräuche und Traditionen, also ihre ethnokulturelle Identität,  zu erhalten. Wir treten für diesen Erhalt ein, hierzulande und in der Welt. Immer wieder wird der Begriff Ethnopluralismus fälschlicherweise als weltweite Apartheid ausgelegt. Das ist ungefähr so richtig, als wenn man den amerikanischen Ureinwohnern Rassismus vorwerfen wollte, weil sie sich gegen die Landnahme der Europäer wehrten. Ethnopluralismus bedeutet lediglich bewahren, nicht zerstören, Unterschiede wertschätzen, nicht nivellieren.“

Das klingt zunächst einmal unverfänglich. Es ist sicherlich nichts dagegen einzuwenden, daß man Völkern zubilligt, ihre Eigenheit  bewahren zu wollen. Indessen kann man das auch anders interpretieren.

Das Bundesamt für den Verfassungsschutz begründet die Beobachtung dieser Bewegung unter anderem mit der Erklärung: „Die IBD bekennt sich offen zum Konzept des Ethnopluralismus, wonach die Idealvorstellung einer staatlichen bzw. gesellschaftlichen Ordnung in einen ethnisch und kulturell homogenen Staat besteht. Vor diesem Hintergrund lehnt die IBD den sogenannten Multikulturalismus ab, da dieser bewußt eine Heterogenisierung der Gesellschaft fördere  und das Konzept der Integration aushebele. Die IBD will Zuwanderung vielmehr nach ethnischen und völkisch-abstammungsmäßigen Kriterien steuern. Die IBD fordert eine „identitäre“ im Gegensatz zur bestehenden repräsentativen Demokratie.“ Nun findet sich letzteres nicht in der oben zitierten eigenen Definition des Ethnopluralismus.  Das Bundesamt für den Verfassungsschutz muß sich hier wohl auf eine andere Quelle stützen.

Nationalität, Abstammung und Menschenwürde

Falls das zutrifft, wäre eine solche Vorstellung von Demokratie in der Tat mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Denn diese Vorstellung würde das Wahlrecht nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern  an eine „Identität“, was auch immer das sei, knüpfen. Wenn damit ein an die Abstammung gebundener Nationalitätsbegriff gemeint wäre, wäre dies natürlich eine mit unserer Verfassung nicht zu vereinbarende Ideologie, weil unsere Verfassung eben die Staatsbürgerschaft nicht nur durch Geburt, sondern auch durch Einbürgerung vermittelt, wobei letztere nach unserer Verfassung an keine Bedingungen, insbesondere nicht an eine bestimmte Herkunft knüpft.

Das Problem liegt hier natürlich in der Feststellung, welche Ideologie hier tatsächlich vertreten wird. Natürlich muß man dazu grundlegende Texte der IBD  analysieren. Dieser Mühe müssen sich nun die  zuständigen Verwaltungsgerichte unterziehen. Derzeit laufen wegen der Aufnahme dieser Bewegung in den  Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2016 vier Verfahren  vor den Verwaltungsgerichten in Berlin und Köln. Man wird sehen, was am Ende dabei herauskommen wird. Bislang liegt nicht einmal eine erstinstanzliche Entscheidung vor. Nach den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht wird dann sicherlich auch noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, sodaß eine verbindliche gerichtliche Bewertung der IBD  wohl frühestens in 5-6 Jahren vorliegen wird.

Allerdings gibt es bereits eine  verwaltungsgerichtliche Entscheidung zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Ethnopluralismus. Das Verwaltungsgericht München hatte auf Antrag des AfD-Politikers Peter Bystron zu entscheiden, ob er wegen geäußerter Sympathien für die Identitäre Bewegung im bayerischen Verfassungsschutzbericht genannt werden darf. Die bayerischen Verfassungsschützer dürfen es nach dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Münchens  27.07.2017 nicht mehr.  Denn es lasse sich keineswegs eindeutig feststellen, daß der Begriff des Ethnopluralismus in der Weise zu verstehen sei, wie es der Verfassungsschutz vorgetragen habe. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse jedoch eine Äußerung, die in dem einen oder auch entgegengesetzten anderen Sinne verstanden werden könne, von Rechts wegen immer so ausgelegt werden, daß die Aussage rechtlich unbedenklich erscheint. Im Falle des Ethnopluralismus eben nicht dahingehend, daß Menschen nichtdeutscher Abstammung bei uns keinen Platz hätten. Die Entscheidung ist nicht angefochten worden, also rechtskräftig.

Auf der anderen Seite hat jüngst das Verwaltungsgericht Ansbach dem Bundesvorsitzenden der IBD die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen und die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde bestätigt, die waffen-und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse des Klägers zu widerrufen. Zur Begründung wird ausgeführt, die Aufnahme eben dieser IBD in die Verfassungsschutzberichte führe dazu, daß die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die eine besondere Voraussetzung für das Recht zum Waffenbesitz darstellt, nicht mehr gegeben sei. Das Gesetz verlangt nun einmal vom Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine besondere Zuverlässigkeit. Im Falle des Klägers kam allerdings hinzu, daß er auch schon strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Mithin gibt diese Entscheidung, auch wenn die Medien das gerne anders darstellen, für die Frage der eventuellen Verfassungsfeindlichkeit der IBD wenig bis gar nichts her.

Der Verfassungsschutz ist eben kein unabhängiges Organ

In diesem Zusammenhang muß natürlich auch klargestellt werden, daß die Beobachtung von Personen oder Organisationen durch die Verfassungsschutzbehörden noch keine endgültige Antwort darauf gibt, ob die Betroffenen tatsächlich außerhalb der Verfassung stehen oder nicht. Denn das ist eine Entscheidung, die den Gerichten, letztendlich dem Bundesverfassungsgericht, vorbehalten ist. Im Falle der politischen Parteien eben im Verbotsverfahren nach Art. 21 GG. Bei einer bloßen Bewegung wie der IBD ist dieser Weg nicht eröffnet. Es leuchtet auch ein, daß eine Entscheidung von solcher politischen Brisanz nur von unabhängigen Gerichten getroffen werden kann. Denn Beamte, zumal sog. politische Beamte, zu denen die Präsidenten der Verfassungsschutzämter naturgemäß gehören, sind eben nicht unabhängig, sondern sogar in hohem Maße vom Wohlwollen der politischen Entscheider abhängig. Das hat sich ja gerade im Falle der Beobachtung der AfD, bzw. der Prüfung, ob beobachtet werden soll, und der Veröffentlichung dieses Vorgehens gezeigt. Hatte der frühere Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz Maaßen dies noch abgelehnt, sah das sein Nachfolger Haldenwang, der die politische Windrichtung offenbar „richtiger“ erkannte, als sein Vorgänger, ganz anders. Die Korrektur kam dann ziemlich rasch vom Verwaltungsgericht Köln, das schon die Rechtsgrundlage für eine solche Veröffentlichung mit Prangerwirkung vermißte. 

Die Abgrenzung zulässiger politischer Auffassungen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen 

Man muß also im Sinne Immanuel Kants – „selber denken!“ – erst einmal die Frage selbst beantworten, ob man Teilnehmer am öffentlichen Diskurs zu Fragen von Nation, Zuwanderung und ähnlichem für verfassungsfeindlich hält oder nicht. Das gilt insbesondere für nationalistisch-völkische Standpunkte. Völlig klar ist, daß Patriotismus an dieser Stelle nicht einmal zu untersuchen ist. Denn Wesensmerkmal des Patriotismus ist die Liebe zum Vaterland, was eine eher poetische Bezeichnung für seine Wertschätzung ist. Das sagt nichts darüber aus, wer dieses Vaterland sein eigen nennen darf, ob nur die hier Geborenen, ob nur die Nachfahren der vor langer Zeit hier Geborenen, ob und welche Neubürger dazu gehören oder nicht, und schon gar nichts darüber, wie es der Patriot mit Ausländern hält. Patrioten stehen eben zu ihrem Land und sind froh, daß sie dort und nicht anderswo leben dürfen. Deswegen setzen sie sich auch für ihr Heimatland ein, wenn das denn geboten ist. Für die meisten Menschen, auch in Deutschland, sind das alles völlig unstrittige Dinge. Für die meisten Menschen ist schon die Frage unverständlich, zu welchem Volk sie gehören, noch mehr, ob es denn Völker überhaupt gebe. Solcher Unfug wird, soweit ersichtlich, wirklich nur in Deutschland gedacht, vorwiegend natürlich von grünen Dummschwätzern wie Robert Habeck.

Die Antwort gibt das Grundgesetz

Die Frage, wer dazu gehört, und wer nicht, berührt natürlich die Menschenwürde. Art. 1 unseres Grundgesetzes stellt die Achtung und den Schutz der Menschenwürde über alle anderen Aufgaben des Staates. Daraus folgt natürlich auch für jeden einzelnen, daß dies sein oberster Wertmaßstab sein muß, wenn es um die Beurteilung anderer Menschen geht. Die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde gehört ebenso wie das Prinzip der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung zu den Verfassungsgrundsätzen, die auch im Wege der parlamentarischen Verfassungsänderung oder auch des Volksentscheides nicht aufgehoben werden können. Mit anderen Worten: Auf friedlichem Wege können diese tragenden Säulen unserer Verfassung nicht angetastet werde, nur ein gewaltsamer Umsturz könnte auch sie zum Einsturz bringen. Damit wäre dann eben das demokratisch verfaßte Deutschland untergegangen.

Das sollten alle bedenken, die davon tagträumen, daß unsere Verfassung auf demokratischem Wege mit entsprechenden Mehrheiten grundlegend umgestaltet werden könnte. Solange unsere Verfassung gilt, gelten also auch diese tragenden Grundsätze. Alle anderen Grundrechte und auch Organisationsregeln können mit verfassungsändernder Mehrheit aufgehoben oder abgeändert werden. Somit ist klar, daß auch die Frage, wer Bürger dieses Landes werden kann, und wer nicht, am Maßstab des Art. 1 GG gemessen werden muß. Es wäre mit dem Schutz der Menschenwürde, also der Achtung vor jedem Menschen als Person, unabhängi von Geburt, Herkommen und sonstiger angeborener Eigenschaften nicht vereinbar, würde man grundsätzlich nur solche Menschen zu deutschen Staatsbürgern machen wollen, die ihrerseits von deutschen Staatsbürgern abstammen. Denn damit würde man die Wertschätzung eines Menschen von einem Faktor abhängig machen, auf den er selbst keinen Einfluß hat. Der Wert eines Menschen, seine Fähigkeit, Mitglied des eigenen Volkes zu werden, wäre damit an eine  unveränderliche Eigenschaft seiner Person geknüpft. Das wäre mit dem Menschenbild des Grundgesetzes, wonach jeder Mensch den gleichen personalen Wert hat, unvereinbar. Zu Recht ist aus diesem Grunde eine Bonner Burschenschaft mit dem Ansinnen gescheitert, auschließlich Mitglieder deutscher Abstammung aufzunehmen, was im konkreten Fall auf einen hier geborenen und aufgewachsenen Studenten chinesischer Abstammung natürlich nicht zutraf. Der Gegenwind aus den anderen Burschenschaften war so gewaltig, daß der Antrag den nächsten Morgen nicht überlebte.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn die Aufnahme in das Staatsvolk an Kriterien geknüpft wird, die der einzelne Mensch beeinflussen kann, wie etwa berufliche Qualifikation, finanzielle Leistungsfähigkeit und Akzeptanz gesellschaftlicher Regeln, oder aber auch quantitative Maßstäbe, etwa die Zahl zur Verfügung stehender Wohnungen und Arbeitsplätze. Selbstverständlich gehört zu den Dingen, die jeder Mensch in freier Entscheidung wählen kann, auch die Bereitschaft, sich kulturell einzufügen. So dürften nicht einmal hart gesottene grüne Multikulti Fans ernsthaft fordern, man müsse Muslimen in Deutschland zubilligen, mehrere Ehefrauen zu nehmen. Deswegen bewegt sich selbstverständlich innerhalb des Verfassungsbogens, wer kulturelle Fremdartigkeit, insbesondere dieser Qualität, ablehnt.

Die Grenze zwischen vernünftigem Patriotismus und verfassungswidrigem völkischen Nationalismus verläuft eben da, wo nicht das Verhalten, sondern die Herkunft eines Menschen generell bestimmen, ob er hier aufgenommen werden kann oder nicht. Das heißt im Umkehrschluß allerdings nicht, daß wir verpflichtet wären, jeden Menschen aufzunehmen und gar mit unserer Staatsbürgerschaft auszustatten, der hier von seiner Hände Arbeit lebt und sich integriert, ungeachtet der Zahl derer, die das tun wollen. Erst recht nicht, daß wir auch diejenigen, dazu noch in unbegrenzter Zahl, aufnehmen müssen, die sich weder von ihrer Hände Arbeit ernähren noch in unsere Gesellschaft integrieren wollen. Der Schutz der Menschenwürde heißt eben nicht, daß jeder Mensch auf dieser Erde das Recht hat, nach Deutschland zu reisen und dort auf Dauer Wohnung zu nehmen, erst recht nicht auf Kosten der Deutschen.

Patriotismus tut not!

Wer sein Land schätzt und so wie es ist, bewahren, vielleicht sogar noch ausbauen will, wie es eben ist, der mißachtet damit keineswegs die Menschenrechte. Nur wer behauptet, bei uns leben und vielleicht sogar auch Teil unserer Gesellschaft werden dürfe nur, wer deutscher Abstammung ist, der stellt sich eindeutig außerhalb unserer Verfassung. Die aber wollen wir bewahren und schützen, denn so frei und so sicher wie wir in ihrem Rahmen leben, haben in Deutschland Menschen noch nie gelebt.  Diese Freiheit ist es auch, die Wissenschaft und Kunst in einem Maße gedeihen läßt, das weder in säkularen Diktaturen wie dem Kommunismus, noch in intoleranten, ideologisch bestimmt rückständigen religiösen Regimen möglich ist, wie sie der Islam hervorbringt.  

   




Aus dem Irrenhaus

Zu den absurdesten und bizarrsten Verirrungen des sogenannten Zeitgeistes gehört die Gendertheorie. Das ist kurz gesagt die Behauptung, es gebe keine natürlichen (biologischen) Geschlechter. Vielmehr handele es sich bei der Wahrnehmung von Menschen als männlich oder weiblich tatsächlich nur um gesellschaftlich entwickelte Zuschreibungen. Letztere können natürlich einem permanenten Wandel unterworfen sein. Allgemein bekannt ist, daß es dann auch eine Vielzahl von Geschlechtern geben soll, wobei sich die Gender-“ Wissenschaftler“ über deren Zahl nicht einig sind, was bei diesem theoretischen Ansatz nicht weiter wundert. Ob 84 oder 384 Geschlechter existieren, ist demnach eine Frage des gesellschaftlichen „Aushandelns“, wie man im neudeutschen akademischen Sprech Diskussionen und Entscheidungsfindungen wohl zu bezeichnen geruht.

Natürlich ist die sogenannte Genderwissenschaft ein genuin linkes Projekt. Es geht immer um angebliche gesellschaftliche Benachteiligungen, hier durch Sprachgebrauch, die nach linker Denkungsart unbedingt überwunden werden müssen, denn sie begründen und verfestigen Ungleichheit. Nun ist der Lehrsatz von der Gleichheit aller Menschen das tragende Fundament aller linken Theorien. Daß er grundfalsch ist, sieht jeder mit einem Blick in seine Umgebung, was es für Linke, in Eigenwahrnehmung Intellektuelle, umso reizvoller macht, die übrige Welt darüber aufzuklären, daß sie fundamental irrt. Daß nämlich Wasser naß und Feuer heiß ist, ist schlicht und einfach zu simpel, um wahr zu sein. Deswegen benötigt die Menschheit eben jene linken Intellektuellen, die im Besitze der höheren Wahrheit sind, um sie aus dem Dunkel der Unwissenheit herauszuführen. Ob sie das dann alles auch verstehen, was ihnen von den Kathedern der Universitäten und aus den Redaktionsstuben der Qualitätsmedien so entgegenschallt, ist nicht so wichtig. Hauptsache, sie halten sich dran.

In welch bizarrer Gedankenwelt Protagonisten dieser Theorie leben, hat jüngst die in Deutschland wohl bekannteste Vertreterin des Genderismus, Frau Professor, Entschuldigung, „Professx“, Lann Hornscheidt, dankenswerterweise vorgeführt. Sie gab dem Berliner Tagesspiegel jüngst ein Interview, in welchem sie ihre erstaunliche Gedankenwelt ausbreitete und mitteilte, man sollte sich nun von Gender verabschieden. Denn die Kategorie Geschlecht vertiefe ungleiche Machtverhältnisse. Solange wir weiter an Geschlechterkategorien festhielten – egal wie viele es seien –, könne die damit zusammenhängende Diskriminierung nicht grundlegend überwunden werden. Das will also wohl heißen, daß schon die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, sei es nun, wie es in der Wirklichkeit ist, biologisch bestimmt, sei es, wie uns die Gendertheoretiker weismachen wollen, eine bloße gesellschaftliche Zuschreibung ist, diskriminierend wirke. Bekanntlich ist eine Diskriminierung über die Wortbedeutung hinaus, die nichts anderes als Unterscheidung bedeutet, im Sprachgebrauch eine abwertende Unterscheidung. 

Mich zum Beispiel als Mann wahrzunehmen und anzusprechen, ist demnach bereits diskriminierend. Gendertheoretiker werden allerdings nicht verstehen, daß ich das nicht so wahrnehme. Vielleicht bin ich auch nur zu dumm dazu. Meine ich doch tatsächlich, daß Männer und Frauen äußerlich immer ein männliches bzw. weibliches Erscheinungsbild aufweisen, gleichgültig, welche sexuelle Veranlagung sie haben, und daß die Körperfunktionen bei den sexuellen Aktivitäten immer die gleichen sind, unabhängig davon, ob Männlein und Weiblein, Männlein und Männlein, Weiblein und Weiblein oder was weiß ich sich miteinander vergnügen.

Man fragt sich natürlich,was das Ganze soll, und noch mehr, was das eigentlich für Leute sind, die derart wirres Zeug propagieren. Was das soll, habe ich schon angesprochen. Allerdings verkaufen uns Politik und Medien das Ganze scheinheilig und wahrheitswidrig als Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, was im übrigen tatsächlich ein offizielles Programm von UNO und auch ein solches der EU ist. Tatsächlich geht es um Gleichmacherei, denn die Menschen sollen nicht lediglich gleiche Rechte und gleiche Chancen haben, wie das im aufgeklärten Staat auch ohne Gender Mainstreaming völlig normal ist, sondern sie sollen im Ergebnis alle gleich sein, und zwar in jeder Hinsicht, persönlich, gesellschaftlich, wirtschaftlich. Eines der vielen Beispiele für politischen Unfug, der einfach in der Ämter-Gigantomanie der internationalen Organisationen ausgebrütet und dann über Verordnungen und internationale Verträge in die Gesetzgebung der Länder implementiert wird. Hätten die Bürger die Möglichkeit, derartiges auf einem Wahlzettel anzukreuzen, so wäre dieser Unfug nie aus den Studierstuben der Damen und Herren Dr. Seltsam herausgekommen.

Einen Hinweis auf den Nährboden, auf dem eine solche Giftpflanze wachsen kann, gibt die Biographie der famosen Genderwissenschaftlerin selbst. Als Antje Hornscheidt geboren entschied sie eines Tages, nicht mehr den unzweifelhaft weiblichen Vornamen Antje führen zu wollen, sondern bestand darauf, den ihres Erachtens geschlechtsneutralen Vornamen „Lann“ zu führen. Nebenbei bemerkt, wäre es interessant zu erfahren, ob das zuständige Standesamt das dann auch gebilligt und in die Personalpapiere der Dame eingetragen hat. Daß sie sich überhaupt mit der Problematik Geschlecht, Geschlechtszugehörigkeit, Rolle des geschlechtlichen Menschen in der Gesellschaft intensiv, sogar akademisch befaßt hat, dürfte wohl auch mit ihrer eigenen sexuellen Veranlagung zu tun haben. Wie nicht wenige sexuell abweichend von der übergroßen Mehrheit ihrer Mitmenschen veranlagte Menschen scheint sie diese als problematisch empfunden zu haben. Derartiges führt wohl nicht selten zur Suche nach Erklärungsmustern, nach Begründungen für Ablehung oder Akzeptanz und dergleichen mehr.

Sie selbst erklärt in diesem Interview, sie habe alle Kategorien von Frau, Lesbe, Dyke, Trans Dyke und Trans* einmal durchprobiert und mit allen ein Unwohlsein gehabt. Denn jede Kategorie schaffe auch Normen und Ausschlüsse. Sie weiß also selbst nicht so genau, was sie eigentlich ist. Es ist hier nicht der Ort, die zitierten Bezeichnungen jeweils zu erläutern. So etwas kann man ja schließlich googeln. Allerdings kommt mir bei einer solchen Selbstbeschreibung unweigerlich das bissige Bonmot von Karl Kraus in den Sinn, wonach die Psychoanalyse jene Geisteskrankheit sei, für deren Therapie sie sich halte. Damit soll natürlich nichts gegen die Psychotherapie als seriöse, medizinisch indizierte Behandlungsmethode gesagt sein. Und auch nicht gegen die große Mehrheit der nicht nach dem allgemeinen Muster veranlagten Menschen, die davon kein Aufhebens machen und einfach so leben, wie es ihnen die Natur halt gegeben hat. Die von Frau Hornscheidt geschilderte Reise durch die sexuellen Identitäten mag auch einen Hinweis darauf geben, warum sie und ihresgleichen glauben, daß es eine Vielzahl von Geschlechtern gibt, die dann auch noch „verhandelbar“ sein sollen. Doch die persönlichen Probleme eines Menschen können nicht der Maßstab sein, an dem die Menschheit als Ganzes zu messen ist.

Man könnte derartige Sumpfblüten auf dem akademischen Humus achselzuckend zur Kenntnis nehmen, wenn sie nicht begonnen hätten, die Felder zu überwuchern, auf denen eigentlich Ertragreiches für die Menschheit wachsen sollte. Und man könnte es bei einem nachsichtigen Lächeln bewenden lassen, wenn sich die Kosten dieser Narretei für die Allgemeinheit in engen Grenzen hielten. Doch dem ist nicht so.

Aus einer Dokumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, übertitelt: „Genderprofessuren an Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland“, Az.: WD8-3000-047/17 vom 15.12.2017 geht hervor, daß es in Deutschland insgesamt 185 Genderprofessuren, davon 141 an Universitäten und 44 an Fachhochschulen gibt. Davon wiederum sind 27 sogenannte Volldenominationen, also Lehrstühle, an denen nichts anderes betrieben wird, als eben diese Wissenschaft von des Kaisers neuen Kleidern, die bekanntlich nur in der Einbildung derjenigen existierten, die sich von den mit offenbar exzellenter Menschenkenntnis ausgestatteten Scharlatanen einreden ließen, es existierte wirklich, was sie in Wahrheit nur wortreich anpriesen. Die weiteren Lehrstühle haben hinsichtlich der sogenannten Genderforschung nur eine Teildenomination, d.h., dieser Unfug wird in eine andere akademische Disziplin teilweise integriert. Das ist nur konsequent, denn die Genderideologie will uns ja weismachen, daß alle Lebensbereiche aus ihrem Blickwinkel betrachtet, bewertet und vor allem verändert werden müssen. Interessant ist allerdings, mit welchen anderen Lehrinhalten diese Ideologie verbreitet wird, nämlich 102 in Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 35 in Geisteswissenschaften, 15 in den sogenannten MINT-Fächern, also Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik, 13 in Kunst/Kunstwissenschaften, deren 8 in der Frauen-, Geschlechter-und Genderforschung – hier hat sich offenbar etwas verselbständigt – weitere 8 in den Gesundheitswissenschaften, wozu offenbar auch die Medizin zählt, 3 in den Ingenieurwissenschaften und einer in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften. Mit anderen Worten: an naturwissenschaftliche Lehrstühle im weiteren Sinne haben die Gender“wissenschaftler“ nur in 27 von 158 Fällen andocken können, dazu kommen die erwähnten 27 eigenen Lehrstühle.

Natürlich fällt auf, daß die Affinität der Naturwissenschaften und der Medizin zum Genderismus eher schwach ausgeprägt ist. Man kann davon ausgehen, daß die Implementierung dieses Unfugs in naturwissenschaftliche Lehrstühle auf erheblichen politischen Druck zurückzuführen ist.

Das nimmt auch nicht weiter Wunder wenn man weiß, daß die sogenannten Genderwissenschaftler wie etwa Frau Hornscheidt natürlich nicht aus den Naturwissenschaften kommen, sondern in ihrem Falle aus der Linguistik. Sowohl die Promotion als auch ihre Habilitation hat sie in dieser Disziplin erreicht. Es fällt auch auf, daß hier nicht naturwissenschaftlich, insbesondere nicht biologisch oder medizinisch argumentiert wird, sondern eben allein auf der Ebene von Semantik und Hermeneutik, garniert mit etwas verschwurbelter Soziologie.

Doch zurück zum Geld. Die erwähnte Dokumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages klärt uns darüber auf, daß die Aufwendungen pro geförderter Professur im Rahmen des „Professorinnenprogramms“, also der politisch motivierten Berufungen auf Lehrstühle, bei jährlich rund 300.000 € liegen. Es ist wohl zulässig, die durchschnittlichen Kosten eines Lehrstuhls in dieser Größenordnung anzunehmen. Ob damit tatsächlich auch alle Kosten erfaßt sind, etwa Baukosten und sonstige Sachmittel, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Allein das Jahresgehalt einer solchen Professorin wie Frau Hornscheidt schlägt mit gut 100.000 € zu Buche. Der ganze Unfug kostet den Steuerzahler jährlich also viele Millionen Euro. Wie sinnvoll dieses Geld etwa in der Förderung der Ingenieurwissenschaften angelegt wäre, dort also, wo die Grundlagen für unseren Wohlstand, ja für unser wirtschaftliches Überleben gelegt werden, liegt auf der Hand. Doch in der Politik hat die Realität schlechte Karten, Hirngespinste indessen haben Konjunktur. Hans Christian Andersen hat in seinem Märchen von des Kaisers neuen Kleidern schon im Jahre 1837 hellsichtig unser Absurdistan beschrieben.


Endlich!

Ursula von der Leyen ist seit dem 17.07.2019 nicht mehr deutsche Verteidigungsministerin. Und das ist gut so.

Seit ihrem Bestehen ist die Bundeswehr noch nie so schlecht geführt worden, wie unter der Verantwortung dieser Politikerin. Pleiten, Pech und Pannen wäre eine zutreffende Beschreibung ihrer Amtszeit, wäre das nicht  der Titel einer lustigen Fernsehsendung gewesen. Denn die Angelegenheit ist zu ernst, als daß man  darüber Späße machen könnte..

Es ist in den letzten Jahren genug im Detail  über die mangelnde Einsatzbereitschaft  der Truppe geschrieben worden, insbesondere über nicht fliegende Flugzeuge, nicht einsatzbereite Kampfpanzer, nicht seetüchtige Kriegsschiffe und ähnliches mehr. Peinliches gab es genug zu berichten, von der Affäre um das Sturmgewehr G 36 angefangen, das die Ministerin als angeblich unbrauchbar ausgesondert hat, sich jedoch vom zuständigen Landgericht sagen lassen musste, daß diese  Waffe genau die Eigenschaften hat, die seinerzeit vom Ministerium gefordert worden waren. Daß die Truppe mit der Waffe sehr zufrieden war, rundet das Bild nur ab. Und das findet kein Ende mit den Ausfällen der Flugzeuge der Flugbereitschaft, mit denen unsere Spitzenpolitiker zu ihren Terminen in aller Welt geflogen werden (sollen). Deutschland hat sich hier lächerlich gemacht.

Die Ministerin hat auch auf dem ureigensten Gebiet der Politik versagt, weil sie nicht im Ansatz in der Lage war,  das 2 %-Ziel der NATO innerhalb der Bundesregierung und im Parlament durchzusetzen, obwohl Deutschland sich dazu rechtswirksam verpflichtet hat. Eine Ministerin, der offensichtlich entweder der politische Wille oder das politische Gewicht fehlt, die notwendigen Finanzen für ihren Bereich sicherzustellen, hat eben versagt

Am schwersten wiegt jedoch, daß diese Ministerin das Vertrauen ihrer Soldaten verspielt hat. Schon nichtige Anlässe und offensichtlich an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe angeblich rechtsextremer Bestrebungen in der Truppe haben sie dazu bewogen, sich nicht etwa vor ihre Soldaten zu stellen, sondern eine Hexenjagd ohnegleichen auszulösen und öffentlich zu erklären, insoweit  habe die Bundeswehr – und nicht etwa einzelne Soldaten –  ein Haltungsproblem. Nun ist es im Soldatengesetz festgeschrieben, daß Vorgesetzte eine Fürsorgepflicht für ihre Untergebenen haben. Das muß natürlich in besonderem Maße für die Inhaberin der Befehls-und Kommandogewalt gelten. Denn ihr Verhalten ist naturgemäß beispielgebend für alle Dienstvorgesetzten, die ihr nachgeordnet sind. Wenn dann auch noch, wie mehrfach geschehen, ein Staatsanwalt der Ministerin bescheinigen muß, absolut unberechtigte Vorwürfe gegen Soldaten erhoben zu haben, dann bleibt nur noch die Frage, warum das nicht zum umgehenden Rücktritt oder Entlassung der Ministerin geführt hat.

Die Bundeswehr ist derzeit nicht in der Lage, genügend  Bewerber für den Truppendienst zu finden, jedenfalls solche, die man auch einstellen kann. Das nimmt nicht weiter wunder. Wer will schon  Mitarbeiter eines Unternehmens werden, dessen Maschinenpark veraltet und in Teilen  nicht einsatzfähig ist, und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit von wirklichen oder auch nur vermeintlichen Skandalen geprägt ist?

Über die Nachfolgerin Annegret Kramp-Karrenbauer  will ich erst einmal nichts sagen, denn jeder Mensch soll  die Chance haben, sich in einem neuen Amt zu bewähren, bevor man ihn beurteilt. Nur ist im vorliegenden Falle klar: schlechter kann es eigentlich nicht mehr werden. Somit besteht begründeter Hoffnung,  daß es sogar besser wird.




Was soll das?

Philosophia Perennis von David Berger gehört zu den intelligentesten konservativen Blogs in Deutschland. Der Vergleich mit Jürgen Fritz, Hadmut Danisch, Henryk M. Broder, Michael Klonovsky und Vera Lengsfeld, um nur einige zu nenen, die mir spontan einfallen, fällt keinesfalls zu Ungunsten von David Berger aus. Um so erstaunlicher sind die Angriffe gegen seine Person -offenbar weniger gegen seine Beiträge – in den letzten Wochen. Soweit sich die ansonsten von mir sehr geschätzte Erika Steinbach gegen Herrn Dr. Berger positioniert hat, ist das zwar nicht nachvollziehbar, wahrt aber wenigstens noch die bürgerlichen Anstandsregeln. 

Völlig unverständlich sind indessen die wüsten Angriffe – sogar Morddrohungen sind darunter – aus der rechtsextremen Ecke, wobei ich mich schon insoweit korrigieren muß, als aus dieser Ecke eigentlich immer nur Mist kommt. Von daher also verständlich. Leider hat David Berger deswegen vorläufig seinen Blog eingestellt. Selbstverständlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen diese Kretins.

Soweit ich sehe, stören sich die aus der Zeit gefallenen Volksgenossen bei David Berger an zwei Punkten.

Zum einen kann man wohl nicht begreifen, daß Homosexuelle bis auf ihre sexuelle Veranlagung Menschen wie alle anderen sind. Das gilt indessen auch für Linkshänder, Blinde, Lahme, Farbige, Bayern, Preußen und Anhänger von Schalke 04 (Bayern München, Borussia Dortmund und RB Leipzig, um mal alle Haßbilder aus dem Fußball hier abzubilden). Daß Gott, für Nichtreligiöse eben die Natur, die Fortpflanzung und damit die Gründung einer Familie über die Heterosexualität „organisiert“ hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ebenso, daß die religiös begründete Sexualmoral etwa des Katholizismus wie des Islam verlogen ist, denn der Mensch kann seine Sexualität in aller Regel eben nicht unterdrücken, jedenfalls nicht dauerhaft. Völlig unbegreiflich sind diese Haßphantasien vor allem deswegen, weil Herr Berger aus seiner Veranlagung gerade keine Botschaft macht, sie nicht quasi-religiös überhöht und dem Rest der Welt weismachen will, daß es sich dabei um eine selbstgewählte Lebensform handelt, wie die Genderscharlatane uns dies weismachen wollen, weil sie in Wirklichkeit die überkommene, traditionelle Gesellschaft „dekonstruieren“ wollen. Herr Berger propagiert jedenfalls für sich persönlich nicht die „Homo-Ehe“, sondern stellt jedem gleichgeschlechtlich veranlagten Menschen offenbar anheim, wie er sich in diesem Punkt zu verhalten gedenkt. Und auf dem Tuntenfasching namens Christopher Street Day ward er meines Wissens auch noch nicht gesehen. Dabei muß ich, auch wenn es eigentlich überflüssig ist, klarstellen, daß es in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts notwendig war, gegen die Diskriminierung der Homosexuellen aufzustehen und für die eigentlich selbstverständliche Freiheit zu kämpfen, seine sexuelle Veranlagung auch ausleben zu dürfen wie jeder andere auch. Was danach kam, und heute immer schriller inszeniert wird, ist nur noch peinlicher Klamauk.

Der zweite Punkt ist die Verteidigung des Existenzrechts Israels und des Menschenrechts auf Freiheit der Religionsausübung, das den Juden wie allen anderen Relgionsgemeinschaften überall auf dieser Welt zusteht, natürlich immer im Rahmen der Grund- und Menschenrechte Ditter wie auch des Ordre Public der demokratischen Rechtsstaaten. Daß Rechtextreme gerade in diesem Punkt konträrer Ansicht sind, liegt natürlich in ihrer DNA, begründet aber insoweit nicht einmal Narrenfreiheit. Hitler ist gottlob tot und soll es auch bleiben.

Was soll also der ganze Quatsch? Es mag ja sein, ja es ist normal, daß auch im Bereich der konservativen Publizistik, die in unserer Zeit jedenfalls in Deutschland fast nur in den alternativen Medien stattfindet, in einer gewissen Bandbreite argumentiert wird. Doch, um hier einmal eine Anleihe bei dem ansonsten von mir ganz und gar nicht geschätzten Mao zu machen: Laßt tausend Blumen blühen! Auf den Beifall der Rechtsextremen muß dabei niemand Wert legen. Ich für meinen Teil würde mich freuen, alsbald wieder luzide Analysen und Kommentare aus der „Feder“ – natürlich aus der PC Tastatur – David Bergers lesen zu können.        

Die Verschnulzung der Politik

Man kann Redebeiträge von Björn Höcke bei verschiedenen Gelegenheiten in Auszügen hören, etwa aus dem Thüringischen Landtag oder bei Wahlkampfveranstaltungen. Das ist schon anstrengend genug. Wenn man aber genau wissen will, wie er und seine Anhänger wirklich gestrickt sind, dann muß man sich das Video von seinem Auftritt bei dem sogenannten Kyffhäuser-Treffen des sogenannten Flügels der AfD ansehen und vor allem anhören.

Der Star des Abends wurde angekündigt wie der Messias persönlich. Ein gut fünfminütiges Video, nein, eine Huldigung, unterlegt mit Musik aus dem Hollywoodkino stellte dann die Person Höcke vor, bevor der Messias, Führer oder was weiß ich wie sich Höcke selbst einordnet, unter tosendem Beifall die Bühne betrat und die Huldigungen seiner Anhänger, Gläubigen, Fans entgegen nahm wie weiland der Demagoge aus Braunau. Zu dem in jeder Hinsicht geschmacklosen und überzeichneten Event, wie man heute wohl so sagt, paßte dann auch das in riesigen Lettern auf dem Bühnenhintergrund gemalte Motto: „Der Osten steht auf!“. Die Politschnulze hatte Einzug in die deutsche Politik gehalten.

Höcke gab dann zunächst einmal dem Affen so richtig Zucker und holzte gegen den Bundesvorstand seiner Partei, als handele es sich dabei um den ärgsten politischen Gegner. Seinem Ärger über das Landesschiedsgericht in Bayern, das drei seiner Anhänger aus der AfD ausgeschlossen hatte, machte er in ganz spezieller Weise Luft. Der studierte Historiker Höcke verstieg sich dazu, die juristischen Ausführungen in diesem Urteil fachlich zu kritisieren, ach was, zu schmähen. Die Subsumtion des Sachverhalts unter die Satzungsvorschriften sei derart arg misslungen, daß jeder Jurastudent im ersten Semester das besser machen würde. Das ist gegenüber dem Schiedsgericht, insbesondere seinem mit der Befähigung zum Richteramt ausgestatteten Vorsitzenden, natürlich nicht nur eine Unverschämtheit, sondern so etwas geht überhaupt nicht. Man mag Urteile generell kritisieren dürfen, können und manchmal sogar müssen. Indessen sollten das tunlichst nur Juristen tun, und sich dabei der fachüblichen verbalen Zurückhaltung befleißigen, auch wenn die fachliche Beurteilung hart ist. Einem Volljuristen – einem Menschen also, der zwei juristische Staatsexamina mit Erfolg absolviert hat – jedoch zu attestieren, daß jeder Student im ersten Semester das besser gemacht hätte, läßt nicht nur jeden Anstand, sondern auch jeden Respekt vor einem Gericht, das ein Schiedsgericht nun auch einmal ist, schmerzlich vermissen. Und das, wohlgemerkt, als juristischer Laie.

Nicht daß Höcke politisch ausschließlich Unsinn von sich gegeben hätte. Nein, soweit er sich mit dem politischen Hauptgegner seiner Partei, den Grünen, insbesondere ihrer Klima- und Migrationspolitik befaßte, so war das in der Sache durchaus in dem Rahmen, der vom politischen Gegner eben immer zu erwarten ist. Was indessen zu beanstanden ist, sind auch hier der Duktus seiner Sprache und seine theatralischen Gesten aus dem Repertoire des Laienschauspielers. Der Mann kann offenbar nicht sachlich argumentieren, sondern lebt von polemischer Rhetorik und trägt generell mindestens eine Schicht zu dick auf. Es ist im übrigen bei einer bürgerlichen Partei wohl auch angemessener, sein Publikum nicht kumpelhaft anzusprechen, sondern auch Parteifreunde sprachlich auf der Ebene von Damen und Herren zu behandeln. In dem Punkt bin ich vielleicht etwas altmodisch.

Insgesamt ergibt sich der Eindruck, daß Höcke und sein Flügel mehr als eine Strömung in seiner Partei oder eine der üblichen Arbeitsgemeinschaften, wie sie alle politischen Parteien kennen, sind und auch sein wollen. Es handelt sich offensichtlich um eine Partei in der Partei. Ob man dem mit juristischen Mitteln (Schiedsgericht!) beikommen will und kann, soll einmal dahinstehen. Notwendig ist die politische Entscheidung eines jeden Mitgliedes der AfD. Will man in der großen Mehrheit derartiges dulden oder nicht? Wenn nicht, dann muß man eben darauf achten, daß Delegiertenversammlungen von der Basis nur mit solchen Mitgliedern beschickt werden, die die Gewähr dafür bieten, daß sie solchen Unfug künftig unterbinden. Wenn das nicht geht, nun, dazu habe ich mich in meinem letzten Beitrag bereits positioniert.

Deutschland braucht eine rechts der Union plazierte bürgerliche, konservative und national, nicht nationalistisch, ausgerichtete Partei. Dieses Feld hat die Union unter Merkel verlassen. Zum demokratischen Spektrum in allen Ländern gehört jedoch die demokratische Rechte. Wenn das die Union nicht sein will, dann muß dieses Feld von jemand anderem bespielt werden. Nicht jedoch von einer Rosamunde-Pilcher-Version der NPD.



Man muß sich entscheiden

Wenn man die Irren nicht loswerden kann, dann muß man eben das Irrenhaus verlassen.

Alexander Gauland hat seine AfD einmal als „gärigen Haufen“ bezeichnet. Die Metapher der Gärung ist in der Tat gut gewählt um darzustellen, um was es derzeit bei seiner Partei geht. Seit dem denkwürdigen Parteitag in Essen im Jahre 2015 schlägt sich die ursprünglich als Antwort auf die von der Kanzlerin als „alternativlos“ bezeichnete Euro-Rettungspolitik gegründete AfD mit einer nationalistischen Strömung herum,  die sich selbst der „Flügel“ nennt. Die katastrophale Migrationspolitik der großen Koalition, unterstützt von moralintriefenden Grünen und Kirchenvertretern, hat diesem „Flügel“ Aufwind gegeben. Die in ihrer überwältigenden Mehrheit linksgrünen Journalisten unseres Landes nehmen das dankbar auf und versuchen durchaus nicht ohne Erfolg, die gesamte Partei AfD für die Narreteien des „Flügels“ in die Mithaftung zu nehmen. Beispielhaft sei auf den Spiegel-Titel Nr. 13 vom 23.03.2019 verwiesen. In einer wüsten Grafik mit brennendem Hakenkreuz à la KuKluxKlan wird dort die braune Verschwörung halluziniert. Dieses Bild möchte man seinen Lesern vermitteln, die nach Eigenwerbung eben mehr wissen, tatsächlich jedoch eher mehr in die Irre geführt werden, und zwar nicht erst seit dem Wirken des unsäglichen Herrn Relotius.

Einen vorläufigen Höhepunkt der parteiinternen, aber auch in den interessierten Medien geführten Grundsatzdebatte, konnte man am 06.07.2019 auf dem Parteitag der nordrhein-westfälischen AfD in Warburg erleben. Offensichtlich,  weil die aktuelle Delegiertenversammlung mehrheitlich von Vertretern des ominösen „Flügels“ beschickt worden war, was wohl unstreitig nicht der Struktur an der Basis entspricht, kam es zum Eklat. Von zwölf Vorstandsmitgliedern traten neun zurück, weil es ihnen offenbar nicht gelungen war, die Mehrheit der Delegierten von ihrem vernunftgeleiteten konservativen Kurs zu überzeugen. Die Zusammensetzung dieses bei früherer Gelegenheit ebenfalls von der Delegiertenversammlung gewählten Vorstandes gibt auch einen Hinweis darauf, daß der sogenannte „Flügel“ eigentlich nur eine Minderheit in der Partei ist. Wie so häufig in der Politik und dem Innenleben der Parteien ist es jedoch so, daß diejenigen, die sich als Delegierte und sonstige Amtsträger wählen lassen, nicht unbedingt repräsentativ für die Gesamtheit der Mitglieder sind. Insbesondere nicht für diejenigen, deren freie Zeit zu knapp bemessen ist, um sich zeitaufwendig der Politik zu widmen. Die haben eben weder Zeit noch Lust, an jeder Versammlung teilzunehmen. Die Fanatiker indessen schon.

Kommen wir zurück zum Bild des gärigen Haufens. Wer gerne mal ein Bier trinkt, der weiß auch in groben Zügen, wie es gebraut wird. Ein Teil des Brauvorganges ist das Läutern. Dabei fallen Feststoffe aus der Maische heraus und sondern sich als Treber ab. Dieses Abfallprodukt wird meist als Viehfutter verwendet. Nicht von ungefähr wird der Begriff des Läuterns als Metapher auch in anderen Zusammenhängen gebraucht. So kann sich auch ein hartgesottener Bösewicht mit der Zeit läutern und ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft werden. Eine solche Läuterung muß eben die AfD nun durchmachen. Dieser Teil der Gärung ist nicht immer angenehm, auch in der Natur nicht. Es entstehen Faulgase. Ist das nicht auch eine schöne Metapher für das, was die „Flügellanten“ so alles absondern? Beim Obst muß man darauf achten, daß faule Früchte die anderen nicht anstecken. Da muß eben ausgesondert werden. Je nach Stand der Fäulnis müssen einzelne  oder unter Umständen auch ein großer Teil der Äpfel weggeworfen werden.

Auf Parteien übertragen heißt das eben, daß unbrauchbare, nur Schaden auslösende Mitglieder ausgesondert, sprich ausgeschlossen oder zum Austritt überredet werden müssen. So haben sich Grünen in den achtziger Jahren von so manchem Dr. Seltsam getrennt. Daß man allerdings auch heute noch so manchen von Ihnen mit „Euer Merkwürden“ anreden könnte, steht auf einem anderen Blatt. Wir wissen aber, daß förmliche Parteiausschlussverfahren nur sehr schwer zu handhaben sind. Nicht von ungefähr hat der Gesetzgeber den politischen Parteien über Art. 21 GG nicht nur einen großen Einfluß auf das Staatswesen insgesamt eingeräumt, sondern auch für parteiinterne Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gesorgt. Parteiausschlussverfahren sind nicht zuletzt wegen des Instanzenweges quälend langsam, ihr Ausgang ist häufig auch ungewiß. Die politische Lösung, Querulanten zum freiwilligen Rückzug zu bewegen, greift nur selten.

Somit stellt sich die grundsätzliche, entscheidende Frage: Wenn die Minderheit nicht  marginalisiert werden kann, muß dann die Mehrheit diesem Treiben dauerhaft tatenlos zusehen? Ist es dann nicht klüger, selbst zu gehen und die Tür hinter sich zuzuschließen, wie es nun die Mehrheit von 75 % des Landesvorstandes von Nordrhein-Westfalen getan hat? Das kann allerdings nur der Anfang sein. Es bedarf einer strategischen Weichenstellung. Es ist offenbar nicht möglich, die „Flügellanten“, diesen politischen Narrensaum, dieses ungeachtet seiner teils akademischen Bildungsabschlüsse intellektuelle Prekariat, aus der Partei zu kegeln. Dann muß man diese Leute halt alleine lassen und mit der großen Mehrheit der abgeklärten und vernünftigen Konservativen und Patrioten eine neue Partei gründen.

Das geht allerdings nur, wenn das tatsächlich die übergroße Mehrheit gerade auch der führenden Politiker dieser Partei tut, vom Bundesvorstand über die Fraktionen im Bundestag, in den Landtagen und im Europäischen Parlament. Sicherlich bleibt dann über dem Tor zum Irrenhaus noch der alte Name, und leider auch die Kasse in seinem Tresor. Doch dieser logistische Nachteil kann sich ohne weiteres zum politischen Vorteil wandeln. Anders als bei der Neugründung 2013, die jedoch aus dem Stand heraus nach einem halben Jahr ein Bundestagswahlergebnis von 4,7 % und dann den Einzug in die Landtage gebracht hatte, wäre nun schon überall in den Parlamenten eine Fraktion mit dem dazugehörigen logistischen und personellen Apparat vorhanden. Der Großteil der Mitglieder würde sicherlich mit den führenden Funktionären in die neue Partei gehen, mithin also auch deren künftige Mitgliedsbeiträge und Spenden. Es mag sein, daß eine solche „Konservative Union“ oder wie sie auch immer heißen könnte, zunächst einmal einige Prozentpunkte weniger erzielte, als die derzeitige AfD, ob im Osten oder im Westen. Sie hätte aber die nicht zu vernachlässigende Chance, zum einen die Mitglieder und Wähler zurückzugewinnen, die wegen der Narreteien und Umtriebe des „Flügels“ im Laufe der Jahre die Partei verlassen haben, und die Chance, solche Bürger dieses Landes für sich zu gewinnen, die bisher gerade wegen dieser „Flügellanten“ die AfD weder wählen noch unterstützen konnten.

Eine nüchterne Lagebeurteilung führt zu einem Entschluß. Wenn die Lagebeurteilung richtig ist, dann ergibt sich der Entschluß zwingend, auch wenn er den Entscheidern Mut abverlangt. Doch wer nicht wagt, der nicht winnt, sagt zu Recht der Volksmund. Einer Partei, der man Populismus vorwirft, und die tatsächlich die Interessen ihres Volkes vertreten will, steht es jedoch gut an, sich seiner Weisheit zu bedienen.




Richtig geht vor Recht!

Die Vorgänge um die Sea Watch 3 und ihre Schiffsführerin – in eigener Diktion Kapitänin – Carola Rackete zeigen zum wiederholten Mal, daß die Rechtsordnung stets den Kürzeren zieht, wenn die Politik im Spiel ist.

In rechtlicher Hinsicht gibt es keinen Zweifel daran, daß Frau Rackete am internationalen Seerecht vorbei und glatt gegen das italienische Recht gehandelt hat, als sie angebliche Flüchtlinge aus angeblicher Seenot „gerettet“ und trotz ausdrücklichen Verbots der italienischen Behörden im Hafen von Lampedusa an Land gebracht hat. Schon die Existenz derartiger selbst ernannter Seenotretter spielt den nordafrikanischen Schleppern in die Hände. Denn sie können deswegen mit einer gewissen Glaubhaftigkeit ihren Kunden versichern, daß sie nach kurzer Zeit im Schlauchboot auf offener See, regelmäßig schon  in den Küstengewässern der nordafrikanischen Staaten, von einem derartigen Schiff aufgenommen und dann in einen italienischen Hafen gebracht werden, von wo sie dann zügig in ihr Wunschland Deutschland reisen können. Dafür zahlen sie dann auch gerne Beträge von 5.000,00-15.000,00 € pro Person. Gäbe es derartige Organisationen, die aus angeblich humanitären, in Wirklichkeit ideologischen Gründen, solche Schiffe vor den nordafrikanischen Küsten kreuzen lassen nicht, dann müßten  die Schlepper nun selbst solche Schiffe beschaffen, ausrüsten, bemannen und unterhalten. Der finanzielle Aufwand wäre erheblich, der Gewinn der Schlepper würde sich entsprechend verringern.

Die Rechtslage steht diesen Aktivitäten eindeutig entgegen. Das Völkerrecht im allgemeinen, wie auch das internationale Seerecht, verpflichten Staaten wie Italien keineswegs dazu,  jedes Schiff in seine Häfen einlaufen zu lassen, auch dann nicht, wenn es Schiffbrüchige an Bord hat. Das hat ja vor kurzem der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte in der Angelegenheit Sea Watch 3 auf die Beschwerde  von Sea Watch und Frau Rackete gegen die Republik Italien so entschieden. Frau Rackete und ihre Unterstützter interessiert das aber offensichtlich nicht. Sie ist bekanntlich nach tagelanger Irrfahrt gegen das ausdrückliche Verbot  der italienischen Regierung in den Hafen von Lampedusa eingelaufen, obgleich sie schon Tage vorher Häfen in Libyen, Tunesien, Ägypten oder den Niederlanden, unter deren Flagge die Sea Watch 3 fährt, hätte anlaufen können. Wie wenig sie das Recht schert, zeigt ja auch ihr Verhalten beim Einlaufen in den Hafen, als sie ein  Boot der italienischen Finanzpolizei einfach zur Seite gedrückt hat. Ihr ging es vielmehr offensichtlich darum, Italien, insbesodere seinen Innenminister Salvini, vorzuführen. Denn dort herrschen ja die menschenfeindlichen rechten Populisten. Gegen dieses Reich des Bösen kämpft mutig die Jeanne d’Arc des 21. Jahrhunderts. Und die kommt natürlich aus dem Reich des Lichts, zu dem sich Deutschland nach dem Untergang des Reichs der Brüder im Geiste Salvinis gewandelt hat.

Was steckt dahinter? Natürlich eine Ideologie.  Frau Rackete und ihre Anhänger in Deutschland bis hinauf zum Bundespräsidenten sind eben der Auffassung, daß aus Seenot Gerettete – sagen wir lieber, von Schlauchbooten auf die Sea Watch 3 umgestiegene  Passagiere – das Menschenrecht haben, in ein Land ihrer Wahl zu reisen und sich dort dauerhaft niederzulassen – die Vorstufe des die Nationen ablösenden Weltstaates. Daß es sich dabei nur um solche Länder handelt, die ein im Weltmaßstab extrem weitherziges Sozialsystem haben, wird schon daran deutlich, daß diese angeblichen  Flüchtlinge vor Krieg, Not und Verfolgung regelmäßig nicht etwa nach  Bulgarien oder Rumänien weiterreisen wollen, auch nicht nach Albanien, Kroatien oder Serbien. Das ist eben die Vorstellung, daß Menschenrechte, über die man selbstverständlich die Interpretationshoheit beansprucht, im Range stets höher stehen, als Verfassungen und Gesetze von Staaten. Das Recht muß dann eben dem Richtigen weichen. Das Recht von Staaten, darüber souverän zu entscheiden, wer einreisen und bleiben darf, steht im Rang eben unter dem selbst definierten Menschenrecht, dort Wohnung nehmen zu können, wo es einem gerade gefällt.

Die Definitionshoheit haben dann eben allein die Menschen, die sich dafür entschieden haben, die Menschenrechte nach eigenem Gusto durchzusetzen. Zwar gibt es dafür eigentlich internationale Verträge, geschriebenes und ungeschriebenes Internationales Recht und vor allem Gerichtshöfe, die darüber zu befinden haben, wie zum Beispiel  der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte. Als Kämpfer für die Menschenrechte kann man das natürlich nicht akzeptieren, denn schon in der Existenz von Gerichten liegt die Möglichkeit begründet, daß sie anders entscheiden, als es  einer Prozeßpartei gefällt.  Und deswegen kann der Richterspruch allenfalls dann akzeptiert werden, wenn er einmal mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt. Das heißt aber doch, daß im Grunde genommen die Existenz von Gerichten völlig überflüssig ist, weil eben über das Recht allein diejenigen befinden, die sich seine Durchsetzung auf ihre Fahnen geschrieben haben.

Der Beispiele gibt es natürlich mehr. Es ist erst wenige Wochen her, daß sogenannte Klimaaktivisten das Gelände des Braunkohletagebaus Garzweiler besetzt haben, um den laufenden Betrieb des Braunkohletagebaus wenigstens vorübergehend zum Erliegen zu bringen. Die gleichen Leute übrigens, die einige Monate zuvor den angrenzenden Wald besetzt hatten, um zu verhindern, daß dort Bäume gefällt werden, weil der Braunkohletagebau dorthin vorangetrieben werden sollte. Entgegenstehende behördliche und gerichtliche Entscheidungen interessierten diese Leute zunächst einmal nicht. Vielmehr attackierte man die zur Räumung eingesetzten Polizeibeamten mit gefährlichen, teils sogar ekelerregenden Wurfgeschossen, wie Steinen und Fäkalien. Allerdings sah man sich im Besitze des höherrangigen Rechts.

Ein letztes Beispiel. Vor wenigen Wochen zündeten in Köln sogenannte Autonome, genau gesagt linksextreme Verbrecher, auf dem Gelände eines Autohauses mehrere  SUV der Marke Porsche im Wert von jeweils rund 180.000,00 € an. Zur Begründung erklärten sie, auf diese Weise werde unterbunden, daß, so wörtlich „35 Kilo Kind mit 3,5 t Luxusauto zur Schule gebracht werden“, und somit werde verhindert, daß  dabei entsprechende Mengen CO2 ausgestoßen werden. Daß dabei Straftaten wie Sachbeschädigung und Brandstiftung begangen wurden, spielte für die selbst ernannten Retter des Weltklimas natürlich keine Rolle. Öffentliche Rügen aus Politik und Medien waren nicht zu vernehmen. Der Umwelt-Robin Hood darf ja auch mal über die Stränge schlagen.

Das erstaunlichste aber ist, daß Politik und Medien in Deutschland all diesen Aktionen Beifall spenden, ja sie als Beispiele von Bürgersinn und Zivilcourage bejubeln, selbstverständlich wider besseres Wissen, wie im Falle Steinmeier und Maas, beides Juristen (!). Und da entblöden deutsche Spitzenpolitiker sich auch nicht, ihren italienischen Kollegen anzusinnen, auf die Justiz ihres Landes einzuwirken, um die Freilassung der rechtmäßig inhaftierten Piratin Carola Rackete zu bewirken. Von Anstand und Diplomatie, von der Achtung vor der unabhängigen Justiz eines anderen Landes keine Spur. Von hochrangigen Kirchenvertretern wie Bedford-Strohm oder Marx will ich erst gar nicht reden, und schon gar nicht von den Narren aus dem Kultur- und Kunstbetrieb. Einhelliger Tenor all dieser Rechtsverächter ist  die Argumentation, wonach humanitäre Motive weit schwerer wiegen, als – papiernes – Recht.

Wer den „richtigen“ Standpunkt vertritt, wer höherrangige Ziele  verfolgt, wer die Menschen oder die Welt rettet, der kann sich doch nicht damit aufhalten, Anträge bei Behörden zu stellen, Bescheide abzuwarten, möglicherweise sich eine parlamentarische Mehrheit für eine Gesetzesänderung zu suchen und ähnliches mehr. Das sozusagen gewöhnliche Recht sollen selbstverständlich die Bürger in ihrem Alltag befolgen müssen, ebenso selbstverständlich bei Meidung aller Rechtsnachteile und Strafen, die dann fällig werden, wenn sich Frau Meier und Herr Müller über das Recht hinwegsetzen. Wo es aber um Größeres geht, wo „Haltung“ gefragt ist, da müssen dann auch schon mal  bürokratische Hindernisse aus dem Weg geräumt und der Situation nicht gerecht werdende Gesetze ignoriert werden. Ja, man stilisiert sich zu Widerstandskämpfern im Range der Weißen Rose hoch. Wer hingegen auf dem Recht besteht, ja sogar wagt, die Rechtsbrecher des Rechtsbruchs  zu beschuldigen, der muß als Hetzer und Haßredner ausgegrenzt, gegebenenfalls seiner Grundrechte entkleidet werden. Ihm nützt es dann gar nichts, wenn, wie zum Thema unkontrollierter Flüchtlingszuzug geschehen, hoch- und höchstranigige Verfassungsjuristen  oder auch Gerichte den verantwortlichen Politikern Rechtsbruch  bescheinigen. Denn „Richtig“ geht vor Recht.        

Die spinnen, die Deutschen!

Wollte man eine neue Asterix-Folge schreiben, so wäre Deutschland in diesen Tagen wohl der richtige Rahmen für eine dystopische Persiflage. Die persiflierende Beschreibung aktueller Zustände, jedoch in die Zeit Cäsars rückprojiziert, ist ja das Erfolgsgeheimnis dieser wundervollen Comics, die damit schon fast eine eigene Literaturgattung sind. Das Deutschland unserer Tage verdient sich täglich von Neuem und immer mehr den Spitznamen Absurdistan. Indessen ist das für die allermeisten Deutschen gar nicht lustig.

Doch steigen wir ein in den täglichen Affenzirkus. „Immer wenn du glaubst, es geht nicht mehr…“ Jeder aus der Generation Wirtschaftswunder kann noch diesen Satz ergänzen, weil er als Sinnspruch über Mutters Küchentisch und in den Poesiealben der fünfziger und sechziger Jahre prangte:…“kommt von irgendwo ein Lichtlein her!“ Nein, falsch! Heute muß es heißen:“…kommt von irgendwo was Blödrers her!“ 

Beispiele gefällig? 

Beginnen wir mit AKK, also jener Phrasenschleuder auf zwei Beinen, die in den Tagträumen der CDU-Funktionäre alsbald Angela Merkel als Kanzlerin beerben soll. Seit ihrem Auftritt bei Anne Will wissen wir, daß sie unter anderem eine messerscharf kombinierende Kriminalistin ist. Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke geht natürlich auf die Hetze der AfD zurück.  Teile der Partei hätten das geistige Klima geschaffen, das eine solche Tat ermöglicht habe. Nun ist der inzwischen geständige Tatverdächtige ein seit mehr als 20 Jahren polizeibekannter Rechtsextremist mit einschlägigen Vorstrafen und Verbindungen in die NPD sowie der vom Verfassungsschutz beobachteten und wohl auch wie üblich gesteuerten Ansammlung von rechtsextremen Irren namens „Combat 18“. Die AfD indessen wurde bekanntlich erst im Jahre 2014 gegründet. Die Meisterdetektivin AKK hat also herausgefunden, daß jener Stephan Ernst durch Hassreden und Hetze von AfD-Funktionären mehr als 20 Jahre lang radikalisiert und zu seiner Tat getrieben worden ist. Mit dieser intellektuellen Ausstattung ist man natürlich für das Amt des Bundeskanzlers hervorragend qualifiziert.

Fahren wir fort mit Peter Tauber, seines Zeichens Frühstücksdirektor in der Sicherheitsagentur von der Leyen, der Leuten wie den AfD-Funktionären, aber auch den letzten verbliebenen Konservativen in der CDU, die Grundrechte entziehen will. Denn diese Leute hätten sie ja mit ihren Hetzreden, vor allem gegen Flüchtlinge, verwirkt. Art. 18 des Grundgesetzes gebe ja nun einmal diese Möglichkeit. Ja, wer nur soll das tun? Hätte Herr Tauber auch den zweiten Satz dieses Artikels nur gelesen, vom Verstehen will ich ja erst gar nicht reden, dann hätte er festgestellt, daß dies nur das Bundesverfassungsgericht kann. Aber vielleicht stört ihn das nicht weiter, jedenfalls wenn er sich vorstellt, daß die Richter des Bundesverfassungsgerichts ja nun einmal von CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne gewählt werden. Da muß man nur mehr als bisher auf Linientreue achten, dann wird das schon.

Und da ist ja dann auch noch Markus Söder. Nicht nur, daß er den famosen Funktionären seiner Schwesterpartei natürlich beipflichtet. Nein, wie bei seiner Persönlichkeitsstruktur nicht anders zu erwarten, setzt er eins drauf. Seine CSUler in den Kommunalparlamenten haben künftig ein striktes Abstandsgebot zu den Krypto-Nazis von der AfD einzuhalten. Nicht einmal am Kaffeeplausch während der Sitzungspausen dürfen sie sich mit diesen Satansjüngern über Gott und die Welt, den FC Bayern und die fränkische Bratwurst unterhalten. Sie haben den Umgang mit ihnen zu meiden wie die frommen Muslime den Verkehr mit den Ungläubigen. Nur dann wird seinem bayerischen Wahlvolk deutlich genug vor Augen geführt, was für schlimme Finger das sind, und daß man zur Verhinderung des Unterganges seines geliebten Vaterlandes künftig doch wieder besser CSU wählen muß.

Dem staunenden Betrachter der närrischen Szene in Deutschland bot sich bei der jüngsten „Klimarettungsaktion“ im Braunkohle-Tagebau Garzweiler ein Bild wie aus dem Tollhaus. Sogenannte Aktivisten in Plastik-Ganzkörperanzügen (die verrotten zügig in 100.000 Jahren) umgingen listig die Sperren der Polizei, indem sie die angrenzenden Felder der Gemüsebauern zertrampelten und blockierten dann Schienen und Arbeitsgerät, um den Betrieb dort wenigstens vorübergehend stillzulegen. Bemerkenswert ist in der Tat zunächst der Sprachgebrauch in den Medien. Statt das Kind beim Namen zu nennen und erst einmal darauf hinzuweisen, daß hier Straftaten wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Nötigung, Landfriedensbruch und Körperverletzung massenhaft begangen werden, machte man aus den Straftätern schönfärberisch eben Aktivisten. Natürlich ist das sprachlich nicht völlig daneben, denn jeder Straftäter ist auch aktiv, wenn er seine Straftat begeht. Und wenn er das intensiv tut, dann ist er nicht nur aktiv, sondern ein Aktivist.

Diese edlen Retter des Klimas mußten natürlich auch verpflegt werden, wegen der Hitze des Tages erst einmal mit genügend Mineralwasser. Das wurde dann auch palettenweise in PET-Kunststofflaschen herangekarrt, selbstverständlich mit Kohlensäure, so daß die CO2-Bilanz der Klimaaktivisten auch auf diesem Wege nach oben korrigiert werden konnte. Beschwerden wurden dann laut, als die Polizei (!) erst nach dem Umgange von immerhin 13 Stunden ein Erbarmen hatte und die Aktivisten mit Nahrung versorgte. Die Verköstigung hunderter von Kriminellen dürfte also die Kosten des Polizeieinsatzes weiter in die Höhe getrieben haben. Außerhalb von Absurdistan hätte man den Herrschaften wohl unmissverständlich bedeutet, daß sie für ihre Verpflegung selber zu sorgen hätten, etwa, indem sie genügend davon mit führen, wenn sie schon stunden- und tagelang randalieren wollen. Oder aber, sie könnten doch schlicht und einfach nach Hause gehen und sich aus ihrem garantiert klimaneutralen Kühlschrank ihr veganes Schnitzel zu nehmen, um es dann völlig CO2-neutral in der selbstverständlich nicht mit Teflon beschichteten Pfanne zu brutzeln. 

Schau’n wir mal, was noch alles kommt. Die Seismologen kennen die nach oben offene Richterskala, mit der die Intensität von Erdbeben gemessen wird. Im Wirkungsbereich der deutschen Politikerkaste sollten wir die nach oben offene Absurdistanskala einführen. Als Maßeinheit bietet sich das AKK an. In Garzweiler hätte die Skala vielleicht 10 AKK angezeigt, während des Auftritts der namensgebenden Spitzentörin bei Anne Will deren 12. Wie gesagt, nach oben offen.


Rette uns, wer kann!

Deutschland ist in größter Gefahr. Der Bundesinnenminister klärt uns darüber auf, daß derzeit etwa 12.700 gewaltbereite Rechtsextremisten festgestellt worden sind. Sie seien so gefährlich, wie  die Reichsbürger und  der islamistische Terrorismus. Die Rote Armee Fraktion (RAF) unseligen Angedenkens ist zurück, allerdings nun als braune Brigade. Den Fernsehzuschauern werden mit Sturmgewehren schließende Männer präsentiert,  die unter kryptischen Bezeichnungen wie zum Beispiel „Combat 18“ firmieren, was in dieser Szene die Bezugnahme auf ihren entrückten  Führer bedeutet. Der erste und der achte Buchstabe des Alphabets sind nun einmal seine Initialen.

Die Lage ist ernst, sagt der oberste Hüter unserer Sicherheit. Hervorgebracht haben diese tickenden Zeitbomben, so wird uns suggeriert, Haß und Hetze in den sozialen Medien. Auch er fordert daher wie der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber, endlich Art. 18 des Grundgesetzes anzuwenden und den Hetzern ihre Grundrechtezu entziehen. Daß so ein Unfug ernsthaften Juristen nicht über die Lippen kommen kann, steht auf einem anderen Blatt. Heiko Maas, eigentlich für die Außenpolitik unseres Landes zuständig, besinnt sich auf seine Zeit als Zensurministerlein und fordert die Deutschen auf, gegen die Haßprediger und Hetzer auf die Straße zu gehen. Zum Friday for Future müsse nun der Donnerstag der Demokratie kommen. Journalisten eifern beim Ausmalen entsprechender Horrorszenarien um die Wette. Man weiß natürlich von  körperlichen Attacken und Mordversuchen „Rechter“ auf demokratische Politiker zu berichten.

Die Blumen auf dem Grab des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke sind noch nicht verwelkt, da erfahren wir bereits  die Ergebnisse der öffentlichen Fahndung und Spurenauswertung – nicht seitens der Polizei, sondern in den Redaktionsstuben. Ein wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft genommener Mann mit offensichtlich rechtsextremer Vergangenheit hat natürlich nicht allein gehandelt. Ein neuer NSU war am Werk. Ob all diese Ermittlungen und öffentlichen Ergebnismeldungen der Polizei bei ihrer Arbeit helfen, muß doch wohl sehr in Frage gestellt werden. Eigentlich sollte die Regel doch lauten, daß man Näheres zu einem Fall erst dann öffentlich erklärt, wenn die polizeilichen Ermittlungen wenigstens bis zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft gediehen sind. Doch in dieser Lage gilt das nicht, denn die „rechte Gefahr“ lauert überall. Heiko Maas tritt auch hier mit bestechender Analyse hervor und deckt auf, daß hier die gleichen Geister wirken, wie im Dritten Reich.

Geht’s noch?

Nur mal so nachgefragt: 12.700 „gewaltbereite“ Rechtsextreme. Was soll das heißen? Was bedeutet diese Bezeichnung, und wer definiert das? Sind das mit Waffen und Kampfmitteln ausgerüstete Terroristen mit klaren Einsatzaufträgen? Gibt es da Organisationen und Strukturen? Gar einen Führer? Oder sitzen diese 12.700 potentiellen Gewalttäter einzeln unorganisiert in ihrem stillen Kämmerlein und überlegen sich gerade, welches Objekt sie in die Luft sprengen und welchen Politiker sie umbringen wollen? Und wenn es so viele sind, warum haben nicht wenigstens einige von ihnen, sagen wir mal 0,5 % – das wären gut 60 Mann, der NSU bestand aus drei Leuten und ein paar Unterstützern – mit dem Terror begonnen? Bislang war es ja wohl nur einer, wenn überhaupt. Und wenn „gewaltbereit“ bedeuten soll, daß die betreffenden Personen Straftaten wenigstens schon vorbereiten, wenn nicht sogar mit der Ausführung  beginnen, warum hören und lesen wir nichts von Verhaftungen? Wartet man ab, bis die Täter zugeschlagen haben, um sie dann vor Gericht stellen zu können?

Fragen über Fragen. Doch Politik und Medien werfen uns einfach eine solche Zahl hin. Was will man damit bezwecken? Angst erzeugen? Ist es das Kalkül, daß ängstliche Bürger eher bereit sind, staatliche Repressionen hinzunehmen, die mit dem Etikett der Gefahrenabwehr, ja der Terrorismusbekämpfung versehen sind? Wiegen sich Politiker wie Maas, Seehofer und Tauber in der Gewissheit, daß die Leute eher bereit sind, sogar Einschränkungen ihrer Grundrechte zu akzeptieren,  wenn’s ums Ganze geht? Geht es nicht wenigstens auch, wenn nicht gar in erster Linie darum, „rechte“ Blogger, Publizisten und vor allem die verhaßte AfD, die einem die Stammwähler gestohlen hat, auszugrenzen und nieder zu machen? Man schlägt den Sack und meint den Esel?

Warum eigentlich wird in der Öffentlichkeit nicht kommuniziert, daß die Gewaltbereitschaft der extremen Ränder keineswegs nur von rechts außen, sondern auch von links außen kommt? Wer sich informieren will, der wird auch von der Bundesregierung informiert. So hat die Bundesregierung jüngst auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu den gewalttätigen Angriffen auf Politiker für das erste Quartal 2019 aus der polizeilichen Kriminalstatistik berichtet. Demnach gab es in diesem Zeitraum insgesamt 183 Angriffe auf Politiker, die sich nach Parteien aufgliedern wie folgt: AfD 114, SPD 21, Grüne 19, CDU 15, Linke 9, CSU 1, Sonstige 4. In 62,3 % der Fälle waren also Politiker der AfD Opfer gewalttätiger, politisch motivierter Angriffe. Die Annahme dürfte naheliegend sein, daß es sich bei den Tätern jedenfalls in diesen Fällen nicht um Rechtsextremisten gehandelt hat. Der islamistische Terror bildet sich hier nicht ab, ist jedoch leider weiterhin virulent.

Unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit  ist es jedoch mehr als fahrlässig,  die begrenzten Ressourcen der Polizei nun nahezu ausschließlich zur Aufdeckung und Bekämpfung des rechtsextremen Terrors einzusetzen, weil diese Kräfte dann dort fehlen, wo sie offensichtlich ebenfalls gebraucht werden. Vielmehr sollte die Polizei proportional zur tatsächlichen Gefährdung aus den verschiedenen Richtungen  eingesetzt werden.

Jenseits der unsäglichen Auslassungen von Politikern muß allerdings der Kampf auch gegen den rechten Terrorismus konsequent geführt werden. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß man mit allen Mitteln verhindern muß, daß sich eine Situation wiederholt wie in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als Deutschland in der Tat unter den Schlägen des roten Terrorismus erzitterte. Wir haben damals mit rechtsstaatlichen Mitteln diesen Terror in den Griff bekommen. Sollte tatsächlich ein rechter Terrorismus sich in der Entstehensphase befinden, so ist er eben mit rechtsstaatlichen Mitteln konsequent zu bekämpfen.

Was wir hingegen nicht brauchen, ist  eine Einschränkung unserer Grundrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit.  Es liegt auf der Hand, daß  Feinde der Freiheit wie Maas die vermeintlich gute Gelegenheit beim Schopf ergreifen wollen, das ungeliebte rechte, konservative Milieu unter Generalverdacht zu stellen und gleich mit abzuräumen. Solchen Leuten sei jedoch die Mahnung des Altbundespräsidenten Gauck ins Stammbuch geschrieben, wonach in einer Demokratie Toleranz auch gegenüber ungeliebten Meinungen vonnöten ist,  auch solchen gegenüber, die man selbst überhaupt nicht mag.  Die Grenzen ziehen allein Verfassung und Strafgesetzbuch. Und das ist Sache der Gerichte, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts und nicht etwa  der politischen Konkurrenz die sich, das Wortspiel sei erlaubt, „anmaassen“, die politischen Meinungen der Bürger in erlaubt und nicht erlaubt  einzuteilen.

Doch auch wo  die Terrorismusbekämpfung und  das Strafgesetzbuch enden, ist für die Verfechter von Demokratie und Rechtsstaat, was gerade Konservativen ein Anliegen ist, einiges zu tun. Es gibt  in der Tat Haßrede und Hetze, die  für jeden rechtschaffenen Bürger und Demokraten nur abstoßend und ekelerregend sind. Im Zusammenhang mit dem Fall Lübcke sind in den letzten Tagen ja reichlich derartige Zitate aus dem Internet über die Bildschirme geflimmert. Leute, die ihre zerebralen Flatulenzen über die Tastatur ihres PC absondern, haben mit  konservativen Patrioten keinerlei Gemeinsamkeit. Genauso wenig, wie seinerzeit auf der anderen Seite aufrechte Sozialdemokraten irgendetwas mit den roten Terroristen der RAF gemein hatten. Daß, nebenbei bemerkt, gewisse Linksintellektuelle da anders gestrickt waren, steht dem nicht entgegen. Die demokratische Linke hat seit Jahrzehnten  ein massives Problem mit dem linken akademischen Narrensaum. Die demokratische Rechte hingegen muß stets auf der Hut sein, sich ein gleichartiges Problem mit Rechtsextremen einzuhandeln, seien sie Anhänger so abseitiger Verschwörungstheorien wie die Reichsbürger und  ähnliche Verrückte, seien sie esoterische Wotansjünger, träumten von einem rassisch reinen Volk und was es der Narreteien mehr gibt.

Es ist in der Politik manchmal eben so wie mit dem Garten. Bäume, Büsche und Rosen müssen ausgelichtet und beschnitten werden, wenn sie gesund wachsen und einen schönen Anblick bieten sollen. Parteien und Vereine müssen ihre Mitgliederbestände immer wieder  sichten, bewerten und bereinigen. Da gilt eben auch die gar nicht so neue Erkenntnis von Joachim Gauck, daß gegenüber der Intoleranz eben seitens der Toleranten Intoleranz geübt werden muß. Früher hieß das mal: „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit!“

Demokratie ist anstrengend. Demokraten können sich eben nicht zurücklehnen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen. Sie sind Anfechtungen von zwei Seiten ausgesetzt. Wer gerade die Macht hat, neigt dazu, sie möglichst zu behalten, und wenn es mit unfairen Mitteln ist. Jeder Versuch, die Macht mit unlauteren Mitteln aufrechtzuerhalten, beginnt erfahrungsgemäß mit der Einschränkung der freien Rede. Hier gilt es  wach zu sein und  den Anfängen  zu wehren. Auf der anderen Seite versuchen auch die Feinde der Demokratie auf demokratischem Wege die Macht zu erlangen, um sie dann abzuschaffen. Das gilt für Extremisten aller Schattierungen, linksextremen wie rechtsextremen und auch unter dem Deckmantel einer Religion, die in der Tat nichts anderes ist, als eine aggressive Unterwerfungsideologie, jedenfalls in ihrem historischen Erscheinungsbild und dem Wortlaut ihrer Texte.

Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit. Das ist der Wahlspruch der NATO. In den glücklicherweise längst vergangenen Zeiten der Bedrohung unserer Freiheit durch eine kommunistische Weltmacht hatte das brennende Aktualität und war für jedermann einsichtig. In einer scheinbar friedlichen Welt muß man das doch immer wieder in Erinnerung rufen.






Die unerwiderte Liebe

Es ist im Leben der Menschen so, wie in der Natur. Ein Gewitter reinigt die Luft, sie wird klar und gibt den Blick frei auf Dinge, die man zuvor durch den Nebel nicht gesehen hat. Ein Schulbeispiel dafür erleben wir derzeit bei der politischen Aufarbeitung, oder soll man besser sagen: der Instrumentalisierung des tragischen Mordfalles Lübcke. Politik und Medien haben nicht gezögert, den aus richterlicher Sicht wohl vorliegenden dringenden Tatverdacht gegen einen Mann aus der rechtsextremen Szene zum Anlaß zu nehmen, die demokratische Rechte der Mitschuld an der Mordtat zu bezichtigen. Aus den Reihen der AfD, aber auch der Werte Union sei gewaltauslösende Hetzrede gekommen. Man versteigt sich sogar dazu, diesen Teilnehmern am politischen Diskurs die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG entziehen zu wollen.

Das treibt bizarre Sumpfblüten. Prof. Max Otte, langjähriges Mitglied der CDU und auch der vor nicht allzulanger Zeit gegründeten Werte Union, nahm das vorgestern, am 17.06.2019, zum Anlaß auf Twitter mitzuteilen: „Lübcke – endlich hat der Mainstream eine neue NSU-Affäre und kann hetzen. Es sieht alles so aus, daß der Mörder ein minderbemittelter Einzeltäter war, aber die Medien hetzen jetzt schon gegen die „rechte Szene“ was immer das ist. Rechtsextremismus.“ (Diesen komischen # der Twitterei lasse ich weg.)

Damit hat er recht exakt beschrieben, was in Politik und Medien geschieht. Geradezu notgeil stürzt man sich auf die vermeintlich wunderbare Gelegenheit, „endlich“ den Ursachenzusammenhang von konservativer, rechter Politik und gewaltbereitem Rechtsextremismus „beweisen“ zu können. Gleichwohl sah er sich veranlaßt, aufgrund allenthalben geäußerter Aufregung vorgestern diesen Text zu löschen und zu erläutern: „Aufgrund der vielen Reaktionen möchte ich klarstellen: ich entschuldige mich, wenn ich im Mordfall Lübcke Gefühle verletzt habe und spreche der Familie mein tief empfundenes Beileid aus.“

Nun können beide Äußerungen ohne weiteres nebeneinanderstehen, ohne sich zu widersprechen. Die zutreffende Analyse des Verhaltens der meisten Medien und das Beileid für die Familie des Opfers sind zwei ganz verschiedene Dinge, vor allem schließt, wie gesagt, das eine das andere nicht aus.

Interessant ist allerdings die Reaktion des Vorsitzenden der Werte Union, Alexander Miksch. Er distanziert sich in aller Schärfe von Otte und erklärt, „Solche Gedanken schockieren uns“. Unter den Mitgliedern hätten Ottes Äußerungen eine „Welle des Entsetzens“ ausgelöst. Naja, mit kleinerer Münze wird in der Politik nun einmal nicht bezahlt. Doch ist diese Reaktion ebenso wie der Ruf nach dem Parteiausschluß des dezidiert konservativen, unabhängigen Professors symptomatisch für den Zustand der Union. Sie ist unter der Führung Angela Merkels weit nach links abgedriftet, was die Werte Union beklagt und zu ändern wünscht. Die Konsequenz, die Union zu verlassen, weil sie sich von den eigenen Positionen weit entfernt hat, will man nicht ziehen, wie dies viele andere getan haben, die dann zum Teil zur AfD abgewandert sind, an ihrer Spitze Alexander Gauland und Jörg Meuthen. Man hängt der Illusion an, die Union doch noch von innen heraus ändern und zurück auf den rechten Weg führen zu können. Die Unionsparteien zeigen den wackeren Kämpen von der Werte Union jedoch die kalte Schulter. Sie werden nicht einmal als Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Union anerkannt.

Es drängt sich das Bild von dem verschmähten Liebhaber auf, der unter dem Fenster der Angebeteten schmachtende Lieder singt. Sie aber weist ihn brüsk zurück, denn sie macht schon längst einem anderen schöne Augen. Dieser andere kommt grün gewandet daher, erzählt auch den Leuten, er sei Robin Hood, will sie jedoch in Wahrheit in eine autoritär regierte andere Republik führen, wo die richtige Lebensweise von den grünen Besitzern der Wahrheit vorgeschrieben wird.

Die Luft ist nun eigentlich klar genug, als daß jeder diese Bewegungen im Gelände erkennen kann. Doch die Menschen neigen dazu, Illusionen anzuhängen. Denn das Leben ist doch so, wie man es sich wünscht, sehr viel schöner, als es in Wirklichkeit ist. Und so wird Herr Miksch auch weiterhin unter dem Fenster der angebeteten Angela sitzen und schmachtende Lieder singen. Davon wird er sich auch nicht abhalten lassen, wenn sie hin und wieder einen ihrer Lakaien herunter schickt um ihm ausrichten zu lassen, er möge sich sonstwohin verfügen. Erst der Mann im Robin Hood Kostüm wird ihn endgültig verjagen. Aus seinen Träumen und aus dem Deutschland, das wir jetzt noch kennen.