Im sächsischen Freital hat der Generalbundesanwalt mehrere Personen wegen des dringenden Tatverdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung festnehmen lassen. Ob es wirklich der Gefahrenanalyse oder auch nur dem Bestreben nach medienwirksamer Aktion geschuldet war, daß unter anderem die GSG 9 eingesetzt wurde, kann dahinstehen. Entscheidend ist, daß möglicherweise tatsächlich eine Terrorgruppe unschädlich gemacht worden ist. Die Strafandrohung des einschlägigen § 129a StGB liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Sollten in diesem Falle, wofür natürlich sehr viel spricht, auch schwere Brandstiftungen und Sprengstoffanschläge nachgewiesen werden, dürfte der auch dafür identische Strafrahmen insgesamt sehr weit ausgeschöpft werden. Strafrechtler und Kriminologen machen sich zwar über den abschreckenden Wert von Strafen wenig Illusionen. Wichtiger noch als die Höhe der ausgeurteilten Strafen ist vielmehr, daß die Festnahme jedes einzelnen Verdächtigen allen potentiellen Tätern signalisiert: die Gefahr ist groß, daß wir erwischt werden. Die niedrige Aufklärungsquote etwa bei Einbruch ist für viele Straftäter der Anreiz, weitere Straftaten dieser Art zu begehen. Eine hohe Aufklärungsquote im Bereich des Terrorismus ist ganz sicher geeignet, diese Pest einzudämmen. Es ist also zu hoffen, daß diesen Festnahmen weitere folgen werden. Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn sich diese Festnahmen am Ende auch als gerechtfertigt herausstellen und entsprechende Strafurteile nach sich ziehen würden.
Etwas ratlos bleibt man allerdings angesichts der vielen nach wie vor offenbar nicht aufgeklärten linksterroristischen Straftaten zurück. Ich spreche ausdrücklich auch hier von Terrorismus, denn die Art und in Intensität, aber auch Häufigkeit von Brandstiftungen mit offenbar linksextremem Hintergrund läßt keine andere Schlußfolgerung zu als die, daß es sich auch hier um bandenmäßige Kriminalität handelt. Wie anders soll der Vorgang in Göttingen gewertet werden, wo offenbar Linksterroristen einen Brandanschlag auf das Haus einer Burschenschaft verübt haben, wobei das Feuer auf ein benachbartes Wohnhaus übersprang und es nur einem Zufall zu verdanken ist, daß in diesem Haus niemand zu Schaden gekommen ist. Nun pflegen diese Täter in der Regel nicht nur am Tatort ihre Visitenkarten in Form von einschlägigen aufgesprühten Parolen zu hinterlassen. Sie brüsten sich ihrer Taten auch regelmäßig anschließend im linksextremen Internetportal Indymedia. Es müßte doch mit dem Teufel zugehen, wenn hier nicht alsbald ähnliche Ermittlungserfolge die Festnahme jener linksextremen Terroristen ermöglichen würden, mit oder ohne GSG 9.
Ob wir es je erleben werden, daß Rechts-und Linksterroristen dann jahrelang gemeinsam im Hochsicherheitstrakt einer JVA beim Kartoffelschälen sitzen, will ich nicht prognostizieren, wünsche es mir aber.