Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 26.04.2018 beschlossen, für die nächsten sechs Jahre die staatliche Parteienfinanzierung zugunsten der NPD auszusetzen. Das war an und für sich eine Routineentscheidung nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das ja bekanntlich davon abgesehen hat, die NPD gemäß Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig zu erklären und damit zu verbieten. Dies nicht etwa deswegen, weil es Zielsetzungen und politische Praxis dieser Partei für verfassungsgemäß halten würde, ganz im Gegenteil. Das Verbot ist aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht notwendig, weil von dieser Partei keine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats ausgeht. Dazu ist sie zu unbedeutend. Allerdings hat das höchste deutsche Gericht es ausdrücklich zugelassen, diese Partei künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, weil sie ja Ziele verfolgt, die mit den tragenden Grundsätzen unserer Verfassung in Widerspruch stehen. Deswegen hatte auch schon der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss gefaßt. So weit, so gut und verfassungsgemäß.
Doch wollten es die in Eigenwahrnehmung Vordenker der Demokratie, die GRÜNEN, nicht dabei belassen. Vielmehr gedachten sie, mittels eines Zusatzantrages den Deutschen Bundestag zu einem Beschluß zu veranlassen, der gleich das ganze aus ihrer Sicht generell verfassungsfeindliche „rechte“ politische Milieu treffen sollte. Unter dem Titel „Rechtsextremismus umfassend bekämpfen“ legten sie mit der Bundestagsdrucksache 19/1851 einen Antrag vor, der cum grano salis ein Wiederaufleben der Karlsbader Beschlüsse vom August 1819 bewirken sollte. Vor knapp 200 Jahren hatten die Innenminister der deutschen Bundesländer auf einer Konferenz in Karlsbad weitreichende Beschlüsse gefaßt, die auf eine Abschaffung der Meinungsfreiheit, erhebliche Beschränkung der Pressefreiheit und verstärkte Überwachung oppositioneller, insbesondere liberaler und demokratischer Kreise hinausliefen.
Nichts anderes wäre Gesetz geworden, wenn dieser Antrag, den die GRÜNEN in das Gesetz über die Aussetzung der Parteienfinanzierung für die NPD genauso hinein schmuggeln wollten, wie das mit dem unsäglichen Netzwerkdurchsetzungsgesetz – richtig: Meinungsfreiheitsbeschränkungsgesetz – gelungen war, das ja zusammen mit dem Gesetz über die „Ehe für alle“ nahezu unbemerkt beschlossen worden war. Im vorliegenden Falle scheiterte der Anschlag der Grünen auf die staatsbürgerlichen Rechte. Ob das im nächsten Anlauf ebenso sein wird, muß leider bezweifelt werden.
Schauen wir uns also „Karlsbad reloaded“ einmal genauer an:
Der Antrag beginnt damit, daß der Deutsche Bundestag feststellen soll, rassistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte verbreiteten Hass und Hetze. Menschenfeindliches Gedankengut sei nicht nur ein Problem der sogenannten rechten Ränder, sondern „sickere in die Gesellschaft ein“. Lautstark bedienten populistische Kräfte in unserem Land rassistische, antisemitische, völkische, homophobe und sexistische Deutungsmuster. Es werden also rechtsextreme und rechtspopulistische – was ja in der Diktion nicht nur der GRÜNEN vor allem für die AfD steht – gleichgesetzt. Schon das ist bemerkenswert. Insbesondere im Kontext mit einem Gesetz, das der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich, aber ungefährlich bezeichneten NPD die Finanzierung entziehen soll, ist diese Passage des Antrages nur dahingehend zu verstehen, daß dem Deutschen Bundestag angesonnen werden soll, die zweifellos fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehende AfD mit der ebenso zweifellos dem Grundgesetz feindlich gegenüber stehenden NPD gleichzusetzen. Was im übrigen unter rassistisch, antisemitisch, völkisch, homophob und sexistisch im einzelnen zu verstehen sein soll, wird natürlich nicht definiert. Damit ist jedoch einer weitgehenden Einschränkung der Meinungsfreiheit Tür und Tor geöffnet, was ganz offensichtlich auch das Ziel dieses Antrages ist.
Denn es heißt dann weiter im Text, es sei Aufgabe aller demokratischen Kräfte, einer Spaltung der Gesellschaft unmissverständlich entgegenzuwirken. Gegenüber Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen dürfe es keinerlei Entgegenkommen geben. Niemand dürfe sich sicher dabei fühlen, wenn er andere menschenverachtend beschimpft, verhetzt und Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres demokratischen Engagements, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, ihrer Religion, wegen ihrer Obdachlosigkeit oder wegen einer Behinderung, beleidigt, bedroht und angreift. Zum einen wird damit implizit behauptet, die „rechtspopulistischen“ Kräfte in Deutschland, darunter fraglos auch die AfD, täten genau das, wobei natürlich wiederum nicht definiert wird, was eine Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen denn genau sei, ebensowenig wie gesagt wird, wer das Recht haben soll, dies verbindlich zu definieren. Indessen ist eins klar. Wenn sich niemand dabei sicher fühlen soll, solchermaßen zu argumentieren, dann wird damit die Tür zur Denunziation Andersdenkender weit geöffnet. Gerade die Unklarheit der Begriffe führt natürlich zu einer erheblichen Unsicherheit darüber, was denn öffentlich gesagt werden darf oder nicht. Wenn sich niemand sicher fühlen darf, dann wird damit bei allen, die nicht oder wenigstens nicht ganz auf der Linie der Bundesregierung und der sie in weiten Politikfeldern unterstützenden GRÜNEN liegen, große Unsicherheit und Furcht vor Strafverfolgung erzeugt.
Der Deutsche Bundestag hätte des weiteren feststellen sollen, auch die NPD verbreite seit Jahren widerliche menschenfeindliche Propaganda und lege es gezielt darauf an, Menschen einzuschüchtern. Wer der deutschen Sprache auch nur halbwegs mächtig ist, muß daraus zwingend entnehmen, daß außer der NPD auch andere dies tun. Im Kontext ist damit ganz offensichtlich auch die AfD gemeint. Nicht anders kann der Satz verstanden werden, daß angesichts des zu beobachtenden rapiden Bedeutungsverlustes dieser Partei zugunsten anderer Gruppierungen im rechten Lager der Entzug staatlicher Mittel aus der Parteienfinanzierung aber kaum mehr als eine symbolische Handlung sein könne. Es bestehe die Gefahr, daß damit der Blick von viel größeren, sehr realen Gefährdungen unserer Demokratie, der inneren Sicherheit und der Freiheit der Menschen in unserem Lande abgelenkt werde. Statt solcher Einzelmaßnahmen und aktionistischen Handlungen brauche es eine umfassende Gesamtstrategie, um auf vielfältige Problemlagen gesamtgesellschaftlich zu antworten. Hier läßt man also die Katze aus dem Sack. Es reicht nicht, der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Nein, man muß mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket auch den sogenannten rechtspopulistischen Kräften den Boden entziehen. Da genügt es auch offenbar nicht, lediglich an die Finanzmittel dieser Leute heranzugehen. Also muß mehr geschehen. Und das können ja nur administrative Maßnahmen sein, die auf Repression und Verbot hinauslaufen. Unter diesem Blickwinkel sind dann die nachfolgend vorgeschlagenen einzelnen Maßnahmen zu betrachten.
„Verlässliche Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit“ ist der erste Punkt übertitelt. Es fällt im übrigen auf, daß alle Abschnitte der Beschlussvorlage mit solchen Infinitivsätzen übertitelt sind. Wir kennen das ja aus den Papieren diverser linksradikaler Gruppen und Grüppchen während der 68er Zeit. Diese (finanzielle) Förderung soll zur Demokratiestärkung, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erfolgen. Nun erhebt sich doch gleich die Frage, was eigentlich zivilgesellschaftliche Arbeit sein soll. Unabhängiges zivilgesellschaftlichesEngagement soll es sein. Damit sind offenbar private Organisationen gemeint, die allerdings vom Staat massiv finanziell gefördert werden sollen. Organisationen etwa wie die unsägliche Antonio-Amadeu-Stiftung, deren erheblicher Linksdrall sich nicht nur in der Gestalt ihrer Vorsitzenden mit Stasi-Vergangenheit dokumentiert. Mit anderen Worten: der sogenannte Kampf gegen rechts soll mit weiteren Abermillionen Euro gefördert werden, wobei natürlich genau diese Leute definieren, was zu bekämpfen ist.
Präventionsarbeit massiv ausbauen, politische Bildung stärken, heißt der nächste Punkt. Gemeint ist die Arbeit bei Jugendlichen und generell in den Schulen. Damit wird zunächst einmal insinuiert, in unseren Schulen finde keine Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit statt. Das ist ein ungeheurer Vorwurf. Es verwundert, daß dieser Antrag nicht auf eine scharfe Zurechtweisung seitens aller anderen Fraktionen gestoßen ist.
Unter der zunächst unverfänglich erscheinenden Überschrift „Engagement schützen“ wird – selbstverständlich beleglos – behauptet, Rechtsextreme versuchten immer wieder im Sport, bei der Feuerwehr oder bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit gezielt Vereine zu unterwandern. Hier brauchten Haupt- und Ehrenamtliche Schulungen und Unterstützungsangebote, um rechte Ideologie zu erkennen und ihr den Raum zu verweigern. Mit anderen Worten: die Ideologisierung im Sinne der GRÜNEN und ihrer Unterstützer soll in die Vereine getragen werden. Fußball und Blasmusik nicht ohne ideologische Schulung und Rotlichtbestrahlung. Sport und Spiel waren gestern, Willkommenpartys mit Flüchtlingen und Maßnahmen zur Unterbindung klimaschädlichen Autofahrens sind heute.
„Rechtsextremen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken“ lautet der weitere Antragspunkt. Mit besorgtem Unterton wird gefordert, es dürfe nicht zugelassen werden, daß Rechtsextreme „Angst-Räume“ schaffen, in denen Andersdenkende eingeschüchtert und bedroht werden. Die demokratischen – wer das ist, bestimmen wohl auch die Initiatoren dieses Antrages – politischen Kräfte, Behörden, Vereine, Verbände und gesellschaftlichen Initiativen müßten gemeinsam daran arbeiten, durch rechtsextreme Dominanzbestrebungen gefährdete Regionen, Orte und Ortsteile wieder für den demokratischen Rechtsstaat zurückzugewinnen. Also muß es wohl schon Siedlungen und Landstriche geben, in denen bereits die Nazis herrschen? Subkutan wird damit als Tatsache unterstellt, daß in Wahlkreisen mit einem hohen Anteil an AfD-Wählern – NPD Wähler gibt es ja kaum noch – die Demokratie in Gefahr sei. Deswegen müssen die Sendboten der Demokratie linksgrüner Machart ausschwärmen, um diese Gebiete vom braunen Ungeziefer zu reinigen.
Nicht fehlen darf Geschichtspolitik als Mittel linker Indoktrination. Unter der Überschrift: „Die Erinnerungskultur weiter stärken“ soll der Deutsche Bundestag nach dem Willen der GRÜNEN in Gesetzesform feststellen, daß die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus, das würdige Gedenken an die Opfer und die Lehren aus der Geschichte die Grundlagen unseres demokratischen Gemeinwesens bildeten. Für die Demokratiebildung – also gibt es noch gar keine Demokratie bei uns – gelte es in Zusammenarbeit mit den durch den Bund geförderten Gedenkstätten die politisch-historische Bildungsarbeit auszubauen und deren Reichweite zu erhöhen. Das ist ein wirklich starker Tobak. Denn die Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens ist die Verfassung und sind die darin zum Ausdruck gekommenen Wertvorstellungen. Die Kenntnis der Geschichte, auch der des Dritten Reiches, ist nur ein Teil der Grundlagen verantwortungsvoller Staatsbürgerschaft. Intention der Antragsteller ist es indessen, mittels geschichtspolitischer Manipulation die Deutschen glauben zu machen, der Nationalsozialismus mit all seinen Verbrechen sei das wesentliche Merkmal der deutschen Geschichte vor 1945, und demzufolge sei Deutschland nach 1945 ausschließlich als Gegenentwurf zu der Zeit davor zu verstehen. Damit wird eine gut tausendjährige Geschichte eines Volkes, das sich kontinuierlich zu einer Hochblüte in Kultur und Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt hat, dem Vergessen anheimgegeben und damit diese wertvolle und wichtige Identifikationsgrundlage des deutschen Volkes durch die Stigmatisierung mit dem Kainsmal ersetzt. Dann fällt es natürlich leicht, von dieser schändlichen Vergangenheit Abstand zu nehmen, und sich stattdessen mit einer vorgeblich menschenfreundlichen multikulturellen Gesellschaft zu identifizieren.
Damit das ganze auch zuverlässig klappt, muß die sogenannte rechte Szene auch besser überwacht werden. Unter der Überschrift „Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsextremismus aufstellen“ wird dann auch danach gerufen, entsprechende Strukturen zu schaffen. Die Sicherheitsbehörden müssten besser befähigt werden, Gefährdungen durch rechtsextremistische Netzwerke und Strukturen sowie rechtsextremistisch motivierte Gewalt bis hin zu terroristischer Bedrohung tatsächlich zu erkennen. Nur so könne effektiv ermittelt werden und könnten ernsthafte und wirksame Konsequenzen aus den Fehlern und Versäumnissen insbesondere gegenüber dem NSU-Terror gezogen werden. Mit anderen Worten, es müssen noch mehr nutzlose – wie sich das im NSU-Prozeß gezeigt hat – Schlapphüte eingestellt und auf die sogenannte rechte Szene angesetzt werden. Insgesamt brauche es einen Neustart im Umgang mit Rechtsextremismus insbesondere beim Verfassungsschutz. Dazu zähle, daß nicht länger über den Einsatz von bezahlten V-Leuten rechtsextreme Strukturen gefördert würden. Nun fragt man sich schon, wie anders als durch den Einsatz von V-Leuten nachrichtendienstliche Arbeit geleistet werden soll. In der Tat ist damit zwangsläufig der Effekt verbunden, daß eben diese V-Leute auch in führenden Positionen der jeweils beobachteten Organisationen tätig werden. Inwieweit die Nachrichtendienste tatsächlich solche Organisationen erst schaffen, die sie dann beobachten, und vor allem, warum das so ist, ist ein anderes Thema. Wer darauf mit Sicherheit keine zutreffende Antwort hat, sind die Politik-Studenten von den GRÜNEN.
Wie man seine wahren Absichten unter dem Deckmantel des Opferschutzes vorantreiben kann, zeigt der nächste Antrag. Unter der Überschrift „Den Schutz von Opfern rechter Gewalt verbessern“ wird nach mehr sogenannten zivilgesellschaftlichen Opferberatungsstellen gerufen, aber auch nach einem Gesetz verlangt, das Opfern von „rechter Gewalt“ ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglicht. Ein solches Bleiberecht sei ein klares Signal gegen die politische „Ausländer raus“-Zielsetzungen rassistischer – so viel Gender muß in einem GRÜNEN-Antrag einfach sein – Gewalttäter und Gewalttäterinnen. „Nachtigall, ick hör dir trapsen“ denkt man unwillkürlich, denn so kann man auch völlig chancenlosen Asylbewerbern und offensichtlichen Wirtschaftsflüchtlingen das begehrte Bleiberecht in Deutschland verschaffen. Es dürfte ja nicht so schwierig sein, ein paar einschlägige Parolen auf Flüchtlingsunterkünfte zu sprayen.
Und natürlich müssen unliebsame Meinungen, die hier natürlich Hass und Hetze heißen, im Internet nachhaltig verfolgt werden. Angeblich werden rechte „Hasstäterinnen und Hasstäter“ nur im Ausnahmefall ermittelt. In diesem Bereich muß also aufgerüstet werden. Warum nicht mit gleichem Einsatz gegen sonstige Internetkriminalität vorgegangen werden soll, erschließt sich nicht.
Missliebige politische Ansichten werden natürlich nachhaltig dadurch bekämpft, daß man sie effektiv strafrechtlich verfolgt. „Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln“, so lautet der imperative Indikativ zu diesem Thema. Behauptet wird zur Begründung, die bisher auffallend geringe Aufklärungsquote – näheres wird dazu wohlweislich nicht gesagt – bei den Anschlägen auf Flüchtlingseinrichtungen könne nicht hingenommen werden. Ebenso könne nicht hingenommen werden, daß weiterhin (?) zahlreiche (wie viele eigentlich?) Haftbefehle gegen rechtsextreme Straftäter und Straftäterrinnen (endlich sind in der Kriminalitätsstatistik Frauen und Männer offenbar gleichgewichtig vertreten) nicht vollstreckt werden. Konsequenterweise müßten daher Polizei und Justiz in die Lage versetzt werden, Hassgewalt (den Begriff sucht man im Strafgesetzbuch vergebens) effektiver zu erfassen, aufzuklären und verfolgen zu können. Wie das gehen soll, liefert der Antragstext gleich mit: Die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – offenbar die neue Lieblingsleerformel der GRÜNEN – muß für Beschäftigte in Sicherheitsbehörden und der Justiz systematisch ausgebaut werden, damit diese die Hintergründe von Taten besser identifizieren können. Das ist eine nur unzureichend tarnende Beschreibung dessen, was man eigentlich will. Offensichtlich ist eine linksideologische Schulung von Polizei und Justiz, zweckmäßigerweise mit anschließender Eignungsprüfung, vonnöten. Wieso das ganze nicht auch im Bereich von links- und islamistischem Terrorismus geschehen soll, fragt man sich natürlich. Die Antwort kann nur sein, daß es Linksterrorismus aus der Sicht der GRÜNEN ohnehin nicht gibt. Denn dabei handelt es sich in Wirklichkeit nur um den konsequenten „Kampf gegen Rechts“. Islamistischen Terrorismus kann es eigentlich auch nicht geben, denn Islam bedeutet bekanntlich Frieden und alle Einwanderer aus dem Orient bereichern unsere Gesellschaft, auch wenn man sich an einzelne ihrer Gebräuche vielleicht erst einmal gewöhnen muß.
Ein altes Lieblingsthema der GRÜNEN wird dann auch gleich mit bearbeitet und im Sinne des sogenannten Kampfs gegen Rechts instrumentalisiert. Es geht um das Waffenrecht. Denn angeblich kommen bei rechtsextremistischen Gewalttaten weiterhin häufig Waffen oder (zweckentfremdete) Gegenstände als Waffenersatz zum Einsatz. Also erst mal keine Küchenmesser in Nazi-Haushalten! Nachdem ohnehin die Gesinnungspolizei herumschnüffeln soll, kann sie ja auch gleich mal die Küchenschubladen durchsehen. Potentielle Gewalttäter aus dem rechten Milieu wie auch sogenannte Reichsbürger kämen immer noch zu leicht an Waffen. Das Waffenrecht müsse dringend verbessert werden. So brauche es beispielsweise striktere Regeln für Anträge auf Waffenerlaubnis, mehr Überprüfung und mehr Kontrolle von privaten Waffen- und Munitionsbeständen. Nun haben wir mit das strengste Waffenrecht auf diesem Planeten. Die persönliche Zuverlässigkeit der Leute, die waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen, wird durchaus überprüft, unter anderem über das Bundeszentralregister. Die notwendige Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts ist beispielsweise schon dann nicht mehr gegeben, wenn jemand wegen Trunkenheit im Verkehr vorbestraft ist. Das reicht den grünen Spezialdemokraten jedoch nicht. Offenbar sollen Sonderregeln für politisch unzuverlässige Antragsteller eingeführt werden, und zwar offensichtlich über das Maß hinaus, das für alle anderen gilt. Statt Unzuverlässigkeit wegen psychischer Störungen oder krimineller Neigungen soll dann die politische Gesinnung ausschlaggebend sein. Wer dabei erwischt wird, daß er gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung demonstriert, möglicherweise dabei eine selbstgemalte Papptafel mit der ungelenk hingepinselten Parole „Merkel muss weg“ vor sich her trägt, dem müssen Waffenbesitzkarte oder gar Jagdschein entzogen werden.
Der Antrag ist vom Geist des Vormärz in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durchdrungen, allerdings in zeitgemäß linker Ausprägung. Sympathischer als die monarchisch-obrigkeitsstaatliche Variante jener Zeit ist er indessen nicht. Intoleranz, Beschneidung der Meinungsfreiheit und der demokratischen Willensbildung sind weder mit Buchstaben noch dem Geist des Grundgesetzes vereinbar. Eine Beobachtung der GRÜNEN durch den Verfassungsschutz erscheint als unabweislich notwendig. Denn in einer Hinsicht haben die wackeren Antragsteller recht. Es gilt, den Anfängen zu wehren.