Was ist zu tun?

Die Nachrichten über den Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt klingen immer bizarrer. Jener Tunesier, der höchstwahrscheinlich Anis Amri hieß, höchstwahrscheinlich deswegen, weil man in dieser Angelegenheit offenbar nahezu nichts sicher weiß, soll nun unter 14 verschiedenen Namen in Deutschland umhergereist sein. Das deutet darauf hin, daß er in großem Umfang auch unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch genommen hat. Sollte das wirklich gründlich untersucht werden, woran man schon zweifeln darf, dann wäre es interessant zu wissen, ob die Schadenssumme veröffentlicht wird, und wenn ja, wie hoch sie ist. Das aber nur am Rande.

Die politische Debatte dieser Tage dreht sich natürlich um die tatsächlichen oder auch nur gefühlten Versäumnisse der Sicherheitsbehörden, aber auch um die Frage, inwieweit die Rechtslage in Deutschland der Aufklärung, noch mehr aber der Verhinderung solcher Taten im Wege steht. Nüchtern betrachtet, haben wir es hier mit einer Gemengelage von Versäumnissen, unzulänglichen Strukturen, mangelndem Personal und fehlenden Rechtsgrundlagen zu tun. Das alles kann nahezu ausschließlich nur von der Politik geändert werden.

Politisch am wenigsten umstritten dürfte sein, daß sowohl die technische Ausstattung als auch der Personalumfang der Sicherheitsbehörden verbessert und vermehrt werden muß. Mangelnde Kompatibilität von Funkausrüstungen und IT-Ausstattung, zu geringer Personalumfang, aber auch veraltete Strukturen könnten ganz sicher durch gesetzgeberische Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer oder mehrerer Verfassungsänderungen beseitigt und ein wirklich arbeitsfähiges System geschaffen werden. Eine Reihe von dringend notwendigen Maßnahmen dürften jedoch politisch kaum durchsetzbar sein, im Klartext: an linksliberalgrüner Humanitätsduselei scheitern. Der Fall Amri hat unter anderem gezeigt, daß es bislang kaum Möglichkeiten gibt, ausreisepflichtige ehemalige Asylbewerber in Abschiebehaft zu nehmen. Das gilt selbst dann, wenn sie nach der Einschätzung unserer Sicherheitsbehörden eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Landes darstellen. Dazu liegen bis jetzt nicht einmal taugliche Vorschläge der Bundesregierung auf dem Tisch. Auch von den für das Polizeirecht insoweit zuständigen Bundesländern hört man nichts. Bislang läßt das Polizeirecht der Länder eine Ingewahrsamnahme von Gefährdern nur zu, wenn das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern (z. B. § 35 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes). Unmittelbar bevor stand der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt aber erst, als der Täter daran ging, den zur Tat benutzten Lkw zu kapern. Also muß es rechtlich möglich gemacht werden, als Gefährder erkannte Personen festzusetzen und des Landes zu verweisen. Hier fehlt es aber offensichtlich am politischen Willen.

Auch das geltende Strafrecht hilft hier nicht weiter. Abgesehen davon, daß es nur repressiv angewandt werden kann, also bevorstehende Straftaten damit nicht verhindert werden können, greifen zum Beispiel die Vorschriften über terroristische Vereinigungen bei Einzeltätern nicht. Auch der Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, § 89a StGB, hilft im Falle des Terroristen, der sich wie Amri eines LKWs bemächtigt hat, um damit in eine Menschenmenge zu rasen, überhaupt nicht. Denn nach dieser Vorschrift macht sich nur strafbar, wer sich in der Handhabung von Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung solcher schweren Straftaten wie Mord, Totschlag usw. dienen, ausbilden lässt oder andere darin ausbildet. Das ist also auf den klassischen Terrorismus, wie etwa den Täter von Istanbul, der mit einem Schnellfeuergewehr in einen Nachtklub eingedrungen ist, und auf die Gäste gefeuert hat, zugeschnitten. Amri hingegen hätte sich nicht vor Gericht verantworten müssen, wenn bekannt geworden wäre, daß er einen Lkw kapern will, um ihn in den Weihnachtsmarkt zu lenken, und er vor Ausführung dieser Tat verhaftet worden wäre. Denn dann wäre vermutlich nicht einmal der Versuch eines schweren Diebstahls gegeben. Ohnehin sind Vorschriften wie § 89a StGB unter Juristen sehr umstritten, weil sie als unsystematisch angesehen werden. Denn an und für sich werden Täter für begangene Straftaten bestraft, nicht aber Leute, denen bloße Vorbereitungshandlungen, die noch nicht in das konkrete Stadium des Versuchs gekommen sind. Entsprechend zurückhaltend sind die Gerichte. Mir ist kein Fall einer Verurteilung nach dieser Vorschrift bekannt. Derzeit steht ein Mann vor Gericht, der in Syrien als IS-Kämpfer tätig war. Ihm wird Mord vorgeworfen. Daß jemand nur ausgebildet worden ist, wrid man auch nur sehr selten feststellen können. Eine Gesetzesänderung dahingehend, daß es nun auch strafbar sein wird, Autofahren zu lernen, ist eben nicht möglich.

Eine Straffung der sogenannten Sicherheitsarchitektur, wie sie der Bundesinnenminister vorgeschlagen hat, scheitert an den Bundesländern, die den Föderalismus hochhalten und keine Zentralisierung etwa des Verfassungsschutzes akzeptieren werden. In diesem Zusammenhang wird natürlich mit Scheinargumenten gearbeitet. Das Lieblingsargument der Landespolitiker lautet, daß Verfassungsschutzbeamte „vor Ort“ terroristische Gefährder effizienter überwachen könnten, als ihre Kollegen im fernen Berlin. Das ist deswegen wenig überzeugend, weil selbstverständlich auch eine Bundesbehörde ihre Dienststellen in der Fläche haben muß, mit anderen Worten, es völlig gleichgültig ist, ob der Verfassungsschutzbeamte im Saarland im Dienste des Bundes oder des Landes steht. Entscheidend ist, daß es eine straffe bundesweite Organisation gibt, in der keine Reibungsverluste und Verzögerungen durch Kompetenzgerangel entstehen. Das Strafgesetzbuch wird man zur Verhinderung von Straftaten nicht ändern müssen. Mord, Brandstiftung und Sprengstoffdelikte sind schon strafbar. Was man auf jeden Fall verändern muß, ist das Polizeirecht. Es mag rechtsstaatlich heikel sein, Gefährder in Haft zu nehmen und abzuschieben. Der Fall Amri zeigt jedoch, daß man regelmäßig erst hinterher weiß, wer tatsächlich zur Tat so entschlossen war, daß er sie auch durchgeführt hat. Daraus kann nur die Konsequenz gezogen werden, daß den Sicherheitsbehörden hier gesetzlich ein so großer Beurteilungsspielraum gegeben werden muß, daß sie, salopp gesagt, lieber einen Gefährder mehr als einen zu wenig inhaftieren und abschieben. Dazu muß aber der politische Wille vorhanden sein. Und genau dazu fehlt es in Deutschland bei weitem. Solange die Grundbefindlichkeit in weiten Teilen des politischen Spektrums und seiner Wählerschaft von naiver Humanität geprägt ist, statt von nüchterner Sachlichkeit und vor allem einem gesunden nationalen Eigeninteresse, ist Besserung nicht in Sicht.

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