In einer Rechtssache sollte man sich als Jurist, als forensisch tätiger Rechtsanwalt zumal, erst äußern, wenn der Sachverhalt ausermittelt und auf dieser Grundlage ein zumindest erstinstanzliches Urteil gesprochen worden ist. Der Fall Chemnitz indessen fällt aus dem Rahmen, und zwar in mehrfacher Hinsicht.
Was den Sachverhalt selbst angeht, so ist sehr vieles noch offen. Ich meine damit die Tötung des Daniel Hillig am 26.08.2018 gegen 3:00 Uhr in der Nacht. Der Name des Opfers dieser Straftat ist nun verschiedentlich veröffentlicht worden, sodaß es albern wäre, insoweit noch die Regel einzuhalten, wonach auch das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen seine volle Namensnennung verbietet. Was öffentlich ist, ist eben öffentlich. Das gilt für die Umstände der Tat, die sich auch aus dem Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.08.2018 nur sehr kursorisch ergeben, wie das bei Haftbefehlen in solchen Fällen auch häufig der Fall ist. Denn der Haftrichter begründet seine Entscheidung nur damit, daß ein Haftgrund – in diesem Falle Fluchtgefahr – vorliegt, Warum eben dies der Fall ist, wird nur so weit mitgeteilt, als es den dringenden Tatverdacht begründet. Was der Tat vorausging, was drumherum geschah, welche Zeugen was gesagt haben, alles das bleibt ja der Hauptverhandlung vorbehalten. Allerdings ist aus dem Haftbefehl auch zu entnehmen, daß jedenfalls vorläufig von gemeinschaftlichem Totschlag, und nicht von Mord ausgegangen wird. Jedenfalls für den Ermittlungsrichter lagen die Mordmerkmale wie etwa Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit nicht vor.
Bemerkenswert ist der Umgang der Medien, aber auch der Politik mit diesem Vorgang. Die ehrliche Trauer um das Opfer hat wohl nur eine überschaubare Zahl von Bürgern der Stadt Chemnitz zum Tatort geführt, um dort Blumen niederzulegen, des Opfers zu gedenken, den beiden ebenfalls schwer verletzten weiteren Opfern alles Gute zu wünschen und vielleicht für alle drei Opfer zu beten, soweit religiöse Menschen darunter waren.
Überlagert wird das aber bis zur Unkenntlichkeit durch die weiteren Vorgänge. Es ist vielleicht verständlich, wenn politisch engagierte Bürger den Vorgang zum Anlaß nehmen, einen Zusammenhang zwischen der unkontrollierten und ungesteuerten Zuwanderung, der Willkommenspolitik der offenen Grenzen und ähnlichem Unsinn mehr einerseits und der Bluttat von Chemnitz andererseits herzustellen. Nun kann ja tatsächlich der Aufenthalt des dringend Tatverdächtigen in Chemnitz als solcher nicht hinweggedacht werden, ohne daß die Tat und damit der Tod des bedauernswerten Herrn Hillig entfiele. Wenn demgegenüber Journalisten beschönigend schreiben, der Tatverdächtige wäre ja wohl auch dann eingereist, wenn er kontrolliert worden wäre, so geht das am Problem vorbei. Denn das Problem besteht eher darin, daß diese Leute überhaupt ins Land gelassen worden sind. In einem Land wie Australien oder Ungarn wäre es eben nicht passiert. Allerdings ist es aus meiner Sicht pietätlos, unmittelbar in der Nähe des Tatortes, gewissermaßen angesichts des eben vergossenen Blutes, politische Demonstrationen zu veranstalten. Vor allem halte ich es mindestens für unklug, in einer solchen Situation als Bürger dorthin zu gehen, wo eine kleine radikale Minderheit krakeelt, auch wenn dies natürlich das grundgesetzlich verbriefte Recht jedes Bürgers ist. Vor allem dann, wenn sehr bald festzustellen ist, daß sich dort Hooligans, die letzten NPD Anhänger und sonstige Angehörige des intellektuellen Prekariats unseres Landes verabreden. Man wird ja dann als Teil der übergroßen Mehrheit von Bürgern, die ein im Grunde gerechtfertigtes Anliegen vertreten, von eben den Leuten instrumentalisiert, mit denen man eigentlich nichts zu tun haben will. Abzusehen war natürlich auch, daß die linksextreme Krawallszene auftauchen und den Vorfall auf ihre Art und Weise für sich nutzen wird.
Leider ist allerdings auch festzustellen, daß die Medien und auch die etablierte Politik in erwartbarer Weise reagiert haben. Von Trauer um das Todesopfer und die beiden Schwerverletzten hat man sehr sehr wenig gehört, auch aus dem Munde der Kanzlerin nicht in angemessener Weise. Vielmehr wird nun in übelster Weise auf die Sachsen an sich eingeschlagen. Wenn man die verbalen Fäkalien etwa eines Jakob Augstein angewidert zur Kenntnis nehmen muß, die sich leider vom Grundton der großen Tageszeitungen wie der Provinzblätter nur wenig unterscheiden, dann kann man die verstehen, die erneut von Lügenpresse und ähnlichem sprechen. Die unguten Erinnerungen an die Fälle Sebnitz, Mittweida und andere kommen wieder hoch. Es scheint für das politisch korrekte Milieu unseres Landes einfach zu verlockend zu sein, immer wieder auf die Sachsen einzuschlagen und sie als braune Zeitgenossen zu verunglimpfen. Es mag ja sein, daß in Sachsen eine gewisse Neigung zu oppositioneller Haltung häufiger anzutreffen ist, als anderswo. Das ist per se doch nichts schlechtes, sondern Herz und Motor der Demokratie. Genau diese Haltung hat doch letztendlich zur friedlichen Überwindung des kommunistischen Regimes in der ehemaligen DDR und damit zur Wiedervereinigung unseres Vaterlandes geführt. Letzteres scheint allerdings so manchem Linken in unserem Lande immer noch sauer aufzustoßen. Vor allem solchen Zierden der bundesdeutschen Gesellschaft, für die es ein deutsches Volk eigentlich überhaupt nicht gibt – zum Beispiel Herrn Habeck von den Grünen – oder die hinter Transparenten herlaufen, auf denen Parolen wie „Deutschland du mieses Stück Scheiße“ geschrieben sind. Mit einem solchen Verhalten qualifiziert man sich in unserem Lande ja leider für höchste Staatsämter. Namen muß ich hier wohl nicht nennen.
Daß die Randale des linksextremen schwarzen Blocks in den Medien so gut wie nicht vorkommt, überrascht nicht. Für gewisse Teile der etablierten Politik, um sich einmal vorsichtig auszudrücken, nehmen sie ja die Funktion wahr, die vor 1933 die SA hatte. Gewisse Politiker und Journalisten haben das anlässlich der Hamburger Krawalle zum G-20 Gipfel ausreichend deutlich erkennen lassen.
Schlußendlich muß ein Wort zu denen gesagt werden, die den Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz ins Internet gestellt haben. Das ist natürlich strafbar gemäß § 353 d des Strafgesetzbuches. Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Nun muß man zunächst einmal fragen, wie diese Ausfertigung des Haftbefehls ins Internet kommen konnte. Der Haftbefehl findet sich im Original in der Gerichtsakte. Ausfertigungen erhalten Staatsanwaltschaft, Polizei, Beschuldigter bzw. sein Verteidiger, soweit ein solcher schon bestellt ist, und die Haftanstalt, in welche er eingeliefert wird. Nur dieser Personenkreis, natürlich zuzüglich der dortigen Bediensteten, hat überhaupt die Möglichkeit, ein solches Schriftstück unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Gerade dieser Personenkreis weiß auch ganz genau, daß das streng verboten ist. Soweit Amtspersonen betroffen sind, kommt ja noch ein Dienstvergehen nach § 353 b StGB in Frage. Einen Rechtsanwalt kann so etwas die Zulassung kosten. Eine ganz andere Frage ist die, ob Personen, denen die Ausfertigung dieses Haftbefehls verbotenerweise vorgelegt worden ist, ihn weiterverbreiten durften. Der Wortlaut des Gesetzes spricht dafür, daß auch sie das nicht durften. Unabhängig vom Straftatbestand ist es jedenfalls für Politiker, und seien sie auch nur auf Kreisverbandsebene tätig, es schlicht und einfach ein Unding, ein derart vertrauliches Schriftstück wie einen Haftbefehl zu veröffentlichen, egal wie skandalös der ganze Vorgang auch sein mag. Die strafrechtlichen Konsequenzen werden jeden treffen, der sich an der Verbreitung dieser Urkunde beteiligt hat. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Ausfertigung des Haftbefehls allgemein bekannt ist, und dann immer noch weiter verbreitet wird. Denn was jeder weiß, unterliegt ja nicht mehr der Vertraulichkeit.
Ach ja, wieder ein Einzelfall. Daß Asylbewerber und Flüchtlinge weit überproportional in der Kriminalstatistik vertreten sind, habe ich kürzlich an dieser Stelle dargelegt. Doch unsere Willkommenspolitiker und Qualitätsjournalisten werden uns zum wiederholten Male vorrechnen, daß die Zahl der Messermörder aus dem Kreis der Zuwanderer im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland doch wirklich sehr gering ist. Darüber, daß der dringend tatverdächtige Iraker vorbestraft ist und unter Bewährung steht, nur geduldeter, also abgelehnter Asylbewerber ist, und daher in jedem anderen zivilisierten Land dieser Erde schon lange ausgewiesen worden wäre, darüber wird man natürlich weder in der Tagesschau, noch in den diversen Talkrunden, und noch viel weniger in solchen Qualitätszeitungen wie den Prantlhausener Nachrichten hören oder lesen.