Archiv für den Monat: Februar 2020

Der Aufstand der Unanständigen

Am 4. Oktober 2000 rief Bundeskanzler Gerhard Schröder den „Aufstand der Anständigen“ aus. Die anständigen Deutschen, und das müssen doch eigentlich alle sein, sollten gegen Fremdenfeindlichkeit aufstehen. Anlaß zu diesem Aufruf des Bundeskanzlers waren in der Tat unentschuldbare Straftaten rechtsextremer, man darf wohl sagen, Wirrköpfe. Doch die Politik begann sehr schnell, diese Wirrköpfe für ihre eigene Agenda zu instrumentalisieren.

Was für Menschen sind solche Amokläufer?

Betrachten wir zunächst einmal nüchtern die Lage. Wir haben in der Tat immer wieder einmal furchtbare Mordtaten zu beklagen. Amokläufe mit ganz unterschiedlich motivierten Tätern. Das Interesse des politisch-medialen Komplexes scheint es indessen zu sein, auch psychisch auffälligen Tätern einen braunen Anstrich zu verpassen. Das wurde deutlich, als man die wirklich wirren Begründungen des Stefan Balliet für seine Tat in Halle veröffentlicht hatte. Weil in dem wirren Weltbild des Täters durchaus auch rassistische Bausteine sind, die ihn letztendlich zu dem Angriff auf die Synagoge in Halle bewogen haben, wurde aus Stefan Balliet ein rechtsextremer Terrorist, dessen sich dann natürlich der Generalbundesanwalt annehmen muß. Politik und Medien wurden nicht müde, den rechtsextremistischen Hintergrund der Tat zu beschwören. Zwar haben die Ermittlungen nicht den leisesten Hinweis auf eine Verbindung des Täters zu rechtsextremistischen Gruppen ergeben. Vielmehr haben wir es bei solchen Amokläufern mit gestörten Persönlichkeiten zu tun, unter anderem mit einer Eigenwahrnehmung als Totalversager, sowohl beruflich wie auch privat, nicht zuletzt mit einer verklemmten Sexualität, die ein normales Verhältnis zu Frauen unmöglich macht. Das hindert jedoch Politik und Medien nicht daran, ihre Anti-rechts-Agenda mit eben dieser Tat zu befeuern.

Der „Beweis“

Da kam nun gestern Nacht die Tat des Tobias Rathjen in Hanau gerade recht. Nach pflichtschuldigst abgesetzten Bekundungen der Trauer um die Toten und des Mitgefühls mit ihren Angehörigen, und der besten Wünsche für die Schwerverletzten ging man dann auf breiter Front dazu über, auch diesen Täter in das Schema einzuordnen, wobei vor allem die Grünen, aber auch Teile der Medien eine neue Stufe der Eskalation erklommen haben und direkt die AfD für diese Tat verantwortlich machen. Zwar gibt es auch hier bislang nicht den geringsten Hinweis auf die Einbindung dieses Täters in irgend eine Organisation. Doch darüber hilft man sich mit dem wohlfeilen Argument hinweg, die AfD und ihr nahestehende Publizistik hätten halt den Boden für eine solche Tat bereitet.

Die Logik des Irrenhauses

Das ist an Abwegigkeit nicht mehr zu übertreffen. Was soll das schon heißen, man habe den Boden für eine solche Tat bereitet?  Soll wirklich eine kritische Haltung zur herrschenden Politik, insbesondere in Fragen von Migration und Integration den Boden für Fremdenhaß bis hin zum Massenmord bereiten? Wäre nach dieser Logik nicht auch die Werbung für Bier und Wein der Humus, auf dem der Alkoholismus gedeiht? Wäre nach dieser Logik nicht die Werbung für PS-starke Autos schuld daran, daß junge Männer mit kleinem Hirn und großen Komplexen sich mit PS-starken Autos in den Innenstädten Beschleunigungsrennen liefern, an deren Ende unbeteiligte Tote auf der Straße liegen? Wären nach dieser Logik nicht Jagd und Schießsport die Ursache dafür, daß es Amokläufer gibt, die um sich schießen? Wäre nach dieser Logik nicht die Modeindustrie schuld daran, daß junge Mädchen sich nach einem irren Schönheitsideal halb zu Tode hungern? Verursacht nicht erst die Existenz von Glücksspielen aller Art, auch staatlicher Lotterien, die Spielsucht? Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Und stets erhebt sich daraus doch die Frage: Soll man nicht einfach alles verbieten, was zu solchen Auswüchsen führt? Denn dann gäbe es doch auch diese Auswüchse nicht mehr. Kein Amokschütze,keine Alkoholiker, kein Todesfahrer, keine magersüchtigen Mädchen, keine von der Spielsucht des Vaters ruinierte Familie, usw. und so fort.

Verleumdung als Stilmittel der Politik

Doch wo es um Politik geht, gelten andere Regeln, besser gesagt gelten gar keine Regeln. Wenn solche Wahnsinnstaten dafür herhalten müssen, die verhasste politische Konkurrenz zu verteufeln, dann ist der Punkt erreicht, an dem eine demokratische Gesellschaft zerbrechen kann. Wer da meint, hier stünden die Anständigen auf, der hat eben auch ein irres Weltbild, wenn auch gänzlich anderer Art, als derartige Täter. Tatsächlich haben wir es hier mit dem Aufstand der Unanständigen zu tun. Wer ganz offensichtlich ohne den geringsten tatsächlichen Anhaltspunkt derartige Täter einer demokratischen, demokratisch gewählten, allerdings in einer Art politischer Rassismus aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Partei zurechnet, ist eben ein Verleumder, ein politischer Verbrecher. Wer so argumentiert, spaltet die Gesellschaft, schürt eine Pogromstimmung gegen Andersdenkende und erweist sich als das Gegenteil von einem Demokraten. Schämt Euch!


Ein bißchen Nachhilfe im Fach Demokratie – und warum sie bei der politischen Klasse nichts fruchten wird

Die zweifelsfrei demokratische Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen, besser gesagt die Reaktion des Juste Milieu Deutschlands von Merkel („unverzeihlich“) bis Prantl („politische Prostitution“) haben die demokratische Fassade von deren tatsächlichem Demokratieverständnis zum Einsturz gebracht. Nachdem das Getöse und der Staub sich erst mal verzogen haben, ist es an der Zeit, den Vorgang kühl und sachlich zu analysieren.

Die Verfassung ist das eine….

Zunächst zur Rechtslage. Dazu ist schon sehr viel geschrieben worden, so daß wir uns hier auf ein nur kurzes rekapitulieren beschränken können. Die Regeln der Thüringer Verfassung wurden bei dieser Wahl zweifellos eingehalten. Die von der Linkspartei gestellte Landtagspräsidentin hätte ansonsten ja die Gelegenheit beim Schopf ergreifen müssen, die Wahl für ungültig zu erklären und die Vereidigung des gewählten Ministerpräsidenten zu verweigern. Zweifellos war es auch das gute Recht sämtlicher demokratisch gewählter Abgeordneter des Thüringer Landtages, und das sind alle 90 Mitglieder des Hohen Hauses, zu wählen, wen sie wollten. Die Regeln der Thüringer Verfassung, die im Übrigen auch gleichlautend im Grundgesetz stehen, lassen daran nicht den mindesten Zweifel. Deswegen haben auch weder Merkel und ihre Satrapen, noch ihre Schleppenträger in den Medien derartige juristischen Zweifel geäußert. Der Befehl Merkels zur Rückgängigmachung dieser Wahl kam denn auch völlig ohne juristische Begründung aus. Sie wäre auch nicht möglich gewesen. Nicht einmal eine politische Begründung schien vonnöten. Warum das so ist, stelle ich noch dar.

Eine interessante Überlegung knüpft sich an den Merkel’schen Verfassungsbruch, dem unterschiedlich rasch die nahezu komplette politische Klasse des Landes beigetreten ist. Verfassungsbruch deswegen, weil es ganz sicher nicht das Recht des Bundeskanzlers ist, (nach dem Wortlaut der Verfassung ist er halt männlich, generisches Maskulinum, liebe Gender-Professorinnen) in die Regierungsbildung eines Bundeslandes einzugreifen und insoweit personelle und parteipolitische Vorgaben zu machen. Verfassungsbruch auch deswegen, weil der Bundeskanzler deswegen auch nicht befugt ist, einen gewählten und vereidigten Ministerpräsidenten abzusetzen. Verfassungsbruch aber auch deswegen, weil weder ein Bundeskanzler noch sonst jemand das Recht hat, frei gewählte Abgeordnete von der Willensbildung in ihren Parlamenten auszuschließen, indem verfügt wird, Wahlergebnisse, die auf dem Abstimmungsverhalten dieser Abgeordneten beruhen, für ungültig zu erklären. Nur am Rande bemerkt sei, daß es jedenfalls bisher in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht denkbar war, daß eine politische Partei, dazu noch nicht einmal in Gestalt ihrer Vorsitzenden, dem Vorsitzenden einer anderen Partei vorschreibt, welche Politiker seiner Partei in welche staatlichen Ämter gewählt werden, bzw. diese niederzulegen haben. Das ist in Deutschland wohl nur in der DDR möglich gewesen, wo der Generalsekretär der SED wohl ohne weiteres den Vorsitzenden der sogenannten Blockparteien entsprechende Weisungen geben konnte. So weit sind wir in Deutschland also wieder. Honi soit qui mal y pense.

die Politik ist das andere.

Doch die wirklich interessante Frage ist doch, warum dies so ist. Natürlich liegt die Antwort zunächst einmal auf der Hand. Der Störenfried im bundesdeutschen Parteiensystem, dessen Mitwirkung an der parlamentarischen Willensbildung hier so brutal unterbunden worden ist, darf nach Meinung des gesamten politisch-medialen Milieus auf keinen Fall in den Kreis der Demokraten aufgenommen werden. Da ist es völlig unerheblich, wie viele Millionen Wähler dieser Partei ihre Stimme gegeben haben. Sie wird eben als Ausgeburt der Hölle gehandelt. Sie ist wahlweise faschistisch, neonazistisch, rechtsextrem und was es sonst für Invektiven gibt. Mit solchen Leuten haben sich brave Demokraten nicht abzugeben. „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!“ sang Franz Josef Degenhardt 1965 mit Blick auf die Haltung des bürgerlichen deutschen Milieus zu APO und Co. Und in der Tat kann die hysterische Reaktion des bundesdeutschen Juste Milieu in Politik, Medien und Universitäten nur so erklärt werden, daß in Gestalt der AfD, mehr noch wegen ihrer beträchtlichen Wahlerfolge zu befürchtenden Veränderung des politisch-gesellschaftlichen Klimas der Instinkt geweckt worden ist, den politisch-geistigen Besitzstand und den Einfluß auf das politische Denken der Bürger mit allen Mitteln zu verteidigen. Es handelt sich noch nicht um „die Reste verfaulender Macht, die hier mit rattenhafter Wut verteidigt werden“ (Heinrich Böll). Doch der Baum der Macht bekommt schon die ersten Risse. Und schon spürt man die Gefahr der Veränderung.

Der säkulare Heilsplan ist in Gefahr

Warum aber ist es notwendig, sich gegen diese aus der Sicht des deutschen Juste Milieu aufkeimende Gefahr mit dieser rattenhaften Wut zu verteidigen? Warum reagiert man so fanatisch mit dem Ruf nach dem Scheiterhaufen, auf dem die Ketzer verbrannt werden müssen? Warum verfolgt man mit der fanatischen Inbrunst glaubenstrunkener Muslime, die wirklich oder angeblich vom Glauben abgefallene Menschen lynchen wollen, jede Regung abseits vom politischen Kanon der Rechtgläubigkeit? Warum dieses „Kreuziget ihn!“ wenn es einer der ihren auch nur wagt, die Regeln von Anstand und Höflichkeit auch gegenüber den Abgesandten der Hölle zu wahren, und ihnen zu einer demokratischen Wahl gratuliert? Warum erstreckt sich dieser abgrundtiefe Haß sogar auf die tragischen Figuren in der Union, die sich mit ihrem Abgrenzlertum gegenüber der AfD einerseits und ihrer mehr als berechtigten Kritik an eben diesem politischen Mainstream zwischen alle Stühle gesetzt haben? Warum dürfen zweitrangige Figuren aus der Union wie Brok und Wanderwitz mit Vokabeln wie „Krebsgeschwür“ und „giftiger Abschaum“ gegen die harmlose WerteUnion hetzen? Welche Sprache ist dann gegen die AfD angebracht? Der Ruf nach Richter Lynch? Warum schweigt das Juste Milieu zu den Gewaltattacken und Bedrohungen nicht nur der Politiker, sondern sogar der Familien des public enemy?

Es geht eben schlicht und einfach nicht nur um Politik in dem Sinne, daß im demokratischen Konkurrenzkampf Lösungen gesucht, gefunden, favorisiert, oder auch verworfen werden, Kompromisse angeboten, abgelehnt oder am Ende doch irgendwie zu Stande kommen. Das alles wäre ja Politik unter Gleichgesinnten. Nebenbei bemerkt die Art von Politik, die unser Grundgesetz voraussetzt, und mit seinen Regeln auch ordnet.

Der übergesetzliche Notstand

Für den Ausschluß aus dieser Gesellschaft der Demokraten ist nach dem Grundgesetz allein das Bundesverfassungsgericht zuständig. Und es kann ihn nur verfügen, wenn es in einem ordentlichen und sorgfältigen Prozeß feststellt, daß eine politische Partei verfassungsfeindlich ist. Verfassungsfeindlich ist eine Partei nur, wenn sie aktiv die tragenden Grundsätze der Verfassung bekämpft. Wäre das bei der AfD der Fall, müßten die übrigen Teilnehmer am politischen Prozeß, sei es Regierung, seien es Parlamente oder deren Fraktionen, eine entsprechende Klage in Karlsruhe erheben. Daß sie es nicht tun, zeigt zweierlei: Es geht Ihnen gar nicht um den Schutz der Verfassung vor Verfassungsfeinden. Dazu wären zum Beispiel die Bundeskanzlerin und die Bundesminister kraft Amtseides verpflichtet. Wegen dieser Pflichtverletzung wird sie allerdings niemand verklagen. Zum anderen wissen sie ganz genau, daß eine solche Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte. Nicht einmal der unsägliche Bonsai-Hitler aus Thüringen mit seinen Reden im Duktus eines Demagogen der Dreißigerjahre in schnulziger Rosamunde Pilcher-Ausschmückung, gibt juristisch insoweit etwas her. Auch die unappetitlichsten Figuren der AfD haben sich nicht entfernt derartige Hetzreden und Besudelungen anderer Menschen geleistet, wie die Funktionäre der NPD, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2017 ausführlich über viele Seiten zitiert. Programmatisch findet sich dort ohnehin nicht der leiseste Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Leider läßt das Grundgesetz ebensowenig wie das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht eine sogenannte negative Feststellungsklage zu. Mit einer solchen Klage kann man in anderen Prozeßordnungen gerichtlich feststellen lassen, daß irgendetwas eben nicht der Fall ist. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich 1948/49 in Herrenchiemsee offenbar nicht vorstellen können, daß die Mehrheit der politischen Klasse aus taktischen Erwägungen eine verfassungsfeindliche Partei nicht verbieten läßt, oder, schlimmer noch, einer nicht verfassungsfeindlichen Partei eben diese Verfassungsfeindlichkeit nachsagt, sie also verleumdet. Sie gingen nach überstandener Diktatur davon aus, daß von nun an nur noch überzeugte Demokraten in Deutschland Politik machen würden. Hätten sie geahnt, von welchem Schlage die Mehrheit der Politiker 70 Jahre später sein würde, hätten sie in Anlehnung an andere Prozessordnungen auch in das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht eine Regelung über die negative Feststellungsklage aufgenommen.

Der Lauf der Geschichte darf nicht aufgehalten werden

Der wahre Grund, warum das bundesdeutsche Juste Milieu mit dieser rattenhaften Wut den politisch-gesellschaftlichen status quo zu verteidigen sucht, ist ein anderer. Man sieht sich von den Vordenkern aus dem akademischen Milieu eingeordnet und auch hofiert als Vollstrecker der Geschichte. Karl Marx läßt grüßen. Der Verlauf der Geschichte bis zum heutigen status quo wird als Weg des historischen Fortschritts verstanden. Die Gegenwart wird als Ziel des historischen Fortschritts verstanden und von dieser Warte aus alles Frühere beurteilt, und weil regelmäßig unter dem Gesichtspunkt des gesellschaftlichen Fortschritts dahinter zurückbleibend auch verurteilt. Und auf diesem Weg und in der einmal eingeschlagenen Richtung muß man weiter gehen. Jedes Zurück zu irgend einem früheren Zeitpunkt oder auch nur einem Detail früherer Gesellschaftsordnungen wird mit der Strenge des mittelalterlichen Theologen im Dienste der Heiligen Inquisition als sündhaft verdammt. Was als Hindernis auf dem Weg zur postnationalen, multikulturellen, egalitären Demokratie erscheint, muß nicht nur einfach weggeräumt, sondern buchstäblich pulverisiert werden. Der Kampf gegen das Böse ist nichts anderes als Krieg. Der Krieg ist die größte Anstrengung, der eine Gesellschaft fähig ist, die sie aber unternehmen muß, um ihr Überleben zu gewährleisten. In dieser Lage sieht sich das Juste Milieu nicht nur Deutschlands, sondern nahezu die gesamte weistliche Welt, betrachtet man nur den Umgang ihrer politisch-medialen Kaste mit den sogenannten Populisten.  

Im Krieg ist jedes Mittel erlaubt

In einer solchen Lage erscheint es dann auch nur folgerichtig, Formalitäten wie Verfassungsbestimmungen einfach beiseite zu wischen. Der Zweck heiligt die Mittel. Die Einhaltung der Regeln gefährdet das hohe Ziel. Das zeigt sich hier ja ganz deutlich. Die Duldung einer Regierung Kemmerich in Thüringen durch die AfD wäre ja der Einstieg in die Mitwirkung dieser Partei an der politischen Willensbildung gewesen. Mithin der Sündenfall. Ja, dieses Bild trifft hier zu, denn in diesem Falle hätten die Bürger womöglich vom Baum der Erkenntnis gegessen und festgestellt, daß die vorgeblichen Teufelsanbeter in Wirklichkeit genauso in die Kirche gehen, wie sie selbst, mit anderen Worten, schlicht und einfach Sachpolitik im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und des gesellschaftlich mehrheitlich Gewünschten machen. Mehr noch, durch Verhandlungen und Kompromisse mit den politschen Wettbewerbern radikale Positionen auch parteiintern nicht mehr mehrheitsfähig wären, kurzum, eine ganz normale Partei auf den Plan getreten wäre.

Man stellt sich unwillkürlich die Frage, wie denn Merkel, Prantl e tutti quanti reagieren würden, wenn die AfD in irgend einem Parlament, sei es auf Landes- oder kommunaler Ebene einmal die absolute Mehrheit erzielte, und somit von Verfassungs wegen die Regierung bildete und damit die Politik des Landes oder der Gebietskörperschaft gestalten könnte. Einsatz der GSG 9? Ausrufung des nationalen Notstandes? Kampfpanzer vor und Fallschirmjäger auf dem Dach des Parlamentsgebäudes?

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Vielleicht ist es noch nicht zu spät. Vielleicht werden die Bürger langsam wirklich wach. Allerdings bedürfte es dazu wohl einer wirtschaftlichen Krise. Die könnte auch schneller kommen, als uns das lieb ist. Die von der sogenannten Energiewende an die Spitze der europäischen Rangliste getriebenen Stromkosten werden im Rahmen der sogenannten Klimaziele in ungeahnte Höhen emporschnellen. Die Klimareligion vom angeblich menschengemachten Klimawandel und dem bevorstehenden Weltuntergang, falls die Durchschnittstemperaturen eine Höhe erreichen, die im Mittelalter in Deutschland reiche Ernten mit sich gebracht haben, gehört jedoch ebenso wie der Glaube an den ewigen Frieden durch Überwindung des Nationalstaates und an das Glück der Menschheit durch unbegrenzte Einwanderung aus den ärmsten Regionen dieser Erde in die prosperierenden Volkswirtschaften Mittel-und Nordeuropas sowie Nordamerikas zu eben dem angeblich zu dieser Zeit erreichtenZiel des historischen Fortschritts, wie der Glaube an eine sogenannte diversifizierte Gesellschaft durch Auflösung der biologischen Geschlechter. Die Ernüchterung kommt beim „unpolitischen“ Menschen mit dem Blick in’s Portemonnaie. Denn in der Regel ist das leere Portemonnaie ein wirkmächtigerer Ratgeber als das Grundgesetz. Letzteres kennt ohnehin außer den Juristen niemand. Ersteres indessen ist von großer Überzeugungskraft. Auch die französische Revolution entstand in erster Linie aus der wirtschaftlichen Not des Volkes. Die schärfte seine Sinne für die Ungerechtigkeit und systemische Unfähigkeit der herrschenden politischen Klassen. Ob indessen die Granden der Berliner Republik das Menetekel an der Wand lesen können, wage ich zu bezweifeln.





„Nationale“ Politik?

Welches Deutschland sollen wir wollen?

Die Debatte um die angeblich rechtsextremistische Ausrichtung der AfD – „Nazis“, „Faschisten“, „völkische Ideologie“ ruft danach, sich über Begriffe, Inhalte, rechtlich erfüllbare Wünsche und politischen Realismus Gedanken zu machen. Daß alle diese diffamierenden Zuschreibungen keineswegs auf die gesamte Partei, sondern nur auf den sog. Flügel ganz oder teilweise zutreffen, soll hier nicht weiter thematisiert werden. Hier geht es um die Klärung von Begriffen und um politische Optionen.

Was heißt eigentlich „national“?

Die Antwort sollte eigentlich nicht schwer sein. Tatsächlich ist es jedoch kaum möglich, diesen Begriff so zu definieren, daß er allgemeine Zustimmung finden könnte. Natürlich ist national zum Beispiel das Gegenteil von international. Damit ist aber noch nichts gewonnen, wenn es um die Grundlinien nationaler Politik, oder neutral ausgedrückt, der Politik eines Staates geht. Im Gesamtzusammenhang unseres Themas scheint eine Definition dahingehend, daß es sich bei „national“ im engeren politischen Sinne um eine Ideologie handelt, die im Zentrum aller politischen Bemühungen das eigene Volk sieht, und im Umkehrschluß die Interessen anderer Völker oder auch im Lande lebender Ausländer hintanstellt. Nun ist auch das noch nicht besonders aufschlussreich. Denn daß unser Grundgesetz das Volk als den Souverän sieht, demzufolge natürlich alle Anstrengungen der staatlichen Gewalten  zu seinem Nutzen und Frommen unternommen werden müssen, ist völlig klar. Nicht umsonst steht nach wie vor unter dem Tympanon des Reichstages unübersehbar: DEM DEUTSCHEN VOLKE.

Was soll „nationale“ Politik eigentlich bewirken?

Vielleicht kann man sich dem Thema so annähern, daß man fragt, wie Deutschland denn aussehen soll, wenn nationale Politik gemacht wird? Soll wirklich nur im Interesse deutscher Staatsbürger Politik gemacht werden, oder müssen auch hier legal lebende Ausländer, möglicherweise sogar auch illegal hier lebende Ausländer berücksichtigt werden? Soll man einfach nostalgisch sein und Anleihen aus der deutschen Vergangenheit nehmen? Wenn ja, welche? Das III. Reich scheidet wohl nach allgemeiner Ansicht aus. Allenfalls bei Herrn Höcke, der sich ja gerne mal als „Führer“ inszeniert – zuletzt mit seiner Körperhaltung und angedeuteter Verbeugung anlässlich der Gratulation des neugewählten Thüringer Ministerpräsidenten, was ja nicht zu Unrecht unter Verweis auf historische Fotografien mit der Verbeugung Hitlers vor Hindenburg am „Tag von Potsdam“ am 21. März 1933 verglichen worden ist. Soll es vielleicht die Schaffung einer Gesellschaft sein, die sich weitaus stärker in der deutschen Tradition sieht, als die bundesrepublikanische? Also zurück zu Weimar? Das wirft natürlich sofort die Frage auf, ob die Gesellschaft der Weimarer Republik sich so wesentlich von der der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet. Bei näherem Hinsehen findet man da wirklich nicht sehr viel Unterschiedliches außer der enormen politischen Instabilität, die ja dann in die Diktatur geschlittert ist. Zurück ins Kaiserreich? Eine konstitutionelle Monarchie mit sehr starker Stellung des Monarchen, eine ständestaatlich organisierte Gesellschaft, wenn auch mit einer beachtlichen Durchlässigkeit von unten nach oben? Kann man sich vorstellen, daß die Deutschen des 21. Jahrhunderts zurück in das ausgehende 19. und beginnende 20. Jahrhundert wollen? Bei Lichte besehen wollen das nicht einmal die Königstreuen in Bayern, und wenn sie noch so sehr ihren „Kini“ (Ludwig II.) verehren.

Und dann gibt es da ja auch noch die Verfassung

Wer sich über ein anderes, aus seiner Sicht nationaleres, Deutschland Gedanken macht, muß sich natürlich auch Gedanken darüber machen, was überhaupt politisch und rechtlich möglich wäre. Daß jedenfalls in absehbarer Zeit eine Mehrheit, womöglich sogar eine verfassungsändernde Mehrheit für eine grundlegende Umgestaltung unseres Landes gefunden werden könnte, ist mehr als unwahrscheinlich. Nicht einmal quantitativ beachtliche Minderheiten für eine grundlegende Umgestaltung, sei es in Richtung einer nostalgisch geprägten Gesellschaft, oder gar in Richtung einer autoritären, möglicherweise sogar faschistisch strukturierten Gesellschaft einerseits oder einer sozialistischen Gesellschaft wie in Venezuela unter Maduro oder gar wie in Kuba oder Nordkorea sind ebenfalls, von sehr überschaubaren Minderheiten abgesehen, nicht in Sicht. In ihrer übergroßen Mehrheit sind die Deutschen ja in dem Sinne konservativ, daß sie Veränderungen jedweder Art grundsätzlich skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Wer von einer gänzlich anderen Gesellschaft träumt, der wird bei dem Versuch ihrer Verwirklichung sehr schnell feststellen, daß er damit ziemlich allein auf weiter Flur steht.

Was ist rechtlich überhaupt möglich?

Doch auch die Frage, was rechtlich überhaupt umsetzbar ist, sollte nationale Nostalgiker umtreiben. Denn sie fällt sehr deutlich zu ihren Ungunsten aus. Nach geltendem Recht sind die tragenden Verfassungsgrundsätze wie das Demokratiegebot, die Trennung der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative, die Garantie einer politischen Opposition, die Abwählbarkeit der Regierung und der Schutz der Menschenwürde, konkretisiert in den Grundrechten, unabänderbar. Das heißt, auch mit verfassungsändernder Mehrheit kann daran nicht gerüttelt werden. Lediglich in ihrer konkreten Ausprägung können Korrekturen erfolgen, jedoch dürfen diese ihre Wesensmerkmale nicht beeinträchtigen. Würde so etwas nicht auf legalem Wege, sondern mit Gewalt geschehen, würde das natürlich das Widerstandsrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG in Kraft setzen. Diesen Widerstand könnten zum Beispiel die Angehörigen der Bundeswehr leisten und sich dabei der Waffen bedienen, die sie nun einmal haben, wie das Roman Herzog im Standardkommentar zum Grundgesetz klipp und klar formuliert. Anhänger einer grundsätzlichen Umgestaltung im nationalen Sinne, wie sie ihn verstehen, verweisen gern auf Art. 146 GG. Das ist die Öffnungsklausel des Grundgesetzes für die Schaffung einer neuen Verfassung durch den Verfassungsgesetzgeber. Entgegen weitverbreiteten Vorstellungen muß das nicht unbedingt eine Volksabstimmung sein, es muß auch nicht unbedingt eine zu diesem Zwecke gewählte verfassungsgebende Versammlung sein, es genügt auch ein Verfassungskonvent aus Mitgliedern der Landesparlamente, wie das 1948 mit dem Verfassungskonvent von Herrenchiemsee der Fall war. Aber auch eine solche völlig neu geschaffene Verfassung könnte nicht wesentlich von dem abweichen, was wir bereits haben. Denn eine Verfassung, die etwa die Menschenrechte missachtete, weil zum Beispiel nur Kinder deutscher Eltern und Großeltern deutsche Staatsbürger werden könnten, oder aber wesentliche Grundrechte wie die Freizügigkeit, das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder oder auch die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit vollständig oder teilweise nicht gewährte, würde unzweifelhaft zu einem Vertragsverletzungsverfahren innerhalb der Europäischen Union führen. Man kann natürlich einwenden, daß Deutschland auch aus der Europäischen Union austreten kann, wie das Großbritannien soeben getan hat. Ein solches Land wäre jedoch politisch und wirtschaftlich isoliert. Die wirtschaftlichen Folgen für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland wären wahrscheinlich so, daß sie über kurz oder lang Aufstände im Lande hervorrufen würden.

Müßten Nationalrevolutionäre das Engreifen der Allierten befürchten?

Kaum zu befürchten wäre allerdings, daß die Alliierten des Zweiten Weltkrieges das zum Anlaß nehmen könnten, in Deutschland zu intervenieren. Dem steht die völkerrechtliche Souveränität, die spätestens mit dem 2 + 4 Vertrag endgültig erreicht worden ist, eindeutig entgegen. Schlicht unvorstellbar ist, daß etwa China oder auch Russland einer militärischen Intervention der USA in Deutschland (oder irgend einem anderen europäischen Land) zustimmen könnten. Ohne diese Zustimmung ginge so etwas keinesfalls. Auch könnten im Nachhinein nicht noch einmal Entnazifizierungsverfahren, die Art. 139 des Grundgesetzes als vom übrigen Gesetzestext unberührt bezeichnet, durchgeführt werden. Denn diese Klausel im Grundgesetz betrifft lediglich jene Maßnahmen und Verfahren, die von den Alliierten zum großen Teil vor Inkrafttreten des Grundgesetzes – Beispiel: Spruchkammerverfahren – durchgeführt wurden. Nach allgemeiner Auffassung ist diese Vorschrift inzwischen gegenstandslos und könnte gestrichen werden, ohne daß sich damit rechtlich etwas änderte. Tempi passati.

Was hilft hier die Geschichte?

Damit kommt man unweigerlich zu der Frage, welchen Ertrag es eigentlich hat, das Unrecht, das die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg zweifellos begangen haben, heute noch zu thematisieren. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß etwa die Bombardierung der deutschen Städte, die massenhaften Vergewaltigungen durch alliierte Soldaten, der völkerrechtswidrige Umgang mit deutschen Kriegsgefangenen (Rheinwiesenlager!) sowie die Vertreibung und Ermordung von Millionen Deutscher aus den östlichen Landesteilen schwerstes Unrecht waren. Es kann auch nicht in Zweifel gezogen werden, daß insbesondere die USA nicht etwa die Nationalsozialisten, sondern die Deutschen insgesamt bestrafen und vor allem daran hindern wollten, jemals wieder eine Großmacht zu werden. Das sind geschichtliche Fakten. Dieses historische Wissen soll auch nicht in den Archiven begraben werden, sondern durchaus auch Gegenstand des heutigen  Geschichtsunterrichts sein. Denn die Wahrheit, auch die historische Wahrheit, ist ein Wert an sich. Die Nachgeborenen haben immer ein Recht darauf, die ganze Wahrheit zu kennen, um damit frühere Zeiten zutreffend beurteilen zu können.

Die Wahrheit ist objektiv, die Geschichtspolitik ist subjektiv, weil eben politisch

So gehört eben zum Wissen über die Hochkulturen der Antike das Wissen, daß die Gesellschaften im alten Griechenland wie im rund 1000 Jahre dominierenden römischen Reich Sklavenhaltergesellschaften waren, in welchen die Menschenwürde eben vielfach nichts galt, und daß der Krieg für sie selbstverständliches Mittel der Politik in einem Ausmaß war, das heute jedenfalls für die meisten Staaten auf dieser Erde nicht mehr möglich ist. Und dennoch feiern wir Griechenland und Rom als die Wiege unserer Kultur, ganz zu Recht. Natürlich waren die Errungenschaften der französischen Revolution wie etwa die allgemeine Erklärung der Menschenrechte überschattet, ja besudelt durch die Verbrechen von Danton, Robespierre und Saint Just. Wen aber interessiert das heute noch? Natürlich hatte auch ein so bedeutender Herrscher wie Karl der Große buchstäblich seine Leichen im Keller, denkt man etwa an das Blutbad, das er unter den besiegten Sachsen angerichtet hat. Und auch die Intentionen der Politik vergangener Jahrhunderte haben keine Auswirkungen mehr auf das Heute. Sicher waren Ludwig XIV, Napoleon und Poincaré ständig daran interessiert, Deutschland wenn nicht gänzlich zu unterwerfen, so doch klein zu halten. Welche Auswirkungen hat das auf unsere Zeit? Keine. Wir haben uns eben heute mit dem europäischen Machtanspruch von Herrn Macron auseinanderzusetzen. Natürlich ist die Verfolgung und Verbrennung von Hexen und Ketzern auch in Deutschland ein historisches Faktum. Ein Ertrag für politisches Handeln in unserer Zeit kann daraus nicht gewonnen werden. Oder sollen wir etwa die christlichen Kirchen auch heute noch dafür in die Verantwortung nehmen? Tempi passati.

Die Probleme von gestern sind nicht die von heute und erst recht nicht die von morgen

Insbesondere kann man nicht etwa die Deutschland gegenüber äußerst feindselige Politik der Alliierten des Zweiten Weltkrieges bis in die ersten Nachkriegsjahre zur Begründung außenpolitischer Entscheidungen deutscher Regierungen in unserer Zeit heranziehen. Denn abgesehen davon, daß sich hier mit Beginn des Kalten Krieges ein erheblicher Wandel vollzogen hatte, hat sich intelligente Außenpolitik ausschließlich daran zu orientieren, was jeweils für das eigene Land nützlich ist. Staaten haben eben keine Freunde (oder Feinde) sondern Interessen. Und danach hat sich zum Beispiel das Verhältnis Deutschlands zu den USA, zu Russland oder zu China auszurichten. Nur das ist wohlverstandene nationale Politik, nämlich eine Politik, die dem deutschen Volk nützt. Wer verantwortliche Politik betreibt, der sorgt dafür, daß seinem Volk wirtschaftliche Prosperität, sowie innere und äußere Sicherheit gewährleistet werden. Daran hindert auch nicht die Kenntnis der geschichtlichen Wahrheit. Ob Roosevelt die Deutschen gehaßt hat oder nicht, mag die Historiker interessieren. (Er hat sie gehaßt). Den Politiker hat zu interessieren, wie man mit Trump zurechtkommt, insbesondere die deutschen Exporte in die USA sichert. Und es ist ein Merkmal von Interessenpolitik, etwa gegen den erklärten Willen der USA Gas aus Russland zu beziehen, und dazu eine Pipeline durch die Ostsee zu bauen, weil das eben schlicht und einfach billiger ist, von der Streuung des Versorgungsrisikos ganz zu schweigen, als sich alleine von einem Lieferanten, und seien es die USA, abhängig zu machen. Auf der anderen Seite wäre jeder verantwortliche deutsche Politiker mit dem sprichwörtlichen Klammerbeutel gepudert, würde er nicht dafür Sorge tragen, daß zu den militärischen Verbündeten seines Landes die auch auf lange Sicht Weltmacht Nr. 1 gehört. Das heißt ja nicht, daß man nicht auch zu Russland und China ein unverkrampftes Verhältnis pflegt. Es bleibt Halbgebildeten und Verschwörungstheoretikern wie einem Thorsten Schulte vorbehalten, von einem fremdbestimmten Deutschland zu phantasieren und aus der schlecht bis gar nicht verstandenen neueren Geschichte abenteuerliche Schlußfolgerungen auf die aktuelle Politik zu ziehen. 

Realismus statt Traumtänzerei

Wirklich nationale Politik ist vonnöten. Nationalistische Politik á la Höcke oder seines gar nicht so heimlichen Vorbildes ist weder wünschenswert noch rechtlich überhaupt möglich. Solche Halluzinationen verhalten sich zur Wirklichkeit wie der mit Grenzzaun und Beschilderung versehene Schrebergarten des Reichsbürgers zu dem real existierenden Staat Bundespepublik Deutschland. Das Hitlerbild bleibt im Geschichtsbuch, an die Wand im Wohnzimmer kommt es nicht mehr.






Wen darf man was nennen?

In der unsäglichen Debatte um die Bezeichnung der AfD als „Nazi-Partei“ wird zur Verteidigung dieses Sprachgebrauchs so gern wie falsch angeführt, daß man laut Gerichtsbeschluß ja auch Björn Höcke als Faschisten und Alice Weidel als Nazi-Schlampe bezeichnen dürfe. Damit will man dem Publikum weismachen, daß derjenige, den man mit einem solchen Begriff bezeichnen darf, auch tatsächlich unter diese Begrifflichkeit fällt. Wer Faschist genannt werden darf, der ist nach dieser Logik natürlich ein solcher.

Der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen

Das ist falsch. Zunächst muß darauf hingewiesen werden, daß die Gerichte streng zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen unterscheiden. Eine Tatsachenbehauptung ist zum Beispiel: Herr A hat bei seinem Arbeitgeber B Geld unterschlagen. Denn diese Behauptung  ist nachprüfbar und somit der Beweis zu führen, ob sie richtig oder falsch ist. Dabei muß dann derjenige, der diese Behauptung aufstellt, auch beweisen, daß sie in der Sache zutrifft. Etwas anderes ist zum Beispiel die Äußerung,  Herr A sei ein Flegel. Das ist eine bloße Meinungsäußerung, denn man kann nicht nachprüfen, ob Herr A ein Flegel ist. Unter einem Flegel  kann man Menschen mit sehr unterschiedlichem Verhalten verstehen, landläufig ausgedrückt, ist es Geschmackssache, ob man jemanden für einen Flegel hält oder nicht. Gerichtlich nachprüfbare Tatsachen, die dieses Urteil zulassen, gibt es nicht.

Das Grundgesetz schützt (fast) jede Meinungsäußerung

Was die Meinungsäußerungen angeht, so sind sie von Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes besonders geschützt. Denn nach richtiger Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist sie gewissermaßen das Lebenselixier der Demokratie. Unerheblich ist die Qualität der Äußerung, ob etwa geäußerte Gründe emotional oder rational sind, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten werden. Die subjektive Meinung darf gerade in Streitpunkten des allgemeinen Interesses hart, scharf und überspitzt sein. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht es zum Beispiel dem Schriftsteller Ralph Giordano erlaubt, den verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß einen „Zwangsdemokraten“ zu nennen. Dieser Begriff kann ohne weiteres so verstanden werden, daß die betreffende Person nur unter äußerem Zwang sich  wie ein Demokrat verhält, innerlich jedoch keiner ist.  Auch hier wird deutlich, daß eine sachliche Nachprüfung praktisch nicht möglich ist. Vor allem aber privilegiert das Bundesverfassungsgericht gerade im politischen Meinungskampf auch  überspitzte und polemische Äußerungen.

Kunst, besonders Satire, darf alles

Besonders geschützt ist nach Art. 5 Abs. 3 GG die Kunstfreiheit. Darunter fällt auch die Satire, denn dabei handelt es sichum eine spezielle Gattung der Kunst. Weil auch Jan Böhmermann deswegen als Künstler durchgeht, konnte jedenfalls zu geringen Teilen sein nicht nur geschmackloses, sondern zum größten Teil beleidigendes Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan als grundgesetzlich geschützte Satire durchgehen. Dies betraf die Zeilen: „Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt.“ Zumindest letzteres wäre wohl als Tatsachenbehauptung (er ist ein Sadomasochist) zu werten, wenn es sich nicht um Satire handelte. Mangels Beweises wäre es dann auch zu verbieten. Aber Satire darf alles, sprach Tucholsky. Natürlich ist auch nicht alles Satire, und so wurde der größte Teil der Böhmermann´schen Jauche verboten.

Ebenfalls als Satire ging nach Auffassung der Hamburger Gerichte die Sudelei eines  NDR-Moderators durch, der die AfD-Politikerin Weidel als „Nazi-Schlampe“ tituliert hatte. Anlaß dieser Äußerung war eine Parteitagsrede der Politikerin, in der sie unter anderem gefordert hatte, die  politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen. Der Moderator kommentierte das mit den Worten: „Jawoll, Schluß mit der politischen Korrektheit! Laßt uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!“ Die Gerichte kamen dann zu einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Letztlich beziehe sich die umstrittene Äußerung mit den Begriffen „Nazi“ und „Schlampe“ in klar erkennbarer satirischer Weise auf die zitierte Forderung der Politikerin. Erkennbar gehe es nicht darum, daß sie hinter dem Leitbild des Nationalsozialismus stehe oder persönlich Anlaß für die Bezeichnung als „Schlampe“ gegeben hätte. Satire darf eben alles. Insbesondere haben Gerichte nicht über Fragen von Anstand, Geschmack und Niveau zu entscheiden.

Die Meinungsäußerung mit Tatsachenkern: Höcke ist ein Faschist

Etwas anderes gilt für die Bezeichnung des AfD-Politikers Höcke als Faschist. Das wollte man bei einer Demonstration gegen ihn thematisieren, was die zuständige Stadtverwaltung unter dem Blickwinkel der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung verbieten wollte. Das Verwaltungsgericht Meiningen verwarf das jedoch mit Beschluß vom 26. September 1999 und gab der Meinungsfreiheit gerade im politischen Meinungskampf den Vorzug. Es handele sich nicht um bloße persönliche Herabsetzung, sondern um eine politische Bewertung, die nicht ganz ohne Veranlassung durch Höcke formuliert worden sei. Es handelt sich dabei um eine besonders anspruchsvolle rechtsdogmatische Konstruktion des Bundesverfassungsgerichts: die Meinungsäußerung mit Tatsachenkern. Gewissermaßen das juristische Hochreck. Die tragenden Gründe dieser Entscheidung sind durchaus aufschlußreich:

Die Antragstellerin hat darauf hingewiesen, die Bezeichnung „Faschist“ setze an realen Handlungen und Äußerungen Höckes an, die auch als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden könnten. Er sei einer der Sprecher der AfD Thüringen und seit der Landtagswahl 2014 deren Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag. Mit der sogenannten Erfurter Resolution habe er die AfD Strömung „Der Flügel“ begründet. Auch durch eine Reihe von Sozialwissenschaftlern und Historikern werde eine offene Übernahme von faschistischen, rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Aussagen des deutschen Nationalsozialismus festgestellt. Im Juli 2018 sei sein Buch mit dem Titel: „Nie zweimal in denselben Fluß“ im Manuscriptum-Verlag erschienen. Es handele sich um ein rund 300-seitiges Interview. Dieses Buch bestätige insgesamt eine faschistische Agenda des Herrn Höcke. Nach seiner Auffassung sei letztlich ein neuer Führer erforderlich, Teile der Bevölkerung sollten ausgeschlossen werden, insbesondere Migranten. In rassistischer Diktion wettere er gegen den angeblich bevorstehenden „Volkstod“ durch den „Bevölkerungsaustausch“. Gegenüber Andersdenkenden gelte: „Brandige Glieder können nicht mit Lavendelwasser kuriert werden, wußte schon Hegel.“ Bezogen auf die von ihm angestrebte Umwälzung stellte er fest, „daß wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind mitzumachen.“ Er denke an einen „Aderlaß“. Diejenigen Deutschen, die seinen politischen Zielen nicht zustimmten, würden aus seinem Deutschland ausgeschlossen werden. Er trete für die „Reinigung“ Deutschlands ein. Mit „starkem Besen“ sollten „eine feste Hand“ und ein „Zuchtmeister“ den Saustall ausmisten. Bezogen auf den Hitler-Faschismus sei dieser für ihn vor allem die katastrophale Niederlage von 1945. Schlimm sei gewesen, daß Deutschland den Weltkrieg verloren habe. In Dresden habe er eine „erinnerungspolitische Wende um 180°“ gefordert, was heiße, die Zeit des Hitler-Faschismus positiv zu betrachten, was auch insgesamt man aus seiner Dresdner Rede herausgelesen könne. Dort fände sich auch eine Verherrlichung des Faschismus. Das Holocaust-Denkmal in Berlin bezeichnete er als Schandmal. Er setzte immer wieder am faschistischen Sprachduktus an: „Ich will, daß Magdeburg und daß Deutschland nicht nur eine tausendjährige Vergangenheit haben. Ich will, daß sie noch eine tausendjährige Zukunft haben, und ich weiß, ihr wollt das auch! Zu Hitler erklärte er, daß Hitler als absolut böse dargestellt wird, und daß dies nicht so schwarz und weiß sei. Im Kontext vieler anderer Aussagen sei immer wieder eine Verharmlosung und Relativierung Hitlers und des Dritten Reiches erfolgt.

Eine nicht grundlos gewählte Bezeichnung

Damit hatte die Antragstellerin (die Veranstalterin der Anti-Höcke-Demonstration) nach Auffassung des Gerichts hinreichend glaubhaft gemacht, daß ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen sei, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe, und daß es eben halt hier um eine politische Auseinandersetzung in der Sache, nicht allein um die persönliche Herabsetzung des Herrn Höcke gehe.

Wer redet wie Nazis damals geredet haben… 

In der Sache selbst ist dem Gericht natürlich zuzustimmen. Ich muß an dieser Stelle nicht im einzelnen  erläutern, warum die zitierten Äußerungen des Herrn Höcke zumindest  eine Affinität  zum Nationalsozialismus vermuten lassen. Wer so redet, denkt wohl auch so. Einem Oberstudienrat, der unter anderem das Fach Geschichte gibt, muß man auch  unterstellen, daß er weiß, was er sagt, vor allem wie es verstanden werden kann und wohl auch verstanden werden soll.

Wenn die Meinungsfreiheit eine Bezeichnung erlaubt, dann heißt das nicht unbedingt, daß sie auch zutrifft

Das heißt aber nicht, daß der Politiker Höcke nach Auffassung des Verwaltungsgerichts tatsächlich ein Faschist ist. Man darf das lediglich im politischen Meinungskampf sagen. Im Übrigen liegt das Gericht hinsichtlich der Begrifflichkeit „Faschist“ falsch, soweit es um den Nationalsozialismus geht. Dieser war nämlich deutlich schlimmer als der eigentliche Faschismus, der die Ideologie Mussolinis war. Der Name kommt ja vom Liktorenbündel, das in der Römischen Republik hohen Amtsträgern vorangetragen wurde. Es bestand aus einem Beil, das von einem Rutenbündel (fasces) umgeben war. Mussolini träumte ja von der Wiedererrichtung des Römischen Reiches. Ein Vergleich zwischen Mussolini und Hitler macht sicherlich einem jeden deutlich, daß zwischen Faschismus und Nationalsozialismus ein himmelweiter Unterschied besteht. Allerdings ist in der Nachkriegszeit der Begriff Faschismus von linksextremer Seite, insbesondere von den Kommunisten in Moskau und denen in Ost-Berlin stets auf die Nationalsozialisten angewandt worden. Ob dieser historisch fehlerhafte, weil eigentlich verharmlosende Sprachgebrauch, auf die Thüringer Verwaltungsrichter aufgrund ihrer Sozialisation durchgeschlagen hat, will ich einmal offen lassen.

Der Problembär

Was im Übrigen Herrn Höcke anbelangt, so sind die zitierten Passagen aus seinen Äußerungen in der Tat bodenlos. Wer nach einem neuen „Führer“ ruft, ja sogar als Bonsai-Ausgabe desselben auftritt, schließt sich selbst aus jeder ernsthaften politischen Debatte aus. Es mag ja sein, daß der sprachliche Duktus des Herrn Höcke einen Teil der Mitglieder seiner Partei anspricht. Man sollte jedoch als verantwortlicher Politiker keinen Wert darauf legen, vom intellektuellen Prekariat unterstützt zu werden. Leider ist es offenbar nicht möglich, solche Gestalten per Parteiausschlussverfahren loszuwerden, jedenfalls nicht so ohne weiteres. Bürgerliche Wähler schreckt dieser Sprachgebrauch auch ab. Er liefert damit natürlich Munition für den Verfassungsschutz. Stichwort Verfassungsschutz. Wieviele V-Leute der diversen Verfassungsschutzämter arbeiten eigentlich in der AfD, vor allem in Thüringen? Bei der NPD waren es ja so viele, daß sich das Bundesverfassungsgericht seinerzeit erst einmal außerstande sah, das Verbotsverfahren durchzuführen. Erst einmal mußten die V-Leute abgezogen werden, was dann zu einer erheblichen Reduzierung der Vorstände dieser Partei führte. Nachdem Höckes Auffassungen und sein Vokabular jedoch nicht prägend für seine Partei sind, dürfte nach der seithehrigen Rechtsprechung zu diesem Thema am Ende die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gerichtlich verboten werden. Wer indessen solches Vokabular gut findet und selbst im Munde führt, der arbeitet am Untergang der AfD, ob mit oder ohne Auftrag des Verfassungsschutzes. Und wer von Herrn Höcke überzeugt ist, ist für mich intellektuell nicht satisfaktionsfähig.

Das consilium abeundi*

Der AfD kann man nur empfehlen, Leute wie Höcke kalt zu stellen, und zwar auf politischem Wege durch Schaffung entsprechender innerparteilicher Mehrheiten. Dazu muß man sicherlich Leute überzeugen, die einfach nicht begriffen haben, wohin der „Höcke-Zug“ fährt. Nur dann kann man verhindern, daß aus der gerichtlichen Erlaubnis, seine Meinung über Herrn Höcke in die Vokabel „Faschist“ zu kleiden eine gerichtliche Feststellung wird, bei seiner Partei handele es sich tatsächlich um eine faschistische Partei.

*Der gute Rat, endlich zu gehen.

Denken heißt vergleichen

Der Mensch, so sagt man, ist ein vernunftbegabtes Wesen. Die Vernunft gründet sich darauf, daß der Mensch im Unterschied zu allen anderen Lebewesen auf dieser Erde über die Fähigkeit verfügt, zu denken. Der Naturwissenschaftler und Philosoph Descartes hat das mit seinem berühmten Satz „Cogito ergo sum“ (Ich denke, also bin ich) auf den Punkt gebracht. Der Naturwissenschaftler, Manager und deutsche Außenminister Walther Rathenau hat das Wesensmerkmal des Denkens so definiert: „Denken heißt vergleichen.“ Dies vorausgeschickt, wollen wir uns mit der aktuellen hysterischen Debatte um die Politikfähigkeit der AfD befassen. Wer sich an der Begrifflichkeit hysterisch in diesem Zusammenhang stößt, dem rate ich, diesen Artikel dennoch zu Ende zu lesen. Danach mag er seine Wertung bestätigen oder verwerfen.

Die „unverzeihliche“ Wahl und die Verfassung

Die Vorgänge um die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten am 5. Februar 2020 führen zu hitzigen Debatten über den Umgang mit der AfD. Nahezu die gesamte Politik, unterstützt von nahezu allen Medien, lobt den Verfassungsbruch der Bundeskanzlerin, die ja nicht mehr und nicht weniger verlangt hat, als eine demokratische Wahl zu annullieren. Die betroffenen Parteien FDP und CDU haben diesen, man kann schon sagen Befehl, auch unverzüglich befolgt. Ein Verfassungsbruch ist das deswegen, weil damit das Demokratieprinzip aus Art. 20 des Grundgesetzes massiv verletzt worden ist, wobei die Freiheit des Mandats nach Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes schlicht und einfach beiseitegeschoben worden ist, ohne diesen Artikel des Grundgesetzes förmlich aufzuheben. Letzteres wäre ja wegen Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes gar nicht möglich gewesen. Doch der Beifall ihrer Satrapen und Herolde bestärkt die Sonnenkönigin in ihrer Herrschaft.

Zusammenstehen gegen den bösartigen Feind

Diese Herrschaft losgelöst von der dem Buchstaben nach noch immer geltenden Verfassung, getragen von einer breiten Zustimmung, betrachtet man auch heute noch die Umfragewerte der Parteien ihres Hofstaates, die summa summarum immer noch bei 85 % des Wahlvolkes liegen, gründet sich wie immer bei autoritären Regimen und Diktaturen auf die Schaffung eines allgemein anerkannten Feindbildes. Denn nichts führt zu stärkerem Zusammenhalt, als gegen einen Feind zusammenstehen zu müssen. Dieses Feindbild ist im Falle Deutschlands nun schon seit längerem die AfD. Die neue Qualität des Feindbildes besteht darin, daß nun nicht mehr allein der linke Rand der Gesellschaft sie als Wiedergeburt des Nationalsozialismus diffamiert, sondern daß die Spitzen der Politik diesen Sprachgebrauch übernommen haben und nun stets von „Nazis“ sprechen.

Das absolute Böse

Wir können natürlich davon ausgehen, daß ein Großteil der Bevölkerung gar nicht genau weiß, was der Nationalsozialismus eigentlich war. Wir müssen allerdings davon ausgehen, daß die Spitzen der Politik und die Stichwortgeber in den Medien ganz genau wissen, was das war, und noch viel besser wissen, daß sich in dem Lande, das unter eben dem nationalsozialistischen Regime so unglaublich gelitten hat, keine Zuschreibung besser geeignet ist, jemanden der allgemeinen Verachtung anheim zu geben und damit gesellschaftlich und politisch zu vernichten, wie die Bezeichnung als „Nazi“. Am Rande sei bemerkt, daß sich strafbar macht, wer jemanden als Kinderschänder bezeichnet, wenn diese Bezeichnung nicht erweislich wahr ist, jedoch straflos bleibt, wenn er jemanden als Nazi bezeichnet, weil dies – noch – nach Auffassung der Gerichte keine Tatsachenbehauptung ist und somit keine Verleumdung sein kann, sondern als bloße Meinungsäußerung unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG, fällt.

Was ist bzw. war eigentlich ein „Nazi“?

Es lohnt sich daher, nach der sachlichen Berechtigung der „Nazi“-Etikettierung zu fragen. Kann man tatsächlich die AfD mit der NSDAP gleichsetzen? Denn nur dann ist es gerechtfertigt, sie als Nazipartei zu bezeichnen. Denken heißt vergleichen, hat der große Staatsmann Walter Rathenau gesagt. Denn nur der Vergleich zweier Dinge kann die Unterschiede zwischen ihnen deutlich machen, oder aber ihre übereinstimmenden Merkmale herausarbeiten. Wenn man eine politische Partei beurteilen will, dann muß man natürlich ihr Programm betrachten. Nichts anderes gibt authentisch wieder, was diese Partei will. Selbst wenn die eine oder andere Äußerung eines Parteimitglieds in der Öffentlichkeit diesen Zielen widerspricht oder mindestens von denen abweicht, die im Programm formuliert sind, dann muß man so lange von der Gültigkeit des Programms ausgehen, als nicht die Vielzahl und das Gewicht abweichender Äußerungen den sicheren Schluß zulassen, daß der Wortlaut des Parteiprogramms gegenstandslos geworden ist, weil er ersichtlich weder Vorstände noch einfache Mitglieder noch interessiert. Denn ein Parteiprogramm ist nach langen Diskussionen auf einem Parteitag Punkt für Punkt beschlossen worden. Öffentliche Äußerungen von Politikern hingegen sind zunächst einmal Einzelbeiträge, abgesehen davon, daß sie natürlich unterschiedlich interpretiert werden können.

Das Parteiprogramm der NSDAP

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, so ihr voller Name, hat sich am 24.02.1920 ein Programm gegeben, das sogenannte 25 Punkte Programm. Authentisch interpretiert hat es Gottfried Feder, Gründungsmitglied der Partei und in ihren Anfangsjahren offenbar auch einflussreicher Berater Adolf Hitlers. Diese kommentierte Ausgabe des Parteiprogramms wurde 1927 in 1. Aufl. von Gottfried Feder herausgegeben und wurde bis zur 166.-169. Aufl., aus der ich hier zitiere, in immerhin 845.000 Exemplaren unters Volk gebracht, und zwar zum Preis von 50 Pfennigen, damit sich auch wirklich jeder Parteigenosse dessen Lektüre widmen konnte. Die Kaufkraft von 50 Pfennigen 1935 entspricht 2,05 € im Jahre 2019. Gratis hat man dieses Heft nicht verteilt, denn auch die führenden Nationalsozialisten, Hitler an der Spitze, waren insoweit durchaus geschäftstüchtig. Allein sein Buch „Mein Kampf“ brachte ihm jährlich 1,5 bis 2 Millionen Reichsmark ein, also rund 6 bis 8 Millionen € umgerechnet auf die Kaufkraft des Euro unserer Tage. Im folgenden will ich mich auf zwei wesentliche Elemente sowohl des Parteiprogramms der NSDAP als auch des aktuell gültigen Programms der AfD beschränken. Natürlich wäre es interessant, eine vollständige Kommentierung und Gegenüberstellung zu schreiben. Das würde jedoch den Rahmen eines Beitrages in einem Blog bei weitem überschreiten.

Das Demokratieprinzip

Zu den unveränderlichen Prinzipien der Demokratie im Sinne unseres Grundgesetzes, die auch von einem verfassungsändernden Gesetzgebernicht wesentlich verändert oder gar abgeschafft werden können, gehört das Demokratieprinzip, wie es in Art. 20 GG formuliert ist. Sie lauten:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Die Nationalsozialisten verachteten die Demokratie, die AfD will sie stärken

In Punkt 6 des Programms der NSDAP heißt es: „Das Recht über Führung und Gesetze des Staates zu bestimmen, darf nur den Staatsbürgern zustehen. Wir bekämpfen die korrumpierte Parlamentswirtschaft einer Stellenbesetzung nur nach Parteigesichtspunkten ohne Rücksicht auf Charakter und Fähigkeiten.“ Feder kommentiert dies amtlich: „Daß mit dem Unfug des parlamentarisch-demokratischen Wahlrechtes aufgeräumt werden wird, ebenso wie man sich dann nach der Übergangszeit einer Diktatur über die äußere Staatsform und das innerstaatliche Gefüge der Länder klar werden muß.“ Demgegenüber heißt es in der Präambel des Grundsatzprogramms der AfD: „Als freie Bürger treten wir ein für direkte Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit, soziale Marktwirtschaft, Subsidiarität, Föderalismus, Familie und gelebte Tradition der deutschen Kultur.“ An anderer Stelle im Programm werden Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild verlangt, allerdings ausdrücklich als Korrektiv und Kontrolle der parlamentarischen Gesetzgebung, deren Fortbestand damit denknotwendig ebenfalls Programm ist. Dies entspricht natürlich exakt Art. 20 Abs. 2 GG, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von ihm in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (Parlamente) ausgeübt wird. Die NSDAP hingegen hatte die Verachtung der parlamentarischen Demokratie bereits 1920 zum Programm erhoben, und dann später im Wege des Ermächtigungsgesetzes auch umgesetzt.

Völkisch und rassistisch – in welchem Parteiprogramm findet man das?

Beispiel Staatsbürgerschaftsrecht

Politik und Medien werden nicht müde, der AfD insgesamt eine „völkische“ Politik zu unterstellen, wobei der Begriff des Völkischen nun wohl unstreitig eine Ideologie meint, die in dem Sinne rassistisch ist, als sie den Wert des Menschen und seine persönlichen Eigenschaften allein an seine Abstammung knüpft, und somit eben zum Beispiel die Möglichkeit der menschlichen Natur in Abrede stellt, sich in freier Entscheidung in diese oder jene Richtung politisch, kulturell oder sonstwie zu entwickeln. Dies wiederum widerspricht diametral der Definition  der Menschenwürde, die zu schützen nach Art. 1 Abs. 1 GG die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Und dies schlägt natürlich auf alle Bereiche des praktischen Lebens durch. Sie ist auch tragendes Prinzip unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Dieses Prinzip kann selbstverständlich ebenfalls wie auch der demokratische Staatsaufbau nicht auf legalem Wege beseitigt werden. Nun findet man allerdings im Grundsatzprogramm der AfD nirgends auch nur einen schwachen Anhaltspunkt für eine völkische Politik. Das zeigt sich ja ganz besonders daran, daß die AfD wie alle anderen demokratischen Parteien auch Zuwanderern aus anderen Ländern und Regionen dieser Erde ermöglichen will, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit anderen Worten, die Möglichkeit deutscher Staatsbürger zu werden, hängt nicht davon ab, ob jemand als Kind deutscher Eltern, womöglich nur solcher, die ihrerseits seit vielen Generationen auch nur deutsche Eltern haben, geboren worden ist. Vielmehr heißt es dort: „Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ist Abschluß einer erfolgreichen Integration, nicht aber deren Ausgangspunkt. Gelingende Integration fordert von Einwanderern jeden Alters nach einer angemessenen Zeit die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts-und Gesellschaftsordnung sowie den Verdienst des eigenen Lebensunterhalts.“ Von „deutschem Blut“ ist nirgends die Rede, vielmehr kann unzweifelhaft jeder Mensch, egal welcher Abstammung, deutscher Staatsbürger werden. Daß man unter anderem als Voraussetzung die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts-und Gesellschaftsordnung verlangt, ist eine bare Selbstverständlichkeit und zeigt, daß man als deutsche Staatsbürger auch nur überzeugte Demokraten haben will.

Deutschland den Deutschen von deutschem Blut!

Schauen wir demgegenüber in das Programm der NSDAP. Punkt 4: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher deutscher Volksgenosse sein.“ Punkt 8: „Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.“

Besonders fällt schon in diesem Programm aus dem Jahr 1920 der pathologische Antisemitismus der NSDAP auf. So heißt es in der amtlichen Erläuterung Feders unter anderem: “ Die Ausscheidung der Juden und aller Nicht-Deutschen aus allen verantwortlichen Stellen des öffentlichen Lebens…. wer im Juden nur einen >deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens> sieht – und nicht ein artfremdes, streng abgeschlossenes Volk von ausgesprochenen Schmarotzer-Eigenschaften, kann die Unermesslichkeit dieser Forderung nicht verstehen. Wer einen Kohlrabi, der zufällig in einem Erdbeerbeet aufgewachsen ist, für einen Erdbeerbusch erklärt oder glaubt, von ihm durch gutes Zureden Erdbeeren ernten zu können, irrt sich, ebenso derjenige, der glaubt, daß ein junger Löwe, der in eine Schafherde geworfen wurde, zum Schaf werden wird. Eher wird man begreifen, daß ein Deutscher doch nicht gut zum Bezirksamtmann oder Amtsrichter in Indien oder China werden kann, wie wir es auch gewiß nicht gerne sehen würden, wenn ein Chinese oder Hottentotte uns als Finanzamtmann oder als Bürgermeister vor die Nase gesetzt würde.“ Überhaupt ist für die Nationalsozialisten der „Weltfeind: das den Erdkreis überschattende Kapital und sein Träger, der Jude.“ Und weiter: „Antisemitismus ist gewissermaßen der gefühlsmäßige Unterbau unserer Bewegung.“ Im Parteiprogramm einschließlich seiner Kommentierung durch Feder wird das Wort „Jude“ bzw. „jüdisch“ auf 59 Textseiten insgesamt 52 mal in negativem bis herabwürdigendem Kontext benutzt. Insoweit formuliert Feder ja zu Recht, daß „der Antisemitismus gewissermaßen der gefühlsmäßige Unterbau der NS-Bewegung ist.“

Antisemitismus im Programm der AfD – Fehlanzeige

Von alledem findet sich im Programm der AfD natürlich nichts. Vielmehr wird dort ausdrücklich das Menschenrecht auf freie Religionsausübung betont und es findet sich nirgendwo auch nur die Infragestellung der Menschenwürde. Daß es tatsächlich sogar eine Arbeitsgemeinschaft der Juden in der AfD gibt, können oder wollen ihre Feinde zwar nicht wahrhaben, noch weniger begreifen. Es ist aber tatsächlich so.

Denken statt glauben

Denken heißt vergleichen. Der Vergleich der Parteiprogramme ergibt, daß man die beiden Parteien eben nicht gleichsetzen kann. Wer die AfD-Politiker Nazis nennt, setzt jedoch beide Parteien gleich. Folge eines Denkvorganges kann das nicht sein, es sei denn, dieser Denkvorgang wurde mit dem Ziel in Gang gesetzt, diese Partei in größtmöglichem Ausmaß zu diffamieren und außerhalb der demokratischen Gesellschaft zu stellen. Sie gewissermaßen wie Aussätzige unter Quarantäne zu stellen und zu verkünden, daß schon ihre Berührung, wahrscheinlich schon die gleichzeitige Anwesenheit in einem Raum die tödliche Ansteckungsgefahr begründe und somit unweigerlich zum sozialen Tod führen werde.

Demokraten können der deutschen Politik nicht mehr folgen

Ich denke, also bin ich, stellt der Philosoph Descartes zu Beginn der Aufklärung fest. In seiner Nachfolge befand der Philosoph Kant, als er schrieb, man solle den Mut haben, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. Es ist Merkmal der unveräußerlichen Menschenwürde, frei und unabhängig denken zu können und vor allem zu dürfen. Für freie Menschen und stolze Demokraten ist es daher ausgeschlossen, sich Denkverbote aufzuerlegen, indem man Vorgaben der Politik unkritisch und ungeprüft einfach übernimmt, noch schlimmer, befolgt, nur weil sie „von oben“ kommen. Eine sachlich durch nichts gerechtfertigte Ausgrenzung einer politischen Partei, und der damit motivierte glatte Verfassungsbruch in Gestalt der Anordnung des Rücktritts eines demokratisch gewählten Politikers können bei nachdenklichen Demokraten nur tiefe Verachtung für diejenigen auslösen, die so handeln. Glücklicherweise sind freie und geheime Wahlen noch nicht abgeschafft, und werden es wohl hoffentlich auch niemals werden. Hier kann man sich dann mit Kant seines eigenen Verstandes bedienen, mit Descartes feststellen: „Ich denke, also bin ich“ und sodann sein Kreuz da machen, wo man seine demokratischen Rechte am besten aufgehoben sieht.




Alle Staatsgewalt geht vom Rat der Parteivorsitzenden aus

Die Bundeskanzlerin befahl, Hauptmann der Reserve Christian Lindner salutierte und befahl seinerseits dem mit den Stimmen der Zwangsnazis gewählten Thüringer Ministerpräsidenten den Rücktritt. Auch dieser Befehl wurde natürlich umgehend ausgeführt. Damit ist aus der Sicht der politischen Klasse und ihrer Weihrauchkessel schwingenden Ministranten in den Medien der politische Sündenfall gerade noch rechtzeitig rückgängig gemacht worden, gerade noch rechtzeitig jedenfalls bevor der Thüringer Landtag zum politischen Sündenpfuhl werden konnte. Allerdings sollten diese demokratischen Erzengel künftig davon absehen, mit den Fingern auf Diktaturen wie China oder autokratische Regime wie Russland und die Türkei zu zeigen. Denn sie haben nun gleichgezogen.

Der Sündenfall

Zur Erinnerung: Am 05.02.2020 hat eine Mehrheit der Abgeordneten des Thüringer Landtags in freier und geheimer Wahl den Vorsitzenden der FDP-Fraktion zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Darüber wäre wohl kaum ein Wort verloren worden, hätten nicht offensichtlich auch die 22 Abgeordneten der AfD-Fraktion ihn gewählt, wie das die Abgeordneten von CDU und FDP offensichtlich auch getan hatten. Die AfD gilt jedoch den übrigen Parteien als Schmutzkonkurrenz, wohl vor allem deswegen, weil sich hier politische Neulinge erdreisten, auf der politischen Bühne mitzuspielen, ja mitbestimmen zu wollen, mehr noch, den Allparteienkonsens hinsichtlich Europapolitik, Euro-„Rettung“ und Migrationspolitik empfindlich zu stören. Und das sind sakrosankte politische Ziele, ja gewissermaßen Heilserwartungen und quasireligiöse Dogmen. Wer so etwas tut, kann nur ein Nazi sein, und deswegen hat er es auch in den Augen der Wähler zu sein.

Die Zwangsnazifizierung

Und diese Zwangsnazifizierung wird den Bürgern unseres Landes täglich mit dem Nürnberger Trichter ins Hirn gespült, wobei die Radikalität der Wortwahl und der Argumentation immer mehr zunimmt. Man entblödet sich ja nicht, ganz offen von Nazis zu sprechen, in der Hoffnung, die stete Wiederholung werde überzeugend wirken. Daß diese Vokabel noch vor mehr als 70 Jahren von einem deutschen Oberlandesgericht als Beleidigung klassifiziert worden ist, lag wohl nur daran, daß man damals noch ganz genau wußte, was Nazis eigentlich sind. Heute indessen sind Nazis schlicht und einfach diejenigen, die den Konsens stören. Und Konsens ist aus der Sicht dieses Allparteienklüngels das Merkmal der Demokratie. Wer den Konsens stört, ist demgemäß kein Demokrat. Und wer kein Demokrat ist, kann ja nur ein Nazi sein. Daß man damit nicht nur die 22 Abgeordneten der AfD im Thüringer Landtag (und natürlich ihre Kollegen im Deutschen Bundestag und den anderen Landtagen) in übelster Weise verleumdet, und auch die 259.382 Thüringer Wähler, die diese Partei gewählt haben, gleich mit, ebenso wie die 5.878.115 Wähler in Deutschland, die 2017 bei der Bundestagswahl AfD gewählt haben, spielt für diese Spezialdemokraten offenbar keine Rolle.

Wenn die Verfassung nicht geändert werden kann, wird sie eben gebrochen

Zur Erinnerung: Sowohl Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes als auch Art. 53 Abs. 1 der Thüringer Verfassung geben den Abgeordneten unserer Parlamente ein freies, unabhängiges Mandat. Sie sind keinen Weisungen, sondern ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen. Demgemäß hätten die Parteiführungen von CDU/SPD/FDP/Grünen/Linken die Wahl jener 45 Abgeordneten des Thüringer Landtages schlicht akzeptieren und abwarten müssen, wie sich eine Regierung Kemmerich dann geschlagen hätte. Wie weit sie gekommen wäre, hätte dann im freien Spiel der demokratischen Kräfte ausgetestet werden können. Wenn man schon dieses Wahlverhalten der eigenen Parteimitglieder missbilligte, dann wäre im Zuge der Kandidatenaufstellung für die nächste Wahl Raum dafür gewesen, die Mitglieder an der Basis und die von diesen gewählten Delegierten für die Aufstellungsversammlungen davon zu überzeugen, daß jene Parteifreunde aus der Sicht ihrer Parteivorstände ungeeignet seien und zur Wahl anderer Kandidaten aufzurufen. Mit welchem Erfolg, hängt natürlich alleine von diesen Delegierten ab. Auch hier gilt eben nicht das Prinzip von Befehl und Gehorsam. So sieht es das Grundgesetz vor, und so steht es in den Wahlgesetzen und den einschlägigen Satzungen der Parteien.

Haben Merkel/Söder/Lindner e tutti quanti noch das richtige Volk?

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Das ist offenbar nicht mehr gültig. Ohne förmliche Änderung der Verfassung, die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG überhaupt nicht möglich wäre, hat man diesen Passus faktisch aus dem Grundgesetz gestrichen und durch die Formel ersetzt: Alle Staatsgewalt geht vom Rat der Parteivorsitzenden aus. Natürlich wird in diesen Rat nicht aufgenommen, wer Nazi ist. Und wer Nazi ist, bestimmt der Rat der Parteivorsitzenden. Daran ändert es nichts, daß das Volk eben auch diese Nazis gewählt hat. Es war damit eben unbotmäßig. Sollte die politische Klasse unseres Landes da nicht den Rat des Dichters Bertolt Brecht befolgen: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“


Ein Lehrstück

Wer sich über die demokratische Gesinnung von Politikern und Journalisten Gewissheit verschaffen will, der betrachte die Vorgänge um die heutige Wahl des neuen Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen. Bekanntlich hatte die seitherige  Koalition aus Die Linke, SPD und Grünen bei der Landtagswahl ihre Mehrheit verloren. Mangels Zustandekommen einer bürgerlichen Koalition aus AfD, CDU und FDP – die Reihenfolge der Nennung ergibt sich aus den Fraktionsstärken, nicht nur aus dem Alphabet – strebten die Wahlverlierer dennoch eine neue Regierungskoalition ohne rechnerische Mehrheit an und schlossen auch schon einen Koalitionsvertrag. Wegen der politisch korrekten Ausgrenzung der AfD erwartete alle Welt auch, daß der bisherige Ministerpräsident Bodo Ramelow spätestens im dritten Wahlgang gewählt werden würde, denn da braucht man nach der Thüringer Verfassung die absolute Mehrheit nicht, die einfache reicht.

Die Überraschung

Es kam jedoch anders. Überraschend wurde im dritten Wahlgang der Fraktionsvorsitzende der FDP, Thomas Kemmerich, mit 45 Stimmen gewählt, Bodo Ramelow erhielt 44 Stimmen. Im ersten Wahlgang erhielt der Kandidat der AfD drei Stimmen mehr, als die Fraktion Mitglieder zählt. Die Sensation war perfekt. Übrigens verfügt Herr Kemmerich nun über 48 Stimmen, wenn man denn unterstellt, daß die Fraktionen, die ihn gewählt haben, ihn auch künftig im Parlament unterstützen. Herr Ramelow indessen hätte sich auf eine Minderheit von 42 Abgeordneten stützen und sich Mehrheiten fallweise suchen müssen.

Die Reaktionen

Bemerkenswert ist indessen, wie Politiker und Journalisten auf diese überraschende  Wahl reagiert haben. Denn daran kann man ablesen, wie es um die Demokratie in unserem Lande wirklich bestellt ist.

Die Politiker

Die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Susanne Hennig-Wellsow, absolvierte die pflichtgemäß anzubringende Gratulation beim neuen Ministerpräsidenten in ihrer ganz eigenen Weise. Sie ergriff den bereitliegenden Blumenstrauß, ging auf ihn zu und warf ihm grußlos den Blumenstrauß vor die Füße. Diese Geste ist an Ungehörigkeit nicht mehr zu übertreffen. Man fragt sich unwillkürlich, ob hier die politische Enttäuschung in eine pathologische Befindlichkeit umgeschlagen ist. Katrin Göring-Eckardt, immerhin Fraktionsvorsitzende ihrer Partei im Deutschen Bundestag, sonderte auf Twitter folgende Erklärung ab: „Unfassbar! Die heutige Wahl von Kemmerich zum Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD ist kein Unfall, sondern ein bewusster Verstoß gegen die Grundwerte unseres Landes. Mit Feinden der Demokratie lässt sich keine Zukunft  für Thüringen gestalten.“ Von Respekt für  einen demokratischen Wahlvorgang und vor einem auf diese Weise demokratisch gewählten Politiker keine Spur, ganz abgesehen davon, daß sie damit den Wählern der AfD in Thüringen, die im Übrigen mehr als viermal mehr sind, als die Wähler ihrer Partei, eine demokratiefeindliche Haltung unterstellt. Denn Feinde der Demokratie werden doch wohl nur von  Feinden der Demokratie gewählt, nicht aber von Demokraten.

Natürlich darf auch der Oberflegel der SPD in diesem kakophonischen Konzert nicht fehlen. Ralf Stegner twitterte umgehend: „Der demokratische Anstand verbietet es, sich von Rechtsradikalen wählen zu lassen und diese Wahl auch noch anzunehmen. Wenn CDU + FDP eine Regierung von Höckes Gnaden unterstützen, verabschieden sie sich vom Konsens der Demokraten. Der Schaden reicht weit über Thüringen hinaus.“ Wer sich als Lordsiegelbewahrer der Demokratie  aufspielt, jedoch die Demokratie sofort über Bord wirft, wenn  eine Wahl nicht wunschgemäß ausfällt, der hat sich damit aus  den Reihen der Demokraten verabschiedet.

Die Journaille

Selbstverständlich durften auch die Demokratieerzieher aus den Medien nicht fehlen. Der wegen seiner linksradikalen Vergangenheit wohl aus der Sicht  der ARD-Gewaltigen besonders als Moderator eines politischen Magazins geeignete Georg Restle trieb  die Beschimpfung demokratisch gewählter und unzweifelhaft demokratisch gesinnter Politiker auf die Spitze: „CDU und FDP machen sich zum Büttel von Rechtsextremisten. Nichts gelernt: 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, 75 Jahre nach dem Ende von Faschismus und nationalsozialistischer Schreckensherrschaft: „bürgerliche“ Parteien paktieren in Thüringen wieder offen mit Rechtsextremisten. Das ist mehr als nur ein Tabubruch.“ Hier mit Auschwitz, dem Zweiten Weltkrieg und dem Nationalsozialismus zu hantieren, ist wohl der Tiefpunkt des  bundesdeutschen Journalismus. Wem die Sachargumente ausgehen, greift ja gerne mal zu Beschimpfungen, was wir von Herrn Restle ja sattsam gewohnt sind. Hier aber unterschreitet er die Schamgrenze deutlich, und zwar so weit nach unten, wie man es bisher nicht für möglich gehalten hat. Daß er der AfD Rechtsextremismus unterstellt, gehört natürlich  zu seiner Zwangsvorstellung, wonach politische Positionen rechts von Angela Merkel  außerhalb  der Verfassung liegen, denn nichts anderes heißt rechtsextrem. Ob hier der Besuch beim Psychotherapeuten helfen würde, muß bei einem verbohrten Überzeugungstäter wie Restle natürlich bezweifelt werden.

Der unvermeidliche Ehrabschneider und Besudelungsexperte Jan Böhmermann mußte natürlich auch in diese Kerbe schlagen: „Widerlich. Ein Zivilisationsbruch“. Bislang war diese Vokabel den scheußlichsten Völkermorden wie etwa dem Holocaust  vorbehalten. Bei Böhmermann bin ich mir sicher, daß auch ein Besuch beim Pschotherapeuten keinen Erfolg haben kann. Die Anstalt, aus der er auf Sendung geht, sollte vielleicht doch eine geschlossene sein.

Die Ausnahme

Ein Lob ist der Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Keller auszusprechen. Sie nahm den Vorgang mit Würde und waltete ihres Amtes, wie das die Verfassung eben vorschreibt. Nach Verkündigung des überraschenden Wahlergebnisses fragte sie Herrn Kemmerlich, ob er die Wahl annehme.  Als der das bejahte, schritt sie unverzüglich zur Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten und gratulierte ihm natürlich auch, wie sich das gehört mit Handschlag, sogar ohne dabei parteipflichtschuldigst wenigstens griesgrämig dreinzuschauen.

Hat nun Luzifer die Engel vertrieben?

Natürlich zieht die Sache nun weitere Kreise, wie das nun einmal ist,  wenn ein Stein ins Wasser geworfen wird. Die SPD stellt dem Vernehmen nach in Berlin bereits die Koalitionsfrage. Die Spitze der CDU ist natürlich „not amused“. Man darf tatsächlich gespannt sein, ob  die Thüringer CDU dem Druck standhält, der nun aus dem Konrad-Adenauer-Haus in Berlin auf sie ausgeübt werden wird. Denn aus der Sicht des politisch korrekten Lagers ist hier etwas Unerhörtes geschehen. Zwar sind die Spielregeln der Demokratie, zwar sind die Regeln der Verfassung eingehalten worden. Diese gelten aber offensichtlich dann nicht mehr, wenn eine Partei nicht nur in die Parlamente einzieht, sondern nun mindestens indirekt an der Macht beteiligt ist,  die nach allgemeiner Auffassung mit allem Unrat und allem Seuchen behaftet ist, welche die deutsche Geschichte bereithält. Der AfD hilft dabei garnichts, daß in ihrem Parteiprogramm nicht der Hauch von Demokratiefeindlichkeit zu finden ist, und auch die Äußerungen der übergroßen Mehrzahl ihrer Mandatsträger und Funktionäre nicht im mindesten den Vorwurf des Rechtsradikalismus, oder sogar des Rechtsextremismus  rechtfertigen können. Daß dem so ist, interessiert Politiker und Journalisten nicht. Sie benötigen den Nazi-Popanz, in erster Linie deswegen, weil sie mit diesem Geschrei von ihren eigenen massiven Fehlern, insbesondere dem Totalversagen in der Migrationspolitik, ablenken wollen. Voraussichtlich wird erst in dem gerade erst begonnenen Gerichtsverfahren wegen der Beobachtung dieser Partei durch den Verfassungsschutz am Ende eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung stehen, wonach  von Verfassungsfeindlichkeit keine Rede sein kann. So war es ja auch bei den Republikanern, an die sich allerdings kaum noch jemand  erinnern dürfte.

Quarantäne für die AfD?

Das absurde Abgrenzungstheater von der AfD könnten die Verfechter des politischen Reinheitsgebot natürlich noch deutlich schriller inszenieren. Man könnte zum Beispiel den Fraktionen in den Landtagen und im Deutschen Bundestag jeweils Räume außerhalb des Plenarsaals zur Teilnahme  an den Sitzungen über Videokonferenz zuweisen, mindestens aber zwischen den Bänken dieser Oppositionspartei und den Sesseln der übrigen Mitglieder  des Hohen Hauses eine spanische Wand aufstellen. Hilfreich wäre es doch auch, eine besondere, weithin sichtbare Kennzeichnung dieser Abgeordneten vorzuschreiben, damit kein braver Demokrat  aus den Reihen der Verteidiger des Rechtsstaats auch nur Gefahr läuft, sich durch zufällige Berührung mit einer dieser Kreaturen Luzifers zu kontaminierten und  vielleicht sogar mit dem antidemokratischen Virus zu infizieren. Nachdem ein Parteiverbotsverfahren natürlich – aus der Sicht von Leuten wie Stegner und Göring-Eckardt leider – aussichtslos wäre, muß man doch wohl über andere Methoden nachsinnen, den erneuten Einzug der Wiedergänger Hitlers und der seinen in die Parlamente zu verhindern. Dabei ist natürlich Kreativität, oder sollte ich besser sagen, kriminelle Energie,  gefragt. Vielleicht fällt Herrn Stegner hierzu etwas ein.

Der Erkenntnisgewinn für die Bürger unseres Landes

Ein Lehrstück ist das Ganze, weil wir Bürger hieraus in der Tat eine Lehre ziehen können. Wer stets die Demokratie im Munde führt, muß nicht unbedingt ein Demokrat sein. Vielmehr kann es gut sein, daß es sich um Menschen mit einem ganz speziellen Demokratieverständnis handelt. Nämlich dahingehend, daß es sich um Demokratie handelt, wenn man selbst die Politik kontrolliert, um  Rechtsextremismus jedoch dann, wenn die politische Konkurrenz auf demokratischem Wege an der Macht teilhaben kann. Als Jurist frage ich mich schon, ob sich nicht hier ein weites Tätigkeitsfeld  für die Verfassungsschutzbehörden eröffnet. Denn da gibt es ja offensichtlich Politiker und Journalisten, die „das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, sowie die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung“ abschaffen wollen (§ 4 Abs. 2 a) und d) des Bundesverfassungsschutzgesetzes). Herr Haldenwang, übernehmen Sie! 




Überzogen

Alles zu seiner Zeit. Diese Volksweisheit scheint in Deutschland nur noch eingeschränkt zu gelten.

Auschwitz im Fußballstadion

Vor dem heutigen Spiel in der ersten Fußballbundesliga zwischen dem FSV Mainz 05 und dem FC Bayern wurde des 75. Jahrestages der Befreiung des KZ Auschwitz, genauer gesagt, seiner noch verbliebenen Gefangenen, gedacht. Nun ist es fraglos angebracht, am und um den 75. Jahrestag eines historischen Ereignisses angemessen daran zu erinnern. Im Falle des Holocaust, der sicherlich eines der größten Menschheitsverbrechen gewesen ist, und die Völkermorde stehen bei den Menschheitsverbrechen an der Spitze des Grauens, gilt dies erst recht. Solche Ereignisse versinken auch nicht im Nebel der Geschichte. Sie sind geschehen, und niemand macht sie ungeschehen.

Deplaziert

Ein angemessenes, würdiges Gedenken ist in solchen Fällen eben angebracht. Doch es ist völlig verfehlt,dies bei Veranstaltungen zu tun, die keinerlei Bezug zu Geschichte, Politik und den menschlichen Grundfragen haben. Da gehört das ernste Gedenken nicht hin, wo die Menschen zusammenkommen, um sich zu vergnügen, etwa als Zuschauer eines Sportereignisses. Dieser Rahmen ist auch für ein würdiges Gedenken an die Opfer ungeeignet. Wer davon erfährt, daß irgendwo eine Gedenkveranstaltung dieser Art stattfinden soll, der denkt unwillkürlich an Sitzungssäle von Parlamenten, Aulen von Schulen und Universitäten oder ähnliche Orte staatlicher oder bürgerlicher Repräsentanz. Ein Publikum in förmlicher Kleidung, Ansprachen umrahmt von getragener klassischer Musik, das ist eben die Vorstellung, die man sich unwillkürlich macht, wenn der Gedanke an derartige Gedenkveranstaltungen aufkommt.

Requiem auf dem Rummel

Völlig unpassend ist indessen ein Rahmen, der von Vergnügen, Freizeit, unbefangener Fröhlichkeit zeugt. Menschen in Freizeitkleidung, Bierbecher und Bratwurstsemmeln in der Hand, fröhliches Hallo und Spekulationen über den Spielausgang, so geht man eben in ein Fußballstadion. Da paßt all das, was man mit einer Gedenkveranstaltung zu einem Menschheitsverbrechen wie dem Holocaust oder vielleicht der Erinnerung an die Verbrechen Stalins und den GULag verbindet, einfach nicht hin. Wer käme eigentlich auf den Gedanken, vor der Aufführung einer Mozartoper oder eines Musicals von Andrew Lloyd Webber das Publikum mit einer solchen Gedenkveranstaltung zu konfrontieren? Wer käme auf die Idee, in einer Disco das fröhliche Treiben zu unterbrechen, um an den Holocaust oder ein schreckliches Erdbeben zu erinnern, weil man eben da und nirgendwo anders die Jugend erreicht? Requiem auf dem Rummelplatz?

Zwangsgedenken

Ich halte es für eine nicht hinnehmbare Herabsetzung der Opfer solcher Verbrechen, wenn ihrer in einem völlig unpassenden und unwürdigen Rahmen gedacht werden soll. Ich halte es auch für eine Zumutung gegenüber dem Publikum, das eine Veranstaltung besucht, um sich dort zu vergnügen, mit einem solch ernsten Thema konfrontiert zu werden, ohne daß man dies bei dieser Gelegenheit und an diesem Ort erleben und verarbeiten wollte.

Nach dem Ungeist der Nazis kam die Geistlosigkeit der deutschen politischen Klasse

Doch dies ist der Zeitgeist, der alles andere als ein Geist ist, vielmehr ein Nicht-Geist. Was politisch korrekt ist, muß eben auf Biegen und Brechen und überall exekutiert und zelebriert werden, bis es den Leuten zum Halse heraushängt. Denn genau dieser Effekt wird eintreten, wenn man mit dem Gedenken an die Opfer des Holocaust derartig Schindluder treibt, wie dies in Deutschland inzwischen wohl sein muß. In ihrem Feuereifer, sich in der Verdammung des Nationalsozialismus von niemandem übertreffen zu lassen, denkt sich die politische Klasse dieses Landes immer absurdere Rituale aus. Die Verantwortlichen, an der Spitze der Bundespräsident, sollten eine Reise nach Griechenland unternehmen und sich dort zum Apollo-Tempel in Delphi begeben. Dort wo einst die Priesterin das Orakel eröffnete, war auf dem Tympanon des Tempels zu lesen: meden agan, zu deutsch: nichts im Übermaß. Ob man dann begreifen würde, was das auch für den Umgang mit der deutschen Geschichte bedeutet, muß allerdings füglich bezweifelt werden.