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Die Dominanz der Dummschwätzer

Wer aus Deutschland berichtet, schreibt Nachrichten aus Absurdistan. Wir haben uns schon daran gewöhnt, daß uns vor allem aus den Bereichen, die man früher noch unter dem Oberbegriff Geistesleben zusammenfassen konnte, inzwischen nahezu ausschließlich Bizarres und Groteskes zu Ohren kommt. Nachstehend will ich zwei Beispiele etwas ausführlicher darstellen. Sie kommen wenig überraschend aus Berlin. Dazu wird natürlich auch etwas zu sagen sein.

Die Geschichte muß in die chemische Reinigung

In der Neuen Zürcher Zeitung vom 16.12.2021 wird ein Vorgang kommentiert, der in der Tat nur Kopfschütteln auslösen kann, verbunden mit der Frage, was das für Leute sind, in deren Hirnen derartige Flatulenzen entstehen und den Weg nach draußen suchen. Wir wollen dem Verfasser Oliver Maksan die verdiente Ehre geben und zitieren seinen Kommentar nachstehend wörtlich:

Daß zwischen berechtigter Vergangenheitsbewältigung und der Schleifung des kulturellen Gedächtnisses nur ein schmaler Grat liegt, kann man dieser Tage in der deutschen Hauptstadt beobachten. Dort macht eine im Auftrag des Berliner Antisemitismus-Beauftragten Samuel Salzborn erstellte Studie weiten Teilen der deutschen (Geistes-) Geschichte den Prozess. 290 Straßen und Plätze der Hauptstadt sollen nach Persönlichkeiten benannt sein, wo wenigstens der Anfangsverdacht besteht, daß sie in ihrem Denken und Handeln antisemitische Bezüge aufwiesen. Bei direkt in die Planung von Naziverbrechen verstrickten Personen wie dem Spandauer Stadtbaurat Karl Elkart etwa dürfte das unstrittig sein. Bei anderen horcht man auf. So habe Goethe antijüdische Stereotype bedient. Das Verhältnis des Geheimrats zu den Juden und damit das Schicksal der Goethestraßen wird vom Studienautor Felix Sassmannshausen weiterer Forschung überstellt – der niedrigsten der vierstufigen Handlungsempfehlungen. Beim Gründungskanzler der Bundesrepublik Konrad Adenauer geht der Politikwissenschaftler weiter. Wer künftig den Adenauerplatz betritt, soll sich mit dem Handy über Adenauers angebliche antisemitische Äußerungen informieren können. Noch mehr Handlungsbedarf sieht der Autor bei Vertretern des 20. Juli. Stauffenberg wie Goerdeler bezahlten das misslungene Attentat auf Hitler mit ihrem Leben. Dennoch sollen das Schild der Stauffenbergstraße wie jenes des Goerdelerdamms mit einer Plakette versehen werden. Durch den Versuch, historische Gerechtigkeit zu schaffen, wird so eine neue Ungerechtigkeit begangen. Die Studie krankt daran, daß sie öffentliche Ehrung für ein Werk (Goethe), ein Amt (Adenauer) oder eine Tat (Stauffenberg) mit einer Heiligsprechung verwechselt. Raum für menschliche Irrtumsanfälligkeit bleibt da nicht. Im Zweifel schützt nur noch der Mangel an historischen Beweisen. Die scheinen bei Karl Marx, dem Verfasser des von vielen als antisemitisch eingeschätzten Werks „Zur Judenfrage“, seltsamerweise so dünn zu sein, daß er gar nicht in der Studie auftaucht. Auch nähert man sich magischem Denken, wenn man glaubt, Werk und Autor seien deckungsgleich. Beispiel Richard Wagner. Die Forschung neigt ganz überwiegend dazu, den Komponisten als Antisemiten zu sehen. Nun fordert die Studie aber nicht nur die Umbenennung von nach Wagner benannten Plätzen und Straßen, sondern auch derjenigen, die den Namen seiner Werke tragen – wie die Tannhäuserstraße. Als nächster Schritt wäre es nur konsequent, Wagners Werke auch von deutschen Bühnen zu verbannen. Das dürfte indes leichter umzusetzen sein als die Tilgung Martin Luthers aus dem Leben des Protestantismus. Der Name des Reformators soll ebenfalls von Berlins Straßenschildern verbannt werden – bei einigen vorbehaltlich vertiefender Forschungen. Die Studie wurde in politischem Auftrag erstellt. Der Politik aber sollten nicht die Prioritäten verrutschen. Berliner Juden dürften sich weniger durch den Turnvater Jahn bedroht fühlen als durch rechte, linke und islamistische Judenfeindschaft. In einer Stadt, in der auf dem Al-Kuds-Tag jahrelang antisemitische Parolen zu hören waren, besteht an anderer Stelle dringlicherer Handlungsbedarf als bei der Ausschilderung von Straßen und Plätzen.

Es geht aber noch besser

Soweit der angesichts des skandalösen Sachverhalts schweizerisch-zurückhaltende Kommentar in der NZZ. Doch das absurde Theater in unserer Bundeshauptstadt hat noch mehr zu bieten. So berichtet der Journalist Matthias Bäckermann in der Jungen Freiheit von letzter Woche folgende Begebenheit:

Der Gropiusbau vis-a-vis zum Abgeordnetenhaus im Zentrum Berlins gilt als eines der bedeutendsten Kunstmuseen der Hauptstadt. Grund genug, diesen Bau anlässlich einer Ausstellung der südafrikanischen Fotografin Zanele Muholi endlich zu „queeren“, wie Kuratorin Sophya Frohberg diese Woche im Portal art-in-berlin.de erklärt. Dabei soll das Werk der lesbischen, sich als nicht-binär bezeichnenden „visuellen Aktivistin“ aus Johannesburg gesellschaftliche Missstände „in Abgrenzung zur cisgeschlechtlichen und heteronormativen Gesellschaft“ sichtbar machen. Zudem soll im Gropiusbau thematisiert werden, daß „Queerness“ nichts explizit „Unafrikanisches“ ist. So erklärt Frohberg geschichtskundig, daß „Geschlechterbinarität und Heteronormativität durch Missionierung und Kolonialismus nach Südafrika importiert wurden.“ Deshalb sei „die Sichtbarmachung von Intersektionalen queeren Lebensrealitäten“ in Berlin so etwas wie eine späte Wiedergutmachung. Obwohl Muholi die Ausstellungsarchitektur und die Raumgestaltung direkt mit entscheiden konnte, war ihr wegen der Corona-Situation eine Anreise aus Südafrika nicht möglich. Dennoch ist die Kuratorin glückselig: „So queer gab es den Gropiusbau noch nie.“

Wer versteht so etwas überhaupt?

Man gebe diesen Text einmal in der nötigen Zahl von Kopien morgens, wenn alle zur Arbeit fahren, den Leuten in der U-Bahn zu lesen. Kurz genug ist er ja. Allerdings werden, und darauf möchte ich sogar Wetten annehmen, 95 % derjenigen, die diesen Text überhaupt lesen wollen, schon nach wenigen Sätzen kopfschüttelnd das Papier weglegen. Sowohl Inhalt als auch Sprache sind weit entfernt von dem, was die übergroße Mehrheit der Leute interessiert, bzw. was sie überhaupt schon sprachlich aufnehmen können. Was „queer“, „nicht-binär“, „cisgeschlechtlich“ und wie alle diese Vokabeln aus der Anstalt lauten, überhaupt bedeuten sollen, wird sich so gut wie niemanden erschließen. Es ist die Sprache einer abgehobenen Klasse von Halbgebildeten, die sich in dessen für die akademische Elite halten. Es ist aber auch die Sprache und Vorstellungswelt derjenigen, von denen kaum jemand mit den Berufen und Jobs der angesprochenen U-Bahn-Passagiere seinen Lebensunterhalt verdienen könnte. Es sind die Töne in einer Echokammer, zu der Zutritt nur hat, wer sich von Kultur und Tradition seiner Eltern und Großeltern losgesagt und sich akademischen Sekten angeschlossen hat, in deren Bibeln ausschließlich das zu lesen ist, was alles entschieden verneint, was die Lebenswirklichkeit der übrigen Welt ist.

Dort ist die Gendersprache zu Hause, die außer ihren neurotischen Befürwortern niemand versteht. Diese Leute, obwohl mit wohlfeilen akademischen Titeln ausgestattet, wie sie nun einmal universitäre Seilschaften bereitwillig an die verteilen, die sich unten anschließen, haben indessen nicht die geringsten Kenntnisse von den Grundlagen ihrer Muttersprache. Wer das grammatische Geschlecht mit dem biologischen Geschlecht gleichsetzt, dabei aber gar nicht merkt, daß auch tote Gegenstände ein grammatisches Geschlecht haben – der Baum, die Tasse, das Bild – der merkt auch nicht, daß die krampfhafte Neutralisierung des grammatischen Geschlechts wie etwa beim „Studierenden“ anstelle des herkömmlichen „Studenten“ in seinem Sinne gar nicht weiterführen kann. Hätte er ein Mindestmaß an klassischer Bildung, so wüsste er und sie bzw. es (für weder – noch), daß Student die Eindeutschung des lateinischen Partizips „studens“ ist, was er nichts anderes heißt, als studierend.

Keine Ahnung, keine Bildung, aber Haltung!

Doch wird die mangelnde Bildung durch Haltung in überreichem Maße ersetzt. Da werden dann eben Denkmäler gestürzt und Inschriften aus vergangenen Jahrhunderten müssen mit Erläuterungstafeln versehen werden, damit das „woke“ Geschichtsbild öffentlich sichtbar wird. Ach ja, „woke“. Ich denke daß alle Leser dieses Blogs der englischen Sprache mindestens so gut mächtig sind, wie unsere Außenministerin, höchstwahrscheinlich deutlich besser. Ja, diese Halbgebildeten in der Echokammer halten sich eben für besonders wache Menschen, die anders als ihre wohl etwas geistig zurückgebliebenen Mitmenschen die Welt eben richtig erklären können. Sie allein wissen natürlich, daß unsere Vorfahren allesamt Verbrecher waren, daß wir nur deswegen gut leben können, weil unsere Vorfahren den Rest der Menschheit unterdrückt und ausgebeutet haben. Was sie natürlich nicht wissen, ist zum Beispiel, daß sämtliche Erfindungen und technischen Entwicklungen, die Demokratie und der Rechtsstaat, Literatur und Musik, Theater und Unterhaltungsindustrie nahezu ausschließlich auf den Erfindungsgeist und den Unternehmergeist der vielgescholtenen weißen Männer zurückzuführen sind. Nichts, aber auch gar nichts dergleichen ist aus Afrika oder dem vorderen Orient gekommen. Wer sich etwa als Patentanwalt seine Mandanten ausschließlich in Afrika und dem vorderen Orient suchen würde, müsste wohl sehr bald seine Kanzlei wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit schließen. Er sollte sie dann vielleicht irgendwo in Ostasien wieder eröffnen. Lediglich die großen Weltreligionen haben ihren Ursprung dort. Gäbe es indessen alle die erwähnten Erfindungen und Kulturtechniken des weißen Mannes nicht, säßen wir alle heute noch zu Füßen orientalischer Propheten und lauschten mit gläubiger Einfalt ihren Predigten.

Berlin, arm aber nicht sexy, sondern irre

Abschließend ein Wort zu Berlin. Es verwundert eigentlich nicht, daß gerade in der Bundeshauptstadt, die nicht wenige spöttisch den Bundeshauptslum nennen, derartige Sumpfblüten wie geschildert aus dem weithin maroden Straßenpflaster wuchern. Gerade das Bundesland, das gut 11 % seines Haushalts aus dem Länderfinanzausgleich finanziert, nämlich 3.454.440.000 €, gerade dieses Bundesland wirft das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinaus und baut zum Beispiel zusätzliche Toiletten für sogenannte „Transgender“-Menschen, während gleichzeitig die Schultoiletten unbenutzbar sind, soweit nicht die Eltern sie aus eigenen Mitteln und mit eigener Arbeitskraft sanieren, damit ihre Kinder sie benutzen können.

Es reicht

Es ist an der Zeit, diesen Leuten allüberall entschlossen entgegenzutreten. Blamieren wir sie, wo wir sie antreffen. Spießen wir Ihre abgehobene Sprache wie ihre verquasten Denkmuster auf. Nehmen wir keine Rücksicht auf die überkommenen Regeln des Small Talk. Denken wir laut darüber nach, ob man nicht Forschungsarbeiten zu dem Thema vergeben sollte, ob derartige gesellschaftliche und politische Forderungen nicht mit degenerativen Veränderungen des Gehirns einhergehen. Wir haben uns zu lange verhalten wie der Hofstaat im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Es wird Zeit, daß wir in die Rolle des Kindes schlüpfen, das laut gerufen hat: „Der hat ja gar nichts an.“

 


Ein Zwischenruf

Es gibt Dinge, die so selbstverständlich sind, daß man einfach darüber nicht reden muß. Indessen zeigen die Ereignisse der letzten Wochen, daß auch bare Selbstverständlichkeiten offensichtlich noch angemahnt werden müssen.

Es ist zweifellos Jedermanns Recht, anderer Meinung zu sein als andere Leute, auch anderer Meinung zu sein als parlamentarische Mehrheiten, ja sogar anderer Meinung zu sein, als Wissenschaftler. Denn gerade bei letzteren sind auch andere Meinungen der Normalfall. Wir können allenfalls feststellen, ob eine Aussage von größeren oder kleineren Teilen der Wissenschaftler geteilt wird, die sich öffentlich äußern. Von denen, die sich öffentlich nicht äußern, hören wir ohnehin nichts.

Eine Meinung zu haben und diese zu äußern, das ist das eine. Das ist aber auch das eine, das in einem demokratischen Rechtsstaat immer und unbedingt gelten muß, auch wenn man die eine oder andere Meinungsäußerung als Unfug, Ausfluss geistiger Umnachtung oder sonst keinesfalls seriös betrachtet. Denn gestützt auf unsere Verfassung lassen die Gerichte eben auch solche Meinungen zu. Die Meinungsfreiheit gehört zu den tragenden Säulen unserer verfassungsmäßigen Ordnung.

Etwas anderes indessen ist es, die Regeln des Anstandes zu verletzen, und noch etwas ganz anderes ist es, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen, was im Übrigen auch das Strafgesetzbuch mit angemessenen Strafen bedroht. Es geht wirklich nicht an, den privaten Lebensbereich von Politikern oder sonstigen Persönlichkeiten zu verletzen, die sich in irgendeiner Weise anders äußern, als einem das selbst lieb ist. Auch ein noch so berechtigter Protest hat im privaten Bereich von Politikern, Wissenschaftlern oder Journalisten nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Wie gesagt, ist das nicht nur unanständig, das ist auch strafbar.

Eine weitere Bemerkung ist allerdings auch veranlasst. Eine Reihe von AfD-Politikern wäre in den letzten Monaten sehr froh gewesen, vor ihren Häusern hätten lediglich Leute demonstriert, vielleicht auch ein wenig randaliert. Indessen flogen Pflastersteine durch ihre Fensterscheiben, klatschten Farbbeutel an die Fassaden und wurden ihre Autos vor dem Hause angezündet. Soweit ich mich erinnere, hat sich darüber kaum jemand aufgeregt, insbesondere nicht in den öffentlich-rechtlichen Medien und den führenden Tageszeitungen.

Gerade diejenigen, die mit Recht die eine oder andere Maßnahme unserer Regierungen im Rahmen der Corona-Bekämpfung kritisieren, und sei es auch nur als völlig ungeeignete Maßnahme, gerade diejenigen sollten sich durch besondere Besonnenheit auszeichnen. Damit heben sie sich ja auch von den Leuten positiv ab, die sich offenbar im Besitze der alleinigen Wahrheit wähnen und jeden, der vom regierungsamtlichen Pfad der Tugend abweicht, als Querdenker, Quatschkopf, Reichsbürger oder Rechtsextremen abgrenzen.

Schlicht und einfach: lassen wir die Kirche im Dorf.

Die Chinesifizierung der deutschen Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen heutigen Entscheidungen endgültig die Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse, korrekt das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, zurückgewiesen. Das Gesetz greife zwar unmittelbar erheblich in die Grundrechte der Bürger ein. Das sei aber eben zum Schutze überragender Rechtsgüter wie des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich und selbstverständlich nach Abwägung der in Rede stehenden Rechtsgüter verhältnismäßig.

Der Systemwechsel

Es war an und für sich nichts anderes zu erwarten. Spätestens seit dem für sehr viele Juristen überraschenden Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte klar sein, daß die Politik sich auf „Karlsruhe“ verlassen kann, jedenfalls soweit es um ihre grundsätzlichen Entscheidungen geht. Der meines Erachtens fachlich glänzende und politisch unerschrockene Verfassungsrechtler – der deswegen in Deutschland nichts mehr werden kann – Ulrich Vosgerau hat dafür den treffenden Begriff der Chinesifizierung der deutschen Politik geprägt. Auf das politische System Chinas, das nach wie vor von einer kommunistischen Partei, allerdings mit starken kapitalistischen Neigungen, beherrscht wird, trifft wohl das bekannte Lied aus der untergegangenen DDR zu : „Die Partei, die Partei hat immer recht!“

Der Dank des Gewählten ist dem Wähler gewiß

Dem ordnet man sich auch als Richter des höchsten deutschen Gerichts gerne unter, jedenfalls in unserer Zeit. Das System der Richterauswahl, das ja nun zu 100 % allein in den Händen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, und somit der politischen Elite liegt, ermöglicht es ja, die Richterstühle in Karlsruhe ausschließlich mit linientreuen Gefolgsleuten zu besetzen. Hatte man in früheren Jahrzehnten noch den Eindruck, daß die Politik dieser Versuchung jedenfalls nicht vollends und allzu auffällig erlegen war, und auch die Richter nach ihrer Wahl nicht selten eine bemerkenswerte Unabhängigkeit, auch von den politischen Überzeugungen ihrer Förderer, an den Tag legten, so ist diese politisch/juristische Idylle im verklärenden Licht der Vergangenheit verschwunden. Wer wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zuvor als stellvertretender Vorsitzender einer Regierungsfraktion, und somit als Einpeitscher der Bundeskanzlerin gedient hat, von dem kann nichts anderes erwartet werden, als daß er diese Aufgabe nun in seinem noch einflussreicheren Amt getreulich erledigt. Aber auch wer nicht aus so hervorgehobenen politischen Ämtern, jedoch als, wie das so schön heißt, politisch nahestehend zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden ist, weiß sich heute offenbar seinen Förderern weiterhin verbunden. Natürlich gibt es nach wie vor keine Weisungen aus Berlin an die Karlsruher Richter. Das ist auch nicht nötig, da reicht auch schon ein Abendessen im Kanzleramt.

Je dünner die Faktenlage, je einfacher die Entscheidung

Das Verfahren über die Verfassungsbeschwerde ebenso wie andere Prozessarten vor dem Bundesverfassungsgericht ist kontradiktorisch, wie das juristisch so schön heißt. D.h. vor dem Gericht streiten zwei Parteien darüber, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt oder nicht, Rechte des Klägers verletzt werden oder nicht. Deswegen erhebt das Bundesverfassungsgericht gemäß § 26 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht auch Beweis, wie im übrigen jedes andere Gericht im Rahmen seiner Prozessordnung. Die einschlägige Gesetzesvorschrift lautet, und das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Das Bundesverfassungsgericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.“ Eine solche Beweiserhebung kann eben die Vernehmung von Zeugen, die Anhörung von Sachverständigen und die Einsichtnahme in Urkunden bedeuten, häufig eine Kombination von alledem. Die Parteien des Verfahrens haben auch das Recht, entsprechende Beweisanträge zu stellen, und etwa einem vom Gericht erholten Gutachten eines Sachverständigen ein eigenes Gutachten, natürlich ebenfalls von einem – politisch korrekt natürlich auch von einer – Sachverständigen entgegen zu setzen, sodaß das Gericht sich inhaltlich mit den unterschiedlichen Auffassungen der Sachverständigen auseinandersetzen muß.

Im vorliegenden Falle hat das Bundesverfassungsgericht davon abgesehen, wie im übrigen auch im sogenannten Klimaurteil. Das Gericht ist hier einfacher verfahren. Es hat ein Verfahren gewählt, das der Gesetzgeber erst später in das Verfassungsprozessrecht eingeführt hat. Gemäß § 27a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes kann das Gericht sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Was für den Laien auf den ersten Blick so aussieht, wie eine Beweiserhebung oder dem doch zumindest gleichsteht, ist etwas völlig anderes. Man kann so zum Beispiel das Robert-Koch-Institut um eine Stellungnahme bitten, oder eine andere der in der Öffentlichkeit im Rahmen der Corona-Krise bekannt gewordenen Institutionen. Das ist keine förmliche Beweiserhebung, hier können auch keine Gegengutachten prozessordnungsgemäß beigebracht werden, und vor allem stehen solche Stellungnahmen nicht unter dem strengen Regime der Wahrheitspflicht, wie das für Zeugen und Sachverständige der Fall ist. Nicht umsonst werden Zeugen und Sachverständige vor ihrer Einvernahme vom Gericht ausdrücklich über ihre Wahrheitspflicht und die Konsequenzen, und zwar strafrechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes dagegen belehrt. Die Wahl des Verfahrens nach § 27a BVerfGG zeigt, wie man in Karlsruhe inzwischen denkt. Was die Regierung im Verfahren erklärt, ist eben einfach wahr. Eine Beweiserhebung im klassischen Sinne ist somit entbehrlich.

Schöne neue Verfassungswelt

Ich denke, genau das ist der Teil der Entwicklung, die Vosgerau so zutreffend die Chinesifizierung des deutschen Rechts nennt. Was von der Politik und ihren Beratern für gut befunden wird, das ist eben so. Wir werden in den nächsten Jahren bei grundlegenden politischen Entscheidungen unserer Regierungen wohl noch häufiger erleben, daß diese vom Bundesverfassungsgericht praktisch nicht infrage gestellt werden. Entscheidungen „gegen den Strich“ sind aus Karlsruhe nicht mehr zu erwarten. Das gilt natürlich auch für die zu erwartenden einschneidenden Maßnahmen, welche die Politik aus ihrer Sicht zur Eindämmung der Pandemie für notwendig halten wird. Ob beispielsweise auch Geimpfte das Virus weitertragen können oder nicht, ob auch Geimpfte in nennenswertem Anteil an Corona sterben können oder nicht, wird dann keine Rolle mehr spielen. Entscheidend wird nur sein, daß eben die Regierung das Narrativ verbreitet, die Ausbreitung des Virus werde dadurch wenigstens eingegrenzt. Stellungnahmen der eigenen Institute wie des Robert Koch Instituts werden das selbstverständlich so bestätigen. Ausführungen von ebenso qualifizierten Sachverständigen, die eine andere wissenschaftliche Auffassung vertreten, werden in das Verfahren wohl kaum jemals eingeführt werden. Berlin kann also sicher sein. Was dort entschieden wird, wird in Karlsruhe „durchgewunken“.


Das Böse ist immer und überall

Wer von uns älteren (dazu darf ich mich, Jahrgang 1946, wohl rechnen) hat es nicht mehr im Ohr? Die österreichische Kultband „Erste Allgemeine Verunsicherung“ belegte 1986 mit ihrem Hit oder soll man besser sagen Spottlied vom Banküberfall die ersten Plätze in den Hitparaden. Allüberall wurde man damit beschallt, ob in den Supermärkten oder im Lift über der Skipiste. „Das Böse ist immer und überall“, offenbar nicht nur in diesem putzigen Liedchen der österreichischen Kultband aus den achtziger Jahren. Es ist vor allem in Deutschland offenbar allgegenwärtig, und natürlich vor allem in den Herzen der bösen Rechten, die heimlich oder auch unheimlich am Wiedererstehen des Hitlerreiches basteln. Deswegen haben wir Deutschen natürlich auch Vorsorge getroffen und in unserem Strafgesetzbuch scharfe Abwehrwaffen installiert, von denen Staatsanwälte und Gerichte dann natürlich auch Gebrauch machen und konsequent der braunen Schlange den Kopf abschlagen, wo auch immer sie ihn erhebt.

Je länger Hitler tot ist….

Die Sache hat natürlich zwei Seiten. Natürlich ist es auf der einen Seite so, daß wir Deutschen weltexklusiv mit den Mitteln des Strafrechts gegen die Ideologie eines längst untergegangenen Unrechtsregimes vorgehen. Nur in Deutschland sind die Symbole der NS-Herrschaft strafrechtlich verboten. Länder mit ähnlicher Diktaturerfahrung wie die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, Russland allen voran, Spanien oder Italien kennen einen solchen Krieg gegen die Mumien nicht. Man hat dort offenbar die Überzeugung, daß seine Bürger bis auf randständige Sonderlinge immun sind gegen die Versuchungen, die von den Geistern der Vergangenheit möglicherweise ausgehen könnten. In Russland zum Beispiel sind nicht nur die Symbole der Sowjetherrschaft wie der Rote Stern, Hammer und Sichel oder die Abbilder Lenins und Stalins allgegenwärtig, man duldet sogar die Weiterexistenz der kommunistischen Partei. Einer Partei, die doch im 20. Jahrhundert gemordet hat, was das Zeug hielt. Die Schätzungen, was allein die Todesopfer der marxistisch-leninistischen Ideologie angeht, bewegen sich irgendwo zwischen 50 und 100 Millionen Menschen. Die Zahl der in Gefängnissen und Arbeitslagern geknechteten Menschen dürfte weitaus höher liegen. Doch man geht entspannt mit seiner Vergangenheit um.

Daß dies in Deutschland anders ist, liegt sicherlich an der alliierten Gesetzgebung nach dem Kriege. Indessen ist das schon sehr lange her. Die Bundesrepublik Deutschland existiert schon seit über 70 Jahren, seit 1955 kann man wohl von einer teilweisen Souveränität, seit 1990 von einer wirklichen Souveränität ausgehen. Doch es scheint völlig ausgeschlossen, daß die politische Klasse dieses Landes jene seltsamen Relikte aus der Nachkriegszeit „historisieren“, also in die Geschichtsbücher verbannen könnte. Vielmehr wenden wir Deutschen viel Arbeitskraft und Zeit der Juristen dafür auf, auch noch den letzten geistig zurückgebliebenen Hitlerverehrer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Man muß halt wissen, was Sache ist

Indessen muß man damit nüchtern und sachlich umgehen. Es ist nicht nur dumm, sondern im Sinne einer bürgerlich-patriotischen Politik schlicht und einfach kontraproduktiv, dagegen nicht nur zu räsonieren, sondern vermeintlich schlaue Umwegezu gehen. Oder aber einfach gedankenlos vermeintlich „nationale“ Parolen und Symbole in die eigene politische Botschaft einzubauen. So hat es in den letzten Tagen zu großer Aufregung geführt, daß Björn Höcke, seines Zeichens Vorsitzender der AfD in Thüringen und Vorsitzender seiner Fraktion im dortigen Landtag, in diesem Sommer offenbar glaubte, seinen politischen Botschaften den nötigen „nationalen“ Anstrich geben zu müssen, indem er in einer Wahlkampfrede ausrief: „Alles für Deutschland“. Das brachte ihm nach einiger Zeit eine Strafanzeige seiner Intimfeinde von den Grünen ein. In diesem Zusammenhang fällt allerdings auf, daß der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages mit Datum vom 10.11.2021 eine juristisch zutreffende Analyse des § 86a StGB, der nun einmal die Verwendung nationalsozialistischer Symbole bei Strafe verbietet, vorgelegt hat. Die fragliche Parole fällt natürlich unter diese Strafvorschrift, weil es sich dabei um eine Parole der SA handelt, die wohl so wichtig war, daß sie auf der Klinge des SA-Dolches eingraviert war. Über die Strafbarkeit auch dieser Parole kann es jedenfalls seit dem 1.2.2006 keinen Zweifel mehr geben, denn an diesem Tag verkündete das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil, wonach die Verwendung dieser Parole in der Öffentlichkeit eben strafbar ist.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist, daß hier ein hochrangiger Politiker mit dem beruflichen Hintergrund des gelernten und examinierten Historikers mit jahrelanger Tätigkeit als Geschichtslehrer an einem Gymnasium, von dem gerade wegen seiner politischen Ausrichtung erwartet werden darf, daß er diese Dinge schlicht und einfach weiß, sich dazu hinreißen hat lassen, diese Parole als Wahlkampfredner zu benutzen. Mindestens aber seine Berater, von denen ein so hochrangiger Politiker wie er natürlich eine gute Hand voll zur Verfügung hat, wobei sicherlich auch Juristen darunter sind, hätten ihn warnen müssen, falls es sie überhaupt gefragt hat. Warum dann nicht einfach zum Beispiel: „Wir geben alles für unser Land!“?

Was so alles bei uns verboten ist…

Natürlich ist es mit den Parolen aus der braunen Zeit so eine Sache. „Meine Ehre heißt Treue“ stand auf den Koppelschlössern der SS. Mithin ist diese Parole gemäß § 86 a StGB strafbar. Und das gilt aber auch, wenn sie von Bundesliga-Fanclubs benutzt wird, wie etwa vom FC Bayern München oder vom VfB Stuttgart. Auch wer einen Brief gerne mit der Formel „Mit deutschem Gruß“ beendet, weil er eben meint, damit seine Verbundenheit zu seinem Vaterland deutlich zu machen, sollte wissen, daß dies der Bundesgerichtshof schon vor mehr als 40 Jahren verboten hat, genauso wie den „Weckruf“: Deutschland erwache!. Ob man die sogenannte Schwarze Sonne ästhetisch findet oder nicht, sie war nun einmal bei den Nationalsozialisten beliebt und beispielsweise als Marmormosaik in den Fußboden des sogenannten Obergruppenführersaals im Nordturm der Wewelsburg, einer Kaderschmiede des NS-Nachwuchses, eingelegt. Mindestens in einschlägigen Zusammenhängen, also mit politischen Aussagen, wird das wohl jeder Staatsanwalt als Verstoß gegen § 86a StGB werten. Es kommt überhaupt auf den Zusammenhang an. So kann das Keltenkreuz unverfänglich sein, aber je nach Gestaltung und Zusammenhang als verbotenes Symbol einer NS-affinen Vereinigung gewertet werden. Das Hakenkreuz selbst, über seine Eigenschaft als NS-Symbol hinaus Swastika (ein uraltes Sonnensymbol) genannt, ist natürlich viel älter als der Nationalsozialismus. Es findet sich demgemäß zum Beispiel in alten Kirchenfenstern und bleibt dort natürlich auch unbeanstandet. Wer indessen meint, die Schwastika in anderem Zusammenhang verwenden zu dürfen, weil man sie auch in Kirchenfenstern findet, der ist mindestens juristisch schlecht beraten. 

Seid klug wie die Schlangen…

Man muß es wohl vor allem unseren politisch rechts denkenden Mitbürgern, wobei das selbstverständlich eine genauso ehrbare politische Meinung ist, wie etwa das liberale oder soziale Denken, zu bedenken geben, daß gerade sie sich eines deutlichen Abstandes zu allem befleißigen sollten, was ihnen von ihren politischen Feinden als Affinität zum Nationalsozialismus ausgelegt werden könnte. Vielleicht hilft auch hier ein Blick in die Bibel. „Seid klug wie die Schlangen und ohne falsch wie die Tauben (Mt 10,16)“, empfahl Jesus seinen Jüngern, wohl wissend, auf welche Widerstände seine Lehre bei den Zeitgenossen stoßen würde. Das gilt für den homo politicus unserer Tage vermehrt, gerade für den, der gegen den derzeit übermächtigen linken Zeitungeist angehen will. Es ist eben unklug, dem politischen Gegner, der vielfach in der Tat mit dem Furor eines Feindes auftritt, unnötige Angriffsflächen zu bieten. An diesem Punkt scheiden sich auch die Geister. Es gibt eben kluge und weniger kluge Menschen. Herr Höcke jedenfalls scheint die Bibel nicht so sorgfältig gelesen zu haben, wie es für ihn gut wäre.





Viel Lärm um Nichts

Nun haben wir nach der „Akte Rosenburg“, wie die Broschüre zur Ausstellung über die Nachkriegsgeschichte des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2016 genannt wurde, seit 17.11.2021 auch eine wissenschaftliche Studie zur Bundesanwaltschaft in den Nachkriegsjahren. Bestellt vom Generalbundesanwalt und verfaßt von dem Historiker Friedrich Kießling und dem Strafrechtler Christoph Safferling – letzterer war schon an der Studie über das Bundesjustizministerium beteiligt – erhebt auch diese Studie den Anspruch, endlich klarzustellen, daß auch diese Behörde in der Nachkriegszeit von ehemaligen Nazis nur so wimmelte. Es wird die personelle Kontinuität zur Zeit zwischen 1933 und 1945 hervorgehoben. Sehr viele Beamte im höheren Dienst, also Juristen, hätten auch schon im Nationalsozialismus im Justizdienst gestanden. 1953 habe deren Quote bei knapp 83 % gelegen. Allerdings sei man weder auf ehemalige SS-Angehörige gestoßen, noch auf NSDAP-Mitglieder, die der Partei schon vor 1933 beigetreten waren. Der wissenschaftlichen Redlichkeit und Professionalität ist es natürlich geschuldet, wenn die Autoren betonen, daß diese Zahlen zwar nichts über das tatsächliche Verhalten einzelner Personen und deren individueller Schuld aussagten. Den Intentionen des Auftraggebers, der wiederum nur zu gut weiß, was die Politik von ihm erwartet, ist indessen die weitere Feststellung geschuldet, die  große und lange Amtskontinuität wie die hohe Zahl an formal belasteten Beamten zeige allerdings, daß es einen Bruch, gar einen bewußten Bruch mit der NS-Vergangenheit auch im Fall der Bundesanwaltschaft nicht gegeben habe. Bei der Personalauswahl habe lediglich die fachliche Eignung im Zentrum gestanden, nicht die politische Haltung.

Fachliche Qualifikation, was sonst?

Das ist an sich wenig überraschend. Denn bei der Betrauung eines Menschen mit einer Aufgabe kann doch grundsätzlich zunächst einmal nur die fachliche Eignung entscheidend sein. Alles andere tritt dahinter zurück. Für andere Bereiche als das Rechtswesen wird man das selbst als eifriger Kämpfer „gegen Rechts“ nicht in Zweifel ziehen. Wenn etwa in einer Baubehörde die Position eines Prüfstatikers zu besetzen ist, dann wird man nur auf die fachliche Qualifikation schauen können, allenfalls dann, wenn gleich qualifizierte Persönlichkeiten zur Verfügung stehen, auch andere Gesichtspunkte in die Abwägung einbeziehen.

Wer selbst Opfer des Regimes war, hatte wohl den klarsten Blick

Daran hat man sich beim Wiederaufbau der Justiz nach dem Kriege offensichtlich auch gehalten. In der erwähnten Rosenburg-Studie kann man das auch nachlesen. Für die Personalauswahl des Bundesjustizministeriums war von 1949-1963 Staatssekretär Dr. Walter Strauß verantwortlich, ein Jurist, der selbst vom NS-Regime verfolgt worden war. Seine Personalauswahl betonte die juristisch-fachlichen Fähigkeiten der Bewerber. Vor seinem Amtsantritt schrieb er in einer Denkschrift vom 12.08.1947: „Personen mit Befähigung für einen solchen Ministerialdienst stehen zu allen Zeiten in nur relativ beschränktem Maße zur Verfügung… Eine Verwaltung kann solche Aufgaben nur lösen, wenn es ihr gelingt, beste Männer zur Mitarbeit heranzuziehen. Nur die sachliche Qualifikation darf entscheiden.“ Leute wie dieser Staatssekretär wußten natürlich auch, daß die bloße Mitgliedschaft eines Beamten oder Richters in der NSDAP oder einer ihrer Unterorganisationen für sich allein genommen noch wenig über seine Haltung aussagen konnte. Vielmehr war es doch so, daß wie in jeder Diktatur auch in der NS-Zeit es mehr als geraten schien, „mit den Wölfen zu heulen“ und sich dem Wunsch der Machthaber nicht zu verschließen, in die Partei einzutreten. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, daß etwa 1957 immerhin 99 % der Mitarbeiter des Ministeriums eine NS-Vergangenheit aufwiesen, und, wie wir nun wissen, auch in der Bundesanwaltschaft 1953 knapp 83 % der Juristen eine solche Vergangenheit hatten.

Parteimitglied = Nazi?

Es war wohl selbst solchen Beamten, die innerlich dem Regime fern standen, kaum möglich, sich dem Wunsch der Vorgesetzten zu entziehen, wenigstens durch die Mitgliedschaft in der Partei nach außen Loyalität, wenn nicht gar Unterwürfigkeit zu beweisen. Ich kann dazu ein Beispiel aus meiner eigenen Familie berichten. Einer meiner beiden Großväter war Beamter im gehobenen Justizdienst, genauer gesagt, Justizinspektor. Er war ein sehr frommer Katholik. Deswegen war es für ihn natürlich selbstverständlich, daß seine Kinder katholisch erzogen wurden und die vorgeschriebenen Sakramente empfingen. So stand nun eine seiner Töchter zur Erstkommunion an. Dies wurde in seinem Amtsgericht auch bekannt und kam damit dem zuständigen Parteifunktionär zu Ohren. Dieser bestellte nun meinen Großvater ein und erklärte ihm, in „seiner“ Behörde komme es keinesfalls infrage, daß die Kinder von Justizbeamten kirchlich erzogen und etwa zur Erstkommunion geschickt würden. Und überhaupt, er entnehme der Personalakte meines Großvaters, daß er nicht in der Partei sei! Mein Großvater war nicht nur fromm, sondern auch stur. Es muß wohl eine heftige Debatte zwischen den beiden Herren gewesen sein, an deren Ende ein Kompromiss stand. Das Kind ging zur Erstkommunion, mein Großvater trat in die Partei ein. Daß ihm dies nach dem Kriege trotz der Umstände des Parteieintritts erheblich schadete und das abrupte Ende seiner Karriere bedeutete, steht auf einem anderen Blatt. Wie die hier besprochenen Studien zeigen, hatten viele andere Beamte mehr Glück.

Es ist wohl davon auszugehen, daß viele Beamte damals aus ähnlichen Gründen, mindestens aber mit Blick auf ihre Karriere und den Unterhalt ihrer Familie es für zweckmäßig und geboten gehalten haben, nun eben in die Partei einzutreten. Wie die Zahlen aus dem Justizministerium wie auch aus der Bundesanwaltschaft zeigen, gab es deswegen nach dem Krieg kaum „unbelastete“, richtig: zuvor nicht der NSDAP angehörige Beamte. Berühmt geworden ist die Antwort Konrad Adenauers 1955 anlässlich des Aufbaus der Bundeswehr auf die Frage: „Werden die Generale Adolf Hitlers auch die Generale Konrad Adenauers sein?“ Der Bundeskanzler, selbst bekanntlich vom NS-Regime verfolgt, antwortete schlagfertig: „Ich glaube, daß mir die NATO 18-jährige Generale nicht abnehmen wird.“

Es gab eben solche und solche – wen wundert’s

Natürlich konnte es nicht ausbleiben, daß auch der ein oder andere wirkliche Nationalsozialist weiterbeschäftigt wurde, wie etwa der seinerzeitige Bundesanwalt Fränkel. Als man herausgefunden hatte, daß dieser Beamte nicht nur formal Mitglied der NSDAP war, sondern aktiv und aus eigenem Antrieb, man kann es kaum anders sagen, Justizmorde als wissenschaftlicher Miitarbeiter des Oberreichsanwalts initiiert hatte, wurde er auch umgehend aus seinem Amt entfernt. Solche Leute indessen waren wohl untypisch. Repräsentativ für die Haltung der allermeisten Juristen kann die Person des späteren Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Hermann Weinkauff, gesehen werden. Er war der typische Spitzenjurist, der natürlich auch schon in der NS-Zeit Karriere gemacht hatte und Richter am Reichsgericht geworden war. Nach dem Kriege war er zunächst Präsident des Landgerichts Bamberg, dann des Oberlandesgerichts Bamberg und von 1950-1960 Präsident des Bundesgerichtshofs. Wer ihn für einen in der Wolle gefärbten Nazi hält, der es geschafft hatte, sich in die Nachkriegsjustiz einzuschleichen, der lese zunächst einmal die nachstehend zitierten Sätze aus dem Urteil der Strafkammer des Landgerichts Bamberg vom 26.11.1946, die unter seinem Vorsitz sieben Teilnehmer des Pogroms vom 09.11.1938, bei dem die Bamberger Synagoge in Flammen aufgegangen war, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, vorwiegend Zuchthausstrafen, verurteilt hat:

„Die Schwere und die Verworfenheit der begangenen Straftaten sprechen für sich selbst. Das organisierte Niederbrennen, Zerstören, Berauben und Schänden von Gotteshäusern, vor dem auch der Roheste unwillkürlich zurückschreckt, das unmenschliche Mißhandeln und das schimpfliche Erniedrigen wehrloser und schuldloser Menschen, vor dem einen Jeden schon die einfachste Selbstachtung zurückhält, dieses alles angeordnet zur Entfaltung eines aus politischen Gründen gewollten Gesamthasses und ausgeführt mit schimpflichem Gehorsam oder ebenso schimpflicher Wut, das bewußte Mißbrauchen einer Einzeltat, die ihrer Strafe entgegensah, zur Auslösung einer wilden, alle Schranken überschreitenden Gesamtrache an Unschuldigen, die ihrerseits wieder bewußt als eine Etappe auf dem Wege zur Vernichtung eines ganzen Bevölkerungsteiles gedacht war, und die hemmungslose Hingabe an eine so schmachvolle Aktion, dies alles zeigt eine solche Entartung an und bedeutet eine so schwere und elementare Verletzung des Rechtes, daß diese Taten nur mit schweren Strafen gesühnt werden können. Die Handlungen wiegen umso schwerer, als sie von der sogenannten staatstragenden Bewegung ausgingen, der alle Macht im Staate gehörte und der darum auch die gesamte Verantwortung hätte zukommen müssen, und als sie sich gegen eine Menschengruppe richten, die damals schon allzu sehr verfolgt und mißhandelt und die wahrhaft wehrlos war. Daher rührt das Schimpfliche und Niedrige dieser Straftaten, die nicht nur Schrecken, sondern vor allem auch Scham erregen. Die Schändung, die die Täter ihren unglücklichen Opfern zudachten, hat sich auf sie selbst und, was schlimmer ist, auf das ganze Deutsche Volk zurückgewandt. Daran kann bei der strafrechtlichen Würdigung so wenig vorbeigegangen werden, wie an der unheilvollen geschichtlichen Bedeutung dieser Taten, die ein Markstein waren auf dem Wege in Rechtlosigkeit, Gewalt, Greuel und Untergang.“

„Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“ Nathan der Weise wird immer Nachfolger finden

Gleichwohl wurde auch Hermann Weinkauff nach Übernahme der Deutungshoheit über die deutsche Geschichte durch die achtundsechziger Generation als Repräsentant einer personellen Kontinuität, ja Identität in „Drittem Reich“ und Bundesrepublik Deutschland diffamiert. Und man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, daß auch heute die nun vollständig durch die Achtundsechziger geprägte politische Klasse unseres Landes an dem Narrativ von den NS-affinen Deutschen jener Jahre arbeitet, wie es im Titel des unsäglichen Buches von Daniel Jonah Goldhagen plakativ zum Ausdruck kommt: „Hitlers willige Vollstrecker“. Dieses Narrativ dient natürlich dazu, die Deutungshoheit über die Geschichte, aber auch die daraus folgende Gestaltungshoheit der Gegenwart allein in den Händen jener linksgrünen Eiferer zu belassen, die Politik, Medien und Universitäten beherrschen.

Die Besonnenen unter uns, die den Wagen auf seiner abschüssigen Fahrt aufhalten und umlenken wollen, werden nicht umhin kommen, sich erst einmal kundig zu machen, wenn sie mit derartigen offiziösen Produkten moderner Geschichtsdarstellung und Interpretation konfrontiert werden. Nur das solide Wissen um die Fakten versetzt in die Lage, der auf Halbwahrheiten gegründeten organisierten Volksverdummung entgegenzutreten und die unwissenden Mitbürger aufzuklären. Wie auch sonst, haben auch hier die Götter vor den Erfolg den Schweiß gesetzt.



Die Scheindemokraten

Es war zu erwarten. In der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages wurde sein Präsidium gewählt, allerdings unvollständig. Nach parlamentarischem Brauch steht jeder Fraktion ein Sitz im Präsidium des Parlaments zu, traditionell der stärksten Fraktion das Amt des Präsidenten, den übrigen Fraktionen jeweils das Amt eines Vizepräsidenten. So wurde auch gewählt. Mit einer Ausnahme. Die Fraktion der AfD konnte ihren Kandidaten nicht durchbringen. Die Mehrheit des Parlaments stimmte gegen ihn. Mit seiner Person kann das nichts zu tun haben. Ein lebenserfahrener Hochschullehrer, ein früherer Vizepräsident des thüringischen Landtages. Beides Qualifikationen, über die im gewählten Präsidium ersichtlich niemand verfügt.

Tatsächlich gab es keinen sachlichen Grund, diesen Kandidaten nicht zu wählen. Daß gleichwohl nur wenige Abgeordnete aus anderen Fraktionen ihm ihre Stimme gegeben haben, liegt ersichtlich ausschließlich daran, daß seine Partei in den Augen der anderen Parteien und des journalistischen Mainstreams als Paria gilt, und das ist noch zurückhaltend ausgedrückt. In der Debatte vor der Abstimmung entblödete sich ein Abgeordneter ausgerechnet jener Partei, die nicht nur rechtsidentisch mit der kommunistischen SED ist, sondern in ihren Reihen Kommunisten aller Schattierungen duldet, die sogar offizielle Arbeitsgemeinschaften dort bilden, unter anderem mit dem bezeichnenden Namen Kommunistische Plattform, entblödete sich also jener famose Parlamentarier nicht, die AfD als in der Tradition der Nazis stehend zu beschimpfen, im Rechtssinne genau genommen zu verleumden. Indessen ist es für den politischen Mainstream in diesem Lande kein Problem, wenn jemand die Menschheitsverbrecher Lenin und Stalin anhimmelt. Ein Riesenproblem ist es jedoch, wenn jemand abweichend vom Mainstream patriotische, konservative Positionen vertritt. Diese werden dann schlankweg als menschenfeindlich, Nazi-Propaganda und ähnlicher Müll rhetorisch entsorgt.

Solange der politische Mainstream dieses Landes auf diesem erbärmlichen intellektuellen Niveau dahinvegetiert, wird eine wirklich demokratische Kultur in diesem Lande leider nur zu erhoffen sein. Die Hoffnung besteht darin, daß die Mehrheit der sprichwörtlichen Menschen da draußen, wie sich unsere schon in diesem Sprachgebrauch ihre Abgehobenheit manifestierenden Politiker sich auszudrücken belieben, mit der Zeit schlicht und einfach die Verlogenheit dieser Kaste von Berufspolitikern mit durchgängig allenfalls mittelmäßiger intellektueller Ausstattung erkennen und sich fragen, wo denn nun endlich der Beweis für derartige Anschuldigungen ist. Diese Frage wird unbeantwortet bleiben, denn der Beweis kann mangels Vorliegen dieser Tatsachen nicht geführt werden.

Der Thüringer Landtag hatte seinerzeit eben jenen Michael Kaufmann mit den Stimmen aller Parteien, auch des der Linken angehörenden Bodo Ramelow gewählt. Eben weil es guter parlamentarischer Brauch ist, jeder Fraktion einen Sitz im Parlamentspräsidium zuzubilligen. Vor diesen Politikern habe ich Achtung, vor der Mehrheit der Abgeordneten des aktuellen Deutschen Bundestages ebenso wie seines Vorgängers habe ich diese nicht. Bei den Abgeordneten des Thüringischen Landtages handelt es sich eben um wirkliche Demokraten, bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages seit 2017 indessen mehrheitlich um Scheindemokraten.

Dem Paria der deutschen Politik indessen kann man nur empfehlen, sich nicht in den Schmollwinkel zurückzuziehen und sein Heil in purer Obstruktion, Organisation außerparlamentarischer Bewegungen und ähnlichem Schmonzes zu suchen. Der große Max Weber sagte seinerzeit zutreffend, Politik sei nun einmal das beharrliche Bohren dicker Bretter. Nur dieser Weg ist in einer parlamentarischen Demokratie gangbar. Nur  wer diesen Weg geht, vermeidet es mit dem Recht zu kollidieren. Gerade eine Partei, die sich als Rechtsstaatspartei bezeichnet, zu Recht im übrigen, kann sich nicht anders verhalten. Wer ihr anderes empfiehlt, empfiehlt ihr den Weg in den eigenen Untergang.


Strafe oder Rache

Vor dem Landgericht Neuruppin muß sich zur Zeit 100-jähriger ehemaliger KZ-Wachmann dafür verantworten, daß er im seinerzeitigen Konzentrationslager Sachsenhausen eben den Dienst des Wachmannes versehen hat. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft ist das Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen. Zwischen Januar 1942 und Februar 1945 sei der Angeklagte wissentlich und willentlich an der Ermordung von Häftlingen in dem rund 20 km nördlich von Berlin gelegenen Lager beteiligt gewesen. Zwar habe er sich selbst nicht direkt an Tötungshandlungen beteiligt, jedoch könne seine Tätigkeit als Wachmann nicht hinweggedacht werden, ohne daß der Betrieb des Konzentrationslagers und die Tötung von Häftlingen dort möglich gewesen seien. „Durch gewissenhafte Ausübung des Wachdienstes, die sich nahtlos in das Tötungssystem einfügte“ habe Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord geleistet. Soweit in Kürze der Sachverhalt, der nun vor diesem Landgericht verhandelt wird.

Der Fall wirft Fragen auf. Um einschlägigen Missverständnissen, seien sie gewollt oder ungewollt, schon an dieser Stelle entgegenzutreten: zweifellos handelt es sich bei den Verbrechen, zu denen der Angeklagte Beihilfe geleistet haben soll, um monströse Verbrechen. Zweifellos ist der Charakter des NS-Regimes als verbrecherisch mit Überschneidungen zum Wahnsinn zu bewerten. Zweifellos ist jeder, der diesem System und einzelnen seiner Untaten wissentlich und willentlich Vorschub geleistet hat, ein Verbrecher. Indessen kann man in einem Fall wie dem vorliegenden bei dieser einfachen Feststellung nicht stehen bleiben.

Die Diktatur und ihre Helfer, Helfershelfer, Mitläufer und auch ihre bloß Unterworfenen

Natürlich war das NS-System wie alle Diktaturen nur möglich, weil seine Vordenker, der Diktator selbst allen voran, sich auf eine große Zahl von Helfern stützen konnten. Indessen ist bei diesen Helfern zu unterscheiden zwischen denen, die sich die Ideologie des Systems zu eigen gemacht hatten, und denen, die zwar objektiv zum Gelingen beigetragen, dies subjektiv jedoch entweder gleichgültig, oder gar nur unter dem Zwang der Umstände getan hatten. Im Sinne einer strengen Kausalität, die jede Teilbedingung eines Geschehensablaufs als gleichwertige Ursache des Erfolges ansieht, müßte man ja sogar die Tätigkeit der Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft und in den Rüstungsbetrieben als mitursächlich für das Funktionieren des NS-Staates betrachten. Ihnen indessen eine Mitschuld am Funktionieren des Systems zuzuerkennen, wäre ganz offensichtlich absurd.

Vom Rad zum Rädchen

Die Rechtsauffassung der Justiz in Deutschland in dieser Frage hat sich bekanntlich mit der Entscheidung des Landgerichts München II vom 12.05.2011 in der Sache John Demjanjuk fundamental geändert. Auch Demjanjuk war als Wachmann in einer sehr untergeordneten Funktion in einem Vernichtungslager tätig. An den Vernichtungsmaßnahmen selbst hatte er nicht mitgewirkt. Gleichwohl kam das Landgericht seinerzeit zu einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord, weil eben auch eine so untergeordnete Tätigkeit wie die eines Wachmannes für das Funktionieren des Systems insgesamt mitursächlich gewesen sei. Der Bundesgerichtshof hat das später bestätigt. In der Zwischenzeit hat es eine Reihe von ähnlichen Verfahren vor den deutschen Gerichten gegeben. Soweit die hochbetagten Angeklagten nicht während des Verfahrens verstorben sind, wurden sie auch regelmäßig verurteilt, so etwa im Juli 2015 der damals 93-jährige Oskar Gröning, der von 1942-1945 als Buchhalter im Konzentrationslager Auschwitz gearbeitet hatte. Am 23.07.2020 verurteilte das Landgericht Hamburg den zur Tatzeit 18-jährigen Bruno D. wegen Beihilfe zum Mord in 5332 Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. Er war Wachmann im KZ Stutthof.

Bis dahin waren die Juristen in Deutschland in ihrer übergroßen Mehrheit der Meinung, daß eine untergeordnete Tätigkeit wie die geschilderten den Vorwurf der Beihilfe zum Mord nicht begründen kann. So hat zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Dortmund mit Verfügung vom 08.03.2007 das Ermittlungsverfahren wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord gegen zwei ehemalige Angehörige der 12. Kompanie des Gebirgsjägerregiments 98 wegen der Erschießung von Kriegsgefangenen eingestellt und zur Begründung unter anderem ausgeführt: „Abgesehen davon, daß beide ehemaligen Wehrmachtsangehörigen die Tötung nicht selbst oder durch einen anderen begingen, ist nicht zu belegen daß sie – wie auch die nicht bekannten Schützen – ein irgendwie geartetes eigenes Interesse an der Erschießung hatten. Als am unteren Ende in der Militärhierarchie stehende Mannschaftssoldaten und Befehlsempfänger hatten sie auch keine Tatherrschaft, nicht einmal einen eigenen Spielraum bei der Ausführung des Tötungsbefehls. Ein täterschaftliches Handeln ist somit nicht zu bejahen. Darüber hinaus fehlt es auch an einer nachweisbaren vorsätzlichen Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB. Der Wille, die Handlung der befehlsgebenden Täter zu fördern und damit zur Tatbestandsverwirklichung beizutragen, ist nicht zu beweisen. Beide Soldaten haben sich nicht erst nach der Leistung ihrer Tatbeiträge – allenfalls psychische Beihilfe durch bloße Anwesenheit – bewußt von der Haupttat distanziert. Zudem hätten sie sich einem rechtswidrigen Befehl nicht entziehen können, und zur Tatbestandsverwirklichung beitragen müssen. Zumindest aber wäre ihre Schuld ausgeschlossen, weil sie einen zwar rechtswidrigen, aber dennoch verbindlichen Befehl ausgeführt hätten.“ Natürlich könnte man auch in diesem Falle argumentieren, daß die Anwesenheit der beiden Beschuldigten im Sinne einer gleichwertigen Kausalität zumindest geeignet war, eventuelle Fluchtversuche der zur Erschießung vorgesehenen Kriegsgefangenen zu verhindern. Aber hätte ihre Nichtanwesenheit etwas geändert?

Notwendiger oder austauschbarer Helfer?

Indessen gilt für diese beiden Soldaten das gleiche wie für einfache Wachleute, Arbeiterinnen in der Wäscherei oder Schreibkräfte von Kommandanten in den Konzentrationslagern, daß sie so austauschbar waren wie ihre Gewehre oder Arbeitsgerätschaften. Die Abwesenheit etwa eines geflohenen oder desertierten Wachmannes hätte nichts am Funktionieren der Tötungsmaschinerie geändert. Er wäre unverzüglich ersetzt worden. Diese Überlegungen lagen wohl auch dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zu Grunde, daß am Ende des ersten großen Auschwitz-Prozesses der Lagerzahnarzt vom Vorwurf der Beihilfe zum Massenmord freigesprochen wurde. Eine Tätigkeit bei der Selektion der Opfer an der sogenannten Rampe konnte ihm nicht nachgewiesen werden, die Tätigkeit als Lagerzahnarzt indessen wurde nicht als Beihilfe zum Massenmord gewertet, denn damit wurde nicht unmittelbar ein Beitrag zum Mordgeschehen erbracht. Der Bundesgerichtshof hatte seinerzeit das Urteil auch bestätigt. Somit ist hier bei der Frage der Kausalität anzusetzen. War die Tätigkeit des angeklagten 100-jährigen tatsächlich conditio sine qua non für das Funktionieren der Organisation dieses Konzentrationslagers? Als Jurist verneine ich diese Frage. Damit fällt aber die neuere Rechtsprechung zur Strafbarkeit solcher „kleinen Rädchen“ im Getriebe der Mordmaschinerie in sich zusammen. Wenn es schon an der objektiven Ursächlichkeit der Tätigkeit des Angeklagten für den Tod der 3518 Häftlinge im KZ Sachsenhausen fehlt, dann ist die subjektive Tatseite, also die Frage, ob der Angeklagte wissentlich und willentlich den Massenmord gefördert hat, den seine Vorgesetzten befohlen hatten, erst gar nicht zu prüfen.

Macht Freiwilligkeit stets schuldig?

Die weitere Frage, ob der Angeklagte schon mit seinem Eintritt in die SS bewußt deren Mordauftrag unterstützt hat, wäre an sich nach den obigen Darlegungen ebenfalls nicht mehr zu prüfen. Doch selbst, wenn es darauf ankäme: was hat eigentlich junge Leute von seinerzeit um die 20 Jahre dazu bewogen, sich ausgerechnet diesen Arbeitgeber auszusuchen? Gab es denn nicht genug andere Möglichkeiten, sein Brot anständig zu verdienen? Die Frage scheint aus heutiger Sicht durchaus verständlich. Ein Blick in die damalige Zeit indessen läßt Zweifel aufkommen. Es ist allgemein bekannt, daß infolge der Weltwirtschaftskrise 1929, aber auch schon der wirtschaftlichen Verwerfungen in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg, die Arbeitslosigkeit in Deutschland ein ungewöhnlich hohes Ausmaß angenommen hatte. So lag die Arbeitslosenquote in Deutschland 1932, dem letzten Jahr vor der sogenannten Machtergreifung Adolf Hitlers, bei 30,8 %, also etwa 16,8 % der Gesamtbevölkerung. Anders gewendet, auf rund 12 Millionen Erwerbstätige kamen rund 6 Millionen Arbeitslose. Es herrschte eben bittere Not. Bezeichnend sind nicht nur Lebensläufe wie etwa des Ukrainers John Demjanjuk, der ersichtlich aus allereinfachsten Verhältnissen kam und sich glücklich schätzen konnte, überhaupt eine Arbeit zu finden. Richard Drexl hat soeben das Buch einer Autorin besprochen, die den Lebenslauf ihres Vaters schildert. Dieser Mann fand eben nach Ableistung des Wehrdienstes im Alter von 30 Jahren endlich eine Anstellung bei der SS. Ähnlich dürfte es vielen jungen Männern gegangen sein. Der zügige Abbau der Arbeitslosigkeit durch die Nationalsozialisten war ja nicht etwa die Folge einer prosperierenden Wirtschaft, sondern der Eingliederung großer Teile der jungen Männer in Wehrmacht, SS und andere staatliche oder staatsnahe Organisationen. Kann man ihnen wirklich vorwerfen, jede, auch eine solche Arbeitsstelle angenommen zu haben? „Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“

Warum muß Strafe sein?

Die aktuelle Rechtsprechung der deutschen Gerichte führt aber auch zur Frage nach dem Sinn der Strafe. Diese Frage hat die europäischen Denker von Alters her umgetrieben. Denn die Fragen von Schuld und Sühne, Verantwortlichkeit und einstehen müssen sind Grundfragen der menschlichen Existenz und des Lebens in der menschlichen Gesellschaft. So lesen wir bei Platon, Protagoras, 324: „Denn wenn du dir klar machst, Sokrates, was es eigentlich bedeutet, wenn man die, welche Unrecht tun, bestraft, so ergibt sich für dich doch gerade daraus die Lehre, daß die Menschen der Ansicht sind, man könne die menschliche Tüchtigkeit erwerben. Denn niemand züchtigt den Übeltäter in dem Gedanken und nur deshalb, weil er Unrecht getan hat, es sei denn, daß man unvernünftig wie ein Tier einfach Rache übt. Wer aber mit Vernunft züchtigen will, der straft nicht des begangenen Unrechts wegen (denn das Getane kann er ja doch nicht ungeschehen machen), sondern um des zukünftigen willen, damit dieser selbe Mensch nicht wiederum Unrecht tut und auch ein anderer nicht, nachdem er nämlich gesehen hat, wie dieser bestraft wurde. Wer eine solche Überlegung macht, denkt wohl auch, daß die Tüchtigkeit anerzogen werden kann; denn er straft zum Zweck der Abschreckung. Dieser Meinung sind alle, die Strafe verhängen, sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Leben.“ Dieser Gedanke ist in der Folgezeit von vielen Philosophen und Juristen aufgegriffen worden, so etwa von Seneca, Dialogorum liber 111, Ad Novatum, De ira, lib.1, 97: „Denn, wie Plato sagte, kein kluger Mensch straft, weil gesündigt worden ist, sondern damit nicht mehr gesündigt werde; Vergangenes kann nämlich nicht widerrufen werden, Künftiges jedoch verhindert werden.“ Thomas von Aquin führ das in seiner Summa Theologica fort und erklärt daß Strafen im gegenwärtigen Leben eher Arzneien als Vergeltung sind. Denn die Vergeltung sei dem göttlichen Urteil vorbehalten. Die Reihe ließe sich fortsetzen.

Welchem Zweck dient ein Starfverfahren?

Zur Rechtfertigung der neueren Rechtsprechung wird gerne von Juristen, Journalisten und Opfern jener Straftaten vorgebracht, daß nun endlich auch die Opfer gehört würden und die Dinge aufgearbeitet werden könnten. Indessen wird ein Strafverfahren grundsätzlich wegen der Tat und des dieser Tat angeklagten Menschen geführt, nicht um den Opfern der Tat Genugtuung zu geben oder sie anzuhören. Die Aufarbeitung jener schrecklichen Ereignisse wird ohnehin in Zukunft allein den Historikern zugewiesen sein. Es ist nicht ersichtlich, warum dieser Gesichtspunkt nicht auch jetzt schon gelten soll, wo in der Tat der ein oder andere auf Täterseite beteiligte, um es neutral auszudrücken, noch lebt. Ohnehin muß das Ergebnis eines Strafverfahrens schon aus prozessualen Gründen nicht unbedingt die historische Wahrheit widerspiegeln, wenn auch die juristische Untersuchung eines Sachverhalts vor Gericht außerordentlich gründlich erfolgt.

Ob der Regelung in § 24 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes, wonach Eintragungen, die eine über 90 Jahre alte Person betreffen, aus dem Register zu entfernen sind, auf rechtsphilosophischen Erwägungen zur Vergänglichkeit von Schuld beruht, oder einfach der praktischen Überlegung folgt, daß eine solche Information für niemanden mehr von Interesse ist, will ich einmal dahinstehen lassen. Aber vielleicht wird nun ein vom Zeitgeist durchdrungener Justizminister dieser Vorschrift noch einen Halbsatz anfügen lassen, wonach dies für NS-Verbrechen nicht gilt.


Die Freiheit und die Medien

Die nachstehend abgebildete Grafik aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt zwei Kurven, welche die Antworten auf die Frage nach dem Freiheitsgefühl der Deutschen wiedergeben, und zwar die Veränderung dieses Gefühls der persönlichen Freiheit im Laufe der letzten drei Jahrzehnte. Zur Zeit der Wiedervereinigung hatten also mehr als drei Viertel der Deutschen das – gute – Gefühl, daß man in Deutschland seine politische Meinung frei sagen kann, und nur eine Minderheit von knapp einem Sechstel meinte, es sei besser, vorsichtig zu sein. Ist schon die Abnahme des Freiheitsgefühls und spiegelbildlich die Zunahme des Unsicherheitsgefühls in den ersten 25 Jahren der Untersuchung schon beunruhigend, so muß die Entwicklung in den letzten Jahren besonders alarmierend sein. Die beiden Kurven bewegen sich in einer deutlich gesteigerten Neigung aufeinander zu. Der Zeitpunkt, in dem sie sich schneiden, steht offenbar unmittelbar bevor.

Die auffalende Parallelität

Es fällt natürlich auf, daß hier eine zeitliche Parallelität mit der Flüchtlingskrise seit 2016 zu sehen ist. Wir erleben ja seither ein Trommelfeuer der Politik  und der Medien auf das Denken der Bürger in unserem Lande. Die offensichtlich allein richtige, allein moralische, allein demokratische, allein aufgeklärte und somit allein vertretbare Meinung zu Euro-Rettung, Grenzöffnung und unkontrollierte Einwanderung, Klima und CO2 sowie zuletzt Corona und dem richtigen Umgang damit wird mit den Methoden der Gehirnwäsche dem Denken und Fühlen der Bürger des Landes implementiert. Auch die Forscher von Allensbach und des schweizerischen Instituts Media Tenor sehen als Ursache der geschilderten Entwicklung gerade im Hinblick auf Corona die staatlich-mediale Reaktion auf die Verbreitung dieser ansteckenden Krankheit.

Der „Kampf gegen Rechts“

Wer mit wachen Augen die Medienlandschaft betrachtet, dem kann auch nicht entgehen, daß die Bekämpfung abweichender Meinungen in den sozialen Medien offenbar ein Schwerpunkt der journalistischen Arbeit in den traditionellen Medien ist. Gleiches gilt für den sogenannten Kampf gegen Rechts, der sich derzeit vorwiegend als eindeutig orchestrierte Kampagne gegen die einzige parlamentarische Opposition gegen die zeitgeistige Politik auf allen Kanälen breit macht. Wer als Wähler mit dem Gedanken spielt und dies auch privat oder gar öffentlich äußert, die AfD zu wählen, wird beleidigt, diffamiert, verhöhnt, kurz gesagt, gesellschaftlich ausgegrenzt. Es versteht sich von selbst, daß dazu Argumente im klassischen Sinne nicht angeführt werden. Das wäre auch kontraproduktiv, denn Diffamierung funktioniert nur ohne Argumente, dafür mit Hetze.

Die Instrumentalisierung eines Mordes

Wie das funktioniert, kann man aktuell am Umgang vieler Medien, aber auch Politikern, mit dem entsetzlichen Mord an einem Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein exemplarisch sehen. Soweit ersichtlich, hat bislang kein Politiker, auch nicht von der AfD, in irgendeiner Weise Verständnis für diese abscheuliche Tat gezeigt. Es ist ja völlig klar, daß jeder Politiker, zumindest wenn er danach gefragt wird, diese Tat als abscheulich verurteilt. Es ist aber genauso klar, daß man sich dazu ungefragt nicht unbedingt äußern muß, denn das ist so selbstverständlich, daß hierüber jedenfalls ungefragt kein Wort verloren werden muß. Indessen liest man in nicht wenigen Zeitungen und hört über den Äther, daß der Täter doch ein AfD-Fan sei, daß er überhaupt ein Rechter aus dem Querdenkermilieu sei, und somit seine krankhafte Weltanschauung doch wohl typisch für das Milieu sei, aus dem die Anhänger der AfD kämen. Natürlich dürfen in diesem Zusammenhang Hinweise auf die Wahnsinnstaten von Halle und Hanau nicht fehlen. Es soll ja nun einmal die gedankliche Assoziation transportiert werden: AfD – rechtsradikal – Mörder. Verständnis oder gar Sympathien für die so stigmatisiert Partei zu äußern, führt zum sozialen Tod. Genau das ist beabsichtigt. Man braucht wenig Fantasie um vorherzusehen, daß die oben abgebildeten Kurven sich demnächst schneiden und dem oberen bzw. unteren Rand zustreben werden. Das gängigste Verhaltensmuster der Deutschen wird dann sein, sich vor jedem vertraulichen Gespräch verstohlen umzublicken und die Stimme zu senken. Adolf und Erich werden aus dem Jenseits mit Wohlgefallen auf die Nachfahren ihrer Untertanen im besten Deutschland, das wir je hatten, herüberschauen.

Im Land der Scheinheiligen

Es ist der Ekel, der mir diese Zeilen diktiert. Man ist ja nun schon viel gewohnt in diesem Lande. Die veröffentlichte Meinung, inzwischen aber auch offenbar ein großer Teil der öffentlichen Meinung, ist vergiftet. Das Gift ist die moralische Überheblichkeit weiter Teile des politisch-medialen Komplexes. Man trägt sein vorgeblich moralisch lupenreines Gewissen vor sich her wie der Pfarrer die Monstranz bei der Fronleichnamsprozession. Die widerliche Falschmünzerei dieser Zeitgenossen besteht darin, daß sie den eigenen politischen Standpunkt zum kategorischen Imperativ der höheren Moral erheben. Spiegelbildlich sind dann alle, die diesem eigenen Ideal nicht entsprechen folgerichtig moralisch minderwertig.

Der neurotische Pazifismus

Aus der Sicht dieser in Eigenwahrnehmung Moralathleten, tatsächlich aber eitlen Dummschwätzern, ist unter anderem alles verwerflich, was irgendwie mit Gewalt, Krieg und Waffen zu tun hat. Daß im Übrigen all dies eine Konstante der Menschheitsgeschichte ist, vom Ausspruch des griechischen Philosophen Heraklit, wonach der Krieg der Vater aller Dinge sei, bis zu der nüchternen Erkenntnis auch unserer Tage, daß die Anwendung von Gewalt nun einmal auch ultima ratio ist, wenn es um die Durchsetzung der Menschenrechte geht, das wird von derartigen Bessermenschen natürlich hohnlachend in Abrede gestellt.

Gegenstand des Dauerbeschusses mit moralinsäurehaltigem Vokabular sind natürlich Unternehmen, die herstellen, was Sicherheitsbehörden und Streitkräfte brauchen, aber auch Jäger und Sportschützen zur Ausübung ihres Hobbys benötigen. Waffen, igitt igitt. Damit müssen eben sowohl Waffenhersteller als auch ihre Kunden leben. Solange sich die moralischen Empörungswellen im gewohnten Rahmen halten, nimmt man das eben achselzuckend hin. Schließlich gehört es zu unseren Freiheitsrechten, seine Meinung sagen zu dürfen, und sei sie auch noch so blödsinnig.

Hypermoral ist Unmoral

Inzwischen ist es aber so, daß die nur in Eigenwahrnehmung intellektuelle Oberschicht unseres Landes nun zum Boykott politischer Parteien bei den Wahlen aufruft, worüber ich erst gestern berichten mußte. Die Hypermoral läßt sich allerdings noch steigern. Dabei verliert die Kaste der Moralwächter jede Scham. Es sollte unstrittig sein, daß jede Hilfe für die Opfer von Katastrophen zum Beispiel, aber auch sonstiger furchtbaren Ereignisse, stets willkommen sein wird. Vor allem wird man sicherlich niemals fragen, was die Spender sonst so tun. Es ist gleichgültig, ob der Lottomillionär oder die Hartz IV Empfängerin, der Börsenspekulant oder die Staatsanwältin spendet. In jedem Falle ist die Spende hochwillkommen und lindert Leid.

Das scheint heute nicht mehr zu gelten. Nach der Flutkatastrophe vom Juli dieses Jahres in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch zu Teilen in Bayern, war die Spendenbereitschaft in Deutschland naturgemäß sehr hoch. Neben vielen Einzelspenden, von Bürgern und von Unternehmen, gab es natürlich auch die organisierte Hilfe. So gründete sich unter anderem eine „Aktion Deutschland Hilft e.V.“, prominent unterstützt vom ehemaligen Bundespräsidenten Köhler als Schirmherrn und dem aktuellen Außenminister Maas als Vorsitzendem des Kuratoriums. Eine gute Idee, denn Spenden zu sammeln und die Auszahlung zu koordinieren, insbesondere die Bedürftigkeit zu prüfen, das alles sind doch sehr begrüßenswerte Aspekte einer solchen Aktion. Und man sollte meinen, gerade eine solche Organisation sei über jede Spende erfreut.

Barrmherzig darf halt nicht jeder sein, da seien die politischen Tugendwächter vor!

Eben nicht. Wir leben schließlich in Deutschland. Hier herrscht eine besondere Art von Moral. Da darf eben nicht jeder wohltätig sein. Nein, Spenden sind nur willkommen, wenn der Spender den Maßstäben der Bessermenschen und Moralathleten in der Geschäftsleitung einer solchen Organisation entspricht. Und da kann die Spende eines – horribile dictu – Waffenherstellers keinesfalls akzeptiert werden. In der kranken Phantasie dieser Bessermenschen klebt nämlich am Geld eines solchen Spenders Blut. Solches Geld kann man als Vertreter des Wahren, Guten und Schönen, als Wohltäter der Menschheit, als Wächter über die politische Tugend der Deutschen, keinesfalls annehmen. Das mußte eben die Firma Heckler & Koch GmbH erfahren. Ihre Belegschaft hatte für die Opfer der Flutkatastrophe rund 7.500,00 € gesammelt, was die Geschäftsleitung dann auf 15.000,00 € verdoppelte und an eben jene Aktion Deutschland Hilft e.V. überwies. So weit, so gut und verdienstvoll, dachte man bei Heckler & Koch.

Doch weit gefehlt. Indessen kam das Geld zurück und es ging eine E-Mail der Aktion ein, in der es hieß: „Aufgrund unserer ethischen Leitlinien wurde durch einen Vorstandsbeschluß entschieden, daß wir Ihre Spende nicht annehmen können.“ Überflüssig zu sagen, daß eine weitere Begründung dieser Unverschämtheit nicht gegeben wurde. Unverschämtheit ist eigentlich ein zu schwaches Wort. Es ist einfach unerträglich, mit welcher scheinmoralischen Überheblichkeit eine Clique von ganz offensichtlich linksdrehenden Funktionären die Spendenbereitschaft von Unternehmensmitarbeitern und Geschäftsleitung eines Unternehmens buchstäblich in den Abfall entsorgt. Gerade die Leute, die stets solche dummdeutschen Vokabeln wie „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ im Munde, ach was, in ihren Schandmäulern führen, trampeln auf der Menschenwürde von großherzigen Spendern herum wie der Ochse auf dem Mist im Stall.

Pfui Deibel!

Ja, angesichts eines solchen Sachverhalts führt der Ekel die Feder. Leute dieses Schlages können sich meiner abgrundtiefen Verachtung sicher sein. Es ist sicherlich für beide Seiten besser, wenn man sich nicht persönlich begegnet. Und auch der Staatsanwalt hat weniger Arbeit.

Übrigens: Ich gehe davon aus, daß der Altbundespräsident in seiner Eigenschaft als Schirmherr dieser Aktion von dem Treiben ihrer Geschäftsleitung nichts weiß. Schirmherren schweben nun einmal weit über der beschirmten Aktion oder Veranstaltung. Selbst bezüglich des von mir bekanntlich wenig geschätzten Herrn Außenministers möchte ich unterstellen, daß er als Kuratoriumsvorsitzender auch nur die Autorität seines Amtes einbringt, im Detail aber nicht weiß, was dort getrieben wird. Geschäftsleitung und Mitarbeitern der Firma Heckler & Koch indessen wünsche ich die Gelassenheit, die man benötigt, solchem Treiben zuzusehen. Oder, wie es seinerzeit der vortreffliche Bundesfinanzminister Stoltenberg angesichts von Tumulten der Grünen im Deutschen Bundestag so vortrefflich formuliert hat: so etwas muß man mit der Gelassenheit des Naturforschers betrachten.

Verteidigt die Demokratie!

Der allfällige Kampf gegen rechts scheint ja nun zur ersten Bürgerpflicht geworden zu sein. Natürlich wird er im laufenden Wahlkampf forciert. Insoweit findet auch eine Art  Überbietungswettbewerb statt. Keine Idee ist zu abstrus, als daß sie nicht ihre Verfechter fände. Den Vogel schießt zurzeit eine Organisation ab, die sich „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ nennt. Hinter ihrer Fahne versammeln sich allerlei Menschenfreunde und selbsternannte Schützer der Vielfalt. Tatsächlich handelt es sich dabei bei Lichte betrachtet um eine bunte Mischung von naiven Gutmeinern, Narren und Demokratiefeinden.

Dieses Sammelsurium, vorwiegend aus dem Kreis der Sozialverbände und Vereine mit menschenfreundlichem Tätigkeitsfeld, ruft nun zu einem Wahlboykott auf. Boykottiert werden soll natürlich alles was rechts ist. Namentlich genannt wird ausdrücklich als einzige zur Wahl stehende Partei die AfD. Warum man diese Partei nicht wählen soll, erklären die Vorsänger dieses Narrenchors so:

„Die AfD hat vielfach gezeigt, daß sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit duldet. Sie fördert Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus.“

Wer Haltung zeigt, braucht keine Begründung – es lebe der reine Tor

Natürlich fehlt eine den intellektuellen Mindestansprüchen genügende Begründung dieser Behauptungen. Wann, inwiefern und hinsichtlich welcher Personen hat diese Partei Menschenfeindlichkeit geduldet? Nimmt man den Begriff der Menschenfeindlichkeit ernst, müßte diese Partei Leute in ihren Reihen geduldet haben, die ihrerseits mindestens gegen die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen eingestellt sind, möglicherweise sogar ihre physische Existenz beenden wollen. Das gleiche Begriffsfeld deckt das Wort Lebensfeindlichkeit ab. Es ist schlicht nicht vorstellbar, daß eine politische Partei derartiges in ihren Reihen duldet, ohne unverzüglich ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Dies hat die AfD nebenbei bemerkt vor geraumer Zeit ja zum Beispiel gegen den bekennenden Antisemiten Wolfgang Gedeon getan, der deswegen seit langem kein Mitglied dieser Partei mehr ist. Doch dergleichen Fakten stören Eiferer wie die Macher dieses famosen Bündnisses nur. Überhaupt sind Fakten ja Gift für alle faktenfrei aufgestellten Behauptungen. Die kommentarlose Aneinanderreihung von Begriffen wie Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus insinuiert natürlich eine Gleichbedeutung, was Menschen mit einem Minimum an staatsbürgerlicher Bildung nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen können. Wer also einen solchen Text formuliert, leistet damit gleichzeitig seinen intellektuellen Offenbarungseid, oder aber er manipuliert bewußt und hantiert absichtsvoll mit der Unwahrheit.

Die wirklichen Feinde der Demokratie

Diesen Boykottaufruf haben tatsächlich bislang über 700 Organisationen unterzeichnet. Man sollte diese Liste durchgehen und prüfen, ob man einer dieser Organisationen angehört. Stellt man dies fest, so kann man nur noch umgehend den Austritt aus dieser Organisation erklären. Denn einer so offen demokratiefeindlichen Organisation kann man nicht einmal mittelbar durch die Mitgliedschaft in einer anderen Vereinigung angehören. Zum Boykott einer zur Wahl zugelassenen Partei aufzurufen, stellt eine Missachtung der demokratischen Regeln unseres Landes dar. Es ist alleine die Entscheidung des Souveräns, also des Wahlvolkes, und damit jedes einzelnen von uns, welche zur Wahl stehenden Parteien man wählen will. Nicht nur, daß man insoweit keine Belehrungen benötigt, sondern es ist schlicht und einfach antidemokratisch, den wichtigsten demokratischen Vorgang überhaupt, nämlich die Wahl, zu beschädigen, indem man andere dazu aufruft, zur Wahl stehende Parteien oder Personen nicht zu wählen. Vor allem ist es nicht möglich, das Prädikat Menschen- bzw. Lebensfeindlichkeit zu vergeben, oder gegen zur Wahl stehende Parteien die Extremismuskeule zu schwingen und damit die Verfassungsfeindlichkeilt zu behaupten.

Die Boykotteure maßen sich die Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts an

Denn nach unserem Grundgesetz ist allein das Bundesverfassungsgericht dazu aufgerufen, über die Verfassungsfeindlichkeit einer politischen Partei zu befinden. Alle Parteien, die vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten sind, sind selbstverständlich demokratische Parteien im Sinne des Grundgesetzes. Auch wenn das Leuten, wie den Initiatoren dieses Aufrufs nicht paßt, oder sie es nicht begreifen können, es ist eben so. Tatsächlich führt nicht einmal die Zuerkennung des Prädikats der Verfassungsfeindlichkeilt durch das Bundesverfassungsgericht unbedingt dazu, daß die betreffende Partei nicht an der Bundestagswahl oder Landtagswahlen teilnehmen kann. Denn das ist nur der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Verfassungsfeindlichkeit jener Partei feststellt, sondern sie auch verbietet. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Falle der NPD mit seinem bekannten Urteil von 2017 eben nicht getan, sondern es bei der Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit belassen. Die Richter fanden nämlich, daß von diesem jämmerlichen Haufen keine ernsthafte Gefahr für die Demokratie in unserem Lande ausgeht. Deswegen halten sie es auch für unbedenklich, daß diese Partei weiterhin am politischen Leben in Deutschland teilnimmt und sich zur Wahl stellt. Der Erfolg dieser Bemühungen war bisher und wird auch in Zukunft sehr überschaubar sein.

Zeigt den Boykotteuren der Demokratie die rote Karte!

Wer wirklich Demokrat ist, der stärkt die Demokratie auch dadurch, daß er Antidemokraten entgegentritt. Im vorliegenden Falle ist das auch relativ einfach. Sollte man feststellen, daß man einer Vereinigung angehört, die diesen unsäglichen Aufruf unterzeichnet hat, kann man aus dieser Vereinigung austreten und sollte es auch tun. Ich habe nach Überprüfung der Liste festgestellt, daß ich glücklicherweise keiner Vereinigung angehöre, die diesen schändlichen Angriff auf unsere demokratischen Grundsätze unterschriftlich mitgetragen hat. Austrittsschreiben konnte ich mir deswegen ersparen.