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Auf politischer Geisterfahrt

Wenn man den Nachrichten glauben darf, dann will Deutschland tatsächlich über 1 Milliarde € an Namibia zahlen, und zwar als Wiedergutmachung für den gleichzeitig anerkannten Völkermord an den Stämmen der Herero und Nama im Jahre 1904. Dieses Abkommen ist maßgeblich von dem abgehalfterten CDU-Funktionär Ruprecht Polenz, der ansonsten nur durch eine ausgeprägte Dextrophobie behandlungsbedürftigen Ausmaßes auffällt, ausgehandelt und von Außenminister Heiko Maas, jener roten Null, die man allenfalls als Politikerdarsteller in einer Seifenoper einsetzen kann, gebilligt worden. Wie man die Grundbefindlichkeit der deutschen Politik kennt, wird dieser Wahnsinn auch mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Selbst der damalige grüne Außenminister Fischer hatte derartigen Ansinnen Namibias noch eine Absage erteilt.

Kein Völkermord im Rechtssinne

Abgesehen davon, daß hier in rechtlicher Hinsicht von einem Völkermord keine Rede sein kann, was bei historischer Betrachtung völlig klar wird, muß in rechtlicher Hinsicht auch darauf hingewiesen werden, daß der Völkermord erst in der einschlägigen Konvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 als völkerstrafrechtlich zu ahndendes Delikt anerkannt worden ist. Von daher können Geschehnisse aus dem Jahr 1904 schlechterdings nicht juristisch unter diesen Begriff gefaßt werden, noch viel weniger kann ein Staat dafür rechtlich in die Haftung genommen werden. Es fehlt allerdings auch nach der Definition in der Völkermordkonvention an dem hierfür erforderlichen zielgerichteten Versuch eines Staates, ein Volk oder Teile desselben auszurotten. Denn die deutsche Reichsregierung hatte derartiges niemals angeordnet, vielmehr handelt es sich um ein eigenmächtiges Kriegsverbrechen des örtlichen Kommandeurs der Schutztruppe, General von Trotha. Als seine blutrünstigen Befehle in Berlin bekannt wurden, wurde er auch von der Reichsregierung zurückgepfiffen.

Die Bürger des Landes werden wieder einmal angelogen

Wer sich mit den Vorgängen befaßt, muß auch erhebliche Zweifel daran haben, daß hier überhaupt derartig viele Menschen durch die deutsche Schutztruppe zu Tode gekommen sind, wie das hier nun behauptet wird, nämlich rund 65.000 Herero und 10.000 Nahma. Das beginnt schon damit, daß für jene Zeit verlässliche Bevölkerungsstatistiken nicht vorliegen, das geht weiter mit der Feststellung, daß man nach der Schlacht am Waterberg und der Flucht von Herero und Nama in die Wüste keineswegs solche Mengen an Leichen irgendwo gefunden hat. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß die einheimischen Stämme aufgrund ihrer exzellenten Ortskenntnis, insbesondere von den Wasserstellen, zum großen Teil lebend entkommen konnten, wenn auch sowohl in den Kämpfen und danach, als auch beim Zug durch die Wüste sehr viele dieser Menschen ums Leben gekommen sind. Es ist doch mehr als zweifelhaft, ob es einer Truppe von rund 1600 Soldaten mit einem Dutzend Maschinengewehren gelingen konnte, eine vielfache Übermacht durchaus kampferprobter Krieger derartig zu dezimieren.

Für die deutsche politische Klasse und ihre medialen Büchsenspanner indessen haben die genannten Zahlen von 65.000 getöteten Herero und 10.000 getöteten Nama, und zwar in Genozidabsicht, nahezu sakrale Bedeutung. Daran kann nicht gerüttelt werden, Einzelheiten der Kriegführung sind nicht mehr zu hinterfragen. Auch nicht die durchaus dokumentierten Grausamkeiten der Aufständischen gegenüber der dortigen deutschen Zivilbevölkerung. Vielmehr gilt nur noch das Narrativ vom deutschen Völkermord an den Herero und Nama.

Auch in Namibia ist das etwas anders, Herr Maas

Bemerkenswert ist im übrigen der Umgang in der namibischen Öffentlichkeit mit dem Thema. Die namibische Regierung wird von den an den damaligen Vorgängen überhaupt nicht beteiligten Ovambo geführt. Deren Interesse, Gelder aus Deutschland an die von Ihnen verachteten und damals blutig bekämpften Herero und Nama weiterzuleiten, dürfte sehr überschaubar sein. In den vergangenen Jahrzehnten war es jedenfalls in Namibia noch üblich, daß schwarze Politiker an Denkmälern für die deutsche Schutztruppe Kränze niederlegten und die Nachfahren der damaligen Aufständischen mit Respekt von den militärischen Leistungen ihrer damaligen deutschen Gegner sprachen. Aber jetzt geht es eben ums Geld.

Und auch hier gilt: selber denken!

Wer sich wirklich informieren will, der sollte allerdings nicht auf amtliche Publikationen zurückgreifen. Es gibt durchaus seriöse, unabhängige Forschungen. Man muß nur ein wenig im Internet herumsuchen, um auf solche zu stoßen, auch in Buchform. Es ist ja heute leider so, daß historische Sachverhalte, die in irgendeiner Weise politisiert werden, regelmäßig verfälscht dargestellt werden, jedenfalls soweit die Politik hier ihren Einfluß geltend machen kann. Die Bürger können derartiges nur mit Misstrauen betrachten und sind gut beraten, sich ausschließlich auf die Forschungsergebnisse unabhängiger Wissenschaftler zu verlassen.

Ein Präzedenzfall für unbegrenzte Forderungen aller an alle

Der Vorgang hat allerdings auch noch eine fatale Signalwirkung. Man wird alle möglichen unerfreulichen Vorgänge aus vergangenen Jahrhunderten daraufhin abklopfen können, ob sich daraus finanzielle Ansprüche von irgend jemanden gegen Deutschland ableiten lassen. Nachdem es dazu ja keinerlei Verjährungsregeln gibt, kann man weit in die Vergangenheit zurückgehen. Vielleicht kommt jemanden in Rom der Gedanke, die notorisch klammen Staatskassen Italiens mit Entschädigungszahlungen Deutschlands für die Vernichtung der drei Legionen des Feldherrn Varus im Teutoburger Wald im Jahr 9 nach Christus aufzufüllen? Sollte man nicht den Peruanern raten, die Spanier wegen der Raubzüge ihrer Konquistadoren auf Wiedergutmachung in Anpruch zu nehmen, item den Mexikanern? Wieso schreiben wir den Schweden eigentlich keine Rechnungen für den Dreißigjährigen Krieg? Sollten wir nicht endlich Frankreich für die Zerstörung des Heidelberger Schlosses durch die Franzosen im pfälzischen Erbfolgekrieg Ende des 17. Jahrhunderts bezahlen lassen? Und sollten die Kongolesen nicht endlich die Belgier für die Greueltaten ihres Königs im 19. Jahrhundert zur Kasse bitten? Und wenn wir schon beim Völkermord sind: Zahlungen der Türken an die Armenier wegen des Völkermordes 1915 wären ja nun wirklich überfällig.

Die böse Stiefmutter unserer Soldaten

Vorab an alle Zensursulas und Gesinnungskontrolleure in dieser Internet-Welt: auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

Im ehrwürdigen Gebäude des Reichstages mussten sich die Mitglieder der darin tagenden Parlamente schon so manches anhören. Ganz neu ist allerdings, daß die Sitzungspräsidentin einen Abgeordneten mit einem Ordnungsruf maßregelt, weil er befreundeten Streitkräften Soldatenglück in ihrem aktuellen Kriegseinsatz gewünscht hat.

Am 19.05.2021 trat der Abgeordnete Rüdiger Lucassen, seines Zeichens ehemaliger Hubschrauberpilot und Oberst im Generalstab der Bundeswehr, ans Rednerpult. Er befasste sich zunächst mit dem Einsatz der Bundeswehr in Mali, vor allem der skandalösen Tatsache, daß die Bundeswehr selbst keine sanitätsdienstliche Versorgung im Kampfgebiet sicherstellen kann. Das sei, so der fachkundige ehemalige Offizier, bislang in der Geschichte der Bundeswehr niemals so gewesen. Erstmalig sei nicht sichergestellt, daß die Soldaten nach Verwundung aus einer Kampfzone evakuiert werden könnten. Die dafür eingesetzten zivilen Firmen verfügten nicht über die notwendige Bewaffnung ihrer Hubschrauber. Das ist an und für sich schon Skandal genug. Doch es kommt noch dicker.

Der Oberst a.D. bezog sich auf den derzeitigen Einsatz der israelischen Luftwaffe im Kampf mit der radikal islamistischen Terrororganisation Hamas. Dies zeige, wie wichtig in jeder Hinsicht einsatzbereite Streitkräfte für die Verteidigung eines Landes seien. Den israelischen Streitkräften wünschte er, was aus dem Munde eines Soldaten ganz selbstverständlich ist, viel Soldatenglück, und bei ihrer Jagd auf die Anführer der Terrororganisation eine gute Jagd und fette Beute, was in diesem Zusammenhang für einen Soldaten sicherlich eine angemessene Ausdrucksweise ist.

Die amtierende Sitzungspräsidentin, eine Politikerin der SPD, nahm das allerdings zum Anlaß, dem Abgeordneten einen Ordnungsruf wegen seiner Ausdrucksweise zu erteilen. Das ist unfassbar. Die Dame zeigt damit keinerlei Verständnis für Soldaten überhaupt, auch nicht für die Soldaten ihres Landes. Ganz abgesehen davon, daß zwischen der Bundeswehr und den israelischen Streitkräften freundschaftliche Beziehungen bestehen, die zu gemeinsamen Übungen geführt haben, ist es doch gerade die Partei der Frau Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, die in den letzten Jahrzehnten beginnend mit dem Krieg im Kosovo die deutschen Streitkräfte immer wieder in Kampfeinsätze geschickt hat und sicherlich noch weiter schicken wird. Offenbar tut man das nur aus außenpolitischen Rücksichten und Erwägungen. Das Schicksal der eigenen Soldaten ist dabei offenbar völlig gleichgültig, wie die skandalösen Verhältnisse um die Sicherstellung der Sanitätsdienstversorgung im Einsatzgebiet zeigen. Für das Militärische überhaupt scheint ohnehin kaum Verständnis vorhanden. Weinerlicher Pazifismus indessen, gern auch mit Kirchentagsromantik garniert, dürfte da jedoch offene Ohren finden.

Es sollte sich niemand darüber wundern, daß ich Politiker, die so gestrickt sind, abgrundtief verachte. Meine Hochachtung indessen gilt dem geradlinigen Abgeordneten Lucassen.

Der Dummschwätzer

Manfred Weber, man erinnert sich, sollte nach den letzten Wahlen zum Europaparlament Nachfolger von Jean-Claude Juncker werden. Bekanntlich gefiel das Herrn Macron nicht, und er einigte sich dann mit Frau Merkel auf unsere politische Versagerin Nr. 1, Ursula von der Leyen. Daß es Weber nicht geworden ist, erscheint im Nachhinein nicht einmal so schlecht. Jedenfalls steht fest, daß Macron und Merkel im Grunde nur eine Niete gegen die andere ausgetauscht haben.

Mal reinhören…

Wem das zu starker Tobak ist, der muß sich nur anhören, was Herr Weber nun über die judenfeindlichen Demonstrationen in Deutschland abgesondert hat. Ja, abgesondert, denn wenn man von jemanden berichtet, er habe etwas gesagt, dann impliziert das auch, daß dieser Mensch vorher gedacht hat. Weber hat diese teils mit gewalttätigen Ausschreitungen verbundenen Vorgänge auf das Konto der AfD, in Frankreich auf das Konto des RN gebucht. Da säßen nämlich die geistigen Urheber.

Phrase vs. Wirklichkeit

Wo lebt dieser Mensch eigentlich? Die französischen Juden verlassen das Land nicht scharenweise wegen Marine Le Pen und ihrer Partei, sondern wegen der grassierenden Judenfeindlichkeit unter den muslimischen Franzosen aus den früheren nordafrikanischen Kolonien. Wer sich die Fernsehbilder von den Vorkommnissen in Gelsenkirchen, aber auch Berlin und anderswo anschaut, der sieht nirgends Fahnen, wie sie NPD-Anhänger und sonstige Rechtsextremisten mit sich zu führen pflegen. Wohl aber eine Vielzahl von palästinensischen und türkischen Flaggen. Die Parolen, die da gebrüllt werden, sind auch die der radikalen Palästinenser. Sie sind um keinen Deut harmloser, als das, was in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von der SA auf den Straßen skandiert wurde. Wer mit halbwegs offenen Augen durch Deutschland geht, der sieht das auch. Seriöse Presse schreibt das auch. Beispielhaft die Neue Zürcher Zeitung vom 15.05.2021 auf der Titelseite: „Judenhass flammt in Deutschland auf. Polizei stoppt antisemitische Demonstration in Gelsenkirchen – der Antisemitismus kommt aus dem migrantischen Milieu.“ Seit Jahren weist der Historiker Michael Wolffsohn darauf hin, daß für antisemitische Beleidigungen und Übergriffe oft muslimische Migranten verantwortlich seien.

Der Mitverursacher muß sich erst einmal an die eigene Nase fassen

Die Größe und Zusammensetzung dieses migrantischen Milieus ist nicht zuletzt der Einwanderungspolitik der Partei Webers und vor allem der CDU/CSU unter Führung von Merkel geschuldet. Da liegt der Hase im Pfeffer. Weber indessen verhält sich wie der Mensch in dem Pennälerwitz, der seine Enddarmfunktion nicht kontrollieren kann, aber in die Menge hinein ruft: „Wer hat hier so gesch….?“

Der traditionelle linke Antisemitismus

Allerdings gibt es durchaus auch einen deutschen Antisemitismus. Indessen weniger dort, wo phantasielose Flachdenker wie Weber ihn verorten, sondern vor allem im grün-linken Milieu. Dort hakt man sich eben gerne mit den Judenhassern aus dem Orient unter und schreitet Seit‘ an Seit‘ etwa auf den berüchtigten Al Quds Märschen  in Berlin. Daran ändern auch die mahnend erhobenen Zeigefinger grüner und linker Spitzenpolitiker nichts. Grüne Nachwuchspolitiker urinieren ja auch auf die deutsche Fahne, die über dem Reichstag weht, in dem sie wenig später als Abgeordnete sitzen. Deutsche Linke aller Schattierungen stören sich auch nicht an Parolen wie: „From the river to the sea – Palestine will be free“, was ja nichts anderes bedeutet, als das Gebiet zwischen Jordan und dem Mittelmeer vollständig den Palästinensern zurückzugeben. Das klingt nur etwas weniger tödlich, als die berüchtigte Forderung, die Juden ins Meer zu treiben, bedeutet in der Sache jedoch das gleiche.

Dummheit ist nicht harmlos, bei führenden Politikern ist sie gefährlich

Das Gerede von Leuten wie Weber ist nicht nur dumm, es ist auch gefährlich. Denn indem man für den Judenhass in Deutschland die falschen verantwortlich macht, gibt man den wirklichen Judenhassern muslimisch-migrantischer Provenienz ihren Freiraum. Ferner lässt man dort auch das linksgrüne Biotop unangetastet, in dem eben solche giftigen Pflanzen wachsen. Wenn sich Unionspolitiker unbedingt an der AfD abarbeiten wollen, dann bieten doch die dort auch reichlich vorhandenen Vollpfosten um den Quartalsirren Höcke genügend Angriffsfläche. Indessen setzt Differenzierung Intelligenz voraus. Das aber gehört wohl nicht unbedingt zum Anforderungsprofil des durchschnittlichen Berufspolitikers.




Die Dritte Gewalt gibt sich auf

Was zu entscheiden war

Am 23. April dieses Jahres trat § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung des vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft. Ich zitiere an dieser Stelle den bürokratisch-verknöcherten Wortlaut der Gesetzesüberschrift, der schon atmosphärisch den Geist des Obrigkeitsstaates verbreitet, der sich offensichtlich in den Köpfen der führenden Politiker unseres Landes festgesetzt hat. Volkstümlich spricht man von der Bundesnotbremse, wobei auch dieser Begriff eine Gefahrenlage suggeriert, der nur mit außerordentlichen Maßnahmen zu begegnen ist, wie der beherzte Tritt auf die Bremse des Autos, wenn ein Unfall anders nicht mehr verhindert werden kann. Dieses Gesetz ordnet unmittelbar weitgehende Beschränkungen der Freiheit an, die im Übrigen auch nicht wie bisher auf den Prüfstand der Verwaltungsgerichte gestellt werden können, sondern nur noch mit der Verfassungsbeschwerde anzugreifen sind. Dies jedenfalls habe ich in einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lesen müssen. Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, daß die Bundeskanzlerin mit diesem Gesetz auch verhindern wollte, daß künftig noch Verwaltungsgerichte einzelne Corona-Maßnahmen für ungültig erklären. Welche Erfolgsaussichten allerdings eine Verfassungsbeschwerde gegen ein solches Gesetz haben kann, zeigt der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2021 in 5 von über 200 (!) Verfahren, die gegen dieses Gesetz anhängig gemacht worden sind.

Die Entscheidung

Das Gericht hat es in diesem Beschluß abgelehnt, eine einstweilige Anordnung zu treffen, mit der die im Gesetz verfügte Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr abends und 05:00 Uhr morgens bei Vorliegen einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 einstweilen für unwirksam erklärt werden sollte. Mit anderen Worten: jedenfalls vorläufig ist dieses Gesetz gültig. Ob es in einer Entscheidung über die Hauptsache, wann auch immer diese getroffen werden wird, für verfassungswidrig erklärt werden wird, muß nach dem Inhalt der Entscheidung füglich bezweifelt werden.

Die Begründung

Das Bundesverfassungsgericht meint, diese Ausgangsbeschränkung sei nicht offensichtlich materiell verfassungswidrig. Es liege nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, daß sie zur Bekämpfung der Pandemie unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des demokratischen Gesetzgebers offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen wäre. Dies gelte auch im Hinblick auf die Anknüpfung an den Inzidenzwert von 100. Nach dem Hinweis auf die verfassungsrechtliche Schutzpflicht, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtiges Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen, und die Motivation des Gesetzgebers, die hier angegriffene Ausgangsbeschränkung diene dabei nach seinen Vorstellungen insbesondere der Kontrolle und Beförderung der Einhaltung der allgemeinen Kontaktregelungen, macht das Gericht Ausführungen dazu, daß nach Auffassung des Gesetzgebers diese Maßnahme eben geeignet sei, das erstrebte Ziel zu erreichen, auch wenn dies fachwissenschaftlich umstritten sei. Denn der Gesetzgeber habe keine selbständige, von den Anforderungen an die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes unabhängige Sachaufklärungspflicht, vielmehr habe er eine Einschätzungsprärogative, mit anderen Worten, einen weiten Spielraum dahingehend, verbindlich festzulegen, was er sachlich für richtig hält. Hier habe der Gesetzgeber auch nicht ins Blaue hinein etwas geregelt, sondern sich auf wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkungen von nächtlichen Ausgangssperren in verschiedenen Staaten gestützt. Wie aussagekräftig diese im einzelnen seien, sei hier nicht zu beurteilen. Die Richter zitieren die Anhörung nur eines Sachverständigen im Gesundheitsausschuß des Bundestages. Andere Sachverständigenmeinungen, ob sie dort oder anderswo geäußert oder publiziert worden sind, spielen offenbar keine Rolle.

Eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen könne ebenfalls nicht erkannt werden. Auch wenn verschiedene Oberverwaltungsgerichte das anders gesehen hätten, lägen hier eben andere Voraussetzungen vor. Welche das sind, wird nicht gesagt. Letztendlich greife zwar die nächtliche Ausgangsbeschränkung tief in die Lebensverhältnisse ein, das betreffe aber nur etwa 7 % der Tageszeit, die man außerhalb der Wohnung zu verbringen pflege und sei außerdem bis zum 30.06.2021 befristet. Na ja. Mit solchen Befristungen haben wir seit einem Jahr nun einmal ganz spezielle Erfahrungen.

Das sind nun im wesentlichen die tragenden Gründe dieser Entscheidung.

Der Fehler resp. die fehlende Rechtsprüfung

Das Bundesverfassungsgericht geht hier mit einer unfassbaren Leichtigkeit und Oberflächlichkeit an seine Aufgabe heran, die Rechtmäßigkeit von Grundrechtsbeschränkungen auch im Eilverfahren zu prüfen. Die Formel, es sei „nicht unplausibel“, was der Gesetzgeber tue und womit er es begründet, ist praktisch überhaupt keine Hürde für Willkürmaßnahmen. Es erstaunt auch, daß das Bundesverfassungsgericht offenbar inzwischen den gesetzgeberischen Ordnungs- und Steuerungsvorstellungen einen höheren Stellenwert beimisst, als den Grundrechten der Bürger. Das ist meilenweit entfernt von dem, was das Bundesverfassungsgericht in früheren Jahren und Jahrzehnten etwa beim Datenschutz (Volkszählungsurteil!), bei den Regelungen für die Geheimdienste oder auf dem Gebiet des Polizeirechts judiziert hat. Auch die ganz wesentliche Frage, ob der Gesetzgeber Freiheitsbeschränkungen unmittelbar durch Gesetz anordnen darf, was er gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG eigentlich nicht darf, hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung nicht einmal angesprochen, obgleich die Beschwerdeführer darauf ausdrücklich hingewiesen haben. Einschränkungen der Grundrechte können eben nur aufgrund eines Gesetzes, aber nicht durch ein Gesetz angeordnet werden.

Keine tragfähige Begründung des Gesetztes – na und?

Bemerkenswert ist auch der Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit den vom Gesetzgeber herangezogenen Grundlagen für die angegriffene Regelung. Obwohl bis heute eine wissenschaftliche Evaluierung der Wirksamkeit von Ausgangssperren fehlt, was andere Gerichte zwischenzeitlich schon moniert haben, begnügt sich das Gericht damit festzustellen, der Gesetzgeber wolle damit verhindern, daß private Kontakte in den Wohnungen überhandnehmen. Damit spielt der Gesetzgeber gewissermaßen über Bande. Nicht die Gefahr, sich nachts außerhalb der Wohnung zu infizieren, sondern die leichtere Überwachungsmöglichkeit privater Kontakte begründet die angebliche Notwendigkeit dieser Ausgangssperre. Wohlgemerkt eine Einschränkung der Grundrechte aus Art. 2 und 11 GG zur leichteren Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten! Soweit Sachverständigengutachten überhaupt eine Rolle spielen, genügt dem Gericht ein einziger Sachverständiger. Natürlich derjenige, auf dessen Meinung sich der Gesetzgeber gestützt hat, wird in der Entscheidung des Gerichts erwähnt. Daß es gerade zu den Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen eine Vielzahl unterschiedlicher wissenschaftlicher Meinungen gibt, wird jedenfalls in dieser Entscheidung nicht einmal angesprochen. An und für sich pflegen Gerichte bei der Sachverhaltsfeststellung, auch in Eilverfahren, ihnen bekannte wissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten zu prüfen, abzuwägen und dann der einen oder anderen Auffassung zu folgen. Das geschieht hier nicht.

Freie Fahrt für den Gesetzgeber, Feststellbremse für die Grundrechte

Letztendlich gibt das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung dem Gesetzgeber einen Handlungsspielraum bisher unbekannter Dimension. Damit nimmt es sich gleichzeitig selbst weit zurück. Wenn die sogenannte Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers so zu verstehen ist, daß es dem Bundesverfassungsgericht verwehrt sein soll, diese wenigstens nachzuvollziehen und auf Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei der Sachverhaltsermittlung und Verstöße gegen die Denkgesetze zu überprüfen, dann wird es jedenfalls auf dem Gebiete der Kontrolle des Gesetzgebers überflüssig. Die Feststellung, eine gesetzgeberische Begründung sei nicht unplausibel, ist ja eigentlich eine Leerformel. Damit wird alles, auch das schwächste Argument, abgesegnet und die Grenze dahin verschoben, wo überhaupt keine Abwägung mehr stattfindet.

Die neue Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Zu befürchten ist, daß dies kein Ausreißer ist. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und zur europäischen Schuldenaufnahme mit deutscher Beteiligung lassen vielmehr die Erwartung zu, daß das Bundesverfassungsgericht sich allmählich aus seiner originären Aufgabe als dritte Gewalt auf staatsrechtlicher Ebene verabschiedet. Man wird in Zukunft wohl kaum noch sehen, daß das Bundesverfassungsgericht Gesetze für verfassungswidrig erklärt, oder aber dem Regierungshandeln verfassungsrechtliche Grenzen setzt. Nur noch Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen der Fachgerichte werden wohl künftig noch Erfolg haben können, wenn diese Entscheidungen Grundrechte der Beschwerdeführer verletzen. Regierung und Parlament hingegen haben künftig wohl freie Hand.

Verfassungsrichter sind natürlich auch politische Wesen

Man fragt sich natürlich auch, warum das nun so ist. Im Falle der besprochenen Ausgangssperre-Entscheidung könnte man zu dem Ergebnis kommen, daß hier eine gemeinsame Grundbefindlichkeit gegeben ist. Die political correctness befällt nun einmal nicht selten auch ansonsten kluge und fachlich qualifizierte Leute. Jede Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Parlamente steht ja für die politisch-mediale Klasse in dem Geruch, querdenkerisch, gar pegidaesk oder noch Schlimmeres zu sein. In die Nähe solcher Zeitgenossen will man nicht kommen, erst recht will man nicht dort verortet werden. Es gehört sich einfach nicht, Querdenkern und angeblichen Verfassungsfeinden Vorschub zu leisten. Man gehört doch zu den klugen und besonnenen, staatstragenden Bürgern. Allerdings zeigt sich die Gefahr dieses Gruppendenkens gerade auch an der Klimaschutzentscheidung wie auch an den Entscheidungen, mit denen der Weg in die Schuldenunion abgesegnet wird.

In diesem Zusammenhang muß natürlich auch gesehen werden, daß die Richter des Bundesverfassungsgerichts nach politischem Proporz bestimmt werden. Demokratisch gewählt werden sie nicht. Die Abhängigkeit von der Parteipolitik ist offensichtlich. Parteimitgliedschaft, zumindest das Nahestehen werden ganz offen gehandelt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, gleichzeitig Vorsitzender des Ersten Senats, der hier entschieden hat, war zuvor stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und gilt als bekennender Merkelaner. Auch die übrigen Richter des Senats mit Ausnahme eines FDP-Mitglieds bzw. der FDP nahestehenden Richters gehören zu den Parteien, die bisher sämtliche Corona-Maßnahmen der Regierung getragen oder durchgewunken haben. Es fällt schwer zu glauben, daß dies keine Auswirkungen auf ihre Entscheidung in der Sache gehabt haben könnte.

Ein Weg aus dem Dilemma

Gäbe es eine Lösung des Problems? Die Besetzung der höchsten Gerichte eines Landes ist überall auf der Welt sehr politisch. Die einfache Lösung, daß das oberste Gericht seine Mitglieder kooptiert, und nicht von der Politik im weitesten Sinne beschickt wird, dürfte mit dem Demokratiegebot, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen muß, kaum vereinbar sein. Eine Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ähnlich wie die Wahl zum Deutschen Bundestag würde jedoch zu einer noch stärkeren Politisierung führen, denn dann kämen mit Sicherheit nur noch handverlesene Parteipolitiker zum Zuge. Und das nach einem Wahlkampf, der ja nun einmal in aller Regel das Gegenteil von sachlicher Debatte ist. Vielleicht wäre es jedoch möglich, daß ein Mittelweg gegangen würde. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts könnten etwa drei Kandidaten für die Wahl durch Bundestag und Bundesrat vorschlagen, aus denen die beiden Kammern des Parlaments jeweils mit Zweidrittelmehrheit den neuen Richter bzw. die neue Richterin des Bundesverfassungsgerichts wählen. Dies hätte den Vorteil, daß wegen der Vorauswahl durch die Richter selbst eine gewisse fachliche Qualifikation sichergestellt wäre, wegen der Endentscheidung durch die Parlamentarier indessen dem Demokratiegebot noch Rechnung getragen wäre und wegen des Quorums wie bei verfassungsändernden Gesetzen eine allzu große Nähe der Kandidaten zu einer politischen Partei bei ihrer Wahl eher ausgeschlossen wäre. Politisch gemäßigte, fachlich qualifizierte Richter wären dann auch weniger anfällig für tagespolitisch oder gar ideologisch radikal motivierte Auslegungen der Verfassung. Das derzeitige System indessen begünstigt all das und schreibt auch fest, daß Verfassungsrichter nur aus dem Spektrum der langjährig führenden Parteien kommen. Derzeit stehen von den 16 Verfassungsrichtern 7 den Unionsparteien, 6 der SPD, 2 den Grünen und 1 der FDP nahe oder sind Mitglieder dieser Parteien. Andere, ebenfalls in Bundestag und Länderparlamenten vertretene Parteien, konkret Die Linke und die AfD, werden nach Sachlage jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten keine Aussichten haben, mit einem ihnen nahestehenden Richter ihre politische Grundorientierung in die Entscheidungsfindung des höchsten deutschen Gerichts einzubringen. Das oben skizzierte Verfahren könnte auch hier möglicherweise dem strengen Odium der geschlossenen Gesellschaft eine mildere Note verleihen, anders gewendet: die Verfassung würde wirksam vor einem politisch abhängigen Verfassungsgericht geschützt.

Doch steht dem ein unüberwindliches Hindernis im Weg. Das ist nicht die Verfassung. Die kann man ändern. Das ist die politische Klasse, die sich in diesem System wohnlich eingerichtet hat. Wer sie aus dieser bequemen Behausung verteiben will, braucht große Mehrheiten. Die sind leider weit und breit nicht in Sicht.   

Das Mißverständnis

Alice Weidel Ist sicher das, was mein Vater selig eine Intelligenzbestie zu nennen pflegte. Indessen ist der IQ nicht das Maß aller Dinge. Das zeigt sich vor allem dann, wenn ein Sachverhalt mit dem Anspruch beurteilt wird, richtig und falsch allgemeingültig zu benennen.

Impfzwang durch die Hintertür

Frau Weidel hat dazu einen Schulfall beigetragen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die in Deutschland immer noch quälend langsam vorankommende Impfung der Bevölkerung gegen das Corona Virus, und zwar zur Frage, ob und wer und ab wann wieder größere Freiheiten bekommen soll, hat sie erklärt, Freiheiten für Geimpfte seien nichts anderes als ein Zwang durch die Hintertür. Das ist arg daneben.

Was passiert eigentlich genau?

Man muß dazu sowohl den Sachverhalt exakt erfassen, als auch seine rechtliche Bewertung sicher gründen. Die sogenannten Freiheiten für Geimpfte knüpfen daran, daß möglicherweise von ihnen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht. Dazu hören wir aus dem Robert-Koch-Institut, daß nach derzeitigem Kenntnisstand mit allergrößter Wahrscheinlichkeit geimpfte Personen ebenso wie solche, die folgenlos infiziert worden sind, oder gar an Covid 19 erkrankt waren und diese Erkrankung überstanden haben, zum einen nicht mehr erneut angesteckt werden können, und, was im Zusammenhang mit Lockerungen oder Befreiungen von Interesse ist, ihrerseits auch nicht mehr ansteckend sein können. Das jedenfalls jeweils weitestgehend.

Wenn die Gefährdung entfällt, dann braucht man auch keine Gefahrenabwehr mehr

Also haben wir hier einen Sachverhalt, der, sollte er tatsächlich so sein, die gesetzlichen Voraussetzungen für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr erfüllt. Wenn nach medizinischer Beurteilung aktive und passive Infektionsgefahr nicht mehr gegeben sind, dann sind Maßnahmen dagegen nicht nur überflüssig, sondern grundgesetzwidrig. Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt den Verordnungsgeber ja ausdrücklich zu grundrechtseinschränkenden Maßnahmen. Allerdings auch nur so lange, wie die Gefahr andauert, die durch dieses Gesetz bekämpft werden soll. Es geht also nicht um die Gewährung von Freiheiten, sondern es geht darum, daß die grundsätzlich bestehenden Freiheiten eines jeden Menschen nicht mehr eingeschränkt werden dürfen. Würde der Staat in dieser Lage gleichwohl seine Maßnahmen (Lock Down, Maskenpflicht) weiterführen, so müssten Klagen betroffener Bürger dagegen auch schon im Eilverfahren Erfolg haben.

Auch wenn nicht alle geimpft sind…

Es liegt also in der Natur der Sache, daß der gesundheitliche Status von Menschen mit Impfung, überstandener Infektion oder gar Krankheit die Voraussetzungen für Grundrechtseinschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen lässt. Wer sich mit dieser Überlegung gegen Corona impfen läßt, unterliegt damit weder einem direkten, noch einem indirekten Zwang zur Impfung. Es ist daher auch nicht angängig, den Wegfall von Einschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz dann als eine Art Belohnung für den Geimpften zu zu erkennen. Vielmehr dürfen diese Maßnahmen auf geimpfte Personen nicht mehr angewandt werden, weil der Grund für solche Maßnahmen nicht mehr besteht. Dazu ist es auch nicht erforderlich, daß die Bevölkerung vollständig durchgeimpft oder von der Erkrankung genesen ist. Die sogenannte Herdenimmunität tritt ja bekanntlich schon dann ein, wenn 70-80 % der Bevölkerung geimpft sind. Das heißt, der Grund für freiheitsbeschränkende Maßnahmen entfällt dann gegenüber allen, ob geimpft oder nicht. Darauf hinzuweisen, ist natürlich kein indirekter Zwang zur Impfung, sondern die zutreffende Information des Bürgers. Wenn allerdings Politiker sich so ausdrücken, daß die Leute glauben müssen, sie würden für ihr Impfverhalten belohnt, dann ist das mehr als schräg. Und das kann selbst intelligente Menschen wie Frau Weidel dazu veranlassen, von einem Impfzwang durch die Hintertür zu sprechen, den es, wie oben erläutert, nicht geben kann.


Nur die allerdümmsten Kälber

wählen ihre Metzger selber. Dieses, Bert Brecht zugeschriebene, doch tatsächlich viel ältere Bonmot im wahrsten Sinne des Wortes ging mir durch den Kopf, als ich den Entwurf des Wahlprogramms der Grünen für die kommende Bundestagswahl durchgelesen habe. Dieses Programm sollte mit einem Aufkleber versehen werden, auf dem der Warnhinweis des Arzneimittel-Beipackzettels, natürlich abgewandelt, zu lesen ist. Denn zu den Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Umgestaltung unserer Gesellschaft nach grünem Muster können nicht Arzt oder Apotheker kraft ihrer beruflichen Fachkenntnis, sondern lebenserfahrene und klar denkende Menschen kraft ihres nüchternen Verstandes Auskunft geben.

Einige Highlights des Irrsinns

Wie der sprichwörtliche rote Faden zieht sich durch das grüne Wahlprogramm die Forderung nach Gleichheit, gesellschaftlich und wirtschaftlich. So heißt es schon in der Vorrede: „Es ist möglich, Ungleichheit zu verringern, gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Dorf, in der Kleinstadt und in der Metropole herzustellen.“  Klargestellt wird: „Hohe Einkommen und Vermögen sollen mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen, denn Gesellschaften, in denen die Ungleichheit gering ist, sind zufriedenere Gesellschaften.“ Denknotwendig bedeutet die Ablehnung der Ungleichheit die Forderung nach Gleichheit. Ein besonderes Anliegen ist den Grünen natürlich die Gleichstellung und nicht bloß Gleichberechtigung der Geschlechter. Deswegen heißt es: „Frauen an die Spitze.“ Verpflichtende Quoten für Führungspositionen in den Unternehmen, und zwar ganz konkret ein Drittel Frauen in den Vorständen, 40 % in den Aufsichtsräten und Parität, also 50 % “ in den Betriebsstrukturen“ der Unternehmen mit Staatsbeteiligung oder in Staatsbesitz. Also sind dort alle Führungspositionen je zur Hälfte mit Männern und Frauen zu besetzen. Nicht Qualifikation und Leistung, und schon gar nicht die Eigentümer des Unternehmens, sondern der Staat entscheidet, wer welche Führungsposition im Unternehmen übernimmt. Vergessen haben die Autoren dieses Abschnitts offenbar das besonders gehätschelte Klientel der Grünen, nämlich die Menschen mit allen möglichen Abweichungen ihrer sexuellen Veranlagung vom Durchschnitt, was im modischen Politsprech „Queere Personen“ heißt. Die Mittel zur Erzielung dieser Gleichheit im Ergebnis, verschleiernd und verschwiemelnd umschrieben mit Gemeinsamkeit, Teilhabe und neuen sozialen Sicherheitsversprechen, sind natürlich die Einführung nivellierender Steuern, wobei schon Vermögen in der Größenordnung des Einfamilienhauses zuzüglich eines kleinen Wertpapierdepots besteuert werden sollen, und Besserverdiener schon nahezu die Hälfte ihres Einkommens allein über die Einkommensteuer abzuführen haben, von ihrer überdurchschnittlichen Beteiligung am Aufkommen der Konsumsteuern wie der Mehrwertsteuer einmal ganz abgesehen. Dem korrespondiert auf der anderen Seite die Ablösung von Hartz IV durch ein Garantieeinkommen, selbstverständlich „sanktionslos“, was ja nichts anderes heißt, als daß nicht nur unverschuldet in Not geratene Arbeitnehmer, sondern auch hartnäckige Arbeitsverweigerer eine staatliche Alimentierung erhalten sollen, die ihnen ein Leben ermöglicht, das ansonsten nur mit Arbeit finanziert werden könnte. Selbstverständlich muß dann auch die Mietpreisbremse „entfristet und nachgeschärft“ werden. Ein besonderes Schmankerl ist das sogenannte Verantwortungseigentum. Wörtlich: „Wir setzen uns für die Einführung einer Unternehmensform für Verantwortungseigentum ein. Immer mehr Unternehmer*innen (ohne Genderstern können Grüne nicht schreiben) verstehen ihr Unternehmen nicht als individuell konsumierbares Vermögen. Sie wollen, dass der Zweck Ihres Unternehmens nicht dem kurzfristigen Shareholder-Value dient, sondern langfristig dem Sinn und Zweck des Unternehmens. Dafür brauchen sie eine Rechtsform, die eine 100-prozentige Vermögensbindung an das Unternehmen ermöglicht und ansonsten die Flexibilität der GmbH beibehält. Gewinne werden reinvestiert oder gespendet. Die Stimmrechte so einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen können von den Beschäftigten im Kollektiv oder von einzelnen treuhänderisch gehalten werden – sie werden nicht meistbietend verkauft, sondern, ähnlich wie in anwaltlichen Partnerschaften, immer an aktiv mit dem Unternehmen verbundene Personen weitergegeben.“

Hier soll also eine Gesellschaftsform sich in der Wirtschaft etablieren, bei der die Gewinne entweder im Unternehmen bleiben müssen oder gespendet werden – vielleicht an „Flüchtlingshelfer“ oder die Amadeu-Antonio Stiftung? Denn es gilt natürlich „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. Wem der Satz bekannt vorkommt: Er findet sich im Parteiprogramm der NSDAP vom 24.02.1920. Es ist natürlich klar, daß dann langfristig diese Gesellschaftsform die gewinnorientierten Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft etc. ersetzen wird. Dann haben wir den volkseigenen Betrieb (VEB) unseligen DDR-Angedenkens wieder.

Das probate Mittel der Manipulation: Begriffe bekommen einen neuen Inhalt

Man will eben weg von der Definition des Wohlstandes als finanzielle Grundlage eines angenehmen und guten Lebens. Deswegen erklärt man: „Wohlstand definiert sich nicht allein durch Wachstum des BIP, sondern lässt sich viel breiter als Lebensqualität verstehen. Wir wollen den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und der Unternehmen nicht nur an Wachstum und Rendite, sondern auch anhand sozialer, ökologischer und gesellschaftlicher Kriterien messen und die Wirtschaftsförderung entsprechend ausrichten.“

Erwartungsgemäß finden sich in diesem Programmentwurf dann lange Passagen zur Förderung der Migration, zur nahezu unbegrenzten Verpflichtung Deutschlands, Zuwanderer aller Art und aller Motivation aufnehmen zu müssen, zur Nivellierung gesellschaftlicher Unterschiede bis hinein in die sexuellen Veranlagungen, Stichwort: „Queerpolitik“. Nicht nur in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht soll die Gleichstellung vorangetrieben werden, womit die Grünen über den klassischen Sozialismus hinausgehen, den sie selbstverständlich vorantreiben wollen, wie das die wenigen Beispiele zeigen, die ich hier zitiert habe. Natürlich weiß man, daß ein Großteil der Wähler in Deutschland – aus ihrer Sicht leider immer noch – den Sozialismus irgendwie nicht mag. Er hat ja stets nur Armut, Unterdrückung, Unfreiheit und Tod gebracht. Auch da, wo er ohne Diktatur auskam, brachte und bringt er wirtschaftlichen Niedergang und soziale Not. Deswegen muß man das gesellschaftliche Bewusstsein mittel- und langfristig verändern.

Auf ausgetretenen Pfaden

Wie das geht, zeigt ein maßgeblich von der unsäglichen Claudia Roth mitinitiierter Vorstoß, die sogenannte Chancengleichheit für alle gesellschaftlichen Gruppen als hoheitlichen Auftrag in der Verfassung zu verankern und ein Ministerium „für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu schaffen. Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll um den Satz ergänzt werden: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Verwirklichung dieses Ziels soll dann die Gründung des erwähnten Ministeriums für gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Dort sollen die Themen Antidiskriminierung, Frauen, Einwanderung, Migration und Flucht, Queerpolitik, Behindertenpolitik, Familie, Senioren, Jugend und Demokratieförderung gebündelt werden. Daneben soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einem zentralen Akteur werden, der neben seiner Funktion als Angebots- und Beratungsstelle zukünftig auch Antidiskriminierungsmaßnahmen begleitet, berät und monitort, was immer das auch heißen mag. Ein solches Bundesverblödungsministerium wird also die moderne Version des Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda sein. Als Nachfolgerin von Dr. Joseph Goebbels steht sicherlich Claudia Roth bereit. Schöne neue Welt, kann man da nur sagen.

Nicht tot zu kriegen: der Menschheitsirrtum Sozialismus

Erstaunlich ist nur, wie hartnäckig sich der Menschheitsirrtum Sozialismus als Ideologie in den Köpfen vor allem geisteswissenschaftlich geprägter Akademiker hält. Die banale Erkenntnis Winston Churchills: „Sozialismus ist die Philosophie des Versagens, das Credo der Ignoranz und das Glaubensbekenntnis des Neides; seine inhärente Tugend ist es, das Elend gleich zu teilen“, ist einer gewissen Spezies von Intellektuellen nach wie vor verschlossen, wird von klar denkenden Menschen indessen geteilt, weswegen schon von Anbeginn klar war, daß der Sozialismus nur mit Gewalt durchgesetzt werden kann. Ein erstes Beispiel lieferte die Pariser Kommune vor nunmehr genau 150 Jahren im Frühjahr 1871, von Marx und Engels begeistert begrüßt. Eine Herrschaft des Pöbels, gewalttätig und selbstverständlich mit beschleunigter Verelendung der Bevölkerung einhergehend. Der ebenso kalt wie klar denkende Revolutionär Lenin wusste daher, daß nur die physische Vernichtung der Eliten und Errichtung der Diktatur des Proletariats die Schaffung einer sozialistischen, genauer gesagt kommunistischen Gesellschaft ermöglichen würden. Perfektioniert von Stalin und Mao Zedong, in die Menschheitsgeschichte eingeschrieben mit rund 100 Millionen Opfern dieser Wahnsinnsideologie. Gegründet ist sie, wie das unter anderem Churchill erkannt hat, auf dem Neid der Versager.

Philosophie statt Marxismus – die Erkenntnis ist so alt wie das Böse 

Friedrich Nietzsche, Zeitgenosse von Karl Marx, hat das in seinem berühmten „Also sprach Zarathustra“ mit der ihm eigenen Sprachgewalt metaphorisch formuliert:

„Siehe, das ist der Tarantel Höhle! Willst du sie selber sehen? Hier hängt ihr Netz: Rühre daran, daß es erzittert. Da kommt sie willig: willkommen, Tarantel! Schwarz sitzt auf deinem Rücken dein Dreieck und Wahrzeichen; und ich weiß auch, was in deiner Seele sitzt.

Rache sitzt in deiner Seele; wohin du beißest, da wächst schwarzer Schorf; mit Rache macht dein Gift die Seele drehend!

Also rede ich zu euch im Gleichnis, die ihr die Seelen drehend macht, ihr Prediger der Gleichheit! Taranteln seid ihr mir und versteckte Rachsüchtige!

Aber ich will eure Verstecke schon ans Licht bringen: darum lache ich euch ins Antlitz mein Gelächter der Höhe. Darum reiße ich an eurem Netze, daß eure Wut euch aus eurer Lügen-Höhle locke, und eure Rache hervorspringe hinter eurem Wort >Gerechtigkeit<.

Denn daß der Mensch erlöst werde von der Rache: das ist mir die Brücke zur höchsten Hoffnung und ein Regenbogen nach langen Unwettern.

Aber anders wollen es freilich die Taranteln. > Das gerade heiße uns Gerechtigkeit, daß die Welt voll werde von den Unwettern unserer Rache< – also reden sie miteinander. > Rache wollen wir üben und Beschimpfungen an allen, die uns nicht gleich sind< – so geloben sich die Tarantel-Herzen. > Und Wille zur Gleichheit – das selber soll fürderhin der Name für Tugend werden; und gegen alles, was Macht hat, wollen wir unser Geschrei erheben!<

Ihr Prediger der Gleichheit, der Tyrannen-Wahnsinn der Ohn-Macht schreit also aus euch nach > Gleichheit< : Eure heimlichsten Tyrannen-Gelüste vermummen sich also in Tugend-Worte! Vergrämter Dünkel, verhaltener Neid, vielleicht eurer Väter Dünkel und Neid: aus euch bricht’s als Flamme heraus und Wahnsinn der Rache.

Was der Vater schwieg, das kommt im Sohne zum Reden; und oft fand ich den Sohn als des Vaters entblößtes Geheimnis. Den Begeisterten gleichen sie: aber nicht das Herz ist es, was sie begeistert – sondern die Rache. Und wenn sie fein und kalt werden, ist’s nicht der Geist, sondern der Neid, der sie fein und kalt macht.

Ihre Eifersucht führt sie auch auf der Denker Pfade; und dies ist das Merkmal ihrer Eifersucht – immer gehen sie zu weit: daß ihre Müdigkeit sich zuletzt noch auf Schnee schlafen legen muß. Aus jeder ihrer Klagen tönt Rache, in jedem ihrer Lobsprüche ist ein Wehetun; und Richter sein scheint Ihnen Seligkeit.

Also aber rate ich euch, meine Freunde: mißtraut allen, in welchen der Trieb, zu strafen, mächtig ist! Das ist ein Volk schlechter Art und Abkunft; aus ihren Gesichtern blickt der Henker und der Spürhund. Mißtraut allen denen, die viel von ihrer Gerechtigkeit reden! Wahrlich, ihren Seelen fehlt es nicht nur an Honig. Und wenn sie sich selber > die Guten und Gerechten< nennen, so vergeßt nicht, daß ihnen zum Pharisäer nichts fehlt als – Macht!

Meine Freunde, ich will nicht vermischt und verwechselt werden. Es gibt solche, die predigen meine Lehre vom Leben: und zugleich sind sie Prediger der Gleichheit und Taranteln. Daß sie dem Leben zu Willen reden, ob sie gleich in ihrer Höhle sitzen, diese Gift-Spinnen, und abgekehrt vom Leben: das macht, sie wollen damit wehetun.

………….

Gut und böse, und reich und arm, und hoch und gering, und alle Namen der Werte: Waffen sollen es sein und klirrende Merkmale davon, daß das Leben sich immer wieder selber überwinden muß! In die Höhe will sich es bauen mit Pfeilern und Stufen, das Leben selber: in weite Ferne will es blicken und hinaus nach seligen Schönheiten – darum braucht es Höhe! Und weil es Höhe braucht, braucht es Stufen und Widerspruch der Stufen und Steigenden! Steigen will das Leben und steigend sich überwinden.

…….

Daß Kampf und Ungleiches auch noch in der Schönheit sei, und Krieg um Macht und Übermacht: das lehrt er uns hier im deutlichsten Gleichnis. Wie sich göttlich hier Gewölbe und Bogen brechen, im Ringkampfe: wie mit Licht und Schatten sie wider einander streben, die göttlich Strebenden – also sicher und schön laßt uns auch Feinde sein, meine Freunde! Göttlich wollen wir wider einander streben!

Also sprach Zarathustra


Was eine Partei rechts von der Union leisten muß, Teil 2

Im ersten Teil dieser Stellungnahme habe ich den Ausgang der Landtagswahlen im Südwesten analysiert. Daran anschließend ist nun die oben aufgeworfene Frage zu beantworten.

Grundsätzliches

Man kann sich hier recht kurz fassen. Naturgemäß sind alle Fehler zu korrigieren, die in den vergangenen Jahren von der ehemals bürgerlichen Union unter der Führung von Merkel gemacht worden sind. Es ist eine Politik einzufordern, die Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit gibt, basiert auf dem freiheitlichen Menschenbild des Humanismus und der Aufklärung, wie es unter anderem auch im recht verstandenen Christentum aufzufinden ist. Die überkommenen guten Traditionen der Nation gilt es zu pflegen und weiter zu entwickeln, unzeitgemäß gewordenen Ballast abzuwerfen und eine tragfähige Grundlage für das Leben künftiger Generationen in unserem Lande zu schaffen.

Abbau hinderlicher Bürokratie in Deutschland und Europa

Zunächst sind die Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren. Um die wichtigsten herauszugreifen: Die überbordende Bürokratie, die der Wirtschaft Fesseln anlegt, die ihre Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb beeinträchtigen, und die mehr und mehr die Kreativität der Ingenieure und Kaufleute unseres Landes blockieren. Deutschland ist Bürokratieweltmeister. Deutschland sollte wieder Innovationsweltmeister werden. Die Fehlentwicklungen in der Europäischen Union sind zu korrigieren. Das beginnt mit der Besinnung auf das ursprünglich dort angelegte Subsidiaritätsprinzip. Nur das, was auf nationaler Ebene nicht oder nur sehr unvollkommen geregelt werden kann, ist auf europäischer Ebene zu regeln. Beispielhaft nenne ich technische Regeln, die schon deswegen vereinheitlicht sein müssen, weil ansonsten Handelshemmnisse entstehen. Aber auch bürokratische Regelungen, die ausschließlich dem Schutz ansonsten nicht konkurrenzfähiger nationaler Unternehmen dienen, sind aufzuheben. In diesem Punkt leistet die Europäische Kommission durchaus etwas im Sinne der ursprünglichen europäischen Idee. Auf der anderen Seite sind europäische Regelungen, die ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Traditionen eine von niemandem wirklich gewollte Einheitlichkeit anstreben, ebenfalls aufzuheben. Ein plakatives Beispiel sind die europäischen Normen geopferten Streuobstwiesen bzw. die überzogenen Hygieneregelungen für Metzgereien mit eigener Schlachtung. Das groteske Ungleichgewicht der Wählerstimmen bei der Wahl zum europäischen Parlament muß beseitigt werden. Es kann nicht sein, daß die Bürger der kleinsten europäischen Länder ein Vielfaches an Gewicht ihrer Stimme haben, als die Bürger des mit Abstand größten Landes der Europäischen Union. Das sollte genügen, um die Richtung aufzuzeigen, in die sich Deutschland bewegen muß.

Staatsfinanzen

Eine solide Finanzpolitik ist Grundlage aller Nachhaltigkeit. Dazu gehört, die Schuldenbremse in der Verfassung zu belassen. Die in der Corona-Krise gemachten Schulden sind so schnell abzuzahlen, wie es die Entwicklung der Staatsfinanzen zulässt. Die Steuerpolitik hat sich daran zu orientieren, was zum einen die Staatsaufgaben erfordern, zum anderen eine international konkurrenzfähige Wirtschaft braucht. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den Mittelstand zu legen, der die tragende Säule der deutschen Wirtschaft, aber auch einer freiheitlichen Gesellschaft ist.

Migrationspolitik

Die nur noch als absurd zu bezeichnende deutsche Migrationspolitik muß vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die ungeregelte und völlig von den nationalen Interessen losgelöste Zuwanderung, gleich, ob auf der Grundlage des Asylrechts oder der UN-Flüchtlingskonvention, muß in geordnete Bahnen gelenkt werden. Dabei ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel notwendig, der auch die Aufkündigung des UN-Migrationspakts durch Deutschland beinhalten muß. Jenseits eines auf rechtlich zwingende Asyl- und (temporäre) Fluchtgründe beschränkten humanitären Zuwanderungsrechts ist die Einwanderung auf die Aufnahme von Fachkräften und anderen Menschen, die sich als Wissenschaftler, Künstler oder etwa Berufssportler selbst ernähren und zur Entwicklung des Landes beitragen, zu begrenzen. Zuwanderer, die erkennbar von vornherein unsere demokratische, rechtsstaatliche Kultur ablehnen, oder dies im Laufe ihrer Anwesenheit deutlich machen, sind nicht aufzunehmen bzw., soweit rechtlich möglich, zur Auswanderung zu bewegen.

Klimawahn nein, Umweltschutz ja

Eine lediglich ideologiegetriebene Klimapolitik ist abzulehnen. Wer über das Vehikel der angeblichen Rettung des Weltklimas in Wirklichkeit eine sozialistische Weltordnung einführen will, muß auf den entschiedenen Widerstand einer bürgerlichen Partei stoßen. Wer indessen ernsthaft für einen wirklichen Umweltschutz eintritt, verdient Unterstützung. Die sogenannte Energiewende ist kritisch zu überdenken. Wir haben inzwischen in Deutschland die höchsten Stromkosten und die geringste Sicherheit der Energieversorgung. Hier lohnt ein Blick in Nachbarländer, die ihre Energieversorgung auf einen vernünftigen Energiemix gründen. Eine bürgerliche Partei muß auch die massiven Umweltschäden, die durch eine unreflektierte Förderung von Energieträgern wie Wind und Sonne entstehen, deutlich machen.

Bildung und Wissenschaft

Eine Bildungspolitik, die wieder die Vermittlung von Wissen in den Vordergrund stellt, statt ideologisch begründeter Spielereien wie der Vermittlung von Kompetenzen statt Wissen, ist ebenso anzustreben wie die Förderung der Wissenschaft, insbesondere der Natur-und Ingenieurwissenschaften, die schließlich die Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes erarbeiten. Dem Wildwuchs in den Geisteswissenschaften, wie er insbesondere in der Scharlatanerie des sogenannten Gender-Forschung sichtbar geworden ist, muß ein Ende bereitet werden. Wir brauchen Wissenschaftler, keine Dummschwätzer.

Innere und äußere Sicherheit

Die innere Sicherheit war einmal die Domäne bürgerlicher Parteien. Die Polizei muß sowohl die sachlichen als auch die rechtlichen Instrumente haben, ihren Aufgaben effizient nachzukommen. Die äußere Sicherheit war ebenfalls einmal die Domäne bürgerlicher Parteien. In den letzten beiden Jahrzehnten haben sie jedoch im Zusammenwirken mit politisch linken Kräften die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr massiv heruntergefahren. Die bizarre Gesinnungsschnüffelei bei der unter den Generalverdacht rechtsextremer Tendenzen gestellten Bundeswehr ist einzustellen. Die Truppe ist mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten, dabei ist die Zusage an die Verbündeten, künftig 2 % des Bruttosozialprodukts für Verteidigungszwecke aufzuwenden, zügig zu verwirklichen. Die allgemeine Wehrpflicht diente im kalten Krieg nicht nur dazu, die erforderliche Truppenstärke zu erzielen. Die Truppe bekam auf diesem Wege auch Berufs- und Zeitsoldaten aus der ganzen Breite der Gesellschaft, was sich durchweg positiv auf das intellektuelle Niveau und die charakterlichen Eigenschaften der Soldaten auswirkte. Sie ist daher grundsätzlich wieder einzuführen, wobei ihre Gestaltung im einzelnen auf keine ideologischen Schranken stoßen darf.

Keine Förderung der Feinde unserer freien Gesellschaft

Das Unwesen der Steuerverschwendung durch Zahlung immer größerer Summen an immer mehr sogenannte NGOs, vorwiegend linksradikaler Prägung wie die unsägliche Amadeu-Antonio-Stiftung, muß unverzüglich beendet werden. Das Geld der Steuerzahler darf nicht dazu verwandt werden, politische Ideologien gleich welcher Richtung zu verbreiten.

Was also nötig ist

Das ist in groben Zügen das, was unser Land braucht, was sich vernünftige Leute landauf, landab wünschen, und was deswegen eine politische Partei rechts von der Union leisten muß.


Was eine Partei rechts von der Union leisten muß

Ausgangspunkt

Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind Geschichte. Ihre Ergebnisse haben naturgemäß Debatten über Ursachen und Folgen ausgelöst. Das gilt nicht nur für die möglichen Koalitionen auf Bundesebene nach dem 26.September 2021. Das gilt auch für die neu aufgeflammte Debatte über Ausrichtung und Ziele der AfD. Dazu hat sich Benedikt Kaiser von der rechten Denkfabrik in Schnellroda ausführlich geäußert. Diese Ausführungen fordern zum einen Widerspruch heraus und geben zum anderen Veranlassung, sich grundsätzlich zu der Frage zu äußern, die in der Überschrift aufgeworfen wird.

Vorbemerkung:

Nicht nur um Missverständnissen vorzubeugen ist klarzustellen, was die Einordnung „rechts von der Union“ inhaltlich besagt und warum eine politisch so positionierte Partei in Deutschland nicht nur existieren, sondern erfolgreich am politischen Leben teilnehmen muß. Die natürliche Einteilung der politischen Lager seit der französischen Revolution ist die in rechts und links. Das wird in allen Ländern außer Deutschland auch unverkrampft und zwanglos so gehandhabt. In Deutschland indessen hat der Begriff der politischen Rechten einen Haut Gout. Das ist ganz offensichtlich mit dem auch mehr als 75 Jahre nach dem Untergang der Hitler-Diktatur immer noch verkrampften Verhältnis der Deutschen zu ihrer jüngeren Vergangenheit geschuldet. Weil diese Diktatur eine rechtsextreme war, wenn auch mit typisch linken Einsprengseln wie dem Gleichheitsdogma (du bist nichts, dein Volk ist alles), ist seither in Deutschland offenbar politisch alles kontaminiert, was rechts von einer wie auch immer definierten Mitte positioniert ist. Daraus erwuchs eine bis zur Lächerlichkeit getriebene politische Mimikry, die auch nur den Anschein krampfhaft zu vermeiden sucht, man vertrete politisch rechte Positionen.Tatsächlich indessen sind in anderen Ländern bürgerliche und konservative politische Ansichten regelmäßig in den Begrifflichkeiten der politischen Topographie als rechte, nicht zu verwechseln mit rechtsradikalen oder rechtsextremen, Positionen und Parteien definiert. So spricht man ganz unbefangen von Mitte-Rechts Regierungen genauso wie von Mitte-Links Regierungen. Daß dieser Sprachgebrauch in Deutschland nicht nur dazu geeignet ist, sondern ersichtlich auch dem Ziel geschuldet ist, alles was politisch rechts von der Mitte oder dem, was man dafür hält, situiert ist, als „rechts“ im Sinne von rechtsradikal bis NS-affin zu desavouieren, liegt auf der Hand. Wer die Definitionshoheit über den Sprachgebrauch hat, der beeinflusst auch das Denken in der Sache selbst. Diese missliche Situation hat das rechte, also bürgerlich-konservative, politische Lager in Deutschland insofern selbst verschuldet, als man dem nicht schon sehr früh entschieden entgegengetreten ist. Diese Versäumnisse gilt es aufzuholen. Dies ist mit eine der ersten Aufgaben, der sich Politiker und Publizisten der demokratischen Rechten widmen müssen. 

Das Feld, das schon seit vielen Jahren nicht mehr bestellt wird

Es ist offensichtlich, daß unter der Führung von Angela Merkel die Union ihren Charakter als zumindest in Grundzügen bürgerlich-konservative und auch im traditionellen Sinne christliche Volkspartei verloren hat und weit in den linksliberalen, teilweise sogar grünlinken Bereich abgedriftet ist. Hierüber ist sehr viel geschrieben worden, man kann auch sagen, daß darüber allgemein Einigkeit besteht, politische Propaganda der Union und ihrer medialen Steigbügelhalter einmal ausgenommen. Nun gehört bürgerlich-konservatives Denken zu den politischen Konstanten. Es ist ganz natürlich, daß diese Vorstellungen vom Zusammenleben der Menschen, der Organisation des Staates und der Wirtschaft von den Anfängen der demokratischen Bewegungen bis heute der Grundbefindlichkeit vieler Menschen entsprechen, ebenso wie dies für linke, sozialistische Vorstellungen gilt. Wenn eine politische Partei diesen Teil der Wählerschaft aufgibt, oder sich sogar in der Vorstellung gefällt, diesen Teil der Wählerschaft gewissermaßen umpolen und sie von linken Gesellschafts -und Wirtschaftsmodellen überzeugen zu können, wird sie damit auf Dauer scheitern. Dieser Teil des Wahlvolks wird dann bestenfalls heimatlos, nimmt an denParlamentswahlen nicht mehr teil oder wählt mangels seriöser Alternativen dann wenigstens in geringem Umfang rechtsradikal. Das bedeutet aber auch, daß sich für bürgerlich-konservative Parteien, die neu auf den Plan treten, die Chance eröffnet, diese Brache zu beackern und politische Früchte in Form der Teilhabe am parlamentarischen System des Machtwechsels zu ernten. Dies wiederum ist ja eine der tragenden Säulen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Landes.

Was folgt daraus?

Ich will mich nun mit der Wahlanalyse aus dem Think Tank von Götz Kubitschek befassen, die sicherlich nicht ohne Abstimmung mit Björn Höcke erstellt worden ist.

Benedikt Kaiser untersucht die Wahlergebnisse in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz anhand der Wählerwanderung, der Gewinne und Verluste der Parteien und des von Wahlforschern ermittelten Wahlverhaltens von Bevölkerungsgruppen wie Arbeiter, Angestellte, Selbständige und Rentner, aber auch anhand der angegebenen Kompetenzzuweisungen an die Parteien, und politische Agenden wie etwa Kriminalitätsbekämpfungs- und Flüchtlingspolitik, soziale Gerechtigkeit, Wirtschaft etc. pp. Dabei stellt er zutreffend fest, daß die Wählerwanderung von der AfD in beiden Bundesländern vorwiegend zu den Nichtwählern erfolgt ist, geht aber recht oberflächlich darüber hinweg, daß jedenfalls in Baden-Württemberg die ehemaligen AfD-Wähler in fast gleicher Zahl CDU und andere Parteien gewählt haben. Er erkennt insbesondere nicht, daß in Baden-Württemberg von den insgesamt 270.000 Wählern, die anders als vor fünf Jahren nicht mehr AfD gewählt haben, 70.000 CDU und immerhin 75.000 FDP und „andere“ gewählt haben, wobei in letzteren auch die 3 % Freie Wähler enthalten sind. Das sind dutlich mehr, als die 110.000, die ins Lager der Nichtwähler abgewandert sind. In Rheinland-Pfalz haben von den 73.000 Wählern, die anders als vor fünf Jahren nicht mehr AfD gewählt haben, immerhin 5.000 FDP und weitere 5.000 „andere“ gewählt. Dabei muß doch auffallen, daß in Rheinland-Pfalz die FDP 5,5 % und die Freien Wähler 5,4 % erzielt haben. Dennoch kommt Kaiser zu dem Ergebnis, daß sowohl in Baden-Württemberg als auch in Rheinland-Pfalz die AfD statistisch gesehen die meisten Wähler in Richtung Wahlenthaltung, nicht aber zuvörderst an bürgerliche Parteien verloren habe. Das ist nur auf den ersten Blick richtig, auf den zweiten bleibt gerade für Baden-Württemberg, daß etwa die Hälfte der verloren gegangenen Wähler entweder nicht gewählt haben, oder doch bürgerliche, zumindest als bürgerlich wahrgenommene Parteien gewählt haben. Die zentrale Erkenntnis Kaisers ist indessen, daß seines Erachtens die Politikfelder von der AfD vernachlässigt worden sind, die ihren Wählern bzw. ihren möglichen Wählern wichtig sind, wie Kriminalitätsbekämpfung Asyl- und Flüchtlingspolitik, soziale Gerechtigkeit und Arbeitsplätze.

Die Schlussfolgerungen aus der Wahlanalyse:

Vorweg genommen die Zusammenfassung. Kaiser behauptet, nur eine inhaltlich deutlich andere Politik als die, welche von der AfD in den beiden Landtagswahlkämpfen präsentiert worden sei, könne die AfD als ernstzunehmende politische Kraft in Deutschland dauerhaft verankern. Klar benennt er seine Grundposition, wenn er ausführt: „Worum es im Superwahljahr 2021 also zuvorderst geht, ist die Verschmelzung von identitätsbezogenen und sozialorientierten Standpunkten bei einer umfassenden Professionalisierung des eigenen Auftretens auf allen Ebenen…“ Das ist eine andere Formulierung für den solidarischen Patriotismus, der auf einen Ausbau des Sozialstaates für die ethnisch deutsche Bevölkerung hinausläuft, was gleichzeitig eine Begrenzung der Aufwendungen für Zugewanderte bedeutet, gleichgültig auf welchem Rechtstitel ihr Aufenthalt in Deutschland beruht. Das ist auch das Thema seines Buches „Solidarischer Patriotismus – die soziale Frage von rechts“. Es ist im Verlag Antaios erschienen, der zur Unternehmensgruppe Kubitschek gehört, und bei dem Kaiser auch angestellt ist. In der Verlagsinformation zum Buch heißt es dann eingangs schon: „Die soziale Frage ist mit der nationalen Frage untrennbar verknüpft.“

Das Konzept solidarischer Patriotismus und das Grundgesetz

Wer grundsätzliche politische Theorien ersinnt und sie als Rezept für die politischen Parteien anbietet, bzw. zur Grundlage staatlichen Handelns machen will, muß sich stets an den tragenden Säulen der Verfassung orientieren, nämlich am Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip sowie an der Verpflichtung aller staatlichen Gewalt zum Schutz der Menschenwürde. Mit letzterem sind politische Konzepte unvereinbar, die exklusive Rechte für ethnisch Deutsche einfordern. Die Verschmelzung von identitätsbezogenen und sozialorientierten Standpunkten läuft aber gerade darauf hinaus. Einschlägige Gesetzesvorhaben müssten regelmäßig beim Bundesverfassungsgericht scheitern. Eine politische Partei, die derartiges programmatisch vertritt, wäre damit nicht nur automatisch Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, sondern müsste auch mit einem Verbotsverfahren nach Art. 21 GG rechnen.

Das legitme Streben nach relativer Homogenität

Zur Klarstellung muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß das Bestreben, eine relative Homogenität des deutschen Volkes zu bewahren, keinesfalls als verfassungsfeindliche Bestrebung im beschriebenen Sinne bewertet werden kann. Auch wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Blick auf die AfD derartigen Vorstellungen anhängt, ist das eben aus verfassungsrechtlicher Sicht durchaus legitim. Stellvertretend für eine Vielzahl angesehener Verfassungsrechtslehrer sei hier Ernst-Wolfgang Böckenförde zitiert: „Der spezifische Charakter der demokratischen Gleichheit zielt – über die formelle rechtliche Zugehörigkeit, die die Staatsangehörigkeit vermittelt, hinausweisend – auf ein bestimmtes inhaltliches Substrat, zuweilen substantielle Gleichheit genannt, auf dem die Staatsangehörigkeit aufruht. Hier meint Gleichheit eine vor-rechtliche Gemeinsamkeit. Diese begründet die relative Homogenität, auf deren Grundlage allererst eine auf der strikten Gleichheit der politischen Mitwirkungsrechte aufbauende demokratische Staatsorganisation möglich wird; die Bürger wissen sich in den Grundsatzfragen politischer Ordnung ‚gleich‘ und einig, erfahren und erleben Mitbürger nicht als existenziell anders oder fremd und sind – auf dieser Grundlage – zu Kompromissen und loyaler Hinnahme der Mehrheitsentscheidungen bereit.“ Diese relative Homogenität des ethnisch-kulturellen Mehrheitsvolks hat das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil (jedenfalls in kultureller Hinsicht) als Voraussetzung für demokratische Legitimation bezeichnet. Daher hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.05.2001 festgestellt, die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität und die Verhinderung einer multiethnischen, multikulturellen Gesellschaft seien Ziele, die nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstießen. Nichts anderes folgt aus dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017. Danach verstößt lediglich das von der NPD propagierte Konzept einer ethnischen Volksgemeinschaft, das Ausländer, Migranten und andere Minderheiten ausgrenzt und rechtlos stellt, gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Die Konzeption der ethnisch-kulturellen Homogenität schließt indessen ein, daß sich Menschen aus anderen Völkern und Kulturkreisen in eben dieses Staatsvolk nicht nur rechtlich, sondern auch kulturell eingliedern. Mit anderen Worten: der Inkulturation steht die Abstammung nicht entgegen.

Somit kann die Solidarität mit den wirtschaftlich schwachen Teilen der Gesellschaft in Gestalt der Sozialleistungen und Förderung eben nicht mit der nationalen Frage verknüpft werden, jedenfalls nicht dann, wenn darunter zu verstehen ist, daß nur die ethnisch homogene Nation unter Ausschluß der Zuwanderer aus anderen Kulturkreisen zu erhalten ist. Damit gerät man auch nicht nur sprachlich gefährlich nahe an den Nationalsozialismus.

Das Wählerpotenzial der „kleinen Leute“

Kaiser zitiert zustimmend Höcke, der schreibt: „Nur mit einem klaren sozialpolitischen Profil läßt sich die große Wählergruppe der kleinen Leute gewinnen, die am meisten unter den Zumutungen der Globalisierung des Klimawahns (Strompreise!) und den Migrationsfolgen leidet.“ Das ist nicht ganz falsch, allerdings wird es falsch, wenn man daraus eben eine Exklusivität der ethnisch Deutschen herleitet. Im Übrigen ist es den vielzitierten kleinen Leuten im Ergebnis gleichgültig, wie die Verbesserung ihrer sozialen Lage erreicht wird, und gegebenenfalls auf wessen Kosten. Davon scharf zu trennen ist, daß die hohen Summen, die der Staat seit einigen Jahren aufwendet, um eine große Zahl von wirtschaftlich auf Dauer nicht leistungsfähigen und zum nicht geringen Teil auch kulturell nicht integrierbaren, weil nicht integrationswilligen Zuwanderern zu alimentieren, in der Tat den Unmut großer Teile der Bevölkerung, gerade auch unter den sozial Schwachen hervorrufen. Daß sie allerdings ihre prekäre soziale Lage ausschließlich darauf zurückführen, daß der Staat Geld, das ihnen ihres Erachtens zusteht, für Migranten ausgibt, ist keinesfalls ausgemacht.

Das Wählerpotenzial der Grünen:

Kaiser behauptet, die Grünen in Südwestdeutschland seien die neue Kraft der Bürgerlichen im allgemeinen wie der Akademiker im besonderen. Die neue Mitte im Westen sei grosso modo linksliberal (und hedonistisch, moralistisch etc.); es seien Gewinner der herrschenden Verhältnisse, sie suchten dementsprechend keine Alternative zum Ist-Zustand. Das trifft auf die typischen Grünwähler in den sprichwörtlichen luxussanierten Altbauwohnungen und gut bezahlter, unkündbarer Stellung im öffentlichen Dienst in der Tat zu, keinesfalls aber auf die breite Mitte der Gesellschaft insgesamt. Und weiter, die Wähler der AfD seien demgegenüber – gefühlt oder real – keine Gewinner herrschenden Verhältnisse. Ein stabiler bürgerlich-konservativer Sockel sei im Bürgertum nicht mehr auszumachen. Plakativ: 2021 sei nicht 1981.

Diese Überlegungen mögen zwar plausibel klingen. Sie werden indessen weder empirisch belastbar, noch gar wissenschaftlich belegt. Zwar ist Kaiser Politologe und müsste deswegen über einschlägige Forschungsergebnisse berichten können, wenn es sie denn gäbe. Bei genauerem Hinsehen lösen sich jedoch diese Argumente in Luft auf. Das in der Tat glänzende Wahlergebnis der Grünen in Baden-Württemberg ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß ihr Spitzenkandidat Winfried Kretschmann persönlich bis weit in traditionell bürgerliche Kreise hinein beliebt ist. Das Wahlergebnis von 32,6 % der gültigen Wählerstimmen muß mit dem Wahlergebnis in Rheinland-Pfalz verglichen werden. Dort erzielten die Grünen nur 9,3 %. Bundesweit liegen die Grünen seit geraumer Zeit stabil bei etwa 20 %. Das ist nicht wenig, aber auch nicht das von Kaiser apostrophierte neue bürgerliche Lager. Zutreffend dürfte seine Analyse dahingehend sein, daß der akademische Bereich überwiegend grün wählt. Indessen besteht das bürgerliche Lager nicht nur aus Akademikern, wobei auch bei diesen differenziert werden muß zwischen Naturwissenschaftlern und Geisteswissenschaftlern. Bei letzteren überwiegen sicherlich derzeit die Anhänger der Grünen, bei ersteren eher nicht. Der grüne Bauingenieur ist wohl ebenso selten wie der AfD-affine Literaturwissenschaftler. Es scheint mir auch noch lange nicht ausgemacht zu sein, daß es bei den Grünen nicht anders sein soll, wie auch sonst bei linken Bewegungen. Viele, die in ihrer Jugend linken Theorien gefolgt sind, werden im Laufe ihres Lebens realistisch und nicht selten konservativ. Wer sich selbst kritisch prüft und sich in seinem Bekanntenkreis umsieht, der wird derartige Biografien in großer Zahl registrieren, vielleicht auch seine eigene.

Die Wähler in den neuen Ländern

Kaiser weist auf das hohe Wählerpotenzial für die AfD in den neuen Ländern hin. Nun sind hier nach Umfragen ohne weiteres Wahlergebnisse um die 20 % zu erwarten. Doch auch dies muß relativiert werden. Zum einen sind 20 % keine Größenordnung, die zwingend zu Regierungsbeteiligungen führen muß. Allenfalls als Juniorpartner. Zum anderen ist dies eine Besonderheit der neuen Länder, die jedoch nur etwa 16 % der Wahlberechtigten in Deutschland stellen. Demgemäß liegt die AfD in Deutschland nach den Umfragen bei 10-11 %. Indessen ist derzeit und auch in den nächsten zehn Jahren nicht damit zu rechnen, daß selbst eine klar bürgerliche AfD von den Parteien als Koalitionspartner akzeptiert werden könnte, die sie bis dahin als rechtsextrem diffamiert haben. Kaiser und seine Stichwortgeber sehen daher die AfD auch nicht in dieser politischen Rolle – die allerdings den politischen Parteien vom Grundgesetz zugewiesen ist – sondern als Bewegungspartei außerhalb des traditionellen, man könnte auch sagen etablierten, politischen Milieus. Als Außenseiter „draußen vor der Tür“, aber Stachel im Fleisch der grundsätzlich abgelehnten Mehrheit. Was eine solche Partei auf Dauer bewirken soll, bleibt im Dunkeln. Sie mag in der Lage sein, den einen oder anderen Skandal parlamentarisch aufzudecken. Sie kann natürlich ihre politischen Konzepte öffentlichkeitswirksam vortragen, denn totschweigen kann man sie ja nicht. Sie muß allerdings damit rechnen, nicht nur in einer Dauerauseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz leben zu müssen, sondern auch gesellschaftlich dauerhaft stigmatisiert zu sein. Anders als Kaiser glaubt, ist einer solchen Partei auch kein Wählerpotenzial von 15 % bis 17% sicher, womit man „die Verhältnisse zum Tanzen bringen“ kann. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß eine solche Bewegungspartei, die nach ihrem Programm und dem Auftreten ihrer Funktionäre als rechtsradikal wahrgenommen wird, was sie dann wohl auch ist, allenfalls 5-7 % der Wählerstimmen dauerhaft gewinnen kann. Damit bleibt sie jedoch, um im Bilde zu bleiben, dauerhaft draußen vor der Tür.

Das bürgerliche Wählerpotenzial:

Tatsächlich zeigen auch die Ergebnisse der Landtagswahlen im Südwesten ein bürgerliches Wählerpotenzial jenseits eines rechtsradikalen Milieus auf. Zum einen gibt es nach wie vor bürgerliche Unionswähler, und nicht nur Mitläufer eines linken Mainstreams. Zum anderen gibt es die Ergebnisse von FDP und Freien Wählern, Parteien, die zwar aus der Sicht von Kaiser und seinen Gewährsleuten „harmlose Ablenkungsformate“ sind, aber eben doch 10-15 % der Wähler ansprechen. Und das sind die Parteien, zu denen bürgerliche AfD-Wähler mit Sicherheit abwandern werden, wenn sich die AfD eindeutig als rechtsradikale Bewegungspartei positioniert.

Schlussfolgerung:

Kaiser zeigt einen Irrweg auf. Er führt in eine Sackgasse. Die dringend notwendige Alternative zur derzeitigen Politik kann so nicht hergestellt werden. Im Gegenteil. Die Existenz einer solchen rechten Bewegungspartei mit nie ganz wegzuwischender Affinität zum historischen Faschismus und Nationalsozialismus begründet die manifeste Gefahr, daß seriöse konservative Politikmodelle vom politischen Gegner, der ja in den Medien omnipräsent ist, in die Mithaftung für solchen politischen Unfug genommen werden. Der AfD ist daher dringend anzuraten, sich von den Konzepten aus der Denkfabrik in Schnellroda deutlich zu distanzieren. Nur dann hat sie mittel- bis langfristig die Chance, sich als bürgerliche Alternative zur verhängnisvollen Politik von Union, Sozialdemokratie und Grünen zu etablieren. Nur so kann die Vernunft wieder Einzug in die deutsche Politik halten. Praktische Vernunft und esoterische Bewegungen schließen einander aus.





Inklusion

Schule für alle

Es ist soweit. die Menschenwürde gilt nun auch uneingeschränkt in den Gymnasien. Menschen mit Handicap, was ihre intellektuellen Fähigkeiten angeht, werden nicht mehr ausgegrenzt. Vielmehr werden auch Kinder mit dieser angeborenen Benachteiligung in die Gymnasien aufgenommen und nehmen am Regelunterricht ihrer Klassen teil. Inwieweit dann noch eine besondere Förderung durch zusätzlichen Unterricht und dergleichen stattfinden kann, dürfte wohl weniger an den Ressourcen hierfür, als vielmehr an der gewichtigen ideologischen Frage liegen, ob dies wiederum nicht diskriminierend wäre. Konsequent weiter gedacht darf natürlich auch bei den Abiturprüfungen dann künftig keine Benachteiligung stattfinden, die auf der tatsächlich angeborenen, nach grünlinker Überzeugung jedoch gesellschaftlich verursachten Behinderung beruht. Die Hochschulreife wird eben attestiert, auch wenn nicht einmal einfache Algebra und die Grundzüge der deutschen Grammatik beherrscht werden. Es muß natürlich dann auch gefordert werden, daß sich dies bei den Studienabschlüssen fortsetzt. Minderleistungen dürfen dem Magisterabschluß oder der Promotion nicht entgegenstehen.

Nicht bei den allgemein bildenden Schulen stehenbleiben!

Doch sollten wir auch an dieser Stelle nicht stehenbleiben. Die Menschenwürde hat nun einmal eine so zentrale Stellung in unserer Verfassung, daß dahinter alles andere nun wirklich zurückbleiben muß. So sollten wir etwa bei der Pilotenausbildung von der überkommenen Vorstellung wegkommen, daß hierfür anspruchsvolle Voraussetzungen hinsichtlich der physischen, psychischen und intellektuellen Eignung der künftigen Piloten erfüllt sein müssen. Vielmehr muß auch hier ein angemessener Anteil von Menschen berücksichtigt werden, die hinter diesen Anforderungen weit zurückbleiben. Nur dann haben wir wirklich echte Inklusion. Natürlich muß auch hier der Grundgedanke der Gleichheit gelten, also nicht gleiche Chancen für alle, sondern Gleichheit im Ergebnis. Die Prüfung hat also auch dann als bestanden zu gelten, wenn der Absturz der Maschine beim Prüfungsflug nur durch das beherzte Eingreifen des Prüfers verhindert worden ist. Ich schlage allerdings weiter vor, daß beim ersten selbständigen Flug solcher „Piloten mit besonderen Herausforderungen“ die Passagiere der Maschine samt und sonders aus der Politik kommen.

Inklusion in der Politik

Natürlich muß man sich auch Gedanken darüber machen, ob bei der Zusammensetzung unserer Parlamente und Regierungen ebenfalls nach den Regeln der Inklusion verfahren werden soll. Ein Blick in die Arbeit der Regierungen und der Parlamente zeigt indessen, daß die Inklusion dort schon Einzug gehalten hat. Es scheint sogar so, daß der Anteil der Politiker mit besonderen Herausforderungen bereits überproportional ist. Jedenfalls legen die Ergebnisse der politischen Entscheidungen in den letzten 15 Jahren dieser Annahme nahe. Und so segelt das Narrenschiff durch die Zeitläufte. Wir aber sorgen dafür, daß seine Besatzung stets inklusiv ergänzt wird.

Das Dilemma

Die Lage in unserem Lande ist so, daß die Bürger sie ihren gewählten Vertretern buchstäblich um die Ohren hauen müssten. Man kann hinschauen wo man will. In Deutschland funktioniert so gut wie nichts, außer natürlich einer überbordenden Bürokratie. Darin sind natürlich eine Reihe von Problemen begründet, die allerdings nur dann gelöst werden könnten, wenn die Bürger des Landes zu grundsätzlichen Änderungen bereit wären. Das aber würde voraussetzen, daß die Bürger sich auch einmal selbst der Dinge annehmen würden, mindestens genau hinschauen würden. Und genau darin liegt das Problem. Die Demokratie braucht Demokraten. Also Staatsbürger, die auch den Willen haben, die öffentlichen Dinge zu regeln. Nichts anderes heißt ja dieses Wort, das aus den Bestandteilen Demos für Volk und kratein für herrschen zusammengesetzt ist.

Wer wählt, muß wissen

Wer herrschen will, muß erst einmal wissen was zu tun ist, bevor er sich für die eine oder andere Option entscheidet und sie dann auch durchsetzt, also seine Herrschaft ausübt. In der repräsentativen Demokratie geschieht das durch Wahlen, also die Bestellung bzw. Abberufung von Vertretern, oder durch Abstimmungen, also die Entscheidung einer Volksversammlung für oder gegen ein bestimmtes Vorhaben. In den klassischen Demokratien des alten Griechenlands war das bei der durchaus überschaubaren Zahl der Stimmbürger rein technisch unproblematisch. Aber auch dort hatte man schon seine Schwierigkeiten mit der Demokratie in Reinkultur. Die Idealvorstellung des Bürgers war das zoon politikon, also das politische Wesen, wörtlich übersetzt, was nichts anderes heißen will, als der Mensch, der sich um die Belange der Gemeinschaft kümmert. Das war aber offenbar nur eine Idealvorstellung, wie schon der Begriff des Idiotes zeigt, aus dem unser Fremdwort Idiot hergeleitet ist. Das war im Gegensatz zu den gewählten Amtsträgern, also den Leuten, die sich um das Gemeinwesen kümmerten, ein gewöhnlicher, niedriger Mann, auch in der Bedeutung ungelehrt, jemand dem Kunst und Wissenschaft fremd sind und was der negativen Eigenschaften mehr sind. Das waren also auch schon damals die Leute, die entweder überhaupt keinerlei Interesse an den Belangen der Gemeinschaft hatten, oder aber infolge ihrer Uninteressiertheit und Beschränktheit leicht zu manipulieren waren. Volksentscheide, wie die Verurteilung ihres größten Staatsmannes Perikles und ihres größten Philosophen Sokrates durch aus hunderten von wahlberechtigten Bürgern gebildeten Gremien oder der Ostrakismos, zu deutsch das Scherbengericht über Themistokles, den Sieger von Salamis, zeigen das ganze Elend der Volksherrschaft, wenn sie denn zur Herrschaft des Pöbels wird, zur Ochlokratie.

Politiker sind nur Vertreter der Wähler

Die repräsentative Demokratie, so wie sie sich zunächst in Großbritannien und dann in der übrigen abendländischen Welt entwickelt hat, wollte nicht zuletzt die Risiken minimieren, die in der reinen Volksherrschaft altgriechischen Musters begründet sind. Sie hat über Jahrhunderte lang sehr gut funktioniert und tut es im allgemeinen weltweit immer noch leidlich. Das Problem sind eben die Demokraten, die Träger aller Staatsgewalt, das Volk. Ist es träge, unwissend und uninteressiert, so gibt es am Wahltag nicht nur seine Stimme für seine Vertreter ab, sondern schickt auch seinen Verstand in Urlaub.

Die Demokratie braucht Demokraten

Kaum anders ist zu erklären, daß zum Beispiel nach den Umfragen derzeit nur 30 % der Deutschen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen für unangemessen halten. Dies, obwohl sie regelmäßig und reihenweise von den Gerichten verworfen werden, und obwohl es erfolgreiche andere Modelle des Pandemie-Managements gibt. Anders kann auch nicht erklärt werden, daß die Umfragen zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, aber auch für die Bundestagswahl am 26. September die Regierungsparteien und die Grünen, die ja schon längst keine Opposition mehr sind, sondern Teil des Machtgefüges, mit traumhaften Mehrheiten ausstatten. Man kann getrost davon ausgehen, daß die weit überwiegende Mehrheit der Bürger schlicht und einfach glaubt, was Regierungsprecher, Tagesschausprecher und Zeitungsredakteure Ihnen berichten und erklären. Das Weltbild der Deutschen läßt sich 1 : 1 aus der Tagesschau extrahieren. Was dort nicht berichtet, dargestellt und kommentiert wird, existiert für die große Mehrheit der Deutschen eben nicht. So wird man kaum jemanden antreffen können, der von erfolgreichen alternativen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie überhaupt nur gehört hat. Kritische Wissenschaftler wie etwa Professor Streeck, der die Probleme ja keineswegs kleinredet, aber andere Lösungswege aufzeigt, kommen in den regierungstreuen Medien, und andere gibt es ja praktisch nicht, erst gar nicht vor. Das setzt sich fort in der Unkenntnis von Gesetzgebungsvorhaben, auch solche mit einem  kaum unglaublichen Irrsinnsfaktor wie etwa dem Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrags. Danach werden künftig Kinder ab 14 Jahren nach vorheriger „Beratung“ durch selbstverständlich der LBGTQ-Bewegung nahestehende Experten auf ihren Wunsch, gegebenenfalls auch gegen den Willen ihrer Eltern, mit einem anderen Geschlecht im Melderegister eingetragen werden, als mit dem sie geboren sind.

Man muß sich halt kümmern

Man mache einmal das Experiment, etwa Nachbarn oder Arbeitskollegen nach diesem Gesetzesvorhaben zu fragen, oder etwa zu fragen, was LBGTQ eigentlich heißt oder ist. In 99 % der Fälle wird die Antwort sein: weiß ich nicht. Und dann erklären Sie diesen Leuten, um was es sich dabei handelt. Die Leute werden es ihnen nicht glauben. In den Medien hört man davon nichts. Also wissen die Leute es auch nicht. In Bundestag und Bundesrat wird so etwas buchstäblich bei Nacht und Nebel entschieden, wenn die Tageschau schon längst vorbei ist, und auch kaum noch ein Journalist im Saale ist. Zwischen Politik und Medien besteht hier auch so eine artstillschweigendes Übereinkommen, das über derartiges doch besser nicht berichtet wird. Das Volk braucht so etwas nicht zu wissen. Das Volk hat das dann später schlicht hinzunehmen und sich auch solchen Gesetzen zu beugen.

Leute, gebraucht endlich euren Verstand!

Zur Klarstellung: das ist kein Fehler des Systems. Das demokratische System unseres Grundgesetzes ist gut und richtig. Das Problem ist die geistige Trägheit der Bürger. Falls bis hierher ein Freund der sogenannten geschlechtergerechten Sprache diesen Text gelesen hat: Nach überkommener und richtiger deutscher Grammatik sind Bürger selbstverständlich Menschen beiderlei Geschlechts, nach der neuesten Kapriole der politischen Klasse unseres Landes auch des dritten Geschlechts (divers). Als Demokrat kann man nichts anderes tun, als sich zu bemühen, Aufklärung zu leisten, insbesondere die träge Masse zu bewegen, so wie es als Motto über dem Eingangsportal der Führungsakademie der Bundeswehr steht: Mens agitat molem.