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Die Mär vom Überfall

In wenigen Tagen jährt sich zum 80. Male der Tag, an dem die deutschen Streitkräfte zum Angriff auf die Sowjetunion angetreten sind. In den Medien und den Reden der Politiker wird wie immer vom Überfall die Rede sein. Der Bundespräsident wird mit dem Gehabe eines Altbischofs salbungsvolle Worte zur ewigen Schuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg im allgemeinen und dem Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion im speziellen in die Kameras und Mikrofone sprechen, natürlich zur besten Sendezeit. Die grüne Völkerrechtlerin, die sich nun auf der Woge der medialen Sympathien in das Kanzleramt tragen lassen will, wird uns über das völkerrechtliche Verbrechen des Angriffskrieges belehren, dessen sich Deutschland am 22.06.1941 schuldig gemacht hat.

Die Ausgangslage und was man darüber nachlesen kann

Nun kann von einem Überfall weder im Rechtssinne, noch im militärischen Sinne die Rede sein. Unter Juristen gilt seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 11.05.1931, daß man unter einem Überfall den plötzlichen und unerwarteten Angriff auf einen Ahnungslosen versteht. Die Vorstellung, die an der Demarkationslinie zwischen dem von Deutschland einerseits und der Sowjetunion andererseits besetzten Polen zum Angriff auf Deutschland aufmarschierte Rote Armee sei über die Angriffsabsichten der auf der anderen Seite ebenfalls zum Angriff aufmarschierten Wehrmacht auch nur im Unklaren gewesen, ist schlicht abwegig. Es ist schon ohne exakte Kenntnis der jeweiligen Truppendislozierung offensichtlich, daß auf beiden Seiten die ungeheure Massierung von Truppen in unmittelbarer Nähe der Grenze bekannt gewesen sein muß, und jedenfalls für die verantwortlichen Offiziere auf beiden Seiten in nächster Zeit der Angriff des Feindes zu erwarten war. Wer sich militärhistorisch kundig machen will, dem seien die einschlägigen Bücher von Heinz Magenheimer und Bernd Schwipper empfohlen. Kürzere, jedoch nicht weniger überzeugende Arbeiten haben Historiker wie Stefan Scheil und Walter Post vorgelegt. Allerdings werden diese Arbeiten von den gewissermaßen offiziellen deutschen Historikern ignoriert. Denn die Berücksichtigung der dort aufgeführten Fakten macht es unmöglich, das geradezu staatstragende Narrativ vom verbrecherischen Überfall auf die Sowjetunion aufrechtzuerhalten. Doch dazu später.

Der Maßstab, der an seriöse Geschichtserzählung anzulegen ist

Seriöse Geschichtserzählung zeichnet sich durch sorgfältige Tatsachenfeststellung und darauf beruhende Einordnung in historische Zusammenhänge aus. Der große Leopold von Ranke forderte, daß der Historiker seinem Untersuchungsgegenstand gegenüber objektiv sein und seine Quellen kritisch ohne Verfälschung und unvoreingenommen untersuchen solle. Seine Aufgabe sei die Vergegenwärtigung der vollen Wahrheit. Unbeschadet dessen, daß damit ein nahezu unerreichbares Maß an Genauigkeit der Geschichtsschreibung beschrieben und gefordert wird, sollte doch zumindest das Bemühen erkennbar sein, diesem Maßstab genügen zu wollen. Für die Geschichtswissenschaft in Deutschland gilt indessen, daß sie keine Wissenschaft mehr ist, sondern eine soziale Bewegung, so der kanadische Politikwissenschaftler und Historiker Prof. Bruce Gilley. Folgerichtig heißt das Militärgeschichtliche Forschungsamt der Bundeswehr seit 2013 auch Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften. Zur Ermittlung der objektiven Wahrheit gehört in allererster Linie die sorgfältige Feststellung der Fakten. Wenn es um einen Krieg geht, dann kommt man eben nicht an der militärhistorischen Auswertung von Aufmarschplänen, Lagekarten und Kriegstagebüchern vorbei. Das setzt natürlich die Fähigkeit voraus, diese Quellen auch militärfachlich interpretieren zu können. Wer das als Historiker ohne militärische Qualifikation nicht leisten kann, wird nicht umhin können, insoweit militärfachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es ist ja auch sonst nicht unüblich, daß wissenschaftliche Arbeit interdisziplinär geleistet wird. Gerade der Gegenstand, um den es hier geht, erfordert eben auch die Fähigkeit, militärische Tatsachen fachlich bewerten zu können.

Die Fakten

Schon die Betrachtung des Kräfteverhältnisses beider Seiten am 22.06.1941 sollte sogar dem militärischen Laien klar werden lassen, daß es sich um Kriegsvorbereitungen gehandelt haben muß. Die deutschen Truppen waren mit einer Mannschaftsstärke von 3,05 Millionen Mann mit 3.332 Panzern, 7.146 Artilleriegeschützen und 2.253 Flugzeugen aufmarschiert. Die Rote Armee trat zwischen Leningrad und dem Schwarzen Meer mit 4,9 Millionen Mann, 12.379 Panzern, 34.700 Artilleriegeschützen und 8.240 Flugzeugen an, mit einer Massierung an der Demarkationslinie in Polen. Das heißt, die Mannschaftsstärke der Wehrmacht lag bei rund 60 % dessen, was die Gegenseite aufgeboten hatte. Die Überlegenheit der Roten Armee bei den Panzern betrug das 3,7-fache, bei den Artilleriegeschützen das 4,8-fache und bei den Flugzeugen das 3,6-fache der jeweiligen Waffensysteme des Gegners. Die Vorstellung von der Ahnungslosigkeit der sowjetischen Truppen wird noch absurder, wenn man sieht, wie nahe an der Grenze sie massiert waren. Es ist völlig ausgeschlossen, daß man die bis auf wenige Kilometer an die Grenze herangeführten feindlichen Truppen nicht erkannt hätte. Vielmehr war das ja wohl schon auf dem Boden mit dem Fernglas erkennbar, von der Beobachtung aus dem Flugzeug einmal ganz abgesehen. Es wäre auch naiv zu glauben, daß man nicht auf beiden Seiten auch Spione bzw. ortsansässige Informanten benutzt hätte. Tatsächlich war man ziemlich genau über Aufmarsch und Stärke des jeweiligen Gegners im Bilde. Noch klarer wird dies natürlich, wenn man weiß, daß die Rote Armee ihrerseits zum Angriff angetreten war. Dies ergibt sich eindeutig schon aus der Gliederung und Dislozierung, jedenfalls für den militärischen Fachmann.

Aus der Gliederung folgt die Absicht

Das sollte heute eigentlich alles nicht mehr strittig sein. Tatsächlich wollte Stalin auch Mitte Juli 1941 angreifen, was insbesondere Bernd Schwipper minutiös auf der Grundlage der von ihm ausgewerteten Befehle, Pläne und den Anordnungen Stalins herausgearbeitet hat, die er in den russischen Archiven einsehen konnte. Schwipper selbst ist insofern besonders kompetent, als er General der NVA war und natürlich deswegen auch eine Generalstabsausbildung an der sowjetischen Militärakademie absolviert hat. Leider hat Schwipper sein grundlegendes Werk über die Kriegsvorbereitungen der Sowjetunion bis zum Aufmarsch an der Demarkationslinie in einem Verlag veröffentlicht, der seit Jahren von den Verfassungsschutzbehörden als rechtsextremistisch bewertet wird. Deswegen wird kein beamteter Historiker, nicht einmal ein freier Historiker, der weiterhin seine Bücher gut verkaufen will, dieses Buch auch nur anfassen, geschweige denn damit arbeiten und es in seinen Büchern oder Artikeln zitieren. Angesichts der hohen fachlichen Qualität des Werks ist das zu bedauern, allerdings für Deutschland leider typisch. Es sollte doch allein darauf ankommen, was jemand schreibt, und nicht, wer er ist und wo er veröffentlicht. Aber auch die Untersuchungen des langjährigen Lehrers für Militärgeschichte an der österreichischen Verteidigungsakademie, Heinz Magenheimer, kommen zum selben Ergebnis. Natürlich ist das alles auch in Deutschland bekannt, jedenfalls auch in der Bundeswehr. Ich selbst erinnere mich noch gut an meinen Fähnrichlehrgang, der uns jungen Reserveoffizieranwärtern die Grundlagen der Taktik vermittelte. Der Taktiklehrer war als junger Offizier 1941 dabei. Er berichtete uns davon, daß die Wehrmacht in einen zum Angriff aufmarschierten Feind gestoßen sei. Das erläuterte er uns natürlich auch. Die Artillerie sei weit vorne eingegliedert gewesen, ebenso wie man Feldflugplätze in der Reichweite der eigenen Artillerie festgestellt habe, also in einer Entfernung von lediglich 10-15 km von der Grenze. Auch die Massierung der feindlichen Panzertruppe direkt an der Grenze statt einer hinter Sperren eingegrabenen Infanterie und dahinter für Gegenstöße bereitgehaltenen Panzertruppe habe klar die Angriffsaufstellung dokumentiert. Magenheimer weist auch darauf hin, daß die Rote Armee früher vorhandene Sperren vor den eigenen Truppen sogar abgebaut habe. Es ist ja klar, daß man beim Angriff nicht erst noch eigene Minenfelder und sonstige Sperren überwinden will. Die Vorbereitung zur Verteidigung sieht anders aus.

Präventivkrieg oder Zufall?

Natürlich stellt sich angesichts dieser militärischen Fakten die Frage, ob die Wehrmacht am 22.06.1941 einfach zufällig dem bevorstehenden  Angriff der Roten Armee zuvorgekommen ist, oder zu diesem Zeitpunkt angegriffen hat, um dem bevorstehenden Angriff der Roten Armee zuvorzukommen. Dann hätte es sich um einen Präventivkrieg gehandelt. Es gibt überlieferte Äußerungen von Hitler, die dafür sprechen, daß man in der Tat dem Gegner zuvorkommen wollte. Aus militärischer Sicht war das sogar zwingend geboten. Denn die zum Angriff aufmarschierte Wehrmacht wäre in dieser Situation nicht imstande gewesen, einen Angriff des weit überlegenen Gegners abzuwehren. Tatsächlich ermöglichte ja die Angriffsgliederung der Roten Armee der Wehrmacht, sie trotz zahlenmäßiger Überlegenheit rasch zu werfen und weit nach Osten vorzustoßen. Gegen einen zur Verteidigung eingerichteten Feind, dazu noch in erheblicher Überzahl, wäre das nicht möglich gewesen. Erklärtermaßen mußte der Russlandfeldzug auch rasch beendet werden, um dann mit aller Kraft die entscheidende Auseinandersetzung mit Großbritannien und den USA erfolgreich bewältigen zu können.

Die finalen Absichten der Kriegsparteien

Doch damit ist die Frage nicht beantwortet, warum Hitler überhaupt die Sowjetunion angegriffen hat, und auch die Frage nicht, warum Stalin Deutschland angreifen wollte. Fraglos handelte es sich bei beiden Regimen um extrem aggressive Ideologien, die jeweils die räumliche Ausweitung ihres Herrschaftsgebiets planten und auch aktiv umsetzten. Für zwei solcher Regime war in Europa kein Platz, eines mußte weichen. Im Falle der Sowjetunion kam der ideologische Auftrag der Weltrevolution hinzu. Im Sinne Lenins hatte jeder seiner Nachfolger darauf hinzuwirken, den Kommunismus zur Weltherrschaft zu führen. Im Falle Hitlers liegen die Dinge auch völlig klar. Schon in seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ hatte er dargelegt, daß Deutschland sich nach Osten ausdehnen müsse. Damit hatte er ja auch schon begonnen, indem er die Tschechoslowakei und halb Polen gewaltsam in den deutschen Herrschaftsbereich eingegliedert hatte. Über kurz oder lang mussten die jeweiligen Angriffsvorbereitungen auch umgesetzt werden. Die Volkswirtschaften beider Systeme waren mit der Aufrüstung bis an die Grenzen ihrer materiellen und personellen Ressourcen angespannt. Das lässt sich nicht über viele Jahre hinweg aufrecht erhalten, sondern muß relativ bald in den alles entscheidenden, am besten sehr kurzen Krieg führen. Festzuhalten ist also, daß beide Seiten den Krieg wollten, und zwar bald. Daß bei dieser Sachlage die militärische Logik es erforderte, dem jeweiligen Gegner mit dem Angriff zuvorzukommen, um nicht selbst ins Hintertreffen zu geraten, ist an und für sich klar.

Die Debatte um den Präventivkrieg ist überflüssig

Die Frage ist allerdings müßig. Politisch wird daran jedoch die sogenannte Schuldfrage geknüpft. Deutschland saß deswegen ja auch 1945/46 auf der Anklagebank des IMT. Indessen handelte es sich dabei um einen politischen Prozeß. 1941 war der Angriffskrieg völkerstrafrechtlich noch nicht verboten. Das ist er erst seit Inkrafttreten und Ratifizierung des Römischen Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof vor wenigen Jahren. Das Urteil von Nürnberg ist jedenfalls im Anklagepunkt Planung und Führung eines Angriffskrieges juristisch nicht haltbar. Ich habe das in meinem Buch „Keine Sternstunde des Rechts“ nachgewiesen. Im Übrigen hatten bis dahin ja auch alle anderen beteiligten Mächte nicht selten Angriffskriege geführt, und tun das bis in die jüngste Zeit hinein weiter. In Deutschland indessen hält man am Narrativ vom verbrecherischen Überfall eisern fest. Denn dies ist Teil der Gedächtnispolitik, die in unserem Lande unter dem Einfluß von politischen Philosophen, insbesondere Jürgen Habermas, den Umgang mit der Geschichte prägt. Habermas verlangte, daß in der medialen Öffentlichkeit ein gedächtnispolitisch erzeugtes Bild von der deutschen Vergangenheit gelten müsse, weil daran die politische Orientierung der Bundesrepublik hänge. Die Verdammungsformeln deutscher Politiker und Publizisten wirken denn auch sehr bemüht, wenn man so will, auch hilflos. Man hat sich über die Jahre hinweg an diese Geschichtsdeutungen geklammert, weil man hoffte, nach dieser Beichte die Absolution der Weltöffentlichkeit zu erhalten. Indessen scheint die Weltöffentlichkeit daran immer weniger interessiert zu sein. Mehr als ein Menschenalter nach jenem Tag beginnt auch das Bild des Zweiten Weltkrieges zu verblassen. Die Bilder von den aktuellen Kriegen und Bürgerkriegen verstellen den Blick auf die Vergangenheit. Die Menschheit hat schlicht andere Probleme.

Der Fetisch

Leider war es zu erwarten. Die Ritter von der Pandemie, unsere besten Politiker aller Zeiten, klammern sich an ihren Status als unentbehrliche Kämpfer der Pandemie. Und deswegen muß auch die Symbolik bleiben. Das ist in erster Linie der sogenannte Mund-/Nasenschutz, in Bayern vorzugsweise in der Variante FFP 2, gern auch streng riechend aus China.

Die Lage hat sich geändert,

Die Inzidenzzahl, die als schlagzeilentaugliche Messgröße zum Maß aller Dinge gemacht worden war, sie ist nicht mehr, was sie einmal war. Weit unter alle politisch gezogenen Linien ist sie gesunken, irgendwo unter 20, vielfach unter 10. Doch die Gefahr, sie droht allerorten, wir wissen es nur nicht. Aber Professor Lauterbach kennt alle Mutanten persönlich, aus Harvard, versteht sich. Und deswegen müssen wir uns maskieren auf Teufel komm raus. Das selbst dann, wenn wir von einer Covid 19 Erkrankung genesen sind, oder seit mehr als 14 Tagen zweimal geimpft sind. Zwar sagt die große Mehrheit der Wissenschaftler, daß von solchen Menschen keine Infektionsgefahr mehr ausgehen kann, und sie sich selbstverständlich auch nicht mehr infizieren können. Wenn überhaupt, dann in einem vernachlässigbaren Ausmaß. Wozu im Übrigen sollten wir uns eigentlich impfen lassen?

doch die Politik hat den Schuß nicht gehört.

Das absurde Theater zeigte sich gerade jüngst anlässlich der Fußball-Europameisterschaft. Wo offensichtlich allgemein normal gedacht wird, zum Beispiel in Ungarn, war das Stadion proppenvoll. Die Leute trugen trotz regierungsamtlicher Empfehlungen nahezu alle keine Masken und hielten auch keineswegs irgendwelche Abstandsregelungen ein. Hier zeigt sich, was die Leute über den regierungsamtlichen Corona-Stuss denken. In Deutschland ist das natürlich ein wenig anders. Das Olympiastadion in München war nur zu einem Fünftel besetzt, natürlich mit größeren Abständen von Besucher zu Besucher. Wir sind ja schließlich in Deutschland. Allerdings trugen, wenn man den Fernsehbildern trauen darf, die allermeisten Besucher eben auch keine dieser Masken. Wozu auch? Einlaß erhielten ja nur die berühmten 3G, also geimpft, genesen oder frisch getestet. Dazu fand das Ganze ja unter freiem Himmel statt. Wir wissen von den  Aerosolforschern, daß man sich da ohnehin nicht infizieren kann. Den Leuten ist das klar, und deswegen denken sie nicht daran, blödsinnige Vorschriften zu befolgen.

Die unheilige Allianz der Funktionäre aus Politik und Sport

Der bayerische Ministerpräsident und seine Entourage sowie die DFB-Funktionäre trugen indessen dieses Utensil, Söder natürlich mit bayerischem Rautenmuster. Der Franke ist ja Ober-Bayer. Die DFB-Funktionäre, von allerlei Skandalen und Ränken geplagt, kriechen ohnehin auf der Schleimspur der Politik. Hier gibt es ja seit Jahren ein parasitäres Verhältnis. Die Politik bedient sich schmarotzend der Popularität des Fußballs wie der Parasit der Lebenskraft seines Wirtstiers. Die DFB Funktionäre indessen erhoffen sich von ihrer Nähe zur Politik den ein oder anderen kleinen milliardenschweren Vorteil.

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf

Was das ganze soll? Nun, ein sachlicher Grund für die Maskenpflicht ist mindestens unter freiem Himmel, aber auch sonst, nicht mehr vorhanden. Jedenfalls unter dem Blickwinkel des Grundgesetzes – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz! – läßt sich die Maskerade nicht mehr aufrechterhalten. Sogar die Bundesjustizministerin hat sich in diesem Sinne geäußert, ebenso der bekanntermaßen verfassungsfeste Wolfgang Kubicki. Doch für die Politik gilt der Satz des Tempelherrn aus dem Drama Lessings: „Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“ Denn wichtig ist das Symbol. Maskentragende Bürger zeigen weithin sichtbar ihre Unterwerfung unter jede noch so unsinnige Regel, die von diesen Knalltüten in Bundes- und Landesregierungen über die Bevölkerung ausgegossen wird, wie Jauchekübel über den Acker. Und deswegen haben die Bürger den Gesslerhut zu grüßen. Nichts anderes ist die weiter bestehende Maskenpflicht. Leider kann man diesen Unfug praktisch nur mit der Verfassungsbeschwerde angreifen. Was dieser Rechtsbehelf wert ist, haben wir in den letzten Wochen erlebt.

Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht

Auch dafür gibt es Gründe. In früheren Jahrzehnten pflegten parteinahe oder sogar aus der Politik kommende Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre politischen Loyalitäten an der Garderobe abzugeben, wenn sie in die rote Robe schlüpften. Solche Richter scheint es wohl nur noch wenige zu geben. Der neue Typus wird verkörpert durch den aktuellen Präsidenten des Gerichts, der eine beeindruckende Karriere als Politiker unter der Machtarchitektin Angela Merkel aufzuweisen hat. Von solchen Richtern kann nicht erwartet werden, daß sie selbst bei massiven Verfassungsverstößen hineingrätschen, um sprachlich wieder zur Fußball-Europameisterschaft zurückzukehren. Aus dem Fußball könnte die Politik allerdings lernen, daß man auch verlieren kann, selbst aus der Position des auf dem Papier übermächtigen Favoriten. Auf das normale Leben übertragen heißt das, daß die kleinen Leute am Ende vielleicht doch den großen Politikern die lange Nase drehen könnten.


Es reicht

Als Mensch mit Lebenserfahrung neigt man an sich dazu, Nachsicht zu üben. Es ist nun einmal das Privileg der jüngeren Generationen, sich wie Pippi Langstrumpf ihre Welt zu basteln, jedenfalls solange, bis sie die harte Wirklichkeit einholt. Und da dürfen  allerlei  Torheiten ausgelebt werden, was man dann mit einem Lächeln quittiert. Indessen gilt das dann nicht mehr, wenn die Dinge überhandnehmen und die jugendliche Spaßgesellschaft in eine verbiesterte Gesinnungsdiktatur umschlägt.

Die political correctness erreicht ihren Höhepunkt

Dieser Punkt ist nun erreicht. Nicht nur, daß wir seit Jahr und Tag mit dem unsinnigen „Gendersprech“ belästigt werden, nicht nur daß allenthalben politisch korrektes Verhalten angemahnt wird, nicht nur daß die gesellschaftspolitischen Experimente linker Phantasten den Wissensstand unserer Schüler und Studenten inzwischen ernsthaft beeinträchtigen, und nicht zuletzt die nicht wegzuleugnende Tatsache, daß die umweltpolitischen Experimente der Grünen uns inzwischen die höchsten Strompreise Europas, dafür aber die schlechteste Energieversorgung weit und breit beschert haben.

Das moderne Confiteor

Große Mode sind nun Bekenntnisse geworden, Bekenntnisse zur Schuld am Kolonialismus vergangener Jahrhunderte, Bekenntnisse, eigentlich allüberall rassistisch zu sein, Bekenntnisse sexuelle Minderheiten (wahrscheinlich ist schon dieser Begriff diskriminierend) allüberall zu diskriminieren. Und das muß dann plakativ manifestiert werden, wo auch immer der Blick hin fällt. Sportler haben pflichtschuldigst politisch korrekte Botschaften zu verbreiten, am besten während der laufenden Fernsehübertragung bedeutender Sportereignisse, zum Beispiel nach dem Abspielen der Nationalhymne und vor dem Anpfiff beim Länderspiel. Fußballvereine haben selbstverständlich politisch korrekte Logos zu präsentieren und allüberall zu erklären, sie seien gegen Rassismus und für sexuelle Vielfalt. Auch die Wirtschaft muß sich in den Chor einreihen und das Lied von „Gender and Diversity“ und sonstigen Blödsinn lauthals mitsingen. Untertänigst zelebriert man einen ganzen Monat lang die Unterwerfung unter die Regenbogenideologie und vollführt den Kotau vor den Funktionären aller möglichen sexuellen Minderheiten.

Die Herrschaft der Mikro-Minderheiten

Es ist eigentlich nicht zu fassen, daß die übergroße Mehrheit der Gesellschaft sich von radikalen, nervigen und eigentlich übergriffigen Minderheiten diktieren läßt, was die Leute zu tun und zu lassen haben. Natürlich gibt es Menschen, die etwa weder dem einen noch dem anderen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können. Deswegen hat ja auch das Bundesverfassungsgericht vor knapp vier Jahren entschieden, daß diesen Menschen im Personalausweis und in Stellenanzeigen ein eigener Buchstabe zustehen soll, neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich eben „d“ für divers. Interessant ist allerdings, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist. Die durchaus rührige und lautstarke Lobby dieser Leute hat dem Bundesverfassungsgericht weismachen können, dieses Problem betreffe ca. 160.000 Menschen in Deutschland. Nachdem das nun in Kraft getreten ist, hat die Evaluierung ergeben, daß tatsächlich nur ca. 1600 Menschen betroffen sind, also um den Faktor 100 weniger, als diese Lobby lautstark getrommelt hat, sage und schreibe 0,0019 % der Bevölkerung. Ähnliches gilt für Menschen, die nach medizinischer Begutachtung einem anderen Geschlecht zugehören, als dem, das man bei ihrer Geburt festgestellt hat. Das sind tatsächlich ca. 0,00043 % der Bevölkerung, also auch eine Gruppe in homöopathischer Größenordnung. Dennoch hat man den Eindruck, es gebe kaum etwas wichtigeres in Deutschland und der übrigen Welt, als die wirklichen oder auch nur eingebildeten Probleme jener sogenannten LGBT-Community. Daß es tatsächlich um massive Gesellschaftsveränderung geht, die Abschaffung der traditionellen Familie zugunsten einer amorphen Masse von beliebig manipulierbaren Einzelwesen, diesem uralten Traum aller Sozialisten, aber auch maßloser Kapitalisten, dazu braucht es allerdings fundierter Bildung. Die sollen unsere Kinder und Enkel natürlich möglichst nicht bekommen, denn das würde dieses Ziel gefährden.

Bringt es zu Ende!

Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Wer überzieht, muß über kurz oder lang scheitern. Ich bin mir sicher, daß diese wahnsinnig übertriebene Zeitgeistbewegung scheitern muß, und zwar an sich selbst. Irgendwann wird es den Leuten buchstäblich auf den Geist gehen, ständig und überall mit diesen Dingen konfrontiert zu werden, die der eigenen Lebenswelt eigentlich völlig fremd sind. Aber man wird dazu gezwungen, mitzumachen, weil man ansonsten ja als ewig Gestriger, „Homophober“, Rassist, Sexist und was weiß ich bezeichnet wird. Wenn man indessen dem nicht klar entgegentritt, läuft man tatsächlich Gefahr, jedenfalls eine geraume Zeit ins gesellschaftliche Abseits gestellt zu werden. Es tritt dann die absurde Situation ein, daß eine winzige Minderheit die übergroße Mehrheit des Landes zwingt, ihrer Befindlichkeit zu entsprechen und sich ihrer Ideologie zu unterwerfen. Nebenbei bemerkt dürfte auch eine große Mehrheit homosexueller Menschen, oder auch solcher mit unklarer Veranlagung von diesem schrillen Getue abgestoßen werden, wie es etwa dieser, ja ich schreibe es, Tuntenfasching ist, der jährlich als so genannter Christopher Street Day daherkommt. Denn für Menschen, denen ihre Menschenwürde etwas gilt, für solche Menschen ist es schlicht nicht denkbar, sich derart zum Affen zu machen, wie das von diesen „queeren“ Propagandisten gefordert wird.

Gehet hin und tuet desgleichen!

Ich jedenfalls werde

kein Stadion besuchen, in dem irgendwelche politischen Parolen zu lesen sind oder Sportler niederknien (und auch das Fernsehgerät ausschalten, sobald derartiges auf dem Bildschirm erscheint),

kein Ladengeschäft und kein Restaurant oder Hotel betreten, vor dem die Regenbogenflagge  flattert,

kein Industrieprodukt kaufen, dessen Firmenlogo in Regenbogenfarben schillert,

keinen Genderstern benutzen oder sonstige Sprachverhunzungen mitmachen,

kein Buch und keine Zeitung lesen, in dem ich derartigen sprachlichen Unfug finde.

Wer außer mir noch einen Rest Selbstachtung hat, den kann ich nur dazu aufrufen, ebenso zu handeln. Nur wer Persönlichkeit zeigt, wird auch als solche wahrgenommen. Mit hängender Zunge dem Zeitgeist hinterher zu hecheln, wollen wir doch den Politikern und Schreiberlingen überlassen. So wie sich diese Zünfte derzeit darstellen, sind sie auch von dieser Qualität.



Auf politischer Geisterfahrt

Wenn man den Nachrichten glauben darf, dann will Deutschland tatsächlich über 1 Milliarde € an Namibia zahlen, und zwar als Wiedergutmachung für den gleichzeitig anerkannten Völkermord an den Stämmen der Herero und Nama im Jahre 1904. Dieses Abkommen ist maßgeblich von dem abgehalfterten CDU-Funktionär Ruprecht Polenz, der ansonsten nur durch eine ausgeprägte Dextrophobie behandlungsbedürftigen Ausmaßes auffällt, ausgehandelt und von Außenminister Heiko Maas, jener roten Null, die man allenfalls als Politikerdarsteller in einer Seifenoper einsetzen kann, gebilligt worden. Wie man die Grundbefindlichkeit der deutschen Politik kennt, wird dieser Wahnsinn auch mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Selbst der damalige grüne Außenminister Fischer hatte derartigen Ansinnen Namibias noch eine Absage erteilt.

Kein Völkermord im Rechtssinne

Abgesehen davon, daß hier in rechtlicher Hinsicht von einem Völkermord keine Rede sein kann, was bei historischer Betrachtung völlig klar wird, muß in rechtlicher Hinsicht auch darauf hingewiesen werden, daß der Völkermord erst in der einschlägigen Konvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 als völkerstrafrechtlich zu ahndendes Delikt anerkannt worden ist. Von daher können Geschehnisse aus dem Jahr 1904 schlechterdings nicht juristisch unter diesen Begriff gefaßt werden, noch viel weniger kann ein Staat dafür rechtlich in die Haftung genommen werden. Es fehlt allerdings auch nach der Definition in der Völkermordkonvention an dem hierfür erforderlichen zielgerichteten Versuch eines Staates, ein Volk oder Teile desselben auszurotten. Denn die deutsche Reichsregierung hatte derartiges niemals angeordnet, vielmehr handelt es sich um ein eigenmächtiges Kriegsverbrechen des örtlichen Kommandeurs der Schutztruppe, General von Trotha. Als seine blutrünstigen Befehle in Berlin bekannt wurden, wurde er auch von der Reichsregierung zurückgepfiffen.

Die Bürger des Landes werden wieder einmal angelogen

Wer sich mit den Vorgängen befaßt, muß auch erhebliche Zweifel daran haben, daß hier überhaupt derartig viele Menschen durch die deutsche Schutztruppe zu Tode gekommen sind, wie das hier nun behauptet wird, nämlich rund 65.000 Herero und 10.000 Nahma. Das beginnt schon damit, daß für jene Zeit verlässliche Bevölkerungsstatistiken nicht vorliegen, das geht weiter mit der Feststellung, daß man nach der Schlacht am Waterberg und der Flucht von Herero und Nama in die Wüste keineswegs solche Mengen an Leichen irgendwo gefunden hat. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß die einheimischen Stämme aufgrund ihrer exzellenten Ortskenntnis, insbesondere von den Wasserstellen, zum großen Teil lebend entkommen konnten, wenn auch sowohl in den Kämpfen und danach, als auch beim Zug durch die Wüste sehr viele dieser Menschen ums Leben gekommen sind. Es ist doch mehr als zweifelhaft, ob es einer Truppe von rund 1600 Soldaten mit einem Dutzend Maschinengewehren gelingen konnte, eine vielfache Übermacht durchaus kampferprobter Krieger derartig zu dezimieren.

Für die deutsche politische Klasse und ihre medialen Büchsenspanner indessen haben die genannten Zahlen von 65.000 getöteten Herero und 10.000 getöteten Nama, und zwar in Genozidabsicht, nahezu sakrale Bedeutung. Daran kann nicht gerüttelt werden, Einzelheiten der Kriegführung sind nicht mehr zu hinterfragen. Auch nicht die durchaus dokumentierten Grausamkeiten der Aufständischen gegenüber der dortigen deutschen Zivilbevölkerung. Vielmehr gilt nur noch das Narrativ vom deutschen Völkermord an den Herero und Nama.

Auch in Namibia ist das etwas anders, Herr Maas

Bemerkenswert ist im übrigen der Umgang in der namibischen Öffentlichkeit mit dem Thema. Die namibische Regierung wird von den an den damaligen Vorgängen überhaupt nicht beteiligten Ovambo geführt. Deren Interesse, Gelder aus Deutschland an die von Ihnen verachteten und damals blutig bekämpften Herero und Nama weiterzuleiten, dürfte sehr überschaubar sein. In den vergangenen Jahrzehnten war es jedenfalls in Namibia noch üblich, daß schwarze Politiker an Denkmälern für die deutsche Schutztruppe Kränze niederlegten und die Nachfahren der damaligen Aufständischen mit Respekt von den militärischen Leistungen ihrer damaligen deutschen Gegner sprachen. Aber jetzt geht es eben ums Geld.

Und auch hier gilt: selber denken!

Wer sich wirklich informieren will, der sollte allerdings nicht auf amtliche Publikationen zurückgreifen. Es gibt durchaus seriöse, unabhängige Forschungen. Man muß nur ein wenig im Internet herumsuchen, um auf solche zu stoßen, auch in Buchform. Es ist ja heute leider so, daß historische Sachverhalte, die in irgendeiner Weise politisiert werden, regelmäßig verfälscht dargestellt werden, jedenfalls soweit die Politik hier ihren Einfluß geltend machen kann. Die Bürger können derartiges nur mit Misstrauen betrachten und sind gut beraten, sich ausschließlich auf die Forschungsergebnisse unabhängiger Wissenschaftler zu verlassen.

Ein Präzedenzfall für unbegrenzte Forderungen aller an alle

Der Vorgang hat allerdings auch noch eine fatale Signalwirkung. Man wird alle möglichen unerfreulichen Vorgänge aus vergangenen Jahrhunderten daraufhin abklopfen können, ob sich daraus finanzielle Ansprüche von irgend jemanden gegen Deutschland ableiten lassen. Nachdem es dazu ja keinerlei Verjährungsregeln gibt, kann man weit in die Vergangenheit zurückgehen. Vielleicht kommt jemanden in Rom der Gedanke, die notorisch klammen Staatskassen Italiens mit Entschädigungszahlungen Deutschlands für die Vernichtung der drei Legionen des Feldherrn Varus im Teutoburger Wald im Jahr 9 nach Christus aufzufüllen? Sollte man nicht den Peruanern raten, die Spanier wegen der Raubzüge ihrer Konquistadoren auf Wiedergutmachung in Anpruch zu nehmen, item den Mexikanern? Wieso schreiben wir den Schweden eigentlich keine Rechnungen für den Dreißigjährigen Krieg? Sollten wir nicht endlich Frankreich für die Zerstörung des Heidelberger Schlosses durch die Franzosen im pfälzischen Erbfolgekrieg Ende des 17. Jahrhunderts bezahlen lassen? Und sollten die Kongolesen nicht endlich die Belgier für die Greueltaten ihres Königs im 19. Jahrhundert zur Kasse bitten? Und wenn wir schon beim Völkermord sind: Zahlungen der Türken an die Armenier wegen des Völkermordes 1915 wären ja nun wirklich überfällig.

Die böse Stiefmutter unserer Soldaten

Vorab an alle Zensursulas und Gesinnungskontrolleure in dieser Internet-Welt: auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

Im ehrwürdigen Gebäude des Reichstages mussten sich die Mitglieder der darin tagenden Parlamente schon so manches anhören. Ganz neu ist allerdings, daß die Sitzungspräsidentin einen Abgeordneten mit einem Ordnungsruf maßregelt, weil er befreundeten Streitkräften Soldatenglück in ihrem aktuellen Kriegseinsatz gewünscht hat.

Am 19.05.2021 trat der Abgeordnete Rüdiger Lucassen, seines Zeichens ehemaliger Hubschrauberpilot und Oberst im Generalstab der Bundeswehr, ans Rednerpult. Er befasste sich zunächst mit dem Einsatz der Bundeswehr in Mali, vor allem der skandalösen Tatsache, daß die Bundeswehr selbst keine sanitätsdienstliche Versorgung im Kampfgebiet sicherstellen kann. Das sei, so der fachkundige ehemalige Offizier, bislang in der Geschichte der Bundeswehr niemals so gewesen. Erstmalig sei nicht sichergestellt, daß die Soldaten nach Verwundung aus einer Kampfzone evakuiert werden könnten. Die dafür eingesetzten zivilen Firmen verfügten nicht über die notwendige Bewaffnung ihrer Hubschrauber. Das ist an und für sich schon Skandal genug. Doch es kommt noch dicker.

Der Oberst a.D. bezog sich auf den derzeitigen Einsatz der israelischen Luftwaffe im Kampf mit der radikal islamistischen Terrororganisation Hamas. Dies zeige, wie wichtig in jeder Hinsicht einsatzbereite Streitkräfte für die Verteidigung eines Landes seien. Den israelischen Streitkräften wünschte er, was aus dem Munde eines Soldaten ganz selbstverständlich ist, viel Soldatenglück, und bei ihrer Jagd auf die Anführer der Terrororganisation eine gute Jagd und fette Beute, was in diesem Zusammenhang für einen Soldaten sicherlich eine angemessene Ausdrucksweise ist.

Die amtierende Sitzungspräsidentin, eine Politikerin der SPD, nahm das allerdings zum Anlaß, dem Abgeordneten einen Ordnungsruf wegen seiner Ausdrucksweise zu erteilen. Das ist unfassbar. Die Dame zeigt damit keinerlei Verständnis für Soldaten überhaupt, auch nicht für die Soldaten ihres Landes. Ganz abgesehen davon, daß zwischen der Bundeswehr und den israelischen Streitkräften freundschaftliche Beziehungen bestehen, die zu gemeinsamen Übungen geführt haben, ist es doch gerade die Partei der Frau Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, die in den letzten Jahrzehnten beginnend mit dem Krieg im Kosovo die deutschen Streitkräfte immer wieder in Kampfeinsätze geschickt hat und sicherlich noch weiter schicken wird. Offenbar tut man das nur aus außenpolitischen Rücksichten und Erwägungen. Das Schicksal der eigenen Soldaten ist dabei offenbar völlig gleichgültig, wie die skandalösen Verhältnisse um die Sicherstellung der Sanitätsdienstversorgung im Einsatzgebiet zeigen. Für das Militärische überhaupt scheint ohnehin kaum Verständnis vorhanden. Weinerlicher Pazifismus indessen, gern auch mit Kirchentagsromantik garniert, dürfte da jedoch offene Ohren finden.

Es sollte sich niemand darüber wundern, daß ich Politiker, die so gestrickt sind, abgrundtief verachte. Meine Hochachtung indessen gilt dem geradlinigen Abgeordneten Lucassen.

Der Dummschwätzer

Manfred Weber, man erinnert sich, sollte nach den letzten Wahlen zum Europaparlament Nachfolger von Jean-Claude Juncker werden. Bekanntlich gefiel das Herrn Macron nicht, und er einigte sich dann mit Frau Merkel auf unsere politische Versagerin Nr. 1, Ursula von der Leyen. Daß es Weber nicht geworden ist, erscheint im Nachhinein nicht einmal so schlecht. Jedenfalls steht fest, daß Macron und Merkel im Grunde nur eine Niete gegen die andere ausgetauscht haben.

Mal reinhören…

Wem das zu starker Tobak ist, der muß sich nur anhören, was Herr Weber nun über die judenfeindlichen Demonstrationen in Deutschland abgesondert hat. Ja, abgesondert, denn wenn man von jemanden berichtet, er habe etwas gesagt, dann impliziert das auch, daß dieser Mensch vorher gedacht hat. Weber hat diese teils mit gewalttätigen Ausschreitungen verbundenen Vorgänge auf das Konto der AfD, in Frankreich auf das Konto des RN gebucht. Da säßen nämlich die geistigen Urheber.

Phrase vs. Wirklichkeit

Wo lebt dieser Mensch eigentlich? Die französischen Juden verlassen das Land nicht scharenweise wegen Marine Le Pen und ihrer Partei, sondern wegen der grassierenden Judenfeindlichkeit unter den muslimischen Franzosen aus den früheren nordafrikanischen Kolonien. Wer sich die Fernsehbilder von den Vorkommnissen in Gelsenkirchen, aber auch Berlin und anderswo anschaut, der sieht nirgends Fahnen, wie sie NPD-Anhänger und sonstige Rechtsextremisten mit sich zu führen pflegen. Wohl aber eine Vielzahl von palästinensischen und türkischen Flaggen. Die Parolen, die da gebrüllt werden, sind auch die der radikalen Palästinenser. Sie sind um keinen Deut harmloser, als das, was in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von der SA auf den Straßen skandiert wurde. Wer mit halbwegs offenen Augen durch Deutschland geht, der sieht das auch. Seriöse Presse schreibt das auch. Beispielhaft die Neue Zürcher Zeitung vom 15.05.2021 auf der Titelseite: „Judenhass flammt in Deutschland auf. Polizei stoppt antisemitische Demonstration in Gelsenkirchen – der Antisemitismus kommt aus dem migrantischen Milieu.“ Seit Jahren weist der Historiker Michael Wolffsohn darauf hin, daß für antisemitische Beleidigungen und Übergriffe oft muslimische Migranten verantwortlich seien.

Der Mitverursacher muß sich erst einmal an die eigene Nase fassen

Die Größe und Zusammensetzung dieses migrantischen Milieus ist nicht zuletzt der Einwanderungspolitik der Partei Webers und vor allem der CDU/CSU unter Führung von Merkel geschuldet. Da liegt der Hase im Pfeffer. Weber indessen verhält sich wie der Mensch in dem Pennälerwitz, der seine Enddarmfunktion nicht kontrollieren kann, aber in die Menge hinein ruft: „Wer hat hier so gesch….?“

Der traditionelle linke Antisemitismus

Allerdings gibt es durchaus auch einen deutschen Antisemitismus. Indessen weniger dort, wo phantasielose Flachdenker wie Weber ihn verorten, sondern vor allem im grün-linken Milieu. Dort hakt man sich eben gerne mit den Judenhassern aus dem Orient unter und schreitet Seit‘ an Seit‘ etwa auf den berüchtigten Al Quds Märschen  in Berlin. Daran ändern auch die mahnend erhobenen Zeigefinger grüner und linker Spitzenpolitiker nichts. Grüne Nachwuchspolitiker urinieren ja auch auf die deutsche Fahne, die über dem Reichstag weht, in dem sie wenig später als Abgeordnete sitzen. Deutsche Linke aller Schattierungen stören sich auch nicht an Parolen wie: „From the river to the sea – Palestine will be free“, was ja nichts anderes bedeutet, als das Gebiet zwischen Jordan und dem Mittelmeer vollständig den Palästinensern zurückzugeben. Das klingt nur etwas weniger tödlich, als die berüchtigte Forderung, die Juden ins Meer zu treiben, bedeutet in der Sache jedoch das gleiche.

Dummheit ist nicht harmlos, bei führenden Politikern ist sie gefährlich

Das Gerede von Leuten wie Weber ist nicht nur dumm, es ist auch gefährlich. Denn indem man für den Judenhass in Deutschland die falschen verantwortlich macht, gibt man den wirklichen Judenhassern muslimisch-migrantischer Provenienz ihren Freiraum. Ferner lässt man dort auch das linksgrüne Biotop unangetastet, in dem eben solche giftigen Pflanzen wachsen. Wenn sich Unionspolitiker unbedingt an der AfD abarbeiten wollen, dann bieten doch die dort auch reichlich vorhandenen Vollpfosten um den Quartalsirren Höcke genügend Angriffsfläche. Indessen setzt Differenzierung Intelligenz voraus. Das aber gehört wohl nicht unbedingt zum Anforderungsprofil des durchschnittlichen Berufspolitikers.




Die Dritte Gewalt gibt sich auf

Was zu entscheiden war

Am 23. April dieses Jahres trat § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung des vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft. Ich zitiere an dieser Stelle den bürokratisch-verknöcherten Wortlaut der Gesetzesüberschrift, der schon atmosphärisch den Geist des Obrigkeitsstaates verbreitet, der sich offensichtlich in den Köpfen der führenden Politiker unseres Landes festgesetzt hat. Volkstümlich spricht man von der Bundesnotbremse, wobei auch dieser Begriff eine Gefahrenlage suggeriert, der nur mit außerordentlichen Maßnahmen zu begegnen ist, wie der beherzte Tritt auf die Bremse des Autos, wenn ein Unfall anders nicht mehr verhindert werden kann. Dieses Gesetz ordnet unmittelbar weitgehende Beschränkungen der Freiheit an, die im Übrigen auch nicht wie bisher auf den Prüfstand der Verwaltungsgerichte gestellt werden können, sondern nur noch mit der Verfassungsbeschwerde anzugreifen sind. Dies jedenfalls habe ich in einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lesen müssen. Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, daß die Bundeskanzlerin mit diesem Gesetz auch verhindern wollte, daß künftig noch Verwaltungsgerichte einzelne Corona-Maßnahmen für ungültig erklären. Welche Erfolgsaussichten allerdings eine Verfassungsbeschwerde gegen ein solches Gesetz haben kann, zeigt der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2021 in 5 von über 200 (!) Verfahren, die gegen dieses Gesetz anhängig gemacht worden sind.

Die Entscheidung

Das Gericht hat es in diesem Beschluß abgelehnt, eine einstweilige Anordnung zu treffen, mit der die im Gesetz verfügte Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr abends und 05:00 Uhr morgens bei Vorliegen einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 einstweilen für unwirksam erklärt werden sollte. Mit anderen Worten: jedenfalls vorläufig ist dieses Gesetz gültig. Ob es in einer Entscheidung über die Hauptsache, wann auch immer diese getroffen werden wird, für verfassungswidrig erklärt werden wird, muß nach dem Inhalt der Entscheidung füglich bezweifelt werden.

Die Begründung

Das Bundesverfassungsgericht meint, diese Ausgangsbeschränkung sei nicht offensichtlich materiell verfassungswidrig. Es liege nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, daß sie zur Bekämpfung der Pandemie unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des demokratischen Gesetzgebers offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen wäre. Dies gelte auch im Hinblick auf die Anknüpfung an den Inzidenzwert von 100. Nach dem Hinweis auf die verfassungsrechtliche Schutzpflicht, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtiges Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen, und die Motivation des Gesetzgebers, die hier angegriffene Ausgangsbeschränkung diene dabei nach seinen Vorstellungen insbesondere der Kontrolle und Beförderung der Einhaltung der allgemeinen Kontaktregelungen, macht das Gericht Ausführungen dazu, daß nach Auffassung des Gesetzgebers diese Maßnahme eben geeignet sei, das erstrebte Ziel zu erreichen, auch wenn dies fachwissenschaftlich umstritten sei. Denn der Gesetzgeber habe keine selbständige, von den Anforderungen an die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes unabhängige Sachaufklärungspflicht, vielmehr habe er eine Einschätzungsprärogative, mit anderen Worten, einen weiten Spielraum dahingehend, verbindlich festzulegen, was er sachlich für richtig hält. Hier habe der Gesetzgeber auch nicht ins Blaue hinein etwas geregelt, sondern sich auf wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkungen von nächtlichen Ausgangssperren in verschiedenen Staaten gestützt. Wie aussagekräftig diese im einzelnen seien, sei hier nicht zu beurteilen. Die Richter zitieren die Anhörung nur eines Sachverständigen im Gesundheitsausschuß des Bundestages. Andere Sachverständigenmeinungen, ob sie dort oder anderswo geäußert oder publiziert worden sind, spielen offenbar keine Rolle.

Eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen könne ebenfalls nicht erkannt werden. Auch wenn verschiedene Oberverwaltungsgerichte das anders gesehen hätten, lägen hier eben andere Voraussetzungen vor. Welche das sind, wird nicht gesagt. Letztendlich greife zwar die nächtliche Ausgangsbeschränkung tief in die Lebensverhältnisse ein, das betreffe aber nur etwa 7 % der Tageszeit, die man außerhalb der Wohnung zu verbringen pflege und sei außerdem bis zum 30.06.2021 befristet. Na ja. Mit solchen Befristungen haben wir seit einem Jahr nun einmal ganz spezielle Erfahrungen.

Das sind nun im wesentlichen die tragenden Gründe dieser Entscheidung.

Der Fehler resp. die fehlende Rechtsprüfung

Das Bundesverfassungsgericht geht hier mit einer unfassbaren Leichtigkeit und Oberflächlichkeit an seine Aufgabe heran, die Rechtmäßigkeit von Grundrechtsbeschränkungen auch im Eilverfahren zu prüfen. Die Formel, es sei „nicht unplausibel“, was der Gesetzgeber tue und womit er es begründet, ist praktisch überhaupt keine Hürde für Willkürmaßnahmen. Es erstaunt auch, daß das Bundesverfassungsgericht offenbar inzwischen den gesetzgeberischen Ordnungs- und Steuerungsvorstellungen einen höheren Stellenwert beimisst, als den Grundrechten der Bürger. Das ist meilenweit entfernt von dem, was das Bundesverfassungsgericht in früheren Jahren und Jahrzehnten etwa beim Datenschutz (Volkszählungsurteil!), bei den Regelungen für die Geheimdienste oder auf dem Gebiet des Polizeirechts judiziert hat. Auch die ganz wesentliche Frage, ob der Gesetzgeber Freiheitsbeschränkungen unmittelbar durch Gesetz anordnen darf, was er gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG eigentlich nicht darf, hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung nicht einmal angesprochen, obgleich die Beschwerdeführer darauf ausdrücklich hingewiesen haben. Einschränkungen der Grundrechte können eben nur aufgrund eines Gesetzes, aber nicht durch ein Gesetz angeordnet werden.

Keine tragfähige Begründung des Gesetztes – na und?

Bemerkenswert ist auch der Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit den vom Gesetzgeber herangezogenen Grundlagen für die angegriffene Regelung. Obwohl bis heute eine wissenschaftliche Evaluierung der Wirksamkeit von Ausgangssperren fehlt, was andere Gerichte zwischenzeitlich schon moniert haben, begnügt sich das Gericht damit festzustellen, der Gesetzgeber wolle damit verhindern, daß private Kontakte in den Wohnungen überhandnehmen. Damit spielt der Gesetzgeber gewissermaßen über Bande. Nicht die Gefahr, sich nachts außerhalb der Wohnung zu infizieren, sondern die leichtere Überwachungsmöglichkeit privater Kontakte begründet die angebliche Notwendigkeit dieser Ausgangssperre. Wohlgemerkt eine Einschränkung der Grundrechte aus Art. 2 und 11 GG zur leichteren Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten! Soweit Sachverständigengutachten überhaupt eine Rolle spielen, genügt dem Gericht ein einziger Sachverständiger. Natürlich derjenige, auf dessen Meinung sich der Gesetzgeber gestützt hat, wird in der Entscheidung des Gerichts erwähnt. Daß es gerade zu den Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen eine Vielzahl unterschiedlicher wissenschaftlicher Meinungen gibt, wird jedenfalls in dieser Entscheidung nicht einmal angesprochen. An und für sich pflegen Gerichte bei der Sachverhaltsfeststellung, auch in Eilverfahren, ihnen bekannte wissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten zu prüfen, abzuwägen und dann der einen oder anderen Auffassung zu folgen. Das geschieht hier nicht.

Freie Fahrt für den Gesetzgeber, Feststellbremse für die Grundrechte

Letztendlich gibt das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung dem Gesetzgeber einen Handlungsspielraum bisher unbekannter Dimension. Damit nimmt es sich gleichzeitig selbst weit zurück. Wenn die sogenannte Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers so zu verstehen ist, daß es dem Bundesverfassungsgericht verwehrt sein soll, diese wenigstens nachzuvollziehen und auf Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei der Sachverhaltsermittlung und Verstöße gegen die Denkgesetze zu überprüfen, dann wird es jedenfalls auf dem Gebiete der Kontrolle des Gesetzgebers überflüssig. Die Feststellung, eine gesetzgeberische Begründung sei nicht unplausibel, ist ja eigentlich eine Leerformel. Damit wird alles, auch das schwächste Argument, abgesegnet und die Grenze dahin verschoben, wo überhaupt keine Abwägung mehr stattfindet.

Die neue Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Zu befürchten ist, daß dies kein Ausreißer ist. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und zur europäischen Schuldenaufnahme mit deutscher Beteiligung lassen vielmehr die Erwartung zu, daß das Bundesverfassungsgericht sich allmählich aus seiner originären Aufgabe als dritte Gewalt auf staatsrechtlicher Ebene verabschiedet. Man wird in Zukunft wohl kaum noch sehen, daß das Bundesverfassungsgericht Gesetze für verfassungswidrig erklärt, oder aber dem Regierungshandeln verfassungsrechtliche Grenzen setzt. Nur noch Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen der Fachgerichte werden wohl künftig noch Erfolg haben können, wenn diese Entscheidungen Grundrechte der Beschwerdeführer verletzen. Regierung und Parlament hingegen haben künftig wohl freie Hand.

Verfassungsrichter sind natürlich auch politische Wesen

Man fragt sich natürlich auch, warum das nun so ist. Im Falle der besprochenen Ausgangssperre-Entscheidung könnte man zu dem Ergebnis kommen, daß hier eine gemeinsame Grundbefindlichkeit gegeben ist. Die political correctness befällt nun einmal nicht selten auch ansonsten kluge und fachlich qualifizierte Leute. Jede Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Parlamente steht ja für die politisch-mediale Klasse in dem Geruch, querdenkerisch, gar pegidaesk oder noch Schlimmeres zu sein. In die Nähe solcher Zeitgenossen will man nicht kommen, erst recht will man nicht dort verortet werden. Es gehört sich einfach nicht, Querdenkern und angeblichen Verfassungsfeinden Vorschub zu leisten. Man gehört doch zu den klugen und besonnenen, staatstragenden Bürgern. Allerdings zeigt sich die Gefahr dieses Gruppendenkens gerade auch an der Klimaschutzentscheidung wie auch an den Entscheidungen, mit denen der Weg in die Schuldenunion abgesegnet wird.

In diesem Zusammenhang muß natürlich auch gesehen werden, daß die Richter des Bundesverfassungsgerichts nach politischem Proporz bestimmt werden. Demokratisch gewählt werden sie nicht. Die Abhängigkeit von der Parteipolitik ist offensichtlich. Parteimitgliedschaft, zumindest das Nahestehen werden ganz offen gehandelt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, gleichzeitig Vorsitzender des Ersten Senats, der hier entschieden hat, war zuvor stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und gilt als bekennender Merkelaner. Auch die übrigen Richter des Senats mit Ausnahme eines FDP-Mitglieds bzw. der FDP nahestehenden Richters gehören zu den Parteien, die bisher sämtliche Corona-Maßnahmen der Regierung getragen oder durchgewunken haben. Es fällt schwer zu glauben, daß dies keine Auswirkungen auf ihre Entscheidung in der Sache gehabt haben könnte.

Ein Weg aus dem Dilemma

Gäbe es eine Lösung des Problems? Die Besetzung der höchsten Gerichte eines Landes ist überall auf der Welt sehr politisch. Die einfache Lösung, daß das oberste Gericht seine Mitglieder kooptiert, und nicht von der Politik im weitesten Sinne beschickt wird, dürfte mit dem Demokratiegebot, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen muß, kaum vereinbar sein. Eine Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ähnlich wie die Wahl zum Deutschen Bundestag würde jedoch zu einer noch stärkeren Politisierung führen, denn dann kämen mit Sicherheit nur noch handverlesene Parteipolitiker zum Zuge. Und das nach einem Wahlkampf, der ja nun einmal in aller Regel das Gegenteil von sachlicher Debatte ist. Vielleicht wäre es jedoch möglich, daß ein Mittelweg gegangen würde. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts könnten etwa drei Kandidaten für die Wahl durch Bundestag und Bundesrat vorschlagen, aus denen die beiden Kammern des Parlaments jeweils mit Zweidrittelmehrheit den neuen Richter bzw. die neue Richterin des Bundesverfassungsgerichts wählen. Dies hätte den Vorteil, daß wegen der Vorauswahl durch die Richter selbst eine gewisse fachliche Qualifikation sichergestellt wäre, wegen der Endentscheidung durch die Parlamentarier indessen dem Demokratiegebot noch Rechnung getragen wäre und wegen des Quorums wie bei verfassungsändernden Gesetzen eine allzu große Nähe der Kandidaten zu einer politischen Partei bei ihrer Wahl eher ausgeschlossen wäre. Politisch gemäßigte, fachlich qualifizierte Richter wären dann auch weniger anfällig für tagespolitisch oder gar ideologisch radikal motivierte Auslegungen der Verfassung. Das derzeitige System indessen begünstigt all das und schreibt auch fest, daß Verfassungsrichter nur aus dem Spektrum der langjährig führenden Parteien kommen. Derzeit stehen von den 16 Verfassungsrichtern 7 den Unionsparteien, 6 der SPD, 2 den Grünen und 1 der FDP nahe oder sind Mitglieder dieser Parteien. Andere, ebenfalls in Bundestag und Länderparlamenten vertretene Parteien, konkret Die Linke und die AfD, werden nach Sachlage jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten keine Aussichten haben, mit einem ihnen nahestehenden Richter ihre politische Grundorientierung in die Entscheidungsfindung des höchsten deutschen Gerichts einzubringen. Das oben skizzierte Verfahren könnte auch hier möglicherweise dem strengen Odium der geschlossenen Gesellschaft eine mildere Note verleihen, anders gewendet: die Verfassung würde wirksam vor einem politisch abhängigen Verfassungsgericht geschützt.

Doch steht dem ein unüberwindliches Hindernis im Weg. Das ist nicht die Verfassung. Die kann man ändern. Das ist die politische Klasse, die sich in diesem System wohnlich eingerichtet hat. Wer sie aus dieser bequemen Behausung verteiben will, braucht große Mehrheiten. Die sind leider weit und breit nicht in Sicht.   

Das Mißverständnis

Alice Weidel Ist sicher das, was mein Vater selig eine Intelligenzbestie zu nennen pflegte. Indessen ist der IQ nicht das Maß aller Dinge. Das zeigt sich vor allem dann, wenn ein Sachverhalt mit dem Anspruch beurteilt wird, richtig und falsch allgemeingültig zu benennen.

Impfzwang durch die Hintertür

Frau Weidel hat dazu einen Schulfall beigetragen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die in Deutschland immer noch quälend langsam vorankommende Impfung der Bevölkerung gegen das Corona Virus, und zwar zur Frage, ob und wer und ab wann wieder größere Freiheiten bekommen soll, hat sie erklärt, Freiheiten für Geimpfte seien nichts anderes als ein Zwang durch die Hintertür. Das ist arg daneben.

Was passiert eigentlich genau?

Man muß dazu sowohl den Sachverhalt exakt erfassen, als auch seine rechtliche Bewertung sicher gründen. Die sogenannten Freiheiten für Geimpfte knüpfen daran, daß möglicherweise von ihnen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht. Dazu hören wir aus dem Robert-Koch-Institut, daß nach derzeitigem Kenntnisstand mit allergrößter Wahrscheinlichkeit geimpfte Personen ebenso wie solche, die folgenlos infiziert worden sind, oder gar an Covid 19 erkrankt waren und diese Erkrankung überstanden haben, zum einen nicht mehr erneut angesteckt werden können, und, was im Zusammenhang mit Lockerungen oder Befreiungen von Interesse ist, ihrerseits auch nicht mehr ansteckend sein können. Das jedenfalls jeweils weitestgehend.

Wenn die Gefährdung entfällt, dann braucht man auch keine Gefahrenabwehr mehr

Also haben wir hier einen Sachverhalt, der, sollte er tatsächlich so sein, die gesetzlichen Voraussetzungen für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr erfüllt. Wenn nach medizinischer Beurteilung aktive und passive Infektionsgefahr nicht mehr gegeben sind, dann sind Maßnahmen dagegen nicht nur überflüssig, sondern grundgesetzwidrig. Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt den Verordnungsgeber ja ausdrücklich zu grundrechtseinschränkenden Maßnahmen. Allerdings auch nur so lange, wie die Gefahr andauert, die durch dieses Gesetz bekämpft werden soll. Es geht also nicht um die Gewährung von Freiheiten, sondern es geht darum, daß die grundsätzlich bestehenden Freiheiten eines jeden Menschen nicht mehr eingeschränkt werden dürfen. Würde der Staat in dieser Lage gleichwohl seine Maßnahmen (Lock Down, Maskenpflicht) weiterführen, so müssten Klagen betroffener Bürger dagegen auch schon im Eilverfahren Erfolg haben.

Auch wenn nicht alle geimpft sind…

Es liegt also in der Natur der Sache, daß der gesundheitliche Status von Menschen mit Impfung, überstandener Infektion oder gar Krankheit die Voraussetzungen für Grundrechtseinschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen lässt. Wer sich mit dieser Überlegung gegen Corona impfen läßt, unterliegt damit weder einem direkten, noch einem indirekten Zwang zur Impfung. Es ist daher auch nicht angängig, den Wegfall von Einschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz dann als eine Art Belohnung für den Geimpften zu zu erkennen. Vielmehr dürfen diese Maßnahmen auf geimpfte Personen nicht mehr angewandt werden, weil der Grund für solche Maßnahmen nicht mehr besteht. Dazu ist es auch nicht erforderlich, daß die Bevölkerung vollständig durchgeimpft oder von der Erkrankung genesen ist. Die sogenannte Herdenimmunität tritt ja bekanntlich schon dann ein, wenn 70-80 % der Bevölkerung geimpft sind. Das heißt, der Grund für freiheitsbeschränkende Maßnahmen entfällt dann gegenüber allen, ob geimpft oder nicht. Darauf hinzuweisen, ist natürlich kein indirekter Zwang zur Impfung, sondern die zutreffende Information des Bürgers. Wenn allerdings Politiker sich so ausdrücken, daß die Leute glauben müssen, sie würden für ihr Impfverhalten belohnt, dann ist das mehr als schräg. Und das kann selbst intelligente Menschen wie Frau Weidel dazu veranlassen, von einem Impfzwang durch die Hintertür zu sprechen, den es, wie oben erläutert, nicht geben kann.


Nur die allerdümmsten Kälber

wählen ihre Metzger selber. Dieses, Bert Brecht zugeschriebene, doch tatsächlich viel ältere Bonmot im wahrsten Sinne des Wortes ging mir durch den Kopf, als ich den Entwurf des Wahlprogramms der Grünen für die kommende Bundestagswahl durchgelesen habe. Dieses Programm sollte mit einem Aufkleber versehen werden, auf dem der Warnhinweis des Arzneimittel-Beipackzettels, natürlich abgewandelt, zu lesen ist. Denn zu den Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Umgestaltung unserer Gesellschaft nach grünem Muster können nicht Arzt oder Apotheker kraft ihrer beruflichen Fachkenntnis, sondern lebenserfahrene und klar denkende Menschen kraft ihres nüchternen Verstandes Auskunft geben.

Einige Highlights des Irrsinns

Wie der sprichwörtliche rote Faden zieht sich durch das grüne Wahlprogramm die Forderung nach Gleichheit, gesellschaftlich und wirtschaftlich. So heißt es schon in der Vorrede: „Es ist möglich, Ungleichheit zu verringern, gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Dorf, in der Kleinstadt und in der Metropole herzustellen.“  Klargestellt wird: „Hohe Einkommen und Vermögen sollen mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen, denn Gesellschaften, in denen die Ungleichheit gering ist, sind zufriedenere Gesellschaften.“ Denknotwendig bedeutet die Ablehnung der Ungleichheit die Forderung nach Gleichheit. Ein besonderes Anliegen ist den Grünen natürlich die Gleichstellung und nicht bloß Gleichberechtigung der Geschlechter. Deswegen heißt es: „Frauen an die Spitze.“ Verpflichtende Quoten für Führungspositionen in den Unternehmen, und zwar ganz konkret ein Drittel Frauen in den Vorständen, 40 % in den Aufsichtsräten und Parität, also 50 % “ in den Betriebsstrukturen“ der Unternehmen mit Staatsbeteiligung oder in Staatsbesitz. Also sind dort alle Führungspositionen je zur Hälfte mit Männern und Frauen zu besetzen. Nicht Qualifikation und Leistung, und schon gar nicht die Eigentümer des Unternehmens, sondern der Staat entscheidet, wer welche Führungsposition im Unternehmen übernimmt. Vergessen haben die Autoren dieses Abschnitts offenbar das besonders gehätschelte Klientel der Grünen, nämlich die Menschen mit allen möglichen Abweichungen ihrer sexuellen Veranlagung vom Durchschnitt, was im modischen Politsprech „Queere Personen“ heißt. Die Mittel zur Erzielung dieser Gleichheit im Ergebnis, verschleiernd und verschwiemelnd umschrieben mit Gemeinsamkeit, Teilhabe und neuen sozialen Sicherheitsversprechen, sind natürlich die Einführung nivellierender Steuern, wobei schon Vermögen in der Größenordnung des Einfamilienhauses zuzüglich eines kleinen Wertpapierdepots besteuert werden sollen, und Besserverdiener schon nahezu die Hälfte ihres Einkommens allein über die Einkommensteuer abzuführen haben, von ihrer überdurchschnittlichen Beteiligung am Aufkommen der Konsumsteuern wie der Mehrwertsteuer einmal ganz abgesehen. Dem korrespondiert auf der anderen Seite die Ablösung von Hartz IV durch ein Garantieeinkommen, selbstverständlich „sanktionslos“, was ja nichts anderes heißt, als daß nicht nur unverschuldet in Not geratene Arbeitnehmer, sondern auch hartnäckige Arbeitsverweigerer eine staatliche Alimentierung erhalten sollen, die ihnen ein Leben ermöglicht, das ansonsten nur mit Arbeit finanziert werden könnte. Selbstverständlich muß dann auch die Mietpreisbremse „entfristet und nachgeschärft“ werden. Ein besonderes Schmankerl ist das sogenannte Verantwortungseigentum. Wörtlich: „Wir setzen uns für die Einführung einer Unternehmensform für Verantwortungseigentum ein. Immer mehr Unternehmer*innen (ohne Genderstern können Grüne nicht schreiben) verstehen ihr Unternehmen nicht als individuell konsumierbares Vermögen. Sie wollen, dass der Zweck Ihres Unternehmens nicht dem kurzfristigen Shareholder-Value dient, sondern langfristig dem Sinn und Zweck des Unternehmens. Dafür brauchen sie eine Rechtsform, die eine 100-prozentige Vermögensbindung an das Unternehmen ermöglicht und ansonsten die Flexibilität der GmbH beibehält. Gewinne werden reinvestiert oder gespendet. Die Stimmrechte so einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen können von den Beschäftigten im Kollektiv oder von einzelnen treuhänderisch gehalten werden – sie werden nicht meistbietend verkauft, sondern, ähnlich wie in anwaltlichen Partnerschaften, immer an aktiv mit dem Unternehmen verbundene Personen weitergegeben.“

Hier soll also eine Gesellschaftsform sich in der Wirtschaft etablieren, bei der die Gewinne entweder im Unternehmen bleiben müssen oder gespendet werden – vielleicht an „Flüchtlingshelfer“ oder die Amadeu-Antonio Stiftung? Denn es gilt natürlich „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. Wem der Satz bekannt vorkommt: Er findet sich im Parteiprogramm der NSDAP vom 24.02.1920. Es ist natürlich klar, daß dann langfristig diese Gesellschaftsform die gewinnorientierten Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft etc. ersetzen wird. Dann haben wir den volkseigenen Betrieb (VEB) unseligen DDR-Angedenkens wieder.

Das probate Mittel der Manipulation: Begriffe bekommen einen neuen Inhalt

Man will eben weg von der Definition des Wohlstandes als finanzielle Grundlage eines angenehmen und guten Lebens. Deswegen erklärt man: „Wohlstand definiert sich nicht allein durch Wachstum des BIP, sondern lässt sich viel breiter als Lebensqualität verstehen. Wir wollen den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und der Unternehmen nicht nur an Wachstum und Rendite, sondern auch anhand sozialer, ökologischer und gesellschaftlicher Kriterien messen und die Wirtschaftsförderung entsprechend ausrichten.“

Erwartungsgemäß finden sich in diesem Programmentwurf dann lange Passagen zur Förderung der Migration, zur nahezu unbegrenzten Verpflichtung Deutschlands, Zuwanderer aller Art und aller Motivation aufnehmen zu müssen, zur Nivellierung gesellschaftlicher Unterschiede bis hinein in die sexuellen Veranlagungen, Stichwort: „Queerpolitik“. Nicht nur in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht soll die Gleichstellung vorangetrieben werden, womit die Grünen über den klassischen Sozialismus hinausgehen, den sie selbstverständlich vorantreiben wollen, wie das die wenigen Beispiele zeigen, die ich hier zitiert habe. Natürlich weiß man, daß ein Großteil der Wähler in Deutschland – aus ihrer Sicht leider immer noch – den Sozialismus irgendwie nicht mag. Er hat ja stets nur Armut, Unterdrückung, Unfreiheit und Tod gebracht. Auch da, wo er ohne Diktatur auskam, brachte und bringt er wirtschaftlichen Niedergang und soziale Not. Deswegen muß man das gesellschaftliche Bewusstsein mittel- und langfristig verändern.

Auf ausgetretenen Pfaden

Wie das geht, zeigt ein maßgeblich von der unsäglichen Claudia Roth mitinitiierter Vorstoß, die sogenannte Chancengleichheit für alle gesellschaftlichen Gruppen als hoheitlichen Auftrag in der Verfassung zu verankern und ein Ministerium „für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu schaffen. Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll um den Satz ergänzt werden: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Verwirklichung dieses Ziels soll dann die Gründung des erwähnten Ministeriums für gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Dort sollen die Themen Antidiskriminierung, Frauen, Einwanderung, Migration und Flucht, Queerpolitik, Behindertenpolitik, Familie, Senioren, Jugend und Demokratieförderung gebündelt werden. Daneben soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einem zentralen Akteur werden, der neben seiner Funktion als Angebots- und Beratungsstelle zukünftig auch Antidiskriminierungsmaßnahmen begleitet, berät und monitort, was immer das auch heißen mag. Ein solches Bundesverblödungsministerium wird also die moderne Version des Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda sein. Als Nachfolgerin von Dr. Joseph Goebbels steht sicherlich Claudia Roth bereit. Schöne neue Welt, kann man da nur sagen.

Nicht tot zu kriegen: der Menschheitsirrtum Sozialismus

Erstaunlich ist nur, wie hartnäckig sich der Menschheitsirrtum Sozialismus als Ideologie in den Köpfen vor allem geisteswissenschaftlich geprägter Akademiker hält. Die banale Erkenntnis Winston Churchills: „Sozialismus ist die Philosophie des Versagens, das Credo der Ignoranz und das Glaubensbekenntnis des Neides; seine inhärente Tugend ist es, das Elend gleich zu teilen“, ist einer gewissen Spezies von Intellektuellen nach wie vor verschlossen, wird von klar denkenden Menschen indessen geteilt, weswegen schon von Anbeginn klar war, daß der Sozialismus nur mit Gewalt durchgesetzt werden kann. Ein erstes Beispiel lieferte die Pariser Kommune vor nunmehr genau 150 Jahren im Frühjahr 1871, von Marx und Engels begeistert begrüßt. Eine Herrschaft des Pöbels, gewalttätig und selbstverständlich mit beschleunigter Verelendung der Bevölkerung einhergehend. Der ebenso kalt wie klar denkende Revolutionär Lenin wusste daher, daß nur die physische Vernichtung der Eliten und Errichtung der Diktatur des Proletariats die Schaffung einer sozialistischen, genauer gesagt kommunistischen Gesellschaft ermöglichen würden. Perfektioniert von Stalin und Mao Zedong, in die Menschheitsgeschichte eingeschrieben mit rund 100 Millionen Opfern dieser Wahnsinnsideologie. Gegründet ist sie, wie das unter anderem Churchill erkannt hat, auf dem Neid der Versager.

Philosophie statt Marxismus – die Erkenntnis ist so alt wie das Böse 

Friedrich Nietzsche, Zeitgenosse von Karl Marx, hat das in seinem berühmten „Also sprach Zarathustra“ mit der ihm eigenen Sprachgewalt metaphorisch formuliert:

„Siehe, das ist der Tarantel Höhle! Willst du sie selber sehen? Hier hängt ihr Netz: Rühre daran, daß es erzittert. Da kommt sie willig: willkommen, Tarantel! Schwarz sitzt auf deinem Rücken dein Dreieck und Wahrzeichen; und ich weiß auch, was in deiner Seele sitzt.

Rache sitzt in deiner Seele; wohin du beißest, da wächst schwarzer Schorf; mit Rache macht dein Gift die Seele drehend!

Also rede ich zu euch im Gleichnis, die ihr die Seelen drehend macht, ihr Prediger der Gleichheit! Taranteln seid ihr mir und versteckte Rachsüchtige!

Aber ich will eure Verstecke schon ans Licht bringen: darum lache ich euch ins Antlitz mein Gelächter der Höhe. Darum reiße ich an eurem Netze, daß eure Wut euch aus eurer Lügen-Höhle locke, und eure Rache hervorspringe hinter eurem Wort >Gerechtigkeit<.

Denn daß der Mensch erlöst werde von der Rache: das ist mir die Brücke zur höchsten Hoffnung und ein Regenbogen nach langen Unwettern.

Aber anders wollen es freilich die Taranteln. > Das gerade heiße uns Gerechtigkeit, daß die Welt voll werde von den Unwettern unserer Rache< – also reden sie miteinander. > Rache wollen wir üben und Beschimpfungen an allen, die uns nicht gleich sind< – so geloben sich die Tarantel-Herzen. > Und Wille zur Gleichheit – das selber soll fürderhin der Name für Tugend werden; und gegen alles, was Macht hat, wollen wir unser Geschrei erheben!<

Ihr Prediger der Gleichheit, der Tyrannen-Wahnsinn der Ohn-Macht schreit also aus euch nach > Gleichheit< : Eure heimlichsten Tyrannen-Gelüste vermummen sich also in Tugend-Worte! Vergrämter Dünkel, verhaltener Neid, vielleicht eurer Väter Dünkel und Neid: aus euch bricht’s als Flamme heraus und Wahnsinn der Rache.

Was der Vater schwieg, das kommt im Sohne zum Reden; und oft fand ich den Sohn als des Vaters entblößtes Geheimnis. Den Begeisterten gleichen sie: aber nicht das Herz ist es, was sie begeistert – sondern die Rache. Und wenn sie fein und kalt werden, ist’s nicht der Geist, sondern der Neid, der sie fein und kalt macht.

Ihre Eifersucht führt sie auch auf der Denker Pfade; und dies ist das Merkmal ihrer Eifersucht – immer gehen sie zu weit: daß ihre Müdigkeit sich zuletzt noch auf Schnee schlafen legen muß. Aus jeder ihrer Klagen tönt Rache, in jedem ihrer Lobsprüche ist ein Wehetun; und Richter sein scheint Ihnen Seligkeit.

Also aber rate ich euch, meine Freunde: mißtraut allen, in welchen der Trieb, zu strafen, mächtig ist! Das ist ein Volk schlechter Art und Abkunft; aus ihren Gesichtern blickt der Henker und der Spürhund. Mißtraut allen denen, die viel von ihrer Gerechtigkeit reden! Wahrlich, ihren Seelen fehlt es nicht nur an Honig. Und wenn sie sich selber > die Guten und Gerechten< nennen, so vergeßt nicht, daß ihnen zum Pharisäer nichts fehlt als – Macht!

Meine Freunde, ich will nicht vermischt und verwechselt werden. Es gibt solche, die predigen meine Lehre vom Leben: und zugleich sind sie Prediger der Gleichheit und Taranteln. Daß sie dem Leben zu Willen reden, ob sie gleich in ihrer Höhle sitzen, diese Gift-Spinnen, und abgekehrt vom Leben: das macht, sie wollen damit wehetun.

………….

Gut und böse, und reich und arm, und hoch und gering, und alle Namen der Werte: Waffen sollen es sein und klirrende Merkmale davon, daß das Leben sich immer wieder selber überwinden muß! In die Höhe will sich es bauen mit Pfeilern und Stufen, das Leben selber: in weite Ferne will es blicken und hinaus nach seligen Schönheiten – darum braucht es Höhe! Und weil es Höhe braucht, braucht es Stufen und Widerspruch der Stufen und Steigenden! Steigen will das Leben und steigend sich überwinden.

…….

Daß Kampf und Ungleiches auch noch in der Schönheit sei, und Krieg um Macht und Übermacht: das lehrt er uns hier im deutlichsten Gleichnis. Wie sich göttlich hier Gewölbe und Bogen brechen, im Ringkampfe: wie mit Licht und Schatten sie wider einander streben, die göttlich Strebenden – also sicher und schön laßt uns auch Feinde sein, meine Freunde! Göttlich wollen wir wider einander streben!

Also sprach Zarathustra


Was eine Partei rechts von der Union leisten muß, Teil 2

Im ersten Teil dieser Stellungnahme habe ich den Ausgang der Landtagswahlen im Südwesten analysiert. Daran anschließend ist nun die oben aufgeworfene Frage zu beantworten.

Grundsätzliches

Man kann sich hier recht kurz fassen. Naturgemäß sind alle Fehler zu korrigieren, die in den vergangenen Jahren von der ehemals bürgerlichen Union unter der Führung von Merkel gemacht worden sind. Es ist eine Politik einzufordern, die Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit gibt, basiert auf dem freiheitlichen Menschenbild des Humanismus und der Aufklärung, wie es unter anderem auch im recht verstandenen Christentum aufzufinden ist. Die überkommenen guten Traditionen der Nation gilt es zu pflegen und weiter zu entwickeln, unzeitgemäß gewordenen Ballast abzuwerfen und eine tragfähige Grundlage für das Leben künftiger Generationen in unserem Lande zu schaffen.

Abbau hinderlicher Bürokratie in Deutschland und Europa

Zunächst sind die Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren. Um die wichtigsten herauszugreifen: Die überbordende Bürokratie, die der Wirtschaft Fesseln anlegt, die ihre Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb beeinträchtigen, und die mehr und mehr die Kreativität der Ingenieure und Kaufleute unseres Landes blockieren. Deutschland ist Bürokratieweltmeister. Deutschland sollte wieder Innovationsweltmeister werden. Die Fehlentwicklungen in der Europäischen Union sind zu korrigieren. Das beginnt mit der Besinnung auf das ursprünglich dort angelegte Subsidiaritätsprinzip. Nur das, was auf nationaler Ebene nicht oder nur sehr unvollkommen geregelt werden kann, ist auf europäischer Ebene zu regeln. Beispielhaft nenne ich technische Regeln, die schon deswegen vereinheitlicht sein müssen, weil ansonsten Handelshemmnisse entstehen. Aber auch bürokratische Regelungen, die ausschließlich dem Schutz ansonsten nicht konkurrenzfähiger nationaler Unternehmen dienen, sind aufzuheben. In diesem Punkt leistet die Europäische Kommission durchaus etwas im Sinne der ursprünglichen europäischen Idee. Auf der anderen Seite sind europäische Regelungen, die ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Traditionen eine von niemandem wirklich gewollte Einheitlichkeit anstreben, ebenfalls aufzuheben. Ein plakatives Beispiel sind die europäischen Normen geopferten Streuobstwiesen bzw. die überzogenen Hygieneregelungen für Metzgereien mit eigener Schlachtung. Das groteske Ungleichgewicht der Wählerstimmen bei der Wahl zum europäischen Parlament muß beseitigt werden. Es kann nicht sein, daß die Bürger der kleinsten europäischen Länder ein Vielfaches an Gewicht ihrer Stimme haben, als die Bürger des mit Abstand größten Landes der Europäischen Union. Das sollte genügen, um die Richtung aufzuzeigen, in die sich Deutschland bewegen muß.

Staatsfinanzen

Eine solide Finanzpolitik ist Grundlage aller Nachhaltigkeit. Dazu gehört, die Schuldenbremse in der Verfassung zu belassen. Die in der Corona-Krise gemachten Schulden sind so schnell abzuzahlen, wie es die Entwicklung der Staatsfinanzen zulässt. Die Steuerpolitik hat sich daran zu orientieren, was zum einen die Staatsaufgaben erfordern, zum anderen eine international konkurrenzfähige Wirtschaft braucht. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den Mittelstand zu legen, der die tragende Säule der deutschen Wirtschaft, aber auch einer freiheitlichen Gesellschaft ist.

Migrationspolitik

Die nur noch als absurd zu bezeichnende deutsche Migrationspolitik muß vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die ungeregelte und völlig von den nationalen Interessen losgelöste Zuwanderung, gleich, ob auf der Grundlage des Asylrechts oder der UN-Flüchtlingskonvention, muß in geordnete Bahnen gelenkt werden. Dabei ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel notwendig, der auch die Aufkündigung des UN-Migrationspakts durch Deutschland beinhalten muß. Jenseits eines auf rechtlich zwingende Asyl- und (temporäre) Fluchtgründe beschränkten humanitären Zuwanderungsrechts ist die Einwanderung auf die Aufnahme von Fachkräften und anderen Menschen, die sich als Wissenschaftler, Künstler oder etwa Berufssportler selbst ernähren und zur Entwicklung des Landes beitragen, zu begrenzen. Zuwanderer, die erkennbar von vornherein unsere demokratische, rechtsstaatliche Kultur ablehnen, oder dies im Laufe ihrer Anwesenheit deutlich machen, sind nicht aufzunehmen bzw., soweit rechtlich möglich, zur Auswanderung zu bewegen.

Klimawahn nein, Umweltschutz ja

Eine lediglich ideologiegetriebene Klimapolitik ist abzulehnen. Wer über das Vehikel der angeblichen Rettung des Weltklimas in Wirklichkeit eine sozialistische Weltordnung einführen will, muß auf den entschiedenen Widerstand einer bürgerlichen Partei stoßen. Wer indessen ernsthaft für einen wirklichen Umweltschutz eintritt, verdient Unterstützung. Die sogenannte Energiewende ist kritisch zu überdenken. Wir haben inzwischen in Deutschland die höchsten Stromkosten und die geringste Sicherheit der Energieversorgung. Hier lohnt ein Blick in Nachbarländer, die ihre Energieversorgung auf einen vernünftigen Energiemix gründen. Eine bürgerliche Partei muß auch die massiven Umweltschäden, die durch eine unreflektierte Förderung von Energieträgern wie Wind und Sonne entstehen, deutlich machen.

Bildung und Wissenschaft

Eine Bildungspolitik, die wieder die Vermittlung von Wissen in den Vordergrund stellt, statt ideologisch begründeter Spielereien wie der Vermittlung von Kompetenzen statt Wissen, ist ebenso anzustreben wie die Förderung der Wissenschaft, insbesondere der Natur-und Ingenieurwissenschaften, die schließlich die Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes erarbeiten. Dem Wildwuchs in den Geisteswissenschaften, wie er insbesondere in der Scharlatanerie des sogenannten Gender-Forschung sichtbar geworden ist, muß ein Ende bereitet werden. Wir brauchen Wissenschaftler, keine Dummschwätzer.

Innere und äußere Sicherheit

Die innere Sicherheit war einmal die Domäne bürgerlicher Parteien. Die Polizei muß sowohl die sachlichen als auch die rechtlichen Instrumente haben, ihren Aufgaben effizient nachzukommen. Die äußere Sicherheit war ebenfalls einmal die Domäne bürgerlicher Parteien. In den letzten beiden Jahrzehnten haben sie jedoch im Zusammenwirken mit politisch linken Kräften die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr massiv heruntergefahren. Die bizarre Gesinnungsschnüffelei bei der unter den Generalverdacht rechtsextremer Tendenzen gestellten Bundeswehr ist einzustellen. Die Truppe ist mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten, dabei ist die Zusage an die Verbündeten, künftig 2 % des Bruttosozialprodukts für Verteidigungszwecke aufzuwenden, zügig zu verwirklichen. Die allgemeine Wehrpflicht diente im kalten Krieg nicht nur dazu, die erforderliche Truppenstärke zu erzielen. Die Truppe bekam auf diesem Wege auch Berufs- und Zeitsoldaten aus der ganzen Breite der Gesellschaft, was sich durchweg positiv auf das intellektuelle Niveau und die charakterlichen Eigenschaften der Soldaten auswirkte. Sie ist daher grundsätzlich wieder einzuführen, wobei ihre Gestaltung im einzelnen auf keine ideologischen Schranken stoßen darf.

Keine Förderung der Feinde unserer freien Gesellschaft

Das Unwesen der Steuerverschwendung durch Zahlung immer größerer Summen an immer mehr sogenannte NGOs, vorwiegend linksradikaler Prägung wie die unsägliche Amadeu-Antonio-Stiftung, muß unverzüglich beendet werden. Das Geld der Steuerzahler darf nicht dazu verwandt werden, politische Ideologien gleich welcher Richtung zu verbreiten.

Was also nötig ist

Das ist in groben Zügen das, was unser Land braucht, was sich vernünftige Leute landauf, landab wünschen, und was deswegen eine politische Partei rechts von der Union leisten muß.