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Oui, mais Il y a des juges a Cologne

Ja, aber es gibt noch Richter in Berlin, soll der Müller von Sanssouci Friedrich dem Großen zugerufen haben, als der dem verkaufsunwilligen Müller erklärt hatte, er könne ihm seine Mühle ja auch entschädigungslos wegnehmen. Daß es diese Richter in Berlin gab, zeigte dann ja auch der Ausgang des Prozesses zwischen dem Müller Arnold und dem Grafen von Schmettau, in das sich der König erfolglos zugunsten des Müllers eingemischt hatte. Die Richter blieben von den Weisungen des Königs unbeeindruckt. Es gibt gottlob auch in unserer Zeit immer noch diese unabhängigen Richter, auf die der Müller von Sanssouci seinen König aufmerksam machte um ihm damit auch zu bedeuten, daß selbst der Willkür eines Königs in einem Rechtsstaat Grenzen gesetzt sind. Entgegen aller modischen Verteufelung unserer Vergangenheit zeigt auch dieser Fall ebenso wie der des Müllers Arnold, daß Preußen durchaus ein Rechtsstaat war, wenn auch noch keine Demokratie.

Der Fall

Ja, es gibt noch Richter in Köln, und, worauf wir noch kommen werden, in Kassel. Doch der Reihe nach. Bekanntlich hält die politische Klasse in Deutschland die AfD für verfassungsfeindlich. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder, und seit geraumer Zeit auch des Bundes, kommen dem nach und beobachten Untergliederungen dieser Partei, oder kündigen dergleichen an. Hinsichtlich der Partei als Ganzes hat nun, nachdem schon viel durchgesickert war, das Bundesamt für Verfassungsschutz durchsickern lassen, die Partei als Verdachtsfall zu beobachten. Dies, obwohl in einem anhängigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln, in dem die AfD gegen diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz klagt, ein Stillhalteabkommen geschlossen worden war, in welchem der Verfassungsschutz sich verpflichtet hatte, zumindest während der Dauer des Eilverfahrens die AfD nicht beobachten zu wollen, und dies auch nicht zu kommunizieren. Das hat man dann doch getan, und auf dem Weg über die sprichwörtlichen gut unterrichteten Kreise die Presse informiert. Man hat also die Zusage gegenüber dem Gericht und der Gegenpartei gebrochen, und genau das getan, was das Gericht möglicherweise später verbieten wird. Dafür stehen die Chancen nicht einmal schlecht.

Die Mißachtung des Gerichts

An dem Vorgang ist zunächst einmal bemerkenswert, daß die Exekutive, welcher das Bundesamt für Verfassungsschutz ja nun einmal nachgeordnet ist, es offenbar für völlig unerheblich hält, daß man einem Gericht zugesagt hat, sich in bestimmter Art und Weise zu verhalten. Dieser Vorgang ist ernst zu nehmen. Die Justiz ist die dritte Gewalt im klassischen Modell der Demokratie nach Montesquieu. So ist sie auch in unserer Verfassung ausgestaltet, und zwar mit der richterlichen Unabhängigkeit, die auch von keiner Verfassungsänderung angetastet werden kann. Anders als Regierung und Parlament verfügt sie allerdings nicht über Machtmittel wie Armee und Polizei, um ihre Entscheidungen gegebenenfalls gewaltsam durchzusetzen. Allein ihre in Jahrhunderten gewachsene Autorität, abgesichert durch die geschriebene Verfassung, garantiert, daß ihre Entscheidungen auch von allen Bürgern, aber auch Exekutive und Legislative befolgt werden. Das ist der Konsens der Demokraten.

Gerichte sind zu respektieren, auch von der Politik

Und das gilt ganz unabhängig davon, welche Instanz im konkreten Falle entscheidet, sei es das Bundesverfassungsgericht oder ein Amtsgericht im bayerischen Wald. Und das gilt ganz unabhängig davon, ob ein Kollegium von Professoren in Richterrobe oder eine gerade erst zur Richterin bestellte junge Dame von 25 Jahren amtiert. So ist es im vorliegenden Falle gleichgültig, ob das Verwaltungsgericht Köln in Gestalt einer Kammer mit drei Berufsrichtern und zwei lebenserfahrenen Laienrichtern entscheidet, oder ob die eben apostrophierte junge Assessorin den Fall zu entscheiden hat. Jeder in unserem Land, vom Bundespräsidenten angefangen bis zum Bettler, vom Milliardär bis zum Hilfsarbeiter, jeder hat das zu respektieren.

Der Zweck heiligt die Mittel, und seien sie noch so dreckig

Im vorliegenden Falle indessen hat ganz offensichtlich die Politik in Gestalt der Bundeskanzlerin und des Bundesinnenministers Druck auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und seinen Präsidenten ausgeübt, damit endlich die verhasste AfD in der Öffentlichkeit als verfassungsfeindliche Partei bloßgestellt werden kann. Schließlich geht es um die Aussichten aller politischen Parteien in den Parlamentswahlen dieses Jahres, beginnend am 14. März in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz und endend am 26. September mit der Bundestagswahl. Die Wähler sollen eben davon abgehalten werden, diese Partei zu wählen. Diese Wählerstimmen will man lieber selbst bekommen. Nachdem man seit Jahren diese Partei als angebliche Verfassungsfeindin darstellt, selbstverständlich unterstützt durch die Medien, weiter unterstützt von Kirchen, Gewerkschaften und der sogenannten Zivilgesellschaft, nachdem man das seit Jahren so zelebriert, darf es einfach nicht sein, daß diese Partei in einem Wahljahr am politischen Wettbewerb unbehelligt teilnehmen kann. Wenn schon ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht erreichbar ist, dann muß wenigstens die öffentliche Verurteilung erfolgen. Und dazu gehört die Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, natürlich nicht still und heimlich, sondern in aller Öffentlichkeit und möglichst bei jeder sich passenden Gelegenheit der Hinweis darauf. Und deswegen ist es offenbar völlig gleichgültig, ob hier die Würde der Justiz mit Füßen getreten wird oder nicht. Allein das höhere Ziel ist maßgebend, der Zweck heiligt die Mittel.

Der Knappe wird seinen Lohn erhalten

Normalerweise müsste ein Verfassungsschutzpräsident seinen Hut nehmen, wenn seine Behörde sich so verhält wie geschehen und eine Absprache mit der Gegenseite und Zusage gegenüber dem Gericht einfach bricht. Das müsste er auch dann, wenn er selbst das nicht angeordnet hätte, sondern nachgeordnete Mitarbeiter dies eigenmächtig getan hätten. Denn dann würde man mit Recht sagen, daß er seine Behörde nicht im Griff hat. Gerade von einem Geheimdienst sollte man erwarten können, daß dort Dinge geheim bleiben können. Allerdings geht auch das Verwaltungsgericht Köln offenbar davon aus, daß hier die Behörde durchaus bewußt interne Entscheidungen „durchgestochen“ und entsprechende Informationen an die Medien gegeben hat. Darunter auch, was ebenfalls skandalös ist, die Weitergabe des Schriftsatzes mit dem eigenen Prozessvortrag im Verfahren. Unter Richtern und Anwälten ist es unstreitig, daß es sich bei den Prozessakten um vertrauliche Interna handelt. Doch hier gelten offenbar andere Maßstäbe. Deswegen wird Herr Dr. Haldenwang sein Amt behalten. Er hat sich ja als getreuer Knappe seines Herrn gezeigt. Das verdient Belohnung und nicht Entlassung.

Der Schuß wird nach hinten losgehen

Nach Sachlage dürfte aber auch die Prüfung des Vorwurfs der Verfassungsfeindlichkeit zu dem Ergebnis führen, daß dieser Vorwurf nicht begründet ist, allenfalls gegen einzelne Personen aus dieser Partei. Damit wird dann gerichtlich den pauschalen und deswegen leider sehr öffentlichkeitswirksamen Vorwürfen der Verfassungsfeindlichkeit die Spitze genommen werden. Eine Vorahnung davon bekommt man, wenn man weiß, daß der Hessische Verwaltungsgerichtshof erst vor wenigen Tagen dem Verfassungsschutz dieses Bundeslandes untersagt hat zu behaupten, in der hessischen AfD gebe es bis zu 600 oder gar exakt 600 rechtsradikale Mitglieder, die zum ehemaligen „Flügel“ der Partei gehörten. Das Gericht konnte nach Sachprüfung nicht feststellen, daß dieser Vorwurf zu Recht erhoben worden ist. Denn er war offenbar ohne sachliche Grundlage.

Wir wissen nun…

Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von den regierungstreuen Medien behandelt werden wird. Sie wird sich nicht genauso  kleinreden und unter der Rubrik „ferner ist passiert“ einsortieren lassen, wie die erwähnte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Wer die Dinge in unserem Lande aufmerksam beobachtet, der wird nicht umhin kommen festzustellen, daß gerade diejenigen, die mit den Fingern auf andere zeigen und sie als Verfassungsfeinde beschimpfen, selbst die Verfassung mit anmaßender Selbstherrlichkeit brechen. Denn nichts anderes geschieht, wenn die Exekutive ein Gericht derartig missachtet, wie das im vorliegenden Falle geschehen ist. Aber man weiß nun, wo jedenfalls auch Verfassungsfeinde sitzen. Sie sitzen eben nicht nur in rauchgeschwängerten Kneipen und hören  Rechtsrock. Sie sitzen auch an den Schreibtischen von Ministern und Verfassungsschutzpräsidenten.



Wie lange noch, Ihr Politiker….

Quo usque tqndem abutere, Catilina, patientia nostra? Dieser berühmte Satz, mit dem Cicero am 8. November 63 v.Chr. die erste seiner vier Reden gegen Catilina, den der Planung des Staatsstreichs verdächtigen Senator, begann, dieses: wie lange noch willst du unsere Geduld mißbrauchen? kann, nein muß den Politikern unseres Landes zugerufen, nein, entgegen geschleudert werden, die immer noch und unbeirrt ihr Volk der Freiheit berauben, die ihm nicht etwa von den Regierenden gewährt wird, sondern den Bürgern gehört wie ihre Haut.   

Der vollständige Sieg muß her, koste es, was es wolle

Gesellschaft und Wirtschaft sind buchstäblich am Boden gefesselt. Nichts anderes bedeutet der Begriff des „lockdown“. Es wird alles  heruntergefahren und dann dort zugeschlossen. Die effiziente Bekämpfung der Pandemie und Verhinderung des massenhaften Sterbens lasse alternativlos keine andere Strategie zu. Um zu überleben, müssen wir uns isolieren wie die Pestkranken vergangener Jahrhunderte. Heute wissen wir, daß die Isolierung der Pestkranken nur die Hoffnung auf den Sieg über die Seuche fördern, nicht aber ursächlich die Pandemie bekämpfen konnte. Denn daß ein Bakterium über die Rattenpopulation der Städte die Menschen infizierte, konnte man seinerzeit noch nicht wissen. Bereits Erkrankte unter Quarantäne zu stellen, konnte die Verbreitung des Krankheitserregers eben nicht mehr verhindern. Die Pest kam und ging eben, wie sie wollte.

Daran erinnere ich mich unwillkürlich, wenn ich Politiker, aber auch einen Teil der Wissenschaftler höre, die uns erklären, daß das Heil in der Reduzierung von – höchst zweifelhaften – Inzidenzzahlen liegt, verstärkt natürlich durch eine beginnende Immunisierung durch Impfung. Daß alle diese Zahlenspiele nur solche sind und wenig mit Wissenschaft zu tun haben, allenfalls mit wissenschaftlichem Streit, dringt nur langsam durch. Wer seine Gedanken anspannt, und sich zurück erinnert, der wird finden, daß Erklärungen und Bekämpfungsstrategien der Politik rasch wechselten, in sich widersprüchlich waren und sind und vor allem eins hervorgebracht haben: Einschränkungen des öffentlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, ohne daß jeweils im Einzelnen sicher gesagt werden kann, welche der Maßnahmen das Übel ursächlich bekämpft. Die flächendeckende, unterschiedslose Abschaltung des öffentlichen Lebens mag durchaus dazu beitragen, die Pandemie einzudämmen. Doch gibt es inzwischen genügend Beispiele und auch wissenschaftliche Vorschläge, wie man das anders, und vor allem besser machen kann. Die gezielte Isolierung von Ausbruchsherden bei gleichzeitiger Wiederherstellung der Freiheit in jeder Beziehung ist jedenfalls nach Auffassung nicht weniger Wissenschaftler die bessere und auch effizientere Lösung. Um das zu erfahren, muß man in Deutschland allerdings über die Grenzen schauen und etwa Zeitungen aus anderen Ländern lesen oder Erklärungen von Wissenschaftlern ausländischer Universitäten zur Kenntnis nehmen.

Äußern Sie bloß keine falsche Meinung!

Hier zeigt sich wieder einmal, daß in Deutschland eine tragende Säule der Demokratie eingestürzt ist, nämlich die Meinungsfreiheit. Denn abweichende Meinungen in Wissenschaft und Publizistik werden rigoros ausgegrenzt. Sie werden als toxisch angesehen. Beispiele gibt es genug. Wenn etwa ein Wissenschaftler im bayerischen Ethikrat eine abweichende Meinung öffentlich vertritt, hat er eben den Ethikrat zu verlassen. Wenn ein so genannter Wirtschaftsweiser, also ein Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die der Regierungspolitik nicht entspricht, dann hat er eben diesen Sachverständigenrat zu verlassen. Wer etwa als Virologe anderer Ansicht ist, als seine Kollegen, die von der herrschenden politischen Klasse als Kronzeugen für ihre Politik zur Bekämpfung der Pandemie genannt werden, der findet in den Medien, insbesondere den öffentlich-rechtlichen, einfach nicht mehr statt. Es ist schon ein wenig so, wie es der Jurist und Historiker Alexis de Tocqueville 1840 in seinem berühmten Buch über die Demokratie in Amerika beschrieben hat. Wer eben von der Auffassung der Mehrheit abweicht, der erleidet letztendlich den sozialen Tod. Sein physisches Leben belässt man ihn, doch er hat aufgehört, als soziales Wesen zu existieren. Niemand will mehr etwas mit ihm zu tun haben, denn er weicht ja von allem ab, was die Mehrheit als richtig und gut erkannt hat.

Weiter, immer weiter!

Was man inzwischen zu der zukünftigen Corona-Politik, um das einmal schlagwortartig zu formulieren, lesen muß, stimmt nicht eben hoffnungsfroher. Menschen, die gegen das Virus geimpft sind, sind wohl nicht nur vor Ansteckung geschützt, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit ihrerseits nicht mehr ansteckend. Jedenfalls legen das wissenschaftliche Erkenntnisse aus Israel nahe, dem Land, das nun schon weitgehend „durchgeimpft“ ist.  Daß im Übrigen Deutschland, jenes einstmals so wunderbar organisierte Land, hier weit hinterherhinkt, ist nur eine weitere ärgerliche Facette in dem Bild, das sich dem Betrachter leider bietet. Nun beginnt eine unsägliche Diskussion über die Gewährung von Freiheiten für Geimpfte, möglicherweise auch für Genesene. Kann ein Impfpaß den Menschen die Freiheit wiedergeben? Nein, so schallt es aus den Büros der Pandemiebekämpfer, nein, die Solidarität mit den noch nicht Geimpften erfordere es, daß auch die Geimpften weiter alle Beschränkungen auf sich zu nehmen haben, die man für erforderlich hält, um den Inzidenzwert gegen Null zu drücken. Daß es nicht in der Macht einer Regierung liegt, den Bürgern Freiheiten zu gewähren, sondern sie ganz im Gegenteil Freiheiten nur vorübergehend einschränken dürfen, wenn dies zur Abwehr größerer Übel unumgänglich ist, will weder Merkel, Söder und Co. noch ihren medialen Steigbügelhaltern in den Sinn. Grundrechte heißen ja so, weil sie von Grund auf dem Menschen eigen sind. Ihre Einschränkung ist nur durch Gesetz möglich, und nur durch Gesetze, die notwendig sind, um eine allgemeine Gefahr abzuwenden. Wenn diese allgemeine Gefahr nicht mehr besteht, dann dürfen solche Gesetze auch nicht mehr angewandt werden.

Dem großen Ziel ist alles, wirklich alles, unterzuordnen

Allein die Vorstellung, daß eine Krankheit vollständig von der Erde getilgt werden kann, ist abenteuerlich. Nicht einmal die Pest ist von der Erde vollständig verschwunden, es gibt nach wie vor kleinere Ausbrüche. Virologen, die bescheiden bekennen, daß auch sie eine Krankheit wie Covid-19 niemals ganz vollständig in den Griff bekommen können, werden natürlich in der Öffentlichkeit kaum gehört. In den öffentlich-rechtlichen Medien wie in den linientreuen Tageszeitungen wird über sie nicht berichtet. Und dennoch gibt es sie. Vor allem gibt es solche mutigen Wissenschaftler, die auch über den Tellerrand ihrer Fachdisziplin hinaus blicken und das sprichwörtliche große Ganze im Auge haben. Die Sorgen und Nöte der Eltern um ihre Kinder, die mit Distanzunterricht und ähnlichen Hilfskonstruktionen des Schulbetriebes weder in dem Umfang lernen können, wie das vor der Pandemie der Fall war, noch die unbedingt notwendigen Sozialkontakte mit anderen Kindern haben. Die Sorgen und Nöte dieser Eltern, wie sie es denn trotz der Notwendigkeit ihren Beruf nachzugehen um das Familieneinkommen zu erwirtschaften, auch noch das sogenannte Homeschooling durchführen sollen. Die Sorgen und Nöte verantwortungsbewusster Kommunalpolitiker, die feststellen müssen, daß in den sogenannten bildungsfernen Schichten, insbesondere den migranttischen Milieus, die Vermittlung des Schulwissens praktisch völlig ausfällt. Die Sorgen und Nöte der kleinen Selbständigen, der Handwerksbetriebe, der mittelständischen Einzelhändler, aber auch all der Angestellten dieser Firmen, die allesamt nicht wissen, wie sie im nächsten Monat ihre Miete bezahlen sollen, weil eben schon der letzte Bankkredit aufgebraucht ist. Die Verzweiflung der alten Menschen in den Heimen, denen praktisch sämtliche Kontakte zu Kindern und Enkeln abgeschnitten sind, was sie buchstäblich an gebrochenem Herzen sterben lässt. Die Verzweiflung der in die Insolvenz getriebenen Unternehmer und der in die Arbeitslosigkeit getriebenen Angestellten, die zur Zunahme von seelischen Erkrankungen, und sogar Selbstmorden führt. Die Reihe ließe sich fortsetzen über die Einstellung des Kulturbetriebes, den Wegfall von Gastronomie und Freizeitindustrie, trotz durchgeplanter und kostenintensiver Hygienekonzepte.

Bange machen gilt doch!

Das wirklich Schlimme ist, daß die ganz offen zu Beginn der Pandemie vom Bundesinnenministerium kommunizierte Angststrategie gewirkt hat. Die Verfasser jenes Papiers aus dem Februar 2020 haben klar erkannt, daß man jedenfalls in einer Demokratie einschneidende Maßnahmen zur Erreichung eines Zieles nur dann durchsetzen kann, wenn die Bevölkerung mitzieht. Und sie haben weiter erkannt, daß sachliche Argumente deutlich weniger Überzeugungskraft haben, als die Angst. Also ist das probate Mittel die Erzeugung von Angst. Und so wurde ja auch verfahren. Nicht anders ist zu erklären, daß auch heute noch ein großer Teil der Bevölkerung freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht einmal hinterfragt, sondern brav glaubt, was der Gesundheitsminister und der Präsident des RKI täglich verkünden. Sehr deutlich zeigt sich das an der Akzeptanz der Maskenpflicht. Sie, deren Notwendigkeit monatelang von der Politik in Abrede gestellt wurde, dient heute ganz offensichtlich dazu, die Befolgung der Vorschriften öffentlich sichtbar zu machen. Sie ist gewissermaßen das Symbol der Gefolgschaft. Wer sie allerorten trägt, signalisiert: ich weiß um die Gefahr, und deswegen nehme ich das auf mich. Nur so ist zu erklären, daß Menschen allein in ihrem Auto sitzen, und die Maske tragen, auch wenn sie zum Beispiel durch die Waschanlage oder über die Autobahn fahren. Nur so ist zu erklären, daß Menschen im Wald spazieren gehen und dabei die Maske tragen. Dabei ist es evident, daß man sich bei diesen Gelegenheiten auch ohne Maske keinesfalls infizieren kann. Doch gibt das Regierungen die Handhabe, ein allgemeines Maskengebot auch dort anzuordnen, wo es gesünder wäre, die frische Luft ungefiltert einzuatmen. Und da ist es auch möglich, solch absurde Vorschriften zu verlassen, wie ein Verweilverbot auf Parkbänken.

Es geht eben auch anders

Und das alles mit Blick auf die inzwischen immer deutlicher werdenden Zweifel daran, ob auch alle diese Maßnahmen nicht nur in sich schlüssig, dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgend, aber vor allem auch geeignet und notwendig sind, die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Es mag ja durchaus sein, daß man auch mit flächendeckendem „lockdown“ zur Eindämmung der Pandemie beitragen kann. Wer im Krieg eine Stadt bombardiert, trifft natürlich auch die Kaserne am Stadtrand. Er trifft sie aber auch, wenn er nur sie und nicht die restliche Bebauung ins Visier nimmt. Damit ist die Frage bereits beantwortet, ob es unbedingt notwendig ist, flächendeckend vorzugehen. Denn wenn es Alternativen gibt, sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht mehr zulässig, weil eben mildere Mittel ausreichen. Ganz und gar zweifelhaft  wird die unverdrossene Fortführung des flächendeckenden „lockdowns“, wenn man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwendet, der jedoch unser Verfassungsrecht überwölbt wie der Himmel die Erde.

Wo Flexibilität einfach nicht möglich ist

Es scheint jedoch so zu sein, daß unsere wirtschaftlich wie mental völlig verbeamtete politische Klasse so weit entfernt von der Wirklichkeit des Lebens ihrer Untertanen ist, daß deren Nöte und Sorgen ihr einfach nicht bekannt sind, und daß sie auch nicht imstande ist, flexibel zu denken wie etwa ein Unternehmer. Ich zitiere abschließend aus dem Leitartikel von Peter A. Fischer in der NZZ vom 27. Februar:

„Anscheinend fehlt es den gewählten Regierungsmitgliedern und den Behördenvertretern mit ihren sicheren Arbeitsstellen an Unternehmergeist. Dasselbe scheint leider auch für viele in der Corona-Task-Force versammelten Vertretern der Wissenschaft zu gelten, die primär Angszenarien kommunizieren. Vielleicht ist es ja tatsächlich sinnvoll, mit weiteren Lockerungen noch einen Monat länger zu warten, bis alles besser wird, wenn endlich die Hochrisikopatienten durchgeimpft sind. Unser künftiger Wohlstand aber nährt sich nicht von staatlichen Hilfsprogrammen und dirigistischen Behörden. Er braucht wieder mehr Freiräume, Verhältnismäßigkeit und eine klare Ausstiegsperspektive. Dazu gehört auch die Akzeptanz dessen, daß Fallzahlen temporär wieder steigen können und es zwar gilt, Leid zu minimieren, aber nicht jeder Todesfall verhindert werden kann. Ein Jahr nach dem Ausbruch ist es höchste Zeit, einzusehen, daß es überall Zielkonflikte gibt und wir dieser Pandemie möglichst gezielt, innovativ und wieder freiheitlicher Herr werden müssen:“


Meinungsmanipulation

Skandalös, aber nicht skandalisiert

Als das Bundesinnenministerium sein Strategiepapier vom März 2020 zur Corona-Krise, wie das damals noch hieß, ins Internet stellte, blieb der allgemeine Aufschrei in den Medien nahezu vollständig aus. Nun ist bekannt geworden, daß die politische Spitze des Ministeriums Wissenschaftler sogar ausdrücklich dazu aufgefordert hat, die Bedrohungen durch Corona möglichst dramatisch darzustellen, damit drastische Bekämpfungsmaßnahmen in der Bevölkerung große Akzeptanz finden können. Das scheint gefruchtet zu haben, denn die Politik argumentiert ja seither mit wissenschaftlichen Stellungnahmen, allerdings stets von den gleichen Wissenschaftlern. Die Medien schließen sich dem diensteifrig an. Kritische Medien gibt es jedenfalls innerhalb der deutschen Grenzen kaum noch, sieht man von den als rechte Verschwörungsplattformen diffamierten Publikationen ab wie Junge Freiheit, Tichys Einblick, Publico, achgut, acta diurna, Epoch Times usw. Wer sich unabhängig informieren will, und dabei auf traditionelle Zeitungen zurückgreifen will, muß sich schon im Ausland bedienen. Das ist das neue Westfernsehen.

Wie unsere Politiker uns einschätzen

Das Erstaunliche an diesem Vorgang ist, daß er zwar skandalös ist, in unseren Medien aber nicht skandalisiert wird. Es wird ja unverblümt in diesem Strategiepapier die Manipulation der Meinungsbildung in der Bevölkerung vorgeschlagen, wobei man sich unwillkürlich an die Arbeiten des US-amerikanischen Soziologen Walter Lippmann erinnert, die in seinem 1922 erschienenen Werk über die öffentliche Meinung kulminierten. Dazu später. Die Autoren des Strategiepapiers setzen ganz unverblümt auf eine Angststrategie und wollen eine Schockwirkung erzielen. Das liest sich dann tatsächlich so:

Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.

„Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.

Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.

Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929. Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmenden Sterblichkeitsrate (mehr als 1 % bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3 % durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2 % bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem einleuchten.

(Das Deutsch der Seehofer-Beamten übertrifft noch das Merkel-Deutsch.)

Diese beiden Jahreszahlen werden ja ganz bewußt zitiert. Die Spanische Grippe 1919, eine Viruskrankheit, forderte rund 50 Millionen Menschenleben. Die Weltwirtschaftskrise 1929 mit dem berühmten schwarzen Freitag an der New Yorker Börse gehört zu den wenigen historischen Ereignissen, die auch den Menschen heute noch geläufig sind. Diese beiden Ereignisse gewissermaßen zu addieren, um damit ein bisher unvorstellbares Katastrophenszenario herzustellen, und eine entsprechende Panik unter der Bevölkerung auszulösen, kann getrost als geniale Strategie im Sinne Walter Lippmanns, aber auch dämonischer Volksverführer vom Schlage eines Joseph Goebbels bezeichnet werden.

Die Wahrnehmung der Wirklichkeit als Grundlage der Meinungsbildung

Zu den ältesten Erkenntnissen über die Möglichkeiten der Manipulation des Menschen gehört sicher das berühmte Höhlengleichnis des griechischen Philosophen Platon. Seine bildhafte Darstellung der gefesselten Menschen in der Höhle, die ausschließlich eine Scheinwirklichkeit wahrnehmen können, die durch Schattenbilder an der Wand hergestellt wird, gehört zur humanistischen Schulbildung wie das mühselige Pauken der altgriechischen und lateinischen Vokabeln, ist aber „dank“ des Zurückdrängens der klassischen Bildung inzwischen zu einer Art Geheimwissen geworden. Darauf aufbauend haben – nicht von ungefähr in den USA – Soziologen wie Edward Bernays, Arthur W. Page, Harold Lasswell, John W. Hill, Don Knowlton, Ivy Lee und vor allem Walter Lippmann die Lehre von der öffentlichen Meinung und ihrer Beeinflussbarkeit entwickelt. Sie ist von Politikern und Wirtschaftsmagnaten geradezu begierig aufgegriffen worden, denn sie ist in der Tat das perfekte Instrument zur Entmündigung der Bürger, sowohl als Wähler wie auch als Verbraucher. Einer der Kernsätze Walter Lippmanns lautet:

Nur die politische Elite ist in der Lage, die Komplexität der Wirklichkeit in höherem und angemessenem Maße zu verstehen. Man schlägt daher vor, daß „eine spezialisierte Gruppe von Menschen“ ihre Erkenntnisse den Entscheidungsträgern unterbreitet. Diese wiederum beherrschen „die Kunst der Überzeugung“, um der Öffentlichkeit die Entscheidungen zu vermitteln und akzeptabel erscheinen zu lassen, die sie betreffen.

Die theoretischen Erkenntnisse Lippmanns haben John W. Hill und Don Knowlton in die Praxis umgesetzt und das bis heute erfolgreichste PR-Unternehmen der Welt im Jahre 1927 gegründet. Hill + Knowlton wird von den Mächtigen dieser Welt beauftragt, wenn es gilt, aus schwarz weiß zu machen um der Bevölkerung zu suggerieren, die von den Auftraggebern der Agentur gewünschte politische Entscheidung oder Marktentwicklung sei das Ergebnis der freien Entscheidung der Bürger und Konsumenten.

Einige Beispiele:

Schon in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts lag es bereits auf der Hand, daß Rauchen in höchstem Maße gesundheitsgefährdend ist, insbesondere Kehlkopf- und Lungenkrebs hervorruft. Die Gewinnmargen der Tabakindustrie indessen waren so gewaltig, daß man diese sprudelnde Quelle nahezu mühelos erzielten Reichtums auf keinen Fall versiegen lassen wollte. Also ging man eben zu Hill + Knowlton. Die Agentur wusste natürlich Rat und startete eine Kampagne, die man durchaus als Grundmuster für alle späteren PR-Kampagnen sehen darf. Nichts ist überzeugender als wissenschaftliche Erkenntnisse. Also muß man wissenschaftliche Erkenntnisse produzieren, die das gewünschte Ergebnis tragen. In diesem Falle war also die an sich unbestreitbare Gefährlichkeit des Rauchens wissenschaftlich mindestens kleinzureden oder gar zu widerlegen. Dazu muß man eben Wissenschaftler einkaufen, die dann wissenschaftlich anmutende Studien verfassen und in Umlauf bringen, wonach das Rauchen nicht so gefährlich ist, wie allgemein behauptet wird. Zur Verstärkung dieses Effekts ist es zweckmäßig, Wissenschaftler irgendwie zu diskreditieren, die eben nicht in die gewünschte Richtung publizieren. Man sucht und findet vielleicht irgendwelche peinlichen Geschichten aus dem Privatleben der missliebigen Wissenschaftler und tritt sie öffentlich breit. In wohl eher ungewollter Ehrlichkeit nannte man das treffend „Science-Twisting“, gewissermaßen die verfeinerte Form der Wahrheitsverdrehung. Darüber hinaus muß man natürlich die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchens dadurch fördern, daß gesellschaftliche Vorbilder stets mit der Zigarette in der Hand abgebildet werden. Wer sich an Film und Fernsehen der fünfziger und sechziger Jahre erinnert, dem fällt doch auf, daß die Schauspieler stets mit qualmender Zigarette auftraten. Auch der vor Kraft und Vitalität nahezu berstende Actionheld war ohne qualmende Zigarette nicht vorstellbar. Natürlich rauchte auch James Bond. Rauchen gehörte zum guten Ton.

Die „ölige“ Wahrheit

Daß die Erdölindustrie im Umgang mit der Umwelt nicht gerade zimperlich ist, wissen wir alle. Daß aber auch hier die segensreiche Tätigkeit von Hill + Knowlton die schlimmsten Auswüchse verschleiert, wissen wir schon weniger. Deswegen ist kaum bekannt, was sich fast 30 Jahre lang im Amazonas-Urwald Ecuadors zugetragen hat. Der US-amerikanische Ölkonzern Chevron-Texaco förderte dort Erdöl mit Methoden, die zu einer unglaublichen und voraussichtlich Jahrhunderte anhaltenden Vergiftung weiter Landstriche geführt haben. Das führte natürlich auch zu Klagen Betroffener vor amerikanischen Gerichten. Das US-amerikanische Justizsystem ist jedoch gerade wegen seiner sehr demokratischen Struktur anfällig für politische Einflussnahme von außen. Also musste hier angesetzt werden. Es ist in solchen Fällen schon viel gewonnen, wenn die Dauer der Verfahren extrem verzögert wird. Wenn es dann noch gelingt, die Verfahren zuständigkeitshalber in eine Bananenrepublik mit korruptionsanfälliger Justiz zu verlagern, dann ist das Problem schon fast gelöst. Und genau das ist hier gelungen. Dazu hat es aber auch gehört, die Öffentlichkeit entsprechend zu beeinflussen. Denn gerade im Falle von Umweltschäden dieses Ausmaßes kann der Druck der öffentlichen Meinung auf die Gerichte in den USA zu horrenden Schadensersatzzahlungen führen. Das probate Mittel war dann wenig überraschend vor allem auch wiederum das „Science-Twisting“. Denn nichts ist überzeugender als das Ergebnis wissenschaftlicher Forschung.

Pro und contra Kernkraft – ohne Manipulation geht nichts

Nur die wenigsten erinnern sich noch an die Havarie eines Reaktors im US-amerikanischen Atomkraftwerk „Three Mile Island“ bei Harrisburg/ Pennsylvania. Das war 1979, also 7 Jahre vor Tschernobyl. Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist auch heute noch jedermann geläufig, Harrisburg hingegen offenbar völlig vergessen. Warum? Nun, auch hier wurden massive PR-Kampagnen gefahren. Auch hier war Hill + Knowlton federführend tätig. Auch hier kam das berüchtigte „Science-Twisting“ zum Einsatz. Die juristische Problematik wurde über Zahlungen an Kläger gelöst, die man durchaus auch als Schweigegelder einstufen kann. Das in den Medien vergleichsweise wenig behandelte Thema ist eben deswegen heute kaum jemanden noch in Erinnerung. Allerdings kann man gerade im Zusammenhang mit solchen Großkatastrophen auch sehen, wie politisch in die Gegenrichtung manipuliert werden kann. Der Fall Fukushima hat ja bekanntlich in Deutschland dazu geführt, daß die Politik unter der Führung der Bundeskanzlerin eine energiepolitische Wende um 180°, den sogenannten Atomausstieg sofort, eingeleitet hatte. In anderen Ländern war das nicht so, jedenfalls nicht so krass. Woran lag das? Nun, in Deutschland berichteten die Medien nahezu ausschließlich über die Auswirkungen des Tsunami auf das Kernkraftwerk in Fukushima. Über die rund 22.000 Toten, die der Tsunami direkt bewirkt hatte, hörte und las man kaum etwas, wohl aber über die wenigen Menschen, die durch die freigesetzte Strahlung erkrankten, wovon einer zu Tode kam, und noch mehr darüber, daß das Reaktorgelände und die Umgebung auf unabsehbare Zeit verstrahlt seien. Die Medien in Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern indessen legten den Schwerpunkt der Berichterstattung auf den Tsunami und seine direkten Folgen, ohne die Tatsache der teilweisen Zerstörung des Kernkraftwerks völlig außen vor zu lassen. Die Folgen sind bekannt. Die deutsche Kanzlerin zeigt sich als die gelehrigste Schülerin Greta Thunbergs, Deutschland bezieht nach der Abschaltung seiner Kernkraftwerke Atomstrom aus Frankreich und Tschechien und hat die höchsten Energiekosten weltweit. Die Deutschen sind jedoch überzeugt davon, daß ihre Kanzlerin sie vor den unausweichlichen Atomkatastrophen bewahrt hat, die der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke mit sich gebracht hätte.

Wer will schon Krieg?

Die Beeinflussung der öffentlichen Meinung ist unverzichtbar, wenn es um die ganz großen Dinge geht. Und das größte aller Dinge ist doch die Frage von Krieg und Frieden. Seit die meisten Staaten dieser Erde nicht mehr autokratisch, sondern demokratisch regiert werden, kann eben nicht mehr die einsame Entscheidung eines Herrschers über die Frage von Krieg und Frieden befinden. Vielmehr muß man, wie der moderne Politsprech das ausdrückt, „die Menschen mitnehmen“. Wir sollten uns einmal an die unsägliche Kriegspropaganda vor und während des Ersten Weltkrieges erinnern. Hier taten sich insbesondere die Briten hervor. Ihre Kampagne gegen Deutschland, vor allem zu Beginn des Weltkrieges, sollte in Erinnerung gerufen werden. Der fraglos völkerrechtswidrige Einfall Deutschlands in Belgien wurde von der britischen Regierung zum Anlaß genommen, bei der eigenen Bevölkerung die Bereitschaft zu wecken, ihre Söhne in den Krieg gegen die „Hunnen“ zu schicken. Dazu mussten natürlich aus den Deutschen die blutrünstigen „Hunnen“ gemacht werden. Geschichten über Greueltaten der deutschen Soldaten gegen die belgische Zivilbevölkerung wurden erfunden, propagiert und, weil gar nicht nachprüfbar, von der eigenen Bevölkerung auch geglaubt. So war es dann nicht nur patriotische, sondern sogar humanitäre Pflicht, gegen die Bestien in den Krieg zu ziehen, die nicht davor zurückschreckten, kleinen Kindern Hände und Füße abzuhacken. Hill + Knowlton war noch nicht gegründet, und Walter Lippmann hatte sein grundlegendes Werk noch nicht geschrieben. Die erfolgreiche Kriegspropaganda unter der Ägide des britischen Lords Beaverbrook dürfte aber ihre anregende Wirkung auf diese Virtuosen der Meinungsmanipulation nicht verfehlt haben.

Ihr Meisterstück haben sie dann auch auf dem Gebiet der Kriegspropaganda abgeliefert. Die meisten von uns werden sich noch daran erinnern. Vor Beginn des ersten Golfkrieges machten Schreckensmeldungen die Runde, wonach der Irak nicht nur das kleine Kuwait überfallen habe, sondern die irakischen Soldaten sich unglaublicher Kriegsgreuel schuldig gemacht hätten. Sie seien zum Beispiel in Krankenhäuser eingedrungen und hätten die Frühgeburten aus den Brutkästen gerissen, um sie unter ihren Stiefeln auf dem Fußboden zu zertreten. Die Geschichte wurde über die Fernsehkanäle der Welt den entsetzten Bürgern frei Haus geliefert, die ob der tränenreich vorgetragenen Lügengeschichte einer angeblichen kuwaitischen Krankenschwester dann selbst in Tränen ausbrachen. Da blieb doch nichts anderes übrig, als diese Unmenschen unter Einsatz der ganzen militärischen Gewalt der USA und ihrer Verbündeten zu unterwerfen wie einst die Nazis und ihr Regime mit Stumpf und Stiel auszurotten, um sodann diesem Volk die Segnungen der Demokratie amerikanischen Musters zu bringen. Was daraus geworden ist, wissen wir, leider wissen wir aber auch, daß wir damals einer skrupellosen PR-Kampagne aufgesessen sind. Ob man übrigens beim zweiten Golfkrieg die Dienste von Hill + Knowlton auch benötigt hat, oder ob das Donald Rumsfeld alleine geschafft hat, kann offen bleiben.

Weitere Beispiele der erfolgreichen Tätigkeit dieser Agentur ließen sich beliebig viele aufzählen. Zu ihren Auftraggebern zählen schließlich so seriöse Institutionen wie das Internationale Olympische Komitee, Saudi-Arabien, aber auch kleinere afrikanische Diktaturen. Daß allerdings dem Vernehmen nach die WHO Hill + Knowlton mit der strategischen Kommunikation der Corona-Pandemie beauftragt haben soll, sollte nachdenklich machen.

Die Arroganz der Herrschenden braucht die Trägheit der Beherrschten

Die aufgezählten Beispiele erfolgreich betriebener PR mögen besonders krasse Fälle sein. Indessen ist das Grundmuster das, was eigentlich beunruhigen sollte. Natürlich benötigt jeder Mensch Erkenntnisse und Wissen, um rationale Entscheidungen treffen zu können. Diese Erkenntnisse und dieses Wissen kann er sich in aller Regel nicht erarbeiten, ohne auf die Ergebnisse von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zurückgreifen zu können. Und man benötigt einfach ein objektives Wissen über das, was auf dieser Erde so alles vorgeht. Also benötigt man ein gewisses Grundvertrauen in die Arbeit von Journalisten. Spätestens seit dem Fall Relotius ist dieses Grundvertrauen jedenfalls in Deutschland stark erschüttert. Gerade der Umgang der deutschen Politik, aber auch der deutschen sogenannten Qualitätsmedien mit der Corona-Krise zeigt jedoch, daß der Wunsch der Mächtigen, das Denken der Bürger zu manipulieren, offenbar übermächtig ist. Man meint, das Denken der Menschen mit einer Angststrategie in die gewünschte Richtung lenken zu müssen. Man traut den Bürgern seines Landes offenbar nicht zu, selbst denken zu können, und selbst zu den richtigen Ergebnissen zu gelangen. Da ist man doch seit der Zeit des Absolutismus nicht weitergekommen. Es bleibt vielmehr bei der Erkenntnis des seinerzeitigen preußischen Innenministers Gustav von Rochow:  „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen“.

Wie aus der Welt gefallen mutet dagegen die Maxime seines Zeitgenossen Immanuel Kant an: „Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“ Mir scheint, nicht der große preußische Philosoph, sondern der völlig in Vergessenheit geratene preußische Innenminister hat das Denken der Menschen unserer Tage nachhaltig und erfolgreich beeinflusst. Vielleicht liegt das daran, daß es so anstrengend ist, selbst zu denken und sich um die Ermittlung der Wahrheit zu bemühen. Das wussten schon die Mächtigen im alten Rom. Deswegen stellten sie ihr Volk mit Brot und Spielen ruhig. Wem seine leiblichen Bedürfnisse und die Wünsche seines Gemüts erfüllt werden, der stellt keine weiteren Fragen. Frau Merkel und ihre Entourage können beruhigt sein.






fiat iustitia?

Vor dem Landgericht Itzehoe findet nun ein Strafverfahren gegen eine 95-jährige Angeklagte statt. Angesichts dieses Lebensalters fragt man sich natürlich unwillkürlich, unter welchen Umständen überhaupt ein Mensch dieses Lebensalters vor Gericht gestellt werden kann oder gar muß. Wer Deutschland etwas besser kennt, vermutet allerdings gleich, daß es sich hier um einen Fall aus dem unseligen Dritten Reich handeln muß. Denn in den letzten Jahren hatten wir ja eine Reihe von derartigen Fällen, sei es, daß es um Kriegsverbrechen ging, oder sei es, daß die Untaten in den KZs nach Jahr und Tag juristisch aufgearbeitet wurden.

Ein KZ-Prozeß

So ist es auch hier. Die Angeklagte soll – während eines Strafverfahrens hat man als Kommentator, insbesondere als Jurist, insofern nicht von einem festgestellten Sachverhalt auszugehen – in dem KZ Stutthof als Sekretärin des Lagerkommandanten gearbeitet haben, und zwar in den Jahren 1943-1945. Sie ist 1926 geboren. Deswegen ist sie auch vor einer Jugendkammer angeklagt, und es ist das Jugendgerichtsgesetz auf diesen Fall anzuwenden. Die Anklage legt ihr kurz gesagt zur Last, als Sekretärin des Lagerkommandanten gewußt zu haben, was dort geschah, und in dieser Eigenschaft auch für das Funktionieren der Vernichtungsmaschinerie notwendig gewesen zu sein, wie jedes andere kleine Rädchen im Getriebe auch. Nach der neueren Rechtsprechung in derartigen Fällen ist es ja nicht mehr erforderlich, daß der Angeklagte auf das Mordgeschehen bestimmenden Einfluß haben mußte. Das sprichwörtliche kleine Rädchen im Getriebe gewesen zu sein, genügt für den Vorwurf der Beihilfe zum zigtausendfachen Mord. So zuletzt der Bundesgerichtshof in dem Strafverfahren gegen Oskar Gröning.

Wir wissen nicht, was wirklich geschehen ist

Nun will ich mangels genauerer Aktenkenntnis keine Spekulationen darüber anstellen, was die Angeklagte damals tatsächlich gewußt hat, wie sie überhaupt Sekretärin des Lagerkommandanten werden konnte, ob freiwillig oder mehr oder weniger genötigt. Auch nicht, ob sie ernsthaft die Möglichkeit gehabt hätte, diesen Dienst umgehend zu quittieren, und was dergleichen Dinge mehr sind, die von der Verteidigung sicherlich vorgebracht werden können.

Warum strafen wir überhaupt?

Hier stellt sich eine ganz andere Frage. Wie auch in ähnlichen Fällen erhebt sich die Frage nach dem Sinn der Strafe und des Strafverfahrens. Hier noch verschärft dadurch, daß wir es mit einem Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz zu tun haben. Der Zweck der Strafe ist dort allein die Einwirkung auf den jugendlichen Täter, um ihm das Verwerfliche seines Tuns vor Augen zu halten und erzieherisch auf ihn einzuwirken, damit er künftig keine Straftaten mehr begeht. Dazu kann in schweren Fällen auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe dienlich sein, die bei schweren Straftaten wie Mord auch verhängt werden muß. Das Höchstmaß ist im Jugendstrafrecht allerdings eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, auch bei Mord, auch bei Völkermord oder sonstigen Massenmorden wie etwa im Rahmen des Holocaust. Können diese Strafzwecke bei einem Menschen erreicht werden, der nicht nur das Jugendalter schon lange hinter sich gelassen hat, sondern mit 95 Jahren bereits am Rande des Grabes steht?

Die Menschenwürde ist nicht nur unveräußerlich, sie hat jeder Mensch…

Doch es gibt noch weitere Fragen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es die überragende Stellung des Schutzes der Menschenwürde in unserem Grundgesetz, einen Menschen zum bloßen Objekt behördlichen oder richterlichen Handelns zu machen. Diese Frage stellt sich in Strafverfahren gegen betagte und kranke Angeklagte in aller Schärfe. Bekannt geworden ist der Fall des früheren DDR-Staatschefs Erich Honecker. Er war während seines Verfahrens im Jahr 1992 bereits betagt aber auch schwer krank. Die Ärzte schätzten seine Lebenserwartung auf nur noch wenige Monate. Tatsächlich starb er ja auch bereits 1994. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied am 12.01.1993, daß der Angeklagte aus der Haft zu entlassen und das Verfahren gegen ihn einzustellen sei. Es sei eben mit der Menschenwürde eines bereits am Rande des Grabes stehenden Angeklagten nicht vereinbar, ihn in Haft zu behalten und zu einer voraussichtlich sehr langen Freiheitsstrafe zu verurteilen, sodaß er keine Aussicht mehr haben würde, sein Leben in Freiheit zu beschließen.

…ungeachtet der Schwere seiner Schuld

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 24.04.1986 erklärt, daß der in diesem Falle bereits 89-jährige Beschwerdeführer jedenfalls in Bälde aus der Strafhaft zu entlassen sei, auch wenn seine Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer der Haft gemäß Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 05.06.1985 zurückgewiesen wurde. Der Fall lag so, daß der Beschwerdeführer in der Tat aktiv an der Vernichtungsmaschinerie des KZ Auschwitz und seiner Nebenlager beteiligt war. Hinzu kam, daß er im Laufe der Jahrzehnte nie Reue gezeigt hatte, vielmehr seine Tat teils bestritten, teils kleingeredet hatte. Dennoch durfte man ihn nicht dauerhaft zum bloßen Objekt eines Verfahrens machen und die zuerkannte, als durchaus gerecht empfundene Strafe bis zum letzten Atemzug des Verurteilten vollstrecken. Dem stehe die unveräußerliche Menschenwürde entgegen, die auch Tätern wie diesem eigene.

Es ist einer Kulturnation nicht würdig, die Menschenwürde des Täters zu ignorieren

Wenn man hingegen ein Strafverfahren nur deswegen durchführt, weil man zum einen das Geschehen strafrechtlich aufarbeiten will, wie das gern formuliert wird, und zum anderen das Gesetz nun einmal keine Altersgrenzen kennt, und deswegen nach Feststellung von Tat und Schuld die Strafe ausgesprochen werden muß, dann wird der Angeklagte zum bloßen Objekt der Rechtspflege, vielleicht sogar der Geschichtsforschung. Selbst schwerstkriminelle politische Täter wie Honecker oder der SS-Scherge im Falle des Bundesverfassungsgerichts haben ihre Menschenwürde. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. So legt es Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes fest. Und das geschieht eben nicht, um dem betreffenden Angeklagten etwa Schonung zu gewähren, weil man angesichts seiner Lebenssituation Mitleid fühlt, und das geschieht auch nicht, weil die Tat des Angeklagten Jahrzehnte zurückliegt und daher vielleicht nicht mehr so schwer zu wiegen scheint, wie das sonst der Fall ist, wenn die Strafe praktisch auf dem Fuße folgt. Nein, die Achtung der Menschenwürde ist nach unserem Grundgesetz eine maßgebliche Grundlage dieses Staatswesens, ja unserer Kultur überhaupt. Und deswegen muß sie ohne Ansehen der Person beachtet werden, auch wenn ihr Träger im Einzelfall ein Mensch ist, der zu Recht Abscheu und Verachtung bei seinen Mitmenschen hervorruft, weil er selbst die Menschenwürde anderer mit Füßen getreten hat. Es geht in der Tat um den Grundsatz. Wollen wir in einer Rechtsordnung leben, die ohne Ansehen der Person die Menschenwürde immer oben anstellt? Wollen wir eine Kultur pflegen, deren Fundament der abendländische Humanismus ist, der eben in der Achtung der Menschenwürde jedes Menschen kulminiert?

Deswegen ist es auch im vorliegenden Falle völlig gleichgültig, ob die 95-jährige Angeklagte als 17-jähriges Mädchen naiv in diese „Anstellung“ hinein gestolpert ist, ob sie fanatische Anhängerin des „Führers“ war oder nicht, ob sie eine Chance hatte, den Dienst im KZ zu quittieren oder nicht. Es geht allein darum, daß wir als Kulturnation grundsätzlich die Menschenwürde achten. Und dazu gehört es, einen Menschen am Rande des Grabes nicht mehr vor Gericht zu stellen.


Lügt sie oder schwätzt sie nur dumm daher?

Angela Merkel hat sich am 26. Januar dieses Jahres in ihrer Videoansprache zum Weltwirtschaftsgipfel mit dem Thema Klimawandel befaßt. Dieses Thema ist für sie offenbar sehr wichtig, so wichtig, daß es trotz der Corona-Krise auf der Agenda bleiben muß. Und das ist eine sehr spezielle Agenda, wie man schon daran erkennen kann, welche Tatsachenbehauptungen sie aufstellt, natürlich um daran ihre Politik für die nächsten Jahre auszurichten. Für die nächsten Jahre auch als Auftrag für ihren Nachfolger. Sie kann natürlich sicher sein, daß ihr Nachfolger, ob er nun Laschet oder Söder heißen wird, ihre Politik fortsetzen wird. Beide gehören offensichtlich zu ihren glühenden Fans.

Ich mach mir die Welt so wie sie mir gefällt

Schauen wir uns also an, was Merkel ihrem Publikum als Fakten verkauft. Das beginnt mit den behaupteten Erfolgen in Sachen „regenerative Energien“. Übrigens auch so eine typische Vokabel aus dem politischen Dummsprech. Regenerativ sind natürlich nicht Energien. Energie entsteht aus der Nutzung von Energieträgern. Die können in dem Sinne regenerativ sein, daß sie aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden, oder bei der Energieerzeugung erhalten bleiben, wie etwa das Wasser, das Turbinen antreibt, die elektrische Energie erzeugen, von der ein Teil genutzt wird, das Wasser wieder nach oben zu pumpen. Aber offenbar ist die Politik auf so eine Schlagzeilensprache angewiesen. Denn präzise Erläuterungen passen eben nicht in griffige und kurze Formulierungen, sondern beanspruchen ein größeres Textvolumen. Das möchten Politiker ihrem Volk allerdings nicht zumuten, vor allem möchten sie nicht in die Gefahr geraten, sachliche Aussagen begründen zu müssen und dann dabei Fehler zu machen, die das Volk bemerkt.

Die angebliche Quote der „regenerativen Energien“

Deutschland habe inzwischen mehr als 40 % der Energieerzeugung aus regenerativen Energien, behauptet die Kanzlerin. Um ihr Volk gefügig dafür zu machen, für das hehre Ziel des Klimawandels weitere Opfer zu bringen, insbesondere in Gestalt weiter steigender Kosten für den Energieverbrauch, verbindet sie Lob und Forderung. „Aber wir wissen auch, welche Anstrengungen damit verbunden sind. Wenn wir die Verwundbarkeit durch den Klimawandel wirklich überwinden wollen, dann müssen wir harte politische Maßnahmen durchführen, bei denen wir die Menschen mitnehmen müssen.“ Wenn Politiker davon sprechen, die Menschen „mitnehmen“ zu wollen, ist das nichts anderes als die Umschreibung von Zumutungen. Die Zahl 40 % ist indessen so falsch, daß man nur von bewusster Irreführung, besser gesagt, Lüge sprechen muß. Tatsächlich betrug der Anteil dieser sogenannten regenerativen Energien – Wind- und Solarenergie, Wasserkraft, Gas und Kraftstoffe aus Biomasse – am Primärenergieverbrauch laut Branchenverband BDEW im vergangenen Jahr gerade mal 14,9 %. Die behaupteten 40 % beziehen sich ausschließlich auf Elektroenergie. Das ist nur ein kleiner Teil der insgesamt verbrauchten Energie. Der Großteil des Primärenergieverbrauchs entfällt auf Wärmeerzeugung und Verkehr. Rund 35 % macht das Mineralöl aus, dann kommen Gase mit etwa 25 %, die sogenannten regenerativen Energien mit knapp 15 %, Kohle mit 9 %, Kernkraft mit 6 %. Hinzu kommen kleinere Energiequellen wie Wasserkraft und Abfallverwertung. Das sind im übrigen offizielle Zahlen des Umweltbundesamtes.

Der sprachliche Taschenspielertrick

Weil die wirklichen Zahlen für die politische Propaganda nicht taugen, reden Politiker und ihre journalistischen Wasserträger gerne von Energie, wenn sie tatsächlich von der Stromproduktion sprechen. Denn die Zahlen zeigen ja deutlich, daß auch noch mehr als 20 Jahre nach Verkündung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) rund 85 % der Energie eben nicht aus den sogenannten erneuerbaren Energieträgern stammen. Und das trotz vieler hundert Milliarden Euro, die in diese sogenannte Energiewende geflossen sind. Entgegen der amtlichen Propaganda ist Deutschland auch kein Vorreiter auf diesem Gebiet. Denn diese 15 % am Gesamtenergieverbrauch liegen deutlich unter dem, was EU- Durchschnitt ist. Das sind gut 20 %.

Der Mittelwert ist kein wirklicher Wert

Die propagandistisch beworbenen 40 % stehen allerdings nicht gleichmäßig zur Verfügung. Das liegt daran, daß man Strom nicht speichern kann, auch wenn z.B. Frau Baerbock uns das weismachen will. Der Anteil des Wind-, Solar-und Biogasstroms an der Elektro-Energieerzeugung schwankt monatlich erheblich. So waren das im Februar 2020 61,6 % und im Januar 2021 34,2 %. Aber auch das sind nur Durchschnittszahlen. Es gibt immer wieder Tage, in denen regenerative Quellen so gut wie nichts zur Stromerzeugung in Deutschland beigetragen haben. Und weil man Strom nicht speichern kann, müssen Windräder auch bei starkem Wind abgeschaltet werden, wenn der so erzeugte Strom zu einem Überangebot von anderweitig erzeugtem Strom kommt. Wegen der in Deutschland verbreiteten Atomphobie wird auch eisern verschwiegen, daß an vielen Tagen vor allem im deutschen Südwesten die Stromversorgung nur aufrechterhalten werden kann, weil in französischen Atomkraftwerken erzeugter Strom importiert wird.

Die Energiewende kommt uns teuer

Merkel spricht geheimnisvoll von großen Anstrengungen, die dafür – für das Erreichen des sogenannten Klimaziels – nötig sind. Nirgendwo in Europa ist der Strom für den Endverbraucher so teuer wie in Deutschland. Die EEG Umlage beläuft sich seit Januar 2021 auf 6,5  Cent pro Kilowattstunde. Sie müsste höher sein. Doch wird ein Teil dieser Kosten aus dem allgemeinen Haushalt, also aus Steuermitteln, finanziert. Noch 2011 versicherte Frau Merkel ihrem Volk, die EEG Umlage werde bis 2020 nicht höher als 3,5 Cent pro Kilowattstunde betragen.

EU und Europa

Daß Merkel zu den glühendsten Anhängern der Europa-Religion gehört, wissen wir. Zu deren Glaubensinhalten gehört die Gleichsetzung von EU und Europa, was natürlich blühender Unsinn ist. Die Fläche der EU umfaßt weniger als die Hälfte der gesamten Fläche des Kontinents Europa. Die Bevölkerung der EU liegt bei 447 Millionen, die Europas hingegen bei 741 Millionen. An diesen Fakten muß auch der weitere Text gemessen werden, den Merkel ihrem Publikum zumutet: „Die Europäische Union hat das getan, was erwartet wird. In einem ersten Schritt haben wir unser europäisches Ziel für die CO2 Reduktionen bezüglich des Jahres 2030 von 40 % auf 55 % erhöht. Wir haben uns zur Klimaneutralität für das Jahr 2050 verpflichtet, was, wenn wir das erreichen, dazu führen kann, daß Europa der erste klimaneutrale Kontinent wird.“ Was die Europäische Union tut oder nicht tut, tut das übrige Europa keineswegs. Selbst wenn die merkel’schen 40 % nicht die Elektrizität, sondern die Energieerzeugung insgesamt beträfen, wie nicht, würde damit auf keinen Fall erreicht werden können, daß Europa der erste „klimaneutrale“ Kontinent werden kann. Das weiß sie auch. Weder Berlin noch Brüssel können bestimmen, welche Energiepolitik Russland, die Ukraine, Belarus, die Schweiz, Norwegen, Großbritannien und andere Nicht-EU-Staaten machen.

Die Verlagerung des Energieverbrauchs

Merkel verschweigt natürlich auch, woran der Rückgang des Energieverbrauchs in der EU tatsächlich liegt. Das ist die Verlagerung der Industrieproduktion vor allem im Elektronik- und Textilbereich nach Fernost. In den letzten 20 Jahren stieg der Energieverbrauch und damit die CO2-Emission Chinas deutlich schneller, als diese Kennziffern in der EU sanken. Denn die Chinesen produzieren nicht nur für den eigenen, rasch wachsenden Markt an Konsumgütern, sondern auch für ihre europäische Kundschaft, sowohl in der EU als auch im übrigen Europa. Wenn man sich schon mit einer sogenannten Energiebilanz schmücken will, dann muß man nicht nur angeben, wie viel CO2 die EU in die Luft bläst, sondern auch welche Menge CO2 im Handelssaldo mit Ostasien steckt, vor allem mit China. Sowohl die EU als auch ihr größtes Mitglied Deutschland führen seit Jahren deutlich mehr aus China ein, als sie dort hin exportieren. Deswegen wird es auch nicht möglich sein, die EU 2050 „klimaneutral“ zu machen, noch weniger wird Europa ein „klimaneutraler“ Kontinent. Nicht einmal die erhebliche Reduzierung der Industrieproduktion im Zuge der Corona-Krise konnte dieses Ziel auch nur greifbar machen. 2020 ging der globale menschengemachte CO2 Ausstoß nur um 6,4 % zurück.

Klimaneutral heißt in Wirklichkeit ohne menschliche Aktivität

Nimmt man den Rückgang des menschengemachten CO2 Ausstoßes im Jahr 2020 als Beleg dafür, was die Einschränkung der Industrieproduktion für die sogenannte Klimaneutralität bedeutet, dann wird schnell klar, was eigentlich passieren muß, um dieses Ziel zu erreichen. Der einzige „klimaneutrale“ Kontinent ist die Antarktis. Dort gibt es aber weder Bevölkerung noch Industrie. Das Rezept ist aus dem Alten Testament bekannt. Angesichts des sündhaften Lebenswandels der Menschen hatte sich Gott bekanntlich entschlossen, sie mittels Sintflut vom Planeten zu tilgen. Damit wäre die Sünde aus der Welt gewesen. Er hat es sich dann im letzten Moment doch noch anders überlegt und Noah geheißen, eine Arche zu bauen um damit wenigstens die gerechten unter den Menschen samt fürs Überleben notwendiger Tierwelt vor dem Untergang zu retten. Es wäre interessant zu erfahren, wer nach Meinung Merkels und ihrer Bewunderer auf der „klimaneutralen“ Erde dann noch weiterleben darf.

Ein Gedankenexperiment – Merkel im Gerichtssaal

Wir dürfen wohl getrost davon ausgehen, daß Merkel durchaus weiß, daß sie objektiv die Unwahrheit sagt. Sie redet ja nicht voraussetzungslos daher, wie das sprichwörtliche Lieschen Müller, das seine Weisheiten aus dem Tratsch der Nachbarinnen und den Überschriften der Bild-Zeitung bezieht. Heerscharen von hoch bezahlten Beratern versorgen sie mit Informationen. Es ist daher ausgeschlossen, daß sie etwa die oben genannten Zahlen nicht kennt. Nun stellen wir uns einen Augenblick vor, Merkel habe nicht vor dem Weltwirtschaftsforum gesprochen, sondern in einem Gerichtssaal als Partei eine Erklärung abgegeben oder gar als Zeugin eine Aussage gemacht. Nicht nur die gute Kinderstube, sondern auch das Gesetz verpflichtet die Verfahrensbeteiligten außer dem Angeklagten im Strafprozeß zu wahrheitsgemäßen Angaben. So liest man es zum Beispiel in § 138 Abs. 1 ZPO. Jeder, der schon einmal an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen und dabei die Vernehmung von Zeugen erlebt hat, weiß, daß hier strenge Maßstäbe gelten. Das gilt nicht nur im Falle der Beeidigung der Zeugen, die damit gleich das Risiko des Meineides entstehen läßt, sondern das gilt auch für Aussagen unbeeidigter Zeugen. Denn § 153 StGB lautet : „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Objektiv muß also die Angabe falsch sein, subjektiv muß Vorsatz vorliegen. Vorsatz liegt allerdings immer schon dann vor, wenn man es auch nur für möglich hält, daß man gerade die Unwahrheit sagt, das aber in Kauf nimmt, weil man aus welchen Gründen auch immer diese Angaben machen will. Hätte Frau Merkel also den Text ihrer Rede vor dem Weltwirtschaftsgipfel am 26. Januar 2021 etwa als Zeugin in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß oder vor Gericht vorgetragen, so hätte sie sich fraglos wegen falscher uneidlicher Aussage nach § 153 StGB strafbar gemacht. Eine Freiheitsstrafe wäre wohl unausweichlich fällig gewesen.

Schöne neue Welt

Ist es eigentlich moralisch gerechtfertigter, vor der Weltöffentlichkeit zu lügen, als im Gerichtssaal? Für Politiker vom Schlage Merkels offenbar schon. Für sie gilt nämlich der Grundsatz: „Der Zweck heiligt die Mittel“. Wer solche Politiker wählt, hat tätigen Anteil am Niedergang unserer Kultur. Zu deren Grundlagen haben bisher unter anderem die zehn Gebote aus der Bibel gehört. Dort heißt es ja bekanntlich: „Du sollst nicht lügen“. Die Agenda der Linken einschließlich Merkel geht aber offensichtlich dahin, die überkommene Kultur über Bord zu werfen. In der angestrebten schönen neuen Welt ohne Nationen und ihre Kulturen hat sie ja offenbar nichts zu suchen.





Das Gedenken an das Undenkbare

Die Geschichte ohne Hitler

Am 27. Januar gedenkt nicht nur Deutschland, sondern die Welt des Menschheitsverbrechens, dessen Bezeichnung als Holocaust, sinngemäß übersetzt ganz und gar verbrannt, seine Ungeheuerlichkeit, aber auch gleichzeitig das Fehlschlagen der Absichten seiner Initiatoren benennt, denn ganz und gar wurde das Volk, das man doch von der Erde tilgen wollte, eben nicht vernichtet. Wir werden zu diesem Anlaß die üblichen Reden hören und die Leitartikel in den Zeitungen lesen, die von der einzigartigen Schuld des „Tätervolks“ künden. Wir werden natürlich auch, wenn auch in abnehmender Zahl, Verharmlosungen oder gar das Kleinreden des Geschehenen zur Kenntnis nehmen müssen. Das alles droht zur ermüdenden Routine zu werden. Mir scheint, daß man das Gedenken neu denken muß.

Man stelle sich einen Augenblick vor, Hitler wäre seinerzeit beim Marsch auf die Feldherrnhalle ebenso unter den Kugeln der bayerischen Polizei gefallen, wie eine Reihe seiner Anhänger. Die NSDAP hätte wohl bald aufgehört zu existieren, denn diese Partei war in extremer Weise auf die Person ihres Anführers zugeschnitten. Ohne ihn hätte sie auf keinen Fall eine maßgebliche Rolle in der deutschen Politik spielen können, von einer Regierungsübernahme, auch nur der Beteiligung daran ganz zu schweigen. Mithin wäre es auch nicht zur Entrechtung, Verfolgung und Ermordung der Juden in Deutschland und Europa gekommen. Denn auch der in Teilen der Bevölkerung unseres Landes damals virulente Antisemitismus hatte nicht entfernt das Potenzial zu dem, was Hitler dann tatsächlich ins Werk gesetzt hat.

Literatur statt Wirklichkeit

Hätte ein Schriftsteller sich derartiges ausgedacht und niedergeschrieben, dann hätten die Leser dies wohl ähnlich eingeordnet wie auch Orwells 1984 und ähnliche Dystopien. Literaturwissenschaftler hätten sich Gedanken über die Abgründe der menschlichen Seele und die Verfügbarkeit der Massen gemacht, auch Parallelen zu blutrünstigen Ereignissen wie den französischen  und russischen Revolutionen gezogen. Als Beschreibung einer real zu erwartenden Zukunft hätte man das ob seiner Monströsität wohl kaum aufgefasst. Die Vorstellung, daß einem ganzen Volk gewissermaßen eine genetische Mutation zugeschrieben wird, die jeden Angehörigen dieses Volkes zu einem gefährlichen Schädling macht, den man deswegen vernichten muß, weil man sonst selbst sein Opfer würde, eine solche Vorstellung ist in der Tat derartig abstrus und monströs, daß man sie allenfalls in der überbordenden Fantasie eines Schriftstellers verortet, im realen Leben jedoch nicht für möglich hält. Und dennoch hat uns die Geschichte eines Schlechteren belehrt.

Das „Denkmal der Schande“

Wenden wir uns nun der Gedenkkultur, aber auch Unkultur in unserem Lande zu. Dazu gehören auch Gedanken über das Holocaustdenkmal in Berlin wie auch die Diskussionen darüber. Fangen wir mit letzteren an. Björn Höcke hat es ein Denkmal der Schande genannt. Dies wohl eher abwertend in dem Sinne, daß nur wir Deutschen ein solches Denkmal errichtet haben. Klarstellend hat er nachgeschoben, es erinnere an die Schande, die der Holocaust für Deutschland nun einmal ist. Andere verweisen eben darauf, daß die Erinnerung an eben diese Schande wach gehalten werden muß.

Das Denkmal der Tauer

Das greift alles zu kurz. Der Mord hat einen Täter, und er hat ein Opfer. Das Ruchlose der Tat ist untrennbar verbunden mit dem Leid des Opfers und seiner Angehörigen. Übertragen auf den Holocaust heißt das, daß nicht nur die Verdammung der Täter Bestandteil der Erinnerung an den Holocaust sein darf, sondern daß ebenso die Trauer um die Opfer im Bewußtsein bleiben muß.

Beginnen wir mit der Trauer. Denn das kommt jedenfalls in Deutschland im Zusammenhang mit Gedenktagen wie diesem zu kurz. In Deutschland ist man sehr auf die Verurteilung der Täter und leider auch auf eine kollektive Schuldzuschreibung fixiert, eine Schuldzuschreibung zu Lasten einer ganzen Generation. Das Gerede vom Tätervolk insinuiert ja, daß die Deutschen jener unseligen Jahre nicht nur zu einem erheblichen Anteil an diesen Untaten schuldhaft beteiligt gewesen seien, sondern sich auch in der Form schuldig gemacht hätten, daß sie nicht den Aufstand gewagt und das Grauen beendet haben. Wer so redet, verkennt das Wesen von Diktaturen wie in Russland seit 1917 und in Deutschland seit 1933. Damit wollen wir es an dieser Stelle bewenden lassen, denn dies ist ein eigenes Thema und seine auch nur kursorische Behandlung würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen.

Wenn einem selbst das zustößt…

Es ist nicht allein die schiere Zahl der Opfer jenes Staatsverbrechens. Es ist vor allem die Ideologie zu betrachten, die ein solch monströses Verbrechen möglich machen konnte. Die Vorstellung, ein Mensch sei kraft seiner Geburt, nicht etwa wegen seiner persönlichen Eigenschaften, seiner Religion oder seiner politischen Überzeugung, sondern nur weil er eben von diesen und keinen anderen Eltern und Großeltern und Urgroßeltern abstammt, nicht nur minderwertig, sondern eine Gefahr für die Allgemeinheit („die Juden sind unser Unglück“), diese Vorstellung allein ist schon schlicht unmenschlich. Man stelle sich einmal vor, selbst zu denen zu gehören, denen andere Menschen diese unabänderliche Eigenschaft zuschreiben. Man sei eben unabänderlich schlecht, gewissermaßen ein Coronavirus auf zwei Beinen. Man gehöre deswegen eigentlich nicht zu diesem Volk, man habe da nichts zu suchen, mehr noch, am besten sei es, man existiere erst gar nicht. Und das vielleicht noch vor dem Hintergrund, daß man sich selbst durchaus als guter deutscher Patriot fühlt, wie so viele deutsche Juden in den zwanziger und dreißiger Jahren, auch mit Blick auf die eigenen Leistungen als Soldat im Ersten Weltkrieg. Man hält dem Pöbel von der SA sein Eisernes Kreuz entgegen und muß sich anhören: „Juda verrecke!“ Man muß sich als Arzt anhören, man sei einfach unwürdig, „Arier“ zu behandeln. Man muß sich als angesehener Rechtsanwalt darauf verweisen lassen, künftig nur noch als „Judenkonsulent“ sein Brot verdienen zu dürfen. Schon das allein sprengt doch das Vorstellungsvermögen des normal denkenden Menschen. Und dann wird das alles bis zur unvorstellbaren Konsequenz des Völkermordes umgesetzt.

Es war ein Verbrechen an unserem Volk, denn die Opfer gehörten zu ihm wie die Täter

Die Menschen, denen solches widerfahren ist, verdienen ein ehrendes Gedenken. Das unterstreicht, daß nicht einmal dieses unvorstellbare Verbrechen ihnen ihre Menschenwürde nehmen konnte. Wir geben ihnen daher ihre Menschenwürde nicht zurück, wenn wir ihrer gedenken, nein, sie bleiben für uns schlicht und einfach Menschen wie alle anderen auch, Menschen allerdings, die Opfer eines Menschheitsverbrechens geworden sind. Wir denken nicht zuletzt daran, daß dies ja, soweit sie nicht Polen oder Franzosen oder Niederländer waren, Deutsche waren. Sie waren Nachbarn, Kollegen, Freunde. Sie waren je nach persönlicher Begabung, glänzende Wissenschaftler, begnadete Künstler, erfolgreiche Unternehmer und Selbständige, aber auch einfache Leute, Handwerker und Angestellte, kurzum eben unsere Leute. So sahen sie sich selbst, und so sahen sie ihre Nachbarn. Es sind ja nicht etwa Fremde entrechtet und ermordet worden. Es sind Bürger unseres Landes so behandelt worden. Auch das macht die Gedanken daran schwer, nimmt aber nichts vom Abscheu vor der Tat auch zu Lasten Angehöriger anderer Nationen.

Über die Täter muß kein Wort mehr verloren werden

Über die Täter, also jene politischen Schwerstverbrecher, die nicht nur diese unglaubliche Tat zu verantworten haben, sondern auch diejenigen, in deren Namen sie zu sprechen und zu herrschen vorgaben, in schlimmster Weise unterjocht haben, über sie ist schon so viel geschrieben worden, daß wir an dieser Stelle dazu nichts weiter sagen müssen, als daß sie Schande über unser Land gebracht haben.

Schande und was sie bedeutet

Ja das alles hat Schande über uns gebracht, und somit ist auch der Schande zu gedenken. Welche Schande das war, das haben kurz nach dem Kriege die Richter formuliert, die über Verbrechen der Nationalsozialisten zu urteilen hatten. Ich zitiere aus dem Urteil eines Landgerichts, das über die Anführer der Pogrome vom 9. November 1938 zu richten hatte.: „Die Schändung, die die Täter ihren unglücklichen Opfern zudachten, hat sich auf sie selbst und, was schlimmer ist, auf das ganze deutsche Volk zurück gewandt. Daran kann bei der strafrechtlichen Würdigung so wenig vorbeigegangen werden, wie an der unheilvollen geschichtlichen Bedeutung dieser Taten, die ein Markstein waren auf dem Wege in Rechtlosigkeit, Gewalt, Greuel und Untergang.“ Und in einem anderen Falle bescheinigte der Richter einen solchen Angeklagten: „Er hat tätigen Anteil an der Schändung des deutschen Namens in der Welt.“ Die Geschichte beläßt alle Ereignisse an ihrem Ort und in ihrer Zeit. Auch die Schande dieser Taten bleibt an den Tätern haften und verunstaltet nicht das Antlitz ihrer Opfer aus dem eigenen Volk, noch weniger das ihrer Nachkommen. Aber damit alleine ist es nicht getan, man muß, wie ausgeführt, auch um die Ermordeten trauern. Und man muß sich dessen bewußt sein, daß offenbar die menschliche Natur auch Abgründe hat, in die man nur mit Schaudern blicken kann.

Das Datum 27. Januar ist nicht gut gewählt

Man hat den Gedenktag auf das Datum gelegt, das die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee markiert. Das ist nicht unbedingt das Datum, das dieses Verbrechen symbolisiert. Man hätte eher das Datum der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 nehmen sollen. Denn an diesem Tag wurde die sogenannte Endlösung der Judenfrage, also die Ingangsetzung des Holocaust, beschlossen. Man hätte auch die Verkündung der sogenannten Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 als Datum eines Gedenktages festschreiben können. Denn damit begann förmlich die Entrechtung der Juden in Deutschland. Daten wie diese zwingen zur Auseinandersetzung mit der unmenschlichen Ideologie, die solches ermöglicht hat.

Ein würdigeres Denkmal wäre besser gewesen

Man hat in Berlin nach langen Diskussionen ein Denkmal errichtet, das zu Recht umstritten ist. Nicht die Tatsache, daß man ein Denkmal errichtet hat, nicht der Ort, nämlich die Hauptstadt unseres Landes, in der damals die Täter herrschten, sondern die konkrete Ausgestaltung wirft Fragen auf. Der künstlerische Gedanke, die Monströsität der Tat optisch auch quantitativ zu erfassen, mag ja legitim sein. Doch zeigt der tatsächliche Umgang mit dem Denkmal, daß es seine Aufgabe, ein Ort des Gedenkens und der Trauer zu sein, verfehlt. Herumliegende Bierflaschen und Cola-Dosen künden von einem ganz anderen Umgang des Publikums mit dem Denkmal, als sich Künstler und Auftraggeber erwartet haben. Ich halte es auch für unmöglich, der Monströsität des Verbrechens dadurch entsprechen zu wollen, daß man ein überdimensioniertes Areal, angefüllt mit Betonblöcken, mitten in die belebte Innenstadt von Berlin setzt, umbraust vom Straßenverkehr und vorgeführt als touristische Sehenswürdigkeit.

Einen Begriff davon, wie man der namenlosen Trauer um die zahllosen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einen Ort geben kann, gibt uns die ebenso ergreifend schlichte wie ausdrucksstarke Plastik von Käthe Kollwitz in der Neuen Wache zu Berlin. Der Ort eines Waldes oder eines Parks, in dem der Betrachter vor einem schlichten Denkmal seinen Gedanken hingegeben verweilt, erscheint mir angemessener als ein touristisches Highlight mitten in einer Großstadt, wo sich eben das ehrende und stille Gedenken nur sehr schwer gegen die Umgebungseindrücke durchzusetzen vermag. Doch es ist nun so, wie es ist. Wir müssen eben Gedenktage und Denkmäler hinnehmen, wie sie uns einfachen Bürgern von der Politik gegeben werden. Es liegt an uns selbst, wie wir mit der Geschichte umgehen. Betreuungsangebote aus Politik und Medien benötigen wir nicht. Wir bedienen uns lieber unseres eigenen Verstandes, wie uns das wirklich kluge Leute vom Schlage eines Horaz oder Kant geraten haben.


Merkels letzter Sieg

Adieu, Angela, du hast es geschafft!

Angela Merkel wird sich nach Bildung der neuen Bundesregierung unter Armin Laschet im Herbst dieses Jahres aus der Politik zurückziehen. Ihr Feld hat sie bestellt. Ihre Arbeit hinter den Kulissen hat sich ausgezahlt. Die knappe Mehrheit der Delegierten des CDU-Parteitages, die ihren Wunschkandidaten Laschet dann doch gewählt haben, war natürlich keine Zufallsmehrheit. Es ist davon auszugehen, daß sie jeden einzelnen Delegierten bearbeitet und ihm bzw. ihr vor allem eine lukrative Karriere in der Politik garantiert hat, falls Laschet ihr Erbe antreten kann. Denn, da machen wir uns nichts vor, so und nicht anders geht Politik.

Wenn sich dann diese Versprechungen nicht alle erfüllen, weil dann wieder andere Ehrgeizlinge eingekauft werden müssen, dann ist das eben so. So und nicht anders geht Politik.

Der lange Marsch ist beendet

Bei den Grünen knallen jetzt nicht die Sektkorken. Es sind natürlich Champagnerkorken, die nun in den luxussanierten Altbauwohnungen des grünen Milieus an die Decke knallen. Sie können sicher sein, daß sie nicht nur in der kommenden Bundesregierung Laschet/Baerbock personell überproportional vertreten sein werden, sondern daß dort reinrassige grüne Politik gemacht werden wird. Abgesehen davon, daß diese Politik ganz im Sinne Merkels ist, was sich ja in den letzten Jahren insbesondere an der Flüchtlings– pardon, Migrationspolitik – gezeigt hat, abgesehen davon ist doch die Union in den letzten Jahren mehr und mehr zur Hure der Politik geworden. Wie die echte Hure für Geld jeden Wunsch ihres Freiers erfüllt, so erfüllt die Union jeden politischen Wunsch, wenn sie dafür nur Macht und lukrative Ämter erhält. Frei nach dem Motto: es ist völlig egal, was gemacht wird, entscheidend ist, daß wir es machen.

Am Katzentisch

Wer als Konservativer noch einen Funken Hoffnung darin gesetzt hatte, daß ein CDU-Vorsitzender Friedrich Merz die Lawine noch aufhalten werde, die einst von den Achtundsechzigern als kleiner Schneeball von der Zugspitze gerollt wurde, und nun Deutschland in die Tiefe reißt, muß sich Gedanken darüber machen, wo sein Platz in diesem Lande und in dieser Gesellschaft künftig noch sein kann. Das wird wohl nur noch ein Klappsitz auf dem Oberrang des Absurditätentheaters sein, auf dessen Spielplan die Stücke stehen werden, die grüne Evangelisten dem schwarzen Regisseur geschrieben haben. Falls es das Schicksal dann doch gnädig mit unserem Lande meinen sollte, werden sie vielleicht in 10 bis20 Jahren zuschauen können, wie der bunte Zirkuswagen mit dem Zeitgeist am Steuer an einem massiven Brückenpfeiler aus dem Granit der Wirklichkeit zerschellt. Vielleicht wird dann eine tatkräftige Generation Deutschland erneut wieder aufbauen, so wie es nach den beiden Weltkriegen geschehen ist.

Finis Germania

Ich habe fertig, so beendete Giovanni Trappatoni seine berühmte Wutrede beim FC Bayern. Das ist auch eine gute Umschreibung für das, was man für Deutschland ab jetzt sagen kann. Auch mit dieser Grammatik, denn klassische Bildung und Kultur werden zu den Dingen gehören, die künftig in Deutschland keinerlei Stellenwert mehr haben werden. Nicht nur der Niedergang der Wirtschaft, sondern auch die Aufgabe des Restes von nationalem Selbstbewusstsein werden zwangsläufig der grünen Agenda geschuldet sein. Dann wird es nur noch Symbolkraft haben, wenn die Inschrift „Dem deutschen Volke“ auf dem Tympanon des Reichstages entweder ersatzlos weggemeißelt oder durch irgendeine schwachsinnige Parole in „gendergerechter“ Sprache ersetzt wird.

Deutschland hat fertig.




Recht und Politik – zwei Welten begegnen sich

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das ist so in Art. 20 des Grundgesetzes festgelegt. Eine Änderung dieses Grundsatzes, egal mit welcher Mehrheit, ist nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Ausprägung dieses Grundsatzes ist unter anderem, daß die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind, Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Die Verfassung lebt

Angesichts der politischen Verwerfungen in unserem Lande erscheint es angebracht, auf diesen tragenden Grundsatz unserer Verfassung hinzuweisen und weiter darauf, daß es sich dabei auch nicht lediglich um hehre Verfassungslyrik handelt, sondern daß dies auch in der Realität so ist. Allerdings muß leider auch gesagt werden, daß die überwiegende Mehrheit der Akteure in Politik und Medien das anders sieht, wenngleich diese Leute es selbstverständlich empört zurückweisen, wenn man ihnen diesen Spiegel vorhält. Denn sie, denen es um nichts anderes als die Macht geht, halten sich gern die Larve der Rechtsstaatlichkeit vor das hässliche Gesicht des Machtmenschen.

Der Brandstifter ruft nach der Feuerwehr

Einer der übelsten Demokratieheuchler dieser Art ist der bayerische Ministerpräsident Söder. Er gehört zu denen, die den politischen Gegner statt mit sachlichen Argumenten zu widerlegen gerne als Rechtsextremisten und damit Verfassungsfeind diffamieren. Das erspart natürlich die politische Auseinandersetzung in der Sache, die ja immer das Risiko in sich birgt, Teile der Wählerschaft eben nicht zu überzeugen und damit dem politischen Gegner den Raum zu geben, der ihm in unserer rechtsstaatlichen Verfassungsordnung zusteht. Dazu gehört auch das Mittel der Übertreibung bis hin zur glatten Lüge. So wird ganz aktuell in Richtung der Leute, die mit den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen von Bund und Ländern aus den unterschiedlichsten Gründen so nicht einverstanden sind, die Warnung ausgesprochen, da könne sich ein „zunehmend aggressiver und sogar gewalttätiger Corona-Mob aus dem Umfeld der AfD“ bilden. Sogar eine Art Corona-RAF. Gerade diesen Begriff muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die RAF, seinerzeit auch Baader-Meinhof-Bande genannt, zog in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Blutspur durch Deutschland mit dem Ziel, den demokratischen Rechtsstaat durch eine kommunistische Diktatur zu ersetzen. Solches Gerede kann man als politische Wahnvorstellung einstufen, im vorliegenden Falle muß man es jedoch als eiskalte Taktik und Meinungsmanipulation bewerten. Natürlich darf auch der Sturm von ebenso fanatischen wie dummen Anhängern des abgewählten amerikanischen Präsidenten auf das Capitol in diesem Zusammenhang nicht fehlen. Wenn es den Teufel real nicht gibt, muß er halt an die Wand gemalt werden. Die von den Medien täglich indoktrinierten Bürger werden’s schon glauben.

Mit der Unverfrorenheit des abgebrühten Politikers ruft dieser selbsternannte Verteidiger einer weit und breit nicht angegriffenen Demokratie nach dem Verfassungsschutz, der den Teufel beobachten soll, den er höchstpersönlich gerade eben an die Wand gemalt hat. Daß ihm eine weitestgehend gleichförmig aufgestellte Presse, die eine Gleichschaltung, wie sie in Diktaturen üblich ist, deswegen entbehrlich macht, nicht widerspricht, sondern begeistert zustimmt, gehört leider zur Lebenswirklichkeit unserer Tage. Eine wirklich auch geistig-innerlich freie, gerne auch regierungskritische Presse hatten wir im vor-Merkel’schen Deutschland. Heute haben wir die Propaganda-Abteilungen der Mainstream-Politik.

Nur die Gerichte schützen die Grundrechte

Man kann tatsächlich nur hoffen, daß die Politik nun endlich ihre Drohung wahr macht, die AfD und möglicherweise auch solche diffusen Gruppierungen wie die sogenannte Querdenker-Bewegung förmlich zu beobachten. Denn wenn dann dagegen geklagt wird, hört das dumme Geschwätz auf und die juristische Beurteilung des Sachverhalts beginnt. Das kann ich aus meiner Erfahrung als Anwalt sagen, und führe nachstehend auch Fälle aus meiner Praxis auf. Die Gerichte werden dann die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden überprüfen, ob die jeweils als Verdachtsfall einer verfassungsfeindlichen Organisation beobachtete Partei oder Gruppe tatsächlich verfassungsfeindliche Aktivitäten betreibt oder nicht. Nur das würde die Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigen, denn nur dann sieht das Gesetz dies auch vor. Die Meinung des politisch Andersdenkenden indessen ist insoweit ohne Belang. Selbst die Kritik an einem Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung muß als bloße Kritik unberücksichtigt bleiben. Anders ist es nur dann, wenn diese Kritik verbunden ist mit der Ankündigung konkreter Aktivitäten zur Beseitigung dieses Verfassungsgrundsatzes oder mit der Aufforderung zu solchen Aktivitäten. Weiteres qualifizierendes Merkmal der Bestrebung in diesem Sinne ist das Hinzutreten finalen Handelns (Agitation, vorbereitende Handlungen, Gewalttaten). Bestrebungen gehen über politische Meinungen hinaus, da allein die Gesinnung des politisch Andersdenkenden den Verfassungsschutz nicht zu interessieren hat.

Aus der aktuellen Rechtsprechung

Das ist auch nicht etwa bloß meine private Rechtsauffassung, sondern das hat das Verwaltungsgericht München in einem Urteil vom 17.07.2020 so formuliert. Mit dieser Entscheidung hat es den bayerischen Verfassungsschutz in seine Schranken gewiesen. Dieses Amt hat – sicher nicht ohne politischen Einfluß – einen Verein, der sich mit zeitgeschichtlichen Themen befaßt, als „geschichtsrevisionistisch“ und damit auch rechtsextremistisch eingestuft, beobachtet und dies auch in seinem Verfassungsschutzbericht so veröffentlicht. Die Rechtsfindung erfolgte in diesem Falle ausschließlich auf der Grundlage offener Quellen, also ohne Auswertung von Informationen, die nur mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt werden können. Es gibt eben einen himmelweiten Unterschied zwischen politisch nicht genehmen Meinungen einerseits und verfassungsfeindlichen Umtrieben andererseits. Hier greift eben der Grundsatz der Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes. Der Schutz dieses Grundrechts wird, wie auch eine Reihe von anderen Fällen in den letzten Jahren zeigen, ausschließlich von den Gerichten gewährleistet. Gerade weil sie die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit besitzen, sind sie in der Lage, Entscheidungen zu fällen, die der Politik nicht gefallen, und tun es auch.

Es muß also in jedem Falle vom Gericht geprüft werden, ob von der Organisation, die gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz klagt, tatsächlich Bestrebungen zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgehen. Bloß vom politischen Mainstream abweichende Meinungen indessen können niemals die Einstufung als verfassungsfeindliche Organisation rechtfertigen. Denn, wie gesagt, allein die Gesinnung des politisch Andersdenkenden hat den Verfassungsschutz nicht zu interessieren.

Von den kleinen Schmutzeleien

Wie bedenkenlos die herrschende politische Klasse bereit ist, geltendes Recht zu brechen, um auf diesem Wege die politische Arbeit der verhassten Konkurrenz zu behindern, zeigen auch aktuelle Entscheidungen der bayerischen Verwaltungsgerichte zum Kommunalverfassungsrecht. Nach den Kommunalwahlen in Bayern stand jeweils die Konstituierung der Gemeinde- und Kreisräte an. Wie auch in den Bundes- und Landesparlamenten gibt es dort Ausschüsse, die teilweise nicht nur Beschlüsse der Gemeinderäte vorbereiten, sondern als beschließende Ausschüsse an deren Stelle treten. Die AfD, die nun im politischen System unseres Landes die Rolle des Parias besetzt und von den übrigen Parteien ausgegrenzt wird wie ein Pestkranker, diese Partei hatte in vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen Mandate errungen.

Die Kommunalpolitiker der etablierten Parteien in den Kommunalparlamenten nahmen sich dann ein Beispiel an ihren großen Vorbildern aus dem Deutschen Bundestag, die ja bis heute entgegen parlamentarischem Brauch der AfD den Posten eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages verweigern. Mit diversen Geschäftsordnungstricks stellte man sicher, daß den Vertretern jener Partei mit dem höllischen Schwefelgeruch kein Sitz in den Ausschüssen zufiel. Dabei war man durchaus phantasievoll. Ansonsten politisch sich spinnefeind gegenüberstehende Kleinstparteien bildeten sogenannte Ausschussgemeinschaften, die dann zahlenmäßig vor den Jüngern Luzifers rangierten, und so die entscheidenden Ausschußsitze besetzen konnten. Daß die jeweiligen Wähler sich eine solche Kumpanei bei der Wahl nicht hatten träumen lassen, hatte dabei natürlich keine Rolle zu spielen. Eine weitere Stellschraube am Manipulationsapparat ist das Zählverfahren, von denen es drei gibt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. In einem Falle verstieg man sich sogar dazu, zwei verschiedene Zählverfahren je nach zu besetzendem Gremium anzuwenden, alles mit dem ganz offen kommunizierten Ziel, diesen angeblichen Antidemokraten den Einzug in die Ausschüsse der Kommunalparlamente zu verwehren, was natürlich deren politische Arbeit und damit einhergehend, deren Wahrnehmung als Politiker in der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt.

Wie der Herr, so das Gescherr

Natürlich waren auch die Parteisoldaten des selbsternannten Feldherrn im Krieg gegen den erklärten Verfassungsfeind, Generalfeldmarschall Markus Söder, tschädderedäng, hier an vorderster Stelle zu finden. Indessen riefen die Jünger des Satans die Verwaltungsgerichte an und fanden dort auch je nach Sach- und Rechtslage Gehör. Die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffenen Organisations- oder Verfahrensregelungen sind nämlich nach allgemeiner Auffassung der Gerichte willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten. Auch das ist ein Zitat aus einer Entscheidung eines bayerischen Verwaltungsgerichts.

Die Parteisoldaten des Herrn Söder und seiner Kollegen aus der politischen Oberklasse unseres Landes müssen sich jetzt zum Beispiel in Nürnberg wohl oder übel mit der Sachpolitik ihrer „Schmutzkonkurrenz“ auseinandersetzen und den Bürgern dieser Stadt jeweils im einzelnen erläutern, warum ihre eigenen politischen Rezepte besser sind als die jener Satansjünger. Man nennt das auch Demokratie.

Videant iudices (frei übersetzt: die Richter sollen sehen und entscheiden)

Derartiges sollte sich auch herumsprechen. Denn es ist zum einen wichtig, daß die Bürger unseres Landes weiterhin Vertrauen in den Rechtsstaat setzen können. Nichts kann dieses Vertrauen mehr stärken, als Entscheidungen der Gerichte, die der politisch motivierten Willkür Einhalt gebieten. Und es ist zum anderen wichtig, daß die Grundlagen unserer Demokratie nicht zur Disposition der Politik stehen, sondern unter dem Schutz der unabhängigen Gerichte.



Jahrestage 2021

Am ersten Tage eines neuen Jahres richtet sich der Blick auf den Kalender. Was wird das neue Jahr wohl bringen? Wir wissen es nicht. Wohl wissen wir aber, oder sollten wissen, was frühere Jahre gebracht haben, vor allem, wenn man an runde Jubiläen denkt.

Der 18. Januar

Gerade in diesem Jahr wird der 18. Januar ein Tag der Erinnerung sein. In der deutschen Geschichte fallen auf diesen Tag zwei herausragende Ereignisse mit Wirkung bis in unsere Tage und sicher weit darüber hinaus.

Preußen

Am 18. Januar 1701 setzte sich Friedrich III, Kurfürst von Brandenburg, in Königsberg die Krone des Staates auf, der von nun an Preußen hieß. Aus staatsrechtlichen Gründen, die wir an dieser Stelle nicht im einzelnen vertiefen wollen, war er nun zunächst Friedrich I, König in Preußen, statt von Preußen. Bemerkenswert in der Rückschau ist allerdings, wie fortschrittlich und aufgeklärt gerade dieser Staat im Vergleich zu anderen großen Ländern in Europa war. Der unbestritten bedeutendste der preußischen Könige, Friedrich der Große, schaffte 1740 mit einer seiner ersten Amtshandlungen die Folter ab, die zu diesem Zeitpunkt im übrigen Europa noch fester Bestandteil der Rechtspflege war. Um bei der Rechtspflege zu bleiben: in diesem angeblichen Musterbeispiel eines autoritären und undemokratischen Staates gab es unabhängige Gerichte. Ja, jeder Untertan des Königs konnte auch ihn verklagen, wie der berühmt gewordene Fall des Müllers Arnold zeigt. Dieser Staat führte bereits 1717 die allgemeine Schulpflicht ein. In England geschah dies erst 1880, in Frankreich 1882. Damit wollen wir es bewenden lassen. Eine Aufzählung all der Dinge, die aus unserer Sicht fortschrittlich waren, würde den Rahmen dieser Betrachtung sprengen. Natürlich müsste man an dieser Stelle auch wenigstens die bedeutendsten Fürstentümer und Königreiche in Deutschland nennen, wie Bayern, Württemberg, Sachsen, Baden und Hannover. Indessen spielt hier der 18. Januar keine Rolle. Es würde auch den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, auch die durchaus bemerkenswerte wie stolze Geschichte dieser deutschen Teilstarten wenigstens zu streifen.

Das Deutsche Reich

Am 18. Januar 1871 riefen die versammelten deutschen Fürsten im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles den preußischen König Wilhelm I zum deutschen Kaiser aus. Unbeschadet dessen, daß Zeitpunkt und Ort unglücklich gewählt waren, war dies die Geburtsstunde eines im internationalen Vergleich bemerkenswert erfolgreichen Staates. Eben das Deutsche Reich, in dem unter Ausschluß Österreichs, das im Zuge der Gründung von Nationalstaaten im 19. Jahrhundert den damals schon anachronistisch gewordenen Vielvölkerstaat beibehalten wollte, und sich somit in einen deutschen Nationalstaat nicht eingliedern konnte, nun die Deutschen gefunden hatten, was Briten, Franzosen, Italiener und Spanier teils schon seit Jahrhunderten hatten, nämlich die Einheit von Nation und Staat. Weil man unseren Kindern und Enkeln offiziell und offiziös im Bildungswesen wie in den Medien seit Jahren weismachen will, dieses Deutsche Reich sei rückständig, undemokratisch und militaristisch gewesen, wollen wir an dieser Stelle auf einige wenige Fakten hinweisen. Dieses Deutsche Reich hatte seit 1871 bereits das allgemeine Wahlrecht, was allerdings wie auch überall sonst auf der Erde, das Frauenwahlrecht noch nicht einschloss. In Großbritannien zum Beispiel wurde das allgemeine Wahlrecht für die männliche Bevölkerung erst 1918 eingeführt. Das allgemeine Wahlrecht für Frauen kam in Deutschland erst 1918. Dieses „erst“ ist jedoch richtigerweise dahingehend zu verstehen, daß es in Deutschland zuerst kam. In den USA, die allgemein als das Musterland der Demokratie gelten, kam es erst 1920, in Großbritannien, dem Mutterland der parlamentarischen Demokratie, erst 1928, Italien zog 1946 nach, Frankreich 1948 und somit erst 159 Jahre nach der französischen Revolution, gleichzeitig mit Belgien. Die Schweiz, allgemein doch als Bastion der Demokratie angesehen, führte das Frauenwahlrecht erst 1971 ein. Genau 63 Jahre nach dem Deutschen Reich.

Das Deutsche Reich wurde kulturell von Preußen dominiert, was nicht weiter wunder nimmt, weil Preußen nun sowohl von der Fläche als von der Bevölkerung der der bei weitem größte seiner Bundesstaaten war. Sein Bildungswesen wurde dann auch rasch von den übrigen deutschen Ländern übernommen, soweit sie es nicht schon zuvor den Preußen gleich getan hatten. Damit war das Deutsche Reich auf diesem Gebiet weltweit führend, wie zum Beispiel der Anteil der Analphabeten an der jeweiligen Bevölkerung im Jahre 1900 zeigt. Im Deutschen Reich waren das gerade mal 0,9 %, in England 9,6 %, in Frankreich 10 %, in den USA 12 % (unter den Farbigen, die man heute politisch korrekt wohl mit dem englischen Begriff People of Color bezeichnen muß, betrug der Anteil der Analphabeten allerdings 49 %), im k. und k. Österreich immerhin 21 %, wobei das in den deutschsprachigen Reichsteilen nur 1,2 % waren, und in Italien 47 %. Da nimmt es nicht weiter wunder, daß bis 1918  von den Nobelpreisen in Medizin und Naturwissenschaften 14 nach Deutschland gingen. Frankreich zählte bis 1918 in diesen Disziplinen 11 Laureaten, Großbritannien deren 8, die in den späteren Jahrzehnten dominierenden USA hingegen nur 2.

„Militarismus“

Was den angeblichen preußischen Militarismus und die stets als historisches Kontinuum behauptete deutsche Aggressivität angeht, so kann das auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden, wenn man einfach nachzählt, in welchem Prozentsatz ausgewählte Staaten an Kriegen beteiligt waren. In der Zeit von 1701-1933 waren an Kriegen beteiligt: Frankreich mit 28 %, England mit 23 %, Russland mit 21 %, Österreich mit 19 %, die Türkei mit 15 %, Polen mit 11 %, Preußen/Deutschland mit 8 %. Die Bedeutung des Militärischen für die Gesellschaft eines Staates zeigt sich auch an dem Anteil der Bevölkerung, der in seiner Armee dient. Vor 1914 waren das in Frankreich 1,53 %, in Deutschland 0,79 %. Wer angesichts dieser Zahlen weiter von einem deutschen Militarismus spricht, dem ist nicht mehr zu helfen.

Die staatsrechtliche Kontinuität

Wenn wir über das Deutsche Reich sprechen, sollten wir nicht übersehen, daß dieses Deutsche Reich staatsrechtlich tatsächlich bis heute besteht. Dies natürlich nicht in dem Sinne, in dem das Zeitgenossen verstehen wollen, die sich „Reichsbürger“ nennen. Auf deren juristisch unhaltbare Vorstellungen wollen wir an dieser Stelle erst gar nicht eingehen. Tatsache ist, daß das Deutsche Reich sich alsbald nach seiner Gründung am 16. April 1871 eine Verfassung gab. In dieser Verfassung war unter anderem das Budgetrecht des Parlaments festgeschrieben. Man spricht insoweit auch vom Königsrecht der Parlamente. Von Anfang an hatte das Deutsche Reich also ein frei gewähltes Parlament, das über die Staatsfinanzen verfügte. Diese Verfassung kannte natürlich auch eine unabhängige Justiz. Das Reich war eine bundesstaatlich verfasste konstitutionelle Monarchie. In seinen rechtsstaatlichen Strukturen deutete übrigens nichts darauf hin, daß in diesem Reich bereits die Hitler’sche Diktatur angelegt gewesen wäre. An dieser Stelle muß natürlich ein Wort über diese zwölf Jahre verloren werden, die in der Tat ein Fremdkörper in der historischen Entwicklung unseres Landes sind, nichtsdestoweniger bis heute eine Belastung des nationalen Selbstbewusstseins verursachen. Man kann das nicht ungeschehen machen, jedoch richtig einordnen, wie das Papst Benedikt XVI bei seinem Besuch in Auschwitz getan hat. Vor der Weltöffentlichkeit erklärte er: „Ich komme als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, sodaß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und missbraucht werden konnte.“

Die Weimarer Reichsverfassung – Fortschreibung und nicht Neugründung

Die Abdankung des Kaisers und der Reichsfürsten am 9. November 1918 änderte am staatsrechtlichen Bestand des Reiches nichts. Es gab sich am 11. August 1919 lediglich eine neue Verfassung, die aber ausdrücklich die Kontinuität in staatsrechtlicher Hinsicht betont. In ihrem Art. 178 wird zwar die Verfassung vom 16. April 1871 aufgehoben, die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben jedoch in Kraft, soweit ihnen diese neue Verfassung nicht entgegensteht. Diese Weimarer Reichsverfassung ist auch entgegen landläufiger Auffassung durch die Nationalsozialisten nicht aufgehoben worden, vielmehr ließ sich Hitler innerhalb des Verfassungsrahmens Vollmachten geben, die ein diktatorisches Regime ermöglichten. Eine förmliche Aufhebung der Verfassung war somit nicht notwendig, und wurde auch nicht vorgenommen.

Das Grundgesetz – ebenfalls Fortschreibung und nicht Neugründung

Unser Grundgesetz vom 23. Mai 1949 hat nicht etwa einen neuen Staat aus der Taufe gehoben, sondern hat dem keineswegs als Völkerrechtssubjekt untergegangenen Deutschen Reich nur zum zweiten Mal eine neue Verfassung gegeben, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung von Anfang an immer wieder hingewiesen hat, und was schon die Meinung der Mehrheit der Mitglieder des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee im August 1948 war. In ihren Grundzügen weist die heutige Verfassung auch große Ähnlichkeit mit ihren Vorgängerinnen auf. So ist Deutschland weiterhin ein Bundesstaat, was ja nun auch in seinem Namen zum Ausdruck kommt. Das Grundgesetz ist auch nicht nur der bloße Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Diktatur, sondern es ist eben die Fortschreibung der deutschen Verfassungstradition und damit eo ipso das Gegenteil der nationalsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Aus der konstitutionellen Monarchie von 1871 hat sich in den vergangenen 150 Jahren nun die parlamentarische Demokratie entwickelt, die wir auch gegen alle Angriffe von innen wie von außen verteidigen wollen. Perstet et aeterna pace fruatur (es bestehe fort und erfreue sich ewigen Friedens), wollen wir also unserem Lande wünschen. Denn wir haben allen Grund, auf unsere Vorfahren stolz zu sein, die dieses Land in der Tradition von Humanismus und Aufklärung geschaffen und entwickelt haben.







Der deutsche Pazifismus

Da Ist er wieder, der deutsche Pazifismus. Die Weigerung der SPD, trotz Regelung im Koalitionsvertrag der Anschaffung von Kampfdrohnen zuzustimmen, ist ja nur mit dem tief verinnerlichten Pazifismus linker und kirchlicher Kreise nicht nur in dieser Partei zu erklären. Krieg bedingt ein Ja zum töten. Das ist nicht schön, aber eben unumgänglich. Deswegen kann nur ein Pazifist daran Anstoß nehmen, daß eine ferngesteuerte unbemannte Drohne von ihrem Bedienungspersonal ohne persönliches Risiko eingesetzt werden kann, auch zum zielgenauen Abfeuern tödlicher Waffen. Für den Pazifisten wird damit die „Hemmschwelle zum Töten“ herabgesetzt, für den verantwortungsvollen Politiker oder General das Leben der eigenen Soldaten im Gefecht geschützt. Realpolitik ist eben kein Wunschkonzert. Doch woher kommt dieser realitätsfremde Pazifismus eigentlich?

Ist der Pazifismus relgiös, vor allem christlich begründet?

Pazifisten sind schnell mit der Bibel zur Hand, auch wenn sie sonst vielleicht gar nicht religiös sind. Denn das fünfte Gebot (nach christlicher Zählung) lautet nun einmal unmissverständlich: „Du sollst nicht töten“. Wirklich?

Ein Blick in die Urtexte und ihre Übersetzungen

In der Tat heißt es in allen deutschen Bibelübersetzungen so. Töten ist aber ein umfassender Begriff für alle Tötungshandlungen, gleichgültig in welcher Absicht, in welcher Weise, in welcher Situation, und auf welcher Grundlage, etwa Rechtsgrundlage. Das Wort beschreibt den Vorgang von seinem Erfolg her, also final. Jede Tätigkeit, die zum Tode eines Lebewesens führt, ist ganz allgemein gesprochen, Tötung. Das gilt für die fahrlässige Tötung, etwa durch den unachtsamen Kraftfahrer im Straßenverkehr wie für den Mörder, der jemanden heimtückisch aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Das gilt für den Henker, der das Todesurteil eines ordentlichen Gerichts vollstreckt ebenso wie für den Soldaten, der im Gefecht den feindlichen Soldaten tötet. Weil das so ist, haben alle Sprachen auch unterschiedliche Worte für diese unterschiedlichen Sachverhalte entwickelt. So kennen wir in der deutschen Sprache neben dem Wort „töten“, das gewissermaßen den Oberbegriff für alle Formen und Umstände von Tötungshandlungen darstellt, zum Beispiel das Wort „hinrichten“ für die Tötungshandlungen des Henkers, oder auch das Wort „morden“ für die Tötung eines Menschen unter den Bedingungen, die unser Strafgesetzbuch in § 211 definiert, etwa die Heimtücke oder die niedrigen Beweggründe. Sowohl in rechtlicher als auch in ethischer Hinsicht gibt es hier also bedeutende Unterschiede. Gäbe es diese sprachliche Differenzierung nicht, so wäre es mindestens schwer, wenn nicht nahezu unmöglich, auch in der Sache zu differenzieren. Die Sprache gibt den Dingen einen Namen. An diesem Namen erkennen wir die Natur der Dinge.

Die Regeln der Flüsterpost

Es ist daher durchaus sinnvoll und zweckmäßig, die deutsche Übersetzung des fünften Gebots einmal auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dazu zum hebräischen Urtext und seinen Übersetzungen erst in das Altgriechische, dann in das Lateinische und später in das Deutsche zu gehen. Dabei kann passieren, was wir aus dem beliebten Kinderspiel „Flüsterpost“ alle kennen.

Was schrieb Moses?

Das fünfte – nach jüdischer Zählung sechste – Gebot findet sich im zweiten Buch Mose, Exodus, 20,13, je nach späterer Übersetzung auch 20,15. Im hebräischen Urtext findet sich das Wort „ratzach“ bzw. „ratsah“, je nach phonetischer Umschrift des hebräischen Alphabets, das wir hier an dieser Stelle aus praktischen Gründen nicht wiedergeben. Zum philologischen Verständnis ist das auch nicht unbedingt erforderlich. Aus den gleichen Gründen werden nachstehend die griechischen Vokabeln in phonetischer Umschrift wiedergegeben. Die zitierte Vokabel aus dem hebräischen Urtext bedeutet jedoch „morden“. Töten in seiner allgemeinen Bedeutung wird im hebräischen durch das Verb „harag“ ausgedrückt. Wir stellen also fest, daß Moses, nach jüdischer und christlicher Glaubensgewissheit, Gott selbst, formuliert hat: „Du sollst nicht morden.“ Das Alte Testament, also der Teil der Bibel, der vor dem Wirken Jesu Christi entstanden ist, aber nach seiner eindeutigen Weisung voll und ganz Teil seiner göttlichen Offenbarung ist, dieses Alte Testament enthält eben auch die zehn Gebote. Nachdem insbesondere durch das Wirken des Apostels Paulus die Ausbreitung des Christentums nicht auf das Volk der Juden beschränkt werden, sondern alle Völker dieser Erde zum christlichen Glauben bekehrt werden sollten, wie das auch Jesus selbst angeordnet hat, mußte natürlich das Alte Testament in die damaligen Verkehrssprachen übersetzt werden. Das war in erster Linie das Altgriechische, das in der hellenistisch gewordenen Welt des vorderen Orients gewissermaßen Lingua Franca war. Hinzu kam mit Blick auf die Verbreitung des Glaubens nach Westen die Staats- und Verkehrssprache des römischen Reichs, Latein.

Die erste Übersetzung ist noch richtig

Die bedeutendste Übersetzung des Alten Testaments in das Altgriechische ist die sogenannte Septuaginta. Dort wird in Kapitel 20, Vers 15 des zweiten Buch Mose dieses Gebot formuliert mit „ou phoneuseis“ (phonetisch). Und das heißt: „Du sollst nicht morden“. Denn „phoneo“ heißt nun einmal Mörder sein oder morden. Für den allgemeinen, eher neutralen Begriff für töten stehen andere Vokabeln, wie etwa „thanateo, diaseio, apokteino, skotono“. Man erkennt daran, daß die wörtliche Übersetzung häufig nicht weiterhilft, sondern eine Herleitung aus dem Textzusammenhang erforderlich ist. Denn nicht selten haben gerade Vokabeln aus den alten Sprachen mehrere, zum Teil sich sogar  wechselseitig ausschließende Bedeutungen.

Die zweite Übersetzung ist schon mehrdeutig

Grundlage für die Übersetzung in die lateinische Sprache war neben der verbreiteten Septuaginta auch der hebräische Urtext, soweit dem jeweiligen Übersetzer bekannt und auch geläufig. Die bedeutendste lateinische Übersetzung stammt von dem Kirchenlehrer Hieronymus und ist unter dem Namen Vulgata bekannt. Dort heißt es im zweiten Buch Mose, Kapitel 20, Vers 13: „non occides“. Die Vokabel „occidere“ kann je nach Sachzusammenhang einfach „töten“ bedeuten, etwa in der Schlacht, aber auch das verwerfliche einer Tötungshandlung zum Ausdruck bringen, und damit „morden“ bedeuten. Ebenso sind zunächst die Begriffe „necare“, Interficere“ oder „iugulare“ mit „töten“ zu übersetzen, können aber im Sachzusammenhang aber auch anders gelesen werden.

Die dritte Übersetzung ist falsch

Erst in der Luther-Bibel findet sich die Formulierung: „Du sollst nicht töten“. Seither lautet das fünfte Gebot in deutscher Sprache eben: „Du sollst nicht töten“ und nicht: „Du sollst nicht morden.“ Daß Luther dies bewußt so getan hat, etwa um jeden Tötungsakt, auch den staatlichen mittels Gerichtsurteil oder durch die Hand des Soldaten am Feinde, zur Sünde zu erklären, muß bezweifelt werden. Denn bekanntlich hat Luther dem Staat durchaus das Schwert in die Hand gegeben. Und er hat in seiner Schrift: „Ob die Kriegsleute in seligem Stande sein können“ aus dem Jahre 1526 die Kriegführung unter gewissen Umständen gebilligt. Philipp Melanchthon hat in Art. 16 der Confessio Augustana denn auch erklärt, daß Christen ohne Sünde im Obrigkeits-, Fürsten- und Richteramt sein mögen, nach kaiserlichen und anderen üblichen Rechten urteilen und Recht zu sprechen, Übeltäter mit dem Schwert zu bestrafen, rechtmäßige Kriege zu führen, zu streiten etc. Demnach war Luther jedenfalls kein Pazifist.

Töten oder morden – Recht oder Verbrechen

Die Frage der richtigen Übersetzung „töten“ oder „morden“ ist gerade hinsichtlich der christlichen Bewertung des Krieges und der Soldaten von entscheidender Bedeutung. Denn ein absolutes Tötungsverbot ließe keinen Raum für staatliche Gewaltanwendung, insbesondere nicht im Kriege. Es würde bei radikaler Auslegung sogar die Tötung im Wege der Notwehr oder Nothilfe ausschließen.

Was hat Jesus dazu gesagt?

Für den Christen ist insoweit die höchste Autorität natürlich Christus selbst. Schauen wir nach im Neuen Testament bei Lukas, Kapitel 3, Vers 14. Die Stelle beginnt damit, daß ihn (Jesus) Soldaten fragten: „Was sollen wir tun?“ Die Antwort lautet im griechischen Text: „medena diaseisete, mede sykophantesete“(wiederum phonetisch). Der Evangelist Lukas war ein gebildeter Mann und in der hellenistischen Welt zu Hause. Er benutzte die griechische Sprache. Wir können also davon ausgehen, daß er geschrieben hat, was er auch sagen wollte. Die Vokabel „diasein“ ist natürlich wie fast alle griechischen Vokabeln mehrdeutig und daher aus dem Sachzusammenhang heraus auszulegen. In der Grundbedeutung „heftig schütteln“ kann sie in diesem Zusammenhang nur bedeuten: „jemanden etwas heftig abpressen“, was hinsichtlich des Verhaltens von Soldaten im Krieg zu damaliger Zeit ohne weiteres mit „plündern“ übersetzt werden kann, zumal es im nächsten Halbsatz heißt, sie sollten mit ihrem Sold zufrieden sein. Die weitere Aufforderung, „mede sykophantesete“, zu deutsch niemanden falsch zu beschuldigen, mag aus heutiger Sicht schwer verständlich sein, könnte aber im Hinblick auf die Rechtspflege der damaligen Zeit, in der Soldaten eben auch zu polizeilichen Zwecken eingesetzt wurden, durchaus ebenfalls dahingehend verstanden werden, daß die Soldaten eben nicht durch unredliches Handeln ungerechtfertigte persönliche Vorteile anstreben sollten. In der lateinischen Vulgata finden wir dann an dieser Stelle die Aufforderung Christi an die Soldaten übersetzt mit: „neminem concutiatis, neque calumniam faciatis“. Concutere heißt erschüttern, schütteln, erschrecken, ängstigen. In diesem Zusammenhang also durchaus auch ein Verhalten gegenüber der Bevölkerung in einem eroberten Gebiet, das in der Abnötigung von Wirtschaftsgütern, sprich: plündern, besteht. Die zweite Aufforderung, keine falschen Anschuldigungen zu machen, ist hier vom Altgriechischen wörtlich ins Lateinische übertragen worden. Vor allem aber finden wir in der Antwort Jesu an die Soldaten nicht den mindesten Hinweis darauf, daß er ihre Kernaufgabe, den Feind im Gefecht zu töten, auch nur missbilligt, geschweige es ihnen verbietet. Das nimmt er vielmehr hin, er bedingt sich aber ein diszipliniertes Verhalten aus, das die Ausübung von Gewalt auf den eigentlichen militärischen Zweck beschränkt. Daß die Menschen untereinander Gewalt anwenden, nimmt er offenbar jedenfalls im staatlichen Bereich hin.

Die Bibel kennt den Pazifismus nicht. Das fünfte Gebot begründet ihn nicht.

Man mag mit allerlei Erwägungen den Pazifismus erklären oder begründen können. Aus der Bibel herleiten kann man ihn jedoch nicht. Gute Bibelübersetzungen sollten auch zum Urtext zurückkehren. Das läßt sich auch zwanglos aus dem achten Gebot herleiten. „Du sollst nicht lügen“, bzw. „Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten“, und was der mehr oder weniger urtextnahen Formulierungen mehr sind. Es ist schlicht und einfach das Wahrheitsgebot. Und an dieses sollte sich der redliche Übersetzer halten. So aber ergibt sich der fatale Eindruck, daß gewisse Theologen schon mit der Übersetzung ihre theologische Überzeugung vermitteln wollen. Der theologisch begründete Pazifismus steht jedenfalls auf tönernen Füßen. Die Gewaltanwendung als Ultima Ratio des Staates indessen läßt sich zwanglos auch aus der Bibel begründen, sowohl aus dem Alten wie auch aus dem Neuen Testament.