Archiv der Kategorie: gelesen und nachgedacht

Rezensionen

Der Papiertiger

Friedrich Merz ist der Hoffnungsträger derjenigen Deutschen, die immer noch daran glauben wollen, daß Deutschland unter der Führung eines Unionskanzlers aus der Krise heraus und in ruhiges Fahrwasser steuern könnte. Der Hoffnungsträger dieser Leute heißt Friedrich Merz. Ihm trauen viele immer noch zu, den verderblichen Merkel-Kurs der CDU deutlich verändern zu wollen und letztendlich eine konservative, ja sogar auch patriotische Politik machen zu wollen, die man durchaus auch als Gegenentwurf zur Politik des linksgrünen Mainstreams sehen kann.

Der Lackmustest

Anlaß zu der Hoffnung, Friedrich Merz werde sich genau so verhalten und endlich das Ruder des Unions-Schiffes von Backbord nach Steuerbord herumreißen, gab seine Äußerung am letzten Montagabend bei Bild TV. Auf das offene Geheimnis angesprochen, daß es ukrainische Flüchtlinge,-  nein Flüchtlinge ist hier das falsche Wort, Antragsteller bei den deutschen Sozialbehörden – gebe, die regelmäßig von der Ukraine nach Deutschland fahren, Sozialleistungen erhalten und dann wieder zurück in die Ukraine fahren, um dies dann alsbald genauso wieder zu tun, antwortete Friedrich Merz: „Wir erleben mittlerweile einen Sozialtourismus dieser Flüchtlinge: nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine.“ Natürlich ein kurzer, prägnanter Satz, der aber den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf trifft. Nur böswillige Zuhörer, vor allem aus dem Bereich des politischen Gegners und der linksgrünen Blase unseres Landes, können das dahingehend interpretieren, daß Merz alle ukrainischen Flüchtlinge als solche Sozialtouristen bezeichnet hätte.

Der Tiger wird zum Bettvorleger

Nun ist geschehen, was in einem solchen Falle unausweichlich ist. Die politischen Gegner und der linksgrüne mainstream in den Medien reagierten mit den üblichen und erwarteten Empörungsritualen. Und wie immer in Deutschland, wenn die Moralkeule geschwungen wird, knickt ein, wen sie auch immer trifft. Schon am nächsten Vormittag twitterte Merz zerknirscht: „Wenn meine Wortwahl als verletzend empfunden wird, dann bitte ich dafür in aller Form um Entschuldigung. Mein Hinweis galt ausschließlich der mangelnden Registrierung der Flüchtlinge. Mir lag und liegt es fern, die Flüchtlinge aus der Ukraine, die mit einem harten Schicksal konfrontiert sind, zu kritisieren“. Der Todsünde gegen den linken politischen Zeitgeist folgte das Confiteor auf der Stelle. Mal sehen, ob Restle und Co. ihm die Absolution erteilen oder ihn in die ewige politische Verdammnis stürzen werden. Wie man unsere linken politischen Glaubenseiferer kennt, werden sie letzteres zumindest versuchen.

Der Unterschied zwischen Männern und Abziehbildern

Wäre Friedrich Merz ein Mann mit „Eiern“ (Oliver Kahn hat ja bekanntlich angesichts schwacher Leistungen seiner Fußballer gefordert: „Wir brauchen Eier!“), oder hätte er den sprichwörtlichen Arsch in der Hose, dann wäre seine Reaktion auf diesen shit storm völlig anders ausgefallen. Ein richtiger Mann geht da zum Gegenangriff über. Er erklärt der kläffenden Meute mit überlegener Geste, daß er keinen Grund hat, irgendetwas zurückzunehmen oder sich zu entschuldigen. Wer eben von diesen Kläffern nicht verstanden habe, was er gemeint habe, der sei entweder böswillig, was er als üblichen politischen Reflex zur Kenntnis genommen habe. Oder er sei intellektuell wohl etwas unterbelichtet, weil er den auf der Hand liegenden Sinnzusammenhang offenbar nicht verstanden habe. Es sei doch sonnenklar, und aus dem Wortlaut seiner Äußerung auch gar nicht anders verstehbar, daß er keineswegs alle Ukrainer, insbesondere nicht die ukrainischen Flüchtlinge, in den sprichwörtlichen einen Topf geworfen habe. Unbestreitbar sei jedoch die Tatsache, daß es eben solche Leute gebe, die unsere  Sozialsysteme in der beschriebenen Weise ausplünderten. Das müsse halt unterbunden werden. Was da alles gemacht werden müsse, sei Sache der zuständigen Behörden, beginnend mit einer ordentlichen Registrierung und Prüfung der Bedürftigkeit des jeweiligen Antragstellers. Vor allem sei das aber ein weiteres Beispiel für die Unfähigkeit der Ampel-Politiker.

Wer wundert sich eigentlich?

Man tritt ja auch den Ukraine nicht zu nahe, wenn man mit Blick auf die Position dieses Landes in der Rangliste der korrupten Länder dieser Erde und die in solchen Ländern verbreitete Sicht auf den Staat als eine Einrichtung, die man ausplündern kann und soll, weil es die anderen doch alle genauso machen, einen solchen Sozialtourismus als, sagen wir, nicht überraschend einstuft. Das hat ja gar nichts damit zu tun, daß dieses Land von seinem Nachbarn völkerrechtswidrig angegriffen worden ist, und seine Bürger unter diesem Krieg schrecklich zu leiden haben. Die russischen Bomben und Granaten treffen unterschiedslos Gerechte und Ungerechte, Ehrliche und Unehrliche, fleißige Handwerker und Tagediebe. Das liegt auf der Hand. Merz hätte  auch die Gelegenheit gehabt, insoweit aufklärend zu wirken und den Begriffsstutzigen in unserem Lande das eine oder andere ganz nüchtern und sachlich klarzumachen.

Gewogen und zu leicht befunden

Wer schon bei einem schwachen Lüftchen schwankt, wird bei einer Sturmböe entwurzelt und in die Heide geblasen werden. Für den Kampf gegen den politischen Gegner taugt er nicht.

Der Verfassungsfeind

Olaf Scholz ist Bundeskanzler. Seine Aufgaben umschreibt Art. 56 des Grundgesetzes mit der Eidesformel: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Auf den letzten Satz der Eidesformel: „So wahr mir Gott helfe.“ hat er ja verzichtet. Spitz gelästert könnte man angesichts seiner bisherigen Amtsführung kommentieren:“Hätte er doch nicht darauf verzichtet!“. Denn der Hilfe von oben bedarf er ganz offensichtlich.

Die Lage

Die Dinge stehen nicht gut in Deutschland. Die Gaspreise, aber auch die sonstigen Energiekosten explodieren. Der Bäckermeister muß plötzlich 1200 % mehr für die Gasversorgung seiner Bäckerei bezahlen, als bisher. Wohnungsmieter stellen mit Entsetzen fest, daß ihre Abschlagsrechnung für die Heizkosten um 300, 400 oder 500 % steigt. Energieintensive Produktion ist in Deutschland zu teuer geworden, sodaß Betriebe reihenweise ins Ausland abwandern oder Insolvenz anmelden müssen. Obgleich die Pandemie vorbei ist, was man auch in allen anderen Ländern rund um in Europa gemerkt hat und die Bürger nicht mehr mit Maskenpflicht, Abstandsregeln und Quarantänepflichten schikaniert, tut man das in Deutschland vor allem auf Betreiben des von seiner Rolle als oberster Pandemiebekämpfer besessenen Wirrkopfs im Kabinett des Herrn Scholz weiterhin. Die illegale Einwanderung schwillt an wie ein Gebirgsbach nach der Schneeschmelze.Die Auswirkungen auf das soziale Klima und die Kriminalität sind nicht zu übersehen. Das alles belastet die Bürger des Landes in einem Maße wie nie zuvor.

Die Ursachen der Lage

Es zeichnet sich ab, daß der Winter kalt wird, vor allem auch in der Wohnung. Es zeichnet sich ab, daß der Winter von Demonstrationen wütender Bürger bestimmt werden wird. Bürger, die ihren Regierenden schwere Fehler vorhalten wollen. Bürger, die alle Übel, denen sie nun ausgesetzt sind, – zu Recht – auf das Versagen der Politiker, vor allem der aktuellen Regierung, zurückführen. So wird immer mehr Leuten klar, daß die explodierenden Kosten für die Heizung zu Hause und die Energie in der Fabrik weniger auf Putins Krieg, sondern in erster Linie ganz unabhängig davon auf die sogenannte Energiewende zurückzuführen sind. Allein der wahnwitzigen Klima-Religion ist es ja geschuldet, daß bewährte, preiswerte und verlässliche Energieträger aus Deutschland verbannt werden und stattdessen unter Missachtung der Gesetze der Physik allein Wind und Sonne den Energiebedarf eines Industriestaates decken sollen. Natürlich kommt gewissermaßen obendrauf, daß die allein moralisch begründeten Wirtschaftsboykottmaßnahmen gegen Russland der Ukraine nichts nützen, uns schaden und in Russland die Kasse klingeln lassen. Obgleich die schon damals weit überzogenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Wirtschaft des Landes schwer geschädigt und die Bildung unserer Kinder in einem jetzt noch gar nicht abzuschätzenden Ausmaß beschädigt haben, werden die gleichen Maßnahmen zur Bekämpfung einer harmlosen Grippe vorgesehen. Obgleich wir schon die vorwiegend illegale Zuwanderung der letzten Jahre nicht mehr verkraften können, sieht die Regierung tatenlos zu, wie sich erneut eine immer stärker wachsende Migrantenwelle in das Land ergießt. Das Ausmaß der Wut wird sicherlich auch den Ablauf der zu erwartenden Demonstrationen bestimmen. Für die regierenden Politiker, allen voran den Bundeskanzler, werden das sicher keine angenehme Zeiten.

Der Jurist

Olaf Scholz ist Volljurist. Ja mehr noch. Im Unterschied zu vielen seiner Kollegen aus den ersten Reihen der Politik, auch in seinem Kabinett, verfügt er nicht nur über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, sondern hat die darin gewonnenen Kenntnisse auch mehrere Jahre beruflich anwenden können. Im Klartext: Der Mann war jahrelang als Rechtsanwalt tätig. Man sollte also meinen, daß er das Recht kennt, wozu selbstverständlich unsere Verfassung gehört. Sind doch häufig auch die Regeln des einfachen Rechts so auszulegen, wie es die Verfassung gebietet. Kein Volljurist kann also sich darauf herausreden, beruflich habe er mit dem Verfassungsrecht nichts zu tun, von den Grundrechten habe er zuletzt während seines Studiums gehört. Und das sei ja nun schon einmal eine Weile her. Nein, diese Ausrede zieht nicht. Wenn man sich also als Volljurist mit den zu erwartenden Demonstrationen befasst, dann natürlich mit Blick auf unsere Verfassung.

Olaf Scholz übt das wichtigste Staatsamt aus. Er bestimmt nach unserer Verfassung die Richtlinien der Politik. Für ihn gilt also ganz besonders, was der Amtseid formuliert, den er geschworen hat. Die vornehmste Pflicht darin ist es, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen.

Der Skandal

Olaf Scholz hat sich nun ausgerechnet zum Jahreskongress der Gewerkschaft der Polizei zu diesem Thema geäußert. Kurz und prägnant, wie das auf Twitter eben sein muß hat er dazu erklärt:  „Friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden, nehmen wir das nicht hin. Unsere Demokratie ist wehrhaft.“

Ja, friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Das ist das Substrat aus Art. 5 und 8 des Grundgesetzes. Diese Grundrechte gelten, was man einem Volljuristen nicht sagen muß, absolut und unbeschränkt. Nur dann, wenn in Ausübung dieser Grundrechte gegen allgemeine Gesetze verstoßen wird – das sind im wesentlichen die Strafgesetze –, kann und muß der Staat eingreifen und die weitere Begehung von Straftaten unterbinden, später auch bestrafen. Also steht fest, daß Bürger jederzeit auch unangemeldet friedlich auf die Straße gehen und ihre Meinung äußern dürfen. Nur dann, wenn dabei Straftaten wie Sachbeschädigungen, Beleidigungen etc. auftreten, ist die Polizei gefordert, die  Beachtung der Gesetze durchzusetzen.

Also ist es auch hinzunehmen, wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden „gekapert“ werden, wie sich der Herr Bundeskanzler auszudrücken beliebt. Als in Hamburg sozialisierter Jurist mag er schon einmal den Piratenkapitän Klaus Störtebeker vor Augen haben, der sich in der Tat auf’s Kapern verstand. Wer indessen zu einer Demonstration geht, um in deren Rahmen seine Meinung zu äußern, und weiche sie auch von der Meinung anderer Demonstrationsteilnehmer ab, der macht eben von seinem Grundrecht Gebrauch und „kapert“ nicht eine Veranstaltung. Schon die Begrifflichkeit „kapern“ transportiert einen Unrechtsgehalt, und zwar einen schwerwiegenden. Wenn Piraten Schiffe kaperten, dann war das jeweils eine Summe von schwersten Straftaten wie Mord, Raub, Brandstiftung und was da so alles zusammen kam.

Das Demokratieverständnis der Machthaber

Den Begriff bewusst im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Grundrechten zu benutzen, zeugt von einem Grundrechtsverständnis, das man als deutscher Jurist auf deutschen Universitäten nicht lernt. Vielleicht als russischer, chinesischer oder nordkoreanischer Jurist in dortigen Ausbildungseinrichtungen für Repressionspersonal. Welche Extremisten überhaupt gemeint sind, bleibt offen, insbesondere bleibt offen, inwieweit ihre Parolen überhaupt das Recht berühren, geschweige denn verletzen. Nachdem er den Begriff der Verfassungsfeinde im gleichen Atemzug benutzt, müssen die von ihm angesprochenen Extremisten ja Leute sein, die sich von den Verfassungsfeinden unterscheiden. Vielleicht sind sie nur extrem nervig für die Adressaten ihrer Parolen. Inwieweit sogenannte Querdenker in diese Reihe gehören, wolle der Bundeskanzler uns erst einmal erklären. Allgemein werden mit diesem Begriff ja Leute bezeichnet, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung wenden, teils auch mit fragwürdigen Argumenten. Auf jeden Fall Leute, die für jeden ernsthaften Juristen weitab von der Verfassungsfreundlichkeit argumentieren. Doch auch wirkliche Verfassungsfeinde dürfen in Deutschland ihre Meinung äußern und sie dürfen für ihre Anliegen demonstrieren. Auch wenn etwa ihre Partei als verfassungsfeindlich verboten ist, wie etwa die NPD oder die KPD, ihre Meinung dürfen sie äußern, auch öffentlich. Soweit das in den strafrechtlichen Bereich führt, sind dafür Staatsanwälte und Richter zuständig. Jemanden indessen anlässlich einer Demonstration des Platzes zu verweisen, weil er einer verfassungsfeindlichen Partei angehört, ist schlicht und einfach nicht rechtens. Wegzuknüppeln erst recht nicht.

Olaf Scholz hingegen wirft Leute, die ihm unangenehme Forderungen stellen, und das auch noch öffentlich, nicht nur in einen Topf mit Leuten, die unsere Verfassung beseitigen wollen. Nein, Olaf Scholz will es nicht zulassen, daß Leute seine Politik öffentlich kritisieren. Dann ruft er – ausgerechnet auf einem Kongress der Polizeigewerkschaft – nach der wehrhaften Demokratie. Knüppel frei, Wasser marsch! Scheucht das Pack von der Straße!

Die Substanz des demokratischen Rechtsstaats

Olaf Scholz ist natürlich nicht allein. Ein Großteil der politischen Klasse dieses Landes hält jeden, der die Politik der Regierung angreift, für einen Extremisten, vorzugsweise einen Rechtsextremisten. Ein Fall für den Verfassungsschutz ist indessen nur, wer Bestrebungen verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes zu beseitigen. Also ist nur gegen Leute mit den Mitteln des Rechtsstaates natürlich, vorzugehen, die folgendes abschaffen wollen:

das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,

die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

die Unabhängigkeit der Gerichte,

den Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und

die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

So steht es in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.

Der Verfassungsfeind

Zu den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten gehört selbstverständlich die Meinungsfreiheit ebenso wie die Versammlungsfreiheit. Nichts von alledem wollen die Leute beseitigen, die im Winter auf der Straße demonstrieren werden. All das wollen sie vielmehr verteidigen. Sie demonstrieren nicht gegen die Institutionen unserer Verfassung, nicht gegen die freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung, nicht gegen den Rechtsstaat. Sie demonstrieren gegen die katastrophalen Folgen der Politik dieser Regierung. Und auch gegen die Inhaber der Regierungsämter einschließlich des Bundeskanzlers. Genau das aber ist legitim, ja wird von der Verfassung geschützt. Wer das unterbinden will, sogar mit der Polizei droht, der will die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen. Denn er will letztendlich nicht, dass die verfassungsmäßige Ordnung geschätzt wird, nein, er will dass er vor seiner Absetzung auf demokratischem Weg geschützt wird. Diese Absetzung beginnt mit Meinungsäußerungen, Protesten und Demonstrationen. Sie endet in der Wahlkabine. Das ist die demokratische Ordnung, Herr Bundeskanzler.

Herr Haldenwang, übernehmen Sie! der Verfassungsfeind sitzt im Kanzleramt.





Soldat:innen

Der Kommandeur der 10. Panzerdivision ist erst 55 Jahre alt und schon ein Jahr in dieser Verwendung. Da ist klar mehr drin. Doch wie kann man sich von den konkurrierenden Kameraden der gleichen Altersgruppe und im selben Dienstgrad Generalmajor abheben? Durch Leistung? Schwierig. Das tun die anderen auch. Wo kann man ein Alleinstellungsmerkmal finden? Richtig. Im Politischen. Wer herrscht in Deutschland, bzw welche Ideologie herrscht vor? Richtig. Grün. Was ist das Liebelingsthema, ja, das Erkennungsmerkmal der Grünen? Richtig. Das Gendern. Also gendert der Herr General und begründet das auch öffentlich. Ja, so wird das was mit dem dritten und dem vierten Stern!

Ein Augenöffner

Wir erleben in diesen Tagen – endlich – die Demaskierung der politischen Kaste in den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Der Skandal um die zu Recht geschasste RBB-Intendantin Schlesinger war ganz offensichtlich nur der Anfang. Filz und Selbstbereicherung allerorten, mit wohlwollender Duldung, ja Förderung der All-Parteien-Koalition (CDU/CSU-SPD-FDP-Grüne-Linke), mit Ausnahme selbstverständlich der Gefolgschaft Luzifers, als die man uns die gesamte AfD unermüdlich mit erhobenem Zeigefinger präsentiert.

Selbst demaskiert hat sich nun einer jener Medienfürsten namens Joachim Knuth, seines Zeichens Intendant des Norddeutschen Rundfunks. Dieser Herr gehört natürlich auch zu denjenigen, die sich in eine Position hochgeschrieben haben, die im Sinne der maßgeblichen Politiker dieses Landes in erster Linie die Indoktrinierung des aus deren Warte ungebildeten und politisch unreifen Publikums zu besorgen hat.

Erster Akt: Majestätsbeleidigung

Schauen wir uns also den Vorgang an. In einem offenen Brief hatten sich 70 (!) Mitarbeiter des NDR gegen die Vetternwirtschaft der Landesfunkhausdirektorin Sabine Roßbach beschwert und ihre Absetzung durch den Intendanten gefordert. Es ist ja nun durch die Medien gegangen, mit welcher Dreistigkeit diese Dame dafür gesorgt hatte, daß ihre Töchter vom NDR mit lukrativen Aufträgen bzw. Posten versorgt wurden. Nun sollte man von dem Chef eines Unternehmens, dem ein derartiger Vorgang von seinen Mitarbeitern unterbreitet wird, erwarten können, daß er auf diesen Brief sachlich antwortet und mitteilt, daß er diesen Vorwürfen nachgehen und gegebenenfalls die notwendigen personellen Konsequenzen ziehen werde. Indessen weit gefehlt.

Zweiter Akt: Nachhilfeunterricht

Ganz im Sinne des politisch korrekten Umerziehungsprogramms namens Gender and Diversity ließ der Herr seine Untergebenen wissen, daß er sich mit dieser Beschwerde sachlich nicht befassen werde, jedenfalls solange nicht, als sie nicht in „gegenderter“ Sprache vorgetragen werde. Mit der Arroganz, die derartigen linken Intellektuellen nun einmal angeboren zu sein scheint, wies er zunächst darauf hin, daß der NDR sich in seinen journalistischen Beiträgen seit einiger Zeit um eine „inklusive“ Sprache bemühe, um dann das Schreiben seiner Mitarbeiter in der Art eines Oberlehrers politisch korrekt zu korrigieren. Dabei entblödet er sich nicht, die von seinen Mitarbeitern gewählte Formulierung „Vetternwirtschaft“ als nicht gendergerecht zu beanstanden, weil nach dieser stramm marxistischen Ideologie das grammatikalische Geschlecht wider besseres Wissen mit dem biologischen Geschlecht verwechselt wird. Somit sei der Begriff der Vetternwirtschaft doch dahingehend zu verstehen, daß damit nur männliche Teilnehmer an diesem Filz bezeichnet würden. Mit der Attitüde des Dozenten, der den durch eine Prüfung gefallenen Studenten erklärt, daß sie nichts wissen, belehrte er seine Mitarbeiter, daß sie gerade vor dem Hintergrund ihrer akademischen Bildung wissen sollten, daß es sich bei „Vettern“ um männliche Verwandte handele. Aber selbst ihnen sollte der Ausdruck für weibliche Verwandte „Basen“ geläufig sein. Wenn sie dieses Wort nicht für eine zutreffende Wortschöpfung gebrauchen wollten, sei doch das mindeste von, „GünstlingInnen-Wirtschaft“ zu sprechen. Und um seine Blamage voll zu machen, führte er weiter aus: „Der Ausdruck Nepotismus verbietet sich, da wir auch in leichter Sprache kommunizieren wollen.“ Vielleicht muß man mit diesem Herrn tatsächlich in leichter Sprache kommunizieren, damit er auch alles versteht.

Doch der Oberlehrer kann es selber nicht

Der Mann hat Politologie, Kommunikationswissenschaften und Geschichte studiert, und wohl auch im erstgenannten Fach mit dem Diplom abgeschlossen. Man sollte also voraussetzen können, daß er der deutschen Sprache gut und des Lateinischen in dem Umfang mächtig ist, wie man das von einem Akademiker aus den geisteswissenschaftlichen Fächern erwarten kann. Dem ist jeoch offenbar nicht so. Zunächst einmal wird das lateinische Fremdwort Nepotismus im Deutschen tatsächlich im Sinne von Vetternwirtschaft gebraucht. Indessen bedeutet es eben nicht die Begünstigung von Vettern und Basen, sondern nepos heißt nun einmal der Neffe und neptis die Nichte. Wörtlich übersetzt ist Nepotismus dann eben die Begünstigung von Neffen, bei den Nichten müsste es genau genommen Neptismus heißen. Wenn der Herr also gendern will, dann doch bitte auch beim Gebrauch von Fremdworten aus dem Lateinischen. Nepotismus hingegen wäre genaugenommen Neffenbegünstigung. Aber es geht weiter.Die Base ist nun einmal im lateinischen die consubrina oder cognata, der Vetter eben der consubrinus oder cognatus. Möglicherweise ist in seinem Wortschatz wie an seinem Schreibtisch der Cognac auch schneller griffbereit. Wenn man also schon meint, seine unbotmäßigen Mitarbeiter mittels oberlehrerhafter Belehrungen gefügig machen zu wollen, dann sollte man sich wenigstens sprachlich keine Blöße geben.

Wer nichts taugt, muß bei uns überbezahlt werden

Da wir nun hier im Sumpf des öffentlich-rechtlichen Medienbetriebes sind, dessen ausufernde Kosten gottlob inzwischen sogar von manchen Politikern kritisch gesehen werden, wollen wir uns auch kurz ansehen, wie diese linksintellektuelle Knalltüte alimentiert wird. Alimentiert, weil hier ein Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung schwerlich bestehen kann. Aus allgemein zugänglichen Quellen ist ersichtlich, daß dieser Intendant ein Grundgehalt in Höhe von 346.000,00 €/Jahr bezieht. Nach alledem, was zwischenzeitlich über Bonussysteme und ähnliche Nettigkeiten zu lesen ist, kann auch hier noch das ein oder andere Sahnehäubchen obendrauf vermutet werden. Auf jeden Fall kommt als geldwerter Vorteil ein natürlich auch privat nutzbarer Dienstwagen Mercedes 300 E de 4-matic dazu, Listenpreis ohne Extras 73.621,00 €. Damit nicht genug, dem Herrn Intendanten steht auch ein Fahrer zu. Die Grundgehälter dieser Fahrer reichen bis zu 4.115,00 € monatlich, was wir ihnen auch gönnen. Schließlich liefern sie im Gegensatz zu den herumkutschierten Bossen anständige Arbeit ab. Wir bezahlen also mit unseren Gebühren, ob wir im übrigen die öffentlich-rechtlichen Medien in Anspruch nehmen oder nicht, diesen Herrn fürstlich.

Der Saustall muß ausgemistet werden

Dafür serviert er uns ein Programm mit erheblicher politischer Schlagseite. Es ist ja nun auch bekannt geworden, daß Mitarbeiter des Hauses sich darüber beklagen, daß sie keineswegs berichten dürfen was und wie sie wollen, sondern gerade was die Landespolitik in Schleswig-Holstein angeht, sich wie die Pressestelle der Staatsregierung zu verhalten haben. Daß ansonsten natürlich fleißig gegendert und linksgrün kommentiert wird, versteht sich von selbst.

Vielleicht ist auch dieser Skandal Anlass darüber nachzudenken, ob wir in Deutschland nicht auch wie in Großbritannien und Frankreich über die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mindestens seinen radikalen Rückschnitt auf das unbedingt Notwendige, nachdenken sollten.



Ein Fall zum Fremdschämen

Legal Tribune Online (LTO) Ist ein journalistisch gestaltetes Onlinemagazin zu rechtlichen Themen, das der juristische Fachverlag Wolters-Kluwer Deutschland herausgibt. Es erscheint mehrmals wöchentlich. Für den praktisch tätigen Juristen finden sich darin viele aktuelle Gerichtsentscheidungen, die von der Redaktion fachkundig besprochen werden. Leider hat sich dieses Medium inzwischen auch der Modetorheit Gendersprache verschrieben. Man ist eben „woke“. (Erläuterung am Ende).

Der Skandal

In der heutigen Ausgabe berichtet das Magazin über einen veritablen Skandal. Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen ist einer der Kommentatoren des im größten deutschen juristischen Verlag C.H. Beck erscheinenden Kommentars zum Grundgesetz „Epping/Hillgruber“.Der Kommentar erscheint seit 2009. Für die Leser, die nicht aus der Juristerei kommen, muß natürlich kurz erklärt werden, was ein juristischer Kommentar eigentlich ist. Kurz gesagt ist es ja so, daß Gesetze von den Juristen ausgelegt werden. Die maßgebliche Auslegung erfolgt natürlich in den Entscheidungen der Gerichte, daneben ist die Rechtslehre von Bedeutung, also das was die Lehrstuhlinhaber der diversen juristischen Disziplinen schreiben und ihren Studenten vortragen. Auch der Nichtjurist ahnt schon an dieser Stelle, daß juristische Literatur in diesem Sinne uferlos sein muß. Das ist sie auch. In diesem Ozean an juristischer Literatur findet man sich am schnellsten zurecht, wenn man zu einem sogenannten Kommentar greift. Das ist ein Erläuterungswerk, in dem juristische Autoren in geraffter Form die Rechtsprechung und Lehre zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften, im Volksmund auch Paragrafen genannt, wiedergeben und natürlich die Fundstellen der gerichtlichen Entscheidungen und juristischen Aufsätze oder gar Lehrbücher nennen. Praktisch tätige Juristen arbeiten seit Alters her mit diesen Kommentaren, um sich auf diesem Wege rasch Klarheit darüber verschaffen zu können, was zur jeweiligen juristischen Streitfrage von den Gerichten entschieden wird, und somit als sogenannte herrschende Meinung gilt. Diese Kommentare können durchaus dickleibige Wälzer sein, manchmal sind es sogar mehrbändige Fortsetzungswerke. Indessen haben sie auch dann die beschriebene Funktion des Lotsen im Ozean der juristischen Literatur. Das gilt selbst heute im Zeitalter der internetgestützten juristischen Recherche.

Die Empörung der „Edlen“

Soweit diese Erläuterung. Nun zum Skandal. Der „Epping/Hillgruber“, wie die Juristen dieses Erläuterungswerk in lakonischer Kürze nennen, ist eines der angesehensten Erläuterungswerke dieser Art auf seinem Gebiet. Das wird daran deutlich, daß immerhin 39 Bearbeiter, vorwiegend Hochschullehrer, an diesem in der Tat gewichtigen (die 3. Aufl. bringt 1887 g auf die Waage) und umfangreichen (bei 2261 Textseiten und 16 Umschlagseiten) Kommentar mitarbeiten. Maaßen bearbeitet dort Art. 16 und 16a GG, also grob gesagt das Asyl- und Flüchtlingsrecht. Hintergrund ist, daß Herr Dr. Maaßen auf diesem Gebiet jahrzehntelang als Ministerialbeamter im Bundesinnenministerium tätig war. Überhaupt suchen die Verlage für die Tätigkeit des Kommentators regelmäßig die ausgewiesensten Fachleute auf dem jeweiligen Rechtsgebiet für die Bearbeitung der Thematik in ihren Erläuterungswerken aus.

Soweit, so gut, so normal. Herr Maaßen ist ja nun bekanntlich 2018 aus dem Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Hintergrund war, daß er als Chef des Verfassungsschutzes offensichtlich unwahre Äußerungen der Bundeskanzlerin über eine Auseinandersetzung zwischen Einheimischen und Migranten nicht mittragen wollte, sondern öffentlich darüber informiert hat, wie es wirklich gewesen ist. Damit ist er nicht nur bei Merkel und ihrer Entourage, sondern bei der kompletten politisch/medialen Kaste unseres Landes in Ungnade gefallen. Damit kann er jedoch offenbar gut leben. Er ist im Übrigen nach wie vor Mitglied der CDU. Von der Behörde, der er bis 2018 vorstand, wird er auch nicht beobachtet.

Das alles muß man wissen, um den Vorgang richtig einordnen zu können, über den das eingangs genannte juristische Online-Magazin heute berichtet. In der vergangenen Woche haben sich danach sowohl Hochschullehrer als auch Anwälte empört darüber gezeigt, daß Herr Maaßen an der 4. Aufl. des Kommentars erneut mitarbeitet und dort Art. 16 und 16a GG kommentiert. Wie gesagt, hat er das in den Vorauflagen auch getan. Indessen wirft ihm einer seiner Mitkommentatoren und Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Rechtsphilosophie vor, mit juristisch unhaltbaren Auffassungen „die Axt an die Wurzeln von Demokratie und Rechtsstaat“ zu legen. Der Herr Professor meint weiter, derartige Positionen künftig nicht hoffähig machen zu wollen, indem er gemeinsam mit ihren Vertretern unsere Verfassung kommentiert. Gemeint sind natürlich die nicht nur aus meiner Sicht völlig gerechtfertigten kritischen Äußerungen Maaßens zur Migrationsproblematik, und zwar vor allem in tatsächlicher Hinsicht. Wie im übrigen so mancher hochrangiger Verfassungsrechtler, etwa der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, weist er darauf hin, daß hier im Zusammenhang mit der Migration vielfach das Recht gebrochen wird, auch und vor allem von der früheren Bundeskanzlerin. Dies leistet, worauf er mit Recht hinweist, der illegalen Migration Vorschub.

Natürlich weiß jeder Jurist, daß es bei der Mitarbeit an juristischen Kommentaren gar nicht möglich ist, etwa seine politischen Überzeugungen dort auszubreiten. Es liegt in der Natur der Sache, daß man dort eng am Gesetz und vor allem an der jeweils besprochenen Gerichtsentscheidung arbeitet, und die Problematik auf diese Weise darstellt. In sehr engen Grenzen kann dann auch eine fachliche Auffassung geäußert werden, etwa dahingehend, ob man der besprochenen Entscheidung zustimmt oder etwa eine andere Gerichtsentscheidung, vielleicht auch eine anderslautende wissenschaftliche Meinung für überzeugender hält. Jeder Jurist, der einen Kommentar in die Hand nimmt, weiß das. Ich habe selbst vor vielen Jahren an einem juristischen Kommentar mitgearbeitet. Es war natürlich völlig ausgeschlossen, dies in anderer Weise zu tun, als hier dargestellt.

Wer tritt hier eigentlich die Verfassung mit Füßen?

Abgesehen davon, daß nicht derjenige die Axt an die Wurzel von Demokratie und Rechtsstaat legt, der illegale Verhaltensweisen kritisiert, und die zuständigen Politiker dazu aufruft, dem Einhalt zu gebieten, sondern derjenige die Axt an die Wurzel von Demokratie und Rechtsstaat legt, der Herrn Maaßen gerade wegen dieser Position wie einen Aussätzigen behandelt, muß sich auch ein Professor für öffentliches Recht in diesem Fall darüber belehren lassen, daß Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes nun die Wissenschaftsfreiheit absolut schützt. Soweit Herr Maaßen nicht wissenschaftlich arbeitet, sondern sich allgemeinpolitisch äußert, sei der Herr Professor darauf hingewiesen, daß Art. 5 Abs. 1 GG eben auch die Meinungsfreiheit schützt, und zwar in den Grenzen, die von den Gesetzen, insbesondere dem Strafrecht gezogen werden. Bisher hat allerdings niemand behauptet, daß Herr Maaßen insoweit die Grenzen dieser Gesetze überschritten hätte.

Auf der Schleimspur der political correctness

In diese Kakophonie stimmen natürlich auch einschlägig aktive Anwälte ein, die wie etwa eine auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisierte Dresdner Rechtsanwältin und Mitherausgeberin eines sogenannten „Reports gegen Rechts“ ebenso politisch korrekt wie hochnäsig sich ein Angebot des Beck-Verlages zur Mitarbeit an an einer Formularsammlung zum Migrationsrecht mitzuarbeiten mit der Bemerkung ausschlägt, jemand, der unter anderem die Unabhängigkeit der Presse bezweifle und „rassistische“ Argumentationsmuster nutze, neben dem wolle sie nicht veröffentlichen. Da darf dann auch, und hier setzt spätestens bei mir das Fremdschämen ein, der Deutsche Anwaltverein (DAV) nicht fehlen. Daß linkslastige sonstige Juristen-Organisationen wie die sogenannte Neue Richtervereinigung und der Republikanische Anwaltverein sich entsprechend positionieren, ist nicht überraschend, nein, geschenkt. Ohne daß es die Aufgaben des Deutschen Anwaltvereins als Lobby des Berufsstandes auch nur berühren würde, meint man dort in Richtung des Beck-Verlages äußern zu müssen: „Autoren eines GG-Kommentars sollten ohne jeden Zweifel sämtliche Werte der Verfassung teilen. Bei Herrn Maaßen gibt es berechtigte Zweifel, ob dies der Fall ist.“ Den Damen und Herren meiner berufsständischen Vertretung kommt es wohl nicht in den Sinn, daß möglicherweise auch nicht wenige Rechtsanwälte den Positionen von Herrn Maaßen beipflichten, sie zumindest für erwägenswert halten. Ich halte das auch für eine Überschreitung des Mandats, das ein Berufsverband wie der DAV von seinen Mitgliedern hat. Er hat sich um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Anwaltschaft zu kümmern, selbstverständlich auch stets an der Anpassung der Gebührenordnung zu arbeiten und für Fortbildungsangebote zu sorgen. Dafür, und für nichts anderes ist man als Anwalt Mitglied dieser Berufsorganisation.

Der Charaktertest

Bisher scheint der Beck-Verlag standhaft zu bleiben. Dem Ansinnen, Herrn Dr. Maaßen von seinen vertraglichen Pflichten als Autor zu entbinden, will er erklärtermaßen nicht entsprechen. Allerdings ist die Frage, wie lange auch ein marktbeherrschender Verlag wie C.H. Beck diesem Shitstorm standhalten kann. Der Begriff Shitstorm ist hier wörtlich zu verstehen, denn was die genannten Kollegen (m/w/d – so viel political correctness muß sein -) hier absondern, ist mit der englischen Vokabel shit zutreffend gekennzeichnet. Leider ist es ja in den letzten Jahren häufig so, daß Unternehmen etwa dem Drängen von Universitätsabsolventen mit einer ausgeprägten Verbildung, vorzugsweise in den sogenannten Kulturwissenschaften, nachgeben und beispielsweise die unsägliche Gendersprache einführen, oder, wie kürzlich erst geschehen, Kinderbücher und deren Verfilmung (Winnetou) wegen angeblicher „kultureller Aneignung“, wie dieser Blödsinn heißt, vom Markt nehmen. Möglicherweise ist es auch nur die Angst vor Umsatzverlusten. Spätestens dann, wenn die 4. Aufl. des „Epping/Hillgruber“ sich schlechter verkauft, als die Vorauflagen, dann muß wohl damit gerechnet werden, daß der Verlag die Reißleine zieht.

Worum es wirklich geht

Der Fall ist eben nur das jüngste Beispiel für das Umsichgreifen der sogenannten Cancel Culture, auch Wokismus genannt, denn deren Vordenker und Propagandisten halten sich ja für die einzigen, die aus dem Dämmerschlaf der tumben Masse erwacht sind und die Zukunft erkennen. Wir haben es derzeit mit einem veritablen Kulturkampf zu tun. Linksradikale Akteure in den Geisteswissenschaften versuchen ja nun alles infrage zu stellen, was unsere Kultur überhaupt ausmacht. Natürlich ist alles, was wir und unsere Vorfahren für richtig gehalten haben, nun falsch und es gilt, nach der Zerschlagung dieser Kultur den neuen Menschen zu schaffen, der frohen Sinnes in das Reich des Sozialismus schreitet. Josef Joffe hat dazu im Juni des vergangenen Jahres einen wirklich ausgezeichneten Kommentar in der Neuen Zürcher Zeitung geschrieben. Der Link dazu: https://www.nzz.ch/feuilleton/woke-einst-verfuegte-der-staat-das-denken-nun-laeuft-es-umgekehrt-ld.1629917

Schlussendlich bleibt zu sagen: Leute wie die erwähnten Anwälte und Hochschullehrer, die einen exzellenten Juristen, verdienten Beamten und untadeligen Demokraten wie Hans-Georg Maaßen in dieser widerlichen Art und Weise zum Aussätzigen erklären, dürfen sich meiner abgrundtiefen Verachtung sicher sein.


Deutschland – zwei Welten

Wenn man Politik und Medien Glauben schenken könnte, dann wäre die Zuwanderung von Menschen aus aller Herren Länder nach Deutschland eine einzige Erfolgsgeschichte. Allenfalls an der Vermittlung von Sprachkenntnissen könnte wohl noch gearbeitet werden. Im Großen und Ganzen jedoch haben sich demnach Zuwanderer, Flüchtlinge und Asylbewerber in die deutsche Gesellschaft prächtig integriert. Wer gegenteiliges behauptet, ist ein Rassist und beeinträchtigt die Menschenwürde dieser Mitbürger. Ein Fall für den Verfassungsschutz.

Wahn und Wirklichkeit

Indessen sind die Erzeugnisse aus den politischen Medienwerkstätten das eine, die Wirklichkeit das andere. Zwei Beispiele:

Die polizeiliche Kriminalstatistik

Jüngst hat das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auf die Anfrage eines Abgeordneten der AfD – wer sonst fragt so etwas auch? – Auskunft über Staatsbürgerschaft und Anzahl der Tatverdächtigen an ausgewählten Hauptbahnhöfen des Landes gegeben und auch Auskunft über Vornamen und Anzahl der deutschen Tatverdächtigen im Berichtszeitraum 01.1.2021 bis 30.11.2021 erteilt. Letzteres ist deswegen von Interesse, weil im allgemeinen nur zwischen deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgern anderer Länder unterschieden wird. Die Angabe der Herkunft wird nicht erfasst und kann demnach auch nicht Gegenstand einer amtlichen Auskunft sein. Wohl aber kann man aus den Vornamen der Tatverdächtigen Rückschlüsse ziehen. So wird ein junger Mann mit dem Vornamen Peter wohl eher als Kind einer seit vielen Generationen in Deutschland ansässigen Familie, man könnte auch sagen als Person deutscher Volkszugehörigkeit, anzusehen sein, als ein junger Mann mit dem Vornamen Mohammed. Soweit mir bekannt ist, ist diese Statistik bisher als Novum anzusehen. Denn sie ermöglicht Rückschlüsse auf das Kriminalitätsverhalten von indigenen Deutschen einerseits und Zuwanderern mit und ohne deutscher Staatsangehörigkeit.

Zahlen sind unpolitisch, sie sind einfach da

Zu den Zahlen. Ich habe mir die Zahlen für den Hauptbahnhof Köln herausgezogen. Zum einen dürfte diese Teilmenge repräsentativ sein, weil Köln nun einmal der größte Bahnhof in Nordrhein-Westfalen ist, und zum anderen dürften die prozentualen Anteile im Bereich der anderen untersuchten Bahnhöfe nicht sehr weit abweichen. Wer das genauer wissen will, kann sich ja die polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen daraufhin näher ansehen.

Staatsbürgerschaft und Anzahl der Tatverdächtigen am Hauptbahnhof Köln im Berichtszeitraum 01.01. bis 30.11.2021:

Tatverdächtige insgesamt: 1721. Davon deutsche Staatsbürger 548, also rund 32 %. Andere Staatsangehörigkeiten 1172, also rund 68 %. Davon aus muslimischen Ländern 804, also rund 47 %. Ein interessanter Nebenaspekt. Neben Deutschen, Staatenlosen und Verdächtigen unbekannter Herkunft waren Tatverdächtige aus 90 Ländern erfasst worden. In der Tat herrscht Vielfalt in Deutschland.

Vornamen und Anzahl der deutschen Tatverdächtigen am Hauptbahnhof Köln im Berichtszeitraum 01.01. bis 30.11.2021:

Tatverdächtige insgesamt 1714. Arabisch/türkisch klingende Vornamen 804, rund 47 %. Deutsch/europäisch klingende Vornamen 359, rund 21 %. Die übrigen Vornamen klingen afrikanisch, fernöstlich oder können nicht zugeordnet werden. Bemerkenswert ist, daß Peter viermal, Hans zweimal und Thomas zweimal vorkommen, Mohammed in den diversen Schreibweisen indessen 94 mal, Abdullah und ähnliche Schreibweisen dieses Namens 13 Mal.

Die Schlußfolgerung aus der Statistik

Es liegt also die Annahme durchaus nahe, daß bei den Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit rund 80 % einen sogenannten Migrationshintergrund haben. Von den erfassten 1714 Tatverdächtigen dürften also rund 1370 keine indigenen Deutschen sein, sondern aus anderen Ländern stammen. Unter dem Gesichtspunkt der gelungenen oder vielmehr misslungenen Integration von Zuwanderern sind sie also eher den 1172 nicht-deutschen Tatverdächtigen zuzurechnen, sodaß wir auf rund 2540 Tatverdächtige mit Migrationshintergrund kommen, bei insgesamt 3435 Tatverdächtigen. Das sind rund 74 %. Demgegenüber gibt die amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021 einen Ausländeranteil von 14,2 % an. Menschen mit Migrationshintergrund, ob mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft, gibt die Statistik für 2018 (eine aktuellere Zahl habe ich nicht gefunden) mit 29,3 % an, was für 2021 durchaus leicht nach oben korrigiert werden kann.

Der Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund von rund 74 % steht in einem krassen Missverhältnis zum Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen von rund 30 %. Die Delinquenz bzw. die Aufnahme in die Kriminalstatistik liegt also zweieinhalb mal so hoch, wie der Bevölkerungsanteil.

Es würde mich nicht wundern, wenn künftig die Führung und Veröffentlichung derartiger Statistiken verboten würde. Denn so etwas paßt nicht in die politisch erwünschten und medial gehypten Multikulti-Träumereien.

Der Islam gehört zu Deutschland, nicht wahr?

Ein anderes Thema. Der frühere Bundespräsident Wulff und die Ex-Kanzlerin Merkel haben uns ja erklärt, der Islam gehöre zu Deutschland. Wer das infrage stellt oder gar verneint, ist natürlich, ja was denn, klar: ein Rassist. Wenn man dann auf gewisse Unvereinbarkeiten dieser Religion mit den Grundrechten unserer Verfassung hinweist, wie etwa die Einstufung der Frau als dem Manne untertan und zweitrangig im Koran, dann wird beschwichtigend erklärt, dabei handele es sich doch allenfalls um Auswüchse des Islam, um sogenannten Islamismus. Indessen wissen wir von einem zuverlässigen Gewährsmann, daß es einen Islamismus nicht gibt, sondern nur einen Islam. Der Gewährsmann heißt Recep Tayyip Erdogan. Wer etwa den faktischen Zwang zur Verhüllung von Frauen, sei es mit dem sogenannten islamischen Kopftuch oder dem schwarzen Kleidungsstück namens Niqab, das den ganzen Körper verhüllt, als einen mit unserer Verfassung nicht vereinbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vor allem der jungen Frauen beanstandet, dem wird von den Islamverstehern in Politik und Medien bedeutet, hier handle es sich um den Ausdruck der innigen Religiosität der jeweiligen jungen Dame und keinesfalls um Zwang.

Der real existierende und der geschriebene Islam sind dasselbe

Nun wird seit Jahren von der türkischen Religionsbehörde, die in Deutschland als Vereinigung mit dem Namen DITIB agiert, eine Art Katechismus speziell für Frauen herausgegeben, und zwar sowohl in türkischer Sprache als auch in deutscher Übersetzung. Das Machwerk nennt sich „Ilmihal für Frauen- islamisches Grundwissen für Frauen“. Darin finden sich sämtliche Scheußlichkeiten der islamischen Lehre wie etwa die Verpflichtung, Menschen zu töten, die vom Islam abgefallen sind, aber auch solche umzubringen, die sich gegen den Propheten Mohammed kritisch äußern, in der Lesart der Verfasser natürlich beleidigen. Die Demokratie ist ebenso abzulehnen wie Judentum, Christentum und heidnische Religionen. Die Frau ist dem Manne gegenüber grundsätzlich minderwertig und ihr Mann hat das Recht, sie gegebenenfalls körperlich zu züchtigen. Überhaupt wird die Frau als ständige sexuelle Gefahr für den Mann betrachtet, weswegen etwa während des Unterrichts ein männlicher Lehrer seine Schülerinnen nicht ansehen sollte. Besser sei es, den Lehrer- und Schülerraum durch einen Vorhang zu trennen(!). Überhaupt bestehe die Gefahr der sexuellen Ausschweifungen, sobald ein Mann und eine Frau alleine in einem Raum seien („Fitna“). Das alles findet sich natürlich auch so oder ähnlich im Koran selbst. Gerade das Verständnis der Sexualität im Islam ist für unsere Kultur nicht nachvollziehbar. Offensichtlich scheinen islamische Rechtsgelehrte, als die sich die Verfasser islamischen Schriftguts selbst verstehen, schlicht und einfach geile alte Böcke zu sein, die angesichts einer geschlechtsreifen Frau nur an das eine denken können. Wenn man der Überlieferung des Islam glauben darf, dann war Mohammed selbst sexuell hyperaktiv. Das mag manches erklären.

Tatsächlich verboten! In Deutschland! Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

Dieses Machwerk wurde bereits im April 2021 vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg in einer Veröffentlichung als mit den Grundsätzen unserer Verfassung nicht vereinbar angeprangert. Doch erst im Juni dieses Jahres wurde es von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auf den Index gesetzt, also der Vertrieb in Deutschland verboten. (Wieso eigentlich nicht der Koran? Da steht doch das selbe drin!). Bei dem Vorgang ist weniger erstaunlich, wie lange das Ganze gedauert hat als der Umstand, daß es überhaupt geschehen ist. Denn das ist doch wohl überhaupt nicht „kultursensibel“ und letztendlich „islamophob“. Es wäre interessant zu erleben, mit welcher Geschwindigkeit etwa ein eindeutig NS-affines Machwerk auf den Index gesetzt und darüber hinaus Autoren und Händler sich auf der Anklagebank wiederfinden würden. Doch Deutschland setzt Prioritäten. Im Zuständigkeitsbereich der Antifa-Sympathisantin Nancy Faeser hat der „Kampf gegen Rechts“ größte Priorität. Alles andere ist nachrangig, auch wenn die Zahlen der politisch motivierten Schwerkriminalität eine andere Sprache sprechen. Doch für diese Hüterin der Verfassung, die für dieses Amt so geeignet ist, wie ein Nichtschwimmer zum Rettungsschwimmer, gilt ganz besonders der Grundsatz für die Arbeit vieler Politiker: Stören sie mich nicht mit Fakten, ich habe eine Meinung!

Keine Erfolgsgeschichte

Tatsächlich kann in Sachen Integration von Zuwanderern, insbesondere aus der muslimischen Welt, keinesfalls von einer Erfolgsgeschichte gesprochen werden. Vielmehr entwickelt sich Deutschland immer weiter in Richtung gespaltene Gesellschaft. Die Umkehr kann indessen nur gelingen, wenn zunächst das politische Personal ausgetauscht wird. Genau das ist auch ein Wesensmerkmal des demokratischen Rechtsstaats, daß Regierungen abgewählt und durch andere Politiker ersetzt werden können. Dieses Wesensmerkmal des demokratischen Rechtsstaats muß auch all denen in Erinnerung gerufen werden, die jede Kritik an der Regierungspolitik als „Delegitimierung des Staates“ verunglimpfen. Die Verfassung schützt nicht die Inhaber politischer Ämter vor ihrer Abwahl. Die Verfassung gewährleistet das Recht der Bürger, unfähige Politiker abzuwählen. Meine Damen und Herren: Tun Sie das!




Das liegt mir quer

Finnland hoch im Norden assoziieren wir mit weiter Landschaft, Wäldern und Seen, sportlichen Höchstleistungen und denken auch, daß dort wo die Luft noch sauber ist, die Gedanken auch klar sind. Das gilt nicht mehr uneingeschränkt. Die ehemalige finnische Innenministerin Pävi Räsänen, Ärztin und Mutter, musste sich jüngst vor einem Bezirksgericht des Vorwurfs der Volksverhetzung erwehren. Was war geschehen? 2019 beabsichtigte die Leitung der evangelischen Kirche ihres Heimatlandes, den sogenannten CSD-Marsch zu unterstützen. Für alle, die mit dem Vokabular der „woken Community“ nicht so vertraut sind, hier die Auflösung: es handelt sich um einen Aufzug, den seit vielen Jahren weltweit Homosexuelle zur Erinnerung an eine Demonstration des Jahres 1969 in New York veranstalten, wo Homosexuelle für ihre Rechte eingetreten waren, was dann in einem der seinerzeit nicht seltenen brutalen Polizeieinsätze endete. Inzwischen ist das zu einer Art Tuntenfasching verkommen, wird aber in Politik und Medien zu einer Art Feiertag der Menschenrechte hochgejubelt. Frau Räsänen als überzeugte Christin wandte sich dagegen, daß ihre Kirche diese Veranstaltung unterstützte und berief sich dabei auf den Apostel Paulus, der nun einmal im ersten Römerbrief, Kapitel 1, Vers 27 geschrieben hat: „Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer treiben mit Männern Unzucht und erhalten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“ Das führte zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und einer Anklage wegen Volksverhetzung durch den Generalstaatsanwalt. Offenbar gibt es aber auch in Finnland unabhängige Richter, und so wurde Frau Räsänen wie der Bischof, der sie unterstützt hatte, in allen Punkten der Anklage freigesprochen.

Die Illiberalität der besonders Liberalen

Es lässt tief in die Seele des modernen westlichen Menschen blicken, wenn eine von der gewissermaßen offiziellen liberalen Linie abweichende Meinung zur Homosexualität, insbesondere zu der öffentlichen Zurschaustellung im Rahmen der sogenannten CSD-Märsche, als strafbare Volksverhetzung gewertet und vor Gericht zur Anklage gebracht wird. Dies in einem Lande, das seit Jahrhunderten christlich geprägt ist, unbeschadet seiner zeitgemäßen Liberalität.

Was ist eigentlich mit der islamischen „Homophobie“?

Ich habe allerdings noch nirgends gehört, daß in irgendeinem europäischen Land oder sonstwo in der westlichen Welt juristisch ähnlich gegen die im Islam weitverbreitete Homosexuellenfeindseligkeit vorgegangen worden wäre. Schließlich wird an mehreren Stellen im Koran (Suren 4, 15; 7, 80-81; 26, 165-166) die Homosexualität als Sünde bezeichnet. Demgemäß gilt homosexuelle Betätigung in vielen islamischen Ländern eben auch als Verbrechen, auf dem hohe Strafen stehen. Im Iran beispielsweise wird man deswegen dann schon einmal gerne von einem Hochhaus gestürzt oder am Baukran gehängt. Doch es ist wohl Islamophobie, darauf hinzuweisen. Von den gleichen Leuten wird man allerdings der Homophobie geziehen, begründet man seine Ablehnung der Zurschaustellung dieser Lebensweise etwa mit der Bibel.

Woke Katholiken

Doch sind wir in Deutschland schon etwas weiter. Die Regenbogenbewegung hat inzwischen die katholische Kirche erreicht. So hat man nun anlässlich einer Podiumsdiskussion in Frankfurt am Main, die von einer „Kircheninitiative“ namens „Out in Church“ (jaja, modernes Denken geht nur noch in Englisch) eine stärkere Akzeptanz der LGBTQ-Bewegung gefordert. LGBTQ- was ist denn das schon wieder? Naja, die Abkürzung steht für, natürlich ebenfalls in Englisch, „Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer“, zu deutsch: lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, queer. Also eben alle sexuellen Veranlagungen, die nur sehr wenige Menschen haben. Ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist indessen weit überproportional. Was an und für sich der privateste Bereich des Menschen ist, ist hier zur öffentlichen Bewegung gegen das traditionelle Menschen- und Familienbild geworden mit dem Ziel, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufzuheben, was sodann Bestandteil des weitergehenden Bestrebens ist, die Unterschiede zwischen den Menschen überhaupt aufzuheben. Kulturmarxismus eben.

So erklärte eine der teilnehmenden Damen: „Ich erwarte eigentlich von meiner Kirche, daß sie sich die Regenbogenflagge schnappt und vorneweg geht, statt hinterher zu trödeln“. Ein Herr, der das Amt eines katholischen Jugendreferenten wahrnimmt, forderte ein stärkeres Engagement seiner Kirche für sexuelle Minderheiten und führte aus: „Ich kann mich erst dann von der Kirche als schwuler Mann angenommen fühlen, wenn ich auch mit wechselnden Partnern akzeptiert werde.“ Er beklagte, der Fokus der katholischen Kirche liege nach wie vor zu sehr nur auf homosexuellen Männern. Dabei gebe es auch noch andere Formen der Sexualität, über die man offen sprechen müsse. Als Beispiel nannte er Patchwork-Familien, wechselnde Beziehungen und polyamore (ja wirklich) Liebe. Er sorge sich, daß die Kirche an einem Familienbild aus den 1950er Jahren hänge, also Vater, Mutter, Kind.

Was ihr wollt! Doch bleibt zuhaus!

Nun mag ja jeder leben, wie es ihm sein Körper vorgibt, oder er überhaupt irgendwie mag. Das ist sein Menschenrecht, aber auch seine intime Privatheit. Er wolle mir allerdings mit seinen echten oder behaupteten Problemen vom Leibe bleiben. Ich denke, daß es auch Teil meiner Menschenwürde ist, nicht mit Dingen behelligt zu werden, mit denen ich mich nicht befassen will, jedenfalls nicht auf Schritt und Tritt. So möchte ich anders als diese merkwürdigen Kirchenvertreter vor der Kirche keine Regenbogenfahne sehen, auch nicht vor dem Supermarkt, und auch nicht als Armbinde des Mannschaftskapitäns auf dem Fußballplatz.

Jene Queerdenker (kleiner Scherz) können allerdings darauf hoffen, bei ihren Oberen Verständnis zu finden. Es gibt ja schon Pfarrer, die homosexuelle Paare segnen, wenn schon die katholische Kirche ihre Trauung (noch) nicht zulässt. Der Münchner Erzbischof Kardinal Marx war jüngst an einem Altar zu sehen, vor dem eine Regenbogenfahne ausgebreitet war. Wir wollen einmal abwarten, ob es diesen Regenbogenchristen gelingen wird, die Bibel zu „bereinigen“. Das oben erwähnte Zitat aus dem ersten Römerbrief dürfte dann wohl als erstes der Reformwut „woker“ Theologen zum Opfer fallen. Ach ja, noch so ein englischer Begriff. „Woke“ ist in der Tat ein englisches Wort und heißt wach. Im politisch korrekten Neusprech bedeutet das aber „erwacht“, will heißen, man hat’s begriffen, im Gegensatz natürlich zu all den alten weißen Männern und ihren wohl ein bisschen beschränkten Frauen.

Macht doch einfach Euren eigenen Verein auf!

Tja, sehr geehrte Damen und Herren Queerdenker, politisch korrekt gegendert natürlich „Queerdenker*innen“, nicht wahr, sollten Sie nicht eigentlich ihren eigenen Verein aufmachen?  Was würden Sie eigentlich als Mitglieder eines Hundezuchtvereins sagen, wenn einer Ihrer Vereinsfreunde sich als Hundehasser bekennt? Würden Sie ihm nicht den Austritt nahelegen? Wer zwingt Sie eigentlich, Mitglied einer Gemeinschaft zu bleiben, deren gewissermaßen Grundgesetz, und nichts anderes ist doch die Bibel, die praktizierte Homosexualität ablehnt? Haben sich nicht eigentlich in den letzten zwei Jahrtausenden eine Vielzahl von Religionsgemeinschaften davon abgespalten? Gründen Sie doch einfach Ihre Regenbogenkirche, frei nach dem Diktum des großen Preußenkönigs: „Bei mir kann jeder nach seiner Fasson selig werden!“



Die rote Null

Bekanntlich hat unsere Innenministerin Nancy Faeser ein Faible für die Antifa. Und eine Phobie vor den „Rechten“. Daher trommelt sie unermüdlich für die Verstärkung des „Kampfs gegen Rechts“, der in Wirklichkeit ein Krampf gegen Rechts ist. Dafür kann aus ihrer Sicht nicht genügend Steuergeld eingesetzt werden. 1 Milliarde € sind da schon mal drin. Gilt es doch, die zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern.

Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen und das Internet betrachtet, der reibt sich die Augen. Wo sind sie denn?

Da hilft ein Blick auf die Statistik der Bundesanwaltschaft zum politischen Extremismus.

Bis Oktober 2021 wurden 225 Verfahren eingeleitet, davon 210 (93,33 %) auf dem Gebiet des politischen Islamismus, zehn (4,44 %) betrafen den Linksextremismus, und nur fünf (2,22 %) richten sich gegen Tatverdächtige aus dem Bereich des Rechtsextremismus. Das sind nun einmal die Fakten. Frau Faeser hingegen sondert nur dummes Geschwätz ab, natürlich verursacht von ihrer Besessenheit, ein Phantom des Rechtsextremismus in Deutschland bekämpfen zu müssen wie weiland Don Quichotte die Windmühlen attackierte. Nur so lässt sich die milliardenschwere Unterstützung sogenannter zivilgesellschaftlicher Gruppen, die sich dem „Kampf gegen Rechts“ verschrieben haben, tatsächlich aber zum großen Teil die Mitglieder ihrer geliebten Antifa sind, begründen.

Herr Scholz, schmeißen sie diese Ministerin raus! Sie übersieht die wirklichen Feinde unserer Demokratie und schießt für teures Geld mit Kanonen auf kleine braune Spatzen.

Alle Staatsgewalt geht vom Bundesverfassungsgericht aus

Aber halt! Steht nicht im Grundgesetz etwas anderes? In der Tat. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch die Macht der Gerichte ist dem nachgeordnet, wie nicht nur die Urteilsformel: „Im Namen des Volkes“ zeigt, sondern auch die Regelung in Art. 20 Abs. 2 Satz 2, wonach diese Staatsgewalt auch durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt wird zeigt, daß Behörden und Gerichte nur die Gewalt ausüben, die vom Volke ausgeht.

Gewohnheitsrecht ist biegsam

Betrachtet man indessen die Entwicklung von Demokratie und Rechtsordnung in unserem Lande, so könnten Zweifel daran aufkommen, ob das Grundgesetz in diesem Kernbereich des demokratischen Staatsverständnisses überhaupt noch gilt. Natürlich sind diese Sätze nach wie vor im Text unserer Verfassung zu lesen. An diesen Formulierungen ist kein Jota geändert. Indessen will dies wenig besagen, denn nach allgemeiner Anschauung unter Juristen ist das Gewohnheitsrecht gleichgewichtig mit dem geschriebenen Recht, jedenfalls da wo es sich als allgemeine Übung der Gerichte zeigt und als allgemeine Überzeugung der Bürger besteht. Das ist ein uralter Verfassungsgrundsatz, um insoweit mit dem angesehenen Verfassungsjuristen Roman Herzog zu sprechen, der dies in dem Standardkommentar zum Grundgesetz schreibt, und dessen fachliche Qualifikation nicht zuletzt durch sein Amt als langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichts unterstrichen wird.

Im Bundestag gibt es einen Katzentisch – mit dem Segen aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat nun heute über einen Antrag der Oppositionspartei AfD im Deutschen Bundestag entschieden, mit dem sie erreichen wollte, daß die skandalöse Praxis der Bundestagsmehrheit als verfassungswidrig verboten wird, entgegen jahrzehntelanger Übung im Parlament grundsätzlich keinen Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Hauses zu wählen, der von ihr vorgeschlagenen wurde. Man begründet das mit dem natürlich auch in der Verfassung festgeschriebenen Selbstverwaltungsrecht des Parlaments. Das Präsidium werde eben gewählt. Daß damit der Wille von etwa 10 % der Wähler, die eben die Abgeordneten dieser Partei in das Parlament entsandt haben, keine Rolle spielt, ist völlig klar, und wird wohl auch aus diesem Grunde in der Entscheidung nicht thematisiert. Wenn eben aus der Sicht der politischen Priesterkaste, deren Angehörige auch im Bundesverfassungsgericht mehrheitlich vertreten sind, das Volk, dieser große Lümmel, die Jünger Luzifers statt der politisch korrekten Künder des Wahren, Guten und Schönen in den Bundestag wählt, dann muß man ihm eben klarmachen, daß es damit nur Abgeordnete zweiter Klasse gewählt hat. Und weiter soll ihm klar sein, daß man auch Bürger zweiter Klasse ist, solange man die Falschen wählt, und deswegen auch der Belehrung darüber bedarf, was eigentlich Demokratie bedeutet. Natürlich hätte man das auch anders machen können. Man hätte ohne weiteres ein Gewohnheitsrecht aller Fraktionen feststellen können, daß ihnen von der Mehrheit des Hauses ein Sitz im Präsidium eingeräumt und deswegen entsprechend gewählt wird. Insoweit seien Gleichbehandlungsgrundsatz und Gewohnheitsrecht in der Geschäftsordnung des Bundestages zu berücksichtigen. Das war ja nun einmal langjährige Übung und Überzeugung im Hause.

Der Vorteil des ungeschriebenen Rechts

Es ist somit nicht einmal notwendig, die Verfassung etwa um einen Art. 20 Abs. 3 Satz 2 zu ergänzen, der da lautet: „Über Anträge auf Gewährung der in diesem Gesetz beschriebenen Grundrechte entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Dieser Satz gilt als ungeschriebenes Gesetz, was ja nun auch den Vorzug hat, daß es einer Verfassungsänderung nicht bedarf, die wohl wegen Art. 79 Abs. 3 GG, der sogenannten Ewigkeitsgarantie der tragenden Verfassungsgrundsätze, nicht wirksam beschlossen werden könnte. Doch vielleicht hätten auch insoweit die Verfassungsrichter mit dem modernen, „woken“ Verfassungsverständnis kein Problem damit, eine solche Bestimmung durchzuwinken.

Regieren mit verteilten Rollen

Überhaupt ist der Schulterschluss zwischen der Politikerkaste in den Parlamenten und im Bundesverfassungsgericht eng und fest. Wenn es einmal in den Rang des politischen Glaubensbekenntnisses erhoben worden ist, daß eine von der Politik angeordnete Maßnahme, und sei sie auch eine Freiheitsbeschränkung, für das Wohl und Wehe des Volkes unabdingbar ist, dann kann sie nicht mit Verweis auf Freiheitsrechte im Grundgesetz, etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit, vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden. So hat das Gericht mit Beschluß vom 11. Februar dieses Jahres festgestellt, daß jedenfalls Eilanträge gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht durchdringen können. Zwar sei es durchaus gut möglich, daß die betroffenen Bürger in ihren Freiheitsrechten verletzt würden, wenn sie faktisch gezwungen seien, sich gegen ihre Überzeugung gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Indessen wiege es schwerer, daß selbst unter der Herrschaft des sogenannten Omikron-Virus alte Leute etwa in den Pflegeheimen und Krankenhäusern vor Ansteckung geschützt werden müssten. Großzügig übergeht man dabei, daß selbst nach Meinung regierungsnaher Virologen die Impfung nicht verhindert, daß Geimpfte Dritte mit dem Virus infizieren. Den betroffenen Klägern sei es zuzumuten, sich dann eben vorübergehend einen anderen Job zu suchen

Ex oriente lux?

Der Jurist mußs alles begründen können, auch das Gegenteil. Mag auch die Begründung jeweils juristisch vertretbar sein, Ausfluss eines freiheitlichen Verfassungsverständnisses ist das nicht. Auch wenn Karlsruhe im Westen unseres Landes liegt: es weht aus der „Residenz des Rechts“, in der zu amtieren eine so hohe Ehre ist, ein Wind der frösteln lässt, so als käme er aus dem Osten jenseits der NATO-Grenzen, wie das Verfassungsverständnis mancher politischen Juristen. Vielleicht würde Clausewitz,käme er denn wieder, seinen berühmten Satz dahingehend abwandeln, daß nicht der Krieg, sondern daß die Verfassungsrechtsprechung die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist.

Die Wiederkehr des crimen laesae maiestatis

Die im Verhältnis zur Verfassungstradition unseres Landes nun erheblich ausgeweitete Mcht der Politiker kommt ja neuerdings auch im strafrechtlichen Schutz ihrer Ehre zum Ausdruck. Wir haben seit Herbst vergangenen Jahres eine neue Bestimmung im Strafgesetzbuch, wonach die Beleidigung von Politikern aller Ebenen bis hinunter zur Gemeinde mit einer besonderen Strafdrohung versehen ist, ganz unabhängig davon, daß dieselben Leute ihren Ehrenschutz ja wie jeder Bürger aus den Vorschriften der Paragrafen 185,186 und 187 des Strafgesetzbuches gewährleistet wissen könnten. Doch der majestätischen Macht muß auch der Ehrenschutz der Majestät entsprechen. Das ist von alters her so. Schließlich ist es schon in Art. 132 der Constitutio Criminalis Bambergensis, zu deutsch der Bamberger Peinlichen  Halsgerichtsordnung von 1507 geregelt, daß die Beleidigung der Majestät an Ehre, Leben und Tod zu bestrafen sei. Das setzte sich fort in § 95 des Reichsstrafgesetzbuches von 1871, wonach die Beleidigung des Kaisers oder des Fürsten eines Bundesstaates mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren Festungshaft und Ehrenstrafen belegt war. Flankiert wurde das von § 102, der auch die Beleidigung von Beamten besonders unter Strafe stellte, unabhängig von den allgemeinen Beleidigungsdelikten. Das fiel dann nach dem Ende der Monarchie weg. Es blieb nur noch die strafbare Verunglimpfung des Reichspräsidenten wie heute des Bundespräsidenten nach § 90 des Strafgesetzbuches. Die ebenfalls strafbare Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter nach § 103 des Strafgesetzbuches wurde indessen 2017 abgeschafft, und zwar aus aktuellem Anlaß. Ein dubioser Possenreißer hatte auf seine Art des türkischen Staatspräsidenten angenommen. Daß ausgerechnet der einen besonderen Ehrenschutz genießen soll, ist in Deutschland wohl schwer vermittelbar. Wie das indessen bei einem in Deutschland allgemein verehrten ausländischen Staatsoberhaupt, zum Beispiel Herrn Obama, gewesen wäre, wollen wir einmal dahinstehen lassen.

Meinungsfreiheit oder Untertanengeist?

Nun haben wir also den Tatbestand der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB. Was man da zu vergegenwärtigen hat, zeigt die heutige bundesweite Razzia. Unzählige Posts in den sozialen Netzwerken, vor allem aus der Zeit vor der letzten Bundestagswahl, schienen Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern jedenfalls den sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen. Damit war der Weg frei für Hausdurchsuchungen in großem Ausmaß. Wir werden sehen, was davon nach Hauptverhandlungen vor den zuständigen Gerichten übrig bleiben wird. Die Warnung indessen an Bürger, die in den sozialen Netzwerken über die Stränge schlagen, ist eindeutig. Sicherlich sind unter den inkriminierten Texten solche, die nicht nur geschmacklos oder schlicht und einfach dämlich sind, und in jeder Hinsicht unter dem Strich liegen, sondern auch solche, die schon nach den für alle geltenden Beleidigungsvorschriften strafbar wären. Man wird sehen, inwieweit die neue Strafvorschrift in der Auslegung der Gerichte überhaupt im Rahmen der allgemeinen Beleidigungsdelikte bleiben wird, oder ob tatsächlich dies die Wiederkehr der Majestätsbeleidigung ist, wobei an die Stelle der gekrönten Majestät die gewählte „Majestät“ getreten ist. Ist in einer Demokratie nicht eigentlich der Souverän das Volk und sind nicht in einer Demokratie die gewählten Abgeordneten die Diener des Souveräns?

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, daß die Priesterkaste des Wahren, Schönen und Guten sich nicht nur allwissend glaubt, sondern auch allmächtig. Sie wissen nicht nur allein, was für das Volk gut ist. Sie opfern sich vielmehr in heiligmäßiger Askese für das genussüchtige dumme Volk auf. Solch edle Anführer mit Dreck zu bewerfen, das ist nun einmal ein Sakrileg und muß dann auch dessen Folgen haben.


Flegel mit Haltung

Wir wissen ja, daß die Streiter für das Wahre, Gute und Schöne moralisch turmhoch über dem Rest der Menschheit schweben, in Luftverkehrshöhe jedoch über allen „menschenfeindlichen“ Rechten. Der gemeine Zeitungsleser hat sich daran auch gewöhnt. Deswegen muß man als Moralathlet da hin und wieder etwas Neues bringen. So auch geschehen letzten Freitag im Deutschen Bundestag.

Wofür Abgeordnete eigentlich gewählt werden

Die steil in die Höhe schießenden Spritpreise belasten das Budget der Haushalte unterhalb der Einkommensklasse Bundestagsabgeordneter oder grüner NGO Mitarbeiter. Erwartbar sieht man aus dieser Ecke hier auch keinen Handlungsbedarf. Der Tesla und das Elektro-Lasten Fahrrad brauchen ja weder Benzin noch Diesel. Näher an den Problemen der kleinen Leute schien der Abgeordnete Springer von der AfD zu sein und wies auf die Not der Tankstellenpächter im Grenzgebiet zu Polen hin, denen wegen 0,60 € pro Liter niedrigerer Spritpreise im Nachbarland die Kundschaft komplett weggebrochen ist. Warum Deutschland nicht dem polnischen Beispiel folge, und die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel streichen wolle? Sein grüner „Kollege“ – ich muß das angesichts des nachstehend geschilderten Verhaltens in Anführungszeichen setzen – sieht darin offenbar kein großes Problem und meint, eine Mehrwertsteuersenkung begünstige nur die Mineralölkonzerne, beim Kunden indessen kommen sie nicht an. Das ist angesichts der Fakten schon dreist.

Wie ein Scheindemokrat Demokratie versteht

Springer fasste deswegen nach, und bekam von jenem grünen Abgeordneten namens Autretsch jedoch keine Antwort in der Sache, sondern musste sich folgenden Text anhören: “ Zu einer wehrhaften Demokratie gehört es auch, mit bestimmten Gruppierungen nicht zu sprechen. Das ist der Grundsatz. Und das bedeutet für mich, daß ich mit Rechtsextremisten nicht spreche, mit Rechtsextremisten nicht in einen politischen Dialog gehe.“ Weiter bemerkte er, dies sei auch das einzige, was er Springer antworten könne.

Anschauungsmaterial für uns Wähler – moralisierender Flachdenker versus Problemlöser

Abgesehen davon, daß dies nahtlos in den allfälligen „K(r)ampf gegen rechts“ paßt, in dem an und für sich Entblödungsrekorde  Alltag sind, ist dies typisch für das rot-grüne Milieu. Jener Herr Autretsch (Jahrgang 84), ein Schnösel wie aus dem Bilderbuch mit einer lupenreinen Karriere als grüner Funktionär nach einem Studium von Politik, Soziologie und Publizistik und Tätigkeiten als Journalist und Pressesprecher sowie im politischen Dunstkreis und dann selbst als Politiker, also ohne jemals etwas zum Bruttosozialprodukt oder zum Bestand unseres Landes beigetragen zu haben, jener junge Schnösel dürfte das Rednerpult im Bundestag dann im Hochgefühl des mutigen Extremismusbekämpfers, ja des Katechonten von Hitler redivivus  verlassen haben. Sein Kontrahent Springer indessen, auch nur fünf Jahre älter (Jahrgang 79) hat immerhin zwölf Jahre lang als Zeitsoldat gedient, einen Meisterbrief im Fach Elektrotechnik erworben und dann anschließend ein Studium absolviert und den Weg in die Politik gefunden. Vielleicht liegt es auch daran, daß ihm offenbar an der Sache gelegen ist, die Nöte seiner Wähler nahe gehen und er darüber im Deutschen Bundestag sachlich debattieren möchte.

Die Benotung der Politiker ist gottlob immer noch unsere Sache

Ob man nun die AfD mag oder nicht, sie wählt oder nicht – ein sachlicher Umgang miteinander ist die Grundlage des demokratischen Entscheidungsprozesses im Parlament. Und jeder Abgeordnete ist von uns Wählern dorthin geschickt worden. Und deswegen ist diese Behandlung eines Abgeordnetenkollegen durch so eine Knalltüte wie jenen Herrn Autretsch auch ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Wenn so jemand dann für sich in Anspruch nimmt, Demokrat zu sein, seinen Kollegen hingegen, dessen Politik er nicht mag, als Rechtsextremisten diffamiert, eine Einstufung die von Rechts wegen allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt, dann wissen wir Wähler, wer hier die Demokratie gefährdet und wer nicht.