Archiv der Kategorie: gelesen und nachgedacht

Rezensionen

Die Verfassungsfeindin

Die unverbrüchliche Treue unserer Innenministerin zum Grundgesetz beweist sie bekanntlich unter anderem dadurch, daß sie mit der Antifa sympathisiert. Das zeigt ihr Beitrag im Antifa-Magazin der linksextremistischen VVN-BdA aus dem Jahr 2021. Diese Organisation wird bekanntlich vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft.(Verfassungsschutzbericht 2020, Seite 258. Auch im Verfassungsschutzbericht 2021 wird diese Organisation im Zusammenhang mit dem Linksextremismus, wenn auch nur noch umschreibend, erwähnt). Was sie von den Freiheitsgrundrechten der Bürger hält, kann man unter anderem daran ablesen, daß sie offensichtlich den Präsidenten des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, Haldenwang, bei seinem Kreuzzug gegen politisch nicht korrekte Meinungsäußerungen unterstützt. Der glatte Verfassungsbruch indessen wäre es, wenn sie ihre Ankündigung wahrmachen würde, die Beweislast umzukehren, wenn es um die Prüfung der Verfassungstreue von Beamten, Richtern und Soldaten geht. Das hat sie am 16.3.2022 im Deutschen Bundestag erklärt. Wörtlich: „Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren.“. Inhaltsgleich äußerte sie sich am 7.12.2022 in der Talkshow Maischberger. 

Ein neues Kampfmittel „gegen rechts“

Natürlich ist das ihrem verbissen geführten „Kampf gegen rechts“ geschuldet, der sich aus der in Deutschland wohl weitverbreiteten Psychose einer hypertrophen Dextrophobie speist. Die wiederum kommt Leuten sehr zupass, denen es gar nicht um die Bekämpfung des wirklichen Rechtsextremismus geht, sondern um die Zurückdrängung aller bürgerlich-konservativen Strömungen um so die linksgrüne Dominanz auszubauen. Und dazu wäre es zweifellos nützlich, könnte man im öffentlichen Dienst einfach nach Gusto Mitarbeiter unter dem Vorwand rechtsextremistischer Gesinnung entlassen. Sie müssten ja dann vor den Verwaltungsgerichten klagen und dabei den Beweis führen, daß sie keine verfassungsfeindliche Gesinnung haben. Nicht nur, daß dies durch die Instanzen Jahre dauert, während derer sie natürlich kein Gehalt bekommen, sondern auch, daß dieser Beweis wohl nicht immer zu führen sein wird, mindestens aber in den Augen des einen oder anderen Gerichts nicht ausreichend erbracht wird. Die wirkliche Rechtslage, die natürlich auch auf den Grundentscheidungen der Verfassung für die Meinungsfreiheit und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums beruht, ist genau gegenteilig. Wenn der Staat meint, einem seiner Bediensteten eine verfassungsfeindliche Einstellung attestieren zu können, dann muß er das auch beweisen, und zwar im disziplinargerichtlichen Verfahren, das er gegen diesen Beamten, Richter oder Soldaten anstrengt. Und hier gilt darüber hinaus dann auch der Zweifelssatz. Wenn also nicht zweifelsfrei nachgewiesen wird, daß der betreffende Bedienstete, sei es Beamter, Richter oder Soldat, verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, dann ist zu seinen Gunsten anzunehmen, daß er dies gerade nicht tut mit der Folge, daß er nicht entlassen werden kann. Natürlich läuft das Gehalt während der Dauer des Verfahrens weiter.

Doch es regt sich Widerstand

Das erklärt, warum die Äußerungen der Verfassungsministerin (!) In der Öffentlichkeit und den sozialen Netzwerken einen solchen Wirbel gemacht haben. Das ist umso mehr verständlich, als sie vor kurzem ja auch einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die anlasslose und massenhafte Überwachung von E-Mails und Chatrooms vorsieht. Glücklicherweise stoßen diese Bestrebungen der Antifa-Freundin auf dem Sessel der Bundesinnenministerin nicht nur in den sozialen Medien auf Widerstand. Selbst in der verbreitetsten und damit jedem Juristen bekannten Fachzeitschrift NJW (Neue Juristische Wochenschrift) findet sich in Heft 52/2022 ein Artikel des bekannten Strafverteidigers RA Dr. Gerhard Strate, in dem diese Absichten der Frau Faeser harsch kritisiert werden. Wörtlich: „Zurück bleibt der Eindruck des verantwortungslosen Zündelns an den Grundlagen des Rechtsstaats. Wer derart bedenkenlos die Lunte durch die Talkshows trägt, sollte zunächst die eigene Verfassungstreue auf einen strengen Prüfstand stellen.“


Der treue Diener seiner Herrin

Auf Thomas Haldenwang ist Verlaß. Wie seine Ministerin, so versteht auch er sein Amt nicht so sehr dahingehend, daß der Beamte dem ganzen Volk zu dienen hat, und eine politische Treuepflicht dahingehend besteht, daß er loyal zur Verfassung steht (§ 33 Abs. 1 des Gesetzes über den Status der Beamten), sondern daß diese politische Treuepflicht gegenüber der Politik der Bundesregierung besteht.

Der Büttel der Politik

Deswegen nimmt seine Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, nicht nur die wirklichen Feinde der Verfassung ins Visier, sondern mit erkennbarem Verfolgungseifer auch solche Gruppierungen und Organisationen, die der Politik dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien ablehnend gegenüberstehen. Dabei ist er durchaus kreativ. Über den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes hinaus hat er deswegen das Rechtskonstrukt der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ erfunden. Damit hat er den Aufgabenbereich seiner Behörde am Gesetz vorbei auf die Beobachtung und gegebenenfalls als verfassungsfeindlich einstufende Bewertung von ansonsten durch das Raster des Bundesverfassungsschutzgesetzes fallenden Organisationen und Parteien erweitert. Darüber hinaus wird die Einstufung als verfassungsfeindlich im Sinne des Gesetzes, Unterfall der menschenwürdewidrigen „völkischen“ Ideologie, mehr als kreativ gehandhabt. Auch da, wo Parteiprogramme, Satzungen und offizielle Erklärungen das nicht hergeben, wird jede dümmliche Äußerung von politischen Hinterbänklern, angesäuselten Stammtischbrüdern und intellektuell unterbelichteten Krawallmachern der jeweiligen Gruppierung als Ausdruck ihres wirklichen Willens zugerechnet und damit ihre öffentliche Anprangerung als Verfassungsfeind und Kryptonazi gerechtfertigt.

Der Verteidiger linksextremer Straftäter

Es ist offenbar dieser Unterwürfigkeit gegenüber der Bundesregierung und speziell der amtierenden Innenministerin, deren Sympathien für die Antifa in diesem Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden dürfen, geschuldet, daß der wackere Knecht nun öffentlich die kriminelle Vereinigung „Letzte Generation“, auch bekannt als Klima-Kleber, gelobt hat. Er könne nicht erkennen, daß sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte und insofern sei das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz. Zwar begehe die Gruppe Straftaten, aber das mache diese Gruppierung nicht extremistisch. Sie stelle doch die Demokratie nicht infrage. Extremistisch seien Gruppen immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt werde. Und genau das täten diese Leute ja eigentlich nicht.

Die Umkehrung der Rechtsordnung

Das ist nicht nur erstaunlich. Das ist auch juristisch jenseits von gut und böse. Natürlich verneint diese Gruppierung entschieden die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere den Rechtsstaat. Ja, sie arbeitet aktiv dagegen. Das ist im übrigen mehr, als die bloßen Bestrebungen, die tragenden Grundsätze des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates abzuschaffen. Denn wer es ganz offen ablehnt, seine politischen Forderungen auf dem dafür vom Grundgesetz vorgesehenen Weg der demokratischen Willensbildung und deren Umsetzung in Gesetze auf parlamentarischen Wege zu verfolgen, und stattdessen seinen politischen Willen mit Gewalt, auch ganz bewusst mittels Straftaten durchsetzen will, der stellt diesen Staat mit seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nur infrage, der bekämpft ihn aktiv. An und für sich müsste Haldenwang bei dieser Sachlage umgehend jene Gruppierung zum Beobachtungsobjekt seiner Behörde machen und sie im nächsten Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindliche Organisation beschreiben, gleichgültig, in welcher Rubrik, ob verfassungsfeindlich links, rechts oder sonstwie.

Die journalistischen Komplizen

Erstaunlich ist auch, daß ein promovierter Jurist und Präsident einer oberen Bundesbehörde das massenhafte Begehen von Straftaten derartig schönredet und erklärt, das sei eben nicht  extremistisch. Vielmehr mache das doch deutlich, wie sehr man dieses System eigentlich respektiere. Das ist ja gerade die Umkehrung der Wirklichkeit. Wer also die Gesetze dieses Landes bewusst bricht, um die Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag zu zwingen, Gesetze und Verordnungen nach seinem Gusto zu beschließen, der bekundet damit nach Auffassung dieses famosen Volljuristen seinen Respekt vor dem System unserer Verfassung. Die Journalisten des SWR, auf deren Veranstaltung Herr Haldenwang diese Sottisen abgesondert hat, hätten ihn eigentlich fragen müssen, was er getrunken oder geraucht habe. Indessen handelt es sich natürlich bei den Schreiberlingen und Mikrofonhaltern der öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr um Journalisten im klassischen Sinne, sondern um Bedienstete des virtuellen Bundesministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in der ebenso virtuellen Berliner Goebbelsallee.

Treue zum Grundgesetz durch Begehung von Straftaten

Die nahezu täglich von den ebenso halbgebildeten wie hysterischen meist jugendlichen Anhängern der Klima-Religion, die sich melodramatisch „Letzte Generation“ nennen, verwirklichten Straftatbestände reichen von dem öffentlichen Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) über den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) über den Landfriedensbruch (§ 125 StGB) die diversen Körperverletzungsdelikte einschließlich derjenigen mit Todesfolge (§ 227 StGB) über die Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), die Nötigung (§ 240 StGB), den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) bis hin zur Sachbeschädigung (§ 303) StGB. Diese Aufzählung muß nicht vollständig sein. Der Strafrahmen für diese Delikte reicht bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die tägliche Verwirklichung derartiger Straftatbestände soll also dokumentieren, wie sehr diese Straftäter das System unseres Grundgesetzes eigentlich respektieren, wenn man Herrn Haldenwang glaubt. Nach der gleichen Logik begründet der Vergewaltiger seinen Respekt gegenüber dem weiblichen Geschlecht durch seine Tat.

Der folgerichtige Aufstieg des treuen Knechts

Hat sich Herr Haldenwang schon bislang mit der beflissenen Umsetzung des politischen Willens seiner Antifa-affinen Ministerin durchaus seine Fleißkärtchen verdient, so hat er sich nun wohl endgültig für höhere Weihen qualifiziert. Was bei seinem Vorgänger Maaßen, den sein Minister Seehofer noch in das Amt eines Staatssekretärs befördern wollte, zu einem Proteststurm in der politischen Landschaft geführt hatte, sollte bei Herrn Haldenwang nun die logische Fortsetzung seiner Karriere sein. Wer als Jurist eine so spezielle Auffassung von Recht und Gesetz, insbesondere vom Wesen unseres Grundgesetzes hat, dem muß einfach Gelegenheit gegeben werden, über den begrenzten Bereich des Verfassungsschutzes hinaus den antifaschistischen Umbau der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Der Marsch unseres Landes in den Abgrund ist wohl nicht mehr aufzuhalten.

Der Papiertiger

Friedrich Merz ist der Hoffnungsträger derjenigen Deutschen, die immer noch daran glauben wollen, daß Deutschland unter der Führung eines Unionskanzlers aus der Krise heraus und in ruhiges Fahrwasser steuern könnte. Der Hoffnungsträger dieser Leute heißt Friedrich Merz. Ihm trauen viele immer noch zu, den verderblichen Merkel-Kurs der CDU deutlich verändern zu wollen und letztendlich eine konservative, ja sogar auch patriotische Politik machen zu wollen, die man durchaus auch als Gegenentwurf zur Politik des linksgrünen Mainstreams sehen kann.

Der Lackmustest

Anlaß zu der Hoffnung, Friedrich Merz werde sich genau so verhalten und endlich das Ruder des Unions-Schiffes von Backbord nach Steuerbord herumreißen, gab seine Äußerung am letzten Montagabend bei Bild TV. Auf das offene Geheimnis angesprochen, daß es ukrainische Flüchtlinge,-  nein Flüchtlinge ist hier das falsche Wort, Antragsteller bei den deutschen Sozialbehörden – gebe, die regelmäßig von der Ukraine nach Deutschland fahren, Sozialleistungen erhalten und dann wieder zurück in die Ukraine fahren, um dies dann alsbald genauso wieder zu tun, antwortete Friedrich Merz: „Wir erleben mittlerweile einen Sozialtourismus dieser Flüchtlinge: nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine.“ Natürlich ein kurzer, prägnanter Satz, der aber den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf trifft. Nur böswillige Zuhörer, vor allem aus dem Bereich des politischen Gegners und der linksgrünen Blase unseres Landes, können das dahingehend interpretieren, daß Merz alle ukrainischen Flüchtlinge als solche Sozialtouristen bezeichnet hätte.

Der Tiger wird zum Bettvorleger

Nun ist geschehen, was in einem solchen Falle unausweichlich ist. Die politischen Gegner und der linksgrüne mainstream in den Medien reagierten mit den üblichen und erwarteten Empörungsritualen. Und wie immer in Deutschland, wenn die Moralkeule geschwungen wird, knickt ein, wen sie auch immer trifft. Schon am nächsten Vormittag twitterte Merz zerknirscht: „Wenn meine Wortwahl als verletzend empfunden wird, dann bitte ich dafür in aller Form um Entschuldigung. Mein Hinweis galt ausschließlich der mangelnden Registrierung der Flüchtlinge. Mir lag und liegt es fern, die Flüchtlinge aus der Ukraine, die mit einem harten Schicksal konfrontiert sind, zu kritisieren“. Der Todsünde gegen den linken politischen Zeitgeist folgte das Confiteor auf der Stelle. Mal sehen, ob Restle und Co. ihm die Absolution erteilen oder ihn in die ewige politische Verdammnis stürzen werden. Wie man unsere linken politischen Glaubenseiferer kennt, werden sie letzteres zumindest versuchen.

Der Unterschied zwischen Männern und Abziehbildern

Wäre Friedrich Merz ein Mann mit „Eiern“ (Oliver Kahn hat ja bekanntlich angesichts schwacher Leistungen seiner Fußballer gefordert: „Wir brauchen Eier!“), oder hätte er den sprichwörtlichen Arsch in der Hose, dann wäre seine Reaktion auf diesen shit storm völlig anders ausgefallen. Ein richtiger Mann geht da zum Gegenangriff über. Er erklärt der kläffenden Meute mit überlegener Geste, daß er keinen Grund hat, irgendetwas zurückzunehmen oder sich zu entschuldigen. Wer eben von diesen Kläffern nicht verstanden habe, was er gemeint habe, der sei entweder böswillig, was er als üblichen politischen Reflex zur Kenntnis genommen habe. Oder er sei intellektuell wohl etwas unterbelichtet, weil er den auf der Hand liegenden Sinnzusammenhang offenbar nicht verstanden habe. Es sei doch sonnenklar, und aus dem Wortlaut seiner Äußerung auch gar nicht anders verstehbar, daß er keineswegs alle Ukrainer, insbesondere nicht die ukrainischen Flüchtlinge, in den sprichwörtlichen einen Topf geworfen habe. Unbestreitbar sei jedoch die Tatsache, daß es eben solche Leute gebe, die unsere  Sozialsysteme in der beschriebenen Weise ausplünderten. Das müsse halt unterbunden werden. Was da alles gemacht werden müsse, sei Sache der zuständigen Behörden, beginnend mit einer ordentlichen Registrierung und Prüfung der Bedürftigkeit des jeweiligen Antragstellers. Vor allem sei das aber ein weiteres Beispiel für die Unfähigkeit der Ampel-Politiker.

Wer wundert sich eigentlich?

Man tritt ja auch den Ukraine nicht zu nahe, wenn man mit Blick auf die Position dieses Landes in der Rangliste der korrupten Länder dieser Erde und die in solchen Ländern verbreitete Sicht auf den Staat als eine Einrichtung, die man ausplündern kann und soll, weil es die anderen doch alle genauso machen, einen solchen Sozialtourismus als, sagen wir, nicht überraschend einstuft. Das hat ja gar nichts damit zu tun, daß dieses Land von seinem Nachbarn völkerrechtswidrig angegriffen worden ist, und seine Bürger unter diesem Krieg schrecklich zu leiden haben. Die russischen Bomben und Granaten treffen unterschiedslos Gerechte und Ungerechte, Ehrliche und Unehrliche, fleißige Handwerker und Tagediebe. Das liegt auf der Hand. Merz hätte  auch die Gelegenheit gehabt, insoweit aufklärend zu wirken und den Begriffsstutzigen in unserem Lande das eine oder andere ganz nüchtern und sachlich klarzumachen.

Gewogen und zu leicht befunden

Wer schon bei einem schwachen Lüftchen schwankt, wird bei einer Sturmböe entwurzelt und in die Heide geblasen werden. Für den Kampf gegen den politischen Gegner taugt er nicht.

Der Verfassungsfeind

Olaf Scholz ist Bundeskanzler. Seine Aufgaben umschreibt Art. 56 des Grundgesetzes mit der Eidesformel: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Auf den letzten Satz der Eidesformel: „So wahr mir Gott helfe.“ hat er ja verzichtet. Spitz gelästert könnte man angesichts seiner bisherigen Amtsführung kommentieren:“Hätte er doch nicht darauf verzichtet!“. Denn der Hilfe von oben bedarf er ganz offensichtlich.

Die Lage

Die Dinge stehen nicht gut in Deutschland. Die Gaspreise, aber auch die sonstigen Energiekosten explodieren. Der Bäckermeister muß plötzlich 1200 % mehr für die Gasversorgung seiner Bäckerei bezahlen, als bisher. Wohnungsmieter stellen mit Entsetzen fest, daß ihre Abschlagsrechnung für die Heizkosten um 300, 400 oder 500 % steigt. Energieintensive Produktion ist in Deutschland zu teuer geworden, sodaß Betriebe reihenweise ins Ausland abwandern oder Insolvenz anmelden müssen. Obgleich die Pandemie vorbei ist, was man auch in allen anderen Ländern rund um in Europa gemerkt hat und die Bürger nicht mehr mit Maskenpflicht, Abstandsregeln und Quarantänepflichten schikaniert, tut man das in Deutschland vor allem auf Betreiben des von seiner Rolle als oberster Pandemiebekämpfer besessenen Wirrkopfs im Kabinett des Herrn Scholz weiterhin. Die illegale Einwanderung schwillt an wie ein Gebirgsbach nach der Schneeschmelze.Die Auswirkungen auf das soziale Klima und die Kriminalität sind nicht zu übersehen. Das alles belastet die Bürger des Landes in einem Maße wie nie zuvor.

Die Ursachen der Lage

Es zeichnet sich ab, daß der Winter kalt wird, vor allem auch in der Wohnung. Es zeichnet sich ab, daß der Winter von Demonstrationen wütender Bürger bestimmt werden wird. Bürger, die ihren Regierenden schwere Fehler vorhalten wollen. Bürger, die alle Übel, denen sie nun ausgesetzt sind, – zu Recht – auf das Versagen der Politiker, vor allem der aktuellen Regierung, zurückführen. So wird immer mehr Leuten klar, daß die explodierenden Kosten für die Heizung zu Hause und die Energie in der Fabrik weniger auf Putins Krieg, sondern in erster Linie ganz unabhängig davon auf die sogenannte Energiewende zurückzuführen sind. Allein der wahnwitzigen Klima-Religion ist es ja geschuldet, daß bewährte, preiswerte und verlässliche Energieträger aus Deutschland verbannt werden und stattdessen unter Missachtung der Gesetze der Physik allein Wind und Sonne den Energiebedarf eines Industriestaates decken sollen. Natürlich kommt gewissermaßen obendrauf, daß die allein moralisch begründeten Wirtschaftsboykottmaßnahmen gegen Russland der Ukraine nichts nützen, uns schaden und in Russland die Kasse klingeln lassen. Obgleich die schon damals weit überzogenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Wirtschaft des Landes schwer geschädigt und die Bildung unserer Kinder in einem jetzt noch gar nicht abzuschätzenden Ausmaß beschädigt haben, werden die gleichen Maßnahmen zur Bekämpfung einer harmlosen Grippe vorgesehen. Obgleich wir schon die vorwiegend illegale Zuwanderung der letzten Jahre nicht mehr verkraften können, sieht die Regierung tatenlos zu, wie sich erneut eine immer stärker wachsende Migrantenwelle in das Land ergießt. Das Ausmaß der Wut wird sicherlich auch den Ablauf der zu erwartenden Demonstrationen bestimmen. Für die regierenden Politiker, allen voran den Bundeskanzler, werden das sicher keine angenehme Zeiten.

Der Jurist

Olaf Scholz ist Volljurist. Ja mehr noch. Im Unterschied zu vielen seiner Kollegen aus den ersten Reihen der Politik, auch in seinem Kabinett, verfügt er nicht nur über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, sondern hat die darin gewonnenen Kenntnisse auch mehrere Jahre beruflich anwenden können. Im Klartext: Der Mann war jahrelang als Rechtsanwalt tätig. Man sollte also meinen, daß er das Recht kennt, wozu selbstverständlich unsere Verfassung gehört. Sind doch häufig auch die Regeln des einfachen Rechts so auszulegen, wie es die Verfassung gebietet. Kein Volljurist kann also sich darauf herausreden, beruflich habe er mit dem Verfassungsrecht nichts zu tun, von den Grundrechten habe er zuletzt während seines Studiums gehört. Und das sei ja nun schon einmal eine Weile her. Nein, diese Ausrede zieht nicht. Wenn man sich also als Volljurist mit den zu erwartenden Demonstrationen befasst, dann natürlich mit Blick auf unsere Verfassung.

Olaf Scholz übt das wichtigste Staatsamt aus. Er bestimmt nach unserer Verfassung die Richtlinien der Politik. Für ihn gilt also ganz besonders, was der Amtseid formuliert, den er geschworen hat. Die vornehmste Pflicht darin ist es, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen.

Der Skandal

Olaf Scholz hat sich nun ausgerechnet zum Jahreskongress der Gewerkschaft der Polizei zu diesem Thema geäußert. Kurz und prägnant, wie das auf Twitter eben sein muß hat er dazu erklärt:  „Friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden, nehmen wir das nicht hin. Unsere Demokratie ist wehrhaft.“

Ja, friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Das ist das Substrat aus Art. 5 und 8 des Grundgesetzes. Diese Grundrechte gelten, was man einem Volljuristen nicht sagen muß, absolut und unbeschränkt. Nur dann, wenn in Ausübung dieser Grundrechte gegen allgemeine Gesetze verstoßen wird – das sind im wesentlichen die Strafgesetze –, kann und muß der Staat eingreifen und die weitere Begehung von Straftaten unterbinden, später auch bestrafen. Also steht fest, daß Bürger jederzeit auch unangemeldet friedlich auf die Straße gehen und ihre Meinung äußern dürfen. Nur dann, wenn dabei Straftaten wie Sachbeschädigungen, Beleidigungen etc. auftreten, ist die Polizei gefordert, die  Beachtung der Gesetze durchzusetzen.

Also ist es auch hinzunehmen, wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden „gekapert“ werden, wie sich der Herr Bundeskanzler auszudrücken beliebt. Als in Hamburg sozialisierter Jurist mag er schon einmal den Piratenkapitän Klaus Störtebeker vor Augen haben, der sich in der Tat auf’s Kapern verstand. Wer indessen zu einer Demonstration geht, um in deren Rahmen seine Meinung zu äußern, und weiche sie auch von der Meinung anderer Demonstrationsteilnehmer ab, der macht eben von seinem Grundrecht Gebrauch und „kapert“ nicht eine Veranstaltung. Schon die Begrifflichkeit „kapern“ transportiert einen Unrechtsgehalt, und zwar einen schwerwiegenden. Wenn Piraten Schiffe kaperten, dann war das jeweils eine Summe von schwersten Straftaten wie Mord, Raub, Brandstiftung und was da so alles zusammen kam.

Das Demokratieverständnis der Machthaber

Den Begriff bewusst im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Grundrechten zu benutzen, zeugt von einem Grundrechtsverständnis, das man als deutscher Jurist auf deutschen Universitäten nicht lernt. Vielleicht als russischer, chinesischer oder nordkoreanischer Jurist in dortigen Ausbildungseinrichtungen für Repressionspersonal. Welche Extremisten überhaupt gemeint sind, bleibt offen, insbesondere bleibt offen, inwieweit ihre Parolen überhaupt das Recht berühren, geschweige denn verletzen. Nachdem er den Begriff der Verfassungsfeinde im gleichen Atemzug benutzt, müssen die von ihm angesprochenen Extremisten ja Leute sein, die sich von den Verfassungsfeinden unterscheiden. Vielleicht sind sie nur extrem nervig für die Adressaten ihrer Parolen. Inwieweit sogenannte Querdenker in diese Reihe gehören, wolle der Bundeskanzler uns erst einmal erklären. Allgemein werden mit diesem Begriff ja Leute bezeichnet, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung wenden, teils auch mit fragwürdigen Argumenten. Auf jeden Fall Leute, die für jeden ernsthaften Juristen weitab von der Verfassungsfreundlichkeit argumentieren. Doch auch wirkliche Verfassungsfeinde dürfen in Deutschland ihre Meinung äußern und sie dürfen für ihre Anliegen demonstrieren. Auch wenn etwa ihre Partei als verfassungsfeindlich verboten ist, wie etwa die NPD oder die KPD, ihre Meinung dürfen sie äußern, auch öffentlich. Soweit das in den strafrechtlichen Bereich führt, sind dafür Staatsanwälte und Richter zuständig. Jemanden indessen anlässlich einer Demonstration des Platzes zu verweisen, weil er einer verfassungsfeindlichen Partei angehört, ist schlicht und einfach nicht rechtens. Wegzuknüppeln erst recht nicht.

Olaf Scholz hingegen wirft Leute, die ihm unangenehme Forderungen stellen, und das auch noch öffentlich, nicht nur in einen Topf mit Leuten, die unsere Verfassung beseitigen wollen. Nein, Olaf Scholz will es nicht zulassen, daß Leute seine Politik öffentlich kritisieren. Dann ruft er – ausgerechnet auf einem Kongress der Polizeigewerkschaft – nach der wehrhaften Demokratie. Knüppel frei, Wasser marsch! Scheucht das Pack von der Straße!

Die Substanz des demokratischen Rechtsstaats

Olaf Scholz ist natürlich nicht allein. Ein Großteil der politischen Klasse dieses Landes hält jeden, der die Politik der Regierung angreift, für einen Extremisten, vorzugsweise einen Rechtsextremisten. Ein Fall für den Verfassungsschutz ist indessen nur, wer Bestrebungen verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes zu beseitigen. Also ist nur gegen Leute mit den Mitteln des Rechtsstaates natürlich, vorzugehen, die folgendes abschaffen wollen:

das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,

die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

die Unabhängigkeit der Gerichte,

den Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und

die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

So steht es in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.

Der Verfassungsfeind

Zu den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten gehört selbstverständlich die Meinungsfreiheit ebenso wie die Versammlungsfreiheit. Nichts von alledem wollen die Leute beseitigen, die im Winter auf der Straße demonstrieren werden. All das wollen sie vielmehr verteidigen. Sie demonstrieren nicht gegen die Institutionen unserer Verfassung, nicht gegen die freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung, nicht gegen den Rechtsstaat. Sie demonstrieren gegen die katastrophalen Folgen der Politik dieser Regierung. Und auch gegen die Inhaber der Regierungsämter einschließlich des Bundeskanzlers. Genau das aber ist legitim, ja wird von der Verfassung geschützt. Wer das unterbinden will, sogar mit der Polizei droht, der will die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen. Denn er will letztendlich nicht, dass die verfassungsmäßige Ordnung geschätzt wird, nein, er will dass er vor seiner Absetzung auf demokratischem Weg geschützt wird. Diese Absetzung beginnt mit Meinungsäußerungen, Protesten und Demonstrationen. Sie endet in der Wahlkabine. Das ist die demokratische Ordnung, Herr Bundeskanzler.

Herr Haldenwang, übernehmen Sie! der Verfassungsfeind sitzt im Kanzleramt.





Soldat:innen

Der Kommandeur der 10. Panzerdivision ist erst 55 Jahre alt und schon ein Jahr in dieser Verwendung. Da ist klar mehr drin. Doch wie kann man sich von den konkurrierenden Kameraden der gleichen Altersgruppe und im selben Dienstgrad Generalmajor abheben? Durch Leistung? Schwierig. Das tun die anderen auch. Wo kann man ein Alleinstellungsmerkmal finden? Richtig. Im Politischen. Wer herrscht in Deutschland, bzw welche Ideologie herrscht vor? Richtig. Grün. Was ist das Liebelingsthema, ja, das Erkennungsmerkmal der Grünen? Richtig. Das Gendern. Also gendert der Herr General und begründet das auch öffentlich. Ja, so wird das was mit dem dritten und dem vierten Stern!

Ein Augenöffner

Wir erleben in diesen Tagen – endlich – die Demaskierung der politischen Kaste in den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Der Skandal um die zu Recht geschasste RBB-Intendantin Schlesinger war ganz offensichtlich nur der Anfang. Filz und Selbstbereicherung allerorten, mit wohlwollender Duldung, ja Förderung der All-Parteien-Koalition (CDU/CSU-SPD-FDP-Grüne-Linke), mit Ausnahme selbstverständlich der Gefolgschaft Luzifers, als die man uns die gesamte AfD unermüdlich mit erhobenem Zeigefinger präsentiert.

Selbst demaskiert hat sich nun einer jener Medienfürsten namens Joachim Knuth, seines Zeichens Intendant des Norddeutschen Rundfunks. Dieser Herr gehört natürlich auch zu denjenigen, die sich in eine Position hochgeschrieben haben, die im Sinne der maßgeblichen Politiker dieses Landes in erster Linie die Indoktrinierung des aus deren Warte ungebildeten und politisch unreifen Publikums zu besorgen hat.

Erster Akt: Majestätsbeleidigung

Schauen wir uns also den Vorgang an. In einem offenen Brief hatten sich 70 (!) Mitarbeiter des NDR gegen die Vetternwirtschaft der Landesfunkhausdirektorin Sabine Roßbach beschwert und ihre Absetzung durch den Intendanten gefordert. Es ist ja nun durch die Medien gegangen, mit welcher Dreistigkeit diese Dame dafür gesorgt hatte, daß ihre Töchter vom NDR mit lukrativen Aufträgen bzw. Posten versorgt wurden. Nun sollte man von dem Chef eines Unternehmens, dem ein derartiger Vorgang von seinen Mitarbeitern unterbreitet wird, erwarten können, daß er auf diesen Brief sachlich antwortet und mitteilt, daß er diesen Vorwürfen nachgehen und gegebenenfalls die notwendigen personellen Konsequenzen ziehen werde. Indessen weit gefehlt.

Zweiter Akt: Nachhilfeunterricht

Ganz im Sinne des politisch korrekten Umerziehungsprogramms namens Gender and Diversity ließ der Herr seine Untergebenen wissen, daß er sich mit dieser Beschwerde sachlich nicht befassen werde, jedenfalls solange nicht, als sie nicht in „gegenderter“ Sprache vorgetragen werde. Mit der Arroganz, die derartigen linken Intellektuellen nun einmal angeboren zu sein scheint, wies er zunächst darauf hin, daß der NDR sich in seinen journalistischen Beiträgen seit einiger Zeit um eine „inklusive“ Sprache bemühe, um dann das Schreiben seiner Mitarbeiter in der Art eines Oberlehrers politisch korrekt zu korrigieren. Dabei entblödet er sich nicht, die von seinen Mitarbeitern gewählte Formulierung „Vetternwirtschaft“ als nicht gendergerecht zu beanstanden, weil nach dieser stramm marxistischen Ideologie das grammatikalische Geschlecht wider besseres Wissen mit dem biologischen Geschlecht verwechselt wird. Somit sei der Begriff der Vetternwirtschaft doch dahingehend zu verstehen, daß damit nur männliche Teilnehmer an diesem Filz bezeichnet würden. Mit der Attitüde des Dozenten, der den durch eine Prüfung gefallenen Studenten erklärt, daß sie nichts wissen, belehrte er seine Mitarbeiter, daß sie gerade vor dem Hintergrund ihrer akademischen Bildung wissen sollten, daß es sich bei „Vettern“ um männliche Verwandte handele. Aber selbst ihnen sollte der Ausdruck für weibliche Verwandte „Basen“ geläufig sein. Wenn sie dieses Wort nicht für eine zutreffende Wortschöpfung gebrauchen wollten, sei doch das mindeste von, „GünstlingInnen-Wirtschaft“ zu sprechen. Und um seine Blamage voll zu machen, führte er weiter aus: „Der Ausdruck Nepotismus verbietet sich, da wir auch in leichter Sprache kommunizieren wollen.“ Vielleicht muß man mit diesem Herrn tatsächlich in leichter Sprache kommunizieren, damit er auch alles versteht.

Doch der Oberlehrer kann es selber nicht

Der Mann hat Politologie, Kommunikationswissenschaften und Geschichte studiert, und wohl auch im erstgenannten Fach mit dem Diplom abgeschlossen. Man sollte also voraussetzen können, daß er der deutschen Sprache gut und des Lateinischen in dem Umfang mächtig ist, wie man das von einem Akademiker aus den geisteswissenschaftlichen Fächern erwarten kann. Dem ist jeoch offenbar nicht so. Zunächst einmal wird das lateinische Fremdwort Nepotismus im Deutschen tatsächlich im Sinne von Vetternwirtschaft gebraucht. Indessen bedeutet es eben nicht die Begünstigung von Vettern und Basen, sondern nepos heißt nun einmal der Neffe und neptis die Nichte. Wörtlich übersetzt ist Nepotismus dann eben die Begünstigung von Neffen, bei den Nichten müsste es genau genommen Neptismus heißen. Wenn der Herr also gendern will, dann doch bitte auch beim Gebrauch von Fremdworten aus dem Lateinischen. Nepotismus hingegen wäre genaugenommen Neffenbegünstigung. Aber es geht weiter.Die Base ist nun einmal im lateinischen die consubrina oder cognata, der Vetter eben der consubrinus oder cognatus. Möglicherweise ist in seinem Wortschatz wie an seinem Schreibtisch der Cognac auch schneller griffbereit. Wenn man also schon meint, seine unbotmäßigen Mitarbeiter mittels oberlehrerhafter Belehrungen gefügig machen zu wollen, dann sollte man sich wenigstens sprachlich keine Blöße geben.

Wer nichts taugt, muß bei uns überbezahlt werden

Da wir nun hier im Sumpf des öffentlich-rechtlichen Medienbetriebes sind, dessen ausufernde Kosten gottlob inzwischen sogar von manchen Politikern kritisch gesehen werden, wollen wir uns auch kurz ansehen, wie diese linksintellektuelle Knalltüte alimentiert wird. Alimentiert, weil hier ein Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung schwerlich bestehen kann. Aus allgemein zugänglichen Quellen ist ersichtlich, daß dieser Intendant ein Grundgehalt in Höhe von 346.000,00 €/Jahr bezieht. Nach alledem, was zwischenzeitlich über Bonussysteme und ähnliche Nettigkeiten zu lesen ist, kann auch hier noch das ein oder andere Sahnehäubchen obendrauf vermutet werden. Auf jeden Fall kommt als geldwerter Vorteil ein natürlich auch privat nutzbarer Dienstwagen Mercedes 300 E de 4-matic dazu, Listenpreis ohne Extras 73.621,00 €. Damit nicht genug, dem Herrn Intendanten steht auch ein Fahrer zu. Die Grundgehälter dieser Fahrer reichen bis zu 4.115,00 € monatlich, was wir ihnen auch gönnen. Schließlich liefern sie im Gegensatz zu den herumkutschierten Bossen anständige Arbeit ab. Wir bezahlen also mit unseren Gebühren, ob wir im übrigen die öffentlich-rechtlichen Medien in Anspruch nehmen oder nicht, diesen Herrn fürstlich.

Der Saustall muß ausgemistet werden

Dafür serviert er uns ein Programm mit erheblicher politischer Schlagseite. Es ist ja nun auch bekannt geworden, daß Mitarbeiter des Hauses sich darüber beklagen, daß sie keineswegs berichten dürfen was und wie sie wollen, sondern gerade was die Landespolitik in Schleswig-Holstein angeht, sich wie die Pressestelle der Staatsregierung zu verhalten haben. Daß ansonsten natürlich fleißig gegendert und linksgrün kommentiert wird, versteht sich von selbst.

Vielleicht ist auch dieser Skandal Anlass darüber nachzudenken, ob wir in Deutschland nicht auch wie in Großbritannien und Frankreich über die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mindestens seinen radikalen Rückschnitt auf das unbedingt Notwendige, nachdenken sollten.



Ein Fall zum Fremdschämen

Legal Tribune Online (LTO) Ist ein journalistisch gestaltetes Onlinemagazin zu rechtlichen Themen, das der juristische Fachverlag Wolters-Kluwer Deutschland herausgibt. Es erscheint mehrmals wöchentlich. Für den praktisch tätigen Juristen finden sich darin viele aktuelle Gerichtsentscheidungen, die von der Redaktion fachkundig besprochen werden. Leider hat sich dieses Medium inzwischen auch der Modetorheit Gendersprache verschrieben. Man ist eben „woke“. (Erläuterung am Ende).

Der Skandal

In der heutigen Ausgabe berichtet das Magazin über einen veritablen Skandal. Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen ist einer der Kommentatoren des im größten deutschen juristischen Verlag C.H. Beck erscheinenden Kommentars zum Grundgesetz „Epping/Hillgruber“.Der Kommentar erscheint seit 2009. Für die Leser, die nicht aus der Juristerei kommen, muß natürlich kurz erklärt werden, was ein juristischer Kommentar eigentlich ist. Kurz gesagt ist es ja so, daß Gesetze von den Juristen ausgelegt werden. Die maßgebliche Auslegung erfolgt natürlich in den Entscheidungen der Gerichte, daneben ist die Rechtslehre von Bedeutung, also das was die Lehrstuhlinhaber der diversen juristischen Disziplinen schreiben und ihren Studenten vortragen. Auch der Nichtjurist ahnt schon an dieser Stelle, daß juristische Literatur in diesem Sinne uferlos sein muß. Das ist sie auch. In diesem Ozean an juristischer Literatur findet man sich am schnellsten zurecht, wenn man zu einem sogenannten Kommentar greift. Das ist ein Erläuterungswerk, in dem juristische Autoren in geraffter Form die Rechtsprechung und Lehre zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften, im Volksmund auch Paragrafen genannt, wiedergeben und natürlich die Fundstellen der gerichtlichen Entscheidungen und juristischen Aufsätze oder gar Lehrbücher nennen. Praktisch tätige Juristen arbeiten seit Alters her mit diesen Kommentaren, um sich auf diesem Wege rasch Klarheit darüber verschaffen zu können, was zur jeweiligen juristischen Streitfrage von den Gerichten entschieden wird, und somit als sogenannte herrschende Meinung gilt. Diese Kommentare können durchaus dickleibige Wälzer sein, manchmal sind es sogar mehrbändige Fortsetzungswerke. Indessen haben sie auch dann die beschriebene Funktion des Lotsen im Ozean der juristischen Literatur. Das gilt selbst heute im Zeitalter der internetgestützten juristischen Recherche.

Die Empörung der „Edlen“

Soweit diese Erläuterung. Nun zum Skandal. Der „Epping/Hillgruber“, wie die Juristen dieses Erläuterungswerk in lakonischer Kürze nennen, ist eines der angesehensten Erläuterungswerke dieser Art auf seinem Gebiet. Das wird daran deutlich, daß immerhin 39 Bearbeiter, vorwiegend Hochschullehrer, an diesem in der Tat gewichtigen (die 3. Aufl. bringt 1887 g auf die Waage) und umfangreichen (bei 2261 Textseiten und 16 Umschlagseiten) Kommentar mitarbeiten. Maaßen bearbeitet dort Art. 16 und 16a GG, also grob gesagt das Asyl- und Flüchtlingsrecht. Hintergrund ist, daß Herr Dr. Maaßen auf diesem Gebiet jahrzehntelang als Ministerialbeamter im Bundesinnenministerium tätig war. Überhaupt suchen die Verlage für die Tätigkeit des Kommentators regelmäßig die ausgewiesensten Fachleute auf dem jeweiligen Rechtsgebiet für die Bearbeitung der Thematik in ihren Erläuterungswerken aus.

Soweit, so gut, so normal. Herr Maaßen ist ja nun bekanntlich 2018 aus dem Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Hintergrund war, daß er als Chef des Verfassungsschutzes offensichtlich unwahre Äußerungen der Bundeskanzlerin über eine Auseinandersetzung zwischen Einheimischen und Migranten nicht mittragen wollte, sondern öffentlich darüber informiert hat, wie es wirklich gewesen ist. Damit ist er nicht nur bei Merkel und ihrer Entourage, sondern bei der kompletten politisch/medialen Kaste unseres Landes in Ungnade gefallen. Damit kann er jedoch offenbar gut leben. Er ist im Übrigen nach wie vor Mitglied der CDU. Von der Behörde, der er bis 2018 vorstand, wird er auch nicht beobachtet.

Das alles muß man wissen, um den Vorgang richtig einordnen zu können, über den das eingangs genannte juristische Online-Magazin heute berichtet. In der vergangenen Woche haben sich danach sowohl Hochschullehrer als auch Anwälte empört darüber gezeigt, daß Herr Maaßen an der 4. Aufl. des Kommentars erneut mitarbeitet und dort Art. 16 und 16a GG kommentiert. Wie gesagt, hat er das in den Vorauflagen auch getan. Indessen wirft ihm einer seiner Mitkommentatoren und Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Rechtsphilosophie vor, mit juristisch unhaltbaren Auffassungen „die Axt an die Wurzeln von Demokratie und Rechtsstaat“ zu legen. Der Herr Professor meint weiter, derartige Positionen künftig nicht hoffähig machen zu wollen, indem er gemeinsam mit ihren Vertretern unsere Verfassung kommentiert. Gemeint sind natürlich die nicht nur aus meiner Sicht völlig gerechtfertigten kritischen Äußerungen Maaßens zur Migrationsproblematik, und zwar vor allem in tatsächlicher Hinsicht. Wie im übrigen so mancher hochrangiger Verfassungsrechtler, etwa der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, weist er darauf hin, daß hier im Zusammenhang mit der Migration vielfach das Recht gebrochen wird, auch und vor allem von der früheren Bundeskanzlerin. Dies leistet, worauf er mit Recht hinweist, der illegalen Migration Vorschub.

Natürlich weiß jeder Jurist, daß es bei der Mitarbeit an juristischen Kommentaren gar nicht möglich ist, etwa seine politischen Überzeugungen dort auszubreiten. Es liegt in der Natur der Sache, daß man dort eng am Gesetz und vor allem an der jeweils besprochenen Gerichtsentscheidung arbeitet, und die Problematik auf diese Weise darstellt. In sehr engen Grenzen kann dann auch eine fachliche Auffassung geäußert werden, etwa dahingehend, ob man der besprochenen Entscheidung zustimmt oder etwa eine andere Gerichtsentscheidung, vielleicht auch eine anderslautende wissenschaftliche Meinung für überzeugender hält. Jeder Jurist, der einen Kommentar in die Hand nimmt, weiß das. Ich habe selbst vor vielen Jahren an einem juristischen Kommentar mitgearbeitet. Es war natürlich völlig ausgeschlossen, dies in anderer Weise zu tun, als hier dargestellt.

Wer tritt hier eigentlich die Verfassung mit Füßen?

Abgesehen davon, daß nicht derjenige die Axt an die Wurzel von Demokratie und Rechtsstaat legt, der illegale Verhaltensweisen kritisiert, und die zuständigen Politiker dazu aufruft, dem Einhalt zu gebieten, sondern derjenige die Axt an die Wurzel von Demokratie und Rechtsstaat legt, der Herrn Maaßen gerade wegen dieser Position wie einen Aussätzigen behandelt, muß sich auch ein Professor für öffentliches Recht in diesem Fall darüber belehren lassen, daß Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes nun die Wissenschaftsfreiheit absolut schützt. Soweit Herr Maaßen nicht wissenschaftlich arbeitet, sondern sich allgemeinpolitisch äußert, sei der Herr Professor darauf hingewiesen, daß Art. 5 Abs. 1 GG eben auch die Meinungsfreiheit schützt, und zwar in den Grenzen, die von den Gesetzen, insbesondere dem Strafrecht gezogen werden. Bisher hat allerdings niemand behauptet, daß Herr Maaßen insoweit die Grenzen dieser Gesetze überschritten hätte.

Auf der Schleimspur der political correctness

In diese Kakophonie stimmen natürlich auch einschlägig aktive Anwälte ein, die wie etwa eine auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisierte Dresdner Rechtsanwältin und Mitherausgeberin eines sogenannten „Reports gegen Rechts“ ebenso politisch korrekt wie hochnäsig sich ein Angebot des Beck-Verlages zur Mitarbeit an an einer Formularsammlung zum Migrationsrecht mitzuarbeiten mit der Bemerkung ausschlägt, jemand, der unter anderem die Unabhängigkeit der Presse bezweifle und „rassistische“ Argumentationsmuster nutze, neben dem wolle sie nicht veröffentlichen. Da darf dann auch, und hier setzt spätestens bei mir das Fremdschämen ein, der Deutsche Anwaltverein (DAV) nicht fehlen. Daß linkslastige sonstige Juristen-Organisationen wie die sogenannte Neue Richtervereinigung und der Republikanische Anwaltverein sich entsprechend positionieren, ist nicht überraschend, nein, geschenkt. Ohne daß es die Aufgaben des Deutschen Anwaltvereins als Lobby des Berufsstandes auch nur berühren würde, meint man dort in Richtung des Beck-Verlages äußern zu müssen: „Autoren eines GG-Kommentars sollten ohne jeden Zweifel sämtliche Werte der Verfassung teilen. Bei Herrn Maaßen gibt es berechtigte Zweifel, ob dies der Fall ist.“ Den Damen und Herren meiner berufsständischen Vertretung kommt es wohl nicht in den Sinn, daß möglicherweise auch nicht wenige Rechtsanwälte den Positionen von Herrn Maaßen beipflichten, sie zumindest für erwägenswert halten. Ich halte das auch für eine Überschreitung des Mandats, das ein Berufsverband wie der DAV von seinen Mitgliedern hat. Er hat sich um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Anwaltschaft zu kümmern, selbstverständlich auch stets an der Anpassung der Gebührenordnung zu arbeiten und für Fortbildungsangebote zu sorgen. Dafür, und für nichts anderes ist man als Anwalt Mitglied dieser Berufsorganisation.

Der Charaktertest

Bisher scheint der Beck-Verlag standhaft zu bleiben. Dem Ansinnen, Herrn Dr. Maaßen von seinen vertraglichen Pflichten als Autor zu entbinden, will er erklärtermaßen nicht entsprechen. Allerdings ist die Frage, wie lange auch ein marktbeherrschender Verlag wie C.H. Beck diesem Shitstorm standhalten kann. Der Begriff Shitstorm ist hier wörtlich zu verstehen, denn was die genannten Kollegen (m/w/d – so viel political correctness muß sein -) hier absondern, ist mit der englischen Vokabel shit zutreffend gekennzeichnet. Leider ist es ja in den letzten Jahren häufig so, daß Unternehmen etwa dem Drängen von Universitätsabsolventen mit einer ausgeprägten Verbildung, vorzugsweise in den sogenannten Kulturwissenschaften, nachgeben und beispielsweise die unsägliche Gendersprache einführen, oder, wie kürzlich erst geschehen, Kinderbücher und deren Verfilmung (Winnetou) wegen angeblicher „kultureller Aneignung“, wie dieser Blödsinn heißt, vom Markt nehmen. Möglicherweise ist es auch nur die Angst vor Umsatzverlusten. Spätestens dann, wenn die 4. Aufl. des „Epping/Hillgruber“ sich schlechter verkauft, als die Vorauflagen, dann muß wohl damit gerechnet werden, daß der Verlag die Reißleine zieht.

Worum es wirklich geht

Der Fall ist eben nur das jüngste Beispiel für das Umsichgreifen der sogenannten Cancel Culture, auch Wokismus genannt, denn deren Vordenker und Propagandisten halten sich ja für die einzigen, die aus dem Dämmerschlaf der tumben Masse erwacht sind und die Zukunft erkennen. Wir haben es derzeit mit einem veritablen Kulturkampf zu tun. Linksradikale Akteure in den Geisteswissenschaften versuchen ja nun alles infrage zu stellen, was unsere Kultur überhaupt ausmacht. Natürlich ist alles, was wir und unsere Vorfahren für richtig gehalten haben, nun falsch und es gilt, nach der Zerschlagung dieser Kultur den neuen Menschen zu schaffen, der frohen Sinnes in das Reich des Sozialismus schreitet. Josef Joffe hat dazu im Juni des vergangenen Jahres einen wirklich ausgezeichneten Kommentar in der Neuen Zürcher Zeitung geschrieben. Der Link dazu: https://www.nzz.ch/feuilleton/woke-einst-verfuegte-der-staat-das-denken-nun-laeuft-es-umgekehrt-ld.1629917

Schlussendlich bleibt zu sagen: Leute wie die erwähnten Anwälte und Hochschullehrer, die einen exzellenten Juristen, verdienten Beamten und untadeligen Demokraten wie Hans-Georg Maaßen in dieser widerlichen Art und Weise zum Aussätzigen erklären, dürfen sich meiner abgrundtiefen Verachtung sicher sein.


Deutschland – zwei Welten

Wenn man Politik und Medien Glauben schenken könnte, dann wäre die Zuwanderung von Menschen aus aller Herren Länder nach Deutschland eine einzige Erfolgsgeschichte. Allenfalls an der Vermittlung von Sprachkenntnissen könnte wohl noch gearbeitet werden. Im Großen und Ganzen jedoch haben sich demnach Zuwanderer, Flüchtlinge und Asylbewerber in die deutsche Gesellschaft prächtig integriert. Wer gegenteiliges behauptet, ist ein Rassist und beeinträchtigt die Menschenwürde dieser Mitbürger. Ein Fall für den Verfassungsschutz.

Wahn und Wirklichkeit

Indessen sind die Erzeugnisse aus den politischen Medienwerkstätten das eine, die Wirklichkeit das andere. Zwei Beispiele:

Die polizeiliche Kriminalstatistik

Jüngst hat das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auf die Anfrage eines Abgeordneten der AfD – wer sonst fragt so etwas auch? – Auskunft über Staatsbürgerschaft und Anzahl der Tatverdächtigen an ausgewählten Hauptbahnhöfen des Landes gegeben und auch Auskunft über Vornamen und Anzahl der deutschen Tatverdächtigen im Berichtszeitraum 01.1.2021 bis 30.11.2021 erteilt. Letzteres ist deswegen von Interesse, weil im allgemeinen nur zwischen deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgern anderer Länder unterschieden wird. Die Angabe der Herkunft wird nicht erfasst und kann demnach auch nicht Gegenstand einer amtlichen Auskunft sein. Wohl aber kann man aus den Vornamen der Tatverdächtigen Rückschlüsse ziehen. So wird ein junger Mann mit dem Vornamen Peter wohl eher als Kind einer seit vielen Generationen in Deutschland ansässigen Familie, man könnte auch sagen als Person deutscher Volkszugehörigkeit, anzusehen sein, als ein junger Mann mit dem Vornamen Mohammed. Soweit mir bekannt ist, ist diese Statistik bisher als Novum anzusehen. Denn sie ermöglicht Rückschlüsse auf das Kriminalitätsverhalten von indigenen Deutschen einerseits und Zuwanderern mit und ohne deutscher Staatsangehörigkeit.

Zahlen sind unpolitisch, sie sind einfach da

Zu den Zahlen. Ich habe mir die Zahlen für den Hauptbahnhof Köln herausgezogen. Zum einen dürfte diese Teilmenge repräsentativ sein, weil Köln nun einmal der größte Bahnhof in Nordrhein-Westfalen ist, und zum anderen dürften die prozentualen Anteile im Bereich der anderen untersuchten Bahnhöfe nicht sehr weit abweichen. Wer das genauer wissen will, kann sich ja die polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen daraufhin näher ansehen.

Staatsbürgerschaft und Anzahl der Tatverdächtigen am Hauptbahnhof Köln im Berichtszeitraum 01.01. bis 30.11.2021:

Tatverdächtige insgesamt: 1721. Davon deutsche Staatsbürger 548, also rund 32 %. Andere Staatsangehörigkeiten 1172, also rund 68 %. Davon aus muslimischen Ländern 804, also rund 47 %. Ein interessanter Nebenaspekt. Neben Deutschen, Staatenlosen und Verdächtigen unbekannter Herkunft waren Tatverdächtige aus 90 Ländern erfasst worden. In der Tat herrscht Vielfalt in Deutschland.

Vornamen und Anzahl der deutschen Tatverdächtigen am Hauptbahnhof Köln im Berichtszeitraum 01.01. bis 30.11.2021:

Tatverdächtige insgesamt 1714. Arabisch/türkisch klingende Vornamen 804, rund 47 %. Deutsch/europäisch klingende Vornamen 359, rund 21 %. Die übrigen Vornamen klingen afrikanisch, fernöstlich oder können nicht zugeordnet werden. Bemerkenswert ist, daß Peter viermal, Hans zweimal und Thomas zweimal vorkommen, Mohammed in den diversen Schreibweisen indessen 94 mal, Abdullah und ähnliche Schreibweisen dieses Namens 13 Mal.

Die Schlußfolgerung aus der Statistik

Es liegt also die Annahme durchaus nahe, daß bei den Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit rund 80 % einen sogenannten Migrationshintergrund haben. Von den erfassten 1714 Tatverdächtigen dürften also rund 1370 keine indigenen Deutschen sein, sondern aus anderen Ländern stammen. Unter dem Gesichtspunkt der gelungenen oder vielmehr misslungenen Integration von Zuwanderern sind sie also eher den 1172 nicht-deutschen Tatverdächtigen zuzurechnen, sodaß wir auf rund 2540 Tatverdächtige mit Migrationshintergrund kommen, bei insgesamt 3435 Tatverdächtigen. Das sind rund 74 %. Demgegenüber gibt die amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021 einen Ausländeranteil von 14,2 % an. Menschen mit Migrationshintergrund, ob mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft, gibt die Statistik für 2018 (eine aktuellere Zahl habe ich nicht gefunden) mit 29,3 % an, was für 2021 durchaus leicht nach oben korrigiert werden kann.

Der Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund von rund 74 % steht in einem krassen Missverhältnis zum Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen von rund 30 %. Die Delinquenz bzw. die Aufnahme in die Kriminalstatistik liegt also zweieinhalb mal so hoch, wie der Bevölkerungsanteil.

Es würde mich nicht wundern, wenn künftig die Führung und Veröffentlichung derartiger Statistiken verboten würde. Denn so etwas paßt nicht in die politisch erwünschten und medial gehypten Multikulti-Träumereien.

Der Islam gehört zu Deutschland, nicht wahr?

Ein anderes Thema. Der frühere Bundespräsident Wulff und die Ex-Kanzlerin Merkel haben uns ja erklärt, der Islam gehöre zu Deutschland. Wer das infrage stellt oder gar verneint, ist natürlich, ja was denn, klar: ein Rassist. Wenn man dann auf gewisse Unvereinbarkeiten dieser Religion mit den Grundrechten unserer Verfassung hinweist, wie etwa die Einstufung der Frau als dem Manne untertan und zweitrangig im Koran, dann wird beschwichtigend erklärt, dabei handele es sich doch allenfalls um Auswüchse des Islam, um sogenannten Islamismus. Indessen wissen wir von einem zuverlässigen Gewährsmann, daß es einen Islamismus nicht gibt, sondern nur einen Islam. Der Gewährsmann heißt Recep Tayyip Erdogan. Wer etwa den faktischen Zwang zur Verhüllung von Frauen, sei es mit dem sogenannten islamischen Kopftuch oder dem schwarzen Kleidungsstück namens Niqab, das den ganzen Körper verhüllt, als einen mit unserer Verfassung nicht vereinbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vor allem der jungen Frauen beanstandet, dem wird von den Islamverstehern in Politik und Medien bedeutet, hier handle es sich um den Ausdruck der innigen Religiosität der jeweiligen jungen Dame und keinesfalls um Zwang.

Der real existierende und der geschriebene Islam sind dasselbe

Nun wird seit Jahren von der türkischen Religionsbehörde, die in Deutschland als Vereinigung mit dem Namen DITIB agiert, eine Art Katechismus speziell für Frauen herausgegeben, und zwar sowohl in türkischer Sprache als auch in deutscher Übersetzung. Das Machwerk nennt sich „Ilmihal für Frauen- islamisches Grundwissen für Frauen“. Darin finden sich sämtliche Scheußlichkeiten der islamischen Lehre wie etwa die Verpflichtung, Menschen zu töten, die vom Islam abgefallen sind, aber auch solche umzubringen, die sich gegen den Propheten Mohammed kritisch äußern, in der Lesart der Verfasser natürlich beleidigen. Die Demokratie ist ebenso abzulehnen wie Judentum, Christentum und heidnische Religionen. Die Frau ist dem Manne gegenüber grundsätzlich minderwertig und ihr Mann hat das Recht, sie gegebenenfalls körperlich zu züchtigen. Überhaupt wird die Frau als ständige sexuelle Gefahr für den Mann betrachtet, weswegen etwa während des Unterrichts ein männlicher Lehrer seine Schülerinnen nicht ansehen sollte. Besser sei es, den Lehrer- und Schülerraum durch einen Vorhang zu trennen(!). Überhaupt bestehe die Gefahr der sexuellen Ausschweifungen, sobald ein Mann und eine Frau alleine in einem Raum seien („Fitna“). Das alles findet sich natürlich auch so oder ähnlich im Koran selbst. Gerade das Verständnis der Sexualität im Islam ist für unsere Kultur nicht nachvollziehbar. Offensichtlich scheinen islamische Rechtsgelehrte, als die sich die Verfasser islamischen Schriftguts selbst verstehen, schlicht und einfach geile alte Böcke zu sein, die angesichts einer geschlechtsreifen Frau nur an das eine denken können. Wenn man der Überlieferung des Islam glauben darf, dann war Mohammed selbst sexuell hyperaktiv. Das mag manches erklären.

Tatsächlich verboten! In Deutschland! Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

Dieses Machwerk wurde bereits im April 2021 vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg in einer Veröffentlichung als mit den Grundsätzen unserer Verfassung nicht vereinbar angeprangert. Doch erst im Juni dieses Jahres wurde es von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auf den Index gesetzt, also der Vertrieb in Deutschland verboten. (Wieso eigentlich nicht der Koran? Da steht doch das selbe drin!). Bei dem Vorgang ist weniger erstaunlich, wie lange das Ganze gedauert hat als der Umstand, daß es überhaupt geschehen ist. Denn das ist doch wohl überhaupt nicht „kultursensibel“ und letztendlich „islamophob“. Es wäre interessant zu erleben, mit welcher Geschwindigkeit etwa ein eindeutig NS-affines Machwerk auf den Index gesetzt und darüber hinaus Autoren und Händler sich auf der Anklagebank wiederfinden würden. Doch Deutschland setzt Prioritäten. Im Zuständigkeitsbereich der Antifa-Sympathisantin Nancy Faeser hat der „Kampf gegen Rechts“ größte Priorität. Alles andere ist nachrangig, auch wenn die Zahlen der politisch motivierten Schwerkriminalität eine andere Sprache sprechen. Doch für diese Hüterin der Verfassung, die für dieses Amt so geeignet ist, wie ein Nichtschwimmer zum Rettungsschwimmer, gilt ganz besonders der Grundsatz für die Arbeit vieler Politiker: Stören sie mich nicht mit Fakten, ich habe eine Meinung!

Keine Erfolgsgeschichte

Tatsächlich kann in Sachen Integration von Zuwanderern, insbesondere aus der muslimischen Welt, keinesfalls von einer Erfolgsgeschichte gesprochen werden. Vielmehr entwickelt sich Deutschland immer weiter in Richtung gespaltene Gesellschaft. Die Umkehr kann indessen nur gelingen, wenn zunächst das politische Personal ausgetauscht wird. Genau das ist auch ein Wesensmerkmal des demokratischen Rechtsstaats, daß Regierungen abgewählt und durch andere Politiker ersetzt werden können. Dieses Wesensmerkmal des demokratischen Rechtsstaats muß auch all denen in Erinnerung gerufen werden, die jede Kritik an der Regierungspolitik als „Delegitimierung des Staates“ verunglimpfen. Die Verfassung schützt nicht die Inhaber politischer Ämter vor ihrer Abwahl. Die Verfassung gewährleistet das Recht der Bürger, unfähige Politiker abzuwählen. Meine Damen und Herren: Tun Sie das!




Das liegt mir quer

Finnland hoch im Norden assoziieren wir mit weiter Landschaft, Wäldern und Seen, sportlichen Höchstleistungen und denken auch, daß dort wo die Luft noch sauber ist, die Gedanken auch klar sind. Das gilt nicht mehr uneingeschränkt. Die ehemalige finnische Innenministerin Pävi Räsänen, Ärztin und Mutter, musste sich jüngst vor einem Bezirksgericht des Vorwurfs der Volksverhetzung erwehren. Was war geschehen? 2019 beabsichtigte die Leitung der evangelischen Kirche ihres Heimatlandes, den sogenannten CSD-Marsch zu unterstützen. Für alle, die mit dem Vokabular der „woken Community“ nicht so vertraut sind, hier die Auflösung: es handelt sich um einen Aufzug, den seit vielen Jahren weltweit Homosexuelle zur Erinnerung an eine Demonstration des Jahres 1969 in New York veranstalten, wo Homosexuelle für ihre Rechte eingetreten waren, was dann in einem der seinerzeit nicht seltenen brutalen Polizeieinsätze endete. Inzwischen ist das zu einer Art Tuntenfasching verkommen, wird aber in Politik und Medien zu einer Art Feiertag der Menschenrechte hochgejubelt. Frau Räsänen als überzeugte Christin wandte sich dagegen, daß ihre Kirche diese Veranstaltung unterstützte und berief sich dabei auf den Apostel Paulus, der nun einmal im ersten Römerbrief, Kapitel 1, Vers 27 geschrieben hat: „Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer treiben mit Männern Unzucht und erhalten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“ Das führte zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und einer Anklage wegen Volksverhetzung durch den Generalstaatsanwalt. Offenbar gibt es aber auch in Finnland unabhängige Richter, und so wurde Frau Räsänen wie der Bischof, der sie unterstützt hatte, in allen Punkten der Anklage freigesprochen.

Die Illiberalität der besonders Liberalen

Es lässt tief in die Seele des modernen westlichen Menschen blicken, wenn eine von der gewissermaßen offiziellen liberalen Linie abweichende Meinung zur Homosexualität, insbesondere zu der öffentlichen Zurschaustellung im Rahmen der sogenannten CSD-Märsche, als strafbare Volksverhetzung gewertet und vor Gericht zur Anklage gebracht wird. Dies in einem Lande, das seit Jahrhunderten christlich geprägt ist, unbeschadet seiner zeitgemäßen Liberalität.

Was ist eigentlich mit der islamischen „Homophobie“?

Ich habe allerdings noch nirgends gehört, daß in irgendeinem europäischen Land oder sonstwo in der westlichen Welt juristisch ähnlich gegen die im Islam weitverbreitete Homosexuellenfeindseligkeit vorgegangen worden wäre. Schließlich wird an mehreren Stellen im Koran (Suren 4, 15; 7, 80-81; 26, 165-166) die Homosexualität als Sünde bezeichnet. Demgemäß gilt homosexuelle Betätigung in vielen islamischen Ländern eben auch als Verbrechen, auf dem hohe Strafen stehen. Im Iran beispielsweise wird man deswegen dann schon einmal gerne von einem Hochhaus gestürzt oder am Baukran gehängt. Doch es ist wohl Islamophobie, darauf hinzuweisen. Von den gleichen Leuten wird man allerdings der Homophobie geziehen, begründet man seine Ablehnung der Zurschaustellung dieser Lebensweise etwa mit der Bibel.

Woke Katholiken

Doch sind wir in Deutschland schon etwas weiter. Die Regenbogenbewegung hat inzwischen die katholische Kirche erreicht. So hat man nun anlässlich einer Podiumsdiskussion in Frankfurt am Main, die von einer „Kircheninitiative“ namens „Out in Church“ (jaja, modernes Denken geht nur noch in Englisch) eine stärkere Akzeptanz der LGBTQ-Bewegung gefordert. LGBTQ- was ist denn das schon wieder? Naja, die Abkürzung steht für, natürlich ebenfalls in Englisch, „Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer“, zu deutsch: lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, queer. Also eben alle sexuellen Veranlagungen, die nur sehr wenige Menschen haben. Ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist indessen weit überproportional. Was an und für sich der privateste Bereich des Menschen ist, ist hier zur öffentlichen Bewegung gegen das traditionelle Menschen- und Familienbild geworden mit dem Ziel, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufzuheben, was sodann Bestandteil des weitergehenden Bestrebens ist, die Unterschiede zwischen den Menschen überhaupt aufzuheben. Kulturmarxismus eben.

So erklärte eine der teilnehmenden Damen: „Ich erwarte eigentlich von meiner Kirche, daß sie sich die Regenbogenflagge schnappt und vorneweg geht, statt hinterher zu trödeln“. Ein Herr, der das Amt eines katholischen Jugendreferenten wahrnimmt, forderte ein stärkeres Engagement seiner Kirche für sexuelle Minderheiten und führte aus: „Ich kann mich erst dann von der Kirche als schwuler Mann angenommen fühlen, wenn ich auch mit wechselnden Partnern akzeptiert werde.“ Er beklagte, der Fokus der katholischen Kirche liege nach wie vor zu sehr nur auf homosexuellen Männern. Dabei gebe es auch noch andere Formen der Sexualität, über die man offen sprechen müsse. Als Beispiel nannte er Patchwork-Familien, wechselnde Beziehungen und polyamore (ja wirklich) Liebe. Er sorge sich, daß die Kirche an einem Familienbild aus den 1950er Jahren hänge, also Vater, Mutter, Kind.

Was ihr wollt! Doch bleibt zuhaus!

Nun mag ja jeder leben, wie es ihm sein Körper vorgibt, oder er überhaupt irgendwie mag. Das ist sein Menschenrecht, aber auch seine intime Privatheit. Er wolle mir allerdings mit seinen echten oder behaupteten Problemen vom Leibe bleiben. Ich denke, daß es auch Teil meiner Menschenwürde ist, nicht mit Dingen behelligt zu werden, mit denen ich mich nicht befassen will, jedenfalls nicht auf Schritt und Tritt. So möchte ich anders als diese merkwürdigen Kirchenvertreter vor der Kirche keine Regenbogenfahne sehen, auch nicht vor dem Supermarkt, und auch nicht als Armbinde des Mannschaftskapitäns auf dem Fußballplatz.

Jene Queerdenker (kleiner Scherz) können allerdings darauf hoffen, bei ihren Oberen Verständnis zu finden. Es gibt ja schon Pfarrer, die homosexuelle Paare segnen, wenn schon die katholische Kirche ihre Trauung (noch) nicht zulässt. Der Münchner Erzbischof Kardinal Marx war jüngst an einem Altar zu sehen, vor dem eine Regenbogenfahne ausgebreitet war. Wir wollen einmal abwarten, ob es diesen Regenbogenchristen gelingen wird, die Bibel zu „bereinigen“. Das oben erwähnte Zitat aus dem ersten Römerbrief dürfte dann wohl als erstes der Reformwut „woker“ Theologen zum Opfer fallen. Ach ja, noch so ein englischer Begriff. „Woke“ ist in der Tat ein englisches Wort und heißt wach. Im politisch korrekten Neusprech bedeutet das aber „erwacht“, will heißen, man hat’s begriffen, im Gegensatz natürlich zu all den alten weißen Männern und ihren wohl ein bisschen beschränkten Frauen.

Macht doch einfach Euren eigenen Verein auf!

Tja, sehr geehrte Damen und Herren Queerdenker, politisch korrekt gegendert natürlich „Queerdenker*innen“, nicht wahr, sollten Sie nicht eigentlich ihren eigenen Verein aufmachen?  Was würden Sie eigentlich als Mitglieder eines Hundezuchtvereins sagen, wenn einer Ihrer Vereinsfreunde sich als Hundehasser bekennt? Würden Sie ihm nicht den Austritt nahelegen? Wer zwingt Sie eigentlich, Mitglied einer Gemeinschaft zu bleiben, deren gewissermaßen Grundgesetz, und nichts anderes ist doch die Bibel, die praktizierte Homosexualität ablehnt? Haben sich nicht eigentlich in den letzten zwei Jahrtausenden eine Vielzahl von Religionsgemeinschaften davon abgespalten? Gründen Sie doch einfach Ihre Regenbogenkirche, frei nach dem Diktum des großen Preußenkönigs: „Bei mir kann jeder nach seiner Fasson selig werden!“



Die rote Null

Bekanntlich hat unsere Innenministerin Nancy Faeser ein Faible für die Antifa. Und eine Phobie vor den „Rechten“. Daher trommelt sie unermüdlich für die Verstärkung des „Kampfs gegen Rechts“, der in Wirklichkeit ein Krampf gegen Rechts ist. Dafür kann aus ihrer Sicht nicht genügend Steuergeld eingesetzt werden. 1 Milliarde € sind da schon mal drin. Gilt es doch, die zweite Machtergreifung der Nazis zu verhindern.

Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen und das Internet betrachtet, der reibt sich die Augen. Wo sind sie denn?

Da hilft ein Blick auf die Statistik der Bundesanwaltschaft zum politischen Extremismus.

Bis Oktober 2021 wurden 225 Verfahren eingeleitet, davon 210 (93,33 %) auf dem Gebiet des politischen Islamismus, zehn (4,44 %) betrafen den Linksextremismus, und nur fünf (2,22 %) richten sich gegen Tatverdächtige aus dem Bereich des Rechtsextremismus. Das sind nun einmal die Fakten. Frau Faeser hingegen sondert nur dummes Geschwätz ab, natürlich verursacht von ihrer Besessenheit, ein Phantom des Rechtsextremismus in Deutschland bekämpfen zu müssen wie weiland Don Quichotte die Windmühlen attackierte. Nur so lässt sich die milliardenschwere Unterstützung sogenannter zivilgesellschaftlicher Gruppen, die sich dem „Kampf gegen Rechts“ verschrieben haben, tatsächlich aber zum großen Teil die Mitglieder ihrer geliebten Antifa sind, begründen.

Herr Scholz, schmeißen sie diese Ministerin raus! Sie übersieht die wirklichen Feinde unserer Demokratie und schießt für teures Geld mit Kanonen auf kleine braune Spatzen.